Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Augsburg
Landkreis Augsburg
Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 3102-0
Fax: 0821 / 3102-209
E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
Internet: www.landkreis-augsburg.de
Der Landkreis Augsburg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben ist mit rund 241.000 Einwohnern bevölkerungsmäßig der drittgrößte Landkreis Bayerns.
Er grenzt im Norden an den Landkreis Donau-Ries, im Osten an den Landkreis Aichach-Friedberg, an die kreisfreie Stadt Augsburg und an den Landkreis Landsberg am Lech, im Süden an den Landkreis Ostallgäu, im Südwesten an den Landkreis Unterallgäu und im Westen an den Landkreis Günzburg und an den Landkreis Dillingen an der Donau.
Bundesland Bayern
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Städte
1. Bobingen (16.682)
2. Gersthofen (20.379)
3. Königsbrunn (27.551)
4. Neusäß (21.571)
5. Schwabmünchen (13.289)
6. Stadtbergen (14.737)
Märkte
1. Biberbach (3.469)
2. Diedorf (9.948)
3. Dinkelscherben (6.633)
4. Fischach (4.634)
5. Meitingen (11.113)
6. Thierhaupten (3.723)
7. Welden (3.626)
8. Zusmarshausen (6.223)
Verwaltungsgemeinschaften
1. Gessertshausen (Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach)
2. Großaitingen (Gemeinden Großaitingen, Kleinaitingen und Oberottmarshausen)
3. Langerringen (Gemeinden Hiltenfingen und Langerringen)
4. Lechfeld mit Sitz in Untermeitingen (Gemeinden Klosterlechfeld und Untermeitingen)
5. Nordendorf (Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf und Westendorf)
6. Stauden mit Sitz in Langenneufnach (Gemeinden Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Scherstetten und Walkertshofen)
7. Welden (Markt Welden und Gemeinden Bonstetten, Emersacker und Heretsried.
Gemeinden
1. Adelsried (2.287)
2. Allmannshofen (864)
3. Altenmünster (3.762)
4. Aystetten (2.932)
5. Bonstetten (1.216)
6. Ehingen (1.005)
7. Ellgau (1.036)
8. Emersacker (1.400)
9. Gablingen (4.666)
10. Gessertshausen (4.278)
11. Graben (3.395)
12. Großaitingen (4.861)
13. Heretsried (1.021)
14. Hiltenfingen (1.515)
15. Horgau (2.488)
16. Kleinaitingen (1.207)
17. Klosterlechfeld (2.677)
18. Kühlenthal (838)
19. Kutzenhausen (2.489)
20. Langenneufnach (1.685)
21. Langerringen (3.793)
22. Langweid a.Lech (7.546)
23. Mickhausen (1.355)
24. Mittelneufnach (1.049)
25. Nordendorf (2.251)
26. Oberottmarshausen (1.661)
27. Scherstetten (987)
28. Untermeitingen (6.453)
29. Ustersbach (1.177)
30. Walkertshofen (1.113)
31. Wehringen (2.898)
32. Westendorf (1.493)
Jugendamt Landkreis Augsburg
Kreisjugendamt
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Max Weigl - Leiter des Sozialen Dienstes im Amt für Jugend und Familie im Landkreis Augsburg (BKE 2007)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Eleonore Wolf
Raiffeisenstraße 7
89346 Bibertal,
Telefon: 08226 / 93 93
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Dr. Peter Spengler - Leiter der Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Katholischen Jugendfürsorge für Stadt und Landkreis Augsburg (BKE 2007)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung beim Jugendamt des Landkreis Augsburg
Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für Leute, die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Augsburg
Kreisverein Augsburg/Schwaben
Postfach 11 22 07
86047 Augsburg
Kreisvorstand:
Edmund Koller
Koordination - Organisation
Tel + Fax: 0821 / 70 23 43
E-Mail: e.j.koll@t-online.de
Herbert Eicher
Recht - Beistandschaft
Tel: 08232 / 77 17 6
Fax: 03 21 2 / 1029033
E-Mail: herby.ei@web.de
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Augsburg
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Landkreis Augsburg
Schwarzes Loch als Chance
Kinderschutzbund Vortrag für Alleinerziehende
Buchloe | uta | Petra Klonowski aus Untermeitingen ist Mutter zweier Kinder und zweimal geschieden. Als alleinerziehend würde sich die Kontaktstellenleiterin vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) deshalb aber nicht bezeichnen. Zu negativ sei der Begriff «allein» besetzt, sagte die Referentin bei dem vom Buchloer Kinderschutzbund organisierten Elternforums-Vortrag. Sie bevorzuge stattdessen das Wort «Einelternfamilie». Es sei wichtig, die angenehmen Aspekte dieser Lebensform zu erkennen und zu betonen.
