Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Freising

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Freising

 

Landratsamt Freising

Landshuter Str. 31

85356 Freising

 

Telefon: 08161 / 600-305

 

E-Mail: poststelle@kreis-fs.de

Internet: www.kreis-freising.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Freising (06/2021)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Landkreis Freising liegt im Nordosten des bayerischen Regierungsbezirks Oberbayern.

Nachbarlandkreise sind im Norden der Landkreis Kelheim, im Osten der Landkreis Landshut, im Südosten der Landkreis Erding, im Süden der Landkreis München, im Südwesten der Landkreis Dachau und im Nordwesten der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.

 

Bundesland Bayern

Städte und Gemeinden:

Die größte Gemeinde im Landkreis ist die Große Kreisstadt Freising mit 45.177 Einwohnern (mit Nebenwohnsitzen 48.462), gefolgt von der Gemeinde Neufahrn bei Freising mit 18.837 (21.156) Einwohnern und der Stadt Moosburg a.d.Isar mit 17.492 Einwohnern.

(Einwohner am 31. Dezember 2007)

Städte

1. Freising, Große Kreisstadt (45.177)

2. Moosburg a.d.Isar (17.492)

Märkte

1. Au i.d.Hallertau (5.593)

2. Nandlstadt (4.974)

Verwaltungsgemeinschaften

1. Verwaltungsgemeinschaft Allershausen

mit den Mitgliedsgemeinden Allershausen und Paunzhausen

2. Verwaltungsgemeinschaft Mauern

mit den Mitgliedsgemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen, Mauern und Wang

3. Verwaltungsgemeinschaft Zolling

mit den Mitgliedsgemeinden Attenkirchen, Haag a.d.Amper, Wolfersdorf und Zolling

Gemeinden

1. Allershausen (4.878)

2. Attenkirchen (2.627)

3. Eching (13.077)

4. Fahrenzhausen (4.600)

5. Gammelsdorf (1.556)

6. Haag a.d.Amper (2.897)

7. Hallbergmoos (8.850)

8. Hohenkammer (2.269)

9. Hörgertshausen (1.907)

10. Kirchdorf a.d.Amper (2.695)

11. Kranzberg (3.904)

12. Langenbach (3.881)

13. Marzling (3.008)

14. Mauern (2.736)

15. Neufahrn b.Freising (18.837)

16. Paunzhausen (1.548)

17. Rudelzhausen (3.211)

18. Wang (2.393)

19. Wolfersdorf (2.400)

20. Zolling (4.182)

 

 

Jugendamt Freising

Kreisjugendamt

Amt für Jugend und Familie

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising

Mitglieder siehe unten

http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf

 

 

Zuständiges Amtsgericht: 

Amtsgericht Freising

 

 

Väternotruf Freising

Michael Baleanu

Erdinger Str. 30A

85356 Freising

Handy: 0179-2356536

Tel. tagsüber: 089 / 26213484

E-Mail: baleanu@kessr.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Gerhard Beubl - Amtsleiter Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2009)

Sabine Ketzler - Sachgebietsleiterin SG 55 - Fachdienst für Trennungs- und Scheidungsberatung / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2021)

 Regina Cordary - stellvertretende Sachgebietsleiterin SG 55 - Fachdienst für Trennungs- und Scheidungsberatung / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2021) 

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Butt - Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2009)

Frau Christel - Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2008)

Katharina Deeg - Vormundschaften / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2019)

Frau Gut - Fachdienst für Trennungs- und Scheidungsberatung / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2021)

Frau Koch - Fachdienst für Trennungs- und Scheidungsberatung / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2021)

Frau Koll - Fachdienst für Trennungs- und Scheidungsberatung / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2021)

Frau Heerdegen - Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2016)

Frau Jungbauer - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2018, 2019)

Frau Schöttel - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Freising (ab , ..., 2018, 2019)

