Väternotruf informiert zum Thema
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Zweigertstraße 54
45130 Essen
Telefon: 0201 / 7992-1
Fax: 0201 / 7992-302
E-Mail poststelle@lsg.nrw.de
Internet: www.lsg.nrw.de/
Internetauftritt des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (01/2012)
Informationsgehalt:
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2012 - http://www.lsg.nrw.de/10_wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/index.php
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Präsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Dr. Ricarda Brandts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Präsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2011, 2012) - ab 05.06.2000 Vizepräsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Martin Löns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.1997 als Präsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte:
Sozialgericht Detmold
Sozialgericht Dortmund
Sozialgericht Düsseldorf
Sozialgericht Gelsenkirchen
Sozialgericht Münster
Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Gerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen:
Peter Allgeier (Jg. 1955) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 19.11.1991, ..., 2002)
Nicola Behrend (Jg. 1962) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 21.01.1997, ..., 2002)
Sylvia Behrend (Jg. 1961) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 30.06.1998, ..., 2002)
Josef Brand (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 23.06.1999, ..., 2002)
Dr. Ricarda Brandts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Präsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2011, 2012) - ab 05.06.2000 Vizepräsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Dr. Ruth Düring (Jg. 1958) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 23.02.1997, ..., 2002)
Silvia Fleck (Jg. 1957) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 02.11.1999, ..., 2002)
Dr. Ulrich Freudenberg (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2009) - ab 10.12.1999 Richter am Sozialgericht Duisburg.
Johannes-Peter Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 20.09.2002, ..., 2008)
No Name - Richterin am Sozialgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Peter Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.08.1990, ..., 2008)
Martin Löns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.1997 als Präsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt.
# Hermann Frehse
# Ulrike Frey
# Ute Frielingsdorf
# Annette Frossard
# Heinrich Grewe
# Paul-Heinz Gröne
# Dieter Göbelsmann
# Ursula Hagemeier
# Ansgar Humpert
# Dr. Johannes Jansen
# Susanne Jording
# Wolfgang Kays
# Hans-Peter Kirsten
# Susanne Klamann
# Ulrich Knipsel
# Carl-Heinrich Kröger
# Dr. Thomas Kunze
# Ulf-Burghard Kuschewski
# Jutta König
# Astrid lente-Poertgen
# Michael Lessing
# Alfred Lütz
# Ulrich Meierkamp
# Hubertus Peuker
# Udo Pfeifer
# Manfred Philippi
# Roland Pierscianek
# Armin Pusch
# Jutta Redenbach-Grund
# Thomas Richter
# Ulrich Scheer
# Stefan Scholz
# Ewald Schumacher
# Brigitta Schuschke
# Dr. Thomas Sommer
# Elisabeth Straßfeld
# Gertraud Tordy
# Doris Tritschler
# Rötger von Alpen
# Ulrich Wendler
# Bernd Westermann
# Dr. Bernhard Weßling
# Volker Ziegert
Nicht mehr als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen tätig:
Bernd Achenbach (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.08.1988, ..., 2002)
Eckard Andersson (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 15.05.1990, ..., 2002)
Arno Benszuweit (Jg. 1937) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 22.06.1994, ..., 2002)
Siegfried Borchard (Jg. 1943) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.02.1988, ..., 2002)
Dr. Jürgen Brand (geb. 12.04.1945 in Detmold - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 17.06.1997, ..., 2009) - 1973 bis 1978 Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen. 1978 bis 1990 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 1990 bis 1997 Präsident des Sozialgerichts Dortmund. Seit 1997 Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Ab Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Siehe auch Information unten.
Dr. Karl Breitkopf (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 17.09.1993, ..., 2002)
Dr. Jürgen Burghardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 27.04.1989, ..., 2008)
Dr. Friedrich Caliebe (geb. ....) - ehemaliger Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 nicht aufgeführt. "Wenige Monate später, am 28. Juni 1944, besuchte Haffner einen Ort, wo solche „Elemente" beseitigt wurden: Auschwitz. In seiner Begleitung waren ranghohe Juristen, darunter der spätere Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen, Dr. Friedrich Caliebe. Im geheimen Reisebericht heißt es: „Auf einer weiteren Verladestelle wurde ein Güterzug mit ungarischen Juden ausgeladen . . . Der Rückweg ins Lager führte an einem Krematorium vorbei." - http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten - ausführlich siehe unten
No Name - Richterin am Bundesgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richter am Landgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Peter Elling (Jg. 1958) - Richter am Sozialgericht Düsseldorf / Präsident am Sozialgericht Düsseldorf (ab , ..., 2009) - vorher ab 15.01.1997 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Anita Schönenborn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsidentin am Sozialgericht Dortmund (ab , ..., 2010) - ab 01.03.2002 Vizepräsidentin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.
