Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Würzburg


 

 

Landgericht Würzburg

Ottostraße 5 

97070 Würzburg

 

Telefon: 0931 / 381-0 

Fax  0931 / 381 705

 

E-Mail: poststelle@lg-wue.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/lg/wue/

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Würzburg (01/2021)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Bayern

Oberlandesgericht Bamberg

 

 

Präsident am Landgericht Würzburg: Dr. Johannes Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Präsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Gemünden a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2003 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.10.2016 als Präsident am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. 113. Fachanwaltslehrgang in Stuttgart Baustein 1: Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft - http://www.anwaltakademie.de/. Siehe auch Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Holger Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt / Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2009 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2020: Direktor am Amtsgericht Haßfurt. 

Vizepräsident am Landgericht Würzburg: Hans Brückner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Vizepräsident am Landgericht Würzburg (ab 01.01.2015, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt.

 

 

Am Landgericht Würzburg waren zum 30.09.2019 insgesamt 131 Personen beschäftigt:

1 Präsident
1 Vizepräsident
1 Vorsitzender Richter als weiterer aufsichtführender Richter
11 Vorsitzende Richter
21 Richter
1 Gerichtsärztin
9 Beamte der 3. bzw. 4. Qualifikationsebene (Rechtspfleger)
13 Bewährungshelfer
17 Beamte der 2. Qualifikationsebene (Justizfachwirte)
18 Beamte der 1. bzw. 2. Qualifikationsebene (Justizwachtmeister)
23 Justizangestellte
16 Arbeiter und Reinemachefrauen

An der Spitze des Landgerichts Würzburg stehen der Präsident des Landgerichts
Dr. Johannes Ebert sowie dessen Stellvertreter Vizepräsident Hans Brückner.
Geschäftsleiterin des Landgerichts ist Rechtspflegerätin Michaela Sponsel.

 

 

Der Landgerichtsbezirk Würzburg umfasst folgende Amtsgerichte

* Amtsgericht Gemünden am Main

* Amtsgericht Kitzingen

* Amtsgericht Würzburg

 

Der Landgerichtsbezirk Würzburg umfasst somit folgende Landkreise:

* Landkreis Main-Spessart

* Landkreis Kitzingen

* Landkreis Würzburg

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Gemünden

Amtsgericht Kitzingen  

Amtsgericht Würzburg  

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Würzburg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Claus Barthel (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.

Dr. Judith Bellay (geb. ....) - Richterin am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Judith Rübenkönig ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Judith Rübenkönig ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Judith Bellay ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. 2012: Familiensachen.

Dr. Bernfried Breuning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1989 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Konrad Döpfner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1989 als Richter am Landgericht Bayreuth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Johannes Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Präsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2019, ...., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Gemünden a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2003 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.10.2016 als Präsident am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. 113. Fachanwaltslehrgang in Stuttgart Baustein 1: Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft - http://www.anwaltakademie.de/. Siehe auch Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Holger Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt / Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2009 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2020: Direktor am Amtsgericht Haßfurt.  

Andreas Eger (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ist kein Eintrittdatum genannt.

Dr. Martin Gogger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.11.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. 

Dr. Andrea Goldschmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.10.2011 als Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bayerischer Richterverein - 08.07.2020: als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt - Referenten Assessorenvertreter - https://www.bayrv.de/brv/landesvorstand/assessorenvertreter

Susanne Krischker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg (ab 01.03.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.09.2003 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.10.2008 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 ab 16.10.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.03.2012 Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg / Berufungsstrafkammer - http://www.main-netz.de/nachrichten/region/main-spessart/berichte/art4017,2013984. 10.03.2013: "12 Bewaffnete in schußsicheren Westen gegen Gustl Mollath. ... Die Hausdurchsuchung erfolgte, wie aus den veröffentlichten Dokumenten hervorgeht, auf amtsrichterlichen Beschluß (Richterin Krischker) aufgrund “der bisherigen Ermittlungen”."

Alexander Milkau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2010 als Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 01.05.2010 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Martina Pfister-Luz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg (ab 16.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 unter dem Namen Pfister als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. In der Richterdatenbank ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2004 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.07.2021 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Pfister (geb. ....) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Pfister nicht aufgeführt.

Michael Schaller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.01.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1995 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. 2021: Pressesprecher am Landgericht Würzburg - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/wuerzburg/ansprechpartner.php

Dolores Schömig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1988 als Richterin auf Probe im  OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab  01.11.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt.

Volkmar Seipel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt (ab 01.01.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1985 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. 

Thomas Trapp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.09.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1999 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. 25.04.2018: "Pegida-Aktivist muss ins Gefängnis  ... Staatsanwältin Martina Winter schmunzelt. „Wenn Sie kein Geld hatten, wie konnten sie dann von 2009 bis 2011 fast 240 000 Euro von ihrem holländischen Konto abheben?“, fragt sie. Der Angeklagte antwortet, dass er viele Waffen per Nachnahme bestellt habe: „Da muss man bei Lieferung bar bezahlen.“ ... Nach dreistündiger Verhandlung verurteilt die Sechste Strafkammer den Angeklagten wegen der Hinterziehung von rund 290 000 Euro Steuern zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis. „Hätten Sie kein Geständnis abgelegt, wäre die Strafe höher“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Trapp in der Begründung. ..." - https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/pegida-aktivist-muss-ins-gefaengnis-art-9945511

  

 

# Ursula Fehn-Herrmann

# Rainer Gündert

# Bernhard Kalus

# Ingrid Keßler

# Dr. Walter Konrad

# Dr. Hans-Joachim Lutz

# Hans-Martin Pösch

# Ursula Seebrode

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Würzburg tätig:

Thomas Behl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1994 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Thomas Bellay (Jg. 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1992 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Später Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg. Ab 01.01.2004 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Hans Brückner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Vizepräsident am Landgericht Würzburg (ab 01.01.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Würzburg aufgeführt.  

Volker Büchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Gemünden / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Gemünden (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.1996 als Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1996 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.10.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.11.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.11.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Reinhold Emmert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 01.08.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.07.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.1999 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 1.08.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. 

Dr. Sebastian Fickert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.12.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.2006 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.08.2006 als Richter am Landgericht Würzburg - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2016 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. 2021: stellvertretender Leiter der Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/ansprechpartner.php

Martin Gallhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 16.11.2009 , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1994 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.12.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.11.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.

Dr. Michael Glaser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 01.02.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2007 als Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.06.2007 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2016 als Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.

Dr. Klaus Godron (geb. 28.04. 1942) - Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden / 22. Senat (ab 01.07.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1971 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Soll am 30.05.2004 nach langer Krankheit verstorben sein. Sein Leben war Kampf - nun ruhe sanft.

Dr. Klaus Gregor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.09.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg - beurlaubt - aufgeführt. 

Dr. Peter Günter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Bundesgerichtshof  / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 01.03.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1992 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.

Dr. Arno Heß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.10.1990, ..., 2010)

Dr. Burkhard Hitzler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Bad Kissingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bad Kissingen (ab 16.05.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.08.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bad Kissingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.08.2015 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. 24.05.2023: "Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, hat Staatsanwalt als Gruppenleiter Burkard Hitzler in Schweinfurt mit Wirkung zum 16. Mai zum stellvertretenden Direktor des Amtsgericht Bad Kissingen ernannt. Hitzler tritt damit die Nachfolge von Hubertus Petrik an, der in den Ruhestand getreten ist." - https://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/neuer-stellvertretender-direktor-am-amtsgericht-art-11141750

Andreas Holzbauer (geb. 22.03.1898) - Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab , ..., 1958) - Prüfungsjahrgang 1924. Präsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 1951, ..., ) - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/wue/bauwerk/ - im Handbuch der Justiz 1958 als Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 47 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Bernd Hohmann (Jg. 1955) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz (ab 01.09.2007, ..., ) - vorher Landgericht Würzburg und Staatsanwaltschaft Würzburg. August 1991 Abordnung an die Bezirksstaatsanwaltschaft Chemnitz und danach an die Staatsanwaltschaft Zwickau. Zum 01.07.1992 Versetzung in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und gleichzeitig Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau. August 1994 Wechsel an das Staatsministerium der Justiz Referat für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Ab Januar 1996 zudem stellvertretender Abteilungsleiters. Ab 01.01.2000 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zwickau.

Ingrid Johann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Kitzingen / Direktorin am Amtsgericht Kitzingen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1995 als Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.06.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.06.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. 

Tobias Knahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 01.03.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.01.2008 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.01.2008 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.10.2017 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.  

Dr. Walter Konrad (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Kitzingen / Direktor am Amtsgericht Kitzingen (ab 01.06.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.12.1981 als Richter am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2013 als Direktor am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt.

Dr. Bernhard-Tobias Kostuch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 16.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2009 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2016 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2019 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2021 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Staatsanwaltschaft Würzburg - 2023: stellvertretender Pressesprecher.

Prof. Dr. Klaus Laubenthal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1997 als Richter am Landgericht Würzburg - 1/6 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.08.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg - 2. Hauptamt, 1/6 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2016: Ordinarius für Kriminologie und Strafrecht, Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie - http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/laubenthal/lehrstuhl/prof_dr_k_laubenthal/

Clemens Lückemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.02.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.06.1984 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1998 als Ministerialrat am Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2009 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt (bis 31.01.2013). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2013 als Präsident am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. http://www.der-neue-zöller.de

Dieter Maunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden /  21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat / 10. Zivilsenat - ehemals Familiensenat (ab , ..., 2002, ..., 31.07.2006) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.07.1972 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1972 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg ohne Geburtsjahr und Datum des Dienstantritt aufgeführt. Am 30.06.1991 Beendigung der Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht Bamberg. FamRZ 16/2003.

Bruno Messer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtsführender Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 16.06.2014, ..., 2018)- im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.06.2014 als weiterer aufsichtführender Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt.

Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Kitzingen / Direktorin am Amtsgericht Kitzingen (ab 01.11.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1989 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2017 als Direktorin am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Peter Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.04.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab  01.08.1986 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt.

Dr. Petra Müller-Manger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Gemünden / Direktorin am Amtsgericht Gemünden (ab 01.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.09.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.09.1990 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2019 als Direktorin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt.

Peter Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.04.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1986 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Kitzingen / Direktorin am Amtsgericht Kitzingen (ab 01.11.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1989 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2017 als Direktorin am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt.

Lars Müller-Mück (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2005 als Richter am Landgericht Würzburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2005 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. 2020: 1. weiterer Stellvertreter des Leiters der Pressestelle.

Erik Ohlenschlager (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatanwaltschaft Bamberg (ab 16.05.2015, ..., 2018) - zuerst bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. 1990 bei Staatsanwaltschaft Würzburg mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1990 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.01.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2004 als Direktor am Amtsgericht Bad Neustadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Vizepräsident am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatanwaltschaft Bamberg aufgeführt. 07.02.2012: "Nachfolger der ans Oberlandesgericht Bamberg gewechselten Dr. Elisabeth Ott (59) auf dem Vize-Posten am Landgericht Schweinfurt wird Erik Ohlenschlager. ..." - http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Ohlenschlager-geht-ans-Landgericht;art765,6603791

Burkhard Pöpperl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Vizepräsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.10.2010 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.2010 als Vizepräsident am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 30.10.2014: "700 Schüsse auf Lkw. Lange Haftstrafe für Autobahnschützen" - http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_53416221 

Boris Raufeisen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 16.04.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1993 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.

Jürgen Reiher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Würzburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1994 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Beisitzer am Bayerischen Anwaltsgerichtshof - 4. Senat - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2011 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. 

Dr. Leonard Riegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.04.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2002 als Vizepräsident am Landgericht Würzburg aufgeführt.

Dr. Hermann Rutz (geb. am 01. 05.1908 in Neu-Ulm) - Präsident am  Landgericht Würzburg (ab 01.05.1966, ..., 1972) - ab 15.08.1935 Eintritt als  Gerichtsassessor in den Bayerischen Justizdienst – zunächst beim Amtsgericht Memmingen. Am 01.08.1936zum Amtsgerichtsrat in Viechtach und zwei Jahre später zum Oberamtsrichter in Regen ernannt. Anfang April 1943 zur Wehrmacht eingezogen. Diente als Soldat, bis er bei Kriegsende 1945 in Ägypten in britische Kriegsgefangenschaft geriet. Nach seiner Entlassung und Rückkehr nahm er im April 1948 wieder seine Tätigkeit als Oberamtsrichter in Regen auf, bevor er im April 1954 Amtsgerichtsdirektor von Deggendorf wurde. Ab 01.10.1963 bis 30.04.1966 Präsident am Landgericht Passau. Ab 01.05.1966 bis 1972 Präsident am Landgericht Würzburg. Siehe Presseerklärung unten. Über Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Peter Schauff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Präsident am Landgericht Würzburg (ab 01.04.2002, ..., 01.02.2009) - ab 12/1992 Vizepräsidenten am Landgericht Würzburg. Ab 01.09.1995 Präsident am Landgericht Coburg. Ab 08/1998 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. Ab 01.04.2002 Präsident am Landgericht Würzburg - Vorsitzender Richter der 5. Zivilkammer, die für Berufungssachen aus dem Amtsgerichtsbezirk Gemünden a. Main zuständig ist.

