Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Lübeck


 

 

Staatsanwaltschaft Lübeck

Travemünder Allee 9

23568 Lübeck

 

 

Telefon: 0451 / 371-0

Fax: 0451 / 371-1399

 

E-Mail: verwaltung@stahl.landsh.de

Internet: http://www.schleswig-holstein.de/GSTA/DE/Staatsanwaltschaften/StaatsanwaltschaftLuebeck/StaatsanwaltschaftLuebeck_node.htmlhttp://www.schleswig-holstein.de/GSTA/DE/Staatsanwaltschaften/StaatsanwaltschaftLuebeck/StaatsanwaltschaftLuebeck_node.html

 

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Lübeck (08/2010)

Informationsgehalt: miserabel

Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Landgericht Lübeck

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck: - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab , ..., 2011)  

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck: Klaus-Dieter Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - stellvertretender leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 07.01.1994, ..., 2009) - 2009: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Lübeck eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Lübeck umfasst den Landgerichtsbezirk Lübeck.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Schleswig

 

 

Väternotruf Lübeck

August Mustermann

Musterstraße 1

23568 Lübeck

Telefon: 0451 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Wenke Alm (Jg. 1959) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 12.10.1990, ..., 2002)

Joachim Bahr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.12.1998, ..., 2008)

Jürgen Biel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.01.1997, ..., 2008)

Dr. Michael Böckenhauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.10.2000, ..., 2008)

Marcel Ernst (Jg. 1969) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 12.10.1990, ..., 2007) - vorher ab 02.01.2001 Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig Holstein. Siehe Pressemeldung unten.

Jan Michael Feindt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 13.01.2005, ..., 2008) - 03.10.2006: "Verfahren gegen Ellwart und Prokuristen eingestellt. „Tourismus GmbH ist Vorteil erwachsen“" - http://www.fehmarn24.de/nachrichten/fehmarn/tourismus-gmbh-vorteil-erwachsen-669105.html

Stefanie Gropp (geb. ....) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab , ..., 2008) - "Mutter ertränkt achtjährigen Sohn" - Bericht siehe unten

Bettina von Holdt (Jg. 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab , ..., 2006) - vorher ab  03.01.2000 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schleswig Holstein - http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=19915

Günter Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 25.05.1994, ..., 2008)

Dorothea Röhl (Jg. 1954) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.09.1992, ..., 2006) - Lübecker Richterverein - http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=19915

Klaus-Dieter Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - stellvertretender leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 07.01.1994, ..., 2009) - 2009: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Heike Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 18.10.2000, ..., 2008)

Malte Sebelefsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.03.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck aufgeführt. Lübecker Richterverein - http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=19915

Werner Spohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.01.1997, ..., 2008)

Andreas Winckelmann (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 08.09.1995, ..., 2002)

 

 

# Karl-Heinz Schröder

# Ulrich Heintzenberg

# Hans-Jürgen Telschow

# Harald Pohl

# Henning Struck

# Hartwig Negendank

# Ernst-Wilhelm von Bredow

# Klaus Wiethaus

# Hans-Georg Weißkichel

# Kai-Uwe Bergfeld

# Martin Jochems

# Kirsten Lüth

# Dirk Hartmann

# Bernd Kruse

# Renate Hansen

# Uta Lincke

# Ralf-Peter Andres

# Thorwald Mähl

# Meike Wendt

# Hans-Peter Lofing

# Sönke Voß

# Markus Wendt

# Frank Rose

# Uta Haage

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck

(ab , ..., 2004)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck tätig:

Dr. Ralf Peter Anders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel (ab 01.06.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.12.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel - abgeordnet - aufgeführt.

