Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Forcheim


 

 

Landkreis Forchheim

 

Landratsamt Forchheim

Am Streckerplatz 3

91301 Forchheim

 

Telefon: 09191 / 86-0

Fax: 09191 / 86-154

 

E-Mail: poststelle@lra-fo.de

Internet: www.lra-fo.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Forchheim (08/2011)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

 

Der Landkreis Forchheim liegt im Süden des Regierungsbezirks Oberfranken in Bayern. Nachbarkreise sind im Norden der Landkreis Bamberg, im Nordosten und Osten der Landkreis Bayreuth, im Südosten der Landkreis Nürnberger Land und im Süden und Westen der Landkreis Erlangen-Höchstadt.

 

Bundesland Bayern

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 31. Dezember 2007[1])

Städte

1. Ebermannstadt (6818)

2. Forchheim, Große Kreisstadt (30.320)

3. Gräfenberg (4029)

Märkte

1. Eggolsheim (6461)

2. Egloffstein (1994)

3. Gößweinstein (4090)

4. Hiltpoltstein (1590)

5. Igensdorf (4869)

6. Neunkirchen a.Brand (8000)

7. Pretzfeld (2475)

8. Wiesenttal (2528

Gemeinden

1. Dormitz (1996)

2. Effeltrich (2668)

3. Hallerndorf (3951)

4. Hausen (3697)

5. Heroldsbach (5046)

6. Hetzles (1310)

7. Kirchehrenbach (2282)

8. Kleinsendelbach (1513)

9. Kunreuth (1359)

10. Langensendelbach (2892)

11. Leutenbach (1765)

12. Obertrubach (2182)

13. Pinzberg (1927)

14. Poxdorf (1534)

15. Unterleinleiter (1248)

16. Weilersbach (2039)

17. Weißenohe (1109)

18. Wiesenthau (1697)

 

 

 

Jugendamt Landkreis Forchheim

Kreisjugendamt:

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Forchheim

 

 

Väternotruf Forchheim

August Mustermann

Musterstraße 1

91301 Forchheim

Telefon: 09191 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung des Landkreis Forchheim

Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für Leute, die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Forchheim

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Forchheim

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis Forchheim noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen damit billigend in Kauf genommen.

Männer, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Forchheim

 

 


 

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Saturday, December 17, 2011 2:17 PM

To: info@vaeternotruf.de

Subject: Suche Hilfe für meinen Bruder aus Forchheim

 

Hallo,

mein Name ist ..., komme aus der Nähe von Nürnberg und habe einen Bruder der in Forchheim lebt. Er lebt in Trennung und wird von seiner Frau psychisch fertig gemacht und das Jugendamt in Forchheim unternimmt gar nichts. Nun weiß ich nicht mehr was ich tun und hoffe sie können mir helfen! Ein kurzer Bericht:

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Sonntag, 18. Dezember 2011 13:22

An: ...

Betreff: RE: Suche Hilfe für meinen Bruder aus Forchheim

 

 

Das Jugendamt ist eine Schlafstation, da brauchen Sie nicht drauf hoffen.

Zuständig für Regelungen ist das Amtsgericht.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Sunday, December 18, 2011 8:02 PM

To: info@vaeternotruf.de

Subject: AW: Suche Hilfe für meinen Bruder aus Forchheim

 

Gibt da keine Möglichkeit irgendetwas dagegen zu tun?

Ein schreiben zum Ministerium oder irgendetwas anderes? Denn der Kleine leidet so unter ihr!! Also ehrlich gesagt hat er schon einen kleinen Schaden weg..

Grüße ...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Sonntag, 18. Dezember 2011 20:50

An: ...

Betreff: RE: Suche Hilfe für meinen Bruder aus Forchheim

Sie können auch an den Papst schreiben, vielleicht hat der ein offenes Ohr.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Sunday, December 18, 2011 9:30 PM

To: info@vaeternotruf.de

Subject: AW: Suche Hilfe für meinen Bruder aus Forchheim

 

Wissen sie was, sie sind ein richtiges arschloch!! Sind ja ein echt toller väternotruf! Vielen dank für nichts! Hauptsache die zeit noch bis weihnachten rum kriegen, ihr seit doch alle gleich!!

 

 

 

-----Original Message-----

From: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Sent: Sunday, December 18, 2011 11:21 PM

To: ...

