Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Lübeck

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

Lübeck

Kreisfreie Stadt

Schüsselbuden 16

23552 Lübeck

 

Telefon: 0451 / 122 0 

Fax: 0451 / 122 1331

 

E-Mail: info@luebeck.de

Internet: www.luebeck.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Lübeck (12/2020)

Visuelle Gestaltung: mittelalterlich

Nutzerfreundlichkeit: miserabel

Informationsgehalt: mangelhaft

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: miserabel

 

 

Folgende Gemeinden, die mit Ausnahme von drei Gemeinden, die in Mecklenburg-Vorpommern liegen, alle zu Schleswig-Holstein gehören, grenzen an die Stadt Lübeck:

* Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern: Stadt Dassow (Ortsteil Pötenitz), Selmsdorf und Lüdersdorf (alle Amt Schönberger Land)

* Kreis Herzogtum Lauenburg: Groß Grönau und Groß Sarau (beide Amt Lauenburgische Seen), Klempau, Krummesse, Rondeshagen und Bliestorf (alle Amt Berkenthin) sowie Groß Schenkenberg (Amt Sandesneben)

* Kreis Stormarn: Klein Wesenberg, Wesenberg, Hamberge, Badendorf, Heilshoop und Mönkhagen (alle Amt Nordstormarn)

* Kreis Ostholstein: Stockelsdorf (amtsfreie Gemeinde), Bad Schwartau (amtsfreie Stadt) sowie Ratekau und Timmendorfer Strand (beides amtsfreie Gemeinden)

 

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Stadtteile:

 

 

Jugendamt Lübeck

Hansestadt Lübeck

Fachbereich Kultur und Bildung

Bereich Familienhilfen / Jugendamt

Kronsforder Allee 2-6

23539 Lübeck

Bereichsleitung : Renate Junghans

Telefon: (0451) 122 - 4510

Fax: (0451) 122 - 4534

E-Mail: familienhilfen-jugendamt@luebeck.de

http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=237&bereich=3

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Lübeck

Mitglieder siehe unten

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/au020.asp?AULFDNR=29&altoption=Ausschuss

 

 

Zuständiges Amtsgericht

Amtsgericht Lübeck

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Renate Junghans - Bereichsleiterin Familienhilfen/Jugendamt / Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2013, 2014)

Petra Scharrenberg - stellvertretende Bereichsleiterin Familienhilfen/Jugendamt / Jugendhilfesteuerung / Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2014)

Christopher Behrmann - Qualitätsmanagement / Fachberatung / Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2014)

Eva Mesch - Abteilungsleiterin / Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen  / Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2014)

Dana Schmaltz - stellvertretende Abteilungsleiterin Pflegekinder- und Adoptionsstelle / Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2014)

Herbert Wiegert - Abteilungsleiter Pflegekinder- und Adoptionsstelle / Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2014)  

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Thomas Kaiwesch - Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2013)

Herr Schaluschke - Jugendamt Lübeck (ab , ..., 2014)

 

Abteilung 5

Beratungsstelle

Moislinger Berg 1

23560 Lübeck

Zuständig für:

Moisling, St. Jürgen, Buntekuh

Ursula Schoppa - Abteilungsleiterin Familienhilfen/Jugendamt Moislinger Berg (ab , ..., 2014)  

Sandra Beilfuß - stellvertretende Abteilungsleiterin Familienhilfen/Jugendamt Moislinger Berg (ab , ..., 2014)  

Anja Horn

Gabriele Benthien

Anja Volkert

Jill Retelsdorf

John-Dierk Evers

Stefanie Rickert

Mirko Krüger

Sabrina Höger

Anna Schnell

Evelyn Bludau

Mirko Sorge

Anika Statz

Jenny Hill

Silvia Schreyer

Beratungsstelle

Adolf-Ehrtmann-Straße 3

23564 Lübeck

Zuständig für:

St. Gertrud, Schlutup, Innenstadt

Abteilungsleitung

Julia Philipps

Stellv. Abteilungsleitung

Marie-Theres Limbach-Brinkel

Familienhilfen / Jugendamt

Melanie Brady

Silke Baumann

Petra Becker

Doris Titel

Karin Backhaus

Mediha Tuncay

Sascha Schaluschke

Marek Jäger

Tanja Schaper

Julia Sarg

Gudrun Gerke-Gruel

Fred Eichen

Abteilung 7

Beratungsstelle

Fackenburger Alle 29

23554 Lübeck

Zuständig für:

St. Lorenz

Abteilungsleitung

Sabine Dörre-Brunner

Stellv. Abteilungsleitung

Andrea Multhaupt

Familienhilfen / Jugendamt

Anett Burtzlaff

Nele Grziwa

Udo Dörre

Anja Kulescha

Christoph Halver-Bötticher T

Karin Mohr

Aziz Imren

Kerstin Grobe

Heinrich Wrage

Ingmar Wältring

Sigrun Brenner-Taukel

Sabine Schröder

Katja Gerken

Hidaye Aksit

Abteilung 8

Beratungsstelle

Kirchplatz 7b

23569 Lübeck

Zuständig für:

Kücknitz u. Travemünde

Abteilungsleitung

Jennifer Adam

Stellv. Abteilungsleitung

N. N.

Familienhilfen / Jugendamt

Susanne Haß

Anke Bruns

Ute Karpowski

Sonja Heydelmann

Roland Elnrieder

Sandra Arnold

Lisa Eichmann  

http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/4/4_510/Kontaktverzeichnis_Jugendhilfe_Aug.2013.pdf

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Lübeck

Mitgliederliste mit Stand vom 26.12.2020

Sandra Odendahl ordentliches Ausschussmitglied SPD 16.11.2020
Jörn Puhle ordentliche/r Ausschussvorsitzende/r SPD 29.03.2012
Kristin Blankenburg ordentliche/r stellv. Ausschussvorsitzender SPD 14.06.2018
Bastian Langbehn ordentliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 30.01.2020
Gabriele Friemer stellv. ordentliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 26.06.2020
Dagmar Hildebrand ordentliches Ausschussmitglied CDU 30.08.2012
Aydin Candan stellv. ordentliches Ausschussmitglied SPD 01.06.2013
Anka Grädner stellv. ordentliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 27.09.2018
Jörg Haltermann stellv. ordentliches Ausschussmitglied SPD 29.11.2018
Detlev Stolzenberg stellv. ordentliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 29.11.2018
Stefan Krause ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied CDU 14.06.2018
Claudia Petereit ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 29.11.2018
Simone Stojan ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 14.06.2018
Horst Wargenau ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied CDU 01.01.2017
Karin Burakowski stellv. bürgerliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 28.11.2019
Dr. med. Martin Federsel stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 14.06.2018
Dimitri Goldenberg stellv. bürgerliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 28.11.2019
Bärbel Hirner stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 14.06.2018
Samir Hmayed stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 14.06.2018
Madita Liza Jürk stellv. bürgerliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 30.01.2020
Thomas Karrenbrock stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 14.06.2018
Maria Köhler-Kleyer stellv. bürgerliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 23.02.2017
Filip Krubeck stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 14.06.2018
Heike Kunz stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 14.06.2018
Vera-Simone Kuzla stellv. bürgerliches Ausschussmitglied AG freier Wohlfahrtsverbände 29.11.2018
Claus-Peter Lorenzen stellv. bürgerliches Ausschussmitglied CDU 27.08.2020
Renate Paulien-Wittmaack stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 28.04.2016
Allan Pluschkell stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendrinf 26.11.2020
Renate Prüß stellv. bürgerliches Ausschussmitglied AG freier Wohlfahrtsverbände 29.11.2018
Stefan Schimmöller stellv. bürgerliches Ausschussmitglied AG freier Wohlfahrtsverbände 14.06.2018
Andreas Schulze stellv. bürgerliches Ausschussmitglied BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 14.06.2018
Jared Stolzenberg stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 14.06.2018
Felix Untermann stellv. bürgerliches Ausschussmitglied CDU 14.06.2018
Michaela Vogeler stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 29.11.2018
Maximilian Warschus stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Die Unabhängigen 14.06.2018
Jens Zimmermann stellv. bürgerliches Ausschussmitglied CDU 27.08.2020
Jose Maria Bernet ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 14.06.2018
Pastorin Dörte Eitel ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied AG freier Wohlfahrtsverbände 04.03.2015
Thomas Grams ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied AG freier Wohlfahrtsverbände 29.11.2018
Britta Ingwersen ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 14.06.2018
Sandra Pereira da Silva David ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 14.06.2018
Jürgen Wecker ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied AG freier Wohlfahrtsverbände 29.11.2018
Mascha Benecke-Benbouabdellah Beratendes bürgerliches Mitglied Stadtelternvertretung 30.01.2020
Rafael Jancen Beratendes bürgerliches Mitglied Forum für MigrantInnen 14.06.2018
Lutz Regenberg Beratendes bürgerliches Mitglied Mitglied der Fachgruppe HZE 31.05.2007
Juleka Schulte - Ostermann Beratendes bürgerliches Mitglied Stadtelternvertretung 13.02.2019
Renate Junghans Beratendes Mitglied 4.510 Familienhilfen / Jugendamt 01.06.2013
Klaus-Peter Jürgensen Beratendes Mitglied Fachbereichsdienste FB 4 01.06.2013
Maxim Loboda Beratendes Mitglied Vertretung der Jugend 27.08.2020
Birgit Reichel Beratendes Mitglied 4.513 Jugendarbeit/Jugendamt 01.11.2014
Torsten Biß stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied Stadterlternvertretung 30.01.2020
Filiz Günsür stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied Forum für MigrantInnen 26.11.2020
Lukas Leitner stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied Vertretung der Jugend 14.06.2018
Dipl.-Psych. Teresa Siefer stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied Mitglied der Fachgruppe HZE 26.06.2008
Ronald Thorn stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied Kreiselternvertretung 30.01.2020

