Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Dresden


 

 

Verwaltungsgericht Dresden

Fachgerichtzentrum

Hans-Oster-Str. 4

01099 Dresden

 

Postanschrift:

Verwaltungsgericht Dresden

Postfach 100 853

01078 Dresden

 

Telefon: 0351 / 44 65 40

Fax: 0351 / 4 46 54 50

 

E-Mail: fehlt offenbar

Internet: http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Dresden (03/2021)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.03.2021 - http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/569.htm

 

 

Bundesland Sachsen

 

 

Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden: Claudia Kucklickl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden / Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.07.2015, ...2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1998 als Richterin am Sozialgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.05.2005 als Ministerialrätin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2011 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt.

Vizepräsident am Verwaltungsgericht Dresden: 

- Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Dresden (ab , ..., 2021)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Verwaltungsgericht Dresden 59 Mitarbeiter/innen, davon 28 Richter/innen, sowie eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Vor den Verwaltungsgerichten werden alle so genannten "öffentlich-rechtlichen" Streitigkeiten ausgetragen mit Ausnahme der sozialrechtlichen und finanzrechtlichen Streitigkeiten. Dazu zählen Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bürger und der öffentlichen Gewalt, in denen der Bürger entweder eine bestimmte Leistung oder Entscheidung verlangt oder sich gegen Entscheidungen der öffentlichen Gewalt zur Wehr setzt. Daneben sind die Verwaltungsgerichte auch für Streitigkeiten zwischen verschiedenen Trägern hoheitlicher Gewalt zuständig. Beispiele: Der Bürger wehrt sich gegen eine baurechtliche Abbruchverfügung; er begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung, die ihm von der Bauaufsichtsbehörde verweigert wurde; er wehrt sich gegen die Höhe eines Abwasserbeitragsbescheides. Darüber hinaus entscheiden die Verwaltungsgerichte unter anderem auch über Streitigkeiten im Bereich des Ausländer- und Asylrechts, des Beamten-, Prüfungs- und Schulrechts.(12/2008)

 

 

In Sachsen gibt es drei Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Sachsen als Beschwerdegericht:

 

Verwaltungsgericht Chemnitz 

Verwaltungsgericht Dresden

Verwaltungsgericht Leipzig

 

Oberverwaltungsgericht Sachsen - Sächsisches Oberverwaltungsgericht in Bautzen

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

 

6. Kammer - Versammlungsrecht

6. Kammer: Vorsitzende: VRiVG Dr. John
1. Beisitzer: Ri’inVG Diehl
2. Beisitzer: Ri’inVG Gretschel
3. Beisitzer: Ri Feldmann

Verwaltungsgericht Dresden - GVP 01.03.2021

Verantwortliche Kammer für das Verbot der Querdenkerdemo am 13.03.2021.

 

 

Richter am Verwaltungsgericht Dresden

Birgit Ackermand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.11.1996, ..., 2011) - 2011: stellvertretende Pressesprecherin am Verwaltungsgericht Dresden.

Ingo Affeld (Jg. 1966) - Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 03.07.1998, ..., 2002)

Kerstin Auf der Straße (Jg. 1959) - Richterin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 22.04.1994, ..., 2002)

Mariette Bastius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.09.1998, ..., 2016) - Namensgleichheit mit: Frank Bastius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2010) 

Robert Bendner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.02.2001, ..., 2016) - 2011: Pressesprecher am Verwaltungsgericht Dresden.

 

 

Andreas Büchel (Jg. 1964) - Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.03.1997, ..., EDV-Gerichtstag 2008)

Renate Czub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 02.09.1996, ..., 2016)

Susanne Dahlke-Piel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden / Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 05.12.2008, ...2011) - November 1986 Richterin an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen sowie beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen. September 1993 Versetzung in die sächsische Justiz. Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Februar 2001 bis September 2003 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden. Dreijährige Tätigkeit im sächsischen Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Vorsitzende Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Siehe unten.

