Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Dithmarschen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Kreis Dithmarschen

Stettiner Straße 30

25746 Heide

 

Telefon: 0481 / 97-0

Fax: 

 

E-Mail. landrat@dithmarschen.de

Internet: www.dithmarschen.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Dithmarschen (10/2022)

Visuelle Gestaltung: Marke Eigenbau

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Kreis Dithmarschen (dänisch: Ditmarsken) liegt im Westen von Schleswig-Holstein zwischen Steinburg und Nordfriesland. Das Kreisgebiet bildet eine künstliche Insel, begrenzt durch Nordsee, Eider, Nord-Ostsee-Kanal und Elbe. Das Gebiet ist weitgehend identisch mit dem der historischen Region Dithmarschen, die im Mittelalter eine unabhängige Bauernrepublik war. Der Kreis Dithmarschen ist Teil der Metropolregion Hamburg.

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 31. Dezember 2007)

Amtsfreie Gemeinden/Städte

* 1. Brunsbüttel, Stadt (13.494)

* 2. Heide, Stadt (20.827)

 

Ämter mit amtsangehörigen Gemeinden/Städten (* = Sitz der Amtsverwaltung)

* 1. Amt Burg-Sankt Michaelisdonn

1. Averlak (631)

2. Brickeln (215)

3. Buchholz (1117)

4. Burg (Dithmarschen)* (4243)

5. Dingen (674)

6. Eddelak (1409)

7. Eggstedt (804)

8. Frestedt (383)

9. Großenrade (527)

10. Hochdonn (1237)

11. Kuden (645)

12. Quickborn (222)

13. Sankt Michaelisdonn (3641)

14. Süderhastedt (855)

 

* 2. Amt Büsum-Wesselburen

1. Büsum* (4890)

2. Büsumer Deichhausen (338)

3. Friedrichsgabekoog (65)

4. Hedwigenkoog (271)

5. Hellschen-Heringsand-Unterschaar (179)

6. Hillgroven (84)

7. Norddeich (436)

8. Oesterdeichstrich (297)

9. Oesterwurth (270)

10. Reinsbüttel (419)

11. Schülp (491)

12. Strübbel (96)

13. Süderdeich (507)

14. Warwerort (316)

15. Wesselburen, Stadt (3077)

16. Wesselburener Deichhausen (145)

17. Wesselburenerkoog (131)

18. Westerdeichstrich (940)

 

* 3. Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland

[Sitz: Heide]

1. Hemmingstedt (2978)

2. Lieth (408)

3. Lohe-Rickelshof (1990)

4. Neuenkirchen (1043)

5. Norderwöhrden (284)

6. Nordhastedt (2804)

7. Ostrohe (952)

8. Stelle-Wittenwurth (474)

9. Weddingstedt (2319)

10. Wesseln (1369)

11. Wöhrden (1319)

 

* 4. Amt Kirchspielslandgemeinden Eider

1. Barkenholm (181)

2. Bergewöhrden (35)

3. Dellstedt (798)

4. Delve (730)

5. Dörpling (658)

6. Fedderingen (287)

7. Gaushorn (213)

8. Glüsing (111)

9. Groven (130)

10. Hägen (49)

11. Hemme (526)

12. Hennstedt* (1925)

13. Hollingstedt (334)

14. Hövede (61)

15. Karolinenkoog (135)

16. Kleve (433)

17. Krempel (624)

18. Lehe (1095)

19. Linden (863)

20. Lunden (1631)

21. Norderheistedt (154)

22. Pahlen (1191)

23. Rehm-Flehde-Bargen (604)

24. Sankt Annen (344)

25. Schalkholz (592)

26. Schlichting (253)

27. Süderdorf (399)

28. Süderheistedt (546)

29. Tellingstedt (2523)

30. Tielenhemme (164)

31. Wallen (36)

32. Welmbüttel (487)

33. Westerborstel (104)

34. Wiemerstedt (159)

35. Wrohm (714)

 