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/au020.asp?AULFDNR=29&altoption=Ausschuss

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Oldesloe

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-oldesloe.de

 

 

Familienberatung Bad Schwartau

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-schwartau.de

 

 

Familienberatung Lübeck

überregionale Beratung

http://familienberatung-luebeck.de

 

 

Familienberatung Oldenburg in Holstein

überregionale Beratung

http://familienberatung-oldenburg-in-holstein.de

 

 

Familienberatung Ratzeburg

überregionale Beratung 

http://familienberatung-ratzeburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Allgemeine Lebens- und Sozialberatung

Fegefeuer 2 

23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 79946-21

E-Mail: martini@caritasverband-luebeck.de

Internet: http://www.caritas-luebeck.de

Träger: Caritas

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Lebensberatung, Partnerberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen

Jakobikirchhof 4 

23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 794362

E-Mail: eheberatung-luebeck@t-online.de

Internet: http://www.gemeindediakonie-luebeck.de

Träger: Gemeindediakonie Lübeck e.V.

Angebote: Eheberatung, Lebensberatung, Partnerberatung, Sexualberatung, Krisenintervention

 

 

Beratungsstelle für Familien- und Erziehungsfragen

Hüxterdamm 18 

23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 793229

E-Mail: familienberatung@gemeindediakonie-luebeck.de

Internet: http://www.gemeindediakonie-luebeck.de

http://www.gemeindediakonie-luebeck.de/einrichtungen/familien-und-erziehungsberatung/

Träger: Gemeindediakonie Lübeck e.V.

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit

Mitarbeiter/innen: Cornelia Goebel - Leiterin / Diplom-Psychologin und Diplom-Pädagogin (2014); Frau Schmölke (2014);  Sophia Leopold - 04.05.2021: "Ich erlebe viel Dankbarkeit", sagt Sophia Leopold. Seit 25 Jahren ist die Diplom-Sozialpädagogin, Traumatherapeutin sowie Familien-, Paar- und Lebensberaterin am Beratungszentrum Hüxterdamm tätig. Am 1. Mai 2001 wurde dort die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung eingerichtet – vor fast genau 20 Jahren. - https://www.hl-live.de/text.php?id=144708

 

 

Kinderschutz-Zentrum Lübeck Hilfe für Eltern und Kinder

An der Untertrave 77 

23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 78881

E-Mail: kinderschutz-zentrum-luebeck@awo-sh.de

Internet: http://www.suedholstein.de/kinderschutz-zentrum

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Familienberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen: Natalia Bleiker-Buth - Diplom-Psychologin, Diplom-Kriminologin, Kinderschutz-Zentrum Lübeck (2007)

 

 

pro familia

Aegidienstr. 77

23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 623309

E-Mail: luebeck@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia-sh.de

Träger: Pro Familia

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Jugendberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Sexualpädagogik.

 

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Greveradenstr. 1

23554 Lübeck

Telefon: 0451 / 78205

E-Mail: efl-beratung-hl@kk-erzbistum-hh.de

Internet: http://www.efl-beratung-nord.de

Träger: Erzbistum Hamburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Krisenintervention

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Familien- und Lebensfragen Eutin - Außenstelle -

Ahrensböker Str. 5

Gemeindezentrum 

23617 Stockelsdorf

Telefon: über 04521 / 8005-424

E-Mail: ev.beratungsstelle@kk-oh.de

Internet: http://www.kirchenkreis-ostholstein.de

Träger: Evangelischer Kirchenkreis

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro Vorwerk- Falkenfeld

Elmar-Limberg-Platz 4

23554 Lübeck

Telefon: 0451 / 4082308

E-Mail: nbb.vorwerkfalkenfeld@versanetde

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Fackenburger Allee

Fackenburger Allee 29

23554 Lübeck

Telefon: 0451 / 122-2524

E-Mail: familienhilfen-fackenburger-allee@luebeck.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro Hudekamp

Hudekamp 25a

23558 Lübeck

Telefon: 0451 / 893316

E-Mail: nbb.hudekamp@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro St. Lorenz Süd

Hansering 20b

23558 Lübeck

Telefon: 0451 / 4793836

E-Mail: nbb.stlorenz@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro Wisbystraße

Wisbystr. 19

23558 Lübeck

Telefon: 0451 / 4094240

E-Mail: nbb.wisbystrasse@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt der Hansestadt Lübeck

Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

Telefon: 0451 / 122-4510

E-Mail: familienhilfen-jugendamt@luebeck.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Moislinger Berg

Moislinger Berg 1

23560 Lübeck

Telefon: 0451 / 122-2527

E-Mail: nbb.moislingerberg@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro Marli-Forum

Elisabeth-Haseloff-Str. 12

23564 Lübeck

Telefon: 0451 / 621203

E-Mail: nbb.marliforum@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Adolf-Ehrtmann-Straße

Adolf-Ehrtmann-Str. 3

23564 Lübeck

Telefon: 0451 / 122-2525

E-Mail: familienhilfen-adolf-ehrtmann-strasse@luebeck.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro Eichholz

Marcatorweg 1-3

23564 Lübeck

Telefon: 0451 / 6111217

E-Mail: nbb.eichholz@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Nachbarschaftsbüro Kücknitz/ Roter Hahn

Tannenbergstr. 17

23569 Lübeck

Telefon: 0451 / 308611

E-Mail: nbb.kuecknitz@versanet.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienhilfen/Jugendamt Kirchplatz

Kirchplatz 7b

23569 Lübeck

Telefon: 0451 / 122-2526

E-Mail: familienhilfen-kirchplatz@luebeck.de

Internet: http://www.luebeck.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Lübeck

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Lübeck

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Lübeck noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Lübeck

Gleich zwei Frauenhäuser in Lübeck und wo bleibt die Hilfe für Männer im Männerhaus?

