Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Nienburg/Weser


 

 

Landkreis Nienburg

Nienburg/Weser

 

Kreishaus am Schloßplatz

31582 Nienburg

 

Telefon: 05021 / 967-0

Fax: 05021  967-429

 

E-Mail: info@kreis-ni.de

Internet: www.landkreis-nienburg.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Nienburg (12/2009)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Landkreis Nienburg/Weser ist ein Landkreis im zentralen Niedersachsen in der Mittelweserregion. Er grenzt im Westen an den Landkreis Diepholz, im Norden an den Landkreis Verden, im Osten an den Landkreis Soltau-Fallingbostel und an die Region Hannover und im Süden an den Landkreis Schaumburg und an den nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke.

 

Bundesland Niedersachsen

Städte und Gemeinden:

(Einwohner am 31. Dezember 2007)[1]

Einheitsgemeinden

1. Nienburg/Weser, Stadt, Selbständige Gemeinde (32.710)

2. Rehburg-Loccum, Stadt [Sitz: Rehburg] (10.618)

3. Steyerberg, Flecken (5.387)

4. Stolzenau (7.565)

 

Samtgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden

Sitz der Samtgemeindeverwaltung *

* 1. Samtgemeinde Eystrup (6.266)

1. Eystrup * (3.366)

2. Gandesbergen (468)

3. Hämelhausen (580)

4. Hassel (Weser) (1.852)

 

* 2. Samtgemeinde Grafschaft Hoya (10.931)

1. Bücken, Flecken (2.207)

2. Hilgermissen (2.200)

3. Hoya, Stadt * (3.811)

4. Hoyerhagen (1.071)

5. Schweringen (846)

6. Warpe (796)

 

* 3. Samtgemeinde Heemsen (6.114)

1. Drakenburg, Flecken (1.753)

2. Haßbergen (1.542)

3. Heemsen (1.760)

4. Rohrsen * (1.059)

 

* 4. Samtgemeinde Landesbergen (8.550)

1. Estorf (1.486)

2. Husum (2.162)

3. Landesbergen * (2.913)

4. Leese (1.745)

* 5. Samtgemeinde Liebenau (6.270)

1. Binnen (1.056)

2. Liebenau, Flecken * (3.871)

3. Pennigsehl (1.343)

 

* 6. Samtgemeinde Marklohe (8.481)

1. Balge (1.852)

2. Marklohe * (4.455)

3. Wietzen (2.174)

 

* 7. Samtgemeinde Steimbke (7.503)

1. Linsburg (1.002)

2. Rodewald (2.627)

3. Steimbke * (2.479)

4. Stöckse (1.395)

 

* 8. Samtgemeinde Uchte (14.500)

1. Diepenau, Flecken (4.054)

2. Raddestorf (2.075)

3. Uchte, Flecken * (4.858)

4. Warmsen (3.513)

 

 

 

Jugendamt Nienburg

Kreisjugendamt

 

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Nienburg

Amtsgericht Stolzenau

 

 

 

Väternotruf Nienburg

August Mustermann

Musterstraße 1

31582 Nienburg

Telefon: 05021 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau de Vries - Landkreis Nienburg/Weser (ab , ..., 2006)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Heide Salig-Stühmeyer

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF)

Hasenkamp 41

32423 Minden

Telefon 0571 / 3 29 83

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung des Landkreis Nienburg

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Nienburg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

Männerhaus im Landkreis Nienburg

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

 

Frauenhaus im Landkreis Nienburg 

 

 

 


 

 

09. Januar 2008

Geständnis: 15-Jähriger hat dreifache Mutter erwürgt

 

Verden - Ein 15-Jähriger muss sich seit Mittwoch wegen Mordes an einer Nachbarin vor dem Landgericht Verden verantworten. Zum Prozessauftakt gab der Schüler aus Steimbke (Kreis Nienburg) zu, die dreifache Mutter im Juli 2007 erwürgt zu haben. Er bestreite aber eine konkrete Tötungsabsicht und habe Reue bekundet, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Prozess findet wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer Jugendkammer statt.

Laut Anklage gehörten der Schüler und die 24-jährige Melanie K. zu den Gästen einer Geburtstagsfeier am 19. Juli vergangenen Jahres. Er habe die Frau danach betrunken auf einer Bank sitzend gefunden und sie bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt. Dann habe er sie in einen nahen Entwässerungsgraben gezogen und erneut gewürgt, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Die Frau sei dann kurz darauf an Ersticken in Verbindung mit dem Einatmen von Schlamm und Schlick gestorben. Die Leiche der Frau wurde am 20. Juli gefunden.

