Väternotruf informiert zum Thema

Zensur

Eine Zensur findet statt, in Deutschland.


 

 

 

 

Hier auf dem Altar der staatlichen Zensur in Deutschland

und speziell beim

Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)

  endet die Informationsfreiheit.

trotz Grundgesetz Artikel 5 der Internetrepublik Deutschland

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, so lange diese nicht durch staatliche Stellen verboten wird. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nicht gewährleistet. Eine Zensur findet statt.

 

Das ist nun aber nur ein frommer und damit wertloser Spruch im Grundgesetz, denn wo das Bundesverfassungsgericht nicht hinschauen will, da schaut es eben nicht hin.

 

 


 

 

 

 

Zensur bei Google

"Die IP ist für die Darstellung der Suchergebnisse uninteressant - du musst nur über google.com statt google.de suchen. Den lästigen "country redirect" (daß also Google bei Eingabe von Google.com auf Google.de umschaltet, wenn du von Deutschland aus suchst) kann man einfach übergehen, wenn man google.com/ncr eingibt (das steht für "no country redirect") statt nur google.com.

http://www.macuser.de/forum/thema/705561-Google-Suche-unzensiert-nutzen-Recht-auf-Vergessen-wird-missbraucht

 

 

 


 

 

Abteilung Agitation und Propaganda

Was in der DDR die "Abteilung Agitation und Propaganda" bestimmte, was der Bürger wissen darf und was nicht, das bestimmen heute deutsche Gerichte, z.B. mittels der Floskel

"Bei der Entscheidung waren daher insbesondere der Persönlichkeitsschutz der Verfügungsklägerin mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den in ihrem Schutzbereich eröffneten Grundrechten der Verfügungsbeklagten gegeneinander abzuwägen.  

Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung der Verfügungsklägerin ist nicht ersichtlich."

Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09

 

"Der vormundschaftliche Staat", so hieß ein Buch des SED-Kritikers Rolf Henrich. Das Buch sollte zur Pflichtlektüre und Prüfungsstoff für alle deutschen Richter gemacht werden, damit solche vormundschaflichen Floskeln wie die des Landgerichts München "Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung der Verfügungsklägerin ist nicht ersichtlich.", mit der Kritiker durch deutsche Gerichte mundtot gemacht werden sollen, endlich der Vergangenheit angehören. 

 

 

 

Wollt Ihr die totale Zensur!

De facto herrscht in Deutschland die totale Zensur. Jeder Bericht über eine natürliche Person kann mit den Mitteln des sogenannten "Bundesdatenschutz" oder des sogenannten "Persönlichkeitsrecht" unterbunden werden.

Das Bundesdatenschutzgesetz gibt auch keine klare Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen diese totale Zensur, eingeschränkt werden kann. Das müssen die Eingeborenen in Deutschland mühselig selber herausfinden. Den meisten ist diese Arbeit schlicht zu schwer, so dass sich in Deutschland kaum noch einer traut, investigativen Journalismus zu betreiben oder über bestimmte Sachlagen zu informieren, sobald damit die Nennung des Namens einer natürlichen Person verbunden ist.

 

 

Bundesdatenschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html

 

Im Bundesdatenschutzgesetz ist geregelt, nach welchen Kriterien in Deutschland Zensur ausgeübt werden darf.

Im Prinzip unterliegen alle Berichte über Personen der Zensur, denn das Bundesdatenschutzgesetz regelt, dass Grundsätzlich die Betroffenen ihr Einverständnis zu Berichten geben müssen, in denen ihr Name genannt wird.

 

 

 


 

 

    

Dieter Blumenwitz

"Endlich untersucht das Auswärtige Amt seine Verstrickungen in die Verbrechen der chilenischen Colonia Dignidad. 

...

Mehrere CSU-Politiker besuchten die Colonia Digniad in den siebziger Jahren. Dieter Blumenwitz, Juraprofessor und CSU-Mitglied, arbeitete einen Verfassungsentwurf für Pinochet aus und verteidigte die Colonia Dignidad gegen Amnesty International."

Michael Thumann in: Die Zeit, 28.04.2016

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dürfen die denn das, soll der sächsische König gefragt haben, als 1918 die Revolution auch das ehrwürdige Dresden ergriff.

Dürfen die denn das, würde es wohl am Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)

heißen, das ist eine der zahlreichen Zensurkammern, die an deutschen Gerichten eingerichtet wurden, damit die Meinungsfreiheit nicht allzu sehr ins Kraut schießt.

Doch vor Zeitschriften und Zeitungen wie "Die Zeit", der "Spiegel" und "Süddeutsche Zeit" haben solche Zensurkammern natürlich einen gewissen Respekt, nur in Zeiten der Diktatur schwindet solcher Rest von Respekt auch noch dahin und die Redakteure missliebiger Medien finden sich schnell als Insassen in solchen Lagern wieder, über die sie früher kritisch berichtet haben.

Kontrolliert werden die Zensurkammern an den Landgerichten, von den Zensurkammern an den Oberlandesgerichten, letztere wiederum werden de facto gar nicht kontrolliert, da entweder die Revision zum Bundesgerichtshof nicht erlaubt wird oder das von den Zensierten angerufene Bundesverfassungsgericht mit dem üblichen "wird nicht angenommen" im nächsten Papierkorb abgelegt werden.

