Väternotruf informiert zum Thema
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde am 01.01.2007 aus den vormaligen Landesarbeitsgerichten Berlin und Brandenburg neu errichtet.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Telefon: 030 / 90171-0
Fax: 030 / 90171-222
E-Mail:
Internet: http://www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/
Internetauftritt des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (12/2023)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - http://www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/wir-ueber-uns/organisation-des-gerichts/
Bundesland Berlin und Brandenburg
Bundesarbeitsgericht - in Erfurt
Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Dr. Martin Fenski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.03.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2013 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2022 als Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Vizepräsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Dr. Andrea Baer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vizepräsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.09.2000 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2000 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.04.2015 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 28.07.2022: Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Andrea Baer zur Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ernannt. Frau Dr. Andrea Baer, geboren 1967 in Wolfsberg, war nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums 1992 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Grundlagen und Grenzgebiete des Rechts der Freien Universität Berlin. Sie trat nach Promotion und Rechtsreferendariat 1997 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. Nach einer Abordnung zur Erprobung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2013/2014 wurde Frau Dr. Baer im April 2015 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ernannt. Frau Dr. Baer ist neben ihren richterlichen Aufgaben als Pressesprecherin tätig." - https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1231163.php
Die Länder Berlin und Brandenburg schlossen am 26. April 2004 den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Januar 2007 wurde mit dem LAG Berlin-Brandenburg das dritte dieser gemeinsamen Gerichte errichtet, das die Landesarbeitsgerichte Berlin und Brandenburg ersetzt.
Arbeitsgericht Eberswalde - Die Zuständigkeitsbereiche des Arbeitsgerichtes Eberswalde wurden ab dem 01. Januar 2023 auf das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) übertragen.
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Arbeitsgericht Potsdam - Die Zuständigkeitsbereiche des Arbeitsgerichtes Potsdam wurden ab dem 01. Januar 2023 auf das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel übertragen.
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Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
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Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg:
Axel Achilles (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 19.12.2002, ..., 2008)
No Name - Richterin am Bundesgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richterin am Landgericht Potsdam - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Holger Augustin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 07.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.04.1997 als Richter am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.04.2015 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Dr. Andrea Baer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vizepräsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.09.2000 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2000 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.04.2015 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 28.07.2022: Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Andrea Baer zur Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ernannt. Frau Dr. Andrea Baer, geboren 1967 in Wolfsberg, war nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums 1992 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Grundlagen und Grenzgebiete des Rechts der Freien Universität Berlin. Sie trat nach Promotion und Rechtsreferendariat 1997 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. Nach einer Abordnung zur Erprobung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2013/2014 wurde Frau Dr. Baer im April 2015 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ernannt. Frau Dr. Baer ist neben ihren richterlichen Aufgaben als Pressesprecherin tätig." - https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1231163.php
Dr. Martin Fenski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.03.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2013 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2022 als Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Thomas Kloppenburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.06.1994 als Richter auf Probe im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 22.08.1996 als Richter am Arbeitsgericht Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.10.1999 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - GVP 01.01.2008: Vorsitzender Richter. Zeitweilig stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)?
Dr. Matthias Maul-Sartori (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2001 als Richter am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.08.2001 als Richter am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2019 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Dr. Hans Georg Nielsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 07.04.2015, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.05.1996 als Richter am Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.04.2015 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 07.04.2015 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - GVP 01.01.2023: Präsidiumsmitglied und Vorsitzender Richter - Kammer 19. 20.12.2023: "Eine lange und harte Auseinandersetzung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Der wohl letzte Beschäftigte, der beim Lieferdienst Flink die Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatte, verlor gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber und somit schlussendlich auch seinen Job. ... Rechtsanwalt Jakob Heering und Kläger Elmar Wigand ... Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Nielsen sagt, dass das Gericht in erster Instanz die Vertragsauflösung mit »aggressiver Stimmung« begründet habe, aber schlecht greifbar sei, was damit konkret gemeint gewesen sei. Es gehe nun darum zu verstehen, was das Gericht damals gemeint habe. Konkret soll Wigand besonders eine Justiziarin des Konzerns verbal angegangen sein: strunzdoof, saudoof oder sehr doof soll er sie genannt haben. Er habe Bedenken, wenn so gegen die Frau vorgegangen werde, sagt Richter Nielsen. Wigand habe von »autonom voneinander arbeitenden Sprach- und Gedächtniszellen« der Justiziarin gesprochen. ..." - https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178675.arbeitsrecht-lieferdienst-flink-grenzen-der-meinungsfreiheit-im-betrieb.html
Claudia Nowak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 12.09.2000 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2019 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantrittals Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Birgitt Pechstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 03.01.2008, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 03.01.2008 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.01.2008 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - GVP 01.01.2023: Kammer 16.
Daniele Reber (Jg. 1961) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin (ab , ..., 2009) - ab 13.06.1994 Richterin am Arbeitsgericht Berlin / "Fall Emmely" - siehe Pressemeldung unten
Katrin Salzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 27.10.2010 , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.06.1994 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 27.10.2010 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Renate Schaude (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 17.08.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Renate Ausfeld ab 30.09.1993 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Renate Ausfeld-Zwicker ab 30.09.1993 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Renate Ausfeld-Zwicker ab 17.08.2009 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Renate Schaude ab 17.08.2009 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 17.08.2009 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - GVP 15.12.2016: Vorsitzende Richterin - 4. Kammer. 09.02.2017: "Kopftuchverbot: Berlin muss Lehrerin entschädigen" - http://www.morgenpost.de/berlin/article209554297/Urteil-Berlin-muss-muslimische-Lehrerin-entschaedigen.html. Namensgleichheit mit: Hendrik Zwicker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.03.1995, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 20.09.2023.
