Urheberrecht


 

 

 

NS-Forschung: Senator mit Nazivergangenheit soll vergessen werden

Landgericht Hamburg entscheidet im Sinne der Enkelin eines Hamburger Senators mit NS-Vergangenheit

Guido Sprügel 06.04.2023

Ende vergangener Woche trudelte das Urteil ein. Das Landgericht Hamburg hat in der Sache des ehemaligen Juristen und Protagonisten der NS-Regierung in Hamburg Oscar Toepffer eine Entscheidung getroffen. Seine Enkelin hatte vor mehr als zwei Jahren gegen die Darstellung ihres Großvaters in dem Band »Täterprofile – die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz« geklagt. Sie sah die »postmortalen Persönlichkeitsrechte« verletzt und argumentierte, dass die abgedruckten Zitate aus Briefwechseln Toepffers mit seiner Frau »urheberrechtlich geschützt seien«.

Toepffer war während der NS-Zeit in Hamburg Leiter des Staatsamtes, Mitglied des Senats und kurzzeitig sogar Schulsenator. Für die Klägerin Christel S. kein Grund, ihn in einem Band mit dem Titel »Täterprofile« zu porträtieren. Der Titel sei »reißerisch«, ihr Opa werde so »in eine Reihe mit Tätern in der NS-Zeit gestellt«. Sie klagte auf Unterlassung und forderte zunächst die Streichung des Namens ihres Großvaters aus der Publikation.

Auf Vergleiche, die das Gericht den Streitparteien zweimal anbot, wollten der Autor des Bandes, Hans Peter de Lorent, aber auch die Landeszentrale für politische Bildung und der Hamburger Schulsenator Thies Rabe (SPD) nicht eingehen. Konkret hätte dies bedeutet, dass alle Zitate Toepffers in der Ausgabe geschwärzt werden müssten. Dies lehnten die Beklagten ab und warteten auf das Urteil des Landgerichts. Dies hat nun entschieden, dass es bei einer Strafandrohung von 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten den Beklagten untersagt ist, wesentliche Zitate Toepffers aus dem Briefwechsel mit seiner Frau weiterhin wiederzugeben. Diese Zitate seien urheberrechtlich geschützt. »Bedauerlich ist, dass nach Urteil des Landgerichts etwa die Hälfte der Zitate aus den Korrespondenzen gestrichen werden müssen«, erklärt Hans Peter de Lorent, der sich schon Jahrzehnte mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Hamburger Schulwesen beschäftigt, gegenüber »nd«. Ihn habe insbesondere die Rechtsauffassung des Gerichts irritiert, dass auch Enkel von betroffenen Personen auf dieses Urheberrecht klagen können.

Für die historische Forschung wirft dies Fragen auf. Sie würde deutlich erschwert, wenn Angehörige bis ins dritte Glied um Erlaubnis gefragt werden müssten. Nicht durchsetzen konnte sich die Klägerin mit den Versuchen, ihren Opa gänzlich aus der Öffentlichkeit fernzuhalten. Die Nennung des Namens sei keine »Verletzung seines postmortalen Persönlichkeitsrechts«, ein »Recht auf Vergessen« diene dazu, »eine Chance zum Neubeginn zu gewähren. Damit greift es nicht zugunsten von Verstorbenen.« Weiterhin dürfte Toepffer als Verantwortlicher im NS-Staat bezeichnet werden. Auch wenn er selbst nicht aktiv an Gräueltaten beteiligt gewesen sei, so sei er doch ein Täter.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1172281.ns-vergangenheit-ns-forschung-senator-mit-nazivergangenheit-soll-vergessen-werden.html

 

 

 


 

 

 

Obwohl "Zensurheberrecht" zugunsten des Staates möglich

EuGH billigt Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere

von Pia Lorenz

29.07.2019

Akten unter Verschluss

Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit nicht doch überwiegt.