Hans-Jürgen Ehlers (Jg. 1938) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 24.04.1972, ..., 2002) - ab 24.04.1972 Staatsanwalt am Landgericht Lübeck. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Hans-Ulrich Führer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 01.10.1976, ..., 2006) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig: 1. Arne Führer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Hamburg (ab 01.05.2006, ..., 2012) - 2011: 22. Zivilkammer. Abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - GVP 01.05.2011: Abteilung 36a - Handelssachen. GVP 01.10.2011: Handelssachen - Abteilung 36a und Vertreter Abteilung 35a. Außerdem Vertreter Abteilung 51a - Verkehrszivilsachen und Vorsitz Abteilung 62 - Rechts- und Amtshilfe. Sarah Führer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 07.07.2003, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 07.07.2003 als Richterin/Staatsanwältin bei den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 

Dr. Ole Krönert (geb. 1955 in Ratzeburg) - Vorsitzender Richter  Präsident am Landgericht Lübeck / Präsident am Landgericht Lübeck (ab , ..., 2010) - ab 1987 Staatsanwalt in Lübeck sowie Richter an verschiedenen Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Lübeck, danach ab 1993 Richter am Landgericht Lübeck. Von 1995 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ab 01.08.1998 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. 2002 bis 2008 Direktor am Amtsgericht Ahrensburg. Danach Vizepräsident am Landgericht Lübeck. 2010: Persönlicher Stellvertreter am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht für die Amtszeit vom 1. Mai 2008 bis zum 30. April 2017. 

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg (geb. 10.03.1953 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg (ab 01.03.1996, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 26.03.1986 als Leitender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck - abgeordnet - aufgeführt. 1991 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. 1993 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin.

Jürgen Schulze (Jg. .... )  - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Sönke Sela (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 16.12.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.10.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck aufgeführt.

Ursmar Thode (Jg. 1941) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 08.05.1973, ..., 2002)

Roswitha Tischer (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 11.02.1985 , ..., 2002)

Uwe Wendt (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 08.02.1991 , ..., 2002)

Gerhard Wengelnik (Jg. 1937) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 26.03.1971, ..., 2002) - ab 26.03.1971 Staatsanwalt am Landgericht Lübeck Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Heinrich Wille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 09.12.1992, ..., 2008) - siehe Pressemeldung unten

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Lübeck

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt in Lübeck bleibt vorläufig im Amt

Erscheinungsdatum:

02.06.2010

In einem heute zugestellten Beschluss vom 28.05.2010 hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden, dass der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Lübeck, Heinrich Wille, nicht am 30.06.2010 mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand eintritt, sondern vorläufig – bis zur Entscheidung über eine noch zu erhebende Klage – im Amt bleibt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Wille hatte bereits im Sommer 2009 beantragt, seinen Eintritt in den Ruhestand – wie es das neue Schleswig-Holsteinische Landesbeamtengesetz vom März 2009 grundsätzlich zulässt - über die für ihn geltende Altersgrenze von 65 Jahren hinauszuschieben. Dies hatte das zuständige Justizministerium mit Hinweis auf entgegenstehende dienstliche Interessen abgelehnt. Ein Widerspruch Willes dagegen blieb erfolglos, die Frist für eine noch zu erhebende Klage ist noch nicht abgelaufen.

Zur jetzt auf Antrag von Herrn Wille getroffenen vorläufigen Regelung hat sich das Verwaltungsgericht Schleswig vor allem entschlossen, um zu verhindern, dass mit Ablauf der regulären Altersgrenze am 30.06.2010 beamtenrechtliche Veränderungen eintreten, die später nicht oder kaum mehr rückgängig gemacht werden können. Insbesondere die Besetzung der schon ausgeschiedenen Stelle mit einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin hätte zur Folge, dass ein möglicherweise bestehendes Recht Willes, das Amt fortzuführen, vereitelt würde.

Inhaltlich hat das Verwaltungsgericht keine abschließenden Erwägungen angestellt, jedoch den sich aus der neuen gesetzlichen Regelung in Schleswig-Holstein ergebenden Ermessens- und Entscheidungsrahmen der Behörden skizziert und überdies auf sich möglicherweise ergebende Probleme mit dem in einer EU-Richtlinie (2000/78/EG) festgeschriebenen Verbot der Altersdiskriminierung hingewiesen.

Gegen den Beschluss (Az: 11 B 21/10) ist binnen zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig möglich.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Klaus-Martin Meyer, Pressereferent

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig

Telefon 04621/86-1550 | Telefax 04621/86-1277 | E-Mail klaus.martin.meyer@ovg.landsh.de |

Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt |

http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/02062010_VG_LOStAWille.html

 

 

 


 

 

Gepanschter Alkohol: Drei Schüler tot

Lübeck: Ermittlungen gegen Lehrer eingestellt

Nach dem Tod von drei Lübecker Berufsschülern in der Türkei hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Lehrer eingestellt.

