Institut
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
Der Betrieb 2001, 1664
http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=493
OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 27.04.2001 - 20 W 84/01
Beim privatrechtlichen Zusammenschluss von lediglich drei Fachärzten ist die Bezeichnung „Institut“ als Gesellschaftsname irreführend
Der Namensbestandteil „Institut“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Handelt es sich tatsächlich nur um einen…
http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=20%20W%2084%2F01