Müttergewalt


 

"Die Heilige Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen: A.B., P.E. und dem Maler"

 

Max Ernst: , 1926 Öl, 195 x 130 cm. Sammlung Madame Krebs, Brüssel"

 

 


 

 

 

Der Führer

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

Der BGH

"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."

XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001

 


 

 

 

Nach Kindstötung

Jugendamt will Fehler aufarbeiten

Stuttgart - Sie war erst 21 Jahre alt, ihr Sohn zehn Wochen. Im Kreis Reutlingen hat eine junge Frau ihr Baby zu Tode misshandelt. Jahrelang wurde sie vom Jugendamt betreut, doch das verteidigte sich am Montag vehement. Man habe keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kinds gefunden.

Es muss Ende Mai oder Anfang Juni gewesen sein. So genau lässt sich das nicht mehr feststellen. Doch in dieser Zeit misshandelte die junge Frau ihren zehn Wochen alten Sohn so schwer, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste. Sie soll den Säugling unter anderem gegen eine Wand geworfen haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ist auf das Kind "nicht eingeschlagen worden". Die Ärzte diagnostizierten innere Verletzungen und Schädelfrakturen und versuchten, das Leben des Kleinen zu retten. Mit allen medizinischen Mitteln. Am 29.Juni starb das Kind. Die Mutter sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau eingeleitet. Grund: Verdacht auf Totschlag.

Beim Kreisjugendamt Reutlingen war die 21-Jährige keine Unbekannte. Vor vier Jahren brachte sie bereits ein Kind zur Welt. Das Jugendamt vermittelte es an eine Pflegefamilie. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Frau von ein und derselben pädagogischen Fachkraft betreut. Diese stellte zuletzt eine positive Prognose, was die 21-Jährige und ihren Sohn betraf. Wenige Tage später kam es zu der tödlichen Misshandlung.

Der Reutlinger Landrat Thomas Reumann verteidigte am Montag das Jugendamt. Zwei pädagogische Fachkräfte hätten unabhängig voneinander die Lebenssituation der jungen Frau beurteilt. Mit demselben Ergebnis: Das Wohl des Kindes sei nicht gefährdet. Im Nachhinein habe man außerdem einen Gutachter eingesetzt. Dieser habe alle Akten durchgesehen und keine Fehler des Jugendamts entdeckt. "Die Jugendämter stehen in solchen Fällen in einem Spannungsfeld", sagte Roland Kaiser, Leiter des Landesjugendamts in Stuttgart. Einzelne Eltern würden oft großen Aufwand betreiben, den Sozialpädagogen "eine heile Welt vorzuspielen". Landrat Reumann kündigte am Montag trotzdem an, den Fall "rücksichtslos" aufzuklären. "Wir haben nichts zu vertuschen und zu verbergen. Und wenn Fehler passiert sind, dann stehen wir auch dazu", sagte er. Druck auf das Jugendamt kommt auch von anderer Seite. Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft ebenfalls die Akten des Jugendamts. Dies geschieht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen die junge Mutter. "Wir leuchten den Hintergrund der Frau aus", sagte ein Sprecher. Es gebe bisher aber keine Hinweise darauf, dass sich das Jugendamt falsch verhalten habe.

An den Mitarbeitern des Jugendamts ist der Tod des Säuglings nicht spurlos vorübergegangen. "Ich denke, es ist so ziemlich das Schlimmste, was den Mitarbeitern eines Kreisjugendamts passieren kann, wenn ein Kind, das dort betreut wird, zu Schaden kommt", sagte Reumann, "wenn ein Kind, das von uns betreut wird, sogar zu Tode kommt." Doch was können Jugendämter tun, um solche Fälle zu vermeiden? Die schärfste Waffe gegen Kindesmissbrauch ist immer noch der Entzug des elterlichen Sorgerechts. In Baden-Württemberg haben die Behörden im vergangenen Jahr deutlich mehr Eltern das Sorgerecht entzogen als noch im Jahr zuvor. Nach neuesten Zahlen des Statistischen Landesamts sind 1010 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien herausgeholt worden - gegen den Willen der Eltern. Darunter fallen auch Alleinerziehende. Im Jahr 2007 lag diese Zahl noch bei 847 - ein Anstieg um 19 Prozent.

