Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

 

Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Bad Windsheim

 

Hausanschrift: 

Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Telefon: 09161 / 92-0

Fax: 09161 / 92-106

 

E-Mail: info@kreis-nea.de

Internet: www.kreis-nea.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (01/2018)

Visuelle Gestaltung: akzeptabel

Informationsgehalt: noch verbesserungsfähig

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: vorhanden

 

 

Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (amtlich Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) liegt im Nordwesten des bayerischen Regierungsbezirks Mittelfranken. Nachbarkreise sind im Norden der Landkreis Kitzingen und der Landkreis Bamberg, im Osten der Landkreis Erlangen-Höchstadt, im Süden die Landkreise Fürth und Ansbach und im Westen der baden-württembergische Main-Tauber-Kreis und der Landkreis Würzburg.

 

Bundesland Bayern

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 31. Dezember 2007)

Städte

1. Bad Windsheim (12.038)

2. Burgbernheim (2980)

3. Neustadt a.d.Aisch (12.317)

4. Scheinfeld (4702)

5. Uffenheim (6169)

 

Märkte

1. Baudenbach (1221)

2. Burghaslach (2505)

3. Dachsbach (1777)

4. Emskirchen (6089)

5. Ippesheim (1132)

6. Ipsheim (2145)

7. Markt Bibart (1939)

8. Markt Erlbach (5688)

9. Markt Nordheim (1150)

10. Markt Taschendorf (1029)

11. Marktbergel (1620)

12. Neuhof a.d.Zenn (2101)

13. Obernzenn (2733)

14. Oberscheinfeld (1270)

15. Sugenheim (2325)

16. Uehlfeld (3032)

 

Gemeinden

1. Diespeck (3706)

2. Dietersheim (2109)

3. Ergersheim (1138)

4. Gallmersgarten (799)

5. Gerhardshofen (2555)

6. Gollhofen (815)

7. Gutenstetten (1394)

8. Hagenbüchach (1241)

9. Hemmersheim (689)

10. Illesheim (931)

11. Langenfeld (1036)

12. Münchsteinach (1425)

13. Oberickelsheim (695)

14. Simmershofen (959)

15. Trautskirchen (1317)

16. Weigenheim (1010)

17. Wilhelmsdorf (1325)

 

 

Jugendamt Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Kreisjugendamt

http://www.kreis-nea.de/amt-verwaltung/landratsamt/abteilungen/kreisjugendamt.html

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Mitgliederliste siehe unten.

http://www.kreis-nea.de/landkreis-politik/kreistag/buergerinformationssystem/ausschuesse.html

 

 

Jugendamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses, diese konnte wir auf Website des Landkreises leider nicht finden.

Bitte auch Beratenden Mitglieder, die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Leider konnten wir auf der Website des Landkreises auch keine Mailadresse des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschussvorsitzenden finden. Vielleicht könnten Sie uns auch hier weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen Anton

www.vaeternotruf.de

19.01.2018

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch

 

 

Väternotruf Neustadt an der Aisch

Dieter Lößlein

Tannenstr. 1

90552 Röthenbach

Mobil: 0162 - 95 44 44 3

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Roland Schmidt - Sachgebietsleiter / Jugendamt Neustadt an der Aisch (ab , ..., 2011, ..., 2018)

Serby Klaus - stellvertretender Sachgebietsleiter / Jugendamt Neustadt an der Aisch (ab , ..., 2011)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen: 

Herr Müller - Landratsamt Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim (ab , ..., 2008)

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Neustadt an der Aisch 

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Stand 19.01.2018)

Die weiteren Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Bürgerdeputierte und stellvertretende Bürgerdeputierte) sowie die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind auf der Internetseite des Landkreises nicht aufgeführt. Offenbar besteht strenge Geheimhaltungspflicht  im Landkreis Neustadt an der Aisch. Die DDR lässt grüßen. 

Name Partei Art der Mitarbeit Vertreter Partei
Landrat
Weiß Helmut Landrat
stellv. Landräte
Herold Hans Stellv. Landrat
Keller Gisela Stellv. Landrätin
Schnizlein Bernd Stellv. Landrat
Kreisrätinnen/Kreisräte
Bauer Martin Ordentliches Mitglied Schwörer-Willis Barbara GRÜNE
Gareis Heike Ordentliches Mitglied Lampe Wolfgang SPD
Helm Matthias Ordentliches Mitglied Ixmeier Renate CSU
Hupp Horst Ordentliches Mitglied Schlez Hildegard FWG
Roch Helmut Ordentliches Mitglied Schmidt Gabi UWG
von Dobschütz Christian Dr. Ordentliches Mitglied Luther Armin CSU
Wust Claudia Ordentliches Mitglied Freiherr von und zu Franckenstein Paul CSU

 

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (2012)

Die weiteren Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Bürgerdeputierte und stellvertretende Bürgerdeputierte) sowie die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind auf der Internetseite des Landkreises nicht aufgeführt. Offenbar besteht strenge Geheimhaltungspflicht  im Landkreis Neustadt an der Aisch. Die DDR lässt grüßen.

