Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht


 

 

 

§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 


 

 

IS-Rückkehrerin zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

07.12.2022

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Das Berliner Kammergericht hat eine IS-Anhängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach die 31-Jährige am Mittwoch wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung schuldig. „Sie ist bewusst mit den Kindern in ein Kriegsgebiet ausgereist“, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt bei der Urteilsbegründung. Die Frau vertrat demnach spätestens seit Mitte 2016 eine radikal-islamistische Gesinnung und identifizierte sich mit der Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). ...

 https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article242544085/IS-Rueckkehrerin-zu-mehrjaehriger-Haftstrafe-verurteilt.html.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Vermutlich hat die verurteilte Mutter das alleinige Sorgerecht gehabt, der Vater wurde vom Staat als Nullnummer behandelt, das ist ja so üblich in Deutschland, wo Väter als Elternteil zweiter Klasse behandelt werden. Das hier mal ausnahmsweise eine Mutter wegen "der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung" ändert leider nichts an der rot-grün induzierten Diskriminierung von Vätern. Ob die Kinder nach der Verurteilung nun wenigstens zu ihrem Vater kommen, darüber wird nicht berichtet. Vermutlihc bringt der Staat die Kinder in einem Kinderheim unter, mit Kosten für die Steuerzahler von 6.000 Euro pro Kind und Monat.

 

 

Dr. Detlev Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.12.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2019 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 07.12.2022: "Das Berliner Kammergericht hat eine IS-Anhängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach die 31-Jährige am Mittwoch wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung schuldig. „Sie ist bewusst mit den Kindern in ein Kriegsgebiet ausgereist“, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt bei der Urteilsbegründung. Die Frau vertrat demnach spätestens seit Mitte 2016 eine radikal-islamistische Gesinnung und identifizierte sich mit der Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). ..." - https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article242544085/IS-Rueckkehrerin-zu-mehrjaehriger-Haftstrafe-verurteilt.html.

 

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 060/2012

Magdeburg, den 8. November 2012

(LG MD) Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u. a. in Magdeburg

22 a Ns 545 Js 739/09 (6/12) Jugendkammer als Berufungsgericht

 

2 Angeklagte

10 Zeugen

 

Der heutige Tag ist wegen Erkrankung der Angeklagten ausgefallen. Der Prozess beginnt nun

Freitag, 16. November 2012 09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Fortsetzungstermin: Freitag, 30. November 2012,

09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Berufungsverhandlung Jens K. (39 Jahre alt) und Steffi T. (41 Jahre alt) wurden durch das Amtsgericht Magdeburg am 16. November 2011 u. a. wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u Freiheitsstrafen verurteilt. Es geht um Fragen der Grenzen der elterlichen Erziehungsrechte in Abgrenzung zu strafrechtlichem Handeln.

Der Angeklagte K. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Angeklagte T. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte Steffi T. ist die Mutter eines im Jahr 1993 geborenen Jungen. Als das Kind etwa 9 Jahre alt war, lernte sie den Mitangeklagten K. kennen und beide bezogen eine gemeinsame Wohnung. Die Angeklagten sollen in den Jahren 2005 bis 2008 den Junge über 2,5 Jahre selbst unterrichtet und nicht in eine öffentliche Schule geschickt haben. Deswegen wurden bereits Bußgeldbescheide erlassen. Der Junge soll teilweise in der Wohnung eingesperrt worden sein. an anderen Tagen soll er ausgesperrt worden sein, so dass er außerhalb der Wohnung nächtigen musste. Die Angeklagten sollen den Jungen auch nicht ausreichend mit Nahrung versorgt haben.

Beide Angeklagten haben gegen die Verurteilung Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt wird. Im Berufungsverfahren wird der Sachverhalt komplett neu aufgerollt und durch das Landgericht als Gericht 2. Instanz (Berufungsgericht) geprüft.

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -21 42

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de

Web: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=856971&identifier=d9fc280a0dd2be2d630192b60cee4292

 

 

 


 

 

Sorgerechtsstreit beschäftigt Bremer Staatsanwaltschaft

- 13.11.2011

Ein Vater kämpft um seine Kinder

Von Arno Schupp

Bremen. Seit vier Jahren kämpft Jacek Zdrojewski um seine Kinder. 2007 sind sie ihm weggenommen worden, von einer eigenen Frau. Ein Jahr hat er die Kinder gar nicht gesehen, und auch danach nur unregelmäßig. Er leidet unter Depressionen, der Kampf hat ihn krank gemacht, und arm. Er hat sich Geld geliehen, um Anwälte zu bezahlen. Bisher ohne Erfolg. Jetzt hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Sie wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben, indem sie dem Vater die Kinder entzogen hat.