So ist das mit der Meinungsfreiheit, so lange sie im Grundgesetz wenigstens noch auf Papier zu lesen ist, kann man sich damit wenigstens den Po abwischen, um das mal ganz vornehm auszudrücken. Im Zeitalter digitaler Medien geht nun auch noch diese Funktion verloren, ob haben Sie sich mal erfolgreich den Po mit einen Flachbildschirm abgewischt?

 

 

 


 

 

Fragwürdige Instrumente

Recht  

Gutachten für Familiengerichte weisen oft eklatante Mängel auf. Gesetzliche Standards fehlen. Die Regierung greift das Thema auf - aber nur halbherzig.  

Man kann der Sachverständigen für familienrechtliche Gutachten Birgit Heyer nicht vorwerfen, dass ihr der Mut zum klaren Urteil fehlte. In einem Gutachten für das Amtsgericht Pankow-Weißensee schrieb die Diplom-Psychologin über eine Mutter, die Frau habe eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur mit Defiziten in der Impulskontrolle bei bestehendem Beziehungswahn. Außerdem gebe es eine erweiterte Suizidgefahr. Das heißt, die Mutter werde möglicherweise sich und ihr Kind umbringen. Auf dieser Grundlage entschied das Gericht vorläufig, das Kind von der Mutter zu trennen.

Man kann Birgit Heyer aber vorwerfen, dass ihre Gutachten manchmal von mangelndem Sachverstand zeugen. So warnte der sozialpsychiatrische Dienst des Bezirksamts Berlin-Mitte, die Gesamteinschätzung in Heyers Analyse sei „keinesfalls nachvollziehbar“. Es gebe keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter, die gesamte Einschätzung der Eltern- Kind-Beziehung sei nicht sauber belegt.

Dem Gericht empfahlen die Experten, Beschlüsse, die auf diesem Gutachten beruhten, kritisch zu überprüfen. Die Richter beschlossen daraufhin, das Kind vorerst  der Mutter wieder zurückzugeben.

Es war nicht das einzige Mal, dass Heyer als Gerichtssachverständige auffällig wurde. ...

Melanie Amann, Ralf Neukirch  

Der Spiegel, 2015, Heft 2

http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-2.html

 

 


 

 

Es lebe die Zensur

Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)

 

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin zensierten Fassung.  

Es lebe die Zensur, nieder mit der Informationsfreiheit in Deutschland. Wählt die ZPD - Zensurpartei Deutschland "Mit uns zurück in die Vergangenheit".  

 

 

Spendenaufruf!

 

Die als Gutachterin tätige Birgit Heyer - www.vaeternotruf.de/birgit-heyer.de

Deutschland weit unrühmlich bekannt auch aus "Der Spiegel" 2015, Heft 2  

hat den Admin-C des Väternotruf vor dem Landgericht Berlin verklagt.

 

Das Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) folgte mit einstweiliger Verfügung vom 31.07.2014 und darauf bezugnehmenden Urteil vom 06.11.2014 dem Antrag der Frau Heyer und untersagte die Berichterstattung über zwei, Frau Heyer betreffende Tatsachen, die bezüglich ihrer Arbeit als Gutachterin von öffentlichen Interesse sind. Die 27. Zivilkammer behauptet dagegen, dass es keine öffentliches Interesse gäbe. Vermutlich gibt es auch kein öffentliches Interesse an der 27. Zivilkammer, dann kann man diese ja abwickeln.  

Wie kann Frau Birgit Heyer, die für verschiedene Gerichte als Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren tätig ist, in der "Öffentlichkeit unbekannt" sein, wenn der Väternotruf, der im Monat von ca. 100.00 Besuchern mit ca. 400.000 Zugriffen aufgerufen wird, bereits über die Frau mit Namen und Tätigkeitsfeld berichtet hat, mithin die Gutachterin also der "Öffentlichkeit" bekannt ist. Oder müssen nach Ansicht der 27. Zivilkammer erst alle 80 Millionen Bürger der Bundesrepublik über die Dame gelesen haben, so dass die 27. Zivilkammer ein Bekanntsein in der Öffentlichkeit bejahen würde. Was ist denn das für eine Klippschullogik, derer sich die 27. Kammer des Landgericht Berlin (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) bedient.

 

Gegen das skandalöse Urteil der 27. Zivilkammer, das eine Zensur darstellt, wird Berufung beim Kammergericht (Berlin) geführt. Falls diese abgewiesen würde, wäre dies ein schwerer Schlag gegen die Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland und eine Stärkung autoritärer staatlicher Tendenzen in Deutschland.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unmittelbar den Gedanken der Demokratie. Mit einer "Nichtspende" unterstützen Sie unmittelbar den autoritären Staat, über den Sie sich dann hinterher beschweren, obwohl Sie ihn mit Ihrem Nichtstun selbst mit erzeugt haben.  

Wir bitten Sie daher um eine Spende zugunsten des von Frau Heyer beklagten Admin-C des Väternotrufs, mit der die Abwehr der Klage der Frau Birgit Heyer am Landgericht Berlin / Kammergericht finanziert werden kann.  

Falls die Summe aller Spenden höher sein sollte, als die in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung anfallenden Kosten, fließen  die überschüssigen Beträge in eine Fonds für zukünftige den Väternotruf betreffende Rechtsauseinandersetzungen.  

