Körperverletzung


 

 

 

Strafgesetzbuch

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu

fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html

 

 

 

 


 

 

 
Verdacht auf vorgetäuschte Impfungen

Haftbefehl gegen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen

Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Gifhorn hat am gestrigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in 10 Fällen, Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie Betruges in 32 Fällen erlassen.

Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist dringend verdächtig, im Zeitraum von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in 10 Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft zu haben. Stattdessen soll er nach Absprache mit den gesondert verfolgten Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.

Zudem soll er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben.

In 32 Fällen sollen ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.

Die Ermittlungsbehörden waren durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten.

Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Der Haftbefehl wurde gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt.

11.03.2022

https://staatsanwaltschaft-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verdacht-auf-vorgetauschte-impfungen-209546.html

 

 

Arzt soll Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben

11.03.2022

Ein Arzt aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen soll zehn Kinder in Absprache mit deren Eltern nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Dem Allgemeinmediziner wird daher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gegen Kinder vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag mitteilte. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Arzt ist nach Angaben der Strafverfolger dringend tatverdächtig, zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden gesondert verfolgt.

...

https://www.welt.de/vermischtes/article237467431/Niedersachsen-Arzt-soll-Kindern-Kochsalzloesung-statt-Impfstoff-gespritzt-haben.html

 

 

Kommentar Vätenotruf:

Seltsam, ein Arzt spritzt - offenbar im Einverständnis mit den Eltern - Kinder mit einer vermutlich harmlosen Kochsalzlösung und wird deswegen - wie auch die Eltern - strafverfolgt.

Eine Impfung von Kindern mit einem Impfstoff der nur eine "bedingte Zulassung" hat, wird dagegen seltsamer Weise nicht als Körperverletzung behandelt.

Der Bundestag erlaubt die genitale Verstümmelung von Jungen aus sogenannten religiösen Gründen (Beschneidung).

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html

SPD und Grüne wollen Millionen von Menschen gegen deren Willen mittels Coronaimpfzwang impfen und keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese von zwei hochproblematischen Parteien und einschlägig bekannten Rädelsführern beabsichtigte Körperverletzung an Millionen Menschen.

Das ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsbruchstaat, der so mit zweierlei Maß misst.

 

 


 

 

CDU und FDP wollen Körperverletzungsgesetz durch den Bundestag peitschen. Teile der SPD, der Grünen und "Die Linke" leistet Schützenhilfe.

 

Ruck, zuck, Resolution Der Bundestag will Beschneidung weiter zulassen

19:55 Uhr

von Matthias Meisner und Rainer Woratschka

Der Bundestag will religiöse Riten weiter zulassen. Doch viele Abgeordnete hätten gern mehr Bedenkzeit gehabt. Die Resolution sei im "Hauruckverfahren" durchgesetzt worden, kritisieren die Grünen.

Berlin - Mit einer fraktionsübergreifenden Resolution gegen ein Verbot religiös motivierter Beschneidungen in Deutschland hatten die Parlamentarier den Juden und Muslimen ein starkes Signal“ geben wollen. Doch nach der Linkspartei, die dabei von Anfang an nicht mitgegangen war, scherten am Donnerstag auch die Grünen aus. Der Antrag an die Bundesregierung, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf zur Zulässigkeit einer medizinisch fachgerechten Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen“ vorzulegen, wurde am späten Nachmittag lediglich von den Koalitionsfraktionen und der SPD im Bundestag eingebracht. Eine überwältigende Mehrheit stimmte dann für die Resolution, nach der die rituelle Entfernung der Vorhaut bei Jungen grundsätzlich für zulässig erklärt werden soll.

...

Die Resolution ist eine Reaktion auf das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Gründen vor kurzem als Körperverletzung gewertet hatte. Juden und Muslime, bei denen dieses Ritual zur religiösen Praxis gehört, hatten dagegen aufs Heftigste protestiert. Initiiert worden war der Bundestags-Vorstoß von Unionsfraktionschef Volker Kauder .

...

http://www.tagesspiegel.de/politik/ruck-zuck-resolution-der-bundestag-will-beschneidung-weiter-zulassen/6898718.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Mehr als 60 Jahre nahm sich der Deutsche Bundestag Zeit, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder aufrecht zu erhalten. Jahrzehntelange politische Sabotage im Deutschen Bundestag, um die sorgerechtliche Diskriminierung möglichst lange aufrecht zu erhalten. Dann. um die Sache weiter aufzuhalten und gleichzeitig politische Geschäftigkeit vorzutäuschen wurde vom Bundesministerium der Justiz eine teure Studie in Auftrag gegeben, die Kosten der Studie wurden den Steuerzahlern auf gebürdet:

 

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“

Dr. Karin Jurczyk1 & Prof. Dr. Sabine Walper2

1Deutsches Jugendinstitut e.V.; 2Ludwig-Maximilians-Universität München

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Endbericht_Sorgerecht_final.pdf;jsessionid=0913E41A743045BC24639BF84A24385C.1_cid093?__blob=publicationFile

 

Ganz anders die politische Oberkaste im Bundestag, wenn es gilt, Körperverletzungen an Jungen aus "religiösen Gründen" zu legalisieren. Dann reichen wenige Wochen und die Sache wird von CDU, FDP und SPD durch den Bundestag gepeitscht.