Lothar Schmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.06.2008 als Vizepräsident am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.08.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.02.2017 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2020 als Präsident am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten. 30.07.2019: "Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird. ... Der gebürtige Bamberger Lothar Schmitt (62 Jahre) begann seine Berufslaufbahn in der bayerischen Justiz am 1. Januar 1987 als Richter am Amtsgericht Aschaffenburg. Im Juni 1988 wechselte er für zwei Jahre an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und kehrte anschließend zurück zum Amtsgericht Aschaffenburg. Von Juli 1992 bis August 1999 wirkte er als Richter am Landgericht Würzburg und war dabei zeitweilig mit einem Teil seiner Arbeitskraft an das Bezirksgericht Chemnitz abgeordnet. Es folgten Stationen als Gruppenleiter bei der Staatanwaltschaft Würzburg und als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, bevor er im Juni 2008 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg ernannt wurde. Von August 2012 an stand Lothar Schmitt an der Spitze der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Zum 1. Dezember 2014 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg. Seit 16. Februar 2017 ist Lothar Schmitt Generalstaatsanwalt in Nürnberg." - https://www.bayern.de/bayerisches-kabinett-ernennt-generalstaatsanwalt-lothar-schmitt-zum-praesidenten-des-oberlandesgerichts-bamberg-mit-wirkung-vom-1-februar-2020/. 21.08.2011: "Mutter getötet. Noch ein Monat in Psychiatrie. Gericht: 49-Jähriger muss sich 5 Jahre bewähren." - http://mainecho.fidion.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/franken-kurz/art4006,1763181. 30.06.2019: "Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird. .... Der gebürtige Bamberger Lothar Schmitt (62 Jahre) begann seine Berufslaufbahn in der bayerischen Justiz am 1. Januar 1987 als Richter am Amtsgericht Aschaffenburg. Im Juni 1988 wechselte er für zwei Jahre an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und kehrte anschließend zurück zum Amtsgericht Aschaffenburg. Von Juli 1992 bis August 1999 wirkte er als Richter am Landgericht Würzburg und war dabei zeitweilig mit einem Teil seiner Arbeitskraft an das Bezirksgericht Chemnitz abgeordnet. Es folgten Stationen als Gruppenleiter bei der Staatanwaltschaft Würzburg und als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, bevor er im Juni 2008 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg ernannt wurde. Von August 2012 an stand Lothar Schmitt an der Spitze der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Zum 1. Dezember 2014 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg. Seit 16. Februar 2017 ist Lothar Schmitt Generalstaatsanwalt in Nürnberg." - https://www.bayern.de/bayerisches-kabinett-ernennt-generalstaatsanwalt-lothar-schmitt-zum-praesidenten-des-oberlandesgerichts-bamberg-mit-wirkung-vom-1-februar-2020/. Wikipedia - 04.05.2022: Lothar Schmitt (* 1957 in Bamberg) ist ein deutscher Jurist und seit Februar 2020 Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg. Lothar Schmitt trat im Januar 1987 als Richter am Amtsgericht Aschaffenburg in den bayerischen Justizdienst ein. Im Juni 1988 wechselte er als Staatsanwalt in die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bevor er zwei Jahre später wieder als Richter ans Amtsgericht zurückkehrte. Von 1992 bis 1999 war er Richter am Landgericht Würzburg. In dieser Zeit war er zur Unterstützung der Reorganisation des Justizsystems in den Bundesländern der ehemaligen DDR zeitweilig ans Bezirksgericht Chemnitz (heute: Landgericht Chemnitz) abgeordnet. Danach war Schmitt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg tätig, bevor er 2008 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg ernannt wurde. Im Jahr 2012 wechselte er als Leiter zur Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, von 2014 bis 2017 war er Vizepräsident des Oberlandesgerichts Bamberg. Seit 2017 war er Generalstaatsanwalt in Nürnberg, bevor er im Februar 2020 als Nachfolger des in den Ruhestand gehenden Clemens Lückemann zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg ernannt wurde. - https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_Schmitt_(Jurist)

Dr. Irene Singer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Aschaffenburg / Präsidentin am Landgericht Aschaffenburg (ab 01.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.12.1980 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1992 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1995 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als Präsidentin am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. Als Staatsanwältin, Gruppenleiterin und Oberstaatsanwältin sowie als Richterin am Amts- und Landgericht in Würzburg tätig. War Vorsitzende eines Schwurgerichts in Chemnitz und wiederholt als Beraterin in Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Dresden tätig. 1998 kehrte Singer als Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer an das Landgericht Würzburg zurück, bevor sie 2004 als ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts nach Schweinfurt wechselte. Siehe Pressemitteilung.

Dr. Christian Spruß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt (ab 01.12.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2012 als Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2012 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2018 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Amtsgericht Gemünden - 2010: Familiensachen.

Anna Maria Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg / Präsidentin am Landgericht Würzburg (ab 01.07.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1981 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1994 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1994 als Vizepräsidentin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Leitende Oberstaatsanwältin und stellvertretende Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2009 als Präsidentin am Landgericht Würzburg aufgeführt. 

Rudolf Stühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.12.1992, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Dr. Hubert Stühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz ab 01.10.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2002 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. 

Dr. Stefan Tratz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Würzburg - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Würzburg - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, Sonderurlaub - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Würzburg - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.06.2015 Direktor der Deutschen Richterakademie - https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/80.php. http://www.deutsche-richterakademie.de. 2020: stellvertretender Pressesprecher am Oberlandesgericht Bamberg. Namensgleichheit mit: Andrea Hugo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Böblingen (ab 01.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Andrea Tratz ab 01.09.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Andrea Tratz ab 01.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Andrea Hugo ab 01.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Aschaffenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Aschaffenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2015 als Richterin am Amtsgericht Böblingen - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Jürgen Treu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 10.03.1994, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Antje Treu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Antje Schröder ab 01.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Antje Schröder ab 01.11.1992 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Antje Treu ab 01.11.1992 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. Bis 31.05.2016: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bamberg - 2. Familiensenat. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 01.01.2017: Beisitzerin / 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Helga Twardzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Würzburg / Direktorin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2013 als Direktorin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 

Peter Weiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Kitzingen / Direktor am Amtsgericht Kitzingen (ab 16.03.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.05.1999 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2017 als Direktor am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. 

Tanja Zechnall (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.01.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Ab 01.01.2001 auch als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.01.2001 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.2012 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 01.01.2017: Beisitzerin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. 

Volker Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 16.09.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1998 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Karlstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-karlstadt.de

 

 

Familienberatung Kitzingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-kitzingen.de

 

 

Familienberatung Schweinfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-schweinfurt.de

 

 

Familienberatung Tauberbischofsheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-tauberbischofsheim.de

 

 

Familienberatung Würzburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wuerzburg.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

Rechtsanwälte Weß und Kollegen

Ditzel Thomas

Marktplatz 6-8

97070 Würzburg

Telefon: 09363 / 995297

E-Mail: ditzel@rae-wess.de

Mobil: 0171 6148912

Mailmobil: notebook@rae-wess.de

Internet: www.rae-wess.de

 

 

Iris Harff

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Sanderstr. 31

97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 56 682

E-Mail: RainHarff@t-online.de

 

 

Gudrun Bärnreuther-Wegener

Rechtsanwältin

Berliner Platz 6

97080 Würzburg

Telefon: 0931 / 322 70 77

E-Mail: g.baernreuther@ra-baernreuther.de

Homepage: www.ra-baernreuther.de

 

 

 

Gutachter:

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Amtswechsel am Landgericht Würzburg / Justizminister Eisenreich verabschiedet Dr. Dietrich Geuder und führt Dr. Johannes Ebert in sein neues Amt ein

23. September 2019

Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich vollzieht heute feierlich den Amtswechsel an der Spitze des Landgerichtes Würzburg. Er verabschiedet den bisherigen Präsidenten Dr. Dietrich Geuder in den Ruhestand und führt gleichzeitig dessen Nachfolger, Dr. Johannes Ebert, in das Amt des Landgerichtspräsidenten ein.

...

Dr. Dietrich Geuder (65 Jahre) trat im Jahr 1982 als Proberichter beim Landgericht Nürnberg-Fürth in den bayerischen Justizdienst ein. Im weiteren Verlauf seiner beruflichen Karriere wirkte er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und sodann als Richter an den Landgerichten Nürnberg-Fürth und Würzburg. Anschließend war er vier Jahre lang Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab 1996 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Im Jahr 1999 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt, bevor er 2006 als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts zur Staatsanwaltschaft Würzburg zurückkehrte und dort ab November 2009 die Behördenleitung übernahm. Seit 1. Februar 2015 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zum 1. Juni 2019 hatte Herr Dr. Geuder das Amt des Präsidenten des Landgerichts Würzburg inne.

Dr. Johannes Ebert (59 Jahre) trat im Jahr 1989 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg in den bayerischen Justizdienst ein. Im weiteren Verlauf seiner Karriere war Herr Dr. Ebert als Richter am Amtsgericht Gemünden am Main und als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter am Landgericht Würzburg tätig, wobei er im Jahr 2003 zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt wurde. Ab 2004 war er dort – nach Abschluss seiner Tätigkeit als Referendarausbilder – mit richterlichen Aufgaben betraut und wirkte ab 2005 auch als Leiter der Pressestelle und später als Personalreferent. 2013 wurde Herr Dr. Ebert zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt und war anschließend ab 2016 Präsident des Landgerichts Aschaffenburg. Seit dem 1. Juli 2019 ist Herr Dr. Ebert Präsident des Landgerichts Würzburg.

https://www.bayern.de/amtswechsel-am-landgericht-wuerzburg-justizminister-eisenreich-verabschiedet-dr-dietrich-geuder-und-fuehrt-dr-johannes-ebert-in-sein-neues-amt-ein/

 

 

 


 

 

 

Informationsunfreiheit am Amtsgericht Gemünden

 

Amtsgericht Gemünden am Main - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

23.04.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Blum, Dagmar [mailto:Dagmar.Blum@ag-gem.bayern.de]

Gesendet: Dienstag, 30. April 2013 08:50

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Gemünden am Main - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Schwarz,

es wird mitgeteilt, dass Geschäftsverteilungspläne nicht versandt werden.

Bei Bedarf können sie beim hiesigen Gericht eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

I.A.

Dagmar Blum

Justizhauptsekretärin

Amtsgericht Gemünden a.Main

Friedenstraße 7

97737 Gemünden a.Main

Tel.: 09351/809156

Fax: 09351/809177

E-Mail: dagmar.blum@ag-gem.bayern.de

 

 

 

Sehr geehrte Frau Blum,

Leider müssten wir dazu mehrere Hundert Kilometer anreisen. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass dies unverhältnismäßig wäre und das Amtsgericht Gemünden am Main dafür sicher auch nicht die Fahrtkosten übernimmt.

Wir bitten daher weiterhin um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Dluczek, Klaus [mailto:Klaus.Dluczek@ag-gem.bayern.de]

Gesendet: Dienstag, 7. Mai 2013 15:18

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Gemünden am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage wurde an die Pressestelle des Landgerichts Würzburg weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klaus Dluczek

Geschäftsleiter

Amtsgericht Gemünden a. Main

Friedenstraße 7

97737 Gemünden a. Main

Tel.: 09351/809-157

Mobil: 0176/709 457 16

Fax: 09351/809-177

mailto:klaus.dluczek@ag-gem.bayern.de

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dluczek,

so viel Aufwand wegen so ein bisschen Geschäftsverteilungsplan, man könnte meinen bei dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Gemünden würde es sich um geheime Pläne zur atomaren Bewaffnung der Bundesrepublik Deutschland handeln. Wollen wir hoffen, dass hier nicht noch der Deutsche Bundestag befragt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton

www.vaeternotruf.de

08.05.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Dluczek, Klaus [mailto:Klaus.Dluczek@ag-gem.bayern.de]

Gesendet: Freitag, 10. Mai 2013 08:43

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Gemünden am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass die vorgesetzte Dienstbehörde, das Landgericht Würzburg, die Auffassung teilt, dass Geschäftsverteilungspläne nicht versandt werden.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klaus Dluczek

Geschäftsleiter

Amtsgericht Gemünden a. Main

Friedenstraße 7

97737 Gemünden a. Main

Tel.: 09351/809-157

Mobil: 0176/709 457 16

Fax: 09351/809-177

mailto:klaus.dluczek@ag-gem.bayern.de

 

 

Lieber Herr Dluczek,

dafür haben wir gar kein Verständnis, schließlich leben wir nicht in der DDR, wo man für alle Maßnahmen der Partei- und Staatsführung nicht nur Verständnis haben, sondern überdies auch noch in Jubel ausbrechen sollte.

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass die Präsidentin des Landgerichts Würzburg Anna Maria Stadler kein durchgreifendes Interesse an der Informationsfreiheit in ihrem Landgerichtsbezirk hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann richten Sie bitte der Präsidentin unsere Grüße und unseren Wunsch nach Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgericht Gemünden am Main aus.

Zeit für einen Kurswechsel, klarmachen zum Ändern.

Anton

www.vaeternotruf.de

10.05.2013

 

 


 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Landgericht Würzburg am 01.01.2013 insgesamt 120 Personen:

1 Präsidentin

1 Vizepräsident

11 Vorsitzende Richter

16 Richter

2 Landgerichtsärzte

8 Beamte der 3. bzw. 4. Qualifikationsebene (Rechtspfleger)

12 Bewährungshelfer

18 Beamte der 2. Qualifikationsebene (Justizfachwirte)

17 Beamte der 1. bzw. 2. Qualifikationsebene (Justizwachtmeister)

18 Justizangestellte

16 Arbeiter und Reinemachefrauen

 

 


 

 

Mutter (22) tötet Baby: Freiheitsstrafe

Würzburg - Weil ihr neugeborenes Baby eingewickelt in einem Handtuch erstickte, ist eine junge Mutter aus dem Spessart am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Selbst am letzten Prozesstag wagt es die junge Abiturientin aus einer kleinen Gemeinde im Spessart zunächst nicht, zur Richterbank aufzublicken. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung lautet das Urteil, dass das Landgericht Würzburg am Freitag gegen die zierliche 22-Jährige mit den langen, dunklen Haaren verhängt. Vor knapp einem Jahr hatte die junge Frau heimlich und ohne fremde Hilfe in ihrem Badezimmer einen Buben entbunden. Danach hatte sie das Kind in ein Badehandtuch eingewickelt, dabei allerdings auch Nase und Mund verdeckt. Der Junge konnte sich nicht selbst befreien und erstickte. Das Gericht urteilt auf fahrlässige Tötung. Die junge Frau bricht in Tränen aus.

