Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Meldorf

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Meldorf

Domstraße 1

25704 Meldorf

 

 

Telefon: 04832 / 87-0

Fax: 04832 / 87-1111

 

E-Mail: verwaltung@ag-meldorf.landsh.de

Internet: www.ag-meldorf.schleswig-holstein.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Meldorf (06/2011)

Informationsgehalt: bescheiden

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2011 - http://www.schleswig-holstein.de/LGITZEHOE/DE/Landgerichtsbezirk/Amtsgerichte/AmtsgerichtMeldorf/PDF/richter.html

 

 

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Landgericht Itzehoe

Oberlandesgericht Schleswig

 

 

Direktor am Amtsgericht Meldorf: Christian Korf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Meldorf / Direktor am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2011) - ab 16.10.1996 Richter am Amtsgericht Meldorf. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Meldorf aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Meldorf:  - Richter am Amtsgericht Meldorf / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2011)

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein beschäftigen am Amtsgericht Meldorf eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Dithmarschen

 

 

Väternotruf Meldorf

August Mustermann

Musterstraße 1

25704 Meldorf

Telefon: 04832 /  ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Jasper Andresen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Meldorf / Familiengericht  (ab 18.04.1997, ..., 2011) - 2010, 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Meldorf.

Kai Engelbrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab 30.01.1984, ..., 2011) - 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Meldorf 

Dr. Knut Güniker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe aufgeführt.

Dr. Sebastian Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab 07.08.2006, ..., 2011)

Christian Korf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Meldorf / Direktor am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2011) - ab 16.10.1996 Richter am Amtsgericht Meldorf. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Meldorf aufgeführt.

Christiane Orgis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Meldorf / Familiengericht (ab 21.03.2002, ..., 2011)

Gerhard Ostwald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Meldorf / Familiengericht (ab 28.05.1993, ..., 2011)

Dr. Holger Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab 01.03.2003, ..., 2011) - 2010, 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Meldorf  

Kai Uwe Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab 20.08.1991, ..., 2011)

 

 

Richter auf Probe: 

Dr. Patrick Breyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 15.02.2005, ..., 2011) - 2008, ..., 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Meldorf

Dr. Merve Ehlers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 23.07.2007, ..., 2011) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Pinneberg. 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Meldorf

Dr. Eichhorst - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Meldorf

Dr. Entelmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Meldorf

 

 

Abteilungen am Familiengericht Meldorf:

1 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Meldorf tätig: 

Hans-Georg Berndt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Meldorf / Direktor am Amtsgericht Meldorf (ab  01.04.1992, ..., 2010)

Dr. Sven Diercks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab 29.06.2004, ..., 2010) - 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Meldorf

Gregor Dörre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.06.2000 als Richter am Amtsgericht Neukölln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.06.2008 als Richter am Amtsgericht Meldorf - abgeordnet - aufgeführt.

Hans-Jörg Foth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Itzehoe / Familiengericht - Abteilung 71 (ab , ...2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.04.1977 als Richter am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Ab 22.10.1992 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Meldorf .

Dr. Kadner - Richterin am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2008)

Lindemann - Richterin am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2008)

Dr. Detlef von Krog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2011) - ab 10.08.1978 Richter am Amtsgericht Meldorf. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2002 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. 2011: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen

Christoph Sauer (Jg. 1961) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 7. Zivilsenat (ab , ..., 2008, 2009) - ehemaliger 6. Senat für Familiensachen. Vorher ab 01.08.1995 Richter am Amtsgericht Meldorf 

Seel - Richterin am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2008)

Wettzel - Richterin /Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 01.10.2009)

 

 

Rechtspfleger:

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Meldorf (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Meldorf für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Meldorf (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Klaus Dieter Wagner 

24888 Loit / Schleswig

GWG

Beauftragung am Amtsgericht Husum, Amtsgericht Meldorf

Beauftragung am Amtsgericht Husum 2007, 2011 durch Richter Andresen

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Meldorf

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Meldorf noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Meldorf

