Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Lehrte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Stadt Lehrte

Rathausplatz 1

31275 Lehrte

 

Telefon: 05132 / 505-248

Fax:

 

E-Mail: 

Internet. www.lehrte.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Lehrte (02/2016)

Visuelle Gestaltung: geht so

Nutzerfreundlichkeit: mangelhaft

Informationsgehalt: mangelhaft

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: vorhanden - http://www.lehrte.de/Portaldata/1/Resources/2_familie_soziales_bildung/dokumente/jugendamt/Jugendamt_der_Stadt_Lehrte_-Mitarbeiter-.pdf

 

 

Bundesland Niedersachsen

Stadtteile:  

 

 

Jugendamt Lehrte

Stadtjugendamt

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Lehrte

Mitglieder siehe unten

https://sessionnet.krz.de/lehrte/bi/kp0040.asp?__kgrnr=342&

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Lehrte

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Herr Romberg-Sowa - Diplom Sozialarbeiter/pädagoge / Jugendamt der Stadt Lehrte / Eerziehungsbeistandschaften (ab , ..., 2009)

 

http://www.lehrte.de/Portaldata/1/Resources/2_familie_soziales_bildung/dokumente/jugendamt/Jugendamt_der_Stadt_Lehrte_-Mitarbeiter-.pdf

 

Jugendamt der Stadt Lehrte

Büro: Jugend- und Sozialamt, Gartenstraße 5, 31275 Lehrte

Amtsleitung Sozial- und Jugendamt: Herr Wegener, Tel. 05132/505-269

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

* Herr Baildon, Tel.: 05132/505-102

Teamleitung ASD

Vertretung: Frau Walter

* Frau Walter, Tel.: 05132/505-122

Bezirk: Kernstadt Lehrte nordöstlich der Bahnlinie Celle-Braunschweig

Koordinatorin Familienhebammenprojekt

Vertretung: Herr Baildon

* Herr Maaß, Tel.: 05132/505-276

Bezirk: Hämelerwald, Sievershausen, Arpke, Immensen

Projekt Koordinierungszentrum für Kinderschutz

Vertretung: Frau Koch

* Frau Koch, Tel.: 05132/505-147

Bezirk: Kernstadt Lehrte Nord-West (Tiefe Str. etc.) sowie der untere Bereich der Kernstadt Lehrte (ab einschließlich Iltener Str., einschl. Berliner Allee sowie unterhalb der Bahnlinie Hannover-Braunschweig)

Vertretung: Frau Windegger

* Frau Windegger, Tel.: 05132/505-169

Bezirk: Kernstadt Lehrte südlich der Bahnlinie Hannover-Braunschweig bis an die Iltener Str., westlich der Berliner Allee, sowie die Ortsteile Ahlten, Aligse, Röddensen, Kolshorn, Steinwedel

Vertretung: Herr Maaß

Hier finden Sie einen Übersichtsplan zu den Zuständigkeitsbezirken...

Sonderdienste

* Frau Algner-Habermann, Tel.: 05132/505-274

Stellvertr. Jugendamtsleiterin

Schwangerschaftskonfliktberatung, Stiftungsanträge

* Herr Becker, Tel.: 05132/505-273

Eingliederungshilfe, Trennungs- und Scheidungsberatung (Kernstadt Lehrte südlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte-Braunschweig sowie die Ortsteile Sievershausen und Hämelerwald)

Vertretung: Herr Günteroth, Herr Weniger

* Frau Ehlemann-Baroke, Tel.: 05132/505-128

Pflegekinderdienst, Schwangerschaftskonfliktberatung

Vertretung: Herr Stewen

* Herr Günteroth, Tel.: 05132/505-168

Erziehungsbeistand, Trennungs- und Scheidungsberatung (Kernstadt Lehrte nördlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte-Braunschweig sowie alle Ortsteile außer Sievershausen und Hämelerwald)

