Justiz


 

 

 

 

 

 

 

 

Kennen Sie den?

Wenn Dummheit quietschen würde, müsste der Justizminister den ganzen Tag mit der Ölkanne durch die deutschen Gerichte und das Justizministerium laufen. 

Wer´s nicht glaubt, schaue sich nur den merkwürdigen Umgang deutscher Richter an Amtsgerichten, Oberlandesgerichten, Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht mit den nichtverheirateten Vätern an. Nachdem diese Jahrzehntlang mit dem Segen der deutschen Gerichtsbarkeit ihres Menschenrechtes auf Wahrnehmung von Elternschaft beraubt wurden, sollen sie heute Geld dafür bezahlen, wenn sie gegen den Willen der Mutter des gemeinsamen Kindes die gemeinsame Sorge wahrnehmen wollen und sich dafür in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise (Diskriminierungsverbot) an das Amtsgericht wenden müssen und dort aufgefordert werden 44,50 € Kostenvorschuss einzuzahlen. Wenn es noch übler kommt, dann noch ein paar 1000 € für Rechtsanwalt, Verfahrensbeistand und Gutachter. Pfui Deibel kann man da nur sagen.

Siehe auch hier

 

 


 

 

Ich brech die Herzen der stolzesten Frau`n

Weil ich so stürmisch und so leidenschaftlich bin,

Mir braucht nur eine ins Auge zu schaun

Und schon ist isse hin.

 

08.12.2023: "Der mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontierte Präsident des Landgerichts Traunstein (wir berichteten wiederholt) wurde vom Bayerischen Dienstgericht vorläufig des Dienstes enthoben. Das bestätigte die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) München auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts. Das Strafbefehls-Verfahren am Amtsgericht München ist noch anhängig. Gegen die Entscheidung des Bayerischen Dienstgerichts »hat der Betroffene das statthafte Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Hierüber hat der Dienstgerichtshof, dem die Akten bereits vorgelegt wurden, kurzfristig zu entscheiden«, teilte das OLG weiter mit. ..." - https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein/traunstein_artikel,-landgerichtspraesident-vorlaeufig-des-dienstes-enthoben-_arid,836603.html.

 

09.12.2023: "Der Präsident des Landgerichts Traunstein, Dr. Ludwig Kroiß, ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Dies habe das Bayerische Dienstgericht mit Beschluss vom 13. Oktober entschieden, teilte ein Sprecher des Oberlandeslandesgerichts München auf Anfrage mit. Der Beschluss geht demnach auf einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München zurück, die ein Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen führt. Gegen die Entscheidung habe der Betroffene Beschwerde eingelegt, hieß es. Der Dienstgerichtshof soll nun kurzfristig darüber entscheiden. Unabhängig davon habe der Betroffene seinen Eintritt in den Ruhestand beantragt und werde zum 31. Januar 2024 aus dem Justizdienst ausscheiden. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article248965016/Traunstein-Landgerichtspraesident-vorlaeufig-suspendiert.html.

 

11.12.2023: "Er soll die Frau im September 2021 nach einer "informellen Zusammenkunft" in den Räumen des Landgerichts umarmt und "überraschend auf den Mund geküsst" haben, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Die Justiz habe im Februar 2022 über eine interne Anlaufstelle von dem Fall erfahren. Der Gerichtspräsident bestreitet den Vorwurf und muss bis zu einer eventuellen Verurteilung als unschuldig gelten. ... Fest steht, dass die Staatsanwaltschaft München I im Mai beim Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den Traunsteiner Gerichtspräsidenten beantragt hat. ..." - https://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-traunstein-praesident-1.6317788

 

Dr. Ludwig Kroiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein / Präsident am Landgericht Traunstein (ab 01.11.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1989 als Richter am Landgericht Traunstein - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2006 als Direktor am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Vizepräsident am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2017 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2019 als Präsident am Landgericht Traunstein aufgeführt. Ludwig Kroiß; Christian Seiler: "Das neue FamFG", Nomos 2008, "FamFG / FGG / ZPO", Nomos 2008. FPR 03/2006 / http://juris.de/jportal/nav/produktdetails/juris+praxiskommentar+bgb?id=produktdetails_4066.jsp www.gji.de/module/seminar/list.php?LANG=1&TID=0. "Seit 1987 ist er im bayerischen Justizdienst und dort Mitglied einer Zivilkammer und Vertreter einer Beschwerdekammer (Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim Landgericht München I und beim Landgericht Traunstein), 2001 Richter am OLG München, 2003 Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein, 2006 Direktor des Amtsgerichts Traunstein, 2011 Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages, 2013 Vizepräsident des Landgerichts Traunstein, seit 2017 Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Traunstein. Am 19. Juni 2013 wurde er zum Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Universität Passau ernannt. Seit Oktober 2019 ist er Präsident des Landgerichts Traunstein. " - https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Kroi%C3%9F. 08.12.2023: "Der mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontierte Präsident des Landgerichts Traunstein (wir berichteten wiederholt) wurde vom Bayerischen Dienstgericht vorläufig des Dienstes enthoben. Das bestätigte die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) München auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts. Das Strafbefehls-Verfahren am Amtsgericht München ist noch anhängig. Gegen die Entscheidung des Bayerischen Dienstgerichts »hat der Betroffene das statthafte Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Hierüber hat der Dienstgerichtshof, dem die Akten bereits vorgelegt wurden, kurzfristig zu entscheiden«, teilte das OLG weiter mit. ..." - https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein/traunstein_artikel,-landgerichtspraesident-vorlaeufig-des-dienstes-enthoben-_arid,836603.html. 09.12.2023: "Der Präsident des Landgerichts Traunstein, Dr. Ludwig Kroiß, ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Dies habe das Bayerische Dienstgericht mit Beschluss vom 13. Oktober entschieden, teilte ein Sprecher des Oberlandeslandesgerichts München auf Anfrage mit. Der Beschluss geht demnach auf einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München zurück, die ein Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen führt. Gegen die Entscheidung habe der Betroffene Beschwerde eingelegt, hieß es. Der Dienstgerichtshof soll nun kurzfristig darüber entscheiden. Unabhängig davon habe der Betroffene seinen Eintritt in den Ruhestand beantragt und werde zum 31. Januar 2024 aus dem Justizdienst ausscheiden. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article248965016/Traunstein-Landgerichtspraesident-vorlaeufig-suspendiert.html. 11.12.2023: "Er soll die Frau im September 2021 nach einer "informellen Zusammenkunft" in den Räumen des Landgerichts umarmt und "überraschend auf den Mund geküsst" haben, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Die Justiz habe im Februar 2022 über eine interne Anlaufstelle von dem Fall erfahren. Der Gerichtspräsident bestreitet den Vorwurf und muss bis zu einer eventuellen Verurteilung als unschuldig gelten. ... Fest steht, dass die Staatsanwaltschaft München I im Mai beim Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den Traunsteiner Gerichtspräsidenten beantragt hat. ..." - https://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-traunstein-praesident-1.6317788

 

 

 

 


 

 

Wenn das Kopftuch das Vertrauen in die Justiz gefährdet

09.12.2023

Richter und Staatsanwälte repräsentieren den Rechtsstaat, nicht ihre Individualität. Der Fall einer Referendarin mit Kopftuch versetzt Hamburgs Justiz und Politik nun jedoch in Aufregung – und hinterfragt, wie die Stadt die Unabhängigkeit ihrer Gerichte künftig sichert.

... Der Fall von Bahar (*), einer Hamburger Rechtsreferendarin mit Kopftuch, versetzt den Stadtstaat nun jedoch in eine Lage, die Justiz und Politik vor Herausforderungen stellt.

Die junge Frau muslimischen Glaubens absolvierte kürzlich während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine Station bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, der zweitgrößten in Deutschland. Ein Versehen, denn Einteilungen von Referendarinnen mit Kopftuch bei der Anklagebehörde sollen innerhalb des zweijährigen Referendariats vermieden werden. Schließlich übernehmen angehende Juristen bei der Staatsanwaltschaft bereits echte Verfahren, agieren als Sitzungsvertreter vor Amtsgerichten. Und so hat Bahars Stippvisite bei der Anklagebehörde nach Informationen von WELT AM SONNTAG nicht nur allerlei Aufregung in der hanseatischen Justiz verursacht, sondern eine Debatte darüber entfacht, ob Hamburg ähnlich wie Hessen ein gesetzlich verankertes Kopftuch-Verbot für Rechtsreferendarinnen braucht.

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Im vergangenen Jahr zählte das Bundesamt für Justiz hierzulande 16.630 Rechtsreferendare, davon 58 Prozent Frauen – Jura-Studentinnen und -Studenten also, die sich auf dem Weg zum Volljuristen zwischen dem Ersten und Zweiten Staatsexamen befinden. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es 14.914 bei einem Frauenanteil von 54,4 Prozent. In Hamburg gibt es 600 Referendare, für deren Ausbildung der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), Marc Tully, zuständig ist.

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Bahar, die Referendarin mit Kopftuch, wurde von der Staatsanwaltschaft „in einem eher unbedeutenden Fall“ als Sitzungsvertreterin eingeteilt, wie eine Sprecherin des Generalstaatsanwalts Jörg Fröhlich auf Anfrage mitteilt. Anders als in anderen Bundesländern existiere in Hamburg keine gesetzliche Regel, die es ermögliche, Beamten eine Bekleidung zu verbieten, die als sichtbares konfessionelles Bekenntnis zu werten sei.

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Bahar hat ihre Station bei der Staatsanwaltschaft inzwischen beendet. Bisher habe das OLG Fälle bezüglich des Zeigens religiöser Symbole „mit viel Fingerspitzengefühl“ gelöst, sagt eine Sprecherin von Justizsenatorin Gallina. Gleichwohl spreche „vieles für eine gesetzliche Regelung“, die dann sämtliche Berufe im öffentlichen Dienst einbinden müsste.

(*Name von der Redaktion geändert)

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248929060/Neutralitaet-im-Gericht-Wenn-das-Kopftuch-das-Vertrauen-in-die-Justiz-gefaehrdet.html

 

 

 


 

 


Befangenheitsantrag

Wenn der Richter mit der Richterin …

06.12.2023

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Richter Johann Lohmann gehört zu den erfahrensten Strafrichtern in Schleswig-Holstein. Er sitzt der Schwurgerichtskammer am Landgericht Itzehoe vor und hat dort täglich mit Mord und Totschlag zu tun: Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Brokstedt saß vor ihm, ein Doppelmörder aus Elmshorn oder eine Frau aus Brunsbüttel, die ihren 71-jährigen Mann mit dem Tischbein einer Couch erschlagen haben soll. Nichts Menschliches dürfte ihm fremd sein. Am Mittwoch aber ging es plötzlich um ihn selbst – und die Frage, ob er einer Kollegin, einvernehmlich, zu nahe gekommen sein könnte.

Tomasz P. hat einen Verteidiger, einen guten. Er heißt Atilla Akaç und kommt aus Kiel. Akaç möchte gleich zu Beginn einen „unaufschiebbaren Antrag“ stellen, wie er sagt. Damit ist in der Regel ein Befangenheitsantrag gemeint, also die Ablehnung eines oder mehrerer Richter. ...

Nach einer 20-minütigen Unterbrechung kommen die drei Juristen zurück in den Saal. Lohmann scheint sich gefangen zu haben. Er und seine Kolleginnen werden die geforderte dienstliche Erklärung nicht abgeben, teilt er mit. „Es gibt keinen Anlass für die Abgabe“, sagt der Vorsitzende. Die „Bezugnahme“ auf irgendein Gerücht sei „offensichtlich ungeeignet“ als Begründung für die geforderte Selbstauskunft. Und weiter geht’s. Akaç stellt sofort einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, über den bald eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden wird. ...

 https://www.welt.de/vermischtes/article248917226/Landgericht-Itzehoe-Befangenheitsantrag-gegen-Richter-wegen-Verhaeltnis-Vorwurf.html?source=puerto-reco-2_ABC-V35.1.B_AUC_based

 

 

Landgericht Itzehoe - GVP 06.12.2023:

1. (Große) Strafkammer und 1. Kammer für Bußgeldsachen
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Lohmann.
Beisitzer: Richterin am Landgericht Sohrabi,
die zugleich zur regelmäßigen Vertreterin des Vorsitzenden
bestimmt wird,
Richterin Oldehaver.
Vertreter: nacheinander die Beisitzer der 2. Großen Strafkammer,
die Beisitzer der 14. Großen Strafkammer,
der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer,
der Vorsitzende der 14. Großen Strafkammer,
der Vorsitzende der 3. Kleinen Strafkammer,
der Vorsitzende der 7. Kleinen Strafkammer
die Beisitzer der 1., 2., 3., 4., 6., 7., 9., 10. und 11. Zivilkammer
sowie die Vorsitzenden der vorgenannten Zivilkammern in
gleicher Reihenfolge.

