Väternotruf
2016
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Karlsruhe:
Stadtzeitung
Ausgabe vom 25. November 2016
„Forum Recht“: Die
Demokratie verteidigen
Zentraler Ort für Ausstellungen und Begegnungen
soll entstehen / Bund als Träger
Den deutschen Rechtsstaat anschaulich
und erfahrbar machen – mit Ausstellungen und Veranstaltungen, an einem zentralen
Ort der Information und Begegnung. Das soll im „Forum Recht“ in Karlsruhe
möglich werden. In der vergangenen Woche bewilligte der Bundestag 200.000 Euro
für eine Machbarkeitsstudie, am Dienstag stellte der Initiativkreis das Projekt
an historischer Stelle vor.
...
https://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2016/woche48/forum_recht_die_demokratie_verteidigen.html
Kommentar Väternotruf:
Wieder
so ein überflüssiges Steuergelder verschlingendes Projekt zur
Selbstbeweihräucherung der bundesdeutschen Justiz, was niemand mit Verstand
wirklich braucht und wo allein schon eine "Machbarkeitsstudie" 200.000 Euro
kosten soll.
Das Geld sollte besser in einen Entschädigungsfond
eingezahlt werden, für die vielen Hunderttausend nichtverheirateten Väter, die
durch die bundesdeutsche Justiz und die Unrechtsgesetze seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland 1949 ihrer Grundrechte und ihrer Kinder beraubt
wurden.
18.04.2016
Gerichtsbericht: Verzug bei Unterhaltszahlung ist kein Kavaliersdelikt
Ilmenau (Ilm-Kreis). Richter Jörg Türpitz stellte vor dem Amtsgericht in
Ilmenau das Verfahren gegen einen säumigen Vater trotzdem ein.
Wer als Elternteil – gleich ob Vater oder Mutter – den gerechtfertigten
Unterhalt gar nicht oder nur teilweise zahlt, der bekommt Ärger. Und zwar nicht
nur mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil oder später dem Jugendamt:
Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat.
Die Höhe des Verzuges ist formell erst einmal zweitrangig. Deswegen hatte sich
Axel U. aus einer Stadt östlich von Ilmenau zu verantworten.
Im Juni, Juli und August 2014 verdiente er als Beschäftigter in einem
mittelständischen Unternehmen Geld. Nicht viel, doch ein wenig über dem, was zu
dieser Zeit als unantastbarer Selbstbehalt galt, nämlich glatt 1000 Euro. Er
lagt im Juni 124 Euro darüber, in den beiden anderen Monaten sogar noch deutlich
mehr. Seine Ex-Frau, mit der er zwei Kinder hat, hätte also Unterhalt bekommen
müssen.
Das bestreitet auch der Angeklagte nicht. Allerdings stellt sich ebenso bald
heraus, dass der Angeklagte nicht nur für diese beiden Kinder Unterhalt leisten
muss, sondern für zwei weitere Kinder. Die 100 Euro monatlich, derentwegen seine
Ex-Frau sich ans Jugendamt wandte, hätten ihr also nicht zugestanden. Vom
Richter nach den Ursachen dieses Verzugs befragt, erklärt Axel U., er habe
Rechnungen zu begleichen gehabt, was nur auf den ersten Blick wie eine Ausflucht
gilt.
Die Zahlungen wurden in Form eines Bußgeldbescheides fällig. Das Bußgeld wurde
an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von Silvio, eines der beiden Kinder
erlassen, weil er fortgesetzt die Schule geschwänzt hatte. Dass Silvio bei
seiner Mutter lebt und Axel U. schlechterdings keinen unmittelbaren Einfluss
darauf hat, ob Silvio morgens zur Schule geht oder nicht, habe, so der
Angeklagte, die Bußgeldstelle nicht interessiert. Richter Türpitz kennt den
Fachbegriff: Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seine Ex-Frau bestätigt später, dass
dieses Recht ungeklärt ist, es seit Oktober 2015 aber eine Übereinkunft gibt,
nach der sowohl der aktuelle Unterhalt als auch die Rückstände ausgeglichen
werden.
Falls er nachweist, dass dies in der nächsten Zeit so bleibt, wird das Verfahren
eingestellt.
Henry Trefz / 18.04.16 / TA
Kommentar Väternotruf:
So ist das in Deutschland. Väter werden nicht nur als Zahlesel ausgepresst, auch die Bußgeldstelle kassiert beim Vater ab, obwohl dieser keinen realen Einfluss auf das Schuleschwänzen seines Sohnes hat. Dann wird noch - vermutlich mit Steuergeldern - von der Staatsanwaltschaft Erfurt ein Strafverfahren in Gang gesetzt, grad so als ob das Land Thüringen im Gelde schwimmen würde und es keine Probleme (Stichwort NSU) gäbe, wo die Staatsanwaltschaft besser ihre personellen Kapazitäten einsetzen sollte.
Kein Wunder, wenn da die AFD oben aufschwimmt, bei so viel Schildbürgergehabe in den staatsbürokratischen Behörden.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 167/2016
Bundesgerichtshof gestattet Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung
Urteil vom 27. September 2016 – VI ZR 310/14
Der Kläger, ehemaliger Regierender Bürgermeister der Stadt Berlin, wendet
sich gegen die
Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der
von der Beklagten verlegten "BILD"-
Zeitung unter der Überschrift "Vor der
Misstrauensabstimmung ging´s in die Paris-Bar ...". Die
Bilder zeigen den
Kläger beim Besuch dieses Restaurants, einem bekannten Prominenten-Treff in
Berlin, ferner einen Freund, den ""Bread & Butter"-Chef", und dessen Frau am
Vorabend der
Misstrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus von Berlin. Diese war
wegen des in die Kritik
geratenen Managements beim Bau des neuen Berliner
Flughafens (BER) beantragt worden. Im
Bildtext heißt es unter anderem: "Der
Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im
Parlament ersichtlich
entspannt ... und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar (Kantstraße)".
Die Bilder sind eingeschoben in einen Artikel über die politische Vita des
Klägers mit der
Überschrift "Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten", in dem
über die Amtsjahre des Klägers
und seinen "Absturz in 11,5 Jahren" berichtet
wird.
Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der
genannten Bilder
stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die hiergegen
gerichtete Berufung der Beklagten
zurückgewiesen. Auf die Revision der
Beklagten hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
nunmehr die Klage
abgewiesen.
Im Streitfall waren die veröffentlichten Fotos dem Bereich der
Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1
KunstUrhG) zuzuordnen und durften von der
Beklagten deshalb auch ohne Einwilligung des
Klägers (§ 22 KunstUrhG)
verbreitet werden, da berechtigte Interessen des Abgebildeten damit
nicht
verletzt wurden. Das Berufungsgericht hatte bei der Beurteilung des
Zeitgeschehens den
Kontext der beanstandeten Bildberichterstattung nicht
hinreichend berücksichtigt und deshalb
rechtsfehlerhaft dem
Persönlichkeitsrecht des Klägers den Vorrang vor der durch Art. 5 Abs. 1 GG
geschützten Pressefreiheit eingeräumt. Im Zusammenhang mit der
Presseberichterstattung über
ein bedeutendes politisches Ereignis (hier:
Misstrauensabstimmung im Berliner
Abgeordnetenhaus) kann die ohne
Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den
davon betroffenen
Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer für sich genommen privaten
Situation zeigen, durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit
gerechtfertigt sein. Die Bilder
zeigten, wie der - von ihm unbeanstandet -
als "Partybürgermeister" beschriebene Kläger in der
Öffentlichkeit am
Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung
umging und zwar - wie im Kontext beschrieben - entspannt "bei einem Drink" in
der Paris-Bar.
Durch die beanstandete Bildberichterstattung wurden auch keine
berechtigten Interessen des
abgebildeten Klägers im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG
verletzt. Sie zeigte den Kläger in einer eher
unverfänglichen Situation beim
Abendessen in einem bekannten, von prominenten Personen
besuchten Restaurant.
Er konnte unter diesen Umständen - gerade am Vorabend der
Misstrauensabstimmung - nicht damit rechnen, den Blicken der Öffentlichkeit und
der Presse
entzogen zu sein.
§ 22 Satz 1 KunstUrhG lautet:
Bildnisse
dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur
Schau gestellt
werden.
§ 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG lautet:
Ohne die nach § 22 erforderliche
Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus
dem Bereiche der Zeitgeschichte.
§ 23 Absatz 2 KunstUrhG lautet:
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht
auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein
berechtigtes Interesse
des Abgebildeten ...verletzt wird.
Vorinstanzen:
LG Berlin – Urteil vom 27. August 2013 – 27 O 180/13
Kammergericht Berlin - Beschluss vom 7. Juli 2014 – 10 U 143/13
Karlsruhe,
den 27. September 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ohrfeige vom Bundesgerichtshof für die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin
Die Ohrfeige hat sich die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin - von uns auch Zensurkammer am Landgericht Berlin genannt - redlich verdient. Dank an den Bundesgerichtshof für diese Lektion.
Mehr zum Thema Zensurkammer am Landgericht Berlin finden Sie hier: 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 - Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister
Karl Lauterbach - "Geld und Karriere seien für ihn das Wichtigste, hatte sie Journalisten gesagt."
