Väternotruf informiert zum Thema

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschland - die Väterkriminalisierungspartei.

Wer hat uns Väter verraten, SPD-Staatsbürokraten.


 

 

 

Haupteingang zur SPD Zentrale - Abteilung Familienpolitik

 

 

 

Väterdiskriminierung, Bettensteuer, Bürokratisierungwahn wie z.B. durch die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, vormundschaftlicher Staat, wer das will, wählt SPD und wer das nicht will, wählt diese derzeit überflüssige Partei nicht. Wer mehr Sozialismus haben will, wählt Linkspartei, wer mehr Grenzen um Europa haben will, wählt AFD, wer mehr Freiheit haben will, wählt SPD, wer Kuzifixe in den Schulen haben will, wählt CDU/CSU, wer fundamentalistisch männerfeindlich ist, wählt Grüne, wer mehr Spaß haben will, wählt die Partei Die Partei, wer mehr Konfusion und Rechthaberei haben will, wählt die Piraten, wozu braucht es da eine Partei wie die SPD, die lediglich um ihrer selbst willen und zur Absicherung Tausender verdeckter SPD-Parteiarbeitsstellen in Rathäusern und monopolistisch agierender Verbände der Wohlfahrtspfleger dient.

Auch wenn man von den anderen im Bundestag vertretenen Parteien im Bezug auf die Rechte der Väter und ihrer Kinder wenig Gutes berichten kann, trifft eine Hauptverantwortung an den bis heute anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihrer Kinder im Bereich des Sorgerechtes zur Zeit die SPD.

In den Zuständigkeitsbereich der vormalien SPD-Ministerinnen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, letztere ließ sich außerdem auch noch als Frauenministerin, jedoch nicht als Männerministerin bezeichnen, fällt das Thema Kindschafts- und Familienrecht. Man kann es vermutlich als unterlassene Hilfeleistung (strafbar nach §323e StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) oder als Beihilfe zur Kindesentführung (strafbar nach §235 StGB) ansehen, wenn beide Politikerinnen durch Untätigkeit im Amt Unterstützung bei den sich jährlich hundertfach in Deutschland abspielenden Kindesentziehungen und Kindesentführungen durch nach § 1626a oder 1671 BGB "legitimierten" alleinsorgeberechtigte Mütter leisten. 

Ob das nicht zu entschuldigende Verhalten der beiden Ministerinnen in irgend einer Weise etwas mit ihrem großen Vorsitzenden Willy Brandt zu tun hat, dem bekanntlich das "Stigma" eines "unehelichen" Kindes anhaftete, wir wissen es nicht.

Der SPD bleibt zu wünschen, dass sie nicht so langsam ist, wie ihr Ruf von der "guten alten Tante SPD". Vielleicht tritt dann das nicht ein, was Michael Gorbatschow 1989 kurz vor dem Niedergang der DDR prophezeite "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".

 

 

 


 


Juristen unter SPD-Flagge

Sascha Karolin Aulepp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sascha Karolin Aulepp nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Bremen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bremen - 2008, 2009: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011, 14.11.2011: als Richterin am Landgericht am Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.01.2012: Richterin am Amtsgericht. GVP 01.10.2014. Amtsgericht Bremen - GVP 11.08.2023: nicht aufgeführt. "Sascha Karolin Aulepp (* 24. September 1970 in Hanau) ist eine deutsche Juristin, Richterin und Politikerin (SPD). Von 2015 bis 2021 war sie Mitglied der Bremischen Bürgerschaft. Seit Juli 2021 ist sie Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen. Aulepp erwarb 1989 an der Herderschule Kassel das Abitur. Sie studierte bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und in Liverpool. Nach dem Ersten und Zweiten Staatsexamen war sie von 2001 bis 2003 als selbständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Zivil- und Familienrecht in Bremen tätig.[1] 2005 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin der SPD-Bürgerschaftsfraktion und seit Ende 2005 Mitarbeiterin im Stab des Bürgermeisters Jens Böhrnsen in der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen. Sie wurde 2008 Zivilrichterin und danach Jugendrichterin am Amtsgericht Bremen und 2011 zudem stellvertretende Richterin am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen bis zu ihrem Einzug in die Bürgerschaft.[1] Während ihrer Zeit als Bürgerschaftsabgeordnete ruhte gemäß § 36 des Richtergesetzes ihr Richteramt. Aulepp ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie wohnt in Bremen-Mitte. Aulepp ist seit 2005 Mitglied in der SPD. Sie wurde 2012 stellvertretende Vorsitzende und 2014 Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Bremen Altstadt-Mitte. Von 2016 bis 2021 war sie Landesvorsitzende der SPD Bremen.[2]. Am 21. Juli 2015 trat sie als Nachfolgerin der ausgeschiedenen Sarah Ryglewski in die Bremische Bürgerschaft ein. Sie war Sprecherin ihrer Fraktion für Recht und Justiz und im Petitionsausschuss, der Staatlichen Deputation für Inneres und als Vorsitzende des Rechtsausschusses tätig. Am 7. Juli 2021 wurde sie in den Bremischen Senat gewählt und übernahm als Nachfolgerin von Claudia Bogedan (SPD) das Ressort der Senatorin für Kinder und Bildung. Mit Aulepps Wahl in den Senat schied sie aus der Bürgerschaft aus; Emin Sükrü Senkal rückte nach. Ende März 2022 sorgte der Umstand für Aufsehen, dass Staatsrätin Regine Komoss Aulepps Behörde nach nur einem Monat im Amt wieder verließ, da „die Zusammenarbeit und die thematischen Schwerpunkte nicht den gegenseitigen Erwartungen entsprachen“.[3]. Mitglied des Jugendhilfeausschusses Bremen von 2011 bis 2015. Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Mitglied im Richterrat (Personalvertretung) beim Amtsgericht Bremen von 2013 bis 2015. Beisitzerin im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen" - https://de.wikipedia.org/wiki/Sascha_Karolin_Aulepp

Dr. Katarina Barley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Ministerialrätin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (ab 18.05.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Richterin kraft Auftrags am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2008 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2011 als Ministerialrätin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 18.05.2011 als Ministerialrätin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. "... Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und absolvierte ein Austauschstudium an der Universität Paris-Süd, das sie 1990 mit dem Diplôme de droit français (Diplom des französischen Rechts) abschloss.[3] 1993 bestand Barley das erste Staatsexamen und begann bei Bodo Pieroth an der Universität Münster mit ihrer Promotion, die 1998 abgeschlossen wurde. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie beruflich zunächst als Rechtsanwältin für Medizinrecht in einer Hamburger Großkanzlei tätig, bevor sie in den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz wechselte.[4] Danach war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundesverfassungsgericht bei Renate Jaeger tätig, später als Richterin am Landgericht Trier sowie am Amtsgericht Wittlich. Seit 2008 bis zu ihrer Wahl in den Bundestag war sie Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz. Seit 2010 ist Barley Mitglied im Landesbeamtenbeirat von ver.di. Barley ist geschieden und hat zwei Söhne.[5] Sie besitzt neben der deutschen auch die britische Staatsbürgerschaft. ... Am 2. Juni 2017 wurde Barley zur neuen Bundesfamilienministerin berufen und gab ihren Posten als SPD-Generalsekretärin auf." - https://de.wikipedia.org/wiki/Katarina_Barley. Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundesverfassungsgericht bei: Dr. h.c. Renate Jaeger (geb. 30.12.1940 in Darmstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ab 28.04.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 27.12.1971 unter dem Namen Renate Jaeger, geborene Peters als Richterin am Sozialgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.01.1976 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1987 als Richterin am Bundessozialgericht  aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2002 ab 24.03.1994 als Richterin des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 28.04.2004 Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg - Renate Jaeger wirkte mit am dem väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01

Dr. Klaus Hinkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht / Präsident am Thüringer Oberverwaltungsgericht (ab 01.06.2017 ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.08.1996 als Richter am Verwaltungsgericht Weimar - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2004 als Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.10.2011 als Leitender Ministerialrat im Thüringer Justizministerium aufgeführt. "Hinkel stammt aus Hessen. 1993 wechselte er in den Thüringischen Justizdienst. Er begann seine Laufbahn am Verwaltungsgericht Weimar. An der Universität Frankfurt am Main erfolgte 1996 mit der Dissertation Niederlassungsfreiheit für Kreditinstitute im Bankenbinnenmarkt: eine Untersuchung zur Reichweite der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit unter Berücksichtigung des deutschen Bankenaufsichtsrechts seine Promotion zum Dr. jur. Weitere Stationen absolvierte er als Ministerialbeamter im Thüringer Justizministerium und im Thüringer Innenministerium. Hinkel wurde 2017 als Nachfolger von Hartmut Schwan zum Präsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ernannt und trat seine Stelle zum 1. Juni 2017 an. Seit dem 4. Oktober 2019 ist Hinkel Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs; die Amtszeit dauert sieben Jahre, also bis zum 3. Oktober 2026; sein Vorgänger Hartmut Schwan ist am 3. Oktober 2019 vorzeitig aus dem Amt ausgeschieden, weil er am 4. Oktober 68 Jahre alt wurde und damit die gesetzliche Altersgrenze erreicht hatte. Das SPD-Mitglied Hinkel wurde am 28. Juni 2019 von vier Landtagsfraktionen nominiert und am 3. Juli mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit gewählt; am selben Tag wurde er im Landtag ernannt und vereidigt. Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte Hinkel im Vorjahr – im Frühjahr 2018 – sogar schon als Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs nominieren wollen, war dann aber davon abgekommen – die Fraktionen der Linken und der SPD unterstützten letztlich den CDU-Kandidaten Stefan Kaufmann. Hinkel ist zudem seit 2020 Lehrbeauftragter im Bereich des Öffentlichen Rechts an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt." - https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Hinkel

Heinz-Wilhelm Höfken (geb. 01.01.1944 in Neukirchen-Vluyn) - Richter am Amtsgericht Aachen (ab 01.10.1998, ..., 2007) - seit 1975 in Aachen als Richter tätig, zunächst am Landgericht später als Familienrichter am Amtsgericht. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.05.1978 unter den Vornamen Heiner als Richter am Amtsgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1998 als Richter am Amtsgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Seit seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst im Jahre 2007 unterstützt er die Rechtsanwaltskanzlei Delheid Soiron Hammer - http://delheid.de/ / "Dem Aachener Familienrichter Heiner Höfken, SPD-Fraktionschef im Aachener Stadtrat, ist laut Aachener Nachrichten am Mittwoch vom Verwaltungsgericht untersagt worden, gleichzeitig als Aufsichtsratsvorsitzender der STAWAG (Stadtwerke AG) tätig zu sein. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass eine solch “herausgehobene Stellung” nicht im Einklang mit dem Richtergesetz stehe und machte deutlich, dass es generell Bauchschmerzen mit Richtern in Stadt- und Gemeinderäten habe (in Land- und Bundestag ist eine zeitgleiche Betätigung untersagt. Der Richter kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen. Der beklagte Richter natürlich. - http://www.jurablogs.com/de/aachener-richter-vor-gericht - erschienen 26. August 2005 auf http://www.ra-blog.de

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (geb. 30.04.1950 in Leipzig - DDR) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 11.01.1999, ..., 2011) - 1981 bis 1984 Richterin an den Sozialgerichten in Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie am Landessozialgericht des Landes Hessen. Ab 15.04.1984 bis 1989 Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. Von 1988 bis 1989 auch stellvertretendes Mitglied am hessischen Landesverfassungsgerichts, dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen. 1989 bis 1991 Dezernentin der Stadt Frankfurt am Main, 1991 als Ministerin für Justiz in die Hessische Landesregierung berufen. Justizministerin bis 1995, danach bis 1999 Ministerin für Wissenschaft und Kunst. Christine Hohmann-Dennhardt ist so weit zu sehen - die einzige ehemalige DDR-Bürgerin im westdeutsch dominierten Bundesverfassungsgericht. Christine Hohmann-Dennhardt wirkte - möglicherweise federführend - mit am väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Christine Hohmann-Dennhardt wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Christine Hohmann-Dennhardt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Nach dem 1975 abgelegten 2. Juristischen Staatsexamen war sie zunächst von 1975 bis 1977 Lehrbeauftragte für Sozialrecht an der Universität Hamburg, sodann von 1977 bis 1981 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Juristischen Fakultät am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Dort wurde sie auch 1979 mit einer Arbeit über Entscheidungsstrukturen in Unternehmen und Arbeitnehmerinteressen: zur Effektivität der Mitbestimmung bei Betriebsänderungen promoviert. Von 1981 bis 1984 war Hohmann-Dennhardt als Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie am Hessischen Landessozialgericht tätig, ehe sie 1984 zur Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden ernannt wurde. Diese Funktion bekleidete sie bis 1989. Sie war von 1988 bis 1989 auch stellvertretendes Mitglied am hessischen Landesverfassungsgericht, dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen.

In den Jahren von 1989 bis 1991 war sie als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig. Nach der Landtagswahl in Hessen 1991 wurde sie von Hans Eichel als Ministerin für Justiz in das Kabinett Eichel I berufen. Im Kabinett Eichel II war sie von 1995 bis 1999 Ministerin für Wissenschaft und Kunst. Ab Januar 1999 gehörte Hohmann-Dennhardt dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an, ein Amt, das sie bis Januar 2011 ausübte. Beim Bundesverfassungsgericht war sie für das Familienrecht zuständig und bearbeitete Fälle aus dem Personenstands-, Transsexuellen- sowie Betreuungsrecht. Auch Verfahren zum Eltern- und zum Erziehungsgeld fielen in ihr Dezernat.[1] ...
Im Oktober 2015 wurde der Wechsel von Hohmann-Dennhardt in den Vorstand des Volkswagen-Konzerns zum 1. Januar 2016 bekannt, bei dem sie das im Zusammenhang mit dem Abgasskandal neu geschaffene Ressort Integrität und Recht besetzte, um den Skandal aufzuarbeiten.[6][7][8] Dort schied sie bereits zum 31. Januar 2017 wieder aus. Volkswagen teilte mit, man trenne sich „aufgrund unterschiedlicher Auffassung über Verantwortlichkeiten und die künftigen operativen Arbeitsstrukturen in ihrem Ressort“.[9] Sie erhielt eine Abfindung in Höhe von knapp zwei Jahresgehältern, insgesamt 12 bis 15 Millionen Euro und monatliche sofortige Rente von bis zu 8000 Euro.[10] Dies führte zu Kritik in den Medien.[11][12] Der Spiegel thematisierte die Abfindung und weitere Vorfälle bei VW in einem Artikel mit der Überschrift Der Selbstbedienungsladen.[13] - https://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Hohmann-Dennhardt

 

Reinhard Hader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Schwabach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwabach (ab 01.04.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.10.1984 als Richter am Amtsgericht Schwabach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwabach aufgeführt. Amtsgericht Schwabach - GVP 01.01.2016. 2020: als Stadtrat (SPD9 stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Schwabach.

Dr. Ulf Kämpfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Kiel (ab 27.04.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.01.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.04.2010 als Richter am Amtsgericht Kiel - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Kiel - GVP 01.11.2011: Familiensachen - Abteilung 55. Ab 16.04.2012: abgeordnet an das OLG Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. OLG Schleswig - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. Seit dem 24.04.2014 Oberbürgermeister der Stadt Kiel: "Dr. Ulf Kämpfer ist verheiratet und Vater eines Sohnes. Geboren am 16. Juni 1972 in Eutin machte Kämpfer 1991 sein Abitur am Gymnasium Schloss Plön. Bis 1992 leistete er seinen Zivildienst in der Intensivbetreuung geistig und körperlich behinderter Menschen in Hamburg. 1993 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften und Philosophie in Göttingen und Galway/Irland und schloss diesen Abschnitt mit der 1. Juristischen Staatsprüfung ab. 1998 bis 2000 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Bürsch. Anschließend folgten 2000 bis 2001 ein Forschungsaufenthalt an der Columbia University in New York als Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und im Juni 2003 die Verfassungsrechtliche Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie im Mai 2004 die 2. Juristische Staatsprüfung. Von Juli 2004 bis September 2005 war Dr. Kämpfer Mitarbeiter im schleswig-holsteinischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, von Oktober 2005 bis Dezember 2007 im Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa. Es folgte von Januar 2008 bis Juni 2012 die Tätigkeit als Familien-, Zivil-, Bereitschaftsrichter sowie Mediator am Amtsgericht Kiel, zuletzt abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig. Im Juni 2012 wurde Ulf Kämpfer zum Staatssekretär und Amtschef des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein berufen. Nach der im ersten Wahlgang gewonnenen Direktwahl ist Dr. Ulf Kämpfer seit dem 24. April 2014 Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel." - https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/oberbuergermeister.php. "Nach dem Rücktritt von Susanne Gaschke beschloss die Findungskommission von SPD, Grünen und SSW am 20. November 2013, Kämpfer als Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters in Kiel vorzuschlagen. Mitgliederversammlungen der drei Parteien stimmten am 14. Dezember 2013 darüber ab: Bei der Mitgliederversammlung der SPD wurde Kämpfer mit drei Enthaltungen und ohne Gegenstimme gewählt. Bei den Versammlungen der Grünen sowie des SSW wurde er einstimmig ohne Enthaltungen und Gegenstimmen gewählt.[1] Am 23. März 2014 wurde Ulf Kämpfer mit 63,1 % der Stimmen zum neuen Kieler Oberbürgermeister gewählt. Das SPD-Mitglied Kämpfer wohnt mit seiner Frau, der grünen ehemaligen Staatssekretärin Anke Erdmann, und dem gemeinsamen Sohn in Kiel-Hassee." - https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_K%C3%A4mpfer

Christoph König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Königstein (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 12.02.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen König nicht als Richter am Amtsgericht Königstein aufgeführt. 2016: Familiengericht. Väternotruf: Besser mit Handbremse fahren, als mit Tempo 100 geblitzt werden. "Wann wir schreiten Seit an Seit und die alten Lieder singen" - http://www.spd-kronberg.de/index.php?mod=content&menu=1103&page_id=8927

Dr. Peter Lames (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 01.03.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht Dresden - GVP 08.02.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter - 14. Große Strafkammer (Staatsschutzkammer). GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat. 10.01.2012: "Bundespräsident unter Druck Wulff lässt Prozess wegen angeblichen Hitlergrußes platzen. ... Vorsitzende Richter ist Peter Lames, der in Dresden bereits für die SPD für das Bürgermeisteramt kandidiert hatte." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bundespraesident-unter-druck-wulff-laesst-prozess-wegen-angeblichen-hitlergrusses-platzen/6053024.html. Seit 2004 Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion - http://www.peter-lames.de/vita.html. Keine Namensgleichheit mit: Dr. Antje Nicklaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,5 Stelle.

