Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Freudenstadt
Elterliche Sorge ist unkündbar. §1671 BGB abschaffen.
Landkreis Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon: 07441 / 920-0
Fax: 07441 / 920-999900
E-Mail: post@landkreis-freudenstadt.de
Internet: http://www.landkreis-freudenstadt.de
Internetauftritt des Landkreis Freudenstadt (04/2015)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Der Landkreis Freudenstadt ist gemessen an der Einwohnerzahl der zweitkleinste Landkreis in Baden-Württemberg (kleiner ist lediglich der Hohenlohekreis). Er gehört zur Region Nordschwarzwald im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Landkreis Freudenstadt grenzt im Westen an den Ortenaukreis, im Nordwesten an den Landkreis Rastatt, im Norden an den Landkreis Calw, im Osten an den Landkreis Tübingen und an den Zollernalbkreis und im Süden an den Landkreis Rottweil.
Bundesland Baden-Württemberg
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2008
Städte
1. Alpirsbach (6757)
2. Dornstetten (8045)
3. Freudenstadt (23.690)
4. Horb am Neckar (25.935)
Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverwaltungsverbände
1. Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten mit Sitz in Dornstetten; Mitgliedsgemeinden: Stadt Dornstetten und Gemeinden Glatten, Schopfloch und Waldachtal
2. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Freudenstadt mit den Gemeinden Bad Rippoldsau-Schapbach und Seewald
3. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Horb am Neckar mit den Gemeinden Empfingen und Eutingen im Gäu
4. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Pfalzgrafenweiler mit den Gemeinden Grömbach und Wörnersberg
Gemeinden
1. Bad Rippoldsau-Schapbach (2264)
2. Baiersbronn (15.826)
3. Empfingen (4120)
4. Eutingen im Gäu (5398)
5. Glatten (2366)
6. Grömbach (696)
7. Loßburg (7825)
8. Pfalzgrafenweiler (7224)
9. Schopfloch (2595)
10. Seewald (2368)
11. Waldachtal (5913)
12. Wörnersberg (250)
Jugendamt Landkreis Freudenstadt
Kreisjugendamt
Jugendhilfeausschuss Landkreis Freudenstadt
Mitglieder siehe unten
http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html
Zuständige Amtsgerichte:
Amtsgericht Freudenstadt - zuständig für die Städte und Gemeinden Alpirsbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Freudenstadt, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Seewald und Wörnersberg
Amtsgericht Horb am Neckar - zuständig für die Städte und Gemeinden Dornstetten, Empfingen, Eutingen im Gäu, Glatten, Horb a. N., Schopfloch und Waldachtal. Das zuständige Familiengericht befindet sich am Amtsgericht Freudenstadt.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Lindner - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Freudenstadt (ab , ..., 2015)
Frau Methner-Hulbert - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Freudenstadt (ab , ..., 2015)
Jugendhilfeausschuss Landkreis Freudenstadt
Mitgliederliste vollständig
9 Kreisräte
Gärtner, Adolf
Haug, Eberhard
Hoffmann, Wolf
Hornberger, Heinz
Korneffel, Holger
Link, Gerhard
Schreiber, Thilo
Wolff, Claas
Zepf, Erwin
6 stimmberechtigte Mitglieder
Klaus Kübler - Kreisjugendring Freudenstadt e. V.
Ulrich Hanfstein - Evangelisches Jugendwerk Bezirk Freudenstadt
Edwin Benner - Diakonisches Werk Freudenstadt - http://www.kinderheim-rodt.de
Erwin Reck - Caritas-Zentrum Horb
Markus Guse - Haus der Jugend Marmorwerk e. V.
Paul Huber - Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e. V.
