Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Tübingen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Tübingen

 

Landratsamt Tübingen

Wilhelm-Keil-Straße 50

72072 Tübingen

 

Telefon: 07071 / 207-0

Fax: 07071 / 207-5999

 

E-Mail: post@kreis-tuebingen.de

Internet: http://www.kreis-tuebingen.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Tübingen (01/2015)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

 

Der Landkreis Tübingen ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Er bildet zusammen mit dem Landkreis Reutlingen und dem Zollernalbkreis die Region Neckar-Alb im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Tübingen grenzt im Norden an den Landkreis Böblingen, im Osten an den Landkreis Reutlingen, im Süden an den Zollernalbkreis, im Westen an den Landkreis Freudenstadt und im Nordwesten an den Landkreis Calw.

 

Bundesland Baden-Württemberg

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 31. Dezember 2007)

Städte

1. Mössingen (20.160)

2. Rottenburg am Neckar (42.744)

3. Tübingen (83.813)

 

Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeindeverwaltungsverbände

1. Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz

2. Verwaltungsgemeinschaft Mössingen

3. Verwaltungsgemeinschaft Rottenburg am Neckar

 

Gemeinden

1. Ammerbuch (11.721)

2. Bodelshausen (5.853)

3. Dettenhausen (5.427)

4. Dußlingen (5.480)

5. Gomaringen (8.628)

6. Hirrlingen (2.974)

7. Kirchentellinsfurt (5.584)

8. Kusterdingen (8.258)

9. Nehren (4.336)

10. Neustetten (3.493)

11. Ofterdingen (4.575)

12. Starzach (4.436)

 

 

 

Jugendamt Tübingen

Kreisjugendamt

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Tübingen

Mitglieder siehe unten

http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/315482.html

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Rottenburg am Neckar

Amtsgericht Tübingen

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Axel Pfaff-Schneider - Leiter Allgemeiner Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2015)

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Braun - Allgemeiner Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2011)

Ulrike Dimmler-Trumpp - Allgemeiner Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2015) 

Wendelin Heck - Allgemeiner Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2015) 

Bernd Kulisch - Allgemeiner Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2015)

Frau. Mägerle - Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2008)

Gisela Ostertag-Abawi - Diplom-Psychologin / Jugend- und Familienberatung, Landkreis Tübingen, Abteilung Jugend (ab , ..., 2007)

Olga Stefanidou-Knappmann - Kreisjugendamt Tübingen (ab , ..., 2004)

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Tübingen

Mitgliederliste mit Stand vom 22.03.2013

Vorsitzender

Walter, Joachim Vorsitz

Freie Wählervereinigung (FWV)

Auer, Hans Ordentliches Mitglied

Esslinger, Bernd-Dieter Stellvertretendes Mitglied

Hamm, Margot Ordentliches Mitglied

Knauss, Bürgermeister Bernhard Ordentliches Mitglied

Soltau, Bürgermeister Dr. Jürgen Stellvertretendes Mitglied

Zimmermann, Jörg Ordentliches Mitglied

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Bormann, Monika Stellvertretendes Mitglied

Braun, Andreas Ordentliches Mitglied

Dreher, Dr. Hartmut Stellvertretendes Mitglied

Gammel, Dr. med. Andreas Ordentliches Mitglied

Kühn, Dr. Albrecht Ordentliches Mitglied

Nill, Karl-Heinz Stellvertretendes Mitglied

Schwägerle, Dr. med. Gretel Stellvertretendes Mitglied

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hähnlein, Stefanie Stellvertretendes Mitglied

Patzwahl, Claudia Ordentliches Mitglied

Schmid, Bärbel Ordentliches Mitglied

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Braungardt-Friedrichs, Erika Ordentliches Mitglied

Schmidt, Dr. Dieter Stellvertretendes Mitglied

Freie Demokratische Partei (FDP)

Schöning, Dietmar Stellvertretendes Mitglied

Tübinger Linke / Die Linke (Linke)

