Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Landau in der Pfalz


 

 

Landgericht Landau in der Pfalz

Marienring 13

76829 Landau in der Pfalz 

 

Telefon: 06341 / 22-0

Fax: 06341 / 22-380 Servicegeschäftsstelle

 

E-Mail: lgld@zw.jm.rlp.de

Internet: www.lgld.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Landau in der Pfalz (05/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 14.02.2023 - https://lgld.justiz.rlp.de/de/wir-ueber-uns/organisation/

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Oberlandesgericht Zweibrücken

 

 

Präsidentin am Landgericht Landau in der Pfalz: Ulrike Müller-Rospert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz / Präsidentin am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 18.12.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.07.2000 als Direktorin am Amtsgericht Germersheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.05.2008 als Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2008 als Präsidentin am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 18.12.2012 als Präsidentin am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - 2010: 1. Strafsenat.

Vizepräsident am Landgericht Landau in der Pfalz: Dr. Robert Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / Vizepräsident am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 27.10.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Stationen beim Amtsgericht Kaiserslautern und der Staatsanwaltschaft Frankenthal folgten eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und weitere richterliche Tätigkeiten im Bezirk des Landgerichts Landau, wo der promovierte Jurist im Juli 2004 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.2004 als Richter am Landgericht Landau i.d. Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 27.10.2014 als Vizepräsident am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Namensgleichheit mit: Judith Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 30.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.07.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 3. 2012, ..., 2018: Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Landau in der Pfalz. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021: Familiensachen.

 

  

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Landgericht Landau in der Pfalz eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von 17 Richter/innen, 3 Rechtspfleger/innen (darunter der Geschäftsleiter und die Bezirksrevisorin), 9 Bewährungshelfer/innen und 15,25 Mitarbeiter/innen im Servicebereich und der Datenverarbeitung - ein Mitarbeiter wurde wie zu sehen offenbar gevierteilt.

Das Landgericht Landau in der Pfalz ist für den Bereich der Südpfalz zuständig. Die im äußersten Südwesten der Bundesrepublik gelegene Südpfalz umfasst neben der kreisfreien Stadt Landau in der Pfalz, die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstrasse. Im Landgerichtsbezirk leben z. Zt. rd. 278.000 Einwohner. (03/2008)

Das Landgericht Landau in der Pfalz als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist sowohl Gericht der ersten Instanz als auch Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz einschließlich der Zweigstelle Bad Bergzabern.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Germersheim

Amtsgericht Kandel

Amtsgericht Landau in der Pfalz - Zweigstelle in Bad Bergzabern 

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Holger Beger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht / Landau in der Pfalz (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.03.2006 als Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.03.2006 als Richter am Landgericht Kaiserslautern - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Alexandra Beger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken / Familiengericht - Abteilung 52 (ab 06.11.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.11.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.

Manfred Born (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 31.05.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.01.1999 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

Dr. Serge-Daniel Jastrow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 19.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.10.2006 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Stefan Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.04.2000 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 2009: stellvertretender Vorsitzender Richter.

Christian Klewin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.01.1995 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

Markus Mägly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 12.10.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Markus Mägly offenbar nicht aufgeführt. Landgericht Landau in der Pfalz - GVP 2011: wohl falsch geschrieben mit dem Namen Mägy. Landgericht Landau in der Pfalz - GVP 01.01.2021: nicht aufgeführt.https://www.protokolle-assessorexamen.de/Maegly-RLG-Markus.php. Namensgleichheit mit: Isabell Breuers-Mägly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab 09.05.2007, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Isabell Breuers ab 15.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 09.05.2007 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

 

 

Ulrike Müller-Rospert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz / Präsidentin am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 18.12.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.07.2000 als Direktorin am Amtsgericht Germersheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.05.2008 als Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2008 als Präsidentin am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 18.12.2012 als Präsidentin am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - 2010: 1. Strafsenat.

Dr. Robert Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / Vizepräsident am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 27.10.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Stationen beim Amtsgericht Kaiserslautern und der Staatsanwaltschaft Frankenthal folgten eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und weitere richterliche Tätigkeiten im Bezirk des Landgerichts Landau, wo der promovierte Jurist im Juli 2004 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.2004 als Richter am Landgericht Landau i.d. Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 27.10.2014 als Vizepräsident am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Namensgleichheit mit: Judith Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 30.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.07.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 3. 2012, ..., 2018: Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Landau in der Pfalz. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021: Familiensachen.

Annette Stuck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2004 als Richterin am Landgericht Frankenthal - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2004 als Richterin am Landgericht Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2004 als Richterin am Landgericht Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2004 als Richterin am Landgericht Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.