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising

Stand: 12.07.2012

JUGENDHILFEAUSSCHUSS

beschließende Mitglieder aus dem Kreistag

Mitglied 1. Stellvertreter/-in 2. Stellvertreter/-in

CSU

Irlstorfer, Erich Bauer, Paul Riemensberger, Josef

Kipfelsberger, Martin Pfefferkorn, Gabriele Senger, Simon

Klose, Mariele Spenger, Andreas Niedermair, Josef

Westermair, Rosa Stein, Christine Rottmair, Ernestine

FW

Geier, Anton Sailer, Hans Brückl, Josef

Heigl, Marianne Niedermeier, Brigitte Ecker, Karl

Scharlach, Maria Dr. Steiner, Reinhard Kieninger, Ludwig

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Becher, Johannes Heinlein-Zischgl, Waltraud Prügl Barbara

Breu Maximilian Mooser-Niefanger, Birgit Werner-Ripperger, Angelika

SPD

Niedermeier, Markus Kurkowiak, Gisela Neumaier, Hans

Ausschussgemeinschaft ödp/Freisinger Linke

Dr. Fiedler, Christian Baumgartner-Murr, Albert Dr. Hoyer, Guido

weitere beschließende Mitglieder

Mitglied Stellvertreter/-in

Jugendverbände

Baiker Elke Plötz Carolin

Kreisjugendring Kreisjugendring

Schmid Josef Nertinger Claudia

Kreisjugendring Kreisjugendring (Geschäftsführerin)

Danner Manfred Ostermeier Siegfried

Kreisjugendring Kreisjugendring

Frühbeis Sylvia Schaaf Ulrike

Kreisjugendring Kreisjugendring

Wohlfahrtsverbände

Schittler Otto Eichler Frank

Jugendwerk Birkeneck Kath. Jugendfürsorge

Bönig Eva Sieberger Griseldis

Kinderschutzbund Kinderschutzbund

Kammler Heidi Herdin Günter

Arbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt

Söhl Albert Neumayer Anton

Bayer. Rotes Kreuz Bayer. Rotes Kreuz

Stand: 12.07.2012

JUGENDHILFEAUSSCHUSS

beratende Mitglieder

Mitglied Stellvertreter/-in

Leiter des Amtes für Jugend und Familie

Beubl Gerhard Huber Brigitte

Amtsgericht Freising

Schätz Boris Kastlmeier Manfred

Boris Schätz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.03.2003 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Familiensachen - Abteilung 5 - Adoptionen. 14.02.2011: Jugendstrafsachen. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf

Manfred Kastlmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Freising / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1996 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? 2010: Familiensachen - Abteilung 2. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf  

Staatliches Schulamt Freising

Röthlein Hans-Joachim Hauner Josef

Agentur für Arbeit Freising

Brandmaier Harald Dachs Luise

Erziehungsberatungsstelle Caritas

Erifiu-Wolf Bettina Halbreiter Martina

Gleichstellungsstelle

Lichtenfeld Petra Hofer Carolin

Polizeiinspektion Freising

Hemmer Anton Ertl Michael

Kreisjugendring

Delgado Rodiguez Ursula Wirth Stephanie

Katholische Kirche

Lueg Annette

Evangelische Kirche

Senft Angela Pühler Norbert

http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Dachau

überregionale Beratung

http://familienberatung-dachau.de

 

 

Familienberatung Freising

überregionale Beratung

http://familienberatung-freising.de

 

 

Familienberatung Garching

überregionale Beratung

http://familienberatung-garching.de

 

 

Familienberatung Haar

überregionale Beratung

http://familienberatung-haar.de

 

 

Familienberatung Landshut

überregionale Beratung

http://landshut-familienberatung.de

 

 

Familienberatung München

überregionale Beratung

http://familienberatung-muenchen.de

 

 

Familienberatung Unterschleißheim

überregionale Beratung 

http://familienberatung-unterschleissheim.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Bahnhofstr. 20 

85354 Freising

Telefon: 08161 / 53879-30

E-Mail: eb-freising@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-freising.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen - 2022: Anja Bungartz-Pippig und Alexandra Myhsok - Kreisgeschäftsführung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Freising e.V.

