Kindesentführung

Fälle


 

 

 

Während in Deutschland Müttern staatlicherseits weitestgehend Narrenfreiheit gesichert wird, wenn diese das gemeinsame Kind entführen, so gilt diese staaatliche Kulanz nicht für Väter, denn diese sind bekanntermaßen Männer und von daher staatlicherseits und höchstrichterlich als minderwertigere Menschen eingestuft und stehen damit auch als Elternteil generell unter Verdacht elterlciher Inkompetenz. 

Im nationalsozialistischen Deutschland mussten dafür die Juden herhalten, die man der Brunnenvergiftung beschuldigen konnte. Seit dem Zusammenbruch dieses verbrecherischen Regimes bemüht man sich staatlicherseits seinen latenten Männerhaus in gesetzlich streng geregelten Bahnen auf Väter auszuagieren.

Mütter in Deutschland besitzen bezüglich ihres Entführungsrechtes nicht nur juristischen Zuspruch an vielen Gerichten, sondern auch durch die gut ausgebaute Infrastruktur der Frauenhäuser, in die sie unter Mitnahme des Kindes jederzeit verschwinden können, während vergleichbare Männerhäuser für Väter und ihre Kinder kaum zur Verfügung stehen und wenn es sie denn in wenigen Fällen gibt, müssen sie völlig ohne staatliche Zuschüsse ihre Arbeit leisten.

 

 


 

 

 

Für ihre Kinder ins Gefängnis

Ihr Mann in Unterhaching hat das Sorgerecht, doch die Italienerin Marinella C. entführt immer wieder ihre beiden Buben. Jetzt eskaliert der seit Jahren andauernde Streit. (Foto: dpa)

MAILAND/MÜNCHEN Es ist ein deutsch-italienisches Familiendrama in mehreren Akten: Weil sie im Februar in Unterhaching ihre beiden Söhne auf offener Straße entführt und nach Italien verschleppt hat, ist Marinella C. (40) in Mailand im Gefängnis gelandet. Italiens Öffentlichkeit ist auf Seiten der couragierten Mutter.

Der Streit zwischen der Italienerin und ihrem deutschen Ehemann Tobias R. um die Kinder Paolo (8) und Carlo (11, Namen geändert) schwelt seit 2006. Damals trennte sich das Paar, der Vater bekam 2008 das Aufenthaltbestimmungsrecht zugesprochen. Doch das kümmerte Mariella C. nicht.

Sie nahm die Kinder mit nach Mailand, wo sie eine neue Stelle antreten wollte. Sie wird wegen Entführung angezeigt. Das Münchner Amtsgericht entzieht ihr das Sorgerecht. Auch bei den italienischen Behörden blitzt sie ab.

Der Gerichtsbeschluss führt dazu, das Paolo und Carlo im Mai 2009 in Mailand von Carabineri aus der Schule geholt und wieder nach Bayern zum Vater gebracht werden. Die Begründung: Marinella C. habe die beiden Buben ohne Einwillung des Vaters widerrechtlich nach Italien entführt und sie sei während eines laufenden Gerichtsverfahrens illegal untergetaucht.

Die Jungen blieben in Bayern, bis ihrer Mutter sie Anfang 2010 kurzerhand entführte. Sie habe damals von gemeinsamen Bekannten erfahren, dass der jüngere Sohn mit Psychopharmaka behandelt werde, berichteten italienische Medien.

„Sie ist entschlossener denn je“, sagt Laura Cossar, die Anwältin der Mutter nach der Festnahme. Das Gericht habe ihnen bereits recht gegeben, was die angebliche Entführung der Kinder angehe. Nun müsse bei dem zuständigen Gerichtshof noch der Haftbefehl angefochten werden, der eine Auslieferung der Frau an die deutschen Behörden vorsehe.

Die italienischen Medien stehen auf Seiten der Mutter. Tenor der Kampagne: Deutsche Behörden versuchten bei Trennungen, Kinder aus binationalen Ehen mit allen möglichen legalen, aber auch illegalen Tricks im Lande zu halten. „Il Giornale“ titelt „Mutter Courage verhaftet,“ der „Corriere della Sera“ schreibt „Eine Mutter gehört nicht ins Gefängnis“. mh

28. Okt 2010, 17:21 Uhr

Quelle:

http://www.abendzeitung.de/muenchen/223184

 

 

 


 

 

 

Kindesentführung: Verzweifelte Suche nach Rafael

Seit vier Jahren sucht Jörg S. (Name anonymisiert - Väternotruf) seinen Sohn. Dessen Mutter ist mit dem mittlerweile sechsjährigen Rafael in Mexiko untergetaucht. Selbst die Behörden sind machtlos. 

Von Stefanie Zenke

 

...

 

Wo auch immer sein Sohn jetzt steckt, in Deutschland würde es Rafael besser gehen, ist sich S ... sicher. "Er könnte bessere Schulen besuchen, hätte bessere Berufsaussichten." Der Mann weiß natürlich, dass ein Kind auch seine Mutter braucht. "Aber auch andersrum gilt, dass man dem Vater das Kind nicht vorenthalten darf", sagt er verbittert.

Vielleicht wäre die Geschichte, die Alejandra erzählen würde, eine ganz andere?

2. Januar 2010, 11:58 Uhr

http://www.stern.de/panorama/kindesentfuehrung-verzweifelte-suche-nach-rafael-1532346.html

 

 

 

Der vollständige Artikel liegt dem Väternotruf vor.

04.05.2010

 

 

 


 

 

 

SCHEIDUNGSSCHLACHT

Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden - und dem Vater

Von Sanja Hardinghaus und Maria Gresz

Sie wurde per Haftbefehl gesucht, fälschte Dokumente, schulte ihre Kinder unter falschem Namen ein und wurde nur durch einen Zufall gefasst: Vier Jahre tauchte Katrin Pellner mit ihren zwei Kindern in Deutschland unter. SPIEGEL TV erzählt sie erstmals von ihrem Leben auf der Flucht.

Es ist der 23. Dezember 1999 als Katrin Pellner sich entschließt, ihre bürgerliche Existenz gegen ein Leben in der Illegalität einzutauschen. Kurz zuvor hat die Gerichtsvollzieherin an ihrer Tür geklingelt und die Herausgabe ihrer beiden Kinder verlangt. Mit Mühe gelingt es der jungen Mutter, die Frau abzuwimmeln.

Doch in ein paar Stunden will sie wiederkommen und die zweijährige Stefanie und den vierjährigen Alexander dem Mann zurückbringen, den Katrin Pellner heute nur noch "den Kindsvater" nennt. Wie in Trance packt sie ein paar Taschen, holt ihre Kinder von den Großeltern ab und taucht unter. Einfach so. Ohne Plan. Einen Tag vor Heiligabend.

Wie lange ihre Flucht dauern wird und wie schwer es für alle Beteiligten wird, ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie will nur weg. Weg von dem Mann, der ihr bisheriges Leben in einen Alptraum verwandelt hat.

Als die beiden sich kennenlernen, ist Katrin Mitte zwanzig und nach einem Autounfall und einer monatelangen Krankenhausodyssee dankbar für jede Art von Fürsorge. Norbert R. ist ihr Pfleger in der Reha-Klinik. Nach wenigen Monaten heiraten die beiden und ziehen auf den Hof der Schwiegereltern.

Ein tristes Zuhause mitten in der bayerischen Provinz, fest in der Hand von Norberts übermächtiger Mutter. Katrin fügt sich, bekommt zwei Kinder. Doch schon nach kurzer Zeit entpuppt sich ihr Mann als herrschsüchtiger Unterdrücker.

Immer wieder kommt es zu Streitereien und Handgreiflichkeiten. Vor allem für die Kinder eine unerträgliche Situation. Als nichts mehr geht, kommt es zur Scheidung. Ein Drama, wie es sich in Deutschland hunderttausend Mal im Jahr abspielt.

Doch im Fall Pellner hat das Gericht zudem entschieden, dass das Aufenthaltbestimmungsrecht der Kinder beim Vater bleibt. In Bayern. Für die verzweifelte Mutter ist das die Initialzündung zur Flucht - und das Ende ihrer Existenz als Katrin Pellner.

Von nun an nennt sie sich Katrin Keller. Oder Katrin Lang oder einfach Müller, Meier oder Schulze. Ihr Sohn Alexander heißt jetzt: "Rick"- nach seinem zweiten Vornamen Richard. Aus Tochter Stefanie wird: "Charlie" - angelehnt an ihren zweiten Namen Charlotte.

Vom Frauenhaus in den Wald und dann zu Freunden

Die erste Anlaufstation im Untergrund ist ein Frauenhaus. Danach wohnen sie für eine Weile im Wald, dann wieder bei Bekannten. Anderthalb Jahre taumeln die drei von einem Versteck zum nächsten, immer in der Angst, entdeckt zu werden. Von ihren Eltern weiß Katrin, dass nach ihr gefahndet wird. Ihr Foto ist in allen Polizeicomputern. Die Wohnung der Eltern wird mehrfach durchsucht. Als die Kinder anfangen, Fragen zu stellen, verordnet sie Schweigsamkeit. "Wir durften nie was erzählen ... und krank werden durften wir auch nicht, weil wir nicht zum Arzt gehen konnten", erzählen Stefanie und Alexander später.

Eine Weile ziehen sie noch kreuz und quer durch Deutschland, dann findet Katrin Pellner eine Wohnung in Itzehoe. Angemietet durch einen Strohmann. Doch das Geld ist knapp. Die Miete bekommt sie zwar über Umwege von ihren Eltern. Aber Essen gibt es oft nur aus der Armenspeisung, Kleidung vom Flohmarkt. An manchen Tagen isst sie abends nicht mit, einfach weil nicht genug da ist. Ihren Kindern sagt sie dann: "Ich habe keinen Hunger". Eine von unzähligen Lügen.

Als die Kinder eingeschult werden sollen, geht die zweifache Mutter sogar so weit, die Geburtsurkunden zu fälschen. Niemand bemerkt den Schwindel. Erst als sie 2001 einen neuen Freund kennenlernt und wieder heiraten will, begeht sie einen folgenschweren Fehler: Sie fälscht ihr Scheidungsurteil, trägt Phantasienamen und fiktive Daten ein. Als den Mitarbeitern im Standesamt die Unstimmigkeiten auffallen, ordnen sie eine sogenannte "Personenstandskontrolle" an.

Anfang März 2004 steht die Polizei vor Katrin Pellners Tür. Wenige Stunden später gibt sie ihre wahre Identität preis. Nach vier Jahren, zwei Monaten, 17 Tagen und vier Stunden. Bei ihrer Festnahme ist sie erschöpft, aber auch erleichtert, dass endlich alles vorbei ist.

44 Tage sitzt sie in der Justizvollzugsanstalt Würzburg. Verurteilt wegen "Entziehung von Minderjährigen". Die Kinder bleiben in dieser Zeit bei ihrem neuen Lebensgefährten - eine Rückkehr zum Vater lehnt das Gericht ab. Laut einem Familientherapeuten wäre "ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung" den Kindern nicht zuzumuten.

2007 bekommt Katrin Pellner schließlich auch offiziell das Sorgerecht für Stefanie und Alexander zugesprochen. Heute lebt sie irgendwo in Norddeutschland. In einem Einfamilienhaus, mit Einbauküche und Krankenversicherung. Fast wie eine ganz normale Familie.

29.03.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,615905,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden - und dem Vater, titelt Spiegel Online, grad so als ob die Mutter mit den beiden entführten Kindern eine Familie wäre.

Die arme, arme Mutter, ein böser Amtsrichter in Bayern ordnet die Herausgabe der Kinder an den Vater an und die Mutter taucht mit den Kindern unter, mutet ihnen eine jahrlange Odyssee zu, kommt dafür gerade einmal 44 Tage ins Gefängnis und wird schließlich mit dem alleinigen Sorgerecht für ihre Ausdauer bei der Kindesentführung belohnt. In was für einem Land leben wir eigentlich. Mit Sicherheit kein väter- und männerfreundliches Land, sondern ein Land der Muttersöhne und Muttertöchter.

 

 

 


 

 

 

Balingerin in Malaga verhaftet

Malaga-Balingen

Die Mutter aus Balingen, die Anfang Februar das beim Vater in Burladingen lebende Kind nach Spanien 'entführt' hatte, ist gestern in Malaga festgenommen worden. Sie wurde in Madrid dem Haftrichter vorgeführt. Ihre beiden Kinder (für das zweite liegt ebenfalls ein Sorgerecht beim Vater) seien sofort in einem spanischen Kinderheim untergebracht worden. Sie dürften heute an die beiden Väter übergeben werden, hieß es. Die aus Balingen stammende Frau wollte mit ihrem neuen Lebensgefährten in Spanien eine Bäckerei eröffnen.

Sie hatte vor Tagen dem Balinger Jugendamt gegenüber ihre Absichten bekundet, allerdings ohne konkrete Angaben. Ob dessen Hilflosigkeit waren gegen das Amt massive Vorwürfe erhoben worden.

Erscheinungsdatum: Freitag 27.02.2009

http://www.suedwest-aktiv.de/region/zak/kommunales/4175333/artikel.php?SWAID=9ce86e72efde6a0edc1dd1e97c3efebe

 

 


 

 

Prozess in Siegburg: Verzweifelte Mutter kämpft zwei Jahre um ihr Kind

34-jähriger Ägypter wird wegen der Entführung seiner Tochter zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Von Ingo Eisner

Siegburg. Es mutet an wie ein Hollywood-Drehbuch. Ein 34-jähriger Ägypter, der am Donnerstag im Siegburger Amtsgericht auf der Anklagebank saß, musste sich dem Vorwurf der Entziehung Minderjähriger stellen.

Er hatte unter dem Vorwand, mit seiner Tochter eine 14-tägige Urlaubsreise nach Griechenland antreten zu wollen, am 15. Mai 2006 die damals Fünfjährige bei seiner geschiedenen Frau in Sankt Augustin abgeholt. Er flog zwar zunächst nach Griechenland, reiste aber mit dem Mädchen nach vier Tagen weiter nach Ägypten und verschwand.

Die Ex-Frau hatte sich einverstanden erklärt, dass ihre Tochter mit dem Vater die Reise antrat. Was sie nicht wusste war, dass der Vater mit dem Mädchen in Wirklichkeit nach Ägypten wollte. Als sie nach einer Woche immer noch kein Lebenszeichen von den beiden erhalten hatte, ging sie zur Polizei. Erst nach vier Wochen erlaubte der Angeklagte, dass die Tochter mit ihrer Mutter telefoniert.

Der Angeklagte gab zu, dass die ganze Aktion ein Fehler war und beteuerte, dass er die Tochter nicht entführen wollte. "Ich erhielt in Griechenland von meinem Vater einen Anruf, dass meine Mutter schwer krank sei. Wir sind dann sofort nach Ägypten flogen", sagte der Angeklagte.

Die Mutter entschied sich zu einer List, nachdem die Behörden in Deutschland ihr nicht helfen konnten. Sie erzählte dem Angeklagten am Telefon, dass sie an Krebs erkrankt sei und ihre Tochter unbedingt sehen müsse. Der Angeklagte stimmte zu, so dass die 28-Jährige am 28. August 2006 nach Ägypten reiste. Es folgten mehrfache Besuche. Bei ihrer dritten Reise nach Ägypten im Mai 2007 setzte sie alles auf eine Karte.

Sie mischte dem Angeklagten ein Schlafmittel in den Tee und flüchtete mit ihrer Tochter zur israelische Grenze. Dort war dann Endstation. Die Behörden hielten sie fest, weil der Angeklagte inzwischen Anzeige gegen sein Ex-Frau erstattet hatte. Unter dem Druck einer drohenden Haftstrafe von sechs Jahren wegen Kindesentführung unterzeichnete die verzweifelte Mutter ein Dokument, das dem Angeklagten das alleinige Sorgerecht für die Tochter zusprach. Dann durfte sie ausreisen - ohne ihre Tochter.

Die Frau gab aber nicht auf. Bis August 2008 reiste sie mehrfach nach Ägypten und stellte ihrem Ex-Mann sogar in Aussicht, ihn wieder zu heiraten. Dafür müsse er aber mit der Tochter nach Deutschland kommen. Sie fälschte sogar ein Schreiben der Staatsanwaltschaft um ihn davon zu überzeugen, dass sie die Anzeige, die sie gegen ihn in Deutschland erstattet hatte, zurückgezogen habe.

Als der 34-Jährige dann aber mit seiner Ex-Frau und der Tochter am 16. September 2008 am Köln/Bonner Flughafen ankam, nahm die Polizei ihn sofort fest, und er kam in Untersuchungshaft. Zu acht Monaten auf Bewährung wegen Entziehung Minderjähriger verurteilte Richter Lars Hillert am Donnerstag den 34-Jährigen. Richter, aber auch Verteidiger und Staatsanwalt sprachen der Mutter ob ihrer übermenschlichen Anstrengungen, die Tochter zurück zu bekommen, ihre Bewunderung aus.

Hillert hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf, so dass er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte. "Ich möchte nur regelmäßigen Kontakt zu meiner Tochter, mehr nicht", sagte der 34-Jährige. Darüber konnte Hillert am Donnerstag allerdings nicht befinden.

Artikel vom 23.01.2009

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=547931

 

 


 

 

Ihre Liebe kennt keine Grenzen

Von Knut Krohn

Eine polnische Mutter lässt ihr Kind aus Deutschland entführen, weil ihr das Jugendamt verbietet, hier auf Polnisch mit ihm zu reden.

Es geschieht mitten in der Fußgängerzone in der Innenstadt von Düsseldorf: Zwei Männer packen den kleinen Moritz und zerren das schreiende Kind in ihren Wagen. Der Stiefmutter sprühen sie Tränengas in die Augen. Dann brausen sie in einem silbergrauen VWGolf davon. Sie bringen das Kind nach Polen – zu seiner leiblichen Mutter.

Das war Mitte Oktober dieses Jahres. Ein jahrelanger Streit ums Sorgerecht findet in dieser Entführung seinen vorläufigen Höhepunkt. Die Mutter Beata Pokrzeptowicz sagt, sie habe Moritz „aus Liebe“ entführen lassen. Vor sechs Jahren ließ sie sich von ihrem deutschen Mann scheiden. Nach kurzem Streit einigten sich die Eltern darauf, dass Moritz beim Vater wohnen sollte.

Dennoch brachte die Mutter damals das Kind ohne Zustimmung des Vaters nach Polen. Das war nach internationalem Recht Kindesentführung. Ein Gericht in Danzig zwang Beata Pokrzeptowicz, ihren Sohn wieder nach Deutschland zu bringen. Sie selbst wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Später wurde ihr auch das Sorgerecht entzogen. Das hieß in diesem Fall, dass sie mit ihrem Sohn nur noch zu festgelegten Zeiten und ausschließlich in Gegenwart eines offiziellen Vertreters zusammentreffen durfte. Dabei musste sie – wenn kein Dolmetscher anwesend war – aus Sicherheitsgründen auf Deutsch mit ihrem Kind reden. Denn nach der ersten Entführung befürchteten die Behörden, dass die Mutter erneut versuchen könnte, ihren Sohn zu verschleppen. Um geheime Absprachen auf Polnisch zu vermeiden, sollte sie mit dem Kind Deutsch sprechen.