 

Johann Christoph Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe (ab 01.01.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Richter am Landgericht Itzehoe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2008 als Richter am Landgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Itzehoe - GVP 21.09.2021, 01.01.2022: Vorsitzender Richter. 15.02.2022: "Im Prozess um den Mord auf einem Reiterhof in Quickborn (Kreis Pinneberg) ist der Angeklagte nach fast einjähriger Verhandlungsdauer am Montag freigesprochen worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe sah es nicht als erwiesen an, dass der 42-jährige Deutsche seinen 44 Jahre alten Geschäftspartner, der in zahlreiche kriminelle Machenschaften verstrickt war, am 29. Juni 2020 mit zwei Schüssen in den Hinterkopf getötet hNoch am Montag hatte die Behörde weitere Beweis- und Beweiserhebungsanträge gestellt, die aber abgelehnt wurden. Unter anderem ging es um Routerdaten, die erst am späten Sonntagnachmittag dem Gericht zur Verfügung gestellt wurden. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann bezeichnete den späten Zeitpunkt der Einreichung als „völlig unverständlich“." - https://www.welt.de/regionales/hamburg/article236909707/Nach-ueberraschender-Wende-Prozess-um-Mord-auf-Reiterhof-endet-mit-Freispruch.html?source=puerto-reco-2_ABC-V1.B_click_prob_only. 06.12.2023: "... Richter Johann Lohmann gehört zu den erfahrensten Strafrichtern in Schleswig-Holstein. Er sitzt der Schwurgerichtskammer am Landgericht Itzehoe vor und hat dort täglich mit Mord und Totschlag zu tun: Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Brokstedt saß vor ihm, ein Doppelmörder aus Elmshorn oder eine Frau aus Brunsbüttel, die ihren 71-jährigen Mann mit dem Tischbein einer Couch erschlagen haben soll. Nichts Menschliches dürfte ihm fremd sein. Am Mittwoch aber ging es plötzlich um ihn selbst – und die Frage, ob er einer Kollegin, einvernehmlich, zu nahe gekommen sein könnte. ... Nach einer 20-minütigen Unterbrechung kommen die drei Juristen zurück in den Saal. Lohmann scheint sich gefangen zu haben. Er und seine Kolleginnen werden die geforderte dienstliche Erklärung nicht abgeben, teilt er mit. „Es gibt keinen Anlass für die Abgabe“, sagt der Vorsitzende. Die „Bezugnahme“ auf irgendein Gerücht sei „offensichtlich ungeeignet“ als Begründung für die geforderte Selbstauskunft. Und weiter geht’s. Akaç stellt sofort einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, über den bald eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden wird. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article248917226/Landgericht-Itzehoe-Befangenheitsantrag-gegen-Richter-wegen-Verhaeltnis-Vorwurf.html?source=puerto-reco-2_ABC-V35.1.B_AUC_based

Nasim Sohrabi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Landgericht Itzehoe (ab, ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Gebursdatum ab 17.04.2020 als Richterin am Landgericht Itzehoe aufgeführt. Landgericht Itzehoe - GVP 21.09.2021, 06.12.2023: Besitzerin 1. (Große) Strafkammer und 1. Kammer für Bußgeldsachen.

Oldehaver (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Oldehaver nicht aufgeführt. Landgericht Itzehoe - GVP 01.05.2023: als Richterin auf Probe - Beisitzerin 10.Zivilkammer. Landgericht Itzehoe - GVP 06.12.2023: als Richterin auf Probe - Besitzerin 1. (Große) Strafkammer und 1. Kammer für Bußgeldsachen.

 

 

 


 

 

 

Bundesrichterin nach Arbeitsverweigerung aus Dienst entfernt – Stelle bis 2024 unbesetzt

24.06.2023

Die offene Stelle am Bundesfinanzhof wird erst nächstes Jahr neu besetzt.

Es geschieht äußerst selten, dass Richter zwangsweise aus dem Dienst entlassen werden. Weil eine Richterin mit einer Zuweisung nicht einverstanden war und ihre Arbeit am Bundesfinanzhof verweigerte, traf der Bundesgerichtshof nun jene seltene Entscheidung.

Nach der zwangsweisen Entlassung einer Richterin muss der Bundesfinanzhof bis 2024 auf Ersatz warten. Die nunmehr vakante Stelle am höchsten deutschen Finanzgericht soll im Rahmen der nächsten Bundesrichterwahl neu besetzt werden. Diese wird voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2024 stattfinden, wie das Bundesjustizministerium in Berlin auf Anfrage mitteilte.

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Laut Bundesgerichtshof hatte das BFH-Präsidium die Richterin 2016 und 2019 zweimal gegen ihren Willen an andere Senate versetzt. Die Richterin hielt diese Zuteilung für willkürlich und nicht vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit. Nach der ersten Versetzung hatte sie unter anderem eine erfolglose Verfassungsbeschwerde eingelegt, nach der zweiten Versetzung meldete sie sich zunächst krank und stellte laut BGH die Arbeit in dem betreffenden Senat dann für knapp vier Jahre ein.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article246043594/Bundesfinanzhof-Bundesrichterin-aus-Dienst-entfernt-Stelle-bis-2024-unbesetzt.html

 

 


 

 

 

Alexander Bartle (geb. ....) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. (ab , ...., ) - im Handbuch der Justiz 1998, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs gewesen? Ab 2007: Leiter der Zentralstelle für Medizinstrafrecht. 21.06.2012 "Zwei Polizisten erschießen im Januar 2010 einen Studenten, der seine Freundin im Bürgerhospital bedroht, weil er laut den Beamten mit einem Messer auf sie los geht. Der Anwalt der Familie des Verstorbenen erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren damals eingestellt hatte. ... Die Generalstaatsanwaltschaft verteidigte den Vorgang am Donnerstag. Die Begründung der Beschwerde sei erst fünf Monate nach der Beschwerde eingegangen, in der Zwischenzeit habe man eine Entscheidung gefällt, sagte Behördensprecher Alexander Bartle. Er könne die Vorwürfe deshalb „nicht nachvollziehen“. Der Beschwerdevorgang werde nun aber nochmals geprüft." - https://www.fr.de/frankfurt/vorwuerfe-nach-polizeischuessen-11356184.html. 18.04.2018: "Alexander Badle (Sprecher Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) zu den bundesweiten Razzien gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution." - https://www.facebook.com/Phoenix/videos/alexander-badle-zu-den-bundesweiten-razzien-gegen-menschenhandel-und-zwangsprost/1781377465218239/?locale=de_DE. Hessischer Landtag - 28.04.2022: "Dringlicher Berichtsantrag. Fraktion der Freien Demokraten. System „Alexander B.“ – Drucks. 20/8332 – ... Abg. Marion Schardt-Sauer: Dann nehmen wir das zu Protokoll, und ich frage weiter. – Zu Frage 7. Wir haben nicht nur gehört, sondern es ist inzwischen allgemeiner Kenntnisstand dieses Vorgangs, der im August 2022 sein Zweijähriges feiert, dass das System oder die Gruppen um Herrn Alexander B. 2002 anfingen. Nun kann man sich vorstellen, dass viele in diesem Wirkungskreis tätig waren. Daher haben wir mit Frage 7 nachgefragt – das ist eine systematische Frage, die man nach zwei Jahren mal stellen kann –, ob es Erkenntnisse gibt, dass auf dem Weg von Alexander B. im Medizinwirtschaftsstrafrecht in Hessen seit 2002 über den einen Beschuldigten ein weiterer Beschuldigter da ist, ja oder nein? ... Abg. Gerald Kummer: Frau Ministerin, ich habe die Frage, ob Sie uns die Höhe der Auftragssumme der durch Alexander Bartle beauftragten Gutachten nennen können. Ein zweiter Punkt ist die Arrestierung von Vermögensgegenständen des Oberstaatsanwalts Bartle. Sind zur Sicherung von Ansprüchen bzw. auch zur Vermögensabschöpfung auch Maßnahmen in Grundvermögen des Oberstaatsanwalts ergriffen worden? Wenn ja, in welchem Umfang hat dies stattgefunden?" - https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/RTA-KB-36_oeff.pdf. 07.10.2022: " ... In der knapp 260 Seiten umfassenden Anklageschrift werden B. 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, 55 Fälle der schweren Untreue sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen zur Last gelegt. Wegen Beihilfe zur Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn im Juni 2022 Anklage erhoben. .B. war bei der Generalstaatsanwaltschaft spezialisiert für die Aufklärung von Abrechnungsbetrug im Medizinbereich. Ein Bereich, der von der Einschätzung durch externe Gutachten abhängig ist. Der Vorwurf: Dabei soll er selbst betrogen haben. Über zwei Firmen eines Bekannten soll er mit überteuerten Aufträgen aus der Justiz Geld gemacht haben. Der Schaden beläuft sich laut Anklage insgesamt auf mehr als zehn Millionen Euro. Bei dem Oberstaatsanwalt sollen 280.000 Euro aus dem Geschäft hängen geblieben sein. Die Ermittlungen hatte seine damalige Lebensgefährtin ins Rollen gebracht. Der Prozess wird ohne die Hauptbelastungszeugin stattfinden müssen, sie ist im Sommer 2022 verstorben. B. soll mit einem mitangeschuldigten Unternehmer im Jahr 2005 eine Gesellschaft gegründet und geleitet haben, deren Geschäftszweck auf die Erstellung von Gutachten für Justizbehörden gerichtet war.
Daneben laufen auch noch Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte in dem Komplex, darunter auch zwei Justizbeamte. Die Angeschuldigten des Verfahrens rund um B. befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis zu ihrer Verschonung Mitte September 2020 in Untersuchungshaft. Oberstaatsanwalt B. wurde nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung aufgrund eines neuen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main Ende Januar 2022 ein weiteres Mal festgenommen und befindet sich seitdem erneut in Untersuchungshaft. ..." - https://www.lto.de/recht/justiz/j/frankfurt-am-main-justiz-skandal-oberstaatsanwalt-korrupt-befangenheit-richter-lg-olg/. frontal vom 18. April 2023: Mit den Themen: Wenn Krankenhausessen krank macht, Menschenhandel mit Arbeitskräften, Staatsanwalt unter Verdacht, Angst vor Blackout in Deutschland - Video verfügbar bis 18.04.2025 - https://www.zdf.de/politik/frontal/frontal-vom-18-april-2023-mangelernaehrung-krankenhausessen-menschenhandel-arbeitskraefte-oberstaatsanwalt-korruption-verdacht-blackout-stromausfall-lebensgefahr-patient-100.html





Jeder kennt jeden in Frankfurt am Main? Richter im Justiz-Korruptionsfall hält sich für nicht befangen

von Katharina Uharek

07.10.2022

Mittagessen mit dem Angeklagten, mit der Pressesprecherin der anklagenden Staatsanwaltschaft verheiratet – der Richter in einem hessischen Justizskandal-Verfahren soll nicht befangen sein. Ein Befangenheitsantrag wurde vom LG abgelehnt.

In der knapp 260 Seiten umfassenden Anklageschrift werden B. 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, 55 Fälle der schweren Untreue sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen zur Last gelegt. Wegen Beihilfe zur Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn im Juni 2022 Anklage erhoben.

B. war bei der Generalstaatsanwaltschaft spezialisiert für die Aufklärung von Abrechnungsbetrug im Medizinbereich. Ein Bereich, der von der Einschätzung durch externe Gutachten abhängig ist. Der Vorwurf: Dabei soll er selbst betrogen haben. Über zwei Firmen eines Bekannten soll er mit überteuerten Aufträgen aus der Justiz Geld gemacht haben. Der Schaden beläuft sich laut Anklage insgesamt auf mehr als zehn Millionen Euro. Bei dem Oberstaatsanwalt sollen 280.000 Euro aus dem Geschäft hängen geblieben sein. Die Ermittlungen hatte seine damalige Lebensgefährtin ins Rollen gebracht. Der Prozess wird ohne die Hauptbelastungszeugin stattfinden müssen, sie ist im Sommer 2022 verstorben.

B. soll mit einem mitangeschuldigten Unternehmer im Jahr 2005 eine Gesellschaft gegründet und geleitet haben, deren Geschäftszweck auf die Erstellung von Gutachten für Justizbehörden gerichtet war.

Daneben laufen auch noch Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte in dem Komplex, darunter auch zwei Justizbeamte. Die Angeschuldigten des Verfahrens rund um B. befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis zu ihrer Verschonung Mitte September 2020 in Untersuchungshaft. Oberstaatsanwalt B. wurde nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung aufgrund eines neuen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main Ende Januar 2022 ein weiteres Mal festgenommen und befindet sich seitdem erneut in Untersuchungshaft.

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https://www.lto.de/recht/justiz/j/frankfurt-am-main-justiz-skandal-oberstaatsanwalt-korrupt-befangenheit-richter-lg-olg/

 

 

 

 



NRW-Landtag beschließt Verbot religiöser Kleidung für Richter

Keine religiösen Symbole mehr

04.03.2021

Der NRW-Landtag beschloss am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie den Stimmen der AfD ein sogenanntes Justizneutralitätsgesetz. Religiöse oder "weltanschaulich konnotierte Kleidung" ist demnach verboten.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse und "weltanschauliche konnotierte Kleidung" verbietet. Betroffen sind auch ehrenamtliche Schöffen. Dem Entwurf der Landesregierung stimmten am Mittwochabend die Regierungsfraktionen von CDU und FDP zu. Auch die AfD votierte dafür, während sich die SPD enthielt und die Grünen dagegen stimmten.

Absolute Neutralität

Das Gesetz zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität der Justiz zu sichern. Bislang gebe es keine gesetzlichen Regelungen zu religiös und weltanschaulich neutraler Kleidung, heißt es in dem Text. Richterinnen oder Staatsanwältinnen muslimischen Glaubens dürften im Gerichtssaal dann zum Beispiel kein Kopftuch tragen, auch ehrenamtlich tätige Schöffinnen oder Justizbeschäftigte müssten sich an diese Regelung halten.