Die juristische Entscheidung sei nicht leicht gewesen, sagt der Vorsitzende Richter Lothar Schmitt. "Die Angeklagte ist eine junge, intelligente Frau", aufgewachsen in finanzieller Sicherheit, aber mit einem strengen Vater. "Mit der Situation im Elternhaus wurde die Angeklagte nicht fertig", gesteht Schmitt der Frau zu. "Sie wird bevormundet, muss den herrischen Vater ertragen." In ihrer persönlichen Entwicklung sei sie darüber hinaus ein Kind geblieben. Nicht nur das Baby sei ein Opfer, sondern auch die Abiturientin.

Die Kammer ist überzeugt: "Die Angeklagte hatte nicht die Absicht, ihr Kind zu töten." Dennoch habe sie fahrlässig gehandelt, "wenn man die Atemwege eines wehrlosen Säuglings zudeckt". Die 22-Jährige habe trotz der Ausnahmesituation gewusst, was sie tat, wenn es auch keine Gewalttat gewesen sei. Der Bub habe nicht gelitten, sagt Schmitt.

Die Strafkammer bleibt mit ihrer Entscheidung hinter der Forderung der Anklage zurück. Staatsanwalt Erik Ohlenschlager hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Totschlags verlangt. Auch wenn die 22-Jährige entwicklungsgestört und damit nur eingeschränkt schuldfähig sei, musste sie nach Worten des Juristen mit dem Tod des Babys gerechnet haben, als sie das Gesicht zudeckte.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Die Anwälte, zwischen denen die Angeklagte immer wie versteinert gesessen hatte, sahen bis zuletzt keine eindeutigen Beweise für die Lebensfähigkeit des Säuglings. "Wir können nicht davon ausgehen (...), dass sich die Beine, die Arme bewegt haben."

Die verschüchtert wirkende Frau hatte gestanden, ihre Schwangerschaft vor ihrer Familie verheimlicht zu haben. Als Grund nannte sie Angst vor ihrem dominanten Vater. Der 61 Jahre alte Lehrer soll sie selbst als Volljährige mit Ohrfeigen gezüchtigt haben. Die bei der Entbindung 21-Jährige hatte den Jungen in einer Augustnacht alleine in ihrer Wohnung im elterlichen Haus bekommen. Der Säugling habe nicht geschrien und nicht gestrampelt, sagte die junge Frau vor Gericht. Um ihn zu wärmen, habe sie ihn eingewickelt.

Nach der Urteilsverkündung spricht der Vorsitzende Richter die 22-Jährige noch einmal direkt an. "Und jetzt schauen Sie wieder hoch", fordert Schmitt die Angeklagte auf, um ihr zu sagen: "Wir haben die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt." Zudem soll die junge Frau künftig bei ihrer Schwester wohnen, eine Ausbildung beginnen. Der 22-Jährigen huscht ein Lächeln über das Gesicht, Freudentränen folgen.

10.07.2009

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/mutter-22-toetet-baby-freiheitsstrafe-meta-396961.html

 

 


 

 

 

SCHEIDUNGSSCHLACHT

Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden - und dem Vater

Von Sanja Hardinghaus und Maria Gresz

Sie wurde per Haftbefehl gesucht, fälschte Dokumente, schulte ihre Kinder unter falschem Namen ein und wurde nur durch einen Zufall gefasst: Vier Jahre tauchte Katrin Pellner mit ihren zwei Kindern in Deutschland unter. SPIEGEL TV erzählt sie erstmals von ihrem Leben auf der Flucht.

Es ist der 23. Dezember 1999 als Katrin Pellner sich entschließt, ihre bürgerliche Existenz gegen ein Leben in der Illegalität einzutauschen. Kurz zuvor hat die Gerichtsvollzieherin an ihrer Tür geklingelt und die Herausgabe ihrer beiden Kinder verlangt. Mit Mühe gelingt es der jungen Mutter, die Frau abzuwimmeln.

Doch in ein paar Stunden will sie wiederkommen und die zweijährige Stefanie und den vierjährigen Alexander dem Mann zurückbringen, den Katrin Pellner heute nur noch "den Kindsvater" nennt. Wie in Trance packt sie ein paar Taschen, holt ihre Kinder von den Großeltern ab und taucht unter. Einfach so. Ohne Plan. Einen Tag vor Heiligabend.

Wie lange ihre Flucht dauern wird und wie schwer es für alle Beteiligten wird, ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie will nur weg. Weg von dem Mann, der ihr bisheriges Leben in einen Alptraum verwandelt hat.

Als die beiden sich kennenlernen, ist Katrin Mitte zwanzig und nach einem Autounfall und einer monatelangen Krankenhausodyssee dankbar für jede Art von Fürsorge. Norbert R. ist ihr Pfleger in der Reha-Klinik. Nach wenigen Monaten heiraten die beiden und ziehen auf den Hof der Schwiegereltern.

Ein tristes Zuhause mitten in der bayerischen Provinz, fest in der Hand von Norberts übermächtiger Mutter. Katrin fügt sich, bekommt zwei Kinder. Doch schon nach kurzer Zeit entpuppt sich ihr Mann als herrschsüchtiger Unterdrücker.

Immer wieder kommt es zu Streitereien und Handgreiflichkeiten. Vor allem für die Kinder eine unerträgliche Situation. Als nichts mehr geht, kommt es zur Scheidung. Ein Drama, wie es sich in Deutschland hunderttausend Mal im Jahr abspielt.

Doch im Fall Pellner hat das Gericht zudem entschieden, dass das Aufenthaltbestimmungsrecht der Kinder beim Vater bleibt. In Bayern. Für die verzweifelte Mutter ist das die Initialzündung zur Flucht - und das Ende ihrer Existenz als Katrin Pellner.

Von nun an nennt sie sich Katrin Keller. Oder Katrin Lang oder einfach Müller, Meier oder Schulze. Ihr Sohn Alexander heißt jetzt: "Rick"- nach seinem zweiten Vornamen Richard. Aus Tochter Stefanie wird: "Charlie" - angelehnt an ihren zweiten Namen Charlotte.

Vom Frauenhaus in den Wald und dann zu Freunden

Die erste Anlaufstation im Untergrund ist ein Frauenhaus. Danach wohnen sie für eine Weile im Wald, dann wieder bei Bekannten. Anderthalb Jahre taumeln die drei von einem Versteck zum nächsten, immer in der Angst, entdeckt zu werden. Von ihren Eltern weiß Katrin, dass nach ihr gefahndet wird. Ihr Foto ist in allen Polizeicomputern. Die Wohnung der Eltern wird mehrfach durchsucht. Als die Kinder anfangen, Fragen zu stellen, verordnet sie Schweigsamkeit. "Wir durften nie was erzählen ... und krank werden durften wir auch nicht, weil wir nicht zum Arzt gehen konnten", erzählen Stefanie und Alexander später.

Eine Weile ziehen sie noch kreuz und quer durch Deutschland, dann findet Katrin Pellner eine Wohnung in Itzehoe. Angemietet durch einen Strohmann. Doch das Geld ist knapp. Die Miete bekommt sie zwar über Umwege von ihren Eltern. Aber Essen gibt es oft nur aus der Armenspeisung, Kleidung vom Flohmarkt. An manchen Tagen isst sie abends nicht mit, einfach weil nicht genug da ist. Ihren Kindern sagt sie dann: "Ich habe keinen Hunger". Eine von unzähligen Lügen.

Als die Kinder eingeschult werden sollen, geht die zweifache Mutter sogar so weit, die Geburtsurkunden zu fälschen. Niemand bemerkt den Schwindel. Erst als sie 2001 einen neuen Freund kennenlernt und wieder heiraten will, begeht sie einen folgenschweren Fehler: Sie fälscht ihr Scheidungsurteil, trägt Phantasienamen und fiktive Daten ein. Als den Mitarbeitern im Standesamt die Unstimmigkeiten auffallen, ordnen sie eine sogenannte "Personenstandskontrolle" an.

Anfang März 2004 steht die Polizei vor Katrin Pellners Tür. Wenige Stunden später gibt sie ihre wahre Identität preis. Nach vier Jahren, zwei Monaten, 17 Tagen und vier Stunden. Bei ihrer Festnahme ist sie erschöpft, aber auch erleichtert, dass endlich alles vorbei ist.

44 Tage sitzt sie in der Justizvollzugsanstalt Würzburg. Verurteilt wegen "Entziehung von Minderjährigen". Die Kinder bleiben in dieser Zeit bei ihrem neuen Lebensgefährten - eine Rückkehr zum Vater lehnt das Gericht ab. Laut einem Familientherapeuten wäre "ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung" den Kindern nicht zuzumuten.

2007 bekommt Katrin Pellner schließlich auch offiziell das Sorgerecht für Stefanie und Alexander zugesprochen. Heute lebt sie irgendwo in Norddeutschland. In einem Einfamilienhaus, mit Einbauküche und Krankenversicherung. Fast wie eine ganz normale Familie.

29.03.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,615905,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden - und dem Vater, titelt Spiegel Online, grad so als ob die Mutter mit den beiden entführten Kindern eine Familie wäre. 

Die arme, arme Mutter, ein böser Amtsrichter in Bayern ordnet die Herausgabe der Kinder an den Vater an und die Mutter taucht mit den Kindern unter, mutet ihnen eine jahrlange Odyssee zu, kommt dafür gerade einmal 44 Tage ins Gefängnis und wird schließlich mit dem alleinigen Sorgerecht für ihre Ausdauer bei der Kindesentführung belohnt. In was für einem Land leben wir eigentlich. Mit Sicherheit kein väter- und männerfreundliches Land, sondern ein Land der Muttersöhne und Muttertöchter.

 

 


 

 

PM Nr. 3/09

Bamberg, Januar 2009

Präsident des Landgerichts Würzburg Schauff tritt in den Ruhestand

Nach fast 35 Jahren Zugehörigkeit zur bayerischen Justiz tritt der Präsident des Landgerichts Würzburg Peter Schauff mit Wirkung vom 1. Februar 2009 in den Ruhestand.

Herr Schauff, der in Ebenhausen im Landkreis Bad Kissingen geboren wurde, studierte nach bestandenem Abitur und im Anschluss an einen zweijährigen Wehrdienst zunächst Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München, bevor er sich für eine juristische Laufbahn entschied und ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg aufnahm.

Nachdem er von 1972 bis 1974 den Vorbereitungsdienst abgeleistet hatte, begann er seine berufliche Karriere im Oktober 1975 als Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.

In den folgenden Jahren blieb er den Würzburger Justizbehörden – namentlich dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft – zunächst treu und wurde im Dezember 1992 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg ernannt. Zum 1. September 1995 verließ er seine unterfränkische Heimat und trat die Stelle des Präsidenten des Landgerichts Coburg an, kehrte jedoch im August 1998 als Leitender Oberstaatsanwalt an die Staatsanwaltschaft Würzburg zurück. Seit 1. April 2002 ist Peter Schauff Präsident des Landgerichts Würzburg und steht zudem der 5. Zivilkammer vor, die für Berufungssachen aus dem Amtsgerichtsbezirk Gemünden a. Main zuständig ist.

In seine Amtszeit als Landgerichtspräsident in Würzburg fielen umfangreiche Baumaßnahmen wie die Errichtung des im Juli 2005 eingeweihten Strafjustizzentrums und die noch andauernde Generalsanierung und Erweiterung des Würzburger Justizgebäudes in der Ottostraße.

Herr Schauff legte großen Wert darauf, seine Behörde zu öffnen und der Bevölkerung zugänglich zu machen. Hiervon zeugt eine Reihe von künstlerischen Ausstellungen, die im Würzburger Justizgebäude gezeigt wurden.

Ein besonderes Anliegen war Peter Schauff stets die Ausbildung des akademischen Nachwuchses. Bereits seit vielen Jahren ist er als Prüfer für die 1. und 2. juristische Staatsprüfung und als örtlicher Prüfungsleiter für den Standort Würzburg tätig.

Herr Schauff ist verheiratet und hat zwei bereits erwachsene Kinder.

 

Dr. Ebert

Richter am Oberlandesgericht

Leiter der Justizpressestelle

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/wue/aktuell/01812/index.php

 

 


 

 

 

05. Mai 2008 - Pressemitteilung 07/08

Landgerichtspräsident a.D. Dr. Rutz wird 100 Jahre alt

Presseerklärung des Landgerichts Passau (7/08)

vom 02. Mai 2008

Landgerichtspräsident a. D. Dr. Hermann Rutz 100 Jahre alt

Am 01. Mai 2008 vollendete Herr Dr. Hermann Rutz sein hundertstes Lebensjahr. Er war drei Jahre lang Präsident des Landgerichts Passau (1963 bis 1966) und anschließend sechs Jahre bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand (1972) Landgerichtspräsident in Würzburg. Privat hat Herr Dr. Rutz aber Passau immer die Treue gehalten, weshalb er hierher auch nach der Pensionierung zurückgekehrt ist; seitdem lebt er in seinem Haus in Passau-Grubweg. Das war für die örtliche Justiz Anlass zu dem heutigen Empfang im Landgericht. Daran nahm auch der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Herr Michael Meisenberg, teil, zu dessen Bezirk das Landgericht Würzburg gehört. Er überbrachte außerdem die Glückwünsche sowohl des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und des Oberlandesgerichts München, Herrn Dr. Karl Huber, wie der Bayerischen Staatsministerin der Justiz, Frau Dr. Beate Merk.