* 5. Amt Marne-Nordsee

1. Diekhusen-Fahrstedt (763)

2. Friedrichskoog (2469)

3. Helse (951)

4. Kaiser-Wilhelm-Koog (396)

5. Kronprinzenkoog (886)

6. Marne*, Stadt (5939)

7. Marnerdeich (316)

8. Neufeld (658)

9. Neufelderkoog (155)

10. Ramhusen (162)

11. Schmedeswurth (209)

12. Trennewurth (257)

13. Volsemenhusen (366)

* 6. Amt Mitteldithmarschen

1. Albersdorf (3433)

2. Arkebek (237)

3. Bargenstedt (920)

4. Barlt (824)

5. Bunsoh (894)

6. Busenwurth (310)

7. Elpersbüttel (917)

8. Epenwöhrden (817)

9. Gudendorf (427)

10. Immenstedt (101)

11. Krumstedt (551)

12. Meldorf*, Stadt (7586)

13. Nindorf (1167)

14. Nordermeldorf (665)

15. Odderade (320)

16. Offenbüttel (290)

17. Osterrade (467)

18. Sarzbüttel (708)

19. Schafstedt (1346)

20. Schrum (82)

21. Tensbüttel-Röst (705)

22. Wennbüttel (84)

23. Windbergen (839)

24. Wolmersdorf (329)

 

   

 

Jugendamt Dithmarschen

Fachdienst 322 - Sozialpädagogische Hilfen

Stettiner Str. 30

25746 Heide

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Dithmarschen

Mitglieder siehe unten

https://www.dithmarschen.de/buergerinformationssystem/au020.asp?AULFDNR=15&altoption=Gremium

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Meldorf

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Kirsten Martensen - Leiterin des Fachdienstes Sozialpädagogische Hilfen im Jugendamt des Landkreis Dithmarschen (ab , ..., 2008)

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Gerhard Wutzke - Sachbearbeiter Kindesunterhalt / Jugendamt Landkreis Dithmarschen / Heide (ab , ..., 2008)

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Dithmarschen

Mitgliederliste ohne Angabe entsendender Freier Träger und Institutionen (Stand 21.10.2022)

 Trube, Branka Karen Vorsitzende/r CDU 28.06.2018
Dr. Kern, Gesche stellvertretende/r Vorsitzende/r CDU 28.06.2018
Bannas, Benjamin beratendes Mitglied Vertr. Kirche 26.03.2020
Born, Kirsten bürgerliches Mitglied Vertr. Kreisjugendring 26.03.2015
Buder, Detlef Mitglied SPD 20.06.2013
Dümchen, Renate Agnes beratendes Mitglied Verwaltung 01.09.2013
Dunkel, Steffen beratendes Mitglied Vertr. Schulamt d. Kr. Dithm. 09.10.2008
Ex, Maike beratendes Mitglied 28.06.2018
Frahm, Stefan Mitglied SPD 28.06.2018
Friedrichsen, Ute bürgerliches Mitglied Vertr. AG fr. Wohlf.Verb. 22.10.2020
Funck, Christian Mitglied CDU 13.06.2019
Gebauer, Sven beratendes Mitglied Kreiselternvertr. Kita 03.12.2020
Hansen, Lars bürgerliches Mitglied Vertr. Kreisjugendring 25.09.2014
Hanske, Martin Mitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 20.06.2013
Ivanchenko, Yuliya beratendes Mitglied Vertr. f. Belange ausl. Einw. 13.06.2019
Jensen, Rilana bürgerliches Mitglied FDP 28.06.2018
Landrat Mohrdieck, Stefan Mitglied Verwaltung 28.06.2018
Paterson, Colin bürgerliches Mitglied Vertr. AG fr. Wohlf.Verb. 13.06.2019
Rathkamp, Mareike Kerstin bürgerliches Mitglied Vertr. Kreisjugendring 08.12.2011
Schultz, Kathrin Mitglied CDU 28.06.2018
Rechtsanwalt Tange, Kai bürgerliches Mitglied Vertr. AG fr. Wohlf.Verb. 28.06.2018
Wohlert, Renate bürgerliches Mitglied UWD 10.06.2021
Hansen, Kerstin stellvertretendes Mitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 20.06.2013
Höber, Jasmin stellvertretendes bürgerliches Mitglied UWD 10.06.2021
Hollmann, Jörg stellvertretendes Mitglied CDU 28.06.2018
Köster, Martina stellvertretendes Mitglied CDU 28.06.2018
Lindemann, Manfred stellvertretendes Mitglied CDU 20.06.2013
Schlizio, Thies stellvertretendes Mitglied FDP 16.06.2022
Walter, Renate stellvertretendes Mitglied SPD 28.06.2018
Wellnitz, Thies stellvertretendes Mitglied SPD 28.06.2018
Werner, Kerstin stellvertretendes bürgerliches Mitglied CDU 21.03.2019

https://www.dithmarschen.de/buergerinformationssystem/au020.asp?AULFDNR=15&altoption=Gremium

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Heide

überregionale Beratung

http://familienberatung-heide.de

 

 

Familienberatung Itzehoe

überregionale Beratung

http://familienberatung-itzehoe.de

 

 

Familienberatung Neumünster

überregionale Beratung

http://familienberatung-neumuenster.de

 

 

Familienberatung Rendsburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-rendsburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Eltern in Familien- und Lebensfragen - Außenstelle -

 Ostermoorer Straße 21a

25541 Brunsbüttel

Telefon: 04832 / 972-140

E-Mail: familienberatung@dw-dith.de

Internet: http://www.dw-dith.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Frauen (Hilfe und Beratung) und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten.


 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Familien- und Lebensfragen

Rungholdstraße 5d -Außenstelle-

25746 Heide

Telefon: über 04832 972-150

E-Mail: familienberatung@dw-dith.de

Internet: https://dw-dith.de/familienberatung

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung,  gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Frauen (Hilfe und Beratung) und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten,

Mitarbeit - 2022: Frau Fehlau

 

 

pro familia

Hamburger Str. 89a 

25746 Heide 

Telefon: 0481 / 2530

E-Mail: heide@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia-sh.de

Träger:

Angebote: Sozialberatung, Sexualberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Telefonische Beratung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienplanungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten,, Krisenintervention, Partnerberatung

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Familien- und Lebensfragen

Nordermarkt 8 

25704 Meldorf

Telefon: 04832 / 972-972

E-Mail: familienberatung@dw-dith.de

Internet: https://dw-dith.de/familienberatung

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Sexualberatung, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen

Stettiner Str. 30

25746 Heide

Telefon: (0481) 97-0 - Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt tagsüber

(04121) 80190707 - Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen / nach Dienstschluss

E-Mail: fd-sozialpaedagogische-hilfen@dithmarschen.de

Internet: http://www.dithmarschen.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Jugendberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Landkreis Dithmarschen

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Dithmarschen

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Dithmarschen

Frauenhaus Dithmarschen e.V.

Straße: 

25740 Heide 

Telefon: 0481 / 61021

E-Mail: info@frauenhaus-dithmarschen.de

Internet: http://www.frauenhaus-dithmarschen.de

Träger:

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

AWO Schleswig-Holstein gGmbH - Nah am Kind -

Esmarchstr. 50 

25746 Heide

Telefon: 0481 / 7854286

E-Mail: nah.am.kind@awo-sh.de

Internet: http://www.awo-unterelbe.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Gruppenarbeit

 

 

Kinderschutz-Zentrum Westküste Marne

Schillerstraße 11

25541 Brunsbüttel

Telefon: 04851 9524029

E-Mail: kinderschutz@dw-husum.de

Internet: http://www.dw-husum.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Jugendberatung, Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gewalt (Opfer jeglicher Gewalt), Telefonische Beratung, Familienberatung

 

 

Kinderschutz-Zentrum Westküste Standort Heide

Bahnhofstr. 2a 

25746 Heide

Telefon: 0481 / 6837307

E-Mail: kinderschutz@dw-husum.de

Internet: http://www.dw-husum.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung, Beratung bei Gewalt

 

 

Kinder- und Jugendhilfe-Verbund / KJSH - Stiftung

Koogstraße 67-71

25541 Brunsbüttel

Fon +49 4852–9402348
Fax +49 4852–9402349

Geschäftsführerin: Heike Schädler
Regionalleitung: Matthias Trapp

Träger: KJSH – Stiftung für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen,

eingetragen in der Stiftungsdatenbank Hamburg unter Aktenzeichen Nr. 922.28-135

Ansprechpartner/innen:

Pädagogische Leitung: Mona Epple

Mail: mona.epple@kjhv-dith.de

Verwaltung/Büro Brunsbüttel: Sabrina Büsing

Mail: sabrina.buesing@kjhv-dith.de

Internet: http://www.kjhv-dithmarschen.de

Mitarbeiter/innen: Mona Epple (2020)

 

 


 

 

Ermordet, weil sie ein anderes Leben wollten

03.12.2022

...

Sie dachte, nun wäre sie endlich in Sicherheit. Die Frau, 37 Jahre alt, sie soll hier zum Schutz namenlos bleiben, lebte in einer gewalttätigen Beziehung. Ihr Mann, 54 Jahre alt, terrorisierte sie. Im Herbst dieses Jahres trennte sie sich von ihm, ließ ihr bisheriges Leben in Chemnitz hinter sich und flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn nach Heide, in die schleswig-holsteinische Provinz.

Nach Informationen der WELT kam sie zunächst in einem Frauenhaus unter. Doch ihr Ex-Partner spürte sie auf, wie, ist nicht bekannt. Was bekannt ist: Am 31. Oktober fuhr er fast 600 Kilometer mit dem Auto von Chemnitz nach Heide. Die Frau spazierte mit ihrem Sohn auf dem Gehweg, als neben ihnen ein Skoda hielt. Der Beifahrer stieg aus, schoss der Frau in den Kopf, stieg wieder ein, das Auto fuhr davon.

Die Frau starb im Krankenhaus, ihr Sohn erlitt einen Schock. Der mutmaßliche Täter, ihr Ex-Mann, der aus Aserbaidschan stammt, stellte sich später der Polizei.

...

Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte zuletzt an, den Paragrafen 46 Strafgesetzbuch, in dem es um die Grundsätze der Strafzumessung geht, um das Merkmal „geschlechtsspezifische Motive“ ergänzen zu wollen. Die Ergänzung solle die Rechtspraxis sensibilisieren, entsprechende Motive bei den Ermittlungen schon frühzeitig zu berücksichtigen. Aktivisten und Betroffenenverbände fordern dennoch ein noch entschiedeneres Vorgehen.

„Die Frauen werden ermordet, weil sie Frauen sind – dieser Fakt muss anerkannt und rechtlich gewürdigt werden“, sagt Anika Ziemba vom 4. Hamburger Frauenhaus. Sie und ihre Mitstreiterinnen setzen sich dafür ein, dass der strafrechtliche Rahmen verschärft wird. Zu oft werde verharmlosend von Beziehungstaten gesprochen, Taten vor Gericht „nur“ als Totschlag verurteilt.

Zu Ziemba kommen Frauen in absoluten Notlagen. „Viele haben lange vorab ihre Flucht geplant“, sagt sie. Die Zufluchtsorte liegen an geheimen Orten in der Stadt und sind oft die letzte Anlaufstelle. Und ständig voll belegt.

In akuten Notlagen können sich Frauen jederzeit an die zentrale Anlaufstelle wenden. Die Mitarbeiterinnen prüfen dann: Können Sie gerade sicher sprechen? Können Sie kurz sagen, was passiert ist? Sind Sie in Hamburg in Sicherheit? Kennen Sie das Gewaltschutzgesetz und ist das eine gute Möglichkeit für Sie? Können Sie Ihren Alltag selber organisieren? Nach dieser Klärung geht es weiter in ein Frauenhaus oder einen anderen passenden Ort. Im Mai 2020 eröffnete die Sozialbehörde zwar das sechste Hamburger Frauenhaus, 32 neue Plätze entstanden. Doch diese sind längst belegt, sagt Ziemba.

...

Neben den fünf autonomen Frauenhäusern und einem diakonischen sollen im Stadtgebiet im kommenden Jahr weitere acht Plätze in Schutzwohnungen entstehen, sagt Helfrich. Hamburg verfüge dann insgesamt über 248 Schutzplätze. Nicht genug, finden Expertinnen und Praktikerinnen wie Anika Ziemba.

31 Plätze gibt es im Frauenhaus, in dem sie arbeitet. In der Regel sind die Hälfte der Bewohnerinnen im Frauenhaus Kinder. Mütter und ihre Kinder sind in Familienzimmern untergebracht, die Bewohnerinnen teilen sich Küche und Bad. Ein Ort, an dem die Frauen abgeschirmt von der manchmal bedrohlichen Außenwelt leben. Und doch nicht ganz in Sicherheit.

...

 

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article242439789/Femizide-Ermordet-weil-sie-ein-anderes-Leben-wollten.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das ist ja ziemlicher Unsinn, was Anika Ziemba vom 4. Hamburger Frauenhaus so daher plappert. Die Frauen werden nicht ermordet, "weil sie Frauen sind", sondern weil sie "die Frau" des Mannes sind, von dem sie sich getrennt haben. Wäre es anders, dann wären "diese Männer" Frauenmörder aus Passion, so wie Jack the Ripper, würden also Frauen ermorden, zu denen sie keine persönliche Beziehung haben, was sie aber nicht tun, da sie eben keine "Frauenmörder" im eigentlichen Sinne des Begriffes sind.

Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Der von Feministinnen geprägte Begriff fand ab den 1990er Jahren zunächst in den USA Verbreitung. Mehrere wissenschaftliche Disziplinen, darunter die Soziologie, die Epidemiologie und die öffentliche Gesundheitspflege, entwickelten Ansätze, um Morde an Frauen im Hinblick auf Kontexte, Täterprofile, Risiko- und Schutzfaktoren zu analysieren. Die einzelnen Disziplinen entwickelten jeweils eigene Definitionen für das Vorliegen eines Femizids. Femizid ist in Deutschland kein Begriff der juristischen Fachsprache im Sinne eines Tatbestands.[1] Die Tötung von Männern wird Androzid genannt. Man unterscheidet genauer einen Femizid, der durch die Tötung durch einen Intimpartner (sogenannter Intim-Femizid) verursacht wurde, einen Mord im Namen der „Ehre“, einen Mitgift-bezogenen Femizid und einen nicht-intimen Femizid. Weltweit wurden im Jahr 2017 zwar fünfmal soviele Männer ermordet wie Frauen, jedoch waren bei den Morden durch einen Intimpartner oder die Familie fast zwei Drittel der Opfer Frauen. Im Jahr 2017 fielen weltweit 1,3 von 100.000 Frauen in der Bevölkerung einem intimen oder familiären Femizid zum Opfer.

Und wie man an dem oben geschilderten Fall sieht, der Aufenthalt der Frau in einem Frauenhaus hat sie nicht vor dem Tode bewahrt, vermutlich ehr das Gegenteil. Die Wut des Mannes und mutmaßlichen Vaters des 13-jährigen Sohnes noch verstärkt. Ob das Jugendamt etwas unternommen hat, um zu deeskalieren, wird nicht berichtet. Womöglich hat das Jugendamt hier noch eskalierend agiert, aber darüber hüllt man in solchen Ämtern in der Regel dezent den Mantel amtlichen Schweigens.

Die Frauenhausindustrie hat neben ehrenwerten Motiven des Schutzes von gewaltbetroffenen Frauen leider auch ganz andere Motive für ihr undifferenziertes Dahergeplappere inklusive Angst- und Panikmache, es geht, wie so oft, ums Geld, und Geld bedeutet nun mal Arbeitsplätze in der Frauenhausindustrie schaffen oder erhalten. Männerhäuser, die der Staat nur in sehr seltenen Fällen in CDU-regierten Ländern fördert, sind übrigens aus ähnlichen Gründen wie Frauenhäuser auch ausgebucht, denn es gibt einige Tausend von weiblicher Gewalt betroffene Männer und Väter, die wenn sie denn nur könnten, sofort in ein Männerhaus umziehen würden, um Abstand zu ihrer um sich schlagenden Frau zu bekommen.

Wer es wirklich ernst meint mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt, der müsste Deeskalationsarbeit finanzieren, die sofort tätig wird, sobald schwere Gewalt oder schwere GEwaltandrohungen bekannt werden - und dies für beide Geschlechter als Opfergruppe, Frauen und Männer. Aber daran hat der Staat aus ideologischen Gründen kein Interesse und so müssen weiter Frauen durch die Hand ihrer ehemaligen Partner sterben, der halbblinde Staat trägt dafür eine Mitverantwortung.

Und wenn Justizminister Marco Buschmann - getrieben von der staatlich alimentierten Frauenhauslobby - dann in Aktionismus verfällt und den § 46 um das Merkmal „geschlechtsspezifische Motive“ ist das reine Schaufensterpolitik, denn das Strafrecht greift immer erst nach einer Tat, verhindert also keine Straftaten, sondern ahndet diese nur.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html

 

An diesem Paragraphen sieht man übrigens gut, dass der Gesetzgeber der größte Sexist in diesem Lande ist, denn er spricht nur von Tätern, nicht aber auch von Täterinnen, grad so also ob nicht selbst die amtliche Kriminalstatistik von ca. 20 Prozent weiblicher Tatverdächtigter ausgeht.

