Impfung




Freispruch für Soldat: Kippt jetzt die Impfpflicht bei Bundeswehr? Mutige Richterin in der bayerischen Provinz setzt Zeichen

20.09.2023

Das Amtsgericht im bayerischen Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Sein vermeintliches Vergehen: Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Genau dazu sind aber Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des geltenden Rechts verpflichtet. Als Soldaten bzw. Offiziere haben sie eine „Duldungspflicht“, was Impfungen angeht, und sind damit nicht uneingeschränkt Herr über ihren eigenen Körper.

Obwohl inzwischen das erwiesen ist, was früher als „Schwurbelei“ galt – dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt – hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr diese Erkenntnisse ignoriert und die Impfpflicht für Militärs für rechtens erklärt.

Umso erstaunlicher und erfreulicher ist es, dass das Amtsgericht in Bayern diese Sache ganz anders sieht. Die Frage ist nur, ob das Urteil Bestand hat, da es sich um die unterste Instanz handelt. Die mutige Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen, wie die „Welt“ mitteilte.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, wie ein Amtsgerichtssprecher dem Bericht zufolge mitteilte. Daher könne er keine weiteren Einzelheiten zu dem Urteil nennen. Der Richterspruch ist auch noch nicht rechtskräftig. „Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein“, schreibt die Welt.

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland der jeweiligen Landesregierung gegenüber weisungsgebunden – eigentlich ein Skandal und in vielen anderen Ländern undenkbar. Denn es widerspricht dem Grundgedanken einer unabhängigen Justiz elementar.

Insofern kann man sich nur bedingt die Frage stellen, was im Kopf eines Staatsanwaltes vorgeht, der eine Freiheitsstrafe für einen Soldaten fordert, dessen „Verbrechen“ darin besteht, dass er eine experimentelle Gen-Therapie mit mRNA-Wirkstoff ablehnt. Denn vielleicht hat hier gar nicht der Staatsanwalt entschieden, sondern die Landesregierung. An deren Spitze Markus Söder (CSU) steht.

Dank der Konstruktionsschwächen in Sachen Rechtsstaat werden wir auch nicht erfahren, ob es der Staatsanwalt selbst war, der sich entschied, Rechtsmittel einzulegen (möglicherweise auch in Hinblick auf die eigenen Karrierechancen), oder ob es eine entsprechende Anweisung aus der Landesregierung gab.

Dass Soldaten sich weiter gegen Corona impfen lassen müssen, obwohl die wichtigsten Mythen in Sachen Impfung längst widerlegt sind (sie ist weder nebenwirkungsfrei noch schützt sie vor Übertragung etc.), ist ein Skandal per se. Ebenso wie die Tatsache, dass die Mehrheit in Deutschland und offenbar auch bei der Bundeswehr diese Zustände hinnimmt.

Der 33 Jahre alte Zeitsoldat, der jetzt angeklagt war, hatte laut „Welt“ mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen: „Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.“

Da dies nicht der Fall gewesen sei, so, das Blatt, „wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion“. Der Mann „wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.“

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte im Sommer vergangenen Jahres die Fortdauer der Corona-Impfpflicht für Militärangehörige bekräftigt. Die obersten Richter entschieden, die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 sei korrekt gewesen. Die Begründung klingt angesichts der neuen Erkenntnisse wie Hohn: Der Vorsitzende des Senats betonte laut „Welt“, Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.“

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Mai im Bundestag erneut bekräftigt, dass die Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibe. Noch im Juli hatte ein anderes bayerisches Amtsgericht, in München, ganz anders entschieden als die Richterin in Bad Kissingen: Es verurteilte einen Soldaten zu 900 Euro Geldstrafe, weil er sich der Gentherapie widersetzt hatte.