Auch außerhalb Baden-Württembergs greifen die Jugendämter immer härter durch. In Hessen gab es 2008 ein Drittel mehr Sorgerechtsentzüge als im Vorjahr. Wie es zu dieser Entwicklung kommt? Nach Meinung von Experten seien die Behörden mittlerweile vorsichtiger geworden. Die Sozialarbeiter schauten auch immer genauer hin. Im Fall des getöteten Säuglings in Reutlingen ist dies offenbar nicht geschehen. 

Hilmar Pfister

21.07.2009 - aktualisiert: 20.07.2009 19:27 Uhr 

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2133355

 

 

Kommentar Väternotruf:

Im nachhinein habe man "einen Gutachter eingesetzt. Dieser habe alle Akten durchgesehen und keine Fehler des Jugendamts entdeckt.", trägt der Reutlinger Landrat Thomas Reumann vor. Na ist vielleicht auch kein Wunder, wenn man als Jugendamt selber den Gutachter aussucht. Was soll da schon groß bei raus kommen? Nächsten bestellten die Architekten der eingestürzten Eissporthalle in Bad Reichenhall auch noch selber einen Gutachter, der dann alle Akten der Architekten durchsieht und keine Fehler entdeckt. Um ganz sicher zu gehen, kann man auch einen blinden Gutachter beauftragen, der wird in den Akten mit Sicherheit keine Fehler finden. Das ist doch ungeheuer praktisch.

 

 

 


 

 

 

Mutter misshandelt Kind auf offener Straße

Eine 39-jährige ist in der Nacht zu Sonnabend festgenommen worden, nachdem sie ihrem sechs Jahre alten Sohn geprügelt haben soll. Zeugen hatten gegen 2 Uhr 30 die Polizei gerufen, weil sie auf der Straße lautes Geschrei, klatschende Geräusche und Kinderweisen hörten. Die aus Litauen stammende Frau kam zum Haftrichter, das Kind ins Krankenhaus. Es hatte am ganzen Körper Blutergüsse. Was die Frau nachts mit dem kleinen Kind auf der Straße wollte, ist unbekannt.

Ha

"Der Tagesspiegel", 10.09.2007, S. 11

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nach Ansicht, wie sie im sogenannten Bundesfamilienministeriums gepflegt wird, ist eine schlagende Mutter noch lange kein Grund, dass sich in diesem Ministerium jemand um um den 6-Jährigen Jungen kümmern sollte. Im Ministerium kümmert man sich nur dann um Kinder, wenn diese von Vätern geschlagen werden.

Wenn eine Mutter ihren Sohn schlägt, ist das für das Ministerium noch viel weniger ein Grund, dass etwas dagegen gemacht werden müsste, denn misshandelte Söhne sind zukünftige misshandelte Männer und für Männer fühlt sich in dem einäugigen Ministerium ohnehin niemand zuständig.

Siehe dazu auch den nachfolgenden Aufsatz in:

 

Ärzte Zeitung, 07.09.2007

 

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/09/07/154a0501.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns

 

 

 


 

 

 

Ärzte Zeitung, 07.09.2007

 

Häusliche Gewalt - Leitlinien sollen Ärzte unterstützen

Familienministerium schreibt Projekt für die hausärztliche Versorgung aus / Einsatz von Dokumentationsbögen wird evaluiert

BERLIN (ine). Wenn Frauen und Kinder von ihren Lebenspartnern oder Vätern verprügelt wurden, sind Ärzte oft erste Ansprechpartner für die Betroffenen. Um Niedergelassene bei der Behandlung stärker zu unterstützen, will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Interventionsprogramm erarbeiten.

Häusliche Gewalt ist kein Einzelfall. Studien zeigen, dass von 10 000 Frauen jede Vierte im Alter von 16 bis 85 Jahren bereits einmal Gewalt in der Familie erfahren hat. Leitlinien sollen Ärzten Tipps geben, wie sie das Thema am besten ansprechen können und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben. In der Vergangenheit hatte das BMFSFJ bereits ein ähnliches Projekt im Klinikbereich gefördert.

Nun hat das Ministerium das Thema Häusliche Gewalt im niedergelassenen Bereich ausgeschrieben. Ziel ist, so Professorin Beate Blättner vom Fachbereich Pflege und Gesundheit an der Hochschule Fulda, den Einsatz von Dokumentationsbögen bei Hausärzten und Gynäkologen zu forcieren.