Henrik Ludwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Korbach (ab 12.10.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.05.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.10.2009 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. 2014: Mitglied des Richterrats am Amtsgericht Korbach. Was macht eigentlich so die SPD in Korbach - http://www.spd-korbach.de/index.php?mod=content&menu=5&page_id=3320.

Armin Nack (* 3. Februar 1948 in Steinhöring) ist ein deutscher Jurist. Er war zuletzt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat wurde er 1979 Staatsanwalt in Stuttgart und 1985 Richter am Landgericht Stuttgart. 1991 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war zunächst beim 5. Strafsenat in Leipzig tätig. Im Jahr 2000 übernahm er den stellvertretenden Vorsitz und ab 1. November 2002 den Vorsitz des 1. Strafsenats, den er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 30. April 2013 ausübte.[1]

Nack gilt als innovativer Jurist. Er entwickelte zusammen mit Rolf Bender die moderne Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, ist Mitherausgeber bzw. (Mit-)Autor zahlreicher Veröffentlichungen und wurde mehrfach von Ausschüssen des Deutschen Bundestags als Experte im Gesetzgebungsverfahren angehört.[2] Beachtung fand, dass der von ihm geführte 1. Strafsenat, nachdem er die Zuständigkeit für Steuerstrafsachen erhalten hatte, sich auf neue – strengere – Grundsätze für die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung festlegte.[3]

Der 1. Strafsenat stand unter der Leitung von Armin Nack in der Kritik, überdurchschnittlich viele Revisionsanträge durch Beschluss als offensichtlich unbegründet abzuweisen; waren bei den anderen Senaten ca. 35–40 % aller mit einer Begründung versehenen Entscheidungen für den Angeklagten überwiegend erfolgreich, so waren es beim 1. Senat zwischen 2005 und 2010 nur 14,5 %.[4][5]

Nack war viele Jahre Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg.[6]

https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Nack

Armin Nack, damaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, lobte rückblickend in einem Vortrag 2012 an der Universität Passau Postels Tätigkeit als psychiatrischer Gutachter in einem von Nack verantworteten Fall. Postels Arbeit sei trotz zwei weiterer mit dem Fall befasster gelernter Psychiater die beste gewesen.[26] Auch seine Leistungen während der Probezeit in der Zschadraßer Psychiatrie wurden vom damaligen Krankenhausleiter Horst Krömker als „überdurchschnittlich“ beurteilt.[11] Postel meinte hierzu: „Wer die Dialektik beherrscht und die psychiatrische Sprache, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn dann in das Gewand des Akademischen stecken.“[10]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Jürgen Prinzewoski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Bayreuth (ab 01.05.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 unter dem Namen Prinzewoski nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2009 als Richter am Bayerischen Landessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Bayreuth aufgeführt. 2019: Pressesprecher am Sozialgericht Bayreuth. 16.07.2014: "Richter und dritter Bürgermeister zugleich geht nicht Pegnitz: Jürgen Prinzewoski (SPD) gibt Amt auf. Das Rätselraten hat ein Ende. Die geheimnisumwitterte Pressekonferenz am Mittwochnachmittag im Vorfeld der Stadtratssitzung am 23. Juli hatte einen formaljuristischen Hintergrund: Dritter Bürgermeister Jürgen Prinzewoski hat seinen Rücktritt erklärt. Weil er als Richter am Sozialgericht Bayreuth laut Gesetz nicht zugleich ein Bürgermeisteramt ausüben darf. Auch wenn es sich "nur" um die Funktion des dritten Bürgermeisters und "nur" um ein Ehrenamt handelt." - https://www.kurier.de/inhalt.richter-und-dritter-buergermeister-zugleich-geht-nicht-pegnitz-juergen-prinzewoski-spd-gibt-amt-auf.a14a0f8e-d33d-42be-aa43-dda0619703b0.html. 15.08.2014: "Richter darf nicht Bürgermeister sein. PEGNITZ - Überraschung vor einigen Tagen im Pegnitzer Rathaus: Dritter Bürgermeister Jürgen Prinzewoski trat von seinem Amt zurück. Er war erst Mitte Mai vom Stadtrat zum weiteren Stellvertreter von Bürgermeister Uwe Raab (SPD) gewählt worden. Der Grund für die Entscheidung des Juristen: Als Richter am Sozialgericht Bayreuth darf er nicht zugleich "Aufgaben der Recht sprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt" wahrnehmen. Grundlage ist Paragraf 4, Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes. Dies teilte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in einem Schreiben an Prinzewoski mit. Hintergrund: Es könnte zu Konflikten kommen. Denn im Vertretungsfall ..." - http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/NN/20140815/richter-darf-nicht-buergermeister-s/96A657D2456D93AEC1257D34007F2264.html. Das hätte Richter Prinzewoski als Jurist wissen müssen, dass er nicht zugleich Richter und Bürgermeister sein darf. Das deutsche Richtergesetz sollte er doch mindestens im Studium kennengelernt haben. So eine Wissenslücke in der Gesetzeskunde - wir wollen nicht hoffen, dass er um diese gesetzliche Regelung wusste und sie bewusst missachtete - ist nicht tolerierbar, noch dazu bei einem weiteren aufsichtsführenden Richter. Aber wenn es schon nicht als Bürgermeister geht, dann wenigstens als Kreistagsabgeordneter bei der SPD - dem Ehrgeiz scheinen bei dieser Partei nur die Schranken des Wählers gesetzt.12.09.2019: SPD-​Unterbezirk Bayreuth - https://spd-bayreuth.de/partei/kreistag/

Margot von Renesse geb. Gericke (geb. 05.02.1940 in Berlin) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.10.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974, 1982 und 1988 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum - MdB, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum: Familiensachen. Tätig auch als Richterin am Landgericht Bochum. Von 1990 bis 2002 Bundestagsabgeordnete der SPD / setzte sich während der Reform des Kindschaftsrechtes für den Abbau rechtlicher Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein, eine lobenswerte Ausnahme in der väterfeindlichen SPD. Namensgleichheit mit: Dr. Jan-Robert von Renesse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.08.2000 als Richter am Sozialgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab24.08.2004 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Margot von Renesse, geborene Gericke (* 5. Februar 1940 in Berlin; † 17. Juni 2022), war eine deutsche Politikerin (SPD).
Nach dem Abitur 1958 absolvierte von Renesse ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster, welches sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Während ihres Studiums erhielt sie ein Stipendium durch das Evangelische Studienwerk Villigst. Nach dem anschließenden Referendariat und dem zweiten Staatsexamen war sie von 1972 bis 1990 als Richterin am Amts- bzw. Landgericht Bochum tätig.[1]
Von Renesse engagierte sich neben dem Richterdienst und der Erziehung ihrer vier Kinder früh ehrenamtlich. Sie wurde Vizepräsidentin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und Verwaltungsrätin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), später kam neben dem Engagement in der SPD auch die Mitarbeit in Bürgerinitiativen wie etwa für Kindergärten, aber auch für die Friedensbewegung hinzu. Überdies war sie langjähriges Mitglied im Kuratorium und spätere Vorsitzende der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung – Deutsches Müttergenesungswerk.[2]
1997 wurde bei von Renesse die Parkinson-Erkrankung diagnostiziert.[3] Sie war zweite Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung.
Margot von Renesse war verheiratet und hatte vier Kinder, darunter der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse. Sie starb im Juni 2022 im Alter von 82 Jahren.[4]Partei
Sie war seit 1969 Mitglied der SPD und engagierte sich ab 1976 in der Rechts- und Innenpolitischen Kommission der SPD. Sie gehörte außerdem dem SPD-Bezirksvorstand Westliches Westfalen an.
Von 1990 bis 2002 war von Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Fachpolitikerin ohne Interesse am medialen Schlagabtausch war sie insbesondere im Bereich des Familienrechts und der Aufarbeitung der SED-Diktatur tätig. So war sie von 1992 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ und von 2000 bis 2002 Vorsitzende der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, die sich vor allem mit der Gesetzgebung für die heutige Stammzellenforschung beschäftigte. Mit Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) konzipierte sie einen schließlich vom Bundestag Ende Januar 2002 verabschiedeten Kompromiss. Diesem zufolge wurde der Import menschlicher embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen befruchteten Eiern zu Forschungszwecken unter Auflagen erlaubt. Außerdem hat sie ihre Fraktion bei den Verhandlungen über das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare vertreten. Hierfür erhielt sie 2006 zusammen mit Volker Beck den Zivilcouragepreis des CSD Berlin.[5] Darüber hinaus war Margot von Renesse federführend an der Neufassung des § 218 StGB beteiligt, womit sie am Selbstbestimmungsrecht der Frau beim Schwangerschaftsabbruch Anteil hatte.[6] Der von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützte und beschlossene Kompromiss regelt bis heute, dass der Schwangerschaftsabbruch nach vorheriger Pflichtberatung in den ersten drei Monaten straffrei bleibt. In ihrer Fraktion trat von Renesse außerdem bereits 1991 für einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel ein, die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich zu ahnden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag 1997.[7] Im Zuge der öffentlichen Diskussion um das erste Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1998 schlug sie ein sogenanntes „Betreuungsrechtshilfegesetz“ vor, das nicht realisiert wurde; die rechtliche Betreuung müsse sich im Rahmen der vergütungsfähigen Tätigkeiten auf rein rechtliche Vertretung beschränken und könne somit gar nicht mittels ausführlichem Kontakt dem Postulat des Betreuungsrechts gerecht werden, auch „persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB).[8]
Margot von Renesse war jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen, zur Bundestagswahl 2002 trat sie nicht erneut an. Sie war langjährige Vizepräsidentin und Vorsitzende des Fachausschusses Recht der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Margot_von_Renesse

Helmut Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Korbach (ab 16.07.1982, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.07.1982 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. 2013, ..., 2015: Familiensachen - Abteilung 7. Namensgleichheit mit dem SPD-Altbundeskanzler ist sicher ein Zufall. Was macht eigentlich so die SPD in Korbach - http://www.spd-korbach.de/index.php?mod=content&menu=5&page_id=3320.

Jörg Smoydzin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Schleswig / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.1989 als Richter am Amtsgericht Elmshorn aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schleswig aufgeführt (Familiensachen). SPD-Ortsverein Schleswig: Kandidatenvideo zur Kommunalwahl 2018 - https://www.spd-schleswig.de/personen/joerg-smoydzin/

Karin Waldhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Amberg (ab 01.05.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Karin Waldhauser ab 01.05.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Amberg aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 2017: Familiensachen - Abteilung 1. 06.09.2004 - Stefan Raab "TV Total": "Unfaßbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." - Verurteilung am Amtsgericht München am 17.9.2005. 22.05.2007: "An die Referendarszeit (1989 bis 1992) in München schloss sich der Einsatz als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I an. Zuständig war Karin Waldhauser hier für Strafsachen, von Diebstahl, Raub und Betrug bis hin zu Erpressung und Urkundenfälschung. ... Eine bemerkenswerte Zäsur ihrer beruflichen Laufbahn fiel in die Zeit von Juli 1994 bis 1997. In dieser Phase wurde sie zur Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin zur Bearbeitung von Regierungskriminalität abgeordnet. Zuständig war sie dort für die Aufklärung der Todesschüsse an der einstigen innerdeutschen Grenze im Bereich des Grenzkommandos Nord. ... Nach dem Erziehungsurlaub von 1997 bis 2000 arbeitete Karin Waldhauser erneut bei der Staatsanwaltschaft München I, um Wirtschaftsdelikte, Vergehen nach dem Ausländerrecht und Verkehrsstrafsachen zu verfolgen. Ab Oktober 2001 war sie Richterin am Amtsgericht München für Registersachen und ab Februar 2005 wechselte sie in die Strafabteilung, um über Wirtschaftsverfehlungen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu urteilen." - http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1014665-125-P3,1,0.html. 2012: Präsidiumsmitglied beim bayerisch-griechischen ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". 2016: Was Sie schon immer über die SPD wissen wollten, aber sich nie zu fragen getrauten, das finden Sie hier nicht  ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In der Familiensache Herr H.: "Herr ..., ein Kind gehört nun mal zur Mutter, wir leben hier in Bayern, in der Oberpfalz, da ist das nun halt mal so." Amtsgericht Amberg - 2 F 675/15 - Beschluss vom 30.12.2015: "Der Umgang des Antragsstellers mit dem gemeinsamen Kind ... wird bis zum 01.11.2017 ausgesetzt. ... . Der Verfahrensbeistand (Bernward Nitschke), das Jugendamt und die Sachverständige (Dr. Schwabe-Höllein) empfehlen in der Anhörung am 05.11.2015 auf der Grundlage des Gutachtens, den Umgang für 2 Jahre auszusetzen." Kontaktabbruch zum Kind nach Waldhauser und Schwabe-Höllein Einsatz nicht unwahrscheinlich! Richterin Waldhauser wird vom Väternotruf nicht empfohlen! Mehr Infos unter: vaterlosdurchschwabehoelle@gmx.de

 

 

Jes Albert Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1961) - Richter am Sozialgericht Neuruppin / Direktor am Sozialgericht Neuruppin (ab 01.11.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 06.02.1998 als Richter im Beamtenverhältnis auf Probe am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.02.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2010 als Direktor am Sozialgericht Neuruppin aufgeführt. Ab 2009 auf Vorschlag der SPD ehrenamtlicher Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. 17.05.2020: "Es ist Zeit für einen Richter ostdeutscher Herkunft. Mit Jes Möller steht ein kompetenter Jurist bereit. Die West-SPD muss über ihren Schatten springen ..." - https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/besetzung-bundesverfassungsgericht-es-ist-zeit-fuer-einen-richter-ostdeutscher-herkunft/25837692.html. Pressemitteilung siehe unten.

 

 

03.12.2010

Jes Albert Möller neuer Direktor des Sozialgerichts Neuruppin

Vom Gärtner über Theologie zum Richter

Justizminister Dr. Schöneburg kritisiert die Belastung der Sozialgerichte als Folge handwerklich schlecht gemachter Hartz IV-Gesetze

Gärtner, Theologe, Jurist – der berufliche Werdegang des 49-jährigen Jes Albert Möller, der heute als neuer Direktor des Sozialgerichts Neuruppin von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg offiziell in sein Amt eingeführt wird, ist nicht ganz frei von spannenden Wendungen.

Es hätte auch nicht gefehlt, und Jes Möller, der am 28. September 1961 in Greifswald geboren wurde, wäre in den 1980er Jahren Botaniker geworden. Aber als Mitinitiator von Umweltaktionen gegen das Baumsterben und Mitglied einer kirchlichen Jugendgruppe, die sich zum Pazifismus bekannte, war Herr Möller der Staatsmacht dann doch allzu suspekt. Die Staatssicherheit empfahl deshalb, ihm das angestrebte Studium der Biologie in Halle zu verwehren.

Eine Karriere als Politiker hätte ebenfalls kaum überraschen dürfen. In den Jahren 1989 und 1990 zählte Jes Möller – der damals bereits verheiratet und Vater von zwei Kindern war – zu jenen Kritikern des SED-Staates, die die Sozialdemokratische Partei der DDR, die SDP, aufbauten und im Bürgerkomitee zur Auflösung des Staatssicherheitsdienstes im Bezirk Potsdam mitarbeiteten. Vom 18. März bis 2. Oktober 1990 gehörte Jes Möller dann sogar als Abgeordneter der ersten frei gewählten Volkskammer an.

1991 begann schließlich die juristische Laufbahn, in deren Verlauf Herr Möller Verwaltungsrichter, Verfassungsrichter und nun Direktor des Sozialgerichts in Neuruppin wurde.

Schöneburg: „In den abwechslungsreichen Stationen seines Lebens hat Jes Möller nicht nur unter Beweis gestellt, dass er ein erstklassiger Jurist ist und große Arbeitsmengen bewältigen kann. Er ist auch mit der Geschichte dieses Landes und seinen Menschen bestens vertraut. Diese Erfahrungen und Einsichten befähigen Herrn Möller auf ganz besondere Weise für die neue Tätigkeit als Direktor eines Sozialgerichtes. So wie ich Herrn Möller in der gemeinsamen Richtertätigkeit am Landesverfassungsgericht schätzengelernt habe, bin ich sicher, dass er seine bisher so erfolgreiche Arbeit auch in diesem Amt fortsetzen wird.“

Immerhin steht die Sozialgerichtsbarkeit steht weiterhin vor großen Belastungen – trotz der 27 neuen Richterstellen, die seit Anfang 2010 an den vier Sozialgerichten im Land Brandenburg (in Neuruppin, Frankfurt, Cottbus und Potsdam) eingerichtet werden.

Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze 2005 ist eine enorme Klageflut an den Sozialgerichten zu verzeichnen. 2004 wurden an den Sozialgerichten in Brandenburg etwa 11.600 neue Klagen registriert, 2009 waren es mehr als 18.500, und in diesem Jahr ist mit einer ähnlich hohen Zahl zu rechnen. Der Bestand unerledigter Verfahren hat sich von 2004 bis 2009 von etwa 14.500 Verfahren auf knapp 26.000 fast verdoppelt. Ende September 2010 lag die Zahl bereits bei 26.500 unerledigten Verfahren.

Schöneburg: „Diese verhängnisvolle Entwicklung ist vor allem das Resultat der handwerklich schlecht gemachten Hartz IV-Gesetzgebung. Die Gerichte werden sehenden Auges zum Reparaturbetrieb für Fehler des Bundesgesetzgebers gemacht. Die Überlastung der Gerichte führt dazu, dass die Rechtsuchenden immer länger auf eine Entscheidung warten müssen. Menschen, die ohnehin sozial benachteiligt sind, werden so erneut zu Opfern gemacht.“

Die Koalition aus SPD und Linke in Brandenburg hat auf diese Ungerechtigkeit mit der Schaffung von 27 neuen Richterstellen an den Sozialgerichten des Landes reagiert.