Vertretung: Herr Becker, Herr Weniger

* Herr Stewen, Tel.: 05132/505-123

Vormundschaften/Pflegschaften, Pflegekinderdienst

Vertretung: Frau Ehlemann-Baroke

* Herr Weniger, Tel.: 05132/505-121

Jugendgerichtshilfe

Vertretung: Herr Becker, Herr Günteroth

* Herr Schmidt, Tel.: 05132/505-272

Beistandschaften und Vormundschaften

* Frau Seeberg, Tel.: 05132/505-172

Beistandschaften und Vormundschaften

* Frau Sprafke, Tel.: 05132/505-125

Wirtschaftliche Jugendhilfe

* Frau Kalkowski, Tel.: 05132/505-107

Erziehungsgeld/Elterngeld

* Frau Schwarze, Tel.: 05132/505-271

Unterhaltsvorschuss

* Frau Woltering, Tel.: 05132/505-129

Unterhaltsvorschuss

Kindertagesstätten

* Frau Schulte-Derne, Tel.: 05132/505-339

Kindertagesstätten-Fachberatung und Kindertagespflege

* Herr Rabätje, Tel.: 05132/505-266

Kindertagesstätten-Verwaltung; Kernstadt

* Frau Linnekugel-Held, Tel.: 05132/505-225

Kindertagesstätten-Verwaltung; Ortsteile

Jugendförderung

Stadtjugendpfleger Herr Zimmeck und Verwaltungsangestellte Frau Klingbeil,

Büro: Friedrichstr. 9 A, 31275 Lehrte, Tel.: 05132/823555 u. 823556

Sprechzeiten:

Montag u. Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

und nach Vereinbarung.

* Beratung und Förderung von Jugendarbeit und Jugendgruppen

* Offene Jugendarbeit in Lehrte und in den Ortsteilen (8 städtische Jugendeinrichtungen)

* Kinder- und Jugendbeteiligung

* Ferienfreizeiten / Veranstaltungen / FerienCard

* Jugendleiter/innenCard (Juleica/Anträge)

* Spielmobil (Jule)/ Spielgeräteverleih an Lehrter Vereine/Verbände (Hüpfburg / kl. Spielsortiment / Buttonmaschine)

* präventiver Jugendschutz

Streetwork / Mobile Jugendarbeit

Dipl.-Sozialpädagogin Frau Demuth

Büro: Friedrichstr. 9 A, 31275 Lehrte, Tel.: 05132-5064733 (mobil: 0178-4000114)

Arbeitszeiten:

Dienstag 10.45 - 16.00 Uhr (Bürotag)

Mittwoch + Donnerstag 17.00 - 21.00 Uhr

Freitag 18.00 - 24.00 Uhr (Wochenende nach Bedarf)

* Streetwork/Gruppen- u. Cliquenbetreuung/Gemeinwesenarbeit

* Präventionsprojekte mit Schwerpunkt Sport

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Lehrte

Mitgliederliste mit Stand vom 28.02.2016

Stimmberechtigte Mitglieder

Koehler, Heike            Gruppe CDU/FDP/Piraten       Ordentliches Mitglied            Ausschussvorsitzende

Bock-Wegener, Ekkehard       SPD     Ordentliches Mitglied  Stv. Ausschussvorsitzender

Ahlers, Bärbel Gruppe CDU/FDP/Piraten       Ordentliches Mitglied  Ratsfrau

Gruhl, Harald   Bündnis 90/Die Grünen          Ordentliches Mitglied  Ratsherr

Melles, Annika            SPD     Ordentliches Mitglied  Ratsfrau

Nadaczinski, Jan        Gruppe CDU/FDP/Piraten       Ordentliches Mitglied            Ratsherr

Seybecke, Martina      Gruppe CDU/FDP/Piraten       Ordentliches Mitglied            Ratsfrau

Tepper, André SPD     Ordentliches Mitglied  Ratsherr

Büttner, Peter             Sachkundige Bürger   Beisitzer

Müller, Hans-Henning            Sachkundige Bürger   DKSB

Schlossarek-Aselmeyer, Regina                   Sachkundige Bürger   Freie Wohlfahrtsverbände

Schröter, Gerrit                      Sachkundige Bürger   Sachkundiger Bürger

Wagner, Günther                   Sachkundige Bürger   Stadtjugendring

Imiolczyk, Felix                      Sachkundige Bürger   Das Andere Kino

Beratende Mitglieder

Ahrens, Hans             Sachkundige Bürger   Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer

Alberts, Hendrik                     Sachkundige Bürger   Elternvertreter KiTa

Aselmeyer, Bernadette                      Sachkundige Bürger   Vertreterin der kath. Kirche

Kordes-Rubart, Silke              Sachkundige Bürger   Vertreter der Ev. Kirche

Lampe, Diana            Sachkundige Bürger   Richterin

 

Diana Lampe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Lehrte (ab 10.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.02.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. 2016: Beratenes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Lehrte.

