Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Koblenz


 

 

 

Verwaltungsgericht Koblenz

Deinhardplatz 4

56068 Koblenz

 

Telefon: 0261 / 1307-0

Fax: 0261 / 1307-250

 

E-Mail: postfach@vgko.jm.rlp.de

Internet: www.vgko.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Koblenz (10/2020)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 10.10.2023 -

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz: Ralf Geis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 01.09.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.10.2009 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2011 als Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

Vizepräsident am Verwaltungsgericht Koblenz: Christoph Gietzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 09.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.07.2015 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.03.2021 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt.

 

 

 

 

Am Verwaltungsgericht Koblenz sind 7 Kammern für allgemeine Verwaltungsstreitverfahren eingerichtet.

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Verwaltungsgericht Koblenz eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Verwaltungsgericht Koblenz ist zuständig für

 

* die Stadt Koblenz sowie

* die Landkreise

o Ahrweiler

o Altenkirchen (Westerwald)

o Bad Kreuznach

o Birkenfeld

o Cochem-Zell

o Mayen-Koblenz

o Neuwied

o den Rhein-Hunsrück-Kreis

o den Rhein-Lahn-Kreis und

o den Westerwaldkreis

 

In Rheinland-Pfalz gibt es vier Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als Beschwerdegericht:

 

Verwaltungsgericht Koblenz

Verwaltungsgericht Mainz

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße

Verwaltungsgericht Trier

 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Koblenz: 

Dr. Ulrike Banniza Edle von Bazan (Jg. 1966) - Richterin am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 05.07.1999, ..., 2002) 

Ulrike Brink (Jg. 1967) - Richterin am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 30.06.1999, ..., 2002) 

Ralf Geis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 01.09.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.10.2009 als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2011 als Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

Christoph Gietzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 09.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.07.2015 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.03.2021 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt.

Volker Holly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 01.12.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2017 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. 

Dr. Christian Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 28.08.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.08.2017 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. 2020: Pressesprecher am Verwaltungsgericht Koblenz. Namensgleichheit mit: Dr. Christian David Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Dortmund (ab 13.09.2012, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.09.2012 als  weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Sozialgericht Dortmund - GVP 01.01.2020, 01.05.2020.

 

 

# Maria-Luise Glückert

# Juliane Gäbel-Reinelt

# Joachim Hübler

# Jochem Karst

# Andrea Krause

# Roland Köster

# Stefanie Lang

# Dieter Lutz

# Hartmut Müller-Rentschler

# Dieter Pluhm

# Winfred Porz

# Isabel Roesler

# Claus-Dieter Schnug

# Dr. Volker Stein

# Georg Theobald

# Aloys Wilhelms

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz tätig:

Dr. Wolfgang Bayer (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 09.03.1987, ..., 2002) 

Klaus-Achim Bonikowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 26.04.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 20 ab 26.04.1996 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.08.2003 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt.

Ulrich Bretzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland Pfalz (ab 12.10.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.08.1995 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.10.2009 als Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland Pfalz aufgeführt.

Dr. Sigrid Emmenegger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.10.2010 als Richterin am Verwaltungsgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.04.2014 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 0,2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.04.2014 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.07.2019 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2021 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. 08.07.2019: "Die Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger ist die neue Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz. Frau Dr. Emmenegger wurde am 5. Juli 2019 ernannt. Sie tritt damit die Nachfolge des langjährigen Vizepräsidenten Klaus Meier an, der mit Ablauf des Monats Juni 2019 in den Ruhestand getretenen ist (Pressemitteilung Nr. 24/2019). Frau Dr. Emmenegger nahm im Jahr 2007 ihren Dienst bei dem Verwaltungsgericht Koblenz als Richterin auf Probe auf. Danach erfolgten Verwendungen an den Verwaltungsgerichten Mainz und Neustadt an der Weinstraße sowie die Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit. Von 2009 bis 2013 war sie zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Daran schloss sich eine Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz an, nach deren Beendigung sie im Jahr 2014 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt wurde. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Frau Dr. Emmenegger wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Zudem ist sie Autorin wissenschaftlicher Fachkommentare und Lehrbeauftragte der Universität Gießen." - https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/dr-sigrid-emmenegger-neue-vizepraesidentin-des-verwaltungsgerichts-koblenz/  

Dr. Andreas Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Bundesgerichtshof (ab ..., ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.09.2009 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.05.2013 als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. 14.03.2019: ""Dr. Michael Schild von Spannenberg und Dr. Andreas Hammer zu Bundesrichtern gewählt – Justizminister Herbert Mertin gratuliert herzlich zu den neuen Ämtern. Bei den heutigen Wahlen der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Berlin kamen auch zwei Richter aus Rheinland-Pfalz zum Zug: Dr. Michael Schild von Spannenberg, derzeit Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt; Dr. Andreas Hammer, derzeit Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die Sitzung des Richterwahlausschusses mit.. ... Dr. Andreas Hammer wurde am 8. März 1975 in Biberach an der Riß geboren. Er trat im Juli 2006 bei dem Verwaltungsgericht Koblenz als Richter auf Probe in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein, wo er im September 2009 auch zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt wurde. In den Jahren 2009 bis 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgeordnet. Hieran schloss sich 2011 eine Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und von 2011 bis 2013 an das Ministerium der Justiz in Mainz an. Im Mai 2013 wurde Dr. Andreas Hammer zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/dr-michael-schild-von-spannenberg-und-dr-andreas-hammer-zu-bundesrichtern-gewaehlt-justizminister/

Volker Holly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Mainz (ab 01.12.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2017 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Mainz aufgeführt.