Helmut Wüst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) -Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2009, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.12.1988 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 2011: stellvertretender Vorsitzender Richter.

Theresa Zürker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.01.1997 als Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 2009: stellvertretende Vorsitzende Richterin.

 

 

Richter auf Probe:

Dr. Bittmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe am Landgericht Landau in der Pfalz

Christmann (geb. ) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe am Landgericht Landau in der Pfalz

Epperlein (geb. ) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe am Landgericht Landau in der Pfalz

Leidig (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe am Landgericht Landau in der Pfalz.

No Name - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz tätig:

Dr. Wolfgang Asmus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Kaiserslautern (ab , ..., 2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1997 als Präsident am Landgericht Landau i.d. Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1997 als Präsident am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Rainer Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / 4. Zivilkammer (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1983 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

Winfried Burger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 01.10.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 28.08.1986 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter / 1. Strafsenat. GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter / 6. Zivilsenat als Familiensenat. Vom Strafsenat zum Familiensenat - nur Fliegen kann schöner sein.

Ina Busch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Voristzende Richterin am Landgericht Frankenthal (ab 02.02.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.2001 als Richterin am Landgericht Landau i.d. Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 ab 20.03.2001 als Richterin am Landgericht Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2015 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankenthal aufgeführt.

Dr. Theodor Falk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / Präsident am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 24.02.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.01.1999 als Vizepräsident am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

Matthias Flörchinger (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankenthal (ab 14.05.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1995 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

Dr. Jörn Frese (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab  03.06.1985, ..., 2008)

Marga Geib-Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richterin auf Probe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 21.12.1990 als Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat als Familiensenat. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2021: Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat als Familiensenat. Namensgleichheit mit: Günter Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Vizepräsident am Landgericht Koblenz (ab 04.12.1995, ..., 2004). Namensgleichheit mit: Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2015 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Ende 2013 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2011) - im Handbuch  der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I.  

Daniel Johannes Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim / Direktor am Amtsgericht Bad Dürkheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.11.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.11.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.02.2012 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2012 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.08.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Landgericht Landau in der Pfalz - 2009: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Kerstin Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Amtsgericht Zweibrücken (ab 12.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 unter dem Namen Kerstin Hoffmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 12.07.2017 als Richterin am Amtsgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.07.2017 als Richterin am Amtsgericht Zweibrücken - Elternzeit - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christina Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin am Amtsgericht Zweibrücken (ab 16.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.11.2020 als Richterin am Amtsgericht Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Zweibrücken - GVP 16.08.2019: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 1 und 2. 

Willi Kestel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.03.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.08.1985 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 19.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1995 als Präsident am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Präsident am Landgericht Mainz aufgeführt.

Dr. Christian Knoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / 2. Zivilkammer (ab 04.09.1990, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.09.1978 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.07.1984 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 2009: Mediendezernent. 2 O 341/10: Information zur Qualifikation einer Gutachterin.

Roland König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Landau in der Pfalz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.06.1986 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 19.10.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 19.10.1994 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Helmut Kuhs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 01.06.1999, ..., 2009)

Sigrid Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz / 1. Zivilkammer / Kammer für Handelssachen / Vizepräsidentin am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 02.10.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.01.1990 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 

Jochen Pohlit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 19.09.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.09.2005 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 

Hans Rothfuß (Jg. 1936) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 01.02.1969, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1969 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt.

Urban Ruppert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Landau in der Pfalz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.04.1992 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.07.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Franz Weisbrodt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Landau in der Pfalz / Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab 16.12.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 09.04.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1990 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 21.05.1996 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 21.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Kandel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2004 als Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Ab 21.05.1996 Direktor am Amtsgericht Germersheim? 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Mitautor "Familien-Vermögensrecht", Gieseking, 2008. "Die Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform“, Franz Weisbrodt in: „Der Amtsvormund", 08/2000, S. 616-630.

Hans-Jürgen Welsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 04.03.1983, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.03.1983 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz - halbe Stelle - aufgeführt. 2008, 2009, 2010: Abordnung an das Amtsgericht Landau in der Pfalz.