 

Witzmann, Jürgen                  Sachkundige Bürger   Vorsitzender Präventionsrat

Verwaltung

Bee, Uwe                   Verwaltung      Erster Stadtrat

Wegener, Hans-Jürgen                     Verwaltung      Stadtoberamtsrat

Algner-Habermann, Elenor                Verwaltung      Sozialamtsrätin

Lechelt, Markus                     Verwaltung      Verwaltungsmitarbeiter

Sprafke, Corinna                    Schriftführer    Protokollführerin

Mitgliedschaft beendet:

Name  Mitgliedschaft  Art der Mitarbeit Sortieren: nach Art der Mitarbeit aufsteigend     von      bis       Funktion

Stimmberechtigte Mitglieder

Hoffmann, Hermann   Gruppe CDU/FDP/Piraten       Vorsitzender                30.09.2015      Ausschussvorsitzender

Lokotsch, Christoph    SPD     Ordentliches Mitglied             31.07.2015            Ratsherr

Milde, Carsten Bündnis 90/Die Grünen          Ordentliches Mitglied              25.03.2014      Ratsherr

Seybecke, Martina      Gruppe CDU/FDP/Piraten       Ordentliches Mitglied              13.02.2013      Ratsfrau

Wünsche, Jürgen                   Ordentliches Mitglied             19.09.2012      Stv. Ausschussvorsitzender

Behrensdorf, Jasper              Sachkundige Bürger              19.11.2014      Das Andere Kino

Beratende Mitglieder

Aslangeciner, Ender              Sachkundige Bürger              25.03.2015            Vertreter der ausländischen Kinder/Jugendlichen

Benstein, Ulrich                     Sachkundige Bürger              25.03.2015            Vertreter der Lehrer und Lehrerinnen

Last, Brigitte               Sachkundige Bürger   12.12.2012      11.02.2015            Vertreterin der kath. Kirche

Otto, Manfred             Sachkundige Bürger              14.11.2012            Kriminalhauptkommissar

Reifenrath, Dr. Hans              Sachkundige Bürger              14.11.2012            Vertreter des KiTa-Beirates

Ruß, Angela               Sachkundige Bürger   11.02.2015      18.11.2015            Vertreterin der kath. Kirche

Veenhuis, Iris             Sachkundige Bürger              14.11.2012      Beisitzerin

Wichmann, Ulla                     Sachkundige Bürger   14.11.2012      19.11.2014            Richterin am Amtsgericht 

Ulla Wichmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Hannover (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.03.1997 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ulla Wichmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. 09-07.2011: VAK NRW. 2011: Familiensachen. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 09-07.2011: VAK NRW. 2011: Familiensachen. 2012 bis 2014: 2016: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Lehrte.

Verwaltung

Wiede, Annette                      Verwaltung                 28.02.2014            Gleichstellungsbeauftragte

Zimmeck, Dietmar                 Verwaltung                 31.12.2014            Stadtjugendpfleger

Mauri, Dierk               Verwaltung                 25.03.2015      Stadtamtmann

https://sessionnet.krz.de/lehrte/bi/kp0040.asp?__kgrnr=342&

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Burgdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-burgdorf.de

 

 

Familienberatung Celle

überregionale Beratung

http://familienberatung-celle.de

 

 

Familienberatung Hannover

überregionale Beratung

http://hannover-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Isernhagen

überregionale Beratung

http://familienberatung-isernhagen.de

 

 

Familienberatung Lehrte

überregionale Beratung

http://familienberatung-lehrte.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

In Lehrte gibt es keine Familienberatung in freier Trägerschaft, statt dessen nur sozialistische Einheitskost vom Jugendamt der Stadt Lehrte und der Region Hannover.