27.09.2016: "Berlins früherer Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat den Rechtsstreit über die Veröffentlichung von Fotos aus der „Paris Bar“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Richter wiesen seine Klage am Dienstag in letzter Instanz ab (Az.: VI ZR 310/14). ... Der BGH ordnete die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zu und wies Wowereits Klage jetzt endgültig ab – anders als die Berliner Gerichte, die den Fall zuvor beurteilt hatten. „Ob siegesgewiss, aufgeregt, entspannt, bangend – nichts dergleichen lässt sich den Schnappschüssen entnehmen“, hieß es noch in einem Urteil des Landgerichts. Es gehe der Zeitung nur um Befriedigung von Neugier. ... Während Wowereit vor Gericht unterlag, zog der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach seine Klage vor dem BGH wegen aus seiner Sicht unzulässiger Presseberichterstattung zurück. ... Nach der Bundestagswahl 2013, als Lauterbach als möglicher neuer Gesundheitsminister im Gespräch war, hatte seine frühere Ehefrau ein Interview gegeben, das damals unter anderem die „Bild“-Zeitung aufgriff. Darin sprach sie ihrem Ex-Mann die Eignung für ein Ministeramt ab. Jahrelang hätte sie mit ihm über Unterhalt für die gemeinsamen Kinder streiten und ihn zu Zahlungen zwingen müssen. Geld und Karriere seien für ihn das Wichtigste, hatte sie Journalisten gesagt. Ihr Ex-Mann könne einer großen Verantwortung kaum gerecht werden. Lauterbach sah in den Darstellungen eine rechtswidrige Verletzung seines Privatlebens. Mit der Rücknahme der Klage vor dem Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 543/15) hat er nun auf seine Ansprüche aus den Unterlassungstiteln verzichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Berliner Landgericht (Az.: 27 O 17/14) und das Kammergericht (Az.: 10 U 82/14) hatten dem SPD-Politiker noch recht gegeben." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bgh-urteil-wowereit-verliert-vor-gericht-gegen-bild/14609670.html. Pressestelle beim Bundesgerichtshof 167/2016 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=904ae75b91c1cabdc06f944291db3da7&anz=1&pos=0&nr=76056&linked=pm&Blank=1
Das Männerhaus, das niemand kennt
Eine Frau aus dem Raum Flöha-Freiberg bietet Männern in Not angeblich Schutz.
Doch offiziellen Stellen ist die Anlaufstelle unbekannt. Es gibt zudem
Verbindungen zu den Reichsbürgern.
Von Kai Kollenberg
erschienen am 06.09.2016
Freiberg/Flöha. Das Angebot zum "Männerhaus Chemnitz" findet sich unter
Sonstiges, ganz unten auf der Internetseite von vaeternotruf.de. Das privat und
ehrenamtlich betriebene Portal versteht sich als Informationsstelle für Väter in
Konflikt- und Krisensituationen. Es ist ein Sammelsurium verschiedener Themen
rund um das Thema Familienrecht. Hier findet sich auf einer Unterseite auch der
Hinweis über eben jenes "Männerhaus Chemnitz". Konkret wird auf eine
Ansprechpartnerin aus dem Raum Flöha verwiesen, die das "Männerhaus" betreuen
soll. Die Sache hat allerdings einen Haken: Offiziell bekannt ist dieses
"Männerhaus" nicht.
In Sachsen gibt es bisher keine Einrichtung, die Männer in Not aufnimmt. Der
Freistaat will das nun ändern. Derzeit laufen die Planungen dafür. So sollen
staatlich geförderte, professionell betriebene Männerschutzwohnungen an drei
Standorten entstehen. Zunächst in Leipzig und Dresden, später noch in Chemnitz.
Die Landesfachstelle für Männerarbeit ist in den Aufbau dieser Einrichtungen
eingebunden, sie wird von der sächsischen Integrationsministerin unterstützt.
Bei der Fachstelle reagiert man überrascht auf das Angebot aus dem Raum
Flöha-Freiberg. Es handele sich um ein "privates, nicht professionelles
Angebot", sagt Enrico Damme von der Landesfachstelle. Auch das Landratsamt
Mittelsachsen teilt auf Anfrage der "Freien Presse" mit, dass ihm diese
Anlaufstelle nicht bekannt ist.
Die Landesfachstelle für Männerarbeit lässt zudem Zweifel am "Männerhaus
Chemnitz" erkennen. Landesfachstellen-Sprecher Enrico Damme rät Männern davon
ab. Auf der Internetseite des Männerhauses wird empfohlen, dass die Männer
bestimmte Sachen mitbringen sollen: unter anderem "Bargeld, Kontokarte,
Sparbuch". Damme hat dazu eine klare Meinung: "Es darf unserer Meinung nach die
Privatsphäre von Schutzsuchenden nicht angetastet werden, wozu aus unserer Sicht
das Einfordern der genannten Dokumente zählt. Vorrangig vor finanziellen
Interessen sollte immer die Schutzbedürftigkeit sein."
Das "Männerhaus Chemnitz" beantwortet Fragen zu den Hintergründen der
Einrichtung nicht. Dabei stellen sich Fragen. Denn nicht die Ansprechpartnerin,
die im Internet aufgeführt wurde, meldet sich auf die Recherche der "Freien
Presse", sondern ihr Mann. Er ist keine unbekannte Person in der Region.
Unlängst verurteilte ihn das Amtsgericht Freiberg zu einer Strafe von 900 Euro
wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter
Strafvereitelung. Er steht den Reichsbürgern nahe, die die Existenz der
Bundesrepublik Deutschland leugnen. "Ist es neuerdings - politisch gesehen -
verwerflich, Hilfe anzubieten?", fragt er zurück. Details zum "Männerhaus" lässt
er sich nicht entlocken.
Bei vaeternotruf.de sieht man die Sache gelassen. Die Anfrage der "Freien
Presse" wird von einer Person beantwortet, die ihre E-Mails mit "Anton"
unterschreibt. Der Hinweis zu den Dokumenten, die Männer mitbringen sollten, sei
von den Machern der Seite und nicht vom Anbieter des Männerhauses angefügt
worden. Die Angaben habe vaeternotruf.de von einem Internetauftritt für ein
Frauenhaus im schleswig-holsteinischen Schwarzenbek übernommen. Die Kritik von
Seiten der Landesfachstelle könne er deswegen nicht nachvollziehen.
Mit konkreten Informationen zum "Männerhaus Chemnitz" kann "Anton" aber nicht
weiterhelfen. Ob vaeternotruf.de überprüft hat, ob das Männerhaus existiert, ob
es seriös ist, lässt erauf Anfrage offen: "Das Angebot würden wir entfernen,
wenn wir Kenntnis davon bekämen, dass das Angebot unseriös ist, gerne sehen wir
da den Ergebnissen Ihrer Recherchen entgegen."
http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREIBERG/Das-Maennerhaus-das-niemand-kennt-artikel9623916.php
Kommentar Väternotruf:
Im großen Ganzen ein um Seriosität bemühter Beitrag
von Kai Kollenberg von der "Freien Presse".
Der Väternotruf ist ein Informationsdienst der
komplett ehrenamtlich und ohne staatliche Förderung arbeitet. Wäre das nicht so,
wäre der Väternotruf ein dem Mainstream angepasster und mit Maulkorb versehenen
Bettvorleger, den keiner außer die Bundesregierung selbst brauchen würde.
Von daher kann der Väternotruf nicht alle
Hilfsangebote eingehend prüfen, die an ihn mit der Bitte herangetragen werden,
diese auf der Website zu platzieren.
Was der Väternotruf ganz sicher nicht ist, ein
"Sammelsurium", grad wie auch die Bundesregierung kein Sammelsurium ist, nur
weil dort knapp 20 Minister rumspringen und ein paar Tausende aus Steuergeldern
gut bezahlte Beamte in den verschiedenen Fachministerien und Bundesbehörden.
Keiner käme auch auf die Idee das Bundesministerium
für Justiz als Sammelsurium zu bezeichnen, nur weil da ein Herr Maas von der SPD
als Justizminister eine absurde Idee männer- und väterfeindliche Idee nach der
anderen in die Öffentlichkeit hinausposaunt und man sich fragt, ob der Mann
nicht besser in einem Posaunenchor aufgehoben wäre.
Dass man in ein staatlich subventioniertes Frauenhaus
folgendes mitbringen sollte:
Pass/Ausweis• Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld,
Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung,
Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag,
Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder,
Lieblingsspielzeug der Kinder
ist auf der Internetseite
http://frauen-in-not-schwarzenbek.de/frauenhaus
nachzulesen, was aber für ein Frauenhaus gilt, kann
für ein Männerhaus doch nicht unrecht sein oder soll es auch hier wieder
Sonderrechte für Frauen geben.
Mann, gib dich nicht geschlagen - Kampagne gestartet
19. September 2016
Frank Scheinert, Leiter der Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen und
Schirmherrin Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und
Integration, präsentieren zwei der sechs Kampagnenmotive
Zusammen mit der Schirmherrin, der Sächsischen Staatsministerin für Integration
und Gleichstellung Petra Köpping, gab´s heute den Startschuß zu unserer
Männerschutz- und Beratungskampagne. Unter dem Titel „Mann, gib dich nicht
geschlagen“ möchten wir damit zuhause von Gewalt betroffene Männer ermutigen,
sich Hilfe zu holen.
Staatsministerin Petra Köpping betonte die Notwendigkeit der Kampagne: „Es passt
nicht ins Rollenbild – der erschöpfte oder gar geschlagene Mann. Dabei kommen
auch Männer ins Trudeln. Sie sind belastet von der Hektik des Alltags, von den
Anforderungen auf Arbeit und in der Familie. Die Landesfachstelle für
Männerarbeit
sensibilisiert mit Ihrer Kampagne „Mann, gib Dich nicht geschlagen“ und trifft
dabei ins Schwarze. Beratungsstellen sind rar bzw. wenig bekannt. Daher habe ich
sehr gern die Schirmherrschaft für die Kampagne „Mann, gib Dich nicht
geschlagen“ übernommen“, so Petra Köpping. Die Kampagne zeige die
unterschiedlichsten Situationen im täglichen Leben eines Mannes, sensibilisiere
und ermutige zum ersten Schritt der Hilfe.
Das Leitmotiv der Kampagane „Mann, gib dich nicht geschlagen.“
Zuerst wird nun die Fachöffentlichkeit, also Opferhilfen, Täterberatungsstellen,
Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Behandlungs- und Beratungsstellen
mit den Plakaten und Materialien versorgt. Ab nächstes Jahr werden wir noch
weiter in die Öffentlichkeit vordringen, Plakatwände und andere Medien
bespielen. Alle Plakate und Werbematerialien weisen auf die Webeite
www.gib-dich-nicht-geschlagen.de, die die Informationen und Hilfeangebote
bündelt.
Sehr gut sieht es auch für die vorläufig zwei Standorte für
Männerschutzwohnungen in Sachsen aus. Diese werden zunächst in Leipzig und
Dresden eingerichtet.