Dr. Volker Wissing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 15.11.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2000 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Germersheim

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Familienberatung Karlsruhe

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Familienberatung Pirmasens

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Rechtsanwälte:

 

Cornelia Nees

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Marktplatz 14

76661 Philippsburg

Tel: 07256 / 6006

E-Mail: buero@rechtsanwaelte-nees.de

Homepage: www.rechtsanwaelte-nees.de

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Landau in der Pfalz

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Landau in der Pfalz noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Landau in der Pfalz

 

 

 


 

 

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 28/2011 vom 15. April 2011

2 BvR 882/09

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels - Rheinland-pfälzische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

Der Beschwerdeführer befindet sich seit 1999 aufgrund einer Verurteilung wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit begangener Gewalttaten im Maßregelvollzug. Die Maßregelvollzugsklinik kündigte ihm schriftlich die Behandlung „mit einem geeigneten Neuroleptikum, das eventuell auch gegen Ihren Willen intramuskulär gespritzt wird“, an. Den hiergegen gerichteten Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung wies das Landgericht mit der Maßgabe zurück, dass eine zwangsweise medikamentöse Therapie mittels atypischer Neuroleptika für einen Zeitraum von sechs Monaten zulässig sei. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg.

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG Rh.-Pf.) sind operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen des Untergebrachten nur mit seiner Einwilligung zulässig, wenn sie mit einem wesentlichen gesundheitlichen Risiko oder einer Gefahr für das Leben des untergebrachten Patienten verbunden sind; sonstige operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen sind ohne Einwilligung des untergebrachten Patienten zulässig bei Lebensgefahr, bei schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des untergebrachten Patienten oder bei Gefahr für die Gesundheit anderer Personen. Ferner bestimmt der im konkreten Fall als Rechtsgrundlage herangezogene § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. in seinem ersten Halbsatz, dass im Übrigen Behandlungen und Untersuchungen zur Erreichung des Vollzugsziels ohne Einwilligung des untergebrachten Patienten durchgeführt werden können.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts wurden aufgehoben, da sie mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage für die angekündigte Zwangsbehandlung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Die medizinische Behandlung eines Untergebrachten gegen dessen natürlichen Willen (Zwangsbehandlung) greift in besonders schwerwiegender Weise in dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein.

Dem Gesetzgeber ist es nicht prinzipiell verwehrt, solche Eingriffe zuzulassen. Dies gilt auch für eine Behandlung, die der Erreichung des Vollzugsziels dient, also darauf gerichtet ist, den Untergebrachten entlassungsfähig zu machen. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs kann das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst (Art. 2 Abs. 2 GG) geeignet sein, sofern der Untergebrachte zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist. Soweit unter dieser Voraussetzung ausnahmsweise eine Befugnis zur Zwangsbehandlung anzuerkennen ist, eröffnet dies keine „Vernunfthoheit“ staatlicher Organe über den Grundrechtsträger dergestalt, dass dessen Wille allein deshalb beiseite gesetzt werden dürfte, weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint.

Maßnahmen der Zwangsbehandlung dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel, das ihren Einsatz rechtfertigt, Erfolg versprechen und für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden sind, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Sie dürfen nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Eine weniger eingreifende Behandlung muss aussichtslos erscheinen. Der Zwangsbehandlung muss, soweit der Betroffene gesprächsfähig ist, unabhängig von seiner Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen sein, die auf Vertrauen gegründete Zustimmung des Untergebrachten zu erreichen.

Der in einer geschlossenen Einrichtung Untergebrachte ist zudem zur Wahrung seiner Grundrechte in besonders hohem Maße auf verfahrensrechtliche Sicherungen angewiesen. Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen ist eine hinreichend konkrete Ankündigung erforderlich, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, rechtzeitig Rechtsschutz zu suchen. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit unabdingbar ist die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch einen Arzt. Zur Sicherung der Effektivität des Rechtsschutzes und der Verhältnismäßigkeit ist es geboten, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen eingehend zu dokumentieren. Im Hinblick auf die besonderen situationsbedingten Grundrechtsgefährdungen, denen der Untergebrachte ausgesetzt ist, muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass der Durchführung einer Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels eine Prüfung in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung vorausgeht. Die Ausgestaltung der Art und Weise, in der dies geschieht, ist Sache des Gesetzgebers.

Die wesentlichen materiellen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen des Eingriffs bedürfen gesetzlicher Regelung.

Die Eingriffsermächtigung des § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. genügt, auch in Verbindung mit weiteren Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes, diesen Anforderungen nicht. Insbesondere fehlt es an der gesetzlichen Regelung des unabdingbaren Erfordernisses krankheitsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit. Auch eine Reihe weiterer für den Grundrechtsschutz wesentlicher Eingriffsvoraussetzungen ist nicht oder nur unzureichend geregelt.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-028.html

 

 

Ausführlich unter Zwangsbehandlung

 

 


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