Hermann Rutz wurde am 01. Mai 1908 in Neu-Ulm geboren und wuchs ab 1911 in Augsburg auf, wohin die Familie wegen der Versetzung seines Vaters – eines Reichsbahnoberinspektors – umgezogen war. Nach dem Abitur studierte er zunächst in Augsburg Theologie und dann Rechtswissenschaften an den Universitäten München, Innsbruck, Greifswald und Würzburg. 1931 bestand Herr Rutz das Referendarexamen und wurde noch im gleichen Jahr mit einer verwaltungsrechtlichen Arbeit zum Dr. iur. promoviert. Nach Referendariat und Assessorexamen arbeitete Herr Dr. Rutz in einer Anwaltskanzlei und bei der Stadt Memmingen, bevor er am 15.08.1935 als Gerichtsassessor in den Bayerischen Justizdienst – zunächst beim Amtsgericht Memmingen – eintrat. Am 01.08.1936 wurde er zum Amtsgerichtsrat in Viechtach und zwei Jahre später zum Oberamtsrichter in Regen ernannt. Am 29.12.1938 heiratete er; aus der Ehe gingen eine Tochter und drei Söhne hervor.

Anfang April 1943 wurde Herr Dr. Rutz zur Wehrmacht eingezogen und diente als Soldat, bis er bei Kriegsende 1945 in Ägypten in britische Kriegsgefangenschaft geriet. Nach seiner Entlassung und Rückkehr in die Heimat nahm er im April 1948 wieder seine Tätigkeit als Oberamtsrichter in Regen auf, bevor er im April 1954 Amtsgerichtsdirektor von Deggendorf wurde. Zum 01.10.1963 erfolgte dann seine Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Passau; dieses Amt übte Herr Dr. Rutz bis 30.04.1966 aus, bevor er Präsident des Landgerichts Würzburg wurde.

Die kleine Geburtstagsfeier zu einem freilich außergewöhnlich großen Anlass fand im Landgericht in dem ehemaligen fürstbischöflichen Audienzzimmer statt, das traditionell seit 1920 als Dienstzimmer der jeweiligen Präsidenten genutzt wird. Von hier aus hatte also auch Herr Präsident a. D. Dr. Hermann Rutz die Geschicke der örtlichen Justiz geleitet. Als „Weggefährte“ aus alter Zeit war der Vizepräsident des Landgerichts a.D. Herr Otto Kühberger eingeladen, der noch als Amtsrichter unter dem Präsidenten Dr. Rutz Dienst getan hatte. Zu den Gratulanten gehörte auch der Präsident des Landgerichts a.D. Herr Josef Ortner und der Direktor des Amtsgerichts Passau Josef Schachner. Das Geburtstagsständchen spielten auf Trompete Herr Günter Brilka - Bezirksrevisor des Landgerichts – und Herr Werner Seitz - Justizamtsrat am Amtsgericht.

An dem justizinternen Empfang nahm auch der Oberbürgermeister Herr Jürgen Dupper teil, der es sich trotz vielfältiger anderer Verpflichtungen an seinem ersten offiziellen Arbeitstag nicht nehmen ließ, dem Jubilar persönlich und im Namen der Stadt alles Gute zu wünschen.

Herr Präsident a.D. Dr. Rutz bedankte sich in einer kurzen Ansprache und brachte dabei seine Verbundenheit mit der Justiz und der Stadt Passau zum Ausdruck. Nach dem Geheimnis des für sein hohes Alter ursächlichen Lebensstils, also nach der „conditio sine qua non“ befragt, antwortete er: „Das Geheimnis ist, einfach zu warten.“ 

Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber

Pressestelle des Landgerichts 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/pa/presse/archiv/2008/01372/

 

 


 

 

 

 

Foto zugesandt am 12.10.2012

 

 

Schrankenlose Willkür Die Hinrichtung des Leutnants Adalbert Kapperer am 20. April 1945

Elisabeth Kohlhaas ist Historikerin an der Universität Leipzig. Der vorliegende Beitrag stützt sich auf ihre umfangreiche Publikation Krieg nach Innen. NS-Verbrechen in Aschaffenburg und an Aschaffenburgern, erschienen im Jahr 2005. In diesem Buch beschäftigt sich Elisabeth Kohlhaas auch ausführlich mit dem Fall von Friedel Heymann.

Von Elisabeth Kohlhaas

Die Hinrichtung von Adalbert Kapperer zeigt, dass die Wehrmacht in der letzten Kriegsphase nicht allein gegen vermeintliche Deserteur rigoros vorging. Jedes Verhalten, das in irgendeiner Art und Weise als Disziplinlosigkeit ausgelegt wurde, konnte völlig unverhältnismäßig mit dem Tod bestraft werden - sogar wenn ihm wie in Kapperers Fall überhaupt kein Verstoß gegen einen Befehl zugrunde lag. Ein letztes brutales Disziplinierungsinstrument gegenüber den Auflösungserscheinungen in der Truppe stellten die sogenannten fliegenden Standgerichte dar, die die Wehrmacht noch kurz vor Kriegsende im Frühjahr 1945 einrichtete.

Leutnant Adalbert Kapperer

Bildunterschrift: Leutnant Adalbert Kapperer, Foto: Privat

Sie verurteilten in den letzten Kriegswochen eine Vielzahl von Soldaten zum Tode, eines von ihnen auch Adalbert Kapperer. Die Akteure dieses fliegenden Standgerichts hatten sich Anfang der 1950er Jahre wegen mehrerer Dutzend Hinrichtungen vor Gerichten in der Bundesrepublik und in der DDR zu verantworten. Das bundesdeutsche Verfahren stellte einen der wenigen Nachkriegsprozesse wegen eines nationalsozialistischen Justizverbrechens dar, der mit einer rechtskräftigen Strafe endete.

Kurz nach dem Kriegsende nahmen verschiedene Stellen in Bayern und Hessen Ermittlungen auf, um eine große Anzahl von Exekutionen in den letzten Kriegswochen 1945 zu klären. Es handelte sich meist um Wehrmachtangehörige, die im Süden Hessens, in Nordbayern und auf tschechischem Gebiet hingerichtet worden waren. Es dauerte seine Zeit und bedurfte einiger Koordinationsanstrengungen bei den Nachforschungen, bis feststand, dass viele der unabhängig voneinander untersuchten Fälle auf ein und denselben Verursacher zurückgingen: auf ein fliegendes Standgericht der Wehrmacht, das einem Major namens Erwin Helm unterstanden hatte.

Major Erwin Helm

Bildunterschrift: Major Erwin Helm, Foto: Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Es gehörte zu einem Auffangstab der 7. Armee unter der Führung Helms. Zwischen März und Mai 1945 zog es von der Eifel in Richtung Osten bis nach Böhmen. Die genaue Anzahl all seiner Hinrichtungen ließ sich nie beziffern. Ein beteiligter Sanitäter sagte nach dem Krieg aus, dass er bei 34 Exekutionen anwesend gewesen sei. Seiner Schätzung nach hatte das Standgericht mehr als 50 Hinrichtungen vollstreckt. Es steht damit beispielhaft für die Terror- und Willkürjustiz der Wehrmacht in den letzten Kriegsmonaten.

Leutnant Adalbert Kapperer

Bildunterschrift: Leutnant Adalbert Kapperer, Foto: Privat

Zu den Opfern des Standgerichts gehörte auch der 25-jährige Adalbert Kapperer aus Aschaffenburg-Schweinheim. Das Standgericht hatte ihn in der Nacht vom 20. zum 21. April 1945 in Prebuz (Frühbuß), einem kleinen Ort nördlich von Karlsbad, zum Tode verurteilt und das Urteil sofort vollstreckt. Der Leutnant sollte eine Dienstpflichtverletzung begangen haben, indem er angeblich einen Befehl nicht befolgt hatte, den er nie erhalten hatte. Die Nachkriegsjustiz sprach in seinem wie in den vielen anderen Hinrichtungsfällen des fliegenden Standgerichts von „schrankenlose[r] Willkür“.

Leutnant Adalbert Kapperer

Bildunterschrift: Leutnant Adalbert Kapperer, Foto: Privat

Die folgenden Seiten beschäftigen sich mit der Hinrichtung Adalbert Kapperers und mit ihren Hintergründen. Zunächst geht es um die Geschehnisse, die zu der Exekution führten: Mit welcher Begründung und unter welchen Umständen wurde der Wehrmachtoffizier zum Tode verurteilt und hingerichtet? Anschließend konzentriert sich der Blick auf das fliegende Standgericht Helm und seine Akteure. Die Entstehungsgeschichte, die brutale Urteilspraxis und die rechtlichen Grundlagen werden nachvollzogen und die beteiligten Wehrmachtoffiziere vorgestellt. Die Ausführungen stützen sich auf Gespräche mit den Familienangehörigen von Adalbert Kapperer, und sie beziehen die vorliegende Sekundärliteratur ein, besonders die ältere und knappe, dennoch präzise Zusammenfassung des Hergangs bei Alois Stadtmüller.

Gleichzeitig kann die Schilderung über die bisherigen Darstellungen hinausgehen, da sie sich auf eine wesentlich breitere, in großen Teilen ganz neu zusammengetragene Quellenbasis stützt. So wurden erstmals die Akten des Justizverfahrens vollständig ausgewertet, das Anfang der 1950er Jahre vor dem Landgericht Würzburg gegen vier Beteiligte an dem fliegenden Standgericht stattfand. Die Dokumente sind bei aller Vorsicht, die im Umgang mit dieser Art von Quellen geboten ist, unverzichtbar für handfeste Informationen über das Standgericht und sein Vorgehen. Darüber hinaus sagen sie etwas über den Umgang der bundesdeutschen Justiz mit den nationalsozialistischen Justizverbrechen bzw. mit den Verbrechen der Wehrmacht in den frühen Nachkriegsjahren aus. Um die Frage der Nachkriegsjustiz wird es deshalb in den letzten Abschnitten gehen. Dabei kann nicht nur die westdeutsche, sondern auch die Justiz im Osten Deutschlands einbezogen werden. Denn zeitgleich mit dem Würzburger Verfahren haben sich Anfang der 1950er Jahre auch die Justizbehörden der DDR mit den Verbrechen des fliegenden Standgerichts Helm befasst. Die beiden Hauptverantwortlichen, der Gerichtsherr Erwin Helm und der regelmäßige Vorsitzende des Standgerichts Bruno Bähr, hatten sich vor dem Stadtgericht in Ostberlin zu verantworten. Im Bundesarchiv und in der „Birthler-Behörde“ für die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit in der DDR sind die entsprechenden Akten heute zu finden. Hier werden sie erstmals ausgewertet.

Leutnant Adalbert Kapperer

Bildunterschrift: Leutnant Adalbert Kapperer, Foto: Privat

Adalbert Kapperer wurde am 9. Februar 1920 in Aschaffenburg-Schweinheim geboren und wuchs dort als Kind einer Arbeiterfamilie auf. Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte er von 1933 bis 1936 eine kaufmännische Lehre in dem Kolonialwaren- und Feinkostgeschäft Arthur Miller in der Aschaffenburger Elisenstraße. Nach dem Abschluss der Lehre blieb er als kaufmännischer Angestellter dort und spezialisierte sich auf die Weinkellerei und den Weinverkauf. Für den Weineinkauf reiste er bisweilen sogar zu Weingütern und -anbietern. 1937 legte er die Prüfung zum Kaufmannsgehilfen ab. In seiner Freizeit war Adalbert Kapperer ein begeisterter Radfahrer. Er war Mitglied im Schweinheimer Radfahrerverein, wie sein Vater, der dem Verein vorstand und darüber hinaus eine Funktion im Unterfränkischen Radfahrer-Bund inne hatte. Als junger Mann unternahm Adalbert Kapperer Mitte und Ende der 1930er Jahre etliche lange Fahrradtouren, häufig mit einem guten Freund, beispielsweise bis in die Schweiz oder nach Hamburg. Er besaß einen Fotoapparat und hielt die Fahrten auf vielen Fotos fest.

Leutnant Adalbert Kapperer

Bildunterschrift: Leutnant Adalbert Kapperer, Foto: Privat

Adalbert Kapperer war Mitglied der Schweinheimer HJ und war dort HJ-Gefolgschaftsführer. 1939 trat er der NSDAP bei. Sein Vater, der für die langjährige Teilnahme am Ersten Weltkrieg ausgezeichnet worden war, gehörte seit Anfang der 1930er Jahre der SA an. Seitens der Mutter war das Elternhaus christlich eingestellt, Adalbert Kapperer wurde religiös erzogen.

Im Mai 1940 wurde der 20-Jährige zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und einer Einheit des RAD Oberdonau in der Steiermark zugewiesen. Nach der Grundausbildung gelangte die Abteilung an die Westfront nach Lothringen und in das Elsaß. Sie war mit Instandsetzungsarbeiten beschäftigt, beispielsweise an Straßen, um nach dem Durchzug der Wehrmachttruppen bei dem deutschen Überfall auf Frankreich die Infrastruktur wieder herzustellen. Die Abteilung geriet häufig in Kämpfe mit französischen Einheiten. Ein besonders schwerer Zusammenstoß ereignete sich nach den Notizen Adalbert Kapperers in Stenay bei Sedan. Etliche Angehörige aus seiner Einheit, darunter auch er selbst, erhielten dafür das Kriegsverdienstkreuz, das erst wenige Monate zuvor überhaupt eingeführt worden war.

