Sexismus
Ermordet, weil sie ein anderes Leben wollten
03.12.2022
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Sie dachte, nun wäre sie endlich in Sicherheit. Die Frau, 37 Jahre alt, sie
soll hier zum Schutz namenlos bleiben, lebte in einer gewalttätigen Beziehung.
Ihr Mann, 54 Jahre alt, terrorisierte sie. Im Herbst dieses Jahres trennte sie
sich von ihm, ließ ihr bisheriges Leben in Chemnitz hinter sich und flüchtete
mit ihrem 13-jährigen Sohn nach Heide, in die schleswig-holsteinische Provinz.
Nach Informationen der WELT kam sie zunächst in einem Frauenhaus unter. Doch ihr
Ex-Partner spürte sie auf, wie, ist nicht bekannt. Was bekannt ist: Am 31.
Oktober fuhr er fast 600 Kilometer mit dem Auto von Chemnitz nach Heide. Die
Frau spazierte mit ihrem Sohn auf dem Gehweg, als neben ihnen ein Skoda hielt.
Der Beifahrer stieg aus, schoss der Frau in den Kopf, stieg wieder ein, das Auto
fuhr davon.
Die Frau starb im Krankenhaus, ihr Sohn erlitt einen Schock. Der mutmaßliche
Täter, ihr Ex-Mann, der aus Aserbaidschan stammt, stellte sich später der
Polizei.
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Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte zuletzt an, den Paragrafen 46 Strafgesetzbuch, in dem es um die Grundsätze der Strafzumessung geht, um das Merkmal „geschlechtsspezifische Motive“ ergänzen zu wollen. Die Ergänzung solle die Rechtspraxis sensibilisieren, entsprechende Motive bei den Ermittlungen schon frühzeitig zu berücksichtigen. Aktivisten und Betroffenenverbände fordern dennoch ein noch entschiedeneres Vorgehen.
„Die Frauen werden ermordet, weil sie Frauen sind – dieser Fakt muss anerkannt und rechtlich gewürdigt werden“, sagt Anika Ziemba vom 4. Hamburger Frauenhaus. Sie und ihre Mitstreiterinnen setzen sich dafür ein, dass der strafrechtliche Rahmen verschärft wird. Zu oft werde verharmlosend von Beziehungstaten gesprochen, Taten vor Gericht „nur“ als Totschlag verurteilt.
Zu Ziemba kommen Frauen in absoluten Notlagen. „Viele haben lange vorab ihre
Flucht geplant“, sagt sie. Die Zufluchtsorte liegen an geheimen Orten in der
Stadt und sind oft die letzte Anlaufstelle. Und ständig voll belegt.
In akuten Notlagen können sich Frauen jederzeit an die zentrale Anlaufstelle
wenden. Die Mitarbeiterinnen prüfen dann: Können Sie gerade sicher sprechen?
Können Sie kurz sagen, was passiert ist? Sind Sie in Hamburg in Sicherheit?
Kennen Sie das Gewaltschutzgesetz und ist das eine gute Möglichkeit für Sie?
Können Sie Ihren Alltag selber organisieren? Nach dieser Klärung geht es weiter
in ein Frauenhaus oder einen anderen passenden Ort. Im Mai 2020 eröffnete die
Sozialbehörde zwar das sechste Hamburger Frauenhaus, 32 neue Plätze entstanden.
Doch diese sind längst belegt, sagt Ziemba.
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Neben den fünf autonomen Frauenhäusern und einem diakonischen sollen im
Stadtgebiet im kommenden Jahr weitere acht Plätze in Schutzwohnungen entstehen,
sagt Helfrich. Hamburg verfüge dann insgesamt über 248 Schutzplätze. Nicht
genug, finden Expertinnen und Praktikerinnen wie Anika Ziemba.
31 Plätze gibt es im Frauenhaus, in dem sie arbeitet. In der Regel sind die
Hälfte der Bewohnerinnen im Frauenhaus Kinder. Mütter und ihre Kinder sind in
Familienzimmern untergebracht, die Bewohnerinnen teilen sich Küche und Bad. Ein
Ort, an dem die Frauen abgeschirmt von der manchmal bedrohlichen Außenwelt
leben. Und doch nicht ganz in Sicherheit.