Dr. Aino Schleusener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 27.10.2010, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Axel Schleusener ab 06.03.2002 als Richter am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Axel Schleusener ab 27.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Aino Schleusener ab 27.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 2023: Präsidialrichter.
Dr. Christine Schulze Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2020 als Richterin auf Probe am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.02.2014 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Arbeitsgericht Berlin - 05.10.2023. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 31.10.2023: I. Der Vorsitz der Kammer 7 wird ab 01.11.2023 Frau Dr. Christine Schulze-Doll übertragen.
Martin Wennig-Morgenthaler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 19.12.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.12.2006 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. 7.-9.10.2011: "Justiz und interkulturelle Kompetenz" - Evangelische Akademie Bad Boll.
Julia Wolgast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 15.11.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab ab 02.04.2001 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.04.2001 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.11.2021 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Kay Wollgast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Arbeitsgericht Berlin / Vizepräsident am Arbeitsgericht Berlin (ab 25.11.2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.1998 Richter am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 weiterer aufsichtführender Richter am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2013 als Vizepräsident am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 25.11.2013 als Vizepräsident am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Arbeitsgericht Berlin - GVP 01.01.2023.
Ursula Barzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) (ab 12.10.1994, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 12.10.1994 als Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Ursula Barzen nicht aufgeführt. Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) - GVP 01.01.2022, 01.01.2023: 3. Kammer. Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) - 2023: Pressesprecherin - https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/presse/pressekontakt/. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 31.10.2023: II. Der Vorsitz der Kammer 10 wird ab 01.11.2023 für die Dauer der Verhinderung des in Nr. 1.1 GVPl. 2023 genannten Vorsitzenden Frau Ursula Barzen als weiterer Vorsitzenden übertragen.
Richter am aufgelösten Landesarbeitsgericht Berlin:
Kristina Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht (ab 04.11.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1996 als Richterin auf Probe im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.07.2009 als Richterin am Bundesarbeitsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.11.2021 als Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht aufgeführt. Ab 2009 auf Vorschlag der SPD ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Ingrid Weber
# Horst Marowski
# Martin Gertich
# Bernd Kießling
# Angela Staudache
Richter am aufgelösten Landesarbeitsgericht Brandenburg
Joachim Przybyla (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Brandenburg (ab 01.10.1994, ..., 2002)
Reinhard Schinz (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Brandenburg (ab 01.10.1994, ..., 2002)
Thomas Walter (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Brandenburg (ab 17.12.1997, ..., 2002)
Nicht mehr als Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg tätig:
Gabriele Albrecht-Glauche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 01.04.1998, ..., 2014)
Clemens Appel (Jg. 1953) - Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 01.06.1993, ..., 1994) - http://de.wikipedia.org/wiki/Clemens_Appel. 04.09.2012: "Wegen Zeitungsbeitrag Massive Kritik an Ludwig - aus den eigenen Reihen" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-zeitungsbeitrag-massive-kritik-an-ludwig-aus-den-eigenen-reihen/7089390.html
Ingrid Arndt (Jg. 1943) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 31.07.1995, ..., 2002)
Karin Aust-Dodenhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Präsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 28.06.1995 als Präsidentin am - zwischenzeitlich fusionierten - Landesarbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 28.06.1995 als Präsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Eberhard Baumann (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 03.05.1993, ..., 2002)
Dr. Gerhard Binkert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 27.03.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 01.10.1992 als Vorsitzender Richter am - zwischenzeitlich fusionierten - Landesarbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 27.03.2007 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Alexander Burkhard (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 01.02.1987, ..., 2002)
Jochen Corts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 06.12.1988 als Vorsitzender Richter am - zwischenzeitlich fusionierten - Landesarbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 06.12.1988 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Martin Dreßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 20.05.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 07.07.1987 als Richter am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.05.1996 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 2013: Pressesprecher am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - GVP 01.01.2022: Kammer 17 Vorsitzender Dreßler (bis 28.02.2022, danach nicht besetzt)
Dr. Claas-Hinrich Germelmann (Jg. 1940) - Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 01.02.1987, ..., 2002)
Dr. Ursula Hantl-Unthan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 25.04.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 19.10.1995 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.04.2014 als Präsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 25.04.2014 als Präsidentin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. LAG Berlin-Brandenburg - GVP 15.12.2016: Vorsitzende Richterin - 4. Kammer.
Dr. Oda Hinrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 20.04.2012, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab ab 27.04.2000 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.04.2012 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - GVP 01.01.2023: Kammer 21 Vorsitzende Dr. Hinrichs (bis 31.01.2023, danach nicht besetzt)
Brigitte Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1993 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Brandenburg als Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Ronald Pahlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 26.09.1990, ..., 2012)
Dr. Bernd Preis (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin (ab 09.05.1979, ..., 2002)
Monika Weisberg-Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vizepräsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.10.1982 als Richterin am Landgericht Itzehoe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.01.1993 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 29.01.1997 als Vizepräsidentin am Landesarbeitsgericht Brandenburg aufgeführt.