Die AWO-Frauenberatung bietet angeblich Familienberatung an. Vermutlich nur für lesbische Familien, denn sonst wäre das ja keine Frauenberatung, sondern eine Frauen- und Männerberatung. Wer aber traut sich in der Region Hannover schon ohne staatliche Unterstützung auch Beratung für Männer (das sind die komischen menschlichen Wesen mit einem Schwanz ziwschen den Beinen, also vaginalose Wesen) anzubieten, wenn sich schon nicht einmal das Bundesfrauenministerium traut, den offenbar obzön empfundenen Begriff "Männer" in seinem Ministeriumstitel zu führen.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Jugendamt der Stadt Lehrte 

Allgemeiner Sozialer Dienst

Gartenstr. 6

31275 Lehrte

Telefon: 05132 / 505-102,-122

E-Mail: baildon@lehrte.de

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung, Familienberatung, Telefonische Beratung

 


Familien- und Erziehungsberatung Burgdorf - Außenstelle -

Rathausplatz 1

31275 Lehrte

Telefon: über 05136 / 6078

E-Mail: feb.burgdorf@region-hannover.de

Internet: http://www.hannover.de

Träger: Region Hannover

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familie
 
 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Lehrte

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Region Hannover

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in der Region Hannover noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Region Hannover

AWO Frauenhaus

Straße: 

30000 Hannover

Telefon: 0511 / 221102

E-Mail: frauenhaus@awo-hannover.de

Internet: http://www.awo-hannover.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Frauenhaus Hannover

Straße: 

30000 Hannover

Telefon: 0511 / 664477

E-Mail: frauenhaus-hannover@web.de

Internet: http://www.autonomes-frauenhaus-hannover.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung 

 

 

Männerbüro Hannover e.V. Beratung für Männer, männliche Jugendliche und (Ehe-)Paare

Ilse-ter-Meer-Weg 7 

30449 Hannover

Telefon: 0511/123589-0

E-Mail: info@maennerbuero-hannover.de

Internet: http://www.maennerbuero-hannover.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Sexualberatung, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Partnerberatung, Opferarbeit, Täterarbeit

 

 

mannigfaltig - Institut und Verein für Jungen- und Männerarbeit e.V.

Fröbelstr. 20 

30451 Hannover

Telefon: 0511 / 4582162

E-Mail: info@mannigfaltig.de

Internet: http://www.mannigfaltig.de

Träger:

Angebote: Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Gruppenarbeit, Lebensberatung, Ber. b. sex. Gewalt, Väterberatung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund OV Lehrte e.V.

Südstr. 4

31275 Lehrte

Telefon: 05132 / 2017

E-Mail: buero@kinderschutzbund-lehrte.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-lehrte.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung

 

 


 

 

Kooperationsvereinbarung in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten (Lehrter "Cochemer Modell")

Zusammenwirken im Familienkonflikt

Das "Lehrter Cochemer Modell" ist ein interprofessionelles Arbeitsbündnis derjenigen Berufsgruppen, die in Lehrte mit Eltern und Kindern im Bereich Familienkonflikt arbeiten. Es gründet sich auf die gleichberechtigte Einbeziehung aller beteiligten Professionen. Beteiligt sind FamilienrichterInnen, RechtsanwältInnen, VertreterInnen der Jugendämter, VerfahrenspflegerInnen, die nach dem künftigen Recht Verfahrensbeistände heißen werden, psychologische Sachverständige, BeraterInnen/PsychotherapeutInnen aus den Beratungsstellen und psychotherapeutische Praxen.

Das "Lehrter Cochemer Modell" versteht sich als "lernendes Projekt". Die beteiligten Berufsgruppen bleiben im Rahmen etwa vierteljährlich stattfindender Arbeitskreistreffen kontinuierlich im Gespräch über ihre Erfahrungen und Sichtweisen und entwickeln gemeinsam, wie das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden kann.

1. Präambel

Die beteiligten Professionen verpflichten sich dem gemeinsamen Ziel, ihre Arbeitsweisen und die gemeinsame Verfahrensgestaltung am Wohl des Kindes auszurichten. Eltern im Trennungs- und Scheidungskonflikt soll ein frühzeitiger Einstieg in konstruktive, lösungsorientierte Gespräche ermöglicht werden ("beschleunigtes Verfahren"). Konfliktverschärfendes Verhalten und lange Verfahrensverläufe in ansteigenden Eskalationsstufen sollen vermieden werden.

Mit Hilfe aufeinander abgestimmter Kooperationsstandards bieten die juristischen und psychosozialen Berufsgruppen getrennten Eltern einen institutionellen Rahmen an, der sie in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung gezielt ansprechen, fördern und fordern soll. Als Wesentlich werden dabei ein zeitnahes Zusammenwirken der Professionen sowie der Vorzug gesprächsorientierter Vorgehensweisen (mehr Raum für Gespräche, weniger Schriftsätze) angesehen. Auf diese Weise sollen die Chancen für kooperative und tragfähige elterliche Regelungen erhöht werden.

