Väternotruf informiert zum Thema

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen


 

 

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Georg-Wilhelm-Str. 1

29223 Celle

 

 

Telefon: 05141 / 962-0

Fax: 05141 / 962-200

 

E-Mail: fehlt

Internet: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16876&_psmand=100

 

 

Anschrift der Zweigstelle Bremen:

Am Wall 198

28195 Bremen

 

Telefon: 0421 / 361-4305

Fax: 0421 / 361-4307

 

 

Internetauftritt des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (09/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - streng geheim?

 

 

 

Bundesland Bremen und Bundesland Niedersachsen

 

 

 

Präsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Peter Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und ab 13.08.2001 als Leitender Ministerialdirigent am Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.2002 als Ministerialdirigent am Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt.

Vizepräsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Peter Taubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vizepräsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Celle (ab 07.09.2005 , ..., 2009) - ab 02.11.2001 Direktor am Sozialgericht Lüneburg.

 

 

 

Der 1. bis 11. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen befindet sich am Standort Celle. Der 12. bis 14. Senat an der Zweigstelle in Bremen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte: 

 

Sozialgericht Aurich

Sozialgericht Braunschweig

Sozialgericht Bremen

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hildesheim

Sozialgericht Lüneburg

Sozialgericht Oldenburg

Sozialgericht Osnabrück

Sozialgericht Stade

 

 

Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Martin Bender (Jg. 1946) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Standort Celle (ab 14.09.1992, ..., 2005)

Gabriele Beyer (Jg. 1961) - Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Standort Celle (ab 01.06.2001, ..., 2005)

Andrea Böhmer-Behr (Jg. 1962) - Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Standort Celle (ab  25.04.2001, ..., 2005)

Winfried Dürre (Jg. 1954) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Standort Celle (ab 01.06.1994, ..., 2005)

 

Peter Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und ab 13.08.2001 als Leitender Ministerialdirigent am Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.2002 als Ministerialdirigent am Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt.

Peter Scheider (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Celle (ab 26.05.2000 , ..., 2008) - L8SO 134/08 ER - S 32 SO 117/08 ER (Sozialgericht Braunschweig)

Peter Taubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vizepräsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Celle (ab 07.09.2005, ..., 2009) - ab 02.11.2001 Direktor am Sozialgericht Lüneburg.

Wessels - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Celle (ab , ..., 2008) - L8SO 134/08 ER - S 32 SO 117/08 ER (Sozialgericht Braunschweig)

Klaus Wimmer (Jg. 1946) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Celle (ab 01.06.1992, ..., 2008) - L8SO 134/08 ER - S 32 SO 117/08 ER (Sozialgericht Braunschweig)

 

 

 

Eberhard Ackermann - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Zweigstelle Bremen (ab , ..., 2003)

Reinhard Ewe (Jg. 1954) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Zweigstelle Bremen (ab 01.07.2000, ..., 2003)

Theodor Schelhowe (Jg. 1946) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Zweigstelle Bremen (ab 22.12.1993, ..., 2005)

Jörg Wulfgramm (Jg. 1950) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Zweigstelle Bremen (ab 11.06.1993, ..., 2003)

 

 

# Dierk F. Hollo

# Dr. Klaus Homann

# Ulrich Hübschmann

# Gabriele Janz

# Heidrun Klein

# Christian Kühn

# Reinhart Kühne

# Dr. Michael König

# Dr. Thomas Pfitzner

# Michael Phieler

# Käthe Poppinga

# Ruth Schimmelpfeng-Schütte

# Rüdiger Schmidt-Wilke

# Dieter Schreck

# Karl Schulte

# Philipp String

# Klaus Thommes

# Leandro Valgolio

# Johannes Martin Walter

# Reinhard Wolff

 

 

Nicht mehr als Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen tätig:

Dr. Norbert Bernsdorff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Bundessozialgericht (ab 06.05.2004, ..., 2011) - ab 27.01.1993 Richter am Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Monika Paulat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Präsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 09.06.2009, ..., 2011) - ab 1978 Richterin in Niedersachsen. Direktorin der Sozialgerichte in Oldenburg und Hannover. 1996 Präsidentin des Landessozialgerichts Bremen. 1999 Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen. Ab 01.04.2002 Präsidentin am  Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Dr. Klaus Wilde (Jg. 1939) - Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Vizepräsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen / Zweigstelle Bremen (ab 01.04.2002, ..., 2002)

 

 

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei Ausübung des Umgangsrechts

 

Gericht und Gesetze

Der Mehrbedarf wird den Personen eingeräumt, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben und “allein für deren Erziehung und Pflege sorgen”. So heißt es im zweiten Sozialgesetzbuch. Nach der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 8 AS 491/05) muss der Zuschlag auch dann gezahlt werden, wenn ein Elternteil “zur Ausübung des Umgangsrecht nur zeitweise” mit seinem Kind zusammenlebt. “Umfasst die zeitliche Betreuung mindestens ein Drittel des Jahres, ist der Mehrbedarf in vollem Umfang zu gewähren”, urteilten die LSG-Richter. Nur so könnten Eltern das “verfassungsrechtlich garantierte Umgangsrecht ausüben”.

 

Quelle: Biallo.de

www.biallo.de/finanzen/Soziales/alg_ii_alleinstehende.php?rub=star

 

 

Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Juni 2007 (L 8 AS 491/05) Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II müssen die Ausübung des verfassungsrechtlich garantierten Umgangsrechts ermöglichen. Hierzu ist dem Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung nach § 21 Abs 3 SGB II auch für die Kinder zuzubilligen, mit denen er bei Ausübung des Umgangsrechts nur zeitweise zusammenleben.

Umfasst die zeitliche Betreuung mindestens ein Drittel des Jahres, ist der Mehrbedarf in vollem Umfang zu gewähren.

Die Gewährung eines Darlehens ist bei ständig wiederkehrenden zusätzlichen Bedarfen nicht zulässig (Aufgabe der im Beschluss vom 28. April 2005, Breithaupt 2005, 960, vertretenen Auffassung; Anschluss an BSG vom 7. November 2006 , NZS 2007, 383).

Ein Sozialhilfeträger ist nicht bereits dann notwendig beizuladen, wenn für den gegen einen anderen Sozialleistungsträger geltend gemachten Anspruch auch § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen könnte.

 

*Hinweise:*

Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundessozialgericht eingelegt ( B 14 AS 51/07 R).

 

 


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