Die Jugendlichen starben an gepanschtem Alkohol.

Nach dem Tod von drei Lübecker Berufsschülern im März in der Türkei hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Begleit-Lehrer eingestellt.

Dem 55-Jährigen sei weder unterlassene Hilfeleistung noch fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung vorzuwerfen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, Klaus-Dieter Schultz. Insgesamt sieben Schüler hatten sich Ende März auf einer Klassenfahrt im Badeort Kemer mit gepanschtem Alkohol vergiftet. Vier von ihnen überlebten.

10. Juli 2009

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1090939/Luebeck-Ermittlungen-gegen-Lehrer-eingestellt.html

 

 


 

 

Barschel-Buch von Lübecker Staatsanwalt darf weiterhin nicht veröffentlicht werden

Heinrich Wille, Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft und Chefermittler im Fall Barschel, darf sein Buch über den Tod des früheren Kieler Ministerpräsidenten vorerst nicht veröffentlichen.

Wille hatte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde eingereicht, weil die Verwaltungsgerichte, mit denen sich der Leitende Oberstaatsanwalt um die Veröffentlichung seines Buches streitet, einen Eilantrag von ihm zurückgewiesen hatten. Die Richter in Karlsruhe sahen in dem Vorgehen der Verwaltungsgerichte jedoch keinen Grund zur verfassungsrechtlichen Beanstansdung und nahmen die Verfassungsbeschwerde deshalb nicht zur Entscheidung an.

Nach den Angaben des Gerichts vertritt Wille die These, dass der CDU-Politiker Barschel, der im Oktober 1987 wenige Tage nach seinem Rücktritt als schleswig-holsteinischer Ministerpräsident tot in der Badewanne seines Hotelzimmers in Genf aufgefunden wurde, ermordet worden sei. 1998 wurden die Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft Lübeck geführt worden waren, eingestellt. Während seine Vorgesetzten die Einstellung der Ermittlungen befürworteten, blieb Wille bei seiner Meinung, dass genügend Anhaltspunkte für ein Kapitalverbrechen vorlägen, auch wenn eine Selbsttötung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Erhard Rex untersagte dem Lübecker Behördenleiter Wille die Buchveröffentlichung zu dem Thema als Nebentätigkeit und bat ihn, seine Kenntnisse über den Fall stattdessen im Rahmen einer Schriftenreihe des Generalstaatsanwalts als Dokumentation zu veröffentlichen. Begründung: Wille sei es nicht gestattet, sein dienstlich erworbenes Wissen privat (hier in Form eines Buches) vermarkten.

Gegen diese Untersagung der Nebentätigkeit reichte Wille Klage ein. Anders als die gleichzeitig eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung seines Eilantrags, ist über die Klage gegen die Untersagung noch nicht entschieden. Ursprünglich sollte Willes Buch am 11. Oktober 2007, dem 20. Todestag Barschels, erscheinen.

15. Juli 2008

http://www.die-topnews.de/barschel-buch-von-luebecker-staatsanwalt-darf-weiterhin-nicht-veroeffentlicht-werden-312539

 

 


 

 

Beil-Mord: War es ein Streit ums Sorgerecht?

Der schreckliche Beil-Mord von Lübeck - jetzt zeichnet sich ein mögliches Motiv ab: Estratios K. (l.) hatte am Tag vor der grausamen Tat einen Sorgerechtsstreit um die beiden gemeinsamen Kinder verloren. Fotos: Holger Kröger

Lübeck - Einen Tag vor der Bluttat hatte der Mörder einen Sorgerechtsstreit gegen seine Frau verloren. Die Polizei rechtfertigt unterdessen ihr Handeln in dem Fall.