Für ihre Arbeit mit Familien in Trennung und Scheidung teilen die beteiligten Professionen die folgenden Grundsätze, Überzeugungen und Gedanken:

- Die besonderen Bindungs- und Beziehungsbedürfnisse der Kinder werden von den beteiligten Professionen geachtet; dies schließt auch das kindliche Zeitempfinden ein. Die Kinder sollen bestmöglich im Aufbauen und Erhalten ihrer Bindungen an beide Elternteile bzw. für sie relevante Bindungspersonen unterstützt werden.

- Am familiengerichtlichen Verfahren werden Kinder und Jugendliche in der Regel dadurch beteiligt, dass für sie eine Verfahrenspflegerin/ein Verfahrenspfleger bestellt wird, der sie kennen lernt und der ihre Bedürfnisse vor Gericht beschreibt. An dem gerichtlichen Verfahren werden Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Entwicklung und der konkreten Situation angemessen beteiligt.

- Die Kooperation zwischen den Eltern soll durch aufeinander abgestimmte Arbeitsweisen der beteiligten Fachleute gezielt gefördert werden. Die Eltern werden ermutigt, Vereinbarungen miteinander zu treffen, die der Lebensform der Familie sowie den individuellen Bedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechen. Als Unterstützung in diesen Überlegungen werden verstärkt fachkundige Gesprächs- und Beratungsangebote in das gerichtliche Verfahren einbezogen.

- Die Arbeitsweisen der einzelnen Berufsgruppen sind an lösungs- und ressourcen-orientierten Prinzipien ausgerichtet. Die Selbstregulationsfähigkeiten der Familie werden als wichtiger Ausgangspunkt für die fachliche Begleitung der Familie betrachtet. Die Transparenz des Verfahrens (Verfahrensrollen und - abläufe) und die Informiertheit der Beteiligten gelten deshalb als besonders bedeutsam.

2. Der Beitrag der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die RechtsanwältInnen weisen die Elternteile bereits im Rahmen der vorgerichtlichen anwaltlichen Beratung gezielt auf die Notwendigkeit elterlicher Kooperation sowie auf das Angebot der Trennungs- und Scheidungsberatung bei Jugendämtern und Bera-tungsstellen sowie MediatorInnen hin.

Die RechtsanwältInnen halten die Anträge kurz und sachlich. Sie benennen diejenigen inhaltlichen Themen, die der Elternteil vor dem Hintergrund seiner kindbezogenen Bedürfnisse und Interessen klären möchte; sie vermeiden unnötiges Eskalationspotential durch globale Forderungen, ausführliche Schuldzuweisungen usw.

Die RechtsanwältInnen bereiten ihre Mandanten auf das gemeinsame Lösungsgespräch in der ersten Gerichtsverhandlung auf eine konstruktive Weise vor, indem sie im Vorfeld diese befragen, welche Themen/Fragen geklärt werden sollen und was im Sinne einer für alle Beteiligten hilfreichen Lösung beachtet werden sollte.

3. Der Ablauf des Verfahrens nach Antragstellung

a) Anordnung des sog. beschleunigten Verfahrens

Das Amtsgericht Lehrte führt Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt gem. § 50 e Abs.1 FGG durch. Es wird ein Termin zur Anhörung bestimmt, der spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden wird (§ 50 e Abs.2 Satz 2 FGG). In diesem Verfahren hört das Gericht beide Elternteile und das Jugendamt an. Der/die bestellte VerfahrenspflegerIn wird zu den Bedürfnissen des Kindes befragt. Das Familiengericht hat die Möglichkeit, bereits in dieser ersten Verhandlung zusätzlichen Sachverstand mit einzubeziehen, indem es eine psychologische Sachverständige bestellt.

Mit der Ladung erhalten die Eltern ggf. über die RechtsanwältInnen die "Hinweise des Familiengerichts Lehrte an Beteiligte im Familienkonflikt".

b) Vor der ersten Gerichtsverhandlung (Anhörung)

Das Jugendamt nimmt zeitnah vor der ersten Gerichtsverhandlung Kontakt zu beiden Elternteilen auf und führt ein Gespräch mit den Eltern (gemeinsam oder getrennt), Es führt auch ein Gespräch mit dem betroffenen Kind, wenn ihm nicht durch das Gericht ein Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin bestellt worden ist.

