Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Sachsen

Sächsisches Finanzgericht


 

 

Finanzgericht Sachsen

Richterstraße 8

04105 Leipzig 

 

Telefon: 0341 / 70230-0

Fax: 0341 / 70230-99

 

E-Mail: 

Internet: http://www.justiz.sachsen.de/fgl/

 

 

Internetauftritt des Finanzgericht Sachsen (07/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 13.06.2023 - https://www.justiz.sachsen.de/fgl/geschaeftsverteilung-4011.html

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

 

 

Präsident am Finanzgericht Sachsen: Dr. Jürgen Rühmann (geb. 30. Mai 1953 in Stuttgart/Bad Cannstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Finanzgericht Sachsen (ab 01.01.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.01.2006 als Präsident am Finanzgericht Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Präsident am Finanzgericht Sachsen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 1980 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Einjährige Abordnung an die Stadtverwaltung Heidelberg. 1983 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1989 bis Ende 1990 an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe zugewiesen. Ab Januar 1991 Abordnung  an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Dezember 1991 Abordnung an den Sächsischen Landtag - Leitung der Abteilung Parlamentsdienste. Ab 15.12.1992 Ministerialdirigenten im Bundesland Sachsen. Ab 01.01.2006 Präsident am Finanzgericht Sachsen. Ab 2009 Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Sachsen. Ausführlich siehe Pressemitteilung unten.

Vizepräsidentin am Finanzgericht Sachsen: Martina Gerhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vizepräsidentin am Finanzgericht Sachsen (ab 01.02.2005, ..., 2008)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Sächsischen Finanzgericht 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind 23 Richter und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

Das Finanzgericht ist zuständig für

* Steuer- und Abgabenangelegenheiten,

* Kindergeldangelegenheiten sowie

* Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.

 

Die Senate des Finanzgerichts setzen sich aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen.

 

Die Entscheidungen des Finanzgerichts können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

 

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Finanzgericht Sachsen: 

Martina Gerhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vizepräsidentin am Finanzgericht Sachsen (ab 01.02.2005, ..., 2008)

Britta Grützner (Jg. 1965) - Richterin am Finanzgericht Sachsen (ab 01.09.2001, ..., 2002)

Dr. Uwe Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Finanzgericht Sachsen (ab 01.08.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2003 als Richter am Amtsgericht Borna aufgeführt.

Michael Hornbach (Jg. 1965) - Richter am Finanzgericht Sachsen (ab 01.01.2001, ..., 2002)

Dr. Jürgen Rühmann (geb. 30. Mai 1953 in Stuttgart/Bad Cannstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Finanzgericht Sachsen (ab 01.01.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.01.2006 als Präsident am Finanzgericht Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Präsident am Finanzgericht Sachsen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 1980 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Einjährige Abordnung an die Stadtverwaltung Heidelberg. 1983 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1989 bis Ende 1990 an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe zugewiesen. Ab Januar 1991 Abordnung  an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Dezember 1991 Abordnung an den Sächsischen Landtag - Leitung der Abteilung Parlamentsdienste. Ab 15.12.1992 Ministerialdirigenten im Bundesland Sachsen. Ab 01.01.2006 Präsident am Finanzgericht Sachsen. Ab 2009 Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Sachsen. Ausführlich siehe Pressemitteilung unten.

Henrik Stutzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Finanzgericht Sachsen (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Richter am Amtsgericht Borna - abgeordnet - aufgeführt.

Jan Weiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen (ab 01.04.2012, ..., 2016) - ab 01.01.1995 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Leipzig. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2004 als Präsident am Sozialgericht Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2012 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sachsen aufgeführt.

 

# Christiane König

# Christina Löwen

# Karin Münster

# Michl Otfried

# Hans-Georg Patt

# Dr. Wolf Seidel

# Dr. Christoph Sommer

# Robert Sterr

# Sabine Zarden

# Joachim Zeising

# Christiane König

# Christina Löwen

# Karin Münster

# Michl Otfried

# Hans-Georg Patt

# Dr. Thomas Pfeiffer

# Dr. Wolf Seidel

# Dr. Christoph Sommer

# Robert Sterr

# Sabine Zarden

# Joachim Zeising

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Finanzgericht Sachsen tätig:

Dr. Andreas Forgach (Jg. 1939) - Vizepräsident am Finanzgericht Sachsen (ab 01.05.1997, ..., 2002)

Otfried Michl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Bundesfinanzhof (ab 03.08.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Otfried Michl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 2004 ab 01.03.1996 als Richter am Sächsischen Finanzgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Vorsitzender Richter am Sächsischen Finanzgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.08.2009 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.08.2009 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt.