Zeigen Sie mit Ihrer Spende Solidarität, gegen die Unterdrückung der Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland.  

Ihre Spende in Höhe von 5 €, 10 €, 20 €, 50 €, 100 € oder mehr bitte an:

 

Peter Döring  

Bankverbindung  

BIC: BEVODEBB  

IBAN: DE35100900002286933001  

Verwendungszweck: Birgit Heyer ./. Peter Döring

   

 

Vielen Dank

Das Team vom Väternotruf

www.vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit am Landgericht Berlin

Am 06.11.2014 fand um 12 Uhr ein öffentlicher Gerichtstermin am Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 statt (Altbau I/143) - Geschäftszeichen 27 O 368/14 - in dem es u.a. darum ging, ob die als Gutachterin tätige Frau Birgit Heyer Tatsachenvorträge auf der Domain www.vaeternotruf.de unterbinden darf oder nicht. Vorsitzender Richter war Richter Mauck - Zivilkammer 27. 

Auf Antrag von Birgit Heyer untersagte die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit Urteil vom 06.11.2014 die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information.

Eine Zensur findet nicht statt, so heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wer`s glaubt wird selig, wird am Landgericht Berlin eines besseren belehrt oder kommt in die Gummizelle.

Zum Glück darf "Der Spiegel" derzeit noch unzensiert über Frau Birgit Heyer berichten: "Fragwürdige Instrumente " - Der Spiegel, 2015, Heft 2 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-2.html. Womöglich wird die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin aber auch den Bericht des Spiegels mit der absurden Begründung verbieten: "Die Antragsstellerin ist in der Öffentlichkeit unbekannt und übt kein öffentliches Amt aus", grad so, als wenn jemand, über den im Spiegel berichtet wird, der Öffentlichkeit unbekannt wäre. Zudem übt Frau Heyer sehr wohl ein öffentliches Amt aus, denn durch das Gericht als Sachverständige berufene Personen sind Hilfkräfte des Gerichtes und damit natürlich im öffentlichen Amt, es sei denn man privatisiert die Gerichte, da könnte man bei der Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin vielleicht als erstes anfangen und diese als deutschen Exportschlager nach China exportieren, auf dass sie die dortige Zensurpraxis auf wohltuende Weise flankiert.

 

Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)  

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin zensierten Fassung

 

 

 

Zivilkammer 27  

Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de.  Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

 

 

 

Birgit Ute Heyer

Diplom-Psychologin

Kaiserdamm 100

14057 Berlin

Internet: http://www.praxisheyer.de

Internet: http://www.birgitheyer.de - 2013 abgeschaltet

früher: 35578 Wetzlar

früher: 35578 Wetzlar, nur 20 Kilometer von Linden entfernt - http://de.wikipedia.org/wiki/Linden_%28Hessen%29

Lehramtsstudium an der Technischen Universität Berlin (1. Staatsexamen) und Diplomstudiengang der Psychologie an der Freien Universität Berlin.

Frau Heyer trug von sich vor:

"Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

Nun muss man allerdings wissen, dass das Institut für Gestalttherapie Berlin keine Psychotherapeuten ausbildet, sondern "Gestalttherapeuten". Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, eine missbräuchliche Benutzung dieser Berufsbezeichnung kann strafrechtlich verfolgt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Frau Heyer hat zwischenzeitlich den geschützten Begriff "Psychotherapeutin" auf ihrer Webseite durch den Begriff "Therapeutin" ausgetauscht (Stand vom 05.11.2014). 

Beauftragung der Frau Heyer am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Helmstedt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Wernigerode

(ab , ..., 2010, ..., 2014)

Die Diplom-Psychologin Birgit Heyer wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

Heyer-Betroffene Väter können sich an den Berliner Fachanwalt für Familienrecht Dirk Maschke - http://dirkmaschke.de - wenden, der mit der Vertretung von Heyer-Betroffenen vertraut ist.

 

Erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Birgit Ute Heyer am Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - Beschluss vom 09.01.2013. Voristanz Amtsgericht Goslar.

Frau Heyer ist möglicherweise tätig in Praxisgemeinschaft mit Herrn Diplom-Psychologen Fründt (der beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter referierte. Namensgleichheit mit: Dagmar Colberg-Fründt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig / 2. Senat für Familiensachen (ab 19.05.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.09.192 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 30.12.1985 als Richterin am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt.

 

Pendelmodell

Die beste Umgangsform?!

19. Februar 2010 um 17 Uhr

Fachleute und Eltern können im Rahmen eines runden Tisches Erfahrungen über diese Umgangsform austauschen:

Was erfordert das Pendelmodell von den Eltern? Wie wirkt sich ein solches Modell auf den Unterhalt aus? Entspricht es dem Wohle der Kinder, eine Woche hier und eine Woche dort zu verbringen? In welchen Fällen ist das Pendelmodell ungeeignet?

Als „Fachleute“ kommen:

Herr Vitt (Fachanwalt für Familienrecht und Mediator)

Herr Fründt (Psychologe)

Frau Kaiser Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg/Wilmersdorf

Mit Kinderbetreuung

Ein Imbiss wird gereicht

Anmeldungen bis zum 12.02.2010 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.

