Väternotruf
Juli 2008
Die Abgeordneten des Bayrischen Landtages Josef Ranner (CSU und Blasius Thätter CSU laden ein zur Pressekonferenz nach München am 17.07.08 um 10.30 Uhr in den Hofbräukeller am Wiener Platz
Familien in Gefahr - Kinder in Not
Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören
Über wie Gutachter, Gerichte, Jugendämter und Verfahrenspfleger. Im Fokus steht die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG) in München.
Dazu berichten
Michael G. Möhnle, Journalist und Initiator, Landkreis Rosenheim
Sonja Mang, Studienrätin, Landkreis Dachau
Gabriele Cziepluch, Dipl. Psychologin, München
Andreas Buske, BMW-Produktmanger, München
www.moehnle.eu/themen/familie.htm
www.moehnle.eu/themen/doc/pk_17.07.08.pdf
Familien in Gefahr - Kinder in Not
Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören
Jedes Jahr werden in Deutschland 210.000 Ehen geschieden, erleben 170.000 Kinder den Zerfall ihrer Familien. Diese gerundeten Zahlen ergeben sich aus einem statistisch erfassten Zeitraum von zehn Jahren (1996 - 2006). In dieser Zeitspanne erfolgten insgesamt 2,1 Millionen Scheidungen. 1,7 Mio Kinder müssen sich in zerrütteten, kaputten Familien zurecht finden - eine alarmierende Zahl. Sie lässt nur ahnen, wieviel Leid, Verzweiflung, Not und Armut sich dahinter verbergen.
Oft sind die Kinder nur noch Mittel zum Zweck, wenn ihre Eltern sich im juristischen „Kriegszustand“ befinden. Allein 2005 wurden an Deutschlands Familiengerichten 553.183 Verfahren abgehackt. Dazu kamen 58.670 Familienverfahren an den Oberlandesgerichten. Wo so viel gestritten wird, gibt es viele Sieger und Besiegte - die Verlierer sind aber immer die Kinder.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können, wenn sich Väter oder Mütter um das Wohl ihrer Kinder streiten, muss das Familiengericht entscheiden und eine Lösung finden. Doch jede gerichtlich festgelegte Lösung ist schlechter, wie die einvernehmliche Lösung der Eltern. In kaum einem anderen Justizbereich wird so viel gelogen und betrogen, sind so viele Emotionen, Instinkte und Ängste im Spiel, wie am Familiengericht.
Ist die Sache erst einmal vor Gericht, rufen die Familienrichter sofort nach dem Gutachter. Ob die Eltern wollen oder nicht - der oder die Sachverständige ist plötzlich der oberste Schiedsrichter in ihrem Sorgerechtsstreit. Die Richter suchen ihn aus, erteilen ihm einen mehr oder weniger klar formulierten Auftrag und richten sich anschließend nach seinen Vorgaben. Obwohl sie nur dem Gesetz verpflichtet sind, erleben wir hier die freiwillige Unterwerfung der Richter unter die Gutachter. Die Waage der Justiz ist in Schieflage geraten.
Welche Auswirkungen diese Entwicklung hat, und wie schlimm die Folgen sind, wird auf der Pressekonferenz der Abgeordneten Josef Ranner, MdL (CSU) und Blasius Thätter, MdL (CSU), am 17.07.2008, um 10.30 Uhr, im Hofbräukeller am Wiener Platz, in 81667 München dargestellt (siehe rechte Spalte).
www.moehnle.eu/themen/familie.htm
www.moehnle.eu/themen/doc/pk_17.07.08.pdf
Richter Kropp: Vaterfreuden vor Gericht
28.Juli 2008
„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“. Dieses Motto von Wilhelm Busch hört man immer häufiger vor Gericht: Vor dem Amtsgericht Sondershausen wurde jetzt an einem Verhandlungstag gleich gegen zwei junge Männer verhandelt, die ihrer Zahlpflicht gegenüber ihren Kindern nicht nachgekommen waren.
Marcus F.. (Namen geändert), ein 44jähriger Mann aus Ebeleben, ist seit den 90er Jahren arbeitslos. Im Jahr 2007 hatte er kurzzeitig Arbeit gefunden. Sein Verdienst von 1.018 Euro genügte, um zumindest einen Teil der monatlichen Unterhaltsschuld gegenüber seiner Tochter in Höhe von 265 Euro zu begleichen. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nur einen Monat, indem F. über dem sogenannten Selbstbehalt blieb, ein Betrag, der jedem Unterhaltspflichtigen verbleiben soll.
Alexander D., ein 40jähriger Dauerarbeitsloser aus Sollstedt, ist als Vater seinen drei Kindern, die in Sondershausen leben, ebenfalls seit Jahren den Unterhalt schuldig geblieben. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen drei Zeiträume aus dem Jahr 2001 angeklagt, in denen D. über dem Selbstbehalt lag und zumindest die Unterhaltsschuld teilweise hätte begleichen können.
Beide jungen Männer beriefen sich vor Amtsrichter Christian Kropp unabhängig voneinander darauf, dass sie nicht leistungsfähig seien. Das verbliebene Geld würde ihnen kaum zum Leben reichen. Damit konnten sie bei Kropp, der am Amtsgericht Sondershausen zugleich Familienrichter ist, nicht durchdringen. Private Schulden und Hobbys müssten generell gegenüber Unterhaltsschulden zurücktreten, so der Richter.
Kropp wies darauf hin, dass das Delikt, das für viele Väter eine Bagatelle sei, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werde. Angesichts knapper Kassen könne es nicht angehen, dass der Staat für solche Täter in Vorleistung trete. Viele Kindesväter seien der Auffassung, dass durch bloßes Nichtstun sich das Verfahren erledige.
Ein offensichtlicher Trugschluss, wie man an dem vorigen Verfahren sieht: Denn Alexander D. ist zu einer Gesamtgeldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, bei Marcus F. erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, hier ausgesetzt zur Bewährung. F. hat nunmehr ein Jahr Zeit, zumindest einen Teil seiner Unterhaltsschuld gegenüber seiner Tochter zu erfüllen. Das Gericht will auf diese Weise Druck auf den Vater ausüben, sich seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind zu stellen. (nnz/kn)
http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php4?ArtNr=52341&Step=0
Kommentar Väternotruf:
"Angesichts knapper Kassen könne es nicht angehen, dass der Staat für solche Täter in Vorleistung trete.", wird Richter Kropp zitiert Nun verdient allerdings nicht jeder so viel Geld wie Richter Kropp, dem es sicher ein leichtes wäre für mindestens 5 Kinder Unterhalt zu zahlen, ohne dass sein Selbstbehalt von 900 € gefährdet wäre.
Nun fragt man sich allerdings, warum Väter die keinen Unterhalt zahlen Täter sind, Mütter die dagegen den Kontakt des Vaters zu seinen Kindern vereiteln, rechtschaffende Bürgerinnen sein sollen?. Da ist doch etwas faul im Staate Dänemark und in der Muttirepublik Deutschland. Gleiches Recht für alle heißt auch Strafrecht für umgangsvereitelnde Mütter oder aber Streichung des Strafrechtsparagraphen 170 StBG, mit dem Mütter und Väter die keinen Unterhalt zahlen kriminalisiert und bis zu drei Jahren eingesperrt werden können - eine Schande für den Rechtsstaat noch dazu, wo das Grundgesetz Zwangarbeit verbietet.
Sorgerechtsstreit
Der unfreie Wille
Vater und Mutter streiten erbittert um das Sorgerecht für ihre Tochter. Die sagt: "Ich will bei meiner Mutter bleiben." Der Fall bringt die Justiz an ihre Grenzen. Er wirft die Frage auf, was der Wunsch einer volljährigen, geistig behinderten Frau zählt. Und ob er frei zustande gekommen ist.
In den nächsten Wochen wird das Landgericht Osnabrück zu einer Entscheidung über die Zukunft ... gelangen. Zu einer Lösung nicht.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.07.2008)
www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite-Sorgerecht;art705,2569834
Der vollständige Artikel liegt dem Väternotruf vor.
Bundestagsinitiative zum Familienwahlrecht
Deutscher Familienverband begrüßt Bundestagsinitiative zum Familienwahlrecht Als große Chance für die Familien und die Demokratie begrüßt der Deutsche Familienverband (DFV) den fraktionsübergreifenden Vorstoß von 46 Parlamentariern um die ehemalige DFV-Präsidentin Renate Schmidt und den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse, ein Wahlrecht von Geburt an einzuführen: „Politik geht nach Wählerstimmen, und weil ihre Kinder an der Wahlurne nicht vorkommen, ziehen Familien bei politischen Entscheidungen den Kürzeren. Ein Wahlrecht von Geburt an, das zunächst stellvertretend und treuhänderisch von den Eltern wahrgenommen wird, lässt endlich die Interessen der nächsten Generation zu Wort kommen. Gerade angesichts des zu Unrecht immer wieder beschworenen Krieges der Generationen gibt dieser Antrag genau die richtigen Signale, um über Fraktionsgrenzen und Ideologien hinweg ungewöhnliche und neue Wege in eine gemeinsame Zukunft zu finden“, so der Präsident des Verbandes, Dr. Albin Nees. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, gibt es kein allgemeines Wahlrecht und ein Fünftel der Bevölkerung bleibt vom wichtigsten staatsbürgerlichen Recht ausgeschlossen. Dass das Familienwahlrecht auch aus Sicht von jungen Menschen alles andere als von gestern ist, bewies kürzlich eine Fachveranstaltung des Verbandes, auf der die 19jährige Abiturientin und Siegerin des Bundeswettbewerbs „Jugend debattiert“ Ronja Terspecken engagiert für ein Wahlrecht ab Geburt eintrat – denn wo eine Wahlurne steht, findet sich ein Weg. Der Deutsche Familienverband, der sich seit Jahren dafür einsetzt, dass alle Staatsbürger eine Stimme haben und damit das Familienwahlrecht auf die politische Agenda gebracht hat, warnt davor, den parlamentarischen Vorstoß noch einmal vorschnell zu den Akten zu legen: „Das Wahlrecht ist ein Kernbestandteil unserer Demokratie, und seine Änderung erfordert eine ehrliche Diskussion über Chancen und Risiken. Aber die Historie zeigt, dass jede Ausweitung des Wahlrechts mit Ängsten verbunden war, die sich – von der Abschaffung des Klassenwahlrechts nach Stand und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bis hin zum Wahlrecht für Frauen – stets als unbegründet erwiesen. Die erneute Initiative weitsichtiger und hartnäckiger Parlamentarier bietet die Chance, Familien endlich aus der Defensive zu holen – jetzt darf die Politik ihren Einsatz nicht verpassen“, fordert Verbandspräsident Albin Nees.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 10.7.2008
Kommentar Väternotruf:
Das sogenannte Familienwahlrecht erscheint auf den ersten Blick als keine schlechte Idee. Die Interessen von Kindern, Eltern und Familien würden mit einem solchen Wahlrecht ein stärkeres politisches Gewicht erhalten. Doch man muss auch über praktische Fragen sprechen. Wer soll z.B. bei zusammenlebenden Eltern, wenn diese ein Kind haben, für dieses Kind die Wahlstimme abgeben dürfen? In der mütterzentrierten Bundesrepublik soll dies möglicherweise dann immer die Mutter sein. Und was ist mit den Eltern, denen der Staat das Sorgerecht entzogen hat, sei es wegen Kindeswohlgefährdung oder sei es nach elterlichen Streit um das gemeinsame Sorgerecht. Hat hier die Mutter das alleinige Sorgerecht per Gerichtsbeschluss zugewiesen bekommen, wird nur sie die Wahlstimme für das Kind abgeben dürfen. Und was in mit den Hundertausenden nichtverheirateten Vätern in Deutschland, denen der deutsche Staat in menschenrechtswidriger und menschenrechtsverachtender Weise überhaupt das Sorgerecht für ihre Kinder verweigert? Ganz Bevölkerungsteile würde ein so gestaltetes Familienwahlrecht aus der politischen Willensbildung ausgrenzen.
Fazit: So lange der bundesdeutsche Staat nichtverheirateten Vätern dass ihnen nach Artikel 6 Grundgesetz zustehende Sorgerecht nach Maßgabe des Schandparagraphen 1626a BGB vorenthalten will und Vätern und Müttern nach §1671 BGB jederzeit das Sorgerecht ohne das eine Kindeswohlgefährdung vorliegt entzogen werden kann, solange ist ein Familienwahlrecht eine propagandistische Luftnummer von 46 weltfremden Parlamentarier/innen des Deutschen Bundestages, die ebenso gut auch von dem nationalsozialistischen Oberdemagogen Dr. Josef Goebbels hätte stammen können.
Vaterschaftstests
Schnuller einschicken wird ordnungswidrig
Die Union sagt Ja zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests – kritisiert aber Bußgeld für Tests im Ausland.
Die Labore sollen künftig zertifiziert werden. - Foto: pa/dpa
Von Jost Müller-Neuhof
25.7.2008 0:00 Uhr
Berlin -
Kommentar
Milde Buße
Lange waren die Pläne umstritten, nach dem Ja der Union steht fest: Väter müssen bald mit Geldbußen rechnen, wenn sie ihrem Kind heimlich Genspuren, etwa vom Schnuller, entnehmen und die Abstammung untersuchen lassen. Dies gilt nach dem Willen des Regierung auch, wenn sie das Material in ausländischen Laboren prüfen lassen, in denen solche Gutachten erlaubt sind, etwa den Niederlanden.
Noch immer lassen jährlich tausende Väter, die ihre Elternschaft anzweifeln, heimliche Tests zu Preisen ab 150 Euro machen, um persönlich Klarheit zu gewinnen. Dies soll künftig nicht mehr erlaubt sein – es sei denn, die Mutter stimmt ausdrücklich zu. Vor Gericht sind die Ergebnisse auch nur in diesem Fall verwendbar. Heimliche Tests, so hatte der Bundesgerichtshof entschieden, verstießen gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung über seine genetischen Daten.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), wertete es als Erfolg seiner Fraktion, dass die Tat künftig nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt würde. Ursprünglich hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angeregt, heimliche Tests als Straftat einzuordnen. „Ordnungswidrigkeiten können die Behörden verfolgen, sie müssen es aber nicht“, sagte Gehb dem Tagesspiegel. Bei Straftaten seien die Behörden dagegen zum Einschreiten verpflichtet. Auch kritisierte Gehb das Vorhaben, jemanden mit Bußgeld zu bedrohen, wenn er den Test im Ausland vornehmen lässt. „Man kann ein Labor in Holland nicht von Deutschland aus für strafbar erklären“, sagte er.
Nach dem vorliegenden Entwurf werden Väter, Mütter und auch Kinder, die heimlich Abstammungsgutachten erstellen lassen, besser gestellt als andere Personen, die dies tun. Wer nicht zur engeren Familie gehört, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Die Buße für Eltern oder Kind steht noch nicht fest, soll aber darunter liegen. Wenn die Mutter im Nachhinein einwilligt oder erkennen lässt, dass der Vater nicht belangt werden soll, haben die Behörden im Rahmen ihres „Verfolgungsermessens“ davon abzusehen, die Tat zu ahnden. Auch dies soll im neuen Gesetz festgelegt werden.
Zusätzliche Kontrolle soll ein Zertifizierungsverfahren für Labore bieten. Der Berufsverband der Deutschen Humangenetiker hat in Deutschland 650 Labore erfasst. Sie können sich etwa bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) oder der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) registrieren lassen. Mit Abstammungsgutachten dürfen zudem nur Ärzte oder Sachverständige betraut werden.
Die Pläne zum Verbot der Tests waren politisch auch deshalb umkämpft, weil es für Väter ursprünglich sehr schwierig war, ihre Vaterschaft gerichtlich anzufechten, um so Unterhaltszahlungen für nicht leibliche Kinder zu entgehen. Sie mussten konkrete Verdachtsmomente belegen, um ein gerichtliches Abstammungsgutachten durchzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Verfahren neu geregelt. Zweifelnde Väter haben jetzt einen Anspruch darauf, dass die Mütter in einen Test einwilligen. Kritiker dieser Regelung monieren allerdings, das Porzellan sei sofort zerbrochen, wenn die Gerichte eingeschaltet würden – deshalb seien heimliche Tests weiter nötig.
www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Vaterschaftstests;art122,2579003
Heimliche Vaterschaftstests
Milde Buße
Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen.
Von Jost Müller-Neuhof
25.7.2008 0:00 Uhr
Während sich viele Väter eine enge Bindung an ihr Kind wünschen, gibt es doch auch etliche, die diese loszuwerden trachten – besonders wenn sie den Verdacht hegen, der Spross stamme nicht von ihnen ab. Für sie gibt es seit einigen Jahren heimliche Abstammungstests. Vor Gericht galt das nichts, aber immerhin: Es war der Einstieg in den Ausstieg aus der Vaterschaft. Bald gibt es ein Gesetz dagegen, bald ist endgültig Schluss mit heimlich. Ist es das? Nun, man hat sich auf ein typisches großkoalitionäres Produkt geeinigt. Die Gendaten der Betroffenen werden geschützt, wie die SPD es wollte, und wieder auch nicht, wie die Union es wollte. Milde Buße also, wenn überhaupt. Dabei wäre es gut, den Schutz hoch anzusiedeln. Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen. Wem wirklich daran liegt, sein Kind loszuwerden, der kann das mit Gerichtshilfe tun. Kein zweifelnder Vater wird sich abhalten lassen, heimlich Genproben ins Ausland zu schicken. Doch besser wäre, mal mit der Ehefrau zu sprechen – auf das Unterschieben von Kuckuckskindern steht zwei Jahre Haft.neu
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.07.2008)
www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Vaterschaftstests;art141,2578884
Kommentar Väternotruf:
Da sträuben sich einem die Nackenhaare, wenn man den Kommentar von Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel liest. Man könnte denken, der Mann wäre mütterpolitischer Sprecher bei der rechtspolitischen Schill-Partei. Na ja, was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Hitze des Sommers offenbar nicht verkraftet und surfen im geistigen Nirwana. Es ist rechtlich völliger Unfug, einem Mann, der als rechtlich verwandt mit dem Kind gilt, zu verwehren, dies bei Zweifeln auch auf eine harmlose Weise, wie etwa durch Einsendung eines Schnullers an ein Labor überprüfen zu lassen. Auf Grund des väterlichen Sorgerechtes nach Artikel 6 Grundgesetz ist das ein völlig legitimer Akt, der nicht allein deshalb illegitim wird, weil rechtspolitische Hasardeure im Bundestag und in der Bundesregierung Blinde Kuh spielen.
Konstanz Konstanz
Die Sensibilität wächst
VON MICHAEL LÜNSTROTH
Während in Bund und Land immer mehr Eltern das Sorgerecht entzogen wird, ist diese Zahl in Konstanz seit Jahren annähernd gleich. Zwischen fünf und zehn Fälle gebe es im Jahr, so das städtische Jugendamt. Aber: Die Sensibilität für Kindesmisshandlung wächst. Die Hinweise von Nachbarn häufen sich.
Die Rechtsmedizinerin Bianca Navarro zeigt in ihrem Arbeitszimmer in Mainz ein Foto, auf dem ein misshandeltes Mädchen zu sehen ist. Auch in Konstanz wächst die Sensibilität für das Thema.
dpa
Konstanz - Es sind Fälle wie die von Kevin (2) aus Bremen oder Lea-Sophie (5) aus Schwerin, die das Thema Kindesmisshandlung in den vergangenen Jahren in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rückten. Beide Kinder wurden von ihren Eltern misshandelt. Seither wächst die Sensibilität für das Thema. Sowohl im Bund als auch im Land steigen die Zahlen der Sorgerechtsentzüge. In Konstanz ist diese Zahl nach Angaben des Jugendamtes seit Jahren konstant. Sie liege bei etwa fünf bis zehn Fällen im Jahr in denen die Gerichte in die Familien eingreifen, weil die Eltern nicht mehr zum Wohle des Kindes handeln, so Günther Wagner vom Jugendamt. Das sind nur die harten Fälle.
Noch härtere Fälle wie jener von den Eltern, die ihr Kind zur Prostitution gezwungen haben oder solche, die es zum Drogenschmuggel missbrauchen, komme sehr selten in Konstanz vor. "Nur wenn die Eltern nicht mehr willens sind mitzuarbeiten und sich verweigern - erst dann schalten wir die das Familiengericht ein." Davor gibt es ein Bündel anderer Maßnahmen, die dem Jugendamt zur Verfügung stehen. Dazu gehören so genannte Hilfen zur Erziehung, was Hausaufgabenbetreuung ebenso einschließt wie sozialpädagogische Maßnahmen. Betrachtet man diese Gesamtkategorie der Hilfen zur Erziehung, dann betreut das städtische Jugendamt davon 600 Fälle im Jahr.
Dennoch merkt auch Wagner, dass aufgrund der öffentlich gewordenen Fälle von Schwerin und Bremen, die Sensibilität für das Thema auch in Konstanz gewachsen ist. "Seither bekommen wir mehr Hinweise", sagt Wagner, der sich die Arbeit mit zwölf Kollegen im Jugendamt teilt. Etwa 30 bis 40 Meldungen gebe es im Jahr, die auf Notstände von Kindern hinweisen. Außerdem sei man sehr gut vernetzt mit Schulen und Kindergärten - der Informatiosnfluss sei gut. Allen Hinweisen gehe man sofort nach, so Wagner. Sollte sich ein solcher Verdacht bestätigen, dann erstattet das Jugendamt Anzeige an das Amtsgericht Konstanz. Hier sitzt auch das Familiengericht. Die entscheidende Instanz.
Die Verhandlung findet dort mit allen beteiligten Parteien statt und je nach Verlauf ergehen die gerichtlichen Maßnahmen, die zum vollständigen oder teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts führen. Dies wird dann auf das Jugendamt übertragen. Hendrik Többens ist Familienrichter in Konstanz und bekommt die Verhandlungen hautnah mit. "Ich habe bisher keine signifikante Veränderung feststellen können", sagt er. Die Fall-Zahlen in Konstanz seien ziemlich gleich bleibend. Die genannten Daten aus dem Jugendamt nannte er "realistisch". Aber natürlich sei die öffentliche Wahrnehmung für dieses Thema seit den traurigen Fällen aus Schwerin und Bremen deutlich geschärft. Die Politik hat auf die Fälle reagiert und zum 12. Juli ein neues Gesetz erlassen, dass "familiengerichtliche Maßnahmen" erleichtern soll. "Wir sollen dadurch schneller tätig werden können" erklärt Többens. Ob das hilft? "Mehr Personal in den Jugendämtern oder bei den Familienrichtern hätte sicher mehr Wirkung", so Familienrichter Többens.
Zahlen & Hilfe
Zahlen: In Baden-Württemberg ist die Zahl der Sorgerechtsentzüge 2007 um elf Prozent gestiegen. Insgesamt 552-mal wurde das Sorgerecht entzogen. Im Landkreis Konstanz lag, laut statistischem Landesamt, zum gleichen Zeitpunkt die Zahl bei 15, im Bodenseekreis bei 19 und im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 4 Sorgerechtsentzügen.
Ansprechpartner: Die Abteilung Soziale Dienste des städtischen Sozial- und Jugendamtes. Die Informations- und Servicestelle (Benediktinerplatz 2) ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. (lün)
23.07.2008
http://www.suedkurier.de/region/konstanz/art1077,3331119
Kommentar Väternotruf:
Leider ist die Statistik über die Zahl der Sorgerechtsentzüge falsch. Das Sorgerecht kann Eltern nach §1671 BGB auch entzogen werden, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das verstößt zwar gegen Grundgesetz Artikel 6, was aber die meisten Familienrichter in Deutschland nicht daran stört, es dennoch zu tun.
"Geld und Leben"
Montag, 14.7.2008 um 21.15 Uhr
läuft im Bayerischen Fernsehen in der Sendung "Geld und Leben"
ein Beitrag über die jugendamtsgeschädigte Familie Rimmel aus Erlangen.
...
Die jetzt 1 1/2-jährige Tochter wurde vor etwa einem Jahr vom Jugendamt Erlangen den Eltern entzogen.
...
Wer kann, möge sich den Film ansehen.
...
Gruß
Herbert Greipl
"Das Land wird wach"
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament"
Ursula von der Leyen
Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist Mutter von sieben Kindern.
© dpa-Report
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht sich für eine Erweiterung der Vätermonate stark. In der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Das Parlament", die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema "Kinder" beschäftigt, betont sie, die Zustimmung für die Partnermonate im Elterngeld sei kurz nach ihrer Einführung stark gestiegen. Das zeige sich nicht nur an den Vätern selbst, sondern auch an dem Pragmatismus, mit dem sich die Unternehmen auf die Partnermonate eingestellt hätten. "Diese Dynamik möchte ich nutzen", so die Ministerin.
Das Interview im Wortlaut:
Frau Ministerin, würden Sie heute gerne ein Kind in Deutschland sein?
Unbedingt! Es gibt unendlich viele tolle Eltern und für ein Kind ist es das Wichtigste, in seiner Familie glücklich zu sein. Außerdem wird dieses Land im Augenblick richtig wach. Es bewegt sich etwas in den Köpfen: Den Menschen wird klar, wie wichtig Kinder sind.
In Deutschland ist die Geburtenrate im vergangenen Jahr erstmals seit zehn Jahren gestiegen. Dennoch reicht der Zuwachs nicht aus. Der Familienforscher Hans Bertram hat gerade analysiert: Die Mehrkindfamilie wird immer seltener. Die dritten und vierten Kinder fehlen.
Der Geburtenanstieg ist ein riesiger Vertrauensvorschuss der jungen Menschen. Den dürfen wir nicht enttäuschen, er sollte uns Ansporn sein. Im europäischen Vergleich haben wir nach wie vor eine der höchsten Zahlen von Kinderlosigkeit. Wenn Mutter und Vater beim ersten und vielleicht auch beim zweiten Kind finanziell kaum hinkommen und Beruf und Familie nur unter größtem Stress unter einen Hut bekommen, dann wagen viele Eltern selten ein drittes und viertes Mal den Schritt, ein Kind zu bekommen.
Wie wollen Sie Eltern zu diesem Schritt ermutigen?
Elterngeld und Kinderbetreuung waren erste wichtige Schritte für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber mit wachsender Kinderzahl steigen die Fixkosten sprunghaft. Bei mehreren Kindern muss es eben die größere Wohnung sein, das größere Auto, und die Waschmaschine läuft häufiger. Ein gestaffeltes Kindergeld unterstützt diese Familien ganz gezielt, damit sie nicht in die Armut abrutschen. Sonst besteht weiterhin das Bild: Wer mehr Kinder hat, macht sich arm. Dabei sind Kinder ein Reichtum.
Aber ein höheres Kindergeld allein löst das Problem sicher nicht.
Zwei Gruppen sind besonders gefährdet: Familien mit mehreren Kindern, in denen die Eltern zwar arbeiten, aber das Geld nicht für alle reicht. Ihnen hilft ein gestaffeltes Kindergeld und der Kinderzuschlag. Die zweite Gruppe sind Alleinerziehende. Viele könnten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit einen Job annehmen, wenn sie einen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden würden. Sie brauchen vor allem den bereits begonnenen Ausbau der Kinderbetreuung. Eine weitere Gruppe, die häufig von Armut betroffen ist, lebt oft mehrere Generationen in der Sozialhilfe. Bildung zählt in diesen Familien fast nichts. Deshalb haben die Kinder von vornherein schlechtere Startchancen. Diese Kinder brauchen schon früh Hilfe und Unterstützung außerhalb der Familien.
Nicht nur in sozial schwachen Familien gibt es Probleme. Jüngst hat das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW) eine Studie veröffentlicht, wonach die Mittelschicht in Deutschland in den vergangenen sieben Jahren dramatisch geschrumpft ist - nämlich von 62 auf 54 Prozent.
Oft verzichten junge Familien auf Kinder, weil sie unsicher sind und Angst vor der Zukunft haben. Das bedrückt mich sehr. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, dass Kinder in mittleren Einkommensverhältnissen aufwachsen und es dann auch schaffen, in der Mitte der Gesellschaft zu bleiben. Der internationale Vergleich zeigt: die Kombination von Arbeitsmöglichkeiten für die Eltern und gezielte finanzielle Hilfen sind die wirksamsten Mittel, um Familien in ihrer Unabhängigkeit und Schaffenskraft zu stärken.
Wie wirkt sich diese Angst denn jenseits des Finanziellen gesellschaftlich aus?
Die Großfamilie, wie wir sie von früher kennen, ist selten geworden. Heute sind die Familien klein, jedes dritte Kind wächst ohne Geschwister auf. Aber Kinder brauchen andere Kinder. Viele der Probleme, die wir unter Kindern und Jugendlichen haben, kommen auch daher, dass die robusten, unkomplizierten dritten und vierten Kinder einer Familie in den Schulen kaum noch zu finden sind. Diese Kinder haben ein hohes Konflikt- und Toleranzpotential, können sich durchsetzen und achten gleichzeitig immer auf die Gerechtigkeit einer Gruppe.
Aber es geht nicht nur um Geld. Das Bild der Familie hat auch darüber hinaus anscheinend gelitten, denn es gibt nicht wenige, die sagen, sie können auch darauf verzichten. Woran liegt das?
30, 40 Jahre lang haben wir an Frauen gespaltene Botschaften gesendet - die vom "Heimchen am Herd" oder die der "Rabenmutter". Das bezahlen wir mit dem hohen Preis der Kinderlosigkeit und des Fachkräftemangels, wenn Beruf und Kinder einander ausschließen. Jetzt steuern wir um und diskutieren pragmatisch, wie ein modernes Leben mit Kindern geht. Und allen Unkenrufen zum Trotz, die Mehrheit der jungen Menschen wünscht sich ungebrochen Kinder und Familie.
Das Elterngeld mit den zwei Vätermonaten kommt gut an. Nun klopfen sich die Väter neuerdings auf die Schultern und finden sich ganz toll.
Zunächst einmal ist es der Beginn einer tiefgreifenden Bewusstseinsänderung. Das zeigt sich nicht nur an den Vätern selbst, sondern auch an dem Pragmatismus, mit dem sich die Unternehmen auf die Partnermonate eingestellt haben. Als ich Ende 2006 vorschlug, die Partnermonate im Elterngeld einzuführen, gab es einen riesigen Aufschrei, viel Empörung und Spott. Bei Einführung des Gesetzes haben weniger als die Hälfte der Deutschen gesagt: Wir finden das gut. Jetzt sind es bereits 61 Prozent. Welches Gesetz kann schon von sich behaupten, dass kurz nach der Einführung die Zustimmung so stark gestiegen ist? Diese Dynamik möchte ich nutzen und die Vätermonate erweitern. Interessanterweise habe ich dafür vor allem in Bayern breite Zustimmung geerntet. Dort nehmen besonders viele Männer Vätermonate. Diese Väter, die die Partnermonate nehmen, schlagen eine Bresche für alle aktiven Väter. Und darauf kommt es an.
Die Männer in der CDU, aber vor allem in der CSU tun auf einmal so, als hätten sie die Vätermonate erfunden...
Da bin ich großzügig. Erfolgreiche Reformen haben immer viele Väter. Außerdem freue ich mich einfach, wie uns die jungen Väter allesamt verblüfft haben.
Dann hat sich die Haltung der UnionsMänner Ihnen gegenüber entspannt?
Ich bin von Geburt an verwurzelt in der Union, sie ist so etwas wie eine innere Heimat für mich. Und wie es in Familien ist: Die nächste Generation muss immer Dinge vorantreiben, nicht um alles über Bord zu werfen und Werte vergessen zu machen, sondern um sie zu erhalten. Viele verstehen jetzt, dass es mir darum geht, die traditionellen Werte von Familie zu erhalten - unter modernen Rahmenbedingungen.
Sie haben viel für die Frauen und für die Familien getan. Dennoch mögen gerade viele Frauen Sie nicht.
Ich stelle als Politikerin mit sieben Kindern eine starke Projektionsfläche dar - für Aggressionen, Wünsche, Hoffnungen und Forderungen. Außerdem habe ich Diskussionen in diesem Land ausgelöst, die es vorher nicht gab. Aber die kann und will ich uns allen nicht ersparen. Entscheidend ist unter dem Strich, dass sich etwas für Familien und Kinder bewegt.
Jetzt müssen Sie ihr Leben als Mutter und Bundesministerin vereinbaren. War ihr Alltag vorher einfacher?
Nicht einfacher aber anders. Jedes Lebensalter hat seine Zeit. Ich war auch mal eine Studentin ohne Kinder, vollkommen ungebunden. Als junge Mutter war ich mit dem ersten Kind in vielen Punkten heillos überfordert.
Nun haben Sie sieben Kinder. Was war denn an einem Kind so anstrengend?
Ich fand es unglaublich anstrengend, aus der vollen Freiheit des Studentenlebens die Verantwortung rund um die Uhr für ein Kind zu übernehmen. Hinzu kam, dass ich sowohl von den Kollegen als auch von meiner privaten Umgebung auf einmal viele Fragezeichen entgegen gehalten bekam. Ich musste ganz schön kämpfen. Besonders getroffen war ich, als ich mit meiner Halbtagsstelle an der Universität aufhörte und niedersächsische Sozialministerin wurde. Da wurde mir die Frage gestellt: Wollen Sie eine schlechte Ministerin sein oder eine schlechte Mutter?
Sie werden gerne als großbürgerlich beschrieben und damit wird im Subtext unterstellt: Die hat ja nicht die Probleme, die wir haben. Empfinden Sie das als ungerecht?
Ich weiß, dass ich zwei große Privilegien in meinem Leben hatte. Das war die Erfahrung der Großfamilie und das Aufwachsen in einem Elternhaus, in dem Bildung sehr wichtig ist.
Die Frage nach Bildung ist die wirkliche, die eigentliche Gerechtigkeitsfrage, die die Gesellschaft stellen muss. Hier geben wir mit unserer Familienpolitik wichtige Antworten: der Ausbau der Kinderbetreuung schafft Brücken gerade für Kinder aus sozial schwächere Familien, das Elterngeld schafft finanzielle Sicherheit im ersten Lebensjahr des Kindes.
Ihr Vater war von 1976 bis 1990 Ministerpräsident von Niedersachen. Sie sind somit in einem politischen Haushalt groß geworden. Hilft Ihnen das in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen?
Mein Vater hat ausgestrahlt: Mit Politik kann man etwas bewegen. Das habe ich tief in mir aufgenommen. Von seinen Konflikten und Auseinandersetzungen, die er sicher hatte, hat er sich zu Hause nichts anmerken lassen. Aus dieser positiven Erfahrung heraus, habe ich Politik immer als eine Option erlebt, unser Gemeinwesen mit zu gestalten.
Neuerdings gibt es viele jungen Autorinnen, die eine neue Emanzipationsbewegung fordern. Gleichzeitig bleibt ihr Lebensmodell, das sie zeichnen, schwammig. Was würden Sie heute als junge Frau anders machen?
Wenn ich einer 25-Jährigen etwas zurufen dürfte - denn ich selbst kann ja nur auf dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrung urteilen - würde ich sagen: "Du hast ganz viele Fähigkeiten, entfalte sie. Suche dir einen Mann, der das respektiert, aber respektiere du in ihn auch mit seinen Fähigkeiten. Lass ihn machen, auch als Vater. Denn er ist auf seine Art Vater und du bist auf eine andere Art Mutter. Kinder kommen nie zum richtigen Zeitpunkt. Das ist einfach so und deshalb zögert nicht zu lange. Lass dich als junge Frau nicht klein machen, denn in dir schlummert so viel, was du entfalten kannst. Sei fordernd."
Das Interview führte Annette Rollmann.
Stand: 14.07.2008
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/21504817_kw29_leyen/
BRIGITTE ZYPRIES
„Renaissance des Datenschutzes“
Die SPD-Justizministerin über neue staatliche Sammelwut und die Geburtsstunde einer Protestbewegung. Im Familienrecht will sie statt der klassischen Ehe gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Patchworkbeziehungen stärker fördern.
SCHEIDUNG LIGHT: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält an ihrem Vorschlag fest. Kinderlose Paare sollen sich vor dem Notar einigen können.
Foto: Thomas Koehler/photothek.net
Rheinischer Merkur: Wie kommen Sie eigentlich mit Wolfgang Schäuble klar?
Brigitte Zypries: Gut.
RM: Es war ja von persönlichen Animositäten zwischen Ihnen die Rede.
Zypries: Wir hatten letztes Jahr Differenzen über das BKA-Gesetz, da fühlte sich Herr Schäuble von mir nicht gut behandelt. Aber wir haben das offen angesprochen und seitdem ist die Sache bereinigt.
...
RM: Zu einem anderen Thema. Vom Unterhaltsrecht bis zum Zugewinnausgleich haben Sie besonders viele familienrechtliche Gesetze geändert. Was ist dabei Ihr roter Faden?
Zypries: Es geht mir darum, einen passenden Rechtsrahmen für die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse bereitzustellen. Wir müssen anerkennen, dass es mehr Scheidungen, mehr Zweitehen und damit sehr viel mehr Patchworkfamilien gibt als früher. Im Gegensatz zu den Unionsparteien trete ich auch dafür ein, dass wir eingetragenen Lebenspartnerschaften gleiche Rechte einräumen wie Eheleuten, wenn wir ihnen auch die gleichen Pflichten abverlangen.
RM: Neben der Stärkung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften schlagen Sie eine „Scheidung light“ vor. Wollen Sie der herkömmlichen Ehe den Garaus machen?
Zypries: Wie kommen Sie denn darauf? Ich hatte lediglich ein einfacheres Verfahren für eine bestimmte Konstellation vorgeschlagen: Kinderlose Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, sollten sich beim Notar vorab über die Aufteilung des Hausrats und die gegenseitigen Unterhaltsansprüche einigen können. Die Scheidung selbst hätte – wie bisher – der Familienrichter vornehmen müssen. Aber für diesen kostensparenden Vorschlag hat sich keine Mehrheit gefunden.
RM: Aber ist die Ehe nicht immer noch eine besondere Lebensform, weil zwei Menschen füreinander ein Leben lang Verantwortung übernehmen?
Zypries: Mit der lebenslangen Verantwortung ist das so eine Sache. Jede dritte Ehe wird geschieden. Aber natürlich schützt das Grundgesetz die Ehe besonders, und deshalb bevorzugt der Staat ja weiterhin die Ehe, zum Beispiel mit dem Ehegattensplitting.
RM: Brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz?
Zypries: Die SPD will in Artikel 6 des Grundgesetzes (Ehe und Familie) ein Kindergrundrecht einführen. Zwar genießen Kinder auch bisher schon Grundrechtsschutz. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung bekämen sie aber ausdrücklich eigene Rechte, etwa auf eine gewaltfreie Erziehung gegenüber ihren Eltern. Eine solche Regelung würde sich zudem auf Abwägungsentscheidungen der Gerichte auswirken. Und dem Staat erleichterte sie Maßnahmen, um misshandelte und gefährdete Kinder notfalls aus ihren Familien zu holen.
RM: Das wäre auch ein zusätzlicher staatlicher Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern.
Zypries: Das befürchten die Kritiker aus den Unionsparteien, die eine Grundgesetzänderung ablehnen, ich teile diese Sorge nicht. Elternrechte werden von der Verfassung nicht gegen Kinderinteressen gewährt, sondern um der Kinder willen.
Das Gespräch führten Robin Mishra und Jan Kuhlmann.
© Rheinischer Merkur Nr. 27, 03.07.2008
www.merkur.de/2008_27__Renaissance_des.28938.0.html
Kommentar Väternotruf:
Brigitte Zypries (SPD will "eingetragenen Lebenspartnerschaften gleiche Rechte einräumen wie Eheleuten" und "ihnen auch die gleichen Pflichten abverlangen". Warum dann nicht gleich die Zwangsheirat für alle Deutschen einführen, die mit einem gegengeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Partner zusammenleben? Da würde man sich eine Menge bürokratischen Aufwand sparen. Und alle die, die nicht bereit sind in einer staatlichen regulierten Zwangsgemeinschaft zu leben, kommen ins Umerziehungslager, bis sie endlich eingesehen haben, dass die Ehe oder die staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft, das beste ist, was dem Staat und seinem um Legitimität bemühten bürokratischen Apparat nützt.
Fahrkosten zur Ausübung des Umgangsrechts
Sozialgericht Wiesbaden
Aktenzeichen: S 16 AS 376/06 ER
Kommentar:
Hallo, ihr alle,
die anhängende Entscheidung des SG Wiesbaden ist nicht nur eine - unmaßgebliche - eines untergeordneten Gerichts, sondern auch schon lange überholt. Am 6.11.2007 hat das BSG eine ganze Reihe von Entscheidungen zu Umgangskosten verkündet. Dabei hat das BSG klargestellt, daß
1. für Fahrtkosten bzgl. Umgang die Anspruchsgrundlage das SGB XII ist, und damit Leistungsträger nicht die ARGE, sondern das richtige Sozialamt;
2. Leistungen, die als Dauerleistungen zu gewähren sind, wie u.a. auch Fahrtkosten für die Realisierung des Umgangs, als Zuschuß, nicht als Darlehen zugewähren sind.
Leider findet man in der Liste immer wieder solche - für den jeweils Betroffenen, der sich dann ungeprüft auf diese Info verläßt, sehr nachteilig wirkenden falschen "Hinweise" oder "Ratschläge". Leider kommen diese falschen Hinweise auch von Rechtsanwälten und dann oft für teures Geld.
Was sollten Mann daraus lernen?
Der gute alte Vladimir Iljitsch Lenin hatte schon recht, als er sagte: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Gruß
Manfred Herrmann
Eltern für Kinder im Revier e.V.
14.07.2008
Nicht ohne meine Tochter
Europäischer Gerichtshof urteilt in Sorgerechtsstreit zwischen Deutschem und Litauerin
Von Katrin Teschner, Brüssel Wenn Gerichte in zwei EU-Ländern über das Sorgerecht streiten, kann es mitunter sehr kompliziert werden, wie der Fall des dreijährigen Mädchens Luisa deutlich macht. Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in dem Sorgerechtsstreit zwischen einem Deutschen und einer Litauerin.
Die Mutter hatte sich nach der Scheidung mit ihrer Tochter in die Heimat abgesetzt und eine Rückgabe des Kindes verweigert - obwohl ein bundesdeutsches Gericht ihrem Ex-Mann das Sorgerecht zugesprochen hatte. Nach dem Urteil der obersten EU-Richter muss Luisa aber nun nach Deutschland zurückkehren - erst dann kann über weitere Schritte entschieden werden.
Es ist eines der vielen Familiendramen, die sich immer öfter in der EU abspielen: Da es immer mehr binationale Paare in Europa gibt, steigt auch die Zahl deren Scheidungen. Eine EU-Verordnung soll das grenzüberschreitende Gezerre um die Kinder eigentlich verhindern. Danach müssen die EU-Staaten gegenseitig ihre Sorgerechts-Entscheidungen anerkennen. Zuständig ist dabei die Justiz des Landes, in dem ein Kind bis zur Trennung der Eltern gelebt hat. Doch die Praxis sieht häufig immer noch anders aus. Der EuGH entschied den Streit erstmals nach dem zum 1. März 2008 neu geschaffenen Eilverfahren binnen nur zwei Monaten.
In diesem Fall hatte die Mutter viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt. Hier hat sie ihren Mann kennen gelernt und 2003 geheiratet, hier wurde auch ihre Tochter Luisa 2005 geboren. Doch die Ehe ging nicht lange gut - schon zwei Monate nach der Geburt ihrer kleinen Tochter trennten sich die Eltern bereits wieder. Nachdem sie von ihrem Ex-Mann die Erlaubnis erhalten hatte, fuhr die Mutter im Juli 2006 mit ihrer Tochter für zwei Wochen in den Urlaub nach Litauen. Von dort kehrten die beiden nicht mehr zurück.
2006 übertrug das zuständige Amtsgericht Oranienburg in Deutschland dem Vater das Sorgerecht für Luisa. Doch das Bezirksgericht Klaipeda in Litauen wies seinen Antrag auf Rückgabe des Mädchens ab. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte daraufhin die Mutter, das Kind dem Vater zurückzugeben. So weit wäre der Fall klar gewesen - wenn nicht in der Zwischenzeit das litauische Gericht seinerseits seine Entscheidung wieder aufgehoben und die Rückgabe von Luisa nach Deutschland angeordnet hätte. Die Mutter stellte daraufhin einen Antrag auf Nichtanerkennung des deutschen Urteils. Der Oberste Gerichtshof von Litauen hatte beim EuGH nun angefragt, ob er die deutsche Entscheidung zur Rückführung des Kindes noch einmal überprüfen und gegebenenfalls ändern darf.
Der Europäische Gerichtshof machte gestern klar, dass das litauische Gericht eine Rückgabe des Kindes hätte veranlassen müssen - unabhängig von allen anderen Entscheidungen. Ob das im Interesse des Kindes ist, bleibt eine andere Frage.
(EuGH, Az.: C-195/08)Mit dem Eilvorlagever- fahren soll gerade in Sorgerechtsfällen vermieden werden, dass Kinder langen juristischen Unsicher- heiten ausgesetzt sind.
11.07.2008
Anmerkung Väternotruf:
Mit Datum vom 06.10.2008 erreichte uns per Mai die folgende Nachricht:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 6. Oktober 2008 16:31
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: falsche Sachverhaltswiedergabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Homepage ist leider der Sachverhalt im Fall der deutsch-litauischen L. R. (http://www.vaeternotruf.de/kindesentfuehrung-faelle.htm) völlig falsch wiedergegeben worden:
- die Mutter lebte insgesamt 3 Jahre in Deutschland, 1,5 Jahre zusammen mit der Tochter, welche sich abwechselnd bei Mutter und Vater aufhielt und von beiden umsorgt wurde
- Kindesentführung im August 2006
- am 14.08.2006 wurde das vorläufige Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen
- im Oktober 2006 ein Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ gestellt
- im Dezember 2006 in 1. Instanz in Litauen trotz Sorgerecht beim Vater abgelehnt (erster Fall überhaupt in Litauen nach dem HKÜ - völlige Unerfahrenheit der Richterin)
- im März 2007 Urteil aufgehoben und Rückgabe angeordnet nach Deutschland
- im Juni 2006 endgültiges Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen, da die Mutter ihn zu Unrecht als Alkohliker und Gewalttäter bezichtigte, was widerlegt werden konnte, sowie ein Jahr den Umgang total vereitelte, Luisa die deutsche Sprache nicht erhielt obwohl sie ein Diplom in Germanistik hat, zu 5 Gerichtsterminen nicht erschien und in Litauen die Massenmedien eingeschaltet hatte und hier den Vater verunglimpft hat, wobei dieser als Nazi, Schwein etc. bezeichnet wurde
- keine derartigen Entgleisungen auf Seiten des Vaters, sondern der Wunsch, dem Kind beide Eltern und Kulturen zu erhalten
- alle 5 Wiederaufnahmeanträge seitens der Kindesmutter wegen des Entführungsverfahrens wurden in Litauen zurückgewiesen, die Vollstreckung des Rückgabeverfahrens aber unverständlicherweise über 1 Jahr ausgesetzt
- die Mutter versteckte das Kind wochenlang, entzog sich der teilweise möglichen Zwangsvollstreckung
- im Januar 2008 endgültige Übertragung des Sorgerechts durch das OLG auf den Vater
- im Mai 2008 Eilvorlage des litauischen LAT an den EuGH, ob man die Sorgerechtsentscheidung anerkennen muss:
EuGH sagt JA und es wird ein Untersuchungsverfahren der EU-Kommission gegen Litauen eingeleitet, da bei der eindeutigen Rechtslage (in allen zweiten Instanzen ist die Kindesmutter unterlegen und hat überhaupt nur in einer einzigen ersten Instanz bei über 30 Gerichtsverfahren gewonnen, welches dann aber durch das Berufungsgericht wieder aufgehoben wurde) über 20-fach die 6-Wochenfrist des HKÜ ohne erkennbaren Grund überschritten wurde.
- Alle 6 teilnehmenden Nationen, die Generalanwältin und die 5 Richter haben das Verhalten Litauens auf das Schärfste kritisiert.
Dieser Satz in Ihrem Artikel ist völlig falsch: "Nach dem Urteil der obersten EU-Richter muss Luisa aber nun nach Deutschland zurückkehren - erst dann kann über weitere Schritte entschieden werden."
Es folgen keine weiteren Schritte, da alle obersten Gerichte (LAT; OLG und EuGH dem Vater das Sorgerecht zugesprochen bzw. die Rückgabe angeordnet haben). Der Vater hat unanfechtbar das Sorgerecht.
46 Bundestagsabgeordnete fordern fraktionsübergreifend Wahlrecht für Kinder
Auch Kinder sollen künftig das Wahlrecht bekommen. Dieses solle treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden, fordern 46 Bundestagsabgeordnete in einem interfraktionellen Antrag (16/9868). Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Zurzeit sind etwa 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen, und zwar allein aufgrund ihres Alters“, kritisieren die Abgeordneten. Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes schreibt vor, dass erst ab 18 Jahren gewählt werden darf. „Diese Norm ist weder zwingend noch unabänderlich“, schreiben die Abgeordneten. Der Verfassungsartikel sei schon in der Vergangenheit verändert worden. So wurde Anfang der 1970er Jahre das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt.
Sobald Kinder dazu in der Lage seien, sollten sie selbst das Wahlrecht ausüben, fordern die Abgeordneten. Bis dahin könnten die Eltern „im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts“ das Wahlrecht wahrnehmen. Einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl oder den Grundsatz der geheimen Wahl sehen die Abgeordneten nicht. Viele Studien würden zeigen, dass Kinder und Jugendliche in hohem Maße an Politik interessiert seien und an ihr teilhaben wollten.
Die Abgeordneten schlagen vor, das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass junge Menschen, sobald sie sich selbst für beurteilungsfähig halten, sich in eine Wahlliste eintragen lassen können. Nach der Eintragung würde das Stellvertreterrecht der Eltern entfallen.
Quelle: heute im bundestag vom 8.7.2008
Kommentar Väternotruf::
Herr, lass es Verstand regnen auf die 46 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wenn das nicht hilft, dann auch gerne einen Wirbelsturm, der die Herren und Damen ganz sanft auf eine einsame Insel im Pazifik trägt, wo sie von nun an miteinander ihre neuen Gesellschaftsmodelle ausprobieren können ohne dabei den Rest der Menschheit Schaden zuzufügen. Die ersten Schwangerschaft werden dann bei der Langeweile auf der Insel sicher nicht lange auf sich warten lassen und dann mögen die Eltern das Wahlrecht für diese Kinder ausüben.
Die 46 Damen und Herren können dann gleich mal ausprobieren, wie das funktionieren soll. Bekommt jeder Elternteil eine treuhänderische Stimme für sein Kind oder nur - wie in Deutschland immer noch Usus - nur die Mutter?
Wie ist das mit den nichtverheirateten Vätern? Bekommen die auch eine Stimme für ihre Kind oder sollen die - so wie im sexistischen Deutschland, das Bundesverfassungsgericht 2003 lässt grüßen, mit einem Blick auf in den Pazifik abgespeist werden oder mit einer Runde Wettschwimmen mit den ansässigen Haien?
Uns kann das eigentlich egal sein. Nach 20 Jahren senden wir eine Forschungsexpedition auf die Insel und schauen mal, wie sich das Wahlrecht für Kinder ausgewirkt hat. Wahrscheinlich haben sich die männlichen Bundestagsabgeordneten inzwischen tot gesoffen oder an den wenigen auf der Insel befindlichen Palmen Suizid verübt, währen die Mütter mit den halbwüchsigen Muttersöhne unter dem Palmendach sitzen und sich Händchen halten oder sich mit anderen intimen Handlungen beschäftigen.
"Entsorgte Väter" - Doku
Sonntag 6. Juli 2008, 21.45 Uhr, Phoenix
Liebe Väter und betroffene Mütter, liebe Interessierte,
eben schnell möchte ich noch auf die Wiederholung "unserer" Sendung hinweisen. "Entsorgte Väter" wurde für die stimmungsvolle Weihnachtszeit vom SWR produziert, Hauptprotagonist ist unser engagiertes VAfK-Wiesbaden Vorstandmitglied Jan-Hendrik Driessen.
Außer heute um 21:45 wird die Sendung auch am Samstag 12.07. um 12:45 und am Dienstag 15.07. 23:45 ausgestrahlt.
http://www.phoenix.de/entsorgte_vaeter/2008/07/06/0/188639.1.htm
Jan-Henrik interviewt Richter Rudolph in Cochem, der spricht wahre und starke Worte, und es kommt auch eine Mutter zu Wort, die erklärt, warum sie ihr Kind dem Vater entfremdet hat.
Edgar Preiß, dessen persönliches Schicksal als Scheidungskind nur zum heulen ist, stellt die Situation aus Sicht der Scheidungskinder anschaulich dar.
Die Sendung hatte beim SWR einen fantastischen Marktanteil, kein Wunder, dass da auch andere Sender zugegriffen haben.
Wir finden es super, dass durch diese Sendung bereits Hunderttausende Zuschauer vom Schicksal aller betroffenen Kinder und Väter erfahren haben.
Herzliche Grüße
Michael Amoros
VAfK Wiesbaden
Am Katzensteg 34
55578 Wallertheim
Tel. 06732/9379509
Justiz kritisiert Jugendämter
Mitarbeiter reagieren bei kriminellen Kindern nicht schnell genug. Das zeigt auch ein aktueller Fall
Von Tanja Buntrock
Die Justiz greift jetzt noch schneller durch, wenn es um strafunmündige kriminelle Kinder geht – und misstraut offenbar den Jugendämtern. Seit Beginn dieses Monats informiert die Staatsanwaltschaft unverzüglich das zuständige Familiengericht, wenn ein Kind unter 14 Jahren kriminell geworden ist. Diese neue Verfahrensweise ist offenbar aus Sicht der Justiz vor allem deshalb nötig, weil die Jugendämter häufig nicht schnell genug auf die Familien krimineller Kinder einwirken.