Dunja Hasske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.02.2001, ..., 2016)

Dr. Hanns-Christian John (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.10.1996, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.1996 als Richter auf Probe im Bezirk des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1996 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden. Unklar, ob aus der DDR oder der BRD stammend. Falls aus der DDR, dann wäre es interessant zu wissen, ob Herr John systemkonform war oder kritischer Geist. Verwaltungsgericht Dresden - GVP 01.03.2021: Vorsitzender Richter 6. Kammer u.a. Versammlungsrecht - von daher wahrscheinlich an der Unterdrückung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch Bestätigung des Verbots der Querdenkerdemo vom 13.03.2021 durch die Stadt Dresden beteiligt - https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/

Claudia Kucklickl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden / Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.07.2015, ...2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1998 als Richterin am Sozialgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.05.2005 als Ministerialrätin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2011 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt.

 

 

Carola-Julia Keim

# Dr. Bettina Dick

# Michael Heinlein

# Guntar Leonard

# Norma Schmidt-Rottmann

# Thomas Göhler

# Peter Voigt

# Albrecht Bell

# Dr. Markus Scheffer

# Andreas May

# Astrid Behler

# Britta Düvelshaupt

# Sabine Moehl

# Mathias Wefer

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Dresden tätig:

Susanne Dahlke-Piel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Ministerialdirigentin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.02.2015, ...2016) - November 1986 Richterin an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen sowie beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen. September 1993 Versetzung in die sächsische Justiz. Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Februar 2001 bis September 2003 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden. Dreijährige Tätigkeit im sächsischen Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Vorsitzende Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.12.2008 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Ministerialdirigentin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt.

Bernd Groschupp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen (ab 15.04.2012, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.04.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2012 als Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen aufgeführt. 07.11.2020 - Beschluss OVG Bautzen 6 B 368/20 - Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichtes Leipzig vom 06.11.2020 - 1 L 782/20 - Demo in Leipzig gegen staatlichen Coronawahn - "Am 07.11.2020 laden QUERDENKEN-341 Leipzig und QUERDENKEN-711 Stuttgart ganz Deutschland nach Leipzig ein. ..." -https://querdenken-711.de 

Udo Hochschild (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.03.1996, ..., 05.12.2008) - "Jahrgang 1944, Kindheit, Jugend, Abitur in Karlsruhe, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, Richter seit 1975, zunächst in Baden-Württemberg Zivilrichter, Familienrichter, Strafrichter und Richter für freiwillige Gerichtsbarkeit am Landgericht Stuttgart und an den Amtsgerichten Nürtingen und Tübingen. Zum 01.07.1991 Abordnung an das Kreisgericht Leipzig-Stadt, dort als Abteilungsleiter der Familien- und Vormundschaftsabteilung auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. Am 01.07.1993 Wechsel von der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgericht Dresden). Zum 01.01.1994 Versetzung von Baden-Württemberg nach Sachsen als Direktor des Sozialgerichts Leipzig. Am 01.03.1996 Wechsel aus der Sozialgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden. Seit 01.01.2008 im Ruhestand. Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung. Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung von 1987 bis 1989 und von 1995 bis 1998. Mitglied des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Neuen Richtervereinigung von 1989 bis 1991. Von 1999 bis 2001 Vorsitzender des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Im Jahre 1991 Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht mit zwei Vorlagebeschlüssen zum Ehenamensrecht: Der staatliche Zwang zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens wurde abgeschafft. Seitdem ist es den Eheleuten selbst überlassen, ob sie einen Ehenamen führen oder ob sie ihre Familiennamen beibehalten wollen (internationaler Standard). Juli 2010 Promotion zum Dr. jur. durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Dissertation: „Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip“) im Rahmen des Forschungsprojekts „Die richterliche Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der Erosionen des Verfassungsstaats“. Rezension der Dissertation von Dr. Aldo Elsener in der Schweizer Richterzeitung Justice – Justiz – Giustizia 2011/1)." - http://www.gewaltenteilung.de/impressum. https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung 