Nach der Trennung stürzten viele in ein schwarzes Loch, aber danach seien die Chancen für positive Änderungen äußerst gut. Eine Trennung sei Anlass für die Beteiligten, über sich selber nachzudenken. Die Schuldfrage sollte dabei kein Thema sein. Im Prozess der Neuorientierung geht es laut Klonowski zunächst darum, das Loslassen zu lernen. Dann sollte die Frage geklärt werden, wie die Betroffenen mit ihren Gefühlen umgehen, was sie wirklich an guten und schlechten Tagen an sich bemerken. Es folgt die spannende Umsetzung der Veränderungen im persönlichen Umfeld. «Sie lernen neue Freunde kennen, eine eigene Wohnung steht an, Unabhängigkeit ist eminent wichtig», betonte Klonowski. Dadurch würden die Mütter/Väter selbstständiger und entwickelten Wünsche und Träume. Dazu käme der Alltag, den die Einelternfamilie zu bewältigen haben: Kinder/Schule, Beruf/Finanzen, Wohnung/Umzug.
Tapetenwechsel dringend angesagt sei, helfe eine Mutter/Vater-Kind-Kur Wunder. Ablehnende Bescheide würden nicht das Aus des Antragsverfahrens bedeuten, sondern zum Widerspruch herausfordern.
Klonowski berichtete auch von ihrem eigenen beruflichen und persönlichen Lebensumfeld mit zwei eigenen Kindern und mittlerweile 39 Tageskindern in zwölf Jahren Tagesmuttertätigkeit.
Begegnungsnachmittage für Alleinerziehende und ihre Kinder in Buchloe an den Samstagen, 22. November und 20. Dezember, im Haus der Begegnung, Berliner Straße 50: Infos über das Katholische Pfarramt Mariä Himmelfahrt, Augsburger Straße 6, Telefon 08241/90250
http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/buchloe/Buchloe-lok-elternforumalleinerziehend;art2774,427132
Posteingang 27. Oktober 2008
Kommentar Väternotruf:
Wenn Petra Klonowski aus Untermeitingen, Mutter zweier Kinder und zweimal geschieden, sich und ihre Kinder als Einelternfamilie bezeichnet , dann fragt man sich, wie sich der Vater oder die Väter der Kinder mit ihren Kindern bezeichnen. Womöglich gibt es hier drei Einelternfamilien, wer bietet mehr?
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Der Prozess um den Königsbrunner Giftmord - eine Chronologie
20.11.2007 12:46 Uhr
(rrd). In einer kleinbürgerlichen Idylle wäre beinahe der perfekte Mord gelungen: In einem Reihenhaus in Königsbrunn wurde am 17. Januar 2007 der 45-jährige Peter E., Abteilungsleiter bei der Arbeitsagentur, vergiftet.
Erst anonyme Hinweise von Bekannten brachten die Polizei darauf, dass Peter E. eines nicht natürlichen Todes gestorben sein könnte.