Autonomes Frauenhaus Lübeck

Straße: 

23500 Lübeck

Telefon: 0451 / 66033

E-Mail: info@autonomes-frauenhaus.de

Internet: http://www.autonomes-frauenhaus.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Frauenhaus Lübeck

Straße: 

23500 Lübeck

Telefon: 0451 / 705185

E-Mail: frauenhaus-luebeck@awo-sh.de

Internet: http://www.awo-frauenhaus-luebeck.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

TIP Initiativen unter einem Dach e.V.

Kanalstr. 80

23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 8711306

E-Mail: info@tip-initiativen.de

Internet: http://www.tip-initiativen.de

Träger: TIP Initiativen unter einem Dach e.V.

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Telefonische Beratung, Familienberatung

 

 

Beratungsstelle für Männer

Wahmstr. 60 

23552 Lübeck 

Telefon: 0451 / 592270

E-Mail: zbs.luebeck@vorwerker-diakonie.de

Internet: http://www.vorwerker-diakonie.de

Träger: Vorwerker Diakonie e.V.

Angebote: Krisenintervention, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Lebensberatung, Sozialberatung

 

 

Diakonie Nord Nord Ost

Triftstr. 139-143

23554 Lübeck

Tel. 0451 /4002-0

E-Mail: info@diakonie-nordnordost.de

Internet: https://www.diakonie-nordnordost.de

Die Diakonie Nord Nord Ost besteht aus folgenden miteinander verzahnten Gesellschaften:

der Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH
der Diakonie Nord Nord Ost in Mecklenburg gemeinnützige GmbH
der Diakonie Nord Nord Ost Services GmbH und
der Diakonie Nord Nord Ost Mobility GmbH

Geschäftsführung - 2023: Kirsten Balzer, Johanne Hannemann und Fred Mente.

Johanne Hannemann (Foto links) stieß im Jahr 2018 zur Geschäftsführung der Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH hinzu. Die Theologin war bis dahin im Landeskirchenamt in Kiel tätig, zuvor war sie Gemeindepastorin in Lübeck.

Fred Mente lernte die Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH bereits als Zivildienstleistender kennen und ist seit 2009 ihr Geschäftsführer. Zuvor war der Diplom-Pädagoge Vorstand im Landesverband 'Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V.' und leitete die heutige Diakonie Nord Nord Ost in Mecklenburg gemeinnützige GmbH.

Kirsten Balzer ist seit 2011 Mitglied der Geschäftsführung der Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH. Zugleich ist sie Geschäftsführerin Diakonie Nord Nord Ost in Mecklenburg gemeinnützige GmbH. Die Diplom-Ökonomin und Sozialmanagerin war zuvor Vorständin des Landesverbands 'Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V.'.

Jürgen Holznagel und Dirk Wilkesmann sind Geschäftsführer der Diakonie Nord Nord Ost Services GmbH und der Diakonie Nord Nord Ost Mobility GmbH. Beide haben leitende Funktionen auch in der Diakonie Nord Nord Ost in Holstein und Meckelnburg gemeinützige GmbH.

Kinder- und Jugendpsychiatrie - 2023: Oliver Soyka - Chefarzt; Dr. med. Roxane Burdon; Oberärztin Tagesklinik Lübeck und Station 3; Tatjana Deters-Schwilski - Leitung Pflege- und Erziehungsdienst Tageskliniken; Dr. Mareike Kallmeyer - Oberärztin Institutsambulanz Lübeck; Dr. med. Cornelia Nötzel - Oberärztin Tagesklinik und Institutsambulanz Eutin; Dr. med. Michael Lipp - Leitender Oberarzt; Dipl.-Psych. Sonia Ludewig - Ltd. Psychologin Station 4 und 5; Dipl.-Psych. Stefan Scholten - Ltd. Psychologe Station 2; Dr. med. Anne-Sarah Stoltz - Oberärztin Tagesklinik Büchen; Dipl.-Päd. Julia Thiel - Leitung Pflege- und Erziehungsdienst Fachklinik JuLe; Lotta Renner - Oberärztin Institutsambulanz Büchen

Stefan Schimmöller - Abteilungsleitung Jugendhilfe - https://www.diakonie-nordnordost.de/angebote/familie-bildung-und-erziehung/kinder-und-jugendhilfe

Beratungszentrum Wismar
Dr.-Leber-Straße 56
23966 Wismar
03841 39423820
psychberatung@diakonie-nordnordost.de

 

 

 


 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Lübeck

Mitgliederliste mit Stand vom 01.01.2013

Tim Klüssendorf bürgerliche/r Ausschussvorsitzende/r SPD 29.03.2012

Jörn Puhle ordentliche/r stellv. Ausschussvorsitzender SPD 29.03.2012

Jose Maria Bernet stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 23.02.2006

Wolfgang Drozella stellv. ordentliches Ausschussmitglied FDP 26.06.2008

Hannelore Fahl stellv. bürgerliches Ausschussmitglied CDU 03.04.2003

Horst Gatzke stellv. bürgerliches Ausschussmitglied FDP 27.01.2011

Joachim Giesenberg ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 26.06.2008

Thomas Grams stellv. bürgerliches Ausschussmitglied AG freierWohlfahrtsverbände 03.04.2003

Helena Graß stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 26.06.2008

Christopher Daniel Gregorczyk stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 29.09.2011

Kai Gusek ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied AG freierWohlfahrtsverbände 03.04.2003

Anja Hackert Beratendes ordentliches Mitglied Freie Wähler 14.09.2012

Merle Heitmann stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied Freie Wähler 14.09.2012

Dagmar Hildebrandt ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied CDU 30.08.2012

Rafael Jancen stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 24.05.2012

Antje Jansen ordentliches Ausschussmitglied LINKE 26.06.2008

Kirsten Jarling stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 03.04.2003

Ursula Kehl stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Bü90 26.06.2008

Joseph Romeo Temole Kemayou Beratendes Mitglied 24.05.2012

2. stv. Stadtpräsident Rolf Klinkel stellv. ordentliches Ausschussmitglied Bü90 29.01.2009

Hildegard Klöckner stellv. bürgerliches Ausschussmitglied Bü90 26.06.2008

Enrico Kreft stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 28.04.2005

Sabine Kricheldorff stellv. bürgerliches Ausschussmitglied AG freierWohlfahrtsverbände 03.04.2008

Björn Kuhlenkamp stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied BfL 29.09.2011

Eveline Kuring-Arent ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied AG freierWohlfahrtsverbände 26.06.2008

Helga Kurth-Grose Beratendes ordentliches Mitglied BfL 30.08.2012

Martin Kürle stellv. bürgerliches Ausschussmitglied LINKE 29.10.2009

Christian Lehmann stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied 22.03.2013

Jan Lindenau stellv. ordentliches Ausschussmitglied SPD 29.03.2012

Jochen Mauritz stellv. ordentliches Ausschussmitglied CDU 26.06.2008

Katja Mentz ordentliches Ausschussmitglied Bü90 24.02.2005

Cenk Nickel stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied 22.03.2013

Dirk Otten Beratendes bürgerliches Mitglied 28.01.2010

Sandra Pareira da Silva David ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 24.05.2012

Jan Rauterberg-Schulz Beratendes bürgerliches Mitglied 22.03.2013

Lutz Regenberg Beratendes bürgerliches Mitglied 31.05.2007

Susanne Reichel Beratendes ordentliches Mitglied 24.05.2012

Anette Röttger stellv. ordentliches Ausschussmitglied CDU 26.06.2008

Ingo Schaffenberg stellv. ordentliches Ausschussmitglied SPD 26.06.2008

Michael Scholz stellv. bürgerliches Ausschussmitglied FDP 30.08.2012

Roswitha Schumacher stellv. bürgerliches Ausschussmitglied CDU 26.06.2008

Dennis Schwentuchoswki stellv. bürgerliches Ausschussmitglied SPD 29.09.2011

Ulrike Siebdrat ordentliches Ausschussmitglied SPD 26.06.2008

Teresa Siefer stellv. bürgerliches Ausschussmitglied 26.06.2008

Henning Stabe ordentliches Ausschussmitglied CDU 26.06.2008

Alan Stein ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied FDP 28.01.2010