Strasdeit, Bernhard Stellvertretendes Mitglied

Beratendes Mitglied JHA

Barth, Christiane Ordentliches Mitglied - Entsendung fehlt

Hagen, Christian Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA Polizei

Hocker, Roland Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA - Entsendung fehlt

Lohner, Eva-Maria Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA - http://www.erziehungswissenschaft.uni-tuebingen.de/Abteilungen/Sozialpaedagogik/Personal/Lohner_Date

Stegmayer, Bruni Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA - www.kinderhaus-carlo-steeb.de

Waidmann, Rainer Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA

Weber, Cornelia Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA - Diakonie

Baumeister, Anke Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA

Anke Baumeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Überlingen (ab 13.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 21.07.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Tübingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 21.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Hechingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Hechingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.09.2010 als Direktorin am Amtsgericht Rottenburg aufgeführt.im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.05.2015 als Richterin am Amtsgericht Überlingen aufgeführt. 2013: stellvertretendes beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss Landkreis Tübingen. 05.02.2011: "Neue Gerichtsdirektorin verhandelt gern auf Augenhöhe" - http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Neue-Gerichtsdirektorin-verhandelt-gern-auf-Augenhoehe-201080.html.

Hagenlocher, Gisela Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA - Arbeitsagentur

Neff, Pastoralreferent Markus Stellvertretendes beratendes Mitglied JHA - Pastoralreferent

Beschließendes Mitglied JHA

Fischer, Dieter Beschließendes Mitglied JHA Sportkreis

Gumbinger, Christin Stellvertretendes beschließendes Mitglied JHA

Hall, Silvia Beschließendes Mitglied JHA Kreisliga der freien Wohlfahrtspflege (Caritas)

Hamberger, Dr. Matthias Stellvertretendes beschließendes Mitglied JHA Freier Träger (Martin Bonhoeffer)

Heffner, Manuela Beschließendes Mitglied JHA Kreisverband freie Wohlfahrtspflege

Hoch, Siegfried Beschließendes Mitglied JHA Kreisliga der freien Wohlfahrtspflege (Sofienpflege)

Kittel, Thomas Stellvertretendes beschließendes Mitglied JHA

Seise, Klaus Stellvertretendes beschließendes Mitglied JHA Sportkreis

Sevinc, Carola Stellvertretendes beschließendes Mitglied JHA

Späth, Karl Stellvertretendes beschließendes Mitglied JHA Kreisliga der freien Wohlfahrtspflege (Diakonie)

Stoll, Michael Beschließendes Mitglied JHA

Thurm, Karl-Heinz Beschließendes Mitglied JHA Bezirksjugendreferet (Kreisjugendring)

http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/315482.html

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Balingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-balingen.de

 

 

Familienberatung Böblingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-boeblingen.de

 

 

Familienberatung Filderstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-filderstadt.de

 

 

Familienberatung Herrenberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-herrenberg.de

 

 

Familienberatung Horb

überregionale Beratung

http://familienberatung-horb.de

 

 

Familienberatung Nürtingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-nuertingen.de

 

 

Familienberatung Reutlingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-reutlingen.de

 

 

Familienberatung Rottenburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-rottenburg.de

 

 

Familienberatung Tübingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-tuebingen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Mehrgenerationenhaus/Mütter- und Familienzentrum e.V.

Falltorstr. 67 

72116 Mössingen

Telefon: 07473 / 8599

E-Mail: mueze.moessingen@googlemail.com

Internet:

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Psychologische Beratungsstelle - Außensprechstunde von Tübingen -

Grasshopperstr. 39 

72116 Mössingen

Telefon: über 07071 / 9299-0

E-Mail: beratungsstelle@evk.tuebingen.org

Internet: http://www.pbs-brueckenstrasse.de

Träger: Evangelische und katholische Kirche

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung

Kommentar: Hier darf während der Beratung auch gebetet werden, ohne dass man verhaftet oder in die Irrenanstalt verbracht wird.