Major-Braun-Weg 12 

85354 Freising 

Telefon: 08161 / 92955

E-Mail: kinderschutzbund-freising@freenet.de

Internet: https://kinderschutzbund-bayern.de/kreis-und-ortsverbaende/

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung bei Gewalt

Mitarbeiter/innen - 2022: Frau Eva Bönig

 

 

Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising

Kesselschmiedstr. 10 

85354 Freising

Telefon: 08161 / 3366

E-Mail: freising@eheberatung-oberbayern.de

Internet: http://www.eheberatung-oberbayern.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Krisenintervention

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für Leute, die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien

Untere Hauptstraße 10

85386 Eching

Telefon: 089 / 319000-5600

E-Mail: beratungsstelle@eching.de

Internet: http://www.beratungsstelle.eching.de

Träger: Gemeinde

Angebote: gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung

Mitarbeit - 2023:  - Martina Halbreiter - Leitung, Diplom-Sozialpädagogin und Familientherapeutin

 

 

Landratsamt Freising - Amt für Jugend und Familie -

Landshuter Str. 31

85356 Freising

Telefon: 08161 / 600-253

E-Mail: amtjugendfamilie@kreis-fs.de

Internet: http://www.kreis-freising.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Eheberatung, Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung

 

 

Familienberatung Ismaning - Außenstelle -

Landshuter Str. 31 

85356 Freising

Telefon: über 089 / 960799-50,-51

E-Mail: info@familienberatung-ismaning.de

Internet: http://www.familienberatung-ismaning.de

Träger: Zweckverband Kommunaler Schwangerenberatungsstellen der Region München Nord/Ost

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sexualberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Freising

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Freising

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Freising

Frauenhaus Freising

Straße: 

85300 Freising

Telefon: 08161 / 91212, 3158

E-Mail: frauenhaus-freising@web.de

Internet: http://www.frauen-in-freising.de

Träger: Arbeitskreis für Fraueninteressen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Gruppenarbeit, Sozialberatung

 

 

 


 

 

 

14.11.12

Familientragödie in Freising

Nach dem Drama: Ein Tag, der an die Grenzen ging

Freising - Am Mittwoch wurde der furchtbare Verdacht zur Gewissheit: Bianca T. (38) aus Freising hatte ihre drei kleinen Kinder bereits getötet, bevor sie auf der Autobahn verunglückte.

An der Paul-Gerhardt-Schule , wo die Älteste (6) in die erste Klasse ging, mussten am Mittwoch Kinder psychologisch betreut werden.

Ich war geschockt als ich in der Früh erfuhr, dass eine Schülerin von uns ums Leben gekommen ist“, berichtete am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz die Konrektorin Juliane Dorfmüller (50): Die Polizei hatte mich über den tragischen Fall informiert.“ Sofort habe sie Schulpsychologin Martina Schneider (42) und Schulsozialarbeiter Michael Büttner (48) alarmiert. Auch der Chef des Kriseninterventionsteams Erding-Freising (KIT), Klaus Hippe (57), sei wenig später vor Ort gewesen: Die Kinder wurden keinen Augenblick mit der Situation alleingelassen“, versicherte er: Die psychologische Betreuung startete von der ersten Minute an.“

Im Laufe des Mittwoch war bekannt geworden, dass die Mutter ihre drei Kinder getötet hatte, bevor sie auf die Autobahn A 92 fuhr, wo sie offenbar absichtlich einen schweren Unfall verursachte. Die Frau wurde von der Polizei erstmals vernommen, die Kinder obduziert - ausführlicher Bericht im Bayernteil.