Seelingstraße 13 14059 Berlin Tel.: 851 51 20 vamv-berlin@t-online.de

 

 

Erst der Fischer von Tempelhof-Kreuzberg, dann der Luther von Schöneberg. Entfremdung, Entfremdung, Entfremdung und keine Ende in Sicht.

Anfrage an den Sender Jerewan: 

Wie ist es eigentlich mit den Fällen, wo eine für Familiengerichte als Gutachterin tätige Diplom-Psychologin gleichzeitig Mutter ist und mit dem Vater des gemeinsamen Kindes über das Umgangsrecht und den Auskunftsanspruch nach 1686 BGB streitet und die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts der Mutter auferlegt, dem Vater halbjährlich Auskunft über den Entwicklungsstand der Tochter durch einen schriftlichen Entwicklungsstand zu geben, sowie der Mutter die Kosten des Verfahrens bei einem Verfahrenswert von 3.000 € auferlegt? 

Man könnte meinen, dies wäre so ähnlich, als wenn der Bundesverkehrsminister mit einem Fahrrad ohne Lenker und mit kaputten Schlauch durch die Straßen fährt.

Oder was meinen Sie?

Anton

10.06.2013

Ihre Meinung zum Thema senden Sie bitte an: info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

24. Zivilkammer - 324 O 80/13

VRi’inLG Käfer - (Vorsitzende/r), Ri‘inLG Mittler, (stellv. Vorsitzende), RiLG Dr. Link, Ri‘inLG Dr. Gronau (zu ½), RiLG Dr. Linke (GVP 15.10.2013)

"Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes." - https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rk20160629_1bvr348714.html

 

Wozu nach Nordkorea oder in die Türkei fahren, sieh, das Schlechte liegt so nah.

 

 

 


 

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 167/2016

Bundesgerichtshof gestattet Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung

Urteil vom 27. September 2016 – VI ZR 310/14

Der Kläger, ehemaliger Regierender Bürgermeister der Stadt Berlin, wendet sich gegen die
Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der von der Beklagten verlegten "BILD"-
Zeitung unter der Überschrift "Vor der Misstrauensabstimmung ging´s in die Paris-Bar ...". Die
Bilder zeigen den Kläger beim Besuch dieses Restaurants, einem bekannten Prominenten-Treff in
Berlin, ferner einen Freund, den ""Bread & Butter"-Chef", und dessen Frau am Vorabend der
Misstrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus von Berlin. Diese war wegen des in die Kritik
geratenen Managements beim Bau des neuen Berliner Flughafens (BER) beantragt worden. Im
Bildtext heißt es unter anderem: "Der Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im
Parlament ersichtlich entspannt ... und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar (Kantstraße)".
Die Bilder sind eingeschoben in einen Artikel über die politische Vita des Klägers mit der
Überschrift "Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten", in dem über die Amtsjahre des Klägers
und seinen "Absturz in 11,5 Jahren" berichtet wird.
Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der genannten Bilder
stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten
zurückgewiesen. Auf die Revision der Beklagten hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
nunmehr die Klage abgewiesen.
Im Streitfall waren die veröffentlichten Fotos dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1
KunstUrhG) zuzuordnen und durften von der Beklagten deshalb auch ohne Einwilligung des
Klägers (§ 22 KunstUrhG) verbreitet werden, da berechtigte Interessen des Abgebildeten damit
nicht verletzt wurden. Das Berufungsgericht hatte bei der Beurteilung des Zeitgeschehens den
Kontext der beanstandeten Bildberichterstattung nicht hinreichend berücksichtigt und deshalb
rechtsfehlerhaft dem Persönlichkeitsrecht des Klägers den Vorrang vor der durch Art. 5 Abs. 1 GG
geschützten Pressefreiheit eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über
ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner
Abgeordnetenhaus) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den
davon betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer für sich genommen privaten
Situation zeigen, durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein. Die Bilder
zeigten, wie der - von ihm unbeanstandet - als "Partybürgermeister" beschriebene Kläger in der
Öffentlichkeit am Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung
umging und zwar - wie im Kontext beschrieben - entspannt "bei einem Drink" in der Paris-Bar.
Durch die beanstandete Bildberichterstattung wurden auch keine berechtigten Interessen des
abgebildeten Klägers im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG verletzt. Sie zeigte den Kläger in einer eher
unverfänglichen Situation beim Abendessen in einem bekannten, von prominenten Personen
besuchten Restaurant. Er konnte unter diesen Umständen - gerade am Vorabend der
Misstrauensabstimmung - nicht damit rechnen, den Blicken der Öffentlichkeit und der Presse
entzogen zu sein.
§ 22 Satz 1 KunstUrhG lautet:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt
werden.

§ 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG lautet:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte.

§ 23 Absatz 2 KunstUrhG lautet:
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein
berechtigtes Interesse des Abgebildeten ...verletzt wird.

Vorinstanzen:
LG Berlin – Urteil vom 27. August 2013 – 27 O 180/13
Kammergericht Berlin - Beschluss vom 7. Juli 2014 – 10 U 143/13
Karlsruhe, den 27. September 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=904ae75b91c1cabdc06f944291db3da7&anz=1&pos=0&nr=76056&linked=pm&Blank=1

 

 

Ohrfeige vom Bundesgerichtshof für die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin

Diese Ohrfeige hat sich die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin - vom Väternotruf auch Zensurkammer am Landgericht Berlin genannt - redlich verdient. Dank an den Bundesgerichtshof für die erteilte Lektion.