 

 

 


 

 

 

 

18. April 2011

Das Internetrecht: Opfer einer juristischen Scheuklappentechnik

Oliver García

Das Amtsgericht in Meldorf, einer 7000-Seelen-Ortschaft in Schleswig-Holstein, hat gesprochen und die ganze Internetgemeinde horchte hin. Der Rechtsstreit war eigentlich einfach gelagert, doch das Gericht fand darin Rechtsprobleme in einer Zahl, die sich umgekehrt proportional zur Größe seines Gerichtsbezirks verhält (Urteil vom 29.3.2011 – 81 C 1403/10).

Vieles, was das AG Meldorf sprach, klingt etwas schief, doch in einer Sache hat es ins Schwarze getroffen, nämlich darin, daß eine vor kurzem ergangene Entscheidung des III. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 13.1.2011 – III ZR 146/10), die seiner Lösung im Weg zu stehen schien, falsch ist. Diese offensiv vom Amtsgericht vertretene Abweichung vom BGH war es, die am meisten Aufsehen erregt hat. Doch so groß ist dieser David-gegen-Goliath-Effekt gar nicht, denn das Amtsgericht konnte sich gelassen auf gewichtige Äußerungen Anderer stützen, nicht nur in der Literatur, sondern auch vom OLG Karlsruhe und vom Bundesrat.

Worum es ging, in aller Kürze: Jemand hatte seinen Internetanschluß gekündigt und streitig war, wann diese Kündigung wirksam wurde. ...

 

http://blog.delegibus.com/2011/04/18/das-internetrecht-opfer-einer-juristischen-scheuklappentechnik/

 

 

 

 

"Das Jugendamt"

 

JAmt 2008, 243

Christiane Orgis*

 

Beteiligungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils in Verfahren nach § 1666 BGB

Der Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16. Oktober 2007 und die Hinweise für die Praxis hierzu im JAmt geben Anlass zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. inwieweit der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB zu beteiligen ist.

1. Ausgangsfall des OLG Saarbrücken

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken spiegelt eine typische Fallkonstellation im Rahmen des § 1666 BGB wider: Wegen akuter

Kindeswohlgefährdung hatte das Familiengericht in erster Instanz einer Mutter eines nichtehelichen Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind entzogen und es dem Jugendamt als Pfleger übertragen. Der vermutete (aber im konkreten Fall noch nicht festgestellte) Vater war angehört, aber nicht beteiligt worden. Seine Beschwerde wies das OLG Saarbrücken als unzulässig zurück.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken ist natürlich vom Ergebnis her zutreffend, Weil die Vaterschaft des Beschwerdeführers noch nicht festgestellt war.

In der Begründung der Entscheidung, im Leitsatz und in den Hinweisen für die Praxis wird darüber hinaus aber auch zum Beschwerderecht des nichtehelichen Vaters generell Stellung genommen und dieses verneint, wenn keine gemeinsame

Sorgerechtserklärung nach § 1626 a BGB abgegeben war. Dies gibt Anlass, nicht nur über das Beschwerderecht, sondern über das Beteiligungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils generell im geltenden und geplanten Recht nachzudenken.

 

II. Geltendes Recht

...

 

 

 

V. Fazit

Das verfassungsrechtlich geschützte Primat der Elternerziehung gilt auch für den nicht sorgeberechtigten Elternteil. Im Fall, dass der sorgeberechtigte Elternteil ein Kind ganz oder teilweise nicht selbst erziehen kann, lebt das (nachrangige) Erziehungsrecht des anderen Elternteils auf. Es ist daher von Jugendämtern und Gerichten an allen Verfahren, die die freiwillige oder unfreiwillige Nichtausübung der Sorge durch den sorgeberechtigten Elternteil betreffen, zu beteiligen.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal eine Richterin mit Durchblick in der Wüste der väterfeindlichen deutschen Familienrichter.

Christiane Orgis (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Meldorf / Familiengericht (ab 21.03.2002, ..., 2008)

 

 

 


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