Der Schüler wurde wenige Tage später festgenommen und gab bei der Polizei zunächst Tötungsfantasien als Motiv an. Vor Gericht erklärte er der Sprecherin zufolge jedoch, er könne sich sein Handeln nicht erklären. Er sei der Frau gefolgt, weil er sich davon überzeugen wollte, dass sie sicher nach Hause komme. Er habe sie in den Graben gezogen, weil er sie schon für tot gehalten habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 15-Jährigen Mord aus Heimtücke und Mordlust vor. Bei einer Verurteilung drohen ihm maximal zehn Jahre Jugendstrafe.

Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage bis 5. Februar angesetzt. Das Gericht will zwölf Zeugen und ein Jugendpsychiater hören.

 

http://www.net-tribune.de/article/090108-251.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Man kann davon ausgehen, dass der 15-jährige Junge, der hier vor dem Landgericht Verden steht, unter der Obhut seiner sorgeberechtigten Eltern aufgewachsen ist und nun ganz einfach mal so eine 24-jährige Frau erwürgt hat. Die juristische Konsequenz müsste sicher lauten, beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen, denn sie haben - so wie es sich hier zumindest andeutet - einen jugendlichen Mörder herangezogen, also schlichtweg in ihrer Erziehung versagt. Doch wer die deutsche Zustände kennt, der wird wissen, dass keinem Elternteil in Deutschland das Sorgerecht entzogen wird, nur weil sein Kind andere Menschen tötet.

Nein, das Sorgerecht wird in Deutschland nur dann entzogen, wenn dies "dem Wohl des Kindes am besten dient" (Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB) oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist (Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB). Das ist aber hier sicher nicht der Fall. So wird man bei den zuständigen Behörden sicher meinen, der Junge hätte zwar eine Mutter von drei Kinder getötet, aber dafür seine Eltern verantwortlich zu machen und ihnen das Sorgerecht zu entziehen, das käme nun gar nicht in Betracht, während sich die Behörden (Jugendamt und Familiengericht) jedes Jahr Tausendfach Trennungseltern, meist trifft es Väter, das Sorgerecht entziehen, weil dies angeblich dem Wohl des Kindes am besten dient (§1671 BGB).

 

 

 


 

 

 

 

Lokalnachrichten

 

Unterhalt nicht gezahlt: Gefängnisstrafe ganz knapp verhindert

29-jähriger Vater ging mit Erfolg in die Berufung / Späte Einsicht half ihm, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen

Verden (wb). Gefängnis, weil er für seine beiden unehelichen Kinder (drei und sechs Jahre) keinen Unterhalt gezahlt hatte, das drohte einem 29 Jahre alten Angeklagten nach einem Prozess im Juni vor dem Amtsgericht Nienburg. Acht Monate ohne Bewährung lautete das Urteil.

Grund war eine Vorstrafe von sechs Monaten (mit noch laufender Bewährung) wegen der gleichen Straftat. Der Möbeltischler ging in die Berufung. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht in Verden neu verhandelt.

Unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Prozess hatte der Mann, der inzwischen in Bremen lebt, die Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen. In Abstimmung mit dem Jugendamt Nienburg, zahlte er zunächst 200 Euro monatlich. Diese späte Einsicht half ihm jetzt den Kopf noch einmal aus der Schlinge zu ziehen. "Traurig, dass es immer erst eines solchen Urteils bedarf", so der Staatsanwalt später in seinem Plädoyer. Einen Freispruch wolle man gar nicht, erklärte der Verteidiger, er sei ja auch schuldig. Gleichzeitig gab der Jurist aber zu bedenken, dass es doch das wichtigste sei, dass die beiden in Nienburg lebenden Kindsmütter jetzt und künftig Unterhalt bekommen. Was jedoch wieder wegfallen würde, wenn sein Mandant im Gefängnis säße. Der habe die Prioritäten falsch gesetzt, allerdings auch nicht gezahlt, weil er schlichtweg nicht zahlen konnte.

Mehr in der HARKE vom 22. Oktober 2007.

http://www.dieharke.de/artikelseite.php3?userid=&publikation=105&template=arttextphp&ausgabe=42087&redaktion=105&artikel=108561119

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Kopf aus der Schlinge gezogen" - wir wussten gar nicht, dass in Nienburg noch Menschen durch den Galgen hingerichtet werden. Wundern würde es uns aber nicht, denn während Müttern in Deutschland weitestgehend Narrenfreiheit gewährt wird, gelten Väter als vogelfrei, auch wenn man das nur ungern zugibt.

 

 


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