Subject: RE: Suche Hilfe für meinen Bruder aus Forchheim

 

 

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

 

 

Kein Wunder, wenn Ihnen niemand zuhört.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

 

Fränkischer Tag vom 04.04.2009

 

Mädchen trat im Vollrausch nach Polizisten

04.04.09 Von: Kathrin Lewerenz

Gericht Weil sie sich mit 2,65 Promille gegen drei Polizeibeamte wehrte, musste sich eine junge Frau vor dem Amtsgericht verantworten. Der Richter nahm Rücksicht auf ihre Schwangerschaft und verurteilte sie nur zur Zusammenarbeit mit der Familienhilfe.

So ganz allein vor dem Gerichtssaal wirkt sie ziemlich verloren. Sie wirkt weder ausgenüchtert noch abgerutscht. Sie scheint einfach ein nettes, junges Mädchen zu sein.

Das Amtsgericht verhandelt gegen Stefanie Rupprecht (Name von der Redaktion geändert) wegen fahrlässigen Vollrausches. Auf Befragen des Richters antwortet sie leise. Sie weiß nur noch, dass sie bei Freunden war und sie sich gestritten hatten: „Wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht so viel getrunken. Ein bisschen Bier und Wodka.“ Die Menge weiß sie nicht mehr. Der Rest war Filmriss. Bei der Blutprobe zeigte sich: 2,65 Promille.

"Sie wollte auch Reinigungsmittel trinken"

Die Streife holten ihre Freunde, weil sie mit der Angeklagten nicht mehr klar kamen. Vor der Polizei sagten sie aus, Stefanie wollte auch Reinigungsmittel trinken. Weil sie sich geweigert hatte mitzukommen, musste sie gefesselt werden. Vom Rücksitz aus hatte sie gegen die Beamten getreten: „Sie war wie ein Aal, man konnte sie nicht festhalten und sie war völlig durch den Wind.“ Darum die Fixierung, so der erste Zeuge, ein junger kräftiger Polizeibeamter. Er schließt sich seinem Kollegen an: Stefanie wurde an jenem denkwürdigen Abend im letzten Herbst aus Eigenschutz in Gewahrsam genommen. Als sie laut wurde, fesselte man sie. Volltrunken wie sie war, wehrte sie sich mit Tritten, doch der Biss, so der Zeuge, „war nur angedeutet. Sie wollte kein Fleisch mit den Zähnen ausbeißen.“

Auf der Dienststelle, so die dritte Zeugin, eine Polizeibeamtin, wurde sie am Boden liegend durchsucht, weil sie weder stehen noch sitzen wollte: „ Sie war noch sehr kindlich.“ Doch ihr Tritt gegen das Handgelenk schmerzte noch die ganze Nacht. Alle drei Beamten stellten Strafantrag.

„Zwei Einträge, Diebstahl in zwei Fällen. Im Jahr 2007 Trunkenheit im Verkehr; mit dem Fahrrad.“ Heute sei sie im sechsten Monat schwanger. Im Herbst war sie gerade mal zwei Tage in anderen Umständen, so Stefanie. Seitdem habe sie nicht mehr getrunken. Der Richter glaubt ihr.

Schwierige Familienverhältnisse

Der Bericht der Jugendgerichtshilfe war zwiespältig: Die Familienverhältnisse eher schwierig. Zum ersten Mal wurde sie 2004 im Vollrausch auf einer Bank schlafend vorgefunden. Bis dahin galt als zurückgezogen, unauffällig und als gute Schülerin. Es folgten Selbstverletzungen und Suizidgedanken: „Ursachen konnten nicht gefunden werden.“ So die Jugendgerichtshilfe: „Auch wenn Stefanie noch 2005 zu den Klassenbesten zählte, bestand sie den „Quali“ nicht.“ Keinerlei Realitätssinn bescheinigt die Jugendgerichtshilfe. Sehr bedenklich sei, dass die Angeklagte aus reiner Langeweile getrunken habe.

Sabine Rupprecht hatte sich des Widerstandes im Zusammenhang mit Körperverletzung strafbar gemacht. Um einer Gefährdung des ungeborenen Lebens zuvorzukommen, müsse sich die Angeklagte beim Gesundheitsamt die Leberwerte nehmen lassen und sie wird verurteilt, zuverlässig mit der sozialpädagogischen Familienhilfe zusammenzuarbeiten. Von Auflagen sah der Richter wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft ab.

Noch eine deutliche Warnung gibt ihr der Richter mit auf den Weg: Sollte sie sich nicht an die richterlichen Anordnungen halten, wird er sich „nicht scheuen, einen vierwöchigen Arrest zu verhängen. Auch mit neugeborenem Kind“ – und im Interesse des Kindes. Der Entbindungstermin wird Ende Juli erwartet.

 

 


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