"Leitlinien sind ein guter Weg, um etwas in den Köpfen zu bewegen", sagt Blättner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Der ärztliche Beitrag zur Prävention von Spätfolgen sei schwierig. Nicht alle Frauen seien bereit, offen über ihre Erfahrungen zu sprechen. "Fortbildungen oder ein schriftlicher Handlungsleitfaden, wie man mit Gewaltopfern am besten umgeht, sind da hilfreich", so Blättner.

Um zu erfahren, wie Ärzte mit dem Thema umgehen, hatte Blättner vor einigen Monaten einen Fragebogen erstellt, der im "Hessischen Ärzteblatt" veröffentlich worden ist. Der Rücklauf der Befragung war gering. Nur 92 Fragebögen waren von Allgemeinmedizinern und Psychotherapeuten ausgefüllt worden. Das entspricht einer Rücklaufquote von 0,3 Prozent. "Die Forschungsfragen sind damit unbeantwortet geblieben", räumt Blättner ein.

Ein Ergebnis habe sich allerdings abgezeichnet: Viele Ärzte wüssten nicht, dass es Dokumentationsbögen gibt, die es ihnen erleichtern, präzise und vor Gericht verwertbare Aussagen über den Zustand der Patienten zu machen. Unter anderem hat das Berliner Interventionsprojekt SIGNAL einen Leitfaden entwickelt, der Ärzten beim Umgang mit traumatisierten Patienten helfen soll.

Blättner selbst will an dem Thema dranbleiben. Sie wird in drei Orten in Hessen direkt in die Kliniken gehen und bei den Kollegen dort nachfragen, wie und mit wem sie beim Thema häusliche Gewalt kooperieren.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar:

Plan B für die Schublade

KOMMENTAR

Plan B für die Schublade

Von Sabine Schiner

Wenn Frauen mit einem blauen Auge in die Praxis kommen und vorgeben, gegen die Badezimmertür gerannt zu sein, oder wenn sich Kinder die Schrammen auf dem Rücken angeblich geholt haben, als sie mit dem Fahrrad hingefallen sind, dann sollten bei Ärzten alle Alarmglocken läuten. Doch nicht immer sind die Folgen von Häuslicher Gewalt so offensichtlich. Auch Seh- und Hörfehler, chronische Rückenschmerzen, Suchterkrankungen und Depressionen können Anzeichen dafür sein.

Das Thema ist komplex. Hinzu kommt, dass die Betroffenen die Gewalt in den meisten Fällen oft auch nicht von selbst ansprechen, weil sie sich schämen. Sie müssen danach gefragt werden. Das braucht Fingerspitzengefühl, doch nur so kann ihnen geholfen werden. Wie man das macht, haben Ärzte in ihrer Ausbildung meist nicht gelernt. Bislang gibt es auch lediglich einige Ratgeber von Ärztekammern und Hilfsprojekten.

Selbstverständlich sollte immer erst alles getan werden, damit es nicht zu Gewaltausbrüchen in der Familie kommt - egal, ob es um Kinder, Alte, Frauen oder Männer geht. Die derzeit von Politikern diskutierten Präventionsprojekte sind ein möglicher und begrüßenswerter Ansatz. Aber auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in Kliniken und Praxen sollten besser vorbereitet sein und einen Plan B in der Schublade haben, wenn Sie mit Opfern von Gewalt konfrontiert werden. Leitlinien, wie sie das Familienministerium plant, sind längst überfällig.

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/09/07/154a0501.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Komisch, für Gewalterfahrungen von Männern und Kinder, die weibliche Gewalt erfahren haben, scheint sich im sogenannten "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)" mal wieder keiner zu interessieren. Bei Männern kann das nicht weiter verwundern, denn Männer sind nicht die Zielgruppe des eigenäugigen Ministeriums.

Komisch, dass auch die männlichen Steuerzahler für die Finanzierung dieses eigenartigen Ministeriums mit aufkommen müssen.

 

10.09.2007

 

 


 

 

 

Bremer Polizei stoppt geplante Körperverletzung einer Mutter an ihren Töchtern

 

 

Ärzte Zeitung, 28.08.2007

 

 

 

Bremer Polizei verhinderte Beschneidung

BREMEN (cben). Ein Bremer Ehemann und Polizeibeamte haben verhindert, dass zwei Mädchen von ihrer Mutter nach Gambia gebracht wurden, um dort beschnitten zu werden.