Mehr zum Thema Zensurkammer am Landgericht Berlin finden Sie hier: 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 - Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister

 

 

 


 

 

Das Wort verbieten

"Ein Richter, der Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten. ... Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position."

19.05.2016: - http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal.

 

Jens Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Dresden (ab 01.01.1997, ..., 2016) - 19.05.2016: "Ein Richter, der Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten. ... Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position." - http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal.

01.06.2016: Mitglied im AFD - Landesschiedsgericht Sachsen - http://web.afdsachsen.de/index.php?ct=schiedsgericht. Da verwundert man sich bei der "Zeit" über durch richterliche Zensur, dabei hätte schon ein Blick auf die Vorgänge am Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) - Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin zensierten Fassung - gereicht, zu sehen, dass Zensur in Deutschland üblich ist, auch wenn die Zensoren nicht unbedingt der AfD angehören müssen.  

 

 

 

Oettinger bleibt cool

Oettinger bleibt cool. Gut geschlagen hat sich Günther Oettinger im EU- Parlament, wo ihn die EU-Abgeordneten zu seinem künftigen Job als ...

"Wer in der Politik ist, muss sich an seinen Erfolgen und Mißerfolgen lebenslang messen lassen." Das gelte auch für ihn. ...

Südkurier, 04.10.2014

http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/meinung/Oettinger-bleibt-cool;art992910,7297830

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bravo Herr Oettinger! Das nennt man auch Mut zur Freiheit.  Das sollte sich der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin mit den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit einem Edding dick hinter die Ohren schreiben. Schließlich möchten wir ja nicht in einem Land leben, wo das öffentliche Nachdenken unter Strafe gestellt ist.

 

 


 

 

 

Schallende Ohrfeige für das Jugendamt (Bundesstadt Bonn) Pressefreiheit

Die Bundesstadt Bonn hat vor einigen Wochen einen Beschluss des Landgerichts Bonn erwirkt, wegen der vermeintlichen Verbreitung unterschiedlicher kritischer Äußerungen unseres jetzigen Mandanten. Über die Streitigkeiten unseres Mandanten berichteten bereits zahlreiche Medien, so etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der General Anzeiger, der Fernsehsender ARD mit dem Format „Report Mainz“. Die Stadt Bonn versuchte zu verhindern, dass unser Mandant der Presse Informationen und kritische Kommentare über das Jugendamt Bonn zukommen lässt. Das Landgericht Bonn folgte der Auffassung der Bundesstadt Bonn zunächst und erließ den begehrten Unterlassungsantrag, der unserem Mandanten unter Androhung von einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR untersagte, die Informationen und Kritik Dritten zukommen zu lassen.

Infolgedessen wandte sich der Betroffene an die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten legten wir gegen die Verfügung, die wohl darauf abzielt, unseren kritischen Mandanten „mundtot“ zu machen, Widerspruch ein. In der heutigen Verhandlung gab es eine schallende Ohrfeige für die Bundesstadt Bonn, die ohne vorherige Abmahnung unseren Mandanten unmittelbar vor Gericht zerrte. Im Verlauf der emotionalen mündlichen Verhandlung des heutigen Tages, setzten wir unsere Rechtsauffassung durch. Wohl um ein negatives Urteil zu vermeiden, nahm die Bundestadt Bonn Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und entging so einem Urteil.

Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)

10.07.2015

http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/schallende-ohrfeige-fuer-das-jugendamt-bundesstadt-bonn-pressefreiheit

 

 


 

 

 

Jürgen Grässlin  

Jürgen Grässlin (* 18. September 1957 in Lörrach) ist ein deutscher Pädagoge, Publizist und pazifistischer Friedensaktivist.[1]  

Er gilt seit den 1990er Jahren als profiliertester deutscher Rüstungsgegner und veröffentlichte zahlreiche Sachbücher zur Automobil- und Rüstungsindustrie sowie zur Bundeswehr. Er ist Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und anderer rüstungskritischer Organisationen.

...  

DaimlerChrysler versuchte erfolglos, auf das Erscheinen von Grässlins Buch „Das Daimler-Desaster“ (2005) Einfluss zu nehmen. Das Werk erreichte im Frühjahr 2006 den ersten Platz der deutschen Bestsellerlisten für Wirtschaftssachbücher.

 

Schrempp und Daimler verklagten 2006 Grässlin auf Unterlassung, da dieser Zetsche mit Rüstungsgeschäften auf dem grauen Markt in Verbindung gebracht hatte. Die Klage wurde letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof abgewiesen.[10] Im Dezember 2006 erstattete Grässlin seinerseits Strafanzeige gegen Schrempps Nachfolger Dieter Zetsche und andere Daimler-Manager wegen des Verdachts der Falschaussage. Aufgrund der Anzeige wurde gegen einen der Beschuldigten Anklage erhoben,[11] die in zweiter Instanz mit einem Freispruch endete.[12]  

...  

http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Gr%C3%A4sslin

 

http://www.juergengraesslin.com/

 

 

 

Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.

BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 - OLG Hamburg

LG Hamburg

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=49645&pos=25&anz=535

 

 

 


 

 

 

Zensurattacke im Amtsgerichtbezirk Teckenlburg erfolgreich abgewehrt.