Tanja E. (31), Ehefrau des Opfers und Mutter zweier Kinder, und ihr Ex-Liebhaber André H. (32) - beide als Rettungssanitäter beim Roten Kreuz tätig - werden des gemeinschaftlichen Mordes an Peter E. beschuldigt. Sie sollen das Opfer zunächst mit Schlaftabletten in einem Milchshake betäubt und ihm anschließend eine Infusion mit todbringenden Medikamenten gelegt haben. Peter E. wird zwar noch reanimiert, kommt aber nicht mehr zu Bewusstsein und stirbt wenige Tage nach der Tat. Eine Chronologie des Prozesses:
22. Oktober 2007: André H. gesteht zum Prozessauftakt, gemeinsam mit seiner Ex-Geliebten deren Noch-Ehemann umgebracht zu haben. Tanja E. habe ihn benutzt, ihn genötigt, mitzumachen. Er selbst habe gehofft, dass Peter E. überleben würde. Bei den Hinterbliebenen entschuldigte er sich. Tanja E. bestreitet jede Beteiligung an der Tat, sie sei zur fraglichen Zeit im oberen Teil des Hauses gewesen, habe die beiden Männer unten allein gelassen und ihren Mann später leblos auf dem Sofa vorgefunden. Ihre Ehe schildert die Hauptangeklagte als desolat, deshalb habe sie sich in Affären wie die mit André H. geflüchtet.
Der Giftmord - Teil 1: Der Trennungswunsch war sein Todesurteil Giftmord - Teil 2: Das Opfer war frisch verliebt Giftmord - Teil 3: Pläne für den perfekten Mord "Der ist aber sehr tot": Prozess-Zitate Chronologie: Der Giftmord-Prozess
24. Oktober 2007: Als Zeuge sagt der behandelnde Notarzt aus, der Peter und Tanja E. vom gemeinsamen Dienst kannte. Er belastet die Angeklagte. Zudem bezweifelt er, dass das Opfer bei seinem Eintreffen, wie von Tanja E. behauptet, erst seit sieben Minuten bewusstlos war. "Mein erster Gedanke war: Der ist aber sehr tot." Auch die angeblichen Herzbeschwerden, die laut der Angeklagten ihr Mann gehabt haben soll, stellen sich im Verfahren als Lüge heraus. Das rekonstruierte Tatgeschehen wird in einem Video gezeigt, daraufhin bricht Tanja E. in Tränen aus.
25. Oktober 2007: Woher kamen die tödlichen Medikamente? Über einen ahnungslosen Rotkreuz-Kollegen beschafften sich André H. und Tanja E. die Zutaten für die Gift-Infusion. H., der zuletzt in der Rettungsleitstelle arbeitete, bat zwei Tage vor der Tat seinen früheren Partner auf dem Rettungswagen um Medikamente für seinen privaten Notfallkoffer, der händigte sie ihm aus und machte sich so unwissentlich zum Handlanger des Todes. Der Mann wurde vom Roten Kreuz entlassen. André H. entschuldigt sich: "Es tut mir leid, dass ich Deine Freundschaft ausgenutzt habe."
5. November: Vor Gericht erscheint, die Augen versteckt hinter einer Sonnenbrille, der Verlobte von Tanja E. Im April, in der Untersuchungshaft hat der verwitwete Vater einer Tochter der Angeklagten das Eheversprechen gegeben, um zu zeigen, dass er "zu ihr stehe". Die Verlobung ging von Tanja E. aus. Als Verlobter verweigert er vor Gericht die Aussage und bringt nicht das von der Staatsanwaltschaft erhoffte Licht ins Dunkel der veworrenen Männergeschichten von Tanja E. Zudem werden vor Gericht die finanziellen Verhältnisse der Familie E. dargelegt. Als Motiv von Tanja E. sieht die Staatsanwaltschaft Habgier: Ihr Mann wollte sich scheiden lassen, das wäre für sie finanziell von Nachteil gewesen. Durch den Tod hingegen wären 150.000 Euro aus Haus und Lebensversicherung und eine Witwenrente fällig gewesen, wäre sie nicht festgenommen worden.