Sabine Wieland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vizepräsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1990 unter dem Namen Sabine Wieland nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.04.1991 als Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2001 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Wieland (* 9. März 1948 in Berlin; † 5. Dezember 2023[1]) war ein deutscher Rechtsanwalt und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Er war von 2005 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2001 bis 2002 Bürgermeister und Senator für Justiz des Landes Berlin. Nach dem Abitur 1966 in Frankfurt am Main absolvierte Wieland ein Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt und der Freien Universität Berlin, welches er 1973 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat legte er 1976 das zweite Staatsexamen ab. 1973 erhielt Wieland ein mehrjähriges Einreiseverbot in die DDR, da er anlässlich der Weltfestspiele der Jugend und Studenten versucht hatte, Flugblätter in die DDR zu schmuggeln.[2] Ab 1977 war Wieland als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seiner Kanzlei gehört auch die ehemalige Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Renate Künast, als Anwältin an. Zu Wielands Mandanten gehörte auch der türkische Asylbewerber Cemal Altun, der sich 1983 aus Angst vor der Abschiebung in die türkische Militärdiktatur mit einem Sprung aus einem Fenster im sechsten Stock des Oberverwaltungsgerichts Berlin das Leben nahm.[3] ... Wieland war mit einer Arbeitsrichterin verheiratet und Vater zweier Töchter.[6] Er starb nach schwerer Krankheit im Dezember 2023 im Alter von 75 Jahren. Wieland war bei der Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin gegen den Schah von Persien dabei,[7] bei der die Polizei Demonstranten verprügelte und in deren Umfeld der Beamte Karl-Heinz Kurras den Studenten Benno Ohnesorg aus nächster Nähe von hinten erschoss. Später wandte sich Wieland zeitweise der maoistischen KPD/AO zu.[8] ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Wieland
Rechtspfleger:
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Sonstige:
Sprache und Justiz
Wenn bei Gericht gegendert wird
27.02.2023
Autorenfoto Prof. Dr. jur. Arnd Diringer
Von Arnd Diringer
Freier Kolumnist WELT am Sonntag
Unser Kolumnist Arnd Diringer ist Professor an der Hochschule Ludwigsburg
Gendersprache ist auf dem Vormarsch, besonders in Behörden und Hochschulen. Mittlerweile findet man aber auch gegenderte Gerichtsentscheidungen. Dadurch wird deren Lesbarkeit und Verständlichkeit erheblich erschwert.
Obwohl zahlreiche Umfragen belegen, dass eine überwältigende Mehrheit den
Gender-Sprech ablehnt, wird er immer weiter vorangetrieben – insbesondere in
Behörden und Hochschulen. Mittlerweile finden sich auch gegenderte
Gerichtsentscheidungen.
So lautet beispielsweise ein Leitsatz des
Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg: „Bei einer Bürgschaft entfaltet
ein zugunsten des oder der Gläubiger*in ergangenes Urteil gegen den oder die
Hauptschuldner*in keine materielle Wirkung im Verhältnis zwischen der oder der
(sic!) Gläubiger*in und dem oder der Bürg*in.“ Dass das einmal mehr die
Fehleranfälligkeit des Genderns belegt („der oder der Gläubiger*in“), ist dabei
das geringste Problem. ...
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus243999579/Sprache-Wenn-bei-Gericht-gegendert-wird.html
Landesarbeitsgericht
Kopftuchverbot: Berlin muss Lehrerin
entschädigen
Das Land muss einer muslimischen Lehrerin eine
Entschädigung zahlen. Die Klägerin durfte nicht mit Kopftuch unterrichten.
Von Hans H. Nibbrig
09.02.2017, 14:58
Dem Berliner Neutralitätsgesetz
droht nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg das Aus.
Das Gericht sprach am Donnerstag der muslimischen Lehramtskandidatin Emine Ö.
eine Entschädigung über 8600 Euro (zwei Monatsgehälter) zu, weil die
Schulbehörde ihre Anstellung als Grundschullehrerin wegen ihres Kopftuches
abgelehnt hatte.
Kommentar: Radikale dürfen keinen Einfluss bekommen
Die Behörde hatte die Anstellung unter Verweis auf das Neutralitätsgesetz
abgelehnt, das Lehrkräften an öffentlichen Schulen ebenso wie Polizisten oder
Richtern innerhalb des Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser Symbole
untersagt. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht daher die Klage von Emine
Ö. abgewiesen.
Dem widersprach jetzt das Landesarbeitsgericht in zweiter
Instanz und entschied, die Klägerin werde durch ein pauschales Kopftuchverbot
diskriminiert. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei zwar verfassungskonform, bei
seiner Auslegung müsse aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
berücksichtigt werden, die ein Kopftuchverbot nur bei einer konkreten Gefährdung
des Schulfriedens rechtsfertige, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Schaude.
Eine solche Gefährdung habe die Schulbehörde im Fall Emine Ö. nicht geltend
gemacht, hieß es in der Urteilsbegründung.
http://www.morgenpost.de/berlin/article209554297/Urteil-Berlin-muss-muslimische-Lehrerin-entschaedigen.html
Erfolg für Brigitte Heinisch Altenpflegerin erhält
90.000 Euro
25.05.2012
von Jost Müller-Neuhof
Hat mit ihrem früheren Arbeitgeber einen Vergleich
geschlossen: Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Brigitte Heinisch, Altenpflegerin in einer Berliner
Einrichtung, war gefeuert worden, nachdem sie Missstände beim Arbeitgeber
angeprangert hatte. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Nun gab es einen
Vergleich und einen zweiten Sieg für Heinisch.
