Väternotruf

Februar 2008


 

 

 

 

Lëtzebuerg

Mehr Rechte für unverheiratete Eltern

Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen

 

Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58

 

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.

Fotos: Guy Wolff

(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.

Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.

Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll.

Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt. Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann.

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Redaktion wort.lu

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http://www.wort.lu/articles/6556144.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nach Frankreich und anderen Ländern zieht nun auch Luxemburg nach. Das gemeinsame Sorgerecht gilt auch für nichtverheiratete Eltern, das heißt es findet keine sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern mehr statt, wie in Deutschland üblich und vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht mit den Richtern

Präsident Prof. Dr. Papier

BVR'in Jaeger

BVR'in Prof. Dr. Haas

BVR Dr. Hömig

BVR Prof. Dr. Steiner

BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

BVR Prof. Dr. Bryde

 

Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01

 

für rechtmäßig erklärtes Unrecht.

 

Was fällt uns noch zu den urteilenden deutschen Verfassungsrichtern ein? Schön, wenn die Damen und Herren schnellstmöglich aus dem Amt ausscheiden und sich um ihren Garten kümmern. Ob mit oder ohne Pension ist uns dabei egal. Das heißt, wenn wir es recht bedenken, dann lieber ohne Pension. 

 

 

 


 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

 

mit Freude - für die dortigen Väter, Kinder und auch Mütter - lese ich heute die Pressemeldung zur Reform gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche Väter in Luxemburg. Ich zitiere der Einfachheit halber mal die Meldung: 

Mehr Rechte für unverheiratete Eltern

Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen

Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58

 

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.

Fotos: Guy Wolff

 

(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. 

Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.

Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll. 

Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt.

Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann.

 

 

Meine Frage: Sollte eine an den besten Interessen der Kinder (und Eltern) orientierte Reform nicht so aussehen?

 

Wann ziehen wir hier in Deutschland nach?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Meseke

 

 

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Um die Antwort zu lesen, klicken Sie folgenden Link an:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923

 

Mit freundlichen Grüßen,

www.abgeordnetenwatch.de

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:mailer@abgeordnetenwatch.de]

Gesendet: Mittwoch, 5. März 2008 10:22

An: Sabine Meseke

Betreff: Eine Antwort von Brigitte Zypries ist eingetroffen

 

Guten Tag Sabine Meseke,

 

zu Ihrer folgenden Frage an Brigitte Zypries ist auf

www.abgeordnetenwatch.de eine Antwort eingetroffen.

Bitte helfen Sie mit, abgeordnetenwatch.de auch für Ihr Bundesland möglich

zu machen:

http://www.abgeordnetenwatch.de/landtage

 

 

 

 

05.03.2008

Antwort von

Brigitte Zypries

 

Sehr geehrte Frau ,

in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.

Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Birgitte Zypries

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Frau Zypries, die als Justizministerin dafür verantwortlich wäre, die faschistoide deutsche sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit einer abändernden Gesetzesvorlage an den Deutschen Bundestag, beenden zu helfen, versucht sich sich in gekonnter SPD-Art aus der Verantwortung zu stehlen, in dem sie die Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes auf den Sankt-Nimmerleinstag datiert, den sie gedenkt "in Schritten" zu erreichen. In Schritten wollte auch der greise Erich Honecker die DDR reformieren, leider war der Mann zu langsam und so hat die Geschichte ihn ins Exil nach Chile gespült, wo er verdientermaßen von kaum jemanden geliebt, starb.

Damit die Reform des faschistoiden §1626a BGB nicht erst am Sankt Nimmerleins Tag geschieht, muss der politische Druck auf die schlafmützigen Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertreter verstärkt werden. Denn so wie der senile SED-Chef Honecker, reagieren sie nur unter Druck - den sollen sie daher auch bekommen.

 

 


 

 

 

 

Christian Gampert - der Michael Kohlhaas von Tübingen, Stuttgart und Karlsruhe

Am Amtsgericht Tübingen hatte Christian Gampert nichtverheirateter Vater geklagt, um die Gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind, die ihm nach Grundgesetz Artikel 6 bereits zusteht, auch formaljuristisch herzustellen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Tübingen wies den Antrag des Vaters ab. (Beschluss vom 19.5.1999 - 6 F 60/99).

Der Vater ging daraufhin in die Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart. Dies wies seine Beschwerde gegen die Vorgabe des Grundgesetzes Artikel 6 ab (2.12. 1999 - 18 UF 259/99). 

Der Vater reicht daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichthof ein, das ebenfalls das Anliegen des Vaters abwiese (4.4.2001 - XII ZB 3/00).

Der Vater reicht daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das am 29.1.2003 einen Beschluss traf:

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 4.4.2001 - XII ZB 3/00 und die Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 2.12. 1999 - 18 UF 259/99 und des Amtsgerichts Tübingen vom 19.5.1999 - 6 F 60/99 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6.

 

Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Dort ging das Richterspiel "Du - böser Vater! Wir gute Richter, die wissen was richtig ist" offenbar weiter.

Jedenfalls trifft der Bundesgerichthof unter Richterin Dr. Hahne, Richter Sprick, Richter Weber-Monecke, Richter Dr. Ahlt, und Richter Dose im Jahr 2007 einen weiteren Beschluss: 

XII. Zivilsenat 15.11.2007 XII ZB 136/04 Leitsatzentscheidung

unter Bezugnahme auf

Amtsgericht Tübingen, Entscheidung vom 19.05.1999 - 6 F 60/99

Oberlandesgericht Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2004 -18 UF 30/03

 

Die Richter/innen des XII. Zivilsenates Bundesgerichtshofes  Dr. Hahne, Sprick, Weber-Monecke, Dr. Ahlt, und Dose tragen in ihrer Entscheidung vom 15.11.2007 alte abgestandene Argumentationsmuster vor, die vom Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes meilenweit entfernt sind. In arabesken logischen Sprüngen versuchen die urteilenden Richter die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter hier im Einzelfall und damit aber auch allgemein juristisch zu legitimieren. 

Besser, sie hätten einfach noch mal im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gelesen, in dem es unmissverständlich heißt:

 

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

Rechtliche Diskriminierungen hat auch Dauer noch niemand halten können. Auch die Rassendiskriminierung in Südafrika und in den USA ging trotz hartnäckiger Verteidigung der Nutznießer dieses Systems eines Tages zu Ende. 

"Wir sind die, auf die wir gewartet haben" - erklärt der Bewerber für das Präsidentenamt in den USA, Barack Hussein Obama in einer Wahlkampfrede am 05.02.2008

Mit Barack Obama und Condoleezza Rice präsentiert die USA zwei Afroamerikaner an vorderster Spitze, der eine ist aussichtsreicher Bewerber für das Präsidentenamt der USA (Demokratische Partei), die andere Außenministerin der USA (Republikaner).

 

Barack Hussein Obama, Jr. (* 4. August 1961 in Honolulu, Hawaii) ist ein US-amerikanischer Senator (Demokratische Partei), Jurist und Präsidentschaftskandidat.

2004 wurde Obama für Illinois in den Senat gewählt und ist damit der fünfte afroamerikanische Senator in der US-Geschichte und als derzeit einziger im Amt.[1]

Am 10. Februar 2007 gab er in Springfield (Illinois) seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2008 bekannt. Obama gehört zu den führenden Kandidaten im demokratischen Rennen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Barack_Obama

 

 

Condoleezza Rice (* 14. November 1954 in Birmingham, Alabama) ist eine US-amerikanische Politikerin. Sie war ab 22. Januar 2001 Nationale Sicherheitsberaterin der Vereinigten Staaten. Am 16. November 2004 wurde sie zur Außenministerin für die zweite Amtszeit von George W. Bush bestellt. Das Amt trat sie am 28. Januar 2005 als Nachfolgerin des zurückgetretenen Colin Powell an.

 

Rice wurde als Tochter eines Pastors und einer Musiklehrerin in Birmingham (Alabama) geboren, als dort noch die Rassengesetze galten. Der Name „Condoleezza” ist von der musikalischen Anweisung „con dolcezza” abgeleitet (italienisch, „mit lieblichem Vortrag”). Hier wuchs Condoleezza Rice auf und lernte Eiskunstlauf und Klavierspielen. Sie konnte nach eigener Aussage eher Noten lesen als Schrift und wurde mit zehn Jahren eine der ersten afro-amerikanischen Schülerinnen des Birmingham Southern Conservatory of Music in Birmingham. Familie Rice war auch mit der Familie Colin Powells befreundet.

Am 15. September 1963 zündeten weiße Rassisten vom Ku-Klux-Klan in der Baptistenkirche der 16. Straße Dynamitstangen. Vier Mädchen, darunter zwei Freundinnen von Rice starben.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Condoleezza_Rice

 

 

Nicht anders wird es eines Tages auch beim Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sein. An die alte väterdiskriminierende Richtergarde wird dann das Justizmuseum in seiner Abteilung "Juristische Diskriminierungen in der Geschichte Deutschland erinnern und an den beiden Bundesgerichten werden Bundesrichter urteilen, die ein zeitgemäßes Denken haben und für die Väter und Mütter gleichwertige Menschen sind. 

Über die alte Richtergarde, die heute noch erbittert das mutterrechtliche Sorgerechtsmonopol gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verteidigt, wird man dann im Juristischen Museum erfahren können, wie sie vergeblich versucht hat, die Geschichte aufzuhalten. 

Das weiche Wasser bricht den harten Stein.

 

  

 


 

 

 

Die Karlsruher-Papier-Schablone

 

 

Artikel 224 §3-§5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Artikel 1

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Dem Artikel 224 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2471) geändert worden ist, werden folgende Absätze 3 bis 5 angefügt:

„(3) Haben nicht miteinander verheiratete Eltern längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gemeinsam die elterliche Verantwortung für ihr Kind getragen und sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt, hat das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Sorgeerklärung des anderen Elternteils nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient. Ein gemeinsames Tragen der elterlichen Verantwortung über längere Zeit liegt in der Regel vor, wenn die Eltern mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung mit dem Kind zusammengelebt haben.

(4) Der Antrag ist erst nach Abgabe einer Sorgeerklärung des Antragstellers nach § 1626b Abs. 1 und 3, §§ 1626c und 1626d des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig. Im Übrigen finden die für Verfahren in anderen Familiensachen nach § 621 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung geltenden Vorschriften einschließlich § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

(5) Das Familiengericht teilt die rechtskräftige Ersetzung nach Absatz 3 unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Jugendamt zum Zwecke der Auskunftserteilung nach § 58a des Achten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich mit.“

 

 

Artikel 2

Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1239), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 58a wie folgt gefasst:

„§ 58a Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen“.

2. § 58a wird wie folgt gefasst:

㤠58a

Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen

(1) Sind keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben worden und ist keine Sorgeerklärung nach Artikel 224 § 2 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ersetzt worden, kann die Mutter von dem nach § 87c Abs. 6 Satz 1 zuständigen Jugendamt unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes oder des Jugendlichen sowie des Namens, den das Kind oder der Jugendliche zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, darüber eine schriftliche Auskunft verlangen.

(2) Zum Zwecke der Auskunftserteilung nach Absatz 1 wird bei dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt ein Register über abgegebene und ersetzte Sorgeerklärungen geführt.“

3. § 87c Abs. 6 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Mitteilung nach § 1626d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Mitteilung nach Artikel 224 § 2 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind an das für den Geburtsort des Kindes zuständige Jugendamt zu richten; § 88 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Das nach Satz 2 zuständige Jugendamt teilt dem nach Satz 1 zuständigen Jugendamt auf Ersuchen mit, ob eine Mitteilung nach § 1626d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder eine Mitteilung nach Artikel 224 § 2 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorliegt.“

4. § 98 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Zur Verfolgung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auch laufende Erhebungen über Sorgeerklärungen durchzuführen.“

5. In § 99 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 6a eingefügt:

„(6a) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen über Sorgeerklärungen ist die gemeinsame elterliche Sorge

nicht verheirateter Eltern, gegliedert danach, ob Sorgeerklärungen beider Eltern vorliegen oder eine Sorgeerklärung ersetzt worden ist.“

6. In § 101 Abs. 1 wird Satz 1 wie folgt geändert:

a) Die Angabe „2002“ wird durch die Angabe „2005“ ersetzt.

b) Der abschließende Punkt wird durch ein Komma ersetzt und folgende Wörter werden angefügt:

„die Erhebungen nach Absatz 6a beginnend 2004.“

 

 

Artikel 3

Anpassung anderer Rechtsvorschriften

(1) In § 1626d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Angabe“ die Wörter „des Geburtsdatums und“ eingefügt.

 

§ 1626d

Form; Mitteilungspflicht

(1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden.

(2) Die beurkundende Stelle teilt die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Jugendamt zum Zwecke der Auskunftserteilung nach § 58a des Achten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich mit.

 

 

 

alte Fassung:

 

§ 1626d

Form; Mitteilungspflicht

(1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden.

(2) Die beurkundende Stelle teilt die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen unter Angabe des Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Jugendamt zum Zwecke der Auskunftserteilung nach § 58a des Achten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich mit.

 

 

 

http://www.sidiblume.de/info-rom/bgbl/2003s2547.htm

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dieses ulkige, um nicht zu sagen absurde Gesetz, die sogenannte Karlsruher-Papier-Schablone, von uns so benannt nach dem Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier, mit dem das Bundesverfassungsgericht seine Fehlentscheidung (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder) bezüglich der sorgerechtlichen Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder kaschieren wollte, kennt kaum jemand.

Gelegentlich lohnt sich die Lektüre jedoch, nämlich dann, wenn der Vater des Kindes sich schon vor dem 1. Juli 1998, also vor mittlerweile neun Jahren von der Mutter des gemeinsamen Kindes getrennt hat, vorher ca. ein Jahr mit der Mutter zusammenlebte und nun auf gerichtlichen Weg das gemeinsame Sorgerecht durchsetzen will (das ihm laut Grundgesetz Artikel 6 allerdings ja schon zugesichert ist).

Wer als Mann und Vater in diese väterfeindliche Karlsruher Schablone passt, sollte gelegentlich mal einen Antrag beim Familiengericht zur Herstellung der Gemeinsamen elterlichen Sorge stellen. Kann aber auch sein, dass der zuständige Richter (man weiß ja mit welche eigenartigen Menschen da so gelegentlich an den Familiengerichten rumspringen) den Antrag abschmettert, nach der unausgesprochenen Devise aus dem väterfeindlichen Hause Zypries: Nur ein Vater ohne Rechte, ist ein guter Vater.

02.02.2008

 

 


 

 

Männer- und väterfeindliche Rechtspolitik der Rot-Grünen Bundesregierung findet Unterstützung beim konservativen 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart

Das OLG Stuttgart schwenkte voll auf die männerfeindliche diskriminierende Linie der Bundesregierung um. In seinem Beschluss vom 20.4.2004 - 18 UF 30/03 bestätigte der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die ausgrenzende Linie der Bundesregierung gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihrem Kind. Der Vater in dem hier anhängigen Fall (Christian Gampert) soll nach dem Willen der Richter vom OLG Stuttgart weiterhin nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes gleichberechtigt für sein Kind sorgen dürfen. 

Darüber kann auch der billige Taschenspielertrick der Bundesregierung in Form eines sogenannten Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts EGBGB Art. 224 § 2 III (Artikel 224 §3-§5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch), in Kraft getreten am 31.12.2003 der es dem Vater formal ermöglichte einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung der Sorgeerklärung der ausgrenzenden Mutter zu stellen, nicht hinwegtäuschen. Durch den Schwindelartikel 224 §2 im EGBGB sollen angeblich nichtverheiratete Väter, die vor dem 1.7.1998 mit ihren Kindern und der Mutter längere Zeit zusammengelebt haben, auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit haben, beim Gericht das gemeinsame Sorgerecht bestätigt zu bekommen. Das ganze erweist sich, wie vorauszusehen war, in der Praxis als gewaltiger Bluff und Budenzauber, mit dem die Väter und die interessierte Öffentlichkeit staatlicherseits an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft werden. Bis heute (01/2008) ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, nach dem ein einziger Vater in Deutschland über diesen Idiotenparagrafen das gemeinsame Sorgerecht erhalten hätte.

Schon zum Zeitpunkt der Erstellung dieses propagandistischen Gesetzes, das auch von dem Propagandachef der SED Joachim Herrmann hätte stammen können:

 

Joachim Herrmann

geb. 29. Oktober 1928 Berlin

gest. 30. Juli 1992

 

Volks- und Mittelschule; 1945 FDGB; Redakteur der " Berliner Zeitung"; 1946 SED, FDJ; Chefredakteur der Zeitung " Junge Welt"; Komsomol-Hochschule in Moskau; Sekretär des Zentralrates der FDJ; Chefredakteur der "Berliner Zeitung"; Mitglied der SED-Bezirksleitung Berlin; Staatssekretär für Gesamtdeutsche (später für Westdeutsche) Fragen; Chefredakteur des "Neuen Deutschland".

Er wurde 1967 Kandidat und 1971 Mitglied des ZK der SED, 1973 Kandidat und 1978 Mitglied des Politbüros des ZK der SED, dort seit 1979 für Medien, befreundete und Blockparteien und die Nationale Front (DDR) zuständig. 1976–1989 war Herrmann Sekretär des ZK der SED, verantwortlich für Agitation. Sein Apparat kontrollierte maßgeblich die Medien (Anleitung) und war maßgeblich für deren wirklichkeitsferne Darstellung verantwortlich.

Am 10. November 1989 wurde er aus dem Zentralkomitee der SED ausgeschlossen. ZK-Mitglied Wilfried Poßner forderte damals: „Ich möchte hier mit Nachdruck und voller Verantwortung den Antrag stellen, Genossen Herrmann aus dem ZK auszuschließen. Wir können sonst nicht mehr bestehen. Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen.“ Als Egon Krenz ihn bat, hierzu Stellung zu nehmen, antwortete Herrmann: „Ich trage alle Konsequenzen aus den Fehlern, die hier zur Sprache gekommen sind im Zusammenhang mit der Lage, die dadurch entstanden ist.“

 

Immerhin hatte Joachim Herrmann noch den Anstand am 10.November 1989 Verantwortung zu übernehmen, was man von denjenigen die den Schwindelartikel 224 §2 als Recht verkaufen wollen, leider nicht sagen kann.

 

Im Bundesjustizministerium muss es Insidern klar gewesen sein, dass es sich hier lediglich um einen propagandistischen Rohrkrepierer handelt. Doch es ging bei der Abfassung dieses ABM-Gesetzes wohl lediglich darum, dass einige subalterne Ministerialbeamte und die paar Abgeordneten im Bundestag, die überhaupt ein wenig Durchblick in Familienrechtssachen haben, ihr schlechtes Gewissen beruhigen könnten und ihnen der Schlaf nicht zu schwer wird, angesichts der Schuld in der sie sich durch ihre ausgrenzende Politik gegenüber Zehntausenden nichtverheirateten Vätern in Deutschland gestellt haben. 

Die für das Trauerspiel von Urteil verantwortlichen drei Richter am OLG Stuttgart (18. Zivilsenat - Familiensenat) haben sich in der "FamRZ", 2004, Heft 17 nicht als Autoren des Beschlusses zu erkennen gegeben. Statt dessen findet man nur die "Geschäftsleitung des OLG Stuttgart" als Mitteiler angegeben. Vielleicht nach dem Motto: Im dunkeln ist gut munkeln.  

Die Zeit ist reif für den überfälligen Wechsel. 1989 hat man die obersten Betonköpfe der SED-Diktatur in die Wüste der rechtspolitischen Bedeutungslosigkeit geschickt, bleibt zu hoffen und dafür zu arbeiten, dass dieses Schicksal möglichst bald auch die konservativen Betonköpfe im vereinigten Deutschland ereilt.

 

Infos zum OLG Stuttgart auch unter Christian Gampert:

 

 

 


 

 

 

Pappa ante portas

Oberlandesgericht Brandenburg setzt sich für die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ein

 

13 UF 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht

53 F 86/07 Amtsgericht Neuruppin

 

Beschluss vom 06.02.2008

 

S. Surkau - Stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg (2001, ..., 2008) 

Dr. Gerschner - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (2008)

Rieger - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg (2008)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mit dem Beschluss tragen die Richter/innen des Oberlandesgerichtes unter Bezugnahme auf die väterdiskriminierende Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 vor, dass es statthaft wäre, wenn das Kind auf Grund von Defiziten der Mutter in eine Pflegefamilie käme und der Vater des Kindes kein Recht habe, die Betreuung des Kindes selbst durchzuführen.

In welchem undemokratischen und sexistischem Land leben wir eigentlich, wo so etwas möglich ist.

www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/13%20UF%20002-08.pdf

 

 


 

 

 

Bitten der Kinder

 

Die Häuser sollen nicht brennen.

Bomben sollt man nicht kennen.

Die Nacht soll für den Schlaf sein.

leben soll keine Straf' sein.

Die Mütter sollen nicht weinen.

Keiner sollt töten einen.

Alle sollen was bauen,

da kann man allen trauen.

Die Jungen sollen's erreichen.

Die Alten desgleichen.

 

 

Bertolt Brecht

 

 

Kommentar Väternotruf:

Als Brecht diese Gedicht schrieb, waren viele deutsche Väter tot oder in Kriegsgefangenschaft. Kein Wunder, wenn Brecht bei seiner Rückkehr aus den USA nach Deutschland nur weinende Mütter gesehen haben mag. Zumal ich die wenigen Väter, die er wohl auch damals getroffen hat, sich wohl in typisch männlicher Beherrschung das Weinen verboten haben.

Wir finden, es ist höchste Zeit das Gedicht von Brecht geschlechtergerecht zu formulieren. Daher also unsere neue Fassung.

 

 

 

Bitten der Kinder

 

Die Häuser sollen nicht brennen.

Bomben sollt man nicht kennen.

Die Nacht soll für den Schlaf sein.

leben soll keine Straf' sein.

Die Mütter und Väter sollen nicht weinen.

Keiner sollt töten einen.

Alle sollen was bauen,

da kann man allen trauen.

Die Jungen sollen's erreichen.

Die Alten desgleichen.

 

 


 

 

 

25. Februar 2008, 17:08 Uhr

NAZI-MUTTER

Zyklon B im Kinderzimmer

Von Jörg Diehl

Hakenkreuz-Flagge, Hitler-Porträt, SS-Kerzenständer: In einer mit Nazi-Devotionalien gepflasterten Wohnung lebt eine Kielerin mit ihren vier Töchtern. Inzwischen zeichnet das jüngste Mädchen selbst braune Bildchen - und die Behörden können wenig dagegen tun.

Kiel - Es sind Aufnahmen, wie sie verstörender kaum sein können. Über dem Wäscheständer hängt eine Hakenkreuz-Fahne, in der gläsernen Vitrine stehen ein Hitler-Porträt und ein Kerzenständer mit SS-Runen. Die erschreckenden Bilder, die SPIEGEL TV nun erstmals ausstrahlte, stammen aus der Kieler Wohnung einer vierfachen Mutter, 39.

SPIEGEL TV

Nazi-Kritzeleien im Kinderzimmer: Keine Chance, Demokrat zu werden

"Ich bin eine nationale Sozialistin", bekennt die Hartz-IV-Empfängerin freimütig vor laufender Kamera. "Ganz und gar." Die Nazi-Symbole stünden in ihrer Wahrnehmung deshalb auch nicht für millionenfachen Mord, Kriegstreiberei und Verbrechen gegen Menschlichkeit, sondern für "Wahrheit, für Hinterfragen, für Denken". Und auf die Frage des Reporters, ob sie den Holocaust leugne, antwortet die Frau ebenso listig wie eindeutig: "Das darf ich nicht."

Eine Erwachsene auf braunen Abwegen - das ist furchtbar. Noch erschreckender mutet jedoch das Gekritzel ihrer sieben Jahre alten Tochter an, das SPIEGEL TV öffentlich machte. Demnach hat das Mädchen mit Buntstiften dutzende Hakenkreuze, SS-Runen und Nazi-Parolen an die Wand ihres Kinderzimmers geschmiert. Auch die Zahl "88" taucht immer wieder auf. Sie steht im braunen Jargon, weil H der achte Buchstabe im Alphabet ist, für den NS-Gruß "Heil Hitler".

Besonders gruselig mutet dabei ein Detail an, das beim ersten Hinsehen zunächst nicht auffällt. In der unteren linken Ecke der Aufnahme ist die ungelenke Zeichnung einer Tonne zu erkennen, auf die mit Kinderhand "Zückon B" gekritzelt wurde. Gemeint ist offenbar das hochgiftige Insektizid Zyklon B, das zwischen 1941 und 1945 zum Massenmord in den Vernichtungslagern des Dritten Reichs eingesetzt wurde.

Konfrontiert mit den Aufnahmen aus der Wohnung und den Schmierereien ihrer Tochter entgegnet die Kielerin den Reportern: "Ich finde das völlig in Ordnung." Nur sei "ärgerlich", dass ihre Jüngste mit den braunen Botschaften die Tapete der Sozialwohnung beschädigt habe.

"Dass ein kleines Mädchen in einem solchen Umfeld aufwächst, heißt doch, dass sie nie eine echte Chance hat, zu einer Demokratin zu werden", empört sich der schleswig-holsteinische Verfassungsschützer Horst Eger vor der Kamera. "Das ist unerträglich."

Der Meinung sind zwar auch die Bediensteten im Amt für Familie und Soziales der Stadt Kiel, doch bislang können sie den rechtslastigen Erziehungsmethoden der 39-Jährigen wenig entgegensetzen. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE sagte ein Behördensprecher heute, es habe in der Zwischenzeit erste Gespräche mit der Familie gegeben. Man müsse aber noch eingehender prüfen, wie es den Mädchen bei ihrer Mutter gehe.

Mittlerweile sind auch Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Angelegenheit befasst. "Wir prüfen den Sachverhalt", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wick auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Zunächst müsse geklärt werden, ob Ermittlungen wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole (§ 86a StGB) eingeleitet würden. Das Problem: Der Paragraf stellt nur die öffentliche Zuschaustellung der Nazi-Zeichen unter Strafe.

Oder wie es ein Beamter zusammenfasst, der nicht namentlich zitiert werden möchte: "Im Grunde kann jeder Bürger zuhause erst einmal machen, was er will."

www.spiegel.de/panorama/0,1518,537646,00.html

 

 

 


 

 

Vierjähriger mit Gürtel verprügelt

Junge beim Kindernotdienst

Mit einem Gürtel hat gestern eine Mutter in einem Neuköllner Supermarkt ihren vierjährigen Sohn ins Gesicht geschlagen. Das Kind hatte zuvor eine Kindermilchschnitte in die Jacke gesteckt. Eine Mitarbeiterin hatte das bemerkt und die 37-jährige Mutter angesprochen. Daraufhin holte die Frau den Gürtel aus dem Kinderwagen ihrer einjährigen Tochter hervor und schlug los. Das Personal ging dazwischen und verhinderte weitere Schläge. Die Polizei wurde alarmiert. Währenddessen schrie die Frau ihr Kind an und drohte mit weiteren Schlägen. Polizisten brachten den verstörten Jungen zum Kindernotdienst. Gegen die Frau wird wegen Kindesmisshandlung ermittelt. Ob sie ihren Sohn wiederbekommt, ist unklar. (ls.)

 

Berliner Zeitung, 22.02.2008

 

 


 

 

 

22. Februar 2008

 

TOTE KINDER VON DARRY

"Meine Söhne sind immer noch bei mir"

Von Jörg Diehl

Fünf Jungen, wohl von der eigenen Mutter erstickt - was trieb die 31-Jährige aus Schleswig-Holstein zu der Tat? Knapp drei Monate später hat ihr Mann nun mit SPIEGEL-TV-Reportern das Unglückshaus besucht. Protokoll einer furchtbaren Heimkehr.

Hamburg - Es ist, als wäre es gestern gewesen, dass Michael Kitzmuller das hell geklinkerte Einfamilienhaus im schleswig-holsteinischen Darry verließ. Spielsachen stapeln sich auf dem Boden. Schulranzen liegen in den Ecken. Die Sonne flutet durch die großen Fenster und taucht die Räume in ein freundliches Licht. Es ist, als wäre nichts passiert.

 

Dabei ist hier das Schlimmste passiert, was ein Vater sich nur vorstellen kann. Seine Söhne Aidan, 3, Ronan, 5, Liam, 6, Jonas, 8, und Justin, 9, wurden in diesem Haus erst betäubt und dann mit Plastiktüten erstickt. Und die Täterin war nach allem, was man weiß, die Mutter der Kleinen: Steffi, 31, seine Frau.

"Ich musste wieder hierher", sagt Kitzmuller, 35, als er nun in Begleitung von SPIEGEL TV nach Darry zurückkehrt. "Das ist eine Art Nähe. Meine Söhne sind immer noch bei mir, ich spüre sie." Und deshalb zeigen die Fernsehbilder nun einen erwachsenen Mann im karierten Flanellhemd, mit Ohrring, Bart und Brille, wie er zärtlich einen Teddybären an seine Brust drückt: "Ich habe schöne Erinnerungen an diese Sachen. Das ist alles, was bleibt."

Steffi, mit der Kitzmuller seit mehr als sieben Jahren verheiratet ist und die sich zurzeit in einer psychiatrischen Einrichtung befindet, nennt er nur "die Frau". Sein Gesicht wird ganz hart, wenn er von ihr spricht, der Blick fest, der Körper scheint sich zusammenzuziehen, als wollte er einen Panzer bilden. "Ich wünschte, sie wäre tot und nicht meine Kinder", sagt er.

Und was die Situation für Kitzmuller noch unerträglicher macht, so das überhaupt möglich ist: "Die Frau" hat nach Informationen von SPIEGEL TV keinen Prozess zu fürchten. Die Staatsanwaltschaft Kiel wird "einen Antrag auf Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt stellen", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wick den Reportern mitteilte. Steffis Anwalt, Hans-Joachim Liebe, wollte sich dazu auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht äußern. Es gelte, das erforderliche Sachverständigengutachten abzuwarten, sagte er.

 

 

Kennengelernt haben sich Kitzmuller und Steffi aus Halle-Neustadt über das Internet, da lebte er noch in seiner Heimat, den USA. Für die junge Frau und ihre beiden Söhne aus einer früheren Beziehung zog er nach Deutschland, sie heirateten und bekamen drei Kinder, doch irgendwann begann Steffi sich zu verändern. Schizophrene Psychose, diagnostizierten die Ärzte.

Er sei eines Abends nach Hause gekommen, so erinnert sich Michael im Gespräch mit SPIEGEL TV, "und die Bude sah total unmöglich aus. Ich sagte: 'Was geht denn hier ab?'" Und seine Frau habe ihm geantwortet: "Ja, die Dämonen haben mich von der Arbeit abgehalten. Ich musste ständig anhalten und die Kinder segnen."

Steffi sprach ihm gegenüber immer öfter von Selbstmord und davon, ihren Kindern etwas anzutun, doch wenn Fremde hinzukommen, schaltete sie um und wirkte normal. Weil Kitzmuller Angst um seine Jungs hatte und sich nicht mehr anders zu helfen wusste, nahm er Steffis Wahnvorstellungen mit einem Diktiergerät auf.

Das gab er im August 2007, so sagt er heute, der Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Plön und bat sie, es an Steffis Psychiater im Krankenhaus Preetz weiterzureichen. Doch weder die Sozialarbeiterin noch der Arzt hörten sich das Band jemals an. "Seine Ausrede war", so Kitzmuller zu SPIEGEL TV, "er hatte kein Nachspielgerät. Das ist Quatsch. Er hätte nur auf den Knopf drücken müssen." Die Behörden hätten ihn vollkommen alleine gelassen. "Das war das Todesurteil für meine Kinder."

 

 

Am 4. Dezember, einen Tag vor der Tat, kaufte Steffi ihrem Mann eine Fahrkarte nach Berlin, gab ihm etwas Geld und schickte ihn fort - er sollte etwas ausspannen, Bekannte treffen, auf andere Gedanken kommen. Damit sich Michael keine Sorgen um seine Söhne machte, erzählte Steffi ihm, sie erwarte Besuch von zwei Freundinnen, die sich gemeinsam mit ihr um die Kinder kümmern würden. Michael fuhr. Seine Kinder starben.

Fast drei Monate später steht Kitzmuller nun in der Küche des Unglückshauses, seine Hände halten einen Plastikbecher, er fährt mit dem Finger vorsichtig über den Rand des Gefäßes. Sein Sohn habe immer daraus getrunken, sagt er leise. Und dann setzt er hinzu, mit zitternder Stimme: "Für andere Leute ist das nur ein Becher, aber mir ist er mehr wert als der teuerste Diamant der Welt."

Die Reportage über Michael Kitzmuller sehen Sie im SPIEGEL-TV-MAGAZIN, Sonntag, 22.25 Uhr auf RTL

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,537147,00.html

 

 

 

 


 

 

 

 

Fall Darry bleibt ohne Konsequenzen

Psychisch kranke Mutter erstickte ihre fünf Kinder, Staatsanwalt will keine Klage erheben / Amt: Hilfsnetz hat funktioniert

23.2.2008 0:00 Uhr

Von Steffen Kraft, Darry

 

Dort, wo sie die Kinder gefunden haben, sieht man jetzt zwei dunkle Flecken. Einen kleinen, nicht größer als ein Kinderkopf, und einen längeren, vielleicht einen halben Meter, als hätte jemand ein Glas Wasser verkippt. „Hier hat sie den letzten Schritt getan“, sagt Michael Kitzmuller. Er ist der Vater von drei der fünf Kinder, die Anfang Dezember von ihrer psychisch kranken Mutter Steffi im schleswig-holsteinischen Dorf Darry zuerst mit Schlafmittel betäubt und dann mit Plastiktüten erstickt worden sein sollen. Kitzmuller, 35, besucht das Haus in Darry, den Raum mit dem blauen Teppich, in dem er bis zum 4. Dezember 2007 wohnte – dem Tag, an dem seine Frau ihn hinausbugsierte und dann zur Tat schritt.

Michael Kitzmuller sucht die Nähe der Kleider und Spielsachen, er nimmt einen gelben Stoffbär, drückt ihn an sich. Dann sagt er: „Die Erinnerungen geben mir Kraft.“ Er braucht sie, denn es sieht so aus, als würde der Tod seiner Kinder kaum Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Kiel wird keine Anklage erheben, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Wegen der Schizophrenie der Mutter werde die Behörde lediglich die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt beantragen. Petra Ochel, die Leiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes, ist immer noch im Amt – ebenso wie der Psychiater, der Steffi, 31, vor der Tat behandelt hatte.

Die Vernetzung der Behörden habe im „Fall Darry“ funktioniert, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Michael Kitzmuller hatte die Behörden Monate vor der Tat um Hilfe gebeten und den Ärzten sogar ein Tonband gegeben, auf dem Steffi davon sprach, die Kinder seien von Dämonen besessen. Die Ärzte sahen darin offenbar keine Gefahr für die Kinder. Für Michael Dettling, Leiter der sozialpsychiatrischen Abteilung an der Berliner Charité, ist das zumindest fragwürdig: „Der sozialpsychiatrische Dienst und der behandelnde Psychiater hätten die Frau mit ihren Wahnvorstellungen konfrontieren müssen.“

Michael Kitzmuller steigt die Treppen bis in den ersten Stock hinauf. Dort soll seine Frau Steffi die Kinder betäubt haben, bevor sie sie zum Sterben nach unten trug. In dem Raum liegt eine Matratze, davor steht ein Fernseher. Seine Lautsprecher sehen aus wie die Ohren von Mickey Maus, daneben liegt ein Heidi-Zeichentrickfilm. „Vielleicht haben die Kinder das als Letztes gesehen“, sagt Kitzmuller.

Im Nebenzimmer, auf dem Bett, das einst Steffi gehörte, liegt eine Schachtel mit Medikamenten. „Zolpidem“ steht darauf, laut Beipackzettel dient es normalerweise zur „Behandlung von Schlafstörungen“. Im Zimmer findet sich auch die Quittung über eine Anzahlung bei einem Reisebüro im nahen Lütjenburg. „Sie hatte mir für Silvester eine Reise nach Irland gebucht“, sagt Kitzmuller. Er glaubt, dass Steffi die Tat lange geplant hatte.

Auf einer Kommode neben der Tür liegt ein buntes Büchlein. Es ist das Schwangerschaftstagebuch, das Steffi vor der Geburt ihres ersten Kindes führte. Auf Seite 90 steht: „Weißt du, früher hatte ich immer Angst, die Welt könnte irgendwann kaputtgehen und ich müsste sterben – aber jetzt sehe ich es anders.“

 

 

— „Spiegel-TV-Magazin“ zeigt Michael Kitzmullers Besuch in Darry am Sonntag um 22 Uhr 25 auf RTL.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 23.02.2008)

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2481997

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nicht angeklagt wird, kann weder frei noch schuldig gesprochen werden, das ist doch ganz praktisch. Man sollte das auf alle Mörder und Totschläger/innen ausdehnen, dann würden sich die Steuerzahler/innen eine Menge Geld für Gefängnisplätze sparen und der Wilde Westen hätte fortan Konjunktur in Deutschland.

Während man im Neuköllner Fall "Vierjähriger mit Gürtel verprügelt" (Berliner Zeitung, 22.02.2008) gegen die Mutter noch ermittelt, sieht es so aus, als ob die Staatsanwaltschaft in Kiel, die fünffache Kindesmörderin nicht weiter strafrechtlich belästigen möchte und daran statt dessen darüber nachdenkt, die Mutter in einer psychiatrischen Anstalt unterzubringen, wobei doch von ihr keine Wiederholungsgefahr ausgehen dürfte, da ja nun alle ihre Kinder schon tot sind.

 

"Die Staatsanwaltschaft Kiel wird "einen Antrag auf Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt stellen", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wick den Reportern mitteilte. Steffis Anwalt, Hans-Joachim Liebe, wollte sich dazu auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht äußern. Es gelte, das erforderliche Sachverständigengutachten abzuwarten, sagte er."

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,537147,00.html - 22. Februar 2008

 

Wir meinen, die gute Mutter sollte unverzüglich freigelassen werden und für die Zeit, die sie unschuldig im Gefängnis oder sonstwo sitzen musste, entschädigt werden. Anschließend sollte man ihr eine Stelle im Bundesfamilienministerium Abteilung "Mutterschaft und geistiges Heilen" anbieten. So könnte sie ihre persönlichen Erfahrungen einbringen, wie schwer es in Deutschland ist, Mutter zu sein und wie leicht es ist, die unnützen Blagen wieder loszuwerden.

Die beiden Väter der fünf toten Kinder sollte man aber mal genau unter die Lupe nehmen. Wir wissen ja, Väter sind potentiell Gewalttäter und Kinderschänder und gehören als solche vorsorglich weggesperrt, was ja in Deutschland auch schon ganz gut klappt, wenngleich sich das Bundesfamilienministerium da noch um weitere Verbesserungen bemüht, wie die folgende Broschüre zeigt:

 

 

 

Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern

Mi 24.01.2007

Sie richtet sich auch an die anderen Beteiligten am Gewaltgeschehen und an alle, die mit misshandelten Müttern und ihren Kindern in Kontakt kommen. Die Broschüre geht auf einen Text von Barbro Metell zurück, die in Schweden viele Jahre in einer Spezialberatungsstelle für Kinder und Mütter, die misshandelt wurden, gearbeitet hat. Er wurde von BIG e. V. überarbeitet und auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten.

 

Broschüre des Bundesfamilienministerium

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23602-Broschure-Mehr-Mut-zum-Reden,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

 

 

 


 

 

 

18. Februar 2008 - Pressemitteilung 04/08

Tötung eines 15-jährigen Mädchens in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Mutter wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine 42 Jahre alte Maschinenarbeiterin Anklage wegen Mordes erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist die Frau dringend verdächtig, am frühen Morgen des 12. August 2007 ihre zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alte Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg im Schlaf erstochen zu haben.

Die aus Unterfranken stammende Frau lebte allein mit ihrer Tochter in einer Wohnung in der Nürnberger Südstadt. Dabei soll es zunehmend zu Überforderungssituationen gekommen sein. In diesem Zusammenhang soll die Maschinenarbeiterin schließlich am frühen Morgen des 12. August 2007 ihrer noch schlafenden Tochter ein Messer gezielt in die Brust gestoßen und sie dadurch getötet haben.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die 42-jährige Frau den Umstand, dass ihre Tochter noch schlief und deshalb keine Möglichkeit zur Gegenwehr hatte, gezielt für ihr Vorhaben ausgenutzt hat. Sie wirft ihr deshalb eine heimtückisch begangene Tötung und damit Mord vor. Im Ermittlungsverfahren haben sich bei der Maschinenarbeiterin Hinweise auf eine krankheitsbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit ergeben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie die erhobene Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Die Staatsanwaltschaft hat zum Nachweis der von ihr erhobenen Vorwürfe 16 Zeugen und drei Sachverständige angeboten.

 

Dr. Andreas Quentin

Richter am Oberlandesgericht

 

www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01206/

 

 


 

 

 

12. Februar 2008 - 00:00 Uhr

Doppelmord-Prozess: Staatsanwalt fordert Höchststrafe

von Tim In der Smitten

Über drei Monate dauerte der Prozess, am Dienstag gab es die Plädoyers im Verfahren gegen Erol P.

Für die Verteidiger von Erol P., Rainer Pohlen (l.) und Gerd Meister, ist der 39-Jährige kein Mörder. (Foto: IdS)

Mönchengladbach. Nach über drei Monaten Prozessdauer hat es am Dienstag die Plädoyers im Doppelmord Verfahren gegen Erol P. (39) gegeben. Staatsanwalt Stefan Lingens forderte die höchste im deutschen Strafprozess vorstellbare Strafe gegen P., der mit kahl rasiertem Schädel auf der Anklagebank kauerte und ununterbrochen weinte.

„Ich beantrage, Erol P. zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden“, so Lingens.

Der 39-Jährige sei eine Gefahr für seine Familienangehörigen und die Allgemeinheit, sagte der Jurist vor dem Landgericht Mönchengladbach. „Der Angeklagte hat zudem eine charakterliche Neigung zu Wutausbrüchen, sexuellen Straftaten und zur Gewalt“, so Lingens weiter.

Sollte das Gericht dem folgen, bliebe Erol P. bis ins hohe Alter in Haft. Für den Staatsanwalt gab es nicht die geringsten Zweifel, dass Erol P. seine Frau (36) und seine Tochter (18) nach einem Sorgerechtstermin auf offener Straße mit Kopfschüssen getötet hat.

Die Tat komme „einer zweifachen Hinrichtung gleich“ und sei „Ausdruck seines abgrundtiefen Hasses“, sagte der Staatsanwalt. So habe Erol P. seiner am Boden liegenden Frau den Fuß auf die Brust gesetzt und ihr zwei Mal in den Kopf geschossen.

Seiner Tochter habe er von hinten in den Kopf geschossen und der am Boden liegenden jungen Frau dann noch einmal in den Kopf gefeuert. Dabei habe es sich keineswegs um Affekt-Taten gehandelt, wie die Verteidigung während des ganzen Prozesses darzustellen versuchte.

Lediglich den Vorwurf, Erol P. habe versucht, seinen Sohn zu ermorden, ließ der Ankläger fallen. Für ihn steht jedoch fest, dass P. seine Schwägerin vergewaltigt und dabei mit Bissen im Intimbereich schwer verletzt hat.

Verteidigung: „Die Tötung war nicht arglistig.“

Für die Verteidiger Rainer Pohlen und Gerd Meister kommt dagegen nur eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes in Frage. „Da Erol P. seine Familie oft genug bedroht hat, hätte sie mit einem Übergriff rechnen müssen und sei nicht arglos gewesen“, so kalte juristische Schlussfolgerung.

Den Vorwurf der Vergewaltigung seiner Schwägerin sahen die Verteidiger als nicht bewiesen an. Das angebliche Opfer habe vor Gericht eine „typisch südländisch-hysterische Darbietung“ geboten, die nicht glaubwürdig gewesen sei, so Gerd Meister. Die Verteidigung setzt alles daran, die Verurteilung wegen Vergewaltigung zu umgehen, weil daran die mögliche Sicherungsverwahrung hängt.

Rechtsanwältin Gülsen Celebi, die eine Schwägerin der Getöteten als Nebenklägerin vor Gericht vertritt, reagierte entsetzt. „Damit hat der Kollege den Bogen überspannt. Es gibt gewisse Regeln, an die man sich halten soll. Einen Zeugen, der völlig glaubwürdig hier aussagt, so zu bezeichnen, geht eindeutig zu weit.“

Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst

Ermittlungen in den eigenen Reihen der Justiz verliefen derweil ergebnislos. Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst: Weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag, auf den die Anwältin seiner Frau, Celebi, die Justiz hingewiesen hatte. Bei einem Sorgerechtstermin wurde P. jedoch nicht verhaftet. Minuten später geschah die Tat.

Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Doppelmord: Hintergrund und Ablauf

Staatsanwalt Stefan Lingens ist der Ankläger im Mordprozess.

Gewaltschutz: Wie gestern bekannt wurde, hatte Anwältin Gülsen Celebi vor dem Familiengericht am Tat-Tag Gewaltschutz für Rukyie und Derya P. gefordert. Erol P. hätte sich den zwei Frauen dann nicht mehr nähern dürfen. Der Familienrichter sah jedoch keinen Grund für eine sofortigen, derartigen Beschluss.

Ablauf: Nach der Sorgerechtsverhandlung, bei der Erol P. trotz offenen Haftbefehls nicht verhaftet wird, fährt er zur Wohnung seiner Ex-Frau an der Frankenstraße. Dort erschießt er seine Frau und seine Tochter mit gezielten Kopfschüssen. Eine Stunde nach der Tat stellt sich Erol P. der Polizei in Viersen.

http://www.wz-newsline.de/?redid=196917

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was hätte den beiden Frauen ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz genützt? Wahrscheinlich nichts, denn warum sollte sich ein Rasender von einen Stück Papier beeindrucken lassen. Nächstens teilt man noch bedrucktes Papier an Amokläufer aus, in der Hoffnung, dass diese dann zur Ruhe kommen und den nächsten Psychologen aufsuchen. 

 

 

 

Mönchengladbach

Doppel-Mord: Polizei erhebt Vorwürfe gegen Justiz

VON PETER KORN, GABI PETERS GERHARD VOOGT UND DIETER WEBER -

zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 07:08

Mönchengladbach (RP) Die Justizpanne, die möglicherweise Ursache für den Doppelmord an der 37-jährigen Türkin und deren Tochter ist, hat NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf den Plan gerufen. Sie sicherte am Dienstag zu, dass die Umstände des Doppelmordes mit Hochdruck aufgeklärt würden.

Die zwei Frauen waren auf offener Straße erschossen worden. Foto: Detlef Ilgner

„Die Tatsache, dass die schreckliche Bluttat durch eine rechtzeitige Festnahme des mutmaßlichen Täters hätte verhindert werden können, hat mich besonders entsetzt“, betonte die Ministerin. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund müsse akribisch und schnell geprüft werden, wem in diesem Zusammenhang Versäumnisse vorzuwerfen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft Krefeld übertragen.

Der Bluttat war ein Termin beim Amtsgericht vorausgegangen, bei dem der spätere Todesschütze Erol P. um das Besuchsrecht für seine drei Kinder stritt. Obwohl bei der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Vergewaltigung gegen ihn vorlag und der Richter darüber informiert worden war, konnte der 38-Jährige das Amtsgericht in Mönchengladbach unbehelligt verlassen.

Wenig später erschoss P. seine von ihm getrennt lebende Frau und die gemeinsame Tochter auf offener Straße. „Die Ermittler prüfen nun, ob der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung gegen Justizbedienstete besteht“, sagte ein Sprecher der Justizministerin.

Soviel scheint festzustehen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach rief nicht die Polizei, als sie Stunden vor dem Doppelmord die Information bekam, dass P. sich im Familiengericht aufhielt. Der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach räumte gegenüber unserer Redaktion ein, die Information sei bei der Staatsanwaltschaft „tatsächlich steckengeblieben“.

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Doppel-Mord-Polizei-erhebt-Vorwuerfe-gegen-Justiz_aid_417412.html

 

 


 

 

 

Mönchengladbach

Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?

Bei dem brutalen Mord an zwei Kindern in Mönchengladbach steht für die Polizei fest: Die Mutter ist die Täterin. Aber hätte das Drama vielleicht verhindert werden können? Was wusste das Jugendamt über die Zustände in der Familie?

Blumen, Kerzen und Briefe liegen am Dienstag in Moenchengladbach vor dem Haus, in dem am Montag zwei Kinderleichen entdeckt wurden. - Foto: ddp

MÖNCHENGLADBACH - "Für uns besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Mutter die beiden Kinder umgebracht hat", erklärte der Leiter der zuständigen Mordkommission, Friedhelm Schultz. Die Tante der toten Kinder hatte sich am Rosenmontag bei der Polizei gemeldet und erklärt, sie habe Angst, dass die 36-jährige Mutter sich und den Kleinen etwas antun könnte.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, die 36-jährige Hausfrau habe die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet und ihre beiden Kinder umgebracht. Das Paar lebt seit Monaten getrennt, sie wollte ihn immer wieder zurückgewinnen: "Unter anderem hat sie Schönheitsoperationen machen lassen, um attraktiver zu wirken." Als letztes Druckmittel habe sie damit gedroht, sich und den Kindern etwas anzutun. "Im Familienkreis hat das aber wohl keiner richtig ernst genommen."

Inzwischen sei die Frau in die Psychiatrie nach Viersen eingewiesen worden. "Sie macht einen eigenartigen Eindruck, geprägt von starken Stimmungsschwankungen. Zudem scheint sie suizidgefährdet", erklärte Friedhelm Schultz.

Schuldfähigkeit der Mutter wird in Frage gestellt

Unklar ist, was das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach über die Situation in der Familie wusste. Laut Polizei war das Jugendamt in der Wohnung bereits vorstellig geworden, genauere Angaben konnten die Ermittler dazu noch nicht machen. Für eine Stellungnahme war von Seiten der Stadt niemand zu erreichen.

Die Mutter muss unter dem Verdacht des zweifachen Mordes angesichts ihres psychisch labilen Zustandes vorerst in der Psychiatrie bleiben und dort behandelt werden. "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Der Ehemann der Frau wurde von der Polizei über den Tod seiner Kinder informiert. Der aus Düsseldorf stammende Buchhalter erlitt den Angaben zufolge einen Zusammenbruch.

05.02.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindermord;art1117,2470633

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?", titelt der Berliner Tagesspiegel, grad so, als ob es nicht die Mutter selbst gewesen wäre, die die beiden Kinder tötete, sondern der "Trennungsschmerz". Nun ist ein Trennungsschmerz keine Person, die man wegen Mordes anklagen könnte. Wenn es aber der "Trennungsschmerz" war, der die beiden Kinder tötete, dann muss man die Mutter natürlich freisprechen, denn sie hat die Kinder ja nicht umgebracht, sondern der "Trennungsschmerz". 

Der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen deutet es ja schon an: "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagt er laut Zeitungsbericht. Genau so ist es auch, denn nicht die Mutter hat die Kinder umgebracht, sondern der Trennungsschmerz. Wer das anders sieht, gehört ins Gefängnis bei verschärften Arrest

Denkbar wäre es dann höchstens noch, die Mutter wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, denn sie hat ja schließlich den Befehl des "Trennungsschmerzes" ausgeführt. Der "Trennungsschmerz" selbst ist aber unschuldig, denn er ist ja keine juristische Person, kann also nicht angeklagt werden.

So wäre wieder einmal alles in Ordnung. Gute Mutter, die große Sorgen hat, tötet im Auftrag des "Trennungsschmerzes" zwei Kinder. Wir meinen, die Frau hat das Bundesverdienstkreuz verdient oder sollte Leiterin des Frauenhauses Mönchengladbach werden, eine Stelle als Aufseherin im KZ Ravensbrück kann sie ja nicht mehr bekommen, da dort nur noch ein Museum eingerichtet ist, dass an den Tod von Tausenden von Frauen, Kindern und Jugendlichen erinnern.

 

 

 

Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit (früher auch Zurechnungsunfähigkeit genannt) ist der wichtigste Schuldausschließungsgrund, den das Strafgesetzbuch kennt. Das deutsche Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im deutschen Strafgesetzbuch wird die Schuldunfähigkeit in den §§ 19, 20 und 21 geregelt. Schuldunfähigkeit ist nicht mit Deliktsunfähigkeit aus dem Zivilrecht gleichzusetzen, obwohl häufig beide Voraussetzungen vorliegen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ein bei Staatsanwälten und Strafrichtern beliebter Trick, tötende Mütter vor dem Strafrecht zu bewahren ist die Behauptung einer sogenannten Schuldunfähigkeit im Tatzeitraum. Nur, im Tatzeitraum war gar kein Staatsanwalt oder Richter anwesend, sonst wäre die Tat sicher auch nicht passiert. Woher will der Staatsanwalt oder Richter dann aber wissen, dass die tötende Mutter im Tatzeitraum schuldunfähig war? Für dieses astrologische Wunderwerk benötigt die Justiz einen sogenannten Sachverständigen. Sachverständige sind Menschen, die von sich behaupten, sie könnten in die Vergangenheit sehen, wie es da wirklich war. "Sachverständige" sind also Hellseher, die in unserem wissenschaftsgläubigen Zeitalter in die Kristallkugel blicken und dabei nach hinten schauen. Während sie so in die Vergangenheit schauen, erblicken sie mit ihrem astrologischen Blick die Schuldunfähigkeit der Mutter und schon am nächsten Tag teilen sie das dem Staatsanwalt mit, der auf diese Nachricht schon hoffnungsvoll gewartet hat, denn nun kann er weitere Ermittlungen einstellen und braucht keine Anklage erheben. Das spart der Justiz Zeit und ein schlechtes Gewissen, denn schließlich will man einer tötenden Mutter nicht zu nahe treten, denn sie ist ja schon genug bestraft, dass ihr Kind nun tot ist und sie an diesem ihre Neurose nicht mehr abarbeiten kann.

 

 

 


 

 

 

 

Familientragödie

Kindermord am Rosenmontag

© Roland Weihrauch/DPA

Vor der Eingangstür der des Familienwohnhauses legten Nachbarn Blumen und Andenken nieder

Von Frank Gerstenberg, Mönchengladbach

Einen Tag nach dem rätselhaften Tod von zwei Kindern in Mönchengladbach hat die Polizei die Mutter festgenommen. Die Frau soll ihre zweijährige Tochter und ihren achtjährigen Sohn ermordet haben. Der Vater steht unter Schock.

Die zierliche Frau mit den langen schwarzen Haaren scheint sichtlich besorgt, als sie am Rosenmontag gegen Mittag die Polizeiwache in Mönchengladbach-Rheydt betritt: "Meine Schwester hat gedroht, sich und die Kinder umzubringen", berichtet die 34-Jährige. Es war nicht das erste Mal. Seit Tuvik E. (33) nach fast zehn Jahren Ehe seine drei Jahre ältere Frau Karima E. vor rund sechs Monaten verlassen hatte, häuften sich die Drohungen. Jetzt spitzte sich die Situation offenbar zu: Karima hatte angeblich erfahren, dass ihr (Noch)-Ehemann eine neue Freundin hat.

Ihre Schwester versucht am Rosenmontag mehrfach, Karima in ihrer Wohnung an der Myllondonker Straße im Mönchengladbacher Stadtteil Lürrip zu erreichen - vergeblich. Im niederrheinischen Mönchengladbach wird zur gleichen Zeit heftig Karneval gefeiert. Doch an einen Scherz glaubt auf der Polizeiwache in Rheydt niemand. "Da stimmt etwas nicht, ich mache mir Sorgen um die Kinder", gibt die Schwester zu Protokoll. "Die Frau machte einen glaubhaften Eindruck", so Polizeipressesprecher Willy Theveßen.

Polizisten kommen zu spät

Gegen 13.30 Uhr stehen am Rosenmontag zwei Polizeibeamte vor der Wohnung der Familie E., die seit drei Jahren in dem braun geklinkerten Sieben-Familien-Haus wohnt. Karima E. reagiert zunächst nicht. Als die Polizei sich nicht abwimmeln lässt, öffnet sich plötzlich die Tür. Ihre Schwester "spinnt", sagt die 36-jährige gelernte Bürokauffrau, die in Deutschland aufgewachsen ist und bis vor kurzem noch im Qualitäts-Management eines KFZ-Zulieferbetriebes gearbeitet hat. Die Kinder schliefen, es ginge ihnen "gut".

Den Polizisten fällt auf, dass Karima E. einen verwirrten Eindruck macht. Als sie darauf bestehen, die Wohnung betreten zu dürfen, wird die Frau wütend: "Hausfriedensbruch", schimpft sie. Wenige Sekunden später stehen die Polizisten vor der Katastrophe. Im Kinderzimmer liegen die leblosen Yasmina (2) und Souheil (8), der eine Mönchengladbacher Grundschule besuchte. Der Notarzt kann nur noch den Tod feststellen. Die Mutter der Kinder bricht zusammen und wird wegen Suizidgefahr in das Landeskrankenhaus Süchteln gebracht.

"Es besteht nach den bisherigen Ermittlungen kein Zweifel daran, dass die Mutter die Täterin ist", sagt der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Frau soll ihre Kinder "heimtückisch" und aus "niederen Beweggründen" in der Nacht zu Rosenmontag ermordet haben. Entgegen anders lautenden Meldungen hatte das Amtsgericht zunächst keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit der Frau zu zweifeln und erließ daher am späten Dienstagnachmittag Haftbefehl wegen Mordes. Parallel wird die Frau in den kommenden Wochen in der Psychiatrie behandelt. Über das Motiv der Frau und die näheren Umstände des Todes der Kinder hielten sich Polizei und Staatsanwalt noch bedeckt. "Wir wollen keine Einzelheiten veröffentlichen, die nur der Täter wissen kann und die dann vor Gericht nicht mehr verwertbar wären", sagt der Leiter der Mordkommission, Friedhelm Schultz.

Der Vater brach zusammen

Der Vater der beiden Kinder, Tuvik E., der sich über die Karnevalstage im Raum Düsseldorf-Aachen aufhielt, erfuhr erst Montagnachmittag von der Polizei, dass seine beiden Kinder tot sind. "Er ist auf der Wache zusammengebrochen", sagt Polizeipressesprecher Theveßen.

Die Familie E. hat in der Nachbarschaft offensichtlich einen widersprüchlichen Eindruck hinterlassen. Die Vermieterin Maria Boos (46), die im Erdgeschoss des Hauses an der Myllendonkstraße eine Bäckerei betreibt, weiß nur Gutes zu berichten: "Eine adrette Familie. Gestern habe ich die Kinder noch gesehen. Am Nachmittag kamen sie nach Hause, sind dann nach oben in die Wohnung gegangen. An so etwas Furchtbares dachte niemand." Eine andere Nachbarin will weniger positive Beobachtungen gemacht haben: Sie habe die kleine Yasmina vor einigen Tagen ohne Schuhe nur auf Socken auf der Straße aufgelesen. Ihre Mutter sei in einem Jogginganzug schreiend einem Mann hinterhergelaufen.

Fest steht für die Polizei nach den Aussagen der Schwester, dass Karima E. ihren Mann unbedingt zurück haben wollte. Sie sei sogar ohne Einverständnis ihres Mannes zum zweiten Mal schwanger geworden. Sogar mehrerer Schönheits-Operationen habe sie sich unterzogen, nur um Tuvik E. zu halten. Sie stellte laut Polizeiinformationen ihrem Mann nach, suchte bei Freunden und in Kneipen nach ihm und ließ dabei ihre Kinder allein zu Hause. Doch der Ehemann, ein Buchhalter, wollte schon länger nichts mehr von seiner Frau wissen. Auf offener Straße kam es sogar zu Handgreiflichkeiten zwischen den Eheleuten. Nach einem Tritt ans Schienbein zeigte der Ehemann im Januar seine rabiate (Noch)-Ehefrau wegen Körperverletzung an. Die Drohungen seiner Frau, dass sie sich und die Kinder umbringen wolle, habe er nicht ernst genommen, sagte er bei der Polizei aus.

05.02.2008

www.stern.de/politik/panorama/:Familientrag%F6die-Kindermord-Rosenmontag/610008.html?nv=rss

 

 


 

 

Berlin, 21. Februar 2008

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.

Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.

„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt dem rechtlichen Vater nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, bei fehlender Einwilligung die Abstammung zu klären, ohne Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.

„Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der „echte“ Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf eine Härteklausel vor“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Künftig wird es zwei Verfahren geben:

I. Verfahren auf Klärung der Abstammung

II. Anfechtung der Vaterschaft

I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)

Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.

Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.

Willigen die anderen Familienangehörigen nicht in die Abstammungsuntersuchung ein, wird ihre Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt. Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.

Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z. B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.

II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n. F.)

Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.

Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel, einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen und andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen. Nach Fristablauf soll Rechtssicherheit eintreten. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten.

Hemmung der Anfechtungsfrist

Die Anfechtungsfrist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.

Beispiel: Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen – also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter. Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.

Die Neuregelung soll spätestens am 31. März 2008 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zu dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/klaerung-vaterschaft

 

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bundesjustizministerin Zypries verbreitet - wissend oder unwissend - Halbwahrheiten, wenn sie erklärt:

„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. "

Es ist natürlich unsinnig, zu behaupten, Eltern würden gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" ihres ihnen rechtlich zugeordneten Kindes verstoßen, wenn sie einen "heimlichen" Abstammungstest durchführen. Wenn Eltern im Kinderzimmer ihres Kindes gucken, ob dort aufgeräumt ist oder das Kind "Ballerspiele" spielt, ist das auch kein Eingriff der Eltern in das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" ihres ihnen rechtlich zugeordneten Kindes.

Aber im Bundesjustizministerium lässt man nicht locker, wenn es darum geht, Väter an die Kandare zu nehmen und auf SPD-Linie zu trimmen. Kein Wunder wenn kaum noch ein vernünftiger Mensch die SPD wählen will.

Unser Fazit: Wir sehen Lernbedarf bei Frau Zypries - aber leider nicht zu knapp. Vielleicht gibt sie einfach mal ihren Job auf und setzt sich noch ein paar Jahre auf die Schulbank.

 

Was fällt uns noch zur Politik der SPD ein:

Max Liebermann: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte." 

(Original Dialekt: "Ach, wissen Se, ick kann jar nich soville fressen, wie ich kotzen möchte.")

Dieses Zitat wird oft fälschlicherweise Kurt Tucholsky zugeschrieben.

http://de.wikiquote.org/wiki/Max_Liebermann

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Wittenberg sorgt für die Einhaltung des Grundgesetzes

Während an anderen Gerichten bis hin in die höheren Instanzen geschlafen wird, wird am Amtsgericht Wittenberg Recht gesprochen, das Artikel 6 Grundgesetz ernst nimmt.

Der nichtverheiratete Vater Kazim Görgülü erhält per einstweiliger Anordnung vom 11.02.2008 - Aktenzeichen 4F 621/07 SO - das Sorgerecht für seinen Sohn, der von der Mutter zur Adoption "freigegeben" war.

Wollen wir hoffen, dass endlich auch der Gesetzgeber und das bisher die verfassungswidrige sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder befürwortende Bundesverfassungsgericht nachzieht und endlich dem Gleichbehandlungsgedanken des Grundgesetzes von Männern und Frauen bezüglich des Artikels 6 umsetzt.

 

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Hallo Betroffene, Interessierte und Mitglieder der Professionen,

am 03. und 04. Mai 2008 veranstaltet der VÄTERAUFBRUCH für Kinder im

Tagungszentrum Sportschule Schöneck auf dem Turmberg in Karlsruhe-Durlach

den 1. VÄTERKONGRESS.

 

Neben der 1. Europäischen Väterkonferenz, die 2005 von der Männerpolitischen Abteilung des österr. Sozialministeriums veranstaltet wurde, ist dies wohl auch in internationalem Maßstab der erste Väterkongress, den ein ehrenamtlich strukturierter Verband organisiert.

Wir präsentieren eine Reihe namhafter Referenten, die auch sicher das Podium nützen, um heiße Eisen anzufassen, die sie im Rahmen "politisch korrekter" Sichtweise und öffentlicher Finanzierung nur gefiltert behandeln können.

So wird Prof. Dr. Gerhard Amendt zum Thema "Mythos weiblicher Friedfertigkeit" und Thomas Mörsberger zum Problem der Verwendung des Begriffes "Kindeswohl" referieren.

Neben der Diskussion aus kritischem Blickwinkel wird aber die konstruktive Orientierung im Hinblick auf brauchbare familienpolitische und familienrechtspraktische Lösungen für die Zukunft breiten Raum einnehmen.

 

Alle Informationen stehen unter

www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de

zur Verfügung.

Anmeldungen sind am einfachsten über das online-Anmeldeformular möglich.

Dem zum Download zur Verfügung stehenden Flyer ist auch eine per Post einsendbare Anmeldung beigelegt.

Gleichzeitig mit der Anmeldung sollte sich jede teilnehmende Person für eine Arbeitsgruppe entscheiden. Jede Arbeitsgruppe vernetzt sich schon ab der Anmeldung per Mail und nimmt die Arbeit auf. Frühzeitige Entscheidung ist damit ein Faktor für den Erfolg der Gruppenarbeit.

Für mitgereiste Kinder wird ein Betreuungsprogramm geboten. Da wir sowohl eine attraktive Naturlandschaft um das Tagungszentrum als auch Gymnastikhalle und Hallenbad zur Verfügung haben, ist ein vielfältiges Betreuungsprogramm möglich.

Elternteile, die mit Kindern anreisen, wird zum kostenlosen Betreuungsprogramm auch eine Erlassung des Tagungsbeitrag geboten, da sie ja die zusätzlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Kinder zu tragen haben..

Da wir nur etwa 100 Plätze zur Verfügung haben, ist es möglich, dass der Kongress ausgebucht sein könnte. Sowohl für Teilnehmende, die das Angebot für Vollpension im Kongresszentrum annehmen wollen als auch für Teilnehmende ohne Übernachtung ist deshalb eine frühzeitige Anmeldung ratsam. Für Anmeldungen nach dem 15.03. ist evtl. eine Vermittlung von Übernachtungen im Tagungszentrum nicht mehr möglich.

Diese Rundmail an die Mitglieder und Interessenten der Kreisgruppe Karlsruhe und an die der früheren Versendung von Informationen angeschlossenen Adressen ist die erste Infomail zum Kongress und bietet damit eine sichere Gelegenheit für die Belegung der ersten Teilnehmerplätze.

 

Mit freundlichem Gruß

Franzjörg Krieg

 

 

 


 

 

 

18. Februar 2008

ABSURDER GERICHTSBESCHLUSS

Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen

Von Nils Klawitter

Zwei Jahre lang hat Peter Tinnemann seine Tochter gesucht, die von der eigenen Mutter verschleppt wurde. Jetzt hat er Luna in Mittelamerika aufgespürt - doch obwohl ihm das Sorgerecht zugesprochen wurde, verbietet ihm eine Richterin den Kontakt mit seinem Kind.

Hamburg - 665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.

Auf die Spur nach Guatemala kamen die Ermittler und Peter Tinnemann durch den Tipp einer Studentin aus Österreich. Sie hatte vor kurzem einen RTL-Beitrag über das vermisste Mädchen gesehen - und Luna erkannt. Die Studentin hatte im vergangenen Jahr ein zweimonatiges Praktikum in einem Kindergarten in Antigua gemacht, 40 Kilometer von Guatemala-Stadt entfernt. Sie hatte dort auch Luna betreut - und Fotos von den Kindern gemacht. Die Gesichtszüge des blonden Mädchens auf den Bildern verglich Interpol mit denen von Luna: Mit 99,2-prozentiger Wahrscheinlichkeit sei es die Vermisste, so die Kriminalisten. Sie entdeckten den Namen des sechsjährigen Mädchens auch auf einer Passagierliste einer Linienmaschine von Madrid nach Guatemala.

Obwohl nach der Ärztin Rosamaria B. in Italien gefahndet wurde, war es ihr am 24. Oktober 2006 im kalabresischen Crotone gelungen, unbehelligt einen Reisepass zu beantragen und sogar Luna darauf eintragen zu lassen (mehr...). Zwar wurde die Gültigkeit des Passes im Nachhinein von den italienischen Behörden landesweit widerrufen - doch über diese Behörden kann Roberta Ceschini, Tinnemanns italienische Anwältin, nur den Kopf schütteln. Sie hätten sich zu keinem Zeitpunkt "ausreichend bemüht, das Kind zu finden", so Ceschini. Obwohl als sicher gelten könne, dass die Mutter in Kontakt zu ihrer Familie im mittelitalienischen Frosinone stünde, sei nicht einmal eine Telefonüberwachung angeordnet worden.

Kindesentzug gelte in Italien immer noch als minderschweres Verbrechen. "Dementsprechend nachlässig wird ermittelt." Rosamaria B., eine Kinderpsychologin, die Peter Tinnemann bei einem Hilfseinsatz im afrikanischen Sierra Leone kennenlernte, hatte die gemeinsame Tochter im April 2006 nicht mehr aus dem Osterurlaub in Italien zurückgebracht. Tinnemann lebte zu dem Zeitpunkt mit Luna in London, wohin er seiner Frau, die ihren Job dort später verlor, gefolgt war.

Zu der Zeit hatten zwar beide noch das Sorgerecht, dem Vater aber war im Streit um die Tochter vom Londoner High Court das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden: "Meiner Meinung nach hat der Vater Beständigkeit gezeigt und bewiesen, dass er Lunas Stabilität und Glück den Vorrang einräumt", so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Rosamaria B. tauchte nach dem Kindesentzug in Ungarn unter und mutete ihrer Tochter danach eine Flucht-Odyssee durch halb Europa zu, ehe sie nach Mittelamerika aufbrach. Zwischenzeitlich ließ sie über ihre Anwälte ausrichten, dass ihr Ex-Mann, wenn er denn seine Tochter wiedersehen wolle, zuvor auf das Sorgerecht verzichten solle.

Wiedersehen mit Luna - Tränen und ein geflüstertes "Peter"

So angespannt wie vergangenen Montag, als er nach Guatemala aufbrach, hat sich Tinnemann nie vorher erlebt. In Afrika sah er Menschen sterben und hatte Gewehre von drogensüchtigen afrikanischen Kindersoldaten unter der Nase. "Aber das war irgendwie eine professionelle Nervosität", sagt er. Als die deutsche Botschaft ihm mitteilte, dass in einem Kindergarten in Antigua ein blondes Mädchen sei, das sie die "Italianita" nannten und das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Tochter sei, habe er Schweißhände bekommen.

 

Der Arzt, der an der Berliner Charité arbeitet, hatte etliche Varianten durchgespielt, wie er Luna zu sich holen und dann möglichst rasch das Land verlassen wollte. Vor Ort bot man ihm private Sicherheitsleute und ehemalige guatemaltekische Polizeioffiziere als Helfer an. Tinnemann entschied sich für einen anderen Weg: Er ging zur Staatsanwaltschaft. Das war am vergangenen Donnerstag. Er gab dort die Gerichtsurteile aus London ab ebenso wie die aus Italien, denn das Familiengericht in Rom hatte seiner Ex-Frau inzwischen bis auf weiteres auch das Sorgerecht aberkannt.

Freitagmorgen war ein Gerichtstermin anberaumt, was sich als komplizierte Operation erwies. "Wir sind nacheinander bei drei Richtern erschienen, die sich für nicht zuständig erklärten oder mich an die deutsche Botschaft verwiesen", sagt Tinnemann. Doch bei der Botschaft war Tinnemann längst. Dort drückte man ihm eine Liste mit Anwälten in die Hand und wünschte viel Glück. Im Vorfeld, so der Arzt, habe die Botschaft sehr geholfen. Doch jetzt, so sein Eindruck, "sieht man zu, wie ich mich hier verheddere". Immerhin war aus der deutschen Botschaft mittlerweile zu hören, dass man den Vater vor Gericht begleiten werde.

Am frühen Freitagnachmittag ging Peter Tinnemann dann zum Kindergarten "Colegio Sesamo" - mit einer Staatsanwältin. Mit seiner Tochter, die erst total aufgelöst war und weinte, habe er irgendwann angefangen, Ball zu spielen. Und dann, nach einer ganzen Weile, sei sie zu ihm gekommen und habe "Peter" in sein Ohr geflüstert. Ganz leise, denn es sei ja "ein Geheimnis", wo sie jetzt sei.

Wer Fakten schafft, wird belohnt

Wenig später erschien auch Rosamaria B., die schon am Eingang von der Kindergartenleiterin abgefangen und informiert worden war. Zusammen mit der Staatsanwältin und einem Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft ist die ehemalige Familie dann zum Gericht gegangen. Und dort passierte, was Tinnemann die "Fortsetzung der Behördenverarscherei" nennt - was genaugenommen aber auch in Deutschland noch nicht viel anders läuft: Wer Fakten schafft, wird am Ende belohnt, selbst wenn er dabei Gesetze verletzt. Tinnemann hat das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter, einen gültigen Pass, auf dem Luna eingetragen ist, deren Kinderausweis und auf Spanisch übersetzte Gerichtsurteile, die für sich sprechen. Rosamaria B. hat eine zweijährige Entführungsgeschichte hinter sich - aber die immerhin zusammen mit ihrer Tochter.

Das Beste für das Kind sei, wenn es bei seiner Mutter bleibe, befand eine "Friedensrichterin" in Antigua. Ob er Luna denn wenigstens am Wochenende sehen könne, wollte Tinnemann wissen. Das sei zu gefährlich, so die Richterin. Was mit dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern sei, fragte Tinnemann. Das interessiere nicht, so die Richterin.

Doch hier könnte sie irren. Denn auch ihr Land hat das Abkommen ratifiziert. Es ist ein Instrument, um entführte Kinder wieder an ihren ursprünglichen Aufenthaltsort zurückzuführen - und zumindest in Europa relativ wirksam.

Tinnemann, so die Order der Richterin, darf das Land nicht verlassen, Rosamaria B. nahm sie nicht einmal den Reisepass ab. Heute soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Wenn Tinnemanns Ex-Frau denn auftaucht.

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,535956,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was hier wie ein Fall aus einer sprichwörtlichen Bananenrepublik anmutet, ist in Deutschland alltägliche und oft gerichtlich und jugendamtlich tolerierte Praxis. Mütter, die das gemeinsame Kind ohne Zustimmung des Vaters an andere Orte verbringen genießen in Deutschland weitestgehende Narrenfreiheit.

Wie soll hier auch ein Unrechtsbewusstsein entstehen, wenn das Bundesverfassungsgericht keine klaren Position bezieht oder gar behauptet, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter wäre mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dann lieber gleich mittelamerikanisches Recht und den dazugehörigen Diktator übernehmen, dann weiß man wenigstens, wo Diktatur drin ist, steht auch Diktatur drauf, anstatt so wie in Deutschland den Leuten mit der Behauptung, wir lebten in einem Rechtsstaat ein X für ein U vorzumachen.

 

 

 

 


 

 

Donnerstag, 31. Jan 2008, Die Rheinpfalz

Noch keine Spur von Mutter und Sohn

Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden

Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.

Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.

Weil es nicht zur Übergabe kam und die Mutter mit dem Kind davon laufen konnte, sieht sich auch der Servicebereich Jugend, Familie und Soziales - allen voran Leiterin Ute Lenz - einer Strafanzeige der Anwältin des Vaters ausgesetzt. Die Anwältin hat gegenüber der Polizei den Vorwurf der "Kindesentführung" erhoben.

Unterschiedliche Interpretationen über das Sorgerecht gibt es zwischen der Jugendbehörde und der Anwaltsseite der Mutter. Beigeordneter Günter Lätsch ging gestern laut Beschlusslage des Oberlandesgerichts Zweibrücken davon aus, dass das Sorgerecht von einem US-Gericht endgültig dem amerikanischen Vater zugesprochen worden sei. Dagegen sprach die Anwaltsseite der Mutter davon, dass die letztgültige Entscheidung zumindest in den USA noch zu treffen sei und die Entscheidungen in Deutschland rein auf dem vorläufigen Sorgerecht beruhte, das der Vater nach der Ausreise der Mutter von einem US-Gericht erhalten habe. Das große Problem für die Frau wäre laut Anwaltsseite, dass sie, wenn sie auftauchte, kein Geld hätte, um mit ihrem Kind in die Vereinigten Staaten zu reisen und dort ihr Sorgerecht in einem langwierigen Verfahren durchzusetzen.

Beigeordneter Günter Lätsch betonte gestern nochmals, dass seine Behörde in diesem Fall keinerlei Einfluss auf den Verlauf gehabt habe. "Ab dem Moment, als das Gericht den sofortigen Vollzug für den 31. Januar angeordnet hatte, konnten wir nichts mehr tun", betonte er. Da das OLG Zweibrücken nach der Abweisung einer Beschwerde der Frau beim Bundesverfassungsgericht die Übergabe verfügt habe, habe das Amt nicht mehr das Kindeswohl bewerten oder gar in den Vordergrund stellen dürfen. "Dem Auftrag der Sofortvollstreckung hatten wir Folge zu leisten", erläuterte Lätsch. Nur vor dieser Anordnung hätte durch die Mutter eine Aussetzung des Vollzugs beantragt werden können. Auch wenn es menschlich nur schwer vermittelbar sei, habe die Jugendbehörde rein ihre Funktion als gesetzlicher Apparat erfüllen müssen, ergänzte Lenz.

Ungewöhnlich langes Verfahren

Lätsch verwies darauf, dass bereits Ende Januar 2006 der Vater einen Gerichtsbeschluss erwirken konnte auf sofortige Rückgabe des Kindes in die USA. Laut Rechtsvereinbarung zwischen Deutschland und den USA "muss eine Rückführung erfolgen, wenn unerlaubt ein Kind in ein anderes Land mitgenommen wird". Da Mutter und Vater alle Rechtsmittel bis zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ausnutzten, habe sich das gesamte Verfahren so ungewöhnlich lange hingezogen. "Normalerweise sollen solche Verfahren zum Wohl des Kindes innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein", erläuterte Lenz.

Hans-Jürgen Flörchinger, Geschäftsführer des Zentrums für Arbeit und Bildung, das als Jugendhilfeeinrichtung das Kind die fünf Tage vorm Übergabetermin betreute, verwies bei der Pressekonferenz darauf, dass das Kind so gut wie keine Erinnerungen mehr an seine ersten drei Lebensjahre in den USA habe und hier bei der Mutter bleiben wolle. Ein auf einem Arztattest beruhenden Antrag auf Reiseunfähigkeit des Kindes habe das Familiengericht infolge des OLG-Urteils abgelehnt. "Warum solch enormer Zeitdruck durch das Gericht ausgeübt wurde, kann ich nicht verstehen", meinte Flörchinger. Er betonte das hervorragende Mutter-Kind-Verhältnis. Der Sechsjährige sei ein sehr lebendiges und wohlerzogenes Kind. Ihn nicht bei seiner Mutter zu belassen, sei schlecht für den Jungen. "Er wird unter den ungewohnten Umständen in den USA und nur Englisch sprechenden Menschen um ihn herum zu leiden haben", sagte er. Der Vater sei am Montag um die Mittagszeit beim ZAB völlig überraschend aufgetaucht und habe barsch auf Englisch nach dem Jungen gefragt. "Weder er noch sein Begleiter konnten auch nur ein Wort Deutsch sprechen", sagte Flörchinger. Der Mann sei auf die für den Nachmittag vorgesehene Übergabe beim Jugendamt verwiesen worden.

Hoffen auf Einsicht des Vaters

Kritik an der Rückführung kommt auch vom Kinderschutzbund Frankenthal. "Wir können die Entscheidung des Staates in diesem Fall nicht für gut heißen, sondern nur anprangern", teilte die Vorsitzende Annette Hambsch in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall gehe es nur um die Rechte der Erwachsenen und um sture Bürokratie, nicht um das Wohl des Kindes. "Es bleibt uns nur auf die Einsicht des Vater zu hoffen, zum Wohle seines Sohnes auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten, um damit sich und seinem Sohn die Chance zu geben ein unbeschwertes Verhältnis aufzubauen, frei von einem Trauma", so Hambsch. Viel schöner wäre es aus Sicht des Vereins, könnte sich das Kind auf einen Urlaub bei seinem Vater freuen. "Und wie viel angenehmer wäre es für den Vater, ein glückliches Kind in Empfang zu nehmen, als jetzt ein verängstigtes Kind mitzunehmen, mit dem er nicht sprechen kann, weil sie die jeweiligen Sprachen nicht sprechen", meinte sie. (tb)

Originalnachricht:

http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg.html&path=/rhp/lokal/fra&id=3154351

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Entführt eine Mutter das gemeinsame Kinder, kann man sicher sein, dass der Deutsch Kinderschutzbund, mitunter auch Deutscher Mutterschutzbund) dazu aufruft, die Entführung zu legalisieren. Wenn dagegen ein Vater das gemeinsame Kind entführt, hat der Deutsche Kinderschutzbund nach unseren Erkenntnissen noch nie dafür plädiert, das Kind beim Vater zu belassen.

Wer diesem Verein Geld spendet ist selber schuld.

 

 


 

 

 

 

Berlin, 11. Februar 2008

Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Heute beginnen im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörungen von Experten zu diesem Gesetzesvorhaben.

Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt. „Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen“, erklärte Zypries.

Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. „Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass sie durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Reform besser geschützt werden. Weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens stehe ich aufgeschlossen gegenüber“, sagte Zypries.

Zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens im Einzelnen:

Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren (2005: im Schnitt 6,8 Monate) soll verkürzt werden. Einvernehmliche Lösungen der Eltern werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt.

Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität soll die einvernehmliche Lösung des Konflikts haben. Gelingt dies nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Gerade in Fragen des Umgangsrechtes muss schnell entschieden werden, damit der Kontakt zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil aufrechterhalten wird und die Beziehung keinen Schaden nimmt.

In Fällen von Kindeswohlgefährdung kann das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden. Es kann mit den Eltern ein sogenanntes „Hilfegespräch“ führen, um zu klären, wie die Familie unterstützt werden kann. Auch diese Fälle müssen im Interesse der Kinder vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden.

Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – etwa durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.

Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen - z.B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.

Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen werden nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.

Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.

Künftig soll es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.

Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.

Weiteren Vorschlägen, die zu einer noch besseren Ausgestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren und zur Berücksichtigung des Kindeswohls im familiengerichtlichen Verfahren führen, steht die Bundesregierung aufgeschlossen gegenüber. So könnte klarstellend in das Gesetz aufgenommen werden, dass das Gericht Eltern getrennt anzuhören hat, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist. Außerdem werden Überlegungen begrüßt, wonach Eltern das Gericht bereits bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens darüber informieren müssen, ob sie sich über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.

Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und – soweit möglich – einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstmals der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln, was mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen bringt.

Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.

Dokumente

RegE FGG-Reformgesetz

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 

 


 

 

 

 

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Heute im Bundestag Nr. 041

Datum: Wed, 13 Feb 2008 16:52:37 +0100

Von: <owner-bt-hib@dbtg-newsletter.de>

Antwort an: <vorzimmer.puk2@bundestag.de>

An: ...

 

 

 

Deutscher Bundestag

 

hib - heute im bundestag Nr. 041

 

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Reform des Verfahrens in Familiensachen findet Zustimmung der Experten

Rechtsausschuss (Anhörung)

 

Berlin: (hib/BOB) Fast alle Sachverständigen haben am Mittwochnachmittag bei einer zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Verfahrens in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308) als gelungen bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so genannten Großen Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn. Teilweise warnten die Experten aber auch, dass die Anforderungen an die Familiengerichte steigen würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung müssten bereitgestellt werden. Sonst würde die Reform scheitern.

Der Sachverständige Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, machte deutlich, die vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen der Familiengerichte ermögliche eine umfassendere Behandlung sachlich zusammenhängender Probleme und Streitfragen. Das könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Justiz führen.

Ludwig Bergschneider, Rechtsanwalt aus München, begrüßte unter anderem, die geplante Vorschrift zur Beschleunigung in Kindschaftssachen (einen Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe zu eine äußerst positiven Bewertung dieser Reform.

Dem konnte sich Susanne Nothhafft vom Deutschen Jugendinstitut aus München nicht anschließen: Verfahrensbeschleunigung sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot solle dem Kindeswohl dienen und werde durch dieses zugleich begrenzt. Es müsse daher überprüft werden, ob dieser "beschleunigte" Verfahrensweg und die Stärkung des Elements der Einvernehmlichkeit in jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich im Einzelfall "eine optimale Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen.

Röse Häußermann, Präsidentin des Landgerichts Tübingen, bescheinigte dem Entwurf, er bündle die Verfahrensvorschriften in den Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht und transparent". Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des Staates auf die unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick auf Pflege und Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch nicht zufrieden. Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend, rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen Frauen der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche Ziel, Kinder besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.

 

 

 

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Herausgeber:

Deutscher Bundestag - PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Dorotheenstraße 100 - 11011 Berlin

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Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter Pursch,

Annette Sach, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf

 

 


 

 

 

Sorgerecht der Eltern: Gleichmäßige Aufteilung

 

(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Donnerstag, 21. Dezember 2006)

Diese Petition wird jetzt abgeschlossen. Updates zum Petitionsverfahren finden Sie im Abschnitt "Stand der Bearbeitung".

Angaben zu der Öffentlichen Petition

 

Bezeichnung der Öffentlichen Petition:

Sorgerecht der Eltern: Gleichmäßige Aufteilung

Eingereicht von: Carsten Fischer

Abgabedatum: Montag, 23. Oktober 2006

Themenbereich: Zivil- und Strafrecht

Anzahl der Unterstützer, Mitzeichner:3136

 

http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=322

 

 

 

 

20.09.2007

Beschluss des Deutschen Bundestages:

Das Petitionsverfahren ist abzuschließen.

 

Begründung:

...

 

 

Der Beschluss kann als PDF-Datei angefordert bei: 

info@vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

Australien bemüht sich um die Ureinwohner

Regierung entschuldigt sich bei Aborigines

Australiens neuer Regierungschef Rudd entschuldigt sich zu Beginn seiner Amtszeit bei den Aborigines für erlittenes Unrecht und jahrzehntelange Diskriminierung. Damit revidierte Rudd die Politik seines Vorgängers Howard, der die Entschuldigung elf Jahre lang abgelehnt hatte.

Von Bernd Musch-Borowska

ARD-Hörfunkstudio Südostasien

 

[Bildunterschrift: Premierminister Kevin Rudd bedauert die verfehlte Ureinwohner-Politik ]

Aborigines aus ganz Australien campierten seit Tagen vor dem Parlamentsgebäude in der australischen Hauptstadt Canberra. Viele wollten bei dem historischen Moment live dabei sein. Premierminister Kevin Rudd entschuldigte sich im Namen des Staates für erlittenes Unrecht bei den Ureinwohnern des Kontinents, ganz besonders bei der sogenannten gestohlenen Generation. Dies sei ein schwarzes Kapitel in der australischen Geschichte, sagte Rudd.

Er entschuldigte sich für Gesetze des Staates, die zu Schmerz und Leid bei australischen Mitbürgern geführt hätten und für die Zerstörung von Familien und sozialen Gemeinschaften der Ureinwohner. Jahrzehntelang waren Kinder aus Aborigine-Familien von ihren Eltern getrennt und entweder in Erziehungsheimen der Weißen großgezogen oder zur Adoption freigegeben worden.

Sie sagten: "Wir würden in den Zirkus gehen"

[Bildunterschrift: Aborigines beobachten die Entschuldiung der Regierung. ]

Viele der Betroffenen haben das Trauma des Verlustes ihrer Familie bis heute nicht überwunden. Eine von ihnen ist Lola Edwards, die als Kind in einem Erziehungsheim für Aborigine-Mädchen in Cootamundra aufgewachsen war und als vierjähriges Mädchen von ihrer Familie weggeholt wurde. "Bis heute habe ich diesen Geschmack von Brombeeren im Mund", erinnert sich Lola Edwards. "Denn in meiner Erinnerung ist dieser Tag, als ich von Zuhause weggeholt wurde, noch sehr stark präsent. Und meine Erinnerung ist mit diesen Brombeeren verbunden, denn ich war damals mit meiner Mutter draußen Brombeeren sammeln. Ich habe mich am Kleid meiner Mutter festgehalten, als der Mann vom Sozialamt kam und sagte, wir würden in den Zirkus gehen."

Aborigines zum Spaß erschossenBis zum Jahr 1967 wurden die Aborigines in Australien noch nicht mal in der Bevölkerungsstatistik geführt, sondern wie wilde Tiere betrachtet. Im Bundesstaat Tasmanien wurden Aborigines von Weißen zum Spaß gejagt und erschossen. Der australische Premierminister versprach den Aborigines, dass sich solches Unrecht nie mehr wiederholen werde. Die im Namen des Staates ausgesprochene Entschuldigung sei der Beginn eines Versöhnungsprozesses für die gesamte Nation.

"Ich habe allen Grund verbittert zu sein"

[Bildunterschrift: Die Zuhörer sind in diesem historischen Moment zu Tränen gerührt. ]

So sieht es auch Lola Edwards, die sich heute in einer Organisation engagiert, die einst auseinander gerissene Familien der Aborigines wieder zusammenführt. "Diese Entschuldigung geht an uns, die Mitglieder der gestohlenen Generation", sagt die Aborigine. "Der Rest Australiens kann darüber denken, was er will. Ich denke vor allem an meine Mutter und meinen Vater, aus deren Armen wir damals gerissen wurden. Ob ich verbittert bin? Ich habe allen Grund verbittert zu sein, aber ich bin es nicht. Es ist nun mal so geschehen und gehört zur Geschichte Australiens, und damit zu mir und allen anderen der gestohlenen Generation."

Entschuldigung lange überfällig

[Bildunterschrift: Schulkinder halten stellvertretend für die gesamte Nation ein Banner hoch. ]

Die Regierungen der einzelnen australischen Bundesstaaten hatten sich bereits im Vorfeld für das Unrecht gegenüber den Ureinwohnern entschuldigt. Auf die jetzt ausgesprochene Entschuldigung der Bundesregierung haben die Betroffenen lange gewartet. Eine finanzielle Entschädigung ist damit jedoch nicht verbunden. Bislang gibt es nur im Bundesstaat Tasmanien einen Entschädigungsfonds für Aborigines der sogenannten gestohlenen Generation.

http://www.tagesschau.de/ausland/aborigines12.html

 

 

 

 

 

Australiens Premier Rudd

"Ich sage Entschuldigung"

Die australische Regierung hat sich bei den Ureinwohnern des Landes für die Misshandlungen in der Vergangenheit entschuldigt. Es war der erste Parlamentsauftritt des Premiers Kevin Rudd - er hat ihm Respekt eingebracht.

Moritz Kleine-Brockhoff

 

14.2.2008 0:00 Uhr

 

Feste Stimme, ernste Miene, keine Gestik: „Als Ministerpräsident von Australien sage ich Entschuldigung. Im Namen der Regierung Australiens sage ich Entschuldigung.“ Kevin Rudd nimmt zwischen seinen historischen Sätzen den Blick vom Redemanuskript. Er schaut auf, macht bedächtige, fast andächtige Pausen.

Nicht zu lang, nicht zu kurz. „Im Namen des Parlaments von Australien sage ich Entschuldigung. Ich biete Ihnen diese Entschuldigung ohne Einschränkung an.“ Während auf der Besuchertribüne des Parlaments und draußen im Land vor Fernsehern und Großleinwänden Zehntausende von Aborigines erleichtert in Tränen ausbrechen, bleibt der 50 Jahre junge Premier gefasst. So aufzutreten, ist nicht leicht. Rudd ist weniger als drei Monate im Amt. Die Entschuldigung bei den indigenen Völkern des Landes für Misshandlungen in der Vergangenheit, für systematisches Stehlen von Kindern, war Rudds erster Parlamentauftritt als Regierungschef. Respekt.

Welch ein Wandel. Bis November kannte die Welt aus Australien nur den knöchernen Premier John Howard, der elf Jahre lang erzkonservativ regierte. Howard lehnte wie sein Freund, US-Präsident George W. Bush, die Ratifizierung des Kyoto-Klimaschutzprotokolls ab. Und er wollte sich nicht bei den Aborigines entschuldigen. „Nun ist die Zeit gekommen, eine neue Seite in Australiens Geschichte aufzuschlagen“, findet Nachfolger Rudd, „durch Korrektur der Fehler der Vergangenheit und selbstbewusstes Schreiten in die Zukunft.“

Rudds Sieg bei den Parlamentswahlen im November war eher glanzlos ausgefallen – nun hat er in kurzer Zeit das Ansehen Australiens enorm gesteigert. Seine erste Amtshandlung war die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls. Und nun kam, während der ersten Sitzung des neuen Parlaments, die Entschuldigung bei den Aborigines. Rudd riss sogar die Opposition mit. Überraschend machte die frühere Howard-Partei, die nun von Brendan Nelson geführten Liberalen, eine 180-Grad-Wende und trug die Entschuldigung mit.

Unverständlich ist allerdings, dass Rudd sich gegen eine Entschädigung der Aborigines sperrt. Australien ist ein reiches Land; was zudem zählt, ist die symbolische Geste. Zu Recht fordern deshalb viele Australier, Rudd sollte dem Vorbild anderer Staaten, etwa Deutschlands im Falle der Wiedergutmachung, folgen und einen Entschädigungsfonds für Aborigine- Verschleppungsopfer auflegen.

Moritz Kleine-Brockhoff

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.02.2008)

 

 

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Australien-Aborigines;art141,2476236

 

 

 

 

 

Australien

Regierungschef entschuldigt sich bei Ureinwohnern

Über Jahrhunderte wurden die Aborigines in Australien diskriminiert. Zehntausende Kinder wurden aus ihren Familien gerissen. Der australische Premierminister Rudd tut nun das, worauf die Ureinwohner lange warten mussten: Er bittet um Verzeihung.

 

Der neue Premierminister Kevin Rudd hatte vor seiner Wahl eine Entschuldigung versprochen und hielt sich daran. - Foto: AFP

13.2.2008 7:13 Uhr

 

SYDNEY - Das Bedauern der Nation über die verfehlte Ureinwohner-Politik soll helfen, "einen großen Fleck von der australischen Seele" zu entfernen, und dazu führen, "dass die Ungerechtigkeit der Vergangenheit niemals, niemals wieder passieren darf", sagte der Labour-Politiker. Rudd, der im November vergangenen Jahres das Amt des Regierungschefs übernommen hatte, revidierte mit der Entschuldigung die Politik seines konservativen Vorgängers John Howard, der dies elf Jahre lang abgelehnt hatte.

Die Regierung richtet sich mit der Entschuldigung an die so genannten "gestohlenen Generationen" - Ureinwohner, die als Kinder ihren Familien über Generationen bis in die 70er Jahre zwangsweise genommen und in weißen Waisenheimen oder Pflegefamilien aufgezogen wurden. Sie wurden entweder assimiliert oder als willige Hausangestellte für eine weiße Elite erzogen. Nach Angaben Rudds wurden so bis zu 50.000 Kinder aus ihren Familien gerissen. Der Premierminister bat um Verzeihung für das Unrecht, das ihnen während zweier Jahrhunderte weißer Siedlerherrschaft angetan wurde.

"Gesetze, die unser Parlament erlassen hat, haben die gestohlenen Generationen ermöglicht", sagte Rudd. "Wir entschuldigen uns für den Schmerz, das Leid und die Kränkung dieser gestohlenen Generationen, ihrer Nachfahren und der betroffenen Familien. Wir entschuldigen uns bei den Müttern und Vätern, den Brüdern und Schwestern, weil die Familien und Gemeinden zerrissen wurden. Wir entschuldigen uns für die Erniedrigung und Demütigung, die einem stolzen Volk und einer stolzen Kultur damit zugefügt wurden." Heute gibt es unter den 21 Millionen Australiern noch knapp eine halbe Million Aborigines.

http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Australien-Aborigines;art123,2475784

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn man sich in Australien endlich offiziell bei den Aborigines "für den Schmerz, das Leid und die Kränkung dieser gestohlenen Generationen, ihrer Nachfahren und der betroffenen Familien", "bei den Müttern und Vätern, den Brüdern und Schwestern, weil die Familien und Gemeinden zerrissen wurden", "für die Erniedrigung und Demütigung, die einem stolzen Volk und einer stolzen Kultur damit zugefügt wurden." entschuldigt, so zeigt das auf, welche Entschuldigung in Deutschland gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern noch aussteht, die jahrzehntelang und bis heute anhaltend rechtlich und tatsächlich diskriminiert werden, früher nicht einmal als verwandt galten und denen bis heute ein eigenständiges Sorgerecht mit ausdrücklicher Billigung des Bundesverfassungsgerichtes (so zuletzt in dem Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - verweigert wird. Von der Schuld der jeweiligen verantwortlichen Regierungen ganz zu schweigen.

 

 


 

 

 

 

Rede von Justizministerin Müller-Piepenkötter anlässlich der Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Koschmieder in Dortmund

14.02.2008

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Seit Anfang Mai des vergangenen Jahres hat das große Amtsgericht Dortmund einen neuen Präsidenten. So wird es heute höchste Zeit, ihn auch, wie es gute Tradition in der Justiz des Landes NRW ist, ordnungsgemäß in sein Amt einzuführen - deshalb sind wir hier heute zusammengekommen. Tatsächlich sind wir sogar sehr zahlreich hier zusammengekommen - dies, sehr geehrter Herr Koschmieder, wirft schon einen ersten Blick auf Ihren Berufsweg, der Sie an eine beträchtliche Zahl von Behörden, nicht selten an die Spitze derselben geführt hat und mit dem eine große Zahl von Bekanntschaften, ja Freundschaften einhergeht.

Aber wollen wir nichts überstürzen, sondern gehen wir noch einmal zurück an den Anfang - Sie, sehr geehrter Herr Koschmieder, wurden am 04. Mai 1945, wenige Tage vor dem Ende des Krieges in Europa, in Dresden geboren. Die Flucht mit Ihren Eltern aus Oberschlesien führte Sie in den Kreis Unna, wo Sie in Altenbögge bei Bönen unterkamen. Nach der Erlangung der Hochschulreife im nahe gelegenen Werne brachte Sie das Studium dann - wie einst mich selbst - zunächst in das schöne Münster, was Sie zwar für ein Semester zugunsten des auch schönen Freiburgs verließen, in das Sie aber doch bald zurückkehrten - sowohl für das Referendariat, als auch für Ihren ersten Richtereinsatz im Jahr 1973 beim Landgericht Münster. Alsbald durften Sie aber schon beim damals noch eigenständigen und akut auf Personalverstärkung angewiesenen Amtsgericht Werne tätig werden. Damit wurde früh der Grundstein für Ihre herausragende amtsrichterliche Karriere gelegt. In Werne wurden Sie 1976 auch zum Richter am Amtsgericht ernannt. 1980 wurden Sie mit der Zusammenlegung des Amtsgerichts Werne und des Amtsgerichts Lünen in diesem schönen Ort an der Lippe tätig, nur um dort bald - schon 1983 - das erste Beförderungsamt zu erreichen und als ständiger Vertreter des Direktors das erste Mal nachhaltig mit den Aufgaben in Berührung zu kommen, die Ihr künftiges Berufsleben so deutlich prägen sollten. Schon knapp 2 Jahre später wurden Sie selbst Direktor des Amtsgerichts in Lünen und begannen damit eine bis heute schon nahezu 23 Jahre ununterbrochene Tätigkeit als Leiter von immer größeren Amtsgerichten. 14 Jahre blieben Sie Lünen aber zunächst noch verbunden, bevor Sie der Weg 1999 nach Recklinghausen führte. Nach weiteren 5 Jahren als Direktor dort wurden Sie erstmals Präsident, und zwar am Amtsgericht in Essen. Wie wir heute sehen, war dies beileibe noch nicht die "Endstation" - Ihre niemals nachlassende Energie, Ihre brillante Arbeit und nicht zuletzt Ihre beeindruckende, vertrauenschaffende Persönlichkeit qualifizierten Sie in höchstem Maße für das Ihnen nun übertragene Amt des Präsidenten des größten Amtsgerichts im weiten Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Insbesondere stehen Sie, sehr geehrter Herr Koschmieder, für eine besondere Innovationskraft, die sich immer in der Gestaltung und Umsetzung von Verbesserungen im Arbeitsumfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren konnte und die für die Herausforderungen unserer Zeit unverzichtbare Voraussetzung ist.

Ich bin davon überzeugt, dass Sie die nun auf sie zukommenden neuen Herausforderungen mit Freude und der Ihnen eigenen Tatkraft annehmen und die in Sie gesetzten Erwartungen als Präsident des Amtsgericht Dortmund voll erfüllen werden. Für Ihr neues Amt wünsche ich Ihnen viel Erfolg und auch das immer notwendige Quäntchen Glück!

 

www.justiz.nrw.de/Presse/reden/14_02_08/index.php

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die lobhudelnde Rede von Justizministerin Müller-Piepenkötter, neun Monate nach der tatsächlichen Amtsübernahme wirkt leicht peinlich. Fast könnte man denken, die Justizministerin wäre in der DDR aufgewachsen und dort Mitglied der FDJ-Kreisleitung gewesen, in der sie zum Geburtstag von Erich Honecker immer die Lobpreisungen verfassen musste.

Kein Wunder, wenn nicht wenige Richter in Deutschland die Bodenhaftung verlieren, wenn sie so wie zu DDR-Zeiten staatlich gebauchpinselt werden. 

 

 

 


 

 

Österreich

 

Gutachterin muss über 12.000 € Schadensersatz an einen Vater zahlen.

 

http://video.google.de/videoplay?docid=4259955261528676558&q=vater+sorgerecht&total=4&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=0

 

Sendung im ORF am 01.02.2008

 

 

 

 


 

 

 

12. Februar 2008

BEISCHLAF-AUKTION IM INTERNET

Sex mit sechs Unbekannten - Web-Site muss Namen preisgeben

Sie hatte sich auf einer Internetseite angeboten, auf der man Sex ersteigern kann - ohne mehr als die Nicknamen ihrer Partner zu kennen. Jetzt ist die Frau schwanger. Vor Gericht erstritt sie, dass der Seitenbetreiber die Identitäten der möglichen Erzeuger preisgeben muss.

 

Stuttgart - Es ist eine krude Mischung aus Anonymität, Prostitution und Tragik: Sechs Männer, die sich im Internet eine Sexpartnerin kaufen. Eine Frau, die sich bei der Sex-Auktion gleich mehrmals anbietet. Und ein noch ungeborenes Kind, gezeugt von einem der Männer. Dann zieht die Frau vor das Gericht, um die Identität des potenziellen Erzeugers zu erfahren - weil sie lediglich die Netz-Nicknamen ihrer Beischläfer kennt.

 

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, in einem heute bekannt gewordenen Urteil dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben. Die Frau habe ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren.

Eigentlich hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.

 

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,534875,00.html

 

 

 


 

 

 

Scheidungsantrag

In der Mehrzahl der Fälle werden Scheidungsanträge durch Frauen gestellt. Die Frauenbewegung und feministische Forschung konstruiert daraus die allgemein als richtig angenommene Behauptung, das wäre deshalb, weil Frauen eher bereit sind, an einer als unzufrieden erlebten Situation etwas zu verändern, während Männer dagegen veränderungsunwillig sind.

Dass die höhere Zahl der Scheidungsanträge durch Frauen aber einen ganz simplen finanziellen Grund haben kann, darauf kommt keiner oder will keiner kommen, denn es passt ja so schön in das vulgärfeministische Weltbild von den emanzipierten Frauen und den vertrottelten Männern, wie es z.B. die beiden Autorinnen Cheryl Benard und Edit Schlaffer jahrlang propagiert haben.

Von den beiden stammen so "bedeutsame" Bücher wie:

Das Gewissen der Männer von Cheryl Benard und Edit Schlaffer (Broschiert - 1992)

Die ganz gewöhnliche Gewalt in der Ehe von Cheryl Benard und Edit Schlaffer (Broschiert - 1978)

Männer. Eine Gebrauchsanweisung für Frauen. ( zu zweit). von Cheryl Benard und Edit Schlaffer von Rowohlt Tb. (Broschiert - 1991)

Das Kind, das seinen Vater mit einem Samstag verwechselte. Schadensbegrenzung nach der Scheidung von Cheryl Benard und Edit Schlaffer von Heyne (Broschiert - 1996)

 

die man schon für 0,01 € bei Amazon erwerben kann, Früher nannte man solche billigen Bücher Groschenromane. Das soll heute nicht anders sein.

 

 

Klaus Kohlmann, Richter am Amtsgericht und Leiter der Familienabteilung des Amtsgerichts Nürnberg zeigt in einer Stellungnahme für den Deutschen Bundestag auf, dass

"Speziell für einvernehmliche Scheidungen, bei denen sich nach vorheriger Absprache nur eine Partei anwaltschaftlich vertreten lässt, hätten die Parteien seltener als bisher die Möglichkeit, sich die gesamte Scheidung durch den Staat finanzieren zu lassen, indem der Scheidungsantrag gezielt von demjenigen Ehegatten gestellt wird, der über geringeres Einkommen verfügt."

 

Zu gut Deutsch. Frauen stellen nach Absprache mit ihrem Ehemann den Scheidungsantrag, weil dies beiden Partnern hilft, auf Kosten der Steuerzahler/innen Geld zu sparen.

 

 


 

 

 

Therapiegruppe für Gewalttäter in Familien: Noch Plätze frei

Angebot der Kooperationsrunde – Bis zu acht Teilnehmer – 25 Sitzungen

Kreis Soest (kso.2008.02.07.045.-rn). Die schon länger geplante Therapiegruppe für Gewalttäter in der Familie kann jetzt am 18. Februar starten, da mittlerweile die erforderliche Mindestanzahl von vier Teilnehmern erreicht worden ist. Dr. Bettina Linnhoff, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung, weist aber darauf hin, dass sich noch weitere Interessenten kurzfristig melden könnten, da das Projekt für bis zu acht Teilnehmer konzipiert sei.

Es handelt sich um ein Angebot, das von der Kooperationsrunde gegen häusliche Gewalt des Kreises Soest und des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt entwickelt wurde. Dr. Linnhoff: „Ziel ist, weiteren Gewalttaten vorzubeugen, indem Veränderungen beim Täter erreicht werden.“

Das verhaltenstherapeutisch orientierte Gruppenangebot ist für sechs bis acht Teilnehmer und umfasst ungefähr 25 Sitzungen. Die Therapiegruppe wird geleitet von Wolfgang Brodd und Andreas Kretschmer, zwei Psychologische Psychotherapeuten des Lippstädter LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie, die über langjährige Erfahrung im Umgang mit zur Gewalttätigkeit neigenden Menschen verfügen.

Teilnehmen können Männer, die mindestens einmal in der Familie durch Gewalttätigkeit aufgefallen sind oder gerichtliche Auflagen erhalten haben. Auch Männer, die Gewalt in der Familie angewandt haben, bisher jedoch nicht strafrechtlich belangt worden sind, aber Veränderungsbedarf bei sich sehen, können sich melden. Dr. Bettina Linnhoff: „Mit Gewalt ist körperliche und sexuelle, aber auch psychische Gewalt gemeint. Die Teilnehmer sollten Bereitschaft mitbringen, sich mit ihrem eigenen Verhalten auseinander zu setzen, es zu analysieren und sich auch in die Situation des Opfers hineinzuversetzen. Das Angebot ist grundsätzlich freiwillig, außer bei gerichtlichen Auflagen.“

Eine verbindliche Anmeldung erfolgt in einem informativen Vorgespräch, das telefonisch vereinbart werden kann. Ort und Zeit der Therapie werden den endgültigen Teilnehmern mitgeteilt. Interessenten können sich an das Gesundheitsamt, Dr. Bettina Linnhoff, Telefon 02921/302147, Fax 02921/302633, E-Mail bettina.linnhoff@kreis-soest.de, wenden.

 

 

Meldung vom 07.02.2008

 

Pressekontakt: Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200

 

 

Kreis Soest

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressereferent

Wilhelm Müschenborn (V.i.S.d.P.)

Hoher Weg 1-3

D-59494 Soest

Telefon +49 (02921) 303200

Fax +49 (02921) 302603

 

E-Mail Pressestelle@Kreis-Soest

http://www.presse-service.de/data.cfm/static/687022.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

So ist das wieder einmal mit der Benachteiligung von Frauen. Da richtet der Landkreis Soest ein Angebot ausschließlich für männliche Gewalttäter in Familien ein und die weiblichte Gewalttäterinnen müssen wieder einmal außen vor bleiben und zugucken, wie Männer bevorzugt werden.

Unsere Forderung kann daher nur lauten: Sofortige Beendigung der Benachteiligung von gewalttätigen Frauen im Landkreis Soest. Mindestens die Hälfte aller Plätze in Gruppen für GewalttäterInnen ab sofort für Frauen reservieren.

 

 

 


 

 

Jugendgewalt

Berliner Senat will den Eltern helfen

Nach Einschätzung des Berliner Senats ist Kinder- und Jugendkriminalität kein ethnisches Problem. Entscheidend seien vielmehr soziale und familiäre Umstände. Bis Ende Juli soll ein neues Präventionskonzept vorgelegt werden.

 

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

BERLIN - Im Streit um die Frage, wie sich Jugendgewalt besser eindämmen lässt, setzt sich allmählich auch in der Politik die Erkenntnis durch, dass Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder – trotz Kita, Schule und öffentlicher Fürsorge – eine unersetzbare Rolle spielen. Der Senat will deshalb bei der staatlich geförderten Gewaltprävention neue Akzente setzen. Mit dem Ziel, vor allem die Eltern in den sozialen Unterschichten stärker einzubeziehen.

„Wir müssen zu einer Art Eltern-Coaching kommen“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern. Gemeinsam mit Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) soll er bis Ende Juli 2008 ein neues Konzept „für die Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz“ vorlegen, beschloss der Senat. Und zwar auf Grundlage eines Berichts der Landeskommission gegen Gewalt, die zum Ergebnis kam, dass „junge männliche Personen mit Migrationshindergrund überproportional häufig im Zusammenhang mit Gewaltdelikten registriert werden“ und auch den größten Teil der registrierten Intensivtäter stellen.

Nach Einschätzung des Senats ist Kinder- und Jugendkriminalität aber kein ethnisches Problem. Die Ursachen seien vielmehr in sozialen, familiären und geschlechtsspezifischen Faktoren zu suchen. „Kriminalität ist männlich“, sagte Körting. Und elterliche Erziehung, die Gewaltbereitschaft fördere, sei ein Schichtenproblem, unterstützt durch kulturelle Faktoren. „Die Erziehungsmentalität in Migrantenfamilien ist oft noch so wie früher bei uns in Deutschland, als die Kinder von Eltern oder Lehrern noch mit dem Rohrstock gehauen wurden.“

Deshalb müsse staatliche Gewaltprävention die Eltern nicht erst einbeziehen, wenn die Kinder zur Schule gingen, sondern schon in der Kita. Nicht nur mit Elternversammlungen, sondern auch mit Förder- und Fortbildungsmaßnahmen, auch unter Einbeziehung von Dolmetschern, um Sprachbarrieren zu beseitigen. Dabei geht Körting davon aus, „dass Eltern, die solche Hilfen nicht annehmen wollen, die Ausnahme sind“. Wenn allerdings Eltern die Kriminalität ihrer Kinder „wohlwollend begleiten“, müsse der Staats notfalls das Sorgerecht entziehen. Körting betonte, dass nicht etwa nur Väter Unterstützung bei der Erziehung brauchen. „Häusliche Schläge gegen Kinder kommt auch von den Müttern; vor allen von Frauen, die in ihrer Jugend selbst körperlich gezüchtigt wurden.“

Mit seinen Vorstellungen zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen will sich der Berliner Senat deutlich von den Konzepten konservativ regierter Bundesländer absetzen. „Das ist ein schwierigerer Weg als nur nach dem Strafrecht zu rufen“, sagte Senatssprecher Richard Meng. Und der Innensenator wies darauf hin, „dass wir uns in Berlin nicht erst seit dem hessischen Wahlkampf mit dem Thema befassen“. Mit dem Einsatz von Psychologen und Sozialarbeitern an den Schulen, dem Netzwerk Kinderschutz, der mobilen Jugendarbeit und dem Präventionskonzept der Polizei, aber auch mit der Intensivtäterabteilung bei der Staatsanwaltschaft und dem neuen Schwellentäterkonzept sei Berlin schon ein Stück vorangekommen.

Bericht der Landeskommission gegen Gewalt: www.berlin.de/lb/lkbgg/bfg/nummer28.html

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.02.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Jugendgewalt;art270,2470899

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

„Häusliche Schläge gegen Kinder kommt auch von den Müttern; vor allen von Frauen, die in ihrer Jugend selbst körperlich gezüchtigt wurden.“

sagt Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Recht hat er, der gute Mann und unterschlägt dabei, dass auch prügelnde Väter in ihrer Jugend oft körperlich gezüchtigt wurden, oft auch von ihren eigenen Müttern.

 

Selbst in einer solchen Meldung, wo weibliche Gewalt endlich mal beim Namen genannt wird, wird - quasi entschuldigend - hinzugefügt, dass die prügelnden Mütter ja früher selbst Gewalt erfahren hätten.

 

In einschlägigen Werbespots des senatsfinanzierten Kindernotdienst tauchen immer nur prügelnde Väter auf. Kein Wunder, wenn damit immer wieder der Glaube von der guten Mutter in die Öffentlichkeit transportiert wird, bis schließlich die Mitarbeiter/innen des Kindernotdienstes an die Meldung glauben, die sie selbst in die Welt gesetzt haben.

 

 

 


 

 

Ungeklärte Tragödie

Mutter ließ Robin vor seinem Tod tagelang allein

So elend starb der zweijährige Robin aus Kirchberg bei Zwickau: Die Mutter gab nun vor dem Richter zu, ihren Sohn kurz vor Weihnachten 2007 drei Tage lang in der Wohnung krank zurückgelassen zu haben.

 

ZWICKAU - Die heute 24-Jährige hat zudem eingeräumt, dass ihr Sohn in dieser Zeit bereits leicht erkrankt war. Warum sie ihr krankes Kind ohne Versorgung allein zu Hause ließ, bleibt laut Staatsanwaltschaft auch nach der jüngsten Vernehmung unklar.

Die Frau hat zugegeben, dass sie vom Morgen des 22. Dezember bis zum Abend des 24. Dezember zusammen mit ihrem älteren Sohn Lukas Bekannte in Mecklenburg-Vorpommern besucht hat. Dies hatten Zeugen bereits in den vergangenen Wochen den Ermittlern gesagt. Als die Mutter Heiligabend nach Hause kam, habe ihr Sohn Robin noch gelebt, sagte die Frau laut Staatsanwaltschaft aus. Der Junge sei zwar sehr schwach gewesen, aber sie habe daran geglaubt, ihn selbst wieder gesund pflegen zu können.

Robin war am 26. Dezember tot in der Wohnung der Familie in Kirchberg gefunden worden. Er war verdurstet und verhungert, obwohl zuvor niemand Hinweise auf eine Unterernährung festgestellt haben will. Eine Infektion mit dem Noro-Virus konnte mittlerweile als Todesursache ausgeschlossen werden, die genauen Umstände des Todes sind aber nach wie vor unklar.

 

5.2.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Robin-Zwickau;art1117,2470475

 

 

 


 

 

 

Baden-Württemberg:

Mutter legt Säugling in Gefrierschrank

03.02.2008

Christian Wulff:

Bei Geburt seines Kindes dabei

Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, Albrecht Foth, den „Stuttgarter Nachrichten“ (Samstagausgabe). Feingewebliche Untersuchung der Gerichtsmedizin hätten ergeben, dass das Kind nach der Geburt nicht nur lebensfähig gewesen, sondern durch das Verschließen der Kühltruhe erstickt sei. „Die lebenden Zellen sind an Sauerstoffmangel zu Grunde gegangen“, sagte Foth.

Kurz nach Bekanntwerden der Tat wurde spekuliert, das Baby sei erfroren. Die 20-Jährige hatte sich Ende Mai im Beisein ihres Verlobten und dessen Mutter bei der Polizei gemeldet und angegeben, dass Kind etwa vier Wochen zuvor alleine zu Hause geboren zu haben.

Sie habe die Schwangerschaft nicht bemerkt und sei von der Geburt völlig überrascht worden. Sie habe das Kind, das sich nicht bewegt und nicht geschrien habe, etwa 20 bis 30 Minuten nach der Geburt in eine Plastiktüte gepackt und in den Gefrierschrank gelegt. Später offenbarte sich die aus der Schweiz stammende Frau ihrem Verlobten und dessen Mutter, die das Baby im untersten Fach des Gefrierschranks fanden.

Der Zeitung zufolge hoffen die Ermittler nun darauf, weitere Hintergründe möglicherweise bei Ermittlungen in der Schweiz zu erhalten. Diese habe nach wochenlangem Zögern jetzt ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rottweil gebilligt. Ermittler aus Baden-Württemberg würden nun bald hinfahren, um Kontakt mit den Großeltern der Frau aufzunehmen.

Während die junge Frau unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls betont habe, dies sei ihre erste Schwangerschaft gewesen, hätten ihre Angehörigen in der Schweiz gesagt, sie habe bereits mit 17 Jahren in Zürich ein Kind zur Welt gebracht. Dieses sei unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigegeben worden.

AP

 

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/verbrechen-totes-baby-im-kuehlschrank-erstickt-_aid_318873.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Gut, dass es Kühlschränke gibt, da findet man wenigstens später noch die von ihren Müttern getöteten Babys. Vielleicht sollte die Bundesregierung allen werdenden Müttern kostenlos einen Kühlschrank zur Verfügung stellen, damit man später die Todesursache der getöteten Babys leichter herausfinden kann. Das würde sich auch gut mit den Grundgesetz vertragen, in dem es heißt:

Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen tötenden Müttern, kindesentführenden Müttern und misshandelnden Müttern und das ist auch gut so, denn die Mutter ist uns allen heilig - Rien ne va plus, nichts gilt mehr.

Der Vater dagegen ist eine Drecksau, den man beliebig durchs Dorf jagen oder die Kinder entziehen kann, deshalb wird er auch vom Grundgesetz nicht geschützt. Jedem das seine, das haben schon die Nationalsozialisten im KZ Buchenwald als Motto an den Eingang geschrieben..

 


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