Man kann nur hoffen, dass die Richterin in Bayern nicht zum Zielobjekt für Strafaktionen wird – wie der mutige Weimarer Masken-Richter Christian Dettmar. Der wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und damit faktisch seiner Existenz beraubt, weil er gegen die Maskenpflicht in Schulen entschied (siehe hier). Zuvor gab es bei ihm und den Gutachtern in seinem Prozess schikanöse Hausdurchsuchungen. Kritiker sprechen von einer Terrorisierung unabhängiger Richter.

https://reitschuster.de/post/freispruch-fuer-soldat-kippt-jetzt-die-impfpflicht-bei-bundeswehr/

 

 

 

 


Soldat verweigerte Corona-Impfung – Gericht spricht ihn frei

Bundeswehrsoldaten müssen sich gegen verschiedene Krankheiten impfen lassen – dazu zählt auch das Coronavirus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im vergangenen Jahr diese Pflicht. Ein Amtsgericht in Bayern sieht das anders.

19.09.2023

Obwohl er mehrfach die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigerte, hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen.

Die schriftlichen Urteilsgründe lägen jedoch noch nicht vor, teilte ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mit. Daher könne er keine weiteren Einzelheiten zu dem Urteil vom 12. September nennen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte demnach mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.

Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.

Im Juli vergangenen Jahres hatte der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt. Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte damals der Vorsitzende des Senats. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.

Im Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. „Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen.“

Im Juli hatte das Amtsgericht München einen Bundeswehrsoldaten zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mehrfach die Corona-Impfung verweigert hatte.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247560446/Soldat-verweigert-Corona-Impfung-Gericht-spricht-ihn-frei.html

 

 

Kommentar:

Als ob es nicht schon reicht, dass sich Bundeswehrsoldaten im Ernstfall totschießen lassen und andere Menschen erschießen müssen, sollen sie sich auch noch mit der Coronagiftspritze impfen lassen. Das ist ein echt trauriger Verein namens Bundeswehr mit Boris Pistorious (SPD) an der Spitze, der hier von der SPD und angrenzenden Panikparteien wie der CDU und den Grünen verschlissen wird. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt leistet Schützenhilfe. Immerhin, anders als am Amtsgericht München, stellt sich ein mutiger Amtssrichter dem organisierten Wahnsinn entgegen. Wann wird endlich eine Impfung entwickelt, mit der man die rot-grün-schwarzen Panikpolitiker:Innen und ihre Anhänger im Staatsapperat gegen Dummheit impfen kann?

 

 

 


 

 

 

Mindestens 185 Zivilklagen wegen möglicher Impfschäden

11.04.2023

Seit Beginn der Impfungen wurden laut Robert-Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor Covid-19 verabreicht

Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer Impfung gegen Corona und einer nachfolgenden Erkrankung? Zwei Kanzleien vertreten mindestens 185 Zivilklagen. Einer der Anwälte erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällten.

Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen möglicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Der mutmaßlich erste Prozess sollte zunächst am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Mittlerweile ist der Prozessbeginn allerdings auf den 7. Juli verschoben worden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.

Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden.

Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.

„Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.

Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen, wie er der Nachrichtenagentur dpa sagte.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article244730160/Corona-Impfung-Mindestens-185-Zivilklagen-wegen-moeglicher-Impfschaeden.html


 



 

 

 


Erster Impfprozess in Deutschland gegen Biontech beginnt im März

18.02.2023

Am 15. März beginnt der erste Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung

Nach Informationen von WELT AM SONNTAG beginnt im März der erste Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung. Der Fall betrifft eine 57-Jährige, die behauptet, einen Herzschaden erlitten zu haben.

Die juristische Aufarbeitung möglicher Gesundheitsschäden aus den Covid-19-Impfungen nimmt in Deutschland in den kommenden Monaten Fahrt auf. So beginnt nach Informationen von WELT AM SONNTAG am 15. März der erste Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung in Deutschland.

Den Termin bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main, wo der Zivilprozess stattfindet. Der Fall betrifft eine 57-jährige Frau, die behauptet, durch die Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlitten zu haben. Sie fordert daher Schadenersatz.