Wenn zusätzlich eine Verfahrenspfleger/ ein Verfahrenspfleger bestellt wurde, trifft sich diese vor der ersten Gerichtsverhandlung mit dem Kind und ggf. mit den Eltern. Sie erkundet im Gespräch mit dem Kind dessen aktuelle Lebenssituation, emotionale Befindlichkeiten sowie Meinung und Willen zum Verfahrensgegenstand.

Wird zusätzlich eine psychologische Sachverständige bestellt, erhält diese im Vorfeld des Gerichtstermins Einsicht in die Gerichtsakte. Sie wird möglichst bereits zum ersten Termin geladen.

c) Gerichtsverhandlung

Das Familiengericht räumt der Verhandlung ein ausreichendes Zeitfenster ein.

In einem offenen Lösungsgespräch werden die Streitpunkte und deren Lösungsmöglichkeiten herausgearbeitet:

Dabei kommen die Kindeseltern persönlich zu Wort und erhalten Raum, ihre Sicht der Problemstellung und ihre Bedürfnisse zu erläutern.

Das Jugendamt und gegebenenfalls der/die VerfahrenspflegerIn erstatten ihre Berichte mündlich. Auf der Grundlage der zuvor stattgefundenen Gespräche mit Eltern und Kindern können sie zusätzliche Aspekte zu deren Sicht- und Erlebensweisen der aktuellen Situation wie Bedürfnisse und Ressourcen bezüglich einer möglichen Lösung in die Verhandlung einbringen.

Gegebenenfalls bringt auch die psychologische Sachverständige ihren Sachverstand in mündlich beratender Weise in das gemeinsame Lösungsgespräch ein, z.B. in Form von Erläuterungen zu psychologisch relevanten Kindes- und Familiendynamiken oder sinnvollen nächsten Angeboten in der fachlichen Begleitung der Eltern.

Die Eltern werden auf die Möglichkeit einer begleitenden Eltern- Trennungsberatung nach ihrer Wahl durch das zuständige Jugendamt, die Familien- und Erziehungsberatungsstelle Burgdorf (FEB Burgdorf) oder MediatorInnen hingewiesen.

In der Regel werden die nächsten organisatorischen Schritte gemeinsam und konkret in der ersten Gerichtsverhandlung festgelegt im Rahmen einer "Elternvereinbarung über die Inanspruchnahme einer Beratung". Hierbei wird konkret vereinbart, bei welcher Beratungsstelle eine Beratung in Anspruch genommen wird, welche Fragen dort geklärt werden sollen und wie die Umgangskontakte und sonstigen Abläufe in der Zeit bis zum ersten Beratungstermin gestaltet werden soll. Damit die Beratungsstelle dem Familiengericht mitteilen kann, dass eine Beratung durchgeführt wird, entbinden die Eltern diese bezüglich der Punkte,

- ob ein Beratungstermin erfolgt ist,

- ob diese Termine wahrgenommen worden sind und

- ob es zu einem Beratungsabbruch gekommen ist,

von ihrer Schweigepflicht. Es wird in der Regel vereinbart, dass die gerichtliche Anhörung nach dem Abschluss des Beratungsprozesses fortgesetzt werden soll. Beide Elternteile haben die Möglichkeit, die Verlegung eines solchen zweiten gerichtlichen Anhörungstermins zu beantragen, wenn der Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Kann im Gerichtstermin keine Einigung erzielt werden und war es den Eltern währenddessen nicht möglich, miteinander in ein lösungsorientiertes Gespräch zu kommen, kann das Familiengericht den Eltern weitere Vermittlungsgespräche und die Kontaktaufnahme zu Eltern- Trennungsberatung des Jugendamtes oder eine kooperierenden Beratungsstelle nachdrücklich empfehlen.

Gegebenenfalls entscheidet das Gericht über erforderliche nächste Schritte, wie z.B. die Regelung des Umgangs oder des Aufenthalts des Kindes. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Familiengericht ein lösungsorientiertes psychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag gibt, wenn sich etwa

die Elternteile aufgrund einer hocheskalativen Konfliktkonstellation gegenwärtig nicht erfolgversprechend auf das Angebot der Eltern -Trennungs- Beratung einlassen können oder

wenn zur Fortführung von Lösungsüberlegungen noch wesentliche Informationen fehlen.