 

Amtsgericht Tecklenburg

Herr .... - ... im "Kinderkleinstheim Bekker" - Inhaberin Theda Bekker - in Lengerich - beantragt über die ihn vertretende Rechtsanwältin Shirin Wüste: 

"... den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, auf der Interndomain "http://vaeternotruf.de/jugendamt-steinfurt.htm" oder auf sonstigen Internetdomains personenbezogene Daten über den Kläger wie seinen Namen, seine Anschrift oder die Tatsache, dass und mit wem er verheiratet ist zu verbreiten oder verbreiten zu lassen; ..."

Siehe hierzu auch

Landgericht Münster - 05 T 126/14 (Amtsgericht Tecklenburg 5 C 46/14) - Beschluss vom 11.03.2014: In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des Herrn C. B. gegen Gerald Emmermann.

http://www.väterwiderstand.de/dokumente/2014-03-11_Beschwerdebeschluss1.pdf

http://väterwiderstand.de/index.php?option=com_content&view=article&id=197:in-sachen-qvaeternotrufq&catid=17:termine&Itemid=49

Sieht auf dem Foto eigentlich ganz nett aus, die Rechtsanwältin Wüste.

http://www.dr.lichtenberg-schallenberg.de/shirin_wueste.html

Da möchte man zu ihrem Gunsten am liebsten meinen, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichthof oder am Landgericht Tübingen werden falsche Urteile gesprochen und der von ihr vertretende Herr .... wäre mit seinem Wunsch auf Unsichtbarkeit im Internet auf der richtigen Spur. Doch die Rechtsprechung sieht das zum Glück wohl anders:

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48601&pos=92&anz=247

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48373&linked=pm&Blank=1

LG Tübingen · Urteil vom 18. Juli 2012 · Az. 7 O 525/10

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch biografische Angaben im Wikipedia-Eintrag

http://openjur.de/u/582363.html

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -

"... Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html

 

 


 

 

 

Väternotruf von Zensur bedroht!

13.02.2014 um 10 Uhr im Amtsgericht Tecklenburg - Sitzungssaal 21 - 13 C 375/13.

Herr B. - Angestellter im "Kinderkleinstheim Bekker" - Inhaberin Theda Bekker - in Lengerich - beantragt über die ihn vertretende Rechtsanwältin Shirin Wüste: 

"... den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, auf der Interndomain "http://vaeternotruf.de/jugendamt-steinfurt.htm" oder auf sonstigen Internetdomains personenbezogene Daten über den Kläger wie seinen Namen, seine Anschrift oder die Tatsache, dass und mit wem er verheiratet ist zu verbreiten oder verbreiten zu lassen; ..."

Sieht auf dem Foto eigentlich ganz nett aus, die Rechtsanwältin Wüste.

http://www.dr.lichtenberg-schallenberg.de/shirin_wueste.html

Da möchte man zu ihrem Gunsten am liebsten meinen, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichthof oder am Landgericht Tübingen werden falsche Urteile gesprochen und der von ihr vertretende Herr B wäre mit seinem Wunsch auf Unsichtbarkeit im Internet auf der richtigen Spur. Doch die Rechtsprechung sieht das zum Glück wohl anders:

 

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48601&pos=92&anz=247

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48373&linked=pm&Blank=1

 

LG Tübingen · Urteil vom 18. Juli 2012 · Az. 7 O 525/10

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch biografische Angaben im Wikipedia-Eintrag

http://openjur.de/u/582363.html

 

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -

"... Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html

 

 

 

 


 

 

 

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;

Johann Wolfgang Goethe

 

 

Informationen zum "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" und dessen Aktivitäten der Zensur im Internet können Sie hier aufrufen.

 

 

 


 

 

 

Piratenpartei Deutschland

Engagiere dich gegen Überwachung und für die Freiheit des Wissens!

http://web.piratenpartei.de

 

 

 

Google unzensiert: Keine Lust auf Bevormundungen? Wollen Sie in Google die Suchergebnisse sehen, die nicht durch deutsche Gerichtsbarkeit 'bereinigt' wurden, dann wählen Sie www.google.com/webhp

 

 


 

 

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

 

Eine Zensur findet nicht statt

Eine Zensur findet nicht statt - ein schöner Vorsatz, der aber in der Praxis staatlichen Handelns, so etwa beim "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" einer Behörde, die sich dem Namen nach dem Datenschutz und der Informationsfreiheit verschrieben hat, aber bei der man gelegentlich den Eindruck bekommen kann, es handle sich um eine eine Zensurbehörde, nicht immer eingehalten wird. 

 

 


 

 

 

 

Urheberrecht als Krücke für Zensur

 

Landkreis Gießen ./. Andrea Jacob

- wegen Urheberrecht -

Landgericht Frankfurt am Main - 2-03 O 151/13 - 

Güteverhandlung am 07.11.2013

 

Dr. Frowin Kurth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.08.2001, ..., 2013)

 

 

Will der Landkreis Gießen Frau Andrea Jacob mit der erbärmliche Krücke des Urheberrechtes mundtot machen?

Väternotruf berichtet über den Ausgang des Verfahrens. 