Schöneburg: „Ich kann nur hoffen, dass dieser Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit durch die Gesetzgebung der schwarz-gelben Bundesregierung nicht zunichte gemacht wird.“

Lebenslauf von Jes Albert Möller:

28. September 1961 geboren in Greifwald

1968 bis 1978

Schulbesuch in Barth/Ostsee und Rathenow

1978 bis 1981

Berufsausbildung als Gärtner und Abitur

1981 bis 1986 u.a. Gärtner bei der Stiftung Schlösser und Gärten, angestrebtes Biologiestudium in Halle nach Intervention der Stasi verhindert

1986 bis 1989

Studium der Theologie an der kirchlichen Hochschule „Sprachenkonvikt“

1989 bis März 1990 Mitarbeit im Bürgerkomitee zur Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit und Aufbau der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Bezirk Potsdam

März bis Okt. 1990 Abgeordneter der Volkskammer der DDR

1991 bis 1995

Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin

1995 bis 1997

Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin

1997 Zweites Juristisches Staatsexamen

1998

Ernennung zum Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Potsdam

2001

Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

2002

Versetzung zum Verwaltungsgericht Potsdam

12/2001 bis 06/2004

Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

07/2004 bis 12/2005 Richter am Verwaltungsgericht Potsdam

1. Januar 2006

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt

22. Januar 2009 Wahl zum Richter am Verfassungsgericht

1. November 2010

Berufung zum Direktor des Sozialgerichts Neuruppin

http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.234352.de

 

 


 

 

 

 

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof - IV AR(VZ) 2/18 - hat den informations- und bürgerfeindlichen Gerichten einen deutlichen Dämpfer verpasst.

Die Bundesregierung (Bundesjustizministerium) hat mal wieder die Entwicklung verschlafen, kein Wunder wird doch das Bundesjustizministerium seit Jahren von der im politischen Tiefschlaf und Sinkflug befindlichen staatsbürokratischen SPD geführt.

Schlaf weiter SPD und tritt alsbald von der politischen Bühne ab wie die SED.

 

 

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV AR(VZ) 2/18
vom
25. September 2019
in dem Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GVG §§ 21e Abs. 9 Halbsatz 1, 21g Abs. 7
1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden.
2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus.
3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsverteilungsplans ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR(VZ) 2/18 - OLG Düsseldorf
- 2 -
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann und die Richterin Dr. Bußmann
am 25. September 2019
beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düs-seldorf vom 29. November 2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels in dem Ausspruch zu 2 abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird, insoweit unter Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller auf der vom Antragsgegner bestimmten Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018 einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse zu gewähren.
Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, das Ersuchen des Antragstellers um Übersendung eines Ausdrucks / einer Kopie des genannten Geschäftsverteilungsplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner 80 % und der Antragsteller 20 %.
- 3 -
Beschwerdewert: 5.000 €

...


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=100232&pos=12&anz=463


 


 

 

 

Achtung Schusswaffengebrauch im SPD regierten Ostfildern:

Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt. ... Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.

Zwar ist das im Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht nicht außer Kraft gesetzt, doch viele Städte verbieten unangemeldete Corona-Proteste mit sogenannten Allgemeinverfügungen. Besonders drastisch geht die schwäbische Stadt Ostfildern vor. Dort sind seit Freitag alle „nicht angezeigten“ öffentlichen Versammlungen „gegen die Regelungen der Corona-Verordnung“ unter Androhung von „Waffengebrauch“ untersagt.

Ostfildern bitte weiträumig umfahren oder kugelsichere Weste tragen und SPD-Parteibuch hoch halten, damit Sie nicht erschossen werden.

 

 


 

 

03.07.2020 14:49

Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Richterbund weist die Kritik von Olaf Scholz an Richtern zurück

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Richter würden nach seinem Gefühl zu milde Strafen bei Kindesmissbrauch fällen, entschieden zurückgewiesen. "Richter urteilen in jedem Einzelfall nach dem geltenden Recht", sagten die Vorsitzenden des DRB Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff am Donnerstag in Berlin. Der gemachte Vorwurf gehe an die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
Pressestelle
Kronenstr. 73, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525
E-Mail: info@drb.de
Internet: www.drb.de

 

https://www.verbaende.com/news.php/Richterbund-weist-die-Kritik-von-Olaf-Scholz-an-Richtern-zurueck?m=135904

 

 

Kommentar:

Mit Wumms vor den Baum, für billigen Populismus gibt es in Deutschland die SPD, den eigenen politischen Untergang vor Augen, begibt man sich auf Stammtischniveau. Nun hat sich auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) als Populist geoutet,  eine solche Partei braucht kein vernünftig denkender Mensch

 


 


 

 



Wenn Väter nicht zahlen : Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen


05.09.2019

Wenn die Ex-Partner nicht für ihre Kinder zahlen, springt der Staat ein - in den meisten Fällen auf Dauer, wie Familienministerin Giffey hat ausrechnen lassen. Nur bei einer Minderheit kann der Staat Geld zurückfordern. Wo die Väter nicht zahlen, zahlt Vater Staat: In den meisten Fällen können die Behörden den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden nicht zurückfordern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) präsentierte am Donnerstag in Berlin neue Berechnungen ihres Ministeriums, wonach 61 Prozent der unterhaltspflichtigen Elternteile finanziell gar nicht in der Lage sind, für ihre Kinder aufzukommen. In 90 Prozent aller Fälle sind das die Väter.

Im vergangenen Jahr erhielten 805.000 von rund 2,1 Millionen Kindern alleinerziehender Eltern den Unterhaltsvorschuss. Das bedeutet auch, dass es bei 1,3 Millionen Kindern keine Probleme mit den Zahlungen gibt - oder die Mütter keinen Unterhaltsvorschuss beantragen.

...
Nach Giffeys Angaben gaben Bund und Länder im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aus. Davon konnten 13 Prozent zurückgeholt werden. In


Seit der Reform im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss bekommen, verdoppelt. Entsprechend erhöhten sich die Ausgaben von 2017 bis 2018 um rund eine Milliarde Euro. Ziel war es, den Alleinerziehenden zu helfen, unter denen die Armutsquote besonders hoch ist. Während bis Mitte 2017 der Vorschuss höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wurde, gibt es ihn heute bis zum 18. Geburtstag. Die Kinder haben, je nach Alter, Anspruch auf 150 bis 272 Euro im Monat.
...

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/staat-kann-unterhaltsvorschuss-meist-nicht-zurueckholen-16369932.html





Kommentar Väternotruf:

Selten so viel Unsinn auf so wenig Zeilen gelesen und das auch noch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ist die inzwischen zum SPD-Zentralorgan mutiert? Zum einen die implizite Unterstellung in der Überschrift, nur Väter würden "nicht zahlen", natürlich zahlen auch Mütter nicht, wenn die Kinder überwiegend vom getrennt oder allein erziehenden Vater betreut werden.

Dann der Unsinn, der Staat würde zahlen, der Staat zahlt gar nichts, zahlen tut immer der Dumme und das sind die Steuerzahler/innen. Ohne die Steuerzahler/innen würde es diesen SPD-CDU Staat keine drei Tage mehr geben. Die ganzen Beamten würden ihre Arbeitsstellen verlassen und sich um ihren Garten kümmern oder von der Brücke springen, je nach Mentalität.

Die sogenannten "Alleinerziehenden Mütter", überwiegend eine Erfindung der Anti-Väterpartei SPD, die aus getrennt erziehenden Müttern alleinerziehende Mütter qua Definition macht, um diese dann in einem milliardenschweren, Steuerzahler/innen ausplündernden Projekt samt zugehöriger SPD Bürokratie in den Unterhaltsvorschusskassen auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung mit der Gießkanne zu subventionieren.

 


 

 

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Der sogenannte "Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V." (VAMV), eine über die Jahre von der SPD mit dem Geld der Steuerzahler/innen künstlich aufgeblähte Organisation, die großspurig und wahrheitswidrig in einer Presseerklärung vom 11.03.2019 behauptet: 

"Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein."

Wie der VAMV auf die Phantasiezahl von 2,7 Millionen Alleinerziehenden kommt, bleibt schleierhaft, Propagandaminister Josef Goebbels hätte sicher seine Freude an einer solchen abenteuerlicher Behauptung.

Die SPD, der politische Arm des VAMV, kommt allerdings nicht ganz umhin, die Realität wenigstens ein wenig anzuerkennen, sonst gibt es bald keinen Vater mehr, der diese Karnevalspartei für "alleinerziehende" Mütter wählt. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) - bekannt für ihre abstrusen Ideen zu Fahrverboten für Väter - hat hoffentlich etwas mehr Durchblick als der VAMV, damit sich die SPD sich nicht völlig als Spaß- und Antiväterpartei etabliert und den Ast endgültig absägt, auf dem sie mit Mühe und Not grad noch so sitzt.

 

 

Kindesunterhalt: VAMV warnt vor Milchmädchenrechnungen
und fordert Solidarität nach Trennung!
Berlin, 11. März 2019. „Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

 

 

Starkes-Familien-Gesetz
für alle Alleinerziehenden verbessern!
Berlin, 11. März 2019. „Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleiner-ziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern. ...

 

 

 

Statt 2,7 Millionen "Alleinerziehende" der der VAMV fabuliert, stellt ein Beitrag im Spiegel die Zahl von 1,5 Millionen fest und selbst diese Zahl ist mindestens doppelt so hoch als es sich in Wirklichkeit verhält: 

"Am 31. Dezember 2017 wurde Unterhaltsvorschuss an insgesamt 641.000 Kinder gezahlt (siehe Bundestagsdrucksache 19/4019). Deren empirische Verteilung ist durchaus interessant: Es leben ungefähr 1,5 Millionen alleinerziehende Personen in Deutschland (88 Prozent Frauen, zwölf Prozent Männer), davon ungefähr 60 Prozent (860.000) mit Kindern unter 18 Jahren. Von den alleinerziehenden Müttern haben 55 Prozent ein minderjähriges Kind, 34 Prozent zwei Kinder, elf Prozent drei oder mehr. Vier Prozent der Mütter sind verwitwet (neun Prozent der Männer). Daraus errechnet sich für 2017 überschlägig eine Zahl unterhaltsberechtigter Kinder von 800.000 (alle Zahlen aus Destatis: "Alleinerziehende in Deutschland 2017").

..."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/unterhalt-wird-nicht-gezahlt-explosion-der-vaeterkriminalitaet-a-1255639.html

 

Ganz nebenbei bemerkt, werden mit dem Unterhaltsvorschuss auch gut verdienende Mütter von der SPD mit dem Geld der Steuerzahler/innen übergossen, wenn diese getrennt vom Vater des gemeinsamen Kindes leben. Lebt eine gut verdienende Mutter, so z.B. eine Lehrerin dagegen mit einem armen Vater zusammen (Künstler) dann gibt es für diese Familie kein zusätzliches Geld von der steuergelderveruntreuenden SPD und der merkwürdig farblos wirkenden CDU, die sich der Steuergeldervernichtungspartei SPD in Nibelungentreue angeschlossen hat und jegliches eigenes Profil zugunsten von Gerechtigkeit und Ehrlichkeit vermissen lässt. Gibst du mir, geb ich dir, die SPD gibt dafür ihre Stimme für die Erhöhung der Rüstungsausgaben, ein weiteres Steuerzahlergeldvernichtungsprogramm.

Wirklich arme und "alleinerziehende" Mütter haben von dem Unterhaltsvorschuss rein gar nichts, weil der mit der Sozialhilfe oder dem ALG II verrechnet wird, ein gigantisches Bürokratiegesetz, wie es nur die unfähige staatsbürokratische SPD hinkriegen kann.

 

 

 


 

 


Unterhaltsvorschuss Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?

Stand: 01.03.2019 13:50 Uhr

Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt. Der Staat treibt das Geld in nur 13 Prozent der Fälle wieder ein. Woran liegt das?

Von Andrej Reisin, NDR

Der Unterhaltsvorschuss wird seit einer Reform 2017 nicht mehr nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Geburtstag gewährt. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stieg die Zahl der Kinder, für die der Staat einen Unterhaltsvorschuss bezahlt, von 370.000 auf 780.000. 91 Prozent dieser Kinder wohnen laut Familienministerium bei ihren Müttern. Zahlungspflichtig sind demnach in neun von zehn Fällen die Väter.

Das Familienministerium wertet die erhöhte Zahl der Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss erhält, als Erfolg, denn viele seien dadurch aus "verdeckter Armut" herausgekommen. Und in absoluten Zahlen habe der Staat auch mehr Geld von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgeholt: 270 Millionen Euro (2018) im Vergleich zu 209 Millionen Euro (2017). Allerdings kletterten die Ausgaben in diesem Zeitraum von 1,2 Milliarden auf 2,1 Milliarden Euro - ein Anstieg um 75 Prozent. Die Rückholquote bei dem Unterhaltsvorschuss liegt damit bei gerade 13 Prozent.

Wer seine Strafzettel nicht bezahlt, bei dem klingelt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wer seine Eltern im Alter unterstützen muss, weil deren Einkünfte und Ersparnisse nicht ausreichen, muss damit rechnen, dass das Sozialamt auf Zahlung klagt. Warum also ist dies bei denjenigen, die die Unterstützung ihrer Kinder dem Staat aufbürden, nicht so?

...


In der NDR-Dokumentation "Rabenväter - wenn Papa keinen Unterhalt zahlt" sagte Iris Prieß-Bartsch, Sachbearbeiterin im Jugendamt in Plön: "Wir haben immer das Problem, wenn uns jemand nicht die Wahrheit sagt, das auch tatsächlich zu beweisen. Uns fehlt einfach das Personal, um da hinterzuhaken." Dabei haben die Ämter nach dem Gesetz durchaus Auskunftsansprüche an Finanzämter, Krankenkassen und Arbeitgeber. Sie müssen aber vor Gericht ziehen, um sich einen Titel gegen die säumigen Unterhaltspflichtigen zu besorgen. Das kostet Zeit und Ressourcen.

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https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/unterhaltsvorschuss-111.html

 

 

Unterhaltsvorschuss

Im Staatsfernsehen, also in dem über Zwangsgebühren finanzierten, sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF und regionale Kanäle wie dem NDR, in denen nicht nur im Halbstundentak sinnentleerte Talkshows über das halbgebildete Publikum gegossen, sondern die Zuschauer auch mit peinlichen Quizsendungen von Nachdenken über das eigene langweilige Leben abgehalten werden, wird der Abwechslung halber in regelmäßigen Abständen die Sau durchs Dorf gejagt. Ein bisschen (sadistischer motivierter) Spass muss sein. In Rom hatte man dafür Gladiatoren, wo, sehr zur Freude des Publikum, der eine den anderen schließlich aufspießte. Seit dem das verboten wurde, müssten Ersatzdummys her, auf die man einschlagen kann. Sehr beliebt für diese Rolle sind beim Staatsfernsehen und anderen staatsnahme Medien Väter, die sich angeblich oder tatsächlich vor Unterhaltszahlungen drücken. Hitler hätte diese asozialen Väter gleich ins KZ eingesperrt, auf das sie lernen: Unterhalt zahlen macht frei. Aber das darf man heute nicht mehr, dabei wäre das doch ein ein toller Wahlslogen für die SPD: Wir bringen Väter hinter Gitter.

Heute ist man also etwas behutsamer, das liegt auch daran dass diese Asozialen in aller Regel wenigstens Steuern zahlen, und wenn es auch nur die exorbitanten 19% Umsatzsteuer ist, die vom Staat bei jedem Einkauf bei Aldi bei diesen Vätern einbehalten wird. Mit diesen Steuern kann die SPD dann ihre Wahlgeschenke bezahlen, um die Wähler damit zu korrumpieren.

Diesmal durfte die Hatz durchs Dorf ein Herr Andrej Reisin vom NDR erledigen. Seinen peinlichen Beitrag platziert das Staatsfernsehen unter der dummdödel Überschrift: Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt.

Wer keine Ahnung hat, sollte Rosinenpfücker werden oder wenigstens Pferdeäpfelsammler.

In das Unterhaltsvorschussgesetz sollte man wenigstens mal reingeschaut haben, dann würde man, genügend Verstand vorausgesetzt, dass auch viele getrennt erziehende Eltern Unterhaltsvorschuss beziehen, es reicht dafür sogar aus, wenn sie im Jahr eine Sekunde mehr Betreuungszeit leisten als der andere getrennt erziehende Elternteil. Echte Alleinerziehende, die es wirklich betreffen würde, gibt es kaum, die abenteuerliche Behauptung von angeblich 2,7 Millionen Alleinerziehenden wie vom VAMV in die Welt posaunt, ist eine reine Phantasiezahl, die wahrscheinlich real wird, wenn man sie auf 10 % herunterdampft, also 270.000. Aber daran hat das Zentralorgan des VAMV, das SPD geführte Bundesministerium für Familie und Gedöns anscheinend kein Interesse.  

Andrej Reisin vom NDR hätte bei Joachim Herrmann, oberster Chef für Agitation beim ZK der SED, sicher steile Karriere machen können. Aber wegen der Gnade der späten Geburt ist ihm das vermutlich erspart geblieben, zumal fraglich ist, ob Herr Reisin überhaupt DDR-Bürger war. Als Bürger der imperialistischen BRD hätte er im DDR System trotz seines an Trump erinnernden Habitus wohl wenig Chancen gehabt, aber immerhin hatte man als geifender Wessi in Sonderfall auch Karrierechancen in der DDR, wenn man nur mal an Sudel-Ede, also den berühmt-berüchtigten Karl-Eduard von Schnitzler denkt.

In bester Trump Manier produziert Herr Andrej Reisin Fake News, in dem er suggeriert, bei unterhaltspflichtigen Vätern (und Müttern) würde nicht auch am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Der Reisin hätte zu DDR Zeiten einen tollen Bezirksreporter im Erfurter SED-Blatt abgegeben, der so lange an der Realität herumschraubte, bis die Leute zu der Überzeugung kamen, der Kaffe-Mix (Erichs Krönung) würde nun doch besser schmecken als Bohnenkaffee.

2018 mussten die deutschen Steuerzahler ca. 1.8 Milliarden Euro für den teuren SPD-Irrsinn namens Unterhaltsvorschuss bezahlen (zuzüglich Bürokatiekosten in geschätzter Höhe von 100 Millionen Euro: Zahlen liefert das SPD geführte Bundesfamilienministerium verständlicherweise nicht, man stellt sich lieber scheintot), nur damit Frau Studienrätin mit 4.000 € Netto, örtliche SPD-Parteifunktionärin, die früher mit so einem SPD-Künstler liiert war, der aber mit seiner Kunst nichts verdient und nach der Trennung auch noch angefangen hat zu saufen, für die zwei missratenen Kinder, der eine kifft, die andere klaut, auf Kosten der Steuerzahler jeden Monat  zwei mal 272 Euro zusätzlich bekommt.