Die Beamten waren nach Angaben der Bremer Polizei von einer 25-jährigen Frau aus Gambia wegen eines Streites mit ihrem 51-jährigen deutschen Ehemann gerufen worden. Der Mann wollte verhindern, dass seine Frau mit den beiden ein- und vierjährigen Töchtern nach Gambia reist, um sie dort beschneiden zu lassen und hatte das Gepäck der Kinder versteckt. Die Ehefrau hatte ihrerseits die beiden Kinder versteckt. Erst nachdem sie von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, nannte sie den Aufenthaltsort. Die Mädchen wurden in ein Kinderheim gebracht.

"Die Debatte, wie wir mit beschnittenen Migrantinnen und ihren Töchtern in Deutschland umgehen, hatten wir schon vor 13 Jahren", sagte die Bremer Frauenbeauftragte Ulrike Hauffe, "damals hatten einige Afrikanerinnen Bremer Ärzte gebeten, sie nach der Geburt ihres Kindes wieder zuzunähen." In einigen Ländern Afrikas werden nach wie vor den Mädchen Klitoris und Schamlippen abgeschnitten und die Scheide bis auf eine kleine Öffnung zugenäht.

Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt die Beschneidung von Frauen konsequent ab. "Wenngleich die weibliche Genitalverstümmelung, die meist nicht von Ärzten durchgeführt wird, in den betreffenden Ländern sozial akzeptiert ist, müssen dieser Eingriff und die ärztliche Beteiligung daran abgelehnt werden", so die BÄK. Erst im Februar dieses Jahres forderte sie die weltweite Ächtung von Genitalverstümmelung.

 

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/08/28/146a1602.asp?cat=/medizin/frauengesundheit

 

 

 


 

 

 

Mütter schlagen häufiger als Väter

"Sozialwissenschaftliche Erhebungen und Darlegungen zu Ausmaß und Verteilung körperlichen Strafens (in den Vereinigten Staaten) zeigen zahlreiche Differenzierungen (Giles-sims et al., 1995; Day et al., 1998; Straus & Stewart, 1999). Demnach schlagen Mütter häufiger als Väter, ..."

 

"Leichte körperliche Bestrafung. Psychologischer Erkenntnisstand, fachliche und öffentliche Debatte. Teil 1"

Josef A. Rohmann

in "Kind-Prax, 4/2004, S. 125

 

 


 

 

Steh endlich auf (böses) Kind!

Bei meinem Sonntagspaziergang höre ich auf der Strasse ein Kind weinen. Es ist ungefähr 1-1/2 Jahre alt und gerade der Nase nach hingefallen. Die Mutter, eine ganz normale Frau, sagt im scharfen Ton zum Kind: "Steh bitte auf!". Ich komme hinzu und sage: "Kann ich helfen?". Die Mutter guckt mich böse an und sagt so etwas wie, ich solle mich um meine eigenen Angelegenheiten kümmern. Eine typische Reaktion, die mir schon mehrmals passiert ist, wenn ich bei rigiden oder gewalttätigen Müttern auf offener Straße interveniere. Ich sag dann noch ein paar nette Worte wie: "Ach das ist ja schade, dass sie keinen Kinderwagen für ihr Kind dabei haben.". Dann gehe ich weiter, wohl wissend, dass ich hier nicht viel ausrichten kann.

Sicher hat jede Mutter und jeder Vater einmal in Überlastungssituationen das eigene Kind unangemessen, grob oder sogar gewalttätig behandelt. Wem das noch nie passiert ist, der kann sich hier melden und wird vom Väternotruf lobend vorgestellt. Eine Kindesmisshandlung stellt es definitionsgemäß noch nicht dar, denn die zeichnet sich durch langandauernde und/oder erheblich schädigende Auswirkungen auf das Kind aus.

In der öffentlichen Debatte wird Kindesmisshandlung häufig mit einem männlichen Täter geprägt. So auch sieht man auf Broschüren einen Mann, der gewalttätig auf Mutter und Kind einwirkt. Die Gewalt von Müttern oder anderen weiblichen Erwachsenen gegenüber Jungen und Mädchen wird dagegen häufig nicht thematisiert. 

