Verfahrensbeteiligte

Verfahrensbeteiligter


 

 

 

"Das Jugendamt"

 

JAmt 2008, 243

Christiane Orgis*

 

Beteiligungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils in Verfahren nach § 1666 BGB

Der Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16. Oktober 2007 und die Hinweise für die Praxis hierzu im JAmt geben Anlass zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. inwieweit der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB zu beteiligen ist.

1. Ausgangsfall des OLG Saarbrücken

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken spiegelt eine typische Fallkonstellation im Rahmen des § 1666 BGB wider: Wegen akuter

Kindeswohlgefährdung hatte das Familiengericht in erster Instanz einer Mutter eines nichtehelichen Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind entzogen und es dem Jugendamt als Pfleger übertragen. Der vermutete (aber im konkreten Fall noch nicht festgestellte) Vater war angehört, aber nicht beteiligt worden. Seine Beschwerde wies das OLG Saarbrücken als unzulässig zurück.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken ist natürlich vom Ergebnis her zutreffend, Weil die Vaterschaft des Beschwerdeführers noch nicht festgestellt war.

In der Begründung der Entscheidung, im Leitsatz und in den Hinweisen für die Praxis wird darüber hinaus aber auch zum Beschwerderecht des nichtehelichen Vaters generell Stellung genommen und dieses verneint, wenn keine gemeinsame

Sorgerechtserklärung nach § 1626 a BGB abgegeben war. Dies gibt Anlass, nicht nur über das Beschwerderecht, sondern über das Beteiligungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils generell im geltenden und geplanten Recht nachzudenken.

 

II. Geltendes Recht

...

 

 

 

V. Fazit

Das verfassungsrechtlich geschützte Primat der Elternerziehung gilt auch für den nicht sorgeberechtigten Elternteil. Im Fall, dass der sorgeberechtigte Elternteil ein Kind ganz oder teilweise nicht selbst erziehen kann, lebt das (nachrangige) Erziehungsrecht des anderen Elternteils auf. Es ist daher von Jugendämtern und Gerichten an allen Verfahren, die die freiwillige oder unfreiwillige Nichtausübung der Sorge durch den sorgeberechtigten Elternteil betreffen, zu beteiligen.

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal eine Richterin mit Durchblick in der Wüste der väterfeindlichen deutschen FamilienrichterInnen von der süddänischen Narrenstadt Flensburg bis in die allerletzte deutsche Provinz in Waldshut-Tiengen wo sich die Dummheit in den Rhein ergisst.

Christiane Orgis (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Meldorf / Familiengericht (ab 21.03.2002, ..., 2008)

 

 

 

 


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