Das zeigt sich auch in einem Fall, der dem Tagesspiegel vorliegt: Der 13-jährige Orhan P. (Name geändert) soll laut Polizei am 9. Juni auf dem U-Bahnhof Jannowitzbrücke in Mitte einen 14-Jährigen völlig unvermittelt vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben. Das Opfer prallte gegen den Triebwagen und geriet dadurch nicht unter den Zug. Es wurde daher „nur“ an Armen und Händen verletzt. Da Orhan P. strafunmündig ist, mussten die Polizeibeamten ihn nach der Vernehmung wieder laufen lassen. Allerdings informierten sie pflichtgemäß das Jugendamt.
Doch wie der Tagesspiegel aus einem internen Vermerk der Justiz erfuhr, sollen die Mitarbeiter des Jugendamtes nicht sofort reagiert und die Eltern des jungen Täters zu Hause aufgesucht haben. Und das, obwohl die Tat als „versuchter Mord“ eingestuft wurde. In dem Vermerk heißt es: „Warum das Jugendamt angesichts der Bedeutung des Vorfalls (versuchter Mord) keinen unverzüglichen Hausbesuch bzw. eine Anhörung (...) vereinbart, um die familiären Hintergründe aufzuklären, bleibt unverständlich, lässt jedoch erneut Rückschlüsse auf den Zustand der Jugendämter zu.“
Der Jugendamtsdirektor Thomas Harkenthal widersprach dem Vorwurf: Am 11. Juni habe das Amt von dem Vorfall Kenntnis erhalten. Zwei Tage später habe man telefonisch Kontakt zu den Eltern des Jungen aufgenommen und einen Gesprächstermin im Jugendamt für den 19. Juni vereinbart. Dieser habe auch stattgefunden. „Die Reaktionszeiten sind vertretbar. Natürlich wäre ein schnelleres Eingreifen besser, aber kein Jugendamt der Welt hat Mitarbeiter, die sofort eingreifen können, wenn nicht gerade Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht“, sagte Harkenthal. Er wolle den Fall jedoch nochmals prüfen. Justizsprecher Daniel Abbou hielt dagegen: „Die Tat ist so gravierend, dass ein umgehendes Eingreifen erforderlich gewesen wäre.“
Genau deshalb habe die Justiz sich jetzt auf eine neue Verfahrensweise geeinigt, um möglichst früh kriminelle Karrieren zu verhindern. Bislang wurden die Familiengerichte nur „vereinzelt“ informiert. Nun sollen die 62 Richter an den Familiengerichten Tempelhof-Kreuzberg und Pankow-Weißensee bei gravierenden Straftaten grundsätzlich Kenntnis erhalten. Anders als die Mitarbeiter der Jugendämter, die nur mit Einverständnis der Eltern beratend und helfend tätig sind, können Richter auch Maßnahmen erzwingen und Auflagen erteilen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.07.2008)
Kommentar Väternotruf:
Die 62 Richter an den beiden Berliner Familiengerichten sind, glaubt man gewöhnlich gut informierten Kreisen, bereits völlig überlastet. Nun sollen sie auch noch als Erziehungspersonen in Erscheinung treten, wie das zeitlich gehen soll, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen, bleibt unklar.
Vielleicht stellt das Jobcenter ja auf 1-Euro Basis juristisch interessierte Arbeitslose zur Verfügung, die sich um die gerichtliche Vergatterung krimineller Kinder und Jugendlicher kümmern.
In der DDR hat man mit einer ähnlichen Herangehensweise in den 50-er Jahren gute Erfahrungen gesammelt, da wurden im Schnelllehrgang sogenannte Neulehrer ausgebildet und dann auf die durch den Krieg und Nazizeit verstörte Jugend losgelassen.
Was damals recht war, sollte uns heute billig sein. Nur mit solchen kreativen Ideen kann man der Finanzmisere im Justizressort beikommen,
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - nur nicht für Männer
Wenn man die Fälle verfolgt, in denen Väter ihre Kinder und oft auch sich selbst töten, kann man sich nur über den männerverachtenden Zynismus wundern, der seit Jahren im sogenannten Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gepflegt wird. Männer sind es diesem Ministerium nicht wert, neben der Familie, den Senioren, den Frauen und der Jugend als gleichberechtigte Zielgruppe benannt zu werden.
Bestenfalls macht man im Bundesministerium für "Frauen und das ganze andere Gedöns" - Zitat Gerhard Schröder - unter der Wischi-Waschi-Überschrift "Gleichstellungspolitik" ein paar salbungsvolle oder gehässige Worte über Männer. Das war es dann schon.
Der nächste durchgeknallte und tötende Vater wird nicht lange auf sich warten lassen. Im Hause van der Leyen wird man dann wohl nichts zu sagen wissen, außer "Für Männer sind wir nicht zuständig".
Väternotruf, 05.07.2008
Sogenanntes "Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"
Sitz:
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
Telefon: 01 88 8/555 - 0
Telefax: 01 88 8/555 - 41 03
Internet. www.bmfsfj.de
E-Mail poststelle@bmfsfj.bund.de
Familiendrama
Mann stürzt mit Baby aus zehntem Stock
Bei einem Familiendrama in Chemnitz hat sich ein 26-Jähriger mit seiner drei Monate alten Tochter aus der zehnten Etage eines Plattenbaus gestürzt. Beide waren sofort tot.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei vom Freitag war der Mann gewaltsam in die Wohnung seiner Schwiegereltern im Ortsteil Kappel eingedrungen, in der sich seine 19-jährige Lebensgefährtin und das Baby aufhielten. Dort soll es zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Der Mann nahm schließlich das Kind und sprang vom Balkon. Passanten fanden die beiden tot vor dem Haus. Die Frau und die Schwiegereltern standen unter Schock und wurden ärztlich betreut.
Die Kriminalpolizei übernahm nach Angaben eines Sprechers die Ermittlungen. Es werde aber etwas dauern, bis das genaue Geschehen und die Hintergründe aufklärt sind. Die Mutter und Großeltern des Kindes waren zunächst nicht vernehmungsfähig. Im Umfeld des Plattenbaus herrschte große Betroffenheit.
04.07.2008
www.focus.de/panorama/welt/familiendrama-mann-stuerzt-mit-baby-aus-zehntem-stock_aid_315966.html
Adolf Hitler würde sich freuen
Das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz von 1935 wird mit Datum vom 01.07.2008 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft und durch ein kosmetisch überarbeites nationalsozialistisches Rechtsberatungsgesetz der Marke Nazi Light abgelöst. Massenmörder Adolf Hitler würde sich freuen, dass das Gesetz, mit dem er und seine nationalsozialistischen Parteigänger im Dritten Reich Juden Berufsverbot als Rechtsanwalt erteilte, weniger Jahre vergaste man diese im KZ, in Deutschland über 70 Jahre fast unverändert Bestand hatte.
Das sogenannte Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) wird mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2008 das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ablösen.
Das nationalsozialistisch initiierte Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) - zuständige Ministerin Brigitte Zypries (SPD) regelt ab dem 01.07.2008, wer in Deutschland in Sachen Rechtsdienstleistung was machen darf, wer wann bei Nichteinhaltung kriminalisiert werden soll und - last but not least - wen der bundesdeutsche Staat weiterhin mit Einkommensprivilegien versorgt. Das dürfte vor allem unsere geliebten Rechtsanwälte freuen, von denen überproportional viele im Bundestag sitzen und deren Pfründe vor unliebsamer Konkurrenz so auch zukünftig weitgehend abgeschirmt werden.
Vaterschaft verwehrt
Gericht erkennt biologischen Vater nicht an
Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.
Gang nach Karlsruhe
Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.
Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).
01.07.2008
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722
Kommentar Väternotruf:
Die Lüge hat vorrang, so könnte man das Urteil der Frankfurter Richter vom 3. Senat für Familiensachen kommentieren. Doch das wollen wir nicht tun, denn wir wissen, die Partei, die Partei die hat immer recht und wer`s nicht glaubt, kommt in die Normannenstraße zur Vernehmung, dann wird er ja schon sehen, was er davon hat, sich mit der Obrigkeit anzulegen.