Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Paderborn


 

 

Paderborn

Kreisstadt

 

Stadt Paderborn

33095 Paderborn

Lieferanschrift:

Stadt Paderborn

Am Abdinghof 11

33098 Paderborn

 

Telefon: 05251 / 88-0

Fax: 05251/ 88-2000

 

E-Mail: info@paderborn.de

Internet: www.paderborn.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Paderborn (06/2011)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

 

Die Universitätsstadt Paderborn (im westfälischen Niederdeutsch: Paterboärn[2]) ist eine über 140.000 Einwohner zählende Großstadt im Osten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist Kreisstadt des Kreises Paderborn, Oberzentrum und Mittelpunkt der Region Hochstift Paderborn. Darüber hinaus gehört Paderborn zur Region Ostwestfalen-Lippe. Kulturell und sprachlich gehört sie zu Norddeutschland.

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Stadtteile:

 

 

 

Jugendamt Paderborn

Stadtjugendamt

 

 

Internet: www.paderborn.de/microsite/jugendamt/index.php

 

 

Sozialbezirk 1

Der Sozialbezirk 1 liegt im Nord - Westen der Stadt Paderborn. Die Grenzen gehen im Norden bis zum Gewerbegebiet Sennelager, im Osten bis zum Truppenübungsplatz, im Süden bis zur Ahornallee und im Westen bis zur Seenplatte in Sande. 

 

Teamleitung:

Ludwig Koch Tel.: 05251 / 88-1606, E-Mail

 

Stellvertretung der Teamleitung:

Friedhelm Götte Tel.: 05251 / 88-1639, E-Mail

Wolfgang Oetterer Tel.: 05251 / 88-1584, E-Mail

Allgemeiner Sozialer Dienst

Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Betreuung von älteren Menschen

Hildegard Happe Tel.:05251 / 88-1698, E-Mail

Sylvia Kolisko Tel.:05251 / 88-1582, E-Mail

Friedhelm Götte Tel.:05251 / 88-1639, E-Mail

Andreas Sander Tel.:05251 / 88-1571, E-Mail

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Seitenanfang

Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften

Vaterschaftsangelegenheiten, Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen

Wolfgang Oetterer Tel.:05251 / 88-1584, E-Mail

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Seitenanfang

Pflegekinderdienst

Vermittlung und Begleitung der Pflegeverhältnisse, Adoptionsvermittlung

Ruth Rustemeyer Tel.:05251 / 88-1664, E-Mail

 

Sozialbezirk 2

Der Sozialbezirk 2 liegt im Nord - Osten von Paderborn. Innerhalb der Stadt verläuft die Grenze des Ostteils zwischen der Driburger Straße und der Detmolder Straße und umfasst im Norden die Stadtheide. Hinzu kommen die Stadtteile Dahl, Benhausen, Neuenbeken und Marienloh.

 

Teamleitung:

Willi Zenses Tel.: 05251 / 88-1640, E-Mail

 

Stellvertretung der Teamleitung:

Gerhard Koch Tel.: 05251 / 88-1663, E-Mail

Allgemeiner Sozialer Dienst

Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Betreuung von älteren Menschen

Maria Dunsche Tel.: 05251 / 88-1674, E-Mail

Elisabeth Henning Tel.: 05251 / 88-1572, E-Mail

Claudia Garrell Tel.: 05251 / 88-2862, E-Mail

Beate Michalik Tel.: 05251 / 88-2008, E-Mail

Karin Claes Tel.: 05251 / 88-1573, E-Mail

Christel Breker Tel.: 05251 / 88-0, E-Mail

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Seitenanfang

Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften

Vaterschaftsangelegenheiten, Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen

Gerhard Koch Tel.: 05251 / 88-1663, E-Mail

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Seitenanfang

Pflegekinderdienst / Adoptionen

Vermittlung und Begleitung der Pflegeverhältnisse, Adoptionsvermittlung

Veronika Trautmann Tel.: 05251 / 88-1855, E-Mail

Beate Michalik Tel.: 05251 / 88-2008, E-Mail

 

Sozialbezirk 3

Der Sozialbezirk 3 umfasst die Kern- und Südstadt sowie Lieth und Kaukenberg umgrenzt von Bahnhofstr., Friedrichsstr., Heiers-u. Busdorfwall sowie der Bahnlinie in Richtung Osten. 

