Vätervertreibung

 

 

Teil IV: Kindesentführung nach Heitersheim

 

Berlin - Klagenfurt - Berlin - Flensburg - Harrislee - Sankt Blasien - Sulzburg - Thailand - Südamerika - Heitersheim

 

 

Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen: Bundesregierung, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht.

 

 

 

Eine Fallschilderung einer gewaltsamen Vater-Kind-Trennung unter aktiver und passiver Beihilfe amtlicher Vertreter/innen der Bundesrepublik Deutschland und struktureller Beihilfe durch die von der Bundesregierung und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu verantwortende männer- und kinderfeindliche Gesetzgebung. 

 

 

 

"Vätervertreibung - ein deutsches Trauerspiel"

 

Unglücklich das Land, das keine Helden hat ... 

Nein. Unglücklich das Land, das Helden nötig hat.

Bertolt Brecht (Leben des Galilei)

 

 

Der hier vorgestellte Fall, bei dem es allein zehn Jahre von der Antragsstellung des Vaters auf Umgangsregelung mit seinen Kinder bis zu einer rechtswirksamen Entscheidung durch ein deutsches Amtsgericht zu diesen Antrag dauerte, zeigt die staatliche deutsche Unrechtspraxis gegenüber Vätern und ihren Kindern in Deutschland und benennt Personen, die für solche beschämenden Zustände Verantwortung tragen.

 

 

In dem makabren Stück "spielen" mit: 

- Paul Fels, Vater von Antonia und Lara

- Tochter Antonia (Name geändert)

- Tochter Lara (Name geändert)

- Kerstin Sommer, Mutter von Antonia und Lara (Name geändert)

- Peter Trappmann, der neue Freund von Kerstin Sommer, Vater von Jan und spätere Ex-Freund der Mutter, später aus dem "Spiel" ausgestiegen

- Jan (Name geändert), der Sohn von Kerstin Sommer und Peter Trappmann (Halbbruder von Antonia und Lara)

 

 

 

Die Wegschauer/innen und de facto die ausgrenzenden Interessen der Mutter Unterstützenden

- Frau R von der Familienberatungsstelle BP

- Frau W vom Jugendamt BP

- Richter Rohlfs vom Vormundschaftsgericht Flensburg

- Frau Eva Freudenreich-Kolb vom Jugendamt Flensburg

- Gerda Fischer von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern. Bahnhofstraße 28, 24931 Flensburg

- Richterin Eggers-Zich vom Familiengericht Flensburg

- Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt Schleswig-Flensburg

- Amtsleiterin Frau G vom Jugendamt Flensburg

- Frau Z von der Familienberatung Flensburg

- Frau Resz vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald - Außenstelle Müllheim

 

 

 

 

Die wenigen Engagierten 

- Herr J von der Familienberatungsstelle BP

- Vormundschaftsrichter K. vom Vormundschaftsgericht BP

- Herr B vom Jugendamt BP

- Richter C vom Vormundschaftsgericht Flensburg

- Gutachter Y aus B.

 

 

 

Die Briefeschreiber und PKH-Fuzzis

- Rechtsanwalt A, Berlin - für die Mutter  

- Rechtsanwalt V, Berlin - für die Mutter

 

 

 

Die Unschuldigen mit den schmutzigen Händen

- Psychologin Martina Ringel von der Familienberatungsstelle Berlin-Friedrichshain - parteiisch für die Mutter - zwischenzeitlich verstorben

- Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen, Flensburg - parteiisch für die Mutter und den Vater diffamierend

- Frau Kühl von der städtischen Erziehungs- und Familienberatung in der Bahnhofstraße in Flensburg. The day after tomorrow - oder Der Tag als es kühl wurde in Flensburg. Gott schütze uns vor Pest, Cholera und anderer Unbill.

- Frau Resz - Jugendamt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Müllheim

 

 

Die Parteilichen 

- Frau Inge W. - Verfahrenspflegerin aus Bad Säckingen

 

 

Die Anderen 

- Jugendamtsmitarbeiter Herr A. vom Jugendamt Waldshut-Tiengen

- Frau Müller vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald

 

 

 

Die hilflosen Gutmenschen - wir würden ja gerne helfen, wenn uns nur jemand die Erlaubnis geben würde:

- Frau Gunda Thomsen vom Jugendamt Flensburg

- Herr Y von der Familienberatung Flensburg

- Herr W. vom Jugendamt Schleswig-Flensburg

- Jugendamtsmitarbeiter Herr A. vom Jugendamt Waldshut-Tiengen

- Richter K. vom Amtsgericht Freiburg

 

 

Die Langsamen

- Frau Krämer vom Jugendamt Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Müllheim

 

 

 

Die Kurzzeitbeteiligten

- Richterin A vom Vormundschaftsgericht B.

- Diplompsychologe Michael Büttner aus Schleswig (Gutachter). Der Mann hätte vielleicht Bauchredner und Prediger werden können.

- Diplompsychologe X. aus Flensburg (Gutachter). War wenigstens so ehrlich, seine Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können und den Gutachterauftrag zurückzugeben..

- Richter Schomaker, Geng und Mihr vom Oberlandesgericht Schleswig haben sich redlich bemüht.

- Frau P, Rechtsanwältin und Verfahrenspflegerin aus Flensburg, war nur ein paar Tage bestellt, dann verzog die Mutter vom hohen Norden in den tiefen Süden und so wurde Frau P. wieder ihren Auftrag los.

- Verfahrenspflegerin H. aus Sankt Blasien, zog sich nach wenigen Wochen aus dem Verfahren zurück

 

 

 

Die im Mainstream Schwimmenden

- Familienrichter Herr Hartmann vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen

 

 

 

Die Unterstützer des Vaters

- Thomas

- Harry

- I, alleinerziehender Vater aus Flensburg

- Peter D. - ehemaliger Antifaaktivist und Väteraktivist

- Rudi Fels (Opa von Antonia und Lara väterlicherseits)

- und viele andere Männer und Frauen, die den Vater darin bestärkt haben, Unrecht nicht hinzunehmen und das für seine Kinder und auch für sich und seine Selbstachtung zu tun, was Not tut.

 

 

Danke auch an die ca. 3.000 Besucher, die im Jahr 2004 die hier vorliegende Dokumentation im Internet aufriefen.

 

 

 

In den "Nebenrollen":

Inge Sommer (Oma von Antonia und Lara, mütterlicherseits)

Horst Sommer (Opa von Antonia und Lara, mütterlicherseits)

Joseph Gollo (Uropa von Antonia und Lara, mütterlicherseits)

Friederike Müller (Uroma von Antonia und Lara, mütterlicherseits)

 

Katrin Fels (Oma von Antonia und Lara väterlicherseits)

Rudi Fels (Opa von Antonia und Lara väterlicherseits)

 

 

und wer sonst noch seine sichtbaren und unsichtbaren Einflüsse auf das Drama haben mag. 

 

 


 

 

 

Umgangsvereitelung und Ausgrenzung von Vätern (in seltenen Fällen auch von Müttern)  nach Trennung und Scheidung ist trotz des neuen und begrüßenswertem Kindschaftsrecht noch immer eine häufige Form von Gewalt überwiegend von Frauen gegen Männer und auch gegen die gemeinsamen Kinder. Emotional mitunter verständlich - wenn auch nicht tolerierbar - ist es, dass Mütter aus verschiedenen Gründen im hochstrittigem Trennungsgeschehen Umgangsvereitelung praktizieren.  Dass  manche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die noch in den Kategorien von Sieg und Niederlage denken und in eigenen Eitelkeiten und unverarbeiteten Aggressionen steckengeblieben sind, gegen den auszugrenzenden Vater in rabiater Wortwahl vorgehen, mag angesichts deren verengter und menschen- und männerfeindlicher Sichtweise auch noch nachvollziehbar sein. Dass aber dem Kindeswohl verpflichtete Jugendamtsmitarbeiter/innen und Richter/innen (es gibt glücklicherweise auch andere) durch aktive und passive Beihilfe zur Umgangsvereitelung und damit zum emotionalen Kindesmissbrauch, selber ausgrenzend gegen betroffene Väter und deren Kinder werden, anstatt zu einer Konfliktlösung zwischen den Eltern beizutragen und damit den Kindern den Verlust des Vaters und dem Vater den Verlust der Kinder zu ersparen, ist ein gesellschaftlicher Skandal.