Weitere Informationen zum Thema gibt´s in der Presseerklärung:
2016-09-19_presseinformation_maennerschutz-kampagne-sachsen-startet
Weitere Info und die Motive der Kampagne versenden wir gern, bei Bedarf auch
druckfähige Formate. Im diesem Falle bitte kurze mail an
enrico.damme@juma-sachsen.de.
https://www.juma-sachsen.de/allgemein/mann-gib-dich-nicht-geschlagen-kampagne-gestartet/
Doppelresidenz
Informationsbroschüre für Eltern und Fachkräfte
Broschüre 09/2016 unter folgendem Link kostenfrei downloaden:
http://www.doppelresidenz.org/dl634
Beharren des Unterhaltsschuldners auf Erbringen seiner monatlichen Zahlungen in bar bei entgegenstehendem Wunsch der Mutter nach Überweisung
Der zum Unterhalt für das gemeinsame Kind verpflichtete Vater will die ihm aufgebürdete Unterhaltslast durch Barzahlung an die Mutter erfüllen, was diese nicht möchte.
DIJuF Rechtsgutachten 29.06.2016 - U 1.010 An
Fazit: Barzahlung ist eine gültige Bezahlform und kann daher grundsätzlich von Annehmenden nicht verweigert werden.
"Beharren des Unterhaltsschuldners auf Erbringung seiner monatlichen Zahlungen in bar; entgegenstehender Wille der Mutter mit dem Verlangen nach Überweisung"
in "Das Jugendamt" 09/2016, S. 437
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2016/JAmt_IHV-09_2016.pdf
SPD-Populist und Muttersohn Sigmar Gabriel nicht wählbar
Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel (* 12. September 1959 in Goslar) ist ein deutscher Politiker
(SPD). Er ist seit dem Jahr 2009 SPD-Parteivorsitzender und seit dem 17.
Dezember 2013 Stellvertreter der Bundeskanzlerin sowie Bundesminister für
Wirtschaft und Energie im Kabinett Merkel III.
Gabriel wurde als zweites Kind des Beamten Walter Gabriel (1921–2012) und der
Krankenschwester Antonie Gabriel (1922–2014)[1] in Goslar geboren. Die Eltern
trennten sich, als er drei Jahre alt war.[2] Gabriels ältere Schwester Gudrun
blieb bei der Mutter, er selbst wuchs gegen seinen Willen in den ersten zehn
Lebensjahren bei seinem Vater und seiner Großmutter Lina Gabriel in einer
Wohnsiedlung in Goslar-Jürgenohl auf.[3][4] 1969 erhielt seine Mutter nach
mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen das alleinige Sorgerecht, und
Gabriel zog zu ihr. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Sigmar_Gabriel
Presseerklärung
27/2016
9.8.2016
VIZEKANZLER GABRIEL MÖCHTE ALLEN VÄTERN UND MÜTTERN MIT UNTERHALTSSCHULDEN DEN
FÜHRERSCHEIN WEGNEHMEN
Nürnberg (ISUV) Alle Jahre wieder das gleiche Ritual: Am 8. August meldete sich
Vizekanzler Gabriel in der BILD zu Wort: Mütter und Vätern mit
Unterhaltsschulden
soll der Führerschein entzogen werden. Unbesehen und ungeprüft spricht er davon,
dass 75 Prozent sogenannter alleinerziehender Mütter keinen oder zu wenig
Unterhalt bekommen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
kritisiert, dass der Vizekanzler Rollenbilder lanciert und propagiert, die der
Wirklichkeit nicht
standhalten: böse pflichtvergessene Rabenväter - gute arme alleinerziehende
Mütter. Seit Jahren werden im Sommerloch „Zahlen“ über „die“ säumigen Vätern
lanciert. „Kindesunterhalt wird nach wie vor in aller Regel gezahlt, es sind
nach meinen Erfahrungen als Rechtsanwalt doch die Ausnahmefälle, die nicht
zahlen,
obwohl sie zahlen könnten“, stellt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk, selbst
Fachanwalt für Familienrecht, fest. „Das ist ganz billige Polemik. Gabriel macht
Wahlkampf auf Kosten der Unterhaltszahler/innen“, meint ISUV-Pressesprecher
Josef Linsler.
In den USA hat man mit Führerscheinentzug Erfahrungen gemacht, es aber schnell
wieder gelassen - warum, weil es ein untaugliches Mittel ist. „Wie sollen
Menschen zur
Arbeit kommen? In Zeiten von Leiharbeit und flexiblen Arbeitsverhältnissen ist
Mobilität gefragt. Dies lässt sich vielfach nur mit dem Auto erreichen. Bei
näherem
Hinsehen stellen wir immer wieder fest, dass viele Väter und Mütter zahlen
wollen, aber nicht können, weil sie zu wenig verdienen.“ (Linsler)
Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen liegt nicht an der
schlechten Zahlungsmoral der Väter und Mütter, sondern an vielfach immer
niedrigeren
Gehältern im Zusammenhang mit dem internationalen Lohndumping. „Schon seit
Jahren werden ständig die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle angehoben,
aber viel Unterhaltspflichtige verdienen nicht mehr, manchmal gar weniger. Die
Folge ist, dass immer öfter nicht oder nur zum Teil der volle Unterhalt gezahlt
werden kann.“
(Linsler)
„Der SPD-Chef sollte den sozialen Wandel zur Kenntnis nehmen, dass die
sogenannten Alleinerziehenden vielfach nicht alleine, sondern getrennt erziehen.
Immer mehr unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben einen großen Anteil an
Betreuung übernommen. Sie steuern somit einen großen Anteil an Naturalunterhalt
bei. Im Übrigen sind viele Alleinerziehende sehr ablehnend, wenn es darum geht
ein Wechselmodell zu praktizieren, was ihnen die Möglichkeit gibt berufstätig zu
sein.
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht -ISUV/VDU e. V.
Bundesgeschäftsstelle Nürnberg
Postfach 21 01 07
90119 Nürnberg
Telefon: 0911 550478
Telefax: 0911 533074
E-Mail: info@isuv.de
Internet: www.isuv.de
Kommentar Väternotruf:
Möglicherweise hat Herr Gabriel noch nicht den Rosenkrieg seiner Eltern
verarbeitet, in der er - wie der Eintrag bei Wikipedia vermuten lässt - sich auf
die Seite seiner Mutter geschlagen hat. Dann sollte er aber besser als
Kreissekretär der SPD-Goslar tätig sein und sich in Therapie begeben und sich
nicht anmaßen in der politischen Spitze einer im Bundestag vertretenen Partei
stellen und diese dann zu guter letzt mit seinen unbedarften Äußerungen noch in
den politischen Abgrund reißen.
Protestmails an den SPD-Populisten Herrn Sigmar Gabriel bitte an:
sigmar.gabriel.wk02@bundestag.de
sigmar.gabriel.wk03@bundestag.de
sigmar.gabriel.wk@bundestag.de
Mann mit zwei Gesichtern: Sigmar Gabriel will’s wissen
...
Politisch aktiv geworden ist der Vorsitzende der ältesten deutschen Partei in der Abgrenzung zum Vater, einem unverbesserlichen Anhänger der Nazis, die ausgerechnet in der alten Kaiserpfalz von Goslar den historischen Stoff für ihren Mythos vom Dritten Reich fanden. Mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit war es Mitte der siebziger Jahre ohnehin noch nicht weiter. Empört erinnert sich Sigmar Gabriel noch heute, wie sich ehemalige SS-Leute auf der nahegelegenen Harzburg treffen konnten und der Staatsschutz lieber ihn beobachtete, als er eine Gedenkveranstaltung auf dem Jüdischen Friedhof zur Reichspogromnacht organisierte: "Wir waren die Nestbeschmutzer, nicht die Nazis." ...
Gabriel hat lange gezögert, aus seiner Kindheit zu berichten. Und es gehört zur Tragik seines Politikerlebens, dass ihm, als er doch zu erzählen begann, vor allem eines unterstellt wurde: Taktik. Die Mutter – alleinerziehende Krankenschwester. Der Vater – völkisch bis zum letzten Atemzug und bis zu seinem Tod nicht etwa stolz auf seinen Sohn, als diesen das Talent und der Arbeitseifer mit Wucht nach oben reißt, sondern einer, der ihm zu verstehen gab, dass er sich schämte, ausgerechnet einen Sozen gezeugt zu haben. Wo aber soll einer je ankommen und Ruhe finden, den der Hass des eigenen Vaters stets in die Flucht geschlagen hat? ...
08.08.2016
Sigmar Gabriel: SPD will säumigen Unterhaltszahlern Führerschein abnehmen
Erst Schwesig und Maas, nun der SPD-Parteichef: Auch Gabriel plädiert für einen Führerscheinentzug als Strafe, um etwa säumige Unterhaltszahler zu sanktionieren.
9. August 2016
...
Das stärkere Druckmittel sieht Gabriel ebenso wie Familienministerin Schwesig im
Entzug des Führerscheins. Dies sei neben der bislang angewendeten Lohnpfändung
"ein geeignetes Mittel", so der SPD-Chef, der nach eigener Aussage wisse, wovon
er rede. "Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen
– für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine
Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat."
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/sigmar-gabriel-spd-unterhalt-fuehrerscheinentzug-sanktionen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Juni 2016 21:07
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Richterin W.....
Hallo. Zunächst Hut ab für Ihr Engagement, Sie haben meinen größten Respekt!
Ich habe eine Unschöne Erinnerung was die Scheidung meiner Eltern angeht. Mein
Vater hat das Sorgerecht verloren, genauso wie die Wohnung, die Schulfreunde &
Lebensfreude, obwohl mich die Richterin fragte zu wem ich möchte, worauf hin ich
damals 1992, als 6 jähriger Junge sagte, dass wenn ich mich entscheiden müsse,
zu meinem Vater wolle. Auch die Antwort, auf die nächste Frage nach dem Grund,
dass meine Mutter mich verhaut, gab offensichtlich keinen Anlass zur Sorge.