 

 

Psychologische Beratungsstelle - Außensprechstunde von Tübingen - Familienhaus Martin Luther

Anton-Buhl-Weg 6 

72108 Rottenburg (am Neckar) 

Telefon: über 07071 / 9299-0

E-Mail: beratungsstelle@evk.tuebingen.org

Internet: http://www.pbs-brueckenstrasse.de

Träger: Evangelische und Katholische Kirche

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung

Kommentar: Hier darf während der Beratung auch gebetet werden, ohne dass man verhaftet oder in die Irrenanstalt verbracht wird.

 

 

Katholische Schwangerschaftsberatung

Albrechtstr. 4 

72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 7962-31,-20

E-Mail: kroll@caritas-schwarzwald-gaeu.de

Internet: http://www.caritas-schwarzwald-gaeu.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Schwangerenberatung, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung

Kommentar: Hier darf während der Beratung auch gebetet werden, ohne dass man verhaftet oder in die Irrenanstalt verbracht wird.

 

 

pro familia Beratungsstelle Tübingen

Hechinger Str. 8 

72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 34151

E-Mail: info@profamilia-tuebingen.de

Internet: http://www.profamilia-tuebingen.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Sexualberatung, Familienplanungsberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensfragen

Brückenstr. 6 

72074 Tübingen

Telefon: 07071 / 9299-0

E-Mail: beratungsstelle@evk.tuebingen.org

Internet: http://www.pbs-brueckenstrasse.de

Träger: Evangelische und Katholische Kirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, online-Beratung.

Mitarbeit - 2023: Herr Engler

Kommentar: Hier darf während der Beratung auch gebetet werden, ohne dass man verhaftet oder in die Irrenanstalt verbracht wird.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst Tübingen - Außenstelle -

Mechthildstr. 10

72108 Rottenburg (am Neckar)

Telefon: 07472 / 1481, ü. 07071 / 207-2151

E-Mail:

Internet: http://www.kreis-tuebingen.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung

 

 

Jugend- und Familienberatung des Landkreises Tübingen

Bismarckstr. 110 

72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 207-2111

E-Mail: jfbsekretariat@kreis-tuebingen.de

Internet: http://www.kreis-tuebingen.de

Träger:

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Gruppenarbeit, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

Mitarbeiter/innen: Cristine Utecht - Leitererin der Beragungsstelle (2014), Dr. Bernd Kulisch - Diplom-Psychologe 

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Jugendamt

Wilhelm-Keil-Str. 50

72072 Tübingen

Telefon: 07071 / 207-2192

E-Mail:

Internet: http://www.landkreis-tuebingen.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Tübingen

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Tübingen

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Tübingen

Autonomes Frauenhaus

Straße: 

72000 Tübingen

Telefon: 07071 / 66604

E-Mail: fhffrauenhaus.tue@t-online.de

Internet: http://www.frauenprojektehaus.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (dem Wortlaut nach also auch für Männer).

Autonom ist das sogenannte Autonome Frauenhaus in Tübingen natürlich nicht, denn es finanziert sich mit Geld der Steuerzahler/innen, das vom Staat zwangsweise eingetrieben und für Projekte, die ein gewisses staatskonformes Wohlverhaltens zeigen ausgeschüttet wird, natürlich ohne die Steuerzahler/innen zu fragen, denn diese haben gefälligst die Klappe zu halten und die festgelegten Zwangsabgaben (Steuern) zu zahlen, sonst gehts ab ins Gefängnis. Also nix mit Autonomie, sondern eher mit Zwang. So gesehen könnte man das Haus besser als Zwangs Frauenhaus bezeichnen.

 

 

Deutscher Kinderschutzbund OV Tübingen e.V.