Kleine Lernhilfe für eine Neufassung des §46:

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters / der Täterin ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters / der Täterin in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter / die Täterin sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters/der Täterin, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters / der Täterin, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters / der Täterin, einen Ausgleich mit dem Verletzten / der Verletzten zu erreichen.

 

 

 


 

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Dithmarschen

Mitgliederliste ohne Angabe entsendender Freier Träger und Institutionen (2013)

stimmberechtigte Mitglieder

1. Ute Dethlefs - Vorsitzende CDU

2. Martina Koch - stv. Vorsitzende CDU

3. Laura Lass (bürgerl. Mitglied) CDU

4. Rita Audiger CDU

5. Hans-Harald Böttger CDU

6. Kathrin Hoffmann SPD

7. Stefan Rehder (bürgerl. Mitglied) SPD

8. Bernd Meier UWD

9. Hans-Peter Schäfer FDP

Aus den Vorschlägen der freien Wohlfahrtsverbände:

10. Sonja Jacobsen

11. Rolf Schulz 

12. Barbara Köhler

Aus den Vorschlägen des Kreisjugendrings:

13. Mareike Rathkamp

14. Rainer Holm

15. Kirsten Stegemann

stellvertretende Mitglieder

1. Branka Trube CDU

2. N. N. CDU

3. Rolf Claußen CDU

4. Marten Waller CDU

5. Dörte Wiedemann CDU

6. Angelika Hansen SPD

7. Merle Mangels (bürgerl. Mitglied) SPD

8. Birgit Nedderhof (bürgerl. Mitglied) UWD

9. Renate Jensen FDP

beratende Mitglieder

10. Gerhard Ostwald

Gerhard Ostwald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Meldorf (ab 28.05.1993, ..., 2015) - 2012: Familiensachen. Amtsgericht Meldorf - GVP 15.01.2015: bis 01.02.2015 Familiensachen 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Dithmarschen.

11. Steffen Dunkel

12. Ralf Pehmöller

 Stephan Rybka

14. Anja Döhren

15. N. N.

http://www.dithmarschen.de/media/custom/164_4256_1.PDF?1361516938

 

 

 


 

 

 

POL-SH-WE: 28-jähriger entführt zwei Kinder

28.07.2000 - 14:28 Uhr

Heide \(ots\) - Die Kripo in Heide ermittelt gegen einen 27-jährigen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern, der am Freitag, 28.Juli, gegen 12.22 Uhr, seine zwei Kinder im Alter von drei Jahren \( Junge\) und viereinhalb Jahren \(Mädchen\) entführte. Der Vorfall ereignete sich am Gebäude der Kreisverwaltung in Heide. Dort kam es mit dem Jugendamt des Kreises Dithmarschen , der z.Zt. in Heide lebenden, 24-jährigen Ehefrau mit den beiden gemeinsamen Kindern und dem Ehemann/Vater zu einem Treffen. Es ging dabei um die Regelung von Besuchsterminen. Über das Sorgerecht wurde bisher noch nicht entschieden. Bei diesem Treffen kam es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen den getrennt lebenden Eheleuten. Im weiteren Verlauf brachte der 27-jährige dann die Kinder gewaltsam in sein Auto und fuhr davon. Nachdem die Polizei informiert worden war, löste die Einsatzleitstelle sofort eine Fahndung nach dem Fiat Panda aus, mit dem der Mann davongefahren war. Das Auto mit dem Mann am Steuer und den beiden Kindern wurde dann gegen 12.54 Uhr\(Fahrtrichtung Hamburg\) an der Anschlußstelle Schenefeld der A 23 von der Polizei gestoppt und der Mann vorläufig festgenommen. Die beiden Kinder wurden in die Obhut des Kreises Dithmarschen gegeben. Zunächst muß nun das Amtsgericht über das Sorgerecht entscheiden. Der Mann wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger. 

(Günter Santjer)

(ots-Originaltext: Polizei Schleswig-Holstein West)

 

 

 

 


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