Im Oktober 1940 wurde Adalbert Kapperer zur Wehrmacht einberufen und der schweren Artillerie im thüringischen Mühlhausen zugeteilt. Im Mai 1941 absolvierte er einen Funkerlehrgang und war während der folgenden Kriegsjahre mit kurzen Unterbrechungen als Funker im Westen Frankreichs am Ärmelkanal und in der Normandie eingesetzt, zuletzt bei der Küstenartillerie in Cherbourg. Im März 1942 erhielt er die Beförderung zum Unteroffizier, im September 1943 wurde er Fahnenjunker-Wachtmeister und damit Offiziersanwärter, und von Oktober 1944 bis zum Januar 1945 nahm er an einem Offizierslehrgang in Pommern teil. Er gehörte zu der immer größeren Zahl von erfahrenen Reserveoffizierbewerbern, die im Verlauf des Krieges angesichts des Mangels an Nachwuchsoffizieren auch ohne das Abitur in die Offizierslaufbahn übernommen wurden. An Ende des Lehrgangs erhielt er zum 1. Januar 1945 die Beförderung zum Leutnant. Anschließend wurde er der „Führerreserve West“ zugeteilt und zu einer Ersatz-Abteilung der schweren Artillerie nach Fritzlar in Nordhessen abkommandiert.

Im Juli 1944 heiratete er in Aschaffenburg seine Braut Else. Sie kam wenig später Anfang Januar 1945 bei einem Bombenangriff zusammen mit ihrer Mutter zu Tode. Sie hatte das erste Kind erwartet.

Adalbert Kapperer erhielt außer dem Kriegsverdienstkreuz weitere Auszeichnungen für seine Kampfeinsätze, so das Verwundetenabzeichen, die im August 1942 eingeführte „Nahkampfspange“ und das ab März 1942 vergebene „Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer“, das eine Belohnung für die Zerstörung eines feindlichen Panzers im Alleingang darstellte.

Seit dem Abschluss seines Offizierslehrgangs Ende Januar 1945 und der Beförderung zum Leutnant befand Adalbert Kapperer sich bei der „Führerreserve West“ in Fritzlar im nördlichen Hessen. Als die Front näher rückte, wurden dort um den 20. März 1945 herum Kampfgruppen gebildet. Aufgestellt wurde auch ein „Panzervernichtungstrupp“, eine größere Gruppe von Männern unter Kapperers Führung. Der erste Einsatz des Trupps erfolgte in einem Dorf bei Fritzlar, wo eine Brücke zu schützen war. Wenige Tage später, am Karfreitag 1945, nahmen amerikanische Verbände die Gegend ein. Kapperers Kampfgruppe bewegte sich nun über Melsungen, Eschwege und den Harz ostwärts, zuletzt mit einer Panzerdivision in Richtung Halle. Sie geriet ständig in Gefechte mit amerikanischen Einheiten, wurde etliche Male überrollt und kämpfte sich mehrfach wieder auf die deutsche Seite der Front durch. Wie ein Angehöriger der Gruppe es nach dem Krieg nicht ohne Stolz beschrieb, lag es den Männern fern, den Kampf aufzugeben: „Natürlich hätten wir uns leicht in Gefangenschaft begeben können, aber das kam für uns gar nicht in Frage.“ Dann erhielt der Trupp den Befehl, sich dem 9. Armeeoberkommando (AOK) anzuschließen. Auf dessen Suche gelangte er ins Erzgebirge und nach Westböhmen, wo er in stark verringerter Zahl um den 18. April 1945 herum nahe Graslitz (Kraslice) von dem Auffangstab Helm aufgesammelt wurde.

Adalbert Kapperer kam krank und erschöpft am Standort des Auffangstabs in Heinrichsgrün (Jindrichovice) nahe Karlsbad (Karlovy Vary) an. Er litt an starken Magen-Darm-Beschwerden und hatte hohes Fieber, vielleicht war er an der Ruhr erkrankt. Der Sanitäter des Auffangstabs riet ihm, sich im Krankenrevier auszukurieren, aber er lehnte ab. Er ließ sich statt dessen mehrfach behandeln, darunter auch mit Opiumtropfen, bevor er schon einen oder zwei Tage später, am 20. April 1945, wieder aufbrach. Er hatte den Befehl erhalten, eine Gruppe von Soldaten in den etwa 40 km nördlich liegenden Ort Eibenstock in Sachsen zu führen.

Bevor die Marschgruppe sich in den Mittagsstunden des 20. April auf den Weg machte, hatte sie wie die anderen Angehörigen des Auffangstabs noch bei der Hinrichtung eines ganz jungen Soldaten außerhalb von Heinrichsgrün dabei zu sein, der sich einige Stunden zu spät bei seiner Einheit zurück gemeldet hatte und deshalb wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden war. Möglicherweise führte Adalbert Kapperer das Exekutionskommando. Ein ehemaliger Angehöriger des Auffangstabs sagte nach dem Krieg aus, Kapperer habe sich nach dem Vollzug der Hinrichtung unter seiner Führung ihm gegenüber ablehnend über diese Vorgehensweise des Standgerichts noch zu diesem Zeitpunkt des Krieges geäußert.

Kapperers Gruppe bestand insgesamt aus etwa 30 Männern, von denen viele aus einem Lazarett kamen und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befanden. Die meisten waren älter, waren schlecht zu Fuß und liefen mit Stöcken. Die Gruppe trug keinerlei Ausrüstung mit sich, viele Männer hatten keine Waffe und keinen Stahlhelm. Der Trupp wurde in drei Züge mit je einem eigenen Führer unterteilt, von denen Adalbert Kapperer selbst einen übernahm, und machte sich gestaffelt auf den Weg. In dem Befehl der Marschgruppe sei „einwandfrei“ nicht die Rede von einem Kampfauftrag oder einem Eilmarsch mit Übernachtungsverbot gewesen, um am Zielort die Front zu unterstützen, sagte einer der beiden anderen Unterführer nach dem Krieg aus: „Bei ihrem Ausrüstungs- und Gesundheitszustand wäre es auch absoluter Wahnsinn gewesen.“

Die eingeschlagene Strecke war bergig, und die Wetterverhältnisse waren schlecht. Die Marschgruppe war schnell erschöpft. Einige Männer trugen die Bitte an Adalbert Kapperer heran, eine Nachtruhe einzulegen. Er ging darauf ein. Die Gruppe quartierte sich abends in Frühbuß (Prebuz) ein, das vom Ausgangsort etwa 15 km entfernt lag. Wahrscheinlich gab Adalbert Kapperer einen Befehl für den Aufbruch am nächsten Morgen aus. Ob mit oder ohne ausdrücklichen Befehl sei klar gewesen, dass nach der Übernachtung am nächsten Tag früh weitermarschiert werde, schilderte einer der Zugführer nach dem Krieg die Übereinkunft in der Gruppe. Adalbert Kapperer meldete die Ankunft seiner Gruppe bei dem Bürgermeister des Ortes. Anschließend legte er sich müde und krank in sein Bett in einem Privathaus.

Es war wahrscheinlich der Bürgermeister, bis 1942 auch NSDAP-Ortsgruppenleiter von Frühbuß, der sich per Telefon bei Helm über die Einquartierung der Gruppe in seinem Ort beschwerte. Möglicherweise hatte er schon bei Kapperers Vorsprache seine Unterstützung bei der Suche nach Übernachtungsmöglichkeiten verweigert und die Gruppe zum Weitermarsch aufgefordert, so dass die Männer ihre Unterkunft auf eigene Faust suchen mussten. Von Adalbert Kapperer hatte er erfahren, dass Erwin Helm der zuständige Vorgesetzte war. Nachdem die Nachricht von der nächtlichen Ruhepause des Marschtrupps bei Helm angekommen war, setzte sich das fliegende Standgericht mit seinem Wagen sofort in Richtung Frühbuß in Bewegung. Während der Fahrt bestimmte Helm den Oberleutnant Bruno Bähr zum Vorsitzenden und den Leutnant Walter Fernau zum Ankläger für die folgende Verhandlung. Bähr hatte bereits einen Strick dabei. Der Leutnant Engelbert Michalski fuhr ebenfalls mit, war an der Standgerichtsverhandlung gegen Adalbert Kapperer dann aber nicht beteiligt. Bei den drei Männern handelte es sich um Kompanieführer in Helms Auffangstab.

Spätabends in Frühbuß angekommen, wurde das Standgericht um zwei Beisitzer aus Militäreinheiten im Ort ergänzt. Bekannt ist lediglich, dass einer von ihnen ein Offizier war. Nicht bekannt ist, nach welchen Kriterien sie ausgewählt wurden, ob es sich beispielsweise um nationalsozialistische Führungsoffiziere oder um in irgendeiner Weise in der Militärgerichtsbarkeit erfahrene Männer handelte. Letzteres war vermutlich nicht der Fall. Einen Verteidiger gab es nicht, ebenso wenig einen Protokollführer. Das Standgericht versammelte sich in der Wohnküche im Haus des Bürgermeisters. Helm und / oder Bähr schilderten den Beisitzern den Fall, wie er sich in ihren Augen darstellte: Adalbert Kapperer habe den Befehl nicht befolgt, die Marschgruppe nach Eibenstock zu bringen, und habe eigenmächtig die Übernachtung in Frühbuß angeordnet. Sie instruierten die Beisitzer, dass das Gericht nur auf die Todesstrafe oder einen Freispruch erkennen könne. Anschließend hatten die Beisitzer einzig und allein die Frage zu beantworten, ob Adalbert Kapperer befehlsgemäß oder dem Befehl zuwider gehandelt habe. Beide Beisitzer standen auf dem Standpunkt, dass bei dieser Darstellung des Sachverhalts Kapperer dem Befehl zuwider gehandelt habe. Einer von ihnen machte allerdings Einwände gegen die Todesstrafe und plädierte dafür, dem mehrfach ausgezeichneten Offizier „Frontbewährung“ zuzugestehen, ihn also zu degradieren und zum Fronteinsatz zu schicken. Die Einwände wurden von dem Vorsitzenden Bähr nicht zur Kenntnis genommen.

Nachdem die Verhandlung des Standgerichts nun faktisch bereits stattgefunden hatte und das Urteil festgelegt war, wurde auch Adalbert Kapperer in den Raum geführt. Er verteidigte sein Vorgehen mit der Erschöpfung der von ihm geführten Männer. Seine Verteidigung blieb ungehört. Er bat selbst um den Einsatz an der Front statt der Todesstrafe. Angesichts seiner bisherigen Erfolge im Kampf gegen feindliche Panzer und der Auszeichnung, die er dafür erhalten hatte, wollte er sich vor dem Gericht dazu verpflichten, alleine mehrere Panzer der alliierten Truppen zu zerstören. Das Gericht hörte keine Zeugen, um die Situation der Marschgruppe zu beleuchten, und es hörte nicht auf Adalbert Kapperers Bitten um Strafumwandlung. Der Vorsitzende Bähr sprach ohne weitere Aussprache oder Abstimmung das Todesurteil wegen angeblicher „Dienstpflichtverletzung“ aus. Der Gerichtsherr Helm, der vor der Tür gewartet hatte, bestätigte das Urteil umgehend.

Adalbert Kapperer wurde etwa um Mitternacht an einem Baum direkt vor dem Grundstück des Bürgermeisters erhängt. Die Angehörigen des Auffangstabs und anderer Einheiten in Frühbuß, insgesamt etwa 200 Wehrmachtangehörige, waren bereits zusammengerufen worden, um an der Exekution teilzunehmen. Nachdem Adalbert Kapperer noch im Haus des Bürgermeisters von Helm degradiert worden war, wurde er zu dem Baum geführt. Wahrscheinlich musste er schon auf dem Weg ein Pappschild um den Hals tragen: „Wegen grober Pflichtverletzung zum Tode verurteilt“. Zum Führer des Exekutionskommandos war der Ankläger des Standgerichts Walter Fernau bestimmt worden. Er verlas das Todesurteil. Adalbert Kapperer bat erneut um Frontbewährung. Als Fernau seine Worte abschmetterte, trat einer der Männer, der zu Kapperers Trupp gehört hatte, aus der versammelten Soldatenmenge hervor und bat um Begnadigung des Leutnants. Er wurde zurückgewiesen. Er trat ein zweites Mal nach vorne und wurde wieder zurückgeschickt. Bei der Erhängung gelang es Adalbert Kapperer zweimal, mit den Händen in die Schlinge zu greifen. Er starb erst dann, als der Vollstrecker der Hinrichtung nach dem zweiten Versuch einen Schuss auf ihn abgab und damit seinen Hals durchschoss. Walter Fernau als nationalsozialistischer Führungsoffizier hielt anschließend eine Ansprache an die versammelten Soldaten, wie er es nach den Hinrichtungen des Standgericht häufig tat. Auf Helms Befehl musste Adalbert Kapperers Leichnam mit dem Schild drei Tage hängenbleiben, bevor er auf dem Dorffriedhof begraben werden konnte. Dort befindet sich das Grab noch heute.

Die Marschgruppe hatte noch in der Nacht ihren Weg nach Eibenstock fortzusetzen. Als sie dort in den frühen Morgenstunden ankam, fand sie eine vollkommen ruhige Situation vor. Die Front war weit entfernt, und von einem Kampfeinsatz war nicht die Rede. Solange der Trupp in den folgenden zwei Tagen in dem Dorf war, änderte sich das nicht. Es hatte keine Dringlichkeit gegeben, den Ort zu erreichen. Die Hinrichtung Adalbert Kapperer war nicht im Mindesten mit den Notwendigkeiten des Frontverlaufs zu begründen.

Das fliegende Standgericht unter Major Erwin Helm war im März 1945 eingerichtet worden. Es gehörte zu einem Auffangstab der 7. Armee, dessen Führung Helm kurz vorher im Februar 1945 übernommen hatte. Die 7. Armee befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Eifel und war auf dem Rückzug vor den alliierten Truppen in Richtung Osten. Sie hatte mehrere solcher Auffangstäbe gebildet, deren Aufgabe darin bestand, im Rücken der Front Soldaten zu sammeln, sie neu aufzustellen und den Fronteinheiten wieder zuzuführen. Die Auffangstäbe hatten gleichzeitig die Anweisung, gegen vermeintliche Deserteure scharf vorzugehen. Die Formationen unterstanden dem Kommandeur des rückwärtigen Armeegebietes, kurz auch als „Korück“ bezeichnet. Sie setzten sich aus einem Stab und mehreren Kompanien zusammen, die von Offizieren befehligt wurden. Helm übernahm seinen Auffangstab in einer Kaserne in Wittlich. Den Rückzug der 7. Armee begleitend, zog er mit ihm und dem Standgericht von hier über den Süden Hessen und über Nordbayern nach Westböhmen, wo der Auffangstab nahe Karlsbad (Karlovy Vary) die letzten Kriegstage verbrachte.