 

Im Nachfolgenden veröffentlichen wir einen Bericht von Herrn Fels, einem Vater, der durch mütterliche und staatlich-totalitäre  Ausgrenzung und Diskriminierung trotz intensiver Bemühungen 15 Jahre keinen persönlichen Kontakt zu seinen Töchtern hatte. 

www.vaeternotruf.de hat den ausgegrenzten und rechtlich staatlich entsorgten Vater viele Jahre bei seinen Bemühungen unterstützt, die langjährige Umgangsvereitelung und Gewalt der Mutter gegenüber den Kindern und ihm als Vater zu beenden. Verschiedenste Mitarbeiter in Jugendämtern und Familiengerichten haben zeitgleich den Kontaktabbruch des Vaters zu seinen Kindern toleriert oder sogar tatkräftig unterstützt. Darüber wird hier auch berichtet.

 

Beim Lesen der Aufzeichnungen fühlt man sich eventuell an "mittelamerikanische Zustände" und nicht an den vielgepriesenen "deutschen Rechtsstaat" erinnert  und die Bemühungen des Vater an die Geschichte des "Michael Kohlhaas", die der Dramatiker und Erzähler Heinrich von Kleist in einer Novelle aufgeschrieben hat. Die Lektüre dieser Novelle wollen wir hier ausdrücklich empfehlen. Dass die Verhältnisse in der DDR, aus der der betroffene Vater stammt, noch schlimmer waren, sei hier korrekterweise erwähnt. In der DDR wurden solche "renitenten" Väter, wie der dessen Fall hier dargestellt wird, vermutlich kriminalisiert und möglicherweise psychiatrisiert. Vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist dies in der Regel nicht zu erwarten, auch wenn es in diesem Fall nicht an subtilen "Pathologisierungsversuchen" einiger beteiligter sogenannter "Professioneller" gefehlt hat. In der Bundesrepublik wurden und werden stattdessen von den Verantwortlichen die Konflikte häufig so lange ausgesessen, bis die Väter resignieren oder die Kinder "von sich aus" den Kontakt zum Vater ablehnen.

 

Wenn wir uns nicht selbst von der Wirklichkeit solcher Fälle hätten überzeugen lassen können, würden wir es nicht für wahr halten. Wir verkennen dabei nicht, dass im Konflikt zwischen Müttern und Vätern in der Regel beide Elternteile involviert sind und daher auch der Vater Anteile an dem Konflikt mit zu verantworten hat. Wir sehen jedoch die strukturellen, rechtlichen und praktisch bestehenden Benachteiligungen und Diskriminierungen von Vätern, die Mütter dabei unterstützen, Väter über Monate oder gar Jahre aus dem Leben der gemeinsamen Kinder auszugrenzen. 

Das sich dahinschleppende Verfahren, die zweimalig der Mutter gewährte Prozesskostenhilfe und die begleitenden Gespräche in Familienberatungsstellen und Jugendämtern, Gutachterbeauftragungen haben den/die Steuerzahler/innen mittlerweile wohl einige zehntausend Mark/Euro gekostet. Die Mutter selbst ist "mittellos" und kann somit jahrelang auf fremde Kosten das Verfahren verschleppen. Die dem Vater bisher entstandenen materiellen und immateriellen Kosten gehen ebenfalls in die Tausende. Von der menschlichen Tragik für Kinder und Vater und der psychischen Schädigungen der Kinder, die man nicht mit Geld messen kann, ganz zu schweigen. 

Es grenzt schon an ein Wunder, dass der betroffene Vater seit dem Sommer 1995 seine Bemühungen um Wiederherstellung des Kontaktes zu seinen Töchtern aktiv aufrechterhält. Viele Tausende Väter in der Bundesrepublik haben in der gleichen Zeit längst resigniert, nicht wenige haben sich verdeckt oder offen das Leben genommen, viele Tausende Kinder haben in dieser Zeit ihren Vater für lange Zeit oder für immer verloren. 

Zu seiner Verantwortung im hier dargelegten Fall hat sich bisher noch keine/r derjenigen Professionellen, die zur Konfliktverschärfung und Konfliktverschleppung beigetragen haben bekannt, von einer Entschuldigung beim Vater ganz zu schweigen. 

 

Der Bericht ist unvollständig und aus der subjektiven Sicht des Autors geschrieben. Die Mutter der Kinder würde sicher eine andere Sichtweise darlegen. Gleichwohl wie diese wäre, könnte sie niemals die mütterliche Gewalt rechtfertigen, mit der Vater und Töchter von einander getrennt und entfremdet wurden.

Die eingefügten Fotos der Kinder wurden vom Vater gemacht, als dieser noch mit seinen Kindern zusammen war.  Der Vater besitzt viele weitere Bilder und Videoaufnahmen, Aussagen von Bekannten, Freunden und Verwandten, die die verleumderische Behauptungen der Rechtsanwältin der Mutter, der Vater "... ist versorgungs- und erziehungsunfähig", und "... Unseres Erachtens wird deutlich, daß die Kinder gar keine Bindung zu dem Antragsteller haben. ...", Lügen strafen.

 

 

Fast neun Jahre, von 1995 bis 2003 hat der Vater vor deutschen Gerichten seinen Antrag auf Umgangsregelung vorgetragen, ohne dass die zuständigen Gerichte und hier insbesondere das Amtsgericht Flensburg mit der zuständigen Richterin Frau Eggers-Zich, die man offenbar zur Arbeit tragen muss, zu irgendeiner Entscheidung gekommen wären. Die Kompromissbereitschaft des Vaters führte 2004 zu einem vor Gericht geschlossenen Vergleich zwischen ihm und der Mutter. Die praktische Folge war, dass der Vater nach neun Jahren erstmalig ein Foto seiner Töchter erhielt und das war es dann auch schon. die Mutter ist seit dem wieder zwei Mal umgezogen, die älteste Tochter ist auf einem einjährigen Auslandsaufenthalt, der Vater erhält selbstredend von der Mutter keinerlei Informationen, wo sich die Tochter überhaupt aufhält. 

Erst nach über 10 Jahren staatlich unterstützter Väterausgrenzung regelte das Amtsgericht Freiburg mit Beschluss vom 27.03.2006, so wie vom Vater beantragt, erstmalig den Umgang zwischen ihm und seinen beiden ihm weitgehend entfremdeten, zu diesen Zeitpunkt 15 und 17-jährigen Töchtern. Ein symbolischer Beschluss, denn die Töchter lehnten den persönlichen Kontakt zum Vater weiterhin ab.

Im Dezember 2009 nimmt die ältere Tochter Antonia, inzwischen schon 21 Jahre, wieder Kontakt mit ihrem Vater auf.

Im September 2010 trifft der Vater mit Antonia, inzwischen 22 Jahre, erstmals wieder persönlich und in einer intensiven Begegnung zusammen. Auch mit der jüngeren Tochter Lara gibt es ein erstes kurzes Wiedersehen.

Im September 2011 gibt es nach sechzehn Jahren Vater-Kind-Entfremdung ein erstes gemeinsames Wiedersehen mit beiden Töchtern.

 

 

 

 

 

Kerstin Sommer

...

79423 Heitersheim

 

04.01.2008

Hallo Kerstin,

Deinen undatierten und ohne Unterschrift verfassten Brief, in dem Du mir „unsere neue Meldeadresse“ in Heitersheim mitteilst, habe ich heute erhalten.