Besondere Bedeutung im Justizvollzug

In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft müsse auf die Neutralität der Justiz geachtet werden, sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Justizangehörige des Landes NRW dürften durch ihr Erscheinungsbild nicht den "geringsten Anschein von Voreingenommenheit" erwecken. Es gehe darum, auf die "Wahrung der Neutralität der dritten Staatsgewalt" zu achten, erklärte der NRW-Justizminister im Landtag. Selbst "der geringste Anschein von Voreingenommenheit" im Gerichtssaal oder anderen Einrichtungen der Justiz müsse vermieden werden. Dies gelte nicht nur für die Bediensteten im Gericht, sondern auch für den Justizvollzug. Denn dort erzeuge eine fehlende Neutralität emotionalere Reaktionen als im Gerichtssaal.

Die SPD-Fraktion unterstützte das grundsätzliche Anliegen. Doch dazu hätte es nicht eines eigenen Gesetzes bedurft, sagte Rechtsexpertin Sonja Bongers. Eine Verankerung im bestehenden Justizgesetz hätte genügt.

"Äußerst fragwürdig"

Der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld kritisierte, das Gesetz schieße "eindeutig über sein Ziel hinaus". Auch für die Grünen stehe das Neutralitätsgebot außer Frage. Das Gesetz differenziere aber zu wenig nach den Berufsgruppen, beurteile Menschen nach ihrer "Optik" und grenze bestimmte Bevölkerungsgruppen aus, zum Beispiel Kopftuch tragende Muslima. Damit sei das Gesetz verfassungsrechtlich "äußerst fragwürdig".

Berufsverbot für Muslimas und Juden?

Es bedeute praktisch ein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch oder jüdische Männer mit Kippa im Bereich der Justiz. Das Verbot weltanschaulicher und religiöser Kleidung sei zu pauschal formuliert. So müssten ehrenamtliche Richter, die die Vielfalt der Bevölkerung repräsentierten, von dem Verbot ausgenommen werden.

Dem widersprach Biesenbach. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar vergangenen Jahres, wonach das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen mit dem Grundgesetz übereinstimmt.

https://www.domradio.de/artikel/keine-religioesen-symbole-mehr-nrw-landtag-beschliesst-verbot-religioeser-kleidung-fuer



Kommentar Väternotruf:

Kann man nur begrüßen dieses Gesetz, einzig die fundamentalreligiöse Partei Bündnis/90Die Grünen stimmen dagegen. Der intellektuelle Niedergang dieser Partei ist beschämend.

Genau so krank die Jusitz in Bayern, dort ist in den Gerichten das christliche Kreuz aufgehängt, da fragt auch kein Richter die Geladenen ob sie Christen, Atheisten, Muslime oder sonstigem Gleubens sind, einfach unverschämt, was man da mit den Menschen macht. Das die bayerischen Grünen gegen diese Praxis Widerstand entwickelt hätten, ist nicht bekannt Kein Wunder, im Geiste sind sich Markus Söder und die Grünen so nah wie Dick und Doof.

 

 


 

 

Kinderpornografie aus Strafakten geholt – Ex-Richter verurteilt

Nachdem bei ihm mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen gefunden wurden, wurde ein ehemaliger Augsburger Richter verurteilt. Einen Teil der Dateien hatte er sich aus Strafakten beschafft.

Ein ehemaliger Richter am Augsburger Landgericht ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige habe einen Teil der mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Montag.

Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg sei nun rechtskräftig, der Mann sei damit vorbestraft. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung und daraufhin mehrere Medien berichtet.

Auslöser der Ermittlungen gegen den Ex-Richter waren demnach Hinweise aus dem Ausland, dass der Mann im Jahr 2019 auf einer Darknet-Plattform für kinderpornografisches Material angemeldet war. Bei einer Durchsuchung im Juni 2020 stellten die Ermittler dann umfangreiches Beweismaterial sicher. Zum Zeitpunkt der Verurteilung Anfang Juli war der 59-Jährige nicht mehr als Richter tätig.

03.08.2021

https://www.welt.de/vermischtes/article232899831/Augsburg-Kinderpornografie-aus-Strafakten-geholt-Ex-Richter-verurteilt.html

 

 

 

Diese Strafe klingt nach Kumpel-Justiz

...

Ein hochrangiger Richter am Münchener Oberlandesgericht war jahrelang damit befasst, über Straftäter zu urteilen, die Bilder von Kindesmissbrauch gesammelt und sie zur Befriedigung ihrer abwegigen Triebe benutzt hatten.

Der Richter jedoch nutzte die Ermittlungsakten auch für seine eigenen Zwecke: Er besorgte sich in mindestens vier Fällen Fotos missbrauchter Kinder aus Strafakten, auf die er durch seine Stellung Zugriff hatte. Dies ergaben Ermittlungen gegen den Richter, der mittlerweile seines Amtes enthoben wurde.

...

Das Amtsgericht Augsburg stellte den Mann nicht vor Gericht, sondern verhängte gegen den ehemaligen Richter lediglich eine geringe Geldstrafe: 150 Tagessätze à 30 Euro.

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03.08.2021

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article232908139/Richter-sammelt-Kinderpornos-Diese-Strafe-klingt-nach-Kumpel-Justiz.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal heißt es, der Richter wäre vom Landgericht Augsburg, mal heißt es, er wäre vom Oberlandesgericht München. Irgend jemand muss da schlecht recherchiert haben.

 

 

 


 

 

 


Hamburg

Prozess

Examenslösungen von Richter erhalten – Jura-Skandal landet vor Gericht

Auch ein in Hannover tätiger Richter ist in den Fall verstrickt, er wurde bereits verurteilt

Ein Hamburger Anwalt wird in einer Affäre um verkaufte Examenslösungen angeklagt. Von einem befreundeten und korrupten Richter hatte er Lösungen für anstehende Klausuren erhalten, die er dann an Studenten weiterverkaufte.Es soll Kontakte zu einem korrupten Richter des Landesjustizprüfungsamtes in Niedersachsen gegeben haben. Der hatte 2014 gestanden, Lösungen für das Zweite Staatsexamen gegen Sex oder Geld weitergegeben zu haben. Der Richter war 2014 in Mailand gefasst worden, bei seiner Verhaftung hatte er 30.000 Euro in bar und eine geladene Pistole dabei. Der Jurist war zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Dieser Skandal hatte die Juristenwelt kurzzeitig gehörig durcheinander gebracht, jetzt folgt die weitere Aufarbeitung: In der Affäre um gekaufte Jura-Examen muss sich von Oktober an ein Anwalt in Hamburg vor Gericht verantworten. Der Skandal um verkaufte Prüfungslösungen für angehende Juristen hatte 2014 bundesweit Schlagzeilen ausgelöst. Der Rechtsanwalt soll als Repetitor gearbeitet und dabei Studenten in der Prüfungsvorbereitung geholfen haben. Die Hauptverhandlung beim Amtsgericht Hamburg ist für den 21. Oktober angesetzt, Tatvorwurf ist Bestechung im besonders schweren Fall und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. ...

Erlös sollte geteilt werden

Die beiden Juristen sollen sich nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ aus gemeinsamen Zeiten kennen, als sie in der Hansestadt Studenten aufs Examen vorbereiteten. Weil Bundesländer Aufgaben untereinander austauschen, soll abgemacht worden sein, dass der Richter seinem Kollegen Klausurlösungen verrät. Der Erlös der weiterverkauften Tipps sollte geteilt werden. Zu Zahlungen sei es aber nicht gekommen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

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1.07.2021

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article232469335/Prozess-Examensloesungen-von-Richter-erhalten-Jura-Skandal-landet-vor-Gericht.html

 

 

 

Überraschendes Geständnis Examen gegen Bargeld: Ein Richter vor den Trümmern seines Lebens

06.01.2015  

Ein deutscher Richter, der mit einer Waffe im Gepäck und einer Prostituierten an seiner Seite auf der Flucht gestellt wird. Dieser Fall hat für Aufsehen gesorgt. Nun gab der Mann ein Geständnis ab.  

Bislang hatte der Angeklagte keine Emotionen gezeigt, doch jetzt ist das ganz anders. Er ist den Tränen nahe, räuspert sich mehrfach. Es geht um den Rest seines Lebens, beruflich und privat. Der 48-Jährige auf der Anklagebank des Lüneburger Landgerichts ist selber Richter, die Vorwürfe sind beispiellos. Als Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes soll er Referendaren Lösungen für das zweite Staatsexamen angeboten und auch verkauft haben. Bis zu 20 000 Euro hat er laut Anklage gefordert. Die Prüfungen entschieden über die berufliche Zukunft von Juristen. Doch jetzt geht es um seine eigene. Bis zu zehn Jahre Haft drohen ihm.  

„Ich möchte Angaben zur Sache machen“, beginnt der Jurist am Dienstag ein wenig trocken, am Ende wird er fast eine Stunde sprechen. Am dritten Tag des geplanten Mammutprozesses legt der Familienvater aus Lüchow-Dannenberg ein Geständnis ab, umfassend gibt er Auskunft, Fragen der Kammer will er aber nicht beantworten. ...

Nur Details der Anklage korrigiert er, immer wieder unterbrochen von Entschuldigungen bei seiner Ehefrau, den betroffenen Referendaren und den früheren Kollegen. „Ich weiß, dass diese Fehler nicht wieder gut zu machen sind“, sagt er. Er habe den Nachwuchsjuristen helfen wollen, für die es nach jahrelangem Studium meist im zweiten Anlauf um Alles ging. Ein Großteil der Betroffenen hat Migrationshintergrund. Gerade für diese Menschen sei die Prüfung besonders schwer, sagt der Angeklagte. Auch habe er mit dem Geld seine Frau absichern wollen - doch nicht nur da sind seine Worte kaum zu verstehen, mehrfach bricht ihm kurz die Stimme.

...  

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ueberraschendes-gestaendnis-examen-gegen-bargeld-ein-richter-vor-den-truemmern-seines-lebens/11192890.html

 

 

 


 

 

 

Kopftuchverbot für Richterinnen?

Renate Künast von der Lufnummerpartei Bündnis 90/Die GrünInnen hat sich mal wieder eine Luftnummer spendiert. Nein, diesmal nicht den Veggietag mit Fleischverbot für alle nicht MuslimInnen, sondern mit ihrem Plädoyer für das Zurschau stellen von religiösen Bekenntnissen durch Richterin. So will uns Frau Künast weismachen:

"Das Kopftuch einer Richterin ist eine persönliche Glaubensbekundung, die durch die Religionsfreiheit geschützt ist. Es ist das Recht, seinen Glauben durch die Ausübung von Kleidungsvorschriften zu bekunden."

Deutsche Richterzeitung, 1/2017, S. 15

Na da kann man ja auch allen anderen RichterInnen erlauben mit Kruzifix um den Hals die Gerichtsverhandlung zu leiten. AtheistInnen können sich ein großes A auf die Richterrobe nähen und somit zur Schau stellen, dass sie nicht religiös sind, das fällt ja auch unter die Meinungsfreiheit. Heterosexuelle nähen sich ein HE auf die Robe, Homosexuelle ein HO. Richter dürfen dann auch ihre Parteizugehörigkeit auf die Robe nähen: AFD, NPD oder auch Bündnis90/Die GrünInnen.

Au weia, das tut weh. Wollen wir hoffen, dass Frau Künast nicht wieder in den Bundestag gewählt wird, damit der Schmerz nicht noch länger andauert.

 

 


 

 

Karlsruhe: Stadtzeitung

Ausgabe vom 25. November 2016
„Forum Recht“: Die Demokratie verteidigen

Zentraler Ort für Ausstellungen und Begegnungen soll entstehen / Bund als Träger

Den deutschen Rechtsstaat anschaulich und erfahrbar machen – mit Ausstellungen und Veranstaltungen, an einem zentralen Ort der Information und Begegnung. Das soll im „Forum Recht“ in Karlsruhe möglich werden. In der vergangenen Woche bewilligte der Bundestag 200.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie, am Dienstag stellte der Initiativkreis das Projekt an historischer Stelle vor.

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https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2016/woche48/forum_recht_die_demokratie_verteidigen.html


 


Kommentar Väternotruf:


Wieder so ein überflüssiges Steuergelder verschlingendes Projekt zur Selbstbeweihräucherung der bundesdeutschen Justiz, was niemand mit Verstand wirklich braucht und wo allein schon eine "Machbarkeitsstudie" 200.000 Euro kosten soll.

Das Geld sollte besser in einen Entschädigungsfond eingezahlt werden, für die vielen Hunderttausend nichtverheirateten Väter, die durch die bundesdeutsche Justiz und die Unrechtsgesetze seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland 1949 ihrer Grundrechte und ihrer Kinder beraubt wurden.

 


 


 

 

Pressemitteilung vom 22.12.2014  

Kammer weist Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin in dem Verfahren gegen Jörg L. wegen Bestechlichkeit u.a. zurück  

Die 3. große Strafkammer hat heute beschlossen, den Befangenheitsantrag der Verteidigung in dem Verfahren gegen den ehemaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt zurückzuweisen. Der Antrag war u.a. damit begründet worden, dass die Richterin sich wegen ihrer eigenen Prüfungstätigkeit durch den Angeklagten getäuscht fühlen und auch als Zeugin in Betracht kommen könne.  