Das Standgericht wurde entweder gegründet, als der Auffangstab sich noch in Wittlich befand, oder wenig später, als er bereits den Rhein überquert hatte und in Bensheim an der Hessischen Bergstraße lag. Hier fanden am 22. oder 23. März 1945 auch die ersten drei Hinrichtungen statt. Den Befehl zur Einsetzung des fliegenden Standgerichts und die entsprechenden Instruktionen erhielt Helm von dem Kommandeur des rückwärtigen Armeegebietes, anschließend bestätigte dessen reguläres Feldkriegsgericht den Befehl schriftlich, wie Helm nach dem Krieg angab. Vermutlich wurde er auch als Gerichtsherr vereidigt. Die anderen Auffangstäbe der 7. Armee richteten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls fliegende Standgerichte ein; bei den Nachkriegsermittlungen war von drei bis sechs die Rede. Diese Standgerichte bestanden zusätzlich zu den normalen Feldkriegsgerichten. Damit der Bataillonskommandeur Helm als Gerichtsherr fungieren konnte, erhielt er die Disziplinarstrafgewalt überantwortet, wie sie einem höher stehenden Regimentskommandeur zustand. Die Ermächtigung, militärische Rechtsprechung zu vollziehen, war damit in der Hierarchie nochmals weiter nach unten vergeben worden.

Auf ihrem Weg nach Osten schlugen die einzelnen Kompanien des Auffangstabs verschiedene Wege ein, auf denen sie das nordbayerische Gebiet in breiter Anordnung durchquerten. Das Standgericht selbst bewegte sich mit einem Wagen vorwärts, an dem ein Schild mit der Aufschrift fliegendes Standgericht befestigt war. Es war nicht das einzige Standgericht, das durch Nordbayern zog, denn es existierte auch ein Standgericht des Gauleiters in Würzburg. Zusätzlich war auch ein Kriegsgericht der 416. Division in dem Gebiet unterwegs. Von Vorfällen, die möglicherweise abzuurteilen waren, erfuhr das fliegende Standgericht Helm auf verschiedene Weise: Streifen der Feldgendarmerie, die einzelne Gegenden durchkämmten, oder die Wehrmeldeämter führten ihm Soldaten zu. Auch die Polizeibehörden im Gebiet der Westfront hatten von Himmler die Anweisung erhalten, mit den militärischen Auffangorganisationen zusammenzuarbeiten und strenge Kontrollen durchzuführen, um Versprengte und mögliche Deserteure aufzufinden. Sie hatten die Befugnis, Plünderer und Deserteure umstandslos zu erschießen. An anderen Orten fragte das fliegende Standgericht selbst nach Ereignissen, die in seine Zuständigkeit fallen könnten, und erfuhr dann zum Beispiel von dem Kampfkommandanten von möglichen Opfern. So war es bei dem Volkssturmangehörigen Karl Weiglein in Zellingen am Main der Fall, der sich „aufwieglerisch“ und „wehrkraftzersetzend“ verhalten haben sollte und von dem Standgericht am 29. März 1945 sofort zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

Das militärische Gerichtsverfahren war schon zu Beginn des Zweiten Weltkriegs zuungunsten der Angeklagten eingeschränkt worden und wurde im folgenden immer weiter beschnitten. Nun in der hysterischen Atmosphäre des Kriegsendes setzten sich die fliegenden Standgerichte über die wenigen noch bestehenden Regelungen endgültig hinweg. Auch das Vorgehen des fliegenden Standgerichts Helm lässt sich in keiner Weise mehr als rechtsförmig bezeichnen. Seine Verhandlungen waren reine Scheinverfahren. Die Todesurteile standen von Anfang an fest und wurden wie im Zellinger Fall gelegentlich auch schon vor Beginn der Verhandlung schriftlich niedergelegt. Die Todesstrafe wurde auch für Vergehen verhängt, für die sie als Strafmaß völlig überzogen war. Das Urteil gegen Adalbert Kapperer ist ein Beispiel dafür. Wenn er denn tatsächlich eine „Dienstpflichtverletzung“ begangen hätte, wie es ihm vorgeworfen wurde, dann hätte er nach dem Militärstrafgesetzbuch disziplinarisch bestraft werden müssen. Die Todesstrafe überstieg diesen Strafrahmen bei weitem. Ein „Merkblatt über Standgerichte“ vom Kriegsende schrieb für ein solches Vergehen eine zehnjährige Zuchthausstrafe vor, wie der nächste Abschnitt zeigen wird. Dauerte Helm als Gerichtsherrn, der an den Verhandlungen nicht teilnahm, ein Verfahren zu lange, dann unterbrach er und drängte darauf, endlich das Todesurteil zu fällen. Verteidiger für die Angeklagten und Protokollführer gab es nicht. Die Todesurteile kamen auch ohne die Mehrheit der Stimmen zustand, so auch bei der Verhandlung gegen Kapperer und bei einem Todesurteil in Zellingen. In beiden Fällen bewiesen die Beisitzer Courage und äußerten Vorbehalte gegen die Todesstrafe. Sie plädierten statt dessen für eine weitere Klärung des Sachverhalts bzw. für eine Umwandlung der Todesstrafe in einen Einsatz an der Front. Sie wurden kurzerhand abgesetzt bzw. ihre Vorbehalte ignoriert. Die Reihe der Verfahrensverletzungen könnte fortgesetzt werden. Das Würzburger Schwurgericht kam in seiner Urteilsbegründung 1952 zu einem klarem Schluss, was die Durchführung der Standgerichtsverhandlungen und das Strafmaß der Todesstrafe für grundsätzlich alle verurteilten Delikte anging: „[D]as Schwurgericht [konnte] zu keiner anderen Überzeugung kommen, als dass die Verfahren nur zum Scheine aufgezogen worden waren, um von vornherein feststehende Entscheidungen zu legalisieren.“

Die Vollstreckung der Todesurteile des Helmschen Standgerichts folgte dem bekannten Muster. Die Exekutionen, sofort nach dem Todesurteil angeordnet, waren fast immer Erhängungen. Diese Maßnahme bedeutete im militärischen Ehrenkodex eine besondere Herabsetzung der Verurteilten, denen vor der Exekution auch die militärischen Auszeichnungen und Dienstabzeichen von den Uniformen entfernt, oft in aller Öffentlichkeit heruntergerissen wurden. Um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, fanden sie vor der versammelten Einheit statt. Die Exekutionskommandos standen unter der Leitung eines Offiziers aus dem Auffangstab oder dem Standgericht selbst. Vollstrecker der Exekutionen war bei dem fliegenden Standgericht Helm ein 19-jähriger Obergefreiter aus einer Kompanie des Auffangstabs, der als Gratifikation für jede Hinrichtung Geld oder Alkohol erhielt. Spätestens nach der Vollstreckung wurden den Toten Schilder umgehängt, die ihre angeblichen Vergehen wie Fahnenflucht, Plünderung oder Feigheit benannten. Zur Abschreckung blieben die Leichname mehrere Tage hängen.

Die Offiziere, die an dem fliegenden Standgericht mitwirkten, verfügten über keinerlei tiefere Kenntnisse in Sachen Militärstrafrecht. Nach dem Krieg führten sie zumindest dieses gängige Argument zu ihrer Verteidigung an: Sie seien nicht geschult worden und hätten auch nicht über grundlegende Hilfsmittel wie das Militärstrafgesetzbuch oder die „Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege“ verfügt. Es habe keine Möglichkeit bestanden, sich über das Militärstrafrecht zu informieren und Strafen auszusprechen, die ihm entsprachen. Der ehemalige Ankläger des Standgerichts gab an, er habe lediglich ein maschinen geschriebenes Blatt erhalten, auf dem einige Tatbestände aufgelistet gewesen seien, die die Todesstrafe forderten. Vermutlich handelte es sich um ein „Merkblatt über Standgerichtsverfahren“, das Mitte März 1945 von der Heeresgruppe B herausgegeben worden war. Im nächsten Abschnitt wird von ihm noch einmal die Rede sein.

Es entsprach der gängigen Praxis, dass in den Standgerichten Offiziere militärisches Recht sprachen, die für diese Aufgabe nicht ausgebildet oder vorbereitet waren. Allerdings haben die Nachkriegsermittlungen über das fliegende Standgericht Helm auch ergeben, dass den Mitwirkenden durchaus Möglichkeiten zur Verfügung standen, ihre juristische Unkenntnis zumindest in begrenztem Maße aufzuheben und sich Rat und Unterstützung zu holen. So stand das fliegende Standgericht immer wieder mit dem regulären Kriegsgericht des „Korück“ in Kontakt, wenn beide Einheiten sich in räumlicher Nähe befanden. Der Kriegsgerichtsrat bei dem „Korück“, nach dem Krieg bei der österreichischen Justiz in Linz tätig, erinnerte sich in seinen Nachkriegsaussagen sogar daran, dass Helm ihn ein- oder zweimal aufgesucht habe. Er beschrieb die Zusammenarbeit von regulären Kriegsgerichten und Standgerichten so, dass Militärrichter für Verhandlungen der fliegenden Standgerichte herangezogen wurden, wenn sie verfügbar waren. Helms Standgericht habe einmal auch einen Fall an das Kriegsgericht abgegeben. Auch der Ankläger des Standgerichts sprach nach dem Krieg davon, dass er einmal als Beisitzer bei einer Verhandlung des regulären Feldkriegsgerichts der 7. Armee ausgeholfen zu haben.

Überhaupt stand das fliegende Standgericht Helm mit seinen vorgesetzten Dienststellen in Verbindung und handelte nicht eigenmächtig und isoliert von allen militärischen Strukturen, ohne das Wissen der militärischen Dienstherren, wie es bis heute gerne beschrieben wird. So berichtete ein ehemaliger Offizier aus der 7. Armee nach dem Krieg, dass er einmal mit dem Vorgesetzten Helms über die leichtfertig gefällten Todesurteile des Standgerichts gesprochen habe. Der „Korück“ habe ihn mit den Worten beruhigt, dass er die Urteile des Standgerichts überprüft und keine Verstöße festgestellt habe. Der genannte Kriegsgerichtsrat bei dem „Korück“, bei dem Helm einige Male vorgesprochen hatte, wusste noch Anfang der 1950er Jahre nur Gutes über das Helmsche Standgericht auszusagen: Das Gericht und sein Kommandeur hätten immer korrekt gehandelt und die geltenden Gesetze beachtet. Er habe den Eindruck gehabt, dass Helm und der Vorsitzende des Standgerichts sich ihrer „großen Verantwortung“ bewusst gewesen seien. Ein anderer ehemaliger Offizier des Auffangstabs, der einige Male auch für das Standgericht herangezogen worden war, schilderte nach dem Krieg sogar eine sehr enge Verbindung zu den vorgesetzten Dienststellen, wenn seine Worte möglicherweise auch mit einiger Vorsicht zu interpretieren sind, weil sie der eigenen Entlastung dienten: „Ich weiß aber, dass das Standgericht Helms an jedem neuen Ort mindestens einmal von einem Major des Stabes aufgesucht wurde, sodass [!] das AOK laufend über die Tätigkeit des Standgerichts orientiert war. Auch das Kriegsgericht erhielt Kenntnis von jeder Verurteilung [...].“ Letzteres hätte den Vorschriften entsprochen.

Wie intensiv die Verbindung zwischen dem Auffangstab und dem fliegenden Standgericht einerseits und den übergeordneten militärischen Ebenen andererseits war, lässt sich nicht mehr gänzlich ausloten. Die Beschreibungen der Zeitzeugen aus der Nachkriegszeit machen aber deutlich, dass das fliegende Standgericht Helm in militärische Hierarchien eingebettet handelte und dass die vorgesetzten Dienststellen seine Verhandlungs- und Verurteilungspraxis nicht unterbanden, sondern sie eine lange Zeit zumindest duldeten, vielleicht sogar gut hießen. Helm wurde die Befugnis zur Bestätigung von Todesurteilen erst in den allerletzten Kriegstagen entzogen, als das Standgericht sich schon im ehemaligen Sudetenland befand und ein neuer „Ko-Rück“ eingesetzt worden war. Für Adalbert Kapperer kam das zu spät. Das brutale Durchgreifen von Helms fliegendem Standgericht war an höherer Stelle bekannt. Es war gängige Praxis der Standgerichte am Kriegsende- die Regel, nicht die Ausnahme. Das fliegende Standgericht Helm repräsentiert eine militärische Terrorjustiz, wie sie vielerorts praktiziert wurde, um dem sichtbaren Motivationszerfall der Wehrmachtangehörigen entgegenzutreten und den bereits verlorenen Krieg um den Preis vieler Menschenleben zu verlängern.

Bis zur Kapitulation am 8. Mai 1945 waren der Auffangstab und das Standgericht Helms in das südliche Sachsen weitergezogen. Hier begaben sie sich in nahezu vollständiger Besetzung in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurden in einem Kriegsgefangenenlager in Zwickau auf dem Gelände der Audi-Werke interniert. Die militärischen Hierarchien blieben wie vielerorts in den Gefangenenlagern auch hier bestehen: Helm wurde Lagerkommandant, die Standgerichtsoffiziere übernahmen ebenfalls Funktionen. Als die US-Verbände sich Anfang Juli 1945 aus Sachsen und Thüringen zurückzogen und die Gebiete der Roten Armee überließen, waren alle maßgeblichen Mitwirkenden an dem fliegenden Standgericht wieder frei.