Dr. Volker Wahrendorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgeführt.
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Gerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Dokumentation
Viertes Sachverständigen-Symposium des Landessozialgerichts
18. November 2009
Essen
Ziel der Veranstaltung
Mit dem Vierten Sachverständigensymposium hat das Landessozialgericht den erfolgreichen Dialog zwischen den medizinischen Sachverständigen und den Richterinnen und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen weiter fortgesetzt.
Medizinische Gutachten bilden in zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage. Insbesondere im Bereich der Erwerbsminderungsrenten, des Behindertenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie des Versorgungsrechts kommt es regelmäßig zentral auf Rechtsbegriffe mit medizinischem Inhalt an. Umso bedeutsamer sind qualitativ hochwertige Gutachten. Nur Gutachten, die hohen Qualitätsanforderungen genügen, können für das Gericht eine Entscheidungsgrundlage bilden und die Beteiligten überzeugen. Die Richterinnen und Richter sind letztlich für die Verfahrensgestaltung verantwortlich. Im Rahmen dieser Verantwortung sind sie auf Sachverständige angewiesen, die die Qualitätsanforderungen medizinischer Gutachten im Sozialgerichtsprozess kennen und diese bei der Erstellung ihrer Gutachten berücksichtigen.
Programm
14.30 Uhr
Begrüßung
Dr. Brand, Präsident des Landessozialgerichts und Richter des Verfassungsgerichtshofs
für das Land Nordrhein-Westfalen
14.35 Uhr
Qualitätsstandards und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung medizinischer
Gutachten
a) aus richterlicher Sicht: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Freudenberg
b) aus ärztlicher Sicht: Frau Dr. Diederich-Voigtmann
c) aus Sicht der Klägerinnen und Kläger: Herr Genten, Rentenberater
16.00 Uhr
Foren
a) Anforderungen an die Begutachtung und nachvollziehbare Begründung
von Leistungseinschränkungen im
aa) Schwerbehindertenrecht
Moderation: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Gröne, Richterin am
Landessozialgericht Boerner
bb) Rentenversicherungsrecht
Moderation: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Lange, Richterin
am Landessozialgericht Schimm
b) Anforderungen an die Begutachtung und nachvollziehbare Begründung
bei Kausalitätsbeurteilungen
Moderation: Richter am Landessozialgericht Becker
17.15 Uhr Kaffeepause
17.30 Uhr
Berichte aus den Foren, Schlusswort
Herr Löns, Vizepräsident des Landessozialgerichs
Begrüßung
Herr Präsident Dr. Brand wies darauf hin, dass viele Fälle der Sozialgerichtsbarkeit medizinisch geprägt seien. Insofern hätten die gerichtlichen Sachverständigen starken Einfluss auf die zu entscheidenen Fälle. Für das nächste Jahr sei die Gründung eines Kompetenzzentrums unter der Leitung von Herrn Richter am Landessozialgericht Dr. Tintner geplant. Hier sollen die Sachverständigen betreut werden und eine Qualitätssicherung im Bereich der Begutachtung stattfinden.
Qualitätsstanddards und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung medizinischer Gutachten
a) aus richterlicher Sicht: Vorsitzender Richter am
Landessozialgericht Dr. Freudenberg
...
http://www.lsg.nrw.de/aktuelles/Dokumentation_vom_Sachverstaendigensymposium_18_11_2009.pdf
Die Dokumentation liegt dem Väternotruf vor.
Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER
LSG NRW: Angemessene Unterkunftskosten bei zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER, sind Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße im Falle einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe und ggf. die Entfernung zum Haushalt des anderen Elternteils.