Ein verlorener Sorgerechtsstreit war möglicherweise das Motiv für den Beil-Mord von Marli. Wie die LN gestern erfuhren, hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am 27. Dezember in zweiter Instanz die Klage von Estratios K. abgewiesen, das Sorgerecht für die beiden Kinder zu gleichen Teilen auf ihn und seine Ex-Frau Kalliopi T. zu verteilen. Wie zuvor das Amtsgericht Lübeck hatte das OLG K. zwar gestattet, seine Kinder einmal pro Woche zu besuchen, das Sorgerecht aber allein der Mutter zugesprochen. Einen Tag nach dem Urteil musste Kalliopi T. sterben.

Das Unfassbare daran: Mit dem Mord an der Mutter ist das Sorgerecht jetzt tatsächlich auf den Vater als engsten Angehörigen übergangen. "Nur das Amtsgericht kann jetzt das Sorgerecht auf den Großvater übertragen, der sich zurzeit auch um die Kinder kümmert", so Stadtsprecher Matthias Erz auf Anfrage. "Das Jugendamt wird die Familie dabei natürlich unterstützen."

Unterdessen laufen die Ermittlungen gegen K. weiter: "Der Beschuldigte hat sich zur Sache bisher noch nicht geäußert, hat aber bereits Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen", sagt Lübecks Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Wille.

Die Familie des Opfers macht Polizei und Justiz für den Tod von Kalliopi T. mitverantwortlich. Nach einer Messerattacke gegen seine Ex-Frau am 22. September hätte die Polizei Estratios K. in Haft nehmen müssen, klagen der Vater und die beiden Brüder des Opfers. Polizeisprecher Frank Doblinski rechtfertigt das Vorgehen: "Es hat damals keine Rechtsgrundlage gegeben, den Beschuldigten weiter festzuhalten." Nach Angaben des Polizeisprechers habe es seit dem Jahr 2005 insgesamt acht Polizeieinsätze im Umfeld der Familie gegeben, an denen nicht nur die geschiedenen Ehepartner, sondern auch andere Familienmitglieder beteiligt gewesen seien. Das Einsatzspektrum habe von Beleidigung über Nötigung bis hin zu Körperverletzung gereicht. Zwischenzeitlich habe es aber immer wieder Versuche der Familie gegeben, den Streit friedlich zu beenden.

"Der Fall vom 22. September hatte aber eine ganz andere Qualität", räumt Doblinski ein. K. habe seine geschiedene Frau mit einem Messer bedroht und versucht, von der Familie Geld zu erpressen. Kalliopi T. wurde dabei mit dem Messer am Bein verletzt. K. wurde nach der Tat kurzzeitig in Gewahrsam genommen und wegen des Verdachts auf Bedrohung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt.

"Bei uns ist dieser Fall damals nur als eine Routineangelegenheit und auch erst zwei Monate nach der Tat eingegangen, ohne einen Hinweis auf besondere Dringlichkeit", so Heinrich Wille. Ob die Einschätzung der Polizei damals richtig war, könne er derzeit noch nicht beurteilen. "Aber im Licht der heutigen Ereignisse hätte man wohl zu einem anderen Schluss kommen müssen." Polizeisprecher Doblinski: "Es gab keine einschlägigen Vorstrafen. Wäre das der Fall gewesen, hätten die Kollegen möglicherweise anders gehandelt. Aber das ist nur Spekulation."

Tatsächlich ist Estratios K. bisher lediglich wegen zwei Drogendelikten verurteilt, für die er insgesamt zwei Jahre Haft in Stuttgart verbüßt hatte. Andere Verfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung seien laut Staatsanwaltschaft von der inzwischen getöteten Ehefrau in "gegenseitigem Einvernehmen" zurückgezogen worden.

Von Oliver Vogt, LN

http://www.ln-online.de/lokales/2281049

 

-online/lokales vom 03.01.2008 08:15

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Operation gelungen, Patient tot - so kann man vielleicht die vom Oberlandesgericht Schleswig bestätigte Entziehung des Sorgerechtes (vermutlich wie fast immer nach §1671 BGB) bezeichnen. Ob man den verfahrensführenden Richtern am Amtsgericht Lübeck und am Oberlandesgericht Schleswig zu ihrer - wie immer natürlich ausschließlich am Kindeswohl orientierten Entscheidung gratulieren darf, erscheint zweifelhaft, angesichts der unmittelbar nach dem Richterspruch durch den Vater erfolgten Hinrichtung seiner ehemaligen Frau.. 