Schön, dass sich der melderechtliche Abstand zwischen mir und meiner minderjährigen Tochter Lara so um ein paar Kilometer von Sulzburg nach Heitersheim verringert.

Schön auch, dass ich die neue Adresse meiner Tochter Lara nicht erst mit der Post irgendeines beschissenen Amtes erfahre, die nichts anderes im Sinn zu haben scheinen, als mit Hilfe entsorgter Väter ihre leeren kommunalen Kassen aufzufüllen, die sie vorher schamlos ausgeplündert haben.

Vielleicht teilst Du mir freundlicherweise auch noch die Anschrift meiner Tochter in Südamerika mit, dann kann ich möglicherweise die immer noch laufenden Strafanzeige wegen Kindesentziehung gegen Dich zurückziehen (siehe meine in Kopie beiliegende Beschwerde vom 18.12.07 gegen die Einstellungsverfügung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg).

Möglicherweise könnte ich dann auch darüber nachdenken, meine beim Oberlandesgericht Karlsruhe (Außenstelle Freiburg) anhängige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg zurückzuziehen. Das Verfahren hat die deutschen Steuerzahler schon ca. 1000 € gekostet, nur weil Du mich als Vater nicht für wert hältst, den Aufenthalt meiner minderjährigen Tochter Lara zu kennen.

 

 

Paul Fels

 

 


 

 

 

Stippvisite in Heitersheim 

Meine Tochter Lara ist nun offenbar aus Südamerika zurückgekehrt.

Für den 02.04.2008 ist bezüglich meiner Klage auf Auskunft über den Aufenthalt meiner Tochter Lara Anhörungstermin beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg angesetzt. Bei der Gelegenheit mache ich vorab zwei Tage Station in der kleinen Stadt Heitersheim im Markgräfler Land, in die die umzugsneurotische Mutter Kerstin Sommer nun ihren sechsten Umzug samt Kindesmitnahme seit 1994 getätigt hat.

Von Berlin verbrachte Frau Sommer die Kinder nach Österreich, von Österreich nach Berlin, von Berlin nach Flensburg, wo sie dann noch einmal innerhalb der Stadt umzog. Von Flensburg, wo es ihr wohl zu kalt wurde - kein Wunder, wenn in der dortigen städtischen Familienberatungsstelle in der Bahnhofstraße Menschen mit dem Namen "Kühl" tätig waren, da muss es ja selbst einer Mutter ganz frostig werden, weswegen die gute Frau Mutter es auch nicht für nötig hielt, an einem Gespräch mit dem inzwischen schon seit 2 Jahren ausgegrenzten Vater zu führen. In der städtischen Beratungsstelle Flensburg wie auch im Jugendamt Flensburg oder am Amtsgericht Flensburg störte dieses Verhalten der Mutter niemanden, denn in Flensburg haben umgangsvereitelnde Mütter behördlicherseits Narrenfreiheit und es wird alles getan, um sich als Beamter dabei die selbst die Narrenkappe aufzusetzen. 

Von Flensburg verbrachte die Mutter dann die Kinder nach Sankt-Blasien im Schwarzwald, der Umzug und die Verbringung der Kinder in den tiefsten Schwarzwald wurde wahrscheinlich noch vom Sozialamt finanziert, so verpulvert der Staat die Steuermittel der arbeitenden Bevölkerung.

Von Sankt Blasien, wo es der Mutter wohl zu dunkel war, zog die ungute Frau nach Sulzburg an den Rand des Schwarzwaldes. Von dort expedierte die Mutter die beiden Töchter nach Thailand und Südamerika, selbstverständlich bei Ausgrenzung des Vaters, hier in irgend einer Weise mitzureden. 

Die kleine Stadt Sulzburg war der umtriebigen Mutter dann wohl nicht heimelig genug und so verzog sie Anfang des Jahres 2008 in das 6 Kilometer entfernte Heitersheim. Frau lebt ja schließlich nur einmal und da will sie sich doch noch an einige Orte für kürzere oder längere Dauer niederlassen. Dass die Dame nicht im Zirkuswagen wohnt, ist wahrscheinlich nur ihrer Geldknappheit oder Faulheit zu verdanken, Benzin für den Traktor zu kaufen, der ihren Zirkuswagen quer durch Deutschland schleppt.

 

In Heitersheim angekommen, nehme ich mir eine Ferienwohnung, nur 300 Meter vom neuen Wohnort meiner Töchter entfernt.

Ich kaufe im örtlichen Blumenmarkt einen schönen Blumentopf, hefte eine Grußkarte ran und gehe zum Wohnhaus meiner Töchter. Auf dem Hof spielt eine ca. 18-jährige junge Frau mit einem Jungen Tischtennis, ich vermute mal, es ist meine Tochter Lara. Sie sieht mich und grüßt mit "Hallo", ich grüße zurück "Hallo", stelle den Blumentopf auf der Treppe zur Wohnung ab und gehe wieder. 

Am nächsten Tag werfe ich noch einen Brief für beide Töchter in den Briefkasten, ein paar nette Zeilen und für jedes Kind ein bescheidene Geldbetrag von je 10 Euro. Vielleicht werfen sie den Brief gleich in die Mülltonne, dann sind es nur 20 Euro Verlust.

Am Mittwoch den 02.04.2008 fahre ich dann mit dem Regionalzug nach Freiburg., wo um 14 Uhr der Anhörungstermin zu meiner Klage auf Auskunft gegen Frau Kerstin Sommer stattfinden soll.

 

Zur Erinnerung warum die Auskunftsklage nötig wurde: : 

 

Am 29.01.2007 hatte ich beantragt:

„Frau Kerstin Sommer, wohnhaft ... , 79295 Sulzburg wird verpflichtet, Herrn Paul Fels für die gesamte Zeit eines ab 31.01.2007 geplanten Auslandsaufenthaltes von Lara zum Zwecke der schulischen Ausbildung, ausführliche Informationen über diesen Auslandsaufenthalt von Lara zu geben, so dass sich der Vater ein ausreichendes Bild vom schulischen und persönlichen Werdegang seiner Tochter machen kann.

Frau Kerstin Sommer wird verpflichtet, dem Vater über den genauen Aufenthaltsort von Lara während ihres Auslandsaufenthaltes zu informieren, im besonderen betrifft das ausführliche Informationen über die Einrichtung, in der sich Lara aufhalten soll (pädagogisches Konzept, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Internetadresse).

 

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird Frau Kerstin Sommer ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro, ersatzweise Zwangshaft angedroht.“

 

 

Richter Krebs vom Amtsgericht Freiburg traf am 15.10.2007, nach über neun Monaten, einen darauf eingehenden Beschluss.

Dass ein Richter neun Monate benötigt, um festzustellen, ob die Mutter Auskunft über den Auslandsaufenthalt meiner Tochter erteilen muss, der 12 Monate dauert, ist wohl nur als eine der vielen Absurditäten der deutschen Familiengerichtsbarkeit zu begreifen. 

Richter Krebs behaupteten nun in seinem Beschluss vom 15.10.2007: 

 

Behauptung:

„Der zulässige Antrag ist unbegründet.“

 

und begründete dies damit

„Denn für alle Anspruchsgrundlagen gilt, dass weitergehende Informationen über Lara an den Vater nicht dem Kindeswohl im Sinne von §1697 a BGB entsprechen“

 

Worauf hin ich schon damals erwiderte, dass dies juristisch falsch wäre:

"Dass ich Ihnen das als studierten und praktizierenden Juristen sagen muss, finde ich sehr bedauerlich.