Biontech teilte dazu mit, dass jeder Verdachtsfall einer potenziellen Impfnebenwirkung „medizinisch und rechtlich“ geprüft werde, die Klägerin jedoch nicht „genügend Informationen“ übermittelt habe, weshalb die Grundlage für eine Prüfung nicht gegeben gewesen sei. Konkrete Angaben zum laufenden Verfahren wollte Biontech nicht machen.

Weitere Zivilprozesse gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden finden laut Informationen von WELT AM SONNTAG Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf und im August in München statt. Die jeweiligen Landgerichte haben die Termine gegenüber WELT AM SONNTAG bestätigt. Auch gegen die Bundesregierung ist nach Informationen von WELT AM SONNTAG eine erste Feststellungsklage eingebracht worden, die klären will, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist.

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https://www.welt.de/wirtschaft/article243832431/Zivilklagen-eingereicht-Erster-Impfprozess-in-Deutschland-gegen-Biontech-beginnt-im-Maerz.html

 

 


 


Gericht erlaubt Warnung vor unwirksamen und gefährlichen Impfstoffen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung


VERÖFFENTLICHT AM 28. Jan 2023

Von Kai Rebmann

Zeitenwende in den deutschen Gerichten oder nur ein leichtes Zucken des Rechtsstaats? Diese Frage stellt sich nach einem Urteil des Landgerichts Passau, in dem die Warnung vor den unwirksamen und gefährlichen Corona-„Impfstoffen“ zur zulässigen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erklärt wurde. Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einem Richter noch im November erlaubt worden war, seine offensichtlich und nachweislich falschen Thesen von einer angeblich „nebenwirkungsfreien Impfung“ weiter zu verbreiten (wovon er inzwischen keinen Gebrauch mehr macht), erschien dieses Urteil einerseits nur logisch. Andererseits gab es aber leider schon mehr als einen Richter, der aufgrund eines „falschen“ – sprich nicht regierungskonformen – Urteils aus dem Verkehr gezogen wurde.

Der Fall, der jetzt vor dem Landgericht Passau verhandelt wurde, liegt aber dennoch ganz anders als etwa das Sensationsurteil von Weimar. Wie wir noch sehen werden, kam das Gericht schon aus formaljuristischen Gründen gar nicht drumherum, die Klage der Bayerischen Landesärztekammer gegen die MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) in Person von deren stellvertretendem Vorsitzenden Dr. Ronald Weikl als unbegründet abzuweisen. Der Verein hatte auf seiner Homepage einen Infobrief an Ärzte veröffentlicht, in dem er auf die unwirksamen und gefährlichen „Impfstoffe“ gegen Corona und insbesondere mögliche Haftungsrisiken zulasten impfender Ärzte hingewiesen hatte. Die Bayerische Landesärztekammer wollte die MWGFD deshalb abmahnen und forderte eine Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Schreibens.

Unangenehme Meinungen noch lange nicht rechtswidrig

Dr. Ronald Weikl ließ sich bei dem Prozess nach dem Zivil- und Wettbewerbsrecht vor dem Landgericht Passau von der Rechtsanwältin Beate Bahner vertreten. Die Bayerische Landesärztekammer hatte zunächst noch versucht, einen außergerichtlichen Vergleich mit ihrem „Zwangsmitglied“ (O-Ton Bahner) auszuhandeln, was jedoch scheiterte, und zog daraufhin vor Gericht. Angestrebt wurde dabei die Löschung bzw. Entfernung des Infobriefs von der Homepage sowie die Unterlassung jeder weiteren Verbreitung des Schreibens. Und auch der Richter in Passau versuchte zunächst noch einmal sein Glück und wollte Dr. Weikl zu einem Vergleich bewegen, da es sich ja doch um etwas „unangenehme Inhalte“ handele. Beate Bahner stellt dazu jedoch klar: „Auch wenn eine Meinung unangenehm ist, ist sie noch lange nicht rechtswidrig oder wettbewerbswidrig und daher zu untersagen. Und erst recht nicht, wenn damit Kosten verbunden sind.“ Deshalb habe man dem angebotenen Vergleich nicht zugestimmt, wie die Rechtsanwältin in einem Kommentar zu dem Urteil weiter ausführt.

