Gewaltenteilung

Legislative - Exekutive - Judikative


 

 

 

gewaltenteilung.de

Allein durch Worte in einer Verfassung gibt es noch keine Gewaltenteilung.

Idee und Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland

Gewaltenteilung – Dieses Verfassungsgebot des Grundgesetzes ist bis heute nicht staatsorganisatorisch verwirklicht – Inwieweit und warum?

Inhalt:

1. Gewaltenteilung“ – Worum geht es?
2. Woher kommt die Idee?
3. Was steht im Grundgesetz?
4. Ist die Gewaltenteilung in Deutschland auch staatsorganisatorisch verwirklicht?
5. Verfassungstext und Wirklichkeit sind verschiedene Dinge
6. Der Wille der Mütter und Väter des Grundgesetzes – Die nicht erfüllte Verfassung
7. Warum der Widerstand gegen eine Änderung der Staatsorganisation?
8. Die Forderung des Europarats
9. Zur Macht in Deutschland
10. Fazit

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Man hat sich daran gewöhnt. Gewohntes fällt nicht auf.


Beispiel Bayern:

– Eine politische Partei stellt die Mehrheit der Abgeordneten und dominiert das Parlament.
– Dieselbe Partei stellt die Regierung und beherrscht die Exekutive.
– Der Justizapparat untersteht der Regierung:

a) Der Justizminister ist für die Auswahl und Ernennung der Staatsanwälte zuständig.
b) Die Staatsanwälte sind den Weisungen des Justizministers unterworfen.
c) Der Justizminister ist für die Auswahl und Ernennung der Richter und der Gerichtsleiter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.
d) Der Justizminister bestimmt die Art und Weise der periodischen Überwachung der Richter und Staatsanwälte in Geschäftsprüfungen.
e) Der Justizminister bestimmt Art und Weise der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten in Dienstzeugnissen.
f) Der Justizminister entscheidet über die Beförderungen der Richter und Staatsanwälte.
g) Die Gerichtsleiter (Präsidenten und Direktoren) sind als Beamte den Weisungen des Justizministers unterworfen.
h) Entsprechendes gilt für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in Bayern der Dienstaufsicht des jeweiligen Fachministers unterstehen.
i) Der Innenminister ernennt die Verwaltungsrichter aus den Reihen seiner Verwaltungsbeamten.
j) Eine Mitwirkung oder Kontrolle von anderer Seite (z.B. durch einen Landesjustizrat oder Richterwahlausschuss) ist bei alledem (a. bis i.) nicht vorgesehen.


Deutschland baut nicht auf die Begrenzung von Macht durch eine organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt. Es beschränkt die Gewaltenteilung des Artikel 20 Grundgesetz auf geschriebene Worte. Die Legislative ist gegenüber der Exekutive organisatorisch selbständig, die Judikative ist es nicht.

Zur Illustration: Welch ein Aufschrei ginge durch die Medienlandschaft, würde man auch die Selbstverwaltung des Bundestages und der Landtage abschaffen, diese Gremien der Verwaltung von „Parlamentsministern“ unterstellen und eine Dienstaufsicht der „Parlamentsminister“ über die einzelnen Abgeordneten in Bund und Ländern einführen!

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https://www.gewaltenteilung.de/

 

31.10.2021

 

 


 

 

Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt:

„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht. Der Grundgesetz-Satz heißt deshalb nicht „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sondern „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Die Begründer des Grundgesetzes haben damit festgelegt, dass das Volk der Souverän ist, der durch Wahlen und Abstimmungen seine Gesamtgewalt auftrennt in „besondere Organe der Gesetzgebung“ (Legislative), also Bundestag und Länderparlamente, „der vollziehenden Gewalt“, (Exekutive: Regierung und Verwaltung), und „der Rechtsprechung“ (Judikative), also alle Gerichte.

Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[5]

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“ 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das ist ja nun ziemlicher Mumpitz. Weder geht in Deutschland die Staatsgewalt vom Volk aus wie Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorgaukeln soll, noch wird die Justiz von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, wie Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden dramatisierend vorträgt.

Fremdbestimmt wird die Justiz natürlich, so z.B. von der Jahreszeit. Im Winter sind mehr Justizangestellte krank obwohl die Fallzahlen annähernd gleich bleiben. Fremdbestimmt sind die Richter auch in so weit, dass die Steuerzahler/innen ordentlich ackern müssen, damit die Richter/innen ein gutes Einkommen haben können. Der Richter lebt vom Bürger.

Ansonsten ist es aber das Volk, das von der Justiz gesteuert wird, denken wir einfach nur mal an die der Informationsfreiheit feindliche Rechtsprechung am Landgericht Hamburg.  

Legislative, also Bundestag und Länderparlamente, Exekutive: Regierung und Verwaltung, und Judikative: Rechtsprechung, Justiz, das sind gleich drei Rucksäcke, die die Bevölkerung schleppen muss.

Und da die Deutschen in der Mehrzahl Masochisten sind, schleppen sie denn gerne. Am liebsten wählen die Deutschen deshalb Parteien wie die Blockparteien CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei, die den ganzen Tag von Demokratie faseln und die Bürger/innen in Wirklichkeit immer tiefer in ein staatsbürokratisches Spinnennetz verstricken, wie etwa durch Behörden mit seltsamen Namen wie "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit". Wer bei dieser Behörde die Informationsfreiheit sucht, sollte seine Brille nicht vergessen.

 

 


 

 

Philipp Zmyj-Köbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Freundliche Grüße Ulrich Brosa: "Bei den hessischen Kommunalwahlen am 27.3.2011 verlor die CDU in Schwalmstadt ... Nicht gewählt ... Zmyj-Köbel, Philipp". Dass sich Staatsanwälte um ein Mandat als Abgeordneter bemühen, ist vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung ganz sicher fragwürdig. 01.04.2011: "Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt." - http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=Staatsanwalt+Zmyj&aq=f&aqi=&aql=&oq=&fp=2cdc0fce7b07738a

 

 


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