Keplerstr. 5 

72074 Tübingen

Telefon: 07071 / 61334

E-Mail: info@kinderschutzbund-tuebingen.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-tuebingen.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Gruppenarbeit

 

 

Familienberatungs- und Behandlungsstelle im Psychotherapeutischen Zentrum Ammerbuch

Mitarbeiter/innen:

Dr. rer. soc. Roland Weber

Diplom-Pädagoge

Leiter der Familienberatungs- und Behandlungsstelle im Psychotherapeutischen Zentrum Ammerbuch (EZI 12/2008)

 

 

 


 

 

07.12.2009

Streit um das Sorgerecht

"Der Vater muss auf Knien rutschen"

Vater und Tochter: "Das war die größte Demütigung überhaupt"

Ist das Sorgerechtsurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Erfolg für Single-Väter? Christian Gampert ist skeptisch. Er stritt sich im Kampf um den Sohn bis vor das Bundesverfassungsgericht. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE warnt er vor der weiter bestehenden Macht der "Frauenlobby".

SPIEGEL ONLINE: Herr Gampert, Sie haben jahrelang mit der Mutter Ihres Sohnes um das gemeinsame Sorgerecht gestritten, sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Väter von unehelichen Kindern die Chance haben müssen, das Sorgerecht auch dann zu bekommen, wenn die Mutter dagegen ist. Sehen auch Sie darin einen großen Erfolg?

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Christian Gampert: Alles jubelt jetzt und sagt, den Vätern wird der Rücken gestärkt. Aber das Urteil besagt nur, dass den Vätern eine Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Sorgerecht einzuklagen. Das heißt ja aber gerade nicht, dass Väter ein gemeinsames Sorgerecht bekommen, etwa wenn sie die Vaterschaft anerkannt haben. Es heißt lediglich, dass sie Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren haben müssen. Wie das Verfahren dann aussieht, das ist die entscheidende Frage. Ich vermute mal, dass das Straßburger Urteil für den betroffenen Vater ebenso ein Pyrrhussieg sein wird wie für mich damals vor dem Bundesverfassungsgericht.

SPIEGEL ONLINE: Auf Ihre Klage hin hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 angeordnet, dass in bestimmten Alt-Fällen Väter ausnahmsweise die Möglichkeit bekommen müssen, das Sorgerecht gerichtlich einzuklagen. War das kein Erfolg?

Gampert: Die entscheidende Frage war damals wie heute, ob das deutsche Kindschaftsrecht den Vater generell vom Sorgerecht ausschließen darf, wenn die Mutter nicht will. Das Verfassungsgericht meinte damals, das gehe in Ordnung, weil die Mutter immer nur das Kindeswohl im Auge habe und nur bei ganz triftigen Gründen dem Vater das Sorgerecht verweigern werde. Das ist natürlich völliger Humbug - wie jeder weiß, der sich nur ein bisschen in der Materie auskennt.

SPIEGEL ONLINE: Das Verfassungsgericht ordnete damals an, dass in Fällen, in denen sich unverheiratete Eltern bereits vor Inkrafttreten der sogenannten Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 getrennt hatten, der Vater auf Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts klagen konnte. Ist das mit der jetzigen Entscheidung aus Straßburg vergleichbar?

Gampert: Ja, das ist dasselbe in Grün. Damals gab es den Rechtsweg für diese Alt-Fälle. Jetzt, mit dem Straßburger Urteil, muss es diesen Rechtsweg für alle geben. Wie das dann aber rechtlich ausgestaltet ist, wie hoch da die Hürden sein werden, steht auf einem anderen Blatt.

SPIEGEL ONLINE: Die Regelung, die der Gesetzgeber nach dem Verfassungsgerichtsurteil in Ihrem Fall verabschiedete, sah vor, dass Väter die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter bekommen können, wenn das "dem Kindeswohl dient". Wie war das dann bei Ihnen?