Bahner zitiert daraufhin die Passagen aus dem Infobrief an alle Interessierten, die die Klägerin so nicht akzeptieren wollte: „Wir bitten Sie eindringlich, vor diesen gravierenden Tatsachen nicht länger die Augen zu verschließen. Ziehen Sie jetzt die notwendigen Konsequenzen, warten Sie nicht, bis die medizinische und politische Obrigkeit zur Besinnung kommt.“ Zu diesen „gravierenden Tatsachen“ zählt die Anwältin insbesondere den Umstand, dass die Covid-19-Impfstoffe alle unnötig, unwirksam und gefährlich sind und die impfenden Ärzte im Falle von Impfschäden persönlich haftbar gemacht werden können. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Machen Sie sich nicht mitschuldig an der sinnlosen Verlängerung dieser verantwortungslosen Impfkampagne, die schon so viele Menschen ihre Gesundheit und nicht wenige ihr Leben gekostet hat.“ Untermauert wurden diese Ausführungen durch zahlreiche Verweise auf entsprechende Publikationen und Studien, die die Unwirksamkeit und Gefährlichkeit dieser „Impfstoffe“ belegen.
Klage war von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Die Klage der Bayerischen Landesärztekammer wurde vom Landgericht Passau auch deshalb abgewiesen, „weil eine solche Information schon keine geschäftliche Handlung ist. Und nur geschäftliche Handlungen dürfen nach dem Wettbewerbsrecht – hier nach Ansprüchen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden.“ Viel wichtiger aber: Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass es sich ausschließlich um Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu den „Impfungen“ handelt, weshalb das Schreiben dem Bereich der öffentlichen Kommunikation unterliegt und ausdrücklich keine geschäftliche Handlung darstellt.

Damit ließ der Richter auch das Argument des Anwalts der Gegenseite ins Leere laufen. Dieser hatte die Meinung vertreten, die MWGFD handelten geschäftsmäßig, weil der Verein unter anderem über seine Homepage zu Spenden aufruft und selbige auch annehme. Abgesehen davon, dass das gegenständliche Schreiben selbst keinen solchen Aufruf enthielt, ist das Werben um Spenden nach Ansicht des Landgerichts Passau nicht als geschäftliche Handlung einzustufen. Und auch eine etwaige Dienstleistung im Sinne des Wettbewerbsrechts war für den Richter nicht erkennbar, da die MWGFD nicht für die Impfung geworben hat – sondern explizit dagegen – und daraus keinerlei finanzielle Vorteile ziehen.

Rechtsanwältin Beate Bahner konnte sich abschließend einen kleinen Seitenhieb auf die Bayerische Landesärztekammer nicht verkneifen. Ebenso wie ihr Mandant Dr. Ronald Weikl, sind alle Mediziner zwangsweise Mitglied dieser Organisation, ob sie es wollen oder nicht. Diese Mitgliedschaft ist selbstverständlich auch mit entsprechenden Pflichtbeiträgen verbunden. Da die Klage schon aufgrund der handwerklichen Fehler wohl von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, stellt Bahner mit Blick auf die der Klägerin zur Last fallenden Prozesskosten in Höhe von mehreren tausend Euro fest: „Das geht zulasten der Ärzteschaft, die ja zu Zwangsmitgliedsbeiträgen verpflichtet ist. So kann man die Mitgliedsbeiträge der Ärzte auch verprassen.“

https://reitschuster.de/post/gericht-erlaubt-warnung-vor-unwirksamen-und-gefaehrlichen-impfstoffen/

 

 

 


 

 

 


Gib mir die Nadel

Impfen ist der Renner im elternlosen jugendlichen Milieu

Verfahrensgang

AG Pirmasens, 01.02.2022 - 1 F 421/21
OLG Zweibrücken, 28.07.2022 - 2 UF 37/22

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Zweibr%FCcken&Datum=28.07.2022&Aktenzeichen=2%20UF%2037%2F22

 

Wird Zeit, dass Jugendliche auch gegen den Willen ihrer sorgerberechtigten Eltern nicht in die Schule gehen brauchen, Drogen nehmen oder in den Krieg ziehen dürfen.

Es lebe der Irrsinn in diesem Land. Es lebe die deutsche Richterschaft. Vorwärts zu neuen Erfolgen.

 




OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen

12.12.2022

Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen Covid-19 geimpft zu werden.

Eine 15-jährige darf selbst darüber entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt der Selbstbestimmung zu werten.

Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.

Impfung als Akt der Selbstbestimmung

Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei "als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebiete, gewertet.

https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/


Kommentar Väternotruf:

Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektive Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus final vollendet wird.

Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.

Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.

Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zufrieden.

Während das Amtsgericht Pirmasens das Recht auf Selbstschädigung durch Impfung anscheinend höher schätzt als das Recht der elterlichen Sorge, macht man es auf der anderen Seite der Erdkugel genau anders rum, dort verbietet man das Recht auf Selbstschädigung und das gleich lebenslang:

Neuseeland hat ein beispielloses Gesetz gegen das Rauchen verabschiedet. Damit soll das Land bis 2025 rauchfrei werden. Jüngere Generationen werden nie Zigaretten kaufen dürfen.
Die 13-jährige Tasmyn Breuker-Brown wird nie in ihrem Leben in Neuseeland legal Zigaretten kaufen können. Wie jede und jeder, der nach 2008 geboren ist. So steht es im neuen Gesetz "Smokefree 2025" gegen das Rauchen.

https://www.tagesschau.de/ausland/neuseeland-rauchen-101.html

 

Das ganze liegt wohl dran, dass - von Neuseeland aus gesehen - die Deutschen mehr oder weniger falsch rum - mit dem Kopf ins Weltall hängend - stehen, das gilt dann wohl auch für die Richter am Amtsgericht Pirmasens, es sei denn die machen Kopfstand auf ihrem Richtertisch, was ja ab und an vorzukommen scheint.

 

 

 


 

 

 

 

MDR-Bericht: Impfgeschädigter zieht gegen Astrazeneca vor Gericht

19.09.2022

Ein 37-Jähriger hat den Pharmahersteller Astrazeneca verklagt. Der Mann hatte sich im Mai vergangenen Jahres mit dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen. Er erlitt anschließend eine wohl seltene, aber extrem gefährliche Sinusvenenthrombose. Das berichtet der MDR.

In dem Bericht heißt es weiter, dass der Mann nur dank dem schnellen Handeln seiner Ärzte überhaupt noch lebe. Er habe auf der Schlaganfall-Akutstation der Uniklinik Köln gelegen und sei nach seiner Entlassung noch „wochenlang arbeitsunfähig“ gewesen. Zudem habe er „wegen der Gefahr eines erneuten Gefäßverschlusses monatelang sein Blut testen lassen“ und blutverdünnende Medikamente nehmen müssen.

In dem MDR-Bericht heißt es weiter, dass sowohl die Uniklinik Köln als auch die Universität Greifswald, die das Blut untersucht hatte, bescheinigen, dass der Mann „aufgrund der Impfung den seltenen Impfschaden, eine Sinusvenenthrombose, erlitten hätte“. Die „„Aussagelast der ärztlichen Gutachten sei in diesem Fall extrem eindeutig“, zitiert der MDR den Wiesbadener Anwalt des Klägers, Joachim Cäsar-Preller. Das mache den Fall einzigartig, weil „diese medizinischen Daten sonst kaum jemand“ habe.

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https://www.berliner-zeitung.de/news/mdr-bericht-impfgeschaedigter-zieht-gegen-astrazenca-vor-gericht-impfung-corona-sinusvenenthrombose-schlaganfall-li.268625

 

 


 

 

 

Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht billigt einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht

19.05.2022
Arbeit im Pflegeheim
Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen

Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde zurück. Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte.

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung. (AZ: 1 BvR 2649/21)

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das ebenfalls nachweisen. Allerdings hakt es bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen.