Die psychologische Sachverständige begleitet die Eltern und unterstützt sie in dem Konflikt. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist es nicht, ein statusdiagnostisches Gutachten zu erstellen, sondern lösungs- und ressourcenorientiert möglichst gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu erarbeiten.

4. Aufgaben des Gerichts

Das Familiengericht setzt binnen eines Monats einen Anhörungstermin im Gericht fest und prüft, ob für das Kind eine VerfahrenspflegerIn bestellt werden soll. Es be-stellt bereits im Vorfeld eine Sachverständige und lädt diese zum Termin ein, wenn es sich ersichtlich um eine hocheskalative Konfliktkonstellation handelt oder wenn ersichtlich noch wesentliche Informationen zur Fortführung von Lösungsüberlegun-gen fehlen.

In der persönlichen Anhörung wird jeder Partei und dem Jugendamt, der VerfahrenspflegerIn, den Rechtsanwältinnen und der Sachverständigen die Gelegenheit gegeben, die eigene Sichtweise und ihr Anliegen darzustellen. Gemeinsam wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Sollte in der Anhörung keine Vereinbarung getroffen werden können, bieten sich für das Gericht mehrere Möglichkeiten:

- Die Parteien werden mit ihrer Zustimmung in die Beratung entlassen, ein neuer Ter-min findet erforderlichenfalls später statt;

- Das Verfahren ist entscheidungsreif, es ergeht ein Beschluss durch das Gericht;

- Weitere Ermittlungen sind durchzuführen, ein neuer Termin findet nach Abschluss dieser neuen Ermittlungen (Anhörung der Kinder, Bestellung einer VerfahrenspflegerIn und gegebenenfalls einer Sachverständigen) statt;

5. Das Selbstverständnis der Verfahrenspfleger/ innen

Wie vom Gesetz intendiert, orientiert die VerfahrenspflegerIn ihre Tätigkeit an dem Ziel, die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren einzubringen und dazu beizutragen, dass dem Kind eine Subjektstellung im gerichtlichen Verfahren zukommt.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt die VerfahrenspflegerIn das Kind in seiner Entwicklung angemessen dabei, seine subjektiven Wünsche und Vorstellungen zu erkennen, heraus zu bilden und zum Ausdruck zu bringen, sofern dieses nach Alter und Entwicklungsstand hierzu in der Lage ist.

Die VerfahrenspflegerIn stellt Wünsche und Vorstellungen des Kindes differenziert und umfassend im gerichtlichen Verfahren dar und nimmt dazu Stellung. Sie gestaltet das Verfahren im Interesse des Kindes durch Teilnahme an Verhandlungen, Abgabe von Empfehlungen, Stellung von Anträgen und anderen Rechtshandlungen und sorgt nicht zuletzt durch Geltendmachung von Anhörungsrechten für eine Beteiligung des Kindes im Verfahren. Darüber hinaus informiert die VerfahrenspflegerIn das Kind über den Fortgang des gerichtlichen Verfahrens, über die Ergebnisse von Verhandlungen sowie über ergangene Beschlüsse und bemüht sich um eine größtmögliche Unterstützung und Beratung des Kindes.

Zu den grundlegenden Aufgaben der VerfahrenspflegerIn gehört es, sich einen un-mittelbaren und persönlichen Eindruck vom Kind zu machen. In der Regel erfordert eine Interessenvertretung auch, das Lebensumfeld des Kindes kennen zu lernen und es in diesem zu erleben.

Gespräche mit den Eltern intendieren, den Focus stärker auf die Situation und Sichtweise des Kindes zu legen und lösungsorientiert im Sinne des Kindeswohls vorzugehen.

6. Kooperation mit der FEB Burgdorf

Zwischen der FEB Burgdorf und dem Amtsgericht Lehrte wurde folgende Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Trennungs- und Scheidungsfällen vereinbart:

(1) Das Amtsgericht Lehrte informiert die FEB über die verbindliche Empfeh-lung/Auflage zur Beratung mit dem Ziel von Elternvereinbarungen.

(2) Beide Elternteile melden sich daraufhin umgehend bei der FEB an.