Sie ist die bekannteste Altenpflegerin Deutschlands,
Buchautorin und gilt als der exemplarische Fall für ein „Whistleblowing“,
das Aufdecken von Missständen beim eigenen Arbeitgeber. Brigitte Heinisch,
heute 50 Jahre alt, hatte sich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes angelegt,
die Pflegesituation in einem Altenheim angeprangert und war daraufhin entlassen
worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit haben die Parteien am Donnerstag vor dem
Landesarbeitsgericht Berlin einen Vergleich geschlossen. Vivantes zahlt 90.000
Euro an Heinisch, die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt,
und es gibt ein wohlwollendes Zeugnis.
Frieden in einer Auseinandersetzung, die noch viele
Jahre hätte dauern können – und ein zweiter Sieg für Heinisch, die vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil zum
„Whistleblowing“ und 15.000 Euro Entschädigung erstritten hatte.
Die deutschen Gerichte hatten sie abgewiesen, doch der EGMR nahm die Frau in Namen der Meinungsfreiheit in Schutz – und gab Heinisch damit Gelegenheit zu einer sogenannten Restitutionsklage, mit der die alten Urteile beseitigt werden und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestätigt werden sollten. ...
Daran stieß sich der Vorsitzende Richter Martin Guth.
In seinem Urteil hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verlangt, die
Vorwürfe eines „Whistleblowers“ müssten authentisch sein, dürften also
nicht leichtfertig geäußert werden. Wie der EGMR dann im Detail den Fall
betrachtet, erschien Richter Guth „nicht ganz plausibel“. Und er machte
deutlich, das Europa-Urteil entsprechend den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zwar zu beachten, sich aber nicht in allen Einschätzungen
daran gebunden zu fühlen. Zumal Heinisch auch jetzt nicht darlegen konnte, zu
Manipulationen angehalten worden zu sein.
So war keineswegs gewiss, dass die Frau mit ihrer Klage
durchkommen würde. Dementsprechend minderte sie ihre Forderungen, die Rede war
schon mal von bis zu 350.000 Euro. Am Ende waren alle froh, dass es vorbei ist,
denn Richter Guth machte deutlich, dass er auf jeden Fall eine Revision
zugelassen hätte. „Dann sind Sie jetzt geschiedene Leute“, sagte er und
schloss die Verhandlung.
Pfandbon-Urteil
Später Sieg für Supermarktkassiererin "Emmely"
Eine wegen zweier Pfandbons fristlos entlassene Supermarktkassiererin muss wieder eingestellt werden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Von Miriam Hollstein
Deutschlands berühmteste Supermarktkassiererin hat einen überraschenden Sieg errungen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass die fristlose Kündigung der als „Emmely“ bekannt gewordenen Berlinerin Barbara E. nicht rechtens ist. Die heute 52-Jährige war 2008 von ihrem Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann, wegen der Unterschlagung zweier Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro ohne vorherige Abmahnung entlassen worden. Dagegen hatte die dreifache Mutter geklagt und sowohl in erster als auch in zweiter Instanz verloren.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht revidierte nun das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom Februar 2009. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vorliege, hieß es zur Begründung. Eine Abmahnung hätte in diesem Fall ausgereicht. Der Argumentation des Arbeitgebers, das Vertrauensverhältnis sei durch den Vorfall irreparabel zerstört gewesen, folgte das Gericht nicht.
Durch ihre lange Betriebszugehörigkeit habe sich Barbara E. ein hohes Maß an Vertrauen erworben. Dieses sei durch die für sie untypische und einmalige Unterschlagung der beiden Leergutbons nicht völlig „aufgezehrt“ gewesen. Auch sei der entstandene Schaden relativ gering. „Emmely“ muss folglich wieder eingestellt werden.
Gleichzeitig betonte der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Burghard Kreft, in der Urteilsbegründung, dass ein Diebstahl von Dingen auch von geringem Wert eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne. Es komme aber immer auf den Einzelfall an. Bei Barbara E. sei eine Wiederholungstat nicht zu erwarten gewesen. Besonders müsse auch die sehr lange Firmenzugehörigkeit berücksichtigt werden. Die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg habe diese Umstände nicht angemessen berücksichtigt. .
Tatsächlich ist der Fall „Emmely“ komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Auch passt er nicht richtig in die Reihe der sogenannten Bagatellkündigungen, die in den vergangenen Jahren immer wieder für Empörung gesorgt hatten. So hatte das Bundesarbeitsgericht bereits 1984 im sogenannten Bienenstichurteil entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin zulässig war, die ohne zu bezahlen ein Stück Kuchen aus der Theke genommen hatte.
Eine Altenpflegerin, die unerlaubt sechs Maultauschen eingesteckt hatte und deshalb fristlos gekündigt worden war, erhielt im vergangenen März hingegen zum Teil recht: Das baden-württembergische Landesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau rückwirkend eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen.
Auch die Entlassung von „Emmely“ hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Seit 1977 hatte sie als Kassiererin gearbeitet, ohne sich etwas zuschulden kommen zu lassen. Anfang Januar 2008 hatte der Filialleiter des Kaiser's-Markts Barbara E. zwei im Laden gefundene Pfandbons übergeben. Sie solle diese aufbewahren, falls sich der Kunde, der sie verloren hatte, melden würde. Ein paar Tage später meldete eine Kollegin dem Filialleiter, Barbara E. habe bei einem Einkauf bei ihr unter anderem zwei Pfandbons eingelöst, die nicht – wie bei Mitarbeitern vorgeschrieben – von der Filialleitung unterzeichnet waren.
