Väternotruf informiert zum Thema

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen


 

 

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Zweigertstraße 54

45130 Essen

 

Telefon: 0201 / 7992-1

Fax: 0201 / 7992-302

 

E-Mail poststelle@lsg.nrw.de

Internet: www.lsg.nrw.de/

 

 

Internetauftritt des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (10/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.10.2023 - https://www.lsg.nrw.de/aufgaben/Geschaeftsverteilung_der_Rechtsprechung/index.php

 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Martin Löns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen / Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.10.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.1997 als Präsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.10.2008 als Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.05.2019 als Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: 

 - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen / Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.10.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.1997 als Präsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.10.2008 als Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

 

 

 

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte: 

 

Sozialgericht Aachen

Sozialgericht Detmold

Sozialgericht Dortmund

Sozialgericht Düsseldorf

Sozialgericht Duisburg

Sozialgericht Gelsenkirchen

Sozialgericht Köln

Sozialgericht Münster

 

Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Peter Allgeier (Jg. 1955) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 19.11.1991, ..., 2002)

Nicola Behrend (Jg. 1962) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 21.01.1997, ..., 2002)

Sylvia Behrend (Jg. 1961) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 30.06.1998, ..., 2002)

Dr. Ruth Düring (Jg. 1958) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 23.02.1997, ..., 2002)

Silvia Fleck (Jg. 1957) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 02.11.1999, ..., 2002)

Dr. Ulrich Freudenberg (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2009) - ab 10.12.1999 Richter am Sozialgericht Duisburg.

Dr. Barbara Kniesel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 23.07.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.07.2004 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Hartmut Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 26.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.08.2012 als Richter am Sozialgericht Münster aufgeführt. Im Handbuch 2022 ab 26.09.2019 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hartmut Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bad Homburg (ab 12.12.1994, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.12.1994 als Richter am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Homburg - GVP 05.02.2014, 01.04.2017.

Martin Löns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen / Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.05.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.1997 als Präsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.10.2008 als Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.05.2019 als Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Dr. Claudia Poncelet (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 23.05.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.04.2001 als Richterin am Sozialgericht Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Stephan Poncelet (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Düsseldorf (ab 19.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.06.1994 als Richter am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Amtsgericht Düsseldorf - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 269. 2011, 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Düsseldorf - http://www.duesseldorf.de/jugendamt/jha/jha010.shtml.

Dr. Jan-Robert von Renesse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.08.2000 als Richter am Sozialgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2004 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Margot von Renesse geb. Gericke (geb. 05.02.1940 in Berlin) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.10.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974, 1982 und 1988 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum - MdB, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum: Familiensachen. Tätig auch als Richterin am Landgericht Bochum. Von 1990 bis 2002 Bundestagsabgeordnete der SPD / setzte sich während der Reform des Kindschaftsrechtes für den Abbau rechtlicher Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein, eine lobenswerte Ausnahme in der väterfeindlichen SPD.