 

Teamleitung:

Elisabeth Voss Tel.: 05251 / 88-1580, E-Mail

 

Stellvertretung der Teamleitung:

Claudia Wolff Tel.: 05251 / 88-1883, E-Mail

Allgemeiner Sozialer Dienst

Stephanie Oetterer Tel.: 05251 / 88-1568, E-Mail

Mechthild Müller Tel.: 05251 / 88-1645 , E-Mail

Feryal Hasde Tel.: 05251 / 88-1911

Dirk Kampmann Tel.: 05251 / 88-1638, E-Mail

Eva Reike Tel.: 05251 / 88-1980 , E-Mail

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Seitenanfang

Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften

Claudia Wolff Tel.: 05251 / 88-1883, E-Mail

Petra Brockmeyer Tel.: 05251 / 88-1689, E-Mail

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Seitenanfang

Adoptions- und Pflegekinderdienst

Martina Meier Tel.: 05251 / 88-1669, E-Mail

 

Sozialbezirk 4

Zum Sozialbezirk 4 gehören die Stadtteile Elsen, Wewer und der westliche Innenstadtbereich. Die Grenzen verlaufen entlang der Bahnschienen an der Bahnhofstraße, Friedrichstraße, bis zum Bahnübergang an der Detmolder Straße. Dann weiter entlang der Bahnschienen Nordbahnhof bis zu den Fischteichen, entlang der B1 Richtung Elsen

 

Teamleitung:

Ulrike Timmer Tel.: 05251 / 88-1635, E-Mail

 

Stellvertretung der Teamleitung:

Engelbert Schön Tel.: 05251 / 88-1579, E-Mail

Allgemeiner Sozialer Dienst

Britta Borchmeier Tel.: 05251 / 88-1853

Kerstin Schütte Tel.: 05251 / 88-1575, E-Mail

Manfred Oberkirch Tel.: 05251 / 88-1852

Diana Peters Tel.: 05251 / 88-1575, E-Mail

Ulrike Schöning Tel: 05251 / 88-1443, E-Mail

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Seitenanfang

Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften

Engelbert Schön Tel.: 05251 / 88-1579, E-Mail

Angelika Berns Tel.: 05251 / 88-1586, E-Mail

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Seitenanfang

Pflegekinderdienst

Ulrike Schöning Tel: 05251 / 88-1443, E-Mail

Cornelia Thorwesten Tel.: 05251 / 88-1577, E-Mail

 

 

 

Jugendhilfeausschuss Paderborn:

 

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Paderborn

 

 

Väternotruf Paderborn

August Mustermann

Musterstraße 1

33098 Paderborn

Telefon: 05251 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Berns - Amtsvormund / Stadtjugendamt Paderborn (ab , ..., 2010)

Frau C. Sallen - Stadtjugendamt Paderborn (ab , ..., 2010)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

FreiesBeratungsZentrum Paderborn

Bildung, Erziehung & Familienplanung

Nordstraße 8

33102 Paderborn

Telefon: 05251 / 150950

Internet: www.fbz-pb.de

 

 

Manfred Frigger

Leiter der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn

Siehe auch Info unten.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Paderborn

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Paderborn

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Paderborn noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Paderborn

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Paderborn e.V.

Nordstrasse 8

33102 Paderborn

Tel: 05251 / 150954

E-Mail: info@kinderschutzbund-paderborn.de

Internet: www.kinderschutzbund-paderborn.de

 


 

 

 

 

Fall Kardelen - Immer neue Details des grausigen Verbrechens

Donnerstag, 05. Februar 2009 16.33 Uhr

Paderborn (dpa) - Im Mordfall Kardelen werden immer neue Details des grausigen Verbrechens bekannt. Jetzt sind sich die Ermittler sicher, dass die Achtjährige aus Paderborn bereits in der Mietwohnung ihres türkischen Nachbarn Ali Kur missbraucht und ermordet wurde. Die Leiche des türkischstämmigen Mädchens wurde später 60 Kilometer entfernt am Möhnesee im Sauerland entdeckt.

«Wir haben in der Wohnung des Beschuldigten DNA des getöteten Mädchens gefunden», sagte am Donnerstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Horst Rürup. «Aufgrund der weiteren Spurenabgleiche steht nunmehr fest, dass es sich bei der Wohnung auch um den Tatort handelt.»

