Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Halle


 

 

Landgericht Halle 

Hansering 13

06108 Halle

 

Telefon: 0345 / 220-0

Fax: 0345 / 220-3250

 

E-Mail: lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: http://www.lg-hal.sachsen-anhalt.de/landgericht-halle/

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Halle (06/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2023 - http://www.lg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/richterliche-geschaeftsverteilung/

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Präsident am Landgericht Halle: Jörg Engelhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962 in Bonn - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / Präsident am Landgericht Halle (ab 30.05.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1992 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.10.1995 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.05.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2005 als Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2010 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.05.2012 als Präsident am Landgericht Halle aufgeführt. "Startete seine juristische Ausbildung in Köln und absolvierte sein zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. 1992 als Richter auf Probe Eintritt in den Landesdienst Sachsen-Anhalt. Ab 1995 Richter, später Vorsitzender Richter am Landgericht Halle - unterbrochen durch eine Erprobung am Oberlandesgericht Naumburg in den Jahren 1996/97. Von 2003 bis 2006 als Jurist im Magdeburger Justizministerium eingesetzt." - Siehe auch Pressemitteilung unten. 

Vizepräsident am Landgericht Halle: Wolfgang Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / Vizepräsident am Landgericht Halle (ab 17.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.05.1999 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2020 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Landgericht Halle. - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter - 3. Zivilkammer. Landgericht Halle. - GVP 01.01.2021: Vizepräsident. 2010, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Halle. 20.07.2020: "Der Präsident des Oberlandesgerichts hat Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Wolfgang Ehm vom Landgericht Halle zum weiteren Pressesprecher für das Verfahren gegen Stephan B. bestellt. Beide Pressesprecher laden interessierte Medien zu einer gemeinsamen Pressekonferenz ein. ..." - https://olg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/verfahren-gegen-stephan-b/. Namensgleichheit mit: Antje Weiß-Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Halle (ab 09.08.1999, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.08.1999 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. GVP 01.01.2009: 1. Zivilkammer. GVP 01.01.2013: 5. Zivilkammer.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Landgericht Halle eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Eisleben

Amtsgericht Halle

Amtsgericht Hettstedt - das Amtsgericht Hettstedt wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Hettstedt dem Bezirk des Amtsgerichts Eisleben zugelegt - http://st.juris.de/st/gesamt/GerStrukGNOG_ST.htm

Amtsgericht Merseburg

Amtsgericht Naumburg

Amtsgericht Sangerhausen

Amtsgericht Weißenfels

Amtsgericht Zeitz

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Halle

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter alphabetisch: 

Peter Bachmann (Jg. 1956) - Richter am Landgericht Halle (ab 06.12.1993, ..., 2010)

Brunhilde Ballhause (Jg. 1951) - Richterin am Landgericht Halle (ab 06.12.1993, ..., 2010)

Astrid Bode (Jg. 1968) - Richterin am Landgericht Halle (ab 28.01.2000, ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Naumburg

Horst-Diether Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Landgericht Halle (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.01.1995 als Richter am Amtsgericht Zeitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.01.1995 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Detlev Bortfeldt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. 01.12.1997: Richter am Landgericht Halle. EGMR-Fall Kazim Görgülü - Nichteröffnungsbeschluss gegen Richter des OLG Naumburg in Sachen Görgülü.

 

 

Ulrike Bull (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Halle (ab 02.05.2001, ..., 2010) 

Wolfgang Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / Vizepräsident am Landgericht Halle (ab 17.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.05.1999 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2020 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Landgericht Halle. - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter - 3. Zivilkammer. Landgericht Halle. - GVP 01.01.2021: Vizepräsident. 2010, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Halle. 20.07.2020: "Der Präsident des Oberlandesgerichts hat Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Wolfgang Ehm vom Landgericht Halle zum weiteren Pressesprecher für das Verfahren gegen Stephan B. bestellt. Beide Pressesprecher laden interessierte Medien zu einer gemeinsamen Pressekonferenz ein. ..." - https://olg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/verfahren-gegen-stephan-b/. Namensgleichheit mit: Antje Weiß-Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Halle (ab 09.08.1999, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.08.1999 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. GVP 01.01.2009: 1. Zivilkammer. GVP 01.01.2013: 5. Zivilkammer.

Jörg Engelhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962 in Bonn - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / Präsident am Landgericht Halle (ab 30.05.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1992 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.10.1995 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.05.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2005 als Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2010 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.05.2012 als Präsident am Landgericht Halle aufgeführt. "Startete seine juristische Ausbildung in Köln und absolvierte sein zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. 1992 als Richter auf Probe Eintritt in den Landesdienst Sachsen-Anhalt. Ab 1995 Richter, später Vorsitzender Richter am Landgericht Halle - unterbrochen durch eine Erprobung am Oberlandesgericht Naumburg in den Jahren 1996/97. Von 2003 bis 2006 als Jurist im Magdeburger Justizministerium eingesetzt." - Siehe auch Pressemitteilung unten. 

Dr. Axel Fichtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer (ab 30.04.2001, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Dr. Heike Fichtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Halle (ab 30.04.2001, ..., 2012) 

Dr. Heike Fichtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Halle (ab 30.04.2001, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Dr. Axel Fichtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer (ab 30.04.2001, ..., 2012)

Dr. Henrike Franz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Landgericht Halle (ab 03.12.1998, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.04.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt.

Sylvia Franz (Jg. 1966) - Richterin am Landgericht Halle (ab 03.12.1998, ..., 2010)

Anne Geyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Halle (ab , ..., 2008)  Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1999 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Dr. Wolfgang Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012 - siehe unten. Namensgleichheit mit: Claudia Milferstedt-Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Halle (ab 03.12.1998 , ..., 2012)

Ekkehard Hamm (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Halle (ab 02.05.2001, ..., 2010)

Jana Hammerschmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Landgericht Halle (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Jana Hammerschmidt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 03.12.2013 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.12.2013 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.12.2013 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Jana Häußler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Halle (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.01.2006 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Rene Hoya (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Halle (ab 02.05.2001, ..., 2010)

Josefine Kawa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Halle (ab 20.06.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.06.1997 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt.  Namensgleichheit mit: Michael Kawa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Merseburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Merseburg (ab 28.12.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.09.1997 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Merseburg aufgeführt.

Karen Lachs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Halle (ab 11.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.11.1997 als Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 10.11.1997 als Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Pressesprecherin am Landgericht Dessau-Roßlau. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.04.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Halle aufgeführt.

Petra Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Halle (ab 28.08.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.08.1995 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Halle aufgeführt.

Claudia Milferstedt-Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Halle (ab 03.12.1998, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Jenny Petersen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Halle (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.05.2011 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.05.2011 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gudrun Rosenfeld (Jg. 1958) - Richterin am Landgericht Halle (ab 22.03.1996, ..., 2002)  

Heike Schwick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Halle (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.1998 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Anette Hülsmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Halle (ab 22.03.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Anette Hülsmann ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Anette Seidl-Hülsmann ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anette Seidl ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Anette Seidl ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 unter dem Namen Anette Hülsmann ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. 2010, 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Naumburg / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Landgericht Halle - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: nicht aufgeführt.  Namensgleichheit mit: Hans Seidl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Merseburg (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.07.1998 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ab 16.07.1998 als Richter am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Jan Stengel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 04.05.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.05.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. 19.02.2014: "Ehemann mit Axt erschlagen und zerstückelt: Frau muss nach Geständnis sechs Jahre in Haft ... Die Strafkammer sah einen minderschweren Fall des Totschlags als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, die drei Jahre nicht wesentlich übersteigen sollte. Zur Höhe der Strafe habe das umfangreiche Geständnis der Frau beigetragen, sagte Richter Jan Stengel. Wenn das nicht gewesen wäre, wäre es nur sehr schwierig gewesen, die Tat aufzuklären“, sagte er. ...". 04.09.2015: "Prozessbeginn um grausamen Tod". 09.10.2017: ""Reichsbürger"-Prozess. Bizarre Show bei Prozess gegen ehemaligen "Mister Germany". Adrian Ursache soll einen SEK-Beamten beinahe getötet haben. Die Verhandlung wird eine Show. Das Gericht will er nicht akzeptieren. Es ist 11.23 Uhr am Montag, Adrian Ursache ist gerade dabei, dem Richter Jan Stengel zum dritten oder vierten Mal zu erklären, dass er das Gericht nicht akzeptiere und dass er alle auffordere, ihre vollen Namen zu nennen – da wird seine Frau Sandra in den Gerichtssaal gerufen. "Was sind denn das für Spinner hier", ruft Ursache. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel stoisch: "Fürs Protokoll: Der Angeklagte bezeichnet das Gericht als Spinner." ..." - https://www.morgenpost.de/politik/article212185189/Bizarre-Show-bei-Prozess-gegen-ehemaligen-Mister-Germany.html

Kerstin Tenneberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Halle (ab 02.09.1999, ..., 2012) - Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012 - siehe unten.

Helmut Tormöhlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.12.1997 als Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. 

Almut Ulmer (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Halle (ab 28.04.1999, ..., 2010)

Anne Weichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Halle (ab 16.07.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.07.1998 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Martin Weichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Merseburg (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.1999 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 14.06.1999 als Richter am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2014: Familiensachen - Abteilung 2. Amtsgericht Merseburg - GVP 02.01.2015: Familiensachen - Abteilung.