Der Wahnsinn hat einen Namen und der heißt SPD. Langsam spricht sich das rum.

Anton Schwarz

http://www.vaeternotruf.de

 

 


 

 

Wer hat uns Väter 60 Jahre und länger verraten, Sozialdemokraten (Ausnahmen bestätigen die traurige Regel) 

 


Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV)

Die Große Koalition ignoriert die Nachtrennungsfamilien Verbände bedauern Diskriminierung getrennt erziehender Väter

04.02.2018

Berlin (ots) - "CDU/CSU und SPD verhandeln in den Gesprächen zur Großen Koalition an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei" stellt Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, fest. Er bedauert, es würden Budgets in Milliardenhöhe über das Land verteilt, die überfällige steuerliche Gleichstellung von Nachtrennungsfamilien zu intakten Familien werde jedoch von Union und SPD übersehen.

Besonders getrennt erziehende Väter fühlen sich durch die aktuelle steuerliche Behandlung diskriminiert. Sie werden durch das Steuerrecht weiterhin wie Alleinstehende ohne Kinder behandelt trotz all ihrer Aufwendungen für Umgang und Kindesunterhalt. Dabei stellte Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) noch vor der Wahl für sie Steuererleichterungen in Aussicht, etwa für den Mehraufwand, der durch ihre Kinderbetreuung entstehe.

Die überfällige Modernisierung des nicht mehr zeitgemäßen Familienrechts wird in den Koalitionsverhandlungen weder von SPD noch von der Union angesprochen. Dabei forderte der Europarat bereits 2015 eine Neujustierung ein, ebenso die Justizministerkonferenz der Länder in 2017. Bundesministerin Barley organisierte in ihrem Ministerium vor einem halben Jahr zwei Zukunftsgespräche "Gemeinsam getrennt erziehen" mit Veränderungsperspektiven. Nichts davon findet sich in den Papieren zur GroKo.

Weiterhin fehlt die Gleichbehandlung von Müttern und Vätern: Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, ist vom Barunterhalt befreit. Der zweite Elternteil muss den vollen Barunterhalt tragen, auch dann, wenn er nahezu hälftig die Betreuungsleistung übernimmt. Die GroKo-Parteien blenden diese Gerechtigkeitsfrage aus.

Väterverbände bedauern das "Weiter so wie gehabt" und erwarten Reaktionen aus der Wählerschaft. Männer, getrennte Väter und ihre Lebenspartnerinnen blicken gespannt auf die zukünftigen Landtags- und Bundestagswahlen.

https://www.presseportal.de/pm/121966/3858327




Pressekontakt: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV)

www.ig-jungen-männer-väter.de

presse@ig-jungen-männer-väter.de

Sprecher: Gerd Riedmeier

Tel. +49 (0)176 - 611 123 57

 


 



Unterhaltsvorschuss Giffey kündigt Fahrverbote für Unterhaltssäumige an

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Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will in Zukunft unkonventionelle Methoden gegen Unterhaltssäumige anwenden. Jugendämter sollten künftig effektiver als bisher Geld von denjenigen Eltern zurückfordern, die zahlen könnten, sich aber davor drückten, sagte Giffey am Mittwoch. „Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen“, sagte Giffey und kündigte auch Fahrverbote für Unterhaltssäumige an - „nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“ Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht für die Kinder zahlen.

...


Der Deutsche Städtetag fordert unterdessen mehr Geld für die Kommunen, um die gestiegenen Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss begleichen zu können. Inzwischen würden fast doppelt so viele Kinder in den Genuss der Zahlungen kommen wie vor der Reform, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Die Zahlungen werden nach Einschätzung der Städte weiter steigen. Der Bund müsse daher seinen Anteil von derzeit 40 Prozent der Leistungen erhöhen und die Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen. (dpa, epd)

22.08.2018

https://www.tagesspiegel.de/politik/unterhaltsvorschuss-giffey-kuendigt-fahrverbote-fuer-unterhaltssaeumige-an/22939438.html





Kommentar Väternotruf:

Nicht der Staat finanziert den sogenannten Unterhaltsschuss für sogenannte "Alleinerziehende", die in aller Regel gar keine Alleinerziehenden sind, sondern getrennt Erziehende, sondern die Steuerzahler/innen. Die auf tönernen Füßen stehende SPD zieht dazu auf der einen Seite den Steuerzahler/innen das Geld aus der Tasche, um es auf der anderen Seite als scheinbare SPD Wohltaten - vermindert um die erheblichen Bürokratiekosten - aus dem Fenster zu werfen. 

Nicht nur die AFD spielt mit der Populismuskarte, auch in der SPD ist dumpfbackenes Denken verbreitet, wie uns die aktuelle Schnapsidee von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zeigt. Jahrzehntelang hat sich die SPD als Väterentsorgungspartei profiliert und augenscheinlich bis heute nichts dazu gelernt.

Ebenso unsinnig die Schnapsidee der SPD zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Das kostet die Steuerzahler nun offenbar schon doppelt so viel wie vor der Schnapsideereform der SPD.

Diese Partei ist für verantwortungsbewusste Väter einfach nicht wählbar, das Lernvermögen in der SPD tendiert gegen Null. Da hilft wohl nur noch Entzug des Regierungsamtes und Verabschiedung dieser Partei in die Unbedeutsamkeit.

 

 

 


 

 

 


Eine Woche Papa, eine Woche Mama

Erziehungsmodelle getrennt lebender Eltern verändern sich, müssen es auch die Gesetze?

Die neue Bundesfamilienministerin Katarina Barley ist eine getrennt erziehende Mutter. Mit ihrem früheren Partner teilt sie sich die Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Dieses Wechselmodell fordern Initiativen von Scheidungsvätern seit langem als Regelfall. »Paritätische Doppelresidenz« heißt es präzise, die Kinder haben ihr Zuhause nicht nur bei einem Elternteil. Die Väter übernehmen im Idealfall die Hälfte der Betreuungsaufgaben, dafür entfällt der Kindesunterhalt.

SPD-Politikerin Barley signalisiert mehr Offenheit für die Anliegen von Trennungsvätern als ihre Parteifreundin und Amtsvorgängerin Manuela Schwesig. Nicht nur, weil sie selbst gute Erfahrungen mit dem Arrangement »Eine Woche Papa, eine Woche Mama« gemacht hat. Sondern auch, weil immer mehr Studien und Befragungen die veränderten Wünsche bestätigen. Gerade erst zeigten Zahlen des Allensbach-Institutes, dass 51 Prozent von 605 repräsentativ ausg...
...

Thomas Gesterkamp 31.07.2017 / Politik

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1058979.eine-woche-papa-eine-woche-mama.html


 


 

 

 

"Mütterrente" der Antiväterparteien CDU/CSU und SPD diskriminiert Väter

 

 

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)


§ 56 Kindererziehungszeiten


(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1.
die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,
2.
die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und
3.
der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.

(2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt, ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.
(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.
(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie

1.
während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund

a)
einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder
b)
einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)

den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,
2.
während der Erziehungszeit zu den in § 5 Absatz 4 genannten Personen gehören oder
3.
während der Erziehungszeit Anwartschaften auf Versorgung im Alter aufgrund der Erziehung erworben haben, wenn diese nach den für sie geltenden besonderen Versorgungsregelungen systembezogen annähernd gleichwertig berücksichtigt wird wie die Kindererziehung nach diesem Buch; als in diesem Sinne systembezogen annähernd gleichwertig gilt eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen.

(5) Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Wird während dieses Zeitraums vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__56.html

 

 

 

 



Kommentar Väternotruf:

 

Das Problem mit den Gesetzen ist oft, dass die normalen Bürgerinnen und Bürger sie nicht verstehen und dadurch oftmals schamlos von Staat und diesen dirigierenden Parteien, wie hier den Antiväterparteien CDU, CSU und SPD bestohlen werden, ohne dass sie es merken. so auch bei der mit Recht als "Mütterrente" bezeichneten Rente, bei der so getan wird, als ob diese beide Elternteile erhielten, dabei bekommt im Streitfall die Mutter alles und der Vater nichts. Der Gipfel der staatlichen Unverschämtheit ist aber damit noch nicht erreicht. Einerseits wird der Gesetzgeber nicht müde, die Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuung zu betonen, nur bei der Rente bekommen die Eltern (in der Regel die Väter) keine rentenrechtliche Ankerkennung der angeblich gleichwertigen Unterhaltsleistung, die sie oft auch noch neben nicht unerheblichen Betreuungszeiten und zusätzlichen Kosten für die Betreuung des Kindes viele Jahre, oft auch 18 Jahre lang geleistet haben.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 23. April 2016 15:10

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Mütterente für Väter

 

Sehr geehrte Damen und Herren, habe von der Rentenstelle einen Bescheid erhalten wonach mir die Mütterente verweigert wurde.

 

Wir haben beide die Kinder als Langzeitarbeitslose erzogen.

 

 

Die Rentenstelle Berlin beruft sich auf  § 56 Abs. 2 Satz 9 u. 8 SGB VI.

 

 

Warum wird mir als Vater die Leistung verweigert ??? hatte drauf hingewiesen das ich diese Regelung für verfassungswidrig halte Art 3 und 6 GG

 

 

Klage bei dem SG ist eingelegt worden

 

 

Gibt es da schon was aus Karlsruhe oder Straßburg ??

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

...

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auf das Bundesverfassungsgericht darf man hier ganz sicher nicht hoffen, hat doch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder als eine Art Naturgesetz ansieht. Nicht anders beim Bundesgerichtshof.

 

Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem in mehreren Fällen einen Riegel vorgeschoben, zu Schadensersatz ist keiner der am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht involvierten Richter herangezogen worden, natürlich auch kein Minister oder Ministerialbeamter bei der Bundesregierung. Statt dessen mussten die deutschen Steuerzahler/innen für die vom Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht verzapfte "Rechtsprechung" und die Väter- und kinderfeindliche Gesetzgebung durch den deutschen Bundestag und die Bundesregierung grade stehen.

 

Was das für ein Licht auf den vermeintlich existierenden Rechtsstaat Deutschland wirft, kann sich jeder klar denkende Mensch zusammenreimen.

 

 

 


 

 

 

Karl Lauterbach - "Geld und Karriere seien für ihn das Wichtigste, hatte sie Journalisten gesagt."

27.09.2016: "Berlins früherer Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat den Rechtsstreit über die Veröffentlichung von Fotos aus der „Paris Bar“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Richter wiesen seine Klage am Dienstag in letzter Instanz ab (Az.: VI ZR 310/14). ... Der BGH ordnete die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zu und wies Wowereits Klage jetzt endgültig ab – anders als die Berliner Gerichte, die den Fall zuvor beurteilt hatten. „Ob siegesgewiss, aufgeregt, entspannt, bangend – nichts dergleichen lässt sich den Schnappschüssen entnehmen“, hieß es noch in einem Urteil des Landgerichts. Es gehe der Zeitung nur um Befriedigung von Neugier. ... Während Wowereit vor Gericht unterlag, zog der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach seine Klage vor dem BGH wegen aus seiner Sicht unzulässiger Presseberichterstattung zurück. ... Nach der Bundestagswahl 2013, als Lauterbach als möglicher neuer Gesundheitsminister im Gespräch war, hatte seine frühere Ehefrau ein Interview gegeben, das damals unter anderem die „Bild“-Zeitung aufgriff. Darin sprach sie ihrem Ex-Mann die Eignung für ein Ministeramt ab. Jahrelang hätte sie mit ihm über Unterhalt für die gemeinsamen Kinder streiten und ihn zu Zahlungen zwingen müssen. Geld und Karriere seien für ihn das Wichtigste, hatte sie Journalisten gesagt. Ihr Ex-Mann könne einer großen Verantwortung kaum gerecht werden. Lauterbach sah in den Darstellungen eine rechtswidrige Verletzung seines Privatlebens. Mit der Rücknahme der Klage vor dem Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 543/15) hat er nun auf seine Ansprüche aus den Unterlassungstiteln verzichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Berliner Landgericht (Az.: 27 O 17/14) und das Kammergericht (Az.: 10 U 82/14) hatten dem SPD-Politiker noch recht gegeben." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bgh-urteil-wowereit-verliert-vor-gericht-gegen-bild/14609670.html. Pressestelle beim Bundesgerichtshof 167/2016 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=904ae75b91c1cabdc06f944291db3da7&anz=1&pos=0&nr=76056&linked=pm&Blank=1

 

 

 


 

 


Aus dem Dschungelcamp ins Kammergericht

Der Schuldspruch wegen falscher Behauptungen für Gina-Lisa Lohfink ist nun rechtskräftig. Richter: Das Model hat echten Opfern einen Bärendienst erwiesen
Von Hans H. Nibbrig, 11.02.2017

Berlin. Den wohl wichtigsten Satz in dem seit fast zwei Jahren dauernden und von teils absurden Showeinlagen begleiteten Rechtsstreit um das Model Gina-Lisa Lohfink hat am Freitag Ralf Fischer, Vorsitzender Richter am Berliner Kammergericht, geäußert. "Sie, Frau Lohfink, haben allen Frauen, die wirklich Opfer von Vergewaltigungen werden, einen Bärendienst erwiesen", wandte sich Fischer direkt an die 30-Jährige.

Kurz zuvor hatte sein Senat die Revision Lohfinks gegen das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten wegen falscher Verdächtigung "in der Sache verworfen", damit ist der Schuldspruch gegen das Model rechtskräftig. Dennoch wird es ein weiteres Verfahren geben, denn die verhängte Geldstrafe muss neu festgelegt werden. Das Amtsgericht habe die für die Höhe einer Geldstrafe wichtigen Einkommensverhältnisse der Angeklagten nicht ausreichend geprüft, befand das Kammergericht.


Kampf für Frauenrechte oder inszenierte Tränenshow?

Gina-Lisa Lohfink war im Sommer vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, weil sie nach Überzeugung des Gerichts zwei Männer wahrheitswidrig bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Nach dem Amtsgericht Tiergarten stellte jetzt auch das Kammergericht fest: Lohfink hat gelogen und die Vergewaltigung erfunden.

...


Richter kritisiert Ministerund Frauenrechtlerin

Danach nahm sich Fischer eine namentlich von ihm nicht genannte aber sehr bekannte Frauenrechtlerin und "Mitglieder der Bundesregierung" vor. Die Frauenrechtlerin (Alice Schwarzer, Anm. der Red.) hatte nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Lohfink in Interviews erklärt, ab sofort müssten alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, selbst damit rechnen, verurteilt zu werden. "Das ist Unfug, wer so etwas behauptet, betreibt das Geschäft der Vergewaltiger", erklärte Fischer unmissverständlich.

Unverständnis äußerte der Vorsitzende über ebenfalls nicht namentlich genannte Minister der Bundesregierung (Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD), Anm. d. Red.) , die Lohfink zum Gesicht ihrer zum Schutz von Frauen initiierte Anti-Gewalt-Kampagne "Nein heißt Nein" gemacht hatten. Obwohl zu dem Zeitpunkt bereits der Strafbefehl erlassen und die angeblichen Vergewaltiger schon freigesprochen waren. In der Sache beließ es das Kammergericht bei einer knappen Darstellung. Die Beweise gegen die Angeklagte seien erdrückend. Wer trotzdem beantrage, Lohfink sei unschuldig und müsse in einem neuen Verfahren freigesprochen werden, lebe in einer irrealen Welt, stellte der Vorsitzende fest.

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http://www.morgenpost.de/berlin/article209572655/Aus-dem-Dschungelcamp-ins-Kammergericht.html

 

 


Kommentar Väternotruf:

Wenn es der SPD in die parteiideologisch Doktrin von den guten Frauen und den bösen Männern passt, dann wirft man in dieser Partei allgemein ankerannte Anstandsregeln über Bord und meint auch gleich noch, die Gerichtsbarkeit übernehmen zu müssen. Wer sich da an die stalinistische Sowjetunion mit den von Stalin befohlenen "Säuberungen" oder an die Lenkung des Strafverfahrens gegen Robert Havemann durch SED-Politbürokraten in der DDR erinnert fühlt, kann erahnen, welchen geistigen Niedergang die SPD seit der Abdankung von Willy Brandt erfahren hat.

 

 

 


 

 

 

 

SPD-Populist und Muttersohn Sigmar Gabriel nicht wählbar



Sigmar Gabriel

Sigmar Gabriel (* 12. September 1959 in Goslar) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit dem Jahr 2009 SPD-Parteivorsitzender und seit dem 17. Dezember 2013 Stellvertreter der Bundeskanzlerin sowie Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merkel III.