Rürups Behörde steht in engem Kontakt mit der türkischen Polizei. Denn der flüchtige mutmaßliche Mörder Ali Kur wird in der Region von Izmir vermutet. Auch dort berichteten am Donnerstag Zeitungen groß, dass der Mann auf dem Fahndungsfoto das Mädchen mit den langen braunen Haaren missbraucht, getötet und in einem Wald versteckt haben soll. Kur werde auf der Flucht nicht lange unerkannt bleiben, sagte Rürup.

Für den Fall, dass Ali Kur in der Türkei gefasst wird, rechnen die Staatsanwälte allerdings nicht mit seiner Auslieferung nach Deutschland. Die türkischen Behörden hätten dies den deutschen Ermittlern bereits signalisiert, bestätigte Rürup. Im Falle einer Festnahme planten die türkischen Behörden ein eigenes Strafverfahren gegen Kur. «Wir werden das selbstverständlich respektieren», sagte der Sprecher. In der Türkei steht auf ein solches Verbrechen lebenslang.

«Der Verdächtige steht unter einem hohen Fahndungsdruck», sagte Rürup. «Er könnte in den nächsten Tagen gefasst werden.» Beamte in der westtürkischen Stadt Aydin haben die Suche nach dem 29-Jährigen aufgenommen. In Aydin lebt der Vater von Kur. «Es steht fest, dass der Tatverdächtige mehrere Tage bei Verwandten in der türkischen Region Izmir verbracht hat. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist nach wie vor unbekannt», sagte der Staatsanwalt.

Ali Kur ist nach Zeugenaussagen kurz nach der Tat vom Flughafen Köln-Bonn aus nach Izmir in die Westtürkei geflogen. Ein Polizeisprecher betonte, dass man noch nicht sicher wisse, ob sich Kur derzeit tatsächlich noch in der Türkei aufhalte oder weitergereist sei.

Die Leiche der türkischstämmigen Kardelen war drei Tage nach dem Verschwinden des Mädchens in einem Waldstück am Möhnesee im Sauerland, 60 Kilometer von Paderborn entfernt, gefunden worden. Über die Frage, wie der arbeitslose Verdächtige ohne Führerschein und Auto das tote Kind dorthin gebracht hat, rätseln die Ermittler noch immer. Falls jemand Kur damals seinen Wagen geliehen habe, täte er gut daran, sich zu melden: «Um die Aufklärung der Tat zeitnah zu unterstützen und um Verdachtsmomente gegen sich selbst auszuräumen», appellierten die Ermittler an den möglichen Zeugen.

[Wohnort von Kardelen]: Paderborn

[Wohnort des Vaters des Verdächtigen]: Aydin, Türkei

 

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_050210/index.php

 

 


 

 

Nordrhein-Westfalen

Mädchenleiche gefunden - vermutlich vermisste Kardelen

Seit Montag gilt sie als vermisst. Passanten finden Kleidungsstücke. Sie gehören mit großer Wahrscheinlichkeit dem Grundschulkind Kardelen. Am Donnerstagnachmittag finden Polizisten am Stausee eine Mädchenleiche.

15.1.2009

Soest/Paderborn - Bei der Suche nach der vermissten achtjährigen Kardelen aus Paderborn hat die Polizei am Donnerstag am 60 Kilometer entfernten Möhnesee eine Mädchenleiche gefunden. In der Gegend waren am Mittwoch Kleidungsstücke der seit Montag vermissten Achtjährigen gefunden worden. Seitdem hatte ein Großaufgebot der Polizei nach der Schülerin gesucht.

Zur Identität der Leiche wollte die Polizei zunächst keine Angaben machen, dennoch handele es sich wahrscheinlich um die vermisste Grundschülerin. Eine Obduktion sollte noch am Donnerstag stattfinden. Nach Angaben eines Polizeisprechers waren seit dem Morgen Beamte einer Einsatzhundertschaft sowie Spürhunde rund um die Talsperre im Einsatz. Die Leiche wurde in einem Waldstück unweit der Staumauer entdeckt. Der Fundort wurde weiträumig abgeriegelt. Zudem forderte die "Soko Kardelen" weitere Kräfte einer Einsatzhundertschaft an, um in der Umgebung nach weiteren Spuren zu suchen.

Kleidungsstücke aus fahrendem Auto geworfen?