In §1697a BGB – ich setze voraus, dass das BGB bei Ihnen auf dem Tisch steht – heißt es:

 

§ 1697a BGB Kindeswohlprinzip

Soweit nicht anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel (Anm.: §1626 bis 1698b) geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

 

 

Zu prüfen und zu wägen und argumentativ zu belegen wäre also zwei Varianten und ihre mutmaßliche Auswirkung auf das Wohl des Kindes

1. Dem Antrag des Vaters auf Information wird entsprochen, weil dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

2. Der Antrag des Vaters auf Information wird verworfen, weil dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

 

Sie haben leider nicht gewägt, wie es §1697a BGB vorschreibt, sondern nach Ihrem Gusto entschieden und dazu auch noch die Befindlichkeit der Mutter zum Maßstab gemacht, wenn Sie schreiben:

„..., erscheint dem Gericht die Angst der Mutter verständlich, der Vater könnte versuchen, Kontakt zu Lara und ihrer Umgebung herstellen“.

 

Überdies ist die Mitteilung über den Aufenthaltes und die Lebensumstände eines Kindes an seinen nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil eine zivilisatorische Selbstverständlichkeit, die ansonsten aktuell nur bei Inkognito-Adoptionen und in der Vergangenheit im NS-Nationalsozialismus außer Kraft gesetzt wurde.

Dass Ihre vierseitige Beschlussbegründung sachlich, stilistisch gelungen und stellenweise auch empathisch erscheint, mildert etwas den Umstand, dass Sie nach meiner Überzeugung der jahrelangen Misshandlung meiner Töchter durch ihre Mutter letztlich nichts entgegensetzen und im Gegenteil, Frau Kerstin Sommer darin bestärkt haben dürften, dass ihr Verhalten staatlicherseits nicht nur toleriert, sondern auch für richtig gehalten wird."

 

 

 


 

 

 

02.04.2008

Anhörungstermin am Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg

Die Mutter ist trotz Ladung nicht gekommen. In der Ladung steht, zwar, dass bei Nichterscheinen ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verhängt werden kann, aber dieser Mutter hat in den 12 Jahren praktizierter Umgangsvereitelung und Kindesentführung noch niemand auch nur ein Haar gekrümmt.

Na immerhin ist die Rechtsanwältin der Mutter gekommen, die Gott sei Dank nicht so eine Hardlinerin ist, wie die vorherige Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen aus Flensburg.

Der Termin dauert nur eine halbe Stunde, in der die Richterin erklärt, dass der Beschluss von Richter Krebs am Amtsgericht Freiburg offenbar rechtsfehlerhaft war.

 

Im schriftlichen Protokoll des Anhörungstermins heißt es dazu:

"Das Gericht weist darauf hin, dass der Vater gemäß § 1686 Satz 1 BGB durchaus einen Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seiner noch minderjährigen Tochter Lara hat. Dieses Auskunftsrecht wird lediglich dadurch vor Missbrauch geschützt, dass es eingeschränkt ist, wenn es dem Wohl des Kindes widerspricht. Es ist also gerade nicht erforderlich, dass die Auskunftserteilung dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.

Das Gericht weist weiter ausdrücklich darauf hin, das vorliegend allerdings wegen des Zeitablaufs das Regelungsbedürfnis entfallen sein dürfte.

Das Gericht weist die Mutter ausdrücklich auf den Auskunftsanspruch des Vaters gemäß §1686 BGB hin."

 

 

Schöner Nachhilfeunterricht des Oberlandesgerichtes Karlsruhe für Richter Krebs am Amtsgericht Freiburg, der den Steuerzahler so um die 1000 Euro kosten dürfte.

Aber haben Sie schon mal einen Fall erlebt, in der ein Richter wegen fehlerhafter Rechtsprechung zum Schadensersatz verpflichte wurde? So lange eine solche - in der freien Wirtschaft, wie auch bei der Schadensersatzpflicht von Rechtsanwälten - gängige Selbstverständlichkeit nicht auch konsequent bei Richtern  angewendet wird, so lange werden wir wohl weiter mit der schlampigen Rechtsprechung leben, wie wir sie immer wieder erleben müssen. 

Na ja, hätte Richter Krebs das geahnt, dass §1686 BGB anzuwenden ist, dann hätte er vielleicht nur seinen Beschluss anders formuliert und behauptet, dass mein Anspruch auf Auskunft dem Wohl des Kindes widersprechen würde und schon hätte er auf eine juristisch erlaubte Art für sich das Problem gelöst, meinen Auskunftsanspruch abzuweisen, was - aus welchen Gründen auch immer - wohl seinem Bedürfnis entsprach. 

Nur keinen Ärger mit der renitenten Mutter, der widerspricht man ebenso wenig, wie der eigenen, die einem im zarten Kindesalter den Popo abgewischt hat. 

 

§ 1686 BGB (Auskunftsanspruch)

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigten Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

 

 

 


 

 

 

 

 

Amtsgericht Freiburg

z. H, Richter Krebs

Holzmarkt 2

79098 Freiburg

 

 

 

per Fax an: 0761 / 205-1803

Betrifft: Aktenzeichen:  ... (Auskunft Aufenthalt Lara Sommer-Fels)

Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe

Familiensache Paul Fels (Vater) und Kerstin Sommer (Mutter) - Kind: Lara Sommer- Fels

 

15.04.2008

 

 

 

Hallo Herr Krebs,

neun Monate haben Sie gebraucht, um meinen Antrag auf Auskunft bezüglich des Aufenthaltes meiner Tochter Lara in Südamerika mit Beschluss vom 15.10.2007 abzuweisen.

Ich hatte am 29.01.2007 beantragt:

„Frau Kerstin Sommer , wohnhaft ... , 79295 Sulzburg wird verpflichtet, Herrn Paul Fels für die gesamte Zeit eines ab 31.01.2007 geplanten Auslandsaufenthaltes von Lara zum Zwecke der schulischen Ausbildung, ausführliche Informationen über diesen Auslandsaufenthalt von Lara zu geben, so dass sich der Vater ein ausreichendes Bild vom schulischen und persönlichen Werdegang seiner Tochter machen kann. Frau Kerstin Sommer wird verpflichtet, dem Vater über den genauen Aufenthaltsort von Lara während ihres Auslandsaufenthaltes zu informieren, im besonderen betrifft das ausführliche Informationen über die Einrichtung, in der sich Lara aufhalten soll (pädagogisches Konzept, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Internetadresse).

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird Frau Kerstin Sommer ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro, ersatzweise Zwangshaft angedroht.“

 

Zur Begründung Ihres Beschlusses behaupteten Sie:

„Der zulässige Antrag ist unbegründet.“

und begründete dies so:

„Denn für alle Anspruchsgrundlagen gilt, dass weitergehende Informationen über Lara an den Vater nicht dem Kindeswohl im Sinne von §1697 a BGB entsprechen“

 

 

 

Wie Sie dem anbei übersandten Protokoll der Anhörung des OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg vom 02.04.2008 – seit meiner Antragstellung vom 29.01.2007 waren inzwischen 14 Monate vergangen und meine Tochter Lara hielt sich längst wieder in Deutschland auf - entnehmen können, war die von Ihnen gegebene Begründung ganz offensichtlich rechtsfehlerhaft.

 

 

Im schriftlichen Protokoll des Anhörungstermins des OLG Karlsruhe heißt es:

"Das Gericht weist darauf hin, dass der Vater gemäß § 1686 Satz 1 BGB durchaus einen Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seiner noch minderjährigen Tochter Lara hat. Dieses Auskunftsrecht wird lediglich dadurch vor Missbrauch geschützt, dass es eingeschränkt ist, wenn es dem Wohl des Kindes widerspricht. Es ist also gerade nicht erforderlich, dass die Auskunftserteilung dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.

Das Gericht weist weiter ausdrücklich darauf hin, das vorliegend allerdings wegen des Zeitablaufs das Regelungsbedürfnis entfallen sein dürfte.

Das Gericht weist die Mutter ausdrücklich auf den Auskunftsanspruch des Vaters gemäß §1686 BGB hin."

 

 

 

Schade, dass Richter in Deutschland rechtsfehlerhafte Beschlüsse treffen können, ohne dass dies finanzielle Sanktionierungen nach sich zieht, wie sie jeder gewöhnliche Bürger gewärtigen muss, wenn er auf Grund fehlerhafter Rechtsauffassungen, ein Gerichtsverfahren verliert. In Deutschland sind eben alle gleich, nur manche sind gleicher.

Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht und für die Zukunft mehr Zivilcourage im Umgang mit umgangsvereitelnden Müttern.

Paul Fels

 

 


 

 

 

21.06.2008

 

Zum Geburtstag alles Gute - zum Geburtstag viel Glück

Meine Tochter Antonia ist 20 Jahre alt geworden.

Dank der entfremdenden Mutter, deren Helfer/innen in diversen Jugendämtern und Familiengerichten und der Beihilfe von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht seit 13 Jahren Kontaktabbruch zum Vater.

 

 


 

 

29.10.2008

Zum Geburtstag alles Gute - zum Geburtstag viel Glück

Meine Tochter Lara ist 18 Jahre alt geworden.

Dank der entfremdenden Mutter, deren Helfer/innen in diversen Jugendämtern und Familiengerichten und der Beihilfe von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht seit 13 Jahren Kontaktabbruch zum Vater.

 

 

 

 

Brief an Lara

 

04.11.2008

Liebe Lara,

zu Deinem 18. Geburtstag wünsche ich Dir alles Gute. Als Geburtstagsgeschenk bekommst Du von mir 180 €. 30 € habe ich Dir hier beigelegt, die anderen 150 € kann ich Dir überweisen oder persönlich geben. Vielleicht willst Du aber auch kein Geschenk von mir annehmen, weil ich in Deinen von Deiner Mutter manipulierten Augen ein böser Mensch bin, dann belassen wir es einfach bei den 30 €, die Du natürlich auch zurückschicken oder zerreißen kannst.

 

Am Sonnabend den ...  statt. Du bist herzlich eingeladen, einen genauen Einladungstext habe ich Dir beigelegt. Geld für Fahrtkosten kannst Du von mir bekommen. Eine Übernachtungsmöglichkeit für Dich kann ich besorgen oder bezahlen. Wenn Du einen Freund oder eine Freundin mitbringen willst, kannst Du das gerne tun.

Beigelegt habe ich Dir das ... .

Beiliegend ein paar Fotos von unserem vorletzten gemeinsamen Sommerurlaub 1994 in Österreich, wohin Euch Eure Mutter von Berlin aus, wo ihr von Geburt an gelebt hattet, ohne meine Zustimmung verschleppte. Ab dem Sommer 1995 hat sie dann auch noch den bestehenden Restkontakt zwischen mir, Dir und Antonia rigoros unterbunden, später mehrmals die Wohnorte quer durch die ganze Bundesrepublik gewechselt, in ihrem Reisegepäck Dich und Antonia. Diese Zeit ist zum Glück vorbei. Du und Antonia, Ihr seid jetzt beide volljährig und könnt Euer Leben in Eure eigenen Hände nehmen, und werdet nicht mehr, so hoffe ich, Eurer Mutter dienen müssen.

Deine Mutter wird, so hoffe ich, noch Gelegenheit haben, ihre Schulden auszugleichen, so es denn eine Gerechtigkeit gibt. Wenn es keine Gerechtigkeit gibt, so wird sie weiterhin in dem Glauben leben, das Richtige getan zu haben.

So oder so, die mir von ihr gestohlene Zeit mit meinen beiden Töchtern Antonia und Lara werde ich leider nicht zurückbekommen, das ist bitter aber nicht zu ändern. So ist das im Leben, die Vergangenheit ist die Vergangenheit, die Gegenwart die Gegenwart und die Zukunft sind die Kinder, also auch Du und Deine Schwester Antonia.

 

Ich wünsche Dir in Deinem 19. Lebensjahr alles Gute

 

Lieber Gruß

Von Deinem Papa

 

 


 

 

 

November 2008

Nach 15 Jahren ist mein Vater erstmalig wieder mit seiner Enkeltochter Antonia zusammengetroffen, die sich zur Zeit zu einem Praktikum bei meiner Schwester in D. aufhält. Dass meine 20-jährige Tochter von ihrer Mutter die Erlaubnis für einen Aufenthalt bei meiner Schwester bekommen hat liegt sicher daran, das meine Schwester die Schwarz-Weiß Weltsicht der kindesentführenden Mutter, von der guten Frau und Mutter als Opfer und dem bösen Mann und Vater als Täter teilt, getreu dem Motto, der Feind meines Feindes ist mein Freun.. So scheinen sich die beiden Frauen gut zu verstehen und gegenseitig in ihrer matriarchalen Weltsicht zu bestätigen. Immerhin scheint diese eigentümliche Allianz der anthroposophisch angehauchten Mutter und meiner technokratisch wissenschaftsgläubigen Schwester dazu zu führen, dass meine Tochter Antonia nach 15 Jahren mütterlicher Entfremdung wenigstens mit meiner Schwester und - über diesen Umweg - nun auch mit meinem Vater in Kontakt treten dürfen, was die verschlafene deutsche Justiz, insbesondere am Amtsgericht in Flensburg und Waldshut-Tiengen - Pfui Deibel. - erfolgreich zu boykottieren verstand. 

Nach 15 Jahren konnte mein Vater mir, nach Anfrage, von meiner Tochter Antonia einen Gruß übermitteln. Man darf gespannt sein, wie die Odyssee des von Übermutter Kerstin und der bundesdeutschen Bürokratie wie Dreck behandelten Vaters und seiner Töchter weitergeht.

 

 


 

 

Weihnachten 2008

 

Oh du fröhliche,

oh du selige

 

- das 14. Weihnachtsfest in Folge, seit dem die Mutter meine beiden Kinder von Deutschland nach Österreich, nach Flensburg, nach Harrislee, nach Sankt Blasien im Schwarzwald, nach Sulzburg und nach Heitersheim verschleppt hat und seit dem Sommer den Kontakt mit Hilfe diverser Mitarbeiterinnen deutscher Jugendämter und diverser unfähiger und inkompetenter Richter/innen (an die Richter/innen der 1. Kammer des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht soll hier gar nicht gedacht werden) vollständig und "erfolgreich" unterbunden hat. 

 

Oh du fröhliche,

oh du selige

gnadenbringende Weihnachtszeit.

 

Deutschland - der Du Deine Väter im männerfeindlichen Wahn als Menschen zweiter Klasse verkaufst, wie ekelt mir vor Deinem Antlitz.

 

 

 

 

01. September 2009:

Die Dinge entwickeln sich, feine Signale kündigen das Erwachsenwerden meiner Töchter und die Lösung aus der 1992 begonnenen Vereinnahmung durch ihre Mutter an.

 

 

Das Lied von der Moldau

Am Grunde der Moldau wandern die Steine

Es liegen drei Kaiser begraben in Prag.

Das Große bleibt groß nicht und klein nicht das Kleine.

Die Nacht hat zwölf Stunden, dann kommt schon der Tag.

Es wechseln die Zeiten. Die riesigen Pläne

Der Mächtigen kommen am Ende zum Halt.

Und gehn sie einher auch wie blutige Hähne

Es wechseln die Zeiten, da hilft kein Gewalt.

Am Grunde der Moldau wandern die Steine

Es liegen drei Kaiser begraben in Prag.

Das Große bleibt groß nicht und klein nicht das Kleine.

Die Nacht hat zwölf Stunden, dann kommt schon der Tag.

 

Bertolt Brecht

 

 

 

 

Am 1. September 2009 wurde ein reformiertes Verfahrensrecht in Kraft gesetzt, das bei sachkundiger Anwendung besser als das alte Verfahrensrecht dazu beitragen kann, Tragödien der Elternentfremdung wie der hier aufgezeigten, frühzeitig und wirksam zu begegnen.