Gabriel wurde als zweites Kind des Beamten Walter Gabriel (1921–2012) und der Krankenschwester Antonie Gabriel (1922–2014)[1] in Goslar geboren. Die Eltern trennten sich, als er drei Jahre alt war.[2] Gabriels ältere Schwester Gudrun blieb bei der Mutter, er selbst wuchs gegen seinen Willen in den ersten zehn Lebensjahren bei seinem Vater und seiner Großmutter Lina Gabriel in einer Wohnsiedlung in Goslar-Jürgenohl auf.[3][4] 1969 erhielt seine Mutter nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen das alleinige Sorgerecht, und Gabriel zog zu ihr. ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Sigmar_Gabriel






Presseerklärung

27/2016
9.8.2016

VIZEKANZLER GABRIEL MÖCHTE ALLEN VÄTERN UND MÜTTERN MIT UNTERHALTSSCHULDEN DEN FÜHRERSCHEIN WEGNEHMEN

Nürnberg (ISUV) Alle Jahre wieder das gleiche Ritual: Am 8. August meldete sich Vizekanzler Gabriel in der BILD zu Wort: Mütter und Vätern mit Unterhaltsschulden
soll der Führerschein entzogen werden. Unbesehen und ungeprüft spricht er davon, dass 75 Prozent sogenannter alleinerziehender Mütter keinen oder zu wenig
Unterhalt bekommen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht kritisiert, dass der Vizekanzler Rollenbilder lanciert und propagiert, die der Wirklichkeit nicht
standhalten: böse pflichtvergessene Rabenväter - gute arme alleinerziehende Mütter. Seit Jahren werden im Sommerloch „Zahlen“ über „die“ säumigen Vätern
lanciert. „Kindesunterhalt wird nach wie vor in aller Regel gezahlt, es sind nach meinen Erfahrungen als Rechtsanwalt doch die Ausnahmefälle, die nicht zahlen,
obwohl sie zahlen könnten“, stellt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk, selbst Fachanwalt für Familienrecht, fest. „Das ist ganz billige Polemik. Gabriel macht
Wahlkampf auf Kosten der Unterhaltszahler/innen“, meint ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

In den USA hat man mit Führerscheinentzug Erfahrungen gemacht, es aber schnell wieder gelassen - warum, weil es ein untaugliches Mittel ist. „Wie sollen Menschen zur
Arbeit kommen? In Zeiten von Leiharbeit und flexiblen Arbeitsverhältnissen ist Mobilität gefragt. Dies lässt sich vielfach nur mit dem Auto erreichen. Bei näherem
Hinsehen stellen wir immer wieder fest, dass viele Väter und Mütter zahlen wollen, aber nicht können, weil sie zu wenig verdienen.“ (Linsler)
Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen liegt nicht an der schlechten Zahlungsmoral der Väter und Mütter, sondern an vielfach immer niedrigeren
Gehältern im Zusammenhang mit dem internationalen Lohndumping. „Schon seit Jahren werden ständig die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle angehoben,
aber viel Unterhaltspflichtige verdienen nicht mehr, manchmal gar weniger. Die Folge ist, dass immer öfter nicht oder nur zum Teil der volle Unterhalt gezahlt werden kann.“
(Linsler)
„Der SPD-Chef sollte den sozialen Wandel zur Kenntnis nehmen, dass die sogenannten Alleinerziehenden vielfach nicht alleine, sondern getrennt erziehen.
Immer mehr unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben einen großen Anteil an Betreuung übernommen. Sie steuern somit einen großen Anteil an Naturalunterhalt
bei. Im Übrigen sind viele Alleinerziehende sehr ablehnend, wenn es darum geht ein Wechselmodell zu praktizieren, was ihnen die Möglichkeit gibt berufstätig zu sein.

http://www.isuv-online.de/?p=151985


Interessenverband Unterhalt und Familienrecht -ISUV/VDU e. V.
Bundesgeschäftsstelle Nürnberg
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Kommentar Väternotruf:

Möglicherweise hat Herr Gabriel noch nicht den Rosenkrieg seiner Eltern verarbeitet, in der er - wie der Eintrag bei Wikipedia vermuten lässt - sich auf die Seite seiner Mutter geschlagen hat. Dann sollte er aber besser als Kreissekretär der SPD-Goslar tätig sein und sich in Therapie begeben und sich nicht anmaßen in der politischen Spitze einer im Bundestag vertretenen Partei stellen und diese dann zu guter letzt mit seinen unbedarften Äußerungen noch in den politischen Abgrund reißen.

Protestmails an den SPD-Populisten Herrn Sigmar Gabriel bitte an:

sigmar.gabriel.wk02@bundestag.de

sigmar.gabriel.wk03@bundestag.de

sigmar.gabriel.wk@bundestag.de

sigmar.gabriel@bundestag.de


 

 

 

Mann mit zwei Gesichtern: Sigmar Gabriel will’s wissen

... 

Politisch aktiv geworden ist der Vorsitzende der ältesten deutschen Partei in der Abgrenzung zum Vater, einem unverbesserlichen Anhänger der Nazis, die ausgerechnet in der alten Kaiserpfalz von Goslar den historischen Stoff für ihren Mythos vom Dritten Reich fanden. Mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit war es Mitte der siebziger Jahre ohnehin noch nicht weiter. Empört erinnert sich Sigmar Gabriel noch heute, wie sich ehemalige SS-Leute auf der nahegelegenen Harzburg treffen konnten und der Staatsschutz lieber ihn beobachtete, als er eine Gedenkveranstaltung auf dem Jüdischen Friedhof zur Reichspogromnacht organisierte: "Wir waren die Nestbeschmutzer, nicht die Nazis." ...

Gabriel hat lange gezögert, aus seiner Kindheit zu berichten. Und es gehört zur Tragik seines Politikerlebens, dass ihm, als er doch zu erzählen begann, vor allem eines unterstellt wurde: Taktik. Die Mutter – alleinerziehende Krankenschwester. Der Vater – völkisch bis zum letzten Atemzug und bis zu seinem Tod nicht etwa stolz auf seinen Sohn, als diesen das Talent und der Arbeitseifer mit Wucht nach oben reißt, sondern einer, der ihm zu verstehen gab, dass er sich schämte, ausgerechnet einen Sozen gezeugt zu haben. Wo aber soll einer je ankommen und Ruhe finden, den der Hass des eigenen Vaters stets in die Flucht geschlagen hat? ...

08.08.2016

http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/mann-mit-zwei-gesichtern-sigmar-gabriel-will-s-wissen--125824086.html

 


 

Sigmar Gabriel: SPD will säumigen Unterhaltszahlern Führerschein abnehmen

Erst Schwesig und Maas, nun der SPD-Parteichef: Auch Gabriel plädiert für einen Führerscheinentzug als Strafe, um etwa säumige Unterhaltszahler zu sanktionieren.

9. August 2016

...

Das stärkere Druckmittel sieht Gabriel ebenso wie Familienministerin Schwesig im Entzug des Führerscheins. Dies sei neben der bislang angewendeten Lohnpfändung "ein geeignetes Mittel", so der SPD-Chef, der nach eigener Aussage wisse, wovon er rede. "Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen – für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat."

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/sigmar-gabriel-spd-unterhalt-fuehrerscheinentzug-sanktionen

 

 

 


 

 

"Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt – Umgangspauschale einführen!

Berlin, 8. Juni 2016. Zeitungsberichten zufolge will die Regierung aufgrund des massiven Protests die geplanten Kürzungen bei Alleinerziehenden in Hartz IV zurücknehmen und die entsprechende Neuregelung kippen. Vorgesehen war, Alleinerziehenden für jeden Tag, an dem das Kind Umgang mit dem Vater hat, das Sozialgeld für das Kind zu streichen. Auch dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil selbst gar keine Sozialleistungen bezieht. Wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte, soll diese Regelung nun aus dem Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung bei Hartz IV gestrichen werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt dies. „Wir sind froh und erleichtert, dass Proteste und die massive Kritik die Regierung offenbar zum Umdenken gebracht haben“, sagt Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV. „Damit sind erhebliche Verschlechterungen bei einer Vielzahl von Alleinerziehenden und ihren Kindern verhindert. Gleichzeitig kann eine Rücknahme der Regelung nur ein Teilschritt sein“, betont sie.

Bislang gibt es keine einheitliche Praxis, wie der Bedarf des Kindes bei tageweiser Abwesenheit zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Dies liegt im Ermessen der Kommunen. In Einzelfällen wurde Alleinerziehenden auch bisher schon das Sozialgeld gekürzt. „Der VAMV fordert daher eine umfassende Lösung und lehnt die mitunter praktizierte Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern in Hartz IV auf Kosten der Kinder weiter ab. Folgerichtig ist eine Umgangspauschale, die die Mehrkosten, die getrennte Eltern durch den wechselnden Umgang mit dem Kind haben, angemessen berücksichtigt“, unterstreicht Schuster. „Wenn ein Kind zwischen beiden Elternteilen pendelt und sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt.“

Der VAMV und viele weitere Verbände hatten in den letzten Wochen verstärkt gegen die drohenden Verschlechterungen für Alleinerziehende protestiert und die Forderung nach einer Umgangspauschale stark gemacht. Eine alleinerziehende Mutter sammelte mit einer Online-Petition über 39.000 Unterschriften gegen die geplanten Kürzungen und hatte diese vor der Bundestagsanhörung zu Hartz IV am 30. Mai an die Vorsitzende des zuständigen Sozialausschusses überreicht. Auch in der Anhörung selbst wurde der Vorstoß der Regierung von Experten massiv kritisiert.

Verbändeerklärung: http://www.vamv.de



Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein."




Kommentar Väternotruf:

Es ist wie immer. Bundearbeitsministerin Nahles (SPD) plant eine Kürzung, die sie dann ein paar Tage später wieder zurücknimmt. Die SPD war schon immer eine Wackel- und Väterausgrenzungspartei, so geschieht es ihr auch recht, wenn ihr die Wählerinnen und Wähler weglaufen.

Der staatlich subventionierte sogenannte "Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)" mit dem auf Täuschung ausgerichteten Vereinsnamen, denn die Mehrzahl der Mitglieder/innen im VAMV sind natürlich keine Alleinerziehenden sondern getrennt Erziehende, sonst wäre es ja auch unsinnig, eine "Umgangspauschale" einzufordern, denn bei einem alleinerziehenden Elternteil gibt es ja gar keinen weiteren Elternteil, mit dem das Kind Zeit verbringen könnte, hat natürlich gleich wieder Alarm geschlagen und Frau Nahles springt sofort über das hingehaltenes VAMV-Stöckchen, so dass man meinen könnte die SPD wäre gar keine Partei, sondern eine politische Außenstelle des VAMV.

Politisch könnte man sich dem Vorschlag des sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)" nur dann annähern, wenn man eine Zusatzpauschale für alle bedürftigen Getrennterziehenden einführt, denn in der Tat ist in der Regel die Unterhaltung von zwei Haushalten, in denen sich das Kind wechselseitig aufhält (idealerweise sollte eine paritätische Betreuung angestrebt werden - Wechselmodell), teurer als nur ein Haushalt, wie bei echten Alleinerziehenden, die ja gar keinen Mehrbedarf haben, da wie der Name schon sagt, der andere Elternteil vollständig ausgeschieden ist (durch Tod, Desinteresse oder von der Mutter und dem Staat weggebissen und entsorgt.

 

 


 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Donnerstag, 21. März 2013 17:19

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: Re: AW: AW: AW: Die Sache ...

Hallo Anton,

am letzten Sonntag hatte ich ein nettes kurzes Gespräch in Darmstadt mit Brigitte Zypries.

Ich fragte sie dabei wieso sie und der VAETERNOTRUF ein gespanntes Verhältnis haben, jedenfalls nehme ich das so wahr.

Sie überlegte kurz und sagte mir dann, dass die Vertreter davon unbedingt alles ( sofort ) durchsetzen wollten.

Allerdings seien einige Dinge jetzt in der Hinsicht im Gesetzgebungsverfahren, aber das sei nicht ausreichend.

Wegen diesem letzten Teilsatz wende ich mich an Sie, Anton.

Wenn ich mich nicht sehr irre, dann wäre ein !entspanntes! Gespräch sehr fruchtbar.

1. Was ist erreichbar?

2. Wie kann man das zusammen erreichen?

Stellen Sie sich mal vor, dass eventuell die Hälfte der Wunschvorstellungen ereichbar wären und "VAETERNOTRUF" liefert dafür nachvollziehbare Informationen.

Stellen Sie sich mal vor was es bedeutet die eventuelle zukünftige Justizministerin nicht überflüssiger weise als Gegnerin zu definieren sondern als Gesprächspartnerin, die mit offenen Ohren zuhört und wohlwollend ( ein andere Begriff fällt mir nicht ein ) mitdenkt.

Ich bin und war nicht immer ihrer Meinung, aber sie hörte mir zu!

Es ist klar, dass Fachleute sich schwer tun die Meinung eines Betroffenen, der kein Fachmann ist, in die eigene Meinungsbildung einzubeziehen.

Genau das habe ich bei ihr erlebt,

aber vermutlich waren mehr Menschen meiner Ansicht....

Handy: ...

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

Lieber Herr ...,

Frau Zypries. Vom Saulus zum Paulus.

Frau Zypries hätte in ihrer Amtszeit etwas gegen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter tun können.

Passiert ist statt dessen nur heiße Luft. So kennt man das ja von der SPD. War schon im 1. Weltkrieg nicht anders, als die SPD den Kriegskrediten zugestimmt hat.

Aktuell könnte Frau Zypries sich dafür einsetzen, dass alle sorgerechtlich diskriminierten Väter und ihre Kinder eine angemessene Entschädigung erhalten. Als Vorbild könnte hier die Zwangsarbeiterentschädigung und die Entschädigung der Opfer von SED-Unrecht dienen.

 

Falls die SPD noch mal in Regierungsverantwortung kommt, kann die dafür sorgen, dass die aktuell weiterbestehenden sorgerechtlichen Diskriminierungen nichtverheirateter Väter ohne wenn und aber abgeschafft werden. Also Sorgerecht des nichtverheirateten Vaters mit Anerkennung der Vaterschaft. Abschaffung von §1671 BGB. Sorgerechtsentzug nur bei Kindeswohlgefährdung.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. §1671 BGB abschaffen.

 

Das können Sie Frau Zypries gerne so übermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton 

www.vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

 

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12198) zugestimmt. Damit wird dem Vater die Möglichkeit eingeräumt, die elterliche Mitsorge auch dann zu erlangen, wenn die Mutter nicht erklärt, diese gemeinsam mit ihm übernehmen zu wollen. Die gemeinsame Sorge soll auch entstehen, wenn das Familiengericht sie den Eltern auf Antrag eines Elternteils überträgt. Dabei soll das Gericht regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Schweigt der andere Elternteil oder trägt er keine relevanten Gründe vor und sind solche Gründe nicht ersichtlich, besteht künftig eine "gesetzliche Vermutung", dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht wiederspricht. Bisher steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder einander heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge allein (Paragraf 1626a Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darin einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten erkannt. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Paragrafen 1626a und 1672 mit Artikel 6 Absatz des Grundgesetzes (Ehe-Familie-Kinder) nicht vereinbar sind. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/8601) ab, der die gemeinsame elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete grundsätzlich als Ziel anstrebt. Gegen das Votum der Linken fand auch deren Antrag zur Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern (17/9402) keine Mehrheit. Unverheiratete und verheiratete Väter sollten danach weitgehend gleichgestellt und beiden Elternteilen "unbürokratisch" das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht ermöglicht werden. Schließlich scheiterten auch die Grünen bei Enthaltung der Linken mit einem Antrag (17/3219), wonach nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratete Väter, die die Vaterschaft anerkannt haben oder die gerichtlich festgestellt wurde, beim Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge beantragen können sollten. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12224) fand keine Mehrheit. Die Koalition lehnte ihn ab, Die Linke enthielt sich, die SPD stimmte mit den Grünen dafür.

31.01.2013

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42726396_kw05_angenommen_abgelehnt/index.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die SPD, jahrzehntelang Hardliner bei der sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder hat in ihren letzten Zuckungen noch einmal versucht, eine Verbesserung der Situation nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, zu verhindern. Wer diese reaktionäre Partei noch wählt, ist selber schuld.

Aber auch die Grünen und Die Linke / PDS haben sich mit ihrer jahrzehntelangen Billigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder kein Ruhmesblatt erworben.

Dass nun ausgerechnet die konservative Parteien CDU/CSU und FDP für einen gewissen Fortschritt verantwortlich zeichnen, kann man nur erstaunt zur Kenntnis nehmen.

Aber auch mit der neuen rechtlichen Regelung werden viele nichtverheiratete Väter weiterhin aus der elterlichen Verantwortung ausgesperrt bleiben, bzw. mehrere tausend Euro an Kosten für Gerichtsverfahren, Verfahrensbeistände und Gutachter und dafür zahlen müssen, gleichberechtigt mit der Mutter die elterliche Sorge auszuüben. Es gibt also weiterhin viel zu tun, packen wir es an.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. §1671 BGB abschaffen.

 

 


 

 

Deutscher Bundestag Drucksache 17/

17. Wahlperiode

- ENTWURF -

Stand: 25.01.2012

Antrag

der Fraktion der SPD

Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

 

...

 

Berlin, den … Februar 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

 

Siehe hier als PDF-Datei

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Typische SPD Scheiße. Nichtverheirate Mütter erhalten nach SPD-Vorschlag mit Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht. Nichtverheiratete Väter werden automatisch geblockt und müssten - wenn es nach der väterfeindlichen SPD ginge - eine behördliche Prüfung über sich ergehen lassen, an deren Ende ein Richter den Daumen nach unten oder oben hebt, ob der Vater das ihm nach Grundgesetz Artikel 6 zugesicherte Elternrecht auch ausüben darf.

Die SPD stellt das Verfassungsrecht auf den Kopf. Wer so eine Partei wählt, dem ist wohl nicht zu helfen.

Anton

Väternotruf, 10.02.2012

 

 


 

 

 

SPD prescht mit mehrstufigem Modell zur Neuregelung der elterlichen Sorge vor

Antragsentwurf: Plädoyer für gemeinsame Sorge und Verantwortung zwd Berlin (tag). Während die Regierungskoalition von Schwarz-Gelb noch über die gesetzliche Neuregelung der Sorge nicht verheirateter Eltern streitet, ist die SPD-Bundestagsfraktion mit einem Vorschlag für ein mehrstufiges Modell vorgeprescht, das die gemeinsame Sorge stärkt.

...

(07.02.2012)

http://www.zwd.info/index.php?PHPSESSID=51ad2493aca3d0ef66454f862f808c5a&cat=5&group_id=103001001&id=10982&content_id=14

 

 

 

"SPD prescht mit mehrstufigem Modell zur Neuregelung der elterlichen Sorge vor"

trompetet der SPD-nahe "Zweiwochendienst". Tatsächlich prescht die SPD nicht vor, sondern hat seit 62 Jahren in Sachen Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder schlicht die Zeit verschlafen.

Wer so eine Partei wählt, dem ist wohl nicht zu helfen.

Der "Zweiwochendienst" hat überdies noch nicht einmal verstanden, wie die Beurkundung der Gemeinsamen Sorge derzeit gestaltet ist und faselt: "Danach sollen unverheiratete Eltern auf der ersten Stufe bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes die Möglichkeit erhalten, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben."

Das ist nun wirklich Schwachsinn, denn nichtverheiratete Eltern können schon heute vor der Geburt des Kindes die gemeinsame Sorge beurkunden lassen, allerdings nur wenn Frau Mama dies auch will.

 

Anton, Väternotruf 10.02.2012

 

 

 


 

 

"Zukunftsforum Familie e.V."

Die maßgeblich von der SPD-nahen AWO getragenen Organisation mit dem anmaßenden Namen "Zukunftsforum Familie e.V." - zutreffender wäre der Name "Vergangenheitsforum Familie", fordert in einem "Positionspapier" vom Juni 2011 (verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist eine Frau Barbara König) die Fortsetzung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder und eine beschämende Auflage an sorgewillige Väter, das ihnen nach Artikel 6 Satz 2 Grundgesetz zustehende Recht auf Ausübung der elterlichen Sorge bei einem Nein der Mutter gegen die gemeinsame Sorge vor Gericht erstreiten zu müssen.