Die Schülerin hatte am Montag gegen 14 Uhr die Wohnung ihrer Eltern in Paderborn verlassen, um mit einer Freundin zu spielen. Etwa eine halbe Stunde später wurde Kardelen zum letzten Mal von einer Zeugin gesehen. Mehrere Suchaktionen in Paderborn am Montagabend und am Dienstag waren erfolglos geblieben. Am Mittwoch waren im Bereich der Staumauer des Möhnesees Kleidungsstücke gefunden worden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Mädchen gehören. Anhand der Spurenlage vermutet die Polizei, dass die Kleidung aus einem fahrenden Auto geworfen wurde.

Zeugenaussagen zufolge lagen die Kleidungsstücke des Mädchens bereits seit Dienstagnachmittag am Möhnesee. Die Kleidung soll am Freitag im Landeskriminalamt Düsseldorf auf DNA-Material und sonstige Spuren hin untersucht werden. Beamte der 30-köpfigen "Soko Kardelen" befragten rund um den Möhnesee mögliche weitere Zeugen. In einem weiteren Schritt sollen über Plakate gezielt Pendler zwischen dem Sauerland und dem Raum Paderborn angesprochen werden. (ml/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Paderborn;art1117,2706748

 

 

 


 

 

 

„Nah dran an den Menschen“

Manfred Frigger (links) informierte Landrat Manfred Müller (2.v.l.) und Maria Beckmann-Junge (3.v.l.) über die Arbeit der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Rechts: Monsignore Thomas Dornseifer, Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat.

Paderborn, 21. Oktober 2008. Eine positive Bilanz für das Jahr 2007 hat Manfred Frigger, Leiter der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn, jetzt gezogen. Anlässlich eines Besuchs von Manfred Müller, Landrat im Kreis Paderborn, und Maria Beckmann-Junge, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im Kreis, verwies er auf die hohe Erfolgsquote der von ihm geleiteten Einrichtung: „94 % der Menschen, die zu uns kommen, empfehlen uns weiter“, sagte er.

4.633 Personen wurden in den 23 Beratungsstellen des Erzbistums im Jahr 2007 beraten, 775 davon im Kreis Paderborn. Im Vergleich zum Jahr 2006 ist die Zahl der Beratungen um 14 Prozent gestiegen, doch dies, so Frigger, habe vor allem damit zu tun, dass mehr Beraterinnen und Berater eingestellt wurden, so dass auch mehr Menschen geholfen werden konnte.

„Ein Paar, das zu uns in die Beratung kommt, hat schon einen wichtigen Schritt getan“, unterstrich Frigger weiter. „Es zeigt, dass beide bereit sind, sich zu entwickeln. Da Paare freiwillig zu uns kommen, ist eine Bereitschaft vorhanden, sich zu öffnen.“ Die Gründe dafür, eine Beratung zu beginnen, blieben stets gleich: Streitigkeiten in der Beziehung, Probleme mit der Sexualität, das Fremdgehen eines Partners oder Verzweiflung, die etwa durch den Tod eines Partners ausgelöst werde.

Frigger verwies darauf, dass Probleme in der Paarbeziehung häufig auch Kinder belasteten. Oft würden von den Eltern die Kinder als Grund für die Inanspruchnahme einer Beratung genannt. Den Satz: „Wir sind wegen unserer Kinder hier. Die wollen, dass wir uns nicht mehr streiten!“ bekäme er oft zu hören.

Aus Sicht der Jugendhilfe unterstrich Maria Beckmann-Junge die Bedeutung der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung. „Kinder sind bei Problemen der Eltern immer mitbetroffen. Daher haben wir großes Interesse an der hier geleisteten Arbeit“, sagte sie. Auch Landrat Manfred Müller nannte die Beratungsstellen eine „wertvolle Einrichtung“. Der Kreis Paderborn sei ein familienfreundlicher Kreis, der bewusst viele Angebote für Familien mit Kindern machen wolle. Eine Einrichtung wie die katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung sei nah dran an den Menschen und könne individuelle Hilfe zur Selbsthilfe geben.

 

http://www.eheberatung-paderborn.de/aktuelles/aktuell13.html

 

 


 

Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung

BGH entzieht Sorgerecht wegen Schulverweigerung

Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.

Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz verhältnismäßig. Der BGH beanstandete aber die Bestellung des Jugendamtes zum Pfleger für die Kinder. Denn dieser Pfleger habe sich offenkundig als in diesen Fällen ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen. Es habe erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder nach Österreich umgemeldet und dann zu Hause unterrichtet worden seien.