Vorwurf der „Germanisierung“

Der Fall Moritz ist längst ein zwischenstaatliches Politikum und belastet das deutsch-polnische Verhältnis. Dabei steht der Vorwurf im Raum, die deutschen Behörden hätten der polnischen Mutter ihr Kind weggenommen und ihr verboten, mit ihm Polnisch zu sprechen. Von „Germanisierung“ ist die Rede. In Polen ist das ein ungeheuerlicher Vorwurf, erinnert er doch an die Zeit der Besatzung durch die deutschen Truppen während des Zweiten Weltkrieges. Damals war „dem slawischen Sklavenvolk“ auf Geheiß des SS-Führers Heinrich Himmler der öffentliche Gebrauch der Sprache in vielen Regionen verboten.

Für einige Medien in Polen ist das ein gefundenes Fressen – wie so oft, wenn es um die deutsch-polnischen Beziehungen geht. Auch die national-konservativen Kreise um die Zwillingsbrüder Kaczynski stürzten sich auf die Geschichte. Für sie ist das Verhalten der Behörden ein Beweis für die Arroganz und Hinterhältigkeit der Jugendämter und der Deutschen im Allgemeinen. Schenkt man den Kaczynskis Glauben – Lech Kaczynski ist immerhin noch Staatspräsident –, dann werden in Deutschland tausende von polnischen Kindern „germanisiert“. Dem widerspricht die deutsche Seite und weist den Vorwurf als völlig absurd zurück. Es wird darauf verwiesen, dass es eine hohe Zahl deutsch-polnischer Ehen gebe, ungefähr 100000 seit dem Jahr 1990. Nur 10000 davon seien inzwischen wieder geschieden worden und damit wesentlich stabiler als Beziehungen zwischen deutschen Eheleuten. Weiter heißt es, dass nur zehn Einzelfälle bekannt seien, bei denen es zwischen den Ex-Partnern Auseinandersetzungen um die Kinder gebe. Die polnische Botschaft in Berlin erklärt, sie habe Kenntnis von 30 strittigen Fällen, von denen acht als problematisch gelten.

Von deutscher Seite wird allerdings zugegeben, dass früher in solchen Angelegenheiten bisweilen wohl nicht mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgegangen worden sei. Das habe sich in den vergangenen Jahren allerdings geändert, und die zuständigen Behörden seien sensibilisiert. So gebe es inzwischen regelmäßig spezielle Seminare für deutsch-polnische Mediatoren oder Tagungen zum unterschiedlichen Kindschaftsrecht in beiden Staaten.

Die aktuelle polnische Regierung unter dem gemäßigten Premierminister Donald Tusk versucht, die Wogen nicht hochschlagen zu lassen. Tusk zielt auf den politischen Ausgleich und ein freundschaftliches Miteinander mit dem Nachbarn.

Privatsache oder Politik?

Doch niemand glaubt, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden können. Auch der Vater des kleinen Moritz ist überzeugt, dass die Sache in gewisser Weise missbraucht wurde. „Das ist kein deutsch-polnischer Konflikt, sondern eine Privatsache, die offensichtlich politisiert wird“, erklärte er in einem Interview. Beata Pokrzeptowicz ist seit der Entführung ihres Kindes untergetaucht. Ab und zu meldet sie sich öffentlich aus ihrem Versteck zu Wort, etwa im polnischen Fernsehen. Dabei will sie ihre Version der Geschichte deutlich machen: „Ich musste meinen Sohn entführen, obwohl ich bis zu meinem Lebensende sein erschrecktes Gesicht nicht vergessen werde. Dennoch musste ich es tun, um Moritz noch einmal in meinem Leben drücken zu können.“

29.12.2008

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2033146

 

 

 


 

 

 

 

Der öffentliche Streit um Leoni

Montag erscheint ein 224-Seiten-Roman aus der Sicht von Michael Klubschewsky

VON JENS REICHENBACH

Bielefeld. Erbittert kämpften Michael Klubschewsky und Tanja Müller aus Brackwede nach ihrer Trennung um das Sorgerecht für ihre gemeinsame Tochter Leoni. Er verlor den Streit und tauchte aus Verzweiflung am 30. Juni 2007 mit seiner eigenen Tochter für 64 Tagen unter (die NW berichtete mehrfach). Am Montag erscheint der Tatsachenroman "Nicht ohne Leoni" von Heiger Ostertag, nach Aufzeichnungen und Erinnerungen von Kindesentzieher Michael Klubschewsky.

"Leoni hatte noch nie so viel Spaß wie in diesen Wochen", sagte Michael Klubschewsky nach seiner Verhaftung. Schon während des Gerichtsverfahrens hatte er ein Buch angekündigt - mit allen Details. Seine Tochter Leoni hatte er zu diesem Zeitpunkt schon längst deutschlandweit und über die Grenzen hinaus bekannt gemacht. Nach einer Polizeifahndung mit Hilfe der TV-Sendung "Aktenzeichen XY" war der 40-jährige Klubschewsky im österreichischen Örtchen Rust am See mit Leoni entdeckt und festgenommen worden. Im November 2007 wurde er wegen Kindesentziehung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Autor und Historiker Heiger Ostertag hatte bereits über Freunde von dem ungewöhnlichen Fall gehört, als der kleine Stuttgarter SWB-Verlag an ihn herantrat: "Der Verleger hat sich auf Menschen mit einer eigenwilligen Biographie spezialisiert und mich gefragt, ob mich der Fall Leoni interessieren würde", erzählt der 55-Jährige, der mit seinem Roman auf die Ungleichbehandlung der Männer in Sorgerechtsfragen hinweisen will. Alle Entscheidungen in diesem Familienstreit seien von Frauen getroffen worden: beim Jugendamt, bei der Polizei, bei Gericht. Das Interesse des Vaters sei stets ignoriert worden.

"Ich wollte das Skript, das Herr Klubschewsky in der Untersuchungshaft damals angefertigt hatte, als Grundlage für einen realistischen aber freien Millieu-Roman verwenden", sagt Ostertag. Mehrfach trafen sich der Autor und Klubschewsky, der inzwischen nach Minden gezogen ist. Sie sprachen über die Ereignisse im Sommer 2007, tauschten sich telefonisch oder per Email aus. "Herr Klubschewsky ist kein Unschuldslamm - das sagt er selbst -, aber er hat mir auch Fakten vorgelegt, die zuvor nicht gehört oder als taktische Lügen abgetan wurden." Tanja Müllers schwere Kindheit, ihre Alkoholprobleme, ihre reale soziale Verwahrlosung, das seien Fakten. "Die Chancen eines Vaters", so Ostertag im Vorwort des Romans, "vor allem eines nicht-ehelichen, das Sorgerecht für sein Kind zu bekommen oder dieses Recht zu teilen, sind nach wie vor schlecht."

Ostertag will trotzdem nicht behaupten, dass in diesem Streit nur einer Recht hat. "Herr Klubschewsky hat in seiner Lebensplanung auch viele Fehler gemacht." Mit Tanja Müller habe er trotzdem nie geredet. "Ich habe mit Müttern gesprochen, die ein ähnliches Schicksal hatten. An Tanja Müller war kein Rankommen." Die 32-jährige Brackwederin ist über Ostertags Aussage erstaunt: "Der Autor hat mich nie angesprochen. Ich wusste nur, dass Leonis Vater ein Buch angekündigt hat."

Müllers Rechtsanwalt Ulrich Laux erwartet die Veröffentlichung des Buches mit großem Interesse. "Wir hatten den Verlag angeschrieben; ihm angeboten, im Vorwege schwierige Passagen juristisch zu prüfen." Der Verlag habe daraufhin lediglich erklärt, einen fiktiven Milieu-Roman zu veröffentlichen - eine Vorabversion habe er nicht erhalten. Laux zweifelt an dieser Fiktion, auch wenn die Protagonisten scheinbar anders dargestellt würden. "Allein die Pressetexte des Verlages beziehen sich konkret auf den Fall, nennen Namen und Hintergründe. Die Bielefelder kennen diese Zusammenhänge." Der Verlag müsse daher mit einstweiligen Verfügungen rechnen, sollten sich in dem Roman Sachverhalte ergeben, die seine Mandantin oder ihre Tochter konkret betreffen. Geschwärzte Passagen wären die Folge.

Im Roman heißt Leonis Vater zwar Klaus Gruschki und seine Mutter Michaela. Aber Ostertag schreibt in seinem Vorwort: "In den Kernaussagen und im Handlungsgrundgerüst folgt der Roman anhand vorliegender Dokumente einer mitunter sehr bedrückenden Wirklichkeit."

 

Michael Klubschewsky hat zu "Nicht ohne Leoni" ein Nachwort verfasst. Dort betont er, den Kampf um Leoni auch künftig nicht aufzugeben, "denn meine Tochter ist der wichtigste Mensch in meinem Leben". Mehrfach betonte er, dass seine Tochter eines Tages das Buch lesen und vieles verstehen werde. Vielleicht versteht sie dann auch, warum sie schon berühmt war, bevor sie überhaupt sprechen konnte.

"Nicht ohne Leoni" von Heiger Ostertag erscheint am Montag, 3. November, im SWB-Verlag im Buchhandel.

Neue Westfälische Bielefeld, 1.11.2008

 

http://www.heigerostertag.de/index.php?page=70

 

 

 

Dr. Heiger Ostertag

70567 Stuttgart

E-Mail: heigerostertag@yahoo.de

Internet: www.heigerostertag.de

 

Dr. Heiger Ostertag, Sachbuchautor, Historiker und eine Zeitlang Waldorflehrer

 

 


 

 

 

"Väter gehen in Deutschland leer aus!" - Kundgebung des VAfK zum Tag der Menschenrechte

am 10.12.2006 in Karlsruhe

 

Redebeitrag von Henning Riepen mit Vorstellung durch Franzjörg Krieg

Franzjörg Krieg:

Henning lebte mit der Mutter seiner Tochter im Elsaß. Bis sie mit dem Kind nach Norddeutschland zog und daraus eine Kindesentführung aus Frankreich ins Ausland inszenierte. Henning wandte sich an die deutschen Behörden. Diese erklärten sich für nicht zuständig und signalisierten, dass sie einer deutschen Mutter diesen klaren Gesetzesverstoß erlauben würden. Erst die Einschaltung französischer Behörden führte dazu, dass ein französisches Gericht die Tochter im Kleinkindalter dem Vater zusprach. Ein Vorgang, der in Deutschland unmöglich wäre. Wenige Kilometer über die Grenze – und schon haben wir eine völlig andere Rechtslage. Krasser können die Gegensätze nicht anschaulich werden, die in einem vereinten Europa befreundete Staaten immer noch trennen. Bis zu einem harmonisierten europäischen Familienrecht gibt es noch viele Tabus zu brechen.

Kundgebung

Henning Riepen:

Die ausgeübte Rechtspraxis deutscher Behörden wie dem Jugendamt und der Polizei, welche ich als deutscher Staatsbürger mit glücklicherweise französischem Wohnsitz hier an eigenem Leib und Seele erleben musste, hat dazu geführt, mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland verloren zu haben.

Von Beginn an erhielt die nach Deutschland geflohene Kindesmutter volle Rückendeckung der öffentlichen Behörden für sämtliche Vorhaben, vom Umgangsboykott ab bis hin zur gänzlichen Ausgrenzung durch Erzielung eines Platzverweises wegen unwahr behaupteter häuslicher Gewalt. Mein verzweifeltes Flehen, Betteln oder Fordern halfen nichts, immer wurde ich bei diesen Institutionen mit den Worten abgewiesen, man sei für mich nicht zuständig, ich hätte mich an die französischen Behörden zu wenden.

Ich tat dies über eine bei der obersten französischen Gerichtsebene angezeigten Kindesentführung. Diese wurde an den Generalbundesanwalt beim BGH weitergeleitet und die Rückführung des Kindes wurde verlangt.

Auch die Anfrage des Bundesanwaltes bezüglich einer Sachstandsmitteilung durch das Jugendamt hielt die Kleinstbeamten und deren Vorgesetzten nicht davon ab, weiterhin geltendes europäisches Recht zu missachten. Auf deutschem Boden habe ich Unterstützung nur in der oberste Etage der deutschen Gerichtsbarkeit erhalten. Was zu bemängeln bleibt, ist die Tatsache, daß nach der Rückführung der Tochter das Verfahren eingestellt wurde, ohne das der Täter (die Mutter) für die Kindesentführung gerichtlich in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen wurde. Solange sich an dieser Rechtspraxis nichts ändert, werden vermutlich noch viele Kindesentführungen stattfinden und vielleicht sind schon sie der nächste, der wie ich diese grauenvolle Lebenserfahrung teilen muß.

Die von mir ersehnte Wende brachte dann erst ein im April 2006 gefälltes französisches Urteil. Zwischendrin lagen 6 schlimme Monate ohne einen Kontakt zu meiner Tochter:

Meine Tochter wächst seit dem Urteil bei ihren beiden Elternteilen im sogenannten Wechselmodell auf, im 14-Tage-Rhythmus wechselt ihr Aufenthaltsort.

Die vor Gericht auch nicht abgestrittenen Handlungen der Kindesmutter und die für sie erbrachte Unterstützung durch die deutschen Behörden haben dann zusätzlich das französische Gericht überzeugt und dazu geführt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein erst 18 Monate altes Kind mir als dem Vater zugesprochen wurde. Dies ist auch in Frankreich eher der Ausnahmefall.

Ich bin – entgegen der Ansicht der Mutter – der Meinung, dass ein Kind beide Eltern braucht, so ist unter den gegebenen Voraussetzungen die jetzige Lösung die beste. Ich hätte es nie übers Herz gebracht, meiner Tochter die Mutter so zu entziehen, wie diese bereit war, ihr mich als Vater zu nehmen.

In Frankreich ist das Wechselmodell seit dem Jahre 2002 gängiges Familienrecht. Gleiches Recht wird in Italien seit 2005 und seit diesem Jahr auch in Belgien angewendet.

Sinn und Zweck dieses Gesetztes ist neben der Aufhebung der menschenrechtswidrigen Ausgrenzung einzelner Elternteile die Konfliktentschärfung zwischen den zerstrittenen Elternteilen, bei denen es häufig um das Sorgerecht und das Unterhaltsgeld für die Kinder geht.

Ich bin durch mein eigenes Schicksal wachgerüttelt worden und teile darum die Auffassung vieler im In- und Ausland lebender Leidensgenossen. Ich unterstütze die Forderung, Deutschland möge dem Beispiel seiner Nachbarstaaten folgen.

Es ist naheliegend und daher zu befürchten, dass Anwälte, Gutachter und Jugendamt nebst paritätischer Institutionen einer solchen Veränderung im Familienrecht nicht positiv gegenüber eingestellt sind und aus diesem Grunde ihre Zustimmung hierfür wohl ungern erteilen. Der bisher hier vorhandene allgegenwärtige elterliche Konflikt um das Sorgerecht und um das Unterhaltsgeld sichert ihre Existenz und nicht selten wird er obendrein durch sie oft noch ausgeweitet. So ist es auch in meinem Fall gewesen. Die Entschärfung des elterlichen Konfliktes bedeutet für sie de facto die Minderung bzw. den Verlust einer bisher sicheren Existenzberechtigung bzw. Einnahmequelle.

 

http://www.vafk-karlsruhe.de/content/kundgebung/2006_kundgebung_riepen.php

 

 

 


 

 

 

Nicht ohne meine Tochter

Europäischer Gerichtshof urteilt in Sorgerechtsstreit zwischen Deutschem und Litauerin

Von Katrin Teschner, Brüssel Wenn Gerichte in zwei EU-Ländern über das Sorgerecht streiten, kann es mitunter sehr kompliziert werden, wie der Fall des dreijährigen Mädchens Luisa deutlich macht. Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in dem Sorgerechtsstreit zwischen einem Deutschen und einer Litauerin.

Die Mutter hatte sich nach der Scheidung mit ihrer Tochter in die Heimat abgesetzt und eine Rückgabe des Kindes verweigert - obwohl ein bundesdeutsches Gericht ihrem Ex-Mann das Sorgerecht zugesprochen hatte. Nach dem Urteil der obersten EU-Richter muss Luisa aber nun nach Deutschland zurückkehren - erst dann kann über weitere Schritte entschieden werden.

Es ist eines der vielen Familiendramen, die sich immer öfter in der EU abspielen: Da es immer mehr binationale Paare in Europa gibt, steigt auch die Zahl deren Scheidungen. Eine EU-Verordnung soll das grenzüberschreitende Gezerre um die Kinder eigentlich verhindern. Danach müssen die EU-Staaten gegenseitig ihre Sorgerechts-Entscheidungen anerkennen. Zuständig ist dabei die Justiz des Landes, in dem ein Kind bis zur Trennung der Eltern gelebt hat. Doch die Praxis sieht häufig immer noch anders aus. Der EuGH entschied den Streit erstmals nach dem zum 1. März 2008 neu geschaffenen Eilverfahren binnen nur zwei Monaten.

In diesem Fall hatte die Mutter viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt. Hier hat sie ihren Mann kennen gelernt und 2003 geheiratet, hier wurde auch ihre Tochter Luisa 2005 geboren. Doch die Ehe ging nicht lange gut - schon zwei Monate nach der Geburt ihrer kleinen Tochter trennten sich die Eltern bereits wieder. Nachdem sie von ihrem Ex-Mann die Erlaubnis erhalten hatte, fuhr die Mutter im Juli 2006 mit ihrer Tochter für zwei Wochen in den Urlaub nach Litauen. Von dort kehrten die beiden nicht mehr zurück.

2006 übertrug das zuständige Amtsgericht Oranienburg in Deutschland dem Vater das Sorgerecht für Luisa. Doch das Bezirksgericht Klaipeda in Litauen wies seinen Antrag auf Rückgabe des Mädchens ab. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte daraufhin die Mutter, das Kind dem Vater zurückzugeben. So weit wäre der Fall klar gewesen - wenn nicht in der Zwischenzeit das litauische Gericht seinerseits seine Entscheidung wieder aufgehoben und die Rückgabe von Luisa nach Deutschland angeordnet hätte. Die Mutter stellte daraufhin einen Antrag auf Nichtanerkennung des deutschen Urteils. Der Oberste Gerichtshof von Litauen hatte beim EuGH nun angefragt, ob er die deutsche Entscheidung zur Rückführung des Kindes noch einmal überprüfen und gegebenenfalls ändern darf.

Der Europäische Gerichtshof machte gestern klar, dass das litauische Gericht eine Rückgabe des Kindes hätte veranlassen müssen - unabhängig von allen anderen Entscheidungen. Ob das im Interesse des Kindes ist, bleibt eine andere Frage.

(EuGH, Az.: C-195/08)Mit dem Eilvorlagever- fahren soll gerade in Sorgerechtsfällen vermieden werden, dass Kinder langen juristischen Unsicher- heiten ausgesetzt sind.