Gampert: Das war die größte Demütigung überhaupt. Es geht bei der elterlichen Sorge ja darum, dass die Verantwortung für das Kind auch rechtlich, nach außen, abgesichert ist. Die Mutter und ich hatten uns auch nach der Trennung jahrelang gemeinsam um den Sohn gekümmert, fifty fifty. Unser Sohn war drei Tage bei mir, drei Tage bei ihr. Faktisch haben wir uns die Erziehung und die Sorge um den Sohn geteilt - von daher hätte es nahe gelegen, dass auch dann, wenn es um grundsätzliche Entscheidungen wie Umzüge oder um die rechtliche Vertretung nach außen ging, also etwa gegenüber der Schule oder Ärzten, alle beide das Sagen haben. Und nicht nur sie alleine. Aber die Hürde, die das Verfassungsgericht damals aufgebaut hat, war sehr hoch: Dass das gemeinsame Sorgerecht "dem Kindeswohl dient", nicht nur "ihm nicht entgegensteht", das ist vor Gericht fast nicht nachweisbar, wenn die Mutter sich querstellt. Und die stellt sich quer, denn sonst würde sie dem gemeinsamen Sorgerecht ja von sich aus zustimmen.

SPIEGEL ONLINE: Wie lief dieses Verfahren in Ihrem Fall ab?

Gampert: Die Mutter sagte lapidar: "Ich will nicht." Und: "Man kann sich mit diesem Mann nicht einigen." Das hat den Richtern ohne nähere Betrachtung des Falles gereicht, um festzustellen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl dient, weil eben alles, was konfliktbehaftet sein könnte, nicht zum Wohle des Kindes ist.

SPIEGEL ONLINE: Wurde das Kind nicht auch angehört?

Gampert: Natürlich, es gab da auch den sogenannten Vertreter des Kindes, in unserem Fall ein Rechtsanwalt ohne jede psychologische Qualifikation. Der hat sich 20 Minuten mit meinem Sohn unterhalten und dann mit der Mutter, und dann hat auch er festgestellt, das gemeinsame Sorgerecht dient nicht dem Wohl des Kindes. Ich wurde gar nicht gehört. Mein Sohn war völlig verunsichert. In der Befragung durch die Richter hat er dann leider das gesagt, was von der Mutter offenbar gewünscht war, und danach hat er sich mir gegenüber ziemlich geschämt.

SPIEGEL ONLINE: Und das Urteil wurde dann auch von höheren Instanzen bestätigt?

Gampert: Ja. Nachdem auch der Bundesgerichtshof an dieser Auslegung nichts auszusetzen hatte, habe ich auch in Straßburg, beim Gerichtshof für Menschenrechte, geklagt. Die haben meine Klage aber gar nicht angenommen - mit der Begründung, ich hätte ja die Möglichkeit gehabt, bei einem deutschen Gericht das Sorgerecht zu beantragen. Aber dieses Recht läuft leer, weil nach der Logik der deutschen Gerichte ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die nicht gerade absolute Harmonie demonstrieren, gar nicht möglich ist - und getrennte Paare sind nun mal nicht harmonisch.

SPIEGEL ONLINE: Sie meinen also, dass eine Klagemöglichkeit, die quasi leer läuft, auch künftig in Straßburg Bestand haben könnte?

Gampert: Ja. Das war für mich absolut niederschmetternd, dass die Straßburger Richter unseren Fall so abgebügelt haben. Und die neue Straßburger Entscheidung ist ja auch sehr vorsichtig. Deshalb mache ich mir auch keine allzu großen Hoffnungen, dass das jetzt anders läuft. Das Straßburger Urteil wird den von der Frauenlobby dominierten deutschen Gesetzgeber wieder zu rechtlichen Lösungen ermutigen, die die Väter krass benachteiligen.

SPIEGEL ONLINE: Einem Fall, wo der Vater sich gar nicht oder mehr schlecht als recht um das Kind kümmern will, würde ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt aber nicht gerecht.

