Väternotruf informiert zum Thema

Sozialgericht Aachen


 

 

Sozialgericht Aachen

Im Justizzentrum Aachen

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

 

Telefon: 0241 / 9425-0

Fax: 0241 / 9425-80002

 

E-Mail: poststelle@sgac.nrw.de

Internet: www.sg-aachen.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Sozialgerichts Aachen (02/2009)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden vom 12.12.2008 für das Jahr 2009 - http://www.sg-aachen.nrw.de/wir_ueber_uns/Geschaeftsverteilung/index.php

 

2009 - http://www.sg-aachen.nrw.de/wir_ueber_uns/Geschaeftsverteilung/Rechtssachen_01_01_09.pdf

 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

Präsidentin am Sozialgericht Aachen: Cornelia Kriebel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Sozialgericht Aachen / Präsidentin am Sozialgericht Aachen (ab 01.03.1995, ..., 2014)

Vizepräsident am Sozialgericht Aachen: Martin Kühl (Jg. 1964) - Vizepräsident am Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) - ab 09.04.1998 Richter am Sozialgericht Aachen

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Sozialgericht Aachen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Das Sozialgericht Aachen ist zuständig für die Kreise

 

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es acht Sozialgerichte und ein Landessozialgericht.

 

Sozialgericht Aachen

Sozialgericht Detmold

Sozialgericht Dortmund

Sozialgericht Düsseldorf

Sozialgericht Duisburg

Sozialgericht Gelsenkirchen

Sozialgericht Köln

Sozialgericht Münster

 

Für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Sozialgerichts Aachen ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zuständig.

Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen zum Sozialgericht Aachen oder Gerichtsbeschlüsse des Sozialgerichts Aachen?

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Sozialgericht Aachen: 

Alt - Richter am Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) 

Dr. Bischofs - Richter am Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) 

Czmok - Richterin / Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) 

Heinze - Richterin / Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) 

Dr. Carola Hiekel (Jg. 1960) - Richterin am Sozialgericht Aachen (ab 12.09.1991, ..., 2002) 

Ulrich Irmen (Jg. 1955) - Richter am Sozialgericht Aachen (ab 17.04.1989, ..., 2009) 

Cornelia Kriebel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Sozialgericht Aachen / Präsidentin am Sozialgericht Aachen (ab 01.03.1995 , ..., 2014)

Martin Kühl (Jg. 1964)- Vizepräsident am Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) - ab 09.04.1998 Richter am Sozialgericht Aachen

Tanja Linack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Sozialgericht Aachen (ab 12.05.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Tanja Czmok ab 15.05.2007 als Richterin auf Probe - Sozialgericht Münster aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Tanja Czmok ab 12.05.2010 als Richterin am Sozialgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Tanja Linack ab 12.05.2010 als Richterin am Sozialgericht Aachen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Dr. Merten - Richter / Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) 

Sandra Roder (Jg. 1968) - Richterin am Sozialgericht Aachen (ab 02.08.2000, ..., 2002) 

Gerd Rünz (Jg. 1962) - Richter am Sozialgericht Aachen (ab 08.11.1993, ..., 2009) 

Marlene Teusz (Jg. 1951) - Richterin am Sozialgericht Aachen (ab 10.05.1984, ..., 2002) 

Dr. Tintner - Richter am Sozialgericht Aachen (ab , ..., 2009) 

Edith Weis (Jg. 1954) - Richterin am Sozialgericht Aachen (ab 19.02.1985, ..., 2009) 

Michael Wolff-Dellen (Jg. 1953) - Richter am Sozialgericht Aachen (ab 15.07.1991, ..., 2009) 

 

 

Nicht mehr als Richter am Sozialgericht Aachen tätig:

Dr. Harro Höger (Jg. 1943) - Richter am Sozialgericht Aachen (ab 28.02.1980, ..., 2002) 

Klaus Thimm (Jg. 1937) - Vizepräsident am Sozialgericht Aachen (ab 17.10.1979, ..., 2002) 

 

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Rechtstipp: Häufiger Kinderbesuch rechtfertigt größere Wohnung

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Wohnung für zwei Personen, wenn sie regelmäßig und häufig Kinder betreuen. Das entschied das Sozialgericht Aachen in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts. Demnach bildet ein Hilfebedürftiger, der regelmäßig Besuch von seinen beim Partner lebenden Kindern bekommt, zumindest zeitweise eine Bedarfsgemeinschaft und hat entsprechend Anspruch auf einen höheren Regelsatz. Wenn eine Bedarfsgemeinschaft bestehe, seien aber auch die angemessenen Wohnkosten höher als bei einem Single-Haushalt, folgerten die Aachener Richter.

Aktuelle Nachrichten - Aachen (ddp.djn). Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Wohnung für zwei Personen, wenn sie regelmäßig und häufig Kinder betreuen. Das entschied das Sozialgericht Aachen in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts

Demnach bildet ein Hilfebedürftiger, der regelmäßig Besuch von seinen beim Partner lebenden Kindern bekommt, zumindest zeitweise eine Bedarfsgemeinschaft und hat entsprechend Anspruch auf einen höheren Regelsatz. Wenn eine Bedarfsgemeinschaft bestehe, seien aber auch die angemessenen Wohnkosten höher als bei einem Single-Haushalt, folgerten die Aachener Richter.

Im konkreten Fall lebte der Kläger von seiner früheren Partnerin getrennt, bekam aber regelmäßig von Freitag bis Sonntag Besuch von den drei gemeinsamen Kindern. Die jüngste Tochter übernachtete zudem an zwei weiteren Wochentagen beim Kläger. Unter diesen Umständen müsse sich der Hilfebedürftige nicht mit einer Wohnung zufrieden geben, die für eine Person angemessen sei (höchstens 45 Quadratmeter Wohnfläche), entschieden die Richter. Wegen der häufigen Übernachtungsbesuche seiner Kinder sprachen sie dem Kläger eine Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern zu.

(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 19. November 2007, AZ: S 14 AS 80/07, nicht rechtskräftig)

ddp.djn/rog/rab

 

http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/14984977/Rechtstipp+H&aumlueufiger+Kinderbesuch+rechtfertigt

 

 


 

 

 

Sozialgericht Aachen lehnt Elterngeld-Klagen ab

[24.10.2007] -

Die Klagen von zwei Elternpaaren, die für ihre vor dem Stichtag 1. Januar 2007 geborenen Kinder Elterngeld bekommen wollten, wurden abgewiesen.

Die beiden Elternpaare hatten sich gegen die ablehnenden Bescheide der Bezirksregierung Münster gewehrt. Sie fühlen sich durch die Stichtagsregelung benachteiligt. Da ihr Einkommen über den Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes liegt, erhalten sie kein Erziehungsgeld und durch die Stichtagsregelung auch kein Elterngeld. Die Politik hat sich bei der Verabschiedung des Gesetzes gegen eine Übergangs- und für eine Stichtagsregelung entschieden.

Das Sozialgericht wies die Klagen mit folgender Begründung ab:

* Ein Gesetz kann nur mit einem Stichtag klar geändert werden.

* Jede Gesetzesänderung bringt eine unterschiedliche Behandlung von Betroffenen vor und nach der Änderung mit sich.

* Ohne Stichtag sind die finanziellen Auswirkungen eines neuen Gesetzes nicht kalkulierbar.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ das Sozialgericht Aachen (Az. S 13 EG 10/07 und S 13 EG 8/07) eine Sprungrevision beim Bundessozialgericht zu.

 

 

 

 


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