sowie weitere 7 beratende Mitglieder
Johannes Büchle - Evangelisches Dekanatsamt Freudenstadt
Elisabeth Wütz - BDKJ-Jugendreferat, Dekanat Freudenstadt
Kurt Wiehler - Staatliches Schulamt
Axel Benz - Landgericht Rottweil / Amtsgericht Freudenstadt
Axel Benz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Freudenstadt / Direktor am Amtsgericht Freudenstadt (ab 01.12.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.01.1997 als Direktor am Amtsgericht Horb am Neckar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.1999 als Direktor am Amtsgericht Freudenstadt aufgeführt. 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Bezirksgruppe Rottweil http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=23. 2011, ..., 2013: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freudenstadt - http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html
Mathias Auch - Agentur für Arbeit Nagold
Birgit Bihler - Polizeidirektion Freudenstadt
Dr. Josef Bendak - Gesundheitsamt des Landkreises Freudenstadt
Alfred Kreidler - Jobcenter Landkreis Freudenstadt
http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Familienberatung Freudenstadt
überregionale Beratung
http://familienberatung-freudenstadt.de
Familienberatung Balingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-balingen.de
Familienberatung Horb
überregionale Beratung
http://familienberatung-horb.de
Familienberatung Offenburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-offenburg.de
Familienberatung Tübingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-tuebingen.de
Eziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen
Marktplatz 27
72160 Horb
Telefon: 07451 / 3844
E-Mail: info@psych-beratungsstelle-horb.de
Internet: http://www.psych-beratungsstelle-horb.de
Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler
Mitarbeiter/innen: Fred-Jürgen Werr,
Diplompsychologe, Systemischer
Einzel-, Paar- und Familientherapeut, Stellenleitung
Silke Fiedler,
Diplomsozialpädagogin (FH), B.Sc. Psychologie, Systemische Einzel-, Paar- und
Familientherapeutin (SG), Traumatherapeutin (Teilzeit)
Maria Friedmann,
Diplomsozialpädagogin (FH), Ehe- Familien- und Lebensberaterin (EFL),
Paarberaterin (Teilzeit)
Sabine Friedrich,
Diplompsychologin,
Familientherapeutin, Hypnotherapie Kinder und Jugendliche (m.e.g.) (Teilzeit)
Annette Keinath-Specht,
Diplompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin
(PP), Paartherapeutin (Teilzeit)
alle 2019
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Familienberatungsstelle Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Landhausstr. 4
72250 Freudenstadt
Telefon: 07441 / 920-6070
E-Mail: familienberatungsstelle@landkreis-freudenstadt.de
Internet: http://www.landkreis-freudenstadt.de
Träger: Landkreis
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Jugendamt Freudenstadt
Landhausstr. 34
72250 Freudenstadt
Telefon: 07441 / 920-6003
E-Mail: jugendamt@landkreis-freudenstadt.de
Internet: http://www.landkreis-freudenstadt.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Mütter und Väter, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Freudenstadt
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Landkreis Freudenstadt
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Freudenstadt noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Landkreis Freudenstadt
Jugendhilfeverbund Kinderheim Rodt
Masselstr. 2
72290 Lossburg
Telefon: 07446 / 184-0
Internet: http://www.kinderheim-rodt.de
Leitung: Edwin Benner - Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung:
Cornelia Müßigmann - stellvertretende Dienststellenleitung, Bereichsleitung stationär, Innen- und Außenwohngruppen in Loßburg und Alpirsbach
Wilfried Neumann - Betreutes Jugendwohnen, Bereichsleitung ambulant, Flexible, ambulante Hilfen zur Erziehung; Erziehungsbeistandschaft im Landkreis Freudenstadt, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung im Landkreis Freudenstadt
Markus Neumann - Bereichsleitung ambulant, Landkreis Calw, Soziale Gruppenarbeit im Landkreis Calw
Jugendhilfeausschuss Landkreis Freudenstadt
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 9 Kreisräten, 6 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren 7 beratenden Mitgliedern. Vorsitzender ist Landrat Dr. Klaus Michael Rückert.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für
die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe:
die Jugendhilfeplanung,
die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes,
die Vorberatung des Haushaltsplans der öffentlichen Jugendhilfe,
die Entscheidung über
die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Kreistag bereitgestellten Mittel;
die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss ist ferner zuständig für
den Vorschlag der Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG);
den Vorschlag der Beisitzer der Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung nach § 9 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Verbindung mit § 1 der Kriegsdienstverweigerungsverordnung (KDVV) und die Kammern für Kriegsdienstverweigerung nach § 18 KDVG in Verbindung mit § 10 KDVV.
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
9 Kreisräte
Gärtner, Adolf
Haug, Eberhard
Hoffmann, Wolf
Hornberger, Heinz
Korneffel, Holger
Link, Gerhard
Schreiber, Thilo
Wolff, Claas
Zepf, Erwin
6 stimmberechtigte Mitglieder
Klaus Kübler
Kreisjugendring Freudenstadt e. V.
Ulrich Hanfstein
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Freudenstadt
Edwin Benner
Diakonisches Werk Freudenstadt
Erwin Reck
Caritas-Zentrum Horb
Karin Frech
Haus der Jugend Marmorwerk e. V.
Paul Huber
Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e. V.
sowie weitere 7 beratende Mitglieder
Johannes Büchle
Evangelisches Dekanatsamt Freudenstadt
Johanna Vogel
BDKJ-Jugendreferat, Dekanat Freudenstadt
Kurt Wiehler
Staatliches Schulamt
Axel Benz
Landgericht Rottweil / Amtsgericht Freudenstadt
Ortwin Arnold
Agentur für Arbeit Nagold
Birgit Bihler
Polizeidirektion Freudenstadt
Dr. Josef Bendak
Gesundheitsamt des Landkreises Freudenstadt
24.05.2011
http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html
Kommentar Väternotruf:
Wie kann denn der Landrat des Kreises, Dr. Klaus Michael Rückert Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses sein, wo er nicht einmal Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist und es im übrigen rechtswidrig wäre, wenn der gesetzliche Vertreter des Landkreises gleichzeitig Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses wäre. Nächstens wird Dr. Klaus Michael Rückert auch noch Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil und Präsident des Landgerichtes Rottweil. Dann wäre wenigstens alle Macht im Lande in einer Hand konzentriert und bei der Gelegenheit könnte man dann auch gleich noch den Kreistag des Landkreises Freudenstadt auflösen, weil der ohnehin nichts mehr zu sagen hätte.