Leider gab es erst zur Jahrtausendwende das Gesetz welches Kindern das Recht auf
eine Gewaltfreie Erziehung zuspricht. Doch selbst danach nahm es erst später ein
Ende, als ich irgendwann mal stärker war. Auch die Lehrerin in der Grundschule
von einer Klassenkameradin davon erfuhr und die Lehrerin in der Oberschule die
es über meine Noten erfuhr, sahen kein Grund etwas zu ändern.
Jedenfalls möchte ich diese Richterin noch einmal zur Rede stellen und bin dabei
auf eure Seite gestoßen, da ihr Name auch in der Liste der Richter zu finden
ist.
Ich würde die Frau am liebsten auf Schmerzensgeld und Schadenseratz verklagen,
aber das ist in Deutschland wahrscheinlich aussichtslos oder was meint ihr?
lG ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 28. Juni 2016 00:22
An: Falk ...
Betreff: AW: Richterin W...
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für das Lob.
Ihr Vater hat das Sorgerecht nicht verloren, es wurde ihm offenbar von der
Richterin W... entzogen. Das ist so üblich gewesen in Deutschland, Millionen
Eltern wurden von der Justiz entsorgt und keine ist dagegen demonstrieren
gegangen. Wie in der DDR, da hat auch keiner demonstriert.
Auch heute noch werden in Deutschland Tausende Eltern mit dem Segen des
Bundesverfassungsgerichtes und des Deutschen Bundestages entsorgt. Und immer
noch geht kaum einer von diesen Eltern demonstrieren.
Wenn Sie die Richterin zur Rede stellen wollen, schreiben Sie ihr einfach einen
Brief. Vielleicht entschuldigt sie sich bei Ihnen.
Klagen auf Schmerzensgeld können Sie dann immer noch, wenn die Richterin nicht
die menschliche Größe hat, sich zu entschuldigen.
So oder so sollten Sie sich mal die Gerichtsakten von Ihrem Vater geben lassen,
so noch vorhanden. Diese bitte einscannen und an uns senden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
"Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein
Teilschritt – Umgangspauschale einführen!
Berlin, 8. Juni 2016. Zeitungsberichten zufolge will die Regierung aufgrund des
massiven Protests die geplanten Kürzungen bei Alleinerziehenden in Hartz IV
zurücknehmen und die entsprechende Neuregelung kippen. Vorgesehen war,
Alleinerziehenden für jeden Tag, an dem das Kind Umgang mit dem Vater hat, das
Sozialgeld für das Kind zu streichen. Auch dann, wenn der umgangsberechtigte
Elternteil selbst gar keine Sozialleistungen bezieht. Wie
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte, soll diese Regelung nun aus dem
Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung bei Hartz IV gestrichen werden. Der
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt dies. „Wir sind
froh und erleichtert, dass Proteste und die massive Kritik die Regierung
offenbar zum Umdenken gebracht haben“, sagt Solveig Schuster, Bundesvorsitzende
des VAMV. „Damit sind erhebliche Verschlechterungen bei einer Vielzahl von
Alleinerziehenden und ihren Kindern verhindert. Gleichzeitig kann eine Rücknahme
der Regelung nur ein Teilschritt sein“, betont sie.
Bislang gibt es keine einheitliche Praxis, wie der Bedarf des Kindes bei
tageweiser Abwesenheit zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Dies liegt im
Ermessen der Kommunen. In Einzelfällen wurde Alleinerziehenden auch bisher schon
das Sozialgeld gekürzt. „Der VAMV fordert daher eine umfassende Lösung und lehnt
die mitunter praktizierte Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern in Hartz
IV auf Kosten der Kinder weiter ab. Folgerichtig ist eine Umgangspauschale, die
die Mehrkosten, die getrennte Eltern durch den wechselnden Umgang mit dem Kind
haben, angemessen berücksichtigt“, unterstreicht Schuster. „Wenn ein Kind
zwischen beiden Elternteilen pendelt und sich abwechselnd in zwei Haushalten
aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt
der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes
nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu
versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in
Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt.“
Der VAMV und viele weitere Verbände hatten in den letzten Wochen verstärkt gegen
die drohenden Verschlechterungen für Alleinerziehende protestiert und die
Forderung nach einer Umgangspauschale stark gemacht. Eine alleinerziehende
Mutter sammelte mit einer Online-Petition über 39.000 Unterschriften gegen die
geplanten Kürzungen und hatte diese vor der Bundestagsanhörung zu Hartz IV am
30. Mai an die Vorsitzende des zuständigen Sozialausschusses überreicht. Auch in
der Anhörung selbst wurde der Vorstoß der Regierung von Experten massiv
kritisiert.
Verbändeerklärung: http://www.vamv.de
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967
die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die
Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und
entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine
verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung
ein."
Kommentar Väternotruf:
Es ist wie immer. Bundearbeitsministerin Nahles (SPD)
plant eine Kürzung, die sie dann ein paar Tage später wieder zurücknimmt. Die
SPD war schon immer eine Wackel- und Väterausgrenzungspartei, so geschieht es
ihr auch recht, wenn ihr die Wählerinnen und Wähler weglaufen.
Der staatlich subventionierte sogenannte "Verband
alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)" mit dem auf Täuschung
ausgerichteten Vereinsnamen, denn die Mehrzahl der Mitglieder/innen im VAMV sind
natürlich keine Alleinerziehenden sondern getrennt Erziehende, sonst wäre es ja
auch unsinnig, eine "Umgangspauschale" einzufordern, denn bei einem
alleinerziehenden Elternteil gibt es ja gar keinen weiteren Elternteil, mit dem
das Kind Zeit verbringen könnte, hat natürlich gleich wieder Alarm geschlagen
und Frau Nahles springt sofort über das hingehaltenes VAMV-Stöckchen, so dass
man meinen könnte die SPD wäre gar keine Partei, sondern eine politische
Außenstelle des VAMV.
Politisch könnte man sich dem Vorschlag des
sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)" nur dann
annähern, wenn man eine Zusatzpauschale für alle bedürftigen Getrennterziehenden
einführt, denn in der Tat ist in der Regel die Unterhaltung von zwei Haushalten,
in denen sich das Kind wechselseitig aufhält (idealerweise sollte eine
paritätische Betreuung angestrebt werden - Wechselmodell), teurer als nur ein
Haushalt, wie bei echten Alleinerziehenden, die ja gar keinen Mehrbedarf haben,
da wie der Name schon sagt, der andere Elternteil vollständig ausgeschieden ist
(durch Tod, Desinteresse oder von der Mutter und dem Staat weggebissen und
entsorgt.
Dieter Blumenwitz
"Endlich untersucht das Auswärtige Amt seine Verstrickungen in die Verbrechen der chilenischen Colonia Dignidad.
...
Mehrere CSU-Politiker besuchten die Colonia Digniad in den siebziger Jahren. Dieter Blumenwitz, Juraprofessor und CSU-Mitglied, arbeitete einen Verfassungsentwurf für Pinochet aus und verteidigte die Colonia Dignidad gegen Amnesty International."
Michael Thumann in: Die Zeit, 28.04.2016
Kommentar Väternotruf:
Dürfen die denn das, soll der sächsische König gefragt haben, als 1918 die Revolution auch das ehrwürdige Dresden ergriff.
Dürfen die denn das, würde es wohl am Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)
heißen, das ist eine der zahlreichen Zensurkammern, die an deutschen Gerichten eingerichtet wurden, damit die Meinungsfreiheit nicht allzu sehr ins Kraut schießt.
Doch vor Zeitschriften und Zeitungen wie "Die Zeit", der "Spiegel" und "Süddeutsche Zeit" haben solche Zensurkammern natürlich einen gewissen Respekt, nur in Zeiten der Diktatur schwindet solcher Rest von Respekt auch noch dahin und die Redakteure missliebiger Medien finden sich schnell als Insassen in solchen Lagern wieder, über die sie früher kritisch berichtet haben.
Kontrolliert werden die Zensurkammern an den Landgerichten, von den Zensurkammern an den Oberlandesgerichten, letztere wiederum werden de facto gar nicht kontrolliert, da entweder die Revision zum Bundesgerichtshof nicht erlaubt wird oder das von den Zensierten angerufene Bundesverfassungsgericht mit dem üblichen "wird nicht angenommen" im nächsten Papierkorb abgelegt werden.
So ist das mit der Meinungsfreiheit, so lange sie im Grundgesetz wenigstens noch auf Papier zu lesen ist, kann man sich damit wenigstens den Po abwischen, um das mal ganz vornehm auszudrücken. Im Zeitalter digitaler Medien geht nun auch noch diese Funktion verloren, ob haben Sie sich mal erfolgreich den Po mit einen Flachbildschirm abgewischt?
Birgit Ute Heyer
Diplom-Psychologin
Kaiserdamm 100
14057 Berlin
Internet: http://www.praxisheyer.de - 2016 abgeschaltet
Internet: http://www.birgitheyer.de - 2013 abgeschaltet
Nach einem Bericht des MDR hat Frau Heyer das Handtuch geworfen und arbeitet nicht mehr als "Gerichtsgutachterin". Wollen wir hoffen, dass dieser Bericht stimmt.
So hätte denn auch das Engagement des Väternotrufes - auch gegen den erbitterten Widerstand der 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin zur Unterdrückung von Tatsachenberichten betreffs Birgit Heyer durch den Väternotruf gelohnt - und wieder einmal gezeigt:
1. Wer anderen einen Grube gräbt, fällt früher oder später oft selbst hinein.
2. Wer den Wind sät, wird den Sturm ernten.
http://www.vaterlos.eu/gutachter-familienrecht/birgit-ute-heyer-berlin/
früher: 35578 Wetzlar
früher: 35578 Wetzlar, nur 20 Kilometer von Linden entfernt - http://de.wikipedia.org/wiki/Linden_%28Hessen%29
aktuelle Wohnanschrift: unbekannt, könnte Berlin sein, aber auch Hannover oder sonst ein Ort in Deutschland wäre denkbar. Aber selbst wenn wir die Wohnanschrift wüssten, würden wir diese natürlich hier nicht veröffentlichen, denn Frau Heyer hat das Recht in ihrer Privatspäte nicht erkannt zu werden. Ausnahmen gelten nur da, wo - nach Maßgabe der 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin oder des Kammergerichts Berlin - veröffentlichungsfähige Fragen aus der sozialen Sphäre mit der privaten Spähre so verbunden sind, das man nicht umhinkommt, bei einer Information aus der sozialen Sphäre zwangsläufig auch die private Sphäre zu berühren. So etwa zu der Frage, ob Birgit Heyer eine Frau oder ein Mann ist. Dem Namen nach ist Birgit Heyer eine Frau und das darf hier sicher festgestellt werden, ohne dass die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin dem Väternotruf einen Maulkorb verpasst, mit der absurden Begründung, die Frage, ob eine Frau Heyer ein Mann oder eine Frau ist, wäre eine vor der Öffentlichkeit geheimzuhaltende Tatsache.