Christoph Jestaedt (geb. 16.01.1954, gest. 10.11.2011 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 03.07.1992, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.09.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Todesanzeige des Verwaltungsgerichts Dresden: "Herr Jestaedt war nach langjähriger Tätigkeit im nordrhein-westfälischen Justizdienst seit dem Jahr 1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden beschäftigt und hat dieses verantwortungsvolle Amt trotz seiner schweren Krankheit noch bis zum Tag vor seinem Tod ... ausgeübt. Nun ja, nicht an oder mit Corona gestorben, aber denoch tot ist tot, vielleicht hätte er etwas weniger arbeite sollen, dann würde er noch heute leben und sich dem Kampf  gegen "Corona" widmen. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.

Christoph Jestaedt (geb. 16.01.1954, gest. 10.11.2011 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 03.07.1992, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.09.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.

Heinrich Rehak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Präsident am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.11.1992, ..., 05.12.2008) - 1973 Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht. Jahr 1980 Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. 1988 Richter am Verwaltungsgericht München. November 1992 Versetzung in die sächsische Justiz. Präsident des Verwaltungsgerichtes Dresden. Juni 1996 Wahl zum Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Siehe auch unten.

Dr. Bert Schaffarzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Chemnitz / Präsident am Verwaltungsgericht Chemnitz (ab 01.08.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2003 als Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.2007 als Ministerialrat am Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.07.2003 als Präsident am Verwaltungsgericht Chemnitz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2010 als Präsident am Verwaltungsgericht Chemnitz aufgeführt. Verwaltungsgericht Chemnitz - GVP 01.06.2022.

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Querdenken-351

Audiatur et altera pars

Wir sind der Dresdner Ableger der Bewegung QUERDENKEN. Wir Querdenker streben die Zusammenarbeit mit allen Initiativen an, welche so wie wir mit ganzem Herzen die freiheitliche und demokratische Grundordnung unseres Landes schützen und verteidigen wollen. Wir sind Demokraten und kämpfen für die Erhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wie es vor den Corona-Maßnahmen bestand und fordern die vollständige Wiederherstellung unserer garantierten Grundrechte. Extremisten und autoritäres oder menschenverachtendes Gedankengut hat in unserer Bewegung keinen Platz!

https://querdenken-351.de

 

Update 13.03.2021:

Das OVG hat unseren Eilantrag abgelehnt, womit die Demo verboten ist. RA Ralf Ludwig wird jetzt Gehörrüge beim OVG Bautzen, da dieses unsere Stellungnahme nicht gewürdigt hat. Wenn diese erfolgreich ist, muss das Gericht seine Entscheidung abändern.

Update 12.03.2021:

Es liegt noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vor, die sich mit unserem über 100-seitigen Antrag in 1. Instanz befasst. Das ist ein gutes Zeichen! Ich gehe davon aus, dass das Verbot unserer Demo gekippt wird.
Man kann bspw. einzeln und Corona-konform am Samstag einkaufen gehen, um in diesem Fall dann schon vor Ort zu sein und kurzfristig an der Demo teilnehmen zu können.

Update 11.03.2021:

Der Eilantrag bei Gericht ist eingereicht.

Ich bin fassungslos und stinksauer! Die Stadt Dresden hat unsere Demo verboten, obwohl wir alles erdenkliche dafür getan haben, damit die Demo stattfinden kann! Wir wären Kompromisse eingegangen und haben Vorschläge unterbreitet, die einigen von uns eigentlich zu weit gehen, nur um friedlich demonstrieren zu können. Wir haben uns ein Bein raus gerissen und als Dank ein Verbot bekommen.
Das ist ein völlig inakzeptabler Versuch, unser verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln. Diesen Angriff auf die Demokratie lassen wir uns nicht bieten, daher ziehen wir vor Gericht! Unser Anwalt Ralf Ludwig reicht voraussichtlich heute noch entsprechende Anträge bei Gericht ein.