Zwischen den Beteiligten des einstweiligen Rechtschutzverfahrens war die Höhe der zu gewährenden Kosten der Unterkunft streitig, insbesondere die Frage, ob bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, dass sich der Sohn des Antragstellers im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts in der Wohnung des Antragstellers aufhält. Der Antragsteller bewohnt eine 62 qm große Wohnung. Der Antragsgegner, der zuständige Leistungsträger nach dem SGB II, hält die Wohnung für unangemessen groß und bewilligte daher nach einer Übergangszeit nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Der Antragsteller trägt vor, unberücksichtigt sei geblieben, dass das Umgangsrecht bezüglich des Sohnes 14-tägig von freitags bis montags, während der Sommerferien drei Wochen, während der Herbstferien eine Woche und an jeweils einem der Doppelfeiertage den Aufenthalt des Sohnes in der Wohnung nach sich ziehe. Im Hinblick auf das Alter des Kindes sei es angemessen, ihm ein kleines Zimmer zur Verfügung zu stellen.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist bei Wahrnehmung des Umgangsrechts und bei zeitweiligen Bedarfsgemeinschaften zur Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe, ggf. auch die Entfernung zum Haushalt des anderen Elternteils zu berücksichtigen. Unter Würdigung dieser Gesichtspunkte kommt der Senat zu dem Ergebnis eine Größe von 50 qm als angemessen anzusehen. Der zeitliche Umfang des Aufenthaltes habe lediglich Besuchscharakter. Von daher könne nicht vom Bedarf für eine zweiköpfige Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden. Die vom Antragsteller bewohnte Wohnung erweist sich damit auch unter Berücksichtigung des Umgangsrechts aus Sicht des erkennenden Gerichts als unangemessen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Reinhild Gotzen.
5. Juni 2009
http://anwaltskrieg.blogspot.com/2009/06/landessozialgerichts-nordrhein.html
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen Brand
Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen
geb. am 12.04.1945 in Detmold
1964 – 1968 Studium in Bonn und Münster
1968 Erste Juristische Staatsprüfung
1972 Promotion an der Universität in Köln
1972 Zweite Juristische Staatsprüfung
1973 – 1978 Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen
1978 – 1990 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
seit 1986 Lehrtätigkeit am Deutschen Anwaltsinstitut und der Deutschen AnwaltAkademie
1990 – 1997 Präsident des Sozialgerichts Dortmund
1997 – 2001 Lehrbeauftragter an der Fernuniversität Hagen
seit 1997 Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen
seit Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
http://www.vgh.nrw.de/mitglied/brand.htm
Wo Freislers Nachfolger unbehelligt lebte
Ach, die alten Zeiten
Eine Kleinstadt, das Ministerium, der Verfassungsschutz und die Justiz hielten dicht / Von Ernst Klee Sontra/Hessen
01.05.1987
Sontra in Hessen, fünfzehn Kilometer von der deutsch-deutschen Grenze entfernt. Hinter den Fachwerkhäusern der Hauptstraße gedeihen noch Gärten. Der Werbeprospekt des Heimat und Verkehrsvereins über die Landschaft: „Die Pflanzenwelt ist alpin. Im Sommer blühen Orchideen, im Herbst der seltene Enzian . . . Hier kann man noch die heile Welt der Natur erleben."
Im idyllischen Sontra kam 1945, vielleicht auch 1946, ein Mann an, der sich Heinrich Hartmann nannte, in Wahrheit jedoch Harry Haffner hieß. Der Fremde hatte gute Gründe, sich als Heinrich Hartmann zu tarnen: 1944 war er Generalstaatsanwalt von Kattowitz geworden, und in den letzten Kriegswochen hatte ihn Hitler sogar noch zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Haffner war bei seiner Ernennung erst 44 Jahre alt.
Nur wenige wissen, daß der berüchtigte Roland Freisler einen Nachfolger hatte. Daß er untertauchen konnte, blieb mehr als vierzig Jahre ein Geheimnis. In Sontra wußten viele davon. Sie schwiegen und möchten heute noch lieber schweigen als reden.