In Freising herrschte an der Paul-Gerhard-Schule eine Ausnahmesituation: Wir haben selbstverständlich keinen regulären Unterricht mit den betroffenen Erstklässlern gemacht“, betonte Juliane Dorfmüller: Gleich zu Anfang wurde ein Stuhlkreis gebildet, und eine speziell geschulte Polizistin in Zivil erklärte dann den 18 Erstklässlern kindgerecht, dass ihre Mitschülerin bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.“

Danach führten die Klassenleiterin, die Psychologen und der KIT-Chef mit den Kindern Gespräche rund um den Fall, es wurde auch gemeinsam gemalt. Bei einem Spaziergang loteten wir schließlich aus, inwieweit die Kinder den ganzen Fall verkraftet haben“, schilderte KIT-Chef Hippe. Und da habe es bei einigen Kindern schon alarmierende Reaktionen gegeben: Einige haben angefangen zu weinen, andere klammerten sich ganz fest an ihre Begleiter“, ergänzte Juliane Dorfmüller: Da wurden von uns sofort die Eltern informiert, die ihre Kinder im Anschluss abholten.“

Die Aufarbeitung der Tragödie geht an der Paul-Gerhardt-Schule weiter. Es gibt einen eigens eingerichteten Trauerraum mit Bild, Blumenschmuck und Kondolenzbuch, in dem alle unsere Schüler Abschied nehmen können“, merkte Juliane Dorfmüller an. Auch die Schulpsychologin Martina Schneider und ihr Kollege Michael Büttner werden weiter vor Ort sein. Wir sind ab sofort für alle Eltern telefonisch erreichbar, die unsere Hilfe brauchen.“

http://www.merkur-online.de/lokales/freising/nach-drama-tag-grenzen-ging-2616662.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Freising scheint das Töten von Kindern durch ihre Eltern offenbar eine Art Volkssport zu sein. Schon im Jahr 2010 gab es einen ähnlichen Fall. So ist das eben, wenn alles so ordentlich aufgeräumt scheint, hinter den Kulissen tobt der Krieg. Um so heiler die Welt draußen scheint, um so schlimmer die verdrängen Kriege.

Vermutlich wird man wie beim Fünffachmord der Mutter in Darry feststellen, dass die Täterin psychisch krank wäre. Die Frau kommt dann in die Klapse und verschwindet so aus der Kriminalstatistik und alle werden sehen, dass es nur kriminelle Männer, aber keine kriminellen Frauen gibt. Das nennt man dann auch Frauenförderung und ist politisch so gewollt.

 

 


 

 

 

Familiendrama in Bayern

Vater erschießt fünfjährigen Sohn und sich selbst

3. April 2010, 11:46 Uhr

Bei einem Familiendrama mit Schusswaffen im oberbayerischen Freising sind zwei Menschen getötet worden. Wie die Polizei mitteilt, ist eine Frau dabei lebensgefährlich verletzt worden. Bei den Toten handelt es sich um den Vater der Familie und um seinen fünf Jahre alten Sohn.

In der Nacht zum Ostersamstag hat ein Vater in Freising seinen fünfjährigen Sohn und sich selbst erschossen. Die Mutter schwebte nach Angaben der Polizei am Abend noch in Lebensgefahr, ein zweijähriger Sohn blieb unverletzt. Motiv könnte die Trennung des Paares gewesen sein, teilte die Polizei am Samstagabend mit. Anwohner zündeten vor dem Wohnhaus Kerzen an und legten Blumen nieder.

Erst am Dienstag waren in Eichenau (Landkreis Fürstenfeldbruck) ein Ehepaar und seine beide sieben Jahre alten Zwillingstöchter tot in ihrem Reihenhaus gefunden worden. Der Vater hatte seine Familie stranguliert und sich dann selbst mit Gas aus einem Grill das Leben genommen. Die Hintergründe dieser Tat sind noch immer unklar. Anders als in Eichenau lebte die Freisinger Familie bereits getrennt. Das Motiv dürfte im privaten Bereich, „also im Bereich der Trennung liegen“, sagte Polizeisprecher Ulrich Pöpsel vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt.