(3) Danach erfolgt eine Terminvergabe mit einer Wartezeit von maximal 4 Wochen.

(4) In diesem Termin wird mit den Eltern eine schriftliche Absprache über die Rahmenbedingungen der Beratung getroffen (Schweigepflicht, Rückmeldung an das Familiengericht, Abbruchkriterien usw.). Beide Eltern unterschreiben den Kontrakt, eine Kopie geht an das Familiengericht als Bestätigung der Anmeldung.

(5) Melden sich die Eltern nicht in der Beratungsstelle, d.h. dass innerhalb von 6 Wochen nach der Information durch das Familiengericht kein Erstgespräch mit den Eltern stattgefunden hat, erfolgt keine Rückmeldung an das Familiengericht.

(6) Meldet sich nur ein Elternteil in der Beratungsstelle, so informiert die Beratungsstelle das Familiengericht darüber.

Die Eltern erhalten eine Kopie dieser Information.

(7) Bei Beratungsabbruch informiert die FEB das Gericht.

(8) Gründe für den Beratungsabbruch:

- Die Eltern nehmen zwei aufeinander folgende Termine ohne abzusagen nicht wahr,

- ein oder beide Elternteil (e) möchte (n) nicht weiter kommen oder bricht/brechen die Beratung ab.

- Die FEB beendet die Beratung, weil die Beratung nicht erfolgversprechend verläuft.

(9) Die Mitteilung durch die FEB an das Gericht erfolgt ohne inhaltliche Begründung, eventuell im Ankreuzverfahren auf einem noch zu entwickelnden Bogen.

(10) Terminverschiebung bei Gericht: Ist die Beratung noch nicht abgeschlossen und aus Sicht der Beteiligten ein entsprechender Gerichtstermin nicht hilfreich, informieren die Eltern das Gericht mit der Bitte um Terminverschiebung (eventuell über ihre Anwälte).

(11) Ausschlussgründe für eine Beratung:

- Psychosen oder schwere psychische Erkrankungen

- Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder tatsächlich erfolgter sexueller Missbrauch

Eine laufende Begutachtung

(12) Die Mitarbeiter der FEB Burgdorf werden nicht als Zeugen vor Gericht auftreten.

Ist eine Beratung nur eines Elternteils möglich (z. B. wegen zu großer räumlicher Entfernung des anderen Elternteils), wird entsprechend verfahren, wobei es hier natürlich zu keiner Elternvereinbarung kommen kann, sondern lediglich an dem vorgegebenen Ziel gearbeitet werden kann (z. B. die Ermöglichung von Kontakt zum anderen Elternteil).

Die FEB Burgdorf übernimmt vorläufig maximal 20 Fälle pro Jahr und wird das Familiengericht rechtzeitig von der Ausschöpfung der Kapazitäten informieren.

 

http://www.amtsgericht-lehrte.niedersachsen.de/master/C53021160_N52974279_L20_D0_I6361867.html

 

gefunden 11/2009

 

 

Kommentar Väternotruf:

In der Kooperationsvereinbarung heißt es:

"Das "Lehrter Cochemer Modell" ist ein interprofessionelles Arbeitsbündnis derjenigen Berufsgruppen, die in Lehrte mit Eltern und Kindern im Bereich Familienkonflikt arbeiten. Es gründet sich auf die gleichberechtigte Einbeziehung aller beteiligten Professionen. Beteiligt sind FamilienrichterInnen, RechtsanwältInnen, VertreterInnen der Jugendämter, VerfahrenspflegerInnen, die nach dem künftigen Recht Verfahrensbeistände heißen werden, psychologische Sachverständige, BeraterInnen/PsychotherapeutInnen aus den Beratungsstellen und psychotherapeutische Praxen."

Was aber soll eine "gleichberechtigte Einbeziehung aller beteiligten Professionen" sein? Gleichberechtigt werden sicher nicht alles einbezogen, denn der Familienrichter ist nun mal de jure der Oberchef, also gleicher als die anderen. Das ganze sprachliche Wischiwaschi hört sich an wie eine Ausgabe des "Wachturms" der Zeugen Jehovas, wo auf dem Titelbild das Schaf friedlich neben dem Löwen grast, der bedauerlicherweise bald verhungern wird, da Gras essen nicht eben seine Stärke ist und er lieber das arme Schaf aufessen würde.

 

 


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