Bremen·Hamburg. Die Tische sind klein, sie sind ganz an die Wand gerückt, zwischen Terrassentür und Fenster, die passenden kleinen Stühle eng darunter geschoben. Es sind die Tische der beiden Söhne von Jacek Zdrojewski. Tische, an denen sie saßen, als sie vier Jahre alt waren. Heute sind sie neun, die Tische zu klein, aber die Kinder kommen ohnehin nicht mehr her. Seine Frau hat die Zwillinge mitgenommen, erzählt er, einfach so. 2007 war das, und seitdem kämpft Jacek Zdrojewski um das Sorgerecht. Ein schwerer Kampf, vielleicht ein aussichtsloser.

Knapp ein Jahr wusste er nicht, wo seine beiden Söhne sind. Er hat sie nicht gesehen, nichts gehört, er wusste nicht, dass seine Frau aus der gemeinsamen Wohnung in Hamburg nach Bremen gegangen ist, erst ins Frauenhaus, dann zu ihrer Schwester. Und als der Fall schließlich vor dem Bremer Familiengericht landet, wird ihm genau das zum Verhängnis: Die Kinder haben sich ihm in den Monaten der Trennung entfremdet, urteilen die Richter und sprechen seiner Ex-Frau das alleinige Sorgerecht zu.

Zdrojewski verliert den Sorgerechtsprozess vor dem Amtsgericht und im Oktober dieses Jahres auch den vor dem Oberlandesgericht. Die Mutter sei die Hauptbezugsperson, „sie stand für sie in der Vergangenheit ohne Unterbrechung kontinuierlich zur Verfügung“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Der Senat verkennt nicht, dass die Kindesmutter diese Kontinuität ertrotzt hat...“ Dennoch sei zu berücksichtigen, dass sich die Kinder in den vergangenen Jahren in Bremen eingelebt haben. In der weiteren Begründung beurteilen die Richter das Verhalten der Mutter zwar als Fehlverhalten, doch auch das bleibt ohne Folgen.

Viele Väter betroffen

Zumindest bis jetzt, denn inzwischen ist die Bremer Staatsanwaltschaft auf den Fall aufmerksam geworden. Sie hat vor dem Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Mutter eingereicht. Der Vorwurf: Sie hat ihre Fürsorgepflicht verletzt, sie hätte dafür sorgen müssen, dass die Kinder ihren Vater sehen, Zeit mit ihm verbringen. Zdrojewski macht das Mut, er hat das Gefühl, dass sich endlich einmal jemand „aus dem System“ auf seine Seite stellt. Endlich einmal jemand, der sieht, was seine Frau gemacht hat, sagt er.

Dabei sind Fälle wie der von Jacek Zdrojewski bei Weitem keine Seltenheit, sagt Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“, der sich bei Trennungen und Sorgerechtsfragen für die Rechte der Väter einsetzt. 3000 Mitglieder hat sein Verein, „zumeist Väter, die selbst betroffen sind“, sagt Sonnenberg. Vielen ging es ähnlich wie Zdrojewski, „denn die Masche, erst einmal mit illegalen Mitteln Fakten zu schaffen, die dann vor Gericht gegen die Väter verwendet werden, kommt häufig vor“, sagt der Bundesvorsitzende. „Das ist fast schon gängige Praxis.“

Der Tag, an dem Jacek Zdrojewskis Leben aus den Fugen gerät, ist der 11. September 2007. Der 57-Jährige arbeitet als Lkw-Fahrer, um seine Familie durchzubringen. Der Job ist hart, Zdrojewski will etwas anderes, und so lässt er sich bei der Dekra als Kranfahrer schulen. Die Familie lebt in einer kleinen Wohnung im Hamburger Stadtteil Langenhorn. 54 Quadratmeter, Erdgeschoss, eine kleine Terrasse, ein kleines Zuhause in Mehrfamilienblöcken aus rotem Backstein. Wenn sie in den Urlaub fahren, dann nach Polen, zu den Verwandten, zu seiner Schwiegermutter, die ihn allerdings nicht gerade ins Herz geschlossen hat, sagt Zdrojewski.