Kaum hat man am Oberlandesgericht Schleswig den am Amtsgericht Lübeck bezüglich des Vaters bereits vollzogenen Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB bestätigt, da haut der Vater seiner Ex-Frau mit dem Beil den Schädel ein. Wie wäre wohl die Sache ausgegangen, wenn man am Amtsgericht Lübeck dem Vater das Sorgerecht nicht entzogen und statt dessen einen Sorgerechtspfleger eingesetzt hätte, der bei Konflikten zwischen den beiden Eltern hätte vermitteln, schlichten und entscheiden können? Das hätte vermutlich der Justizkasse ein paar Tausend Euro gekostet und der Frau und Mutter vielleicht das Leben gerettet. Leider scheint man an den wenigsten Gerichten in Deutschland so weit zu denken und so werden wir auch in Zukunft sicher noch einige Fälle vermelden müssen, in dem nach gelungener gerichtlicher Väterentsorgung, der solcherart narzisstisch gekränkte Vater gewalttätig wird.

 

 


 

 

 

 

Fall Robert S.

Der Schuldspruch, den keiner erwartet hatte

Von Julia Jüttner, Lübeck

Neun Monate Haft auf Bewährung: Das Lübecker Landgericht hat zwei Polizisten verurteilt, die den Schüler Robert S. ausgesetzt hatten - und der dann überfahren wurde. Die Strafe überraschte Eltern und Angeklagte, der Staatsanwalt meldet Zweifel an.

Lübeck - Bis zuletzt bemühten sich die beiden Polizisten um Gelassenheit. Den Schrecken über das Urteil verbargen sie hinter regungslosen Mienen. Hans Joachim G., der ältere von beiden, stierte auf die sattgrünen Bäume jenseits der Fensterfront. Sein anfängliches Schmunzeln verflog im stickigen Schwurgerichtssaal 163, als der Vorsitzende Richter Christian Singelmann den Schuldspruch begründete. G.'s Kollege Alexander M., in grauem Anzug und weißem Hemd, blinzelte angestrengt zur Richterbank.

Die Polizisten Alexander M. und Hans Joachim G.: "Sollte das Urteil irgendwann rechtskräftig werden..."

Die Kammer hatte die beiden Polizisten gerade zu Freiheitsstrafen von neun Monaten auf Bewährung verurteilt - wegen fahrlässiger Tötung. Die Beamten hatten den Schüler Robert S. 2002 betrunken auf der Straße aufgelesen, dann hilflos wieder ausgesetzt. Er wurde überfahren. Ein tragischer Tod, den die Eltern gesühnt wissen wollten.

Von beiden Beamten - kein Kommentar zum Urteil. Auch nicht von ihren gestern noch so zuversichtlichen Verteidigern. Eiligst huschten die Verurteilten aus dem Saal, ihre schockierten Angehörigen im Schlepptau. Mit einem Schuldspruch hatte niemand gerechnet: Auch Roberts Eltern, die als Nebenkläger im Prozess auftraten, waren überrascht - und atmeten auf.

Doch ausgerechnet Staatsanwalt Marcel Ernst, der wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte, will Revision einlegen. Ein Entschluss, der verwundert. "Die Urteilsbegründung hat mich nicht überzeugt", sagt Ernst und greift den Vorsitzenden Richter an. Dieser hatte in seinem einstündigen Vortrag unter anderem die Formulierung "Sollte dieses Urteil irgendwann einmal rechtskräftig werden" gebraucht. Erstaunen im Gerichtssaal. Staatsanwalt Ernst kommentierte die Bemerkung so: "Scheinbar ist er selbst nicht von dem Urteil überzeugt."

Vielleicht war es aber auch nur ein Seitenhieb auf das Rechtssystem, das zwar funktioniere, wie Singelmann eingangs sagte, aber eben große Umwege machte. Denn Roberts Eltern hatten erst ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen müssen, damit es zu einem Prozess kam.

"Alle Eltern wissen, wie wir empfinden"

Roberts Mutter, Ewa S., versteckte während der Urteilsbegründung ihre geröteten Augen hinter einer Sonnenbrille. Still weinte sie vor sich hin, einen kleinen Teddy fest in ihrer Hand. "Ich kann nicht sagen, ob ich erleichtert bin", sagt sie nach dem Urteilsspruch. "Alle Eltern wissen, wie wir empfinden."