Seltsam, dass sich hier auch der "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V." vor den staatstragenden AWO-SPD-Karren hat spannen lassen. Oder haben die ISUV-Leute gar nicht mitbekommen, für welch konservatives "Vergangenheitsforum Familie" sie mit ihrem guten Namen herhalten sollen?

Das sogenannte "Zukunftsforum Familie e.V." setzt sich nicht nur für die Fortführung der Diskriminierung nichtverheirateter Eltern und ihrer Kinder ein, sondern fordert damit de facto die Belastung der hiervon betroffenen Kinder durch obligatorische familiengerichtliche Verfahren, an deren Ende die nichtverheiraten Väter weiterhin von den Familienrichtern aus der elterlichen Sorge ausgegrenzt würden. Ganz zu schweigen von den Belastungen der Steuerzahler, die in vielen Fällen für diesen vom AWO-Zukunftsforum Familie" gewünschten überflüssigen und verfassungswidrigen Familiengerichtszirkus aufkommen sollen.

Pfui Deibel.

Anton

15.09.2011

 

 

 

"Das Zukunftsforum Familie e.V. wurde am 26. Oktober 2002 in Berlin auf Initiative der Arbeiterwohlfahrt als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag unserer Mitglieder setzen wir uns seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen treten wir für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein. Zentraler Ausgangspunkt ist für uns dabei ein weiter Familienbegriff, der an den gesellschaftlichen Wandel der Familien anknüpft und ihn gestaltet.

...

Seit 2002 wächst die Zahl unserer Mitglieder stetig. Sie profitieren zum einen von der Interessenvertretung durch das Zukunftsforum Familie auf Bundesebene. Zum anderen erhalten sie praktische Unterstützung, beispielsweise bei der Konzeption von Veranstaltungen oder Suche von Referentinnen und Referenten.

Unsere Mitgliedschaft bildet ein breites Spektrum ab. Dazu gehören:

Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt

Organisationen und Verbände

Initiativen und Selbsthilfegruppen

Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen

oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Arbeiterwohlfahrt (AWO)

AWO Bundesverband e.V.

Landes- und Bezirksebene der AWO

Bezirksverband Baden e.V.

Bezirksverband Braunschweig e.V.

Bezirksverband Hannover e.V.

Bezirksverband Hessen Süd e.V.

Bezirksverband Hessen-Nord e.V.

Bezirksverband Mittelrhein e. V.

Bezirksverband Niederrhein e.V.

Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.

Bezirksverband Oberbayern e.V.

Bezirksverband Ostwestfalen Lippe e.V.

Bezirksverband Rheinland e.V.

Bezirksverband Schwaben e.V.

Bezirksverband Weser Ems e.V.

Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.

Landesverband Bayern e.V.

Landesverband Berlin e.V.

Landesverband Brandenburg e.V.

Landesverband Bremen e.V.

Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Landesverband Saarland e.V.

Landesverband Sachsen e.V.

Landesverband Sachsen e.V.

Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

 

Lokale Ebene

Kreisverband Berlin Südost e.V.

Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg e.V.

Kreisverband Heinsberg e. V.

Kreisverband Lüneburg/Lüchow-Dannenberg e.V.

Kreisverband Mülheim/Ruhr e.V.

Kreisverband Rostock e.V.

Kreisverband Viersen e.V.

Ortsverein Neu-Ulm

Region Hannover e.V.

Unterbezirk Dortmund

Unterbezirk Gelsenkirchen

Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

 

Organisationen und Verbände

HIPPY Deutschland e.V. (Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters)

www.hippy-deutschland.de

Progressiver Eltern- und Erzieherverband Nordrhein-Westfalen e.V. (PEV NW)

www.pevnw.de

Stiftung SPI: Sozialpädagogisches Institut Berlin - Walter May

www.stiftung-spi.de

 

Initiativen und Selbsthilfegruppen

ABC-Club Internationale Drillings- und Mehrlings- Initiative e.V.

www.abc-club.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE)

www.bage.de

Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen (BEFAH)

www.befah.de

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V.

www.isuv.de

Mütterzentren Bundesverband e.V.

www.muetterzentren-bv.de

 

Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

AWO Jugendhilfe- und Kindertagesstätten gGmbH

PAT – Mit Eltern lernen gGmbH

 

Jochen Flitta

Dr. Christine Fuchsloch

Magda Göller

Andreas Schmidt

Wilhelm Schmidt

 

http://zukunftsforum-familie.de/_rubric/index.php?rubric=Mitglieder

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen Berlin

ASJ fordert zügige Neuregelung des Sorgerechts für nichtehelich

Do 12.08.2010

Die ASJ Berlin hat sich auf ihrem jüngsten Treffen mit dem Thema „Gemeinsames elterliches Sorgerecht für unverheiratete Eltern“ befasst. Das auch nach der grundlegenden Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 strittig gebliebene Thema ist durch eine in den Medien als sensationell bezeichnete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli wieder in den Mittelpunkt der Familienrechtsdiskussion geraten.

Das BVerfG hat in dieser Entscheidung die Regelung im BGB, nach welcher ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern nur mit Billigung der Mutter möglich ist, für verfassungswidrig erklärt. Damit werde das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise hinter das der Mutter zurückgesetzt, ohne dass dies durch das Kindeswohl geboten sei. Neuere empirische Studien hätten ergeben, dass dieser Eingriff in das väterliche Elternrecht gem. Art. 6 GG zur Wahrung des Kindeswohls nicht erforderlich sei.

Die ASJ begrüßt diese Entscheidung, mit der eine Anpassung des normierten Rechts an die gesellschaftliche Realität erfolgt, in der zunehmend Kinder nichtehelich geboren werden. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, zügig die Entscheidung des BVerfG im BGB umzusetzen. Diese Umsetzung muss nach Ansicht der ASJ in einem grundsätzlich gemeinsamen elterlichen Sorgerecht bestehen, damit nicht das BVerfG bald wieder eingreifen muss.

ASJ-Vorstand und Familienrichter Dr. Herbert Trimbach:

„Der Bundestag ist aufgefordert, unverzüglich §§ 1626a, 1672 BGB so zu ändern, dass auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern die gemeinsame elterliche Sorge den Regelfall darstellt, von dem nur aus Gründen des Kindeswohls abgewichen werden darf.“

 

Quelle: http://www.spd-berlin.de/w/files/spd-arbeitsgemeinschaften/pe-061-asj-sorgerecht.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Jahrzehntelang hat die Väterkriminalisierungspartei SPD nur die Entwicklung verschlafen. Statt dies sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder zu beenden, ging die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf die Jagd nach Vätern, die ohne Zustimmung der Mutter von ihrem Recht gebrauch machen wollten, die Abstammung ihres Kindes zweifelsfrei zu überprüfen. Zudem gab Frau Zyprise auf Kosten der Steuerzahler/innen nach langen Verzögerungen eine höchst überflüssige Studie in Auftrag, die erforschen sollte, warum Mütter Vätern das Recht der elterlichen Sorge verweigern. Schadensersatzforderungen bitte an die SPD richten.

Nun, nach dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht die Bundesrepublik Deutschland wegen der Menschenrechtsverletzung im Fall Zaunegger verurteilt hat, scheint die SPD endlich aufzuwachen, grad so wie die faulen Schüler aufwachen, wenn es zur Pause klingelt. 

 

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Schwarz-Gelb will Rechte lediger Väter stärken

Unverheiratete Eltern sollen von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben – außer die Mutter ist dagegen.

Mehr Rechte für Väter? Nach der Sommerpause soll eine Lösung im Sinne des Kindeswohls gefunden werden

Die schwarz-gelbe Koalition will laut einem Zeitungsbericht mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lasse derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, berichtete die „Passauer Neue Presse“. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte ihr Familienrechtsexperte Stephan Thomae der Zeitung. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Koalition stehe "zu ihrem Wort"

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden“, sagte der FDP-Politiker Thomae. Die Koalition stehe „zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung für das Vorhaben. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung“, sagte sie der „PNP“. Allerdings müsse der Gesetzgeber „ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt“. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, fügte Granold hinzu. Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im „Sinne des Kindeswohls“ gefunden werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8614607/Schwarz-Gelb-will-Rechte-lediger-Vaeter-staerken.html

 

 

 

 

 

Liberale wollen ledige Väter stärken

FDP erarbeitet Eckpunkte für Reform des Sorgerechts

Von Rasmus Buchsteiner

Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition will mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt nach PNP-Informationen derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten.

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden. Die Koalition steht zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“, erklärte Stephan Thomae, Familienrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, der PNP. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung. Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt“, erklärte Granold der PNP. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, sagte Granold. Nach der Sommerpause solle eine Lösung gefunden werden.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, erklärte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im vergangenen Jahr klare Vorgaben für eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht. „Was wir nun brauchen, ist eine einfache und der modernen Beziehungsform angepasste Regelung“, sagte Ahrendt. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, wenn die Mutter nicht widerspreche. In Streitfällen müsse das Gericht „im Sinne des Kindeswohls entscheiden“.

vom 24.07.2010

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-28910613&Ressort=pol&Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass was die FDP hier endlich auf den Weg zu bringen scheint, die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder haben die rotgrünlackierten Familienfaschisten (SPD, PDS - Die Linke, Grüne), die von sich gebetsmühlenartig und pharisäerhaft behaupten, sie wären für die Gleichberechtigung der Geschlechter, jahrzehntelang hintertrieben. Pfui Deibel.

 

 

 

 


 

 

 

Strafgesetzbuch

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fußnote

§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs. 1): Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1979 I 410 - 1 BvL 25/77 -

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Schwangerschaft fängt in Deutschland nicht mit der Zeugung des Kindes an sondern mit einer Strafandrohung im deutschen Strafgesetzbuch, denn dieses ist schon längst da, wenn das Spermium noch seinen Weg zur Eizelle sucht.

Das deutsche Strafrecht macht erst einmal klar, ab dem Zeitpunkt der Zeugung sind Mann und Frau potentielle Straftäter/innen. Zum einen wegen eines eventuellen verbotenen Abbruchs der Schwangerschaft, zum anderen aber auch wegen einer eventuellen Verletzung der sogenannten Unterhaltspflicht. Letzterer Strafvorwurf wird vom deutschen Staat überwiegend gegen Männer erhoben. 13.276 Strafverfahren wurden im Jahr 2008 laut Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt eingeleitet, davon ca. 96 Prozent gegen Männer, das sind auf 18 Jahre hochgerechnet 238.968 Strafverfahren, wie man sieht, eine ungeheure Kriminalisierungsmaschine die der deutsche Staat da in Gang hält.

http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks2008_imk_kurzbericht.pdf

Das unter diesen Voraussetzungen permanenter Kriminalisierung immer weniger Männer Lust haben, dem deutschen Staat und seiner Beamtenschaft neue Steuerzahler zum Zwecke der Absicherung von Beamtenpensionen aufzuziehen, liegt auf der Hand.

Streng genommen müsste die Zahl der Strafverfahren wohl noch zehnmal höher sein, denn auch alle Männer und Frauen, die zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes von 770 € erzielen, sind nach deutschen Recht (Herr Hitler lässt grüßen) potentielle Straftäter, denn sie wissen ja um die Tatsache, dass sie ihr Kind finanziell nicht selbst versorgen können, sondern für die Versorgung des Kindes auf Transferzahlungen der steuerzahlenden Bevölkerung angewiesen sind. Das wären dann also bei ca. 3,3 Millionen Erwerbslosen in Deutschland pro Jahr geschätzt mit Sicherheit 100.000 straftatverdächtige Männer und Frauen.

Wie man sieht, braucht Deutschland mehr Gefängnisse, wenn es den Kriminalisierungsanspruch aus §170 StGB konsequent umsetzen will. Nun, die SPD die Partei der Kriegsanleihen, wird das schon irgendwann mal hinkriegen, schließlich hat sie unter Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon erfolgreich an der Kriminalisierungsschraube gegen Väter, die ein heimliches Abstammungsgutachten in Auftrag geben gedreht. Wer also mehr Gefängnisse in Deutschland haben will, der wähle einfach SPD.

06.04.2010

 

 


 

 

 

Diskriminierung nichtverheirateter Väter beenden

Willi Brase: Sorgerecht - Gesprächsrunde am 1. Februar 2010

 

Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) http://www.vafk.de

Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein 

siegen@vafk.de

 

DER VÄTERAUFBRUCH IN SIEGEN INFORMIERT:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase lädt Kritiker und Befürworter des gemeinsamen Sorgerechts auch für nicht miteinander verheiratete Elternpaare (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3. Dezember), nach vorangegangener kontroverser Diskussion, für den 1. Februar 2010 um 18 Uhr in sein Abgeordnetenbüro in Siegen. Wir geben seine Antwort, heute eingegangen bei der Parlamentarierplattform "abgeordnetenwatch.de" an dieser Stelle weiter und laden auf dieser Grundlage ebenfalls herzlich zu einer hoffentlich gut besuchten Gesprächsrunde ein:

---------------------------------------------

"Die Problematik des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern führte im Rahmen der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu zahlreichen Kontroversen. Deshalb möchte ich Sie gerne zu einem gemeinsamen Gespräch am 1. Februar 2010 um 18.00 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in Siegen einladen, bei dem ich mit Ihnen und weiteren Gegnern bzw. Befürwortern des geteilten Sorgerechts bei unverheirateten Eltern konstruktiv über das Pro und Contra diskutieren möchte. _Wahlkreisbüro Siegen: _

Koblenzer Straße 29

57072 Siegen

Bei Fragen können Sie sich gerne in meinem Wahlkreisbüro melden (Tel.: 0271 -- 231 61 35).

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase"

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Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/willi_brase-575-37503.html

Mit freundlichen Grüßen,

Väteraufbruch für Kinder e. V.

Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein

im Auftrag

Michael Siebel,

Öffentlichkeitsarbeit und Presse

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön, dass Herr Brase (SPD) zur Diskussion einlädt, nur worüber soll diskutiert werden, über die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder und die permanente Verletzung des Grundgesetzes Artikel 6 durch die Bundesregierung?

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

Über Diskriminierungen braucht man nicht diskutieren, sondern man muss sie beenden, lieber Herr Brase, das kann sich die SPD in ihr Stammbuch schreiben. August Bebel würde sich im Grabe umdrehen, könnte er sehen, wie nichtverheiratete Väter als Menschen zweiter Klasse in Deutschland bisher behandelt wurden.

 

 


 

 

 

„Generation…kann gerade nicht…“ Väter auf dem Weg in die Familie

 

Datum, Uhrzeit 16.06.2009, 18:30 - 20:30

Ort Kindermuseum

Anschrift Senefelder Straße 5

10437 Berlin

VeranstalterInnen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Kontakt Juliana Schiwarov

Referentin Kinder, Jugend, Familie

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

T. 030/227 58968, F. 030/227 56035

 

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

Immer mehr Männer, die Väter werden, wollen sich nicht mehr allein auf die Ernährer- und Versorgerrolle festlegen lassen. Auffällig auch, immer mehr beruflich erfolgreiche Männer stecken in der Karriere zurück, um Zeit mit ihren Kindern und aktiv in der Familie zu verbringen. Aus dem Blickwinkel der Kinder ist es wunderbar, beide Eltern so nah zu erleben. Soweit, so gut. Das haben wir Grüne immer so gewollt – faire Aufgabenteilung in der Familie und Karriere für beide Geschlechter.

Doch auch die Stimmen werden lauter, die sagen: Männer werden strukturell benachteiligt, wenn sie aktive Väter sein wollen. Wir brauchen eine Väterpolitik, um es Männern zu ermöglichen, ihre Rolle als engagierter Vater zu leben und nicht mehr bloss der Brotverdiener zu sein.

Auf der anderen Seite sagen aktive Frauen und Mütter, dass die Möglichkeiten für Männer längst da sind, während sie sich die eigene Wahlfreiheit bitter erkämpfen mussten. Für viele junge Frauen ist nicht so klar, dass nun Väter speziell gefördert werden müssten. "Wenn drei Männer in Elternzeit gehen, schreiben sie gleich ein Buch darüber."

Brauchen wir denn eine Väterpolitik? Haben nicht Frauen mit ihrem Kampf um Gleichberechtigung das Feld für die Väter mit geebnet, so dass engagierte Väter eigentlich nur noch zugreifen müssten?

Wo liegen die Schwierigkeiten für Väter – im Beruf, im Familienrecht, in der Gesundheitspolitik? Wie müsste eine Väterpolitik aussehen?

 

Programm

18.30

Begrüßung

 

Ekin Deligöz

Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Eingeleitung der Veranstaltung durch eine familienpolitische Grundsatzrede

Renate Künast

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Podiumsdiskussion

 

* Cem Özdemir (MdEP, Bundesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen)

* Volker Ratzmann (MdA, Fraktionsvorsitzender Berlin)

* Sabine Grüneberg ELTERN (Zeitschrift ELTERN, Redakteurin)

 

Moderation: Claudia Neusüß (Politikberaterin, Moderatorin)

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Sachen Väterpolitik und Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder spielen die Grünen unter den väterdiskriminierenden Blockparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Linke derzeit die Rolle des Einäugigern unter den Blinden.

Eine konsequente Beendigung der semifaschistischen staatlichen Diskriminierungspolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern planen allerdings auch die Grünen nicht, so dass man schon jetzt sagen kann, nach der zukünftigen Reform geht der Kampf weiter, bis auch der letzte Vater begriffen hat, dass jede Wählerstimme an die alten Blockparteien mit ihren vernagelten männerpolitischen und väterdiskriminierten Ansichten nicht nur eine verschenkte Wählerstimme ist, sondern das Elend der Väter und ihrer Kinder nur verlängert.

 

 

 


 

 

 

 

Konflikt ums Sorgerecht ohne Trauschein

Grüne streiten für Väterrechte

10 Jahre neues Kindschaftsrecht: Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, klagen Väterrechtsvereine. Die Grünen wollen das ändern. 

VON NICOLE JANZ

"Der Originalton der Mutter war: Warum sollte ich meine Macht aus der Hand geben?", beschreibt ein Vater, warum seine Ex-Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind wollte. Andere Väter erzählen, das Jugendamt habe der Freundin abgeraten, eine gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben. So steht es in einer aktuellen Umfrage des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Die Argumentation der Väterlobby mag oft polemisch sein, sie spricht aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als "Baustelle" des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht. "Im Einzelfall muss es möglich sein, ein 'Nein' der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht gerichtlich prüfen zu lassen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag. Auch die Frauenpolitikerinnen der Grünen, etwa die parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk, unterschrieben den Antrag.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, ist "persönlich reserviert" gegenüber einer Reform. Zwar müsse es auch bei Nicht-Verheirateten eine Regelung geben, die eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder möglich mache. "Aber es darf keine gesetzliche Automatik geben, die in Konfliktsituationen eintritt."