11.07.2008

http://www.otz.de/otz/otz.onlinesuche.volltext.php?zulieferer=otz&redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on5otzKORKorNational39639&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=Korrespondenten&region=National&bildid=&searchstring=nicht+%26+ohne+%26+meine+%26+tochter&dbserver=1&dbosserver=1&other=

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Mit Datum vom 06.10.2008 erreichte uns per Mai die folgende Nachricht: 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 6. Oktober 2008 16:31

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: falsche Sachverhaltswiedergabe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Homepage ist leider der Sachverhalt im Fall der deutsch-litauischen L. R. (http://www.vaeternotruf.de/kindesentfuehrung-faelle.htm) völlig falsch wiedergegeben worden:

 

- die Mutter lebte insgesamt 3 Jahre in Deutschland, 1,5 Jahre zusammen mit der Tochter, welche sich abwechselnd bei Mutter und Vater aufhielt und von beiden umsorgt wurde

- Kindesentführung im August 2006

- am 14.08.2006 wurde das vorläufige Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen

- im Oktober 2006 ein Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ gestellt

- im Dezember 2006 in 1. Instanz in Litauen trotz Sorgerecht beim Vater abgelehnt (erster Fall überhaupt in Litauen nach dem HKÜ - völlige Unerfahrenheit der Richterin)

- im März 2007 Urteil aufgehoben und Rückgabe angeordnet nach Deutschland

- im Juni 2006 endgültiges Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen, da die Mutter ihn zu Unrecht als Alkohliker und Gewalttäter bezichtigte, was widerlegt werden konnte, sowie ein Jahr den Umgang total vereitelte, Luisa die deutsche Sprache nicht erhielt obwohl sie ein Diplom in Germanistik hat, zu 5 Gerichtsterminen nicht erschien und in Litauen die Massenmedien eingeschaltet hatte und hier den Vater verunglimpft hat, wobei dieser als Nazi, Schwein etc. bezeichnet wurde

- keine derartigen Entgleisungen auf Seiten des Vaters, sondern der Wunsch, dem Kind beide Eltern und Kulturen zu erhalten

- alle 5 Wiederaufnahmeanträge seitens der Kindesmutter wegen des Entführungsverfahrens wurden in Litauen zurückgewiesen, die Vollstreckung des Rückgabeverfahrens aber unverständlicherweise über 1 Jahr ausgesetzt

- die Mutter versteckte das Kind wochenlang, entzog sich der teilweise möglichen Zwangsvollstreckung

- im Januar 2008 endgültige Übertragung des Sorgerechts durch das OLG auf den Vater

- im Mai 2008 Eilvorlage des litauischen LAT an den EuGH, ob man die Sorgerechtsentscheidung anerkennen muss:

EuGH sagt JA und es wird ein Untersuchungsverfahren der EU-Kommission gegen Litauen eingeleitet, da bei der eindeutigen Rechtslage (in allen zweiten Instanzen ist die Kindesmutter unterlegen und hat überhaupt nur in einer einzigen ersten Instanz bei über 30 Gerichtsverfahren gewonnen, welches dann aber durch das Berufungsgericht wieder aufgehoben wurde) über 20-fach die 6-Wochenfrist des HKÜ ohne erkennbaren Grund überschritten wurde.

- Alle 6 teilnehmenden Nationen, die Generalanwältin und die 5 Richter haben das Verhalten Litauens auf das Schärfste kritisiert.

Dieser Satz in Ihrem Artikel ist völlig falsch: "Nach dem Urteil der obersten EU-Richter muss Luisa aber nun nach Deutschland zurückkehren - erst dann kann über weitere Schritte entschieden werden."

Es folgen keine weiteren Schritte, da alle obersten Gerichte (LAT; OLG und EuGH dem Vater das Sorgerecht zugesprochen bzw. die Rückgabe angeordnet haben). Der Vater hat unanfechtbar das Sorgerecht.

 

 

 


 

 

 

Dittmar Dirks

Verzweifelter Vater mit Flugblatt: Trotz vieler Rückschläge sucht Jens-Christoph Prechtel weiter seinen Sohn.

Region Heilbronn - Jens-Christoph Prechtel hat seinen Sohn verloren. Die Mutter - seine Ex-Partnerin - ist mit dem fünfjährigen Joey am 12. Oktober 2007 in Ägypten untergetaucht. Unerreichbar für den Vater in Neckarwestheim und die Justizbehörden in Deutschland. Zwei Wochen später hätte eigentlich vor dem Besigheimer Gericht über das Sorgerecht entschieden werden sollen. Doch die Flucht verhinderte das. Für den 29-jährigen Vater ist das nur der Gipfel eines jahrelangen nervenaufreibenden Kampfes, in dem alle Schranken der Fairness längst gefallen sind.

Die Flucht „war angekündigt und geschah vor den Augen der Justiz“, wie Alexander Wingerter sagt, der Anwalt des Vaters. „Sie hat das eiskalt und frech durchgezogen.“ Die langsamen Mühlen der Behörden hätten der 35-Jährigen genügend Zeit gegeben, ihren Haushalt aufzulösen und alle Brücken hinter sich abzubrechen. Obwohl er und sein Mandant Gericht und Jugendamt warnte, „konnte sie in aller Seelenruhe verschwinden“, so Wingerter. Jetzt hat niemand mehr mit Irene P. Kontakt. Auch ihre beiden älteren Kinder Vivian (8) und Luca (6) nicht mehr, für die der Vater schon 2005 das Sorgerecht zugesprochen bekommen hatte.

Selbstmordversuch Noch nicht einmal Irene P.s Mutter, die in Heilbronn lebt, weiß, wo sie ist. „Meine Tochter hat mit Deutschland abgeschlossen“, sagt sie. „Sie musste das Land verlassen, um das Leben ihres Kindes und das eigene zu retten.“ Sie sei „seelisch vergewaltigt“ worden und habe schon einen Selbstmordversuch hinter sich. Jens-Christoph Prechtel wirft ihr dagegen vor, „den Kleinen unter aller Sau behandelt“ zu haben. Er hat sogar ihre Schimpfkanonaden mit den übelsten Kraftausdrücken per Handy aufgenommen und auf Papier protokolliert: Szenen einer nicht-ehelichen Gemeinschaft im Endstadium.

Tatsache ist, dass Irene P. ein Alkohol- und Drogenproblem hatte. Prechtel: „Sie hat viel gekifft.“ Deswegen verlor Joeys Mutter den Führerschein. Doch Irene P. fuhr auch ohne Erlaubnis weiter Auto. Ihr Ex-Partner hat sie darum bei der Polizei angezeigt, „weil sie mit dem Jungen ohne Führerschein unterwegs war.“ Richter Reinhard Viertel hat inzwischen seine Meinung über Irene P. geändert und fühlt sich von ihr „hinters Licht geführt“. Er hatte dem Vater und seinem Anwalt zunächst keinen Glauben geschenkt, als sie vor der bevorstehenden Flucht nach Ägypten warnten. Die Befürchtung, dass jemand mit den Kindern ins Ausland verschwinden will, höre er oft vor Gericht. Nur passiere es nie. „In dem Fall ist es aber geschehen“, sagt Viertel. In Zukunft werde er wohl „etwas anders an solche Verfahren herangehen“.

Die Einsicht kommt zu spät. Denn nach der „Verkettung blöder Umstände“ (Richter Viertel) ist Irene P. mit Joey in Ägypten erstmal sicher. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sucht die Frau zwar inzwischen mit einem nationalen Haftbefehl wegen „Kindesentzug“, lehnt es aber ab, einen internationalen zu beantragen. Doch nur mit einem solchen Dokument denken die ägyptischen Behörden daran, sich zu rühren. Die Begründung von Pressestaatsanwältin Michaela Molnar nimmt dem Vater vollends den Glauben an eine gerechte Justiz: „Kindesentzug ist nur ein Vergehen, kein Verbrechen.“

Lieber ins Gefängnis Aber nur im letzteren Fall sei ein internationaler Haftbefehl „verhältnismäßig“. Außerdem gebe es im Moment keine Anzeichen dafür, dass das Kind in Ägypten „einer seelischen oder körperlichen Gefahr ausgesetzt ist“. Die Staatsanwältin räumt ein, dass die Lage für den Vater „misslich“ und „traurig“ ist. Aber sie könne nur tun, was rechtlich möglich sei. Amtsrichter Viertel stellt jedoch nach der Flucht sehr wohl eine „akute Kindeswohlgefährdung fest“. Es sei schon eine „gravierende Maßnahme“, das Kind aus seiner bisherigen Situation herauszureißen. Die Entscheidung sei wohl nicht nach den Interessen von Joey, sondern nach den Interessen der Mutter getroffen worden.

Der Richter hat dem Vater inzwischen das Sorgerecht für seinen Sohn zugesprochen, und den sogenannten Herausgebebeschluss gefällt, der anordnet, dass Irene P. das Kind hergeben muss. Doch die will lieber ins Gefängnis gehen, als Joey herzugeben. Das hat sie dem deutschen Vizekonsul in Ägypten gesagt, der die Mutter Ende Dezember aufgesucht hatte, um sie umzustimmen - in Begleitung von Jens-Christoph Prechtel. Damals wusste der Vater noch, wo sie sich aufhält. Jetzt hat er nichts weiter mehr, als eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse, unter denen Irene P. ihm nicht antwortet.

Kampf geht weiter Wie soll es weitergehen? „Ich weiß es nicht“, antwortet Jens-Christoph Prechtel. Er ist sich sicher, dass Irene P. nicht um Joeys Willen geflüchtet ist, „sondern um mir eins auszuwischen“. Er will jetzt überall Plakate aufhängen, hat im Internet eine Homepage eingerichtet, um herauszubekommen: Wo ist Joey? Den Kampf um seinen Sohn gibt er nicht auf. Auf die Hilfe des Rechtsstaates verlässt sich Jens-Christoph Prechtel nicht mehr.

 

15.03.2008 

http://stimme.de/nachrichten/heilbronn/art16305,1204501

 

 

 

 

 


 

 

 

18. Februar 2008

ABSURDER GERICHTSBESCHLUSS

Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen

 

Von Nils Klawitter

Zwei Jahre lang hat Peter Tinnemann seine Tochter gesucht, die von der eigenen Mutter verschleppt wurde. Jetzt hat er Luna in Mittelamerika aufgespürt - doch obwohl ihm das Sorgerecht zugesprochen wurde, verbietet ihm eine Richterin den Kontakt mit seinem Kind.

Hamburg - 665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.

Auf die Spur nach Guatemala kamen die Ermittler und Peter Tinnemann durch den Tipp einer Studentin aus Österreich. Sie hatte vor kurzem einen RTL-Beitrag über das vermisste Mädchen gesehen - und Luna erkannt. Die Studentin hatte im vergangenen Jahr ein zweimonatiges Praktikum in einem Kindergarten in Antigua gemacht, 40 Kilometer von Guatemala-Stadt entfernt. Sie hatte dort auch Luna betreut - und Fotos von den Kindern gemacht. Die Gesichtszüge des blonden Mädchens auf den Bildern verglich Interpol mit denen von Luna: Mit 99,2-prozentiger Wahrscheinlichkeit sei es die Vermisste, so die Kriminalisten. Sie entdeckten den Namen des sechsjährigen Mädchens auch auf einer Passagierliste einer Linienmaschine von Madrid nach Guatemala.

Obwohl nach der Ärztin Rosamaria B. in Italien gefahndet wurde, war es ihr am 24. Oktober 2006 im kalabresischen Crotone gelungen, unbehelligt einen Reisepass zu beantragen und sogar Luna darauf eintragen zu lassen (mehr...). Zwar wurde die Gültigkeit des Passes im Nachhinein von den italienischen Behörden landesweit widerrufen - doch über diese Behörden kann Roberta Ceschini, Tinnemanns italienische Anwältin, nur den Kopf schütteln. Sie hätten sich zu keinem Zeitpunkt "ausreichend bemüht, das Kind zu finden", so Ceschini. Obwohl als sicher gelten könne, dass die Mutter in Kontakt zu ihrer Familie im mittelitalienischen Frosinone stünde, sei nicht einmal eine Telefonüberwachung angeordnet worden.

Kindesentzug gelte in Italien immer noch als minderschweres Verbrechen. "Dementsprechend nachlässig wird ermittelt." Rosamaria B., eine Kinderpsychologin, die Peter Tinnemann bei einem Hilfseinsatz im afrikanischen Sierra Leone kennenlernte, hatte die gemeinsame Tochter im April 2006 nicht mehr aus dem Osterurlaub in Italien zurückgebracht. Tinnemann lebte zu dem Zeitpunkt mit Luna in London, wohin er seiner Frau, die ihren Job dort später verlor, gefolgt war.

Zu der Zeit hatten zwar beide noch das Sorgerecht, dem Vater aber war im Streit um die Tochter vom Londoner High Court das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden: "Meiner Meinung nach hat der Vater Beständigkeit gezeigt und bewiesen, dass er Lunas Stabilität und Glück den Vorrang einräumt", so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Rosamaria B. tauchte nach dem Kindesentzug in Ungarn unter und mutete ihrer Tochter danach eine Flucht-Odyssee durch halb Europa zu, ehe sie nach Mittelamerika aufbrach. Zwischenzeitlich ließ sie über ihre Anwälte ausrichten, dass ihr Ex-Mann, wenn er denn seine Tochter wiedersehen wolle, zuvor auf das Sorgerecht verzichten solle.

Wiedersehen mit Luna - Tränen und ein geflüstertes "Peter"

So angespannt wie vergangenen Montag, als er nach Guatemala aufbrach, hat sich Tinnemann nie vorher erlebt. In Afrika sah er Menschen sterben und hatte Gewehre von drogensüchtigen afrikanischen Kindersoldaten unter der Nase. "Aber das war irgendwie eine professionelle Nervosität", sagt er. Als die deutsche Botschaft ihm mitteilte, dass in einem Kindergarten in Antigua ein blondes Mädchen sei, das sie die "Italianita" nannten und das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Tochter sei, habe er Schweißhände bekommen.

 

Der Arzt, der an der Berliner Charité arbeitet, hatte etliche Varianten durchgespielt, wie er Luna zu sich holen und dann möglichst rasch das Land verlassen wollte. Vor Ort bot man ihm private Sicherheitsleute und ehemalige guatemaltekische Polizeioffiziere als Helfer an. Tinnemann entschied sich für einen anderen Weg: Er ging zur Staatsanwaltschaft. Das war am vergangenen Donnerstag. Er gab dort die Gerichtsurteile aus London ab ebenso wie die aus Italien, denn das Familiengericht in Rom hatte seiner Ex-Frau inzwischen bis auf weiteres auch das Sorgerecht aberkannt.

Freitagmorgen war ein Gerichtstermin anberaumt, was sich als komplizierte Operation erwies. "Wir sind nacheinander bei drei Richtern erschienen, die sich für nicht zuständig erklärten oder mich an die deutsche Botschaft verwiesen", sagt Tinnemann. Doch bei der Botschaft war Tinnemann längst. Dort drückte man ihm eine Liste mit Anwälten in die Hand und wünschte viel Glück. Im Vorfeld, so der Arzt, habe die Botschaft sehr geholfen. Doch jetzt, so sein Eindruck, "sieht man zu, wie ich mich hier verheddere". Immerhin war aus der deutschen Botschaft mittlerweile zu hören, dass man den Vater vor Gericht begleiten werde.

Am frühen Freitagnachmittag ging Peter Tinnemann dann zum Kindergarten "Colegio Sesamo" - mit einer Staatsanwältin. Mit seiner Tochter, die erst total aufgelöst war und weinte, habe er irgendwann angefangen, Ball zu spielen. Und dann, nach einer ganzen Weile, sei sie zu ihm gekommen und habe "Peter" in sein Ohr geflüstert. Ganz leise, denn es sei ja "ein Geheimnis", wo sie jetzt sei.

Wer Fakten schafft, wird belohnt

Wenig später erschien auch Rosamaria B., die schon am Eingang von der Kindergartenleiterin abgefangen und informiert worden war. Zusammen mit der Staatsanwältin und einem Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft ist die ehemalige Familie dann zum Gericht gegangen. Und dort passierte, was Tinnemann die "Fortsetzung der Behördenverarscherei" nennt - was genaugenommen aber auch in Deutschland noch nicht viel anders läuft: Wer Fakten schafft, wird am Ende belohnt, selbst wenn er dabei Gesetze verletzt. Tinnemann hat das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter, einen gültigen Pass, auf dem Luna eingetragen ist, deren Kinderausweis und auf Spanisch übersetzte Gerichtsurteile, die für sich sprechen. Rosamaria B. hat eine zweijährige Entführungsgeschichte hinter sich - aber die immerhin zusammen mit ihrer Tochter.

Das Beste für das Kind sei, wenn es bei seiner Mutter bleibe, befand eine "Friedensrichterin" in Antigua. Ob er Luna denn wenigstens am Wochenende sehen könne, wollte Tinnemann wissen. Das sei zu gefährlich, so die Richterin. Was mit dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern sei, fragte Tinnemann. Das interessiere nicht, so die Richterin.

Doch hier könnte sie irren. Denn auch ihr Land hat das Abkommen ratifiziert. Es ist ein Instrument, um entführte Kinder wieder an ihren ursprünglichen Aufenthaltsort zurückzuführen - und zumindest in Europa relativ wirksam.

Tinnemann, so die Order der Richterin, darf das Land nicht verlassen, Rosamaria B. nahm sie nicht einmal den Reisepass ab. Heute soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Wenn Tinnemanns Ex-Frau denn auftaucht.

 

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,535956,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Was hier wie ein Fall aus einer sprichwörtlichen Bananenrepublik anmutet, ist in Deutschland alltägliche und oft gerichtlich und jugendamtlich tolerierte Praxis. Mütter, die das gemeinsame Kind ohne Zustimmung des Vaters an andere Orte verbringen genießen in Deutschland weitestgehende Narrenfreiheit.

Wie soll hier auch ein Unrechtsbewusstsein entstehen, wenn das Bundesverfassungsgericht keine klaren Position bezieht oder gar behauptet, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter wäre mit dem Grundgesetz vereinbar. 

Dann lieber gleich mittelamerikanisches Recht und den dazugehörigen Diktator übernehmen, dann weiß man wenigstens, wo Diktatur drin ist, steht auch Diktatur drauf, anstatt so wie in Deutschland den Leuten mit der Behauptung, wir lebten in einem Rechtsstaat ein X für ein U vorzumachen.

 

 

 


 

 

 

 

18. Januar 2008, 19:39 Uhr

KINDESENTZUG

Von der eigenen Mutter verschleppt

Von Annette Langer

Seit fast zwei Jahren sucht Peter Tinnemann nach seiner Tochter Luna. Das Mädchen wurde von seiner Mutter entführt, lebt heute vermutlich in Italien. Doch die dortigen Behörden mauern, europäische Instanzen fühlen sich nicht zuständig.

Hamburg - Peter Tinnemann ist nervös. Wie gebannt starrt er auf die Fenster eines verwitterten Hauses in der Via Dei Salci im mittelitalienischen Frosinone. Eine Katze streicht durch den ungepflegten Garten, über der Terrasse thront das Rohbauskelett der unvollendeten zweiten Etage. Im Hintergrund dröhnen die Helikopter vom nahe gelegenen Militärflughafen.

Peter Tinnemann

Spurlos verschwunden: Die sechsjährige Luna Tinnemann

Noch vor drei Jahren wäre Tinnemann einfach ins Haus gegangen, hätte seine Frau umarmt und mit Töchterchen Luna getobt. Jetzt lauert er auf eine Bewegung hinter den zugezogenen Gardinen. Seine Hoffnungen werden - wie so oft - enttäuscht. Niemand öffnet die Tür, keiner von Lunas Verwandten wird ihm sagen, wo seine Tochter ist und ob es ihr gut geht. "Ich weiß ja noch nicht einmal, ob sie noch am Leben ist", sagt der 40-Jährige.