Kann der Staat unter Berufung auf das Urheberrecht der Presse die Veröffentlichung brisanter Dokumente untersagen? Um diese Frage, im Internet gern verschlagwortet unter dem Hashtag "Zensurheberrecht", geht es seit dem Jahr 2013 an Gerichten durch alle deutschen Instanzen; und mittlerweile bis nach Luxemburg.

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte sich im vergangenen Oktober in seltener Eindeutigkeit positioniert. Er hielt es nicht für rechtlich zulässig, dass die Bundesrepublik Deutschland der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) unter Berufung auf ihr Urheberrecht untersagen wollte, militärische Berichte über die Lage in Afghanistan zu veröffentlichen.

Die Richter am EuGH haben sich dem am Montag nicht angeschlossen. Sie urteilten weniger eindeutig und fordern eine Abwägung im Einzelfall. Auch ein Staat könne sich auf den Urheberrechtsschutz an Dokumenten berufen. Allerdings muss, so der EuGH, das nationale Gericht prüfen, ob ein solcher Urheberrechtsschutz an einem militärischen Lagebericht überhaupt besteht. Und auch wenn das der Fall ist, kann die Presse sich ihrerseits auf Ausnahmen und Beschränkungen der Urheberrechtsrichtlinie berufen; in diesem Fall auf die Berichterstattung über Tagesereignisse, die von großem öffentlichem Interesse sind (EuGH, Urt. v. 29.07.2019, Az. C-469/17).

...

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-469-17-urheberrecht-geheimhaltung-veroeffentlichung-zensurheberrecht-afghanistan-papiere/

 

 

 


 

 

 

Restriktive Auslegung des Urheberrechtes zugunsten erwünschter staatlcher Geheimhaltung 

"Landgericht Köln spricht Kohl Rekordentschädigung von einer Million Euro zu ... Das Landgericht befand nun, einige der umstrittenen Kohl-Zitate in dem Buch seien "so nicht gefallen" oder aber "völlig aus dem Zusammenhang gerissen". Die Beklagten hätten sich die "Deutungshoheit" schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Kölner Landgericht zudem die Verwendung von insgesamt 116 Zitaten aus dem Buch.". 21.10.2020: "Zensurheberrecht: BfR versucht erfolglos, Glyphosat-Gutachten geheimzuhalten. Als die EU-Kommission im Sommer 2016 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zulassen wollte, entfachte eine breite gesellschaftliche Diskussion um das Pestizid, das in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, einseitig die Interessen der Agrarkonzerne zu vertreten. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an der Einschätzung der Bundesbehörden zu den Risiken des Mittels. Unser Mandant Arne Semsrott von FragDenStaat erhielt Unterlagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, aber mit dem Hinweis, dass er diese nicht öffentlich machen dürfe. ..."

27.04.2017

 https://aktentaucherin.de/glyphosat-und-urheberrecht-frag-den-staat 

 

 

 

Dr. Martin Koepsel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab 14.06.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.06.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Köln aufgeführt. 27.04.2017: "Landgericht Köln spricht Kohl Rekordentschädigung von einer Million Euro zu ... Das Landgericht befand nun, einige der umstrittenen Kohl-Zitate in dem Buch seien "so nicht gefallen" oder aber "völlig aus dem Zusammenhang gerissen". Die Beklagten hätten sich die "Deutungshoheit" schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Kölner Landgericht zudem die Verwendung von insgesamt 116 Zitaten aus dem Buch.". 21.10.2020: "Zensurheberrecht: BfR versucht erfolglos, Glyphosat-Gutachten geheimzuhalten. Als die EU-Kommission im Sommer 2016 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zulassen wollte, entfachte eine breite gesellschaftliche Diskussion um das Pestizid, das in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, einseitig die Interessen der Agrarkonzerne zu vertreten. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an der Einschätzung der Bundesbehörden zu den Risiken des Mittels. Unser Mandant Arne Semsrott von FragDenStaat erhielt Unterlagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, aber mit dem Hinweis, dass er diese nicht öffentlich machen dürfe. ..." - https://aktentaucherin.de/glyphosat-und-urheberrecht-frag-den-staat 

 

 

 

 

 


zurück