Nach der Bundestagswahl vom 27. September 2009 geht es rechtspolitisch in den nächsten vier Jahren um die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Wollen wir als Wählerinnen und Wähler das unsere tun, damit die SPD samt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihre Bestrebungen zur Väterkriminalisierung und Aufrechterhaltung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder den verdienten Denkzettel von den Wählerinnen und Wählern bekommen. Wollen wir dafür sorgen, dass sich auch die anderen väterfeindlichen Sprechblasenparteien Grüne, Linke, FDP und CDU/CSU nicht unserer wertvollen Wählerstimme erfreuen dürfen, so lange sie sich nicht ohne Wenn und Aber für die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder einsetzen.

 

 

 


 

 

 

 

02.12.2009

Nach 14 Jahren mütterlicherseits betriebener Elternentfremdung nimmt meine inzwischen 21-jährige Tochter Antonia Kontakt mit mir auf. Sie sendet mir eine E-Mail in der sie recht ausführlich schreibt und auch ein Foto von sich.

Da kann ich ja nun hoffen, dass dieses furchtbare Kapitel staatlich-mütterlicher Umgangsvereitelung, bald zu Ende geht.

 

 

 


 

 

 

Für meinen von Richter Hartmann vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen abgeschmetterten Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge soll ich jetzt noch eine Forderung des Landes Baden-Württemberg bedienen und 64,81 € an ein Inkassobüro zahlen, eine Frechheit sondergleichen. Erst entsorgt der Staat - samt Richter Hartmann - nichtverheiratete Väter und dann sollen diese für ihre Entsorgung auch noch bezahlen.

 

Da kann es natürlich nicht ausbleiben, dass ich die Forderung des Landes Baden-Württemberg nach dem Verursacherprinzip an den verantwortlichen Richter Hartmann zur Begleichung weiterreiche:

 

 

 

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Bismarkstr. 23

79761 Waldshut-Tiengen

 

 

 

Aktenzeichen 4 F ... (neu) 4 F ... (alt)

Familiensache: Paul Fels (von Richter Hartmann entsorgter Vater), Antonia und Lara Sommer (entfremdete Kinder), Kerstin Sommer (entfremdende Mutter)

 

Betrifft: Herstellung der Gemeinsamen Sorge für Antonia Sommer entsprechend Grundgesetz Artikel 6 Satz 2

Hier: Kostenrechnung vom 31.05.06

Forderung des Landes Baden-Württemberg vom 14.06.2006

 

 

21.04.2010

Herr Hartmann,

wie Sie der beiliegenden Forderungsaufstellung vom 23.03.2010 entnehmen können, hat Ihre Arbeitsweise in meiner Familiensache zu einer Zahlungsaufforderung des Landes Baden-Württemberg von 64,81 € geführt, weswegen Sie als Verursacher aufgefordert sind, diese zeitnah zu begleichen.

Zu Ihrer Bildungsinformation habe ich Ihnen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Zaunegger gegen Deutschland – FamRZ 2/2010 beigelegt, auch im vorgerückten Alter kann ein wenig Bildung sicher nicht schaden.

Leider hatte ich nach der Papierkorbaktion des Bundesverfassungsgerichtes, bis dorthin hatte ich meine Beschwerde gegen Ihren Beschluss gebracht, nicht die Kraft, zu Ihrem, mich als Mann und Vater diskriminierenden Urteil, bis nach Strasbourg zu gehen. Der von Ihnen getroffene sorge- und kostenrechtlich diskriminierende Beschluss wäre sicher so wie im Fall Zaunegger als menschenrechtswidrig beurteilt worden und das Amtsgericht Waldshut-Tiengen und Ihre werte Person wäre auf diese Weise in das Geschichtsbuch des Familienrechtes gekommen.

Nun nehmen Sie denn meine Worte mit in Ihren Ruhestand, wo Sie hoffentlich noch viele Jahre Gelegenheit haben, auf Ihr Leben zurück zusehen, und sich daran zu erinnern, wo Sie nicht Recht, sondern Unrecht gesprochen haben. Vielleicht könne Sie eines Tages auf die Menschen zugehen, denen Sie Unrecht getan haben und diese um Entschuldigung zu bitten. Wenn Sie mich dann suchen, meine Adresse haben Sie ja.

 

Paul Fels

 

 


 

 

 

Wunder gibt es immer wieder, manchmal aber erst nach 15 Jahren. Nachdem meine Schwester mit meinen Töchtern in Kontakt gekommen ist, trifft sich auch mein Vater mit Antonia. Wenig später reist mein Vater nach Heitersheim wo er auch meine Töchter trifft.  

Antonia fragt mich per Mail für ein privates Projekt um Unterstützung nach. Dem komme ich - ganz im Gegensatz zu den staatlich organisierten Raubüberfällen deutscher Unterhaltsvorschusskassen und Sozialämter, das einzige was in dieser lausigen Muttirepublik Deutschland leidlich funktioniert - gerne nach. 

Dann besucht Antonia nach 15 Jahren Kontaktunterbrechung ihren Opa väterlicherseits, also meinen Vater. Dieser wird dieses Jahr 80 Jahre alt. Die Oma kann sie nicht mehr besuchen, die liegt nun schon seit 12 Jahren auf dem Friedhof, ein schöner Grabstein ziert das Grab.

Im Juni sendet mir Antonia eine Mail, in der sie eine Einladung an mich ausspricht. Ihre Mutter ist inzwischen wieder mal umgezogen, diesmal 1000 Kilometer nach Norden an die Ostsee. Mir ist es zum ersten mal recht, denn meine Töchter sind zum ersten Mal nicht mitgezogen. 

 

02.09.2010

Nach einigen Versicherungen und Vorbereitungen ist es so weit. Ich sitze im Flugzeug nach Basel, linkerhand liegt der Bodensee und die schneebedeckten Alpen. Von Basel geht die Reise mit dem Zug weiter in Richtung Freiburg. In X steige ich aus und eine halbe Stunde später treffe ich mit meiner Tochter und ihrem Freund zusammen. Die erste wirkliche Begegnung seit 15 Jahren - denk ich an Deutschland - und seine verschlafenen Beamten in Jugendämtern, Familiengerichten, dem Bundesjustizministerium, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in der Schlafmützenstadt Karlsruhe - in der Nacht, bin ich noch immer um den Schlaf gebracht.

„Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört“ waren die Worte, mit denen Willy Brandt 1989 den Fall der Berliner Mauer kommentierte. Ob dies auch mit meinen Töchtern und mir so sein wird oder ob sich die Teilung der letzten 15 Jahre nicht heilen lassen wird, wird sich zeigen. 

In Müllheim steige ich an der Bushaltestelle Amtsgericht aus, ein bezeichnender Name - man könnte auch sagen: Endstation Amtsgericht - wer so wie ich so viele Pleiten und Nieten an diversen deutschen Gerichten erlebt hat, wo die Richter ihr Geld im wesentlichen mit der Verwaltung von Akten und dummschwätzen verdienen, der kann über den Namen dieser Busstation nur noch grinsen. 

Auf alle Fälle, der Abend in einem Lokal in Schliengen, in der Nähe von Heitersheim verläuft ganz gut. Das lässt für die nächsten Tage hoffen.

 

 

03.09.2010

Heute muss Antonia arbeiten. Ich richte mir den Tag entsprechend ein und wandere von meiner Ferienwohnung in Sch. nach Sulzburg, wohin die Übermutter Kerstin Sommer meine Töchter vor einigen Jahren verbracht hat. Von dort aus fahre ich mit dem Bus bis Dottingen und wandere ein paar Kilometer bis Heitersheim wo noch meine jüngere Tochter Lara wohnt. Sie ist nicht in ihrer Wohnung, der Wohnung in der bis vor kurzem auch noch ihre Übermutter wohnte. Ich hinterlasse einen Zettel, dass ich da war und dass sie mich gern zurückrufen kann. Zwei Stunden später kehre ich noch mal zurück, schaue durch die Glastür der Wohnung und sehe drinnen eine junge Frau sitzen. Sie kommt heraus und ich frage sie, ob sie Lara ist, sie bestätigt. Nach 15 Jahren treffe ich Lara von Angesicht zu Angesicht wieder. Ich hätte sie auf der Straße nicht erkannt. Eigentlich will sie nicht mit mir sprechen, wie sie sagt, sie ist noch nicht so weit wie Antonia von der sie weiß, dass sie sich mit mir trifft.