 

 

 


 

 

Erich Steidtmann

Ein ehemaliger SS-Offizier will das Buch seiner einstigen Geliebten zensieren lassen. Die Autorin charakterisiert darin einen SS-Mann Eike, der sich gegenüber Juden und Polen menschlich verhalten habe und deshalb sogar verhaftet und verurteilt worden sei. Erich Steidtmann, der 1943 im Warschauer Ghetto und in Hamburg agierte, meint sich in Eike zu erkennen. Er fühlt sich in seiner Ehre als "Polizei-Berufsoffizier" verletzt. Seit Februar 2007 geht er gerichtlich gegen die Autobiographie vor. SZ, 17.12.2007, S. 6 – urbanAktueller Katalog des Dingsda-Verlages Querfurt

Das Landgericht Leipzig stellte keine Ehrverletzung fest. Die 93 Jahre alte Autorin Lisl Urban muss in ihrer Autobiographie die beanstandeten Passagen nicht streichen. Das Landgericht Leipzig wies am 18.12.2007 die Klage des 92 Jahre alten damaligen Geliebten zurück. Sie zeichnet im Buch sogar ein positives Bild ihres einstigen Liebhabers.

Vielleicht war es genau dies, was den Kläger verwirrte und störte?

http://www.cras-legam.de/HHZ05AB.htm

 

 

 


 

 

Zeitungs-Zensur: Schüler verklagt den Freistaat

Denklingen - Ein Zwölfjähriger zeigt Bayern, was Pressefreiheit heißt. Die Rektorin hatte die Verteilung seiner Schülerzeitung verboten. Stephan klagte dagegen und bekam Recht.

Stephan Albrecht aus Denklingen (Kreis Landsberg) ist zwölf Jahre alt, liest gerne Die drei Fragezeichen“, und hat sich vor ein paar Tagen juristisch gegen den Freistaat Bayern durchgesetzt. Beim Verwaltungsgericht in München boxte der Zwölfjährige seine Schülerzeitung Bazillus“ durch. Deren Verteilung nämlich hatte die Schulleiterin des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg, Oberstudiendirektorin Ursula Triller, zuvor verboten.

...

08.12.2011

http://www.merkur-online.de/lokales/lechrain/zeitungs-zensur-schueler-verklagt-freistaat-1521671.html

 

 

 


 

 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit am Landgericht München

35. Zivilkammer

Dr. Thomas Hense (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2009: Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09 - Daumenschrauben für die Informationsfreiheit durch die 35. Zivilkammer.

Dr. Melanie Seuß Pizzoni (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab 01.02.1997, ..., 2011) - 2009: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09 - Daumenschrauben für die Informationsfreiheit durch die 35. Zivilkammer.

Gregor Leister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. 2009: Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09 - Daumenschrauben für die Informationsfreiheit durch die 35. Zivilkammer.

 

 

Namensnennung einer Jugendamtsmitarbeiterin durch Landgericht München I unterbunden

"...

Bei der Entscheidung waren daher insbesondere der Persönlichkeitsschutz der Verfügungsklägerin mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den in ihrem Schutzbereich eröffneten Grundrechten der Verfügungsbeklagten gegeneinander abzuwägen.

Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung der Verfügungsklägerin ist nicht ersichtlich. ..."

Landgericht München I - 19.11.2009: 35 O 9639/09.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wieder einmal eine Einschränkung der Informationsfreiheit in Deutschland, diesmal durch eine Zivilkammer am Landgericht München I. Als Begründung muss das angeblich fehlende öffentlichen Interesse herhalten. Das erinnert einen an die DDR. Da bestimmte die SED-Führung, was das öffentliche Interesse sei, was der Bürger wissen sollen und was nicht. Heute gibt es die SED nicht mehr, die entstandene Lücke für staatliche Ordnungsphantasien schließen deutsche Gerichte.

Doch nicht alles was drei Richtern "nicht ersichtlich" erscheint, ist auch "nicht ersichtlich". Manchmal liegt es auch nur an der aufgesetzten Brille, dass man nicht sieht, was andere sehen können.

Das "öffentliche Interesse" ermittelt man nun mal nicht durch eine subjektive Entscheidung durch drei Richter, sondern dadurch, dass man in der konkreten Frage eine repräsentative Umfrage unter der "Öffentlichkeit" macht, also die Leute vor dem Gerichtssaal befragt. Dazu dürfte eine repräsentativ ausgelegte Stichprobe von 1.000 Leute sicherlich ausreichen. Man frage einen Soziologen.

Das nennt man auch von der Behauptung zum Beweis. Sicher im Einzelfall ein etwas mühsamer Weg, aber immerhin in dieser Frage besser als aus sich selbst schöpfende Urteile am Landgericht München I und dem selbstgefälligen und vormundschaftlichen Anspruch das richtige gefunden zu haben.

 

 

 


 

 

 

Gerichte erlauben umstrittene RTL-Sendung

Mittwoch, 03. Juni 2009 16.54 Uhr

Köln/Hannover (dpa/lnw) - Der Kölner Privatsender RTL hat im Streit um seine Sendung «Erwachsen auf Probe» vor Gericht zwei Siege errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte eine Verbotsklage am Mittwochvormittag ab, am Nachmittag auch das Verwaltungsgericht Hannover. Somit war der Weg für den Start der Reihe am Mittwochabend (20.15 Uhr) frei.