Nach Karlsruhe gezogen waren mehr als 50 Menschen, von denen viele selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt sind. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht lehnte das Gericht bereits im Februar ab.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article238841543/Bundesverfassungsgericht-billigt-einrichtungsbezogene-Corona-Impfpflicht.html?source=puerto-reco-2_ABC-V6.0.B_quality

 


Kommentar Väternotruf:

Von diesem staatsfixierten Gericht, das sich Bundesverfassungsgericht nennt, war leider nichts anderes zu erwarten, als die blanke Panik auf der Titanic.

 

 


 

 

Verdacht auf vorgetäuschte Impfungen

Haftbefehl gegen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen

Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Gifhorn hat am gestrigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in 10 Fällen, Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie Betruges in 32 Fällen erlassen.

Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist dringend verdächtig, im Zeitraum von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in 10 Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft zu haben. Stattdessen soll er nach Absprache mit den gesondert verfolgten Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.

Zudem soll er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben.

In 32 Fällen sollen ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.

Die Ermittlungsbehörden waren durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten.

Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Der Haftbefehl wurde gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt.

11.03.2022

https://staatsanwaltschaft-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verdacht-auf-vorgetauschte-impfungen-209546.html


 

Arzt soll Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben

11.03.2022

Ein Arzt aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen soll zehn Kinder in Absprache mit deren Eltern nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Dem Allgemeinmediziner wird daher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gegen Kinder vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag mitteilte. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Arzt ist nach Angaben der Strafverfolger dringend tatverdächtig, zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden gesondert verfolgt.

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https://www.welt.de/vermischtes/article237467431/Niedersachsen-Arzt-soll-Kindern-Kochsalzloesung-statt-Impfstoff-gespritzt-haben.html

 

 

Kommentar Vätenotruf:

Seltsam, ein Arzt spritzt - offenbar im Einverständnis mit den Eltern - Kinder mit einer vermutlich harmlosen Kochsalzlösung und wird deswegen - wie auch die Eltern - strafverfolgt.

Eine Impfung von Kindern mit einem Impfstoff, der nur eine "bedingte Zulassung" hat, wird dagegen seltsamer Weise nicht als Körperverletzung behandelt.

Der Bundestag erlaubt die genitale Verstümmelung von Jungen aus sogenannten religiösen Gründen (Beschneidung).

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html

SPD und Grüne wollen Millionen von Menschen gegen deren Willen mittels Coronaimpfzwang impfen und keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese von zwei hochproblematischen Parteien und einschlägig bekannten Rädelsführern beabsichtigte Körperverletzung an Millionen Menschen.

Das ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsbruchstaat, der so mit zweierlei Maß misst.

 

 


 

 

 

Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung

Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch Vorlage einer von ihm selbst gefertigten Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.

Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche Unterschrift gesetzt.

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03.02.2022

https://hallespektrum.de/nachrichten/soziales/richter-als-impfdraengler-angeklagt-vorwurf-der-urkundenfaelschung/414152/

 

 

 

 

Mutmaßlicher Impfdrängler akzeptiert Strafe wegen Urkundenfälschung

Kurz vor der geplanten Gerichtsverhandlung hat ein Richter seine Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch noch akzeptiert. Der Mann habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl kurzfristig zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Halle.

Der am Sozialgericht tätige Richter hatte zunächst Einspruch gegen seine Geldstrafe von 7500 Euro eingelegt. Mit seinem Verzicht auf den Einspruch ging er einer Verhandlung vor Publikum und Medienvertretern aus dem Weg. Die Beweggründe für seinen Schritt sind unklar.

Der 1965 geborene Richter soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach Beginn der Coronaimpfungen im Januar 2021 geimpft zu werden, obwohl er darauf eigentlich noch keinen Anspruch hatte. Wie es in einer Mitteilung des Amtsgerichts hieß, habe der Jurist eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung bestätigen sollte.