Susanne Sternberg stellv. bürgerliches Ausschussmitglied CDU 26.06.2008

Awin Tamu stellv. Beratendes Mitglied 24.05.2012

Silke Theuerkauff ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied CDU 26.06.2008

Jürgen Wecker stellv. bürgerliches Ausschussmitglied AG freierWohlfahrtsverbände 26.06.2008

Christian Weise stellv. Beratendes bürgerliches Mitglied 22.03.2013

Kathrin Ziese ordentliches bürgerliches Ausschussmitglied Lübecker Jugendring 03.04.2003

http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/au020.asp?AULFDNR=29&options=4&altoption=Ausschuss

 

 

 


 

 

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Geheimhaltung des Vornamens

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Vorname vom Arbeitgeber geheim gehalten wird. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 23. Januar 2008, AZ: 3 Sa 305/07) und wies damit die Klage einer Sachbearbeiterin im Jugendamt zurück. Die Klägerin hatte für sich eine Ausnahmeregelung von einer Dienstanweisung verlangt, die für alle Mitarbeiter die Angabe von Vor- und Nachnamen auf Schreiben der Behörde und in der E-Mail-Adresse vorschreibt. Die beklagte Behörde verwies hingegen darauf, dass die Nennung der Vornamen einen Beitrag zu mehr Transparenz und einem bürgerfreundlichen Auftritt leisten solle.

Zu den Aufgaben der Klägerin zählt unter anderem, Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen oder Verwahrlosung nachzugehen und notfalls Kinder aus ihren Familien herauszunehmen und anderweitig unterzubringen. Um ihre Privatsphäre zu schützen, ist die Klägerin weder im Telefonbuch noch im Internet aufzufinden. Zudem hat sie beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre einrichten lassen. Durch die Dienstanweisung sah die Klägerin ihre Anonymität gefährdet. Eltern könnten über ihren Vornamen auch ihre Adresse herausfinden und sie belästigen oder sogar tätlich angreifen, argumentierte die Sachbearbeiterin. 

Die Richter folgten diesen Bedenken nicht. Im vorliegenden Fall wiege das Direktionsrecht des Arbeitgebers schwerer als der Schutz der Privatsphäre. Denn nach allgemeinem Rechtsempfinden sei der Vorname einer Person nicht geheim. Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Nennung des Vornamens die Sicherheit der Betroffenen gefährde. Dafür gebe es aber hier keine Anhaltspunkte. Wer den Wohnort der Klägerin herausfinden wolle, müsse sie auf dem Heimweg verfolgen, Kollegen ausfragen oder ähnliche Ermittlungen anstellen. Diese Möglichkeiten bestünden jedoch unabhängig davon, ob der Vorname bekannt sei.

ddp.djn/rog/rab © ddp

20.03.2008

http://www.live-pr.com/arbeitnehmer-haben-keinen-anspruch-auf-r1048186491.htm

 

 

 

 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Aktenzeichen: 3 Sa 305/07

öD 6 Ca 955 b/07 ArbG Lübeck

(Bitte bei allen Schreiben angeben!)

Verkündet am 23.01.2008

gez. …

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Urteil

Im Namen des Volkes

In dem Rechtsstreit pp.

hat die 3. Kammer des auf die mündliche Verhandlung vom 23.01.2008 durch die

Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht … als Vorsitzende und d. ehrenamtlichen

Richter … als Beisitzer und d. ehrenamtliche Richterin … als Beisitzerin

für Recht erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck

vom 19.06.2007 – öD 6 Ca 955 b/07 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a

ArbGG verwiesen.

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Weisung der Beklagten gegenüber der Klägerin,

ihren Vornamen im dienstlichen Verkehr anzugeben, rechtmäßig ist.

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Die Klägerin ist langjährige Angestellte bei der Beklagten. Sie ist Sachbearbeiterin im Bereich Familienhilfe/Jugendamt. Sie erhält ihre Arbeitsaufträge in der Mehrzahl durch Meldungen von Dritten (Kindergärten, Schule, Kinderärzte, Kinderpsychologen etc.). Die Klägerin hat dann Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufzunehmen. Sie hat notfalls Kinder aus der Familie herauszunehmen und fremd unterzubringen. Die Kinder kommen oftmals unstreitig aus einer äußerst problembehafteten Sozialisation. Im Umgang mit den Erziehungsberechtigten gibt es Berührungspunkte mit der Drogenszene, mit Alkoholabhängigen etc. Der Umgangsstil dieser Eltern/Elternteile gegenüber der Klägerin ist keinesfalls als „gepflegt und distanziert“ zu bezeichnen. Die Klägerin arbeitet insoweit unstreitig in einem konfliktträchtigen Umfeld. Die Beklagte strebt ein Auftreten als bürgerfreundlicher Dienstleister an, der sich transparent darstellt und eine Kommunikation mit dem Bürger mit möglichst niedrigen Hemmschwellen gewährleisten möchte. Im Zuge dessen sollen die Mitarbeiter der Beklagten unter anderem nach außen mit vollständiger Namensnennung (Vor- und Nachname) auf dem Briefpapier und in E-Mail-Adressen auftreten. Das Außenauftreten der Mitarbeiter bei der Beklagten ist – noch – nicht einheitlich. Der Bürgermeister hat es nach wie vor den jeweiligen Bereichsleitern freigestellt, den Vornamen in den Bereichen zu nennen. Der größte Teil der Bereiche tritt mittlerweile unter Nennung des Vornamens nach außen hin auf. Anfang 2007 erhielten die Mitarbeiter der Beklagten im Zuge der Modernisierung und Technisierung ihrer Arbeitsplätze auch eine externe E-Mail-Adresse. Sie lautet einheitlich wie folgt: Vorname.Name@luebeck.de.

Im Laufe des Jahres 2006 erhielt der Bereich Familienhilfe/Jugendamt eine neue Bereichsleitung. Diese verfügte mit Datum vom 14.12.2006, dass alle Mitarbeiter/innen dieses Bereiches ab 02.01.2007 im schriftlichen Kontakt nach außen stets den Vor- und Zunamen sowohl im Briefkopfbogen als auch unter der Unterschrift vollständig zu nennen haben. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass bei der im Briefkopfbogen aufzuführenden E-Mail-Adresse der vollständige Vor- und Nachname entsprechend

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der Vorgabe verwendet wird. Mit der jeweiligen Vornamensnennung ist die Klägerin nicht einverstanden. Die Klägerin hütet sorgsam ihre Privatsphäre. Sie ist nicht im Telefonbuch eingetragen, im Internet nicht auffindbar, tritt im Internet nur anonym oder pseudonym auf und hat beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre bzgl. ihrer Daten einrichten lassen. Die Klägerin war und ist der Ansicht, die Anweisung der Beklagten zur Vornamensnennung stelle einen unzulässigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht dar. Sie hat daher die vorliegende Klage, gerichtet auf die Entfernung des Vornamens aus der dienstlichen E-Mail-Adresse und Feststellung des Nichtbestehens einer Verpflichtung zur Vornamensnennung auf dienstlichen Schreiben eingereicht. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das geschah im Wesentlichen mit der Begründung, die Anweisung der Beklagten sei von ihrem Direktionsrecht gedeckt, vom Ziel bürgernahen Auftretens gerechtfertigt und greife nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Gegen dieses der Klägerin am 17.07.2007 zugestellte Urteil legte sie am 26.07.2007 Berufung ein, die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist begründet wurde. Die Klägerin vertritt nach wie vor die Ansicht, die Anweisung verstoße gegen die aktuelle AGA II 1/31 (Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Sprache). Die Vornamensnennung sei darüber hinaus nicht erforderlich und gehe über das zumutbare Maß hinaus. Die Klägerin befürchtet durch die Vornamensnennung ermöglichte Belästigungen oder gar Angriffe im Rahmen ihres Privatlebens. Daher ist ihres Erachtens die Verpflichtung zur Vornamensnennung unverhältnismäßig. Auch datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stünden der Verfügung entgegen. Der Schutz ihrer Privatsphäre sei höherwertig als der abstrakte Wunsch der Beklagten nach mehr Bürgernähe. Die Klägerin beantragt,

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1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Lübeck Aktenzeichen öD 6 Ca 955 b/07, verkündet am 19.06.2007, verpflichtet, aus der dienstlichen E-Mail-Adresse der Klägerin deren Vornamen zu entfernen.