Dem ehemaligen Arbeitgeber zufolge gab die Kassiererin in anschließenden Gesprächen mit der Filialleitung an, ihre Tochter oder eine Kollegin hätten ihr die Pfandbons ins Portemonnaie gelegt. Barbara E. hat dies bestritten: Nach ihrer Darstellung waren beide Bons korrekt abgezeichnet.
Nach der Entlassung hatte sich umgehend die Gewerkschaft Ver.di des Falls angenommen und eine Aktion „Solidarität für Emmely“ gegründet. E. sei entlassen worden, weil sie zuvor an einem Streik teilgenommen habe, so die Argumentation der Unterstützer „Emmelys“.
Doch vor Gericht scheiterte die Kassiererin mehrfach mit ihrem Versuch, gegen die Entlassung vorzugehen – nicht zuletzt, weil sie sich während des Kündigungsschutzprozesses in Widersprüche verstrickte. So gelangte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu der Überzeugung, Barbara E. habe die Bons tatsächlich unrechtmäßig eingelöst. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass nicht der geringfügige Wert der Pfandbons, sondern der Vertrauensverlust gegenüber der Kassiererin maßgeblicher Grund für die Kündigung sei.
10.06.2010
http://www.welt.de/wirtschaft/article7985034/Spaeter-Sieg-fuer-Supermarktkassiererin-Emmely.html
Kommentar Väternotruf:
"Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen", so ein beliebter Witz in der DDR. Das hat vielleicht auch Emmely gedacht und sich kurzerhand zwei Pfandbons eingesteckt. Nur hat sie dabei nicht bedacht, dass die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann kein volkseigener DDR-Betrieb ist, in dem man das eine oder andere mal mit nehmen kann, ohne dass sich jemand groß aufregt, sondern ein privatkapitalistisches Unternehmen, wo der Profit an erster Stelle steht, denn wozu sonst sollte ein Kapitalist so ein Unternehmen betreiben, doch sicher nicht aus Altruismus.
Zeigt die Kritik an Bagatell-Kündigungen Wirkung?
Donnerstag, 30. Juli 2009 15.33 Uhr
Karlsruhe (dpa) - Justitia trägt eine Augenbinde - sie soll ohne Ansehen der Person urteilen. Also gerecht. Doch seit eine Reihe von Fällen die Öffentlichkeit umtreibt, in denen Arbeitnehmer wegen geradezu lächerlicher Vergehen fristlos auf die Straße gesetzt wurden - wegen geklauter Brötchen oder winzigen Kassenfehlbeträgen -, wird der Gerechtigkeitsgöttin Blindheit vorgeworfen. Richter, die so etwas billigen, gelten als kalt und herzlos; Bundestagsvize Wolfgang Thierse nannte eines dieser Urteile sogar «barbarisch».
Ist den Richtern das Sensorium für das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen abhandengekommen? Oder ist es umgekehrt: Sind die Bürger und vor allem die Medien zu empörungswillig, wenn es um Urteile zulasten der «Kleinen» geht - die man, wie der Volksmund weiß, ohnehin als erste hängt?
Letzteres behauptet der Münchner Professor Volker Rieble. In einer wutschnaubenden Polemik in der sonst so seriösen «Neuen Juristischen Wochenschrift» ereifert sich der Arbeitsrechtler über die «Kampagne» in Sachen «Emmely», jener Berlinerin, der wegen der angeblichen Unterschlagung zweier Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden war. Die Reaktion auf den Fall sei ein Beleg, dass die Bürger ihre Justiz nicht verstehen, schimpft Rieble: «Das liegt kaum an der Justiz und ihren eindringlichen Kommunikationsversuchen (...).»
So problematisch der gezielt skandalisierte Fall «Emmely» sein mag, er hat eine Frage aufgeworfen, die zunehmend auch Juristen stellen: Ist das Null-Toleranz-Prinzip des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bei Bagatelldiebstählen mit einem der wichtigsten Rechtsgrundsätze vereinbar - dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Eine Frage, die das Arbeitsgericht Mannheim am Donnerstag mit einem klaren Nein beantwortete. Im Streit um ein mitgenommenes Kinderbett erklärte es die Kündigung eines Müllmanns für unwirksam. Sein Verhalten sei nicht korrekt gewesen, die fristlose Kündigung sei aber unverhältnismäßig.
Zeigt die Kritik an der umstrittenen Rechtsprechung also Wirkung? Bereits am Dienstag hatte das BAG den Fall «Emmely» zur Überprüfung angenommen. Nicht ausgeschlossen, dass das Gericht - vermehrt mit auf SPD-Ticket gewählten Richtern besetzt - eine Abmilderung seiner umstrittenen Rechtsprechung einleitet.
Die Wurzel dieser Rechtsprechung liegt im Jahr 1958, es ging um eine Mark zu wenig in der Kasse - ein «wichtiger Kündigungsgrund», fand das BAG. Ebenso urteilte das Gericht 1984 im «Bienenstich»-Fall gegen eine Buffetkraft, die heimlich ein Stück Kuchen gegessen haben soll. Wobei es aber immer auf die «konkreten Umstände des Einzelfalls» ankomme, beschwichtigte das Gericht.
Eine wirklich hammerharte Linie fahren das BAG und im Gefolge auch die unteren Instanzen aber erst seit zehn Jahren. Seither häufen sich die Fälle, die ins Kuriositätenkabinett gehörten, würden dadurch nicht berufliche Existenzen zerstört: Der Brotklau eines Teigmachers, der gestohlene Käse im Wert von 1,99 Euro, ein Becher Kaffee, sogar die Mitnahme von 17 Schlaftabletten, mit denen ein Krankenhaus- Mitarbeiter - so wenigstens beteuerte er vor Gericht - wegen Mobbings Selbstmord begehen wollte: Den Richtern genügen echte «Peanuts» für eine Kündigung. Gnade zeigten sie seither gerade noch, wenn es um drei Briefumschläge ging. Oder um einen Joghurt mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum.
Dabei ist der Grundgedanke der Arbeitsrichter nicht ganz lebensfremd. Gerade an der Kasse ist das Vertrauen in die Korrektheit des Angestellten derart wichtig, dass sogar ein dringender Verdacht auf eine Straftat eine Kündigung rechtfertigen kann. Schon, weil ein Bagatelldiebstahl oft die Spitze des Eisbergs sein mag: Wer einmal geklaut hat, dürfte es wieder tun.
Immer wieder pochen die Richter aber auf ein ziemlich formales Argument: Diebstahl ist Diebstahl, auch wenn es nur um Centbeträge geht. Dabei kennen Juristen seit jeher Möglichkeiten, ganz legal ein Auge zuzudrücken. Staatsanwälte rühren bei Diebstählen bis zu 50 Euro allenfalls eine Hand, um den Einstellungsvermerk zu stempeln. Und das Arbeitsrecht hätte ja die Abmahnung als echten Warnschuss.
Übrigens werden Beamte wegen ein paar Euro nicht gleich rausgeworfen: Ein Postbeamter, der Paketgebühren von etwa 20 Euro einstreichen wollte, durfte 1992 auf Geheiß des Bundesverwaltungsgerichts im Dienst bleiben. Weil bei einem so geringen Wert das «Unrechtsbewusstsein» herabgesetzt sei.
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_30076/index.php
Fall Emmely
Unbefangen urteilen
Nach dem Urteil gegen die Kassiererin von Kaiser's stehen Vorwürfe gegen Emmelys Richterin, die bei Arbeitgebern Vorträge hielt, im Raum. Doch was Richter als Nebentätigkeit dürfen und was nicht, ist festgelegt.
Kassiererin Barbara E. "Emmely" soll 31 Jahre für 1,30 Euro aufs Spiel gesetzt haben - das glaubt das Gericht. - Foto: ddp
Von Ralf Schönball
Das Urteil ist umstritten: Die Kassiererin von Kaiser's, die von ihren Kollegen "Emmely" gerufen wird, wurde entlassen wegen angeblich unterschlagener Leergut-Bons im Wert von 1,30 Euro. Das nährte den Verdacht, die Vorsitzende Richterin sei arbeitgeberfreundlich, hatte sie doch beim "Forum Institut für Management" vor Führungskräften der Wirtschaft über Kündigungen referiert. War sie befangen, und welche Regeln gibt es für die Nebenjobs der Richter?
Die Präsidentin am Landesarbeitsgericht Karin Aust-Dodenhoff weist diese Spekulation zurück: "Es ist absurd und polemisch, ihr die Teilnahme an dem Seminar vorzuwerfen". Bei solchen Veranstaltungen werde die Rechtsprechung erläutert - und "keine Tipps und Tricks" für Kündigungen verraten. Die Richterin referiere im Übrigen wie alle anderen auch vor Betriebsräten. Derartige Referate könnten zur Vermeidung von Prozessen sowie dazu beitragen, die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen zu erhöhen.
Die Liste der Nebentätigkeiten von Richtern ist lang: Referate, Seminare, der Vorsitz in Schieds- und Einigungsstellen bei Auseinandersetzungen über Tarife oder Sozialpläne in Betrieben, Verwaltungen, Firmen oder Kirchen. Manche arbeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Herausgeber von Fachzeitschriften oder in Parlamenten. Dirk Behrendt etwa, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Der Verwaltungsrichter legte sein Amt für die Dauer der Legislaturperiode nieder und sagt: "Nebentätigkeiten sollte man nicht völlig verbieten". So sollten sich Richter an wissenschaftlichen Diskussionen beteiligen.
Senatorin: Aufgaben im Hauptamt dürfen nicht leiden
Für Justizsenatorin Gisela von der Aue ist es sogar "wünschenswert", dass Richter Lehr- und Prüfungstätigkeiten zur Ausbildung des juristischen Nachwuchses übernehmen. "Selbstverständlich dürfen die eigentlichen Aufgaben im Hauptamt nicht darunter leiden", so die Senatorin. Hierauf achteten aber die Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, die Nebentätigkeiten genehmigen müssen. Am Arbeitsgericht ist das Karin Aust-Dodenhoff. Sie sagt, sie habe im Jahr 2007 189 Anträge auf Nebentätigkeiten von 26 Richtern am Landesarbeitsgericht genehmigt und 207 Anträge von 69 Richtern beim Arbeitsgericht. "Die Richter halten sich zurück", sagt sie. Aber notfalls lehne sie auch Anträge ab.
Astrid Kipp hat die Dienstaufsicht über die Richter und Staatsanwälte der Berliner Justiz: "Es gibt eine interne Festlegung, dass kein Richter oder Staatsanwalt mehr als 150 Klausuren im Jahr beim Justizprüfungsamt korrigieren und nicht mehr als fünf mündliche Prüfungen abnehmen darf", sagt die Leiterin des Personalreferats bei der Senatsverwaltung für Justiz. Das große Geld sei damit auch nicht zu verdienen: 5000 Euro maximal. Das erreiche keiner. Im Durchschnitt verdiene ein Richter 55 000 Euro. Eine Anfrage im Abgeordnetenhaus im Jahr 2006 ergab, dass die Justizsenatorin 329 Nebentätigkeiten genehmigt hatte, die Richter dafür in 112 Fällen 2000 Euro im Jahr, in zwei Fällen 2000 bis 5000 Euro und 14 Mal mehr als 5000 Euro erhalten hatten.
5.3.2009
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely-Fall-Emmely;art270,2744887
Justizdebatte
Fall Emmely: Richterin in der Kritik
Parteilichkeit wegen Auftritt bei Manager-Seminar? Das Gericht weist Zweifel an der Unabhängigkeit zurück.
Wegen 1,30 Euro gekündigt. Der Fall der Berliner Supermarktkassiererin Barbara E. hat eine bundesweite Debatte ausgelöst. - Foto: ddp
Von Sigrid Kneist
Verhältnismäßigkeit
Kein Raum dafür?
Fall Emmely:
Die große Leserdebatte
Nach dem so genannten Emmely-Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag werden in verschiedenen Internet-Foren Zweifel an der Unabhängigkeit der Vorsitzenden Richterin Daniele Reber geäußert. Der Sprecher des Landesarbeitsgerichts, Martin Dreßler, weist jedoch solche Spekulationen als vollkommen unberechtigt zurück.
Hintergrund der Diskussion ist, dass die Richterin als Referentin für das „Forum – Institut für Management“, eine Weiterbildungseinrichtung für Führungskräfte der Wirtschaft, aufgetreten ist. Im Oktober hatte sie auf dem „Deutschen Fachanwaltstag Arbeitsrecht“ des Instituts unter anderem über das Kündigungsrecht und dabei auch das Instrument der Verdachtskündigung gesprochen.
Auf einer Verdachtskündigung beruhte das Arbeitsgerichtsverfahren der Supermarktkassiererin Barbara E., die unter dem Namen Emmely bundesweit bekannt wurde. Ihr war gekündigt worden, weil sie im dringenden Verdacht stand, von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen und unberechtigterweise eingelöst zu haben. Eine Kammer des Landesarbeitsgerichts unter Rebers Vorsitz hatte die Kündigung in der vergangenen Woche als rechtens bestätigt, was zu lebhaften, kontroversen Debatten führte.
Tipps für Kündigungen? "Absurd", sagt der Gerichtssprecher
Es sei durchaus üblich, dass Richter ihr Fachwissen bei Weiterbildungsveranstaltungen weitergeben – sowohl an Betriebsräte und Gewerkschafter als auch an Arbeitgeber und Personalleiter, sagte Gerichtssprecher Dreßler. „Es ist absurd zu glauben, dort würden beispielsweise Tipps für Kündigungen gegeben“, sagte Dreßler. Damit würde sich ein Richter „absolut angreifbar“ machen. Bei diesen Weiterbildungen gehe es vielmehr darum, höchstrichterliche Entscheidungen zu erläutern und die Spielregeln in derartigen Verfahren zu vermitteln. Denn gerade im Arbeitsrecht gebe es viele Einzelfallentscheidungen. Jede Referententätigkeit wird nach Dreßlers Angaben zudem geprüft und muss von der Präsidentin des Gerichts genehmigt werden. Dies sei auch in diesem Fall geschehen.
Auch die Unterstützer von Barbara E. vom Komitee „Solidarität für Emmely“ sprechen nicht von Befangenheit. Ein Richter zeige aber schon Parteilichkeit, wenn er sich zwischen den Zielgruppen Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter entscheide, sagte Komitee-Sprecher Jörg Nowak.
2.3.2009
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely-Kuendigung-Hohenschoenhausen;art270,2742348
Presseerklärung
Presseerklärung der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zu den in den Presse zitierten Äußerungen des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse zu dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 („Kündigung einer Kassiererin“)
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08), die Kündigung einer Kassiererin wegen der Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil für rechtens zu erklären, hat in der Öffentlichkeit zu einer breiten Diskussion geführt.
In diesem Zusammenhang wird der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in der Presse mit den Worten zitiert, es handele sich um „ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität; es könne das Vertrauen in die Demokratie zerstören.“ Derartige Äußerungen, die bislang nicht dementiert wurden, sind untragbar und stellen bereits in ihrer Wortwahl eine Entgleisung dar.
Dass Urteile der Gerichte für Arbeitssachen öffentlich diskutiert und einer – auch scharfen – Kritik unterzogen werden, ist in keiner Weise zu beanstanden. Die gebotene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung muss jedoch immer in sachlicher Form geschehen. Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind demgegenüber in keiner Weise hinnehmbar. Sie sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen und greifen in die Unabhängigkeit der Gerichte ein.
26. Februar 2009
http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/index.html
Öffentlicher Dienst
3000 Lehrer können auf mehr Geld hoffen
Nach dem Urteil zu diskriminierender Bezahlung im öffentlichen Dienst kommen auf das Land Berlin voraussichtlich Zusatzkosten in Millionenhöhe zu: Bis zu 1000 Euro Gehaltszuwachs sind möglich.
Von Cay Dobberke
Auf das Land Berlin kommen voraussichtlich Zusatzkosten in Millionenhöhe zu, falls das Urteil des Landesarbeitsgerichts gegen eine nach dem Alter gestaffelte Bezahlung Bestand hat. Etwa 3000 der rund 5500 angestellten Lehrer könnten eine höhere Eingruppierung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) beanspruchen, schätzt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. „Wir werden die Betroffenen jetzt informieren“, kündigte die GEW-Landesvorsitzende Rosi Segelke an. Die Lehrer sollten bereits jetzt einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen, da die Ansprüche nur sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden können und bis zum endgültigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts noch einige Zeit vergehen dürfte.
Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Hauptpersonalrat der Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen wollen in wenigen Tagen ein Formblatt für Angestellte anbieten. In welchem Ausmaß Verwaltungsbeschäftigte vom Urteil profitieren könnten, ist laut Verdi- Sprecher Andreas Splanemann nicht absehbar. Denn jeder Fall sei „individuell“: Die Differenz zwischen dem jetzigen Gehalt und einer möglichen Aufstockung hänge vom Alter und der Tarifgruppe ab. Laut Splanemann meldeten sich bereits Gewerkschaftsmitglieder mit dem Wunsch nach Formblättern. Weitere Klagen erwartet er dagegen nicht.
Das Landesarbeitsgericht hatte eine Bezahlung nach dem Alter für „diskriminierend“ und unzulässig erklärt (wir berichteten). Geklagt hatte ein 39-jähriger Pflegeheimleiter, der das Gehalt eines 47-Jährigen verlangt. Während er vor dem Arbeitsgericht zunächst unterlag, gewann er nun in zweiter Instanz. Die Richter verwiesen auf das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund des Alters verbietet. Das Land Berlin will gegen das Urteil Revision einlegen, daher ist es noch nicht rechtskräftig.
Der Kläger bekam rückwirkend mehr als 10 000 Euro und eine Gehaltserhöhung um mehrere hundert Euro zugesprochen. „Es gibt aber unterschiedlich große Sprünge“, betont Verdi-Sprecher Splanemann. Die Summe könne auch „erheblich geringer“ ausfallen, wenn ein Angestellter einer niedrigen Tarifgruppe angehöre und relativ alt sei (die höchste Gehaltsstufe gibt es in der Regel ab dem 45. bis 47. Lebensjahr). Bei Lehrern hält die GEW in Einzelfällen Gehaltszuwächse von bis zu 1000 Euro für möglich.
Die Fraktionen der FDP und die Grünen im Abgeordnetenhaus sprachen sich für eine Reform des öffentlichen Dienstrechts in Berlin aus. Der Grünen-Haushaltsexperte Oliver Schruoffeneger verlangt sofortige Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer „klaren leistungsbezogenen Tarifgestaltung“ statt der Altersabstufung. Der haushaltspolitische Sprecher der FDP, Björn Jotzo, wirft dem Senat vor, Berlin habe eine entsprechende Umstellung des Tarifrechts „als einziges Bundesland verschlafen“.
Nach BAT werden in der Stadt auch viele Angestellte der Krankenhäuser bezahlt. Der Klinikkonzern Vivantes will laut Sprecher Uwe Dolderer „zunächst abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird“. Noch gebe es „so viele Unwägbarkeiten, dass wir keine genauen Angaben zu den möglichen Auswirkungen machen können“.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 13.09.2008)
www.tagesspiegel.de/berlin/Oeffentlicher-Dienst;art270,2613493
Arbeitsrichter rügen BAT-Tarif Juristen halten Regelung für diskriminierend
Fatina Keilani
Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, in die höchste Tarifstufe aufgenommen zu werden – egal, wie alt er ist. Dieser Überzeugung ist das Landesarbeitsgericht. Denn der Bundesangestelltentarifvertrag BAT staffelt die Gehälter nach Lebensalter, nicht nach Dienstalter, und verstößt deshalb gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Der zugrunde liegende Fall wurde gestern zwar nicht entschieden, die 20. Kammer machte ihre Rechtsauffassung aber deutlich.
Geklagt hatte der 40-jährige Geschäftsführer eines landeseigenen Pflegeheims. Statt seines derzeitigen Gehalts von monatlich 3830 Euro möchte er lieber 4460 Euro bekommen, und zwar rückwirkend zum 1. September 2006. Das Antidiskriminierungsgesetz ist nämlich seit August 2006 in Kraft; es verbietet Benachteiligungen aufgrund des Alters – und damit auch aufgrund der Jugend. Deswegen müsse er so bezahlt werden wie ein Angehöriger der höchsten Tarifgruppe, meint der Kläger. Die erste Instanz hatte ihm in der Sache recht gegeben, die Klage aber abgewiesen mit dem Argument, den Tarifvertragsparteien müsse Zeit gegeben werden, eine neue Regelung zu finden. Alle anderen Bundesländer bis auf Hessen haben den BAT abgeschafft und staffeln die Gehälter nach Erfahrung, nicht Alter.
Wenn das Land Berlin verliert, müsste es befürchten, dass noch mehr Bedienstete klagen – das könnte Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Vertreter Berlins meinten vor Gericht zwar, Gleichbehandlung sei auch gegeben, wenn alle nach der niedrigsten statt der höchsten Tarifstufe bezahlt werden. Dem stimmte die Kammer aber nicht zu. Die Verhandlung wurde bis zum 11. September vertagt; die Parteien sollen in der Zwischenzeit versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Kläger ist mittlerweile im Stellenpool des Landes. Fatina Keilani
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 20.06.2008)
www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2554780