Die Kammer hat die Überlegungen der Verteidigung nicht für durchgreifend erachtet, sondern ist in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat ausgeführt:  

    mangels persönlicher Kontakte zum Angeklagten sei ein Vertrauensverlust auszuschließen; es bleibe die für alle Prüfer geltende bloß abstrakte Möglichkeit der Täuschung über die Lauterkeit des Prüfungsamtes

    auch im Falle eines konkret angesprochenen Prüflings bleibe ein bloß abstrakter Verdacht, wobei die Richterin noch nicht einmal eine Erinnerung an den Fall habe und damit auch als Zeugin ausscheide.

 

Der Prozess wird mithin in der bekannten Besetzung planmäßig fortgesetzt.  

http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=130258&_psmand=56

 

 

 

 

 

Überraschendes Geständnis Examen gegen Bargeld: Ein Richter vor den Trümmern seines Lebens

06.01.2015  

Ein deutscher Richter, der mit einer Waffe im Gepäck und einer Prostituierten an seiner Seite auf der Flucht gestellt wird. Dieser Fall hat für Aufsehen gesorgt. Nun gab der Mann ein Geständnis ab.  

Bislang hatte der Angeklagte keine Emotionen gezeigt, doch jetzt ist das ganz anders. Er ist den Tränen nahe, räuspert sich mehrfach. Es geht um den Rest seines Lebens, beruflich und privat. Der 48-Jährige auf der Anklagebank des Lüneburger Landgerichts ist selber Richter, die Vorwürfe sind beispiellos. Als Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes soll er Referendaren Lösungen für das zweite Staatsexamen angeboten und auch verkauft haben. Bis zu 20 000 Euro hat er laut Anklage gefordert. Die Prüfungen entschieden über die berufliche Zukunft von Juristen. Doch jetzt geht es um seine eigene.  

Bis zu zehn Jahre Haft drohen ihm.  

„Ich möchte Angaben zur Sache machen“, beginnt der Jurist am Dienstag ein wenig trocken, am Ende wird er fast eine Stunde sprechen. Am dritten Tag des geplanten Mammutprozesses legt der Familienvater aus Lüchow-Dannenberg ein Geständnis ab, umfassend gibt er Auskunft, Fragen der Kammer will er aber nicht beantworten. ...

Nur Details der Anklage korrigiert er, immer wieder unterbrochen von Entschuldigungen bei seiner Ehefrau, den betroffenen Referendaren und den früheren Kollegen. „Ich weiß, dass diese Fehler nicht wieder gut zu machen sind“, sagt er. Er habe den Nachwuchsjuristen helfen wollen, für die es nach jahrelangem Studium meist im zweiten Anlauf um Alles ging. Ein Großteil der Betroffenen hat Migrationshintergrund. Gerade für diese Menschen sei die Prüfung besonders schwer, sagt der Angeklagte. Auch habe er mit dem Geld seine Frau absichern wollen - doch nicht nur da sind seine Worte kaum zu verstehen, mehrfach bricht ihm kurz die Stimme.

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http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ueberraschendes-gestaendnis-examen-gegen-bargeld-ein-richter-vor-den-truemmern-seines-lebens/11192890.html

 

 


 

 

Amtsgericht Lichtenfels  

Das Amtsgericht Lichtenfels ist eines von 73 Amtsgerichten in Bayern und ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Lichtenfels.

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Die Personalsituation am Amtsgericht Lichtenfels im Herbst 2013 wurde durch den Dienstantritt des Richters auf Probe Maik Bunzel entspannt.[8] Ein Jahr später wurde bekannt, dass ein Maik B., Frontmann der Band Hassgesang, seit November 2013 Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels sein soll.[9][10] Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz war bereits im Februar 2014 über die politischen Aktivitäten des Juristen informiert.[11] Nach Einschätzung von Gordian Meyer-Plath vom Verfassungsschutz Brandenburg war Hassgesang der 'verlängerte musikalische Arm' der südbrandenburgischen Neonazi-Szene um das 2012 verbotene Portal Spreelichter.[12] Vom Amtsgericht Cottbus war Maik B. 2004 zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung und Aufforderung zu Straftaten im Hassgesang-Album „Bis zum letzten Tropfen“ verurteilt worden. Die von ihm gesungenen Texte sind ein klares Bekenntnis zu Nationalsozialismus und Judenhass. Ein Liedtext lautet: „Adolf Hitler, im Kampf für unser Land. Adolf Hitler, sein Werk verteufelt und verkannt. Adolf Hitler, du machtest es uns vor. Adolf Hitler, Sieg Heil tönt es zu dir empor.“ Im Lied „Israel“ heißt es: „Es ist bekannt in aller Welt, dass der Jude nicht viel von Arbeit hält. Lieber nimmt er die Entschädigungsmoneten, zum Bau von Atomraketen.“ Und: „Das tapfere Volk von Palästina sollte man verehren, weil sie allein sich auf der Welt noch gegen die Juden wehren.“ Und: „Heilig sei allen Völkern Befehl, Atomraketen auf Israel.“[13] Der Richter wurde vom Dienst suspendiert.[14] und kurz darauf auf eigenen Antrag entlassen.[15] Obwohl die 1991 abgeschaffte Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, die wesentlicher Bestandteil des sogenannten Radikalenerlasses war, hier eine Einstellung nicht verhindern hätte können, erwägen Landesjustiz- und Landesinnenministerium deren Wiedereinführung.[16]  

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Lichtenfels

 

 

Maik Bunzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.11.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Bis 14.10.2014 Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels. 16.10.2014: "Maik B. darf keine Urteile mehr fällen. Neonazi-Richter in Bayern entlassen" - http://www.bild.de/news/inland/neofaschismus/neonazi-richter-entlassen-38151370.bild.html. Siehe hierzu auch untenstehenden Komentar zum Wikipediaeintrag - http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Lichtenfels. Amtsgericht Lichtenfels - GVP 15.10.2014: "Mit OLGPräsS vom 15.10.2014 wurde mitgeteilt, dass Richter Maik Bunzel am 14.10.2014 die Entlassung aus dem Richteramt beantragt hat und diesem Antrag zum 14.10.2014 TE entsprochen wurde.". Kommentar Väternotruf: Damit kann Herr Bunzel seine segensreiche Arbeit für die Justiz als Rechtsanwalt und "Organ der Rechtspflege" zum Wohl des Deutschen Vaterlandes fortsetzen.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ein solcher Eklat wie in Bayern und am Amtsgericht Lichtenfels hätte leicht verhindert werden können, wenn der Gesetzgeber die Gerichte verpflichten würde, die Namen der an den jeweiligen Gerichten tätigen Richter auf den Internetseiten der Gerichte zu veröffentlichen. So könnte jeder Bürger prüfen, wer ihm da in der Verhandlung gegenübersitzt. Aber daran gibt es seitens der Bundesregierung, des Bayerischen Justizministeriums und sicher auch der Zensurkammer am Landgericht Berlin sicher kein Interesse, vielleicht weil man sonst noch mehr Richter mit einer braunen Vergangenheit entlassen müsste und dann wäre womöglich jede 100. Richterstelle in Deutschland unbesetzt.

Und würde es nach dem Willen des sogenannten "Berliner Beauftragten für Datenschutz" gehen, dann dürften überhaupt keine Namen von Richtern gegen deren Willen veröffentlicht werden, frei nach dem Motto: Wollt Ihr den totalen intransparenten Staat - Ja!

16.10.2014 

 

 


 

 

Gerichtsurteil : Exhibitionist zu Bewährungsstrafe verurteilt

vom 11. September 2014  

20-Jähriger belästigt 64-jährige Frau in seiner Wohnung / Angeklagter wird nach Jugendstrafrecht verurteilt  

,,So was hat man früher als Sittenstrolch weggesperrt“, verdeutlichte Strafrichter Reinhard Bischof dem 20-jährigen Angeklagten und setzte noch hinzu ,,für immer“. Exhibitionismus warf Staatsanwalt Dirk Stücker dem Glückstädter vor, wofür dieser am Ende der Verhandlung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde.  

Am 12. März diesen Jahres belästigte der Glückstädter in seiner Wohnung eine 64-jährige Energieberaterin aus Hamburg. Sie hatte ihn aufgesucht, um ihm Strom- und Gasverträge anzubieten. Während die Frau nach dem Stromzähler suchte, manipulierte der nur mit kurzer Hose und T-Shirt bekleidete junge Mann an seinem Genital herum. Sie verließ daraufhin die Wohnung und ,,war froh, als ich da wieder raus war“, wie sie Richter Bischof verriet.

...

Staatsanwalt Stücker wies auf die vier Vorstrafen, unter anderem wegen Raubs mit gefährlicher Körperverletzung hin. ,,Betäubungsmittel, Gewalt und jetzt Sex“, fasste Stücker seine Sicht der Dinge zusammen. Neun Monate Jugendstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung und die Fortführung der Gespräche beim Sozialpsychiatrischen Dienst, forderte Stücker. Richter Bischof machte den Antrag der Anklage zu seinem Urteil.  

http://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/exhibitionist-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-id7648971.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

,,So was hat man früher als Sittenstrolch weggesperrt“, so Richter Bischof. 

Beim Hitler wäre "so was" gleich ins KZ gekommen. Doch nun leben wir im demokratischen Rechtsstaat, sollen wir darüber traurig oder froh sein, lieber Herr Bischof?

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

12.09.2013

 

 

 

 

Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 12.09.2013 baten wir um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.

Leider konnten wir bisher noch keine Zusendung verzeichnen. Sicherlich lag das an der Überlastung, der die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Gelnhausen tagtäglich ausgesetzt sind. Ständig Bürgerinnen und Bürger die da meinen, am Gericht warte man nur auf sie und ihre kleinlichen Anliegen.

Gleichwohl wollen wir nun abermals um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes bitten. 

Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen Danken.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage vom 11.02.2014, Antwort vom Amtsgericht Gelnhausen am 12.04.2014. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Gelnhausen ein Fremdwort zu sein. Erich Honecker und Kurt Hager hätten ihre helle Freude.

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2014 15:43

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Geschäftsverteilungplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

über Ihren Antrag auf Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes kann entscheiden werden, sobald Sie an das Gericht per Post ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes richten. Das Schreiben muss einen Briefkopf mit Namen und Anschrift Ihres Vereins/ Einrichtung sowie seines Vertreters/Geschäftsführers/Vorstandes sowie eine kurze Begründung, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan benötigen, beinhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karin Lang

Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin

 

Amtsgericht Gelnhausen

Philipp-Reis-Straße 9

63571 Gelnhausen

...

 

 

 

Liebe Frau Lang,

wir leben doch nicht im Mittelalter. Nicht, dass wir uns auch noch vor dem Eingang des Amtsgerichtes Gelnhausen unterthänigst verbeugen müssen.

Schauen Sie bitte mal auf

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Da sehen Sie eine Auswahl der deutschen Gerichte für die es eine Selbstverständlichkeit ist, eine offene Informationspolitik zu betreiben, leider auch eine Auswahl von Gerichten, bei denen man meinen könnte, diese lägen in der DDR.

 

Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

12.02.2014

 

 

 

Liebe Frau Lang,

wir haben übrigens keinen Antrag gestellt, wie sie schreiben, sondern eine Bitte.

Gleichwohl sind wir keine Bittsteller.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 


 

 

 

Norbert Blüm

06.07.2013

Justiz

Berufsbedingt überheblich

Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz. Von Norbert Blüm

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten darf die katholische Kirche "eine kinderfickende Sekte" genannt werden. Würde ich eine Richterin am Familiengericht als "stutenbissige Emanze" titulieren, ich hätte ganz schnell ihren Kollegen Strafrichter am Hals. Zu Recht.

...

Wohin eine berufsbedingte Überheblichkeit führen kann, demonstrierte unlängst Richter Manfred Götzl zu Beginn des Münchner NSU-Prozesses. Die Kritik an seinem dilettantischen Verfahren bei der Vergabe der Plätze für journalistische Beobachter konterte er mit der von Selbstmitleid triefenden Bemerkung, die Angriffe auf das Gericht seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel". Richter Götzl gilt unter Kollegen als "brillant". Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe. Einen Staatsanwalt ließ er wegen eines flüchtigen Lesefehlers einen langen Vortrag wiederholen.

Kann es sein, dass solche Skurrilitäten mehr sind als nur Marotten? Dass sie symptomatisch sind für eine amtgemachte Überheblichkeit, die Richter vergessen lässt, dass sie ihre Urteile im Namen des Volkes fällen? Eine gewisse sprachliche Nähe zu ihrem Arbeitgeber, nämlich dem Volk, sollte dieses erwarten können, inklusive alltagsverträglicher Umgangsformen. Die Verwechslung von Unabhängigkeit mit Rechtfertigungsfreiheit befördert eine strukturelle Enthobenheit des Richteramtes. Diese Entrücktheit führt zum Gegenteil dessen, was mit den Richterprivilegien beabsichtigt war: Sie beschädigt nicht nur die Rechtspflege, sondern auch die Gewaltenteilung.

http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz/komplettansicht

 

 

 


 

 

Gustl Mollath

Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein wegen Schuldunfähigkeit Freigesprochener in einem Strafverfahren, das in der Öffentlichkeit eine breite, kritische und bis heute andauernde Diskussion fand. Er ist aufgrund richterlicher Anordnung in der forensischen Psychiatrie untergebracht.

Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen seine frühere Ehefrau sowie Sachbeschädigung.[1] Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth stufte ihn 2006 nach § 63 StGB als für die Allgemeinheit gefährlich ein und wies ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.[2][3][4] Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem paranoiden Gedankensystem, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz am 13. November 2012 einen Revisionsbericht[5] der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt.[6] Schon ein Jahr zuvor hatte das Magazin die Frage aufgeworfen, ob Mollaths Schwarzgeldanschuldigungen zu Unrecht als Teil eines paranoiden Wahnsystems gedeutet worden seien und ob er sich daher fälschlicherweise in der forensischen Psychiatrie befinde.

 

...

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung von VDJ, RAV, AG Ausländer- und Asylrecht im DAV, 5.7.2013

Justiz darf nicht kritisiert werden?!

Landgericht FFO schützt Entgleisungen am Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Kategorie: Bürger- und Menschenrechte

[Frankfurt (Oder)/Berlin] Die Fernsehsendung Report Mainz“ thematisierte am 02.07.2013 u.a. rassistische Entgleisungen der Richterin am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Frau Petzoldt. Die Richterin hatte in mehreren Urteilen gegen Asylsuchende die von der Richterin als Asyltouristen“ bezeichnet werden Freiheitsstrafen wegen illegaler Einreise verhängt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Zunahme des Heeres der Illegalen“ in Deutschland begegnet werden müsse. Schließlich kämen die Flüchtlinge nach Deutschland, um Straftaten zu begehen“, was dann dazu führe, dass in Deutschland Spannungen entstünden, die sich durch weitere Straftaten entladen“ würden. Der Völkerrechtler, Prof. Dr. Andreas Fischer Lescano, stufte diese Äußerungen der Richterin in der Sendung Report Mainz“ als strafrechtlich relevant ein.

Rechtsanwalt Volker Gerloff, der Betroffene dieser Urteile vertritt, schrieb daraufhin in einer Berufungsbegründung: Das angegriffene Urteil fühlt sich hier berufen, in einer Art ‚richterlichem nationalen Widerstand‘ den erkannten vermeintlichen Missständen auf dem Gebiet der Migrationspolitik ‚dringend‘ durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe“ begegnen zu müssen. Der (ehemalige) Präsident des Landgerichts Frankfurt (Oder), Dirk Ehlert, stellte daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Rechtsanwalt. In einem Berufungsverfahren gegen eines der besagten Urteile konnte auch die Richterin am Landgericht, Frau Cottäus, die Empörung gegen das Urteil nicht verstehen die Verurteilung wurde bestätigt, das Strafmaß jedoch auf eine geringe Geldstrafe reduziert. Die Revision dagegen ist anhängig.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisieren dieses Vorgehen der Justiz. Es kommt immer wieder vor, dass versucht werde strafrechtlich gegen engagierte Rechtsanwälte vorzugehen. In einem demokratischen Rechtsstaat müsse die Justiz Kritik ernst nehmen und Missstände in den eigenen Reihen aufarbeiten, anstatt gegen die Kritiker vorzugehen. Das Vorgehen gegen Rechtsanwälte, die sich für ihre Mandanten und gegen Menschenrechtsverletzungen engagieren, mit den Mitteln des Strafrechts, ist den Betroffenen meist aus ihren Herkunftsländern bekannt. Es muss aufhören, dass sie ähnliches nun auch in Deutschland erleben müssen!“, sagt Rechtsanwalt Dieter Hummel, Vorsitzender der VDJ.

Die VDJ, der RAV und die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV verwahren sich entschieden gegen derartige Angriffe gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Organisationen weisen aber auch darauf hin, dass es vor allem darum gehen muss, den betroffenen Flüchtlingen einen Zugang zum deutschen Asylverfahren zu garantieren und ihre Rechte in diesem Verfahren effektiv zu schützen.

...

http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/justiz-darf-nicht-kritisiert-werden-br-landgericht-ffo-schuetzt-entgleisungen-am-amtsgericht-eisenhuettenstadt-306/

 

 

 


 

 

Rollstuhlfahrer "verhaftet" Richterin und zwei Staatsanwälte.

Diese Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Gelsenkirchen am Mittwoch dem 27.3.2013 verlief völlig anders, als üblich. Nach Verlesung der Anklage sprach der Rollstuhlfahrer Bernd S. die vorläufige Verhaftung wegen Verfolgung Unschuldiger aus, und forderte anschließend telefonisch einen Streifenwagen an.

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Bereits 2002 sorgte Bernd S. für Schlagzeilen. Damals gab es eine Hausdurchsuchung. Es wurde eine Sachbeschädigung vorgeworfen, die damit begründet wurde, dass der Justizkritiker sich regelmäßig Gerichtsverhandlungen angesehen habe, und dabei ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER trug. Selbst für die Polizei war das kein Grund für eine Hausdurchsuchung.

...

13.04.2013

 

 

 


 

 

 

Recht & Justiz

Richterin verprügelt: Gewalttäter steht in Pirna vor Gericht

tbh

Pirna/Dresden. Der Gewalttäter, der im Oktober 2012 die Direktorin des Amtsgerichts Pirna in ihrem Dienstzimmer niedergeschlagen haben soll, muss sich am 18. Februar wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Pirna verantworten. Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, bestätigte gestern gegenüber den DNN den Abschluss der Ermittlungen gegen den Mann, der sich nicht nur wegen der Attacke auf die Juristin verantworten muss. In einer weiteren Anklage wirft ihm die Staatsanwaltschaft Beleidigung und üble Nachrede vor. Das Gericht hat die beiden Anklageschriften verbunden, so dass die Vorwürfe am 18. Februar gemeinsam verhandelt werden können.

Die Direktorin war bei dem Übergriff verletzt worden. Sie war mehrere Wochen arbeitsunfähig und hat sich mittlerweile an das Oberlandesgericht Dresden abordnen lassen. Das Justizministerium hatte als Konsequenz aus dem Vorfall die Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht verbessert.

Aus den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 07.02.2013.

07.02.2013

http://www.dnn-online.de/pirna/web/pirna-nachrichten/detail/-/specific/Richterin-verpruegelt-Gewalttaeter-steht-in-Pirna-vor-Gericht-90171574

 

 

 

 

Recht & Justiz

Gewaltattacke auf Pirnaer Gerichtsdirektorin: Verfahrensbeteiligter schlägt Juristin nieder

Baumann-Hartwig, Thomas

Pirna/Dresden. Gewaltattacke am Amtsgericht Pirna: Nach DNN-Informationen hat im Oktober 2012 ein Mann die Direktorin des Amtsgerichts, Stefanie Vossen-Kempkens, in ihrem Dienstzimmer niedergeschlagen. Der Angreifer soll Beteiligter in einem Familienverfahren gewesen sein, das die Direktorin zu entscheiden hatte.

Dresdner Neueste Nachrichten vom 06.02.2013.

http://www.dnn-online.de/pirna/web/pirna-nachrichten/detail/-/specific/Gewaltattacke-auf-Pirnaer-Gerichtsdirektorin-Verfahrensbeteiligter-schlaegt-Juristin-nieder-92201268

 

 

 


 

 

 

Geschäftsverteilungsplan - öffentliche Einsichtnahme unerwünscht

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Donnerstag, 29. November 2012 14:32

An: AGEF Poststelle

Betreff: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes

 

Amtsgericht Erfurt

Rudolfstraße 46

99092 Erfurt

Postanschrift: Amtsgericht Erfurt

Postfach 90 04 33

99107 Erfurt

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Email: Poststelle@agef.thueringen.de

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wir bitten um die Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

29.11.2012

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: AGEF von Schmettau, Georg ...

Gesendet: Freitag, 30. November 2012 11:33

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes

Sehr geehrter Herr Anton,

ich beziehe mich auf Ihre heutige E-Mail. Nach § 21 e Abs. 9 GVG ist der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zur Einsichtnahme auszulegen. Insofern bitte ich Sie, den Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle im Justizzentrum in Erfurt einzusehen. Eine Versendung bzw. anderweitige Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, da insoweit Gründe des Datenschutzes und ein Sicherheitsinteresse der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Erfurt von Bedeutung sind. Deswegen ist der Geschäftsverteilungsplan auch nicht im Internet einsehbar. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Drohungen und Bloßstellungen im Internet ausgesprochen und dass die Namen der Richterinnen und Richter dazu verwandt wurden, Werbung für verschiedene Zwecke, die nicht mit einem gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang standen, an sie zu versenden.

Sofern Sie die Zuständigkeitsregelung in Bezug ein bestimmtes Verfahren in Erfahrung bringen wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung des entsprechenden Verfahrens mit Aktenzeichen. Die entsprechende Regelung des Geschäftsverteilungsplans der Abteilung würde ich Ihnen dann - in anonymisierter Form - schriftlich nicht per E-Mail mitteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

 

Georg von Schmettau

________________________________

Amtsgericht Erfurt - Die Direktorin -

Rudolfstraße 46

99092 Erfurt

Tel: ... 

E-Mail: ...

________________________________

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr von Schmettau,

Danke für Ihre Nachricht.

Richter sind doch Personen des öffentlichen Lebens, insofern können wir Ihren Standpunkt zwar nachvollziehen, aber nicht teilen.

Wir würden dann mühseligerweise gelegentlich jemanden darum bitten, sich den aktuellen Geschäftsverteilungsplan in der Geschäftsstelle kopieren zu lassen. Wenn auch dies nicht geht, würde der Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeit abgeschrieben. Das wäre zwar mühselig, aber es war auch schon mühselig als Martin Luther auf der Wartburg die Bibel übersetzte. Als gute Christen werden wir hinter der Leistung Luthers nicht zurückstehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

§ 21e

(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.

(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.

(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.

(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.

(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.

(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG000200666

 

 

 

 


 

 

 

Disziplinarrecht und Richteramt

...

Der Gesamtzahl der betroffenen Personen von 20.101 Berufsrichtern (458 im Bundesdienst, 19643 im Landesdienst) und 5.122 Staatsanwälten5 ist der große Ansehensverlust für die Justiz bei Verfehlungen dieser Amtsinhaber gegenüberzustellen.

...

5 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Stand 2011/Stichtag 31.12.2008) www.destatis.

de/Weitere Themen/Rechtspflege/Gerichte und Personal/Das richterliche Personal teilt sich auf

die Gerichtsbarkeiten wie folgt auf: ordentliche Gerichtsbarkeit 14.811, Arbeitsgerichtsbarkeit

986, Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.928, Finanzgerichtsbarkeit 595, Sozialgerichtsbarkeit 1.638

Richter.

 

Disziplinarrecht und Richteramt

Claudius Fischer

Lang, Peter, Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften (3. Juli 2012)

http://www.amazon.de/Disziplinarrecht-Richteramt-Claudius-Fischer/dp/3631614128/ref=sr_1_sc_1?ie=UTF8&qid=1350254602&sr=8-1-spell

 

 

 

11.1 Personal der Rechtspflege

Stichtag jeweils 1.1., Stichtag für Richter/-innen und Staatsanwälte/-anwältinnen 31.12. des Vorjahres.

1 Ohne Anwaltsnotare/-notarinnen.

2 Tätigkeit als Anwalt/Anwältin neben dem Amt des Notars/der Notarin.

Richter/-innen Staatsanwälte/-anwältinnen im Landesdienst

Rechtsanwälte/ -anwältinnen | 1

Anwaltsnotare/ -notarinnen | 2

Hauptberufliche Notare/Notarinnen

Anzahl

1995 21624 3821 65576 8715 1 628

2005 19931 5106 125015 7554 1 616

2009 19643 5122 143647 6730 1 586

2010 19754 5092 146661 6590 1 582

2011 19953 5146 149323 6356 1 561

dar. Frauen 7744 2 127 49 184 688 111

 

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/GesellschaftundStaat/Justiz.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Kommentar Väternotruf:

149.323 Rechtsanwälte überschwemmten im Jahr 2011 die Bundesrepublik Deutschland. Die wollen alle gut verdienen und deswegen ist Deutschland auf dem besten Weg zum Anwaltsstaat.

Wofür in der DDR sich die Stasi Tag und Nacht abplagte, der Überwachungsstaat, ist Dank Anwaltsschwemme im Jahr 2011 traurige Realität in Deutschland geworden.

Noch mehr Anwälte und Deutschland schafft sich selber ab. Anwälte in die Produktion, das ist das humanistische Motto des heutigen Tages. Anwaltszulassungen rigoros kürzen, das gebot der Stunde.

In einem ersten Schritt wäre die Zahl der Anwälte auf unter 100.000 zu drücken. In einem zweiten auf unter 50.000, dann hat der Friede in Deutschland wieder eine Chance.

13.10.2012

 

 


 

 

 

Was Justiz leisten kann ... und was nicht

...

Viele Menschen werden nicht besonders erfreut darüber sein, unsere "Kunden" zu sein. Wer hätte als Prozesspartei seine rechtlichen Belange nicht lieber ohne Gericht gelöst anstatt in mühsame und kostspielige Prozesse verwickelt zu sein? Wer sieht sich als Zeuge schon gern bohrenden Fragen ausgesetzt? Wer steht gern als Angeklagter vor Gericht oder ist als Opfer einer Straftat in einen Strafprozess involviert?

Alles nur unangenehme Dinge, die den Bürger mehr oder weniger unfreiwillig zu uns führen.