Der Ablauf:

Beginn: 13 Uhr
Ende: ca. 15-16 Uhr

Das vorläufige Programm:

Gopal Norbert Klein
Holger Reißner
Yann Song King
Jan Rößler
Fidel Kastor
uvm.

Voraussichtliche Auflagen:

medizinischer MNS, außer bei Befreiungen gem. SächsCoronaSchutzVO
Mindestabstand: 1,5 m
Personen mit MNS-Befreiung sollen in einen separaten Bereich mit 3 m Mindestabstand (greifen wir vor Gericht an)
1000 Teilnehmer je Demofläche (greifen wir vor Gericht an)
An- und Abreise mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten zzgl. Kinder unter 15 Jahre gem. SächsCoronaSchVO
Masken- und Testpflicht für Ordner (greifen wir vor Gericht an)
weitere Auflagen geben wir nach Erhalt des Bescheids bekannt

https://querdenken-351.de/termine/esreichtjetzt

 

 

 

Verwaltungsgericht Dresden hebelt Grundrechte (Versammlungsfreiheit) aus. Stehen wir am Anfang einer Diktatur?

 

12.03.2021 - Aktuelle Medieninformation

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Querdenker-Demonstrationen in Dresden am 13. März 2021

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden das von der Landeshauptstadt Dresden verfügte Verbot von Versammlungen der Querdenker-Bewegung am 13. März 2021 sowie aller Ersatzveranstaltungen bestätigt (Az. 6 L 184/21).

Der Anmelder der Versammlungen (und Antragsteller im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren) hatte bei der Stadt zunächst eine Versammlung mit einer erwarteten Teilnehmerzahl von bis zu 5.000 Teilnehmern am Königsufer in Dresden – in unmittelbarer Nähe des Finanzministeriums – angezeigt. Ihm war in Gesprächen mit der Stadtverwaltung dargelegt worden, dass nach den einschränkenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (dort § 9 Abs. 1) Versammlungen unter freiem Himmel nur ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern bei Nutzung eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes und unter Einhaltung von Mindestabständen der Teilnehmer untereinander abgehalten werden können. Eine Ausnahme hiervon könne auch nicht mit Blick auf das vorgelegte Hygienekonzept gewährt werden, weil dieses unzureichend und nicht durchführbar sei. Der Antragsteller hat daraufhin drei Versammlungen mit je 1.000 Teilnehmern auf dem Königsufer, auf dem Altmarkt und auf der Cockerwiese angezeigt, wobei die Reden von der Versammlung auf dem Königsufer per Video zu den anderen Versammlungen übertragen werden sollten.