In einem Geschäft am Marktplatz frage ich, ob sich noch jemand an einen Heinrich Hartmann erinnern könne. Ein strammer Siebziger lacht: „Ach, die alten Zeiten." Er will nichts sagen, gibt aber zugleich zu erkennen, daß er Bescheid weiß. „Er war noch größer als Sie", sagt er. Schließlich wird er gesprächiger: „Der hatte viel Geld und viele Freunde in Hannover. Er wohnte drüben in der Bahnhofsstraße im Hotel Ruelberg. Da haben wir manchen gehoben." Ich frage: „Sie wußten, daß er eigentlich Haffner hieß?" Der alte Herr schaut mich mitleidig an. Ich frage weiter, ob er auch wisse, daß Hartmann/Haffner in Kattowitz und am Volksgerichtshof gewesen sei. Er blickt noch mitleidiger, will aber die Diskussion beenden: „Was man im Suff erzählt, bleibt unter Männern." Ich werfe ein, daß Haffner doch längst tot sei, er also ruhig reden könne. Nein, meint Haffners Mitwisser, er habe Stillschweigen gelobt. Ein Geheimnisträger.
Harry Haffner, am 28. Mai 1900 geboren, hatte nach 1933 Karriere gemacht. Vorgesetzte und Parteiführer förderten ihn wegen seines Eifers. So schrieb 1934 der Celler Generalstaatsanwalt, Haffner habe sich „unter Opferung fast jeder freien Stunde in den Dienst der NSDAP gestellt". Mit 37 Jahren wird er ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Kassel, mit 40 hat er den gleichen Posten in Hamm. Mit 43 Jahren wird er Generalstaatsanwalt in Kattowitz (schon 1935 hatte der osthannoversche Gauleiter Telschow seinen Parteigenossen Freisler auf Haffner aufmerksam gemacht).
Am 26. Januar 1944 wird Haffner im Festsaal der Provinzialverwaltung in sein Amt eingeführt. Staatssekretär Klemm läßt in seiner Festansprache keinen Zweifel, was man von dem neuen Mann erwarte: Es sei eine der wichtigsten Aufgaben, „diejenigen Elemente, die dem Nationalsozialismus seinen Weg erschweren oder sich ihm entgegenstellen wollen, zu beseitigen".
Wenige Monate später, am 28. Juni 1944, besuchte Haffner einen Ort, wo solche „Elemente" beseitigt wurden: Auschwitz. In seiner Begleitung waren ranghohe Juristen, darunter der spätere Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen, Dr. Friedrich Caliebe. Im geheimen Reisebericht heißt es: „Auf einer weiteren Verladestelle wurde ein Güterzug mit ungarischen Juden ausgeladen . . . Der Rückweg ins Lager führte an einem Krematorium vorbei."
Harry Haffner mietete 1948 unter seinem Tarnnamen Hartmann einen kleinen Laden in Sontra. Der NS-Jurist widmete sich fortan der Herstellung von Stoffknöpfen, das heißt, er ließ alte Armeeknöpfe mit Stoff überziehen. Später kam die Produktion von Schnallen und Gürteln und die Reparatur von Strümpfen und Handschuhen hinzu. 1953 beschäftigte er immerhin vier Frauen. Ob der ehemalige Generalstaatsanwalt gelegentlich an die Jahre davor gedacht hat? Am 28. Juli 1944 war in Kattowitz ein Pole namens Zdebel hingerichtet worden, weil er sich unter anderem „im Tauschhandel für Gummiband, Knöpfe und Galanteriewaren verschiedene Lebensmittel ohne Bezugsausweis" verschafft hatte.
Die Besitzerin von Haffners ehemaligem Knopfladen will gerade abschließen, um Mittagspause zu machen, als ich komme. Nein, beteuert sie, sie sagt gar nichts. „Haben Sie denn nie mit ihm gesprochen?" frage ich. Ihre Antwort: „Nein, er hat seine Miete gezahlt, das war ja nicht viel, gesprochen haben wir nichts." Ich bin fast schon aus der Tür, da höre ich: „Er lebt ja noch." Die Erklärung, daß Haffner längst tot sei, läßt sie nicht gelten: „Ich weiß, er lebt in Hannover." Freislers Nachfolger ist 1969 gestorben.
Auf dem Rückweg treffe ich den strammen Siebziger auf der Straße. „Na, was machen Ihre Recherchen?" lacht er, wissend, daß hier niemand etwas sagen wird. Wieder läßt er mich spüren, daß er erzählen könnte. „Geld hatte der und Freunde in Hannover", wiederholt er. „Das mit den Knöpfen war doch nur Tarnung."