Und so wollen wir hier auch nicht das Bild einer "Wohlfühljustiz" zeichnen. Unsere Aufgabe ist es nun einmal, Konflikte zu lösen und uns mit Streitigkeiten zu befassen. Der eine oder andere wird schon einen Unterschied zwischen dem von ihm subjektiv empfundenen "gefühlten" Recht und dem, was im Urteil herauskommt, spüren. Das kann am Urteil liegen - auch ein Gericht ist nicht unfehlbar - oder eben auch am Rechtsgefühl des unzufriedenen "Kunden".

Wir können es also nicht jedem Recht machen.

Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. Das fängt an mit einer angemessenen baulichen Gestaltung des Gerichtsgebäudes und der Sitzungssäle, übersichtlichen Wegweisern im Gebäude, Schaffung einer Atmosphäre, die dem rechtssuchenden Bürger Beklemmungen nimmt sowie freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern.

 

...

 

http://www.schleswig-holstein.de/LGKIEL/DE/AllgemeineInformationen/ErwartungJustiz/ErwartungJustiz.html

 

 

gefunden 14.01.2012

 

Kommentar Väternotruf:

"Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. ..." - das wäre schön, dann gleich mal den aktuellen Geschäftsverteilungsplan ins Internet stellen. Kostet nix und der Bürger freut sich.

 

 

 


 

 

 

Sicherheit in Justizgebäuden

01/12

16.01.2012

Mit Bestürzung und Trauer haben die Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland die Nachricht über die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt und die Schüsse auf einen Richter im Amtsgericht Dachau aufgenommen. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.

Die Folgen dieser schrecklichen Tat verpflichten alle Verantwortlichen, die Sicherheitskonzepte für Gerichte und Staatsanwaltschaften auf den Prüfstand zu stellen:

Für jedes Justizgebäude ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, aus der ein konkretes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes Sicherheitskonzept entwickelt werden muss. Oft werden Schleusen unumgänglich sein.

In Verfahren mit besonderem Gefährdungspotential müssen die Richterinnen und Richter auf ein erprobtes, von Fachleuten entwickeltes zuverlässig und sofort wirkendes Sicherheitsprogramm zurückgreifen können.

Für Einlasskontrollen und die Sitzungs- und Ordnungsdienste muss besonders ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die schnellstmögliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Es darf kein Sicherheitsgefälle zwischen großen und kleinen Gerichten, zwischen Stadt und Land geben. Besucher, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte sowie die Menschen, die bei Gericht arbeiten, müssen sich in jedem Gericht sicher fühlen können.

Ausreichende Sicherheitsmaßnahmen in allen Justizgebäuden gewährleisten erst den Öffentlichkeitsgrundsatz, der es jedem Bürger ermöglicht, sich ein eigenes Bild von der Arbeit der Justiz zu machen.

 

Christoph Frank

Bundesvorsitzender

 

Thomas Edinger

Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz

 

Matthias Grewe

Landesvorsitzender Baden-Württemberg

 

Walter Groß

Landesvorsitzender Bayern

 

Stefan Finkel

Landesvorsitzender Berlin

 

Matthias Deller

Landesvorsitzender Brandenburg

 

Karin Goldmann

Landesvorsitzende Bremen

 

Dr. Marc Tully

Landesvorsitzender Hamburg

 

Dr. Ursula Goedel

Landesvorsitzende Hessen

 

Peter Häfner

Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern

 

Andreas Kreutzer

Landesvorsitzender Niedersachsen

 

Reiner Lindemann

Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalen

 

Werner Kockler

Landesvorsitzender Saarland

 

Reinhard Schade

Landesvorsitzender Sachsen

 

Markus Niester

Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt

Markus Niester (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Merseburg / Direktor am Amtsgericht Merseburg (ab 29.11.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.2000 als Richter am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.08.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 202020 ab 14.02.2018 als Direktor am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.11.2021 als Direktor am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Halle. Amtsgericht Halle - 2012: Familiensachen - Abteilung 24. Vorsitzender des Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt - http://www.drb-lsa.de 

 

Dr. Wilfried Kellermann

Landesvorsitzender Schleswig-Holstein

 

Kerstin Böttcher-Grewe

Landesvorsitzende Thüringen

 

Joachim Vetter

Vorsitzender, Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Axel Breinlinger

Vorsitzender, Verein der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts

 

Friederike Grube

Vorsitzende, Verein der Richterinnen und Richter am Bundesfinanzhof

 

Thomas Beck

Vorsitzender, Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof

 

Dr. Friedrich Feuerlein

Vorsitzender, Verein der Richter beim Bundespatentgericht

 

Dr. Elke Roos

Vorsitzende, Verein der Bundesrichter beim Bundessozialgericht

 

Reinold Borgdorf

Vorsitzender, Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter

 

Hans-Peter Jung

Vorsitzender, Bund Deutscher Sozialrichter

 

Heinrich Schmidt-Hederich

Vorsitzender Wehrdienstrichterbund

 

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bundesgeschäftsstelle des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, E-Mail: info@drb.de.

http://www.drb.de/cms/index.php?id=751

 

 

 


 

 

Deggendorf | 12.01.2012 | 18:14 Uhr

Gerichte bekommen Sicherheitsschleuse

Für Landgerichtspräsident Dr. Franz Kilger steht fest: eine hundertprozentige Sicherheit für die Mitarbeiter an den Gerichten wird es nie geben. Die Gerichte in Deggendorf - Amtsgericht und Landgericht - machen aber einen Quantensprung in Sachen Sicherheit, wenn die Sanierung des bisherigen Landgerichtsgebäudes heuer abgeschlossen wird. Dann gibt es nämlich nur noch einen gemeinsamen Eingang mit einer Sicherheitsschleuse, die permanent in Betrieb ist. 

"Die Besucher müssen dann durch eine Detektorschleuse. Die Bediensteten der Wachtmeisterei werden dies überwachen", erklärt der Landgerichtspräsident. Falls es erforderlich sein sollte, werden die Gepäckstücke der Besucher oder von Prozessbeteiligten durchleuchtet. Die dafür erforderlichen Geräte werden angeschafft. "Wir haben am Gericht dann den gleichen Sicherheitsstandard wie am Flughafen", stellt Dr. Kilger fest. Dazu ist es aber notwendig, dass aus? den drei Wachtmeistern am Amtsgericht Deggendorf und den beiden Wachtmeisterkollegen am Landgericht eine gemeinsame Wachtmeisterei gebildet wird. Außerdem muss die Wachtmeisterei um weibliches Personal aufgestockt werden, um Frauen durchsuchen zu können, falls es erforderlich sein sollte. Die dafür erforderlichen Räume sind bei der Sanierung errichtet worden. Der gemeinsame? Eingang von Amts- und Landgericht wird ständig von einem Wachtmeister besetzt sein, teilte Dr. Kilger weiter mit. Dieser könne auch per Video den weiteren Weg von Besuchern im Landgericht überwachen. "Dies alles ist ein erhebliches Plus an Sicherheit für unsere Beschäftigten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten", bekräftigt Dr. Kilger

http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/316555_Gerichte-bekommen-Sicherheitsschleuse.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kein Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber eine Sicherheitsschleuse im Amts- und Landgericht Deggendorf. Ja so lieben wir sie, unsere Bayern. Am besten noch einen Nacktscanner anschaffen, dann wird der Dienst für die Wachtmeister nicht so langweilig.

 

 

 


 

 

Staatsanwalt erschossen Dachau-Killer: Seit Jahren Hass auf die Justiz

Thomas Gautier, Nina Job, Ralph Hub, Torsten Huber, Julia Lenders, Jasmin Menrad und Stephan Kabosch, vom 12.01.2012 17:11 Uhr

Wenige Minuten nach den tödlichen Schüssen: Zwei Polizisten führen Rudolf U. vor dem Amtsgericht Dachau ab. Foto: dapd

Rudolf U. führte immer wieder Prozesse – meist verlor er. Hier beschreiben ihn seine Bekannten. „Er war eine tickende Zeitbombe“

Dachau - Eigentlich war er fein raus. Die Strafe war klar, schon vor Wochen schon ausgehandelt: Ein Jahr auf Bewährung, 1000 Euro Strafe – und die Sache war für alle erledigt.

Nur nicht für Rudolf U.

Am Mittwoch kurz nach 16 Uhr greift der 54-Jährige im Saal C des Dachauer Amtsgericht in seine Hosentasche, zieht seine FN Baby Browning und schießt – zwei Mal auf den Richter Lukas N., drei Mal auf Staatsanwalt Tilman Turck, der später stirbt.

Gestern wurde der ehemalige Transportunternehmer aus Karlsfeld dem Haftrichter vorgeführt, die Staatsanwaltschaft München II stellte Haftantrag wegen Mordes. Sie beantragte auch, dass Rudolf U. von Psychiatern untersucht wird. Laut Oberstaatsanwältin Andrea Titz ist das Routine bei Kapitalverbrechen.

...

...

Ein Verlierer, der nicht mehr verlieren wollte, ein Mann, der oft Unrecht bekam und sich nur noch im Unrecht wähnte – so sieht auch Manfred J. (52) den Todesschützen von Dachau. Der arbeitete 2007 bis 2008 drei Monate lang bei Rudolf U. in der Spedition als Fahrer. Als ihm der Chef 3800 Euro Lohn vorenthielt, verklagte er ihn. Im September 2008 trafen sie sich vor dem Münchner Arbeitsgericht. „Er vertrat sich selbst, hatte die Unterlagen in einer Mülltüte dabei“, sagt J. „Er war wie eine tickende Zeitbombe, fiel der Richterin ständig ins Wort. Da hat sie ihn ziemlich zurechtgestutzt.“ Und: Sie gab Manfred J. Recht. „Rudolf U. hat überhaupt nicht gern verloren. Er war uneinsichtig und nur auf sich selbst bezogen. Er pochte immer auf sein Recht – auch in der Firma.“

Als J. von den Schüssen in Dachau hörte, sei er nicht überrascht gewesen: „Diese Tat war abzusehen.“

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-erschossen-dachau-killer:-seit-jahren-hass-auf-die-justiz.6a1913a6-cbb0-4854-891f-c1e57b43585f.html

 

 

 


 

 

 

Richterin in Köln entkommt Briefbomben-Anschlag. 

Der verhinderte Briefbombenanschlag von Köln galt einer Richterin am Landgericht. Der an sie adressierte DIN-A5-Umschlag war am Montagmorgen am Kölner Amtsgericht aufgefallen und entschärft worden.

...

10.01.2012

http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/14492942-richterin-in-koeln-entkommt-briefbomben-anschlag.html#.A1000107

 

 


 

 

 

14.11.2011

Von Lars von Törne

Kritik eines Amtsrichters Senatorin von der Aue weist Justizschelte zurück

Amtsrichter Robert Pragst hat in einem Buch die Berliner Justiz scharf kritisiert. Nun haben Betroffene auf die Vorwürfe reagiert.

Überlastete Staatsanwälte, bürokratische Hürden, Fehlurteile durch schludrig geführte Akten – was der Amtsrichter und Autor Robert Pragst in seinem Buch „Auf Bewährung“ über den Alltag im Kriminalgericht Moabit schreibt, wirft kein vorteilhaftes Licht auf die den Alltag in Europas größten Kriminalgericht. Und es provoziert Widerspruch. Zum Beispiel bei Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). Deren Sprecher Michael Kanert zeigt sich irritiert, dass Pragst, der vor sechs Jahren im Rahmen seiner Ausbildung für neun Monate in der Staatsanwaltschaft gearbeitet hat, seine Kritik erst jetzt und dann auch noch in Buchform öffentlich macht.

...

http://www.tagesspiegel.de/berlin/senatorin-von-der-aue-weist-justizschelte-zurueck/5835780.html

 

 


 

 

 

Die Frauenvertreterin

"Bei der Staatsanwaltschaft Hechingen ist ein Personalrat gebildet, der seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz wahrnimmt.

Die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin kümmern sich neben der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Frauenförderungsgesetz auch um Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz."

http://www.staatsanwaltschaft-hechingen.de/servlet/PB/menu/1177359/index.html?ROOT=1177332

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kaum zu glauben, sexuelle Belästigungen von Frauen bei der Staatsanwaltschaft Hechingen, darum kümmert sich die  Frauenvertreterin. Womöglich das auch noch hauptamtlich und auf Kosten der Steuerzahler/innen. Sexuelle Belästigungen von Frauen  bei der Staatsanwaltschaft Hechingen, wer sollte so etwas tun? Weiß man doch, dass es sich bei den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen bei der Staatsanwaltschaft Hechingen um mustergültige und mehrfach überprüfte Männer und Frauen handelt. Wozu dann ein solcher Arbeitsauftrag an die Frauenvertreterin? Ist womöglich einer der Angestellten und ArbeiterInnen bei der Staatsanwaltschaft Hechingen ein/e potentielle/r sexuelle Belästiger/in? Man mag einen solchen unfassbaren und schrecklichen Gedanken gar nicht daran denken.

25.10.2011

 


 

 

 

 

Hammer-Attacke

Auf Justizgebäude eingeschlagen

Ein 60-Jähriger traktiert das Offenbacher Justizgebäude mit einem Vorschlaghammer. Dabei gehen unter anderem 35 Scheiben zu Bruch.