Es wird dann doch immerhin eine halbe Stunde Gespräch, Lara ist mir gegenüber vorwurfsvoll aber auch den Tränen nahe. Ich akzeptiere ihre Vorwürfe, was soll ein Vater auch anders machen, der seine Tochter immer noch liebt und ihre große Not wahrnimmt, die sie viele Jahre hatte.

Immerhin erfahre ich etwas aus ihrem Leben. Die große Aussprache wird - so hoffe ich - noch folgen. Aber vielleicht muss man sich auch gar nicht aussprechen, sondern nur im Hier und Jetzt begegnen.

 

04.09.2010

Heute lasse ich es ganz ruhig angehen. Schlafe aus und wandere dann nach Badenweiler. Rentner und kleine Angeber in teuren Autos bevölkern den Kurort - na ja warum auch nicht. 

 

 

05.09.2010

Antonia holt mich 10.15 Uhr mit dem Auto an meiner Ferienwohnung ab. Dann fahren wir zu einem Schloss in der Nähe von Müllheim. Am Parkplatz angekommen bleiben wir im Auto sitzen und kommen ins Gespräch, der Vater mit der Tochter, die Tochter mit dem Vater. Es ist wie in einem guten und tiefgründigen Spielfilm von Ingmar Bergman, nur dass wir nicht vor der Leinwand sitzen, sondern mittendrin. Es gibt auch keinen Regisseur und keine Schauspieler, nur echte Akteure, ein Vater und seine Tochter und dazwischen 15 Jahre Kontaktabbruch und provinziales Dummgequatsche minderbemittelter Jugendamtsmitarbeiterinnen, der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichtes.

Antonia fragt mich, warum ich keine anderen Kinder mit einer anderen Frau gehabt habe und ich erkläre ihr, dass es für mich nicht damit getan gewesen wäre, meine Kinder die ich schon hatte durch andere zu ersetzen. Ich glaube auch nicht das das geht, denn die bis zum Kontaktabbruch entstandenen und gewachsenen Bindungen zu meinen Kindern sind nicht austauschbar. 

Die Plätze auf der Restaurantterasse am Schloss sind alle besetzt, daher setzen wir uns auf einen Mauersims, lassen die Beine baumeln, genießen die Sonne und sprechen miteinander. Dann setzten wir uns auf zwei freigewordene Plätze an einem Tisch, wo wir mit einem älteren Paar ins Gespräch kommen. Auf die Frage des Mannes, wo wir denn herkommen, sage ich, ich und meine Tochter kommen gerade von einer fünfzehn Jahre langen Reise - eine Antwort, die den Mann wohl ein Rätsel bleiben wird. Er räumt dann ein, er habe vorhin geglaubt, da auf dem Mauersims säßen ein Professor und seine Studentin, wie man das halt so kennt. Nun weiß er es besser, es ist ein Vater mit seiner Tochter - wie man sich manchmal irren kann.

Nach zwei Stunden fahren wir wieder nach Müllheim. Antonia zeigt mir wo sie zur Zeit mit ihrem Freund lebt. Ich darf mich in ihrer kleinen Wohnung umschauen, dann sitzen wir noch eine Stunde zusammen und ich blättere in einem Fotoalbum, in dem sie Fotos aus den letzten 5 Jahren eingeklebt hat. Ältere Fotos sind zur Zeit bei ihrer Mutter. 

Am Abend fahre ich mit dem Bus zurück in meine Ferienwohnung.

 

 


 

 

 

02.09.2011

Wieder in Müllheim. Inzwischen ist Antonia Mutter geworden, ein süßer aufgeweckter Enkelsohn. Wir treffen uns in einem Eiscafe in Müllheim. Wenig später kommt auch meine jüngere Tochter Lara dazu und wir verbringen gemeinsam eine berührende und bewegende Stunde. Das alles nach 16 Jahren staatlich unterstützter Vater-Kind Entfremdung und all den widerlichen Erfahrungen mit der entfremdenden Mutter meiner Kinder und der ihr getreulich zuarbeitenden väterfeindlichen Staatsbeamten und einer väterfeindlichen Rechtssprechung - die bis in die oberste väterdiskriminierende Richteretage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führt. Pfui Deibel Deutschland. Auch wenn ich nun wieder mit meinen inzwischen erwachsenen Kindern zusammensein kann. Der Kampf gegen die anhaltenden staatlichen Verletzungen der Menschenrechte in Deutschland geht weiter, bis nach dem widerlichen Schandparagraph 1626a BGB auch der Schandparagraph §1671 BGB, mit dem die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch deutsche Gerichte weitergeführt wird, ersatzlos gestrichen wird.

 

 

 

 

 

Alle Wochen wieder meldet sich das Inkassobüro, das vom Bundesland Baden-Württemberg in diesem deutschen Unrechtsstaat auf Grund der widerlichen und menschenrechtswidrigen deutschen Gesetzgebung mittels des faschistoiden §1626a BGB und der sich darauf berufenden mittelalterlichen "Unrechtsprechung" am Amtsgericht Waldshut-Tiengen, mit der Eintreibung der mir vom dort ehemals tätigen Richter Hartmann auferlegten Gerichtskosten, beauftragt ist. 

Pfui Deibel, kann man da nur sagen und drei Kreuze schlagen, auch wenn man Atheist ist, sonst bekommt man womöglich noch die Krätze bei so viel deutscher Wirklichkeit.

 

 

 

... Forderungsmanagement GmbH

...

...

 

 

Aktenzeichen: ... 

Forderung des Landes Baden-Württemberg

Kassenzeichen: ... 

 

 

 

30.11.2010

 

Liebe Freunde,

anbei die 5. und 6. Rate a 5,00 € in Höhe von zusammen 10,00 € in bar. Ich bitte um Empfangsbestätigung.

Nunmehr habe ich 30,00 € beglichen, die mir auf Grund staatlichen Raubüberfalls in verfassungswidriger Weise durch die deutsche Justiz in aufgebürdet worden sind. Pfui Deibel Deutschland.

Bitte senden Sie doch endlich mal eine Quittung für den bisher an Sie übersandten Betrag von 30,00 € zu. Das kann doch wohl nicht so schwer sein oder wollen Sie unsere gute Freundschaft und die gemeinsame Abneigung gegen staatliche Raubüberfälle leichtfertig aufs Spiel setzen?

 

Paul Fels

 

 

 

 

Schauen Sie ruhig in 3 Monaten mal wieder hier auf diese Seite rein. Wunder gibt es immer wieder - oder haben Sie 1988 daran gedacht, dass ein Jahr später die Berliner Mauer fällt? SED-Chef Honecker kam - wenn auch nur für kurze Zeit und nicht wegen des Vorwurfs politischer Dummheit - in den Knast, Stasichef Mielke "ich liebe euch doch alle" wurde entgültig senil und bezog eine kleine Plattenbauwohnung in Hohenschönhausen nicht sehr weit vom ehemaligen Stasiknast entfernt.  Andernorts, so z.B. in Rumänien hatte man da weniger Mitleid mit den Verantwortlichen von Misswirtschaft und Amtsanmaßung. Doch wir Deutschen sind ja Humanisten, Deutschland das Land der Dichter und Denker, Deutschland das Land der Extremisten, Auschwitz und Buchenwald, Flensburg und Waldshut-Tiengen, Deutschland das Land der Wahrheitssucher und Wahrheitsverdreher - Wehrmachtsausstellung und Wehrmachtsehrung am Landgericht Flensburg und anderswo, Deutschland das Land von Familienrecht und übelsten staatlichen Familienunrecht - bis heute keine Verantwortungsübernahme durch die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. 