 

 

 


 

 

 

Urteil des Landgerichts Köln

Religiöse Beschneidungen sind strafbar

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht.

Das Landgericht Köln hat entschieden: Eine Beschneidung gilt als Körperverletzung. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass "der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert" werde. "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider."

Zustimmung der Eltern schützt nicht vor Strafe

Weiter heißt es in dem Urteil, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide. Beschneidungen sind deshalb auch dann als strafbar zu gelten, wenn die Eltern dem Eingriff zugestimmt haben.

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe.

Bislang unklare Rechtssituation

Auch das Landgericht sprach den Arzt nun frei. Der Mediziner habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Tatbegehung die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun. Dies sei bei dem Arzt aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation glaubhaft gewesen.

Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.

Kritik vom Zentralrat der Juden

Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Das Gremium forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Zentralratspräsident Dieter Graumann teilte mit: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert." Der Zentralrat der Muslime lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.

Az. 151 Ns 169/11

http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html

 

 

Urteil hier 

http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf

 

 

 

Thomas Beenken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab , ..., 2001, 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.08.1998 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Landgericht Aachen - GVP 01.01.2010. Landgericht Köln - GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Köln - 1. kleine Strafkammer (Abt. 151). Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html

 

Barbara Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 01.11.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.08.1989 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Müller oder Müller das ist hier die Frage - Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html. http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf

Ursula Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 07.08.1996, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ursula Simon ab 07.08.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ursula Müller ab 07.08.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Müller oder Müller das ist hier die Frage - Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html. http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf

 

Kommentar Väternotruf: 

Die Bundesregierung hat sich seit Jahrzehnten darum gedrückt Körperverletzungen infolge von Beschneidungen an Jungen unter Strafe zu stellen. Da muss nun erst ein Richter klarstellen, dass dies strafbar ist. Ein Armutszeugnis für die deutsche Regierung.

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Lichtenberg

Ist es Körperverletzung, wenn man einer 3-Jährigen ein Ohrloch sticht?

Das Ohrloch-Stechen bei der Dreijährigen ging schmerzhaft schief, die Eltern fordern 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin des Tattoo-Studios. Doch jetzt droht allen Beteiligten (bis auf das Kind) das Strafrecht. Der Richter am Amtsgericht Lichtenberg, der den Zivilprozess am 31. August verhandeln will, kündigte an, die Strafbarkeit der Eltern und der Tätowiererin zu prüfen.

Es sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern in das Ohrloch-Stechen dem Kindeswohl gedient habe. Fraglich sei, warum die Tätowiererin es nicht abgelehnt habe, bei einem so jungen Kind Ohrlöcher zu stechen. Angeblich hatte sich das Kind die Löcher gewünscht, und weil am rechten Ohr falsch gestochen wurde, habe es langanhaltende Schmerzen gehabt. Die ganze Republik wird bei dem Prozess zusehen, weil der Fall in die gleiche Richtung geht wie die Frage, ob Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen zulässig sind. GL

23.08.2012

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/prozess-berlin-maedchen--3--ohrloecher-klage-koerperverletzung,7169126,16955542.html

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 12. August 2012 20:00

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Ohrringe bei meinen Kindern

Guten Tag,

 

meine noch Ehefrau (wir leben seit ... Monaten in Trennung) hat wissentlich und gegen meine Willen, ohne mich zu fragen und ohne meine Einwilligung meiner Tochter (... Jahre) und meinem Sohn (... Jahre) Ohrringe schießen lassen.

Auch meine Kindern wussten, dass ich das nicht will und dem nicht zustimme.

 

Was kann ich tun, kann ich sie wegen Körperverletzung anzeigen?

 

Danke für eine Info.

 

Mit freundlichen Grüßen aus ...

...

 

 

 

Strafanzeige können Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 


 

 

CDU und FDP peitschen Körperverletzungsgesetz durch den Bundestag. SPD leistet Schützenhilfe.

 

Ruck, zuck, Resolution Der Bundestag will Beschneidung weiter zulassen

19:55 Uhr

von Matthias Meisner und Rainer Woratschka

Der Bundestag will religiöse Riten weiter zulassen. Doch viele Abgeordnete hätten gern mehr Bedenkzeit gehabt. Die Resolution sei im "Hauruckverfahren" durchgesetzt worden, kritisieren die Grünen.

Berlin - Mit einer fraktionsübergreifenden Resolution gegen ein Verbot religiös motivierter Beschneidungen in Deutschland hatten die Parlamentarier den Juden und Muslimen ein starkes Signal“ geben wollen. Doch nach der Linkspartei, die dabei von Anfang an nicht mitgegangen war, scherten am Donnerstag auch die Grünen aus. Der Antrag an die Bundesregierung, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf zur Zulässigkeit einer medizinisch fachgerechten Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen“ vorzulegen, wurde am späten Nachmittag lediglich von den Koalitionsfraktionen und der SPD im Bundestag eingebracht. Eine überwältigende Mehrheit stimmte dann für die Resolution, nach der die rituelle Entfernung der Vorhaut bei Jungen grundsätzlich für zulässig erklärt werden soll.