Weil er sich ungerecht behandelt fühlte, hat ein 60 Jahre alter Mann die Fassade des Justizgebäudes in Offenbach mit einem Vorschlaghammer «bearbeitet». Dabei zerstörte er etwa 120 Wandfliesen und 35 Scheiben aus Sicherheitsglas, wie die Polizei gestern berichtete. Als die Polizisten eintrafen, legte der 60-Jährige den Hammer nieder und ließ sich widerstandslos festnehmen. Mit den Hammerschlägen am Sonntagmorgen wollte der Mann nach Angaben der Polizei die Öffentlichkeit auf seinen Fall aufmerksam machen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung - und eine Rechnung von etwa 50.000 Euro wegen des angerichteten Schadens.

04.10.2011

http://www.fr-online.de/rhein-main/hammer-attacke-auf-justizgebaeude-eingeschlagen,1472796,10962362.html

 

 


 

 

 

Aus Protest gegen Personalkürzungen

Bremer Gerichtspräsidenten zwingen die Politik in die Knie

von:

Gil Eilin Jung

09.09.2011

Im kleinsten Bundesland sind die obersten Richter gemeinsam gegen die Sparpläne des rot-grünen Senats auf die Barrikaden gegangen. Auf ihren Fahnen prangt das Ziel, die Bremer Gerichtsbarkeiten mit ihren "skandalös vielen offenen Verfahren" nicht gänzlich lahm zu legen. LTO hat den Aufmarsch beobachtet und mit Peter Heine gesprochen, dem Chef des Landessozialgerichts.

Dass sämtliche Gerichtspräsidenten, die Generalstaatsanwältin und der JVA-Chef gemeinsam Alarm schlagen, dürfte nicht nur in Bremen ein Novum gewesen sein. Zwar lassen auch andere Bundesländer bei Sparplänen in der Justiz von sich hören, doch eine so deutliche und kollektive Gegenwehr wie die in der Hansestadt vergangene Woche sucht ihresgleichen. Die obersten Richter verschafften sich öffentlich Gehör, um gegen die Haushaltspläne der Bremer Bürgerschaft zu protestieren.

Die Entwürfe zur Entlastung des hochverschuldeten rot-grün regierten Bundeslandes sehen die Streichung von rund 80 Stellen in der Justiz vor. Das klingt gering, ist jedoch vor dem Hintergrund einer bereits erfolgten Gesamtkürzung "von rund 25 Prozent aller juristischen Stellen in den vergangenen 18 Jahren zu bewerten," betont der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Peter Heine, der "das Ende der Fahnenstange" erreicht sieht.

"Wir sehen nicht, wie wir noch weitere nennenswerte Kürzungen vollbringen können", sagt Heine, der sich als Chef eines Zwei-Länder-Gerichts als Sonderfall betrachtet. "Wir hatten in der bremischen Sozialgerichtsbarkeit im Vergleich zum Bundesdurchschnitt im letzten Jahr die höchsten Eingangszahlen an Verfahren. Man hat uns Verstärkung geschickt, die Stellen der Richter de facto nahezu verdoppelt. Dabei haben wir zum Beispiel auch Abordnungen aus der bremischen Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit erhalten." Es sei eine "absurde Situation, an der einen Stelle Löcher zu stopfen und dabei in Kauf nehmen zu müssen, dass anderswo Löcher entstehen", so Heine.

Der Gerichtspräsident gibt zu bedenken, "dass man nicht vergessen darf, dass die Gerichtsbarkeiten nicht nur aus Juristen bestehen, sondern überwiegend auch aus Mitarbeitern anderer Bereiche". Wenn dort Ausfälle im üblichen betrieblichen Ausmaß entstünden (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit), kann dies bis zur Handlungsunfähigkeit einer gesamten Abteilung führen. "Was nutzt es, wenn ein Richter sein Urteil spricht und diktiert und es nicht versandt werden kann, weil jemand zum Abschreiben des Textes fehlt?"

Rechtsansprüche stagnieren wegen unnötig langer Verfahren

Peter Heine spricht davon, dass man "vor dem Sozialgericht in Bremen teilweise viel Geduld mitbringen" müsse. Dem Bremer Weser-Kurier, der den Stein ins Rollen gebracht hat, sagte Heine: "Selbst, wenn es im Streit mit einer Krankenkasse um die Bewilligung eines Spezialrollstuhls für ein schwerstbehindertes Kind geht, können vier Jahre bis zur Entscheidung der überlasteten Kammern ins Land gehen". Heines Mitstreiterin und Kollegin, die Bremer Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer, sprach im gleichen Blatt von "skandalös vielen offenen Verfahren" in Bremen und dass "unsere jungen Leute bei den Arbeitsbedingungen total verbraucht" würden.

Deutlich wird auch Erich Joester. Der Präsident der Hanseatischen Anwaltskammer schimpft, dass manche Verfahren seit Jahren nicht zum Abschluss kämen und zudem "skandalöse Verhältnisse" bei den Kostenfestsetzungen herrschten. "Bis eine Partei, die vor Gericht Recht bekommen hat, einen vollstreckbaren Titel erhält, ist der Beklagte längst in Konkurs gegangen oder hat sein Geld außer Landes geschafft", zitiert die Lokalpresse den Präsidenten.

Seine Kollegen stehen im Kollektiv zusammen: Eine zunehmende Komplexität und Überlänge der Verfahren bei gleichzeitiger Abnahme von Richter-, Staatsanwalt- und Bediensteten-Posten, kritisieren auch die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes, Sabine Kallmann, der Präsident des Finanzgerichtes, Lutz Hoffmann, dessen Kollege am Oberlandesgericht, Wolfgang Arenhövel, die Präsidentin des Oberwaltungsgerichtes, Ilsemarie Meyer und der JVA-Chef Carsten Bauer. Meyer sieht sich angesichts des doppelten Abiturjahrgangs 2012 schon einer Flut von Verfahrensanträgen zur Einklage von Studienplätzen gegenüber. Der JVA-Leiter fordert gar, dass die Bremer Justiz von jeglichen Sparvorhaben ausgeschlossen werden soll.

Gemeinsam mit der Politik zu Alternativen

Die Politik hat das Thema aufgegriffen. So ist es bereits zu Gesprächen mit dem Bremer Justizsenator, Martin Günthner (SPD) gekommen, wie Peter Heine berichtet. "Der Senator hat uns gebeten, gemeinsam mit dem Staatsrat nach weiteren Möglichkeiten zu suchen", so Heine gegenüber LTO. Die Entscheidungen zu Haushaltsfragen träfen letztlich Senat und Bürgerschaft voraussichtlich im Herbst, erläutert Peter Heine und ergänzt: "Richter können nicht streiken, aber wir haben unsere Stimme erhoben und sind gesprächsbereit. Es wird sich zeigen, wie die Politik damit umgeht."

Und was passiert, wenn alle Stricke reißen und sich die Bürgerschaft nicht umstimmen lässt? "Wir werden nicht unsere Arbeit verweigern", verspricht der Präsident des Landessozialgerichts. "Wir können nur darauf hinweisen, dass wir dann nicht mehr in der gebotenen Qualität und Zügigkeit agieren können, wenn weitere Sparmaßnahmen kommen." Sämtliche Effizienzgewinne, die man daraus erzielen kann, seien bereits erfüllt, "jede weitere Kürzung würde uns schmerzlich an der Substanz treffen".

In Bremen ist vorerst Stillschweigen über das weitere Vorgehen vereinbart worden. Gleichwohl heißt es für die Gerichtspräsidenten, in Verhandlung mit dem Bremer Justizsenator zu treten. Schließlich hat dieser die Sparbeschlüsse des Koalitionsvertrages mit abgesegnet. Wie groß fällt da die Enttäuschung über die Politik ins Gewicht? "Es ist nicht die Sache eines Gerichtspräsidenten, die Politik zu kritisieren", räumt Peter Heine ein. "Ein Gerichtspräsident hat darauf hinzuwirken, dass die Interessen der Justiz und vorrangig der Bürger, die sich an die Justiz wenden, gewahrt werden. Wir freuen uns, dass der Senator den Ernst der Situation erkannt hat."

Gil Eilin Jung

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4245/aus-protest-gegen-personalkuerzungen-gerichtspraesidenten-zwingen-die-politik-in-die-knie/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hilft kein Jammern, sondern nur Entschlossenheit. Das Zwergenbundesland Bremen fusioniert mit dem Bundesland Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Bremen fungiert dann zukünftig als Zweigstelle des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Die dadurch freiwerdenden Millionenbeträge können zum Teil der Justiz der Stadt Bremen zugeführt werden. So gewinnen alle und der völlige Anachronismus eines Miniaturstadtstaates wie Bremen wird endlich aufgehoben. Doch bei unseren schlafmützigen Politikern,  werden wir wohl noch 100 Jahre warten müssen, es sei denn wir wählen statt dieser Leute zur Abwechslung mal echte Volksvertreter.

 

 

 


 

 

 

Das Amtsgericht Frankfurt am Main – 2010

Informationen des Präsidenten zur Jahrespressekonferenz

...

Im Landesvergleich ist unsere Ausstattung mit Richterstellen derzeit noch recht gut (97,19%), während die Unterdeckung im Rechtspflegerbereich – gemessen am tatsächlichen Geschäftsanfall – mit 78,55% (2009: nur 73,7%) sowie einer entsprechenden Belastung von 127% (2009: 136 %) gerade im Hinblick auf die von den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Bereich Nachlass und Register erfolgreich aus dem richterlichen Zuständigkeitsbereich neu übernommenen Aufgaben nach wie vor zu hoch ist.

Erhebliche Sorgen bereitet auch die Personalausstattung des Servicebereichs mit einem Deckungsgrad von nur noch 83,8% (2009: 89 %) – das entspricht einer Belastung von 119,3% -, so dass insbesondere bei längeren Krankheitsausfällen oder gehäufter Urlaubsvertretung Engpässe unvermeidbar sein werden, zumal im Aufgabengebiet Kostenrechnungen hier zusätzliche Arbeit bewältigt werden muss.

...

Kirchenaustritte Frankfurt am Main - Stadtbezirk und Höchst- 2007 - 2010

...

 

Frankfurt am Main, den 04. Mai 2011

Hermann J. Schmidt

Präsident des Amtsgerichts

Frankfurt am Main

 

 

Kommentar Väternotruf: 

So lange deutsche Gerichte mit Kirchenaustritten, so wie hier am Amtsgericht Frankfurt am Main beschäftigte sind - "Kirchenaustritte Frankfurt am Main - Stadtbezirk und Höchst- 2007 -" so lange darf keiner jammern, dass es zuwenig Geld für die Justiz gibt. Es gibt offenbar zu viel Geld für die Justiz, wenn diese sich - entgegen des Prinzips der Trennung von Kirche und Staat - mit Angelegenheiten der Kirchen beschäftigen. 

Fehlt nur noch ein Kruzifix am Bundeskanzleramt und wir haben bald den totalitären Gottesstaat in Deutschland. 

 

 


 

 

 

18.03.2010

Feierlicher Amtswechsel in der Residenz München / Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk verabschiedet den bisherigen Amtschef Hans-Werner Klotz und begrüßt Dr. Walter Schön

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute im feierlichen Rahmen in der Residenz in München den bisherigen Amtschef ihres Hauses, Ministerialdirektor Hans-Werner Klotz, in den Ruhestand verabschiedet. Gleichzeitig begrüßte sie Dr. Walter Schön, der nunmehr dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium vorsteht.

Hans-Werner Klotz (60 Jahre), der zum 1. April 2010 in den Ruhestand tritt, war seit 2003 Amtschef im Münchner Justizpalast. 1976 im Finanzministerium in den Dienst des Freistaats Bayern getreten, war er vor seinem Wechsel in das Justizministerium in der Staatskanzlei tätig - als Persönlicher Referent des damaligen Staatssekretärs Dr. Edmund Stoiber, danach als dessen Büroleiter. Von 1987 bis 2003 prägte er als Leiter der Abteilung "Gesetzgebung und Recht" in der Staatskanzlei die Rechtslandschaft in Bayern und im Bund maßgeblich mit. Staatsministerin Merk: "Ich verliere mit Hans-Werner Klotz einen äußerst verlässlichen und überaus wertvollen Ratgeber, der mich seit meiner Ernennung zur Justizministerin im Jahr 2003 begleitet hat."

Die berufliche Laufbahn des bisherigen Amtschefs der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Walter Schön (61 Jahre) zeichnet sich durch eine Vielzahl von Verwendungen aus. Seine außergewöhnliche Karriere begann 1975 zunächst im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. In der Folgezeit sammelte Schön Erfahrungen im Wirtschaftsministerium, im Innenministerium und als Mitarbeiter der Rhein-Main-Donau AG. Vor seinem Wechsel an das Justiz- und Verbraucherschutzministerium leitete er seit 1999 die Bayerische Staatskanzlei. Zuvor war er vier Jahre lang Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Bundesangelegenheiten; gleichzeitig leitete er den Planungsstab des Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber. Merk: "Dr. Schöns Lebenslauf beeindruckt über alle Maßen. Jedes Ministerium kann sich glücklich schätzen, einen Amtschef seiner Erfahrung und seines politischen Gespürs zu gewinnen."

http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2010/42.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Chor der Schmeichler. Was früher die SED-Zeitung "Neues Deutschland" war, eine Lobespostille für den SED-Chef Erich Honecker, da braucht sich die Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk wahrlich nicht zu verstecken. Mit ihren Kompetenzen hätte sie es in der DDR sicher auch in höhere Leitungspositionen geschafft, vorausgesetzt sie hätte das richtige Parteibuch der SED gehabt.