Die „Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege“ führte kurz vor dem Zweiten Weltkrieg ein neues Verfahrensrecht der Wehrmacht ein. Unter Missachtung wesentlicher Rechtsprinzipien sollte es eine erheblich beschleunigte Abwicklung von militärischen Gerichtsverfahren garantieren, wie sie in den Augen der obersten Wehrmachtrichter in Kriegszeiten gefordert war. Ab November 1939 war in der KStVO auch die Einsetzung von Standgerichten festgelegt. Die Regularien eines militärischen Strafverfahrens waren dabei auf ein absolutes Minimum reduziert.

Bis zum Kriegsende und gerade in der letzten Phase des Krieges traten eine Vielzahl weiterer Bestimmungen in Kraft, die die Standgerichte zu einem der wichtigsten, zuletzt dem wichtigsten Instrument der NS-Militärjustiz für die Durchsetzung ihrer Disziplinierungs- und Todesstrafen-Strategie (Manfred Messerschmidt) werden ließen. Die Befugnisse der Gerichtsherrn wurden stetig ausgeweitet und auf immer niedrigere Ebenen der Hierarchie verlagert, das Verfahren permanent verkürzt und eingeschränkt. Zahlreiche Befehle und Erlasse der verschiedensten Instanzen höhlten die ursprünglichen rechtlichen Grundlagen aus. Die Regelungen der Militärstrafgesetzbuchs und der KStVO waren am Kriegsende überholt. Standgerichtsverfahren stellten zuletzt die reinste Willkür dar. Mit einer ordentlichen Rechtsprechung, gar Gerechtigkeit hatten sie nichts mehr zu tun.

Fliegende Standgerichte unterschieden sich von den üblichen Standgerichten darin, dass sie mobil waren. Wie das fliegende Standgericht Helm bewegten sie sich mit ihren Fahrzeugen durch einzelne Gebiete und trugen durch ihre Flexibilität den Gegebenheiten der letzten Kriegsphase Rechnung, in der ganze Wehrmachteinheiten sich aufgelöst hatten und die Zahl der versprengten Soldaten stark zunahm. Sie konnten schnell und gezielt zugreifen, je nachdem wo sie gerade gebraucht wurden.

Die Einsetzung fliegender Standgerichte erfolgte im Frühjahr 1945 gleichzeitig in verschiedenen Einheiten und Instanzen der Wehrmacht, so in der Heeresgruppe Nord Anfang Februar 1945. In ihm wurden Soldaten, die sich nicht sofort bei der nächsten kämpfenden Einheit gemeldet hatten, als „übelste Verräter an der Gemeinschaft des deutschen Volkes“ und als „Verbrecher“ bezeichnet. Die Errichtung des fliegenden Standgerichts Helm ist auf einen Befehl der Heeresgruppe B zurückzuführen. Ihr unterstand die 7. Armee im März 1945. Auf der Grundlage eines Befehls des OKW vom Vortag hatten der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe B und der Oberbefehlshaber West am 6. März 1945 eine Anordnung erlassen, die das allerschärfste Vorgehen gegen versprengte Wehrmachtangehörige vorschrieb und dafür fliegende Standgerichte einsetzte. Der Befehl lautete: „Ab dem 15. bzw. 17.3.1945 sind Soldaten, die noch abseits ihrer Einheiten auf Straßen, in Ortschaften, in Trossen oder Ziviltrecks, auf Verbandsplätzen, ohne verwundet zu sein, grundlos angetroffen werden und angeben, noch versprengt zu sein und ihre Einheit zu suchen, standrechtlich abzuurteilen und zu erschießen. Hierzu sind möglichst viele fliegende Standgerichte zu errichten. Sie urteilen über Wehrmachtangehörige aller Wehrmachtteile.“ Der vorrangige Zweck fliegender Standgerichte wird hier deutlich ausgesprochen: Es ging darum, mit dem Instrument einer rigorosen Sofortjustiz gegen alle Anzeichen von Auflösungserscheinungen vorzugehen, wie sie insbesondere bei versprengten Wehrmachtangehörigen vermutet wurden. Vermutlich wurde Helm dieser Befehl bekannt gegeben, als sein fliegendes Standgericht in der zweiten Märzhälfte 1945 eingerichtet wurde und sein Vorgesetzter ihn in die Tätigkeit als Standgerichtsherr einwies.

Am 9. März 1945 hatte auch Hitler selbst per „Führererlass“ ein fliegendes Standgericht geschaffen, das ihm direkt unterstand und Aufträge nur von ihm entgegennahm. Das Verfahren war hier nochmals verkürzt und verschärft, indem der dienstälteste Offizier Gerichtsherr und Vorsitzender des Gerichts in einer Person war: Als Vorsitzender leitete er die Ermittlungen und führte die Verhandlung, als Gerichtsherr bestätigte er das Urteil und ordnete die Vollstreckung an. Das Gnadenrecht entfiel. Möglicherweise wurde das fliegende Standgericht Helm einmal auch von einem Angehörigen dieses fliegenden Standgerichts Hitlers aufgesucht und inspiziert.

Als die bundesdeutsche Justiz sich nach dem Krieg mit den Verbrechen des fliegenden Standgerichts Helm beschäftigte, ging sie davon aus, dass seine Handlungsgrundlage ein „Merkblatt für den Regimentskommandeur als Gerichtsherrn“ des OKH vom Januar 1943 gewesen sei. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass ein wesentlich jüngeres „Merkblatt über Standgerichtsverfahren“ für das fliegende Standgericht Helm handlungsleitend war, das die Heeresgruppe B am 15. März 1945 herausgegeben hatte. Es stand mit der Errichtung der fliegenden Standgerichte zu demselben Zeitpunkt vermutlich in einem direktem Zusammenhang. Die in einem Standgerichtsverfahren ohnehin stark eingeschränkten Rechte der Angeklagten waren hier endgültig außer Kraft gesetzt. Ein Verteidiger war „auch bei todeswürdigen Verbrechen nicht erforderlich“, und ein Protokollführer sowie ein Ankläger waren nur „soweit möglich“ einzusetzen. War kein Ankläger vorhanden, konnte der vorsitzende Richter dessen Funktion übernehmen. Die richterliche Freiheit existierte damit nicht mehr. Ein Gnadenweg war nicht vorgesehen. Letztlich blieb nur die Fassade eines militärgerichtlichen Strafverfahrens übrig. Niedergelegt war allerdings auch, dass der Sachverhalt durch die Aufnahme von Beweisen und die Anhörung von Sachverständigen und Zeugen zu klären war. Dieser Schritt entfiel in der Verhandlung des fliegenden Standgerichts Helm gegen Adalbert Kapperer vollkommen. Das zeigt, dass die Praxis der fliegenden Standgerichte nochmals anders aussah als die Richtlinien. Vorgeschrieben war auch, dass das nächste Feldkriegsgericht von allen Vorgängen zu unterrichten war. Die zitierten Zeugenaussagen aus der Nachkriegszeit lassen die Vermutung zu, dass Helm dieser Informationspflicht nachgekommen ist.

Darüber hinaus gab das „Merkblatt“ eindeutige Hinweise für die Strafzumessung. Es listete einige wichtige Tatbestände wie unerlaubte Entfernung und Fahnenflucht auf und benannte die dazugehörigen Strafen. Bei den mit der Todesstrafe bedrohten Delikten wie Fahnenflucht war von dem Todesurteil als „Höchststrafe“ die Rede, Zuchthausstrafen waren also nicht kategorisch ausgeschlossen. Aufgeführt war auch die „Dienstpflichtverletzung im Felde“, wie sie Adalbert Kapperer vorgeworfen worden war. Als Höchststrafe war Zuchthaus bis zu zehn Jahren angesetzt. Die Todesstrafe stand auf dieses Vergehen nicht.

Allerdings wies das Merkblatt deutlich darauf hin, dass die Todesstrafe auch dann ausgesprochen werden konnte, wenn sie nicht als reguläres Strafmaß vorgesehen war. Es informierte über den Paragraphen 5a der Kriegssonderstrafrechtsverordnung, auf dessen Grundlage jedes Strafmaß bis zur Todesstrafe verschärft werden konnte. Er stellte es in das Ermessen der Richter, den üblichen Strafrahmen bis zur Höchststrafe und darüber hinaus bis zur Todesstrafe zu überschreiten. Zur Begründung reichte die weit gefasste Einschätzung aus, dass die Strafverschärfung bzw. die Todesstrafe „zur Aufrechterhaltung der Manneszucht“, für die „Sicherheit der Truppe“ oder auch nur „nach gesundem Volksempfinden“ notwendig erschien. Helm bekam dieses „Merkblatt über Standgerichtsverfahren“ bei seiner Einsetzung als Standgerichtsherr im März 1945 vermutlich ausgehändigt.

Dass der Standgerichtsherr Helm und seine Gerichtsoffiziere so brutal handeln konnten, hat sicher mit der persönlichen charakterlichen Ausstattung, vielleicht besser: mit der charakterlichen Verrohung der Akteure zu tun. Es wäre aber falsch, das Agieren des Standgerichts allein auf menschliches Versagen und auf den „Exzesstäter“ Helm zu reduzieren. Der „Exzesstäter“ konnte sein Unwesen nur treiben, weil alle rechtlichen Grundlagen zerstört waren durch eine Vielzahl von Befehlen und Bestimmungen, die jeglicher Rechtsförmigkeit entbehrten. Sie schufen den Rahmen für die Exzesse des fliegenden Standgerichts Helm. Das Standgericht agierte auf dem Boden von bestehenden Vorschriften.

Für die Besetzung des Standgerichts zog Helm seine Kompanieführer heran, die junge Offiziere im Alter von etwa 25 Jahren waren. Der Ranghöchste unter ihnen, ein Oberleutnant namens Bruno Bähr, fungierte in vielen Verhandlungen als Vorsitzender. Stand er nicht zur Verfügung, setzte Helm den Leutnant Engelbert Michalski ein, der anfangs auch als Ankläger und später als Beisitzer auftrat. In der Regel war der Leutnant Walter Fernau der Ankläger. Zum Beisitzer bestimmte der jeweilige Vorsitzende, wer gerade aus dem Auffangstab, aus anderen militärischen Einheiten am Ort oder aus dem Volkssturm verfügbar war.

Erwin Helm, als Sohn eines Eisenbahners am 5. September 1910 in Leipzig geboren, absolvierte bis 1924 die Volksschule, die ersten beiden Jahre aufgrund des Ersten Weltkriegs in der Heimat der Mutter in Württemberg, die restlichen Jahre in Leipzig. Danach besuchte er vier Jahre lang ein katholisches Internat in Bautzen und legte dort die Obersekundareife ab, die der heutigen Mittleren Reife entspricht.

Nach einem kurzen Intermezzo als Schreibhilfe bei der Reichsbahn entschied er sich, Berufssoldat zu werden, und verpflichtete sich Mitte 1929 freiwillig für zwölf Jahre zum Dienst bei der Reichswehr. Bis 1938 gehörte er Infanterie-Einheiten in Dresden, Plauen und Glauchau an. Kurz nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs zum Offiziers-Anwärter befördert und damit möglicherweise ein so genannter Kriegsoffizier, nahm er mit dem Infanterie-Regiment 185 am Frankreichfeldzug teil. Sein weiterer Einsatz im Zweiten Weltkrieg war von Verwundungen und Unfällen geprägt, von denen eine äußerst schwere Schädel-Hirn-Verletzung physische und psychische Folgeschäden nach sich zog. Als Oberleutnant wurde er im Frühjahr 1942 Kompanieführer in einem Ersatzbataillon der Infanterie, das kurz später an die Ostfront verlegt wurde. Dort wurde er Mitte 1942 das erste Mal an Rücken und rechtem Arm verwundet. Nach einem Lazarettaufenthalt in Deutschland gelangte er mit Zwischenstationen in die Ukraine, wo er als Lehrer an einer Wehrmachtschule und als infanteristischer Berater bei einem Pionierstab der Heeresgruppe Mitte tätig war. Anschließend wurde er Bataillons-Kommandeur in einem Füsilier-Regiment an der Ostfront. In der Nähe von Orscha zog er sich im Oktober 1943 seine schwere Schädel- und Hirnverletzung zu. Nach der Genesung war er nicht mehr „kriegstauglich“, sondern war als „a. v.“ (arbeitsverwendungsfähig) eingestuft. Er nahm nicht mehr aktiv an Kampfeinsätzen teil. Zunächst wurde er Hauptmann beim Stab in einer Unteroffiziersschule in Deutschland. Im April 1944 zum Major befördert, wurde er etwa Mitte 1944 Lehrgruppenkommandeur und Taktiklehrer an einer Armeewaffenschule des AOK 7 in Le Mans in Frankreich. Nachdem er in Frankreich einen schweren Autounfall erlitten und sich gemäß seinen eigenen Angaben nach dem Krieg einen Schädelbasisbruch zugezogen hatte, wurde er zur Genesung nach Deutschland zurückverlegt.

Wiederum genesen, absolvierte er bis Anfang 1945 einen Genesenden-Lehrgang in Stuttgart. Im Anschluss erhielt er den Befehl, sich bei dem AOK 7 zu melden, und übernahm im Februar 1945 in der Eifel den Auffangstab, wie es oben beschrieben ist.