Klaus Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 13.01.2004, ..., 2012) - ab 06.09.1993 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz

Horst Pinkemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.07.1994 als Präsident am Verwaltungsgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.1994 als Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

24.06.2011 | Verwaltungsgericht Koblenz

Ralf Geis ab dem 1. September 2011 neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz

Justizminister Jochen Hartloff überreichte in Mainz dem künftigen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Koblenz, Ralf Geis, die Ernennungsurkunde. Ralf Geis wird zum 1. September 2011 die Nachfolge des derzeitigen Präsidenten Horst Pinkemeyer antreten.

"Ralf Geis zeichnet nicht nur juristischer Sachverstand aus, er besitzt zugleich ein enorm großes Organisationstalent gepaart mit der nötigen Entschlussfreude. Er geht die Dinge mit Elan, Tatkraft und besonderem Geschick an. Daher freue ich mich sehr, ihm die Ernennungsurkunde heute überreichen zu können. Herr Geis hat Teamgeist und die Begabung, Menschen zu motivieren. Ich wünsche ihm für sein neues Amt alles erdenklich Gute und viel Erfolg."

Lebenslauf zu Ralf Geis:

Der 47-jährige Verwaltungsrichter schloss seine Schulausbildung 1983 mit dem Abitur am Johannes-Gymnasium in Lahnstein ab. Nach dem Grundwehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Mainz, wo er auch die Erste juristische Staatsprüfung ablegte. Nach dem Referendariat und der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Koblenz 1992 trat er noch im gleichen Jahr als Verwaltungsrichter in Koblenz in den Justizdienst des Landes ein. Von 1996 bis 1999 wurde Geis als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Danach folgten Abordnungen an den Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Seit 2001 hatte er die Projektleitung für die Informationstechnologie am Oberverwaltungsgericht in Koblenz inne. Hier führte er für die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes ein neues Gerichtsorganisationssystem sowie den elektronischem Rechtsverkehr ein. Darüber hinaus ist Geis wissenschaftlich tätig, u.a. als Lehrbeauftragter an der Universität Koblenz-Landau. Er ist Mitautor des Mitarbeiter-Kommentars zum Grundgesetz. Seit 2008 ist Geis als Referent für Öffentliches Dienstrecht, Anwalts- und Notarrecht im Justizministerium tätig. 2010 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht unter Fortdauer der Abordnung an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ernannt.

http://www.mjv.rlp.de/Startseite/broker.jsp?uMen=fc750d2d-d68d-1133-e2dc-6169740b3ca1&uCon=a32603ac-5960-c031-b388-0a577fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000012&_ic_output=dcontentstartat

 

 


 

 

 

Namensänderung wird mit Volljährigkeit schwierig

Der Wunsch, den Nachnamen des leiblichen Vaters zu tragen, rechtfertigt eine Namensänderung ebenso wenig wie die Absicht, sich von einem Teil der Familie zu distanzieren. So urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Mai 2009 (Az: 5 K 279/09.KO).

Ein junger Mann hatte von Geburt an den Nachnamen seiner Mutter getragen, die verwitwet war und den Namen ihres verstorbenen Mannes trug. Der neue Partner der Mutter, mit dem sie nicht verheiratet war, war der leibliche Vater des Mannes. Als der junge Mann volljährig wurde, beabsichtigte er, seinen Namen zu ändern und den seines Vaters anzunehmen. Er argumentierte, es sei ihm nicht zuzumuten, den Namen eines ihm fremden Mannes zu tragen.

Für seinen Wunsch fand der junge Mann vor Gericht jedoch keine Zustimmung. Zwar konnten die Richter sein Anliegen, das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater deutlich zu machen, nachvollziehen. Doch grundsätzlich trage man seinen Namen ein Leben lang. Dem Familiennamen komme eine „Ordnungsfunktion“ zu. Unter seinem Namen erwerbe man zum Beispiel Abschlüsse und schließe Verträge. Bis zum 18. Lebensjahr wäre eine Namensänderung durch eine einfache Erklärung der Eltern beim Standesamt möglich gewesen. Mit der Volljährigkeit trete jedoch eine „gewisse Namensfestigkeit“ ein.

http://familienanwaelte-dav.de/namensaenderung-wird-mit-volljaehrigkeit-schwierig

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Man kann sich hier fragen, ob es den urteilenden Richter/innen nicht an psychologischer Sensibilität und Respekt vor dem nachvollziehbaren Anliegen des jungen Mann fehlt, der sich mit seinem leiblichen Vater mehr verbunden fühlt, als mit einem ihm persönlich völlig unbekannten Mann, der zufällig der Ehemann seiner Mutter war.

Womöglich deutet die von den Richter/innen postulierte "Namensfestigkeit" eher auf eine gewisse "Denkfestigkeit" der betreffenden Richter hin, eine Eigenschaft, die auch der damaligen alternden Führungsriege der DDR zugeschrieben wird.. Wohin solche "Denkfestigkeiten" führen, hat das Beispiel der DDR anschaulich gezeigt. 

 

 

 

 


zurück