Das Schreiben habe den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen, der Richter sei aber nicht befugt gewesen, solche Bescheinigungen auszustellen. Außerdem hieß es in der vermeintlichen Urkunde, dass der Jurist Begutachtungen und Ortstermine in Pflegeheimen durchführe – solche Termine hatte der Mann in den zwei vorangegangenen Jahren aber nicht. Bei dem Strafverfahren ging es laut Amtsgericht ausschließlich um Urkundenfälschung, die Impfung selbst war nicht strafbar.

Bekannt wurde der Vorfall laut Amtsgericht bei einer Durchsuchung des Impfzentrums Halle, die wegen einer anderen Sache angeordnet worden war.

Ob dem Richter nun dienstrechtliche Konsequenzen drohen, sei noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei jedoch ein Disziplinarverfahren am Sozialgericht gegen ihn offen. Das Verfahren bleibt allerdings bis zum Ende des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

07.02.2022

https://www.welt.de/politik/deutschland/article236719139/Lauterbach-kritisiert-Soeder-Gefaehrdet-Glaubwuerdigkeit-von-Politik.html

 

 

 

Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden

Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille beachtet werden.

In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage der Corona-Impfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung generell.

04.02.2022

https://www.welt.de/politik/deutschland/article236673809/Corona-Ursprung-Drosten-empoert-wegen-Vertuschungsvorwuerfen.html

 

 

Anmerkung:

Wir sind zwar der Väternotruf, aber hier müssen wir die verantwortungsvoll handelnde Mutter unterstützen und dem impfwütigen Vater einen strengen  Verweis erteilen, pfui schäme Dich. Lass Dich impfen und viermal boostern, spring aus dem Fenster oder werde Mitglied in der grünen Panik- und Angstmachepartei, aber übertrage Deine Angstattacken nicht auf ein schutzbedürftiges Kind. Mach eine Psychotherapie und guck mal nach, dass Du Deinen verwirrten im Panikmodus befindlichen Geist auf Vordermann bringst.

Das Amtsgericht Bad Iburg hat hoffentlich die richtige Entscheidung gegen den impfwütigen Vater getroffen.

 

 


 

 

Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2021 | 12:29

Polizei

Im Kreis Bayreuth soll ein 15-jähriges Mädchen an einer Corona-Impfung gestorben sein: das ist bisher bekannt

von Christoph Wiedemann

Ein 15-jähriges Mädchen aus Hollfeld stirbt am Mittwoch (19.11.2021). Auf den sozialen Netzwerken heißt es: an einer Corona-Impfung. Das ist der aktuelle Stand.

Mädchen (15) stirbt im Kreis Bayreuth
Mutter gibt Corona-Impfung schuld am Tod der Tochter
Polizei ermittelt wegen „unklarer Todesursache“

Am Mittwochmorgen (17. November 2021) stirbt ein Mädchen aus Hollfeld (Landkreis Bayreuth) in einem Krankenhaus. Ein Beitrag der Mutter auf den sozialen Netzwerken wirft die Frage nach einem Zusammenhang zur Corona-Impfung auf.

In dem Beitrag schreibt sie, dass ihre Tochter wegen „schwerwiegenden Nebenwirkungen“ der Corona-Impfung gestorben sei. Die Polizei ermittelt seit dem Tod des Mädchens. Das ist bisher bekannt.

Update vom 11. Dezember 2021: Ermittlungen der Polizei dauern an

Viele Nachrichten sind in den vergangenen Tagen eingegangen, ob es denn neue Erkenntnisse gibt. Das bt hat deshalb erneut bei der Polizei Oberfranken nachgefragt. Eine Pressesprecherin erklärte: „Aktuell laufen noch Ermittlungen zur Todesursache. Nähere Auskünfte sind erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich.“

Wie lange die Ermittlungen noch andauern, könne aktuell noch nicht mitgeteilt werden. Weitere Auskünfte gibt es aktuell nicht.

https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten-meldungen-news/maedchen-15-aus-kreis-bayreuth-gestorben-corona-impfung-soll-grund-sein-ermittlungen-dauern-an/

 

 

 


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