Prof. Dr. Thomas Pfeiffer (geb. 14.10.1940) - Präsident am Finanzgericht Sachsen (ab 01.06.1993, ..., 01.06.2005) - ab 01.10.1980 Richter am Finanzgericht Schleswig-Holstein

Markus Werner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Ministerialrat beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.06.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Richter am Landgericht Leipzig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.01.2004 als Richter am Sächsischen Finanzgericht aufgeführt.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

16.01.2006

SMJus - Justiz

Führungswechsel beim Sächsischen Finanzgericht

- Justizminister Geert Mackenroth führt Dr. Jürgen Rühmann in das Amt ein -

Justizminister Geert Mackenroth wird am Dienstag, den 17. Januar 2006, in Leipzig den Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichts Dr. Jürgen Rühmann mit einem Festakt in das Amt einführen.

Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen sind herzlich willkommen. Der Termin ist besonders für die Bildberichterstattung geeignet.

Ein Foto von Dr. Jürgen Rühmann befindet sich in der Anlage.

Termin:

Dienstag, 17. Januar 2006, 14.30 Uhr

Ort:

Sächsisches Finanzgericht, Richterstraße 8, 04105 Leipzig

Dr. Jürgen Rühmann wurde am 30. Mai 1953 in Stuttgart/Bad Cannstadt geboren. Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung im Jahr 1976 studierte er ein Jahr an der Universität Aixen-Provence französisches öffentliches Recht. Nach dem Referendariat trat er 1980 in die badenwürttembergische Justiz ein und begann seine richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. 1981 schloss er seine Promotion an der Universität Mannheim ab. Nach einer einjährigen Abordnung an die Stadtverwaltung Heidelberg wurde er 1983 zum Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt. Es folgte eine dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1989 bis Ende 1990 war Dr. Rühmann an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe zugewiesen. Ab Januar 1991 ließ er sich an das Sächsische Staatsministerium der Justiz abordnen und war dort im Ministerbüro tätig.

Im Dezember 1991 folgte die Abordnung an den Sächsischen Landtag. Dort übernahm Dr. Rühmann die Leitung der Abteilung Parlamentsdienste. Zum 15. Dezember 1992 wurde er in den Dienst des damals noch jungen Freistaates Sachsen unter Ernennung zum Ministerialdirigenten versetzt. Nicht nur durch den von ihm maßgeblich betreuten Aufbau der Abteilung Parlamentsdienste, sondern auch als rechtlicher Berater des Landtagspräsidenten, des Präsidiums, des Sitzungsvorstandes sowie aller Abgeordneten hat er sich ein hohes Ansehen in allen parlaments- und verfassungsrechtlichen Fragen erworben. Zudem vertrat er den Landtag vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof – beispielsweise in den Verfahren zur Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen.

Zum 1. Januar 2006 hat er die Leitung des Sächsischen Finanzgerichts in Leipzig übernommen. Damit tritt er die Nachfolge von Prof. Dr. Pfeiffer an, der zum 1. Juni 2005 in den Ruhestand trat. In der Übergangszeit hatte Vizepräsidentin des Finanzgerichts Martina Gerhardt das Finanzgericht engagiert und erfolgreich geleitet.

Justizminister Geert Mackenroth: "Wir haben für die Spitze der sächsischen Finanzgerichtsbarkeit(I) einen exzellenten neuen Präsidenten gewonnen. Dr. Jürgen Rühmann überzeugt nicht nur durch eine ausgezeichnete fachliche Qualifikation, sondern verfügt auch über vielseitige Erfahrungen in unterschiedlichen Funktionen, in denen er sich bewährt und seine Führungskompetenz unter Beweis gestellt hat. Er wird sich engagiert dafür einsetzen, dass die sächsischen Steuerpflichtigen einen qualitätvollen und zeitnahen effektiven Rechtsschutz im Steuerrecht erhalten.“

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(I) Das Sächsische Finanzgericht in Leipzig hat derzeit 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind 23 Richter. Es ist in Sachsen für Streitigkeiten über Steuern des Bundes zuständig. Das Gericht wird tätig, wenn der Steuerbürger klagt, weil er mit der Festsetzung seiner Steuern nicht einverstanden ist. Sei es, dass bestimmte Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt werden, die Erbschaftsteuer zu hoch ist etc. In der Praxis handelt es sich dabei vor allem um die Gebiete der Einkommensteuer (mit Lohnsteuer), der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), der Messbeträge für die Gewerbesteuer, der Grunderwerbsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer. Hinzu treten Gebiete wie die Investitionszulage, die - für Neufälle allerdings jüngst abgeschaffte - Eigenheimzulage sowie berufsrechtliche Angelegenheiten der steuerberatenden Berufe und verschiedene andere Sonderzuständigkeiten. Kommt es zur mündlichen Verhandlung, entscheiden in der Regel drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter, die aus ganz Sachsen kommen.

http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/18992

 

 


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