 

 


 

 

 

Prügel gibt es immer noch

Jeder fünfte Junge und jedes fünfte Mädchen bekommt von seiner/ihrer Mutter schwere Körperstrafen, wie z.B. eine Tracht Prügel. 60 Prozent aller Kinder erhalten von ihrer Mutter leichte Körperstrafen (und das ist auch gut so, könnte man meinen, wenn man den Anschauungen Adolfs Hitlers und den seiner heutigen ideologischen Platzhalter folgt, denn Kinder sind gewissermaßen das Privateigentum von Müttern). Bei Kleinkindern (0-4 Jahre werden Jungen häufiger als Mädchen mit Ohrfeigen bestraft.

Diese erschreckenden Fakten, lassen ich dem Aufsatz : 

"Prügel gibt es immer noch" von Wiebke Horn in: "Schüler" 2001 entnehmen.

Dem Aufsatz liegen Ergebnisse des Forschungsprojekt "Familiäre Gewalt und die Ambivalenz des Rechts", Universität Bielefeld, Prof. Dr. Detlev Frehsee zugrunde.

 

 

 


 

 

 

Sechs Jahre Haft für 22-jährige Mutter

Sechs Jahre Haft für 22-jährige Mutter Grund: Sie hat Ihr Kind totgeschüttelt. Zu sechs Jahren Haft hat das Kölner Landgericht gestern eine 22-jährige Kölnerin verurteilt, die im Mai ihren sechs Monate alten Säugling totgeschüttelt hatte. Die Richter verurteilten die Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nach eigenem Geständnis hatte die Mutter ihr Kind aus Wut mißhandelt, weil es wie am "Spieß" geschrien habe. Das Baby hatte den brutalen Übergriff der Mutter zwar zunächst überlebt, war jedoch acht Tage nach der Tat in einem Kölner an einem sogenannten Schütteltrauma gestorben. Das Gericht ging davon aus, daß die Mutter dem Kind auch einen Schädelbasisbruch durch einen Schlag auf den Kopf zugefügt hatte. Die 22-jährige hatte eingestanden, den Säugling auch geschlagen zu haben. Erheblich strafverschärfend wertete die Strafkammer, daß es sich um eine Wiederholungstat gehandelt hatte. Der Säugling war kurz vor der Tat in einem Kölner Krankenhaus wegen dringendem Verdacht auf ein Schütteltrauma zehn Wochen lang stationär versorgt worden. Dennoch hatte das Kölner Jugendamt entschieden, den Säugling bei den Eltern zu lassen. Die Richter attestierten der Mutter eine "erhebliche Neigung zu Aggressionen". Für die Tat sei sie allerdings strafrechtlich im vollen Umfang verantwortlich. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. (Zitat Ende)

aus: 

Recklinghäuser Zeitung vom 25.11.2000

 


 

 

 

"Gruppentherapeutische Arbeit mit Frauen, die ihre Kinder schlagen oder befürchten dies zu tun."

Verena Zühlsdorf

in: "Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis", 4/2000

S. 639-650

 

Deskriptoren: Familie Gender Frauengewalt Kindesmisshandlung

Prädikat: sehr gut

 

Anschrift: 

Verena Zühlsdorf

Kinderschutzzentrum Hamburg

20259 Hamburg

 

 


 

 

 

 

Gewalttätige Mutter darf sich bewähren.

 

5. Nachehelicher Unterhalt

 

Nr. 143 OLG Hamm - BGB § 1579 Nr.2

(6. FamS, Urteil v. 14. 2. 2001 - 6 UF 42/00)

Straftaten zu Lasten des eigenen ehelichen Kindes (hier: gefährliche Körperverletzung eines Säuglings) lassen einen nachehelichen Unterhaltsanspruch auch dann vollständig entfallen, wenn sie im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen wurden.

(Leitsatz der Redaktion, "FamRZ", 4/2002)

 

Die Parteien streiten darum, ob ein Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf nachehel. Unterhalt aufgrund von Straftaten verwirkt ist.

Am 6. 8. 1996 schlossen die Parteien die Ehe. Am 10. 2. 1997 wurde die gemeinsame Tochter J. geboren. Diese wurde am Morgen des 6. 5. 1997 tot im Kinderbett gefunden. Die Todesursache konnte später nicht mehr aufgeklärt werden.

Am 3.2.1998 wurde der Sohn L. geboren. In der Folgezeit wurde der Säugling häufig wegen Atemstillstandes klinisch behandelt.