Lehramtsstudium an der Technischen Universität Berlin (1. Staatsexamen) und Diplomstudiengang der Psychologie an der Freien Universität Berlin. Nachweise über das 1. Staatsexamen und einen Abschluss als Diplom-Psychologin liegen dem Väternotruf nicht vor.
Frau Heyer trug von sich vor:
"Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"
Nun muss man allerdings wissen, dass das Institut für Gestalttherapie Berlin keine Psychotherapeuten ausbildet, sondern "Gestalttherapeuten". Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, eine missbräuchliche Benutzung dieser Berufsbezeichnung kann strafrechtlich verfolgt werden. Wollen wir mal hoffen, dass hier niemand eine Strafanzeige gegen Frau Heyer gestellt hat, das könnte ja sonst echt Stress verursachen.
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
Frau Heyer hat zwischenzeitlich den geschützten Begriff "Psychotherapeutin" auf ihrer Webseite durch den Begriff "Therapeutin" ausgetauscht (Stand vom 05.11.2014).
Beauftragung der Birgit Heyer am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Helmstedt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Wernigerode
(ab , ..., 2010, ..., 2014)
Beauftragung Amtsgericht Pankow/Weißensee - 15 F 1160/10 - durch Richter Grabow. 09.11.2010: "... soll binnen 5 Monaten durch Einholung eines Sachvertändigengutachtens darüber Beweis erhoben werden ... ."
Nach ca. 7 Monaten dann das Gutachten der Birgit Heyer vom 07.06.2011 für das Amtsgericht Pankow/Weißensee: "Auf Grund der vorliegenden narzisstischen Persönlichkeitsstruktur der Km (Defizite der Impulskontrolle, Beziehungswahn), sowie des praktizierten emotionalen Missbrauchs des Kindes, liegt hier eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge zum Schaden des Kindes vor. Die Km ist als nicht erziehungsfähig zu bezeichen. ..."
Richter Grabow mit Schreiben vom 13.11.2014 an die betroffene Mutter: "Sehr geehrte Frau ... . In der Familiensache ... betreffend das Kind ... kann aufgrund Ihres Schreibens von hier aus nichts weiter veranlasst werden, da das Verfahren abgeschlossen ist. Nur vorsorglich wird deshalb darauf hingewiesen, dass das Gericht wegen der inhaltlichen Fragwürdigkeit der Ausführungen der Sachverständigen Heyer in ihrem Gutachten eine erneute Begutachtung in Auftrag gegeben hatte, deren Ergebnis der Entscheidung maßgeblich zugrunde gelegt worden ist."
Heyer-Betroffene Väter und Mütter können sich an folgende Anwälte wenden, die mit der Vertretung von Heyer-Betroffenen vertraut sind:.
- Dirk Maschke - Fachanwalt für Familienrecht in Berlin - http://dirkmaschke.de
- Heidrun Stocker - Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburger Str. 6, 10551 Berlin - www.ra-stocker.de
Erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Birgit Ute Heyer am Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - Beschluss vom 09.01.2013. Vorinstanz Amtsgericht Goslar.
Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - vom
9.1.2013. Amtsgericht Goslar - 13 F 116/11 - Ablehnung der Birgit Heyer
wegen der Besorgnis der Befangenheit.
"... hat der 1. Senat für Familiensachen des
Oberlandesgerichts Braunschweig durch die Richterin am Oberlandesgericht
Volosciuk als Einzelrichterin am 9. Januar 2013 beschlossen:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Goslar vom 06. Juli 2012 abgeändert. Auf den Antrag des Antragsgegners wird die Sachverständige Diplom Psychologin Birgit Ute Heyer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt."
Die Diplom-Psychologin Birgit Heyer wird vom Väternotruf nicht empfohlen!
Birgit Heyer ist möglicherweise tätig in Praxisgemeinschaft mit Herrn Diplom-Psychologen Jo Fründt, der beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter referierte. Namensgleichheit mit: Dagmar Colberg-Fründt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig / 2. Senat für Familiensachen (ab 19.05.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.09.192 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 30.12.1985 als Richterin am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt.
Pendelmodell
Die beste Umgangsform?!
19. Februar 2010 um 17 Uhr
Fachleute und Eltern können im Rahmen eines runden Tisches Erfahrungen über diese Umgangsform austauschen:
Was erfordert das Pendelmodell von den Eltern? Wie wirkt sich ein solches Modell auf den Unterhalt aus? Entspricht es dem Wohle der Kinder, eine Woche hier und eine Woche dort zu verbringen? In welchen Fällen ist das Pendelmodell ungeeignet?
Als „Fachleute“ kommen:
Herr Vitt (Fachanwalt für Familienrecht und Mediator)
Herr Fründt (Psychologe)
Frau Kaiser Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg/Wilmersdorf
Mit Kinderbetreuung
Ein Imbiss wird gereicht
Anmeldungen bis zum 12.02.2010
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.
Seelingstraße 13 14059 Berlin Tel.: 851 51 20 vamv-berlin@t-online.de
Am 19.08.2014 fand sich auf der Website von Birgit Ute Heyer folgender Eintrag:
"Die Stationen meiner beruflichen Entwicklung sind
Staatlich anerkannte Erzieherin
Heilpraktikerin
Lehrerin (Technische Universität Berlin)
Diplom-Psychologin (Freie Universität Berlin)
Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"
Am 05.11.2014 fand sich auf der Website von Birgit Ute Heyer folgender Eintrag:
"Die Stationen meiner beruflichen Entwicklung sind
Staatlich anerkannte Erzieherin
Lehrerin (Technische Universität Berlin)
Diplom-Psychologin (Freie Universität Berlin)
Therapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"
Da war die Frau Heyer auf einmal keine "Psychotherapeutin" mehr, sondern nur noch eine "Therapeutin". Ob Edelsteintherapeutin oder Klangschalentherapeutin oder Kreativtherapeutin für das Erfinden von Berufsbezeichnungen, teilte Frau Heyer nicht mit.
Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" ist gesetztlich geschützt. Vermutlich war und ist Frau Heyer keine "Psychotherapeutin". Wer unbefugt den Titel "Psychotherapeut" trägt, kann nach Strafgesetzbuch §132a mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
Wollen wir hoffen, dass Frau Heyer sich nicht unbefugt mit der Bezeichnung "Psychotherapeutin" geschmückt hat.
Der Eintrag "Heilpraktikerin" war auch am 05.11.2014 von der Website von Frau Heyer verschwunden. Sollte dies etwa in Zusammenhang mit einem Ereigniss stehen, zu dem sich seitens des Lichtenberger Gesundheitsamtes wie folgt geäußert wurde?
Von: Lehmann, Claudia ...
Gesendet: Donnerstag, 30. Oktober 2014 14:14
An: ...
Betreff: AW: Birgit Ute Heyer
Sehr geehrter Herr ...,
nein, hier wurde bereits Abhilfe geschaffen, ob durch
eine Anzeige bei der Polizei oder einen Hinweis an Frau Heyer kann vom
Gesundheitsamt Lichtenberg nicht festgestellt werden. Tatsache ist, dass die
Bezeichnung aktuell nicht auf der Internetseite von Frau Heyer verwendet wird.
Die Rücknahme einer erteilten Heilkundeerlaubnis
kommt in Hinblick auf Art. 12 Grundgesetz nur als letztes Mittel in Betracht,
wenn weniger einschneidende Maßnahmen keinen Erfolg haben, um die von Tätigkeit
des Erlaubnisinhabers ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die
Allgemeinheit abzuwehren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
C. Lehmann
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Gesundheitsamt
GesALRef
10360 Berlin
Tel.: ...
Schreiben der Psychotherapeutenkammer Berlin vom 06.10.2014:
"Sehr geehrte Frau ...
Bezug nehmend auf Ihre Meldung und der Tatsache, dass Frau Heyer seinerzeit auf ihrer Homepage angab, Psychotherapeutin zu sein, haben wir die Frage der (Pflicht-)Mitgliedschaft von Frau Heyer nochmals geprüft.
Frau Heyer bezeichnet sich auf ihrer Homepage nunmehr nicht mehr als Psychtotherapeutin ...
...
RAin Claudia Dittberner
Justiziarin"
Am 17.11.2014 war auf der Website von Birgit Ute Heyer als Berufsbezeichnung nur noch die Bezeichnung "Diplom-Psychologin" sowie die Bemerkung "Die Seiten befinden sich noch weiter im Aufbau" zu lesen. Da hat aber jemand ordentlich aufgeräumt, ein Schelm wer böses dabei denkt.
Zum Glück gibt es in Deutschland die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin, die dafür sorgt, dass Tatsachen bezüglich der Frau Heyer nicht veröffentlicht werden dürfen. Früher nannte man das Zensur, heute nennt man das Rechtsprechung. In der DDR war für die wichtige Aufgabe der Verhinderung der Verbreitung von Tatsachen, das Politbüro des ZK der SED zuständig. Hochanständige Leute haben da Tag und Nacht aufgepasst, dass der DDR-Bürger brav das "Neue Deutschland" las und ansonsten die Klappe zu halten hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Politb%C3%BCros_des_ZK_der_SED
Im Namen des Volkes, des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geist
Im Namen des Volkes, eine besonders beim Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht beliebte Worthülse, die den dort getroffenen Urteilen eine höhere Weihe geben soll. um von der Verantwortung der urteilenden Richter abzulenken und im Falle eines "Fehlurteils", die Verantwortung auf das "Volk" abzuwälzen.