Wir Deutsche lieben die Extreme und wenn es sein muss, stürzen wir uns todesmutig wie Jürgen Möllemann aus dem Flugzeug, nur um es einmal kennen zu lernen, wie es ist, wenn man ungebremst auf einen Ackerboden aufschlägt. Schade, dass nicht alle, denen man es in Deutschland von ganzen Herzen wünschen möchte, freiwillig mit ungeöffnetem Fallschirm aus Flugzeugen springen.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2011 21:28

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: an paul fels-bitte weiterleiten-danke

 

hallo paul fels,

durch einen zufall habe ich heute im laufe des tages deine geschichte gelesen und muss sagen das mich diese sehr berührt hat.

ich bin selbst mutter von ... kindern -mein ältester sohn ist fast ... jahre alt -ich habe mich damals von seinem vater ... monate nach der geburt getrennt -weil dieser lieber sein eigenes ...leben leben wollte . leider hat er im laufe der jahre mehr energie darein gesteckt uns das leben zur hölle zu machen als sich um seinen sohn zu kümmern -kein interesse am umgang ,keine briefe ,postkarten ,geschenke -aber meinen sohn als verstorben gemeldet bei der krankenkasse ,vaterschaftstest nach 7 jahren und nach 12 jahren ständige geldgeschenke wenn der junge bei der mutter des kindsvaters war (beträge von 100 dm welche ihm einfachso in die hand gedrückt wurden) unterhalt habe ich nie bekommen da er immer grad soviel gearbeitet hat um nicht zahlen zu müssen-das geld hat er sich über seine mutter besorgt-die hintenrum auch des öfteren versucht hat mir den jungen entziehen zu lassen weil ihr zweiter sohn und dessen ehefrau keine kinder bekommen konnten - der plan war mir meinen sohn zu nehmen und ihn in die obhut des bruders zu geben ...gott sei dank habe auch ich trotz meines jungen alters von damals 20 gekämpft und gewonnen -mein sohn ist bei mir aufgewachsen und ein grossartiger junger mann geworden ...

der vater meines sohnes hat mal zu mir gesagt wenn der ... 18 ist dann werde ich ihm mal erzählen was du für eine bist ...mein sohn sagt heute mein vater hat sich nie für mich und mein leben interessiert -ich weis wer du bist und ich bin froh das du meine mutter bist .was er sagt interessiert mich nicht -er hat mir nichts zu sagen.

ich denke das du sehr viel erleiden musstest und du musst wohl eine sehr starke persönlichkeit sein anders kann ich mir diese kraft über so viele jahre nicht erklären -aber ich denke auch das leben ist so das zusammen kommt was zusammen gehört und für die mutter deiner kinder gilt wohl -alles bekommt man im leben zurück -gutes und auch schlechtes . man erntet was man säät.

ich hoffe sehr für dich das du den kontakt zu deinen töchtern halten und intensivieren konntest . ich bin mir sicher das sie irgendwann begreifen was ihnen genommen wurde. hoffentlich wird dann auch die mutter einsehen -das sie nie aus liebe zu ihren kindern gehandelt hat sondern zu ihrem eigenen wohl -denn was man liebt lässt man frei ...in diesem sinne -ich werde sicherlich noch oft in nächster zeit an dich denken weil ich ja doch einen sehr intensiven einblick in ein trauriges schicksal bekommen habe das hoffentlich bald für immer gut ist.

wenn du magst kannst du mir gerne schreiben und erzählen wie es dir heute geht .

bitte verzeih das ich die ganze zeit nur klein geschrieben habe ,ohne kommas und evtl rechtschreibfehlern -ich bin eigentlich viel zu müde zum schreiben aber emotional so aufgewühlt das ich dir unbedingt heute noch schreiben musste .

alles gute und viele liebe grüsse

...

 

 

 


 

 

Teil I: Weltflucht und Probekindesentführung zu den Anthroposophen nach Österreich. Kindesentführung nach Flensburg, staatlich finanziertes Mütterkuscheln und Vätermobbing beim Jugendamt und Amtsgericht Flensburg 1994 - 2002

 

Teil II: Kindesentführung nach Sankt Blasien im Schwarzwald 2002 - 2004

 

Teil III: Kindesentführung nach Sulzburg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2004 - 2007

 

Teil IV: Kindesentführung nach Heitersheim im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2007. Formale Beendigung der 14-jährigen Kindesentführung am 29.10.2008 durch Volljährigkeit der jüngsten Tochter bei weiter anhaltenden Kontaktabbruch zwischen Vater und Töchtern

 

 

 

 

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September: 343 vaetervertreibung, 149 vaetervertreibung-sankt-blasien, 125 vaetervertreibung-sulzburg, 123 vaetervertreibung-heitersheim

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Juli: 293 vaetervertreibung, 173 vaetervertreibung-sankt-blasien, 134 vaetervertreibung-sulzburg, 109 vaetervertreibung-heitersheim

Juni: 244 vaetervertreibung, 129 vaetervertreibung-sankt-blasien, 123 vaetervertreibung-sulzburg, 81 vaetervertreibung-heitersheim

Mai: 254 vaetervertreibung, 147 vaetervertreibung-sankt-blasien, 127 vaetervertreibung-sulzburg, 95 vaetervertreibung-heitersheim

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Im Februar 2008 haben wir die Seite vaetervertreibung-heitersheim neu zugeschaltet

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November: vaetervertreibung 861, vaetervertreibung-sankt-blasien 335, vaetervertreibung-sulzburg 324

Oktober: vaetervertreibung 480, vaetervertreibung-sankt-blasien 185, vaetervertreibung-sulzburg 157

September: vaetervertreibung 280, vaetervertreibung-sankt-blasien 187, vaetervertreibung-sulzburg 155

 

 

Im August 2006 wurde die Seite vaetervertreibung-schwarzwald abgeschaltet. Dafür wurden die beiden folgenden Seiten neu eingerichtet:

Im August 2006 wurde die Seite vaetervertreibung-sankt-blasien neu eingerichtet.

Im August 2006 wurde die Seite vaetervertreibung-sulzburg neu eingerichtet.

 

August: vaetervertreibung 337

Juli: 363 vaetervertreibung, 339 vaetervertreibung-schwarzwald 

Juni: 515 vaetervertreibung 336 vaetervertreibung-schwarzwald 

Mai: 523 vaetervertreibung, 356 vaetervertreibung-schwarzwald

 April: 461 vaetervertreibung, 370 vaetervertreibung-schwarzwald

März: 584 vaetervertreibung, 386 vaetervertreibung-schwarzwald

Februar: 559 vaetervertreibung, 464 vaetervertreibung-schwarzwald

 Januar:  641 vaetervertreibung, 488 vaetervertreibung-schwarzwald

 

 

 

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Oktober: 543 vaetervertreibung, 362 vaetervertreibung-schwarzwald

September: 287 vaetervertreibung, 417 vaetervertreibung-schwarzwald

August: 270 vaetervertreibung, 409 vaetervertreibung-schwarzwald

Juli: 235 vaetervertreibung, 357 vaetervertreibung-schwarzwald

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Januar: vaetervertreibung: 340

 

 

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Dezember: 186 

November: 252

Oktober: 227

September: 204

August: 189 

Juli: 209

Juni: 185

Mai: 188

April: 212 

März: 131

Februar: ...

Januar: 157

Gesamt 2004: ca. 2297

 

Zugriffe 2003: 

Januar: 139

Februar: 131

März: 158

April: 154

Mai: 116

Juni: 116

Juli: 146

August: 159

September: 124

Oktober: 167

November: 157

Dezember: 123

Gesamt: 2690

 

 

Zugriffe 2002

 

Januar: 150

Februar: 142

März: 148

April: 118

Mai: 149

Juni: 142 

Juli: 150

August: 127

September: 118

Oktober: 131

November: 174

Dezember: 146

Gesamt: 1695

 

 

 


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