Väternotruf informiert zum Thema
Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz
Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardplatz 4
56068 Koblenz
Telefon: 0261/1307-0
Fax: 0261 / 1307-350
E-Mail: poststelle@ovg.jm.rlp.de
Internet: www.verfgh.justiz.rlp.de
Internetauftritt des Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz (10/2010)
Informationsgehalt: mangelhaft - keine Lebensläufe der Verfassungsrichter/innen veröffentlich. Das ist doch schon sehr merkwürdig. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger so die Reputation der Damen und Herrn Verfassungsrichter einschätzen, denen die höchstverantwortungsvolle Aufgabe zukommt, über die Einhaltung der Verfassung des Landes zu wachen? Es geht aber auch anders - http://www.vgh.nrw.de/mitglied/mitglvgh.htm
Bundesland Rheinland-Pfalz
Präsident am Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. Karl-Friedrich Meyer (Jg. 1947) - Präsident am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (ab 01.03.1996, ..., 2009)
Vizepräsident am Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz:
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Vorsitzendem, aus drei weiteren Berufsrichtern und aus fünf weiteren Mitgliedern, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen (ordentliche Mitglieder). Ferner gehören ihm der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts als Vertreter des Vorsitzenden, drei weitere Berufsrichter sowie fünf weitere Mitglieder, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Vertreter der ordentlichen Mitglieder an (stellvertretende Mitglieder)
Mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts werden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder vom Landtag mit 2/3 Mehrheit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Verfassungsrichter am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz:
Ordentliche Mitglieder:
1. Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des OVG Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Karl-Friedrich Meyer
2. Präsident des Pfälzischen OLG
Walter Dury
3. Präsident des OLG
Ralf Bartz
4. Vizepräsident des OVG
Wolfgang Steppling
5. Landrätin Sabine Röhl
6. Landrat Dr. Alexander Saftig
7. Univ.-Prof. Dr. Friedhelm Hufen
8. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Robbers
9. Kreisverwaltungsdirektorin Ulrike Nagel
Stellvertretende Mitglieder:
1. Vizepräsident des OVG
Wolfgang Steppling
2. Präsidentin des LG
Irmgard Wolf
3. Vorsitzende Richterin am OLG
Angelika Blettner
4. Vorsitzende Richterin am OVG
Dagmar Wünsch
5. Historikerin Brigitte Meier-Hussing
6. Richterin am SG Petra Laux
7. Landrätin Beate Läsch-Weber
8. Chemielaborant Volker Obenauer
9. Fachhochschullehrer Dr. Richard Ley
Mediensprecher:
Richter am Oberverwaltungsgericht Stamm
Nicht mehr als Richter am Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz tätig:
Rechtsanwälte:
Sonstige:
Koblenz
Vater klagt gegen Kinderschutzgesetz
Ein Vater hat gegen das Landeskinderschutzgesetz Klage beim Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht. Er sieht seine Elternrechte durch das im März 2008 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" verletzt.
Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.
Der klagende Vater bemängelt, dass durch dieses Vorgehen persönliche Daten an staatliche Stellen weitergegeben werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Landtagspräsidenten, den Justizminister des Landes und den Datenschutzbeauftragten um Stellungsnahme gebeten und will voraussichtlich im Sommer über die Verfassungsbeschwerde des Vaters verhandeln.
Letzte Änderung am: 12.01.2009, 10.41 Uhr
URL: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=4385460/2a3u9i/index.html