Victor Klemperer hat über den Missbrauch der Sprache geschrieben: LTI - Notizbuch eines Philologen
Wer es an den Bundesgerichten noch nicht gelesen hat, sollte das schleunigst tun oder sein Amt niederlegen, für das das Volk ihn oder sie nicht gewählt hat.
Es ist doch völlig klar, dass Urteile nicht im Namen des Volkes getroffen werden, weil
a) der Verurteilte ja auch zum Volk gehört und sich wohl nicht selber aburteilen wird
b) Richter nicht durch das Volk gewählt werden, sondern von Dienstvorgesetzten eingestellt und gegebenenfalls auch von ihnen befördert werden.
c) "Das Volk" gar nichts davon weiß, was die Richter in ihrer unendlichen Entgrenztzeit grad urteilen, geschweige denn dass "das Volk" wüsste, was die Herren und Damen am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht grad gefrühstückt hatten, bevor sie ihr oft folgenschweres "Urteil" trafen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1585/13 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
1.
der P…
GmbH,
2.
des Herrn P…,
3.
des Herrn H…,
4.
der Frau S…,
5.
des Herrn G…,
6.
des
Herrn O…,
7.
des Herrn H…,
8.
des Herrn S…,
9.
des Herrn F…,
10.
der Frau W…,
11.
des Herrn K…,
12.
der Frau T…,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schalast & Partner,
Mendelssohnstraße 75 - 77, 60325 Frankfurt
-
gegen
a)
das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 -,
b)
das
Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts
vom 17. August 2011 - 5 U
48/05 -,
c)
das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -,
d)
das Urteil des
Hanseatischen Oberlandesgerichts
vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -,
e)
das Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 8.
Oktober 2004 - 308 O 90/99 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster
Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Kirchhof,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Masing,
Paulus,
Baer,
Britz
aufgrund der
mündlichen Verhandlung vom 25. November 2015 durch
Urteil
für Recht
erkannt:
Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 4) bis 12)
wird verworfen.
Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012
- I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des
Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7.
Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober
2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem
Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes. Die
Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20.
November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben. Die
Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Die notwendigen
Auslagen der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) haben jeweils zur Hälfte die Freie
und Hansestadt Hamburg und der Bund zu erstatten.
....
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 82/11
Verkündet am: 13. Dezember 2012
2
-
Der I. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2012
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof.
Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert und Dr. Koch
für Recht erkannt:
Die
Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 5.
Zivilsenat - vom 17.August 2011 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
....
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0e510bb5d39649e3dfcc2e8effbad2ba&nr=64004&pos=0&anz=1
Kommentar Väternotruf:
Seltsam, seltsam, wie der Arsch das Geld nahm, so der Volksmund.
Seltsam, wie das Bundesverfassungsgericht "Im Namen des Volkes" einen Beschluss gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs fassen kann, von dem der Bundesgerichtshof - I. Zivilsenat mit dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und den Richtern Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert und Dr. Koch - behauptet, er hätte es ebenfalls im Namen des Volkes getroffen. Logisch konsequent weitergedacht, würde das heißen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland leben zwei Völker.
Der Psychiater spricht bei solchem Denken, die Dinge doppelt wahrzunehmen, von Schizophrenie. Eine solche Diagnose wollen wir den beteiligten Bundesrichtern nicht anhängen, zumal wir nicht wissen, an welchem der beiden Gerichte ein möglicherweise vorhandenes Volk gesichtet wurde und an welchem Gericht nicht.
Und die Moral von der Geschicht, es wird höchste Zeit, dass man an den Bundesgerichten damit aufhört, "das Volk" für sich zu instrumentalisieren, sonst kommt es noch zum "Volksaufstand", man denke nur an den 17. Juni 1953 in der DDR, als den Machthabern wegen unsensiblen Umgang mit der Macht die Abwahl drohte.
Ganz nebenbei bemerkt, wurde es Zeit, dem vom Bundesgerichtshof viele Jahre gepflegten "Urheberrechtswahn" eine Grenze aufzuzeigen. Nun steht die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag in der Pflicht, das letztlich von diesen beiden Institutionen zu verantwortende und völlig antiquierte und die Informationsfreiheit knebelnde Urheberrecht zu liberalisieren, damit Deutschland nicht zum geistigen Zuchthaus verkommt, in der das Zitieren eines Satzes oder einer Musiksequenz zur wirtschaftlichen Bedrohung der Bürgerinnen und Bürger wird.
01.06.2016
Warum darf ein Kind nicht nach Hause zu seiner
Familie?
01.03.2016 | 8 Min. | UT | Verfügbar bis 01.03.2017 |
Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
2015 haben wir über die mangelhafte Gutachten im
Familienrecht berichtet. Wir haben versprochen dran zu bleiben. Gemeinsam mit
der Mutter sind wir zum Jugendamt gegangen.
MDR-Bericht - 01.03.2016
"... Für Gutachterin Birgit H. ist der Fall abgeschlossen. DieWebsite hat sie inzwischen löschen lassen. Auf unsere Anfragte teilt sie mit, daß sie nicht mehr als Gerichtsgutachterin arbeitet. ... "
Amtsgericht Rathenow
Gutachterin Birgit H.
neu zuständig: Amtsgericht Quedlinburg
Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14
(Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)
Daumenschrauben für die Informationsfreiheit
Die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich untersagt im Wege der einstweiligen Verfügung die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens am Landgericht Berlin wird der Väternotruf zu gegebener Zeit berichten.
Zivilkammer 27
Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html
Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html
Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html
Erst der Fischer von Tempelhof-Kreuzberg, dann der Luther von Schöneberg. Entfremdung, Entfremdung, Entfremdung und keine Ende in Sicht.
Anfrage an den Sender Jerewan:
Wie ist es eigentlich mit den Fällen, wo eine für Familiengerichte als Gutachterin tätige Diplom-Psychologin gleichzeitig Mutter ist und mit dem Vater des gemeinsamen Kindes über das Umgangsrecht und den Auskunftsanspruch nach 1686 BGB streitet und die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts der Mutter auferlegt, dem Vater halbjährlich Auskunft über den Entwicklungsstand der Tochter durch einen schriftlichen Entwicklungsstand zu geben, sowie der Mutter die Kosten des Verfahrens bei einem Verfahrenswert von 3.000 € auferlegt?
Man könnte meinen, dies wäre so ähnlich, als wenn der Bundesverkehrsminister mit einem Fahrrad ohne Lenker und mit kaputten Schlauch durch die Straßen fährt.
Oder was meinen Sie?
Anton
10.06.2013
Ihre Meinung zum Thema senden Sie bitte an: info@vaeternotruf.de
Es lebe die Zensur
Es lebe das Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14
(Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)
Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - zensierten Fassung.
Es lebe die Zensur, nieder mit der Informationsfreiheit
in Deutschland. Wählt die ZPD - Zensurpartei Deutschland "Mit uns zurück
in die Vergangenheit".
Spendenaufruf!
Die als Gutachterin tätige Birgit Heyer - http://www.vaeternotruf.de/birgit-heyer.htm
Deutschland weit unrühmlich bekannt auch aus "Der
Spiegel" 2015, Heft 2
hat den Admin-C des Väternotruf vor dem Landgericht
Berlin verklagt.
Das Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) folgte mit einstweiliger Verfügung vom 31.07.2014 und darauf bezugnehmenden Urteil vom 06.11.2014 dem Antrag der Frau Heyer und untersagte die Berichterstattung über zwei, Frau Heyer betreffende Tatsachen, die bezüglich ihrer Arbeit als Gutachterin von öffentlichen Interesse sind. Die 27. Zivilkammer behauptet dagegen, dass es keine öffentliches Interesse gäbe. Vermutlich gibt es auch kein öffentliches Interesse an der 27. Zivilkammer, dann kann man diese ja abwickeln.
Wie kann Frau Birgit Heyer, die für verschiedene Gerichte als Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren tätig ist, in der "Öffentlichkeit unbekannt" sein, wenn der Väternotruf, der im Monat von ca. 100.00 Besuchern mit ca. 400.000 Zugriffen aufgerufen wird, bereits über die Frau mit Namen und Tätigkeitsfeld berichtet hat, mithin die Gutachterin also der "Öffentlichkeit" bekannt ist. Oder müssen nach Ansicht der 27. Zivilkammer erst alle 80 Millionen Bürger der Bundesrepublik über die Dame gelesen haben, so dass die 27. Zivilkammer ein Bekanntsein in der Öffentlichkeit bejahen würde. Was ist denn das für eine Klippschullogik, derer sich die 27. Kammer des Landgericht Berlin (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) bedient.
Gegen das skandalöse Urteil der 27. Zivilkammer, das eine Zensur darstellt, wird Berufung beim Kammergericht (Berlin) geführt. Falls diese abgewiesen würde, wäre dies ein schwerer Schlag gegen die Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland und eine Stärkung autoritärer staatlicher Tendenzen in Deutschland.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unmittelbar den
Gedanken der Demokratie. Mit einer "Nichtspende" unterstützen Sie
unmittelbar den autoritären Staat, über den Sie sich dann hinterher
beschweren, obwohl Sie ihn mit Ihrem Nichtstun selbst mit erzeugt haben.
Wir bitten Sie daher um eine Spende zugunsten des von
Frau Heyer beklagten Admin-C des Väternotrufs, mit der die Abwehr der Klage der
Frau Birgit Heyer am Landgericht Berlin / Kammergericht finanziert werden kann.
Falls die Summe aller Spenden höher sein sollte, als
die in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung anfallenden Kosten, fließen
die überschüssigen Beträge in eine Fonds für zukünftige den Väternotruf
betreffende Rechtsauseinandersetzungen.
Zeigen Sie mit Ihrer Spende Solidarität, gegen die
Unterdrückung der Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland.
Ihre Spende in Höhe von 5 €, 10 €, 20 €, 50 €,
100 € oder mehr bitte an:
Peter Döring
Bankverbindung
BIC: BEVODEBB
IBAN: DE35100900002286933001
Verwendungszweck: Birgit Heyer ./. Peter Döring
Vielen Dank
Das Team vom Väternotruf
Öffentliches Interesse
Die staatliche Zensur in Deutschland versucht ihre Unterdrückung der Informationsfreiheit oft mit dem "Argument" zu rechtfertigen, es gäbe für diese oder jene im Internet veröffentlichte Infomation kein "öffentliches Interesse".
Ab wann aber ein "öffentliches Interesse bestünde, verrät die staatliche Zensur nicht, sie bestimmt damit selber über die Frage, was von "öffentlichen Interesse" sei und was nicht. Grad wie in der DDR, wo die SED darüber bestimmte, was der Bürger wissen sollte und was nicht.
Väternotruf, 26.10.2015
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 15. Oktober 2015 16:44
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: ....
Liebe Betreiber der Internetseite Väternotruf,
zunächst möchte ich mein Lob dafür aussprechen, daß
ich mit Hilfe Ihrer Internetseite wesentliche Informationen zum Familiengericht
... finden konnte, die ich ansonsten nur mit größerem Aufwand gefunden hätte.
Seit ...bin ich erstmals als Verfahrensbeistand in
... bestellt und möchte zukünftig gerne öfter dort tätig sein. Aus meinem
Schriftverkehr gehen einige Änderungen hinsichtlich Ihrer Daten hervor. Diese möchte
ich gerne mitteilen, damit Sie Ihre Seite aktualisieren können.
...
Das schließe ich allerdings nur aus dem
E-Mailverteiler und kann das also nur ohne Gewähr mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Justizminister Maas will verurteile Homosexuelle entschädigen
...
Maas will damit ein Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorgelegt hat, "berücksichtigen". "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig", sagte Maas. "Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde." ...
11.05.2016
Kommentar Väternotruf:
Was Justizminister Maas vergessen hat zu sagen, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht und natürlich auch die verurteilenden Gerichte der unteren Instanzen haben jahrzehntelang diese von Maas als "verfassungswidrig" bezeichnete menschenrechtsverachtende Praxis abgesegnet.
Die schönen Sonntagsreden der Bundespräsidenten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland über den angeblichen existierenden Rechtsstaat BRD, nichts als Demagogie. Letztlich hat das ganze politische System der Bundesrepublik Deutschland sich an den Menschenrechtsverletzungen mehr oder weniger beteiligt.
Und nun die Parallele zur jahrzehntelangen und bis heute anhaltenden Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Eingesperrt wurde hier in der Regel niemand, wenn man mal von den mehreren zehntausende Verurteilungen wegen sogenannter "Unterhaltspflichtsverletzungen" absieht, häufig von Vätern "begangen" wurden, denen der Staat die Kinder gestohlen hat. ein Verbrechen, das man sonst nur aus mittelamerikanischen Diktaturen kennt.
Wenn dann noch mit Krokodilstränen in den Augen über die DDR-Volksbildungsministerin Margot Honecker wegen der Zwangsadoptionen bei Eltern, die bei Fluchtversuchen in de BRD verhaftet und eingesperrt wurden, hergezogen wird, ist das Maß an Demagogie übervoll, grad so wie beim Pfaffen, der von der Kanzel zur Keuschheit aufruft und am Nachmittag seine Haushälterin vögelt.
Wann nun die mehrere Millionen nichtverheiraten Väter und ihre Kinder für das ihnen angetane jahrzehntlange Unrecht entschädigt werden, steht in den Sternen. Dies würde die Steuerzahler/innen nicht nur ein paar Millionen Kosten, wie bei den homosexuellen Männern, sondern ein paar Milliarden.
Die für dieses politische Verbrechen Verantwortlichen werden nicht belangt werden, entweder sind sie schon tot oder beziehen dicke Beamtenpensionen. Die Parallele zum NS-Unrechtsstaat und seine nahtlose Transformation in das politische System "BRD" sind unübersehbar.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 23. April 2016 15:10
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Mütterente für Väter
Sehr geehrte Damen und Herren, habe von der
Rentenstelle einen Bescheid erhalten wonach mir die Mütterente verweigert wurde.
Wir haben beide die Kinder als Langzeitarbeitslose
erzogen.
Die Rentenstelle Berlin beruft sich auf
§ 56 Abs. 2 Satz 9 u. 8 SGB VI.
Warum wird mir als Vater die Leistung verweigert ???
hatte drauf hingewiesen das ich diese Regelung für verfassungswidrig halte Art 3
und 6 GG
Klage bei dem SG ist eingelegt worden
Gibt es da schon was aus Karlsruhe oder Straßburg ??
mit freundlichen Grüßen
...
Kommentar Väternotruf:
Auf das
Bundesverfassungsgericht darf man hier ganz sicher nicht hoffen,
hat doch das
Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es die
Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder als eine Art
Naturgesetz ansieht. Nicht anders beim
Bundesgerichtshof.
Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
dem in mehreren Fällen einen Riegel vorgeschoben, zu Schadensersatz ist keiner
der am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht involvierten Richter
herangezogen worden, natürlich auch kein Minister oder Ministerialbeamter bei
der Bundesregierung. Statt dessen mussten die deutschen Steuerzahler/innen für
die vom Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht verzapfte
"Rechtsprechung" und die Väter- und kinderfeindliche Gesetzgebung durch den
deutschen Bundestag und die Bundesregierung grade stehen.
Was das für ein Licht auf den vermeintlich existierenden Rechtsstaat Deutschland wirft, kann sich jeder klar denkende Mensch zusammenreimen.
Trennungskinder sollen mehr als ein Zuhause haben
Von Sabine Menkens
Nicht nur am Wochenende beim Vater: Scheidungskinder
sollen eine „Doppelresidenz“ haben, findet die FDP. Sie will das „Wechselmodell“
gesetzlich verankern. Unumstritten ist der Ansatz aber nicht.
Kinder haben das Recht, ihre Eltern zu kennen und von
ihnen betreut zu werden. So steht es in Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention.
Doch gerade nach einer Scheidung gerät dieses Recht auf Betreuung durch Mutter
und Vater oft aus dem Blick. Das gemeinsame Sorgerecht ist inzwischen zwar
Standard. Doch in der Regel haben die allermeisten Trennungskinder trotzdem nur
ein Zuhause – und einen Wochenendwohnsitz.
Die FDP schickt sich jetzt an, dieses "Residenzprinzip"
zu kippen. Für den am Freitag beginnenden Bundesparteitag liegt ein Antrag vor,
der die gleichmäßige Betreuung durch beide Eltern im "Wechselmodell" als
gesetzlichen Regelfall festschreiben will. "Bei getrennt lebenden Eltern hat das
Prinzip der Doppelresidenz Vorrang", soll es künftig in Paragraf 1626 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs heißen, der die Grundsätze der elterlichen Sorge
regelt.
Den Antrag "Kinder haben das Recht auf beide Eltern" hat
der Bundesfachausschuss Familie, Frauen, Senioren und Jugend gemeinsam mit den
FDP-Landesverbänden Hamburg und Brandenburg eingebracht. Auch der Landesverband
Bayern hat sich auf seinem Parteitag Anfang April nach kontroverser Debatte für
die paritätische Doppelresidenz als Grundmodell zur Regelung des Aufenthalts von
Kindern nach Trennung und Scheidung der Eltern ausgesprochen – sofern es dem
Kindeswohl nicht widerspricht.
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 18. April 2016 17:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Besuch vom Jugendamt
Hallo,
ich heiße ...z und bin ... Jahre alt. Meine beiden Söhne, habe ich, seit sie 3
und 6 Jahre alt waren, alleine erzogen. Sie sind inzwischen "aus dem Haus".
Mit meiner zweiten Frau habe ich eine 8-jährige Tochter. Vor knapp 2 Jahren ist
die Dame mit unserer Tochter ins Frauenhaus, ich hätte sie UND unsere Tochter
... geschlagen, was ich natürlich nicht tat. Ihre Trennungsabsicht hatte sie mir
schon zwei Monate vorher kundgetan. In diesen zwei Monaten erfuhr ich auch, dass
sie einen Liebhaber hat, den sie der Kleinen quasi schon als Nachfolger
vorgestellt hat. Wir waren in den Besagten zwei Monaten auch beim Jugendamt und
beim Mediator. Leider habe ich erfahren müssen, wie schwer es Männer im
Jugendamt ... haben. Die Ansprechpartnerin war und ist offensichtlich pro
Kindsmutter. Dies obwohl sich herausstellte, dass die Dame vom Jugendamt von der
KM belogen wurde und ich zweifelsohne die Hauptbezugsperson für unsere Tochter
bin. Sie war keine Hilfe, als ... (Noch Ehefrau) ins Frauenhaus ging. Ich
beantragte das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Eilverfahren. Zwei Wochen später
fand die Verhandlung statt und die Kleine durfte ihren Lebensmittelpunkt bei mir
behalten. Ihre Mutter bekam ein erweitertes Besuchsrecht (jeden Mittwoch
Nachmittag und alle 14 Tage von Freitag Nachmittag bis Montag Morgen.
Obwohl alle Parteien zustimmten war die KM dann später doch nicht einverstanden
und begann eine Schlammschlacht ungeahnten Ausmaßes. Im Mai 2014 war dann die
nächste Verhandlung. Im Wesentlichen hat sich nichts geändert. Die Kleine sagte
klar, dass sie beim Papa wohnen möchte. Wir hatten auch vereinbart, dass wir zu
einer Erziehungsberaterin gehen, um dort strittige Themen zu klären. Die
Beratung wurde von der KM abgebrochen, sie hat ihr Ziel nicht erreicht, auf
diesem Weg mehr Umgangszeit zu erhalten. Diese Erziehungsberaterin
(Diplom-Sozialpädagogin) traf sich auch dreimal mit .... Dabei kam heraus, dass
sie im Gegensatz zu der Meinung der KM eben nicht ängstlich und verunsichert,
sondern ein ganz normales aufgewecktes Mädchen ist.
Das wollte die KM nicht hören und forderte dann eine Kinderpsychologen, der sich
... anschaut. Ich habe das abgelehnt, da ... überall normal ist (Schule,
Freunde, Vereine, Familie usw.) und ich Schaden von der Kleinen abhalten möchte.
Dann ist ... erneut zum Jugendamt. Diese begrüßt einen Kinderpsychologen. Und
das, obwohl die Dame das Kind nie gesprochen sondern nur zwei mal gesehen hat!
Sie wird uns nächste Woche zu Hause besuchen und dann wohl auch mit ....
sprechen. In ihr sehe ich leider keine neutral Person. Ich habe begründete
Sorge, dass sie danach einen Kinderpsychologen fordern wird.
Ich bin wohl einer der wenigen Väter, der zwei mal mit unterschiedliche Frauen
Kinder bekam und alleinerziehend wurde.
Haben Sie Tipps für mich, wie ich mich am besten Verhalten soll? Können wir mal
telefonieren?
Freundliche Grüße
...
Politaktivistin 61 Tage in Haft wegen Verweigerung der Zwangsabgabe für das bundesdeutsche Staatsfernsehen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ja angeblich ein Staat der Demokratie und der Menschenwürde. Verhältnisse wie in der DDR, wo politische Gefangene im Gelben Elend in Bautzen in Haft einsaßen, gibt es angeblich nicht. Doch die Realität ist anders. Wer sich zum Beispiel in der BRD weigert die Zwangsabgabe für das Staatsfernsehen zu bezahlen, der kommt früher oder später in Haft. Wenn dann noch von deutschen Politikern mit nackten Finger auf die Türkei verwiesen wird, in der Menschenrechte missachtet werden, dann ist das schon Heuchelei übelsten Grades, solches kannte man früher nur von katholischen Priestern, die öffentlich Wasser predigten und heimlich Wein tranken.
Und wenn dann noch das Bundesverwaltungsgericht die staatlich verordnete Zwangsabgabe als Rechtens erklärt
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21
dann weiß man dass man mit Sicherheit nicht in dem Land lebt, in dem ein freier Mensch gerne leben möchte und eine Richterschaft vorgesetzt bekommen hat, die sich wohl eher dem Grundsatz "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", als dem Grundsatz von Artikel 1 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verpflichtet sehen.
Verweigerter Rundfunkbeitrag: "GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in
Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend
zurückzog.
Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Der Grund für diese Kehrtwende ist nicht bekannt. Der Haftbefehl sei am Montag aufgehoben worden, sagte Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. "Für uns ist das Verfahren damit zu Ende."
Die Frau aus dem thüringischen Geisa besitzt weder Fernseher noch Radio. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Die "Welt am Sonntag" hatte ihren Fall bekannt gemacht.
Mahnverfahren könnte von vorn beginnen
Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.
...
Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.
In sozialen Netzwerken solidarisierten sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der "GEZ-Rebellin", die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor.
Hauptwohnung kontra Nebenwohnung beim Wechselmodell - ein Leerstück über die Irrungen und Wirrungen am Bundesverwaltungsgericht
Leitsätze:
Benutzt ein Einwohner mit mehreren Wohnungen im Inland keine Wohnung
Az: VG AN 5 K 11.01169
II. VGH München vom 19. Dezember 2013
Az: VGH 5 BV 12.721
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
BVerwG 6 C 38.14
VGH 5 BV 12.721
Verkündet
am 30. September 2015
…
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. September 2015
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn
und Prof. Dr. Hecker
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 2013
wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit
Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen,
welche diese selbst trägt.
G r ü n d e :
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte die Wohnung seiner Ehefrau, von der er getrennt lebt, als Hauptwohnung der beiden minderjährigen Kinder im Melderegister eingetragen hat.
Der Kläger zog im Februar 2011 aus der Familienwohnung in E. aus und bezog
Die Beklagte trug die bisherige Familienwohnung als Hauptwohnung
II
Im vorliegenden Fall ist keine der beiden Anspruchsvoraussetzungen gegeben:
Die vom Kläger angestrebten Eintragungen sowohl seiner Wohnung als auch
b) Der Grundsatz "ein Einwohner, eine Hauptwohnung" wird nach § 12 Abs. 3
4. Darüber hinaus stehen den Kindern des Klägers Ansprüche auf Berichtigung
des Melderegisters jedenfalls für die Zeit zwischen dessen Auszug aus der
Familienwohnung im Februar 2011 und dem Umzug der Beigeladenen im September 2012
nicht zu, weil das Melderegister für diese Zeitspanne die Wohnungsdaten der
Kinder richtig wiedergibt. Nach dem Auszug des Klägers wurde
Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG und dem wortgleichen Art. 15 Abs. 2 Satz 1
Neumann Dr. Heitz Dr. Möller
Prof. Dr. Hecker
Neumann
B e s c h l u s s
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 €
Prof. Dr. Hecker
Kommentar Väternotruf
Was ist schwerer, ein Kilogramm Birnen oder ein Kilogramm Äpfel
Natürlich die Birnen - so das Bundesverwaltungsgericht - denn diese hat Gott früher geschaffen als die Äpfel. Und alles was früher geschaffen wurde, das ist eben schwerer.
Mütterinitiative – Mamas wehren sich
Die Gruppe “Mütterinitiative – Mamas wehren sich” hat
sich 2014 im Münchner Raum als Selbsthilfegruppe zum gegenseitigen
Erfahrungsaustausch gebildet. Wir sind keine Rechtsberatung, sondern möchten uns
mit betroffenen Müttern austauschen und uns so gemeinsam stärken.
Gleichzeitig wünschen wir uns gesellschaftliche
Aufmerksamkeit, so dass die gegenwärtigen familienrechtlichen Nöte von Mütter
und Kindern in der breiten Öffentlichkeit bekannt werden und so möglichst
schnell zu einem politischen und rechtlichen Wandel führen.
Wir müssen verhindern, dass eine innerlich komplett
zerrissene neue Generation heranwächst, die weitestgehend von der natürlichen
Mutter-Kind Bindung “ferngehalten” wird.
Alle Interessierten können uns unter diesen E-Mail
Adressen erreichen:
MuetterInitiative@Outlook.de
Kommentar Väternotruf
Was da so alles im Netz im Verborgenen blüht. "Mamas
wehren sich". Wogegen eigentlich, dass nach 60 Jahren staatlichem
Familienunrecht nun endlich auch Väter langsam in den Fokus der Politik kommen
und nach und nach, wenn auch noch nicht ohne Vorbedingungen als vollwertige
Elternteile, anerkannt werden?
Wer erinnert sich noch an 60 Jahre faschistoider
Ausgrenzung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch die staatliche
Politik in der Bundesrepublik Deutschland?
Wer hat je erlebt, dass die Bunderegierung nicht nur den
Mauertoten gedenkt, sondern auch den Hunderten, wenn nicht gar Tausenden Vätern,
die infolge erlebter Eltern-Kind Entfremdung in den Suizid oder vorzeitigen Tod
durch Erschöpfung getrieben wurden.
Gab es je Schadensersatzzahlungen der Bundesregierung an
Hundertausende oder wohl gar Millionen von Vätern?
Die australische Regierung hat sich für das Unrecht an
den Aborigines entschuldigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/National_Sorry_Day
Auf eine Entschuldigung und eine Geste der
Wiedergutmachung durch die Bundesregierung warten Hundertausende Väter noch
immer vergeblich.
Familien
Alltag mit Papa
Jedes zweite Wochenende und einmal während der Woche - so
selten sehen viele Trennungsväter ihre Kinder. Der Europarat empfiehlt nun ein
anderes Modell.
Kürzlich hat seine Tochter ihn davon überzeugt, dass sie
mehr Platz zum Spielen braucht. Also räumte Johannes Zink sein Wohnzimmer aus,
verfrachtete die Kindermöbel hinein und schob zusätzlich einen alten Esstisch in
die Mitte. Auf dem hat das Mädchen eine Playmobil-Hochzeit samt Pfarrer,
Brautjungfern und Blumenschmuck aufgebaut.
Sein Wohnzimmer verlegte Zink in einen kleinen Raum mit
Schräge, den seine Tochter mittlerweile nach ihrem Geschmack umdekoriert hat. An
einer Wand hängen Bilder von Kaninchen. Im Türrahmen klebt ein Maßband: So kann
die Grundschülerin kontrollieren, wie viel sie gewachsen ist. Beim letzten Mal
machte ihr Vater einen Strich bei 1,49 Meter.
Der 54-jährige Zink, ein selbstständiger Ingenieur aus
Norderstedt bei Hamburg, ist kein Wochenendpapa, er ist Alltagspapa. Nachdem er
sich vor sieben Jahren von seiner Partnerin getrennt hatte, wollte er wie vorher
einen großen Teil der Betreuung übernehmen. Derzeit lebt seine Tochter fast die
Hälfte der Zeit bei ihm, die andere Hälfte ist sie bei ihrer Mutter, die etwa
drei Kilometer entfernt wohnt.
Man könnte annehmen, der Staat würde es begrüßen und
befördern, wenn sich Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung die
Kinderbetreuung aufteilen. In Wahrheit aber werden Modelle wie jenes, das Zink
und seine Expartnerin leben, von Politik und Justiz eher verhindert als
befördert – Zink merkt das unter anderem daran, dass sich seine frühere
Partnerin trotz der Unterstützung…
Wenn die Beziehung scheitert, gilt meist die alte Regel:
Mama betreut, Papa zahlt. "Deutschland ist da in den Fünfzigerjahren stecken
geblieben", kritisiert Hildegund Sünderhauf, Professorin für Familienrecht an
der Evangelischen Hochschule Nürnberg. ...
Die Forscherin hat mehr als 50 Studien ausgewertet. Das
Ergebnis: Mädchen und Jungen, die zu gleichen Anteilen bei Mutter und Vater
leben, seien "allgemein zufriedener", hätten eines stabilere Beziehung zu beiden
Elternteilen und kämen in der Schule besser zurecht. ...
Der Spiegel 03/2016
https://magazin.spiegel.de/SP/2016/3/141495133/?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage