Väternotruf
November 2001
Iserlohn
Eine weitere Väteraufbruch-Gruppe gründeten die Väteraufbruch-Mitglieder in Iserlohn, dem Sitz der Evangelischen Männerarbeit Westfalen-Lippe.
28.11.2001
Als Kontaktmitglieder hat die Gruppe benannt:
Kaiser Michael Nordengraben 10 58636 Iserlohn 02371 - 137 37 02371 -
137 37 burnline@web.de
Baccichet Mario An der Stennert 43 58644 Iserlohn
023 74 - 50 66 47
Abtreibung
Vielleicht interessiert das Thema, einige Dynamische unter der derzeitigen Männer- und Väterbewegung, also hier ein Hinweis auf eine WDR5 Radiosendung im Rahmen der Reihe >>LebensArt<<,
vgl. http://www.wdr5.de/lebensart
diesmal zum Thema:
„Männer und Abtreibung“ (vorläufiger Arbeitstitel)
am Mittwoch, den 5. 12. 01 von 15:05-16:00h
mitgeteilt von Martin Verlinden
Email verlinden@spi.nrw.de
WDR5
LebensArt Lust & Liebe
Die Kunst zu leben, ist das Programm - mehr aus seinem Alltag zu machen für sich und andere.
In WDR 5 LebensArt steht der Mensch im Mittelpunkt. Mit seinen Bedürfnissen, Erwartungen, Problemen, Hoffnungen. Also Sie !
Hörerinnen und Hörer können sich deshalb live an der Sendung beteiligen über die WDR 5 gratis Aktions-Hotline 0800-5678-556.
Montags bis Donnerstags, 15.05 - 16.00 Uhr
Sorgerecht 2000
Eine Arbeitsunterlage des Bundesamtes "Familiengerichte 2000" zu den statistischen Nachweisen der gerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen für das Berichtsjahr 2000.
Datenquelle ist die Justizgeschäftsstatistik bei den Familiengerichten.
Einzusehen unter:
http://www.vaetersorgen.de/Tab2_8.html
"Die neuesten Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtssprechung auf dem Gebiet von Sorgerecht und Umgangsrecht"
Dr. Stefan Motzer, Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart
in: "FamRZ", 2001, H 16, S. 1034-1044
Der Autor vermag in einigen Teilen nicht zu überzeugen. So bleibt offen, was er mit der Bemerkung mein: "Versteht man das Wohl des Kindes eher im Sinn eines Aufwachsens ohne vermeidbare Konflikte und Spannungen, so bedeutet die Betonung der Rechtsstellung des mit dem Kind nicht zusammenlebenden Elternteils oder von Personen außerhalb der Kernfamilie ein kritisch zu betrachtendes Streitpotential."
Man könnte Motzer unterstellen, wenn eine Mutter borderlinegefährdet ist und der Vater sich darum bemüht, wenigstens im Rahmen von Umgangskontakten seinem Kind Unterstützung und Stabilität zu geben, würde im Verhalten des Vaters, nicht etwa der Mutter, eine Kindeswohlgefährdung liegen.
Der fatalen Fehlentscheidung des BGH vom 4.4.01 wie auch dem ebenso beklagenswerten Urteil des BGH zum Gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung und Scheidung vom 29.9.99 stimmt Motzer bedauerlicherweise zu.
Auch sein abschließendes Lob auf die deutschen Normen im Umgangs- und Sorgerecht, die angeblich dem europäischen Recht gerecht würden, scheinen zumindest uns mehr als fragwürdig zu sein.
26.11.01
PAS I
Vortrag von Anne Lütkes, Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie in Schleswig-Holstein anlässlich der Fachtagung "Betreuter Umgang" am Donnerstag, 29. März 2001
"...
Zwar ist die Gefahr manipulativer Einflüsse bis hin zum sogenannten "Entfremdungs-" oder auch "PAS-Syndrom" (Parental-Alienation-Syndrom) in der Familienberatung und im Familien-recht tätigen Praktikerinnen und Praktikern des Familienrechts durchaus bewusst. Auch sollte die Umgangsbegleitung nicht den Fehler wiederholen, den jeder begehen muss, der ein 8 jähriges Kind schlicht danach fragt, ob es Umgang mit dem einen oder anderen Elternteil "wünscht". Da Eltern nicht "abgewählt" werden können, muss ein solches Kind schnell in Loyalitätskonflikte geraten.
..."
vollständig unter:
http://www.schleswig-holstein.de/landsh/mjf/jugend/62_1.htm
PAS II
Aktuell an anderer Stelle Fritz Funke, Richter am OLG Hamm:
"...Bei der frühen Erkennung der mangelnden Bindungstoleranz können die unter dem in letzter Zeit zunehmend verwendeten Begriff des Parental Alienation Syndrome (PAS) verbreiteten Erfahrungen hilfreich sein. ..."
"Anwaltsblatt" 11/2001, S. 605
Begriff des Parental Alienation Syndrome (PAS)
"...Bei der frühen Erkennung der mangelnden Bindungstoleranz können die unter dem in letzter Zeit zunehmend verwendeten Begriff des Parental Alienation Syndrome (PAS) verbreiteten Erfahrungen hilfreich sein. ..." S. 605
aus: "Umgang - Kindeswohl gegen Elterngrundrecht"
Fritz Funke, Richter am OLG Hamm
in: "Anwaltsblatt" 11/2001, S. 601-605
Väterstudie
Handgreiflichkeiten vor der Trennung laut Studie weit verbreitet
Geschiedene Väter fühlen sich oft «unfair behandelt» Kassel (AP)
Bei Paaren, die kurz vor der Trennung stehen, sind Handgreiflichkeiten offenbar weit verbreitet. Dies ist ein Zwischenergebnis einer Studie zur Lebenssituation von geschiedenen Vätern, die der Bremer Soziologe Gerhard Amendt am Dienstagabend in Kassel vorstellte. Von 300 anonym befragten Männern hätten fast 100 angegeben, dass es kurz vor ihrer Trennung zu Handgreiflichkeiten gekommen sei. Dazu zählten auch Schläge ins Gesicht oder der Wurf einer Tasse, sagte Amendt vom Institut für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen. In knapp jedem vierten Fall seien die Handgreiflichkeiten von Männern und zu 58 Prozent sogar von Frauen ausgegangen. In 14 Prozent der Fälle gingen die Handgreiflichkeiten von beiden aus. «Das Ergebnis hat uns sehr überrascht», sagte Amendt. Viele Männer fühlten sich nach solchen Auseinandersetzungen gedemütigt. Ihnen werde oft - beispielsweise vor Gericht - nicht geglaubt, dass sie geschlagen worden seien. Im Fragebogen sei absichtlich nicht nach Gewalt sondern nur nach Handgreiflichkeiten gefragt worden, weil sonst die Männer aus Scham nicht zugegeben hätten, Opfer von Gewalt durch Frauen gewesen zu sein. Auch wenn die Zahlen auf Angaben der Männer beruhten, seien sie nicht weniger glaubwürdig als wenn Frauen über Misshandlungen von Männern sprächen. «Es geht bei dieser Befragung letztendlich darum, dass man versteht, was zwischen den Paaren läuft», sagte Amendt. Nur mit diesem Wissen könnten Therapeuten Rat suchenden Paaren effektiv helfen.
Väter kämpfen zu wenig um ihre Kinder
In der bis zum Jahr 2003 laufenden Väterstudie wird auch danach gefragt, warum viele Männer sich nach der Trennung von ihren Kindern zurückziehen.
Bislang wurden insgesamt 2.000 Väter befragt. «Viele Väter gaben an, dass sie sich unfair behandelt fühlten», sagte Amendt. Insbesondere treffe dies zu, wenn ihnen der Zugang zu den Kindern verwehrt werde. Die meisten Scheidungsväter wollten ihre Kinder nicht aufgeben. Sie scheinen Amendt zufolge jedoch nicht in der Lage zu sein, für die Beziehung zu ihren Kindern zu kämpfen. Viele Väter reagierten stattdessen fatalistisch und depressiv. Warum, sei noch unklar. Letztendlich sei es für alle Beteiligten am besten, wenn ein gemeinsames Sorgerecht praktiziert werde. Dies habe eine Studie an 2.500 Paaren an der Fachhochschule Nürnberg ergeben. Danach seien nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern viel zufriedener. Allein Erziehende mit alleiniger Sorge für das Kind hätten dagegen die Tendenz, negativer über den anderen Elternteil zu reden und das Kind nicht zum Besuch zum Vater oder Mutter zu lassen. Kinder würden so vor große Konflikte gestellt, weil sie die Eltern auch nach der Trennung als zusammengehörig sehen wollten.
Ende AP/str/bs/ 281159 nov 01
Bedauerlich, dass diese Studie nicht vom Bundesministerium für Familie in Auftrag gegeben wurde, wo doch seit Jahren Klagelieder über "die flüchtigen Väter" gesungen werden. Aber vielleicht will mann und frau dort es ja auch gar nicht wissen, sonst kommt noch das simple Weltbild "gute Mutter" "böser Vater" in Gefahr.
Väternotruf 28.11.2001
Gewalt
Jeder der im Trennungs- und Scheidungsbereich professionell oder ehrenamtlich tätig ist, weiß um die potentielle Gefahr von Kurzschlußreaktionen von Betroffenen. Diese Gefahr ist um so höher, um so unsensibler mit Betroffen seitens der zuständigen Professionellen umgegangen wird.
Sicher hätte ein Teil von, mitunter tödlichen Attacken im Vorfeld vermieden werden können, wenn diese Sensibilität vorhanden gewesen wären. Dies betrifft auch den Bereich des Sorgerechts, wo es bisher noch immer üblich ist, Eltern, insbesondere Vätern das Sorgerecht zu entziehen, sogar dann, wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Möglichkeit der Anordnung des "Ruhens der elterlichen Sorge" nach §1674 BGB wird in der Praxis kaum genutzt.
Gewalt ist auch immer ein Ausdruck von subjektiv empfundener Ohnmacht. Viele Väter, denen Umgang und elterlicher Sorge für ihr Kind durch die Mutter oder den Staat verwehrt werden, fühlen sich ohnmächtig. Um das Ohnmachtsgefühl zu vermeiden, versuchen Väter oftmals Macht zu demonstrieren oder Macht auszuüben. Die Reaktion der Mutter und der staatlicherseits zuständigen Professionellen ist häufig die, die Abschirmung zwischen Kind und Vater noch rigider herzustellen, mit der Folge, dass das Ohnmachtsgefühl des Vaters weiter steigt und er den Grad der von ihm ausgeübten Machtdemonstration weiter erhöht. Auf diese Weise sind Professionelle in der Gewaltspirale verstrickt, die im schlimmsten Fall mit körperlichen Attacken auf Beteiligte und Unbeteiligte endet.
Gewaltprävention in diesem Bereich muss daher weg von einem Täter-Opfer-Denken hin zu einem systemischen Verständnis und systemischen Interventionen.
Zum anderen wäre es wohl begrüßenswert, wenn zuständige Polizeistellen in einen partnerschaftlichen Kontakt mit Väterinitiativen und -beratungsstellen treten würden, weil gerade diese Initiativen und Beratungsstellen auf Grund ihres Vertrauensstatus als Anlaufstellen für Väter die Möglichkeit besitzen, deeskalierend und beruhigend mit potentiell tatgefährdeten Vätern zu arbeiten.
Auch unter dem Aspekt der Gewaltprävention wäre es begrüßenswert, wenn in jeder mittleren bis größeren Stadt eine öffentlich geförderte Männer- und Väterberatungsstelle zur Verfügung stehen würde.
Doch ob dies den politisch Verantwortlichen schon bewusst ist, ist zweifelhaft. Und so müssen sie sich vielleicht den Vorwurf der Mitverantwortung zukünftiger Gewalttaten gefallen lassen.
"Grandios untergehen, ohne selbst Hand anzulegen"
Prof. Adolf Gallwitz, Professor für Sexualdelikte an der Polizeifachhochschule in Villingen-Schwenningen
in: "Polizei-heute", 6/2001, S. 170-174
"... einst bezeichnete der malaiische Begriff gruppengebundenes, kriegstaktisches, später auch religiös motiviertes Verhalten. Ein Krieger lief damals mit dem Schwert schwingend vor der Hauptstreitmacht her und rief >Amok!<, um sich selbst anzufeuern. eine zumindest vorübergehende fast bedingungslose Selbstgefährdung gilt hier als wesentliches Unterscheidungskriterium gegenüber anderen impulsiven Gewalttaten.
Amoktaten sind selten, weniger als ein Fall je eine Million Männer im Jahr, der Frauenanteil liegt nach Adler um die fünf Prozent. ..."
http://www.vaeter-aktuell.de/presse1996/welcome.htm
Kiel - Hätte rechtzeitige Einweisung des Angeklagten in eine Nervenklinik seinen Mord vom 23. Januar 1995 an einer Kieler Amtsrichterin verhindern können? Diese bittere Frage stand gestern am zweiten Verhandlungstag im Schwurgerichtsprozeß gegen den 55jährigen Hans-Jürgen Christ im Raum. Aus unbändiger Wut über die Justiz, die ihm das Sorgerecht über seinen Sohn aberkannte, hatte Christ die ihm unbekannte Juristin erstochen und anschließend versucht, sich selber das Leben zu nehmen.
Die Welt
http://www.welt.de/daten/1996/01/10/0110vm98246.htx
Motiv: Abgrundtiefer Haß gegen die Justiz
Kiel - Es war keine Bluttat im Affekt. Am 23. Januar letzten Jahres steckte der 55jährige Malermeister Hans-Jürgen Christ wohlüberlegt zwei Brotmesser in die Außentaschen seiner Jacke, betrat das Kieler Amtsgericht, fuhr in die Abteilung für Familiensachen in der vierten Etage, öffnete eine unverschlossene Tür, trat auf die ihm unbekannte Richterin Anna-Christiane Pfeiffer zu und durchschnitt ihr die Halsschlagader; die 42jährige verblutete. Er selbst fügte sich gefährliche Verletzungen am Hals zu, überlebte aber in der Uniklinik. Christ, so schilderte er gestern vor dem Schwurgericht, stand unter dem Zwang, sich für himmelschreiendes Unrecht zu rächen, das die Justiz ihm über lange Zeit zugefügt habe.
Die Welt
http://www.welt.de/daten/1996/01/05/0105vm98090.htx
Fritz Funke, Richter am OLG Hamm:
"...Bei der frühen Erkennung der mangelnden Bindungstoleranz können die unter dem in letzter Zeit zunehmend verwendeten Begriff des Parental Alienation Syndrome (PAS) verbreiteten Erfahrungen hilfreich sein. ..." S. 605
aus: "Umgang - Kindeswohl gegen Elterngrundrecht"
Fritz Funke, Richter am OLG Hamm
in: "Anwaltsblatt" 11/2001, S. 601-605
"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."
XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001
Aus dem Nähkästchen geplaudert
"Claus Arndt, der ab Ende der sechziger Jahre 16 Jahre lang dem Richterwahlausschuss angehört hat, berichtet (Leserbrief, FAZ 3.3.01): Es trifft nicht zu, dass jetzt erstmals Kandidaten zu Bundesrichtern am BGH gewählt wurden, die dessen Präsidialrat als nicht geeignet bezeichnet hat.
Besonders häufig geschah dies, als Robert Fischer Präsident des BGH war. Der pflegte nämlich die Übung, gerade so viele Kandidaten für geeignet zu erklären, wie offene Richterstellen zu besetzen waren. Er suchte mich sogar in meinem Dienstzimmer im Bundeshaus in Bonn auf, um mir darzulegen, er habe mit dem Präsidialrat bereits die Senate mit Hilfe der zu wählenden Kandidaten so zusammengestellt, wie er es für die Rechtsprechung für erforderlich halte.
...
Zwar hat der BGH - Präsident Prof. Dr. Hirsch bei seiner Rede zur 50-Jahrfeier des Gerichts das
Verhalten von NS-Richtern auch beim Reichsgericht beklagt, die 50000 Todesurteile gefällt haben. Ein unbefangener
Leser muß annehmen, das sei ein 1945 abgeschlossenes trauriges Kapitel. Wo aber sind diese Richter geblieben? Über-
wiegend sind sie in die Nachkriegsjustiz aufgenommen worden, und eine wohl nicht kleine Zahl ist Bundesrichter
geworden. Natürlich nur die guten Juristen unter ihnen, die wohl bei der fünfstufigen Eignungsskala des Präsidialrats
ziemlich oben rangiert hätten. Aber sie hatten terroristische (Todes)Urteile zu
verantworten! Der Generalbundesanwalt Fränkel, die Senatspräsidenten Baldus,
Jagusch, Kanter mußten deshalb aus dem Dienst scheiden (vgl. Ingo Müller, Furchtbare Juristen, 1987, S. 210 ff.).
Wahrscheinlich ist dies nur die Spitze eines Eisbergs. Diese NS-Verbrechen haben nicht Behörden oder Staatsanwälte
ermittelt, sondern die Medien. Nein, man wollte es nicht wissen, und das Bundesrichterkorps will dies auch
heute, da alles noch viel klarer geworden ist, nicht wissen."
aus: "Kooption - Zum Selbstverständnis des BGH-Präsidialrats"
Dr. Theo Rasehorn, Richter i.R., Bonn - Bad Godesberg
in: "Betrifft Justiz", S. 71-72
"Was ist ein >guter Richter<?
Nachhilfe für Bundesrichter. die politischen Attacken gegen die beiden neuen Bundesrichter fallen auf den Bundesgerichtshof zurück"
Helmut Kramer, Richter im Ruhestand, ehemals OLG Braunschweig
in: "Betrifft Justiz", Juni 2001, S. 68-70
"Betrifft JUSTIZ"
"Betrifft JUSTIZ ist eine Zeitschrift für Richterinnen und Richter, für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte .. Vor allem aber will sie ein Diskussionsforum sein für alle in der Justiz tätigen Juristinnen und Juristen, die - wie wir - das Bedürfnis nach einer wachen und kritischen Ausübung ihres Berufes haben. ..."
e-mail: betke.strecker@tesionmail.de
Vaterabwesenheit und Narzissmus
"Die Betonung der männlich fordernden Aspekte in der Erziehung des Mädchens hängt stark von der Beziehung und der Rollenverteilung unter den Eltern ab. In der Literatur wird übereinstimmend die Abwesenheit des Vaters als Hauptmerkmal bei der Ausbildung narzißtischer Persönlichkeiten hervorgehoben. In den meisten Krankengeschichten ist ebenfalls vom tatsächlichen oder emotionalen Verlust des Vaters die Rede. Das bedeutet, daß er entweder durch Trennung oder Tod physisch nicht vorhanden oder körperlich zwar anwesend war, aber eine distanzierte Beziehung zu dem betreffenden Kind besaß. Die Abwesenheit des Vaters verstärkt die narzißtische Problematik in zweierlei Hinsicht. Zum einen fühlt sich die Mutter vom Partner verlassen und zu wenig unterstützt, da durch seine >Randexistenz< die Verantwortung für die Kinder und die emotionale Versorgung der Familie ihr zufällt. Trauer und Zorn über ihre eigene Verlassenheit verstärken die narzißtische Besetzung des Kindes.
Zum anderen muß die Mutter neben ihrer Mutterrolle auch noch die Vaterrolle übernehmen und >männlich-patriarchale< Werte vertreten. Dadurch wird die mütterliche Haltung fordernder und weniger empathisch. Und das um so stärker, je weniger der Vater anwesend ist und die männliche Position mit vertritt. Der Mangel an mütterlicher Empathie ist jedoch, wie wir bereits sahen, ein Kristallisationspunkt, um den sich die Entstehung der narzißtischen Störung bildet."
S. 114
aus:
"Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"
Bärbel Wardetzki, Kösel, 1991, ISBN 3-466-30320-6, 32 DM
Overprotectnes
Vater-Kind-Reisen
Wer kann helfen?
Die Väterzeitschrift Paps sucht für einen Artikel Väter, die Erfahrungen mit Vater-Kind-Reisen haben, bzw. einfach Links und Infos zu Veranstaltern von entsprechenden Angeboten.
Tobias Bücklein
PAPS e.V.
Wer Infos hat, bitte an webmaster@vaeternotruf.de
16.11.2001
Bundestag verkauft Kinder und Väter für Dumm
50% aller Eltern sind Mütter???
Eine bisher nicht diskutierte, nicht desto trotz unbewiesene Behauptung geht davon aus, dass 50 Prozent aller Eltern Mütter, bzw. Väter wären.
Dem ist vermutlich nicht so. Wahrscheinlich gibt es viel mehr Väter als Mütter.
Biologisch verständlich. So kann ein Mann technisch gesehen mit 1000 Frauen leibliche Kinder haben, aber eine Frau kann maximal 10 - 20 Kinder von verschiedenen Männern haben.
In der Praxis triff man sehr häufig auf Frauen, die mehrere Kinder von verschiedenen Vätern haben. Aber wohl eher selten Männer, die Kinder von verschiedenen Müttern haben. Kann sich auch ein Mann in der Regel nicht finanziell leisten.
Im umgekehrten Fall geht es schon, die kinderreiche Mutter kriegt Sozialhilfe.
Im Fall des Seitensprunges der Frau, 5-10 Prozent aller Kinder sollen nicht vom rechtlichen Vater abstammen, hat die Frau neben dem Kind ihres festen Partners/Ehemanns, der somit auch Vater ist, noch ein Kind mit einem anderen Mann, der somit auch Vater ist.
Väternotruf 19.11.2001
§ 1600b BGB (Anfechtungsfristen)
(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Es ist schon eigenartig, wieso es für Anfechtungen eine zeitliche Frist gibt und wenn diese sinnvoll wäre, wieso gerade zwei Jahr und nicht ein, drei oder fünf?
Völlig verrückt wird es, wenn sich der Scheinvater, der biologische Vater und die Mutter einig sind, dass sie die Vaterschaft des Scheinvaters anfechten wollen, aber die Zweijahresfrist vorüber ist. Was machen sie notgedrungen, sie lügen vor Gericht, dass sie erst seit einem Jahr davon wüssten. Alle spielen mit, die Rechtsanwälte, die ohnehin dafür bezahlt werden, der Richter, der in der Regel kein Interesse hat aufzuklären, ob das was die Beteiligten einhellig vortragen wahr ist. Das Kind wird ohnehin nicht befragt und so ist alles in Butter. Der Gesetzgeber lügt sich in die Tasche - wie Politik oft halt so ist.
Nur der Ehrlich, ist immer der Dumme. Die Ehrlichen, die dummerweise dem Richter sagen, sie wüssten von den wirklichen Vaterschaftsverhältnissen schon seit der Geburt des Kindes, müssen nun alle mit der Lüge weiterleben. Wenn das Kind dann achtzehn Jahre ist, dann darf es selber anfechten, aber aufgepasst liebe Kinder, die Zweijahresfrist nicht versäumen.
15.11.2001
Unterhaltstitelanpassungsgesetzes
Beschluß vom 15. Nobvember 2001, AZ.: 15 UF 228/01 Brandenburgisches
Oberlandesgericht.
Beschluß
In dem auf Abänderung eines Unterhaltstitels gemäß Art. 4 § 2 des
Unterhaltstitelanpassungsgesetzes gerichteten Verfahrens M./.A wird das
Beschwerdeverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Vorlage des Amtsgerichtes Kamenz vom 30.Januar 2001 - 1 F 210/00 in
entsprechender Anwendung von § 148 ZPO
ausgesetzt.
Brandenburg an der Havel, den 15. November 2001
Brandenburgisches Oberlandesgericht
- 3. Senat für Familiensachen -
Gottwaldt Bekis Langer
Frauen, die ihre Familie verlassen haben...
... Männer, die mit den Kindern alleine zurückbleiben
eine einfühlsame fernseh-reportage, in denen alle beteiligten zu wort kommen, ist das anliegen der ZDF-reihe 37 grad (dienstags, 22h15)
gesucht werden zwei familien, deren trennung nicht länger als fünf jahre zurückliegt. von vater, mutter, kindern möchten wir erfahren, wie eine familie mit einer solchen situation zurechtkommt.
wut, hass, trauer, schuldgefühle? wie lebt eine familie ohne mutter? ein vater allein mit seinen kindern? kinder ohne mutter? eine mutter ohne ihre kinder?
waschen, spülen, arztbesuche? wie organisiert ein vater das familienleben ohne frau? wie lebt die mutter ihr neues leben?
vom ausstieg aus dem täglichen familien-karussell träumen viele - es wirklich zu tun, ist anders. was passiert, wenn die mutter ihre familie verlässt? gesucht werden zwei familien für einfühlsame fernseh-reportage.
Für eine 30 Minuten Dokumentation für das ZDF, Reihe 37 Grad (Die, 22h15) suche ich Familien, in denen die Väter mit den Kindern alleine leben, nachdem die Mütter die Familie verlassen hat.
Es handelt sich um eine Reportage, nicht um eine Talk-Show. Daher suche ich 2 bis 3 Familien, die bereit wären, an ihren Lebensorten, ihre Situation zu schildern. Alle Beteiligten sollten zu Wort kommen. Es geht nicht darum, den moralischen Zeigefinger zu heben, sondern darum, zu zeigen, wie dieser seltenere Trennungsfall einer Familie gelebt wird.
Aufzeichnungstermin soll der November/Dezember sein.
Sybille Trost
Interessenten melden sich bitte bei webmaster@vaeternotruf.de
Scheinvater von "Kuckuckskind" gesucht
Hallo
eine Journalistin von RTL sucht für eine Reportage dringend und sehr kurzfristig zwei Männer zum Thema Vaterschaft /Scheinvater /Kuckuckskind.
Der eine Mann sollte gerade dabei sein, die nötigen Schritte zur Anfechtung der Vaterschaft vorzunehmen und in den nächsten Tagen auf dem Weg zum Gericht oder Labor mit der Kamera begleitet werden.
Der andere Mann sollte diese Schritte schon hinter sich haben und dabei sollte festgestellt worden sein, dass er tatsächlich nicht der Vater ist.
Den teilnehmenden Männern wird eine Aufwandsentschädigung vom Sender gezahlt
Rückmeldungen bitte möglichst schnell an
Fernsehjournalistin sucht erwachsene Kinder
Fernsehjournalistin eines großen Fernsehsenders sucht jugendliche oder erwachsene Jungen und Mädchen, die nach einem längeren Kontaktabbruch zu ihrem Vater infolge von Trennungs- und Scheidungsstreitigkeiten der Eltern wieder Kontakt zum Vater gefunden haben.
Oder auch ein Kind welches von seiner Mutter getrennt wurde, sprich den umgekehrten Fall.
Diese Kinder / Jugendlichen müssten die Genehmigung beider Elternteile haben um ein Interview zu geben oder volljährig sein.
Mit dem Beitrag soll zu einem Umdenken angeregt werden. Scheidungskinder gibt es mehr und mehr und unsere Gesellschaft muß endlich auf diese neuen Familienstrukturen mit neuen Programmen und Gesetzen eingehen.
Der Beitrag soll bis November gedreht werden.
Rückmeldungen Interessierter bitte an webmaster@vaeternotruf.de
Paps
Im neuen Paps, der Mitte Dezember erscheint, wird das Titelthema sein: Was wissen Väter von ihren Kindern? Dazu gibt's einen Psychotest und ein Interview mit Prof. Fthenakis und Dr. Beate Minsel.
Außerdem schreibt Lutz Debus über vaterlose Gesellen - rechte Gewalt und das Fehlen männlicher Identifikationsfiguren. Dörte Jahn-Schiller arbeitet seit vielen Jahren in einer Grundschule in Theaterprojekten mit Jungen. Ihr Artikel: Kämpfen für mein leben gern. Helmut Ehls sucht und findet Väter im Netz, Christoph Blaumer, Rechtsanwalt, kritisiert das Lebenspartnerschaftsgesetz, Helmut Dachale macht das Fahrrad winterfest und wie immer gibt es viele Buchvorstellungen und CD-Rezensionen - und ein paar Tipps für alle, die noch nicht wissen, was sie ihren Liebsten unter den Weihnachtsbaum legen sollen.
Rosenkriege - die Dynastenkriege 1455-85 zwischen den beiden Plantagenet-Seitenlinien Lancaster (rote Rose im Wappen) und York (weiße Rose seit 1485) um die englische Krone. Nach wechselhaften Kämpfen seit 1455 erlangte Eduard IV aus dem Hause York am 4. März 1461 das Königstum. Mit Heinrich VII. setzte sich am 22. August 1485 der Erbe des Hauses Lanchester gegen Richard III. durch; er vereinte 1486 durch die Heirat mit Elisabeth (geb. 1466, gest 1503), der Tochter Eduards IV., die Ansprüche beider Häuser und begründete die Dynastie Tudor.
Letztlich eine interessante und hochaktuelle Lösung. Der Konflikt wird aufgelöst durch die Zusammenlegung der Interessen beider Seiten - der Rosenkrieg findet so sein Ende.
Philipp, 9.11.01
Väter in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
"Vater ist mein bester Freund"
Günter Görlich, Konrad Golz
Der Kinderbuchverlag Berlin, EVP 5,40
Eine ideologische Vater-Kind Geschichte aus dem DDR-Kinderbuchverlag. Andreas ist noch im Kindergarten. Sein Papa ist Bauleiter. Die Mama arbeitet im Gemüsegeschäft. Papa und Andreas wollen am Sonnabend in den Tierpark gehen. Doch es kommt anders. Andreas Papa ist in der Kampfgruppe und mitten in der Nacht klingelt es an der Wohnungstür - Kampfgruppenalarm.
Papa: "Vielleicht ist es gar keine Übung- Vielleicht sind Feinde in unserem Land oder in unserer Stadt und wollen uns Böses tun."
"Was wollen sie denn Böses tun? fragt Andreas aufgeregt.
"eine Eisenbahnbrücke sprengen. Über die fahren viele Züge. Oder unser Haus zerstören, das wir gerade bauen ..."
Zum Glück ist alles nur eine Übung und Papa und Sohn können zu guter letzt doch noch in den Tierpark gehen.
In der DDR war ein Vater nach einer Trennung oder Scheidung, seine Kinder betreffend so gut wie rechtlos. Von da an galt nun nicht mehr "Papa ist meine bester Freund", wenn das der sozialistischen Mutter nicht mehr passte. Da die Scheidungszahlen in der DDR schon damals im Weltspitzenbereich lagen, haben so zehntausende von Kindern und Vätern den Kontakt zueinander verloren.
Dazu kam dass diese Väter durch die fehlenden demokratischen Verhältnisse nicht einmal die Möglichkeit hatte, sich in Form von Selbsthilfegruppen, Vereinen oder gar effektiv politisch zu engagieren.
Ein interessanter Aufsatz zu diesem Thema:
"Probleme der Durchsetzung des Umgangsrechts in den neuen Bundesländern"
Beate Puwalla in: "Familie, Partnerschaft und Recht", 4/1995, S. 88-89
Familienstudie bei Bündnis90/Die Grünen
Kürschner Volkshandbuch Deutscher Bundestag
Stand 15.5.2000
stellt alle Abgeordneten vor.
Die Fraktion B90/Grüne hat bei 47 Abgeordneten, davon 27 Frauen, angeblich 4, die keine Angaben zum Familienstand gemacht haben.
Bei der Einzelvorstellung geben dann aber eigenartigerweise 14 keine Angaben zum Familienstand an. Das heißt, 10 der Abgeordneten haben in der persönlichen Vorstellung ihren Familienstand wissentlich oder unwissentlich verschwiegen. Schämen die sich plötzlich?
Konkrete Erwähnung:
14 ohne Angabe des Familienstandes
8 ledig
22 verheiratet
1 schwule Lebensgemeinschaft
2 geschieden
Klar ist, die Mehrfachgeschiedenen und wiederverheirateten sind nicht zu erkennen.
Joseph Fischer hat keine Kinder angegeben, obwohl er welche haben soll und deswegen sogar sogar schon mal Zahlungsschwierigkeiten gehabt haben soll.
Christian Simmert und Jürgen Trittin sollen nichtverheiratete Väter sein. Was sagen die eigentlich zur Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter?
16 verheiratete Abgeordnete haben Kinder, wobei nicht darüber informiert wird, ob sie diese mit dem Ehepartner gemeinsam oder aus einer vorherigen Beziehung haben.
9 Frauen, die offenbar nicht verheiratet sind, haben Kinder. In wievielen Fällen die Mütter das alleinige Sorgerecht haben, ist nicht bekannt.
(Hallo liebe dazugehörigen Väter, meldet Euch doch bitte mal bei webmaster@vaeternotruf.de)
1 männlicher Abgeordneter ist geschieden, war sogar Richter am Landgericht. Er hat 1 Kind. Wäre mal interessant was über die Scheidung zu erfahren.
Vorname | Name | Stand | 1 | 2 | 3 |
Antje | Hermenau | g | |||
Helmut | Wilhelm | g | x | ||
Grietje | Bettin | l | |||
Annelie | Buntenbach | l | |||
Ekin | Döligez | l | |||
Winfried | Herrmann | l | |||
Kerstin | Müller | l | |||
Claudia | Roth | l | |||
Christian | Simmert | l | x | ||
Jürgen | Trittin | l | x | ||
Volker | Beck | s | |||
Gisela | Altmann | v | x | ||
Matthias | Berninger | v | x | ||
Thea | Dückert | v | x | ||
Franziska | Eichstäd-Bohlig | v | x | ||
Uschi | Eid | v | |||
Hans-Josef | Fell | v | x | ||
Joseph | Fischer | v | |||
Katrin Dagmar | Göring-Eckhardt | v | x | ||
Rita | Griesshaber | v | x | ||
Angelike | Köster-Loßack | v | x | ||
Helmut | Lippelt | v | |||
Reinhard | Loske | v | x | ||
Oswald | Metzger | v | |||
Winfried | Nachtwei | v | |||
Christa | Nickels | v | x | ||
Simone | Probst | v | x | ||
Irmingard | Schewe-Gerigk | v | x | ||
Albert | Schmidt | v | x | ||
Werner | Schulz | v | x | ||
Hans-Christian | Ströbele | v | |||
Ludger | Volmer | v | x | ||
Sylvia | Voß | v | x | ||
Marielusise | Beck | x | |||
Angelika | Beer | ||||
Andrea | Fischer | ||||
Kristin | Heyne | x | |||
Ulrike | Höfken | x | |||
Michaele | Hustedt | x | |||
Monika | Knoche | x | |||
Steffie | Lemke | x | |||
Cem | Ödzdemir | ||||
Christine | Scheel | x | |||
Rezzo | Schlauch | ||||
Christian | Sterzing | x | |||
Antje | Volmer | x | |||
Margareta | Wolf | x |
Deutschenkinder
Nachfolgend eine Reportage über "Deutschenkinder" in Norwegen und ihre Schadensersatzklage gegen den norwegischen Staat.
Auch viele tausend erwachsene Scheidungskinder in Deutschland haben allen Grund zu einer Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund dessen Beteiligung an der jahrzehntelangen Ausgrenzung der Väter aus dem Leben dieser Kinder.
Wir möchten betroffene volljährigen Kindern ermutigen, sich zusammenzutun und wegen der Verletzung ihrer Grundrechte zu klagen.
vaeternotruf.de
7.11.01
die BRIGITTE-reportage
Ihr Verbrechen: das Kind eines Deutschen zu sein
Narzisstischer Missbrauch
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In Anlehnung an die Definition des narzißtischen Mißbrauchs von REIMER (1990) kann ein emotional-psychischer Kindesmißbrauch in Trennungs- und Scheidungsfamilien (bei konflikthaften Umgangsproblemen) folgendermaßen definiert werden. "Unter psychisch-emotionalem Mißbrauch in Trennungs- und Scheidungsfamilien sind alle Interaktionen und Beziehungskonstellationen zwischen einem Elternteil und dem Kind zu verstehen, die primär dem Wunsch des betreffenden Elternteils nach egoistischer und narzißtischer Gratifikation dienen, und die die gesunde Entfaltung des Kindes verhindern bzw. zumindest erheblich erschweren." (Klosinsi 1995). Dabei muß es sich um einen chronischen, d.h. längerfristigen Mißbrauch handeln, da bei akuten Scheidungssituationen dramatische Entwicklungen eher die Regel sind und alle Beteiligten emotional sozusagen "mißbraucht" werden.
In diese sehr weit gefaßte Definition des emotionalen Kindesmißbrauches fallen zumindest vier unterschiedliche Situationen oder Verhaltensweisen, wie wir sie an anderer Stelle beschrieben haben (Klosinski 1993): (a) Wenn chronische Trennungsängste und Schuldgefühle dem Kind induziert werden, um es auf die Seite eines Elternteils zu ziehen. (b) Wenn ein Kind bewußt oder unbewußt funktionalisiert wird und den Bedürfnissen eines Elternteils genügen muß (z.B. als Bote oder Spion). (c) Wenn ein Kind entführt oder rechtswidrig zurückgehalten wird durch einen Elternteil und (d) wenn sich Eltern vor den Kindern körperlich malträtieren."
aus:
M. Karle, G. Klosinski: Empfehlungen zum Ausschluß des Umgangsrechts - Gründe und Begründungen aus 30 Gutachten
in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 45: 331-338 (1996)
ISSN 0032-7034
Eine eingereichte Klage eines Vaters gegen das Finanzamt
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Schadenersatzklage - Fondsklage gegen Bundesrepublik Deutschland
"Moderator Gericht. Kooperation oder Delegation im gerichtlichen Verfahren"
Lutz Bode, Familienrichter, AG Chemnitz, in "Kind-Prax" 5/2001, S. 139-43.
Umgangspflicht
Es ist schon erstaunlich, dass in der Bundesrepublik eine sogenannte verstärkte Unterhaltspflicht zur Leistung von Barunterhalt durch den "nichtbetreuenden" Elternteil gibt, gegenüber Kindern gibt, deren Verletzung sogar strafrechtlich nach § 170 StGB mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann und andererseits hinsichtlich der Umgangspflicht jedes Elternteil eine erstaunliche Laxheit an den Tag gelegt werden kann. Man könne keinen Elternteil zum Umgang zwingen, wird da leichtfertig, die eigene Untätigkeit entschuldigend von vielen Professionellen dahergeredet. Das ist falsch. Es unterstellt, dass umgangsunwillige Elternteile nicht motivierbar wären, Kontakt einen guten Kontakt zu ihren Kindern zu behalten, bzw. auszubauen. Dies ist aber nicht zuletzt eine Frage eines geeigneten Umgangs mit solchen Eltern, was auch die Notwendigkeit eines sanften Druckes mit einschließen kann. Dieser Druck kann schon jetzt allein durch die Einschaltung des Jugendamtes oder die Anrufung des Gerichtes hergestellt werden. Das Gericht kann sogar gegen den umgangsunwilligen Elternteil Zwangsmittel nach FGG einsetzen.
Natürlich braucht es nicht nur den Druck, sondern auch geeigneter psychologisch-sozialpädagogisch geschulter Fachkräfte, die gegebenenfalls den angeordneten Umgang begleiten (Umgangsbegleitung), damit aus der Begegnung Kind-Elternteil kein Fiasko wird.
Politisch ist zu fordern, die Verletzung der Umgangspflicht ebenfalls als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, wohl bedenkend, das das Strafrecht immer nur das letzte Mittel sein kann, um jemanden zur Einhaltung gesellschaftlicher Normen zu bewegen.
"1. Die Regelung des Umgangsrechts kann auch zum Zweck der Erzwingbarkeit gemäß §33 FGG gegen einen umgangsberechtigten gleichgültigen Elternteil von dem anderen Elternteil beantragt werden.
2. Das Kind hat ein eigenes gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht"
Leitsätze zum Beschluß des OLG Köln vom 15.1.01 - 27 WF 1/01
veröffentlicht in: "FamRZ" 10/2001, S. II
Umgangspflicht
In einem Beschluss vom 21.11.2000 hat das OLG Celle einem Vater auferlegt, Kontakt zu seinem vierjährigen Sohn, den er noch nie gesehen hat, aufzunehmen. Wenn er sich weigere, könne er mit Zwangsgeld belegt werden.
Beschluss OLG Celle vom 21.11.2000 - 19 UF 253/00
Umgangsverpflichtung
AmtsG Hann. Münden, Urteil v. 7.3.2000 - 6 F 227/98 -
Ein Elternteil ist auf Verlangen des anderen verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang auszuüben.