 

 


 

 

 

 

Richtervereinigungen fordern institutionelle Unabhängigkeit

Freitag, 20. Februar 2009 13.57 Uhr

Berlin (dpa) - Die Richterverbände in Deutschland halten eine grundlegende Reform des Justizsystems für nötig. Richter müssten nicht nur als Person, sondern schon von der Institution her unabhängig von Einflüssen der Politik sein, forderten der Deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung und die in der Gewerkschaft ver.di organisierten Richter und Staatsanwälte am Freitag in Berlin. Deutschland habe unabhängige Richter, «aber nicht die Strukturen, die wir brauchen», sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank. Der Frankfurter Strafrechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht kritisierte, dass die Exekutive über Personalentscheidungen die Justiz steuere. Die Richterverbände wollen die Landesjustizminister durch unabhängige Institutionen ersetzen.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_20023/index.php

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das kann ja Eiter werden - oder: Wollt Ihr den totalen Richterstaat?

Wenn ja, dann kann es gar nicht schnell genug gehen, die letzten Reste einer öffentlichen Kontrolle der Justiz zu demontieren. Oder glauben Sie etwa, die Richterschaft würde sich selbst kontrollieren. Das wäre genau so aberwitzig, wie man der SED abgenommen hätte, sie wäre in der Lage oder willens, sich selbst zu kontrollieren.

 

 

 


 

 

Mittwoch, 25. Juni 2008

Die Arroganz der Macht - OLG Dresden will Angeklagte weiter stehen sehen

"Er hat nicht zu strafen. Er hat keine Verhaltungsmaßregeln zu erteilen, er hat nicht Moral zu blasen, er hat zu schweigen, zu verstehen und dann das einzige zu tun, wozu ihn Menschen allenfalls delegieren dürfen: die Gesellschaft zu schützen."

(Kurt Tucholsky: "Warum stehen eigentlich Angeklagte vor dem Richter"; 1927)

Das OLG Dresden hat (durch die Richter Lips, Vetter und Gorial) entschieden: Wer vor einem Richter, der wesentliche Elemente des Rechtsstaats (vor und) in einer Hauptverhandlung meint, außen vor lassen zu können, bei der Urteilsverkündung sitzen bleibt, der hat ggf. länger zu sitzen - im vorliegenden Fall gleich zwei Tage lang (oder 100 EUR zu zahlen).

Nun hatte die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme wenige (scheinbare) Argumente für den stehenden Angeklagten vorgebracht, die wir auf vier Seiten durchgehend entkräftet hatten. Was also legt das OLG Dresden nun wieder hiergegen auf die Waagschale? Die Antwort ist so simpel wie regelmäßig: Nichts.

Den Ausführungen der GenStA "schließt sich der Senat an. Sie werden auch durch die zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgegebene Stellungnahme vom 8. Juni 2008 nicht entkräftet." Inhalte? Argumente? Wer braucht sie, wenn er die Macht hat...

Gepostet von TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt um 10:58

 

http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/06/die-arroganz-der-macht-olg-dresden-will.html

 

 

 

Freitag, 30. Mai 2008

Die GenStA Dresden, der sitzende Angeklagte und der "Respekt"

"Ein Gericht, das nicht auf Unterwürfigkeit, sondern auf eine menschliche Atmosphäre abstellt, erwartet keine Ehrenbezeugungen. Auch bei der Urteilsverkündung kann der Angeklagte sitzenbleiben. Der Angeklagte ist nicht mehr der Untertan, über dem das Gericht das Schwert schwingt."

(Rudolf Wassermann, ZRP 1969, 169, 171)

Doch, sagt die Staatsanwältin Schreitter-Skvortsov von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Offensichtlich ist die GenStA Dresden fast 30 Jahre nach Wassermanns Beschäftigung mit dem Themenkomplex "sitzenbleibender Angeklagter" noch keinen Schritt weiter gekommen und meint: Der Angeklagte ist der Untertan, über dem das Gericht das Schwert schwingt.

In ihrer Stellungnahme zur sofortigen Beschwerde gegen das Ordnungsgeld wegen "Nichterhebens" bei der Urteilsverkündung ignoriert die Staatsanwältin so ziemlich alles, was in der Beschwerdebegründung zu dem Thema vorgetragen wurde - eben gerade die Art der - Argumente nicht beachtenden - Stellungnahme, wie wir sie im seinerzeitigen Blog-Eintrag als einzige Möglichkeit, die Sanktion (argumentfrei) zu "verteidigen", dargestellt haben. Die GenStA ist sich nicht einmal zu schade dazu, das "Argument" des "Respekts" vorzutragen, was gerade in der Beschwerdebegründung über Seiten hinweg als haltlos und vollkommen unsinnig entlarvt wurde.

Vor dem speziellen Hintergrund der am 14.12.07 stattgefundenen Hauptverhandlung, einer Hauptverhandlung, deren Stil dem totalitärer Systeme entsprach und die nicht mehr im Ansatz rechtsstaatlich angestrichen war, setzt die GenStA allerdings noch einen oben drauf: "Die Geschichte der Hauptverhandlung ist jedenfalls nicht geeignet, das Sitzenbleiben während der Urteilsverkündung zu rechtfertigen."

Formulieren wir dies einmal deutlicher, um klar zu machen, was die GenStA hier offiziell behauptet: Wenn ein Gericht in einer Hauptverhandlung dem Angeklagten die Verteidigung überraschend und rechtswidrig (das ist ja inzwischen durch das LG festgestellt worden!) entzieht, anschließend keinerlei Unterbrechung zulässt und den Angeklagten in einer Art Schnellverfahren im rechtsfreien Raum dann verurteilt - all dies ändert nichts daran, dass der Angeklagte bei der Urteilsverkündung diesem, sich offenbar nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlenden Gericht "Respekt" durch Aufstehen zu zollen habe -- und wenn der Angeklagte das nicht tut, dann ist es nur recht und billig, dem Angeklagten hierfür ein Ordnungsgeld aufzuerlegen bzw. ersatzweise ihn für dieses Verhalten zwei Tage lang zu inhaftieren.

Dass eine solche Auffassung nicht in Berlin 1935, Stuttgart 1955 oder Rostock 1975 anzutreffen ist, sondern in Dresden 2008 -- das muss man erst einmal verkraften...

Gepostet von TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt um 23:15

 

http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/die-gensta-dresden-der-sitzende.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da wird ein junger Mann vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, weil er sich dem Zwangsdienst der Bundeswehr verweigert und als ob eine solche Anklage nicht schon eines Rechtsstaates unwürdig wäre, soll der junge Mann auch noch vor den von ihm nicht bestellten Richter aufstehen, grad als ob der Genosse Honecker in den Raum käme, worauf hin sich die anwesenden Parteimitglieder von ihren Stühlen zu erheben und Hochrufe auf den Genossen Honecker anzustimmen hätten.

Die Richter Lips, Vetter und Gorial vom Oberlandesgericht Dresden sollten vielleicht einfach mal das Grundgesetz lesen, nach dem Zwangsarbeit verboten ist und Männer und Frauen gleichgestellt werden. Wenn Frauen nicht zum Militär müssen, dann natürlich auch Männer nicht, womit also allein schon aus dem Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau klar ist, dass jeder Mann wie jede Frau das Recht hat den Zwangsdienst Militär zu verweigern.

Der Gipfel ist aber sicher erreicht, wenn sich eine Frau in Gestalt von Staatsanwältin Karin Schreitter-Skvortsov an einem Verfahren beteiligt, wo es um den staatlich verordneten Zwangsdienst von Männer beim Militär geht. Soll doch Karin Schreitter-Skvortsov erst einmal selbst zum Militär gehen, bevor sie sich in solchen männerfeindlichen Verfahren engagiert.

Amen

 

 

 


 

 


STRAFJUSTIZ

Unerreichbarer Zeuge

Von Friedrichsen, Gisela
13.07.1998

Wenn ein Richter Straftaten begeht, sind die Folgen besonders fatal. Denn die Justiz tut sich schwer mit Angeklagten aus ihren Reihen.

Vor dem Landgericht Stade verteidigt der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn, 50, den Richter am Amtsgericht Tostedt, Wolfgang Schlechtriem, 59. Dem wird vorgeworfen, wovon sich Richter normalerweise schon aufgrund ihrer Rechtskenntnis fernhalten: Betrug und Untreue. Der Angeklagte soll einen Rentner, einen einfachen Mann, früher Bundesbahnobersekretär, um Haus und Hof gebracht haben. Nach dem Tod einer kinderlosen, verwitweten Tante 1978 erbte der Rentner 30 Grundstücke im Luftkurort Bendestorf am Nordrand der Lüneburger Heide, war somit plötzlich einer der wohlhabendsten Männer des Ortes.

Schwenn verteidigt nach wirklich allen Regeln der Kunst. Er beschwört Gefahren herauf, die nach Auffassung der Verteidigung die Richter unentrinnbar bedrohen. "Volkes Stimme hat diesen Angeklagten längst verurteilt, und Volkes Stimme hält auch eine Formel bereit, die Sie beeindrucken soll, aber nicht beeindrucken darf: ,Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.'" Im Falle einer Verurteilung könne sich das Gericht des Beifalls sicher sein. Andernfalls: Anwürfe übelster Art.

Steht ein Richter als Angeklagter vor Gericht, macht sich die Justiz immer verdächtig. Entweder wird ihr nachgesagt, sie gehe mit einem der Ihren über Gebühr nachsichtig um - oder ungebührlich hart, um eben jeden Anschein der Nachsicht zu meiden.

Schwenn bringt während der elf Sitzungstage schärfste Kritik an der Stader Staatsanwaltschaft vor. Er beanstandet "fahrlässig gestaltete Ermittlungen", er zeiht die Staatsanwaltschaft der Lüge, der wahrheitswidrigen Protokollierung einer Zeugenvernehmung, der billigenden Inkaufnahme einer Täuschung.

...

Für diesen letzten Fall hatte die Staatsanwaltschaft eine Einzelstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Gericht ging darüber hinaus: ein Strafmaß, das das Unbehagen der Justiz an dem Kollegen nicht verbirgt.

Der Vorsitzende sagte aber auch: "Der Angeklagte hat die Tat nicht begangen, um sich zu bereichern, sondern um die wirtschaftliche Not abzuwenden." Wie ist Schlechtriem denn in Not geraten? Kann es die Strafe mildern, wenn einer seine Not abzuwenden sucht, in die er sich selbst gebracht hat, indem er das Vermögen anderer ruiniert? Was steckte hinter den verzweifelten Devisenspekulationen? Aus dem Urteil des BGH von 1988 geht hervor, daß Schlechtriem bei Devisengeschäften innerhalb von 7 Monaten 13 Millionen Mark umsetzte.

Die Bewohner der Gegend sind empört über das Urteil. Sie warten auf den nächsten Prozeß gegen Schlechtriem. Er soll seine langjährige Haushälterin Elfriede Heidrich, 77, ähnlich "beraten" haben wie den Rentner Renck. Frau Heidrich hat inzwischen 750 000 Mark Schulden und kämpft gegen die Zwangsversteigerung ihres Hauses. Im Dezember 1995, als sie im Krankenhaus auf eine Herzoperation am nächsten Tag wartete, beurkundete ein hamburgischer Notar eine Vollmacht über ihr Konto zugunsten Schlechtriems. Sie kann sagen, wie es dazu kam. Sie lebt noch.

DER SPIEGEL 29/1998

http://www.spiegel.de/spiegel/

 

 

 


 

 

Frank Fahsel (geb. 15.11.1939) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 03.05.1974, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 08.01.1971 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 03.05.1974 Richter am Landgericht Stuttgart.

RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2008 unter der Überschrift:

„Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April

Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach“

 

 


 

 

Dr. Michael Ruppelt (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hamburg / Präsident am Landessozialgericht Hamburg (ab 15.01.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.01.1984 als Richter am Sozialgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.04.1992 als Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.10.1997 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. 2008 wegen eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren beurlaubt.

 

 


 

 

 

Handbuch der Justiz : die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland.

28.2006/2007

Herausgegeben vom Deutschen Richterbund

 

 

 


 

 

Schwein sein ist schön

"... Mit den Majestäten sind die Majestätsbeleidigungen geschwunden. Gerichtlich verhandelt wird die politische Satire gleichwohl in kaum nachlassender Frequenz. Nach wie vor nimmt sie sich - als Schriftwerk, Kabarett oder Karikatur - des Personals der Politik an. Exemplarisch für die politische Satire sei hier der Fall `Strauß-Karikaturen` herausgegriffen. Das BVerG hat 1987, etwa ein Jahr vor dem Tod des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten, mehrere Karikaturen des Zeichners Hachfeld für das Magazin `Konkret` verboten, in welchen Strauß als Schwein dargestellt war, das mit anderen, teilweise in Justiztracht gezeichneten Schweinen, kopulierte. ..."

 

Bernhard von Becker, Rechtsanwalt in München

"Rechtsfragen der Satire"

in: "GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht", 2004, Heft 11, S. 908-913

 

 


 

 

 

"Keine Wundermittel gegen alle Justizkrankheiten. 

Zur erneuten Diskussion über einen dreistufigen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit"

 

Zeitschrift für Rechtspolitik, ZRP, 1995, Heft 6, S. 208ff

Dr. Winfried Schuschke (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 17.06.1991, ..., 2002) 

 

 

 


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