2. Es wird unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Lübeck öD 6 Ca 955 b/07, verkündet am 19.06.2007, festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, auf ausgehenden dienstlichen Schreiben ihren Vornamen anzugeben.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. Sie hält das angefochtene Urteil sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht für zutreffend. Sie trägt vor, dass auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Klägerin keine konkrete Gefährdungserhöhung durch die Vornamensnennung ersichtlich sei. Insoweit handele es sich ausschließlich um abstrakte Befürchtungen der Klägerin. Nach den auch schon vor Erteilung der Anweisung vom 14.12.2006 eingeholten Erfahrungsauswertungen aus anderen Bereichen gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Bürger gegenüber Mitarbeitern infolge der Vornamensnennung ihr Auftreten nachteilig verändert hätten und aggressiver aufträten. Die Beklagte habe das konkrete Ziel, nicht mehr als staatliche Hoheitsbehörde aufzutreten, sondern sich als bürgernaher Dienstleister zu präsentieren. Vor diesem Hintergrund habe der von der Klägerin begehrte Schutz ihrer Privatsphäre zurückzutreten. Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf den mündlich vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen Bezug genommen. Entscheidungsgründe I. Die Berufung ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und innerhalb der Berufungsbegründungsfrist auch begründet worden.

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II. Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und darauf abgestellt, dass die Anweisung der Beklagten zur Verwendung des Vornamens bei dienstlichen Schreiben sowie die Aufnahme des Vornamens in die E-Mail-Adresse vom Weisungsrecht der Beklagten gedeckt ist und nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verstößt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vorab auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils verwiesen (§ 69 Abs. 2 ArbGG). Lediglich ergänzend und auch auf den neuen Vortrag der Parteien eingehend wird folgendes ausgeführt: 1. Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das auf dem Arbeitsvertrag beruhende Weisungsrecht des Arbeitgebers gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Bei der Ausübung dieses Rechts steht dem Arbeitgeber regelmäßig ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu. Insoweit hat der Arbeitgeber das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen festzulegen (BAG vom 27.03.1980 – 2 AZR 506/78 – zitiert nach JURIS; BAG vom 24.04.1996 – 5 AZR 1031/94 – zitiert nach JURIS). Das Weisungsrecht darf regemäßig nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (§ 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB). Dabei hat der Arbeitgeber alle wesentlichen Umstände des Falles abzuwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG aaO; BAG vom 11.02.1998 – 5 AZR 472/97 – zitiert nach JURIS; BAG vom 23.06.1993 – 5 AZR 337/92 – zitiert nach JURIS). Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Im Rahmen des Weisungsrechts sind die Grundrechte des Arbeitnehmers zu beachten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Weisungsberechtigte einen Entscheidungsspielraum hat (vergl. Erf.-Kom. zum Arbeitsrecht, 8. Aufl.2008, Rd.-Ziff. 278 zu § 611BGB mwN).

2. Die Entscheidung des Arbeitgebers für einen „personalisierten“ Behördenauftritt obliegt grundsätzlich seinem Organisationsermessen (OVG Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007 – 2 A 10413/07 – zitiert nach Juris). Die Anordnung der Nennung von Vor- und Nachnamen der jeweiligen sachbearbeitenden Mitarbeiter/innen in der Geschäftskorrespondenz sowie in der E-Mail-Adresse, - hier für den Bereich Familienhil-

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fe/Jugendamt -, betrifft das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer. Vorgaben für die Form von Geschäftsbriefen sind unerlässlich für Unternehmen. Korrespondenz ist Teil der Kommunikation mit den Außenstehenden, die zu der von den Sachbearbeitern geschuldeten Arbeitsleistung gehört (vergl. BAG vom 08.06.1999 – 1 ABR 67/98 – zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 17 f.; OVG Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007 – 2 A 10413/07 – zitiert nach JURIS). Derartige Anordnungen der Nennung von Vor- und Nachnamen verletzen in der Regel nicht das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mitarbeiter, da der Vorname einer Person nach allgemeinem Rechtsempfinden keiner besonderen Geheimhaltung bedarf. Der Vorname dient ebenso wie der Nachname der Individualisierung. Er gilt nicht gemeinhin als eine besondere intime Eigenschaft einer Person oder als Geheimnis (vergl. LAG Köln vom 25.08.1998 – 13 TaBV 17/98 – zitiert nach JURIS Rz. 46). Die Aufnahme einer Tätigkeit, die Außenkontakte beinhaltet, garantiert bereits von vornherein keine Anonymität. Der Wunsch nach Anonymität muss gegenüber den betrieblichen Interessen, dem Verhandlungspartner besondere Offenheit und Transparenz zu vermitteln, in der Regel zurücktreten (vergl. LAG Köln vom 25.08.1998 – 13 TaBV 17/98 – zitiert nach JURIS). Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn einer solchen Bekanntgabe Sicherheitsbedenken entgegenstehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz a.a.O). 3. Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist die Anordnung der Beklagten vom 14.12.2006 rechtlich nicht zu beanstanden. Die Beklagte hat alle wesentlichen Interessen und Umstände beachtet, sorgfältig abgewogen und sodann ohne Überschreitung ihres Entscheidungsspielraums die Vornamensnennung im Geschäftsverkehr des Bereiches Familienhilfe/Jugendamt angewiesen.

a) Die von der Beklagten von ihrem Organisationsermessen ausgehende Anordnung zur Nennung von Vor- und Nachnamen auf Geschäftspapier und in der E-Mail-Adresse verfolgt das Ziel, die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen, Zugangsschwellen für den Bürger abzusenken und nicht von interner Weiterleitung abhängige Anfragen zu ermöglichen. Gegen ein solches Ziel bestehen generell keine rechtlichen Bedenken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, aaO). Das Ziel einer „persönlichen“ Verwaltung ist Ausdruck eines modernen staatlichen Selbstverständnisses und öf-

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fentlichen Dienstes. Es ist in diesem Zusammenhang allgemein anerkannt, dass die Nennung von Vor- und Nachnamen der Sachbearbeiter/innen mit Außenkontakten ein Schritt auf dem Weg dahin ist, staatliches Handeln transparenter zu machen und Zugangsschwellen für den Bürger abzusenken. Er ist als einer von vielen Schritten geeignet, hierarchisches Auftreten abzubauen, aufgeschlossener Behördenleistungen in Anspruch nehmen zu lassen, verbindlicheren Kontakt zum Sachbearbeiter/zur Sachbearbeiterin der eigenen persönlichen Angelegenheit zu bekommen und Offenheit der Behörde zu signalisieren. Dieses Interesse verfolgt die Beklagte im Zusammenhang mit ihrer Anweisung vom 14.12.2006. b) Dem steht der Wunsch der Klägerin gegenüber, dass größtmögliche Anonymität im Hinblick auf ihre Person, ihren Namen, ihren Vornamen, ihre Daten, ihr privates Umfeld gewahrt wird. Sie möchte selbst entscheiden, wem sie ihren Vornamen offenbart. Dieser Wunsch nach größtmöglicher Wahrung ihrer Privatsphäre ist zweifelsfrei ihrem Persönlichkeitsrecht zuzuordnen. c) Er überwiegt jedoch vorliegend auch unter Berücksichtigung des konfliktträchtigen Tätigkeitsbereiches der Klägerin nicht das von der Beklagten angestrebte Ziel, als bürgernaher Dienstleister aufzutreten. aa) Bliebe es dem jeweiligen Sachbearbeiter/der jeweiligen Sachbearbeiterin überlassen zu entscheiden, welche äußere Gestalt geschäftlichen Schreiben gegeben wird, so kann die hieraus resultierende Vielfalt gerade nicht das gewünschte größt-mögliche einheitliche personalisierte Auftreten der gesamten Behörde herbeiführen.

bb) Die Beklagte hat vor Erteilung der Anweisung eine Bereichsverhandlung durchgeführt, um Argumente und Bedenken der Mitarbeiter zu sammeln und berücksichtigen zu können. Die Beklagte hat im Anschluss daran Erfahrungen aus anderen Bereichen ihrer Verwaltung, in denen die Sachbearbeiter/innen bereits unter Nennung von Vor- und Nachnamen in der Geschäftskorrespondenz auftraten, gesammelt und ausgewertet, um feststellen zu können, ob sich das Verhalten der Bürger seit Vornamensnennung nachteilig verändert hat. Letzteres wurde nicht festgestellt. Es gab keinerlei Erfahrungen, dass Bürger durch die Nennung des Vor- und Nachnamens gegenüber Mitarbeitern aggressiver aufgetreten sind. Bisher ist nach dem unbestrit-

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tenen Vorbringen der Beklagten insoweit überhaupt kein die natürliche Distanz missachtendes Verhalten von Bürgern gegenüber Mitarbeitern aufgetreten, dass in einen Zusammenhang mit der Vornamensnennung gebracht werden könnte. cc) Darüber hinaus sind auch keinerlei konkrete Anhaltspunkte, Erlebnisse, Erfahrungswerte oder ähnliches vorhanden, die die Befürchtung der Klägerin, durch die Vornamensnennung werde die Privatsphäre leichter identifizierbar, bestätigen. Das diesbezügliche Vorbringen der Klägerin ist ausschließlich abstrakt. Es existiert keinerlei konkretes Vorkommnis in der Behörde der Beklagten, dem entnommen werden könnte, die Vornamensnennung führe zur Erhöhung des Gefährdungspotentials, dem die Klägerin als Sachbearbeiterin im Bereich Familienhilfe/Jugendamt ausgesetzt ist. Auch die von der Klägerin geschilderten Vorfälle aus der Vergangenheit haben weder zeitlich noch unter sonstigen Gesichtspunkten irgendeinen Zusammenhang mit einer Namensnennung oder ihrer Privatsphäre. Es handelt sich vielmehr ausschließlich um die Schilderung von allgemeinen Vorkommnissen aus dem sich aus dem Zuständigkeitsbereich der Klägerin ergebenden konfliktträchtigen Umfeld. dd) Die Privatsphäre der Klägerin ist auch im Übrigen hinreichend geschützt. Wird sie nicht persönlich auf dem Weg von ihrer Arbeitsstelle zu ihrem Privatbereich verfolgt, oder wird nicht ein Kollege/eine Kollegin ausgefragt, kann niemand angesichts des fehlenden Telefonbucheintrages, der Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt, fehlender Internetauftritte etc. normalerweise in Erfahrung bringen, wo die Klägerin wohnt, um so in ihre Privatsphäre einzudringen. Nach dem ausdrücklichen Vorbringen der Klägerseite in der Berufungsverhandlung ist jedoch gerade dies die Hauptbefürchtung der Klägerin. Es geht ihr nicht um ihr allgemeines Berufsrisiko am Arbeitsplatz. Es geht ihr ausschließlich um die Sicherung ihrer Privatsphäre. Eine mögliche Verfolgung der Klägerin z. B. von der Arbeitsstelle bis zu ihrem Wohnbereich ist jedoch unabhängig von der Vornamensnennung. Gegen eine solche Möglichkeit gibt es für niemanden einen Schutz.

ee) Die Anweisung vom 14.12.2006 verstößt auch nicht gegen das Datenschutzgesetz. Die von der Klägerin angeführten Berichte des Berliner Landesdatenschutz-

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beauftragten und des Thüringischen Landesdatenschutzbeauftragten stellen lediglich das Erfordernis der Nennung des Vornamens unter allgemeinen Gesichtspunkten in Frage. Sie ordnen es zu Recht aber nicht als datenschutzrechtlich unzulässig ein. ff) Letztendlich verstößt die Anweisung auch nicht gegen die aktuellen Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männer in der Sprache (AGA II 1/31). Diese Grundsätze haben einen gänzlich anderen Regelungsbereich als die streitbefangene Anweisung vom 14.12.2006. gg) Sollte sich in der Zukunft erweisen, dass gerade in bestimmten Tätigkeitsbereichen von Behörden mit besonderem Konfliktpotential durch die Nennung des Vornamens der Sachbearbeiter/innen - anders als in anderen Verwaltungsbereichen -, die Distanz des Verhandlungspartners deutlicher abgebaut wird und sie zu erhöhter Aggressivität führt, wäre die Anweisung der Beklagten gegebenenfalls zu überdenken. 4. Vor diesem tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund muss das Interesse der Klägerin am größtmöglichen Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber dem Interesse der Beklagten, ein einheitliches Auftreten als bürgernaher Dienstleister herbeizuführen, zurücktreten. Die Anweisung der Beklagten vom 14.12.2006, im dienstlichen Verkehr mit Außenwirkung den Vornamen anzugeben, ist von ihrem Entscheidungsspielraum gedeckt. Die Klage ist daher zu Recht abgewiesen worden, so dass die Berufung zurückzuweisen war. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO. Die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 ArbGG liegen nicht vor, so dass die Revision nicht zuzulassen war. gez. … gez. … gez. …

 

http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/unid/955AA220B38A6221C1257409003606E5/$FILE/U_3Sa305-07_23-01-2008.pdf

 

 


 

 

Streit um Sorgerecht endet in SEK-Einsatz

An der Krugkoppel in Kücknitz kam es am frühen Sonntagabend um kurz vor 18 Uhr zu einem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei. Hintergrund war ein Streit um das Sorgerecht.

Ein Rettungswagen und ein Notarzt gingen in Stellung, dann fuhren die zivilen Transporter der SEK vor. Die mit umfangreicher Schutzkleidung ausgerüsteten Beamten stürmten das Haus und konnten den Mann überwältigen. Verletzt wurde niemand.

Eine 29-jährige Lübeckerin hatte sich bei der Polizeistation Kücknitz gemeldet und Strafanzeige gegen ihren 32-jährigen Ehemann erstattet. Nach ihren Angaben hatte es sich in der noch gemeinsamen Wohnung der sich in Trennung befindenden Ehepartner ein Streit um das Sorgerecht der beiden drei und sieben Jahre alten Kinder entwickelt. Im Verlaufe des Streits soll der Ehemann damit gedroht haben, gegen seine Frau und den beiden Kindern Gewalt anzuwenden, wenn die Frau mit den gemeinsamen Kindern das Haus verlässt. Nach einer darauf folgenden Rangelei konnte die 29-Jährige das Haus verlassen und hat die Polizeistation aufgesucht.

Die Polizeidirektion Lübeck ist daraufhin von einer möglichen Gefährdungslage zum Nachteil der Kinder ausgegangen und hat vorsorglich das Spezialeinsatzkommando alarmiert. Zahlreiche Einsatzkräfte begaben sich anschließend auf den Weg zum Objekt im Forstweg und trafen vorbereitende Maßnahmen für einen möglichen Ernstfall.

Noch bevor die Polizei in das Mehrfamilienhaus gelangen konnte, hatte sich die Situation entspannt. Familienangehörige erschienen gegen 17.30 Uhr vor dem Haus auf dem Grundstück. Als der 32-jährige Ehemann die Haustür öffnete, um den Besuch zu empfangen, konnte er von Beamten des Spezialeinsatzkommandos widerstandslos festgenommen werden. Der 32-Jährige war nicht bewaffnet. Kurz darauf wurde er von Polizeibeamten der Kriminalpolizei überstellt, die noch am Abend weitere Maßnahmen getroffen hat.