Zu Jahresbeginn sei der 40-jährige Mann in eine eigene Wohnung ins etwa 20 Kilometer entfernte Hohenkammer gezogen. Wie er in die Wohnung seiner Frau im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Vötting kam, ist unklar. „Es könnte durchaus sein, dass er einfach seine Familie besuchen wollte und seine Frau ihm aufgemacht hat. Aber das ist eine reine Vermutung“, sagte Pöpsel. „Die Obduktion hat auf alle Fälle gezeigt, dass nach momentaner Sachlage der 40- Jährige der Schütze war.“ Der genaue Tatablauf sei immer noch nicht klar. „Wir erhoffen uns weitere Hintergrundinformationen durch die Zeugenbefragungen der Nachbarn.“ Der Mann hatte den bisherigen Ermittlungen zufolge am Karfreitagabend gegen Mitternacht mit einer Pistole auf die 32 Jahre alte Frau und den kleinen Sohn geschossen. Die Frau konnte über Notruf gerade noch die Einsatzzentrale informieren. „Die erste Information kam durch die Frau“, sagte Pöpsel. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks hörten auch Nachbarn die Schüsse und alarmierten die Polizei.

Die kurz darauf eintreffende Streife fand den fünfjährigen Buben und seinen Vater tot. Die schwerst verletzte Mutter war bisher nicht ansprechbar. Der zweijährige Junge wird von einem Kriseninterventionsteam betreut. Die Herkunft der Pistole ist ungeklärt, einen Waffenschein hatte der Mann den Angaben zufolge nicht.

http://www.welt.de/vermischtes/article7036817/Vater-erschiesst-fuenfjaehrigen-Sohn-und-sich-selbst.html

 

 

 


 

 

 

Leitsätze des Runden Tisches* beim Familiengericht Freising

für Pflegekindverhältnisse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – Art. 6 GG; Art 8 MRK

(Freisinger Pflegekindschafts-Leitsätze)

 

Vorbemerkung:

Seit Juni 1996 befasst sich der Runde Tisch des Familiengerichts Freising als interdisziplinärer Arbeitskreis mit akuten Problemen von Familien in Trennung und Scheidung und insbesondere den Möglichkeiten, wie den davon betroffenen Kindern bestmöglich Hilfe geleistet werden kann. Teilnehmer des Runden Tisches sind unter Anderem das Amt für Jugend und Familie Freising, die im Landkreis tätigen freien Beratungsstellen, der Kinderschutzbund, Frauenhaus und Notruf für Frauen und Mädchen, die örtlich zuständige Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder sowie interessierte Rechtsanwälte und Anwältinnen.

 

Das Projekt, das weitgehend durch den Landkreis Freising finanziert wird, verfolgte ursprünglich zwei Ziele:

Krisenmanagement für auseinanderdriftende Familien in der ersten Trennungsphase, gerade in der die streitenden Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder aus den Augen verlieren,

Organisation des begleiteten Umgangs, insbesondere bei drohender Gewalt, bei Missbrauch oder Umgangsverweigerung.

Inzwischen versteht sich der Arbeitskreis als interdisziplinäres Diskussions- und Fortbildungsforum, zu dem in geeigneten Fällen Sachverständige eingeladen werden.

 

Nach mehr als 10 Jahren Zusammenarbeit kann folgende positive Bilanz gezogen werden:

Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation und Vernetzung der fachspezifischen Kapazitäten,

Synergieeffekte durch die Koordination der Hilfemaßnahmen,

Intensivierung der Durchführung begleiteter Umgangskontakte,

Deutliche Entlastung für das Familiengericht, insbesondere im Bereich der Organisation des betreuten Umgangs.

 

 

I.

 

Der Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Gestaltung der Beziehungen eines Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie ist, dass Familien sich in Entwicklung befinden. Die Herkunftsfamilie und in ihr das Kind weisen eine bestimmte Entwicklung auf, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Inpflegegabe des Kindes angeraten erscheinen lässt. Die Pflegefamilie hat ebenfalls eine Entwicklungsgeschichte. Ein Wechsel des Kindes von einem Familiensystem in das andere kann für beide Familien eine Krise bedeuten. Diese Gefahr droht besonders bei traumatisierten Kindern in Folge von Gewalt, massiver Vernachlässigung oder häufig wechselnden Bezugssystemen mit einhergehenden Verlustängsten. Risiken und Chancen müssen also gleichermaßen bewältigt bzw. ergriffen werden, um (weiterem) Verlust emotionaler Sicherheit, von Vertrauen und an Beziehungsfähigkeit entgegen zu wirken.