Antje Weiß-Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Halle (ab 09.08.1999, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.08.1999 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. GVP 01.01.2009: 1. Zivilkammer. GVP 01.01.2013: 5. Zivilkammer. Namensgleichheit mit: Wolfgang Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / Vizepräsident am Landgericht Halle (ab , ..., 2021)  - ab 03.05.1999 Richter am Landgericht Halle. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Landgericht Halle. - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter - 3. Zivilkammer. Landgericht Halle. - GVP 01.01.2021: Vizepräsident. 2010, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Halle. 20.07.2020: "Der Präsident des Oberlandesgerichts hat Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Wolfgang Ehm vom Landgericht Halle zum weiteren Pressesprecher für das Verfahren gegen Stephan B. bestellt. Beide Pressesprecher laden interessierte Medien zu einer gemeinsamen Pressekonferenz ein. ..." - https://olg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/verfahren-gegen-stephan-b/.

 

 

 

 

* Rita Jostes

* Markus Kastrup

* Angela Keil

* Kirsten Kraiker

* Rüdiger Keizers

* Peter Ley

* Horst-Adolf Riehl

* Almut Reuter

* Susanne Rosenbach

* Sabine Wilhelm

* Jan van Leßen

* Dr. Hans Lilie

* Dr. Norbert Ulrich

* Dr. Anne-Kathrin Schluchter

* Hendrik Weber

 

 

1. Zivilkammer

Tilman Schwarz (Jg. 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Halle (ab 01/2007, ..., 2009) - 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle.1992 Vizepräsident des Bezirksgerichts Halle. Ab 01.09.1992 Vizepräsident des Landgerichts Halle. Juli 2004 Präsidenten des Landgerichts Dessau. Ausführlich siehe unten.

Antje Weiß-Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Halle (ab 09.08.1999, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.08.1999 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. GVP 01.01.2009: 1. Zivilkammer. GVP 01.01.2013: 5. Zivilkammer. Namensgleichheit mit: Wolfgang Ehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 03.05.1999, ..., 2012) - 2010: 3. Zivilkammer. 2010, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Halle.

Dr. Axel Fichtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer (ab 30.04.2001, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Dr. Heike Fichtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Halle (ab 30.04.2001, ..., 2012) 

 

 

13. Strafkammer

GVP 01.01.2023

VRiLG Ringel 0,5 Beisitzer:
1. RiLG Lüdeke 0,5
2. Ri‘in Engelhardt 0,5

1. als große Strafkammer: a) Staatsschutzsachen gemäß § 74a GVG; b) Beschwerden gemäß § 74a Abs. 3 GVG i.V.m. § 73 Abs. 1 GVG; c) erstinstanzliche Erwachsenenstrafsachen nach Maßgabe des Kapitels I lit. C I 2; d) zurückverwiesene Strafsachen der 16. großen Strafkammer;
e) zurückverwiesene Strafsachen anderer Landgerichte, soweit es sich nicht um Schwurgerichtssa-chen, Jugend- oder Jugendschutz- oder Jugendschwurgerichtssachen oder Berufungssachen handelt;
f) zweifach an das Landgericht Halle zurückverwiesene Erwachsenenstrafsachen, soweit eine zweite Auffangstrafkammer nicht besteht. g) AR-Sachen nach Maßgabe des Kapitels I lit. C VII.

 

19. Strafkammer

VRiLG Tormöhlen
0,5
Beisitzer:
1. RiLG Hoya
0,34
2. Ri'inLG Dr. Kessler-Jensch
0,34
3. Ri'in Reinke
0,2

Geschäftsaufgaben: 1. als große Strafkammer: sämtliche zum 31.12.2022 in der 19. Strafkammer anhängige Verfahren 2. als kleine Strafkammer: Berufungsverfahren, die Straftaten nach § 74c Abs.1 GVG zum Gegenstand haben, nach Maß-gabe des Kapitels I lit. C I 1 c.

 

 

Richter auf Probe: 

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Halle tätig:

Michael Borgmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 10.06.2010, ..., 2013) - ab 1982 für knapp ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Aurich. 1983 bis 1991 Richter am Landgericht Aurich, kurzzeitig auch am Amtsgericht Norden. Zum 1. September 1991 Wechsel nach Sachsen-Anhalt. Tätig am damaligen Bezirksgericht Halle. Ab 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 2. Zivilkammer. Von 2005 bis 2010 Vizepräsident des Landgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.06.1997 als Vizepräsident am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2005 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. 

Klaus Braun (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 04.05.1993, ..., 2002) 

Volker Buchloh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 22.12.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.06.1991 als Richter auf Probe beim Bezirksgericht Magedeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 07.07.1994 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.2002 als Vizepräsident am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.12.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2010: 9. Zivilsenat. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2021: Vorsitzender Richter - 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen - "Für die Wahrnehmung der Tätigkeit bei dem Dienstgerichtshof für Richter wird VRiOLG Buchloh mit 0,1 Arbeitskraftanteilen freigestellt.und mit 0,1 Stellenanteil für das Dienstgericht freigestellt.". Über eine Migliedschaft in der SED oder anderen staatlichen Organisationen ist dem Väternotruf zur Zeit nichts bekannt.

Yvonne Dittmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.01.2016 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Halle - GVP 01.01.2017: als Richterin am Landgericht - Beisitzerin 10. Strafkammer und 14. Strafkammer, Jugend-, Jugendschutz- und Jugendschwurgerichtskammer. Landgericht Halle - GVP 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021; nicht aufgeführt. Amtsgericht Naumburg - GVP 01.01.2019: als Richterin am Landgericht - Nachlasssachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Beisitzerin 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Dietmar Fromhage (Jg. 1943) - Präsident am Landgericht Halle (ab 01.09.1992, ..., 2006) - 1973 bis 1976 Richter auf Probe in Niedersachsen. 1976 Richter am Landgericht, bis 1986 Landgericht Hildesheim, zwischenzeitlich einige Monate Oberlandesgericht Celle. 1986 Vorsitzender Richter am Landgericht Hildesheim. Oktober 1990 Wechsel nach Sachsen-Anhalt. Bis Februar 1992 im Wege der Abordnung beim Bezirksgericht Halle. Ende Februar 1992 Präsident des Bezirksgerichts Halle. Ab September 1992 Präsident des Landgerichts Halle. Ausführlich siehe unten.

Torsten Gester (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Halle (ab 02.10.1996, ..., 2002)

Anne Geyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Halle (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.08.1997 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1999 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Andreas Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg  / Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.06.1998 als Richter am Amtsgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.2001 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.03.2013 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 27.03.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat. 08.06.2023: "Andreas Grimm (2. v. r.) ist neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg. Er erhielt die Urkunde von Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (2. v. l.). Zu den ersten Gratulanten zählten Justizstaatssekretär Steffen Eckold (l.) und OLG- Präsident Dr. Uwe Wegehaupt (r.). Der neue Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Andreas Grimm, ist 56 Jahre alt, verheiratet, lebt in Naumburg und hat ein Kind. Der Volljurist ist seit 1995 als Richter in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Nach Stationen u. a. als Richter am Amtsgericht Dessau und als Richter am Oberlandesgericht Naumburg war er von 2013 bis 2018 Vizepräsident des Landgerichts Halle und seit 2018 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg. Als neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg tritt Andreas Grimm die Nachfolge von Michael Braun an, der 2022 in den Ruhestand gewechselt war." - https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=387165&cHash=b43b5930ac7c226fab3233c017a6afb6. Namensgleichheit mit: Dagmar Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.01.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Andreas Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 19.03.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.03.1998 als Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Andreas Grimm nicht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2010, 01.01.2015: nicht aufgeführt.

Klaus Halves (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Strafsenat (ab , ..., 2009) - ab 21.03.2000 Richter am Landgericht Halle

Günter Handke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.08.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.04.1997 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: Beisitzer 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen.  

Sabine Harms (Jg. 1966) - Richterin am Landgericht Halle (ab 12.02.1997, ..., 2002)

Klaus Hermle (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 7. Strafkammer (ab 01.09.1992, ..., 2009) - GVP 2010: nicht aufgeführt

Hartmut Hill (Jg. 1953) - Richter am Landgericht Halle (ab 02.08.1993, ..., 2002)

Dr. Winfried Holthaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 04.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.12.2004 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.08.2009 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.12.2011 als Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.11.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.09.2017 als Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt.

Martin Hummel (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Halle (ab 16.07.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Martin Hummel nicht aufgeführt

Heike Joost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.08.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.12.1995 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.08.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2022: Beisitzerin - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Michael Kawa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Merseburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Merseburg (ab 28.12.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.09.1997 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien. Namensgleichheit mit: Josefine Kawa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Halle (ab 20.06.1997, ..., 2016)

Tatjana Letz (geb. 1965 in Erlangen) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 02.09.2009, ..., 2009) - ab August 1994 Assessorin in Sachsen-Anhalt - zeitweise bei dem Landgericht Halle/Saale. Im Juni 1997 zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg ernannt. Im Handbuch der Justiz ab 07.08.1997 unter dem Namen Tatjana Letz-Groß als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgeführt. Nach dreijähriger Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2001-2004 (als Referatsleiterin Kabinett- und Landtagsangelegenheiten) 2006 für ein Jahr Dienst bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Anschließend wieder zur Staatsanwaltschaft Magdeburg (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen) und dort Mitglied im Staatsanwaltsrat.

Gertrud Marx-Leitenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.12.1995 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.10.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2009: 1. Strafsenat. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat - zugleich Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und 3. Senat für Familiensachen.

Ursula Mertens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.10.2019 , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.11.2006 als Vorsitzende Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.10.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Stefan Pikarski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.09.1996 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 09.09.1996 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.09.1996 als Richter am Landgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Birgit Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels (ab , ..., 2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Harald Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 20.01.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.07.2000 als Richter am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.01.2011 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. GVP 01.01.2014: Beisitzer / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2022: Beisitzer - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Tilman Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Halle (ab 30.01.2007, ..., 2012) - 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle. 1992 Vizepräsident des Bezirksgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Juli 2004 Präsidenten am Landgericht Dessau. Ausführlich siehe unten.

