Internetpolizei


 

 

Piratenpartei Deutschland

Engagiere dich gegen Überwachung und für die Freiheit des Wissens!

http://web.piratenpartei.de

 

 


 

 

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;

Johann Wolfgang Goethe

 

Hier - beim "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" - verendet die Informationsfreiheit auf dem Altar des Datenschutzes.

 

 

Grundgesetz Artikel 5 der Internetrepublik Deutschland

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, so lange diese nicht durch staatliche Stellen verboten wird. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nicht gewährleistet. Eine Zensur findet statt.

 

 

 

Mehr erstaunliche Infos zum Thema finden Sie hier.

 

 


 

 

Regeln im Netz

CDU fordert eine Internet-Polizei

VON M. BRÖCKER UND M. KESSLER - zuletzt aktualisiert: 11.08.2009 - 09:01

(RP) Führende Unionspolitiker wollen das Internet einer schärferen Kontrolle unterziehen und eine Internet-Polizei einführen. "Wir brauchen mehr verdeckte Ermittler, die als Internet-Patrouille im Netz kriminelle Machenschaften aufspüren", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach unserer Redaktion.

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http://www.rp-online.de/politik/deutschland/CDU-fordert-eine-Internet-Polizei_aid_743503.html

 

 


 

 

14.11.2007 14:27

heise online

Polit-Posse um heimliche Online-Durchsuchungen unter Schily

Lutz Diwell, der frühere Staatssekretär des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD), muss sich nun doch nicht für die von ihm unterzeichnete Dienstanweisung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" vor dem Bundestag rechtfertigen.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polit-Posse-um-heimliche-Online-Durchsuchungen-unter-Schily-195563.html

 

 

 


 

11.05.2007 18:12

heise online

Online-Durchsuchungen: Strafrechtler beklagt "organisierte Kriminalität" der Politik

Der Frankfurter Rechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht hat die Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Basis und den gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Regierungskurs beim Ausbau des Überwachungsnetzes scharf kritisiert. "Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung", erklärte er in einem Beitrag des rbb-Magazins Kontraste zur Online-Spitzelei durch Nachrichtendienste am gestrigen Donnerstag. Es sei eine "verfassungsrechtliche Schweinerei", dass ein Verfassungsgericht sage, "hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen."

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Durchsuchungen-Strafrechtler-beklagt-organisierte-Kriminalitaet-der-Politik-177793.html

 

 


 

 

 

Lutz Diwell - Staatssekretär im Bundesjustizministerium a.D.

Lutz Diwell (geb. 06.09.1951) - Staatssekretär im Bundesjustizministerium (ab 12/2005, ..., 11/2009) - ab 06.04.1981 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin. 2001 Ernennung zum Staatssekretär durch Innensenator von Berlin Körting. In dieser Position hatte er Aufgaben der Staatskanzlei des Innensenators zu bearbeiten, die den Verfassungsschutz und die Organisation der Polizei betrafen. 2003 berief ihn Otto Schily als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium. In dieser Funktion unterzeichnete er u. a. die Dienstanweisung, die es Bundesbehörden ermöglichte, private Personalcomputer (PC) online zu untersuchen.

Lutz Diwell

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Lutz Diwell (* 6. September 1951 in Berlin) ist ein deutscher Jurist. Von Dezember 2005 bis November 2009 war er Staatssekretär im Bundesjustizministerium.

Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte er das Fach der Rechtswissenschaften von 1971 bis 1975 an der Universität Tübingen. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart begann er ab 1976 seine staatliche juristische Laufbahn als Referendar bis 1979.

Danach wechselte er nach Berlin und nahm dort die Stellung eines Staatsanwalts an, wobei er sich mit Delikten im Bereich der Wirtschaft beschäftigte. Auch betätigte er sich bei der Informationsverarbeitung, wobei er bei der Aufstellung einer entsprechenden Abteilung mitwirkte.

Im Jahre 1989 nahm er eine Beschäftigung im Dienstbereich der Justizverwaltung des Landes Berlin bei der Senatorin Jutta Limbach auf. Dort leitete er von 1994 bis 2001 eine Abteilung, die sich mit Strafdelikten beschäftigte, aber auch die internationale Zusammenarbeit betraf.

Der Innensenator von Berlin, Ehrhart Körting, ernannte ihn im Jahre 2001 zum Staatssekretär. In dieser Position hatte er Aufgaben der Staatskanzlei des Innensenators zu bearbeiten, die den Verfassungsschutz und die Organisation der Polizei betrafen. 2003 berief ihn Otto Schily als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium. In dieser Funktion unterzeichnete er u. a. die Dienstanweisung, die es Bundesbehörden ermöglichte, private Personalcomputer (PC) online zu untersuchen. Er verteidigte diese Dienstanweisung damit, dass er vorgab, diese Aktionen hätten sich nur gegen inaktive Internetforen gerichtet. [1] [2]

Er vertrat die Ansicht, es sei gegen Journalisten strafrechtlich vorzugehen, die Dienstgeheimnisse veröffentlichen würden. Es dürfe nach seiner Ansicht kein Journalistenprivileg geben. [3]

Nach dem Regierungswechsel 2005 übernahm er von Hansjörg Geiger den Posten des Staatssekretärs im Bundesjustizministerium. Im November 2009 wurde er von Birgit Grundmann abgelöst.

Er ist verheiratet mit Margret Diwell.

Weblinks [Bearbeiten]

* Biographische Notiz

* Übersicht über die Aktivitäten von Diwell

Quellen [Bearbeiten]

1. ↑ Diwell unterzeichnete die Dienstanweisung zur online-Untersuchung von Personalcomputern

2. ↑ Das Verfahren um Diwells Dienstanweisung gerät zur Polit-Posse

3. ↑ Diwell verurteilt Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Journalisten

http://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Diwell

No Name - Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

 


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