Väternotruf informiert zum Thema
Litauen
Väternotruf Litauen
August Mustermann
Telefon: 030 / ...
E-Mail: ...
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Nicht ohne meine Tochter
Europäischer Gerichtshof urteilt in Sorgerechtsstreit zwischen Deutschem und Litauerin
Von Katrin Teschner, Brüssel Wenn Gerichte in zwei EU-Ländern über das Sorgerecht streiten, kann es mitunter sehr kompliziert werden, wie der Fall des dreijährigen Mädchens Luisa deutlich macht. Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in dem Sorgerechtsstreit zwischen einem Deutschen und einer Litauerin.
Die Mutter hatte sich nach der Scheidung mit ihrer Tochter in die Heimat abgesetzt und eine Rückgabe des Kindes verweigert - obwohl ein bundesdeutsches Gericht ihrem Ex-Mann das Sorgerecht zugesprochen hatte. Nach dem Urteil der obersten EU-Richter muss Luisa aber nun nach Deutschland zurückkehren - erst dann kann über weitere Schritte entschieden werden.
Es ist eines der vielen Familiendramen, die sich immer öfter in der EU abspielen: Da es immer mehr binationale Paare in Europa gibt, steigt auch die Zahl deren Scheidungen. Eine EU-Verordnung soll das grenzüberschreitende Gezerre um die Kinder eigentlich verhindern. Danach müssen die EU-Staaten gegenseitig ihre Sorgerechts-Entscheidungen anerkennen. Zuständig ist dabei die Justiz des Landes, in dem ein Kind bis zur Trennung der Eltern gelebt hat. Doch die Praxis sieht häufig immer noch anders aus. Der EuGH entschied den Streit erstmals nach dem zum 1. März 2008 neu geschaffenen Eilverfahren binnen nur zwei Monaten.
In diesem Fall hatte die Mutter viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt. Hier hat sie ihren Mann kennen gelernt und 2003 geheiratet, hier wurde auch ihre Tochter Luisa 2005 geboren. Doch die Ehe ging nicht lange gut - schon zwei Monate nach der Geburt ihrer kleinen Tochter trennten sich die Eltern bereits wieder. Nachdem sie von ihrem Ex-Mann die Erlaubnis erhalten hatte, fuhr die Mutter im Juli 2006 mit ihrer Tochter für zwei Wochen in den Urlaub nach Litauen. Von dort kehrten die beiden nicht mehr zurück.
2006 übertrug das zuständige Amtsgericht Oranienburg in Deutschland dem Vater das Sorgerecht für Luisa. Doch das Bezirksgericht Klaipeda in Litauen wies seinen Antrag auf Rückgabe des Mädchens ab. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte daraufhin die Mutter, das Kind dem Vater zurückzugeben. So weit wäre der Fall klar gewesen - wenn nicht in der Zwischenzeit das litauische Gericht seinerseits seine Entscheidung wieder aufgehoben und die Rückgabe von Luisa nach Deutschland angeordnet hätte. Die Mutter stellte daraufhin einen Antrag auf Nichtanerkennung des deutschen Urteils. Der Oberste Gerichtshof von Litauen hatte beim EuGH nun angefragt, ob er die deutsche Entscheidung zur Rückführung des Kindes noch einmal überprüfen und gegebenenfalls ändern darf.
Der Europäische Gerichtshof machte gestern klar, dass das litauische Gericht eine Rückgabe des Kindes hätte veranlassen müssen - unabhängig von allen anderen Entscheidungen. Ob das im Interesse des Kindes ist, bleibt eine andere Frage.
(EuGH, Az.: C-195/08)Mit dem Eilvorlagever- fahren soll gerade in Sorgerechtsfällen vermieden werden, dass Kinder langen juristischen Unsicher- heiten ausgesetzt sind.
11.07.2008
Anmerkung Väternotruf:
Mit Datum vom 06.10.2008 erreichte uns per Mai die folgende Nachricht:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 6. Oktober 2008 16:31
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: falsche Sachverhaltswiedergabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Homepage ist leider der Sachverhalt im Fall der deutsch-litauischen L. R. (http://www.vaeternotruf.de/kindesentfuehrung-faelle.htm) völlig falsch wiedergegeben worden:
- die Mutter lebte insgesamt 3 Jahre in Deutschland, 1,5 Jahre zusammen mit der Tochter, welche sich abwechselnd bei Mutter und Vater aufhielt und von beiden umsorgt wurde
- Kindesentführung im August 2006
- am 14.08.2006 wurde das vorläufige Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen
- im Oktober 2006 ein Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ gestellt
- im Dezember 2006 in 1. Instanz in Litauen trotz Sorgerecht beim Vater abgelehnt (erster Fall überhaupt in Litauen nach dem HKÜ - völlige Unerfahrenheit der Richterin)
- im März 2007 Urteil aufgehoben und Rückgabe angeordnet nach Deutschland
- im Juni 2006 endgültiges Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen, da die Mutter ihn zu Unrecht als Alkohliker und Gewalttäter bezichtigte, was widerlegt werden konnte, sowie ein Jahr den Umgang total vereitelte, Luisa die deutsche Sprache nicht erhielt obwohl sie ein Diplom in Germanistik hat, zu 5 Gerichtsterminen nicht erschien und in Litauen die Massenmedien eingeschaltet hatte und hier den Vater verunglimpft hat, wobei dieser als Nazi, Schwein etc. bezeichnet wurde
- keine derartigen Entgleisungen auf Seiten des Vaters, sondern der Wunsch, dem Kind beide Eltern und Kulturen zu erhalten
- alle 5 Wiederaufnahmeanträge seitens der Kindesmutter wegen des Entführungsverfahrens wurden in Litauen zurückgewiesen, die Vollstreckung des Rückgabeverfahrens aber unverständlicherweise über 1 Jahr ausgesetzt
- die Mutter versteckte das Kind wochenlang, entzog sich der teilweise möglichen Zwangsvollstreckung
- im Januar 2008 endgültige Übertragung des Sorgerechts durch das OLG auf den Vater
- im Mai 2008 Eilvorlage des litauischen LAT an den EuGH, ob man die Sorgerechtsentscheidung anerkennen muss:
EuGH sagt JA und es wird ein Untersuchungsverfahren der EU-Kommission gegen Litauen eingeleitet, da bei der eindeutigen Rechtslage (in allen zweiten Instanzen ist die Kindesmutter unterlegen und hat überhaupt nur in einer einzigen ersten Instanz bei über 30 Gerichtsverfahren gewonnen, welches dann aber durch das Berufungsgericht wieder aufgehoben wurde) über 20-fach die 6-Wochenfrist des HKÜ ohne erkennbaren Grund überschritten wurde.
- Alle 6 teilnehmenden Nationen, die Generalanwältin und die 5 Richter haben das Verhalten Litauens auf das Schärfste kritisiert.
Dieser Satz in Ihrem Artikel ist völlig falsch: "Nach dem Urteil der obersten EU-Richter muss Luisa aber nun nach Deutschland zurückkehren - erst dann kann über weitere Schritte entschieden werden."
Es folgen keine weiteren Schritte, da alle obersten Gerichte (LAT; OLG und EuGH dem Vater das Sorgerecht zugesprochen bzw. die Rückgabe angeordnet haben). Der Vater hat unanfechtbar das Sorgerecht.