Gampert: Das sagt sich so leicht. Oft kommt der Vater gar nicht dazu, sich um das Kind zu kümmern, weil die Frau ihm den Umgang verweigert. Ich denke: Wer sein Kind bei einer staatlichen Behörde anerkennt und mitteilt, dass er sich um sein Kind kümmern will, der sollte das gemeinsame Sorgerecht haben. Wenn sich die Eltern dann langfristig nicht verstehen, muss das Familiengericht eben eine sorgerechtliche Entscheidung treffen. Hier müssen Kompromisse gemacht werden, die das Monopol der Mutter eben auch beschneiden. Das ist bei verheirateten Paaren auch so. Wo ist das Problem?

SPIEGEL ONLINE: Gerade wenn man sich die ersten Reaktionen der Bundesjustizministerin ansieht, könnte es dazu kommen, dass der Vater erst zu Gericht muss, wenn die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht will.

Gampert: Dann passiert genau das, was das Grundgesetz meiner Ansicht nach verbietet: Dass der Mutter aus ihrer Geschlechtszugehörigkeit ein rechtlicher Vorteil erwächst. Die Mutter hat ihr Sorgerecht, weil sie gebiert. Der Vater dagegen muss auf den Knien rutschen und vor Gericht gehen. Es würde mich freuen, wenn es anders käme, aber ich glaube es nicht. Erst wenn auf die Familiengerichte aufgrund des neuen Antragsrechts eine Welle von Verfahren zurollt, in denen Väter ihr Sorgerecht einklagen, dann kippt das.

SPIEGEL ONLINE: Sie klingen verbittert.

Gampert: Nein, überhaupt nicht. Aber ich glaube, dass im deutschen Bundestag handfeste Interessenvertretung betrieben wird. Und die Frauenlobby ist eine der stärksten Lobbys überhaupt.

SPIEGEL ONLINE: Was für ein Verhältnis haben Sie jetzt zu Ihrem Sohn?

Gampert: Ein gutes. Inzwischen lebt er bei mir, und ich habe auch das Sorgerecht.

SPIEGEL ONLINE: Wie bitte? Wie kam es dazu?

Gampert: Nach dem Ende der Verfahren hat die Mutter unsere Fifty-Fifty-Regelung aufgekündigt und den Sohn ganz zu sich genommen. Aber das ging ziemlich schief. Es gab über die Jahre immer mehr Probleme, in der Schule, vor allem aber zwischen ihm und der Mutter, weil sie offenkundig überfordert und er über weite Strecken sich selbst überlassen war. Dieses Frühjahr ist der Konflikt zwischen Sohn und Mutter so groß geworden, dass die Mutter selbst gesagt hat, es geht nicht mehr.

SPIEGEL ONLINE: Und dann?

Gampert: Auf Anregung der Schule kam es zu einem Treffen mit dem Jugendamt. Da wurde dann ein sogenanntes Familien-Clearing durch eine Psychotherapeutin verabredet. Dabei kam heraus: Der Sohn will zum Vater, die Mutter hatte nichts dagegen, und ich habe gesagt: Klar, okay, unter der Bedingung, dass ich das gemeinsame Sorgerecht bekomme. Und so kam es dann: Ich hab' mein Arbeitszimmer ausgeräumt. Und auch wenn es somit in der übrigen Wohnung recht eng wurde, ist mein Sohn zu uns gezogen, das heißt zu meiner Frau und zu unseren beiden Söhnen, seinen Brüdern.

SPIEGEL ONLINE: Und wie klappt das jetzt?

Gampert: Prima. Seither läuft's in der Schule wieder, und auch zu der Mutter habe ich jetzt wieder ein ganz normales Verhältnis. Mein Sohn fühlt sich wohl in unserer Familie, so wohl, dass er jetzt sogar meinen Namen annehmen wollte, um richtig dazuzugehören, vor allem auch zu seinen zwei Brüdern. Und die Mutter hat auch da zugestimmt.

SPIEGEL ONLINE: Das Leben war also offenbar klüger als die Gerichte.