Wie im Rahmen des später gegen die AGg. gerichteteten Strafverfahrens festgestellt wurde, leidet sie unter einer Persönlichkeitstörung in Form des sog. Münchhausen-by-proxy-Syndroms. Dabei manipulieren und erzeugen fürsorglich erscheinende Mütter (seltener Väter) bei ihren Kindern Krankheitssymptome. Das Schwurgericht traf später folgende Feststellungen, die die AGg. nach ihrer Verurteilung nicht mehr in Abrede gestellt hat:

Am Abend des 11. 8. 1998 nutzte die AGg. die Abwesenheit des ASt., der ein Medikament für den Sohn aus der Apotheke holen wollte, um die Atemwege des Säuglings zu blockieren, bis er blau anlief. Sie beabsichtigte, sich als Mutter eines lebensbedrohlich erkrankten Säuglings mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Als der ASt. zurückkehrte, ließ sie von dem Kind ab und erklärte dem ASt., ihr Kind habe solange geschrien, bis es blau angelaufen sei. Blutergüsse waren an dem Kind nicht feststellbar, so daß die behandelnden Arzte später eine andere Form des Sauerstoffentzuges annahmen, etwa durch ein Kissen.

Am 18. 9. 1998 nutzte die AGg. erneut die Abwesenheit ihres Mannes, um dem Säugling die Atemwege zu blockieren, bis dieser ohnmächtig wurde. Sie selbst schrie laut, bis ihr Schwiegervater erschien. um das Kind zu beatmen. Die AGg. war enttäuscht, daß ihr Schwieger vater sich nur uns das Kind kümmerte. Sie entschloß sich deshalb, ihrem Kind nochmals die Atemwege zu blockieren, als ihr Schwiegervater das Kinderzimmer wieder verließ. Es gelang ihr, diesen Entschluß in die Tat umzusetzen, bis der Säugling abermals ohnmächtig wurde. Als ihr Schwiegervater zurückkehrte, verständigte dieser den Notarzt.

Wie das Schwurgericht später feststellte. verübte die AGg. die Straftaten aufgrund ihres Münchhausen-by-proxy-Syndroms im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB).

Durch Beschluß v. 29.10.1998 ordnete das AmtsG die einstweilige Unterbringung der AGg. in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Seitdem leben die Parteien getrennt.

Aufgrund der oben beschriebenen Vorfälle beantragte der ASt. im November 1998 die Scheidung.

Durch Urteil vom 2.12.1999, rechtskräftig seit dem 10.12.1999, verurteilte das Schwurgericht die AGg. wegen der Taten v. 11.8.1998 und 18.9.1998 wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zum Nachteil ihres Sohnes L. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ferner ordnete das Schwurgericht die Unterbringung der AGg. in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Vollstreckung der Maßregel wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge zum Nachteil ihrer Tochter J. wurde die AGg. freigesprochen.

Durch Urteil v. 3. 2. 2000 hat das FamG die Ehe der Parteien geschieden. Die elterl. Sorge für L. wurde auf den ASt. übertragen. Das FamG begründete Versorgungsanwartschaften zugunsten der AGg. i. H. von 62.68 DM monatlich. Das Urteil ist inssoweit rechtskräftig seit dem 14.6.2000.

Am 4.8.2000 heiratete der ASt. erneut. Am 26.9.2000 wurde sein Sohn N. geboren.

In erster Instanz hat die AGg. monatlich 1.500 DM Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung verlangt. Das AmtsG hat den Anspruch als verwirkt angesehen.

Mit der hiergegen gerichteten Berufung verfolgt die AGg. einen Anspruch auf nachehel. Unterhalt i. H. von 300 DM monatlich.

Entscheidungsgründe: Die Berufung ist unbegründet.

 

 

 

Kommentar vom Väternotruf:

Es ist schon erstaunlich, dass die Vollstreckung der Massregel für die Mutter zur Bewährung ausgesetzt wurde. Man stelle sich mal einen männlichen Sexualstraftäter vor, bei dem ein Schwurgericht nach einer lebensbedrohlichen Tat an einen Kind den Maßregelvollzug zur Bewährung aussetzt. Aber der Tod durch die Hand einer Mutter scheint anscheinend so verlockend zu sein, dass man da einfach nicht nein sagen kann. Mal sehen, wie lange die Mutter bis zur nächsten "Münchhausenattacke" durchhält

 

 

 


 

 

 

Weiteres zum Thema Müttergewalt siehe unter Kindestötung

 

 

 


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