Aus der amerikanischen Kriegsgefangenschaft in Zwickau kam Helm schon am 23. Mai 1945 frei, womöglich wegen seiner Kopfverletzung, womöglich weil seine Familie im nahe gelegenen Glauchau wohnte. Im Oktober und November 1945 arbeitete er als Preisprüfer bei dem Landrat in Glauchau. Er wurde entlassen, weil er nach den Säuberungsbestimmungen der Sowjetischen Besatzungsmacht als Militarist galt. Ab 1946 arbeitete er als Lohnbuchhalter und Personalsachbearbeiter in dem VEB Feinzwirnerei und Nähfadenfabrik. 1948 standen mehrere führende Angestellte dieses Betriebs, darunter auch Helm, wegen Wirtschaftsverbrechen durch Schieberei und so genannte Kompensationsgeschäfte in Glauchau vor Gericht. Die Beschuldigten hatten Produkte des Betriebs beiseite geschafft und damit einen schwunghaften Tauschhandel betrieben, um trotz der Mangelwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone den volkseigenen Betrieb aufrechtzuerhalten und weiterzuführen. Schließlich hatten sie auch ihre persönlichen Konsumbedürfnisse befriedigt. Helm wurde im Februar 1949 vor dem Amtsgericht Glauchau zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Er verbüßte seine Strafe im Gefängnis Waldheim. 1950 kam er vorzeitig frei; der Rest seiner Strafe wurde in Bewährung umgewandelt. Er zog seiner Familie nach Leipzig hinterher und arbeitete dort als Lohnbuchhalter in einer Firma.

Im November 1952 wurde er in Leipzig erneut verhaftet, weil die Justizbehörden der DDR auf seine verantwortliche Beteiligung an dem fliegenden Standgericht aufmerksam geworden waren. Möglicherweise stand er auch im Visier der Staatssicherheit, weil er versucht hatte, in der Bundesrepublik als politischer Flüchtling anerkannt zu werden. Er hatte dafür mit entsprechenden Stellen in Westberlin Kontakt aufgenommen. Die Leipziger Staatssicherheit wollte ihn wegen dieser Versuche anfangs nicht nur wegen seiner Kriegsverbrechen, sondern auch wegen „Boykotthetze“ gegen die DDR anklagen. Diese Anklage wurde fallengelassen.

Zeitgleich mit einem Verfahren gegen Beteiligte des Standgerichtes Helm im bundesdeutschen Würzburg, befassten sich Anfang der 1950er Jahre auch die Justizbehörden der DDR mit den Verbrechen dieses Kommandos. Mit Helm beschäftigte sich die. Im Dezember 1952 erging Haftbefehl gegen ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Standgerichtsherr. Im Februar 1953 waren die Ermittlungen der Abteilung IX der Staatssicherheit in Leipzig als zuständiges Untersuchungsorgan der Leipziger Staatssicherheit abgeschlossen.

In ihrem Schlussbericht formulierte sie zwei Anklagepunkte gegen Helm: Er sollte wegen seiner Verbrechen als Standgerichtsherr am Ende des Zweiten Weltkriegs vor Gericht gestellt und zusätzlich wegen so genannter Boykotthetze gegen die DDR zur Rechenschaft gezogen werden. Helm hatte ab Herbst 1951 mit verschiedenen Institutionen in West-Berlin Kontakt aufgenommen und hatte bei einer Flüchtlingsstelle einen Aufnahmeantrag als politischer Flüchtling gestellt. Als Begründung hatte er u.a. seine Verurteilung wegen Wirtschaftskriminalität in Glauchau angegeben. Sein Gesuch war zunächst abgelehnt worden. Er hatte Widerspruch eingelegt, hatte seine durchaus erfolgversprechenden Aktivitäten 1952 aber eingestellt, als er durch Familienangehörige in der Bundesrepublik von dem Würzburger Verfahren und dem Haftbefehl gegen ihn gehört hatte. Da er von den DDR-Behörden wegen seiner Verbrechen als Standgerichtsherr noch unbehelligt war, stellte ein Umzug in den Westen zu diesem Zeitpunkt die schlechtere Alternative dar. In den Augen der Leipziger Staatssicherheit hatte er mit der Selbstdarstellung als politisch Verfolgter „verleumderische Angaben über die Deutsche Demokratische Republik“ gemacht und war deshalb nicht nur wegen seiner Kriegsverbrechen, sondern auch wegen „Boykotthetze“ nach §6 der DDR-Verfassung anzuklagen.

Anschließend übernahm die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin das Verfahren. Mitte April 1953 hatte sie ihre Anklageschrift gegen Helm und Bähr fertig gestellt. Sie beschuldigte die beiden Männer gemeinschaftlich begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Gesetz Nr. 10 und der Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrats. Weitere Vorwürfe gegen Helm kamen nicht mehr zur Sprache. Der Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin bat bei seiner vorgesetzten Behörde, dem Generalstaatsanwalt der DDR, um die Genehmigung, gegen beide Männer lebenslanges Zuchthaus beantragen zu können. Außerdem ließ er prüfen, ob gegen Helm die Todesstrafe angewandt werden könne. Er regte an, den Prozess „vor einer größeren Öffentlichkeit“ an einem prominenten Ort wie dem Schwurgerichtssaal des Berliner Stadtgerichts stattfinden zu lassen, weil er von der Bundesrepublik mit Aufmerksamkeit verfolgt werde.

Am 10. und 11. September 1953 fand die Verhandlung gegen Erwin Helm und Bruno Bähr vor dem Strafsenat 1a, einem Schöffengericht, bei dem Stadtgericht Berlin statt. Vermutlich wurde auch der Termin der Verhandlung unter öffentlichkeitswirksamen Gesichtspunkten ausgesucht, fand die Urteilsverkündung doch ausgerechnet am „Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors“ statt. Die Presse berichtete neben dem Prozess über die Gedenkfeiern und demonstrierte so noch einmal die Unerbittlichkeit des antifaschistischen Vorgehens in der DDR. Am Ende des zweitägigen Verfahrens verkündete das Gericht das Urteil, das auf lebenslanges Zuchthaus und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte lautete. Beide Männer galten als Hauptschuldige gemäß der Kontrollratsdirektive 38. Laut der schriftlichen Urteilsbegründung hatte Helm in den Vernehmungen 20 bis 30 Hinrichtungen zugegeben, Bähr hatte sieben Todesurteile des Standgerichts unter seinem Vorsitz gestanden, darunter auch das gegen Adalbert Kapperer. Helm entkam der Todesstrafe, weil ein Psychiater ihn wegen seiner schweren Kopfverletzung aus Kriegszeiten als vermindert zurechnungsfähig erklärt hatte. Seine Möglichkeiten, die eigene Schuld einzusehen, galten als eingeschränkt. Das Gericht beschrieb Helms psychische Ausstattung folgendermaßen: „Er hat wohl die volle intellektuelle Fähigkeit, das Verbrecherische seiner Handlungen einzusehen, er bringt aber aufgrund seiner Verletzungen nicht die moralischen Hemmungen auf, die einem gesunden Menschen eigen sind.“

Nachdem die Berufung Bährs gegen das Urteil gerichtlich verworfen worden war und Helm seine Berufung zurückgezogen hatte, erhielt das Urteil Rechtskraft. Bähr wurde der Strafvollzugsanstalt in Torgau zugewiesen, Helm saß in Brandenburg ein.

Im Folgenden hatten die beiden Männer Glück. Ihre Haftzeit fiel in die Phase der Entstalinisierung in der DDR, die im Februar 1956 mit dem 20. Parteitag der KPdSU ihren offiziellen Ausdruck fand. Das politische Tauwetter hatte gerade auch auf die Strafjustiz der DDR Auswirkungen. Zur „Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, wie das Motto lautete, sollte eine Justizpraxis abgemildert werden, die als politisch instrumentalisiert erkannt worden war und deren Urteile nun als zu hoch angesehen wurden. Aus der neuen Haltung folgten 1956 Massenentlassungen aus den DDR-Gefängnissen. Davon profitierten auch Helm und Bähr.

Im Juni 1956 veröffentlichte das DDR-Presseamt, dass die DDR-Regierung neben ehemaligen SPD-Mitgliedern, knapp 700 an der Zahl, und politischen Häftlingen, um die 15.000 Personen, auch alle Kriegsverbrecher amnestiert hatte. „Wie bereits mitgeteilt, hat die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen, die Personen, die von sowjetischen Militärtribunalen oder deutschen Gerichten wegen Verbrechen, die mit dem Hitlerkrieg im Zusammenhang stehen, verurteilt worden sind, freizulassen. [...] Insgesamt wurden bis zum 19. Juni 1956 3308 Kriegsverurteilte freigelassen. In den Haftstätten befinden sich nur noch 11 Kriegsverurteilte, die in Konzentrationslagern besonders schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.“ An anderer Stelle waren 4.237 Häftlingsentlassungen im ersten Halbjahr 1956 genannt, unter denen sich auch Verurteilte aus den Waldheimer Unrechtsprozessen befanden. Den Entlassungen lagen Gnadenerlasse des Präsidenten der DDR und zwei Beschlüsse des DDR-Ministerrats vom 22. Dezember 1955 und vom 19. April 1956 zugrunde.

Erwin Helm und Bruno Bähr waren unter dieser Vielzahl der entlassenen Strafgefangenen. Beide kamen am 28. April 1956 frei. Helms Name findet sich auf einer Liste der Strafvollzugsanstalt Brandenburg, die insgesamt 181 zu entlassende Häftlingen nennt. Danach fielen neben ihm in Brandenburg weitere 33 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe und zwei zum Tode Verurteilte unter die Amnestie. Insgesamt sind an diesem Tag 481 Strafgefangene aus den Gefängnissen der DDR entlassen worden, unter ihnen 323 wegen Kriegsverbrechen Verurteilte.

Die Amnestierung von Erwin Helm und Bruno Bähr war also kein Einzelfall, sondern hatte mit der spezifischen politischen Konstellation in der DDR zu tun, die kurzzeitig eine Liberalisierung ihrer Strafjustiz praktizierte und damit auch die letzten noch inhaftierten tatsächlichen NS-Täter wieder in die Gesellschaft zurückholte. Spätestens mit diesen Entlassungen hatte die DDR den Schlussstrich unter die Abrechnung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit gezogen. In diesem pragmatischen Vorgehen unterschied sie sich kaum von der Bundesrepublik. Allerdings stand es in groteskem Gegensatz zu der lauten Propaganda, dass eine harte Abrechnung mit den NS-Tätern im westlichen Deutschland unterbliebe, im östlichen Deutschland aber ohne Pardon durchgefochten würde. Die Ostberliner Staatsanwaltschaft hatte die von Würzburg erbetene Auslieferung Helms 1953 aus diesen Gründen mit großen Worten abgelehnt: „Der große Einfluss der amerikanischen Imperialisten in Westdeutschland, der zu einem Aufleben des Faschismus und damit zu einer Gefährdung des Friedens und der Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes führt, lässt es zweifelhaft erscheinen, ob [...] Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher die gerechte Strafe verbüßen. Die Begnadigungspraxis in Westdeutschland kann meine Zweifel nur bestärken. [...] Sie dürfen versichert sein, dass [...] beide Beschuldigte nicht nur gerecht bestraft werden, sondern ihre Strafe auch tatsächlich verbüßen“, hatte sie nach Würzburg geschrieben. Drei Jahre später standen die Zeichen der Zeit in der DDR anders.

Die Untersuchungshaft jeweils einbezogen, hatte Erwin Helm für seine Kriegsverbrechen als verantwortlicher Gerichtsherr des fliegenden Standgerichts eine Strafe von drei Jahren und fünf Monaten verbüßt, Bähr war vier Jahre und 2 Monate inhaftiert. Der Strafsenat 1a bei dem Stadtgericht in Ostberlin verurteilte ihn zusammen mit Bruno Bähr am 11. September 1953 zu lebenslangem Zuchthaus. Schon 1956 kam er wieder auf freien Fuß. Er siedelte in die Bundesrepublik um. In den Unterlagen der „Birthler“-Behörde existieren keine Hinweise darauf, dass der Grund für seine Übersiedlung darin lag, dass er von der Staatssicherheit der DDR zu einer Zusammenarbeit gedrängt wurde. Da er für seine Verbrechen als Standgerichtsherr kein zweites Mal belangt werden konnte und ein bestehender Haftbefehl gegen ihn wegen dieses Grundsatzes aufgehoben wurde, lebte er unbehelligt in Baden-Württemberg. Er arbeitete möglicherweise in einer Uhrenfabrik. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg lehnte sein Ansinnen auf Versorgungsbezüge nach §131 in den 1970er Jahren ab. Erwin Helm starb am 25. November 1993.

Grab von Leutnant Adalbert Kapperer

Bildunterschrift: Grab von Leutnant Adalbert Kapperer, Foto: Privat

Während all das geschah, kämpfte der Bruder von Adalbert Kapperer in Aschaffenburg Mitte der 1950er Jahre um die Rehabilitierung des Toten. Er traf dabei in der Öffentlichkeit nicht überall auf Verständnis. Durch das Todesurteil galt Adalbert Kapperer zum Zeitpunkt seines Todes als ausgeschlossen aus der Wehrmacht. Obwohl das Würzburger Schwurgericht das Todesurteil gegen ihn als rechtswidrig bezeichnet hatte, durfte seine Familie ihn deshalb zunächst nicht in das Sterberegister beim Standesamt seines Heimatortes Aschaffenburg eintragen lassen, wie es für gefallene Wehrmachtangehörige üblich war. Es bedurfte der Unterstützung eines Aschaffenburger Bundestagsabgeordneten und einer Intervention aus dem Bundesinnenministerium, bis der Eintrag im Aschaffenburger Standesamt im August 1955 endlich erreicht war. Die Todesursache lautet nun endlich und vollkommen richtig „unschuldig hingerichtet“.

Damit war das Todesurteil gegen Adalbert Kapperer zwar nicht durch ein bundesdeutsches Gericht aufgehoben, und es hatte auch keinen offiziellen Gnadenakt gegeben. Dennoch war Adalbert Kapperer damit in Öffentlichkeit und Familie rehabilitiert. Heute ist er nach dem Gesetz zur Aufhebung von nationalsozialistischem Unrecht von 1998 auch juristisch und damit vollständig rehabilitiert.

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