Gampert: So kann man das sagen. Aber wenn ich sehe, wie viel Leid wir über all die Jahre ertragen haben - das will ich keinem wünschen.

Das Interview führte Dietmar Hipp

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665585,00.html

 

 

 


 

 

Zwei tote Kinder in Mössingen gefunden

Tübingen (ddp-bwb). Im baden-württembergischen Mössingen (Landkreis Tübingen) hat die Polizei am frühen Freitagabend in einer Wohnung zwei Kinderleichen gefunden. Die 37-jährige Mutter der 7 Jahre und 14 Monate alten Mädchen wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie war kurz vor 17.00 Uhr in apathischem Zustand zu einer Nachbarin, wie die Polizei in Tübingen mitteilte. Nähere Einzelheiten zu den Todesumständen wurden zunächst nicht bekannt. Auch liege das Motiv der Tat derzeit noch im Dunkeln, es dürfte jedoch den Polizeiangaben zufolge im persönlichen Bereich zu suchen sein. Näheren Aufschluss über die Todesursache werde von einer Obduktion der beiden Kinderleichen erwartet. (ddp)

21.03.2009

http://www.pr-inside.com/de/zwei-tote-kinder-in-moessingen-gefunden-r1130710.htm

 

 


 

 

Spurensuche in eigener Sache

Max Kämpf (Name geändert - Väternotruf), das Poltringer Findelkind, will im 23. Lebensjahr seine Eltern finden

POLTRINGEN. Wo Ammerbuch liegt, weiß er nur vage. In Tübingen war er noch nie. Dennoch verbindet Max Kämpf viel mit der Region: Er ist das Poltringer Findelkind. Am 8. November 1984 fand ihn die Poltringer Familie Tenner/Uhland um 4.30 Uhr auf der Treppe ihres Hauses. Ein Klingeln an der Tür hatte sie geweckt. Vermutlich wollte die unbekannte Mutter, dass ihr Baby gefunden wird. Max Kämpf, inzwischen Student in München, sucht nun nach Spuren seiner Eltern.

Ich beschäftige mich noch nicht sehr lange intensiv mit meiner Herkunft. Aber vielleicht musste ich dazu auch einfach erst alt genug werden“, erklärt Max Kämpf, warum er sich nun knapp 23 Jahre nach seiner Geburt in Tübingen gemeldet hat. Der heutige Student des Fachs „Business Administration“ ist bei Adoptiv-Eltern im Großraum München aufgewachsen. „Bei meinen jetzigen Eltern habe ich es wahrscheinlich viel besser, als ich es bei meiner leiblichen Mutter hätte haben können“, vermutet Max Kämpf.

Keine Vorwürfe an die Eltern

Trotzdem würde er die Mutter, die ihn vor knapp 23 Jahren „vermutlich aus Not“ in Poltringen abgelegt hat, gerne kennenlernen. „Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, ihr Vorwürfe zu machen“, sagt er. Max Kämpf hadert nicht mit seinem Schicksal als Findelkind. Bei seinen Adoptiveltern hat es ihm nie an etwas gefehlt. Er besuchte Privatschulen und studiert nun auch an einer privaten Hochschule in München.

Dort, im internationalen Wirtschafts-Ambiente (Studiensprache ist Englisch), fällt Max Kämpf weniger auf, als er in Poltringen oder einem anderen Dorf der Region aufgefallen wäre. „Ich bin schwarz, aber nicht ganz. Man vermutet, dass ich eine weiße Mutter oder einen weißen Vater habe“, sagt er. Ein hinzugezogener Münchner Spezialist kam außerdem zum Ergebnis, dass der andere Elternteil aus Nordafrika stammen könnte.

