Väternotruf informiert zum Thema

Landessozialgericht Baden-Württemberg


 

 

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Hauffstrasse 5

70190 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 921-0

Fax: 0711/921-2000

 

E-Mail: poststelle@lsgstuttgart.justiz.bwl.de

Internet: www.lsg-baden-wuerttemberg.de

 

 

Internetauftritt des Landessozialgericht Baden-Württemberg (08/2020)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

 

 

Präsidentin am Landessozialgericht Baden-Württemberg: 

Mutschler - Präsidentin (ab , ... 2020)

Vizepräsident am Landessozialgericht Baden-Württemberg: Seidel - Vizepräsidentin (ab , ... 2020)

 

 

 

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg ist zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte: 

 

Sozialgericht Freiburg

Sozialgericht Heilbronn

Sozialgericht Karlsruhe

Sozialgericht Konstanz

Sozialgericht Mannheim

Sozialgericht Reutlingen

Sozialgericht Stuttgart

Sozialgericht Ulm

 

 

Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg

Klaus Auerhammer (Jg. 1959) - Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 18.06.1998, ..., 2007)

Walter Böttiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 14.01.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.01.2011 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 14.01.2011 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Böttiger (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Böttiger nicht aufgeführt. Amtsgericht Korbach - GVP 15.08.2016, 09.03.2017: Richter auf Probe. 

 

Dr. Steffen Luik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 11.06.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.10.2005 als Richter am Sozialgericht Ulm - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.06.2013 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzender der Gruppe der Sozialrichter - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=60 /. Namensgleichheit mit: Dr. Heike Luik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Nürtingen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.11.2004 als Richterin am Landgericht Heilbronn - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.11.2004 als Richterin am Amtsgericht Nürtingen - halbe Stelle - aufgeführt.

 

 

 

 

# Heinz Beck

# Gudula Becker

# Dr. Michael Behn

# Gerhard Beier

# Martin Bolay

# Aja Bräuning

# Reinhard Bösenberg

# Erich Degener

# Ruth Deutsch-Busch

# Dr. Michael Dolderer

# Norbert Freise

# Gerd Frey

# Jörg Hellmich

# Dr. Georg Heuberger

# Wolfgang Hormuth

# Erich Kleemann

# Stefan Knittel

# Werner Köstel

# Gunther Lambert

# Jürgen Lilienfein

# Dr. Elmar Lutz

# Sabine Mendler

# Bernd Mutschler

# Rüdiger Neumann

# Helmut Nopper

# Dr. Irmgard Ohl-Stauffer

# Stefan Pawlak

# Günter Rank

# Joachim Ross

# Dr. Bernd Schütze

# Bettina Seidel

# Hartmut Straub

# Karl Straub

# Regine Wagner

# Rudolf Wiegandt

 

 

Richter auf Probe:

Christian Full (geb. ....) - Richter auf Probe im Bezirk des Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.08.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum 01.08.2015 als Richter auf Probe im Bezirk des Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. 2016: Mediensprecher am Sozialgericht Karlsruhe.

Christina Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im Bezirk des Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 16.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.11.2015 als Richterin im Bezirk des Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Sozialgericht Konstanz - 2016: Richterin auf Probe - 3. Kammer.

 

 

Nicht mehr als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg tätig:

Claudia Altschwager-Hauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 28.06.1996, ..., 2010)

Jutta Baumgartner-Mistrik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 17.12.1999, ..., 2009)

Klaus Denzinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg / Vizepräsident am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.10.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.06.1996 als Präsident am Sozialgericht Stuttgart aufgeführt.

Gerlinde Endriß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 30.07.1990, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Michel Endriß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Sozialgericht  Stuttgart / Präsident am Sozialgericht Stuttgart (ab 08.04.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.071994 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt.

Dr. Rudolf Faden (geb. 20.02.2015) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.02.1972, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 als Landgerichtsrat am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.02.1972 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Faden (geb. 29.04.1921) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1979, ...,1986) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.11.1972 als Vizepräsident am Sozialgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.07.1979 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Faden (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Faden nicht aufgeführt - möglicherweise in geheimer Mission unterwegs. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 6. Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Karlsruhe. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015. 6 F 263/05 - Urteil vom 16.01.2007: Ehescheidung.

Dr. Wolfgang Faden (geb. 29.04.1921) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1979, ...,1986) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.11.1972 als Vizepräsident am Sozialgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.07.1979 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Rudolf Faden (geb. 20.02.2015) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.02.1972, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 als Landgerichtsrat am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.02.1972 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Faden (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Faden nicht aufgeführt - möglicherweise in geheimer Mission unterwegs. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 6. Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Karlsruhe. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015. 6 F 263/05 - Urteil vom 16.01.2007: Ehescheidung.

Herbert Freund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1997, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Herbert Freund (Jg. 1958) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als  Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 nicht aufgeführt.

Heike Haseloff-Grupp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg / Präsidentin am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 27.06.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.03.1997 als Präsidentin am Sozialgericht Karlsruhe aufgeführt.

Volker Keßler - Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg / Internetauftritt (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2010 nicht aufgeführt.

Bernd Stefan Kuntze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 17.03.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.09.1978 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.11.1990 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.02.2001 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.03.2004 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt.

Miriam Meßling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Bundesverfassungsgericht (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2007 als Richterin am Sozialgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.11.2012 als Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2016 als Richterin am Bundessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.01.2022 als Vizepräsidentin am Bundessozialgericht aufgeführt. "Miriam Meßling (* 4. Januar 1973 in Wuppertal) ist eine deutsche Juristin und Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Meßling studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster. Nach ihren juristischen Staatsexamina wurde sie 2001 in Münster mit der europarechtlichen Arbeit „Die Lösung rechtsgeschäftlicher Bindungen im deutschen und italienischen Privatrecht“ zur Dr. iur. promoviert. Von 2002 bis 2005 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. 2004 trat sie in die baden-württembergische Justiz ein und wurde zunächst Richterin am Sozialgericht Karlsruhe, später wechselte sie an das Sozialgericht Freiburg, wo sie 2007 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt wurde. Von 2009 bis 2011 war sie ans Bundessozialgericht abgeordnet. Im Herbst 2012 wurde Meßling zur Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg ernannt. Allerdings war sie von Juli 2012 bis März 2013 als Berichterstatterin an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeordnet. Im April 2013 wechselte sie in das baden-württembergische Justizministerium, wo sie ein Referat für Personalangelegenheiten leitete. Von Oktober 2016 bis April 2023 war Meßling Richterin am Bundessozialgericht. Sie wurde zunächst dem 7. und dem 8. Senat zugewiesen, die für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsrecht zuständig sind.[1] Wechsel in andere Senate folgten. Ab dem 1. September 2021 war Meßling Vorsitzende des 4. Senats.[2] Ab dem 17. Januar 2022 war sie Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts.[3] Im Februar 2024 sollte sie eigentlich Präsidentin des Bundessozialgerichts werden.[4] Meßling wurde am 31. März 2023 einstimmig vom Bundesrat zur neuen Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt.[5] Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannte sie offiziell am 17. April 2023. Sie trat im Ersten Senat die Nachfolge von Gabriele Britz, die für Familien-, Umwelt- und Datenschutzrecht zuständig war, an.[6][7] Meßling soll dann zuständig für Steuerrecht und Berufsrecht sein. Meßling ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Sie ist die Schwester des Hochschullehrers und Kulturwissenschaftlers Markus Messling. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Miriam_Me%C3%9Fling

Prof. Dr. Rainer Schlegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht / Vizepräsident am Bundessozialgericht (ab 01.10.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 25.07.1994 als Richter am Landessozialgerich Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Bundessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1997 als Richter am Bundessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.07.2014 als Vizepräsident am Bundessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2016 als Präsident am Bundessozialgericht aufgeführt.

Dr. Lothar Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Sozialgericht  Stuttgart / Vizepräsident am Sozialgericht Stuttgart (ab 01.06.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2007 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt.

Hans Tröster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg / Vizepräsident am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 30.01.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2001 als Präsident am Sozialgericht Reutlingen aufgeführt.

 

 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Anteiliges Hartz IV für Besuchstage der Kinder

BSG: Keine Verrechnung mit an Partner gezahltem Kindergeld

Arbeitslose und getrennt lebende Mütter und Väter, die nur an einzelnen Tagen Besuch von ihren Kindern bekommen, haben Anspruch auf entsprechend anteilige Hartz-IV-Leistungen. Wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, darf die zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge) dies nicht mit dem Kindergeld aufrechnen, wenn dies an das andere Elternteil ausgezahlt wird. (Az: B 14 AS 75/08 R)

 

Im Streitfall lag das alleinige Sorgerecht beim Vater, der keine Sozialleistungen bezog, wohl aber das gesamte Kindergeld. Die drei Kinder besuchten ihre arbeitslose Mutter in Freiburg aber regelmäßig alle zwei Wochen und für einen Teil der Schulferien. Das Landessozialgericht Stuttgart sprach den Kindern daher sogenanntes Sozialgeld von jeweils 6,90 Euro je Tag zu, den sie bei ihrer Mutter verbringen. Die Arge meinte dagegen, die Mutter müsse diese Kosten von ihrem Anteil am Kindergeld bezahlen.

Das BSG bestätigte nun das Stuttgarter Urteil: Die Mutter habe keinen Zugriff auf das Kindergeld und könne daher die während der Besuche anfallenden Kosten ohne zusätzliche Unterstützung nicht aufbringen. Ob die Arge gegebenenfalls einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vater haben könne, sei hier nicht zu entscheiden.

2. Juli 2009

www.123recht.net/article.asp?a=44979&ccheck=1

 

 


 

 

LSG Baden-Württemberg: Wahrnehmung des Umgangsrechts als untypische Bedarfslage 

NJW 2007 Heft 29 2143

 

Verweise

Wahrnehmung des Umgangsrechts als untypische Bedarfslage

GG Art. 6 II; SGG § 86b II; SGB II §§ 5 II, 20, 23 I; SGB XII §§ 21 S. 1, 28, 73

 

Verpflegungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verpflegung eines getrennt lebenden Kindes entstehen, sind auch aus Sicht eines Leistungsempfängers nach SGB II ein untypischer Bedarf und deshalb von den ihm gewährten Leistungen zum Lebensunterhalt nicht umfasst. Es spricht viel dafür, dass auch in diesen Fällen Kosten nach § 73 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe getragen werden können. § 5 II SGB II und § 21 S. 1 SGB XII schließen das nicht aus.

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 27. 10. 2006 - L 7 AS 4806/06 ER-B

 

Anm. d. Schriftltg.:

Die Entscheidung ist mit Sachverhalt und Gründen veröffentlicht in BeckRS 2007, 44530.

 

 

 


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