 

Posteingang 17.11.2007

 


 

 

 

BGH: Sorgerechtsentzug bei Verletzung des Schulpflicht

Beschlüsse vom 11.9. und 17.10.2007 - XII ZB 41/07 und 42/07 - Pressemitteilung 175/2007 vom 16.11.2007

 

Der u. a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hatte sich in zwei Fällen mit der Frage zu befassen, welche sorgerecht­lichen Konsequenzen sich für Eltern ergeben, die ihre Kinder aus Glaubensgründen der allgemeinen Schulpflicht entziehen.

In beiden Fällen waren die Eltern Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft und – zusammen mit anderen Mitgliedern dieser Gemeinschaft – als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer mehreren Kinder zu Hause unterrichten würden, da deren Erziehung und Bildung in der öffentlichen Grundschule mit ihren Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar seien. Weder Gespräche mit Schulleitung,

Bezirksregierung und Integrationsbeauftragtem noch die Verhängung eines Bußgeldes führten dazu, dass die Eltern ihre Kinder zum Schulunterricht brachten; ein Zwangsgeldverfahren wurde nicht erfolgreich abgeschlossen. Daraufhin entzog das Familiengericht den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge in Schulangelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Kinder und bestellte die zuständige Stadt P. (Jugendamt) zu deren Pfleger. Mit dessen Einwilligung verbrachten die Eltern die Kinder daraufhin in ein Dorf in Österreich; die Eltern und die Familie behielten ihren Wohnsitz in Deutschland bei. Der Pfleger erwirkte in der Folgezeit nach österreichischem Recht die Gestattung, dass die Mutter den Kindern Hausunterricht erteilen dürfe. Seither werden die Kinder dort von ihrer pädagogisch nicht vorgebildeten Mutter unterrichtet. Im Hauptsacheverfahren bestätigte das Familiengericht seine zuvor getroffene Regelung. Die von den Eltern hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberlandesgericht zurück. Die zugelassene Rechtsbeschwerde hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.

Im Hinblick auf den Wohnsitz der Eltern in Deutschland hat der BGH die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ebenso bejaht wie die Frage, ob die Kinder weiterhin der deutschen Schulpflicht unterliegen.

In der Sache hat der BGH die – auf Ausführungen des BVerfG gestützte – Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, dass der Besuch der staatlichen Grundschule dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags diene. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Ent­stehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Integration setze dabei auch voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschlössen. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule.

Nach Auffassung des BGH stellt sich die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, deshalb als Miss­brauch der elterlichen Sorge dar. Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen. Dies gilt jedenfalls so lange, als der Staat seinem Erziehungsauftrag im Sinne des Grundgesetzes verantwortungsvoll nachkommt. Gegenteiliges sei hier nicht der Fall. Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz geeignet und auch verhältnismäßig, dem Missbrauch der elterlichen Sorge entgegenzuwirken. Insoweit hat der BGH die Rechtsbeschwerde der Eltern deshalb als unbegründet zurückgewiesen.

Beanstandet hat der BGH allerdings in beiden Fällen die Bestellung der Stadt P. (Jugendamt) zum Pfleger für die Kinder. Denn dieser Pfleger habe sich offenkundig als in diesen Fällen ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen. Der Pfleger habe erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder nach Österreich umgemeldet worden seien; sodann habe er die Möglichkeit, die Kinder in Österreich dem Hausunterricht zuzuführen, durch eine entsprechende Antragstellung bei den österreichischen Behörden selbst eröffnet. Damit sei der Erfolg eingetreten, den die Eltern von vornherein erstrebt hätten, nämlich die häusliche Unterrichtung der Kinder durch ihre pädagogisch nicht vorgebildete Mutter – dies allerdings nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Es sei nicht ersichtlich, dass die vom Familien­gericht – nunmehr im Hauptsacheverfahren – verfügte Übertragung des Sorgerechts in Schulangelegenheiten sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Stadt P. (Jugendamt) an der von der Stadt als Pfleger selbst herbeigeführten Situation etwas ändere. Der BGH hat deshalb die Bestellung der Stadt als Pfleger aufgehoben und die Sache insoweit an das OLG zurückverwiesen, damit dieses durch die Auswahl eines geeigneten Pflegers oder durch gerichtliche Weisungen sicherstelle, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen.

 

Amtsgericht Paderborn 07.03.2006 - 8 F 811/05

Oberlandesgericht Hamm 20.02.2007 - 6 UF 51/06

 

 

 


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