Der nächste Besuch führt mich zu einer alten Dame, die einen Edeka-Laden führt. Sie hatte Haffner für zwei, drei Jahre eine Wohnung vermietet. Ich spreche mit ihr zwischen Regalen mit Putz und Reinigungsmitteln. Sie kann sich an nichts mehr erinnern, obgleich sie Haffner zumindest einmal besucht hat, nachdem er etwa 1954 von Sontra nach seinem Geburtsort Uslar verzogen war. Ich frage, ob auf der Türschwelle in Uslar der Name Hartmann oder Haffner gestanden habe. Ihre Antwort: „Weiß ich nicht. Wir haben nichts miteinander geredet."
Harry Haffner wollte 1952 nicht länger als Knopfproduzent Hartmann leben, wie einem Brief vom 27. August 1953 an einen Oberstaatsanwalt in Kassel zu entnehmen ist. Auf zwölf Seiten legt Harfner dar, er sei zur NSDAP gekommen, um Deutschland vor dem kommunistischen Chaos zu retten. Nachfolger Freislers sei er geworden, um extreme Kräfte von diesem Posten fernzuhalten. Unter seinem Vorsitz habe es - abgesehen von Abwesenheitsurteilen - nur zwei Verhandlungen gegeben. Dabei sei der Königsberger Oberlandesgerichtspräsident Dr. Dräger, der mit einem Torpedoboot aus der belagerten Stadt geflohen sei, zum Tode verurteilt worden. Mehr könne er nicht sagen: „Das Beratungsgeheimnis verbietet mir, nähere Einzelheiten über den Inhalt der Beratung bekanntzugeben."
In die Illegalität sei er nur deshalb gegangen, weil er fürchtete, an die Polen ausgeliefert und von einem polnischen „Femegericht" grundlos zum Tode verurteilt zu werden. Haffner: „Um endlich den immer untragbarer werdenden seelischen Druck loszuwerden, habe ich am 13. 9.1952 den niedersächsischen Innenminister als den Polizeiminister meines Heimatlandes aufgesucht und meine Verhältnisse in aller Offenheit geschildert. Sowohl in dieser Besprechung als auch in einer Unterredung mit dem Leiter des Amtes für Verfassungsschutz in Hannover vom gleichen Tage habe ich sofort meine Befürchtung wegen der mir drohenden Auslieferung zur Sprache gebracht . . . Mit dem Amt für Verfassungsschutz in Hannover habe ich im Jahr 1953 Fühlung gehalten und mindestens einmal, nämlich im Mai, mit dessen Leiter vorgesprochen." Haffner weiter: „Ich bitte Sie, die in Betracht kommenden Unterlagen vom Verfassungsschutzamt Hannover einzufordern, falls es Ihnen geboten erscheint."
Drei Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden: Das Verfahren wegen seiner Tätigkeit am Volksgerichtshof und ein Verfahren wegen Beteiligung an der NS-Euthanasie. Daß Haffner unter falschem Namen lebte und falsche Papiere hatte, wurde strafrechtlich nicht geahndet. Freislers Nachfolger soll sich in einem Notstand befunden haben. Die Akten „wegen falscher Namensführung sind 1965 ausgesondert worden".
Von 1954 an bezog Harry Haffner Pension. Er war taktvoll genug, nicht in den Justizdienst zurückzustreben - wie so viele NS-Juristen.
Am Ende meines Tages in Sontra bin ich in ein Cafe gegangen. Gäste mustern mich, wie ich den ganzen Tag schon als Ortsfremder beargwöhnt wurde. Aber der ortsfremde Haffner soll nicht weiter aufgefallen sein.
Etwa acht Jahre hat der Nazi-Jurist in dem Hessenstädtchen nahe der „Zonengrenze" gelebt. Beinahe wäre es Harry Haffner gelungen, zu verheimlichen, daß er Nachfolger Roland Freislers war. Haffner war der Mann, dem Hitler während der letzten Wochen des Naziregimes das Terrorinstrument Volksgerichtshof anvertraute. Bisher wußte die Öffentlichkeit nicht einmal von seiner Existenz. Die eingeweihten Stellen im Ministerium, bei der Justiz und beim niedersächsischen Verfassungsschutz hielten dicht.
http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten