Väternotruf
2021
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen
Stand: 16.12.2021
Nur Geimpften oder Genesenen Zutritt zu Geschäften zu gewähren, ist laut
Rechtssprechung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren.
Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im
niedersächsischen Einzelhandel gekippt.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende
2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren
Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut
Mitteilung.
Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen,
die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, seitdem nur
noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.
Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug
zu setzen. Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel
im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine
schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im
Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die
Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen.
Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen
erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und
erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das
Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.
Nach der Gerichtsentscheidung in Niedersachsen forderte der Hessischen
Industrie- und Handelskammertag ein Ende der Regelung auch in Hessen. „Die
Landesregierung sollte 2G auch im hessischen Einzelhandel beenden“, sagte
Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller am Donnerstag. „Es sollten
schnellstmöglich wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen – natürlich mit
Abstand, Masken und Hygienekonzept.“
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Geschäftsverteilungsplan 01.01.2021:
13. Senat
Vorsitzender: VRiOVG Dr. Weichbrodt
Beisitzer: RiOVG Dr. Schütz,
zugleich stellvertretender Vorsitzender
RiOVG Rädke
Ri‘inVG Brauschke (3/4) (abgeordnet 1.9.2021 bis 28.2.2022)
Weltärztepräsident Montgomery
„Stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und 2G im Einzelhandel kippen“
Stand: 26.12.2021
Thomas Sebastian Vitzthum
Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert Richter wegen ihren
Corona-Urteilen – und verteidigt seine teils zugespitzte Wortwahl in der
Pandemie. Derzeit müssten Freiheitsrechte hinten anstehen, trotz des
„Freiheitsgesäusels der FDP“.
WELT: Steht Freiheit dem Gesundheitsschutz in jedem Fall hintan?
Montgomery: Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und
wie gerade in Niedersachsen, 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für
verhältnismäßig halten. Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich
wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis
auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. Da habe ich große Probleme. Es gibt
Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf
körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern Aller –
einzureihen. Und eine solche Situation haben wir.
WELT: Aber ist das nicht auch eine Anmaßung? Sie setzen eine bestimmte
Wissenschaft absolut, die vorgibt, wir sollen alle zu Hause bleiben und niemand
mehr treffen.
...
Kommentar Väternotruf:
Möchtegern Oberrichter und sogenannter "Weltärztepräsident" Frank Ulrich Montgomery ist drauf und dran, es sich bei allen Verwaltungsrichtern - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht unbeliebt zu machen. Das kann nur gut sein, denn nur dadurch wachen die Verwaltungsrichter hoffentlich langsam aus ihrem Dauertiefschlaf auf, wenn sie sehen, dass selbsternannte Wahrsager drauf und dran sind, den Rechtsstaat zu demontieren, wenn man die - auch mit den Mitteln des Rechtsstaates - nicht energisch stoppt. Vom Bundesverfassungsgericht, der verlängerten Verlaubarungsstelle von Karl Lauterbach ist da leider nichts zu erwarten.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Frage
Datum: Tue, 14 Dec 2021 23:56:26 +0000
Von: ...
An: info@vaeternotruf.de
Liebes Team Väternotruf
Ich habe ein großes Problem.
Mein Halbbruder und ich sind auf der Suche nach der Wahrheit bzgl eines
Familiengeheimnisses.
Unsere gemeinsame Mutter war 4 mal verheiratet, hatte aber auch mehrere
außereheliche Beziehungen.
Offenbar gibt es in der Zeit von 1960-1975 und darüber hinaus ein Geheimnis.
Ich galt in der Familie als verstorben und zwar wurde meinem Bruder erzählt, ich
habe mich beim Spielen mit der Gardinenkordel aufgehängt.
Nun bin ich aber sehr lebendig, sonst würde ich nicht schreiben.
Eine weitere ältere Schwester soll durch eine Glastür gefallen sein und dabei zu
Tode gekommen.
Mein älterer Bruder kennt genau wie mein jüngerer Bruder auch nur das, was ihm
erzählt wurde.
Das Amtsgericht hier in Geldern rückt meine Akte nicht raus, die Stadt Krefeld
beruft sich auf ein Personenstandsgesetz und rückt auch nichts raus.
Genau an den Orten, wo die Vorfälle passiert sein sollen.
Mein Bruder und ich haben nicht das Geld, um Detektive, Anwälte und sonstiges zu
bezahlen.
Ich habe bereits das TV angeschrieben, aber keine Antwort bekommen.
Was Rechtsstaat, unsere Politik, mittlerweile auch die Presse angeht, habe ich
den Glauben an das Gute längst verloren.
Wir haben eher einen Unrechtsstaat.
Ich habe hinreichend praktische Erfahrungen sammeln können.
Und ja, ich habe Ihre Seite zum Teil auch gelesen und stimme Ihnen in vielen
Punkten zu.
Vielleicht können Sie mir ja auch Tricks verraten, wie ich an Infos komme.
Ansonsten: Wer könnte uns ehrenamtlich oder gegen geringe Gebühr helfen?
Wir wollen irgendwann einmal mit der Geschichte abschließen können.
Liebe Grüße
...
Familie erschossen – Drama wegen gefälschten Impfausweises Ein Vater
erschießt sich, seine Frau und die drei Kinder
VERÖFFENTLICHT AM 08. Dez 2021
252 Kommentare
Von reitschuster.de
Brennende Grabkerzen, Stofftiere, ein Einhorn in schrillen Farben und eine ganze
Reihe Teddys wurden von Anwohnern vor einem Einfamilienhaus niedergelegt, in dem
ein 40-jähriger Vater sich, seine gleichaltrige Ehefrau und seine drei Kinder im
Alter von vier, acht und zehn Jahren erschossen haben soll.
Das Familiendrama geschah im Ortsteil Senzig in Königs Wusterhausen (Kreis
Dahmeland-Spreewald). Wohl ein Freund eines der Kinder verabschiedet sich mit
einer handbemalten Karte und befestigt sie am Gartenzaun des Hauses: „Du tanzt
nun im Himmel auf dem Regenbogen“.
Der Ortsteil Senzig wird beschrieben als an drei großen Seen liegend, mit viel
Wald und 3.462 freundlichen Einwohnern. Eine Anwohnerin, die in einer Bäckerei
tätig ist und die wir telefonisch erreichen, erzählt, dass der ganze Ort
geschockt sei. Hier kenne jeder jeden, das sei wie ein kleines Dorf, die Kinder
der Familie hätten bisweilen in der Bäckerei eingekauft.
In einem der oberen Fenster des modern geschnittenen Hauses der Familie hängt
ein weißer Weihnachtsstern, hinterm Haus wachsen hohe Kiefern. Die Berliner
Zeitung nennt die Vornamen der Eltern und Kinder.
Laut zuständiger Cottbuser Staatsanwaltschaft wiesen alle genannten Personen
Schussverletzungen auf. Zunächst gemeldete Stichverletzungen sollen sich aber
nicht bestätigt haben.
Was an dem Fall besonders erschüttert, sind die mutmaßlichen Beweggründe,
niedergeschrieben vom Vater in einem Abschiedsbrief, von welchem ein Sprecher
der Staatsanwaltschaft gegenüber der Deutschen Presseagentur berichtet hatte.
Demnach hätte der Vater ein Impfzertifikat für seine Frau beschafft, ohne dass
diese geimpft gewesen wäre. Der Abschiedsbrief des Vaters soll laut Berliner
Zeitung handgeschrieben und mehrere Seiten lang sein. Die Frau war bei der
technischen Hochschule in Wildau beschäftigt, dort sei der falsche Impfausweis
„aufgeflogen“, schreibt die Zeitung.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft zitierte gegenüber Medien aus besagtem
Brief: „Er schrieb, der Arbeitgeber wollte der Impfpassfälschung mit aller
Strenge nachgehen.“
Die Tragödie sorgte weltweit für Aufsehen:
Auf Arbeit eine geschätzte Kollegin
Auf Anfrage von reitschuster.de verweist die Hochschule als Arbeitgeber der Frau
auf die noch laufenden Ermittlungen. Ein Sprecher äußert sich nur dahingehend,
dass man „eine geschätzte Kollegin und Mitarbeiterin“ verloren hätte.
Die Hochschule teilte am 25. November 2021 auf ihrer Webseite neue Regeln die
„Eindämmung“ von Corona betreffend mit, demnach müssten nicht geimpfte nicht
genesene Personen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein
dürfe. Tägliche Tests sind also auch hier für diese Gruppe notwendig geworden,
solange keine entsprechenden Dokumente Impfungen oder Genesenstatus belegen.
Das brandenburgische Wissenschaftsministerium, das für die TH zuständig ist,
berichtete gegenüber Medien, dass das von der Mitarbeiterin vorgelegte
Impfzertifikat Fragen aufgeworfen hätte, die Mitarbeiterin sei um eine
schriftliche Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme scheint also jenen
Sachverhalt zu bestätigen, wie ihn der Vater der Familie laut Staatsanwaltschaft
Cottbus in seinem Abschiedsbrief aufgeschrieben haben soll.
Vereinzelt wurde berichtet, die Familie hätte sich in Quarantäne befunden, dazu
konnte die Staatsanwaltschaft allerdings bis gestern keine Hinweise geben.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte gegenüber dpa mit, dass der Vater in
besagtem Abschiedsbrief auch von seiner Angst vor Verhaftung wegen des falschen
Impfausweises geschrieben hätte. Ebenfalls hätte er Angst gehabt, dass den
Eltern die Kinder weggenommen werden würden. Polizeilich bekannt soll der Vater
laut Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft nicht gewesen sein. Der zuständige
Landkreis teilte zudem mit, dass auch beim Jugendamt nichts über die Familie
bekannt ist.
Zunächst eine Art Kavaliersdelikt
Folgt man der Mutmaßung von der Angst des Vaters, inhaftiert zu werden wegen des
gefälschten Impfausweises, verwundert das zunächst. Denn selbst der designierte
zukünftige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bei Stern TV
dazu folgendermaßen geäußert:
„Also, die Impfausweise zu fälschen, das ist total simpel, die Sticker sind
leicht nachzumachen, also …die Chargennummer wird nicht kontrolliert. Die
Chargennummer ist vorgegeben, die wird aber nicht kontrolliert, einen
Arzt-Stempel von einer Praxis oder einem Impfzentrum, die können Sie locker
nachmachen, wenn Sie da ein Modell haben …“
Der ebenfalls in der Sendung mit Lauterbach anwesende Rechtsanwalt Christian
Solmecke erklärte weiter, dass die Vorlage eines falschen Impfausweises
beispielsweise im Restaurant keine Straftat darstelle, lediglich die Vorlage bei
Behörden wäre kritisch. Um ein Gefühl für die Dimension zu bekommen: Stern TV
berichtete auch, das allein im Kreis Osnabrück bereits einhundert Fälschungen
aufgedeckt wurden.
Der Gesetzgeber sah diese Lücke auch: Ab 24. November wurden die Gesetze
explizit das Fälschen von Impfausweisen betreffend verschärft. Rechtsanwalt
Solmecke informiert auf seiner Webseite über diese Gesetzesänderung:
„Zwei Änderungen sind jetzt besonders bedeutsam: Zum einen kann jetzt das
Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses im Restaurant, bei einem Konzert oder auf
einem Weihnachtsmarkt definitiv bestraft werden. Und auch Impfpassfälscher
machen sich strafbar.“
Zuvor hätten sich, schreibt der Rechtsanwalt, Gerichte wie das LG Osnabrück
dahingehend geäußert, dass der Gebrauch eines gefälschten Impfpasses nur
gegenüber Behörden und Versicherungen strafbar sei.
Gesetzesverschärfungen hin oder her, die Frage, die weiter im Raum steht,
lautet, wie es zu diesem Familiendrama kommen konnte. Eine Zeitung befragte die
Direktorin einer Hochschulambulanz für Psychiatrie. Wie so oft bei
Tötungsdelikten, die politisch heikel sind, wird hier gemutmaßt, dass eine
schwere psychische Störung vorliegen müsste, wie „wahnhafte Depression,
Wahnerkrankung, aber auch eine schwere narzisstische beziehungsweise paranoide
Persönlichkeitsstörung“. Eine politisch korrekte Ferndiagnose.
reitschuster.de sprach am frühen Vormittag mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt
Gernot Bantleon, der auf Nachfrage berichtet, er sähe nach Lektüre des
mehrseitigen Abschiedsbriefes keine Anhaltspunkte etwa für eine drückende
finanzielle Problematik. Bantleon weiß nichts darüber, ob es Anhaltspunkte dafür
gibt, dass der Vater oder die Mutter Corona-Maßnahmenkritiker gewesen seien oder
mit der Querdenken-Bewegung sympathisiert hätten. Genau darüber wird massiv in
den sozialen Medien spekuliert, wo Unterstützer der Regierung nicht davor
zurückschrecken, Kritiker der Corona-Maßnahmen die Schuld für das Drama in die
Schuhe zu schieben und das schreckliche Ereignis damit politisch zu
instrumentalisieren.
Der Abschiedsbrief deute auch nicht darauf hin, dass die Frau auf irgendeine
Weise involviert war in die Tatplanung. Die Motivation für die Tat ist für den
Oberstaatsanwalt „äußerst verquer“. Da müsse man sich schon fragen, so Bantleon,
ob der Mann zu dem Zeitpunkt noch Herr seiner Sinne gewesen sei. Es gäbe Punkte
in dem Abschiedsbrief, da würde man denken, nein. Die Ängste des Vaters könne
man durchaus als surreal bezeichnen, inklusive der Sorge, dass den Eltern die
Kinder weggenommen werden könnten, so der Cottbuser Oberstaatsanwalt gegenüber
reitschuster.de.
https://reitschuster.de/post/familie-erschossen-drama-wegen-gefaelschten-impfausweises/
Kommentar Väternotruf:
Es erscheint unwahrscheinlich, dass der der Vater "nur" wegen einem aufgeflogenem gefälschtem Impfzertifikat diese schreckliche Tat begangen hat. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass andere zum erweiterten Suizid führende Belastungen ursächlich sind. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Eltern wegen des gefälschtem Impfpasses könnten aber zu einer Art Initialzündung geführt haben und somit letzlich der Auslöser, wenn auch nicht der Hauptgrund des erweiterten Suizides gewesen sein. In der aktuellen, vom Staat - der damit droht, Impfverweigerer einzusperren - vergifteten gesellschaftlichen Atmosphäre, kann es leider nicht verwundern, dass es zu solchen Tragödien kommt.
Fünf Tote in Wohnhaus in Königs Wusterhausen gefunden
....
Die Polizei hat fünf Tote in einem Wohnhaus im brandenburgischen Königs Wusterhausen gefunden. Die Leichen weisen laut Staatsanwaltschaft Cottbus Schuss- und Stichverletzungen auf. Das erklärte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zudem handle es sich bei den Toten um zwei Erwachsene und drei Kinder. ... .
04.12.2021
Mittwoch, 24. November 2021 VAfK-Pressemitteilung
Koalitionsvertrag: Konkretes im Familienrecht umschifft, aber ein Aufbruch ist
möglich!
Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag bietet Trennungsfamilien einen
Hoffnungsschimmer, hoffentlich auch eine echte Perspektive. Konkrete
Festlegungen gibt es allerdings wenige. In Bezug auf Elternschaft steuert die
Ampel aber einen Kurs, der mit den ebenfalls geplanten Kinderrechten im
Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist. Das Wechselmodell (Doppelresidenz)
muss deutlich stärker gefördert werden.
Kindergrundsicherung, Ausweitung der Partnermonate und endlich eine zweiwöchige
Freistellung für Väter nach der Geburt – die zukünftige Ampelkoalition sendet
für Familien wichtige Signale, die in die richtige Richtung gehen.
„Beim gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Väter will man diesen
endlich einen einfacheren Weg zum Sorgerecht ermöglichen, was ausdrücklich zu
begrüßen ist“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch
für Kinder e.V.. Der Verein begrüßt ebenfalls die Stärkung des Rechts des Kindes
auf Umgang mit seinen Großeltern.
Kritik übt der Verein allerdings an den Plänen zum Abstammungsrecht. Die
geplanten Regelungen zur Mit-Mutterschaft würden Väter diskriminieren und
ständen nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention. Hierzu hatte der
Verein bereits im Herbst 2020 ausführlich Stellung genommen. Der umstrittene
Gesetzesentwurf wurde daraufhin zurückgezogen. Weshalb die Ampel-Koalition,
welche Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen will, nun erneut dieses Vorhaben
anstrebt, erschließt sich nicht. Dem Kind müsse sein Grundrecht auf Pflege und
Erziehung durch beide leiblichen Eltern erhalten bleiben, ohne dass die
Verantwortung für die Durchsetzung dieses Rechts auf die Kinder abgewälzt wird.
Grundsätzlich positiv ist auch die Absicht zu bewerten, die partnerschaftliche
Betreuung der Kinder nach der Trennung zu fördern und dies im Unterhalts-,
Steuer- und Sozialrecht zu berücksichtigen. Allerdings: „Die Formulierungen
ähneln denen des letzten Koalitionsvertrages. Hier wird es also darauf ankommen,
ob und wie tatsächlich geliefert wird. Der Reformstau in diesem Bereich ist
enorm, die häufig ideologischen Hürden sind hoch“, beschreibt Witt die
Situation.
Positiv bewertet der Verein auch die Absichtserklärung, die Trennungs- und
Konfliktberatung verbessern zu wollen und dabei das Wechselmodell
(Doppelresidenz) in den Mittelpunkt zu stellen. Dieser Grundsatz muss aber nicht
nur in der Beratung, sondern auch in der familiengerichtlichen Praxis Einzug
halten und dort gesetzlich verankert werden. Beim beabsichtigten
Fortbildungsanspruch von Familienrichtern weist der Verein darauf hin, dass es
nicht nur eines Anspruchs der Richterschaft, sondern auch einer
Fortbildungspflicht bedarf.
„Im Wortspiel mit ‘werden‘ und ‘wollen‘ zeigt der Koalitionsvertrag recht
deutlich, dass man sich in den kritischen Bereichen des Familienrechts nicht
festlegen wollte. Wohin die Ampel für getrennte Familien letztlich leuchten
wird, ist noch ziemlich unklar“, so Witt. So ist ein „Wumms“ in ein zeitgemäßes
Familienrecht genauso möglich wie ein Rohrkrepierer, den die Große Koalition
unter SPD-Beteiligung in den letzten 8 Jahren ablieferte. Es wird also nicht auf
die Worte, sondern auf die Taten der Koalitionspartner ankommen.
Dateien:
PM_Koalitionsvertrag-Konkretes_umschifft.pdf76 Ki
https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews%5Btt_news%5D=20203&cHash=530ef40265e8dbd7a2a8934f9b404b8e
Amtsgericht Weimar - Corona
Amtsgericht Weimar - 9 F 148/28 - Beschluss
vom 08.04.2021: ... hat das Amtsgericht Weimar durch …
im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:
I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren
am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen
Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt,
für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler
folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere
Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske)
oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über
das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B,
geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen
Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten,
für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler
den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.
III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder
tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten
selbst.
IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
„Meine Tochter war nie wieder bei mir“
Stand: 26.03.2021
Von Sabine Menkens
Politik-Redakteurin
Markus Witts Tochter ist laut einem Gerichtsgutachten „der Mama hörig“
Seine eigene Tochter will keinen Kontakt mehr zu Markus Witt – weil die
Ex-Partnerin das Mädchen gegen ihn „in Stellung gebracht“ habe. Jahrelange
Gefechte vor Gericht waren vergeblich. Die gezielte Entfremdung vom Kind stürzt
manchen Elternteil in seelische Abgründe.
Das Kinderzimmer im ersten Stock des neugebauten Einfamilienhauses im
brandenburgischen Teltow war schon hergerichtet. Die Wände weiß mit Farbtupfern
aus grünen Blättermustern, ein Bett mit Stofftieren, Kinderbilder,
Familienfotos. Hier sollte Markus Witts Tochter wohnen, wenn sie bei ihm ist.
Doch das Mädchen hat ihr neues Zimmer nie gesehen. Seine Tochter, sagt Witt, sei
ihm inzwischen völlig entfremdet.
2012 entschied er sich zu einer Trennung auf Probe von seiner damaligen Frau,
der Mutter des Kindes. Die habe ihm gesagt, was ihn erwarten würde: „,Wenn du
dich trennst, mache ich dir das Leben zur Hölle.‘ Es war ein Krieg mit Ansage.“
Aus Gerichtsakten wisse er, dass seine Tochter ihren Vater nicht mehr sehen
wolle. Nie mehr.
„Ich habe meinen Sohn um Vergebung gebeten“
Als sie die Wahrheit erfuhren, brach eine Welt zusammen: Dass es die Samenspende
eines anonymen Fremden war, mit der sie gezeugt wurden. Eine Gruppe von
Halbgeschwistern kämpft um das, was ihnen rechtlich längst zusteht: Zu wissen,
wer ihr wirklicher Vater ist.
Vielleicht ist die brennendste Sehnsucht, zu der Menschen fähig sind, die nach
Wahrheit. Nach der Wahrheit über sich selbst. Und manchmal nimmt die Suche nach
ihr krumme Wege. Ein Junge wächst mit dem älteren Bruder in einer intakten
Familie auf, seine Mutter ist Gymnasiallehrerin, der Vater Physiker, beide
lieben ihre Berufe und ihre Kinder. Und doch hat der Junge mitunter das Gefühl,
etwas sei nicht so, wie es sein sollte.
Ein leiser Zweifel nur – stimmt wirklich was nicht, oder bilde ich mir das bloß
ein? Keine Einbildung ist, was der Junge sieht: Vater und der ältere Bruder
verstehen sich gut, sie eint ihr Faible für Naturwissenschaften. Er, Alexander,
liebt Sprachen.
...
25.02.2021
Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V.
Der Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. ist als gemeinnützig
anerkannt gem. Freistellungsbescheid des Berliner Finanzamtes für Körperschaften
vom 01.08.2016.
Für Spenden können entsprechend steuerbegünstigende Bescheinigungen ausgestellt
werden.
Impressum
Väteraufbruch für Kinder Berlin Brandenburg e.V.
Postanschrift:
Bundesratufer 12
10555 Berlin
Tel. 030 2603 8493
www.berlin.vafk.de
berlin@vafk.de
Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg 12563 NZ
Vorstand:
Vera Gardhoff-Yalcinkaya
Alexander Hahn
Karsten Kressmann
Karsten Rulofs (Kassierer)
Markus Witt (Vorsitzender)
https://berlin.vafk.de/index.php?id=bb-impressum
Umstrittenes Sorgerechts-Urteil Weil das Kind nicht zum Vater will
19.01.2021 auf MDR - Umschau
Bericht: Christiane Cichy - offenbar die Autorin des schlecht recherchierten und mit Falschaussagen und Halbwahrheiten (Fake-News) durchsetzten miserablen Beitrags.
Der MDR trompetet in die Welt: "Es ist die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das Sorgerecht gibt: der Streit vor Gericht. Ein Fall um ein 12-jähriges Mädchen und dessen Urteil sorgt derzeit in ganz Deutschland für Kopfschütteln."
Mit Kommentaren von Ludwig Salgo, Jörg Maywald, Sabine Walper und Carola Wilcke - kurz gesagt, die deutschen familienrechtlichen Sirenen und Rundumleuchten vom Dienst, na da weiß man woher der Wind weht, von der "alleinerziehenden" Mütterlobby und ihrer parlamentarischen Speerspitze im Deutschen Bundestag der vaterlosen Antiväterpartei "Die Linke".
Angeblich haben die Gerichte und das Jugendamt alles falsch gemacht und werden daher als mehr oder weniger als unfähig beschimpft, auch das Oberlandesgericht Hamm wird von der Rundumschelte nicht ausgenommen. Nur seltsamer Weise hat die Mutter anscheinend keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sonst würde auch noch dieses Gericht von den diensthabenden Sirenen als inkompetent erklärt werde.
Der MDR verbreitet zudem noch echte Fake News, angeblich habe der Vater beantragt, "dass zur Durchsetzung der Kindesherausgabe auch Gewalt anzuwenden sei". Dabei zeigt der Film einen Gerichtsbeschluss, wo zu lesen ist:
"Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ..."
Das ist aber der Wortlaut des von einem Richter verfassten Beschlusses, nicht aber ein Antrag des Vaters, den das MDR herbeifantasiert.
Das Jugendamt habe angeblich den Umgang ausgesetzt, behauptet der MDR, das ist aber völliger Quark, da das Jugendamt keinen Umgang aussetzen, kann, so lange ein oder beide Elternteile sorgeberechtigt sind, was hier der Fall war.
Eine Carola Wilcke darf in dem MDR-Beitrag
unwidersprochen die Behauptung in die Welt setzen: "Das ist Folter was hier bei
diesem Kind angewandt wird und das erinnert mich nen bisschen an Stasimethoden.
..."
Auf gut Deutsch also wohl die strafrechtlich verfolgbare Behauptung, der von der
Linkspartei hofierten Carola Wilcke, das Amtsgericht Recklinghausen, das
Oberlandesgericht Hamm und das Jugendamt Recklinghausen folterten ein Kind.
Und an solch einem MDR-Beitrag, wo eine solche krasse Behauptung und Anschuldigung von Carola Wilcke unwidersprochen vorgetragen wird, beteiligen sich: Ludwig Salgo, Jörg Maywald und Sabine Walper.
Da können wir echt nur den Kopf schütteln, bei solch einer einseitigen und grottenhaft schlechter MDR-Dokumentation, die dann auch noch die Väter zwangsweise mit ihren GEZ-Gebühren mitbezahlen müssen.
Wo sind wir nur hingekommen in diesem Land.
Aufgeführt in der MDR-Doku-Soap:
- Gutachten offenbar von einem Prof. Dr. von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie ... https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen
"ein Kinderpsychiater kommt zu dem Schluss" heißt es in der MDR-Märchenoper
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik
und -psychotherapie
Univ.-Prof. Dr. med. Georg Romer
Direktor
Schmeddingstraße 50
48149 Münster
https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen
- an Herr Richter ... Amtsgericht Recklinghausen (2019)
- Jugendamt Recklinghausen
- Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln - Universität Witten / Herdecke
Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5
45711 Datteln
Internet: https://www.kinderklinik-datteln.de
- Werner Leitner - der regelmäßig ähnliche belanglose Wortbeiträge liefert, die ihm - werbemäßig sehr geschickt - neue Aufträge einbringen, mal pro Vater, mal pro Mutter, da ist er immerhin weltanschaulich neutral.
27.12.2020: "Carola Wilcke durchlebte vor Jahren einen Albtraum: Das Jugendamt hielt sie für eine Lügnerin mit Persönlichkeitsstörung und wollte ihr die Kinder wegnehmen, wie sie im Interview erzählt. Mittlerweile weiß sie, was in einem solchen Fall zu tun ist - und gibt ihre wertvollsten Tipps weiter.
...
Carola Wilcke hat seit 2015 Ausbildungen als Verfahrensbeiständin, Umgangspflegerin und Umgangsbegleiterin abgeschlossen, studiert Soziale Arbeit und ist ehrenamtlich für die Ombudschaft in Sachsen tätig. Zudem betreut sie ihre Selbsthilfegruppe "Löwenmamas" auf Facebook mit über 1.400 Mitgliedern. Auch in der Politik macht sie sich stark, wurde schon als Sachverständige für die Kinderkommission des Bundestages eingeladen und hielt auf der Familienkonferenz der Linken im Bundestag einen Vortrag zum Thema "Was brauchen Trennungsfamilien?".
...
Die Situation für mich und meine Kinder hat sich erst gebessert, als ich wieder in der Lage war, klar zu denken und unser Dilemma zu analysieren. Mit einer gehörigen Portion Selbstreflexion. Zu dieser Zeit habe ich eine Traumatherapie an der Uniklinik in Dresden gemacht, die für mich die Wende brachte. Dazu habe ich Unmengen an Fachliteratur verschlungen und mir ganz viel Wissen von „echten Experten“ angeeignet. Dazu habe ich mir Unterstützung in Selbsthilfegruppen, wie in der Gruppe Re-Empowerment und in der Mütterlobby, gesucht.
„Ideologische Konflikte“
Manipulationsvorwürfe um Giffeys Studie zu Trennungskindern
Stand: 10.02.2021
Von Sabine Menkens
Politik-Redakteurin
Kritiker fordern von Bundesfamilienministern Franziska Giffey (SPD), erste
Ergebnisse der Studie zu Trennungskindern veröffentlichen
Eine Untersuchung zu Betreuungsmodellen für Trennungskinder bereitet Franziska
Giffey Ärger: Vorwürfe werden laut, ihr Familienministerium wolle die Studie
manipulieren und „mütterfreundlicher“ gestalten. Zudem sei der wissenschaftliche
Beirat „kaltgestellt“ worden.
Als die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Studie
„Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag gab, waren die Erwartungen hoch.
Endlich sollte es auch in Deutschland eine Untersuchung darüber geben, welches
Betreuungsmodell für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, das beste ist:
das gängige Residenzmodell mit einem klaren Lebensmittelpunkt bei einem
Elternteil oder das Wechselmodell, bei dem Mutter und Vater sich zu annähernd
ähnlichen Teilen um Betreuung und Erziehung ihrer Kinder kümmern. Ein Thema,
über das seit Jahren heftigste Grabenkämpfe geführt werden.
„Die Gestaltung von Umgang und die Durchsetzung von Umgangsrechten gehört zu den
sensibelsten, schwierigsten und zugleich streitträchtigsten Themen des
Familienrechts“, hieß es daher auch in der Ausschreibung. „Ziel des Vorhabens
ist es, fundierte Kenntnisse darüber zu erhalten, wie der Umgang und das
Umgangsrecht gestaltet sein müssen, um den Bedürfnissen der Kinder am besten
gerecht zu werden.“
Den Zuschlag für die Studie erhielt eine Bietergemeinschaft des Zentrums für
Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen von Franz
Petermann und der Forschungsgruppe Petra unter der Leitung des Kinderpsychologen
Stefan Rücker. Begleitend wurde ein wissenschaftlicher Beirat eingesetzt.
Das war im Jahr 2015. Laut Ausschreibung sollte das Forschungsvorhaben
spätestens Ende 2018 mit der Abgabe des Schlussberichtes abgeschlossen sein.
Doch sechs Jahre später ist die mit Spannung erwartete Studie noch immer nicht
veröffentlicht. Offiziell macht das Ministerium von Franziska Giffey (SPD) dafür
Verzögerungen durch die lange Krankheit des inzwischen verstorbenen Bremer
Professors Petermann verantwortlich. Klar ist aber auch, dass bereits seit dem
Frühjahr 2019 Ergebnisse im Ministerium vorliegen.
Das habe ihm Studienleiter Rücker bereits bei einer Tagung im Mai 2019
mitgeteilt, sagt Marc Serafin. Der promovierte Sozialwissenschaftler ist
Jugendamtsleiter in Sankt Augustin und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der
Studie. „Herr Rücker hat mir versichert, dass er eine abgeschlossene Arbeit
abgegeben hat und in den nächsten Monaten mit der Veröffentlichung rechnet“,
sagt Serafin. Rücker selbst darf sich dazu vertragsgemäß nicht äußern.
Das Familienministerium stellt die Sache hingegen ganz anders dar. Die
Auswertung der Daten sei 2019 zwar weitgehend erfolgt, bei der abgegebenen
Arbeit handele es sich aber lediglich um „erste Entwurfsteile der Studie in
Rohfassung“, sagt eine Sprecherin. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse nicht.
Vorwurf der Manipulation
Das Ministerium zog im vergangenen Jahr Sabine Walper, die Forschungsdirektorin
des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München, „zur Auswertung und
Finalisierung der Studie“ hinzu. Gemäß wissenschaftlichen Standards müssten noch
„vertiefende Analysen durchgeführt werden, damit auch das Zusammenspiel mehrerer
potenziell wichtiger Faktoren in seiner Komplexität ausgewertet werden kann“.
Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI)
Walper gehört zwar dem wissenschaftlichen Beirat der Studie an, ihre Berufung
erfolgte aber ohne Beteiligung des Gremiums. Spätestens seit Bekanntgabe dieser
Entscheidung argwöhnen Kritiker, das Familienministerium wolle die Studie in
seinem Sinne frisieren.
„Wenn das Familienministerium dem Studienleiter Redeverbot erteilt und das
Kontrollorgan des wissenschaftlichen Beirats ausschaltet, dann wird es etwas zu
verbergen haben“, sagt etwa Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand von
Väteraufbruch für Kinder und Sprecher des Bündnisses Doppelresidenz.org, das
sich für geteilte Elternschaft einsetzt.
Er ist überzeugt, dass die Ergebnisse der Wissenschaftler dem
Familienministerium „nicht ins eigene, ideologisch geprägte Konzept“ passen:
„Anstatt sich an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder zu orientieren, scheint
man eher wissenschaftliche Ergebnisse manipulieren zu wollen.“ Dafür spreche
auch das Engagement der „Haus-und-Hof-Wissenschaftlerin“ Walper, deren Institut
zu mehr als 72 Prozent von den Aufträgen aus dem Familienministerium abhängig
sei.
Ein harter Vorwurf, der im Ministerium für Entrüstung sorgt. Den Vorwurf, man
wolle die Ergebnisse der Studie beeinflussen, weise man „entschieden und in
aller Deutlichkeit“ zurück, sagt eine Sprecherin. „Diese Behauptung entbehrt
jeglicher Grundlage – genau wie der Verdacht, dass die Studie auf Betreiben des
Familienministeriums ‚mütterfreundlicher‘ gestaltet werden soll.“
DJI-Forschungsdirektorin Walper reagiert gelassen. „Die Berichterstattung zeigt,
wie dringend die Studie erwartet wird“, sagt sie. „Entsprechend arbeiten wir
gemeinsam mit der Forschungsgruppe Petra unter Hochdruck und tun unser Bestes,
um die Datenanalysen abzuschließen.“ In wenigen Wochen solle ein erster
Kurzbericht mit zentralen Befunden veröffentlicht werden.
„Das weckt Misstrauen“
Bisher sind die Ergebnisse der Studie noch unter Verschluss. Nicht einmal der
wissenschaftliche Beirat hat bislang Einblick in die Daten bekommen. „Ich hätte
erwartet, dass uns die vorliegenden Ergebnisse zur Prüfung und Diskussion der
methodischen Korrektheit vorgelegt werden, so wie es in der
Wissenschaftscommunity üblich ist“, sagt Serafin. Stattdessen sei der Beirat vom
Ministerium seit geraumer Zeit kaltgestellt worden.
„Darüber bin ich sehr unzufrieden, und das weckt Misstrauen, ob hier Ergebnisse
hinter verschlossenen Türen im Ministerium umgedeutet werden.“ Sein Verdacht:
„Es könnte manchen Akteuren nicht gefallen, dass sich aus den Studienergebnissen
Reformansprüche an das bundesdeutsche Familienrecht ableiten lassen, das sich
immer noch am überholten Familien- und Geschlechtsrollenbild der Hausfrauenehe
orientiert und einseitig das Residenzmodell unterstützt.“
Gerade auch der Teil des feministischen Diskurses, der sehr stark auf die
Betonung von Mütterautonomie setze, würde „bedrängt, wenn empirische Belege auf
dem Tisch liegen, dass die gemeinsame Betreuung überlegen ist“.
Die Nürnberger Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf, ebenfalls
Beiratsmitglied und eine erklärte Befürworterin des Wechselmodells, findet es
bedenklich, dass ein hochkarätig besetztes Gremium wie der wissenschaftliche
Beirat „einfach übergangen“ werde. „Es wurde immer wieder betont, wie wichtig es
ist, eine deutsche Studie zum Thema Trennungsfamilien zu erstellen, obwohl
zahlreiche internationale Studien nahelegen, dass das
Getrennt-gemeinsam-Erziehen überlegen ist. Dass die Ergebnisse jetzt
zurückgehalten werden, legt die Vermutung nahe, dass sie nicht in den
politischen Raum gepasst haben.“
Doch ist das tatsächlich so? „Ich kann zu den Vorgängen keine Stellung beziehen,
da mit dem Ministerium Stillschweigen vereinbart wurde, bis die Studie
veröffentlicht ist“, sagt Studienleiter Rücker auf Anfrage. „Ich kann aber
sagen, dass wir eine neutrale, unabhängige und nach strengen wissenschaftlichen
Gütekriterien durchgeführte Arbeit vorgelegt haben.“
Den Ergebnissen dürfe er nicht vorgreifen. „Nur so viel: Sie sind weder
ideologisch noch bedienen sie eine bestimmte Seite. Aus meiner
kinderpsychologischen Praxis kann ich eindeutig sagen, dass es den Kindern
überall da am besten geht, wo es gelingt, den Zugang zu beiden Elternteilen zu
erhalten.“
Forderungen nach Veröffentlichung werden lauter
Für die interessierte Öffentlichkeit sind die bislang spärlich fließenden
Informationen zu wenig. So klagen sowohl das Väter-Netzwerk e. V. als auch der
Potsdamer Rechtsanwalt Ingo Stöckl mit Berufung auf das
Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Ergebnisse – bislang erfolglos.
Und auch in der Politik wächst die Ungeduld.
„Alle Daten und Dokumente dienen der Nachvollziehbarkeit einer solchen Studie“,
sagt der FDP-Familienpolitiker Daniel Föst. „Ministerin Giffey muss so oder so
endlich klar Stellung beziehen und Transparenz schaffen. Was ist mit der Studie
los? Welche Ergebnisse liegen vor? Welche Schlussfolgerungen muss man daraus
ziehen?“ Das Familienrecht müsse so reformiert werden, dass es zu den
Lebensrealitäten der Menschen passt. „Dafür brauchen wir eine wissenschaftliche
Grundlage.“
Enttäuscht zeigt sich auch der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion,
Marcus Weinberg (CDU). Dass immer noch keine veröffentlichungsfähigen Ergebnisse
vorliegen, liegt aus seiner Sicht auch an der „fehlenden Euphorie“ auf der
Arbeitsebene des Familienministeriums. „Hier hat man – so der Eindruck – die von
uns angeregte Studie nie so richtig gewollt.“ So habe das Ministerium 2016 auch
ohne Absprache das Studiendesign geändert, sodass nur noch Kinder befragt werden
durften, deren Eltern beide zugestimmt hatten. „Ausgerechnet die Kinder aus
stark zerstrittenen Familien konnten dadurch nicht erfasst werden“, sagt
Weinberg, der Mitglied im wissenschaftlichen Beirat ist.
„Der Streit zwischen teilweise schon dogmatisch vertretenen Positionen im
Familienrecht über das ,richtige‘ Betreuungsmodell schwebte von Anfang an auch
über dieser Studie“, beklagt Weinberg. „Wir brauchen aber keine ideologischen
Konflikte, sondern Lösungen im Sinne der Kinder.“ Inzwischen sei die Atmosphäre
so schwierig, dass es fast schon sinnvoll erscheine, mit den vorliegenden Daten
und einer klaren Erwartungshaltung in der nächsten Legislaturperiode einen
Neuanfang zu machen.
Für eine große Reform des Sorge- und Umgangsrechts, das hatte Justizministerin
Christine Lambrecht (SPD) schon klargemacht, ist vor der Bundestagswahl ohnehin
keine Zeit mehr.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article226110601/Franziska-Giffey-Vorwuerfe-um-Studie-zu-Trennungskindern.html