Name Vorname Partei

Kerschbaum, Karin CSU

Kreß, Dr. Birgit FWG, 

Oesterer, Gertrud CSU

Pfadler, Werner FWG

Schenke, Ursula UWG

Schnizlein, Bernd SPD

Schwörer-Willis, Barbara B 90/Die Grünen

http://www.kreis-nea.de/kreistag.asp?naviid={BE4F31B4-0BF0-44A6-AF7F-367F5AF30B69}&ORGID={35B62E35-A06C-4143-A3F9-775F9E3A1E93}

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Ansbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-ansbach.de

 

 

Familienberatung Erlangen

überregionale Beratung

http://familienberatung-erlangen.de

 

 

Familienberatung Kitzingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-kitzingen.de

 

 

Familienberatung Neustadt an der Aisch

überregionale Beratung

http://familienberatung-neustadt.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Erziehungs- und Lebensfragen - Außenstelle von Neustadt/Aisch -

 Bahnhofsplatz 3

91438 Bad Windsheim

Telefon: über 09161/2577

E-Mail: eb@diakonie-neustadt-aisch.de

Internet: http://www.diakonie-neustadt-aisch.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegn Sexismus dringend abraten, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Neustadt an der Aisch

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Neustadt an der Aisch

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Neustadt an der Aisch

 

 

 


 

 

 

Frau sticht mit Messer auf Ex-Mann ein

Gestern Morgen, gegen 09.20 Uhr, versuchte eine 47-jährige Frau aus dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim ihren getrennt lebenden Ehemann mit einem Küchenmesser zu töten.

Der Mann wurde nur leicht verletzt. Das Ehepaar lebte seit einigen Wochen getrennt. Auf Wunsch der Frau kam der 46-jährige Geschädigte zur fraglichen Zeit zur ehemals gemeinsamen Wohnung. Beim Versuch die Wohnungstür aufzusperren, wurde die Tür von innen geöffnet. Die Ehefrau ging sofort mit einem Messer mit ca. 17 cm Klingenlänge auf ihren Mann los. Dabei stieß sie offensichtlich mit der Klinge gegen den Schließzylinder der Tür und die Klinge brach ab.

Der Mann, der unverletzt blieb, drängte die 47-Jährige ins Wohnzimmer. Dort ergriff die Tatverdächtige eine Metallfigur und schlug sie dem Noch-Ehemann auf den Kopf, so dass dieser eine leichte Platzwunde erlitt. Von den in der Wohnung anwesenden erwachsenen Kindern war zwischenzeitlich die Polizei und der Notarzt verständigt worden.

Die Kriminalpolizeiinspektion Ansbach hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Tatverdächtige wurde festgenommen, wegen ihres schlechten psychischen Zustandes aber zunächst in das Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Sie wird heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg zur Klärung der Haftfrage überstellt, nachdem die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt hatte.

Quelle: Kriminalpolizei Mittelfranken

 

http://www.franken-tv.de/default.aspx?ID=842&showNews=150666

18.12.2008

 


 

 

27. April 2007 - Pressemitteilung 12/07

Versuchter Brandanschlag auf Wohnhaus in Bad Windsheim aufgeklärt.

 

Am frühen Morgen des 02. Oktober 2006 wurden auf ein vornehmlich von ausländischen Mitbürgern bewohntes Haus in Bad Windsheim mehrere Brandflaschen geworfen. Im Zuge der Ermittlungen wegen der Verwüstung des jüdischen Friedhofes in Diespeck konnten von der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach nun vier Jugendliche ermittelt werden, die inzwischen eingeräumt haben, für diesen Brandanschlag verantwortlich zu sein. Zwei der Jugendlichen befinden sich bereits wegen ihrer Beteiligung an der Friedhofsschändung in Diespeck in Untersuchungshaft. Gegen zwei weitere Jugendliche wurde Haftbefehl erlassen. Auch sie befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Am 08. März 2007 wurden zwei Jugendliche aus dem Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim in Untersuchungshaft genommen. Beide sind dringend verdächtig, am 24. Februar 2007 den jüdischen Friedhof in Diespeck verwüstet zu haben. Die Jugendlichen haben nun eingeräumt auch für den Brandanschlag auf ein vornehmlich von ausländischen Mitbürgern bewohntes Haus in Bad Windsheim am frühen Morgen des 02. Oktober 2006 verantwortlich zu sein. Aufgrund der bei diesen Vernehmungen gewonnenen Erkenntnisse konnten ein 16-Jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim und eine inzwischen 18 Jahre alte Verkäuferin aus Schwabach festgenommen werden. Sie räumen ihre Beteiligung an dem Brandanschlag ein. Gegen beide wurde ein Haftbefehl wegen versuchter schwerer Brandstiftung erlassen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen begaben sich die vier Jugendlichen in der Nacht vom 01. auf den 02. Oktober 2006 zu dem Haus in Bad Windsheim um mehrere mit Benzin gefüllte Brandflaschen auf das Gebäude zu werfen. Eine der fünf in Richtung des Gebäudes geworfenen Brandflaschen entzündete sich vor der Haustür ohne diese jedoch in Brand zu setzen. Es entstand lediglich ein geringer Sachschaden.

Alle vier Jugendlichen rechnen sich dem rechten politischen Spektrum zu.

Die Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte können zurzeit nicht erteilt werden.

 

Dr. Andreas Quentin

Richter am Oberlandesgericht

Leiter der Justizpressestelle

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00508/

 

 

 


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