Die Landeshauptstadt Dresden hat diese Versammlungen sowie alle Ersatzversammlungen im Stadtgebiet verboten. Sie hat sich zur Begründung auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bezogen, wonach Versammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt oder untersagt werden können. Ferner hat sie sich auch auf das Sächsische Versammlungsgesetz bezogen, wonach Versammlungen von Auflagen abhängig gemacht werden oder verboten werden können, wenn durch die Versammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Die Stadt hat argumentiert, dass die Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit in Form eines Verbots der Versammlungen gerechtfertigt sei. Gründe dafür seien das nach wie vor hohe und zuletzt wieder steigende Infektionsgeschehen in Dresden, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie. Versammlungen könnten bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen bei Einhaltung aller einschlägiger Hygienevorschriften noch unbedenklich im Hinblick auf Infektionen durchgeführt werden. Im Fall der vom Antragsteller angezeigten Versammlungen sei dies nicht der Fall. In der Vergangenheit habe sich bei einer von ihm angezeigten Versammlung am 31. Oktober 2020 auf dem Theaterplatz in Dresden gezeigt, dass er nur sehr eingeschränkt bis gar nicht in der Lage gewesen sei, die damals geltenden vergleichbaren Hygienebestimmungen durchzusetzen. Diese seien von den Teilnehmern der Versammlung weitgehend missachtet worden. Eine behördliche Anordnung der Auflösung der Versammlung sei damals nur deshalb unterblieben, um ein sonst noch bedenklicheres Infektionsgeschehen zu vermeiden. Bei den montäglichen Versammlungen des Antragstellers in den vergangenen Wochen in Dresden habe sich zwar gezeigt, dass er Versammlungen von bis zu 500 Personen im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneregeln noch einigermaßen beherrschen könne, bei darüber hinausgehenden Personenzahlen jedoch nicht mehr. Bei den drei angezeigten Versammlungen sei absehbar zu befürchten, dass sich die Teilnehmer zunächst auf dem Königsufer einfinden würden, weil diese Versammlung öffentlich nach wie vor aktiv beworben werde und für Teilnehmer die höchste Attraktivität böte. Der Antragsteller habe nicht aufzeigen können, wie er "überzählige" Versammlungsteilnehmer zu den anderen Versammlungsflächen umleiten wolle und inwieweit er dies voraussichtlich steuern könne. Darüber hinaus sei bei drei Veranstaltungen im Innenstadtbereich und den dort vorhandenen weiteren Passanten sowie den Polizeibediensteten zu befürchten, dass aufzugsähnliche Situationen zwischen den einzelnen Versammlungsflächen entstünden. Aufzüge seien nach § 9 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung jedoch nicht zulässig. Es komme hinzu, dass der Antragsteller eigenen Angaben zufolge keinen Einfluss auf sonstige Mobilisierungen für die Versammlungen habe. Es sei aber zu erwarten, dass weitere Teilnehmer über die zuletzt angezeigten insgesamt 3.000 Teilnehmer hinaus nach Dresden kommen würden, da insgesamt vier Autorkorsos angezeigt worden seien, die ihren Endpunkt in Dresden hätten. Insgesamt gehe die Stadt von einem unübersichtlichen Versammlungsgeschehen im Innenstadtbereich aus, das aus Infektionsschutzgründen zu verbieten sei, weil es nicht mehr beherrscht werden könne.

Das Verwaltungsgericht ist dieser Einschätzung gefolgt. Es sei nicht zu erwarten, dass insbesondere von außerhalb anreisende Versammlungsteilnehmer die Stadt wieder verlassen, sobald sie feststellen, dass auf den angezeigten Versammlungsflächen bereits die zulässige Teilnehmerzahl erreicht sei oder überschritten werde. Insoweit sei auch von Belang, dass der Antragsteller bei seinen öffentlichen Mobilisierungen für diesen Fall bzw. den Fall eines Verbots der Versammlung dazu aufgerufen habe, sich in der Stadt nicht zu versammeln, sondern dort spazieren zu gehen. Rechtlich nicht zu beanstanden seien auch das Verbot von Ersatzversammlungen im gesamten Stadtgebiet sowie die Verpflichtung des Antragsgegners, das Verbot der Versammlungen auf den Wegen zu kommunizieren, auf denen er die Versammlungen beworben habe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/

 

 

 


 

 

04.12.2008 - Stabwechsel beim Verwaltungsgericht Dresden

Justizstaatssekretärin Gabriele Hauser führt Susanne Dahlke-Piel in das Amt ein

Justizstaatssekretärin Gabriele Hauser wird am Freitag, den 05. Dezember 2008, den scheidenden Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Dresden (I), Heinrich Rehak, in den Ruhestand verabschieden. Zugleich wird sie mit dem Festakt dessen Nachfolgerin, Susanne Dahlke-Piel, in das Amt einführen.

Termin: Freitag, den 05. Dezember 2008, 10.00 Uhr

Ort: Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden

Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen sind herzlich willkommen. Der Termin ist besonders für die Bildberichterstattung geeignet.