Horb am Neckar
Baby in Gefrierfach gelegt: Mutter zu Jugendhaft verurteilt
Mit tränenerstickter Stimme gab sie zu, ihr Kind getötet zu haben: Unmittelbar nach der Geburt hatte sie es in eine Tiefkühltruhe gelegt. Weil sie ihren Freund nicht verlieren wollte. Nun wurde die 21-Jährige für schuldig erklärt.
Von Marc Herwig
21.11.2008
Rottweil - Eine 21-Jährige aus Horb am Neckar (Baden-Württemberg) ist am Freitag wegen Totschlags an ihrer neugeborenen Tochter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte im Mai heimlich ein kleines Mädchen zur Welt gebracht, den Säugling dann in eine Gefriertruhe gelegt und sterben lassen. Nach Überzeugung des Richters hatte sie Angst, sonst ihren Verlobten zu verlieren - der wollte auf keinen Fall weitere Kinder. "Es tut mir so leid", sagte die junge Frau mit tränenerstickter Stimme in ihrem Schlusswort. Je länger sie im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Rottweil mit den Ereignissen am 6. Mai 2008 konfrontiert war, desto mehr verlor sie die Fassung.
Zu Beginn des Verfahrens hatte sie sich noch stärker verteidigt. Sie gab zwar zu, ihr Baby kurz nach der Geburt in die Gefriertruhe gelegt zu haben - aber sie habe nie vorgehabt, es umzubringen. Das Mädchen sei schon bei der Geburt tot gewesen, beteuerte die Angeklagte. "Sonst hätte ich anders gehandelt und irgendjemanden zur Hilfe gerufen." Die Richter nahmen ihr diese Schilderung nicht ab. Laut Obduktion lebte das Mädchen und erstickte erst in der Gefriertruhe. "Sie haben ganz bewusst niemanden zur Hilfe gerufen. Sie wollten das Kind nicht, und deshalb sollte es tot sein", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Stahl.
Als Kind hin- und hergeschubst
Die 21-Jährige war als Kind zwischen Mutter, Vater, Stiefvater und schließlich Adoptiveltern hin- und hergeschoben worden. Mit 17 bekam sie ihr erstes Kind und gab es zur Adoption frei. Als sie vor zwei Jahren in einem Chatroom einen jungen Mann aus Horb kennenlernte, schien sich alles zum Guten zu wenden. 2007 verlobte sich die gebürtige Schweizerin mit dem Mann und zog zu ihm.
Bis heute sei die 21-Jährige von ihrem Verlobten emotional abhängig, sagte der Vorsitzende Richter. In der Kindheit sei ihr Bedürfnis nach Liebe und Nähe nicht gestillt worden, deshalb habe sie heute ein "ungemeines Anlehnungsbedürfnis".
Die Beziehung zwischen der Angeklagten und dem Mann aus Horb war nicht einfach. Die beiden lebten in einem einzigen Zimmer in der Wohnung seiner Eltern. Bekannte sagten aus, dass der 31-Jährige seine Verlobte immer wieder geschlagen habe. Mit teils brachialen Worten habe er ihr deutlich gemacht, dass er auf keinen Fall weitere Kinder wollte. Für ein Kind zahlt er bereits Unterhalt, bei mindestens einem weiteren wird seine Vaterschaft geprüft.
Aus Angst getötet
Die Angst, ihren Lebensgefährten zu verlieren, habe die 21-Jährige schließlich zu dem Totschlag bewegt, hieß es zur Urteilsbegründung. "Sie dachten: Jetzt ein Kind, das würde alles zerstören", sagte Stahl. Der Verlobte, der den Prozess im Publikum verfolgte, hörte diese Argumente regungslos an.
Das Gericht verurteilte die 21-Jährige nach Jugendstrafrecht. Zwar wirke die Frau erwachsen, sie sei aber zugleich von ungestillten kindlichen Sehnsüchten erfüllt. Erheblich strafmildernd sei auch, dass die Frau ihr Verbrechen nicht verheimlicht habe. Sie hätte das Kind irgendwo verschwinden lassen können, um die Tat zu vertuschen, sagte Richter Stahl. Stattdessen ließ sie es in dem Gefrierschrank im Keller liegen, bis es ihre zukünftige Schwiegermutter drei Wochen später fand.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung-Tiefkuehltruhe-Prozess;art1117,2666922