Pflegefamilien sind aus der Sicht von Kindern Kernfamilien mit zwei Kernen. Unabhängig davon, wie sich die Beziehungen zwischen dem Kind in der Pflegefamilie und seiner Herkunftsfamilie konkret gestalten, wird diese für seine weitere Entwicklung von Bedeutung bleiben. Das gilt auch für den Extremfall eines vollständigen Kontaktverlustes, wie aus der Forschung über Adoptivkinder bekannt ist. Das gilt erst recht für die Option, nach Beendigung des Pflegeverhältnisses in die Herkunftsfamilie zurückzuwechseln. Daher ist eine ganzheitliche Sicht der Beziehungen zur Herkunftsfamilie einzunehmen und auch das Bild von der Herkunftsfamilie, das dem Pflegekind vermittelt wird, zu berücksichtigen.

Unter diesem Blickwinkel sind die von einem Teil der Fachliteratur verwendeten Begriffe „Ergänzungsfamilie“ (zeitlich befristete Pflege mit gutem Kontakt zur Herkunftsfamilie) und „Ersatzfamilie“ (Dauerpflege bei gestörter Beziehung zur Ursprungsfamilie) zu würdigen. Wegen des verfassungsrechtlich stets geltenden Rückführungsgebots ist innerhalb des dynamischen Entwicklungsprozesses die tatsächliche Einordnung der beiden Begriffe immer wieder zu überprüfen.

 

II.

 

Für Herkunftseltern, ihre Kinder und die Pflegeeltern besteht ein abgestufter Grundrechtsschutz nach Art. 1, 2 und 6 GG, Art. 8 MRK.[1] Ein staatlicher Eingriff in das Elternrecht darf nur zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stattfinden (Elternprimat). Es gibt kein „Recht des Kindes auf optimale Erziehung“: Grundsätzlich können Eltern frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihres Kindes gestalten, auch wenn das Kind dadurch Nachteile erleidet.[2]

Von seinen Herkunftseltern darf ein Kind nur getrennt werden, wenn das elterliche Fehlverhalten ein Ausmaß erreicht, dass das Kind beim Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.[3] Art und Ausmaß staatlicher Eingriffe sind nach dem Verhältnismäßigkeitsgebot stets am Grad des Versagens der Eltern und daran zu orientieren, was im Interesse des Kindes geboten ist.

Dabei ist das Grundrecht des Kindes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu schützen und abträgliche Folgen aus dem Erziehungsversagen der Eltern so weit wie möglich auszuschließen.[4]

Aus der Sicht dieser verfassungsrechtlichen Dimension muss staatliches Handeln (Jugendamt, Familiengericht) stets dem Gebot eines effektiven Grundrechtsschutzes Rechnung tragen und die Gefahr der Entwertung materieller Grundrechtspositionen – die sog. normative Kraft des Faktischen – vermeiden. Dies gilt insbesondere in Eilverfahren.[5]

Die staatliche Inobhutnahme eines neugeborenen Kindes stellt einen äußerst schwerwiegenden Eingriff dar und darf vor Anhörung und gegen den Willen der Eltern nur erfolgen, wenn eine unmittelbare Gefährdung tatsächlich festgestellt worden ist.[6]

Die Inpflegenahme eines Kindes ist als grundsätzlich vorübergehende Maßnahme zu beenden, sobald die Umstände dies erlauben. Alle Durchführungsmaßnahmen haben das Ziel der Zusammenführung der leiblichen Eltern mit ihrem Kind anzustreben. Jederzeit muss versucht werden, durch helfende, unterstützende Maßnahmen die (Wieder-) Herstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern zu erreichen.[7] In dieser Hinsicht ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Pflegekindes und denen der Eltern auf Zusammenführung der Familie herzustellen. Kein Elternteil hat Anspruch auf Maßnahmen, die der Gesundheit und Entwicklung des Kindes schaden würden.[8]

Ein Sorgerechtsentzug darf nur so lange aufrechterhalten bleiben, soweit das im konkreten Fall erforderlich ist, um eine mit der Herausnahme aus der Pflegefamilie verbundene Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden.[9] Dabei kann nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Prüfung geboten sein, ob im Einzelfall eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB genügt, um der Gefahr für das seelische Wohl des Kindes zu begegnen. Damit soll verhindert werden, dass das persönliche, insbesondere das seelische Wohl eines Kindes, das in der Pflegefamilie seine Bezugswelt gefunden hat, durch eine Herausnahme zur Unzeit gefährdet wird.[10]

Lebt ein Kind seit längerem bei seinen Pflegeeltern, kann die sofortige Trennung von der Pflegefamilie negative Auswirkungen auf sein physisches und psychisches Wohl haben. Dennoch müssen die Gerichte stets prüfen, ob eine Zusammenführung der Herkunftseltern mit dem Kind möglich ist, die die Belastung des Kindes so weit wie möglich vermindert. Bei der Rückführungsentscheidung ist dem Elternrecht und der Grundrechtsposition des Kindes ebenso wie dem Grundrecht der Pflegefamilie Rechnung zu tragen. Ein Verstoß gegen die Grundrechte der Pflegeeltern aus Art. 6 Abs. 1+3 GG wird nur in Ausnahmefällen angenommen werden können, so etwa wenn Pflegeeltern während einer jahrelangen Dauerpflege das Kind betreut haben oder andere ins Gewicht fallende Umstände die Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie verbieten.[11] Dabei sind nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen der Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern mit einzubeziehen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung von seinem leiblichen Elternteil. Es entspricht grundsätzlich dem Kindesinteresse, die familiären Beziehungen eines in Pflege befindlichen Kindes zu seinem leiblichen Elternteil aufrecht zu erhalten, weil der Abbruch derartiger Beziehungen die Trennung des Kindes von seinen Wurzeln bedeutet. Der Ausschluss des Umgangsrechts des leiblichen Elternteils ist nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt.[12]

Zu beachten ist, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss. Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine „sozialen Eltern“ gefunden hätte. Mit Blick auf das betroffene Kindeswohl ist vielmehr zu differenzieren, ob das Kind von der Pflegefamilie in den Haushalt seiner Eltern oder in eine andere Pflegestelle wechseln soll. Im zuerst genannten Fall ist die Risikogrenze weiter zu ziehen, wohingegen bei letzterer Konstellation (nur) mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss.[13]

 

III.

 

Die Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Grundsätze bedeutet für die Praxis der Hilfemaßnahmen nach § 33 SGB VIII folgende Aufgaben:

 

Die Auswahl von Pflegeeltern muss sich an deren Fähigkeit, die besondere Belastung der Integration des Pflegekindes unter Beachtung seiner Entwicklungsgeschichte zu bewältigen, und an deren Akzeptanz orientieren, das Kind zum bestmöglichen Zeitpunkt in die Herkunftsfamilie zurückzuführen. Dazu benötigen sie umfassende Informationen über das Kind und dessen Herkunftsfamilie vor Beginn des Pflegeverhältnisses im Rahmen des Möglichen.

Diese Aufgabe obliegt ausschließlich den Fachkräften der Pflegekinderdienste.

Sowohl Pflegeeltern als auch Herkunftseltern haben Anspruch auf eine dauerhafte fachliche Begleitung. Diese beinhaltet auch die Herstellung oder Förderung bereits vorhandener Schutzfaktoren wie stabilisierender Eigenschaften des Kindes oder Verfügbarkeit eines sozialen Stützsystems. Neben den regelmäßigen Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII ist eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Fachberatung – gegebenenfalls in Verbindung mit Umgangsbegleitung – sicherzustellen, die auf freie Familienberatungsstellen übertragen werden kann. In Krisensituationen ist die gerichtliche Bestellung eines Verfahrenspflegers in Erwägung zu ziehen.

Sowohl Pflege- als auch Herkunftseltern müssen auf ein jederzeit vorhandenes Beratungs- und Unterstützungsangebot zurückgreifen können und davon Kenntnis haben. Soweit freie Beratungsstellen einbezogen sind, ist deren

Verschwiegenheitspflicht zu beachten. An dieser fachlichen Begleitung können neben den Fachkräften der Pflegekinderdienste und den Beratungsstellen freier Träger auch Verfahrenspfleger im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs beteiligt werden.

In der gesamten Beziehungsstruktur des Pflegekindverhältnisses ist in einer systemorientierten Betrachtungsweise besonders zu achten auf die Vermeidung von Schuldzuweisungen und Abwertungen der Herkunftseltern durch die Pflegeeltern und umgekehrt: Das Verhalten des Einzelnen in beiden Kernfamilien wird erst im Zusammenhang mit dem Verhalten Anderer im Rückkoppelungsprozess verständlich. Hinzuwirken ist auf die Bewusstwerdung des dynamischen Entwicklungsprozesses in beiden Kernfamilien, aber auch in Bezug auf die eingeschränkte rechtliche Sicherheit für die Pflegeeltern infolge des Rückführungsgebots. Dies gilt gleichermaßen nach der Rückführung des Pflegekindes. Besuchskontakte gegen den nachhaltig erklärten Willen des Kindes können dessen Gefühle von Ohnmacht und Ausgeliefertsein verstärken, können damit die Selbstwert- und Autonomieentwicklung gefährden und zu einer Re-Traumatisierung führen. Die Begleitung des Umgangs kann emotionale Sicherheit nur durch eine dem Kind vertraute Begleitperson gewährleisten.

Diese Aufgabe stellt sich den beteiligten Fachberatungskräften, gegebenenfalls aber auch Familienrichtern und –richterinnen sowie den Rechtsanwälten und Anwältinnen der Parteien.

Eine den Kindesinteressen gerecht werdende Rückführung des Pflegekindes erfordert einen behutsamen Kontaktaufbau bei gestörter Beziehung zur Herkunftsfamilie und eine sorgsame Kontaktpflege unter Berücksichtigung der Vulnerabilität (Verletzbarkeit) des Kindes, aber auch der Nutzung von Schutzfaktoren. Sie soll erst dann stattfinden, wenn für das Kind von den leiblichen Eltern keine traumatisierende Wirkung mehr und räumliche, emotionale und soziale Sicherheit zu erwarten ist, sich also eine sichere Bindung zu den leiblichen Eltern zu entwickeln begonnen hat. Gegebenenfalls muss eine Rückführung zur Unzeit durch die Veranlassung einer Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Absatz 4 BGB verhindert werden.

In diesen Entscheidungsprozess sollen Sachverständige einbezogen werden. Die Beratungs- und Hilfemaßnahmen sind deshalb daran zu orientieren, dass das Kind im Rückführungszeitpunkt (wieder) eine gesicherte Beziehung zur Herkunftsfamilie besitzt. Anzustreben ist eine den Kindesinteressen gerecht werdende Kontaktpflege zu beiden Kernfamilien. Gleichzeitig darf keine erhebliche Störung der gewachsenen Bindung zur Pflegefamilie mehr zu befürchten sein.

Dies sicherzustellen ist Aufgabe aller damit befassten Fachkräfte.

 

* unter freundlicher Mitwirkung von

Dipl.Psych. Carola Partale Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie

Dipl.Psych. Wilfried Griebel Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) München

Dr. Karl-Heinz Brisch Ludwig-Maximilians-Universität München, Haunersche Kinderklinik

 

Stand Januar 2007

 

 

 

 


zurück