Nichteheliche Kinder
Fast 30 Prozent aller Kinder kamen 2005 außerehelich zur Welt
Während die Geburtenzahl insgesamt in Deutschland zurückgeht, steigt die Anzahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, kamen im Jahr 2005 gut 200.000 Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt, das waren 29 Prozent aller lebendgeborenen Kinder. 1998, als mit der Reform des Kindschaftsrechts die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder verbessert wurde, waren es 157.000 (20 Prozent) und 1995 123.000 Kinder (16 Prozent) gewesen.
Innerhalb Deutschlands bestehen bei außerehelichen Geburten erhebliche Unterschiede: Im Norden und Osten haben mehr Kinder Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, als im Süden und Westen. Die höchsten Anteile an außerehelichen Geburten gab es 2005 in Mecklenburg-Vorpommern mit 64 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 62 Prozent, die niedrigsten in Baden-Württemberg mit 19 Prozent und Hessen mit 22 Prozent.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 23.1.2007
Kommentar Väternotruf:
30 Prozent aller Kinder in Deutschland, ca. 200.000, werden außerhalb eine Ehe geboren. Die vielen ehelich geborenen Kinder, die gar nicht vom Ehemann abstammen, mal nicht mitgerechnet.
200.000 Kinder fielen im Jahr unter die Regelung des faschistoiden Schandparagrafen §1626a BGB, der die elterliche Sorge des Vaters vom Votum der Mutter abhängig macht.
200.000 mal wurde im Jahr 2005 das Recht des Kindes auf elterliche Sorge durch Mutter und Vater, so wie im Grundgesetz Artikel 6 beschrieben von staatlicher Seite bis hinaus in den Bundestag mit Füßen getreten.
Zeit für den Wechsel.
28.01.2007
21.12.1998
Sehr geehrter Herr S...!
Auf Ihren Antrag hin kann das Vormundschaftsgericht nicht sofort entscheiden. Vor einer Entscheidung muss die Stellungnahme jedenfalls der Sozialen Dienste gem. §48a JWG vorliegen. Darüber hinaus ist grundsätzlich eine persönliche Anhörung der Mutter vorgeschrieben.
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Das Gesetzt räumt den Vater eines nichtehelich geborenen Kindes also nicht die gleichen Rechte ein wie dem Vater eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe.
Mit freundlichem Gruß
Wegemer
Richter am Amtsgericht
Heiner Wegemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Hamburg Barmbek / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hamburg-Barmbek (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1974 als Richter am Amtsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2000 ab 07.10.1988 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 07.10.1988 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hamburg-Barmbek - aufgeführt. 21.12.1987 - 111 X H 28555 - Familienrechtssache H... - Vater Klaus S. - Abteilung 111 - Vormundschaftsgericht, bis 1998 zuständig auch für nichteheliche Kinder und ihre Eltern.