Den beiden Kindern ist nach ersten Einschätzungen nichts zugestoßen, sie sind unverletzt geblieben. Die 29-jährige Ehefrau und die beiden kleinen Kinder werden die kommende Nacht bei Bekannten verbringen.

Die Kriminalpolizei Lübeck prüft derzeit, inwieweit hier Straftatbestände in Betracht kommen, die Ermittlungen werden noch andauern.

In Kücknitz kam es am frühen Sonntagabend zu einem SEK-Einsatz. Ein Mann soll gedroht haben, sich und seinen Kindern etwas anzutun. Fotos: VG

http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=48395&PHPSESSID=6056480a1a7c5c0200d71902efb06d48

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie es denn wirklich war, wir werden es wohl nie erfahren. Eines ist schon mal sicher, die Frau ist die gute und der Mann der Böse, so wie im Märchen vom Rotkäppchen und dem Wolf. Da fühlt man sich doch in seinem eingeengten Weltbild mal wieder bestätigt. Und das soll gefälligst auch so bleiben.

 

 

 


 

 

Familiendrama

Dreijähriger findet erschossene Eltern

27. Mai 2008

Ein drei Jahre alter Junge hat seine Eltern tot in der Wohnung im Landkreis Regensburg gefunden. Das blutverschmierte Kind lief nach Angaben der Polizei am Dienstag auf die Straße. Als eine besorgte Autofahrerin anhielt, sagte das Kind, Mutter und Vater seien blutend im Haus. Die alarmierten Polizisten entdeckten daraufhin die beiden etwa 40 Jahre alten Eheleute erschossen am Boden liegend. Neben ihnen lagen zwei Pistolen.

Die Hintergründe der Tat in der Ortschaft Zeitlarn waren zunächst unklar. Ob einer der beiden Partner den anderen erschossen und sich dann selbst umgebracht hat oder ob der Schütze ein Dritter war, ist noch offen. Die Polizei schließt nach Angaben eines Sprechers einen Selbstmord nicht aus. Das Ehepaar hinterlässt noch zwei zehn und 13 Jahre alte Kinder, die zum Tatzeitpunkt in der Schule waren. Die beiden Mädchen und der Dreijährige werden von Kriseninterventionsteams und dem Jugendamt betreut.

 

Achtjähriger tot im Bad

Bei einem weiteren rätselhaften Fall in Lübeck entdeckte die Polizei in einer Wohnung die Leiche eines Achtjährigen, dessen Mutter nicht ansprechbar auf dem Sofa lag. Ob der Junge durch ein Unglück oder durch Fremdeinwirkung ums Leben kam, war zunächst unklar. Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung gab es nicht.

Erste Erkenntnisse deuteten laut Polizei darauf hin, dass die 45-jährige Mutter versucht hat, sich selbst das Leben zu nehmen. Sie werde medizinisch versorgt, Lebensgefahr bestehe nicht, sagte ein Polizeisprecher. Die Frau war zunächst nicht vernehmungsfähig. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion der Leiche des Kindes an. Mit einem Ergebnis wurde am Dienstag nicht mehr gerechnet.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~EE09878E8352E468C97435B867EB03B42~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 


 

 

Mann erschlägt Ex-Frau mit Beil auf offener Straße

Grausame Szenen in Lübeck: Mit einem Beil hat ein 37-Jähriger seine Ex-Frau erschlagen. Nach Angaben der Polizei war die 36-Jährige mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause, als der Täter plötzlich auf sie losging.

Lübeck - Die 36-Jährige war auf der Stelle tot. Eine Polizeibeamtin, die nicht im Dienst war, wurde zufällig Zeugin der Tat. Sie nahm die Verfolgung auf und konnte den Flüchtigen nach wenigen Metern stellen. Der 37-Jährige soll die Tat gestanden haben, er befindet sich in Untersuchungshaft.

Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler war es in der Vergangenheit mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen den geschiedenen und getrennt lebenden Eheleuten gekommen. "Dabei ist die Frau offenbar auch mehrfach geschlagen worden", sagte Polizeisprecher Frank Doblinski. Die Frau hinterlasse eine siebenjährige Tochter und einen vierjährigen Sohn.

jdl/AP

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525733,00.html

 

29.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Polizeisprecher Frank Doblinski sagt: "Die Frau hinterlasse eine siebenjährige Tochter und einen vierjährigen Sohn."

Dies lässt vermuten, dass Totschläger nicht der Vater der beiden Kinder wäre, doch wie man wenig später erfährt, ist es doch der Vater gewesen. Warum der Polizeisprecher nicht gleich mitteilt, dass der Totschläger auch der Vater ist bleibt unklar. So wie wohl manches in der Sache unklar bleiben wird. 

 

 


 

 

 

Beil-Mord: War es ein Streit ums Sorgerecht?

Der schreckliche Beil-Mord von Lübeck - jetzt zeichnet sich ein mögliches Motiv ab: Estratios K. (l.) hatte am Tag vor der grausamen Tat einen Sorgerechtsstreit um die beiden gemeinsamen Kinder verloren. Fotos: Holger Kröger

Lübeck - Einen Tag vor der Bluttat hatte der Mörder einen Sorgerechtsstreit gegen seine Frau verloren. Die Polizei rechtfertigt unterdessen ihr Handeln in dem Fall.

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Ein verlorener Sorgerechtsstreit war möglicherweise das Motiv für den Beil-Mord von Marli. Wie die LN gestern erfuhren, hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am 27. Dezember in zweiter Instanz die Klage von Estratios K. abgewiesen, das Sorgerecht für die beiden Kinder zu gleichen Teilen auf ihn und seine Ex-Frau Kalliopi T. zu verteilen. Wie zuvor das Amtsgericht Lübeck hatte das OLG K. zwar gestattet, seine Kinder einmal pro Woche zu besuchen, das Sorgerecht aber allein der Mutter zugesprochen. Einen Tag nach dem Urteil musste Kalliopi T. sterben.

Das Unfassbare daran: Mit dem Mord an der Mutter ist das Sorgerecht jetzt tatsächlich auf den Vater als engsten Angehörigen übergangen. "Nur das Amtsgericht kann jetzt das Sorgerecht auf den Großvater übertragen, der sich zurzeit auch um die Kinder kümmert", so Stadtsprecher Matthias Erz auf Anfrage. "Das Jugendamt wird die Familie dabei natürlich unterstützen."

Unterdessen laufen die Ermittlungen gegen K. weiter: "Der Beschuldigte hat sich zur Sache bisher noch nicht geäußert, hat aber bereits Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen", sagt Lübecks Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Wille.

Die Familie des Opfers macht Polizei und Justiz für den Tod von Kalliopi T. mitverantwortlich. Nach einer Messerattacke gegen seine Ex-Frau am 22. September hätte die Polizei Estratios K. in Haft nehmen müssen, klagen der Vater und die beiden Brüder des Opfers. Polizeisprecher Frank Doblinski rechtfertigt das Vorgehen: "Es hat damals keine Rechtsgrundlage gegeben, den Beschuldigten weiter festzuhalten." Nach Angaben des Polizeisprechers habe es seit dem Jahr 2005 insgesamt acht Polizeieinsätze im Umfeld der Familie gegeben, an denen nicht nur die geschiedenen Ehepartner, sondern auch andere Familienmitglieder beteiligt gewesen seien. Das Einsatzspektrum habe von Beleidigung über Nötigung bis hin zu Körperverletzung gereicht. Zwischenzeitlich habe es aber immer wieder Versuche der Familie gegeben, den Streit friedlich zu beenden.

"Der Fall vom 22. September hatte aber eine ganz andere Qualität", räumt Doblinski ein. K. habe seine geschiedene Frau mit einem Messer bedroht und versucht, von der Familie Geld zu erpressen. Kalliopi T. wurde dabei mit dem Messer am Bein verletzt. K. wurde nach der Tat kurzzeitig in Gewahrsam genommen und wegen des Verdachts auf Bedrohung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt.

"Bei uns ist dieser Fall damals nur als eine Routineangelegenheit und auch erst zwei Monate nach der Tat eingegangen, ohne einen Hinweis auf besondere Dringlichkeit", so Heinrich Wille. Ob die Einschätzung der Polizei damals richtig war, könne er derzeit noch nicht beurteilen. "Aber im Licht der heutigen Ereignisse hätte man wohl zu einem anderen Schluss kommen müssen." Polizeisprecher Doblinski: "Es gab keine einschlägigen Vorstrafen. Wäre das der Fall gewesen, hätten die Kollegen möglicherweise anders gehandelt. Aber das ist nur Spekulation."

Tatsächlich ist Estratios K. bisher lediglich wegen zwei Drogendelikten verurteilt, für die er insgesamt zwei Jahre Haft in Stuttgart verbüßt hatte. Andere Verfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung seien laut Staatsanwaltschaft von der inzwischen getöteten Ehefrau in "gegenseitigem Einvernehmen" zurückgezogen worden.

Von Oliver Vogt, LN

http://www.ln-online.de/lokales/2281049

 

-online/lokales vom 03.01.2008 08:15

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da kann man sich am Amtsgericht Lübeck und am Oberlandesgericht Schleswig wohl gratulieren. Kaum hat man dem Vater nach § 1671 BGB das Sorgerecht entzogen, da haut der Mann seiner Ex-Frau mit dem Beil den Schädel ein. Wie wäre wohl die Sache ausgegangen, wenn das Amtsgericht dem Vater das Sorgerecht nicht entzogen hätte und statt dessen einen Sorgerechtspfleger eingesetzt, der bei Konflikten zwischen den beiden Eltern hätte vermitteln und schlichten können? Das hätte vermutlich der Justizkasse ein paar Tausend Euro gekostet und der Frau vielleicht das Leben gerettet. Leider scheint man an den wenigsten Gerichten so weit zu denken und so werden wir auch in Zukunft sicher noch einige Fälle vermelden müssen, in dem nach gelungener gerichtlicher Väterentsorgung, der solcherart gekränkte Vater durchdreht.

 

 


 

 

 

 

Beil-Mord: Professorin greift Behörden an

Foto: Roessler/LN

Professor Dr. Angelika Henschel (50) vom Verein „Frauen helfen Frauen“. Foto: Roessler/LN

Lübeck - Im Fall der ermordeten Kalliopi T. haben viele Hilfsinstrumente im Vorwege nicht richtig gegriffen, glaubt Professor Angelika Henschel vom Vorstand des Vereins "Frauen helfen Frauen", in dessen Trägerschaft sich das Autonome Frauenhaus in Lübeck befindet. Henschel kritisiert dabei vor allem das Jugendamt und die Gerichte. "Wir beobachten leider häufig, dass von manchen Institutionen oft so getan wird, als handele es sich bei Körperverletzungen oder Bedrohung im häuslichen Bereich lediglich um einen ,Familienstreit', nicht aber um eine vollwertige Straftat", kritisiert Henschel.

In den vergangenen Jahren habe sich, was den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt anginge, zwar vieles in Deutschland verbessert, vor allem durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes. Aber gerade bei den Mitarbeitern des Amtsgerichtes sei immer noch eine gewisse "Fortbildungsresistenz" festzustellen. "Leider sind nicht alle so sensibilisiert, dass sie auch tatsächlich die Problematik erkennen, mit denen die Frauen tagtäglich konfrontiert sind", sagt die Sozialwissenschaftlerin der Universität Lüneburg.

Selbst nach der Messer-Attacke gegen Kalliopi T. seitens ihres Mannes im September hat das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Mann in einem Eilverfahren zurückgewiesen. "Es gab widersprüchliche Vorträge der beiden Parteien", begründet Gerichtssprecherin Corinna Wickers gegenüber den LN. Da es keine direkten Zeugen des Vorfalls gab, seien die Vorwürfe letztlich nicht zu beweisen gewesen. Der Vorfall wurde zwar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, zu einer Verhandlung war es bisher aber noch nicht gekommen.

Henschel zufolge habe die Interventionskette nach dem Vorfall vom 22. September nicht funktioniert. "In Niedersachsen zum Beispiel gibt die Polizei die Daten in so einem Fall direkt an Hilfseinrichtungen weiter, die dann mit der Frau Kontakt aufnehmen. Das ist hier offensichtlich unterblieben." Ein Fehler sei es auch gewesen, Estratios K. ein Besuchsrecht für seine Kinder einzuräumen. "Dadurch hat man dem Täter immer wieder die Möglichkeit gegeben, Zugriff auf die Frau zu nehmen", sagt die 50-Jährige. Ihrer Ansicht nach habe das Jugendamt in diesem Fall sehr fahrlässig gehandelt. "Leider wird dann oft so argumentiert, dass der Mann vielleicht ein miserabler Ehemann, aber deswegen nicht unbedingt auch ein schlechter Vater sein muss", hat die Professorin erlebt.

Stadtsprecher Matthias Erz rechtfertigt dagegen jedoch das Verhalten des Jugendamtes in der Angelegenheit. "Uns lagen keine Erkenntnisse vor, dass der Vater zu Gewalttätigkeiten neigt." Aus diesem Grunde habe man nicht anders handeln können.

Doch spätestens nach dem Vorfall vom 22. September hätten Gerichte und Jugendamt reagieren und das Umgangsrecht für Estratios K. aussetzen müssen, ist Angelika Henschel überzeugt. "Natürlich wäre auch das kein hundertprozentiger Schutz für die Frau gewesen, wenn alle gerichtlichen und behördlichen Maßnahmen getroffen worden wären", räumt die Professorin ein. Gleichwohl wäre der Täter im Vorwege leichter zu kontrollieren gewesen.

Oftmals werde von den Institutionen aber unterschätzt, dass es bei Gewalt zwischen Ehepartnern um mehr geht als einen Familienstreit, sondern bisweilen sogar um Leben und Tod. "Damit bleibt ein Fall wie dieser immer noch ein Extremfall - aber während des 30-jährigen Bestehens des Frauenhauses haben wir leider schon mehrere Todesfälle erlebt." Statistiken würden sogar belegen, dass jede dritte bis vierte Frau bereits einmal Gewalt in einer Beziehung erlebt habe.

Von Oliver Vogt, LN

http://www.ln-online.de/artikel/2281603/Beil-Mord:_Professorin_greift_Beh%F6rden_an.htm

Posteingang 04.01.2008

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Natürlich wäre auch das kein hundertprozentiger Schutz für die Frau gewesen, wenn alle gerichtlichen und behördlichen Maßnahmen getroffen worden wären", räumt die Professorin ein. Gleichwohl wäre der Täter im Vorwege leichter zu kontrollieren gewesen.", erfahren wir von Professor Dr. Angelika Henschel (50) vom Verein „Frauen helfen Frauen“, bei der offenbar der Wunsch die Mutter ihres Gedanken ist.

Man kann im Gegensatz zu Frau Henschel annehmen, dass die gerichtliche Verweigerung des Umgangsrechtes, die von der Frauenhausbewegung kampagnenartig gefordert wird, zu mehr Gewalt von Vätern gegen Mütter führt, denn Gewalt entsteht bei Männern oft in Ohnmachtsituationen, was eine Professorin an der Universität Lüneburg eigentlich wissen müsste. Wer Umgangsauschlüsse fordert, erinnert nicht nur an den CDU-Populisten und Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch, der harte Strafen für ein probates Mittel der Kriminalitätsbekämpfung hält, sondern der fördert letztlich sicher auch mehr statt weniger Gewalt.

 

 


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