Erst zum Prozessende konnten sich die beiden angeklagten Polizisten zu einer Entschuldigung durchringen. Alexander M., selbst sechsfacher Vater, wiederholte heute noch einmal: "Es tut mir aufrichtig leid, dass der Junge gestorben ist." Sein Kollege brachte nicht viel mehr über die Lippen als: "Für uns war er voll da."

Die Wut darüber, dass die Angeklagten erst so spät ihr Bedauern über Roberts Tod ausdrückten, ist noch lange nicht abgeklungen. "Das war keine Entschuldigung, sondern eine erzwungene Aussage", flüstert Roberts Mutter. Sein Vater, der mit den Tränen kämpfen musste, als Richter Singelmann noch einmal die Todesnacht seines Sohnes schilderte, sagt: "Das war Taktik, kalt und berechnend." Als umso gerechter empfinde er den Schuldspruch.

Wirre Einsatzberichte - manipulierte Unterlagen?

Die letzten Nächte hatte Roberts Vater noch einmal alle Akten durchgearbeitet und war erneut auf Ungereimtheiten bei den Einsatzberichten gestoßen. Der Anwalt der Eltern, Klaus Nentwig, trug diese heute zwar noch vor, doch nach Rücksprache mit Roberts Eltern verzichtete man auf einen Antrag. Zu viele Anläufe hatten sie während des Prozesses genommen, Klarheit in die wirren Berichte aus jener Unglücksnacht zu bringen. Zurück bleibt der Verdacht, dass die Unterlagen nachträglich geändert wurden. "Dass bei den Akten etwas nicht in Ordnung ist, davon geht auch die Kammer aus", sagte selbst der Richter.

Die Kammer glaubte den Beamten auch nicht, dass sie Robert S. nach Hause fahren wollten, als sie ihn betrunken in einem fremden Vorgarten auflasen. "Sie ließen ihn raus an einem Ort der Einsamkeit - elf Kilometer von dort entfernt, wo sie ihn aufgriffen, 8,5 Kilometer von seinem Zuhause entfernt, mitten in der Nacht, leicht bekleidet. Robert hatte keine Möglichkeit, von dort alleine wegzukommen." Die Angeklagten seien nicht ihrer Aufgabe als Polizisten gefolgt: Die Obhut der Polizei ende dann, wenn die betreffende Person in andere Hände gegeben werde. Warum also brachten sie Robert nicht in die Obhut seiner Eltern? Warum nicht in die eines Taxifahrers, wenn er angeblich darauf bestanden hatte?

...

 

31.05.2007

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,485895,00.html

 

 


 

 

Doppelmord bleibt ungestraft

Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt

Von Ulf B. Christen

Lübeck/Geesthacht -

Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.

Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.

Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.

Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.

"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.

erschienen am 3. September 2004

http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Frau ersticht ihre beiden Kinder, ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennen gelernt hat, behauptet, die Frau hätte "zur zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung" gehabt. Woher will der Gutachter das wissen, wenn er, wie gesagt, zum Tatzeitpunkt gar nicht bei ihr war? Oder ist d er Gutachter etwa der Ehemann der tötenden Mutter und hat dabei zugesehen, als sie die Kinder abstach?

" Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr." - Das ist ja nun der größte Unsinn. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind denn dass für inkompetente Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können. Oder ist die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden, so dass eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen ist?

Die ganze Sache stinkt zum Himmel. Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, wird angeklagt, so etwa wegen fahrlässiger Tötung:

 

 

Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen

Traunstein (dpa) - Zwei Jahre nach dem Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat vor dem Landgericht Traunstein der Strafprozess um die Schuldfrage begonnen. Bei dem Unfall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Architekten und zwei Bauingenieure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, der Prozess gegen einen Angeklagten wurde aber abgetrennt. Die Ermittlungen ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus Holz beschädigt hatten.

"Die Welt", 28.01.2008

 

Wenn sogar "Zwei Architekten und zwei Bauingenieure" angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.

Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie - so wie Kinder - logischerweise auch nicht strafmündig.

Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.

 

 


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