Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Pirmasens

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Pirmasens

Kreisfreie Stadt

 

Stadtverwaltung Pirmasens

Postfach 2763

66933 Pirmasens

 

Telefon: 06331 / 84 00

Fax: 06331 / 84 2540

 

E-Mail: stv-pirmasens@poststelle.rlp.de

Internet: http://www.pirmasens.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Pirmasens (05/2019)

Visuelle Gestaltung: misslungen. Möglicherweise den billigsten Webdesigner beauftragt, der in Rheinland-Pfalz zu finden ist.

Nutzerfreundlichkeit: misslungen - grottig. Möglicherweise den billigsten Webdesigner beauftragt, der in Rheinland-Pfalz zu finden ist.

Informationsgehalt: misslungen. "Politik" wird unter "Verwaltung" aufgeführt, das sagt einiges über die Verhältnisse in Pirmasens aus.

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: miserabel

 

 

Pirmasens ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie ist Verwaltungssitz des Landkreises Südwestpfalz, von dem sie auch umschlossen ist, und liegt am Westrand des Pfälzerwaldes.

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Stadtteile:

 

 

 

Jugendamt Pirmasens

Stadtjugendamt

Amt für Jugend und Soziales

Maler-Bürkel-Straße 33 

66954 Pirmasens

 

Telefon: (06331) 877-0

E-Mail: jugendamt@pirmasens.de

Internet: http://www.pirmasens.de/1709/Bereich_Jugend.html

 

 

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Pirmasens

Mitgliederliste im Internet nicht zu finden

 

Jugendamt Pirmasens

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

18.11.2013


Stadt Pirmasens,


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses, diese konnte wir auf Website des Landkreises leider nicht finden.

Bitte auch Beratenden Mitglieder, die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Bei der Gelegenheit wäre auch mitzuteilen, dass die Website der Stadt Pirmasens wohl zu den unschönsten in Deutschland zu zählen ist: Man könnte meinen, die Stadt Pirmasens liegt in Süditalien, wo man keinen gesteigerten Wert auf eine gute Präsentation legt.

Überdies ist an der Website der Stadt Pirmasens zu bemängeln, dass offenbar keine Namen von Mitarbeiter/innen des Jugendamtes zu finden sind, geschweige denn die Namen der Amtsleiter/innen, Abteilungsleiter/innen und Gruppenleiter/innen. Wir bitte diesen Mangel abzuhelfen, die Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Steuergelden die Gehälter der Mitarbeiter/innen finanzieren haben das verdient.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

22.05.2019

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Pirmasens

 

 

Väternotruf Pirmasens

Rainer Petry

Mozartstraße 1

66919 Hermersberg / Pfalz

Telefon: 06333 / 60 91 60

E-Mail: papa.rainer@t-online.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Braun - Jugendamt Kreis Pirmasens (ab , ..., 2019)

Frau Keisha Brown - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Kreis Pirmasens (ab , ..., 2018)

Frau Dippel - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Kreis Pirmasens (ab , ..., 2018)

Birgit Hüther - Diplom Sozialarbeiterin / Jugendamt Kreis Pirmasens (ab , ..., 2005) - 10/2005: "Die Kinder müssen sich erst mal ein halbes Jahr beruhigen". Die Diplom Sozialarbeiterin Birgit Hüther wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Kaiserslautern

überregionale Beratung

http://familienberatung-kaiserslautern.de

 

 

Familienberatung Landau in der Pfalz

überregionale Beratung

http://familienberatung-landau-pfalz.de

 

 

Familienberatung Landstuhl

überregionale Beratung

http://familienberatung-landstuhl.de

 

 

Familienberatung Neustadt an der Weinstraße

überregionale Beratung

http://familienberatung-neustadt-weinstrasse.de

 

 

Familienberatung Pirmasens

überregionale Beratung

http://familienberatung-pirmasens.de

 

 

Familienberatung Zweibrücken

überregionale Beratung 

http://familienberatung-zweibruecken.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung

Klosterstr. 9a 

66953 Pirmasens

Telefon: 06331 / 2740-30

E-Mail: eel.pirmasens@caritas-speyer.de

Internet: http://www.erziehungs-ehe-lebensberatung-pirmasens.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Mitarbeiter/innen: Herr Haas (2016), Elena Groh - M. Sc. Psych (2019)

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Erziehungs- und Familienberatung

Waisenhausstr. 5

66954 Pirmasens

Telefon: 06331 / 22360

E-Mail: erziehungsberatung.pirmasens@diakonie-pfalz.de

Internet: http://www.diakonie-pfalz.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen: Frau Gortner

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Stadtverwaltung Pirmasens Amt für Jugend und Soziales

66954 Pirmasens

Maler-Bürkel-Str. 33

Telefon: 06331 / 877-0

E-Mail: jugendamt@pirmasens.de

Internet: http://www.pirmasens.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Suchtberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Pirmasens

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Südwestpfalz

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Südwestpfalz

Frauenhaus Pirmasens

Straße: 

66950 Pirmasens

Telefon: 06331 / 92626

E-Mail: frauenhaus-pirmasens@t-online.de

Internet: http://www.frauenhaus-pirmasens.de

Träger: Frauenzufluchtsstätte Pirmasens e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

 


 

 



OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen

12.12.2022

Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen Covid-19 geimpft zu werden.

Eine 15-jährige darf selbst darüber entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt der Selbstbestimmung zu werten.

Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.

Impfung als Akt der Selbstbestimmung

Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei "als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebiete, gewertet.

https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/



Kommentar Väternotruf:

Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektivie Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus vollendet wird.

Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.

Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.

Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zurfrieden.

 

 

 


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