Hans Seidl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Merseburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.07.1998 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.1998 als Richter am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Anette Seidl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Halle (ab 22.03.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Anette Hülsemann ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Anette Seidl-Hülsemann ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anette Seidl ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.03.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. 2010, 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Naumburg / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Landgericht Halle - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Martin Weichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Merseburg (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.1999 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 14.06.1999 als Richter am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2014: Familiensachen - Abteilung 2. Amtsgericht Merseburg - GVP 02.01.2015: Familiensachen - Abteilung. Namensgleichheit mit: Anne Weichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Halle (ab 16.07.1998, ..., 2016) 

Gerhard Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 23.12.2011, ..., 2013) - nach dem Referendariat in Hildesheim wurde er im Juni 1992 in Sachsen-Anhalt zunächst zum Assessor und 1995 zum Richter am Landgericht Halle ernannt. Dort arbeitete er 7 Jahre in der Schwurgerichtskammer, bevor er im Januar 2002 zur Staatsanwaltschaft Halle - Zweigstelle Naumburg - überwechselte. Er verrichtete 2005/2006 für ein Jahr seinen Dienst bei der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen einer Erprobungsabordnung.

Walter Ziegler (* 5. November 1912 in Berlin; † 20. Februar 1977 Ost-Berlin) war ein deutscher Jurist und einer der führenden Richter in der frühen DDR. Er fällte in den 1950ern bis in die frühen 1960er Jahre als Vorsitzender des 1. Strafsenats im Obersten Gericht der DDR und als Bezirksrichter in Frankfurt (Oder) zahlreiche harte Urteile in politischen Prozessen sowie gegen tatsächliche und vermeintliche Spione.

Ziegler war der Sohn eines Sattlers und einer Lederstepperin und wuchs in Berlin-Neukölln auf. 1932 legte er in der Karl-Marx-Schule in Neukölln das Abitur ab. Von 1931 bis 1933 war er Mitglied der KPD. Er studierte Nationalökonomie und Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, sammelte ab 1937 Erfahrungen als Referendar beim Oberlandesgericht Naumburg, dem Amtsgericht Zörbig und dem Landgericht Halle (Saale). 1942 legte er das Staatsexamen ab.

Im Nationalsozialismus gehörte Walter Ziegler dem NS-Richterbund und bis Ende des Zweiten Weltkriegs dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund an. In der Wehrmacht diente er als Unteroffizier, wurde 1943 mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet. Von April bis Juni 1945 war Ziegler in US-amerikanischer Lazarettgefangenschaft in Bad Lausick (Sachsen) und trat unmittelbar nach seiner Entlassung im selben Jahr eine Stelle als Richter am Amtsgericht Bitterfeld an.
Karriere in der DDR

1946 trat Ziegler nicht wieder in die KPD, sondern in die SPD ein. In einem Überprüfungsverfahren 1951 anlässlich einer Parteisäuberung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) wurde ihm das negativ angerechnet:

„Ziegler stammt aus der Arbeiterklasse, hat jedoch noch kleinbürgerliche Tendenzen, die ihren Ausdruck fanden in der schwankenden Haltung durch seinen Zutritt in die SPD, nachdem er 1931 Mitglied der KPD gewesen war.“[1]

Aufgrund der Zwangsvereinigung mit der KPD war er Mitglied der SED geworden. 1949 ging Ziegler zurück ans Landgericht Halle, diesmal als Gerichtspräsident. Am 9. Februar 1950 wählte die Volkskammer auf Vorschlag der Regierung Ziegler zusammen mit sieben anderen in den Obersten Gerichtshof.[2] In seiner neuen Funktion als Oberrichter am Obersten Gericht der DDR – das damals gerade im Aufbau war – arbeitete Ziegler in unmittelbarer Nähe zur späteren DDR-Justiziministerin Hilde Benjamin. Er war einer ihrer Beisitzer im 1. Strafsenat und folgte ihr zunächst als kommissarischer Vizepräsident und Vorsitzender des 1. Strafsenats, 1954 als Vizepräsident des Obersten Gerichts nach. Am 8. Februar 1953 wählte die Volkskammer Ziegler in den Verfassungsausschuss der Volkskammer.[3]

Es war in der Regel der Vizepräsident, der die Verfahren im höchsten Strafgericht der DDR leitete. In dieser Funktion verhängte Ziegler politisch gefärbte harte Strafen, etwa

1953 gegen den Professor für Bergbau Otto Fleischer,[4]
1954 gegen den ehemaligen KPD-Funktionär Fritz Sperling, der keinerlei Straftaten begangen hatte,
1956 gegen den von der DDR-Staatssicherheit aus Westberlin entführten Journalisten Karl Wilhelm Fricke,
1957 gegen die DDR-Intellektuellen Walter Janka und Wolfgang Harich.

Er fällte Todesurteile unter anderem

1954 gegen den Oberleutnant des Ministeriums für Staatssicherheit Paul Rebstock,
1955 gegen Karl Laurenz und Elli Barczatis wegen Spionage.

1955 schrieb Ziegler in der DDR-Juristenzeitung Neue Justiz, die „verbrecherische[n] Angriffe“ auf die DDR (gemeint war die Unterstützung von Fluchten aus der DDR, wofür Ziegler Max Held und Werner Rudert wegen „Abwerbung“ zum Tode verurteilt hatte) stellten hohe Ansprüche an die Rechtsprechung:

„Gleichgültig, gegen welchen Personenkreis sich die Abwerbung richtet, […] sie stellt immer eine besonders in der jüngsten Zeit stärker hervorgetretene gefährliche Form des Klassenkampfes dar. […] In der Abwerbung von Ingenieuren und sonstigen technisch qualifizierten Facharbeitern liegt nicht nur eine Beeinträchtigung des beschleunigten wirtschaftlichen Aufbaus in der Deutschen Demokratischen Republik, vielmehr dient diese Form der Abwerbung auch der Förderung der Rüstungsindustrie in Westdeutschland und damit der verstärkten Kriegsvorbereitung.“[5]

Allein im Januar 1956 widmeten die DDR-Zeitungen Ziegler anlässlich seiner harten Urteile mehrfach Leitartikel. Sie trugen Titel wie „Todesstrafe für Held und Rudert“, „Vier Agenten erhielten ihre gerechte Strafe“, „Gerechtes Urteil gegen Saboteure“. Später im selben Jahr schlug Ziegler einmal kritische Töne an, als er in einem Brief an den Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer zu lange Untersuchungshaftzeiten und den Sinn von Nachtverhören von Verdächtigen in Frage stellte:

„Es kann unmöglich geduldet werden, daß Häftlinge eine Woche lang jeweils die ganze Nacht und dabei an 3 Tagen Tag und Nacht vernommen werden. Wenn solche Häftlinge ihre in derartigen Vernehmungen gemachten Aussagen widerrufen, halte ich es für unmöglich, unter solchen Umständen gemachte Aussagen als beweiskräftig anzusehen.“

0:48
Ziegler kritisiert Walter Prädels Ansicht, in Westdeutschland gäbe es freie Wahlen, in der DDR aber nicht.

Dieses Schreiben versandete ohne weitere Beachtung, denn Ziegler hatte hier „nur“ die allgemein übliche Vernehmungs-Praxis angesprochen. Möglicherweise war das Schreiben jedoch Auslöser für die inzwischen zur Justizministerin aufgestiegene Hilde Benjamin, Ziegler 1958 in die Provinz ans Bezirksgericht Frankfurt (Oder) zu versetzen. Dort bewährte sich Ziegler mit außergewöhnlich harten, stets politisch begründeten Urteilen. So verurteilte er etwa

1959 den aus West-Berlin entführten Rechtsanwalt Erwin Neumann wegen seiner Mitarbeit im Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen zu lebenslangem Zuchthaus; Neumann starb nach neun Jahren in strenger Isolationshaft,
1961 den Landarbeiter Walter Praedel,[6] weil er zwei Scheunen angezündet hatte, zum Tode.

Selbst dem Obersten Gericht war Zieglers Walten in der Provinz nicht mehr geheuer. In einem Schreiben vom 12. Februar 1962 an den Generalstaatsanwalt und das Bezirksgericht Frankfurt/Oder heißt es:

„Die Strafen des Bezirksgerichts sind fast durchweg überhöht, und zwar teilweise in einem absolut unvertretbaren Maße. Es muß gleich vorweg bemerkt werden, daß das OG augenblicklich nicht in der Lage ist, Korrekturen in dem Umfange vorzunehmen, wie sie eigentlich notwendig wären. Es sollte deshalb hingewiesen werden, daß Abänderungen im Strafausspruch bislang nur in den krassesten Fällen vorgenommen wurden, die durch Beschlußverwerfung bestätigten Urteile aber keine Bescheinigung dafür darstellen können, daß alle diese bestätigten Urteile als richtig angesehen werden können.“[7]

Sammelband zum 20-jährigen Bestehen des Obersten Gerichts der DDR mit einem Aufsatz von Walter Ziegler (1970)

Im März 1962 rief ihn die Ministerin zurück in die Stellung als Vizepräsident des Obersten Gerichts in Berlin.[8] Am 17. Dezember 1962 überreichte ihm der Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht den Vaterländischen Verdienstorden in Silber.