Seit 21 Monaten kämpft Tinnemann verbissen um sein Kind. Er hat jedes Rechtsmittel ausgeschöpft, alle Instanzen bemüht und auch die kleinste Spur verfolgt - vergeblich. Jetzt ist er mit einem Kamerateam nach Italien gekommen. Gespräche mit Polizei und Staatsanwaltschaft sind geplant, die Deutsche Botschaft hat Unterstützung zugesagt.

Wie die Familie zerbrach

Tinnemann und seine Ex-Frau Rosamaria B. waren von Beginn an ein internationales Paar: Bei einem Hilfseinsatz im afrikanischen Sierra Leone lernten sich der Kinderarzt und die Kinderpsychiaterin im Jahr 2000 kennen. Im September 2001 wurde geheiratet, kurz darauf kam Luna in Berlin zur Welt. Doch schnell zeigte das binationale Idyll erste Risse: Rosamaria sprach kaum Deutsch und fühlte sich zusehends unwohl in der Hauptstadt. Als sie in einem Londoner Kinderkrankenhaus einen Job angeboten bekam, griff sie zu.

Peter Tinnemann entschied sich, seine Frau nach Großbritannien zu begleiten. Alles ließ sich gut an: Die Familie fand eine Wohnung, der Vater Arbeit bei der britischen Hilfsorganisation "Merlin", Luna bekam ab November 2003 einen Platz in der Kinderkrippe.

Doch nur wenige Monate später musste Tinnemann erkennen: Seine Familie existierte nicht mehr. Während er auf Dienstreise in Afrika weilte, hatte B. ihre persönlichen Sachen aus der Wohnung geholt und war mit Luna verschwunden. In Panik kontaktierte Tinnemann die britischen Behörden und beantragte eine Rückführung seiner Tochter im Rahmen des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern.

Am 10. Mai 2004 meldete sich B. bei ihrem Noch-Ehemann und erklärte, sie sei mit Luna in Italien und werde nicht mehr zurückkehren. In Wahrheit jedoch befand sich die heute 42-Jährige zu diesem Zeitpunkt in London und hatte ihre Arbeit wieder aufgenommen. Tochter Luna war allein bei der Großmutter im mittelitalienischen Frosinone - und sollte es für die kommenden drei Monate auch bleiben.

Ein englischer Richter verfügte Ende Juni 2004 die Rückkehr Lunas nach London. Auch das römische Jugendgericht forderte kurz darauf die Überstellung des Kindes an den Vater. Weil die Mutter sich weigerte, ihr Kind herauszugeben, fuhr Tinnemann selbst in die Region Latium und holte Luna im August zu sich nach Hause.

Vom Kurzurlaub zum Kindesentzug

Im Februar 2005 scheint sich die Situation zu stabilisieren: Der Londoner High Court spricht dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter zu - eine ungewöhnliche Entscheidung, weil auch hier das Sorgerecht in der Regel der Mutter zugesprochen wird. In der Urteilsbegründung schreibt Richter Philip Sapsford: "Meiner Meinung nach hat der Vater Beständigkeit gezeigt und bewiesen, dass er Lunas Stabilität und Glück den Vorrang einräumt." Tinnemann habe alles in seiner Macht Stehende getan, um das Kind in der angespannten Situation zu schützen.

Die Mutter geht in Berufung und scheitert. Sie muss sich jetzt an die im Urteil festgelegten Besuchszeiten halten. Die Tinnemanns arrangieren sich - bis zum 10. April 2006: An diesem sonnigen Montagmorgen soll Rosamaria B. ihre Tochter in London zum gemeinsamen Osterurlaub abholen. Die Fünfjährige freut sich, ihre Mutter wiederzusehen. Sie ist stolz, weil sie bereits ihren Namen schreiben kann. Ab September soll sie eine Schule in London besuchen.

"Ich hatte ein merkwürdiges Vorgefühl, aber auch großes Vertrauen in die rechtlichen Instanzen", erinnert sich der Vater. Seine böse Ahnung sollte sich bestätigen. Nachdem ein Gericht in B.s Heimatstadt Frosinone erklärt, dass sämtliche Sorgerechtsentscheidungen auch weiterhin in England getroffen werden müssen, kommt es zur Esklation: Die Mutter behält ihre Tochter bei sich und taucht unter.

Lunas Großmutter Assunta Cannone sagte der italienischen Polizei am 25. Mai 2006, Rosamaria sei kurz nach Ostern von Frosinone ins ungarische Budapest gereist. Sie habe von dort eine Postkarte erhalten: "Meine Tochter (…) teilte mir mit, dass es dem Kind gut gehe und sie die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich nahm daher an, dass sie in die Stadt (Budapest) gezogen war."

In der Tat war Rosamaria B. kurzzeitig dort gemeldet, von den ungarischen Behörden aber nie angetroffen worden. In Frosinone gilt sie als unbekannt verzogen. Im Polizeipräsidium der Stadt wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE niemand zum Stand der Ermittlungen äußern. Derzeit ist nicht bekannt, ob auch die Schwester und der Bruder der Gesuchten von der Polizei vernommen wurden. Telefonisch war die Familie B. in den vergangenen Tagen nicht zu erreichen - die Leitung war ständig besetzt.

Ein neuer Reisepass für die per Haftbefehl gesuchte Mutter

Peter Tinnemann setzte nach der Entführung alle Hebel in Bewegung. Er stellt Strafantrag wegen Kindesentzugs in Italien und Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren nach nur drei Monaten ein - weil "für die Beschuldigte kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist".

Ein italienischer Haftbefehl ist zwar weiterhin in Kraft, zeigt aber wenig Wirkung: Am 24. Oktober 2006 gelang es der Mutter, im kalabrischen Crotone unbehelligt einen Reisepass zu beantragen und sogar Luna darauf eintragen zu lassen - ein "starkes Stück", wie es ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Rom formulierte. Zwar wurde die Gültigkeit des Passes im Nachhinein landesweit widerrufen. Es ist jedoch trotz Eintrags in das Schengen Informationssystem SIS nicht garantiert, dass Rosamaria B. bei einer Ausreise an der Grenze festgehalten würde.

Kavaliersdelikt Kindesentführung

Tinnemann fühlt sich von den Behörden im Stich gelassen. "Das Kind ist doch bei der Mutter, was regen Sie sich auf", sei der Tenor in den Gesprächen mit Vertretern der Staatsanwaltschaften gewesen. In einem internen Schreiben vom 11. Januar 2007 erklärte die stellvertretende Staatsanwältin von Frosinone, Rosaria Monti, die Besorgnis von Tinnemann sei "menschlich verständlich". Die "verschleierten Vorwürfe der Untätigkeit und sogar der mangelnden Zusammenarbeit" an die Adresse der Staatsanwaltschaft allerdings entbehrten jeder Grundlage. Gegenüber SPIEGEL ONLINE wollte sich Monti trotz mehrfacher Anfragen nicht äußern.

Tinnemanns römische Rechtsanwältin Roberta Ceschini erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler: "Für mich steht fest, dass die Behörden sich nicht ausreichend bemüht haben, das Kind zu finden." Es könne als sicher gelten, dass die Mutter in Kontakt mit ihrer Familie in Frosinone stünde - und vermutlich sogar mit ihrer Tochter in der Nähe lebe. Mit entsprechenden Maßnahmen wie zum Beispiel einer Telefonüberwachung hätte die Polizei Luna leicht finden können, kritisiert die Anwältin. "Der Kindesentzug wird in Italien aber immer noch als minder schweres Verbrechen angesehen. Dementsprechend nachlässig wird auch ermittelt", so Ceschini.

EU-Kommissar Frattini verweist auf Haager Konvention

Der Vater gab nicht auf. Er kontaktierte Polizei und mobiles Einsatzkommando in Frosinone, das italienische Justizministerium in Rom, das deutsche Außenministerium und die deutsche Botschaft in Italien. Er schaltete Websites, schrieb Appelle und sprach mit Fernsehsendern. Zwei Abgeordnete des Europäischen Parlaments setzten sich bei EU-Kommissar Franco Frattini für Tinnemann ein - mit mäßigem Erfolg. "Die Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen unterliegt ausschließlich dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten", erklärte Frattini und verwies auf das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. "Es ist skandalös, dass der Vizepräsident der EU-Kommission auf einen Leitfaden verweist, der in seinem eigenen Land nicht eingehalten wird. Wenn er wollte, könnte er sicherlich etwas bewirken", empört sich Tinnemann.

Mehrfach fuhr der Vater nach Frosinone und versuchte die Familie zu kontaktieren. Er traf auf eisiges Schweigen. Eine befreundete Journalistin in Italien bemühte sich um Aufklärung - ohne Erfolg. In seiner Verzweiflung engagierte Tinnemann vor einigen Wochen Privatdetektive, die in Frosinone Nachforschungen anstellten. Nachdem ihnen ein Foto gezeigt wurde, erklärten einige Nachbarn der Großmutter, sie hätten Luna mehrfach gesehen. Ein klarer Hinweis, der von der Polizei vor Ort aber offenbar nicht weiter verfolgt wurde. Man empfahl dem Vater, die Klöster in der Gegend nach Luna abzusuchen. Tinnemann war erschöpft: "Ich habe alles versucht, aber es funktioniert nicht." Tinnemann will sich von jetzt an nur noch auf sich selbst verlassen: "Irgendwann verliert man einfach alle Hemmungen."

Über die Motive seiner Ex-Frau kann der Berliner nur spekulieren: "Ich vermute, dass sie ein psychisches Problem hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass eine Mutter in ihrem Verhalten so gar keine Rücksicht auf das Kind nimmt?" Dass Luna sozusagen im Untergrund aufwachse, stelle eine ebenso starke Belastung dar wie die Tatsache, dass sie ihren Vater und die Großeltern in Deutschland nicht sehen können. Nicht zuletzt hätte die Tochter längst eingeschult werden sollen. Die berechtigte Frage des Berliners: "Wie lange will Rosamaria das durchhalten?"

 

URL:

· http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,529282,00.html

 

 


 

 

Donnerstag, 31. Jan 2008, Die Rheinpfalz

Noch keine Spur von Mutter und Sohn

Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden

Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.

Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.

Weil es nicht zur Übergabe kam und die Mutter mit dem Kind davon laufen konnte, sieht sich auch der Servicebereich Jugend, Familie und Soziales - allen voran Leiterin Ute Lenz - einer Strafanzeige der Anwältin des Vaters ausgesetzt. Die Anwältin hat gegenüber der Polizei den Vorwurf der "Kindesentführung" erhoben.

Unterschiedliche Interpretationen über das Sorgerecht gibt es zwischen der Jugendbehörde und der Anwaltsseite der Mutter. Beigeordneter Günter Lätsch ging gestern laut Beschlusslage des Oberlandesgerichts Zweibrücken davon aus, dass das Sorgerecht von einem US-Gericht endgültig dem amerikanischen Vater zugesprochen worden sei. Dagegen sprach die Anwaltsseite der Mutter davon, dass die letztgültige Entscheidung zumindest in den USA noch zu treffen sei und die Entscheidungen in Deutschland rein auf dem vorläufigen Sorgerecht beruhte, das der Vater nach der Ausreise der Mutter von einem US-Gericht erhalten habe. Das große Problem für die Frau wäre laut Anwaltsseite, dass sie, wenn sie auftauchte, kein Geld hätte, um mit ihrem Kind in die Vereinigten Staaten zu reisen und dort ihr Sorgerecht in einem langwierigen Verfahren durchzusetzen.

Beigeordneter Günter Lätsch betonte gestern nochmals, dass seine Behörde in diesem Fall keinerlei Einfluss auf den Verlauf gehabt habe. "Ab dem Moment, als das Gericht den sofortigen Vollzug für den 31. Januar angeordnet hatte, konnten wir nichts mehr tun", betonte er. Da das OLG Zweibrücken nach der Abweisung einer Beschwerde der Frau beim Bundesverfassungsgericht die Übergabe verfügt habe, habe das Amt nicht mehr das Kindeswohl bewerten oder gar in den Vordergrund stellen dürfen. "Dem Auftrag der Sofortvollstreckung hatten wir Folge zu leisten", erläuterte Lätsch. Nur vor dieser Anordnung hätte durch die Mutter eine Aussetzung des Vollzugs beantragt werden können. Auch wenn es menschlich nur schwer vermittelbar sei, habe die Jugendbehörde rein ihre Funktion als gesetzlicher Apparat erfüllen müssen, ergänzte Lenz.

Ungewöhnlich langes Verfahren

Lätsch verwies darauf, dass bereits Ende Januar 2006 der Vater einen Gerichtsbeschluss erwirken konnte auf sofortige Rückgabe des Kindes in die USA. Laut Rechtsvereinbarung zwischen Deutschland und den USA "muss eine Rückführung erfolgen, wenn unerlaubt ein Kind in ein anderes Land mitgenommen wird". Da Mutter und Vater alle Rechtsmittel bis zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ausnutzten, habe sich das gesamte Verfahren so ungewöhnlich lange hingezogen. "Normalerweise sollen solche Verfahren zum Wohl des Kindes innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein", erläuterte Lenz.

Hans-Jürgen Flörchinger, Geschäftsführer des Zentrums für Arbeit und Bildung, das als Jugendhilfeeinrichtung das Kind die fünf Tage vorm Übergabetermin betreute, verwies bei der Pressekonferenz darauf, dass das Kind so gut wie keine Erinnerungen mehr an seine ersten drei Lebensjahre in den USA habe und hier bei der Mutter bleiben wolle. Ein auf einem Arztattest beruhenden Antrag auf Reiseunfähigkeit des Kindes habe das Familiengericht infolge des OLG-Urteils abgelehnt. "Warum solch enormer Zeitdruck durch das Gericht ausgeübt wurde, kann ich nicht verstehen", meinte Flörchinger. Er betonte das hervorragende Mutter-Kind-Verhältnis. Der Sechsjährige sei ein sehr lebendiges und wohlerzogenes Kind. Ihn nicht bei seiner Mutter zu belassen, sei schlecht für den Jungen. "Er wird unter den ungewohnten Umständen in den USA und nur Englisch sprechenden Menschen um ihn herum zu leiden haben", sagte er. Der Vater sei am Montag um die Mittagszeit beim ZAB völlig überraschend aufgetaucht und habe barsch auf Englisch nach dem Jungen gefragt. "Weder er noch sein Begleiter konnten auch nur ein Wort Deutsch sprechen", sagte Flörchinger. Der Mann sei auf die für den Nachmittag vorgesehene Übergabe beim Jugendamt verwiesen worden.

Hoffen auf Einsicht des Vaters

Kritik an der Rückführung kommt auch vom Kinderschutzbund Frankenthal. "Wir können die Entscheidung des Staates in diesem Fall nicht für gut heißen, sondern nur anprangern", teilte die Vorsitzende Annette Hambsch in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall gehe es nur um die Rechte der Erwachsenen und um sture Bürokratie, nicht um das Wohl des Kindes. "Es bleibt uns nur auf die Einsicht des Vater zu hoffen, zum Wohle seines Sohnes auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten, um damit sich und seinem Sohn die Chance zu geben ein unbeschwertes Verhältnis aufzubauen, frei von einem Trauma", so Hambsch. Viel schöner wäre es aus Sicht des Vereins, könnte sich das Kind auf einen Urlaub bei seinem Vater freuen. "Und wie viel angenehmer wäre es für den Vater, ein glückliches Kind in Empfang zu nehmen, als jetzt ein verängstigtes Kind mitzunehmen, mit dem er nicht sprechen kann, weil sie die jeweiligen Sprachen nicht sprechen", meinte sie. (tb)

Originalnachricht:

http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg.html&path=/rhp/lokal/fra&id=3154351

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Entführt eine Mutter das gemeinsame Kinder, kann man sicher sein, dass der Deutsch Kinderschutzbund, mitunter auch Deutscher Mutterschutzbund) dazu aufruft, die Entführung zu legalisieren. Wenn dagegen ein Vater das gemeinsame Kind entführt, hat der Deutsche Kinderschutzbund nach unseren Erkenntnissen noch nie dafür plädiert, das Kind beim Vater zu belassen.

Wer diesem Verein Geld spendet ist selber schuld.

 

 


 

 

Fahndung

Berliner Polizei sucht nach der kleinen Bianca

Seit 2005 ist die Vierjährige verschwunden. Ihr Vater wird verdächtigt, sie entführt zu haben. Nun wird nach dem 38-jährigen Matthias W (Name ist dem Väternotruf bekannt) aus Friedrichsfelde gefahndet - mit einem Foto und einem internationalen Haftbefehl.

 

Die Polizei fragt: Wer kennt den auf dem Foto abgebildeten Matthias W und hatte seit November 2005 Kontakt zu ihm?

Foto: Polizei

Von Tanja Laninger

Die Polizei fahndet mit internationalem Haftbefehl nach einem Mann, der seine Tochter entführt haben soll. Es handelt sich um den 38-jährigen Matthias W aus Friedrichsfelde. Das Mädchen ist seit November 2005 verschwunden. Am Montag haben die Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei Fahndungsfotos des Vaters veröffentlicht. Auch die Angehörigen der verzweifelten Mutter bitten auf einer Internetseite um Hilfe bei der Suche nach der heute vierjährigen Bianca Lara W (Name ist dem Väternotruf bekannt).  Ihre Eltern Matthias W und María L (Name ist dem Väternotruf bekannt) , eine Argentinierin, hatten sich im Januar 2003 getrennt; die gemeinsame Tochter Bianca Lara lebte daraufhin bei ihrer Mutter.

Bereits am 18. November 2005 soll der Vater das Mädchen absprachegemäß aus deren Kindertagesstätte in Friedrichsfelde abgeholt haben. Das Kind wurde jedoch entgegen der Vereinbarung zwei Tage später - an einem Sonnabend - nicht wieder bei der Mutter abgeliefert, berichtet Polizeisprecher Bernhard Schodrowski. "Wie Ermittlungen ergaben, hatte er zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz in Berlin aufgelöst und Reisepläne in die USA geäußert."

Matthias W soll seinen Eltern einen Brief hinterlassen haben, in dem er erklärte, dass er von Berlin fortgehe und seine Tochter mitnehme. Das berichten Angehörige von María Lapellegrina auf der Internet-Seite www.find-bianca.de, die außer auf Deutsch auch in Polnisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch abgefasst ist.

Auf der Internetseite ist auch ein Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nachzulesen. Um "drohende Gefahr" von dem Kind abzuwenden, hatte das Amtsgericht bereits am Tag nach der Entführung der Mutter die elterliche Sorge für Bianca allein übertragen (Geschäftsnummer 170F/7956/05). Das Gericht hat dem Vater zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von bis zu 25.000 Euro verboten, das Kind außerhalb bundesdeutscher Grenzen zu bringen.