Margot von Renesse, geborene Gericke (* 5. Februar 1940 in Berlin; † 17. Juni 2022), war eine deutsche Politikerin (SPD).
Nach dem Abitur 1958 absolvierte von Renesse ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster, welches sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Während ihres Studiums erhielt sie ein Stipendium durch das Evangelische Studienwerk Villigst. Nach dem anschließenden Referendariat und dem zweiten Staatsexamen war sie von 1972 bis 1990 als Richterin am Amts- bzw. Landgericht Bochum tätig.[1]
Von Renesse engagierte sich neben dem Richterdienst und der Erziehung ihrer vier Kinder früh ehrenamtlich. Sie wurde Vizepräsidentin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und Verwaltungsrätin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), später kam neben dem Engagement in der SPD auch die Mitarbeit in Bürgerinitiativen wie etwa für Kindergärten, aber auch für die Friedensbewegung hinzu. Überdies war sie langjähriges Mitglied im Kuratorium und spätere Vorsitzende der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung – Deutsches Müttergenesungswerk.[2]
1997 wurde bei von Renesse die Parkinson-Erkrankung diagnostiziert.[3] Sie war zweite Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung.
Margot von Renesse war verheiratet und hatte vier Kinder, darunter der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse. Sie starb im Juni 2022 im Alter von 82 Jahren.[4]Partei
Sie war seit 1969 Mitglied der SPD und engagierte sich ab 1976 in der Rechts- und Innenpolitischen Kommission der SPD. Sie gehörte außerdem dem SPD-Bezirksvorstand Westliches Westfalen an.
Von 1990 bis 2002 war von Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Fachpolitikerin ohne Interesse am medialen Schlagabtausch war sie insbesondere im Bereich des Familienrechts und der Aufarbeitung der SED-Diktatur tätig. So war sie von 1992 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ und von 2000 bis 2002 Vorsitzende der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, die sich vor allem mit der Gesetzgebung für die heutige Stammzellenforschung beschäftigte. Mit Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) konzipierte sie einen schließlich vom Bundestag Ende Januar 2002 verabschiedeten Kompromiss. Diesem zufolge wurde der Import menschlicher embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen befruchteten Eiern zu Forschungszwecken unter Auflagen erlaubt. Außerdem hat sie ihre Fraktion bei den Verhandlungen über das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare vertreten. Hierfür erhielt sie 2006 zusammen mit Volker Beck den Zivilcouragepreis des CSD Berlin.[5] Darüber hinaus war Margot von Renesse federführend an der Neufassung des § 218 StGB beteiligt, womit sie am Selbstbestimmungsrecht der Frau beim Schwangerschaftsabbruch Anteil hatte.[6] Der von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützte und beschlossene Kompromiss regelt bis heute, dass der Schwangerschaftsabbruch nach vorheriger Pflichtberatung in den ersten drei Monaten straffrei bleibt. In ihrer Fraktion trat von Renesse außerdem bereits 1991 für einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel ein, die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich zu ahnden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag 1997.[7] Im Zuge der öffentlichen Diskussion um das erste Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1998 schlug sie ein sogenanntes „Betreuungsrechtshilfegesetz“ vor, das nicht realisiert wurde; die rechtliche Betreuung müsse sich im Rahmen der vergütungsfähigen Tätigkeiten auf rein rechtliche Vertretung beschränken und könne somit gar nicht mittels ausführlichem Kontakt dem Postulat des Betreuungsrechts gerecht werden, auch „persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB).[8]
Margot von Renesse war jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen, zur Bundestagswahl 2002 trat sie nicht erneut an. Sie war langjährige Vizepräsidentin und Vorsitzende des Fachausschusses Recht der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Margot_von_Renesse

Thomas Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 26.05.2003, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Thomas Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Aue (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1998 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Stollberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Aue aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Thomas Richter (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab, ..., 2000, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1986 und 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990, 1992 und 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Bochum aufgeführt (Dienstantritt wohl um 1989). Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2013: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bochum.

Dr. Thomas Sommer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 28.05.1999, ..., 2022)

Dr. Bernhard Weßling-Schregel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 30.06.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Bernhard Weßling ab 04.05.2001 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Bernhard Weßling-Schregel ab 30.06.2011 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. GVP 19.01.2015: Vorsitzender Richter - 20. Senat.

 

 

 

# Ulrike Frey

# Ute Frielingsdorf

# Annette Frossard

# Heinrich Grewe

# Paul-Heinz Gröne

# Dieter Göbelsmann

# Ursula Hagemeier

# Ansgar Humpert

# Dr. Johannes Jansen

# Susanne Jording

# Wolfgang Kays

# Hans-Peter Kirsten

# Susanne Klamann

# Ulrich Knipsel

# Carl-Heinrich Kröger

# Dr. Thomas Kunze

# Ulf-Burghard Kuschewski

# Jutta König

# Astrid lente-Poertgen

# Michael Lessing

# Alfred Lütz

# Ulrich Meierkamp

# Hubertus Peuker

# Udo Pfeifer

# Manfred Philippi

# Roland Pierscianek

# Armin Pusch

# Jutta Redenbach-Grund

# Ulrich Scheer

# Stefan Scholz

# Ewald Schumacher

# Brigitta Schuschke

# Elisabeth Straßfeld

# Gertraud Tordy

# Doris Tritschler

# Rötger von Alpen

# Ulrich Wendler

# Bernd Westermann

# Volker Ziegert

 

 

Nicht mehr als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen tätig:

Bernd Achenbach (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.08.1988, ..., 2002)

Eckard Andersson (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 15.05.1990, ..., 2002)

Arno Benszuweit (Jg. 1937) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 22.06.1994, ..., 2002)

Siegfried Borchard (Jg. 1943) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.02.1988, ..., 2002)

Josef Brand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 23.06.1999, ..., 2014)

Dr. Jürgen Brand (geb. 12.04.1945 in Detmold - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 17.06.1997, ..., 2010) - 1973 bis 1978 Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen. 1978 bis 1990 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 1990 bis 1997 Präsident des Sozialgerichts Dortmund. Seit 1997 Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Ab Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Siehe auch Information unten.

Dr. Ricarda Brandts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen / Präsidentin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 27.02.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.06.2000 als Vizepräsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.11.2010 als Präsidentin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.02.2013 als Präsidentin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. 

Dr. Karl Breitkopf (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 17.09.1993, ..., 2002)

Dr. Jürgen Burghardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 27.04.1989, ..., 2008)

Dr. Friedrich Caliebe (geb. ....) - ehemaliger Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 nicht aufgeführt. "Wenige Monate später, am 28. Juni 1944, besuchte Haffner einen Ort, wo solche „Elemente" beseitigt wurden: Auschwitz. In seiner Begleitung waren ranghohe Juristen, darunter der spätere Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen, Dr. Friedrich Caliebe. Im geheimen Reisebericht heißt es: „Auf einer weiteren Verladestelle wurde ein Güterzug mit ungarischen Juden ausgeladen . . . Der Rückweg ins Lager führte an einem Krematorium vorbei." - http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten - ausführlich siehe unten

No Name - Richterin am Bundesgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Richter am Landgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Peter Elling (Jg. 1958) - Richter am Sozialgericht Düsseldorf / Präsident am Sozialgericht Düsseldorf (ab , ..., 2009) - ab 15.01.1997 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Hermann Frehse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 25.11.1998, ..., 2014) 

Dr. h.c. Renate Jaeger (geb. 30.12.1940 in Darmstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ab 28.04.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 27.12.1971 unter dem Namen Renate Jaeger, geborene Peters als Richterin am Sozialgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.01.1976 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1987 als Richterin am Bundessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2002 ab 24.03.1994 als Richterin des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 28.04.2004 Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg - Renate Jaeger wirkte mit am dem väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01

Johannes-Peter Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 20.09.2002, ..., 2008)

No Name - Richterin am Sozialgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Peter Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.08.1990, ..., 2010)

Joachim Nieding (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsituzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen / Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 27.06.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2002 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.06.2013 als Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. 

Anita Schönenborn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsidentin am Sozialgericht Dortmund (ab 30.04.2012, ..., 2016) - ab 01.03.2002 Vizepräsidentin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.04.2009 als Präsidentin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.04.2012 als Präsidentin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Peter Stellmach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Sozialgericht Magdeburg / Direktor am Sozialgericht Magdeburg (ab 12.11.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.03.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.08.1999 als Richter am Sozialgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.2002 als Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.11.2007 als Direktor am Sozialgericht Magdeburg aufgeführt.

Dr. Volker Wahrendorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgeführt.

 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Zur Frage Umgang und Gewährung von Leistungen nach SGB II

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Urteil vom 20.01.2011 - L 7 AS 119/08

FamRZ 16/2011, 1338

 

 

 


 

 

 

 

 

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Dokumentation

Viertes Sachverständigen-Symposium des Landessozialgerichts

18. November 2009

Essen

 

Ziel der Veranstaltung

Mit dem Vierten Sachverständigensymposium hat das Landessozialgericht den erfolgreichen Dialog zwischen den medizinischen Sachverständigen und den Richterinnen und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen weiter fortgesetzt.

Medizinische Gutachten bilden in zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage. Insbesondere im Bereich der Erwerbsminderungsrenten, des Behindertenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie des Versorgungsrechts kommt es regelmäßig zentral auf Rechtsbegriffe mit medizinischem Inhalt an. Umso bedeutsamer sind qualitativ hochwertige Gutachten. Nur Gutachten, die hohen Qualitätsanforderungen genügen, können für das Gericht eine Entscheidungsgrundlage bilden und die Beteiligten überzeugen. Die Richterinnen und Richter sind letztlich für die Verfahrensgestaltung verantwortlich. Im Rahmen dieser Verantwortung sind sie auf Sachverständige angewiesen, die die Qualitätsanforderungen medizinischer Gutachten im Sozialgerichtsprozess kennen und diese bei der Erstellung ihrer Gutachten berücksichtigen.

 

Programm

14.30 Uhr

Begrüßung

Dr. Brand, Präsident des Landessozialgerichts und Richter des Verfassungsgerichtshofs

für das Land Nordrhein-Westfalen

14.35 Uhr

Qualitätsstandards und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung medizinischer

Gutachten

a) aus richterlicher Sicht: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Freudenberg

b) aus ärztlicher Sicht: Frau Dr. Diederich-Voigtmann

c) aus Sicht der Klägerinnen und Kläger: Herr Genten, Rentenberater

 

16.00 Uhr

Foren

a) Anforderungen an die Begutachtung und nachvollziehbare Begründung

von Leistungseinschränkungen im

aa) Schwerbehindertenrecht

Moderation: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Gröne, Richterin am

Landessozialgericht Boerner

bb) Rentenversicherungsrecht

Moderation: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Lange, Richterin

am Landessozialgericht Schimm

b) Anforderungen an die Begutachtung und nachvollziehbare Begründung

bei Kausalitätsbeurteilungen

Moderation: Richter am Landessozialgericht Becker

 

17.15 Uhr Kaffeepause

17.30 Uhr

Berichte aus den Foren, Schlusswort

Herr Löns, Vizepräsident des Landessozialgerichs

 

Begrüßung

Herr Präsident Dr. Brand wies darauf hin, dass viele Fälle der Sozialgerichtsbarkeit medizinisch geprägt seien. Insofern hätten die gerichtlichen Sachverständigen starken Einfluss auf die zu entscheidenen Fälle. Für das nächste Jahr sei die Gründung eines Kompetenzzentrums unter der Leitung von Herrn Richter am Landessozialgericht Dr. Tintner geplant. Hier sollen die Sachverständigen betreut werden und eine Qualitätssicherung im Bereich der Begutachtung stattfinden.

Qualitätsstanddards und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung medizinischer Gutachten

 

a) aus richterlicher Sicht: Vorsitzender Richter am

Landessozialgericht Dr. Freudenberg

...

 

http://www.lsg.nrw.de/aktuelles/Dokumentation_vom_Sachverstaendigensymposium_18_11_2009.pdf

 

Die Dokumentation liegt dem Väternotruf vor.

 

 

 

 


 

 

Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER

LSG NRW: Angemessene Unterkunftskosten bei zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER, sind Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße im Falle einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe und ggf. die Entfernung zum Haushalt des anderen Elternteils.

Zwischen den Beteiligten des einstweiligen Rechtschutzverfahrens war die Höhe der zu gewährenden Kosten der Unterkunft streitig, insbesondere die Frage, ob bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, dass sich der Sohn des Antragstellers im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts in der Wohnung des Antragstellers aufhält. Der Antragsteller bewohnt eine 62 qm große Wohnung. Der Antragsgegner, der zuständige Leistungsträger nach dem SGB II, hält die Wohnung für unangemessen groß und bewilligte daher nach einer Übergangszeit nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Der Antragsteller trägt vor, unberücksichtigt sei geblieben, dass das Umgangsrecht bezüglich des Sohnes 14-tägig von freitags bis montags, während der Sommerferien drei Wochen, während der Herbstferien eine Woche und an jeweils einem der Doppelfeiertage den Aufenthalt des Sohnes in der Wohnung nach sich ziehe. Im Hinblick auf das Alter des Kindes sei es angemessen, ihm ein kleines Zimmer zur Verfügung zu stellen.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist bei Wahrnehmung des Umgangsrechts und bei zeitweiligen Bedarfsgemeinschaften zur Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe, ggf. auch die Entfernung zum Haushalt des anderen Elternteils zu berücksichtigen. Unter Würdigung dieser Gesichtspunkte kommt der Senat zu dem Ergebnis eine Größe von 50 qm als angemessen anzusehen. Der zeitliche Umfang des Aufenthaltes habe lediglich Besuchscharakter. Von daher könne nicht vom Bedarf für eine zweiköpfige Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden. Die vom Antragsteller bewohnte Wohnung erweist sich damit auch unter Berücksichtigung des Umgangsrechts aus Sicht des erkennenden Gerichts als unangemessen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Reinhild Gotzen.

5. Juni 2009

http://anwaltskrieg.blogspot.com/2009/06/landessozialgerichts-nordrhein.html

 

 

 

 


 

 

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Dr. Jürgen Brand

Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

geb. am 12.04.1945 in Detmold

1964 – 1968 Studium in Bonn und Münster

1968 Erste Juristische Staatsprüfung

1972 Promotion an der Universität in Köln

1972 Zweite Juristische Staatsprüfung

1973 – 1978 Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen

1978 – 1990 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

seit 1986 Lehrtätigkeit am Deutschen Anwaltsinstitut und der Deutschen AnwaltAkademie

1990 – 1997 Präsident des Sozialgerichts Dortmund 

1997 – 2001 Lehrbeauftragter an der Fernuniversität Hagen

seit 1997 Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

seit Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

 

http://www.vgh.nrw.de/mitglied/brand.htm

 

 


 

 

Wo Freislers Nachfolger unbehelligt lebte

Ach, die alten Zeiten

Eine Kleinstadt, das Ministerium, der Verfassungsschutz und die Justiz hielten dicht / Von Ernst Klee Sontra/Hessen

01.05.1987

Sontra in Hessen, fünfzehn Kilometer von der deutsch-deutschen Grenze entfernt. Hinter den Fachwerkhäusern der Hauptstraße gedeihen noch Gärten. Der Werbeprospekt des Heimat und Verkehrsvereins über die Landschaft: „Die Pflanzenwelt ist alpin. Im Sommer blühen Orchideen, im Herbst der seltene Enzian . . . Hier kann man noch die heile Welt der Natur erleben."

Im idyllischen Sontra kam 1945, vielleicht auch 1946, ein Mann an, der sich Heinrich Hartmann nannte, in Wahrheit jedoch Harry Haffner hieß. Der Fremde hatte gute Gründe, sich als Heinrich Hartmann zu tarnen: 1944 war er Generalstaatsanwalt von Kattowitz geworden, und in den letzten Kriegswochen hatte ihn Hitler sogar noch zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Haffner war bei seiner Ernennung erst 44 Jahre alt.

Nur wenige wissen, daß der berüchtigte Roland Freisler einen Nachfolger hatte. Daß er untertauchen konnte, blieb mehr als vierzig Jahre ein Geheimnis. In Sontra wußten viele davon. Sie schwiegen und möchten heute noch lieber schweigen als reden.

In einem Geschäft am Marktplatz frage ich, ob sich noch jemand an einen Heinrich Hartmann erinnern könne. Ein strammer Siebziger lacht: „Ach, die alten Zeiten." Er will nichts sagen, gibt aber zugleich zu erkennen, daß er Bescheid weiß. „Er war noch größer als Sie", sagt er. Schließlich wird er gesprächiger: „Der hatte viel Geld und viele Freunde in Hannover. Er wohnte drüben in der Bahnhofsstraße im Hotel Ruelberg. Da haben wir manchen gehoben." Ich frage: „Sie wußten, daß er eigentlich Haffner hieß?" Der alte Herr schaut mich mitleidig an. Ich frage weiter, ob er auch wisse, daß Hartmann/Haffner in Kattowitz und am Volksgerichtshof gewesen sei. Er blickt noch mitleidiger, will aber die Diskussion beenden: „Was man im Suff erzählt, bleibt unter Männern." Ich werfe ein, daß Haffner doch längst tot sei, er also ruhig reden könne. Nein, meint Haffners Mitwisser, er habe Stillschweigen gelobt. Ein Geheimnisträger.

Harry Haffner, am 28. Mai 1900 geboren, hatte nach 1933 Karriere gemacht. Vorgesetzte und Parteiführer förderten ihn wegen seines Eifers. So schrieb 1934 der Celler Generalstaatsanwalt, Haffner habe sich „unter Opferung fast jeder freien Stunde in den Dienst der NSDAP gestellt". Mit 37 Jahren wird er ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Kassel, mit 40 hat er den gleichen Posten in Hamm. Mit 43 Jahren wird er Generalstaatsanwalt in Kattowitz (schon 1935 hatte der osthannoversche Gauleiter Telschow seinen Parteigenossen Freisler auf Haffner aufmerksam gemacht).

Am 26. Januar 1944 wird Haffner im Festsaal der Provinzialverwaltung in sein Amt eingeführt. Staatssekretär Klemm läßt in seiner Festansprache keinen Zweifel, was man von dem neuen Mann erwarte: Es sei eine der wichtigsten Aufgaben, „diejenigen Elemente, die dem Nationalsozialismus seinen Weg erschweren oder sich ihm entgegenstellen wollen, zu beseitigen".

Wenige Monate später, am 28. Juni 1944, besuchte Haffner einen Ort, wo solche „Elemente" beseitigt wurden: Auschwitz. In seiner Begleitung waren ranghohe Juristen, darunter der spätere Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen, Dr. Friedrich Caliebe. Im geheimen Reisebericht heißt es: „Auf einer weiteren Verladestelle wurde ein Güterzug mit ungarischen Juden ausgeladen . . . Der Rückweg ins Lager führte an einem Krematorium vorbei."

Harry Haffner mietete 1948 unter seinem Tarnnamen Hartmann einen kleinen Laden in Sontra. Der NS-Jurist widmete sich fortan der Herstellung von Stoffknöpfen, das heißt, er ließ alte Armeeknöpfe mit Stoff überziehen. Später kam die Produktion von Schnallen und Gürteln und die Reparatur von Strümpfen und Handschuhen hinzu. 1953 beschäftigte er immerhin vier Frauen. Ob der ehemalige Generalstaatsanwalt gelegentlich an die Jahre davor gedacht hat? Am 28. Juli 1944 war in Kattowitz ein Pole namens Zdebel hingerichtet worden, weil er sich unter anderem „im Tauschhandel für Gummiband, Knöpfe und Galanteriewaren verschiedene Lebensmittel ohne Bezugsausweis" verschafft hatte.

Die Besitzerin von Haffners ehemaligem Knopfladen will gerade abschließen, um Mittagspause zu machen, als ich komme. Nein, beteuert sie, sie sagt gar nichts. „Haben Sie denn nie mit ihm gesprochen?" frage ich. Ihre Antwort: „Nein, er hat seine Miete gezahlt, das war ja nicht viel, gesprochen haben wir nichts." Ich bin fast schon aus der Tür, da höre ich: „Er lebt ja noch." Die Erklärung, daß Haffner längst tot sei, läßt sie nicht gelten: „Ich weiß, er lebt in Hannover." Freislers Nachfolger ist 1969 gestorben.

Auf dem Rückweg treffe ich den strammen Siebziger auf der Straße. „Na, was machen Ihre Recherchen?" lacht er, wissend, daß hier niemand etwas sagen wird. Wieder läßt er mich spüren, daß er erzählen könnte. „Geld hatte der und Freunde in Hannover", wiederholt er. „Das mit den Knöpfen war doch nur Tarnung."

Der nächste Besuch führt mich zu einer alten Dame, die einen Edeka-Laden führt. Sie hatte Haffner für zwei, drei Jahre eine Wohnung vermietet. Ich spreche mit ihr zwischen Regalen mit Putz und Reinigungsmitteln. Sie kann sich an nichts mehr erinnern, obgleich sie Haffner zumindest einmal besucht hat, nachdem er etwa 1954 von Sontra nach seinem Geburtsort Uslar verzogen war. Ich frage, ob auf der Türschwelle in Uslar der Name Hartmann oder Haffner gestanden habe. Ihre Antwort: „Weiß ich nicht. Wir haben nichts miteinander geredet."

Harry Haffner wollte 1952 nicht länger als Knopfproduzent Hartmann leben, wie einem Brief vom 27. August 1953 an einen Oberstaatsanwalt in Kassel zu entnehmen ist. Auf zwölf Seiten legt Harfner dar, er sei zur NSDAP gekommen, um Deutschland vor dem kommunistischen Chaos zu retten. Nachfolger Freislers sei er geworden, um extreme Kräfte von diesem Posten fernzuhalten. Unter seinem Vorsitz habe es - abgesehen von Abwesenheitsurteilen - nur zwei Verhandlungen gegeben. Dabei sei der Königsberger Oberlandesgerichtspräsident Dr. Dräger, der mit einem Torpedoboot aus der belagerten Stadt geflohen sei, zum Tode verurteilt worden. Mehr könne er nicht sagen: „Das Beratungsgeheimnis verbietet mir, nähere Einzelheiten über den Inhalt der Beratung bekanntzugeben."

In die Illegalität sei er nur deshalb gegangen, weil er fürchtete, an die Polen ausgeliefert und von einem polnischen „Femegericht" grundlos zum Tode verurteilt zu werden. Haffner: „Um endlich den immer untragbarer werdenden seelischen Druck loszuwerden, habe ich am 13. 9.1952 den niedersächsischen Innenminister als den Polizeiminister meines Heimatlandes aufgesucht und meine Verhältnisse in aller Offenheit geschildert. Sowohl in dieser Besprechung als auch in einer Unterredung mit dem Leiter des Amtes für Verfassungsschutz in Hannover vom gleichen Tage habe ich sofort meine Befürchtung wegen der mir drohenden Auslieferung zur Sprache gebracht . . . Mit dem Amt für Verfassungsschutz in Hannover habe ich im Jahr 1953 Fühlung gehalten und mindestens einmal, nämlich im Mai, mit dessen Leiter vorgesprochen." Haffner weiter: „Ich bitte Sie, die in Betracht kommenden Unterlagen vom Verfassungsschutzamt Hannover einzufordern, falls es Ihnen geboten erscheint."

 

Drei Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden: Das Verfahren wegen seiner Tätigkeit am Volksgerichtshof und ein Verfahren wegen Beteiligung an der NS-Euthanasie. Daß Haffner unter falschem Namen lebte und falsche Papiere hatte, wurde strafrechtlich nicht geahndet. Freislers Nachfolger soll sich in einem Notstand befunden haben. Die Akten „wegen falscher Namensführung sind 1965 ausgesondert worden".

Von 1954 an bezog Harry Haffner Pension. Er war taktvoll genug, nicht in den Justizdienst zurückzustreben - wie so viele NS-Juristen.

Am Ende meines Tages in Sontra bin ich in ein Cafe gegangen. Gäste mustern mich, wie ich den ganzen Tag schon als Ortsfremder beargwöhnt wurde. Aber der ortsfremde Haffner soll nicht weiter aufgefallen sein.

Etwa acht Jahre hat der Nazi-Jurist in dem Hessenstädtchen nahe der „Zonengrenze" gelebt. Beinahe wäre es Harry Haffner gelungen, zu verheimlichen, daß er Nachfolger Roland Freislers war. Haffner war der Mann, dem Hitler während der letzten Wochen des Naziregimes das Terrorinstrument Volksgerichtshof anvertraute. Bisher wußte die Öffentlichkeit nicht einmal von seiner Existenz. Die eingeweihten Stellen im Ministerium, bei der Justiz und beim niedersächsischen Verfassungsschutz hielten dicht.

http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten 

 

 

 


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