Auch die CDU-Expertin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Doch sie fordert, mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben. Die Union sei dem Thema gegenüber "nicht verschlossen, aber auch nicht ganz offen".

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine. Sie sei "extrem reserviert" gegenüber einer Gesetzesreform und fürchte "eine Flut von Rechtsstreitigkeiten".

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab. "Am bestehenden Gesetz sollte nichts geändert werden", sagte Peggi Liebisch, die Geschäftsführerin des Verbands. In der Realität müsse meist die Mutter den Alltag regeln. "Viele Väter versuchen in den Alltag hineinzuregieren, obwohl sie nicht im gleichen Haushalt leben." Das Problem seien vielmehr Väter, die sich nicht kümmern wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten - und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht. Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt. Die Motive der Eltern, die eine gemeinsame Sorge ablehnen, sind bisher kaum untersucht. Anfang 2009 soll dazu eine Studie starten.

06.12.2008 

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gruene-streiten-fuer-vaeterrechte/

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die familienpolitischen Saurier von der CDU, so die CDU-Politikerin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Sie fordert, "mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben.", frei nach dem Motto, willst du die Reform verhindern, dann gründe eine Kommission.

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab, was kann man von diesem staatlich geförderten Väterausgrenzungsverein auch anderes erwarten. 

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine, wird Zeit, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich mal von betroffenen Vätern berichten lässt, wie es ist, wenn nach einer Trennung der Kontakt zum Kind von der Mutter vereitelt wird und man als Vater aus allen das Kind betreffenden Entscheidungen weggeschossen wird.

Die vaterlosen GrünInnen erweisen sich bei all dem dämlichen Palaver aus den anderen Dumpfbackenparteien als die Einäugigen unter den Blinden. Wenn die GrünInnen sich anstrengen, wird womöglich auch noch ihr blinde Auge sehend, während die Blinden aus den anderen Parteien mit Blindenhund und Blindenstock unheilbar und verloren weiter in Richtung der rechtspolitischen Sackgasse laufen. .

 

 

 


 

 

 

SPD - Warten bis zum Umfallen

 

/07.06.2008/

Frage von

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 5.5. wurden Sie von Herrn Grenzheuser auf §1626a BGB (Vetorecht von Müttern bzgl. des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts) angesprochen.

2003 urteilte das BVergG vorläufig zum §1626a mit der Auflage an den Gesetzgeber die Hintergründe der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts durch Mütter zu untersuchen.

Bis heute - also FÜNF Jahre nach dem Auftrag durch das BVergG hat das Justizministerium KEINE weitere Ergebnis dies bzgl. vorgelegt.

Sie schrieben in der Antwort an Herrn Grenzheuser http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f107002.html#frage107002

 

am 5.5.08:

"Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben."

 

Frau Zypries, wollen Sie allen ernstes den Bürger erklären, dass das Justizministerium 5 Jahre gebraucht hat, um nach dem Urteil des BVerG zum §1626a im Jahr 2003, nun zu der Erkenntnis zu kommen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat und jetzt nach 5 (in Worten FÜNF) Jahren gedenkt eine Untersuchung in Auftrag zu geben ?

Und dann gleichzeitig darauf besteht die Ergebnisse der Befragung der Rechtanwälte und Jugendämter unter Verschluß zu halten ???

Ist Ihnen weiter bekannt. dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im April diesen Jahres die Klage eines deutschen Vater gegen den §1626a angenommen hat ?

Werden Sie bzw. das Justizministerium die Ergebnisse der Befragung der Rechtsanwälte und Jugendämter zu den Verweigerungsgründen von Müttern gegen das gemeinsame Sorgerecht auch dem EGMR verheimlichen ?

Es scheint, dass im deutschen Familien-Un-Recht Verbesserungen stets des Druckes aus Straßburg benötigen.

Frau Zypries haben Sie nichts aus den zahlreichen Verurteilungen Deutschland wegen §8 der EMRK gelernt ?

Mit freundlichen Grüßen

D.

 

/13.06.2008/

Antwort von

Brigitte Zypries

Bild: Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Strauss ,

auf den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 29. Januar 2003 bin ich bereits in meiner Antwort gegenüber Herrn Grenzheuser vom 5. Mai 2008 näher eingegangen. Sie finden dort auch die Gründe, warum eine rechtstatsächliche Untersuchung nicht unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Auftrag gegeben wurde.

Das von Ihnen angesprochene Verfahren ist mir bekannt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bleibt abzuwarten.

Eine Zusammenfassung der vom Bundesministerium der Justiz durchgeführten Befragung von Rechtsanwälten und Jugendämtern kann beim Bundesministerium der Justiz angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nach einer solchen Antwort der noch amtierenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Komödiantenpartei SPD - die Partei der ewig Wartenden - wählen will, sollte sich allen ernstes mal bei einem Nervenarzt vorstellen.

 

13.06.2008

 

 


 

 

 

 

Kommunalwahl

SPD streitet weiter um nackte Kandidatin

Als hätten die Sozialdemokraten bundesweit nicht genügend Sorgen, befehden sich die Genossen im 16.000 Einwohner zählenden Ostseestädtchen Neustadt weiterhin um nackte Tatsachen. 

Von Dieter Hanisch 

NEUSTADT/HOLST - Die Frage, die den Ortsverein spaltet: Darf sich eine Frau, die sich im Internet mit Nacktaufnahmen für ihre Boutique präsentiert, als SPD-Kandidatin für die Kommunalwahl bewerben?

Bei der Ortsvorstandssitzung Anfang des Monats hat man der 50-jährigen Birgit Auras für ihren freizügigen Auftritt die rote Karte gezeigt. Sie würde dem Ansehen der Partei schaden, so die Begründung der Vorsitzenden Margit Giszas. Das Auras-Gästebuch dokumentiert dafür bundesweite Entrüstung. Und auch der Landesvorsitzende Ralf Stegner erinnerte die Genossen daran, dass man das Jahr „2008, nicht 1908“ schreibe. Die Landesarbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen solidarisierte sich ebenfalls mit der Designerin. „Die Schwierigkeiten, die der Genossin aufgrund ihres Internetauftritts für ihr Modegeschäft im eigenen Ortsverein gemacht werden, sind in keiner Weise nachzuvollziehen“, schimpften die SPD-Frauen. „Aus ihnen spricht eine Engstirnigkeit und Doppelmoral, die wir im Umgang mit Frauen in der SPD längst überwunden glaubten – und die unvereinbar mit den Beschlüssen des letzten Bundesparteitages sind.“

Neustadts SPD-Ehrenvorsitzender Hermann Benker wollte retten, was zu retten ist: Die Mitglieder sollten entscheiden. Zuvor aber hatte die Vorsitzende Giszas im Ortsvorstand bereits Druck ausgeübt: Sie werde ihr Amt niederlegen, wenn Auras auf die Kandidatenliste komme. 30 Genossen trauten sich zur Sitzung, 23 stärkten ihrer Vorsitzenden den Rücken. Auras fiel erneut durch, obwohl sie auch die Kreisvorsitzende Regina Poersch hinter sich wusste. Aus Protest trat inzwischen der 62-jährige Uwe Struck von seiner Kandidatur zurück. 35 Jahre hat er das Parteibuch und sagt: „So sollten Sozialdemokraten nicht miteinander umgehen.“

Giszas betont indes, dass ein menschenwürdiges Frauenbild nicht über Nacktheit transportiert werde. Dies sei nicht etwa ihre Einzelmeinung, auch viele andere Frauen würden so argumentieren. Und Auras gibt sich gelassen. Sie hat nicht vor, der SPD den Rücken zu kehren – obwohl ihr die Linkspartei für die Kommunalwahlen am 25. Mai bereits einen Spitzenplatz angeboten haben.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 17.03.2008)

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/SPD;art122,2495961

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal eine SPD-Frau die Profil zeigt. Sonst wird man ja als Mann von den SPD-Frauen nicht übermäßig verwöhnt, man denke nur an die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die jüngst noch Väter dafür kriminalisieren wollte, dass diese für sich das selbstverständliche Recht nehmen, bei Zweifel die tatsächliche Abstammung ihres Kindes zu klären.

Von den SPD Männern wollen wir mal lieber überhaupt nicht sprechen, wer würde sich schon von denen Nacktbilder angucken wollen. Man denke nur an den Auftritt von Rudolf Scharping im Swimmingpool, der Mann hatte zum Glück noch etwas an, man mag sich gar nicht die Traumatisierung ausdenken, die sensible Bürgerinnen und Bürger beim Anblick eines nackten Rudolfs erlitten hätten.

Oder schauen wir uns den Landesvorsitzenden der SPD Schleswig-Holstein Ralf Stegner an:

http://www.ralf-stegner.de/

 

Was würden Sie meinen, wenn der Mann nackt und mit verschränkten Armen von seiner Internetseite auf das Volk blicken würde?

 

 


 

 

 

Berlin, 21. Februar 2008 

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.

Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.

„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt dem rechtlichen Vater nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, bei fehlender Einwilligung die Abstammung zu klären, ohne Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.

„Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der „echte“ Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf eine Härteklausel vor“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Künftig wird es zwei Verfahren geben:

I. Verfahren auf Klärung der Abstammung

II. Anfechtung der Vaterschaft

I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)

Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.

Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.

Willigen die anderen Familienangehörigen nicht in die Abstammungsuntersuchung ein, wird ihre Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt. Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.

Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z. B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.

II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n. F.)

Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.

Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel, einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen und andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen. Nach Fristablauf soll Rechtssicherheit eintreten. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten.

Hemmung der Anfechtungsfrist

Die Anfechtungsfrist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.

Beispiel: Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen – also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter. Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.

Die Neuregelung soll spätestens am 31. März 2008 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zu dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/klaerung-vaterschaft

 

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bundesjustizministerin Zypries verbreitet - wissend oder unwissend - Halbwahrheiten, wenn sie erklärt:

„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. "

Es ist natürlich unsinnig, zu behaupten, Eltern würden gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" ihres ihnen rechtlich zugeordneten Kindes verstoßen, wenn sie einen "heimlichen" Abstammungstest durchführen. Wenn Eltern im Kinderzimmer ihres Kindes gucken, ob dort aufgeräumt ist oder das Kind "Ballerspiele" spielt, ist das auch kein Eingriff der Eltern in das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" ihres ihnen rechtlich zugeordneten Kindes.

Aber im Bundesjustizministerium lässt man nicht locker, wenn es darum geht, Väter an die Kandare zu nehmen und auf SPD-Linie zu trimmen. Kein Wunder wenn kaum noch ein vernünftiger Mensch die SPD wählen will.

Unser Fazit: Wir sehen Lernbedarf bei Frau Zypries - aber leider nicht zu knapp. Vielleicht gibt sie einfach mal ihren Job auf und setzt sich noch ein paar Jahre auf die Schulbank.

 

 

Was fällt uns noch zur Politik der SPD ein:

Max Liebermann: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte." 

(Original Dialekt: "Ach, wissen Se, ick kann jar nich soville fressen, wie ich kotzen möchte.")

Dieses Zitat wird oft fälschlicherweise Kurt Tucholsky zugeschrieben.

http://de.wikiquote.org/wiki/Max_Liebermann

 

 

 

 


 

 

 

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla:

"Für die SPD ist Familie dort, `wo Kinder sind und wo Lebenspartner oder Generationen füreinander einstehen`. Diese Definition ist so beliebig, dass am Ende alles Familie sein kann oder gar nichts. Von Elternschaft wird bei der SPD gar nicht mehr geredet. Wenn Familie aber gar nichts mehr mit Elternschaft zu tun hat, wird sie letztendlich zu einer beliebigen Form der Wohngemeinschaft degradiert. Das ist nicht das, was die CDU unter Familie versteht. Für uns ist Familie dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen.

 

 

 

Interview

"Die SPD degradiert die Familie zur Wohngemeinschaft"

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla über die Unterschiede zwischen den Koalitionspartnern

In der kommenden Woche will die Koalition ihre Projekte für 2007 auf den Weg bringen. CDU und SPD diskutieren über ihre Grundsatzprogramme. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärt, was seine Partei von der SPD trennt.

Herr Pofalla, zum x-ten Mal wird der Zeitplan bei der Gesundheitsreform verändert, die Positionen sind unverändert kontrovers. Sieht so die gute Arbeit der Koalition aus?

Wir haben im letzten Jahr viel erreicht. Schauen Sie sich das Wachstum an, die Arbeitsmarktzahlen, die Steuereinnahmen ...

Wir hatten nach der Gesundheitsreform gefragt. Hier steht ja wohl nicht alles zum Besten.

Die Koalition wird, trotz aller Unterschiede, zu einer grundlegenden Gesundheitsreform kommen. Es handelt sich um ein überaus schwieriges Reformwerk, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Dennoch: Die Reform wird am 1. April in Kraft treten. Eine Verzögerung würde die geplanten Einsparungen nach hinten verschieben, was zu höheren Beitragssätzen führen würde. Das kann sich keiner leisten.

Ist es sinnvoll, sich jetzt gegenseitig Gutachten um die Ohren zu hauen?

Ich halte die ganze Debatte über die regionale Umverteilung durch den Gesundheitsfonds sowieso für überhöht. Im Gesetzentwurf gibt es eine klare Regelung: Kein Land wird pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro belastet. Wie sich der Fonds tatsächlich auswirkt, können wir ohnehin erst später sehen.

Wie bewerten Sie das neueste Rürup-Gutachten zu diesem Thema?

Herr Rürup kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Finanzströme zwischen den Ländern geben wird, die 100 Millionen Euro überschreiten. Insofern gehe ich davon aus, dass das Thema bei den parlamentarischen Beratungen nicht mehr im Mittelpunkt stehen wird.

Die CSU hat Ulla Schmidt eine Bewährungsfrist gesetzt. Hat auch die CDU Probleme mit der Gesundheitsministerin von der SPD?

Uns geht es darum, dass die Gesundheitsministerin die vereinbarten Eckpunkte sauber umsetzt. Darauf werden wir achten. Am Ende müssen wir alle gemeinsam - mit den Ländern, mit der Bundesregierung, im Bundestag und im Bundesrat - die Reform beschließen.

In diesem Jahr beschließen CDU, CSU und SPD neue Grundsatzprogramme. An welchen Punkten wollen sie sich von der SPD absetzen?

Die Unterschiede werden mehr als deutlich sein. Sehen Sie sich nur den Programmentwurf der SPD an. Darin bekennt sich die SPD zur Idee des demokratischen Sozialismus. In einer Stadt wie Berlin ist das ein beachtlicher Vorgang. Wir haben es alle als Befreiung empfunden, uns vom Sozialismus der DDR zu lösen. Die SPD betont auch nach wie vor, dass sie eine linke Volkspartei ist. Zudem gibt es im gesamten Programmentwurf keine klare Absage an ein Bündnis mit der Linkspartei. Die SPD hat sich offensichtlich mit der Existenz dieser Partei abgefunden und den politischen Kampf gegen sie aufgegeben. Das ist das eigentlich Bemerkenswerte am SPD-Programmentwurf.

Steht im Programmentwurf der CDU denn eine Absage an ein Bündnis mit der Linkspartei?

Da dies wirklich abwegig ist, müssen wir dazu keine Aussage machen. Gäbe es rechts von uns eine vergleichbare Partei, gäbe es in unserem Programm dazu natürlich eine klare Abgrenzung.

Warum schreiben Sie das nicht einfach auf jeden Fall in ihr Programm?

Weil es eine solche Rechtspartei nicht gibt. Das ist der Unterschied. Eine Stärke der CDU besteht darin, dass rechts von uns keine Partei im Bundestag vertreten ist.

Muss man so eine Absage an bestimmte Koalitionsoptionen in ein Programm hineinschreiben?

Wenn nicht in ein Grundsatzprogramm, wohin denn sonst? Die politische Bekämpfung der Linkspartei sollte für die SPD doch eine grundsätzliche Frage sein.

In der Familienpolitik hat die CDU einen Punkt nach dem anderen von der SPD übernommen, etwa das Elterngeld. Wie wollen Sie hier ein eigenes Profil zeigen?

Zunächst mal halte ich fest, dass wir mit Ursula von der Leyen eine erstklassige Familienministerin haben .

Die können Sie aber nicht ins Programm schreiben.

. und mit Ursula von der Leyen trauen uns erstmals seit Jahren wieder die Wähler in der Familienpolitik mehr zu als der SPD. Die CDU hat ein grundsätzlich anderes Verständnis von Familie als die Sozialdemokratie. Für die SPD ist Familie dort, "wo Kinder sind und wo Lebenspartner oder Generationen füreinander einstehen". Diese Definition ist so beliebig, dass am Ende alles Familie sein kann oder gar nichts. Von Elternschaft wird bei der SPD gar nicht mehr geredet. Wenn Familie aber gar nichts mehr mit Elternschaft zu tun hat, wird sie letztendlich zu einer beliebigen Form der Wohngemeinschaft degradiert. Das ist nicht das, was die CDU unter Familie versteht. Für uns ist Familie dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen.

Umgelegt auf die praktische Politik - Was machen Sie anders als die SPD?

Die SPD will das Ehegattensplitting abschaffen. Wir sind für die Weiterentwicklung zum Familiensplitting. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten, aber Eltern mit Kindern müssen steuerlich besser gestellt werden als Ehepartner ohne Kinder.

In der CDU gab es dagegen aber großen Widerstand.

Die Grundsatzprogrammkommission hat mit ihren 69 Mitgliedern diese Weiterentwicklung einstimmig beschlossen. Und die Rückmeldungen von der Basis sind positiv.

Ist das ein Projekt für diese Legislaturperiode?

Das wäre mit den Vorstellungen der SPD absolut unvereinbar. Es wird eines der zentralen Projekte für die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl 2009.

 

Das Gespräch führten Timot Szent-Ivanyi und Daniela Vates.

Berliner Zeitung, 06.01.2007

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/618091.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Kennen Sie noch die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann von der SPD? Wenn nicht, um so besser, so haben Sie sich eine Menge Magenbeschwerden erspart, frei nach dem Motto: Man kann gar nicht so viel essen, wie man ...der SPD einen Tritt in ihren müden und aufgeblasenen Hintern verpassen will.