1963 arbeitete Walter Ziegler am Rechtspflegeerlass des Staatsrats und am Gerichtsverfassungsgesetz der DDR mit und war damit einer der führenden Staatsrechtler der DDR.[9] Walter Ziegler starb 1977 in Ost-Berlin an einem Herzinfarkt. Die Einäscherung erfolgte im Krematorium Baumschulenweg.
Literatur

Bernd-Rainer Barth, Helmut Müller-Enbergs: Ziegler, Walter. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 2. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
Karl Wilhelm Fricke: Akten-Einsicht. Ch. Links Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-86153-099-6.
Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz – Schau- und Geheimprozesse vor dem obersten Gericht der DDR. Goldbach 1995, ISBN 3-8051-0243-7.
Falco Werkentin: „Verdienstvoller Vertreter des sozialistischen Rechts“ Walter Ziegler – Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 69 (2021), 4, S. 346–366.

Weblinks

Walter Ziegler als Richter in
Maximilian Schönherr: Fallbeil für Gänseblümchen. Radiofeature mit vorwiegend Originalton aus dem Gerichtssaal. Die ursprünglich für den WDR produzierte Sendung erhielt den Featurepreis 2012 der Stiftung Radio Basel und das daraus resultierende Hörbuch (Christoph Merian, Basel 2012, 1 CD, 53 Min.) den Deutschen Hörbuchpreis 2014.
Gábor Paál, Maximilian Schönherr: Der Schauprozess gegen Otto Fleischer. (mp3, 47 MB, 54:53 Minuten) SWR2 Wissen: Archivradio, 16. Mai 2018.

Einzelnachweise
SAPMO, zit. n. Fricke: Akten-Einsicht. 1996, S. 108.
Die anderen neuen Richter am Obersten Gericht waren Helene Drechler, Elfriede Göldner, Heinrich Löwenthal, Wolfgang Melz, Kurt Paschke, Hans Rothschild und Alfred Trapp. Quelle: Neue Zeit vom 10. Februar 1950
Neues Deutschland vom 9. Oktober 1953, S. 1
In diesem Strafprozess unterlief Ziegler, der eine sehr präzise Ausdrucksweise pflegte, ein bemerkenswerter Versprecher. In der Urteilsbegründung (15 Jahre Zuchthaus für Fleischer) sagte er, vom Blatt ablesend: „Die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, unter der maßgebenden Teilnahme der Partei der Arbeiterklasse, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands betriebene feindliche und aufbauende Politik - friedliche und aufbauende Politik…“ BStU Tonbandmitschnitt, Signatur MfS HA IX Tb 2188
Zitiert aus dem Neuen Deutschland vom 17. Dezember 1955, S. 3: „Für die Feinde des Volkes gibt es keine Milde“. Anlass war die am selben Tag beginnende Konferenz hochrangiger DDR-Richter und -Staatsanwälte in Leipzig. Davon existiert in der BStU auch ein Tonbandprotokoll. Siehe SWR 2 Archivradio
Praedel schrieb sich auch Predel und in Teilen der Prozessunterlagen versehentlich Predl. Prozess vom 20. bis 21. Dezember 1961 am Bezirksgericht Frankfurt/Oder, Todesurteil wegen Brandstiftung, Hinrichtung am 25. Januar 1962
SED, ZPA, IV 2/13/424 vom April 1962, zit. n. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links Verlag, Berlin 1995, S. 320.
Volkskammerbeschluss vom 28. März 1962
Vgl. Bernd-Rainer Barth, Helmut Müller-Enbergs: Ziegler, Walter. 2010.

https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ziegler_(Richter)

 

 

 

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Peter Fitzek

Peter Fitzek (* 12. August 1965 in Halle (Saale)) ist ein deutscher Aktivist aus dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung.[1] Er selbst bestreitet, Teil der Reichsbürgerbewegung zu sein.[2] Er ist das selbsternannte Oberhaupt eines von ihm in der Lutherstadt Wittenberg gegründeten Fantasiestaates, den er „Königreich Deutschland“ nennt. Fitzek betrieb zudem ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über mehrere Jahre hinweg eine eigene Bank und mehrere Versicherungen.[3][4]

Wegen seiner Aktivitäten wird Fitzek vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet.[5] Ab dem 8. Juni 2016 befand sich Fitzek, insbesondere wegen des Vorwurfs schwerer Untreue, in Untersuchungshaft,[6] aus der er im April 2018 entlassen wurde,[7] nachdem der Bundesgerichtshof eine Verurteilung durch das Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte.[8] Das Verfahren wurde daraufhin durch das Landgericht Halle am 29. November 2018 nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Halle eingestellt.[9] Seit September 2018 ist zudem eine anderweitige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte rechtskräftig; die Strafe wurde seit Ende Oktober 2018 vollstreckt. Im Februar 2019 wurde Fitzek vorzeitig aus der Haft entlassen, da die Untersuchungshaft während des Verfahrens vor dem Landgericht Halle auf die Haftzeit angerechnet wurde.[10] Weitere Haftstrafen aus Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und illegaler Versicherungsgeschäfte sind Stand 2019 noch nicht rechtskräftig.

...

Wegen Nutzung eines amtlich nicht zugelassenen Kennzeichens wurde Fitzek im April 2011 vom Landgericht Dessau zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt. Das Nummernschild sei dazu geeignet, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken, hieß es in der Urteilsbegründung.[38] In zweiter Instanz wurde er vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen: Das Kennzeichen sei nicht verwechselbar mit einem amtlichen Kennzeichen.

Fitzek hatte im Wittenberger Rathaus Hausverbot. Er hatte versucht, eine der dortigen Mitarbeiterinnen „festzunehmen“, und sie dabei am Arm verletzt.[39] Fitzek wurde daraufhin vom Amtsgericht Wittenberg der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Während der Urteilsverkündung kam es zur Eskalation, als Unterstützer Fitzeks aus dem Publikum versuchten, den Richter „festzunehmen“.[40]

...

Am 17. Oktober 2013 wurde Fitzek vom Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und angesichts von 31 Eintragungen im Bundeszentral- und Verkehrsregister – unter anderem wegen verschiedener Verkehrsdelikte, gefährlicher Körperverletzung und Urkundenunterdrückung[42] – zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah Fitzek als „notorischen Verkehrssünder“ und attestierte ihm die Regentschaft in einer „Fantasiewelt mit abstrusen politischen Vorstellungen“.[43] Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Am 25. April 2013 durchsuchten Polizeibeamte auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin alle zu NeuDeutschland gehörenden Wohn- und Gewerbeobjekte. Grund war der Verdacht auf unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte.[44][45] Am 26. März 2014 durchsuchten Polizeibeamte wiederum diese Objekte, es sollten offene Forderungen vollstreckt werden.[46] Im November 2014 wurde Fitzek vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz angeklagt. Anfang 2015 wurde er zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt. Fitzek kündigte an, seine nicht zugelassene „Gesundheitskasse“ weiterzuführen und Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland führen zu wollen.[47]

Am 25. Februar 2016 wurde Fitzek vom Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.[48] Das Amtsgericht Hof verurteilte Fitzek im März 2016 wegen des gleichen Vergehens ebenfalls zu fünf Monaten Haft. Beide Urteile sind bislang nicht rechtskräftig.

Am 5. April 2016 wurde er vom Amtsgericht Dessau wegen mehrfachen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Fitzek hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.[49]

Am 7. Juni 2016 wurde gegen Peter Fitzek seitens des Landgerichts Halle wegen Fluchtgefahr ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, der am folgenden Tag vollstreckt wurde.[50] Grundlage für diesen waren mehrere Fälle von Wirtschaftsstraftaten, insbesondere von 27 Fällen von schwerer Untreue mit einem Gesamtschaden von mehr als 1,3 Mio. Euro. Aufgrund der zu erwartenden Strafe wurde er festgenommen und in die Untersuchungshaft gebracht. Am 15. März 2017 verurteilte das LG Halle Fitzek zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie Untreue;[51] das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof am 26. April 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des LG Halle zurückverwiesen.[52] Daraufhin wurde Fitzek aus der Untersuchungshaft entlassen, weil deren weitere Vollstreckung unverhältnismäßig sei.[53]

Am 13. März 2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und acht Monaten.[54] Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In einem Berufungsverfahren wurde Fitzek durch das Landgericht Dessau im August 2017 wegen illegaler Geschäfte mit der „NeuDeutschen Gesundheitskasse“ und zwei Fällen von Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.[55] Eine gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde durch das OLG Naumburg im April 2018 zurückgewiesen.[56] Dagegen wendete sich Fitzek mit einer erfolgreichen Anhörungsrüge, die zu einer erneuten Zurückweisung der Revision am 5. September 2018 führte.[57] Die Strafe wurde seit Ende Oktober 2018 vollstreckt;[58] aufgrund der Anrechnung der Untersuchungshaft nach der Beendigung des Verfahrens wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie Untreue ist Fitzek im Februar 2019 aus der Haft entlassen worden. Im April verkündete er, wieder ins Bankgeschäft einsteigen zu wollen.[59]

Am 5. Juli 2019 wurde Fitzek vom Landgericht Hof in einem Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, die in einer Gesamtstrafe wegen weiterer Verfahren vor dem Landgericht Dessau wegen illegaler Versicherungsgeschäfte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis von insgesamt 2 Jahren und 6 Monaten aufgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.[60][61]

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Fitzek

 

 

Ein Pferd! ein Pferd! Mein Königreich für ein Pferd.

Aber mal im Ernst, letztlich sind alle sogenannten "Staaten" Phantasiestaaten, denn Staaten sind immer menschliche Konstruktionen, nur dass sie nicht wie der Pariser Eiffelturm dingliche Existenz haben, sondern ideelle Existenz, also Phantasiestaaten sind, da macht der Phantasiestaat Deutschland keine Ausnahme, auch wenn es einem in diesem Phantasiestaat passieren kann, dass man ganz real eingesperrt wird, weil man die Existenz des Phantasiestaates nicht anerkennt und sich seinen eigenen Phantasiestaat schafft. Manchmal schlucken Phantasiestaaten auch andere Phantasiestaaten, so wie es der "DDR" erging, die von der "BRD" eingemeindet wurde. Erich Honecker, grad noch in dem Glauben er wäre ein bedeutsamer Politiker war plötzlich ein prominenter Gefangener, so kann es einem gehen, wenn die Phantasie mit einem durchgeht.

 

 

 

 


 

 

 

Verwendung von NS-Vokabular – Anklage gegen Björn Höcke erhoben

05.06.2023

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Vor zwei Jahren soll Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke auf einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet haben. Deshalb hat nun die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen ihn erhoben.

...

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle legt dem AfD-Politiker, der auch Landeschef seiner Partei in Thüringen ist, das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben.

..

(Aktenzeichen 1 Ws 37/23 KL)

https://www.welt.de/politik/deutschland/article245703416/Thueringens-AfD-Fraktionschef-Verwendung-von-NS-Vokabular-Anklage-gegen-Bjoern-Hoecke-erhoben.html?source=puerto-reco-2_ABC-V25.0.A_control

 

 

 


 

 

Mitteldeutschland

Ehemann mit Axt erschlagen und zerstückelt: Frau muss nach Geständnis sechs Jahre in Haft

...

Halle. Eine 60 Jahre alte Frau, die ihren Ehemann mit einer Axt erschlagen und anschließend zerstückelt hat, ist wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung fiel am Mittwoch am Landgericht Halle überraschend schnell - bereits am vierten Verhandlungstag. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Frau ihrem damals 65 Jahre alten Ehemann im September 2009 in der Wohnung in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) elf Axthiebe auf den Kopf versetzt. Daran sei er gestorben. Die Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Eine Gutachterin hatte zuvor ausgesagt, dass nicht auszuschließen sei, dass die Tat im Affekt geschah.

Die Strafkammer sah einen minderschweren Fall des Totschlags als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, die drei Jahre nicht wesentlich übersteigen sollte. Zur Höhe der Strafe habe das umfangreiche Geständnis der Frau beigetragen, sagte Richter Jan Stengel. Wenn das nicht gewesen wäre, wäre es nur sehr schwierig gewesen, die Tat aufzuklären“, sagte er.

...

Als ihr Mann zu Boden fiel, habe sie die Axt genommen und mehrfach mit der Klinge auf seinen Kopf geschlagen. Die Leiche habe sie im Wohnzimmer zerteilt und die Teile dann im Garten versteckt. Ihr Mann sei extrem gewalttätig gewesen, habe jahrelang viel Alkohol getrunken. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten, sie verzichteten auf eine Revision

19.02.2014

http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-mitteldeutschland/ehemann-mit-axt-erschlagen-und-zerstueckelt-frau-muss-nach-gestaendnis-sechs-jahre-in-haft/r-polizeiticker-mitteldeutschland-a-227601.html

 

 

 

 


 

 

Facebook-Abmahnung

 

2. Zivilkammer

Vorsitzender:

VRiLG Dr. Grubert

1/2

Beisitzer:

1. RiìnLG Tenneberg

2. Ri’in Dr. Claus

Vertreter:

 

Dr. Wolfgang Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012

Kerstin Tenneberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Halle (ab 02.09.1999, ..., 2012) - Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012 - siehe unten.

Dr. Claus (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab , ..., 2012) - Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012 - siehe unten.

 

 

 

 

Landgericht Halle

Urteil vom 1.6.2012

Az. 2 O 3/12

ln dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Verfügungsklägerin,

gegen

Verfügungsbeklagter,

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum,

Stadtwaldgürtel 81-83, 50935 Köln

wegen Urheberrechtsverletzung

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Halle

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht, die Richterin am Landgericht und die Richterin auf die mündliche Verhandlung vom 30. Mai 2012

für Recht erkannt:

Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor seiner Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet

Die Berufung wird zugelassen.

Tatbestand

Die Verfügungsklägerin betreibt den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfügungsbeklagten, weil dieser auf einem Internetauftritt eine von der Geschäftsführerin der Klägerin gefertigte Fotografie einer Spielzeugente führt.

Die Geschäftsführerin der Verfügungsklägerin fertigte am 3. Februar 2011 für Zwecke der Produktpräsentation das abgemahnte Foto einer farbenfroh gestalteten Spielzeugente mit Rolluntersatz und Astronautenhelm sowie stellte dieses der Verfügungsklägerin zur Verfügung. Auf einem Internetauftritt des Verfügungsbeklagten unter der Adresse URL de- de.facebook.com/xyz erschien am 29. März 2012 unter anderem dieses Foto.

Die Verfügungsklägerin forderte den Verfügungsbeklagten am 30. März 2012 erfolglos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die Parteien sind Wettbewerber bei dem Verkauf von Badeenten.

Die Verfügungsklägerin beantragt,

dem Verfügungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufzuerlegen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, das Foto in der geschehenen Weise öffentlich zugänglich zu machen, soweit hierzu nicht die Zustimmung der Verfügungsklägerin vorliegt.

Der Verfügungsbeklagte stellt den Antrag,

den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

I.

Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist das Landgericht Halle als Folge der rügelosen Einlassung des Verfügungsbeklagten örtlich und sachlich zuständig. Der Antrag scheitert deshalb nicht schon daran, dass nach der Bewertung der Kammer der Streitwert auch nicht entfernt die Zuständigkeitsschwelle des § 23 Ziffer 1 GVG erreicht, sondern von der Kammer mit allenfalls 500 Euro angenommen wird.

II.

Die Kammer kann dahingestellt lassen, ob die Verfügungsklägerin materiellrechtlich aus § 97 Absatz 1 UrhG gegen den Verfügungsbeklagten einen Unterlassungsanspruch hat, also insoweit ein Verfügungsanspruch besteht. Jedenfalls fehlt es insoweit an einem Verfügungsgrund. Die Sache ist nach der Bewertung der Kammer auch nicht entfernt so eilbedürftig, dass hierdurch das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eröffnet wäre:

1.

Eine einstweilige Verfügung darf allgemein zur Durchsetzung eines materiellrechtlich bestehenden Anspruchs nicht schon einfach deshalb ergehen, um zu einer schnelleren Entscheidung zu gelangen. Der Gesetzgeber hat als Korrelat dazu, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Intensität der gerichtlichen Tatsachenprüfung im Vergleich zu einem Hauptsacheverfahren erheblich einschränkt, damit typischerweise gerade die Rechte der in Anspruch genommenen Partei einschneidend verkürzt und dies auch durch die über § 936 ZPO anwendbare Regelung in § 926 ZPO sowie § 945 ZPO nur sehr begrenzt kompensiert wird, den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 und 940 ZPO zusätzlich davon abhängig gemacht, dass Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine besondere Eilbedürftigkeit ergibt.

Soweit der Gesetzgeber für eine Reihe von Sachgebieten durch speziellere, den allgemeinen Regeln der §§ 935 und 940 ZPO vorgehende Normierungen entweder von der Darlegung einer besonderen Eilbedürftigkeit befreit oder jedenfalls die Anforderungen hierfür abgesenkt hat, greift dergleichen im vorliegenden Verfahren nicht. Soweit in der Literatur und auch Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung für aus dem Urheberrechtsgesetz geltend gemachte Ansprüche eine analoge Anwendung des § 12 Absatz 2 UWG erwogen wird, sieht die Kammer hierfür keine taugliche Grundlage. Spätestens nachdem der Gesetzgeber es in Kenntnis der bereits spätestens seit 1995 andauernden Kontroverse bei seitdem Jahr 1996 inzwischen 17 Novellierungen des Urheberrechtsgesetzes für nicht angezeigt hielt, eine § 12 Absatz 2 UWG entsprechende Regelung in das Urheberrechtsgesetz einzufügen, kommt das Bestehen einer vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Regelungslücke als notwendige Voraussetzung einer Analogie nicht mehr ernstlich in Betracht (zum Meinungsstreit in Literatur und Rechtsprechung sowie den hierzu verwendetem gegenläufigen Argumenten vgl. Kefferpütz, in: Wandke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl., vor § 97 Rn. 77 f.).

Gegen die erwogene analoge Anwendung des § 12 Absatz 2 UWG spricht weiter ein systematisches Argument. Der Gesetzgeber hat nämlich für einen Teilbereich urheberrechtlicher Ansprüche den Erlass einer einstweiligen Verfügung von den besonderen Voraussetzungen der §§ 935 und 940 ZPO an das Vorliegen eines Verfügungsgrundes abgekoppelt, nämlich in § 42a Absatz 6 Satz 2 UrhG für Zwangslizenzen zur Herstellung von Tonträgern (vgl. hierzu: Bullinger, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § 42a UrhG Rn. 28). Dass der Gesetzgeber diese Freistellung nur auf ein kleines Teilsegment des Anwendungsbereiches des Urheberrechtsgesetzes begrenzt hat, lässt sehr deutlich erkennen, dass er insgesamt im Anwendungsbereich dieses Gesetzes gerade nicht von der Darlegung und Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes befreien wollte, insbesondere der Gesetzgeber auch nicht flächendeckend im Bereich des Anwendungsbereichs des Urheberrechtsgesetzes die Voraussetzungen eines Verfügungsgrundes als gegeben ansieht.

Jedenfalls im Ergebnis geht auch der zuständige Berufungssenat des Oberlandesgerichts Naumburg davon aus, dass § 12 Absatz 2 UWG nicht analog anwendbar ist (Beschluss vom 3. März 2011, 9 W 25/11). Die rechtliche Konsequenz ist, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung einer ausreichenden Rechtsgrundlage entbehrt, solange nicht besondere Umstände glaubhaft gemacht sind, welche eine den Anforderungen des §§ 935 und 940 ZPO genügende Eilbedürftigkeit begründen (so etwa in den auch in der weiteren Folge zitierten obergerichtlichen Entscheidungen ausdrücklich: OLG Hamburg, Beschluss vom Januar 2007, 5 W 147/08, Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 1998,5 W 6/98, Rn. 27). Diese Voraussetzung darf die Kammer nicht ignorieren, ohne die von jedem Gericht zu beachtende Bindung an Gesetz und Recht zu missachten.

Für die besondere Dringlichkeit, welche das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung öffnet, genügt nicht schon allein, dass die Verfügungsklägerin ihren Anspruch beschleunigt betrieben haben mag. Allerdings ließ der zuständige Berufungssenat des Oberlandesgerichts Naumburg in seiner bereits zitierten Entscheidung (bei Ablehnung einer analogen Anwendung von § 12 Absatz 2 UWG) als einzigen für eine Eilbedürftigkeit angeführten Grund genügen, dass der Verfügungskläger dort sein Verfahren nachdrücklich betrieben hatte. Dagegen, dass das Oberlandesgericht insoweit lediglich missverständlich formuliert hat oder ihm ein Versehen unterlaufen ist, spricht dabei, dass es allein auf die betreffende Passage gestützt eine erstinstanzliche Entscheidung abgeändert hat.

Die Kammer sieht bislang keine ausreichende Grundlage, dem Oberlandesgericht Naumburg insoweit zu folgen. Die Kammer hält für mit der Ausnahme der zitierten Entscheidung des zuständigen Berufungssenats bislang allgemein anerkannt, dass das beschleunigte Betreiben eines Anspruches selbst keine Eilbedürftigkeit begründet, sondern nur umgekehrt ein nicht beschleunigtes Betreiben eines Anspruches eine aus anderem Grund entstandene Eilbedürftigkeit wieder entfallen lassen oder andere Indizien für eine Eilbedürfigkeit widerlegen kann (Drescher, in: Münch Korn m-ZPO, Aufl., § 935 Rn. 19; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 935 Rn. 8, § 940 Rn. 5; Fischer, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 935 Rn. 4 a. E.; von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Bereich des Urheberrechts etwa KG, Urteil vom 9. Februar 2001, U 9667/00, Rn. 14; für andere Rechtsbereiche etwa OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2008, 13 U 144/08, Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 31. August 2006, 4 U 124/06, Rn. 17 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 2003, 1 W 31/03, Rn. 2; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. April 2001, 3 U 268/00, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 1999, 22 U 170/99, Rn. 3 bis 5; wie auch die nachfolgenden Entscheidungen zitiert jeweils nach Juris; in der urheberrechtlichen Kommentarliteratur etwa: Kefferpütz, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., vor §§ 97 ff. UrhG Rn. 85).

Der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vermag die Kammer keine Begründung dafür zu entnehmen, warum dieser bislang allgemein anerkannte nach der Bewertung der Kammer auch in den bereits aufgeführten gesetzlichen Grundlagen zum Ausdruck gekommene Grundsatz nicht mehr gelten soll. Die Kammer hat sich auch sonst bislang kein rechtlich tragfähiges Argument erschließen können, das es ihr erlauben würde, der abweichenden - womöglich allerdings auch nur im zitierten Einzelfall missverständlich formulierten oder von der Kammer missverstandenen - Rechtsprechung des zuständigen Berufungssenats zu folgen.

Anderes vermag die Kammer auch sonst nicht der von ihr geprüften land- und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu entnehmen:

So beschränken sich etwa die nachfolgend zitierten Entscheidungen gerade nicht auf die Feststellung, ob das Verfahren unverzögert betrieben wurde, sondern prüfen im Gegenteil, ob besondere eine Eilbedürftigkeit begründende Umstände vorliegen, etwa in Gestalt eines Schadens, der nachträglich nicht mehr wiedergutzumachen ist, halten solche besonderen über ein bloßes eiliges Betreiben hinausgehende Umstände also gerade für erforderlich (OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2007, 5 W 147/05,

Rn. 15, 17; LG Köln, Urteil vom 7. März 2007, 28 O 551/06, Rn. 23; LG Leipzig, Urteil vom 19. Mai 2005, 5 O 1304/05, Rn. 22).

Soweit einzelne veröffentlichte Berufungsentscheidungen weitere Prüfungspunkte nicht ausdrücklich behandeln, gibt dies nicht her, dass die betreffenden Gerichte eine Eilbedürftigkeit für entbehrlich und ausreichend halten, dass eine an sich nicht eilige Sache schlicht von dem Antragsteller eilig betrieben worden ist. In einer Berufungsentscheidung müssen nach Maßgabe des § 540 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 ZPO nämlich nur diejenigen Punkte aufgeführt werden, welche für die Abänderung oder Aufrechterhaltung der erstinstanzlichen Entscheidung erheblich waren. Soweit in mehreren veröffentlichten obergerichtlichten Entscheidungen zum Erlass einstweiliger Verfügung nur die Frage eines Verfügungsanspruches behandelt ist, dagegen nicht die Frage, welche Anforderungen an einen ausreichenden Verfügungsgrund zu stellen sind, gibt dies lediglich her, dass ein Verfügungsgrund in den entschiedenen Fällen entweder unproblematisch war und deshalb nach Maßgabe des § 540 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 ZPO nicht der Behandlung bedurfte oder das Berufungsgericht seine Entscheidung hierauf nicht stützte (so offenbar etwa: OLG Hamburg, Urteil vom 9. April 2008, 5 U 124/07, Rn. 36 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 1998, 25 W 6/98, Rn. 27).

Soweit sich die Gründe einer zitierten landgerichtlichen Entscheidung zum Verfügungsgrund in der Tat allein auf die Mitteilung beschränken, dass die Eilbedürftigkeit nicht etwa durch ein zu langes Zuwarten … selbst widerlegt“ wird (LG Leipzig, Beschluss vom 8. Februar 2008, 5 O 383/08, Rn. 3), mag es sein, dass eine Eilbedürftigkeit begründende Umstände im dort entschiedenen Fall so offensichtlich waren, dass ihr Vorliegen nicht mehr im Streit war, sondern nur noch die Frage, ob eine einmal entstandene Eilbedürftigkeit wieder widerlegt wurde. Ansonsten könnte die Kammer dieser (auch nur landgerichtlichen) Entscheidung aus den dargestellten Gründen nicht folgen, weil sie den Vorgaben der §§ 935 und 940 ZPO nicht gerecht würde.

Erst recht ergibt sich aus keiner der zitierten Entscheidungen auch nur der Ansatz einer rechtlichen Ausführung dafür, dass - und vor allem warum - für eine der entschiedenen Sachen einem beschleunigten Betreiben der Sache für die Prüfung des Vorliegens mehr als die Bedeutung zukommen soll, dass eine anderweitig zu begründende Eilbedürftigkeit durch ein nicht beschleunigtes Betreiben widerlegt oder nachträglich entfallen kann.

Es kommt damit für die zu treffende Entscheidung darauf an, ob besondere Umstände vorgetragen (und glaubhaft gemacht) sind, welche im vorliegenden Einzelfall eine so hohe Eilbedürftigkeit begründen, dass der Verfügungsklägerin nicht zuzumuten ist, den von ihr geltend gemachten Anspruch in einem Hauptsacheverfahren zu betreiben.

Dafür vermag die Kammer vorliegend gar nichts zu erkennen. Im Gegenteil ist die Sache sogar ganz besonders wenig eilbedürftig.

Die wirtschaftliche Bedeutung des von der Verfügungsklägerin betriebenen Verbotes einer Benutzung des fraglichen Lichtbildes für die Verfügungsklägerin liegt darin, dass die Verfügungsklägerin für ihre eigene Berechtigung für eine Nutzung der fraglichen Fotos Aufwendungen erbringen musste, nämlich in Form von Arbeitszeit ihrer das Foto höchstpersönlich fertigenden Geschäftsführerin zuzüglich eines eventuellen Materialaufwandes, während der Verfügungsbeklagte sich diesen Aufwand sparte.

Dieser Wettbewerbsvorsprung würde indes nicht nur dann ausgeglichen, wenn der Verfügungsbeklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung zeitnah die Verwendung der fraglichen Werbeaufnahmen untersagt würde. Auch dann, wenn dies etwas später durch ein Urteil in einem Hauptsacheverfahren entschieden würde, wäre die Verfügungsbeklagte gezwungen, entweder Rechte an den fraglichen Fotos selbst zu erwerben oder neue Werbefotografien anfertigen zu lassen. Eine spätere Entscheidung würde der Verfügungsbeklagten insoweit allenfalls Zinsvorteile bei der Finanzierung eigener Werbeaufnahmen verschaffen. Solche Zinsvorteile genügen aber bei weitem nicht, eine den Anforderungen der §§ 935 oder 940 ZPO genügende Eilbedürftigkeit zu begründen. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Größenordnung dieser Zinsvorteile umreißt. Würde man die Kosten der Fertigung des Fotos (bereits wohl deutlich überzogen) mit 500 Euro annehmen, die typische zeitliche Beschleunigung einer erstinstanzlichen Eilentscheidung nach mündlicher Verhandlung im Vergleich zu einer vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Entscheidung im Normalverfahren mit etwa einem Vierteljahr, würde selbst bei einem Zinssatz von 10 % der Zinsvorteil des Verfügungsbeklagten gerade einmal 12,50 Euro (500 Euro * 0,1 * 3/12) betragen.

Allenfalls in dieser Größenordnung beliefe sich damit der Nachteil der Verfügungsklägerin, wenn sie auf das Normalverfahren verweisen bleibt. Es liegt fern, hierin einen Nachteil zu sehen, der die Sache eilbedürftig macht.

Soweit es in urheberrechtlichen Fällen häufiger als in anderen Rechtsgebieten so sein mag, dass ein effektiver Rechtsschutz nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden kann (Kefferpütz, in: Wandtke/Buliinger, Urheberrecht, vor §§ 97 ff.

Rn. 84), ist dies im vorliegenden Fall wie dargelegt gerade nicht so. Mit Blick auf die Besonderheit des vorliegenden Verfahrens, dass sich die Verfügungsbeklagte jederzeit gegen entsprechenden finanziellen Aufwand ~ eine gleichwertige Fotografie verschaffen kann, liegt ein ernsthafter Nachteil der Verfügungsklägerin, wenn sie auf den Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren verwiesen wird, völlig fern, ist im Übrigen auch nicht ansatzweise dargelegt und erst recht nicht glaubhaft gemacht.

III.

Mit Blick darauf, dass eine Eilbedürftigkeit vorliegend sogar offensichtlich ausscheidet, kommt es rechtlich nicht einmal darauf an, ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch womöglich auch auf die Generalklausel des § 3 Absatz 1 UWG stützen ließe, was allerdings die Verfügungsklägerin selbst nicht geltend macht.

Zwar würde dann - in unmittelbarer Anwendung - § 12 Absatz 2 UWG eine widerlegliche Vermutung tatsächliche Vermutung einer den Anforderungen an einen Verfügungsgrund genügenden Dringlichkeit begründen (Köhler, in: UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.13 m. w. N.). Aus den bereits dargelegten Gründen wäre indes eine Anwendbarkeit des § 3 Absatz 1 UWG unterstellt - die Vermutung einer Eilbedürftigkeit im vorliegenden Verfahren auch offensichtlich und ohne dass die Kammer noch Raum für vernünftige Zweifel daran zu erkennen vermag widerlegt.

IV.

Die Entscheidung über die Kosten folgt aus § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO.

Der Ausspruch zur Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Ziffer 6 ZPO in Verbindung mit §711 ZPO.

Mit Blick darauf, dass der Gegenstandswert des Verfahrens nach der Bewertung der Kammer die Zulässigkeitsschwelle für eine Berufung nach § 511 Absatz 2 Ziffer 1 ZPO nicht übersteigt, hat die Kammer über die Zulassung der Berufung zu befinden.

Insoweit liegen die Voraussetzungen des § 511 Absatz 4 Satz 1 Ziffer 1 3. Alt. ZPO vor. Zwar geht die Kammer davon aus, dass die in dieser Entscheidung aufgeworfenen Maßstäbe für einen das Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz eröffnenden Verfügungsgrund bislang anerkannten Grundsätzen entspricht, insbesondere dass hiernach ein verzögertes Betreiben ein sonst gegebenes Eilbedürfnis zerstören kann, ein eiliges Betreiben ein fehlendes Eilbedürfnis aber nicht ersetzt. Wie unter Ziffer II.2 der Entscheidungsgründe ausgeführt, vertritt der zuständige Berufungssenat aber möglicherweise eine abweichende Ansicht. In dieser Konstellation erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Berufung, um dem Berufungssenat die Möglichkeit zu geben, seine Rechtsprechung klarzustellen und gegebenenfalls auch durchzusetzen.

http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/erste-facebook-abmahnung-das-urteil-des-landgerichts-halle-ist-da

 

 

 

 


 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 032/2012

Magdeburg, den 30. Mai 2012

Jörg Engelhard leitet Landgericht Halle

Magdeburg/Halle (MJ). Jörg Engelhard ist von Justizministerin Professor Angela Kolb zum Präsidenten des Landgerichts Halle ernannt worden. Ministerin Kolb wünschte Herrn Engelhard, der bisher Vizepräsident am Landgericht war, für die Aufgabe viel Erfolg. Der 50-jährige Jurist folgt auf Tilman Schwarz, der im Dezember 2011 in den Ruhestand verabschiedet worden war.

Jörg Engelhard stammt aus Bonn und lebt in Halle. Er startete seine juristische Ausbildung in Köln und absolvierte sein zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. 1992 trat er als Richter auf Probe in den Landesdienst Sachsen-Anhalt ein. Ab 1995 arbeitete er als Richter, später als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle - unterbrochen durch eine Erprobung am Oberlandesgericht Naumburg in den Jahren 1996/97. Von 2003 bis 2006 war der Jurist im Magdeburger Justizministerium eingesetzt. 2005 wechselte er als Vizepräsident zum Landgericht Dessau. Seit Dezember 2010 war er in gleicher Funktion am Landgericht Halle tätig.

 

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Misshandlung

Warum unternahm das Jugendamt nichts?

VON SILVIA ZÖLLER, 21.09.11, 19:43h, aktualisiert 21.09.11, 22:00h

Landgericht Halle

Das wegen Misshandlung von Pflegekindern angeklagte Ehepaar (links und rechts) mit seinen Verteidigern im Landgericht Halle. (FOTO: ZB)

Halle (Saale)/MZ. Kopfschütteln am Mittwoch im Landgericht Halle: Obwohl das Jugendamt des Burgenlandkreises immer wieder Hinweise bekam, dass etwas mit einem Geschwisterpaar in einer Pflegefamilie nicht stimmt, passierte jahrelang nichts. Mit hilflosen Aussagen räumte die entsprechende Sachbearbeiterin dies im Prozess ein.

In der Verhandlung muss sich ein Ehepaar aus dem Burgenlandkreis wegen einer Vielzahl von körperlichen und sexuellen Misshandlungen an den beiden Kindern verantworten - die Opfer sind heute 21 und 17 Jahre alt. Zwischen den Jahren 2000 und 2006 soll der Pflegevater den Jungen mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geprügelt haben und sich zweimal an dem Mädchen vergangen haben.

Der Mutter wird vorgeworfen, dass sie dem Mädchen ein heißes Bügeleisen auf die Hand gedrückt haben soll. Zwei Tage lang sollen die Kinder laut Anklage in den Keller eingesperrt worden sein - ohne Essen und Trinken. Zum Prozessauftakt hatte das Ehepaar sämtliche Vorwürfe bestritten.

Wie beim Verhandlungstermin am Mittwoch zu erfahren war, hatte das Jugendamt ab 2004 massiv Hinweise über Probleme in der Pflegefamilie erhalten, doch immer Ausflüchte des Paares akzeptiert. So wiesen anonyme Anrufer mehrfach darauf hin, dass die Kinder vernachlässigt würden. "Das darf man nicht überbewerten, weil es immer Neider gibt, die glauben, dass Pflegefamilien nur das Geld kassieren wollen", sagte die Sachbearbeiterin. Auch als sich die Schulleitung an die Behörde wandte, weil das Mädchen zahlreiche blaue Flecken hatte, glaubte die Jugendamtsmitarbeiterin die Erklärung: Danach soll sich das Kind beim Spielen gestoßen haben. Auch auf Hinweise der Schule, dass keine Arbeitsmaterialien mitgebracht wurden und die Leistungen absackten, passierte nichts.

Denn die Pflegefamilie hatte Einladungen zu Gesprächen wegen dieser Probleme ab 2004 fast gar nicht mehr wahrgenommen. "Im Februar 2004 hatten wir sie zu einem Gespräch geladen und im August noch mal gemahnt", beschrieb die Jugendamts-Mitarbeiterin die geringe Intensität des Schriftverkehrs mit den Pflegeeltern. Angeblich hätten diese die Briefe nie erhalten, weil das Mädchen - das als sehr schüchtern beschrieben wurde - diese abgefangen habe. Bis 2006 zog sich so der fast nicht vorhandene Kontakt zum Jugendamt hin - dann lief das Mädchen von der Familie weg und kam wieder in ein Heim. Auch ihr Bruder war bereits 2004 - nach seinen Angaben - freiwillig ins Heim zurückgegangen.

"Wieso dauerte das alles so lange?", machte der Vorsitzende Richter Jan Stengel seinem Ärger und Unverständnis Luft, "und wann hört das Jugendamt auf, nette Briefe zu schreiben?" Dem Jugendamt seien die Hände gebunden gewesen, versuchte die Mitarbeiterin eine Erklärung. Denn das Mädchen habe immer wieder gesagt, dass es in der Familie bleiben möchte. Der Prozess wird fortgesetzt.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1315819395164

 

 

 

 

Pflegekinder

Hohe Anforderungen, strenge Kontrollen

erstellt 01.09.11, 20:22h

Halle (Saale)/MZ. 2184 Kinder sind in Sachsen-Anhalt 2009 von Pflegeeltern betreut worden. Wenn es möglich ist, werden Geschwister gemeinsam in Familien untergebracht - so dass die Zahl der Pflegefamilien darunter liegt: 2009 haben 1351 Familien Pflegekinder aufgenommen.

Um die Erlaubnis für die Betreuung von Pflegekindern zu bekommen, müssen Eltern ein regelmäßiges Einkommen und genügend Wohnraum vorweisen. Über die Jugendämter erhalten sie ein Vorbereitungsseminar. Mitarbeiter des Jugendamtes statten ihnen zusätzlich einen Hausbesuch ab. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, bestätigt das Jugendamt die Bewerbung. Betreuen Eltern dann ein Pflegekind, erhalten sie finanzielle Unterstützung. Das Pflegegeld ist gestaffelt und steigt mit zunehmendem Alter der Kinder. Der Betrag liegt heute zwischen 640 Euro und 808 Euro. 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1314855753941&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=0

 

 

 

 


 

 

Neugeborenes in Waschmaschine

Hat die Mutter noch ein Baby getötet?

Die Mutter des toten Säuglings, den ihr Lebensgefährte in der Waschmaschine gefunden hat, könnte noch eine Schwangerschaft verheimlicht haben. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob die Frau schon im Jahr 2007 schwanger war.

Großkugel/Halle - Die Mutter, deren totes Baby in Großkugel (Sachsen-Anhalt) in einer Waschmaschine gefunden worden ist, hat möglicherweise auch eine frühere Schwangerschaft verheimlicht. "Wir prüfen, ob die 27 Jahre alte Frau auch im Jahr 2007 schwanger war", sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann am Mittwoch. Gegen die 27-Jährige war Haftbefehl erlassen worden, nachdem der Lebensgefährte den toten Säugling am Sonntag in der Waschmaschine der gemeinsamen Wohnung gefunden hatte.

Medien berichteten, dass bei Behörden und einer Kinderärztin ihres zweijährigen Sohnes bereits im vergangenen Jahr der Verdacht bestand, die Frau könne schwanger sein. Sie hatte dies bestritten und erklärt, es handele sich um einen Tumor, der später operiert worden sei. Wann mit ersten Ergebnissen der Untersuchung zu rechnen ist, konnte der Staatsanwalt nicht sagen. Die unter Totschlagsverdacht stehende Frau wird derzeit in einem Krankenhaus behandelt, das der Leipziger Justizvollzugsanstalt angegliedert ist.

22.10.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Babymord;art1117,2642796

 

 

 


 

 

OLG Naumburg: Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

Sollen Richter eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung verurteilt werden, ist für jedes einzelne Mitglied des Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass er für die Entscheidung gestimmt hat. Dieser Nachweis lasse sich jedoch mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Naumburg eine sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen die Nichtzulassung zur Hauptverhandlung gegen drei Richter ab (Beschluss vom 06.10.2008, Az.: 1 Wf 504/07).

Sachverhalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegen drei damalige Mitglieder des Vierzehnten Zivilsenats, der zugleich Dritter Senat für Familiensachen ist, wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidungen des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welche auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt hatten. Das Verfahren hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil der Vater eines Jungen sich vergeblich um das Umgangsrecht mit seinem Sohn bemüht hatte. Das Landgericht Halle ließ mit Beschluss vom 20.07.2007 die Anklage gegen die Richter nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegte. Das Oberlandesgericht Naumburg hat diese nun als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.

Überstimmter Richter eines Spruchkörpers weder als Täter noch als Gehilfe strafbar

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 10. Oktober 2008.

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=268089&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Sache betrifft Kazim Görgülü aus Krostiz im Landkreis Wittenberg. Dieser hatte sich acht Jahre lang durch alle gerichtlichen Instanzen geklagt, um seinen Sohn Christofer zurückzubekommen. Der Türke hatte damit international für großes Aufsehen gesorgt.

44 Verfahren – Sorge- und Umgangsrechtverfahren, Adoptions- sowie Verwaltungsgerichtsverfahren – vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Landgericht Dessau, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht mit 74 Beschlüssen führten letztlich zum Erfolg.

Doch nun das Landgericht Halle, eine Strafverfolgung soll angeblich ausscheiden, weil nicht erkennbar wäre, wer für den Beschluss gestimmt hat und wer nicht. Dann wird es Zeit, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen von sogenannten Spruchkörpern namentlich ausgewiesen werden, das würde einer Demokratie entsprechen und Schlendrian und Verantwortungslosigkeit an den deutschen Gerichten entgegenwirken.

 

 

 


 

 

2744 NJW 38/2007

 

Kommentar

 

Lamprecht, Der Rechtsstaat verliert seine Unschuld

 

Dr. Rolf Lamprecht Karlsruhe

Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert

I. Anklage wegen Rechtsbeugung

In Naumburg an der Saale geschah Ungewöhnliches: Ende 2006 erhob der Generalstaatsanwalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen hochrangige Kollegen: gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG angehören. Das Verfahren schwebt nun bei eben diesem OLG (als Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des LG Halle); sollte es mit einem Schuldspruch enden, müssen die Angeklagten „mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren" rechnen (§339 StGB). Bekanntlich fallen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", unter die Kategorie „Verbrechen" (§ 12 StGB). Was in Rede steht ist mithin kein Kavaliersdelikt, sondern muss - auch wenn die Feder stockt - Justizverbrechen genannt werden. Tatsächlich handelt es sich um einen - in der Geschichte der Bundesrepublik - einmaligen Justizskandal. Kaum glaubhaft, aber wahr: Drei OLG-Richter haben in Folge mehrere höchstrichterliche Entscheidungen einfach boykottiert: erst ein Urteil des EGMR in Straßburg, dann mehrere Beschlüsse des BVerfG.

...

 

Neue Juristische Wochenschrift - NJW

 

E-Mail: redaktion@beck-frankfurt.de

Tel 069-756091-0

ISSN 0341-1915

 

 

 


 

 

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Neue Runde im Streit um Sorgerecht

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Halle / Naumburg ( dpa ). Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

" Wir haben umgehend Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt ", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg über den Verlauf des Verfahrens entscheiden.

mehr.....

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=b4fc12aa8f9f7c8bde267a95aefaec1f&em_cnt=352332

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Witz komm raus, Du bist umzingelt. Nicht nur, dass am Landgericht Halle darüber entschieden wird, ob einem Richter des gleichen Gerichtes ein Verfahren eröffnet wird, es soll ausgerechnet auch noch am Oberlandesgericht Naumburg darüber entschieden werden, ob gegen zwei Richter des gleichen Gerichtes - des Oberlandesgericht Naumburg - ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung eröffnet wird.

Warum nicht gleich im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei SED nachfragen, ob gegen den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei SED, Genossen Erich Honecker wegen des Verdachts der Untreue nicht ein Parteiverfahren eröffnet werden könne.

Oder etwas aktueller: Vielleicht fragt man der Abwechslung halber ja auch mal bei Osama Bin Laden oder beim Papst an, ob das Verfahren eröffnet werden soll. Der Unterhaltungswert wäre sicher der selbe.

01.08.2007

 


 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/07

Magdeburg, den 28. März 2007

Stabwechsel am Landgericht Halle

Magdeburg (MJ). Der vollzogene Wechsel an der Spitze des Landgerichts Halle ist mit einem Festakt gefeiert worden. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb würdigte im Rahmen der Veranstaltung den im Vorjahr in den Ruhestand verabschiedeten Landgerichts-Präsidenten Dietmar Fromhage als erfahrenen und engagierten Behördenleiter. Sie dankte Fromhage für seinen großen Einsatz beim Aufbau der Justiz in Sachsen-Anhalt. Fromhage war 1990 aus Niedersachsen nach Halle gekommen. „Dass Sie in jenen Tagen die Geschicke des größten Landgerichts in Sachsen-Anhalt und die damit verbundene große Verantwortung übernommen haben, darf mit Fug und Recht als Glücksfall betrachtet werden“, so die Ministerin. Das Land habe vor der schweren Aufgabe gestandenen, das überkommene Gerichtssystem der DDR an die Bedürfnisse eines modernen und zukunftsfähigen Rechtsstaates anzupassen. Dieser Aufgabe habe sich Fromhage mit beeindruckendem Einsatz gewidmet.

Seit Ende Januar 2007 ist Tilman Schwarz neuer Präsident des Landgerichts Halle. Ihm wünschte die Ministerin viel Erfolg und eine glückliche Hand bei seiner neuen Aufgabe. Tilman Schwarz hatte zuvor das Landgericht in Dessau geleitet. Mit seinem Wechsel nach Halle kehrte der 60-Jährige als Präsident an seine langjährige Wirkungsstätte zurück: Schwarz war zwölf Jahre lange Vizepräsident des halleschen Landgerichts. Er sei, so betonte die Ministerin, „die beste Wahl für dieses Amt“. Kolb: „Ich weiß, wie sehr Ihnen das Landgericht Halle am Herzen liegt und darf daher sagen, dass mit Ihrer Ernennung ein Stückweit eine berufliche Heimkehr verbunden ist, über die ich mehr sehr freue.“

Zur Information:

Dietmar Fromhage wurde 1943 in Sebexen/Osterode geboren. Er war nach Jura-Studium und Referendariat von 1973 bis 1976 als Richter auf Probe in Niedersachsen tätig. 1976 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt und arbeitete bis 1986 beim Landgericht Hildesheim, zwischenzeitlich war er einige Monate an das Oberlandesgericht Celle abgeordnet. 1986 wurde Fromhage in Hildesheim Vorsitzender Richter am Landgericht. Im Oktober 1990 wechselte Fromhage nach Sachsen-Anhalt und gehörte damit nach der Wiedervereinigung zu den „Männern der ersten Stunden“. Bis Februar 1992 war er im Wege der Abordnung beim Bezirksgericht in Halle tätig. Ende Februar 1992 wurde der Jurist Präsident des Bezirksgerichts Halle. Seit September 1992 war er schließlich Präsident des Landgerichts Halle. Fromhage engagierte sich lange Jahre für das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt. Seit 1994 war er auch Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt.

Tilman Schwarz stammt aus Oldenburg. Der heute 60-Jährige war nach seinem Studium von 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 wechselte er zunächst im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle. 1992 trat Schwarz er in den Landesdienst Sachsen-Anhalts über und wurde zum Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Halle ernannt. Zum 1. September 1992 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Halle. Im Juli 2004 wechselte Schwarz dann nach Dessau, wo er zum Präsidenten des Landgerichts ernannt wurde. Tilman Schwarz ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

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http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2007/019_2007.htm

 

 

 


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