Von einer dieser Reisen stehen an diesem 11. September noch immer die Koffer im Wohnzimmer. Sie werde sie noch wegräumen, habe seine Frau ihm erzählt, sagt der 57-Jährige. Und tatsächlich sind die Koffer weg, als er abends von der Fortbildung kommt. Genau wie seine Frau und die beiden Söhne. Stattdessen liegt im Wohnzimmer ein Zettel auf dem Boden. „Darauf stand: Es ist besser so.“

Zdrojewski geht zur Polizei, meldet seine Kinder als entführt, von dort wird er zum Jugendamt geschickt – und landet schließlich in einer Sackgasse. Da seine Frau im Frauenhaus war, bevor sie zu ihrer in Bremen lebenden Schwester gezogen ist, will ihm niemand sagen, was los ist. Der unausgesprochene Vorwurf stand im Raum, er habe seine Frau geschlagen, sie aus dem Haus getrieben. Wie einen Verbrecher habe man ihn behandelt, sagt er.

Zdrojewski nimmt sich einen Anwalt und lässt über die polnische Botschaft prüfen, ob seine Kinder überhaupt noch im Lande sind. Sie sind. Nur wo? „Ich habe mir schon gedacht, dass sie vielleicht zu ihrer Bremer Verwandtschaft gefahren ist“, sagt der 57-Jährige. Doch eine Kontaktaufnahme will nicht gelingen. Und dann, nur durch einen Zufall, kann er bei einem seiner Besuche auf den Ämtern einen Blick in eine Akte werfen, die gar nicht für ihn bestimmt ist. So stößt er auf eine Bremer Adresse – die Adresse, unter der seine Frau und die Zwillinge leben.

Begegnung über das Jugendamt

„Wir haben dann erst einmal über das Jugendamt eine Begegnung mit den Kindern eingefädelt“, sagt Christian Rost vom „Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder“, den Zdrojewski zwischenzeitlich um Hilfe gebeten hat. Die Begegnung findet statt – in den Räumen des Jugendamtes und ganz anders, als sich der Vater das Zusammentreffen gewünscht hätte. Die Kinder reagieren verhalten, distanziert, und es braucht erst einmal Zeit, bis sie auftauen.

Für den Vater beginnt mit diesem Treffen die Annäherung an seine Kinder, aber auch ein Weg durch juristische Instanzen und Behördenzimmer. Ein Umgangsrecht wird ihm eingeräumt, es gibt feste Regelungen, wann er seine Kinder sehen darf, und doch findet längst nicht jedes dieser Treffen statt. Einige Termine hat seine Frau ihm kurzfristig abgesagt, bei anderen kam er mit der Bahn aus Hamburg angefahren, um dann in Bremen vor verschlossenen Türen zu stehen. Immer wieder werden Treffen vereitelt, erzählt er. Doch viel dagegen tun kann er nicht. Und auch Hilfe erhält Zdrojewski nicht so, wie er sich das vorstellt.

Nach Informationen des WESER-KURIER füllt die „Akte Zdrojewski“ beim Jugendamt bis jetzt vier dicke Bände. Einschätzungen zu den Kindern sind darin enthalten, Gutachtermeinungen, Vermerke zu den gegenseitigen Vorwürfen, die sich die Eltern in dem lange währenden Streit bereits gemacht haben. Unterlagen zu seiner Scheidung, Eintragungen über Zwangsgelder, mit denen Zdrojewskis Frau bereits gedroht worden ist, sollte sie die Treffen mit den Kindern erneut vereiteln, die dem 57-Jährigen vom Familiengericht zugestanden worden sind.

Viel genützt hat Jacek Zdrojewski all das nicht. Doch er will nicht aufgeben, er will weitermachen. Gerade jetzt, da er neuen Mut schöpft. Ein Strafbefehl gegen seine Ex-Frau, aufgesetzt von der Bremer Staatsanwaltschaft, unterzeichnet vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts – das ist ein Schritt, sagt er. In diesen Tagen wird seine Ex-Frau den Brief im Postkasten haben, eine Geldstrafe, sie wird sie zahlen oder Einspruch einlegen. Beides jedoch ist nur ein Etappensieg, denn beides löst das Problem von Jacek Zdrojewski nicht. Er wird weiter um seine Kinder kämpfen, er will sie wieder bei sich haben, das Sorgerecht für die Zwillinge. Und wenn er es irgendwann bekommen sollte, wird er ihnen neue Tische kaufen.

www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/481448/Ein-Vater-kaempft-um-seine-Kinder.html

 

 


 

 

 

 

22.01.2008

FOCUS

Schulschwänzer

Mutter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist eine Mutter vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass drei ihrer schulpflichtigen Kinder so lange der Schule fernblieben, dass sie in ihrer schulischen Entwicklung gefährdet sind. Die 17-jährige Tochter, die 2007 die Schule offiziell beendete, hatte nach Angaben eines Mitarbeiters vom Schulamt das komplette zweite Halbjahr gefehlt. Ihr 15-jähriger Bruder hatte es bis Ende des Schuljahres 2006/2007 auf insgesamt 477, dessen siebenjährige Schwester bereits auf 94 Fehltage gebracht.