Frau Bergmann propagierte seinerzeit die Familie als Wohngemeinschaft. Vielleicht lag das an ihrer DDR-Erziehung. In der DDR waren ja überhaupt alle Menschen Mitglied einer großen Familie, nämlich der sozialistischen Volksgemeinschaft unter der bewährten Führung ihres senilen Generalsekretärs Erich Honecker.

Die Familie als SPD-Wohngemeinschaft, wo Herr Pofalla recht hat, hat er recht. Die SPD ist wahrhaft keine für Väter wählbare Partei. Wenn August Bebel diese väterfeindliche Partei sehen müsste, er würde sich sicher im Grabe umdrehen. Rosa Luxemburg hat wohl richtig gehandelt, dieser bigotten und peinlichen SPD den Rücken zuzukehren. 

07.01.2007

 

 


 

 

 

Überfällige gesetzliche Veränderungen bezüglich der bisherigen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder steht an.

 

Wie sich dem Beitrag:

"Verfassungsrechtliche Vorgaben für die gesetzliche Ausgestaltung des Sorgerechtes nicht miteinander verheirateter Eltern"

von

Professor Dr. Michael Coester

Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität München

veröffentlicht in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 3/2005, S. 60-65

entnehmen lässt, veranstaltete die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag am 26.01.2005 in Berlin eine Expertenanhörung zu diesem Thema auf der Professor Coester einen Vortrag hielt, der im hier genannten Aufsatz niedergelegt wurde.

 

Wer sich mit den politischen Gepflogenheiten auskennt, weiß, dass nach solchen Anhörungen in der Regel in absehbarer Zeit eine Gesetzesinitiative folgt. Wenn sich dann nicht bei den Grünen, der CDU, CSU und FDP noch erheblicher Widerstand regt, von den beiden PDS Frauen dürfte man bei der traditionell väterfeindlichen Haltung der PDS (Stichwort Ex-MdB Christina Schenk) nicht viel erwarten, aber auf deren zwei Stimmen kann man auch getrost verzichten, dürfte es in absehbarer Zeit deutliche Verbesserungen der derzeitigen katastrophalen diskriminierenden Rechtslage geben.

 

Dass die Reform nun in Sicht ist, kann nicht verwundern, denn die politisch Verantwortlichen müssen aufpassen, dass sie sich nicht durch weiteres jahrelanges untätiges Warten selbst ins politische Abseits stellen.

Coesters sprachlich intellektuell gute Argumentation zeigt Wege auf, wie zumindest die schlimmsten aktuellen Formen von sorgerechtlicher Diskriminierung rechtlich entschärft werden können.

Wer die Politik kennt, weiß, dass die Damen und Herren in der Regel nur so viel machen, wie sich gerade nicht vermeiden lässt. Fortschritte werden also auf alle Fälle zu verzeichnen sein und der traditionellen deutschen, nationalsozialistisch eingefärbten mythologischen mütterlichen Hybris wird mit Sicherheit eine stärkere Grenze gezeigt, als es bisher der Fall ist.

Der Kampf um rechtliche Gleichstellung wird auch nach der längst überfälligen und jetzt in Aussicht stehenden Reform weitergehen müssen, denn mit großer Sicherheit werden weiterhin diskriminierende rechtliche Bestimmungen erhalten bleiben.

Väternotruf 11.04.2005

 

 


 

 

 

Weiße, Gelbe und Schwarze - SPD für deutsche Drei-Klassenapartheid für nichtverheiratete Väter und ihre Kinder

 

Wer hat uns verraten - Sozialdemokraten! 

Der alte Spruch der revolutionären Linken, könnte aktuell für nichtverheiratete Väter sein trauriges Revival erleben.

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Pressemitteilung vom 7.7.03 zur Übergangsregelung „Sorgerecht für nichteheliche Väter“

Abstimmung am 11. Juli 2003 im Bundesrat

 

 

Väter von nichtehelichen Kindern sollen abermals benachteiligt werden

Abstimmung am 11. Juli 2003 im Bundesrat

Eltern, die sich vor Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben und mit die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt haben, müssen die Möglichkeit haben, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob eine gemeinsame elterliche Sorge möglich ist. Dies trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteiles, in der Regel der Mutter! Die gemeinsame Sorge darf natürlich dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. So entschied es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003. Der Bundesregierung wurde aufgetragen, bis zum 31.12.2003 eine Übergangsregelung zu schaffen. Mittlerweile hat ein Entwurf das Bundeskabinett passiert und wird am 11.07.2003 dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Gesetz schafft Väter erster, zweiter und dritter Klasse

Das Urteil hat viel Kopfschütteln in der Fachwelt hervorgerufen, betroffene Väter sind zu Recht empört. Dietmar Nikolai Webel, Bundesvorstandssprecher vom bundesweiten Verein "Väteraufbruch" macht seiner Unmut Luft: "Nun haben wir Väter erster, zweiter und dritter Klasse!" Väter erster Klasse werden in Zukunft diejenigen sein, welche durch eine Ehe oder durch eine gemeinsam mit der Mutter abgegebene Sorgeerklärung ihren Pflichten und Rechten als Väter nachkommen können, wollen und dürfen. Jedoch schafft der neue Entwurf auch Väter zweiter Klasse, die sich zufällig vor der Einführung des neuen Kindschaftsrechtes von den Müttern trennten und nun die Möglichkeit erhalten, kraft besagter Übergangsregelung auch gegen den Willen der Mütter eine kleine Chance haben, das gemeinsame Sorgerecht einklagen zu können.

Eindeutige Verlierer sind Väter, die sich nach 1998 von den Müttern ihrer Kinder trennten und keine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschrieben haben. Das Bundesverfassungsgericht ging davon aus, dass Eltern, die ab 1998 ohne Trauschein leben, regelmäßig diese gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben würden. Falls dies nicht der Fall sein sollte - so die höchstrichterliche Entscheidung - würde sicherlich die Mutter schwerwiegende Gründe haben. Für diese betroffenen Väter gibt es nicht einmal den Weg der Einzelfallprüfung vor Gericht!

 

Der Väteraufbruch bezweifelt die immer nur kindeswohlgemäßen Entscheidungen der Mütter

Dietmar Nikolai Webel bringt es auf den Punkt: "Das Gericht ging blauäugig davon aus, dass Mütter immer kindeswohlgemäß entscheiden würden. Die Praxis spricht eine andere Sprache, sieht man sich die stetig steigenden Zahlen von Umgangsboykotten der allein Sorgeberechtigten, meist der Mütter, an!"

Meyer-Spelbrink weist darauf hin, dass zwar kraft Gesetz den Vätern ein Umgangsrecht zustünde, doch wenn die Mutter den Umgang der Kinder zum Vater nicht wolle, scheinen Gerichte mit der Durchsetzung dieses Rechtes hilflos.

Sanktionen verliefen meist im Sande. "Die Anzahl von eindeutig kindeswohlgefährdenden Kontaktabbrüchen von Vätern zu ihren Kindern ist mittlerweile besorgniserregend!"

 

Sind Väter Menschen zweiter Klasse?

Väter scheinen auch in Regierungskreisen Menschen zweiter Klasse zu sein. So zitierte die SPD-Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein die Auffassung des Rechtsausschusses des Familienministeriums bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar: "Der Ausschuss habe jedoch mehrheitlich der Erwägung Vorrang gegeben, dass die gegen den Willen eines Elternteils erzwungene Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden sein werde, weil sich der Streit der Eltern darüber auf Auseinandersetzungen über die Ausübung der Sorge verlagern werde." Als einer der höchsten Richter dies genauer von ihr erklärt haben wollte, blieb sie eine Antwort schuldig.

 

Neueste wissenschaftliche Forschungsergebnisse blieben unberücksichtigt

Der "Väteraufbruch für Kinder" moniert auch, dass bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse nicht mit berücksichtigt worden sind. So lagen der Bundesregierung seit November 2002 die Ergebnisse der "Begleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht" vom Nürnberger Jura-Professor Dr. Roland Proksch vor. Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache. Ein gemeinsames Sorgerecht vermindere Streit und teure Gerichtsprozesse, fördere die Kooperation der Eltern in Fragen einer einvernehmlichen nachehelichen Elternregelung und eines Kindeswohl gemäßen Umgangs und führe zu zuverlässigen Unterhaltszahlungen.

Trauschein – Qualitätssiegel für Väter und Mütter?

Warum Vertreter der Bundesregierung bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht der Meinung waren, dass diese Studie auf nichteheliche Verhältnisse nicht übertragbar sei, bleibt jedoch ihr Geheimnis. "Denn warum sollte sich die Situation von getrennten ehelichen Partner von getrennten unehelichen Partnern unterscheiden?", fragt sich Webel. "Sowohl die Beziehung, als auch Vaterschaft ändern sich doch nicht mit dem Trauschein!"

Kinder brauchen beide Elternteile. Ob mit oder ohne Trauschein. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf an die Realität anpasst und die Forschungsergebnisse der Proksch-Studie deutlich mit einarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand Politik

webel@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

bgs@vafk.de

 

 

 

 


 

 

 

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ehemalige Ministerin:

Christine Bergmann (SPD)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Männer und Jugend,  Glinkastr.18-24, 10117 Berlin

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin fordert Ende der Diskriminierung von Vätern

"Es ist an der Zeit, dass sich ein modernes Männerbild in den Köpfen durchsetzt: Es ist normal, dass sich Väter und Mütter gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern und für sie sorgen."

Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann in einer Erklärung zum Vatertag 2002

zitiert nach "Neues Deutschland", 10.5.2002

 

"Die Worte hör ich wohl, allein es fehlt der rechte Glaube" würde der Geheimrat Goethe sagen.

 

Seit Jahren ist der Bundesfamilienministerin der skandalöse Zustand der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder bekannt. Daraufhin angesprochen, ist von ihr in gekonnter Politiker/innenmanier viel zu hören, aber nichts zu erfahren. Die Taktik lautet "Aussitzen".  Das hat Helmut Kohl 16 Jahre gut praktiziert, warum sollte das nicht auch eine SPD-Ministerin hinkriegen. Schließlich sind Sozialdemokraten eigentlich die besseren Konservativen. 

Derweil sich Frau Bergmann in Untätigkeit übt, verlieren Monat für Monat Hunderte von Kindern und ihre Väter für längere Zeit oder für immer den Kontakt zueinander, weil alleinsorgeberechtigte Mütter, fern ab vom tatsächlichen Kindeswohl beliebig den Wohnort verändern, und so den Kontakt praktisch unterbinden können.

Als zuständige Fachministerin trägt Frau Bergmann unmittelbare politische Verantwortung für die anhaltende Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder und die auch daraus resultierende Praxis der Väterausgrenzung und Vater-Kind-Trennungen..  

 

 

 


 

 

 

Willy Brandt

Wenn Willy Brandt heute ein Kind wäre, hätte er immerhin schon ein Umgangsrecht mit seinem Vater und dieser umgekehrt mit ihm. Wenn der Vater von Willy Brand 1913 ein gesetzliches Umgangsrecht mit seinem Sohn in Anspruch hätte nehmen wollen, dann hätte er bis 1998 warten müssen, da wäre Willy Brandt schon 85 Jahre alt gewesen und sein Vater vermutlich so um die 110 Jahre. Na ja, in Deutschland dauert manches eben sehr lange. 

Wenn der Vater von Willy Brandt heute das Sorgerecht für seinen Sohn ausüben wollte, dann müsste er die Mutter von Willy Brandt um Erlaubnis fragen und wenn die nicht zustimmt, dann würde er wissen, wie man 89 Jahre nach der Geburt Willy Brandts, im Jahr 2002 in Deutschland nichtverheiratete Väter mit Billigung und stillschweigender Unterstützung von SPD-Ministerinnen behandelt - als Menschen zweiter Klasse. Armes Deutschland, arme SPD.

 

 

"Willy Brandt kam als Herbert Ernst Karl Frahm am 18. Dezember 1913 in Lübeck zur Welt. Lübeck war eine traditionsbewußte Hansestadt, deren Bürger über Jahrhunderte weltweite Handelsbeziehungen geknüpft und es so zu Wohlstand gebracht hatten. Thomas Mann setzte ihrem gelassenen Selbstbewußtsein in seinen ´Buddenbrooks´ ein bleibendes Denkmal. Ausgezeichnete Schulen und ein reges kulturelles Angebot waren eine Selbstverständlichkeit für Lübeck, und der junge Brandt wurde durch beides später stark geprägt. Wie in allen Städten gab es allerdings auch in Lübeck eine ökonomisch schwache Arbeiterklasse mit eigener Kultur und ausgeprägten Traditionen. Bürger- und Arbeiterschicht hatten kaum Berührungspunkte.

Brandt war der illegitime Sohn einer neunzehnjährigen Verkäuferin im Konsumverein. Durch seine Herkunft gehörte er somit zum ´anderen´, dem armen Deutschland. Seine Mutter lebte in einer winzigen Einzimmerwohnung, und da sie weiter arbeiten mußte, blieb der Sohn oft in der Obhut von einer Nachbarin oder beschäftigte sich allein. Brandt erinnerte sich an viele einsame Stunden ohne Spielkameraden. Als er fünf Jahre alt war, kam sein Großvater aus dem Ersten Weltkrieg zurück - er roch nach Schweiß, nassem Leder, Puder und Öl, wie sich Brandt noch später erinnerte. Das faszinierte den bisher nur von Frauen umgebenen Jungen. Er entwickelte eine starke Anhänglichkeit an diesen Mann, von dem sich später herausstellte, daß er noch nicht einmal Brandts richtiger Großvater war. Als der Witwer 1919 wieder heiratete, zeigte Brandt heftige und unversöhnliche Eifersucht. Gleichwohl lebte er weiter bei ihnen. Seine Mutter, eine lebensfreudige junge Frau, kümmerte sich nicht sonderlich um ihr Kind. Er sah sie vielleicht zweimal in der Woche. Doch zeigen ihn Bilder aus seiner frühen Kindheit in hübschen Uniformen oder im Matrosenanzug.

Brandt war ein hochintelligenter Junge, der leidenschaftlich gern las und mit der kleinen Büchersammlung seines Großvaters aufwuchs. In ihr befanden sich die Standardwerke der aufstrebenden, bildungs-beflissenen Arbeiter der damaligen Zeit wie die Werke von Karl Marx oder auch Bebels ´Frauen und Sexualität´. Der Großvater hatte auf seine Art Karriere gemacht. Vom Leibeigenen auf einem Gut in Mecklenburg stahl er sich nach Lübeck davon und arbeitete sich dort vom Fabrikarbeiter zum Lastwagenfahrer empor. Auch Brandts Mutter bemühte sich, Hochdeutsch zu sprechen. Sie las viel - Bücher ließen sich leicht aus der Konsumbücherei besorgen - , war auch aktives Mitglied einer Laienschauspielgruppe und hatte ein Abonnement für die Volksbühne, an der die großen Klassiker aufgeführt wurden. Sie konnte ganze Passagen aus Schillers Werken auswendig. Brandt wuchs somit in einer Atmosphäre auf, in der Lernen und An-sich-Arbeiten Teil des Alltags waren.

Über seinen Vater wurde nie gesprochen. Erst nach dem Krieg wagte Brandt selber, Nachforschungen anzustellen. Er soll ein gewisser Jens Möller aus Hamburg gewesen sein, ein 1958 verstorbener Buchhalter. Er hatte nie Interesse an seinem Sohn gezeigt. Möller hing der Ruf eines begabten Eigenbrötlers an, der eigentlich hatte Lehrer werden wollen."

 

aus "Willy Brandt", S. 1-2, Barbara Marshall, 1993, ISBN 3-416-02436-2

 

 


 

 

Wassilios - E. Fthenakis

Fthenakis erlangte 1982 einige Berühmtheit, als er ein Gutachten für das Bundesverfassungsgericht erstellte, worauf dieses dann die gemeinsame nacheheliche Sorge als verfassungsgemäß einstufte. Bis dahin gab es nach der Scheidungsreform 1977 nur die Entweder-Oder-Haltung - somit nur die Alleinsorge der Mutter.

Obwohl sich die SPD Fthenakis, der auch als Väterforscher tätig geworden ist, inzwischen häufig als Referenten und Autor bestellt, hat es die SPD bisher noch nicht vermocht, von ihrer politischen Haltung der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder abzurücken. Die SPD ist halt wie ein Riesentanker. Eine ungeheure Trägheit. Der Bremsweg beträgt 10 Kilometer. Und dadurch dauert das erforderliche Umlenken eben auch Jahre.

Väter sollten die SPD an den alten Gewerkschaftsspruch erinnern "Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will." und so lange auf die Wahl der SPD verzichten bis diese es geschafft hat, ihre väter- und männerfeindliche Politik im Kindschaftsrecht zu beenden.

 

 


 

 

 

Inge Wehmeyer

Diplom-Sozialarbeiterin

Bremhag 7

79713 Bad Säckingen

2010: Beisitzerin im SPD-Ortsverein Lörrach- http://www.spd-ortsverein-loerrach.de/html/ov_vorstand.htm

2016 tätig in der Seniorenberatung - http://caritas-loerrach.de/caritas_loerrach/uploads/media/Weil_am_Rhein__Hilfe_in_allta__776_glichen_Notlagen_-_Weil_am_Rhein_-_Verlagshaus_Jaumann.pdf

Bei den Senioren ist Frau Wehmeyer sicher gut aufgehoben, die alten Leute kriegen eh nicht mehr viel mit und da ist es dann mehr oder weniger egal, wass Frau Wehmeyer den Senioren bei einer Tasse Kaffee erzählt oder nicht. Geht in ein Ohr rein und aus dem anderen wieder raus, ganz im Gegensatz zu Kindern, die oft alles für bare Münze halten, was da so ein Verfahrensbeiständin daherredet.

Von Frau Inge Wehmeyer kann der Väternotruf nur dringend abraten. Die Frau sollte besser in der von der örtlichen SPD mit Steuermitteln subventionierten Mütterberatungsstelle einen Kuschelkurs für Mütter oder Bastelnachmittage für erwerbsuntätige und umgangsvereitelnde Mütter bei Frauen helfen Frauen e.V. anbieten. Doch bei der männerfeindlich-sexistischen SPD ist Frau Wehmeyer genau auf der richtigen Titanic. Und umgekehrt bekommt eben jede Partei genau die Frauschaft, mit der es sich am besten untergehen läßt.

 

 


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