15. November 2007: Für eine Überraschung sorgen DNA-Proben der beiden Kinder von Tanja E.: André H. und Peter E. sind nicht, wie von der Mutter behauptet, die Väter des vier Jahre alten Mädchens und des sieben Jahre alten Buben. Die tatsächlichen Väter sind zwei Männer aus Tanja E.'s Königsbrunner Bekanntenkreis. Ein Sachverständiger des Instituts, in dem Peter E.'s Leiche obduziert wurde, nimmt darüberhinaus zu den medizinischen Fragen des Falls Stellung. Er hält es für ausgeschlossen, dass Peter E. - wie von seiner Frau behauptet - Herzprobleme hatte. Ein Herzinfarkt als Todesursache komme nicht in Frage. Die Angaben zu den Medikamenten, die André H. gemacht hatte, bestätigten sich durch Blutuntersuchungen. Bereits nach fünf Minuten hätten die Medikamente zum Absterben des Großhirns bei dem Opfer geführt - eine Überlebenschance habe Peter E., so der Sachverständige, nicht gehabt.
20. November 2007: Der "Tag der Liebhaber": Insgesamt acht ehemalige Geliebte von Tanja E. geben sich bei Gericht die Klinke in die Hand. Fast alle waren beim Rettungsdienst des Roten Kreuzes in Königsbrunn. Mit einigen von ihnen hatte die Angeklagte sogar Zukunftspläne geschmiedet, belogen hat sie sie offensichtlich alle: Zeitweise soll sie mit sechs Männern parallel Affären gehabt haben.
22. November 2007: Freunde des Opfers sagen vor Gericht aus. Zwei Monate vor der Tat soll Tanja E. demnach zu Peter E. gesagt haben, sie wünsche ihm den Tod, er solle sich dazu bei der Heimfahrt einen Baum aussuchen. Das sei für die Kinder das Beste. Ein Freund erzählt, Peter E. habe zum Teil tagelang seine eigene Wohnung nicht betreten dürfen, weil Tanja E. dort ihre Liebhaber empfing. Seinen vermeintlichen Sohn habe er nur sehen dürfen wenn er Geldbeträge in den Briefkasten warf.
27. November 2007: Aussagen aus Tanja E.'s Umfeld ergeben, dass die Scheidungspläne ihres Ehemanns Peter E. bereits konkret waren. Diese Aussage könnte die These der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass Tanja E. ihren Mann aus Habgier getötet haben soll. Eine Scheidung hätte erhebliche materielle Nachteile für sie mit sich gebracht.
3. Dezember 2007: Die beiden Chefermittler sagen aus: Schon in der ersten Vernehmung wenige Tage nach dem Mord habe André H. gestanden. Er sei "fix und fertig", aber anschließend erleichtert gewesen. Tanja E. habe dagegen von Anfang an alle Vorwürfe bestritten. Als Gutachter kommt der Landgerichtsarzt zu Wort. Er attestiert beiden Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Der Vorsitzende Richter deutet an, dass das Gericht für Tanja E. sogar die besodnere Schwere der Schuld in Betracht zieht.
4./5. Dezember 2007: Mithäftlinge von Tanja E. sagen aus. "Märchenprinzessin" wird die Angeklagte im Frauengefängnis Aichach genannt. Als nett und hilfsbereit aber nicht besonders glaubwürdig beschreiben die Zeuginnen ihre Mitgefangene. Die Anwälte von André H. wollen weitere psychiatrische und pharmakologische Gutachten anfertigen lassen, doch die Anträge werden vom Gericht abgelehnt. Damit ist die Beweisaufnahme abgeschlossen.
6. Dezember 2007: Der Tag der Plädoyers. Der Staatsanwalt fordert lebenslang für Tanja E. und André H. Bei ihr beantragt Ankläger Matthias Nickolai, auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen für diesen "heimtückischen Mord aus Habgier". Tanja E.'s Verteidiger Gerhard Decker hingegen beantragt Freispruch, André H.'s Anwalt Hermann Kühn fordert eine Strafe wegen Mordes, trotzdem aber weniger als lebenslänglich. Überraschend schnell spricht das Gericht das Urteil und folgt dabei voll und ganz dem Antrag des Staatsanwalts.
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