Daran scheint sich Matthias Wnicht gehalten zu haben. Denn nach Polizeiangaben führte Ende Juni 2006 ein Fernsehbericht über den Fall zu einer Zeugin, die angab, den Tatverdächtigen in Breslau/Polen kennengelernt zu haben. Kurz darauf, Anfang Juli, soll Matthias W aus Polen nach Deutschland zurückgekehrt sein; sein genauer Aufenthaltsort ist aber bisher nicht bekannt. Ein letzter Hinweis ergab, dass sich Vater und Tochter im August 2006 zumindest kurzfristig in Hamburg aufhielten.

"Wir gehen davon aus, dass sich Vater und Tochter immer noch in Deutschland aufhalten", sagte Polizeisprecher Schodrowski, "und möglicherweise gehen sie einem normalen Tagesablauf nach." Sie könnten bei einer Arbeitsstelle, Behörden, der Kinderbetreuung oder Erledigungen des täglichen Lebens soziale Kontakte haben.

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten die Bevölkerung um Mithilfe und fragen: Wer kennt den auf dem Foto abgebildeten Matthias W und hatte seit November 2005 oder kürzlich Kontakt zu ihm? Wer kann Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort des Mannes und seiner Tochter Bianca machen? Wer hat Matthias W oder Bianca in den vergangenen Wochen gesehen?

Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, nehmen das Landeskriminalamt (Tel.: 030/4664 912406 oder 030/4664 912400) sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Stand: Dienstag, 23. Januar 2007, 08:40 Uhr

 

http://www.morgenpost.de/desk/1186765.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nach uns vorliegenden Informationen, ist die Fahndung nach Matthias W seit einem knappen Jahr eingestellt worden.

Das Kind ist offenbar wieder bei der Mutter, die sich - nach den uns mitgeteilten Informationen - inzwischen mit dem Kind ins Ausland abgesetzt haben soll. Sollte dies so zutreffen, so kann man fragen, warum dann nicht auch die Mutter zur Fahndung ausgeschrieben wird? Die Antwort wissen Sie als Leser/in von www.vaeternotruf.de natürlich schon längst. Weil eine Mutter die ein Kind entführt, natürlich nicht das selbe ist, wie ein Vater der ein Kind entführt, denn in Deutschland steht eine entführende Mutter unter dem ausdrücklichen Schutz des Grundgesetz:

Die Internetseite www.find-bianca.de auf der nach dem Kind gesucht wurde, wird übrigens nicht mehr betrieben. Der Vater kann sich ja diese Internetadresse gleich einkaufen und darauf nach seiner Tochter suchen.

Wenn auch das nicht hilft, dann kann er sich vertrauensvoll an seine Polizei wenden, die werden ihn dann aufklären, dass sie sich nur dann zuständig fühlen, wenn sich eine Mutter an sie wendet.

 

 

 

Grundgesetz Artikel 6 

...

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

 

Väter werden im Grundgesetz nicht als schutzwürdig genannt, schließlich braucht man die ja noch als Kanonenfutter für zukünftige von Deutschland geführte Kriege, die zum Schutz der Mütter geführt werden müssen. Deshalb dürfen in Deutschland nur Mütter Kinder entführen, Väter aber nicht.

 

21.01.2008

 

 


 

 

 

 

 

Kindesentführung

Seit knapp einem Jahr hat die 26-jährige Antje Harfouch ihre beiden kleinen Kinder nicht mehr gesehen. Ihr muslimischer Mann aus Algerien hat sie ohne ihr Einverständnis nach Algerien gebracht. Weil die Eheleute getrennt lebten, besuchten die Kinder regelmässig ihren Vater in Delmenhorst. Ostern 2004 hat er sie nicht zurückgebracht. Inzwischen ist auch er verschwunden, die Behörden sind in einem Land wie Algerien relativ machtlos.

 

Dazu im Gespräch: Cornelia Pries, Verband binationaler Familien

von Marianne Strauch

02.03.2005

 

 

http://www.radiobremen.de/tv/bubi/video/tage/020305.html

 

 

Elterninitiative vermisste Kinder: www.vermisste-kinder.de

 

Internationaler Sozialdienst Frankfurt, Tel.069 / 858072

 


 

 

Reportage

Der verlorene Sohn

Bei einer Kindesentführung ins Ausland stößt das deutsche Recht an seine Grenzen: Eine Mutter, die eher ins Gefängnis geht, als den Aufenthalt des Jungen zu verraten – ein verzweifelter Vater und ein Urteil, das keinem nützt

Von Bernd Kastner

 

Werner Kapp sagt, er habe diese Ahnung schon lange gehabt. Trotzdem brachte er Sven an jenem Tag in den Kindergarten, wie alle zwei Wochen, wenn das Kind vom Vater zur Mutter wechselt. Sven, vier Jahre alt, lebt eine Woche hier, eine Woche dort.

Es ist der Rosenmontag 2004, und irgendwann an diesem Tag holt Elena Kapp den Kleinen vom Kindergarten ab, doch fährt sie nicht nach Hause. Seither wartet der Vater auf ein Lebenszeichen des Jungen. Eineinhalb Jahre später wird die Mutter in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Sie nimmt auf der Anklagebank Platz, ihr gegenüber der Vater ihres Kindes. Sie schaut ihn nicht an. Welchen Beruf üben Sie aus?, fragt der Richter. "Zurzeit bin ich Mutter."

Diesen Beruf kann Elena Kapp jedoch nicht mehr ausüben. Seit Juni sitzt sie in Neudeck, dem Frauengefängnis von München, man beschuldigt sie, ihren Sohn ins Ausland entführt zu haben. Die Mutter ist die Einzige in dem Münchner Gerichtssaal, die weiß, wo Sven ist. Sie lässt eine Erklärung verlesen: "Ich weise darauf hin, dass ich Sven nicht an den Vater ausliefern werde." Lieber Gefängnis.

mutter, ap

Am 23.Februar 2004 holte Elena Kapp den Jungen vom Kindergarten ab - Tags darauf erreicht sie Bulgarien. Svens Vater hat ihn seitdem nicht mehr gesehen.

Foto: AP

 

 

Die Geschichte der Familie, die nie eine richtige werden sollte, beginnt in einer Disco in Bukarest. 1998 arbeitet Kapp in Rumänien, er ist Programmierer. Am Wochenende ist Zeit zum Tanzen, und ihm fällt diese Frau auf, jung ist sie, attraktiv und intelligent. Der Mann aus dem Erdinger Moos, damals 32, und die 23-jährige bulgarische Studentin Elena verlieben sich. Die Gefühle erkalten bald. Doch da ist Elena schon schwanger.

Sie diskutieren über eine Abtreibung, und später wird Kapp sagen, Sven sei "kein Wunschkind" gewesen. Doch die Frau will das Kind. Das Paar geht nach Deutschland und bezieht eine Wohnung im Haus seiner Eltern nahe des Münchner Flughafens. Elena lernt schnell Deutsch, die werdenden Eltern schöpfen Hoffnung, heiraten, fahren in den Flitterwochen nach Venedig.

„Ich hasse die Familie“

Die Hochzeit sei der größte Fehler ihrer Mandantin gewesen, wird die Anwältin der Mutter später sagen. Hätte sie ihr Kind unverheiratet und in Bulgarien geboren, säße sie jetzt nicht im Knast. Im Januar 2000 kommt Sven zur Welt. "Als der Bub in meinem Arm lag", sagt der Vater, "da war es ein Wunschkind."

Zwischen Svens Geburt und seinem Verschwinden liegen vier Jahre. Jahre des Streits. 200.000 Ehen scheitern pro Jahr in Deutschland, 170.000 Kinder stehen zwischen Vater und Mutter. Dass Sven bald wie ein Waise leben muss, aus der Trennung eine Tragödie wird, ahnt zunächst niemand.

250 bis 300 Entführungen von Kindern im Jahr aus oder nach Deutschland werden offiziell registriert, die Zahlen steigen seit Jahren. Von sogar 2.000 bis 3.000 solcher Fälle geht die Selbsthilfegruppe "Vermisste Kinder" aus. Die Leiterin Monika Bruhns sagt: "Oft geht es den Eltern nicht ums Wohl des Kindes, sondern darum, den anderen zu bestrafen, zu verletzen, kaputt zu machen."

Als sie noch gemeinsam lebten, hält Elena Kapp dem Vater vor, sich weder um sie noch das Kind zu kümmern. Sie müsse immer zu Hause bleiben, er gebe ihr zu wenig zum Essen, schlage sie sogar. Mehrmals erstattet sie Anzeige bei der Polizei, flüchtet ins Frauenhaus.

Werner Kapp bestreitet alle Schläge und wirft der Mutter vor, Sven zu vernachlässigen. Einmal habe er den Jungen inmitten von Glasscherben sitzend vorgefunden. Er installiert eine Kamera, um das Verhalten der Mutter zu dokumentieren, die Bilder liefern keinen Beweis. Der Vater schämt sich.

 

» Es gibt einen einzigen Mann für mich, das ist mein Sohn. «

Schreibt die Mutter Elena Kapp in ihrem Abschiedsbrief

Eine Familientherapeutin hat einen Satz der Mutter notiert: "Ich hasse die Familie Kapp. Ich werde alles daran setzen, die Familie fertig zu machen." Elena fühlt sich von der Schwiegermutter erniedrigt. Von psychischer Gewalt spricht der Familienrichter aus Freising, notiert aber: "Eine Flucht der Mutter mit Sven nach Bulgarien ist nicht ernsthaft zu befürchten."

Minutiös regeln Gerichte, bei wem das Kind wie lange sein soll, die Eltern treffen sich nur in Beratungsstellen und vor Gericht. Sie lehnen Therapeuten und Gutachter ab, ausgerechnet die, die ihnen helfen könnten, bombardieren sie mit Vorwürfen: parteiisch! Rassistisch!

Als Sven vier ist und der Vater bereits mit seiner neuen Partnerin lebt, mit der er ein weiteres Kind hat, besucht ein Gerichtsgutachter erneut die zerstörte Familie Kapp. Er zeichnet das Bild eines schüchternen, leidenden Kindes. Sven stottert, kaut an den Nägeln, macht in die Hose, wacht nachts auf, hat Angst. Wochenlang übergibt er sich, steckt die Faust in den Mund und sagt: "Ich will spucken."

Im Kindergarten hält er keine Regel ein, ist unsicher und unkonzentriert. Sven sagt zu dem Psychologen: Ob seine Eltern ihn immer lieb hätten, wisse er nicht: "Bei meinem Papa gefällt es mir am besten, aber bei meiner Mama auch." Er will bei beiden wohnen. "Wir sind beide schuld, dass es Sven so schlecht geht", gibt der Vater zu Protokoll. Der Gutachter bezeichnet die Eltern zwar "prinzipiell als erziehungsfähig", doch registriert er Kindswohlschädigung durch ihren zwanghaften Kampf gegeneinander.

Die Mutter fürchtet, dass das Gericht ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzieht. Vor Gericht wird sie sagen: Ich hatte doch dieses Recht, also durfte ich mit Sven gehen. Sie wird hören, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht viel wert ist, weil sie trotzdem verpflichtet ist, dem Vater den Umgang zu ermöglichen.

Sven müsse etwas gewusst haben, sagt der Vater. "Papa, wenn ich in Bulgarien bin, dann seh’ ich dich ja gar nicht mehr", habe er am letzten gemeinsamen Wochenende gesagt. "Wie kommst du denn darauf?", habe der Vater geantwortet, "Papa lässt dich doch nicht allein!"

Zwei verfeindete Anwältinnen

Am 23.Februar 2004 fährt Elena Kapp zum Münchner Busbahnhof, tags darauf erreicht sie Bulgarien. Den Jungen hat sie dabei. Ihrem damaligen Freund hinterlässt sie einen Abschiedsbrief: "Es gibt einen einzigen Mann für mich, das ist mein Sohn." Ihrer Anwältin schreibt sie: "Ich habe mein Vertrauen in die deutschen Gerichte verloren."

Svens Geschichte ist auch eine Geschichte der Anwältinnen. Vor den Familiengerichten und im Strafprozess, in dem der Vater Nebenkläger ist, treten Cornelia Strasser für die Mutter und Petra Kuchenreuther für den Vater gegeneinander an. "Wir sind bestens befeindet", erklärt Strasser. Kuchenreuther sagt: "Ich gebe ihr nicht die Hand. Ich traue ihr nicht."

Kuchenreuther tritt selbst in den Zeugenstand, sie glaubt, ihr Gegenpart sei in die Flucht verwickelt. "Das ist ein Verbrechen am Kind", sagt sie. Strasser argumentiert: "Ich denke, dass ein so kleines Kind zu seiner Mutter gehört." Die Anwälte kämpfen um, nicht für das Kind. Sie bauen keine Brücken.

"Die Schärfe hat Frau Strasser ins Verfahren gebracht", sagt der Familienrichter. Er sei überzeugt, Strasser habe "einen Anteil daran, dass das arme Kind jetzt mehrere Monate ganz auf die Eltern verzichten muss". Zum ersten Mal in seiner Karriere erlässt der Richter einen Haftbefehl, um die Herausgabe des Kinds zu erzwingen.

Von jetzt an telefoniert Werner Kapp viel, verschickt Faxe und E-Mails, an die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, an den Ministerpräsidenten, schreibt "Eilt sehr" darüber und macht sechs Ausrufezeichen. "Ich bin kurz vorm Verzweifeln", faxt er an den Bundeskanzler. Im Mai 2004 eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen "Entziehung Minderjähriger".

Werner Kapp führt durch seinen Heimatort, über den die Flugzeuge donnern. Zeigt, wo sie gewohnt haben, eine typische Vorortsiedlung, jeder kennt jeden. Er öffnet das Gartenhäuschen mit Svens Spielsachen. Zu Hause, sagt er, liege noch das Weihnachtsgeschenk, ein Gabelstapler, Sven hat ihn sich gewünscht.

Werner Kapp, der das Programmieren gelernt hat und erkennen muss, dass sich seine und Svens Zukunft nicht mehr programmieren lässt, spricht leise, jedes Lächeln wirkt gequält. Wo ist der Bub? Wie geht es ihm? Geht er in den Kindergarten? Er sagt, er dürfe sich nicht zu sehr hineinsteigern, seiner neuen Familie zuliebe.

Christian Schmidt-Sommerfeld, Chef der Münchner Staatsanwaltschaft, erklärt, dass nach deutschem Recht auf Kindesentzug bis zu fünf Jahre Haft stehen. Was aber würde mit Sven passieren, fragt er, wenn man die Mutter verhaftet? "Hier stößt das Recht an seine Grenzen." Dennoch erlassen die Ermittler einen europaweiten Haftbefehl.

 

 

"Die strafrechtliche Schiene ist im Sinne des Kindswohls selten das geeignete Vehikel." Hans-Michael Veith sagt das. Es gibt in Deutschland für alles eine Behörde, sogar für Kindsentführungen. Veith leitet beim Generalbundesanwalt eine Abteilung, die auf Basis internationaler Abkommen versucht, diplomatischer Mittler zu sein zwischen Ländern und Rechtssystemen.

Ziel ist, dass der andere Staat deutsche Sorgerechts-Urteile anerkennt. Das dauert. "Der Zeitfaktor", sagt Veith, "spielt eine große Rolle." Ein Jahr sei die entscheidende Grenze. Wenn ein Kind einmal so lange von einem Elternteil fern gehalten wurde, werde aus Unrecht schnell Recht. Oft wollten die Gerichte das Kind dann nicht wieder aus seiner Umgebung herausreißen.

Ein Jahr! Die Zeit rennt dem Vater davon. Das Familienverfahren könnte in Bulgarien weitergehen, doch die Mutter ist verschwunden. Kapp engagiert in Sofia einen Anwalt und drei Detektive, die Suche wird sein Leben. Bei der bulgarischen Polizei will er Vermisstenanzeige aufgeben und erhält zur Antwort: Das Kind ist doch bei seiner Mutter.

Verzweifelt klappert Kapp in Bulgarien Kindergärten ab. Was, wenn er ihn fände? "Ich weiß es nicht", sagt der Vater. Er weiß auch nicht, wie er sich eine Zukunft mit dem Sohn vorstellen soll, nur so viel weiß er: Ein Lebenszeichen wünscht er sich, ein Foto, einen Anruf vielleicht, und sonst das, was für Sven am besten ist.

Die Spur der Mutter findet sich erst im Juni 2005 wieder. Sie fliegt nach Zypern in den Urlaub. Ohne Sven. Bei der Einreise wird sie verhaftet, bald nach Deutschland ausgeliefert.

Das Frauengefängnis Neudeck liegt direkt unterhalb vom Nockherberg, dem Münchner Bierberg. Frau Kapp begrüßt ihre Anwältin mit Küsschen links, Küsschen rechts. Die Mutter wirkt nicht bitter, eher siegessicher, fröhlich fast, sagt, sie habe sich abgefunden mit der Haft, ein paar Monate noch, glaubt sie.

Ihrem Ex-Mann gehe es nicht ums Kind, sonst hätte er sie nicht ins Gefängnis werfen lassen. "Ihm geht es um persönliche Rache, weil ich nicht gehorcht habe in der Ehe." Harte Worte, und doch wirkt sie weich, jetzt in diesem Besuchszimmer. Man kann sie sich gut als sorgende Mutter vorstellen.

Sven gehe es jetzt viel besser, sagt sie. All die Auffälligkeiten seien verschwunden. Nach seinem Vater frage er nicht mehr, Deutsch zu sprechen habe er aufgehört, als sie deutsche Filme mit ihm anschauen wollte, habe er protestiert: Das versteh’ ich nicht!

Da lachen Mutter und Anwältin, es klingt wie das Kichern zweier Freundinnen. Natürlich, sagt Elena Kapp, "das Kind braucht seinen Vater und er das Kind". Ja, es sei "grauenhaft" für den Vater, den Sohn so lange nicht zu sehen. Und ja, wahrscheinlich werde Sven psychische Schäden davontragen, "dagegen kann man nichts machen".

Versuch eines Handels

Ihre Worte, ihre Gesten deuten nicht auf den geringsten Zweifel an ihrem Handeln. Sie opfert sich und ihr Kind, um eine Zukunft mit dem Kind zu haben. Irgendwann. Wenn der Vater zustimmt, dass die beiden sich regelmäßig sehen, Sven aber in Bulgarien bleibt, wäre eine Lösung möglich, sagt sie. Nur dann.

Zwei Tage später sitzen sich Svens Mutter und Vater wieder im Gerichtssaal gegenüber, letzter Verhandlungstag. Die eine Seite hat das Gefängnis als Druckmittel, die andere den Jungen. Keiner sagt, ich verzichte auf ein Stück meines Rechtes, damit das Kind wieder Eltern bekommt. "Sie hat einen starken Charakter", sagt Elena Kapps letzter Freund im Zeugenstand. "Wenn sie etwas machen wollte, hat sie das gemacht."

Eine Familientherapeutin beschreibt Elena Kapps Standpunkt: "Ich bin die Mutter, und das Kind gehört zur Mutter." Die Zeugin erinnert sich, wie die Eltern einander das Kind abkaufen wollten: Was willst du für Sven, habe der Vater gefragt – die Mutter hätte auf den Unterhalt verzichtet. "Für mich", sagt die Therapeutin, "war das Opfer der Sven." Es ist selten, dass jemand von Sven spricht.

Elena Kapp beantwortet Fragen erst kurz vor der Urteilsverkündung, auch die ihres Ex-Mannes. Wie geht es Sven? Zum ersten Mal in den drei Gerichtstagen schaut sie ihn an, sagt: "Ich habe gehört, dass es ihm gut geht."

Ihre Anwältin plädiert auf Freispruch. Ihre Mandantin habe nicht gewusst, dass die Flucht strafbar ist. Sie argumentiert mit dem "entwürdigenden" Leben im Vater-Haus, spricht von "Leibeigenschaft" und "Herrenmenschenattitüde".

Strafrichter Robert Grain aber wertet die Flucht als "Selbstjustiz". Sie habe gewusst, dass sie Unrecht tue, "so dumm sind Sie nicht!". Sie solle doch ihre Strategie zumindest in der zweiten Instanz ändern und Sven nicht mehr verstecken, schließlich sei ihr Tun ein "Dauerdelikt": Nach Ende der Haft sei ein neuer Prozess zu erwarten. Aus den Worten des Richters spricht kein Zweifel, als er das Urteil verkündet: Zwei Jahre. Ohne Bewährung.

Als sich die Mutter im Juni von Sven in den Urlaub verabschiedete, versprach sie ihm: In zehn Tagen bin ich wieder da.

(Die Namen der Familie sind geändert)

(SZ vom 14.12.2005)

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/169/66103/

 

 

 

 


 

 

 

Von: Sos [mailto:sos@soschildabduction.com]

Gesendet: Samstag, 29. März 2003 10:56

An: sos@soschildabduction.com

 

Betreff: DEUTSCHLAND : das Gesetz des Dschungels

 

SOS Enlevement d'enfants : 28. Maerz 2003

DEUTSCHLAND : das Gesetz des Dschungels

 

Denis Paolini, der seit dem 21 Januar inhaftiert war, weil er versucht hatte, seine Tochter zu sehen, wurde am 19. Maerz nach einer vierstuendigen Verhandlung vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen.

Herr Paolini musste auf sein Recht verzichten, den deutschen Staat wegen gesetzwidriger Inhaftierung zu verklagen, um sein Besuchsrecht fuer seine Tochter zu bewahren.

Es wird auch in diesem Fall von der deutschen Justiz die Anwendung widerrechtlicher Mittel in Straftverfahren gegen Eltern, die um den Umgang mit ihren nach Deutschland entfuehrten Kindern kaempfen, zugegeben. Auch wenn diese Eltern dem Druck nicht nachgeben, gelingt es dem deutschen Staat durch Drohungen, die sich auf die Kinder des betroffenen Elternteils auswirken, nicht verklagt zu werden.

Denis Paolini hat 2 Monate in deutschen Gefaengnissen verbracht und in dieser Zeit, als Protest gegen die gesetzwidrige Inhaftierung, einen Hungerstreik gemacht und dabei 14 kg abgenommen. Die Gefangenenrechte die durch die Wiener Konvention gesichert sind, wurden ihm verweigert. Die deutschen Behoerden haben ihn daran verhindert, mit dem franzoesischen Konsulat Verbindung aufzunehmen, unter dem Vorwand, er sei marokkanischer Staatsangehoerige, obwohl in offiziellen deutschen Urkunden seine franzoesische Staatsangehoerigkeit vermerkt ist.

Gegen Herrn Paolini ist auch ein gesetzwidriger Abschiebungsverfahren eingeleitet worden, um fuer die Kontaktsperre zu seiner Tochter einen legalen Grund zu schaffen, da Herrn Paolini nicht unbegrenzt in Deutschland aufgrund falscher Anschuldigungen eingesperrt bleiben kann, unter Bezugnahme auf Gesetze, die in keinem Zusammenhang mit diesen Anschuldigungen stehen.

In einem anderen Fall findet am 31. Maerz beim OLG Hannover eine Gerichtsverhandlung statt : Herr Elfeke, der nach 2 aufgrund falscher Anschuldigungen (Rasenbeschaedigung!!) erfolgten Inhaftierungen und einem bedingungslosen Freispruch, ist nun in dieser Sache von der Staatsanwaltschaft vor Gericht geladen. Dabei geht es eindeutig darum, ihm durch Drohungen bezueglich seines zukuenftigen Umgangs mit seinen vor fuenf Jahren entfuehrten Kindern daran zu hindern, den deutschen Staat wegen der widerrechtlichen Verhaftungen zu verklagen.

Wie bereits 1997 von Praesident Chirac betont, herrscht in Deutschland das Gesetz des Dschungels ; dort benutzt die Justiz illegale Mittel, falsche Anschuldigungen, Inhaftierungen, usw... gegen ausgegrenzte Elternteile, deren Kinder nach Deutschland entfuehrt worden sind. Diese Eltern wollen nicht einfache Erzeuger-Geldbringer sein.

Diese Verfahrensweise erinnert an einer beschaemenden Vergangenheit ; hinzu kommt noch, dass von dem Gesetz aus dem Jahr 1938, das zur Germanisierung der auslaendischen Kinder diente, am 24.03 in Hannover bei den Kinder des Herrn Elfeke, mit Methoden, die eines Rechtsstaats unwuerdig sind, Gebrauch gemacht wurde.

Wir weisen daraufhin, dass die Mehrheit saemtlicher internationaler Kindesentfuehrungen nach Deutschland erfolgen. Opfer davon sind jedes Jahr ca. 800 franzoesische Kinder. In den meisten Faellen werden dann jeglicher Kontakt zur Ursprungsfamilie und die Beziehung zum urspruenglichen Kulturkreis endgueltig abgebrochen.

 

 

 


 

 

Mutter war mit kleiner Tochter in Kanada untergetaucht: 15 Monate Haft auf Bewährung

Von Michael Will

,,Ich möchte mich für die Tat von ganzem Herzen entschuldigen. Ich bedauere das sehr.

Ich liebe mein Kind, es war immer mein Leben. Ich hoffe, ich kann es irgendwann wieder in die Arme nehmen.'' Mit tränenerstickter Stimme versuchte A. G. diese Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bamberg das zu rechtfertigen, was sich im Juristendeutsch ,,Entziehung Minderjähriger'' nennt.

BAMBERG. - Eineinhalb Jahre war die 38-jährige Mutter mit ihrer heute siebenjährigen Tochter in Kanada untergetaucht, obwohl sie nicht das Sorgerecht für das Mädchen hatte. Nach einem dreiwöchigen gemeinsamen Urlaub hatte die gebürtige Polin P. nicht wie vereinbart wieder zu ihrem sorgeberechtigten Vater J. G. nach Ebern (Landkreis Haßberge) zurückgebracht. Für den 43-jährigen Maschinenbauingenieur begannen 15 Monate der Angst, der Ungewissheit und des fortwährenden Bemühens, seine kleine Tochter mit allen Mitteln wieder zu finden (wir berichteten).

Lob für Polizei

Im September 1999 erstattete der Vater Anzeige bei der Polizei in Ebern. Damit begann nach Einschätzung von Rechtsexperten eines der wohl umfangreichsten Ermittlungsverfahren, das es in einem vergleichbaren Fall in Deutschland bislang gegeben hat. Die Polizei in Ebern und die Bamberger Staatsanwaltschaft gingen jeder noch so kleinen Spur nach, recherierten in Polen und am Wohnort der Mutter in Kassel. Lange Zeit erfolglos - bis man bei einer zweiten Wohnungsdurchsuchung bei A`s Eltern in Kassel Urlaubsfotos fand. Diese zeigten Mutter und Kind vor den Niagara-Wasserfällen in Kanada, in einem Eissportstadion mit kanadischer Flagge und auch ein Wohnblock war zu sehen. Diese heiße Spur führte schließlich auf die Fährte der Verschwundenen - nach Kanada. Amtsrichter Gösta Rößner lobte bei der Hauptverhandlung die Polizei: ,,Respekt für diese Arbeit.''

Immerhin füllen die Ermittlungsbemühungen drei Aktenordner. Helmut Will von der Eberner Polizei schilderte vor Gericht die langwierige Ermittlungsarbeit, in die auch Interpol und Einwanderungsbehörden eingeschaltet waren.

Wie sich herausstellte, war die 38-Jährige zusammen mit ihrer Tochter bereits am 15. August 1999 nach Kanada geflogen, offenbar mit einem gefälschten belgischen Pass. Dort hatte sie einen Flüchtlingsantrag gestellt. Anfang 2001 stand der tatsächliche Aufenthaltsort von Mutter und Kind fest. Nach Erledigen von Formalitäten flog Vater Jan nach Toronto und holte seine Tochter ab. A. G. wurde verhaftet und Anfang Februar nach Deutschland abgeschoben. Seitdem saß sie in Untersuchungshaft.

,,Paniktat''

Bei der Hauptverhandlung sprach A. G. von einer ,,Paniktat''. Sie habe die Kindesentziehung nicht geplant. Aber sie habe an ihrer Tochter gehangen, habe Angst gehabt, sie zu verlieren. Die Angeklagte: ,,Ich habe nicht mit dem Verstand, sondern mit dem Herz einer Mutter gehandelt.'' J. G. dagegen war im Gerichtssaal sicher, dass seine Ex-Ehefrau die Tat von langer Hand geplant hatte. Er richtete den eindringlichen Appell an sie, künftig zum Wohle des Kindes ehrlich miteinander umzugehen. Seine Fragen wollte die 38-Jährige aber nicht beantworten, ihren Ex-Ehemann bezeichnet sie als ,,Herr G.''. In diesem Fall gäbe es ausschließlich Verlierer - Mutter, Vater und vor allem das Kind, stellte Staatsanwalt Dieter Brunner bei seinem Plädoyer fest. Vor allem das Kind sei durch den Auslandsaufenthalt und durch die Trennung vom Vater benachteiligt worden.

,,Außer ein paar schönen Urlaubserinnerungen bleiben nur Nachteile'', sagte Brunner. Verlierer sei auch der Vater, der eineinhalb Jahre von seiner Tochter getrennt gewesen sei, ohne zu wissen, wo sich das Kind befinde. Und Verlierer sei nicht zuletzt die Mutter, die wegen dieser Tat nun vermutlich sehr lange Zeit keinen Kontakt zu ihrer Tochter haben dürfte.

Der Staatsanwalt beantragte wegen Entziehung Minderjähriger gegen A. G. eine 15-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem sei der Angeklagten aufzuerlegen, sich künftig an Entscheidungen des Familiengerichts im Hinblick auf das Umgangsrecht mit der Tochter zu halten. Der Verteidiger der 38-Jährigen schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Dem folgte auch Richter Gösta Rößner: Eine Straftat sei nicht mit Mutterliebe zu rechtfertigen.

Angst und Wunsch

Noch im Gerichtssaal erklärten alle Seiten den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen A. G. wurde aufgehoben. Was bleibt: die Angst des Vaters, vor einer weiteren Kindesentziehung durch die Mutter - und der Wunsch von A. G., ihre Tochter irgendwann wieder einmal in die Arme schließen zu dürfen. Das könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten nach der Straftat der Mutter allerdings sehr lange dauern.

Frankenpost 6. April 2001

 

 

Kommentar Väternotruf::

Die Namen der Mutter, des Vaters und der Tochter wurden von uns anonymisiert.

Bleibt zu hoffen, dass die Staatskasse der Mutter die Kosten für die Strafverfolgung komplett in Rechnung gestellt hat, das dürften einige zehntausend Euro sein, denn es geht ja nicht an, dass für die Straftat der Mutter und ihre Verfolgung auch noch die deutschen Steuerzahler/innen blechen müssen. 

 

 

 

 


 

 

Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind - der Vater begeht Selbstmord

Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein

Ein Jahre dauernder Rechtsstreit an Stuttgarter Gerichten hat ein tragisches Ende gefunden. Ein 43-jähriger Deutschamerikaner hat sich am 10. Januar im texanischen Paris das Leben genommen - offenbar, weil er seinen Sohn nicht mehr zu sehen bekam.

Von Susanne Janssen

Jahrelang wurde der Streit zwischen dem Stuttgarter Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hin und her geschoben. Die Geschichte muss nach Ansicht des OLG-Sprechers Joachim Saam, den Gerichten eine Lehre sein. Das ist eine tragische Sache, die wir sehr bedauern", sagte er. Sie zeige, wie ein Rechtsstaat unterwandert werden könne.

Begonnen hatte alles mit einer Hochzeit am 2. Januar 1999 in Paris, Texas: Der damals 40-jährige Stefan F. (Name geändert), der 1985 mit seiner Familie aus Ditzingen in die USA ausgewandert war, heiratete die Deutsche Angela F., die bereits einen 16-jährigen Sohn aus erster Ehe hatte. Am 13. Mai kam der gemeinsame Sohn als Frühgeburt zur Welt. Er litt an einem Wasserkopf, musste mehrmals operiert werden und ist behindert.

Die Ehe ging in die Brüche. Am 10. September 1999 zog Angela F. aus, die amerikanischen Gerichte sprachen dem Vater jedoch ein Umgangsrecht mit seinem Sohn zu. Ende des Jahres wollte Angela F. für zwei Wochen nach Deutschland reisen, was ihr die Gerichte auch zugestanden. Als Ausgleich sollte Stefan seinen Sohn nach der Rückkehr 14 Tage zu sich nehmen dürfen.

Dazu kam es nicht mehr: Statt am 7. Januar 2000 in die USA zurückzufliegen, reiste Angela F. erst am 4. Januar aus, um dann unter falschem Namen in Obersulm unterzutauchen. Nach dem Haager Übereinkommen ist nach einem Jahr die Frist verstrichen, innerhalb derer der verlassene Elternteil noch Ansprüche auf sein Kind hat. Das ist eine Notbremse zum Wohl des Kindes, damit es nicht einem ihm völlig fremden Elternteil übergeben wird", erklärt Saam.

Zwangsmittel nur angedroht

Stefan F. gelang es jedoch noch rechtzeitig, seine Exfrau ausfindig zu machen. Am 20. Februar stellte seine Rechtsanwältin dann den Antrag auf Rückführung des Kindes. Zuständig war das Amtsgericht Stuttgart als eine von 24 zentralen Dienststellen. Der Weg durch die Instanzen nahm seinen Lauf: Am 21. März wurde Angela F. vor dem Amtsgericht dazu verpflichtet, mit dem Kind bis zum 30. April in die USA zurückzukehren. Zwangsmittel wurden durch das Gericht jedoch lediglich angedroht - weil es sich um ein kleines Kind handelte. Angela F. ging die Entscheidung an. Am 19. Juni schlossen beide Eltern vor dem OLG einen Vergleich: Die Frau verpflichtete sich, Einreisepapiere und Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Im Gegenzug sicherte Stefan ihr freies Geleit und Unterhalt zu.

Heute wissen wir, dass die Frau niemals vorhatte, sich an diese Vereinbarung zu halten," sagt Saam. Sie habe nur auf Zeit gespielt. Und wenn jemand es bewusst darauf anlege, die Rechtsprechung zu unterwandern, könne das Gericht wenig tun. Es hätte nichts genützt, Zwangsgeld oder Zwangshaft anzuordnen", meint der Pressesprecher. Das diene nur dazu, den Willen zu beugen. Wie aber soll man eine Ausreise durchsetzen? Die Frau habe angegeben, sie habe kein Visum bekommen, oder das Kind sei krank gewesen, oder sie habe es angeblich noch stillen müssen. Die einzige Lösung wäre gewesen, die Frau mit roher Gewalt ins Flugzeug zu setzen." Aber das müsse erst angeordnet werden. Und das müsse beantragt werden.

Das tat die Rechtsanwältin auch - doch das Amtsgericht wies am 3. Dezember 2001 den Antrag zurück. Die Frau habe kein Visum. Und es sei herausgekommen, dass sie sich nie an die Vereinbarung halten wollte. Deshalb sei die Vereinbarung gegenstandslos, alles müsse neu entschieden werden.

Die Rechtsanwältin von Stefan B. legte am B. Januar 2002 dagegen Beschwerde ein, früher oder später hätte der Mann bestimmt noch Recht bekommen", sagt Joachim Saam.

Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe: Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!" Und einen Tag später: Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen", schrieb er. Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen."

Nicht immer siegt das Gute"

Die Nachricht löste bei der Kammer am OLG große Betroffenheit aus. Das hätten wir schon hingekriegt, aber das dauert natürlich, sagt Saam. Einzelne können die ganze Rechtsprechung torpedieren. Denn unsere Rechtsordnung basiert auf der Fiktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten dem Gericht unterwerfen." Wie sehr das Spiel auf Zeit manchmal Vorteile bringe, zeige auch der jüngst beendete Prozess gegen den Schuhkönig" Mayer: Mit immer neuen Beweisanträgen gehe ein Prozess dann nicht zu Ende. Bis alle Beteiligten, auch das Gericht, mürbe würden und einen Vergleich schließen. Saam: Es siegt nicht immer das Gute."

Haager Konvention

Wer sich das Sorgerecht mit dem Partner teilt, darf nicht einfach den Lebensmittel punkt des Kindes auf Dauer verändern. Der klassische Fall - ein Elternteil, der im Ausland gelebt hat, kehrt mit dem Kind in die alte Heimat zurück - stellt den zurück gebliebenen Expartner vor Probleme. Um Abhilfe zu schaffen, regelt das Haager Übereinkommen zwischen 60 Staaten die Rückführung der Kinder im Alter bis zu 16 Jahren. Dabei handelt es sich meist darum, den Zustand vor der internationalen Kindesentführung" wiederherzustellen: Haben beide Eltern das Sorgerecht und wurde das Kind ohne Zustimmung eines Elternteils in ein fremdes Land gebracht, so muss es zurück. Das Sorgerecht wird da durch nicht geregelt - ebenso wenig die Frage, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Eine zentrale Behörde bei der Generalbundesanwaltschaft versucht zunächst, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Kommt es zum Prozess, müssen die Beteiligten diesen bezahlen. Im Paragrafenwerk wurde eine durchschnittliche Verfahrensdauer von sechs Wochen angestrebt. In Deutschland liegt die Dauer jedoch durchschnittlich bei 25,5 Wochen. Zum Vergleich: In Großbritannien bringen es die Richter auf nur rund 7,5 Wochen.

jan

 

Stuttgarter Zeitung 24.01.2002

 

 

 

MUTTER ENTFÜHRT EIGENES KIND; VATER BEGEHT SELBSTMORD

Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden. Nun gibt ein Sprecher zu, dass diese Entwicklung dem Rechtsstaat eine Lehre sein müsse:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/88511

 

 


 

 

 

Mutter entführt Kinder nach Australien

Er war ein Vorzeige-Papi. Als Hausmann kümmerte er sich um seine beiden Söhne Luca (fast 6) und Yuma (3), während seine Lebensgefährtin, die Mutter der beiden Söhne, arbeiten ging. Von Zeit zu Zeit nahm sie sich einige Tage frei, um sie mit ihren Kindern zu verbringen. So auch am 31. Januar 2001.

Sie packte ihren Söhnen die kleinen Rücksäcke mit Getränken und einem Sandwich, um in den Zoo zu gehen. Sie verabschiedeten sich vom Vater, der sich schon auf die Rückkehr der drei freute. Und dann die Nachricht auf seinem Anrufbeantworter: ?Wir sind in Australien?. In Australien, der Heimat der Mutter.

In den ersten Wochen fühlte sich Peter, als habe man ihm ein Bein abgenommen?. Seine Gefühle schwankten zwischen Wut, Ohnmacht, Sehnsucht und Trauer. Er konnte mit seinen Kindern telefonieren, die ihm erzählen, dass der Urlaub in Australien wirklich schön wäre, sie sich jedoch auch auf die Rückkehr freuten. Luca begriff bald, dass es sich nicht wirklich um einen Urlaub handelte. Er zog sich zurück, redete kaum mehr mit seinem Vater, fühlte sich verraten.

Anfang Juni machte sich Peter auf den Weg nach Australien, um seine Söhne zu besuchen. Er überraschte sie auf einem Kindergeburtstag, und die Kinder waren außer sich vor Freude. Lange Gespräche mit der Mutter, Gerichtstermine, Anhörungen ? all das brachte nicht den gewünschten Erfolg.

Er kam ohne seine Kinder zurück und ist sich nach wie vor nicht sicher, wie die Geschichte ausgehen wird. Die Generalbundesanwaltschaft in Bonn wurde eingeschaltet; diese leitete die Anträge jedoch lediglich weiter an die australischen Behörden, ohne selbst allzu sehr zu intervenieren. Dabei heißt es doch in den Haager Konventionen, dass Kinder in einem solchen Fall so schnell wie möglich nach Hause gebracht werden sollen. In der Hoffnung, die Kinder in Australien halten zu können, begann die Mutter, schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit zu waschen.

Die Anwälte von Peter drohen der Mutter mit deren Verhaftung, wenn sie nach Deutschland zurückkommt. Grund: Kindesentführung. ?Meiner Meinung nach kontraproduktiv? meint Peter, dem nicht wichtig ist, ob seine Ex für ihr Vergehen bestraft wird oder nicht. Er will ganz einfach seine Kinder zurück.

Wieviel Zeit noch vergehen wird und zu welchem Ergebnis der Rechtsstreit führt, ist ungewiss. Und die Frage, die wahrscheinlich niemand wird beantworten können ist, in welchem Maße die Kinder durch diese psychische Belastung Schäden davongetragen haben bzw. davontragen werden.

Quelle: http://www.singlemamis.de

 

 


 

 

 

POL-SH-WE: 28-jähriger entführt zwei Kinder

 

28.07.2000 - 14:28 Uhr

Heide \(ots\) - Die Kripo in Heide ermittelt gegen einen 27-jährigen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern, der am Freitag, 28.Juli, gegen 12.22 Uhr, seine zwei Kinder im Alter von drei Jahren \( Junge\) und viereinhalb Jahren \(Mädchen\) entführte. Der Vorfall ereignete sich am Gebäude der Kreisverwaltung in Heide. Dort kam es mit dem Jugendamt des Kreises Dithmarschen , der z.Zt. in Heide lebenden, 24-jährigen Ehefrau mit den beiden gemeinsamen Kindern und dem Ehemann/Vater zu einem Treffen. Es ging dabei um die Regelung von Besuchsterminen. Über das Sorgerecht wurde bisher noch nicht entschieden. Bei diesem Treffen kam es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen den getrennt lebenden Eheleuten. Im weiteren Verlauf brachte der 27-jährige dann die Kinder gewaltsam in sein Auto und fuhr davon. Nachdem die Polizei informiert worden war, löste die Einsatzleitstelle sofort eine Fahndung nach dem Fiat Panda aus, mit dem der Mann davongefahren war. Das Auto mit dem Mann am Steuer und den beiden Kindern wurde dann gegen 12.54 Uhr\(Fahrtrichtung Hamburg\) an der Anschlußstelle Schenefeld der A 23 von der Polizei gestoppt und der Mann vorläufig festgenommen. Die beiden Kinder wurden in die Obhut des Kreises Dithmarschen gegeben. Zunächst muß nun das Amtsgericht über das Sorgerecht entscheiden. Der Mann wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger. 

(Günter Santjer)

(ots-Originaltext: Polizei Schleswig-Holstein West)

 

 


 

 

 

 

Der Fall des kubanischen Jungen Elian im Jahr 2000

 

 

 


 

 

 

Südafrika - Deutschland

Diese Geschichte hat ihre Wurzeln in der Nordseestadt Wilhelmshaven, Deutschland.

 

N. wurde am 12. April 1963 in Wilhelmshaven geboren. Sie verlebte eine unglückliche, abnormale Kindheit und Jugend. Das Verhältnis zu ihren Eltern, insbesondere zu ihrem Vater, welcher sie missbrauchte, war schwer geschädigt.

Mein Name ist Michael Hickman; ich bin Südafrikanischer Staatsbürger. Ich lernte N. in Südafrika kennen und wir wurden schnell Freunde. Wir heirateten am 18. September 1987 in Wilhelmshaven.

N: ´s Vater, U. F. , versuchte von Anfang an, mich zu kontrollieren und zu manipulieren. So lang ich mich an seine Anweisungen hielt und tat, was er von mir verlangte, blieb die Spannung zwischen uns in erträglichen Maßen.

Nach der Hochzeit kehrten N. und ich nach Südafrika zurück, wo am 3. Dezember 1989 unser erster Sohn J. geboren wurde. Sechs Wochen später kamen N`s Eltern zu Besuch, um das Baby zu sehen. Sofort begannen sie, sich einzumischen. Sie verlangten von N., das Stillen von J. abzubrechen, ohne das es einen Grund dafür gab. Als N. sich diesen Anweisungen weigerte, wurden beide Elternteile sehr wütend und ausfällig. Sie verlangten, dass wir ihnen den nächstbesten Flug nach Deutschland organisierten und sie bis zu diesem Zeitpunkt in einem Hotel unterbrachten. Am nächsten Morgen, wir hatten nicht auf ihre Anweisungen reagiert, verschwanden beide Großeltern mit dem 6 Wochen alten Baby, ohne die Mutter, in der glühenden Hitze eines afrikanischen Januar Mittages. Sie taten dies um N. am Stillen zu hindern. Für über viereinhalb Stunden blieb das Kleinstkind ohne Flüssigkeit unter der brennenden afrikanischen Sonne. Die Großeltern brachten mit dieser Aktion das Leben des Kindes in sehr ernste Gefahr. Dies schien beide in keiner Weise zu stören, ihr einziges Anliegen war, ihre Forderungen gegenüber der Mutter durchzusetzen. Sie nahmen dabei absolut keine Rücksicht auf das Leben unseres Sohnes.

N`s Eltern, U und U. F., kamen ein weiteres Mal im Januar 1992 nach Südafrika. Diesmal bestanden sie darauf, dass N. kein zweites Kind haben sollte. Als ich mich ihren Forderungen nicht beugte, wurden beide sehr aggressiv. U. F. verlor letztendlich, bei einem Abendessen vor Freunden die Kontrolle. Er wurde sehr ausfällig und beschimpfte mich auf die übelste Art und Weise vor unseren Gastgebern, da ich seinen Forderungen nicht nachkommen wollte.

Im Juli 1992 besuchte N. ihre Familie in Wilhelmshaven. Sofort nach ihrer Ankunft wurde sie von ihren Eltern schwer unter Druck gesetzt, nicht nach Südafrika zurückzukehren und sich sofort scheiden zu lassen. Ihr wurde mit Enterbung und Abbruch jeglichen Kontakts gedroht, sollte sie nicht gehorchen. Ihre eigene Familie drohte damit, sie im Falle jeglicher Probleme einfach links liegen zu lassen. Sollte sie sich in der Gosse wiederfinden, würden sie einfach über sie hinweglaufen.

Am 18. Oktober 1993 wurde unser zweiter Sohn, S., in Durban, Südafrika, geboren.

Im Juli 1994 versuchten N´ s Eltern ein weiteres Mal, mich und meine Frau zu trennen. Am 7. Juli entdeckte ich, dass N`s Eltern ihrer Tochter Tickets nach Deutschland geschickt hatten, ohne mich oder die Kinder davon in Kenntnis zu setzten. Im September 1995 reiste N. dann allein für 2 Wochen nach Wilhelmshaven, um ohne die Kinder ihre Familie zu besuchen.

2 Monate später.

Am Nachmittag des 29.November 1995, während ich Mittagsschlaf hielt, verschwand N., ohne mein Wissen, mit beiden Kindern, beide südafrikanischer Staatsbürgerschaft. Einige Zeit später musste ich herausfinden dass N. die Kinder entführt und sie illegal zu ihren Eltern nach Deutschland gebracht hatte.

Am 21. Januar 1996 kehrte N., in Begleitung ihrer Mutter U. F. und der beiden Kinder nach Südafrika zurück. Von Anfang an versuchte U. F., die Geschehnisse zu Diktieren. Sie verlangte von N. die Scheidung, und machte uns klar, dass sie zur überwachung dieses Ablaufes gekommen war. Sie versuchte alles, um den Konflikt zwischen mir und meiner Frau zu schüren. Sie geriet in einen schweren Streit mit meinem Vater, nachdem J. mich gebeten hatte, ihm eine Waffe zu geben damit er sie (U. F.) umbringen könnte, da sie ihn in Deutschland ständig missbrauche.

Am folgenden Tag, dem 22. Januar 1996 verschwanden N., ihre Mutter und die beiden Kinder aufs neue. Ich musste wenig später erneut feststellen, das beide Frauen die Kinder wieder nach Deutschland entführt hatten. Um mich daran zu hindern, ihnen zu folgen, stahlen sie meinen südafrikanischen Reisepass und nahmen ihn mit nach Deutschland.

Von diesem Moment an brachen N. und ihre Eltern jeglichen Kontakt zwischen den Kindern und mir a la auch ihrer südafrikanischen Familie ab. Am 30. Januar 1996 erhielt N. provisorisches Fürsorgerecht für beide Kinder vom Familiengericht in Wilhelmshaven, ohne mich davon in Kenntnis zu setzten.

Im Juli 1996 reiste ich nach Deutschland um zu versuchen, den Kontakt zu meinen Kinder mit der Hilfe eines Gerichtes wieder herzustellen. Als ich ankam, fragte ich im Blumenladen, Blumen F. welcher N.s` Eltern gehört, wo ich meine Kinder finden könnte. U. F. befohl mir augenblicklich, den Laden zu verlassen. Sie drohte mir mit Polizei, sollte ich ihrer Anweisung nicht folgen. Als ich verneinte, kamen wenige Minuten später 2 Polizisten in Kampfanzügen und mit Machinpistolen und nahmen mich fest. U. F. sagte aus, sie und N. hätten bei Nacht aus Südafrika fliehen müssen, da ich versucht habe, sie umzubringen. Ihr Leben, das ihrer Tochter und der Kinder sei in ernster Gefahr gewesen.

Was danach im Gericht geschah, war ein totales Fiasko, eine völlige Missachtung und Verletzung meiner Menschenrechte und legalen Rechte. Auf eine Empfehlung des Jugendamtes, ein Organismus ohne Vergleich in Südafrika, hin wurde mir jegliches Recht, meine Kinder zu sehen, entzogen. Ich durfte beide Kinder lediglich 1 Stunde 3 mal pro Woche sehen, und das unter Aufsicht eines Sozialarbeiters des Jugendamtes. Als ich bei Gericht Beschwerde gegen dieses Urteil einlegte, erklärte mir der Richter, Richter L., das ich meine Kinder überhaupt nicht zu Gesicht bekäme, sollte ich diesem Urteil nicht zustimmen. Er erklärte mir, er würde mit jeglicher anderen gerichtlichen Entscheidung so lange warten, bis ich Deutschland wieder verlassen hätte. Ich sah meine Kinder ein einziges Mal, in einer "Zelle", bewacht wie ein Schwerverbrecher. Aus diesem Grund weigerte sich N., mich ein weiteres Mal mit den Kindern zu besuchen. Erst nach einem harten Kampf für meine Rechte bekam ich die Kinder ein zweites Mal zu Gesicht, dieses Mal wieder hinter Schloss und Riegel, bewacht von 2 Sozialarbeitern. Eine höchst unmenschliche Behandlung, deren Erfahrung ich keinem Menschen wünsche. Trotz mehrer Versuche, per Gericht Zugang zu meinen Kindern zu bekommen, erreichte ich nichts als Absagen, Das Gericht schien in keiner Weise daran interessiert zu sein, mich meine Kinder sehen zu lassen.

Im September 1999 reiste ich erneut nach Deutschland, wiederum um per Gericht Zugang zu meinen Kindern zu finden. Obwohl ich 2 Wochen in Wilhelmshaven blieb, machte das Gericht keine Anstalten, mir Zugang zu meinen Kindern zu gewähren. Während meines Aufenthalts wurde ich mehrmals von Polizeiinspektor H, welcher sich als Beauftragter für Kindersicherheit vorstellte, angehalten. Inspektor H. kontaktierte mich 4 mal. ...

Unser drittes Zusammentreffen fand in der Kinder- und Familienpsychiatrie des ansässigen Krankenhauses (Reinhard -Nieter - Krankenhaus, Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Friedrich - Paffrath Straße 100, 26389 Wilhelmshaven)unter Aufsicht der Psychologin Renate Terlinden statt. ...

Ich kehrte einen Monat später, im Oktober 1999, abermals nach Deutschland zurück, um Zugang zu meinen Kindern zu erhalten. Dieses Mal erlaubte mir das Familiengericht gnädigst, meine Kinder 1 mal die Woche für eine Stunde unter Schloss und Riegel und Aufsicht der selben Psychologin Renate Terlinden sehen zu dürfen. Ich reiste 11.000 Km von Südafrika nach Deutschland und durfte meine Kinder lediglich 2 mal für insgesamt 2 Stunden sehen.

Nach meiner Rückkehr nach Südafrika schrieb ich einen Bericht über das Verhalten von Inspektor Dieter Has und die Beteiligung von Frau Rita Eden-Reske und Frau Renate Terlinden an die südafrikanische Regierung, zu Händen der Verbindungsbeauftragten für Internationale Sozialfragen in Genf, Frau Frances Viviers. Sie versucht seit nunmehr über 2 Jahren selbst, eine Zusammenarbeit mit Frau Eden - Reske zu erreichen, ohne Erfolg.

Ich reiste im April 2000 erneut nach Deutschland, diesmal in Begleitung meiner Mutter. Die brachte endlich einen kleinen Erfolg. Das Jugendamt war diesmal unbeteiligt, und N.`s Eltern waren nach Mallorca in den Urlaub geflogen, um nicht meiner Mutter gegenüber treten zu. Binnen weniger Tage konnte meine Mutter N. überzeugen, mich die Kinder sehen zu lassen, obwohl N. Eltern dies strikt verboten hatten. Diese hatten, vor den Augen der Kinder, N. gedroht, ihr Auto zu konfiszieren und ihr jegliche Geldströme abzuschneiden, sollte sie mich die Kinder sehen lassen. Nach meiner Rückkehr nach Südafrika hatte ich für mehrere Wochen fast tagtäglichen Telefonkontakt mit meinen Kindern. Bis N.`s Eltern von Mallorca zurückkamen. Von diesem Zeitpunkt an wurde jeglicher Kontakt wiederum abgebrochen und verhindert.

Während meines Aufenthalts in Wilhelmshaven im April 2000 wurde ich wegen meiner Beschwerde bei der südafrikanischen Regierung über Misshandlung in Deutschland festgenommen. Ich geriet abermals in die Hände von Inspektor Dieter Has und Frau Eden - Reske (Bemerkung: Die Berichte des Jugendamtes, und damit diese von Frau Eden -Reske, spielten eine ausschlaggebende Rolle bei den Entscheidungen der Familiengerichte). Ich wurde gezwungen, 1000DM Kaution zu bezahlen. Ich entdeckte außerdem, dass mein Fall von Richter Dr. Bessel übernommen wurde (welcher von da ab alle meine Angelegenheiten des Familiengerichtes übernahm). Ich wurde schuldig gesprochen und zu 1000DM Strafe verurteilt, all dies in meiner Abwesenheit und ohne juristische Verteidigung meinerseits. Bis heute bin ich weder im Besitz einer Information über diesen Missbrauch meiner Rechte noch einer Kopie der Verurteilung. Welche Rolle spielte dieser Zwischenfall für das Gesamtbild? Ich weiß es nicht, habe aber einige Vermutungen.

Im Juli 2000 bereitete ich erneut eine Reise nach Wilhelmshaven vor. Ich beantragte eine Anhörung vor Gericht, um meine Kinder während dieser 2 Wochen sehen zu dürfen. Ein Datum für die Anhörung wurde festgelegt, N. wurde zu Anwesenheit mit den Kindern verpflichtet. Ich reiste von Südafrika nach Wilhelmshaven und musste im Gerichtssaal erfahren das N. von Richterin Blohm die Erlaubnis bekommen hatte, mit den Kindern für die gesamte Zeit meines Aufenthaltes in Deutschland in den Urlaub fahren zu dürfen. Ein noch heimtückischerer und krasser Verstoß gegen meine Rechte wäre nicht möglich gewesen. Richterin Blohm war sehr wohl in Kenntnis darüber das ich extra von Südafrika anreiste, um meine Kinder zu sehen. Sie wusste außerdem dass sie nicht das Recht besaß, eine Entscheidung für mich zu treffen, um die Kinder zu sehen, welche sie in Urlaub weg von Wilhelmshaven geschickt hatte. Diese Aktion, schreiend vor Ungerechtigkeit, unterstützte die Verhinderung jeglicher Gerechtigkeit, sowohl durch Richterin Blohm als auch Nicolas Anwalt, Dr. Uwe Biester, christdemokratischer Abgeordneter sowohl im Stadtrat als auch in der Landesregierung.

Ich kehrte nach Südafrika zurück, ohne meine Kinder gesehen zu haben.

Alle weiteren Versuche, eine Anhörung beim Gericht zwischen August 2000 bis Juli 2001 zu erhalten, schlugen fehl. Das Gericht ignorierte einfach alle Briefe und sobald ich mich telefonisch meldete, war der Richter entweder krank, im Urlaub etc.

Ende Juni 2001 erfuhr ich von einer Interessengruppe betroffener ausländischer Elternteile, welche in der gleichen Situation waren wie ich, und welche einen Hungerstreik in Berlin vorbereiteten. Ich kontaktierte diese Gruppe umgehend und fragte, ob ich mich ihnen anschließen dürfte. Ich kam am 12. Juli 2001 in Berlin an und beteiligte mich 3 Wochen lang an diesem Hungerstreik. Während ich in Berlin weilte gelang es mir, eine Anhörung beim Familiengericht vor meiner Rückkehr nach Südafrika zu erhalten. Es gab wieder Hoffnung.

Am 15 Juli war ich wieder vor Gericht, diesmal in Begleitung meines in Paris stationierten Anwalts. Ich erkämpfte mir die Erlaubnis, meine Kinder, nach über einem Jahr, kurz für 3 Stunden unter Aufsicht von Frau Rita Eden -Reske sehen zu dürfen. Am vereinbarte Tag, dem 21. Juli, sollte ich meine Kinder für 3 Stunden von 15.30 bis 18.30 sehen dürfen. Wetterabhängig sollte entschieden werden, ob wir entweder an den Strand gingen oder in den Park. Um 9.30 erhielt ich eine Nachricht von Frau Eden - Reske, das die Zusammenkunft mit meinen Kindern nicht stattfinden würde, da diese mich nicht sehen wollten. Ein kurzes Treffen mit Richter Dr. Bessel endete mit einem Was kann ich dafür? seinerseits. Ein Anruf bei meinem Anwalt brachte neue Ergebnisse, er riet mir, meinen Aufenthalt zu verlängern und unternahm alles menschenmögliche, damit ich meine Kinder sehen konnte. Ohne Erfolg.

Wir entschieden uns daraufhin für eine öffentliche Demonstration in Wilhelmshaven, um auf die krasse Verletzung meine legalen und Menschenrechte aufmerksam zu machen. Ich wurde von einem weiteren betroffenen Vater begleitet. Ende Oktober 2001 erschienen wir wiederum vor Gericht, abermals ohne Erfolg.

Ich bin immer noch in Wilhelmshaven. Ich habe immer noch keinen Gerichtsentscheid, meine Kinder sehen zu dürfen. Die nächste Anhörung steht immer noch im Raum. Wer weiß, was bis dahin geschehen wird. Ich habe mein sehr erfolgreiches Unternehmen in Südafrika aufgegeben. Ich verlies mein Zuhause und ein sehr wohlhabendes Leben in Südafrika für eine ungewisse Zukunft in Deutschland. Trotz allem, weniger kann ich nicht tun, dies ist für meine Kinder.

Dies ist die ungeschliffene Wahrheit, das reine Skelett eines Theaterstücks, entscheiden Sie nun selbst: werden ausländische Elternteile und ihre Kinder in Deutschland fair und angemessen behandelt?

Michael Hickman

Albrechtstrasse 100

26388 Wilhelmshaven

Gerrmany

 

Tel: +49 4421 748 468

Mobil: +49 170 2626659

 

www.our-children.org

 

27.05.2002

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf: 

Anonymisierung verschiedener Personenangaben im Text wurden nachträglich von uns vorgenommen. Im Text haben wir einige Streichungen kurzer Textpassagen vorgenommen, die uns für das Verständnis nicht wesentlich erscheinen.

Die Darstellung von Michael Hickman erscheint uns auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen im Grundsatz als glaubwürdig. Wo im Detail möglicherweise ungenaue oder falsche Angaben erscheinen sollten, machen wir uns diese nicht zu eigen und sind auf entsprechende Anfrage auch gerne bereit hier eine Gegendarstellung anzufügen.

 

 

 


 

 

 

 

NACH UMGANGSVERBOT MIT DEN EIGENEN SÖHNEN:

MIKE HICKMAN AUS DEUTSCHLAND AUSGEWIESEN

Aufmerksamen Lesern des RoteMännerInfos ist die Geschichte des Südafrikaners Michael Hickman in ihren Grundzügen bekannt. Mike hatte den verhängnisvollen Fehler begangen, eine deutsche Frau zu heiraten und zwei Söhne mit ihr zu zeugen. Die Familie lebte in Durban, Südafrika. Bis Frau Hickman kurzerhand Kinder und Koffer packte, und nach Deutschland verschwand - bzw. von einem Urlaub bei ihren Eltern einfach nicht mehr zurück kam. Kein Einzelfall im Grunde. Immer wieder "beeindruckend" aber, mit welcher Kaltschnäutzigkeit deutsche Familiengerichte - im vorliegenden Falle das in Wilhelmshaven - die von Deutschland unterzeichnete Haager Konvention zur Entführung von Kindern aushebelt, ignoriert und ins Leere laufen lässt. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen: Ist ein Elternteil deutsch und obendrein weiblich, so hat der ausländische Elternteil im Falle einer Entführung nach Deutschland nicht den Hauch einer Chance, seine Kinder zurück zu bekommen.

Michael Hickman, der seit 1996 gegen einen fortgesetzten deutschen Justizskandal kämpft, wurde jetzt sogar vom Familiengericht Wilhelmshaven das Recht abgesprochen, in irgend einer Weise Kontakt zu seinen zwei Söhnen aufzunehmen. Seit Jahren kämpfte er vor Ort, sein Umweltunternehmen in Südafrika ging vor die Hunde. Der ehemals wohlhabende, heute ruinierte 50jährige, verlor in diesem Jahr seinen Vater und seinen Bruder: An ihrer Beerdigung konnte er nicht teilnehmen, weil ihm die Wiedereinreise vermutlich verweigert worden wäre. In dieser Zeit lebte er in Wilhelmshaven von Sozialhilfe, die man ihm aufgrund der persönlichen Situation - der rechtlich nur scheinbar offenen Frage des Verbleibs seiner Söhne - zugestanden hatte. (Offenbar war an dieser Stelle in Wilhelmshaven tatsächlich ein Mensch beschäftigt!) Ein Wilhelmshavener Bürger, der ihn unterstützte, hatte ihm als Unterkunft einen Bauwagen zur Verfügung gestellt. Mike saß vor der Schule, in der seine Kinder lernten, er hatte auf diese Weise wenigstens hin und wieder die Chance auf ein paar Worte oder auch nur Blickkontakt, ein resignatives Winken. Auch das ging seiner Exfrau und deren Vater, einem niedersächsischen CDU-Landtagsabgeordneten, viel zu weit. Mehrfach wurde Michael provoziert, angeschnauzt, er solle sie "endlich in Ruhe lassen". Erst wenn ich meine Kinder wieder habe, sagte Michael dann.

Jetzt wollte die deutsche Gerichtsbarkeit das Problem offenbar einer endgültigen Lösung zuführen. Mike wurde das Recht auf jeglichen Kontakt zu seinen Söhnen abgesprochen. Unmittelbar danach bekam er seine Ausweisung:

Raus aus Deutschland! Da haben wohl einige Wilhelmshavener Honoratioren mal die Köpfe zusammengesteckt, um ein Ärgernis zu beseitigen, das schon in Presse und Rundfunk für einige Furore zu sorgen begann.

Mike Hickman muss nun in wenigen Tagen Deutschland verlassen, will er nicht zwangsweise rausgeschmissen werden aus diesem "ehrenwerten" Land. Eine monströse Ungeheuerlichkeit, einem Vater jeglichen Kontakt zu den eigenen Kindern auf diese Weise unmöglich zu machen. In letzterem Fall wäre ihm eine Rückkehr und die Chance, seine Söhne auf deutschem Boden wieder zu sehen, endgültig verbaut. Was hat sich dieser Mann zuschulden kommen lassen?

Vielleicht dass er zu dickköpfig war und immer darauf beharrte, dass das "ganze" Unrecht rückgängig gemacht würde? Michael Hickman verlangte nicht mehr und nicht weniger als das Rückgängigmachen der rechtswidrigen Entführung seiner Kinder! Mit einem bloßen Umgangsrecht wollte er sich gar nicht erst befassen. Das ist nachvollziehbar - auch angesichts der fragwürdigen "Konsequenz", mit der in Deutschland Rechte gar nicht erst durchgesetzt werden, deren Verletzung den Staat nichts kostet! Wie oft wäre Michael Hickman von Südafrika angereist - und seine Söhne wären "dummerweise" gerade von der Mutter "verreist worden"? So kämpfte Michael gegen die Windmühlenflügel eines familienpolitischen Sch...systems, das ein "Recht" spricht, nach dem erst mal geklärt werden muss, wer hier deutsch und weiblich ist.

Sicherlich könnte man der Stadt Wilhelmshaven mal mitteilen, was man von ihrer örtlichen Gerichtsbarkeit hält! http://rathaus.wilhelmshaven.de/

Und von ihrem örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten!

 

Alexander Bark, 12.11.2002

 

 


 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Michael Hickman, ein geschiedener Mann aus Süd-Afrika (weißer) ist nach Deutschland gereist, um seine Kinder zu sehen. Doch statt den erhofften Familienkontakten droht ihm nun die Abschiebung.

Hier eine Dokumentation zum Fall Hickman:

www.vaeter-aktuell.de/Hickman.zip

 

Schreiben Sie einen Brief für Michael Hickman

www.karin-jaeckel-autorin.de/micheal/michael.html

 

www.karin-jaeckel-autorin.de/michael/michaellinks.html

 

 

Michael Hickman ist Südafrikaner und Vater von zwei Söhnen. Die Familie lebte in Südafrika als ihm die Kindsmutter 1996 seine Söhne durch eigenmächtigen Umzug nach Wilhelmshaven/ Deutschland entzog. Michael Hickman hat seit Jahren seine Kinder nicht mehr gesehen.

Michael Hickman braucht dringend Ihre Hilfe.

Er erhielt vor zwei Wochen eine gerichtliche Entscheidung, die ihm untersagt, seine Kinder zu kontaktieren. Heute erhielt er ein weiteres Schreiben, das ihm aufgibt, das Land innerhalb von 4 Wochen zu verlassen.

Michael Hickmans Vater und Bruder verstarben in diesem Jahr und seine Kinder durften ihre Großmutter nicht anrufen. Michael Hickman war es nicht möglich, seinen Vater und seinen Bruder zu beerdigen und seine erkrankte Mutter zu trösten, weil ihm keine Wiedereinreiserlaubnis nach Deutschland - zumindest in die Nähe seiner Kinder - gewährt wurde.

Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, dann helfen Sie bitte mit, diese Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte zu beenden. Sorgen Sie für die Einhaltung der UN Konvention über die Rechte des Kindes und die internationalen, auch von Deutschland unterzeichneten, Vereinbarungen über die Wahrung der Menschenrechte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sochart

www.vaeter-aktuell.de

 

14.11.2002

 


 

 

Staatsanwalt Oldenburg

Postfach 24 41

26014 Oldenburg

 

Vermittlung. 0441 2204020

Fax: 0441 220 4469

 

Herrn Michael Hickman

Albrechtstraße 100

26388 Wilhelmshaven

NZS 262 Js 60650/02 02. Jun. 2004

 

 

Ermittlungsverfahren gegen Frau Nicola Hickman u.a.

Tatvorwurf: Entziehung Minderjähriger

Tatzeit: 22.01.1996

Strafantrag vom 28.10.2002

 

Sehr geehrter Herr Hickman,

das Verfahren ist mit Zustimmung des Gerichts nach § 153 STPO eingestellt worden, weil die Schuld der Beschuldigten bei Nachweis einer Straftat gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Hochachtungsvoll

Dr. Hölscher

Staatsanwältin

 

 

Michael Hickman

Children's Rights and

Human Rights Activist

Albrechtstrasse 100

26388 Wilhelmshaven

Germany

 

Tel: +49 4421 748 468

Mobile: +49 170 262 6659

 

Child abduction is child abuse, which is a human rights violation

 

To learn more about international child abductions to Germany,

consult http://www.michael-hickman.org

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg behauptet hier, es bestände keine öffentliches Interesse an dem Fall. Da hat die Staatsanwaltschaft in der schönen Stadt Oldenburg offenbar noch nicht auf die Internetseite www.vaeternotruf.de und auf andere Internetseiten geschaut, sonst wüsste sie, dass das öffentliche Interesse durchaus vorhanden ist, nur leider nicht in Oldenburg, ganz am westlichen Rande der Republik. 

Ehrlicher wäre es wohl gewesen, wenn der zuständige Staatsanwalt geschrieben hätte, er selbst hätte kein Interesse an einer Strafverfolgung. Doch statt dessen versteckt man sich lieber hinter eine imaginären Öffentlichkeit und nimmt diese dazu noch durch eine rosarot gefärbte Brille wahr, grad so wie weiland Erich Honecker wenn er durch die Potjomkinschen Dörfer fuhr, die eigens für ihn errichtet wurden.

 

28.06.2004

 


 

 

Polizei: Mann steigert sich in krankhafter Auffassung. Beleidigung: Aktionen aus dem Ausland.

WILHELMSHAVEN/LR - In den letzten Tagen haben viele Bürger der Region und auch überregional eine E-Mail erhalten, die den Absender der Poststelle der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund trägt und dadurch den Anschein erweckt, als wenn die Polizei um Informationen und Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren bitten würde.

Bei diesen E-Mails handelt es sich u m bösartige Fälschungen, die unter anderem die Tatbestände der Amtsanmaßung und üblen Nachrede erfüllen, teilt die Inspektion gestern mit.

Hintergrund sei der Versuch eines südafrikanischen Staatsbürgers, der sich zur Zeit in Neuseeland aufhält, die deutschen Behörden, insbesondere die Polizei und die Justiz in Wilhelmshaven und Oldenburg sowie Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens, in Misskredit zu bringen.

Der Mann, der vor einigen Jahren in Wilhelmshaven lebte, habe in einer Familienrechtssache um seine Kinder sämtliche gerichtliche Verfahren verloren und vertrete die Meinung, er sei um seine Rechte betrogen worden.

Besondere Ziele seiner Wut seien der damalige Rechtsanwalt der Gegenpartei, der zuständige Richter am Amtsgericht Wilhelmshaven, die Richter am Berufungsgericht in Oldenburg, Bedienstete der örtlichen Polizei, des Jugendamts der Stadt Wilhelmshaven sowie Beteiligte der Zivilverfahren.

Der Mann steigere sich ständig in seiner krankhaften Auffassung, dass die deutsche Justiz weiterhin nach nationalsozialistischen Gesichtspunkten und Überzeugungen handele und ihm so die Möglichkeit nehme, seine Rechte wahrzunehmen.

Gegen den Mann wurden in der Vergangenheit Strafverfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, versuchte Nötigung, Freiheitsberaubung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und vorsätzliche Körperverletzung geführt, die aber aufgrund seines Aufenthalts im Ausland/Neuseeland nicht weiter verfolgt werden können.

Momentan bestünden keine rechtlichen und technischen Möglichkeiten, den Mann von seinem Handeln abzuhalten, erklärt die Polizei.

Wilhelmshavener Zeitung vom 10.01.2007

 

 


 

 

 

 

Südwest-Presse - 6.4.2000

Junginger Ex-Ortsvorsteher wegen Kindesentziehung verurteilt

Aus Verzweiflung entführt - Zehn Monate Bewährungsstrafe für Frank-Alexander Dachtler

Die Kurzschlusshandlung eines Verzweifelten - so hat der ehemalige Junginger Ortsvorsteher Dachtler die Entführung seiner Töchter nach Rumänien vor dem Amtsgericht Mannheim dargestellt. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

CIRIN KOLP

Frank-Alexander Dachtler will für seine beiden Töchter nur das Beste. Das versichert der ehemalige Junginger Ortsvorsteher ebenso eindringlich wie unermüdlich. Was das Beste für die mittlerweile zwei und drei Jahre alten Mädchen ist, glaubt der Vater ganz genau zu wissen - und zur Durchsetzung dessen hat er zu einem ungesetzlichen Mittel gegriffen: Am 27. März 1999 holte er seine Töchter in der Mannheimer Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ab, brachte sie aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, sondern flog mit ihnen nach Sibiu in Rumänien (wir berichteten). Zwei Monate blieben er und die Kinder spurlos verschwunden. Die Ehefrau, die nichts über den Verbleib ihrer Töchter wusste, schaltete Interpol ein. Dachtler stellte sich schließlich am 27. Mai im deutschen Generalkonsulat in Rumänien.

Seine Frau vernachlässige die Kinder, die sich zudem vor allem zu ihm als Vater hingezogen fühlten, deswegen habe er sich zu der - im Übrigen gut vorbereiteten - Entführung hinreißen lassen, argumentierte er vor dem Amtsgericht Mannheim, wo er gestern wegen Kindesentziehung angeklagt war. Seine Frau, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hatte, sei unzugänglich für seine Versuche gewesen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, habe Termine platzen lassen und ihm auch sonst im Umgang mit den Mädchen allerhand Steine in den Weg gelegt. "Ich habe gedacht, wenn die Kinder mal weg sind, ist sie zum Einlenken bereit'', sagte er. Keinesfalls habe er aber endgültig mit den Töchtern untertauchen wollen. Er sei völlig verzweifelt gewesen, die Entführung mithin eine Kurzschlusshandlung.

Der Mutter hat er damit einen nachhaltigen Schrecken eingejagt. "Ich hatte wahnsinnige Angst, dass er den Kindern etwas antut'', sagte die 30-Jährige vor Gericht. Sie schilderte sich als treu sorgende Mutter und ihren Noch-Ehemann, von dem sie nur als "Herr Dachtler'' sprach, als Vater, dem sein Job als Ortsvorsteher weit wichtiger gewesen sei als seine Töchter. Nicht sie, sondern er sei schuld daran, dass die Ehe gescheitert und es nie zu einer einvernehmlichen Sorgerechtsvereinbarung gekommen ist.

Mit derlei Konflikten wollte sich der Strafrichter freilich nicht eingehend befassen. Diese schwierige Aufgabe fällt dem Familienrichter zu. An dessen Urteil solle sich Dachtler unbedingt halten, legte ihm der Amtsrichter nahe, "auch wenn Ihnen seine Entscheidung nicht gefällt''. Er jedenfalls verurteilte den 31-Jährigen, der inzwischen als kaufmännischer Angestellter arbeitet, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er gestand dem Vater zu, selbst durchaus der Meinung gewesen zu sein, zum Wohl der Töchter zu handeln. Damit übernahm der Richter die Argumentation von Verteidiger Heinrich Borst. Die Liebe des Vaters zu seinen Kindern sei in diesem Fall aber zwiespältig, sagte der Richter: "Je emotionaler jemand handelt, desto schwieriger ist die Beurteilung, ob sich so etwas wiederholt.''

 

 

 

 

 

 

Südwest-Presse

Donnerstag, 12. Juli 2001

Freitod - Frank Dachtler identifiziert

Der vor etwas mehr als drei Wochen an der Atlantikküste bei Brest gefundene Leichnam ist eindeutig als der von Frank-Alexander Dachtler identifiziert worden.

Eine rechtsmedizinische Untersuchung hat Klarheit gebracht: Bei dem an der bretonischen Atlantikküste gefundenen Leichnam handelt es sich um den des ehemaligen Ortsvorstehers von Jungingen, Frank Alexander Dachtler.

Wie ein Sprecher der Ravensburger Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE mitteilte, hat sich der ehemalige Ortsvorsteher ganz offensichtlich mit Tabletten das Leben genommen. Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen, Spuren äußerer Gewaltanwendung wurden nicht gefunden.

Noch steht ein abschließendes Gutachten aus. Aber alle bisher gewonnenen Erkenntnisse deuten auf eine Vergiftung durch eine Überdosis Medikamente hin. Ob Dachtler einen Abschiedsbrief hinterlassen und Gründe für seinen Freitod angegeben hat, wollte der Staatsanwalt nicht sagen. "Das geht doch zu sehr in die Privatsphäre der Familie."

Dachtler war nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst in die Nähe von Ravensburg gezogen, wo er in der Firma eines Bekannten mitgearbeitet hat. Er ist 32 Jahre alt geworden und hinterlässt zwei Mädchen im Alter von drei und vier Jahren.

Wie berichtet, hatte er im März 1999 die getrennt von ihm lebenden Töchter der Mutter entzogen und war in Rumänien untergetaucht. Erst Wochen später hatte er sich freiwillig den deutschen Behörden gestellt und war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Sorgerecht bekam die Mutter zugesprochen, Dachtler durfte seine Töchter anfangs gar nicht und später nur stundenweise sehen und auch das nur unter Aufsicht.

HANS-ULI MAYR

 

 

gefunden auf: www.pappa.com/faelle/dachtler/frank-ist-tot.htm

 

 


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