Justizminister Geert Mackenroth: »Heinrich Rehak hat mit seiner hohen Kompetenz und vielseitigen Erfahrung mehr als 16 Jahre lang das Verwaltungsgericht Dresden erfolgreich geführt. Ich danke ihm für sein langjähriges engagiertes Wirken im Dienst der sächsischen Justiz. Susanne Dahlke-Piel bringt mit ihren juristischen Fähigkeiten und ausgeprägten Erfahrungen ideale Voraussetzungen für das Präsidentenamt mit. Sie wird die Herausforderungen des neuen Amtes mit Erfolg meistern.«

Heinrich Rehak wurde 1945 in Petershofen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahr 1973 war Heinrich Rehak zunächst u. a. am Bundesverwaltungsgericht tätig. Im Jahr 1980 wechselte er als Richter an das Bayerische Verwaltungsgericht München. Acht Jahre später folgte seine Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht München. Im November 1992 ließ sich Heinrich Rehak in die sächsische Justiz versetzen und wurde zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Dresden ernannt. Im Juni 1996 wurde Heinrich Rehak für die Dauer von neun Jahren zum Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt.

Susanne Dahlke-Piel begann ihre berufliche Laufbahn im November 1986 als Richterin an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen sowie beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen. Im September 1993 ließ sie sich in die sächsische Justiz versetzen und wurde zur Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht ernannt. Von Februar 2001 bis September 2003 war Susanne Dahlke-Piel Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden. Dem schloss sich eine dreijährige Tätigkeit im sächsischen Justizministerium an. Im November 2006 wurde Susanne Dahlke-Piel zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt.

...

(I) Im Verwaltungsgericht Dresden sind derzeit 59 Mitarbeiter, davon 28 Richter, tätig. Vor den Verwaltungsgerichten werden alle so genannten "öffentlich-rechtlichen" Streitigkeiten ausgetragen mit Ausnahme der sozialrechtlichen und finanzrechtlichen Streitigkeiten. Dazu zählen Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bürger und der öffentlichen Gewalt, in denen der Bürger entweder eine bestimmte Leistung oder Entscheidung verlangt oder sich gegen Entscheidungen der öffentlichen Gewalt zur Wehr setzt. Daneben sind die Verwaltungsgerichte auch für Streitigkeiten zwischen verschiedenen Trägern hoheitlicher Gewalt zuständig. Beispiele: Der Bürger wehrt sich gegen eine baurechtliche Abbruchverfügung; er begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung, die ihm von der Bauaufsichtsbehörde verweigert wurde; er wehrt sich gegen die Höhe eines Abwasserbeitragsbescheides. Darüber hinaus entscheiden die Verwaltungsgerichte unter anderem auch über Streitigkeiten im Bereich des Ausländer- und Asylrechts, des Beamten-, Prüfungs- und Schulrechts.

http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/1250.php

 

 

 

 


 

 

 

Verwaltungsgericht Dresden

Das Verwaltungsgericht Dresden ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Dresden. Es ist eines von drei Verwaltungsgerichten des Freistaats Sachsen.

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Zum 1. Januar 2008 waren am Verwaltungsgericht Dresden in acht Kammern 29 Richter sowie 31 Mitarbeiter tätig. Präsident des Verwaltungsgerichts war vom 1. November 1992 bis zu seiner Pensionierung am 30. September 2008 der bayerische Richter Heinrich Rehak. Im Juni 1996 war Rehak für neun Jahre zum Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes gewählt worden.[1] In einem Spiegel-Interview 8 Jahre vor seiner Pensionierung hatte Rehak gesagt: „Ich kenne kein anderes Bundesland, in dem das Justizministerium so offen Einfluss auf die Verwaltungsgerichte nimmt.“[2] Ihm wurden Urteile zwar nicht „vorgeschrieben“ aber „Der Minister appelliert häufig an uns, Verfahren zu beschleunigen und nicht so genau hinzusehen. Für Beförderungen ist die Zahl der Erledigungen maßgeblich.“ Und: „… die Dienstaufsicht wird zu streng geführt. Dadurch fühlt sich der einzelne Richter unter ständiger Kontrolle. Dabei ist es die Aufgabe von Verwaltungsgerichten, Entscheidungen staatlicher Instanzen zu kontrollieren.“

..

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgericht_Dresden

 

 

 


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