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Kommentar Väternotruf:
Das ist ja ziemlicher Unsinn, was Anika Ziemba vom 4. Hamburger Frauenhaus so daher plappert. Die Frauen werden nicht ermordet, "weil sie Frauen sind", sondern weil sie "die Frau" des Mannes sind, von dem sie sich getrennt haben. Wäre es anders, dann wären "diese Männer" Frauenmörder aus Passion, so wie Jack the Ripper, würden also Frauen ermorden, zu denen sie keine persönliche Beziehung haben, was sie aber nicht tun, da sie eben keine "Frauenmörder" im eigentlichen Sinne des Begriffes sind.
Und wie man an dem oben geschilderten Fall sieht, der Aufenthalt der Frau in einem Frauenhaus hat sie nicht vor dem Tode bewahrt, vermutlich ehr das Gegenteil. Die Wut des Mannes und mutmaßlichen Vaters des 13-jährigen Sohnes noch verstärkt. Ob das Jugendamt etwas unternommen hat, um zu deeskalieren, wird nicht berichtet. Womöglich hat das Jugendamt hier noch eskalierend agiert, aber darüber hüllt man in solchen Ämtern in der Regel dezent den Mantel amtlichen Schweigens.
Die Frauenhausindustrie hat neben ehrenwerten Motiven des Schutzes von gewaltbetroffenen Frauen leider auch ganz andere Motive für ihr undifferenziertes Dahergeplappere inklusive Angst- und Panikmache, es geht, wie so oft, ums Geld, und Geld bedeutet nun mal Arbeitsplätze in der Frauenhausindustrie schaffen oder erhalten. Männerhäuser, die der Staat nur in sehr seltenen Fällen in CDU-regierten Ländern fördert, sind übrigens aus ähnlichen Gründen wie Frauenhäuser auch ausgebucht, denn es gibt einige Tausend von weiblicher Gewalt betroffene Männer und Väter, die wenn sie denn nur könnten, sofort in ein Männerhaus umziehen würden, um Abstand zu ihrer um sich schlagenden Frau zu bekommen.
Wer es wirklich ernst meint mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt, der müsste Deeskalationsarbeit finanzieren, die sofort tätig wird, sobald schwere Gewalt oder schwere GEwaltandrohungen bekannt werden - und dies für beide Geschlechter als Opfergruppe, Frauen und Männer. Aber daran hat der Staat aus ideologischen Gründen kein Interesse und so müssen weiter Frauen durch die Hand ihrer ehemaligen Partner sterben, der halbblinde Staat trägt dafür eine Mitverantwortung.
Und wenn Justizminister Marco Buschmann - getrieben von der staatlich alimentierten Frauenhauslobby - dann in Aktionismus verfällt und den § 46 um das Merkmal „geschlechtsspezifische Motive“ ist das reine Schaufensterpolitik, denn das Strafrecht greift immer erst nach einer Tat, verhindert also keine Straftaten, sondern ahndet diese nur.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die
Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der
Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter
sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische,
fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden
wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem
Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen
nicht berücksichtigt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html
An diesem Paragraphen sieht man übrigens gut, dass der Gesetzgeber der größte Sexist in diesem Lande ist, denn er spricht nur von Tätern, nicht aber auch von Täterinnen, grad so also ob nicht selbst die amtliche Kriminalstatistik von ca. 20 Prozent weiblicher Tatverdächtigter ausgeht.
Kleine Lernhilfe für eine Neufassung des §46:
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters / der Täterin ist Grundlage für die Zumessung der
Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters /
der Täterin in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter
/ die Täterin sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters / der Täterin, besonders auch
rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige
menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters / der Täterin, seine persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden
wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters / der Täterin, einen Ausgleich
mit dem Verletzten / der Verletzten zu erreichen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. März 2018 19:58
An: 'info@zdf.de'
Betreff: Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF
Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz
Postanschrift:
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
55100 Mainz
Tel.: 06131/70-0
Fax: 06131/70-12157
E-Mail: info@zdf.de
Nachrichtensendung Heute, am 8.3.2018 um 19 Uhr.
Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF
Sehr geehrte Damen und Herren,
das war ja ein demagogischer von Falschaussagen und Halbwahrheiten dominierter
Beitrag über die sogenannten "Alleinerziehenden" (Mütter), wo Sie mal wieder mit
Hilfe unserer zwangsweise eingetriebenen GEZ Gebühren auf die Männer / Väter
raufgekloppt haben.
Sie sollten sich was schämen und den verantwortlichen Redakteur, die Redakteurin
sofort nach Afghanistan schicken, damit er/sie dort Wiedergutmachung leisten
kann.
Nur weil heute Frauentag ist, wird ihnen noch lange nicht das Recht gegeben,
primitive männerfeindliche Propaganda zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
http://www.vaeternotruf.de/gez.html