Kinder aus „Bequemlichkeit“ nicht geschickt

Dem Urteil zufolge hatte es die 33-jährige Frau, die sich im Wesentlichen allein um die Kinder kümmert, aus „Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit“ unterlassen, alles zu tun, damit ihre Kinder zur Schule gehen. Sie habe aber auch keine Hilfe in Anspruch genommen. Nach Aussage der Angeklagten hatte sie es gar nicht bemerkt, dass die Kinder so häufig schwänzten. Wenn es ihr aufgefallen sei, dann hätten sie Ärger mit ihr bekommen, „aber es hat nichts genützt“, sagte sie.

Der Richter sprach von einem „Dominoeffekt in der Familie“, der inzwischen auch den sechsjährigen Sohn der Angeklagten, der die erste Klasse besucht, erfasst habe. Um der Mutter das „Unrecht vor Augen zu führen“ und aus „generalpräventiven Gründen“ hielt das Gericht eine Bewährungsstrafe für angemessen. Sollten ihre Kinder wieder schwänzen, droht der Mutter nun das Gefängnis. „Wer keine Schulbildung hat, hat verdammt schlechte Chancen in diesem Land“, mahnte der Richter. löh/ddp

 

http://www.focus.de/panorama/welt/schulschwaenzer_aid_234627.html

 

 


 

 

 

 

Pressemitteilung Nr. 41/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 18.09.2007

 

Anklage gegen Mutter der missbrauchten "Emily" erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die 25jährige Mutter von "Emily" wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen Anklage vor dem Schöffengericht in Wildeshausen erhoben.

Der Mutter von "Emily" soll es zugelassen haben, dass ihr Lebensgefährte, Tarkan T., ihre damals dreijährige Tochter in der Zeit von September bis Anfang Dezember 2006 in Ahlhorn und andernorts mehrfach brutal angriff, indem er sie mit der Faust schlug, am ganzen Körper biss und an den Ohren zog. Die Angeschuldigte soll zudem nichts dagegen unternommen haben, dass ihr Lebensgefährte fast täglich in nächster Nähe ihrer Tochter Heroin rauchte, so dass das Kind die Droge passiv einatmen musste. Auch sie selbst soll ein bis zweimal in Gegenwart des Kindes Heroin geraucht haben. Noch im Juni 2006 wurden im Körper des Kindes Spuren von Heroin sichergestellt.

Das Kind wurde durch den Lebensgefährten massiv verletzt. Es ist schwerst psychisch traumatisiert.

Tarkan T. war am 12.07.07 durch das Landgericht Oldenburg unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von "Emily" in zwei Fällen zu zwei Freiheitsstrafen von insgesamt 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Dagegen hat er Revision eingelegt. Eine Beteiligung der Angeschuldigten an den Sexualstraftaten ihres Lebensgefährten war nicht nachzuweisen.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C41201422_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

Alkoholfahrt mit Kindern an Bord

Zeugen stoppten 40-Jährige

HOHENGÜSTOW. Eine Mutter, die betrunken mit ihrem Auto und ihren drei Kindern an Bord auf der B 198 zwischen Prenzlau und Gramzow (Uckermark) unterwegs war, ist am Sonntagabend festgenommen worden. Ein Atemalkoholtest ergab 2,60 Promille. "Die Frau hat sich mit Worten und Taten heftig gewehrt", sagte ein Polizeisprecher. Der Führerschein der 40-Jährigen wurde beschlagnahmt.

Zwei Verkehrsteilnehmer hatten die Alkoholfahrt der Frau bei Hohengüstow gestoppt. Ihnen war der Mercedes der Frau aufgefallen, weil er wiederholt in Zickzack-Linien fuhr - mal bis auf die entgegengesetzte Fahrbahn, mal bis fast in den rechten Straßengraben. Zuvor hatten sie telefonisch die Polizei alarmiert. Die Kinder im Alter von zwei bis acht Jahre wurden dem herbei gerufenen Ehemann übergeben. Bei der Frau wurde ein Blut-Alkoholtest angeordnet. Weil die Frau erheblichen Widerstand leistete, wurde sie zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen. (bla.)

 

Berliner Zeitung

Datum: 16.03.2004

Ressort: Lokales

Autor: Jens Blankennagel

Seite: 20

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Nun raten Sie mal ob der zuständige Staatsanwalt hier von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Drei mal dürfen Sie raten. Ja, nein oder ist mir egal. Letzteres dürfte sicher auf den zuständigen Staatsanwalt zutreffen.

 

 


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