Vermutlich ist seine schwarze Hautfarbe auch ein nicht unwesentlicher Grund dafür, dass er im November 1984 in einen grauen Plastikmüllsack gewickelt auf eine Treppenstufe in der Poltringer Hauptstraße 95 gelegt wurde. Die Ermittler der Polizei gingen seinerzeit zwar noch davon aus, dass das gefundene Baby möglicherweise „südeuropäischer Abstammung“ sein könnte, gesucht wurde aber auch damals schon nach einer „Kindesaussetzerin“, die in einem „streng religiös-moralischen Milieu“ verwurzelt sein könnte. Darauf deutete auch der Zustand des Baby-Nabels hin. Das Kind wurde wahrscheinlich ohne ärztliche Hilfe zur Welt gebracht.

Von Amts wegen Benjamin

Als Max Kämpf gefunden wurde, war er zwischen sechs und 24 Stunden alt, wog 3000 Gramm und Maß 50 Zentimeter. „Es hat Sturm geläutet, und als mein Schwiegersohn vor die Tür trat, hätte er fast das Kind gestoßen“, erinnert sich Hilde Uhland. Die heute 83-jährige Frau war 1984 noch TAGBLATT-Austrägerin in Poltringen und als es um 4.30 Uhr lang anhaltend klingelte, auch schon unterwegs.

Zusammen mit ihrer Tochter Marie-Luise Tenner und deren Mann Klaus-Peter wohnt Hilde Uhland noch heute in dem abseits des Dorfes gelegenen Reihenhaus (gegenüber vom Poltringer Steinbruch), vor dem das Findelkind lag. „Das war jemand, der ganz genau gewusst hat, was er tut. Jemand dem klar war, dass wir schon früh am Morgen wach sind“, ist Uhland überzeugt. Die Familie hätte das Kind damals eigentlich „gerne behalten“. Aber das, so ließ das Jugendamt wissen, komme nicht in Frage. Uhland: „Wir durften das Bübchen nicht mal in der Klinik besuchen.“ Immerhin einen Strampelanzug konnte die Finderfamilie dort hinterlassen.

Das Kreisjugendamt gab das Findelkind nach einigen Tagen in eine Pflegefamilie. Den Namen „Benjamin Jung“ hatte die Behörde dem Baby zwischenzeitlich verpasst. Das durfte aber niemand wissen. „Das war dann eine ziemliche Heimlichtuerei“, erinnert sich Irene Sailer. Die Verwaltungsangestellte auf dem Poltringer Rathaus hatte den Übergangsnamen zwar standesamtlich eingetragen, durfte eigenen Aussagen zufolge aber niemand sagen, dass das Findelkind nun Benjamin hieß. „Das war schon eine Aufregung damals in Poltringen“, sagt sie. Gut ein Jahr ermittelte die Polizei erfolglos, dann wurde die Akte geschlossen. Das Poltringer Findelkind war zur Adoption freigegeben worden.

Inzwischen sind die Ermittlungs-Unterlagen vernichtet: „Wir haben nichts mehr“, sagt Tübingens Polizeisprecher Ewald Raidt. Nur die Akten zu Kapitalverbrechen werden bei der Polizei über Jahrzehnte hinweg archiviert.

23. Okt 2007

http://anonymegeburt.siteboard.eu/f6t293-spurensuche-in-eigener-sache.html

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-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Peter Stefan Ruth [mailto:peterstefanruth@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 23. Juni 2005 00:07

An: i

Betreff: 

 

 

Hallo Betroffene,

...

Meine Geschichte kann unter

www.jugendamtswillkuer.de.vu

 

nachgelesen werden. Über eine Kontaktaufnahme zum Erfahrungsaustausch würde ich mich ganz herzlich freuen. Eine Bitte hätte ich noch. Ich suche einen Betroffenen oder eine Betroffene, die bei Pflege- oder Stiefeltern aufgewachsen ist und darüber berichten kann. Dies könnte mir bei den Bemühungen um Kontakt zu meiner Tochter helfen, denn das Verhalten des Jugendamtes finde ich unverantwortlich.

Viele Grüße

Peter Stefan Ruth

0721/370313

 

 


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