...

Die Resolution ist eine Reaktion auf das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Gründen vor kurzem als Körperverletzung gewertet hatte. Juden und Muslime, bei denen dieses Ritual zur religiösen Praxis gehört, hatten dagegen aufs Heftigste protestiert. Initiiert worden war der Bundestags-Vorstoß von Unionsfraktionschef Volker Kauder .

...

http://www.tagesspiegel.de/politik/ruck-zuck-resolution-der-bundestag-will-beschneidung-weiter-zulassen/6898718.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Mehr als 60 Jahre nahm sich der Deutsche Bundestag Zeit, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder aufrecht zu erhalten. Jahrzehntelange politische Sabotage im Deutschen Bundestag, um die sorgerechtliche Diskriminierung möglichst lange aufrecht zu erhalten. Dann. um die Sache weiter aufzuhalten und gleichzeitig politische Geschäftigkeit vorzutäuschen wurde vom Bundesministerium der Justiz eine teure Studie in Auftrag gegeben, die Kosten der Studie wurden den Steuerzahlern auf gebürdet:

 

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“

Dr. Karin Jurczyk1 & Prof. Dr. Sabine Walper2

1Deutsches Jugendinstitut e.V.; 2Ludwig-Maximilians-Universität München

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Endbericht_Sorgerecht_final.pdf;jsessionid=0913E41A743045BC24639BF84A24385C.1_cid093?__blob=publicationFile

 

Ganz anders die politische Oberkaste im Bundestag, wenn es gilt, Körperverletzungen an Jungen aus "religiösen Gründen" zu legalisieren. Dann reichen wenige Wochen und die Sache wird von CDU, FDP und SPD durch den Bundestag gepeitscht.

 

 

 

 


 

 

 

Urteil

Vater muss für zwei Ohrfeigen 800 Euro zahlen

Ein 46-Jähriger schlug seine kleine Tochter, als sie auf dem Wochenmarkt verschwand. Er wurde wegen Körperverletzung verurteilt.

Von Kerstin Gehrke

9.4.2010 0:00 Uhr

Ein stolzer Vater sei er, sagte der Angeklagte. Seine Tochter habe „die Priorität“ in seinem Leben. Keiner im Saal bezweifelte das. Doch auf einem Wochenmarkt hatte der 46-Jährige die Nerven verloren. Weil das damals vierjährige Mädchen plötzlich verschwunden und er in Panik war, weil sie dann ihm die Schuld an ihren Alleingang gab. „Ich habe ihr eine geknallt“, gab er zu. Er bedauere das. Für das Verfahren, das durch einen Passanten ins Rollen gekommen war, hatte der Vater aber wenig Verständnis.

Sein Blick ging an jenem Tag im Juli 2008 über Tomaten, Salat und Gurken, als Nina (Namen geändert) von seiner Seite wich. Es war eine Sache von Sekunden. „Ich lief hysterisch über den Markt, schrie und suchte sie“, sagte der Angeklagte. In der Nähe seines Fahrzeugs sah er die Kleine. Unbekümmert meinte sie: „Du hast doch gesagt, dass ich zum Auto gehen soll.“ Da holte Gunnar Z. aus. Diese Schelle gab er zu. Ein anderer Besucher des Marktes auf dem Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz aber will mehr beobachtet haben: „Er setzte das Kind ins Auto, es schrie, er holte wieder aus.“

Der Zeuge ist 32 Jahre alt. Ein Bankkaufmann mit türkischen Wurzeln. Er sprach am Auto den Vater an: „Jetzt reicht es!“ Gunnar Z. reagierte gereizt: „Misch dich nicht ein!“ Der Markt sei voll gewesen, sagte der Zeuge. „Andere Menschen schritten aber nicht ein – das ist wohl Wegguck-Mentalität.“ Er rief die Polizei. Von der Anzeige wurde auch das zuständige Jugendamt informiert. Bis dahin war die Familie dort nicht bekannt. Der Vater wurde vorgeladen. Er sagte, er sei voller Angst um seine Tochter gewesen, habe die Kontrolle verloren und sie das erste Mal geschlagen.

„Der Fall ist weit weg von dem, was hier sonst verhandelt wird“, argumentierte der Verteidiger. Z. sei in einem emotionalen Ausnahmezustand gewesen. „Es gibt kein Züchtigungsrecht von Eltern“, hielt die Anklägerin dagegen. Seit dem Jahr 2000 ist auch die einzelne Ohrfeige verboten. Der Richter war überzeugt, dass der Vater seinem Kind mindestens zwei Schellen verpasste. Die zweite, weil es sich nicht anschnallen lassen wollte und schrie. Wegen Körperverletzung wurde Z. zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 09.04.2010)

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess-Koerperverletzung;art126,3079029

 

 

 

 


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