Das deutsche Familiennetzwerk, ein bundesweiter Verbund aus knapp 100 Organisationen, hatte gefordert, das Kölner Jugendamt müsse die Sendung verbieten. Doch das Kölner Gericht urteilte, dass das Jugendamt mit der Sache nichts zu tun habe, zumal die ganze Reihe schon abgedreht sei. Zuständig seien die Landesmedienanstalten.

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung des RTL-Formats zu untersagen. Das Gericht sah die Rechte der Kläger jedoch als nicht verletzt an, da sie weder an der TV-Produktion beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind.

Darüber hinaus bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die NLM ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde, begründeten die Richter. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich (AZ: 7 B 2222/09).

Eine RTL-Sprecherin sagte in Köln, sie begrüße die Entscheidung der Gerichte. «Erwachsen auf Probe» sei ein Eignungstest für Jugendliche mit Kinderwunsch. Es gehe darum, Familienkompetenz zu erlernen und Verantwortung für Kinder, den Partner und sich selbst zu übernehmen.

Zahlreiche Verbände und Politiker haben die Sendung dagegen scharf kritisiert. So wandten sich Ende vergangener Woche 60 Organisationen und Verbände - unter ihnen Pro Familia, die SOS-Kinderdörfer, der Deutsche Lehrerverband, der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Hausfrauenbund - gegen RTL.

Auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kritisierte den Privatsender aus Köln und sprach sich für einen Stopp der Reihe aus. «Man fragt sich die ganze Zeit: Was ist mit den Kindern? Wo bleiben deren Rechte?», sagte sie dem «Spiegel».

[Verwaltungsgericht]: Appellhofplatz, Köln

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03067/index.php

 

 

 


 

 

Gericht erlaubt umstrittene RTL-Doku-Soap

3. Juni 2009, 11:57 Uhr

Die RTL Sendung "Erwachsene auf Probe" darf ausgestrahlt werden. Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt am . Die Sendung steht stark in der Kritik, das Jugendamt Köln hatte versucht die Ausstrahlung untersagen zulassen. Ein Argument war, dass die Sendung gegen die Menschenwürde verstoßen soll.

Sind Deutschlands Teenager wirklich reif für eigene Kinder? Dr. Katja Kessler beobachtet die Paare.

Foto: RTL

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap „Erwachsen auf Probe“ am Mittwoch abgelehnt. In einem Eilverfahren hatte das Gericht über den Antrag des Deutschen Familiennetzwerks beraten, das durch das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung untersagen lassen wollte, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt „unter keinem Gesichtspunkt“ dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung von „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen, teilte das Gericht mit. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk liegen danach allein bei den Landesmedienanstalten.

Die Landesmedienanstalten hatten bereits im Vorfeld Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot zurückgewiesen. Ein Ausstrahlungsverbot sei mit der Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren und würde Zensur bedeuten.

In den sieben Folgen des bereits im vergangenen Herbst abgedrehten Formats wurden ab Mittwoch (20.15 Uhr) vier Teenager-Paare mit Kinderwunsch dabei beobachtet, wie sie den Umgang mit Kindern in verschiedenen Altersstufen bewerkstelligen. Bereits seit Wochen protestieren Verbände und Politiker gegen das Format und fordern, die Sendung nicht auszustrahlen. ddp

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1038011/Gericht-erlaubt-umstrittene-RTL-Doku-Soap.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Verwaltungsgericht Köln hat die RTL-Sendung nicht erlaubt, sondern nur darauf hingewiesen, dass nicht das Jugendamt der Stadt Köln, sondern die Landesmedienanstalt für eine eventuelle Zensur zuständig wäre. Logischerweise muss man sich also als Gegner der RTL-Sendung an die Landesmedienanstalt wenden und wenn die keine Zensur ausüben will, überlegen welcher Rechtsweg der geeignete ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist augenscheinlich aber nicht zuständig. Doch wozu gibt es teuer bezahlte Jugendamtsleiter bei der Stadt Köln, die die passende Zuständigkeit sicher noch herausfinden können, bevor die RTL-Sendung zu Ende ist.

Im übrigen, eine Zensur findet nicht statt, so steht es im Grundgesetz, in dem auch andere Nettigkeiten drin stehen, wie z.B. Männer und Frauen wären gleichberechtigt, was allerdings das Bundesverfassungsgericht nicht daran hindert, Frauen mehr Rechte einzuräumen als Männern, so etwa bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter - siehe hierzu:  Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihrer Kinder nach §1626a BGB

Immerhin, beim Verwaltungsgericht Köln nimmt man, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz noch ernst, das Jugendamt der Stadt Köln wird sich etwas anderes ausdenken müssen, um Einfluss auf die Ausstrahlung der RTL-Serie zu nehmen.

 

 


 

 

 

Montag, 14. Januar 2008 14:05

An: papa-liste

Betreff: [papa-info] PRÜFSTEIN E.V.

 

Hallo,

wer weiß, was mit der Initiative bzw. web-site von Prüfstein e.V. los ist.

7. Pruefstein e.V.

Verein für Betroffene von psychologischen Gutachten, Jugendämtern und Familiengerichten in Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

www.pruefstein-ev.de/

gefunden bei: ( Ask )

[ Öffne Anonym | Öffne in Fenster | Öffne Archiv ]

 

Nach Aufruf der web-site erhält man folgendes Ergebnis:

 

ZUGRIFF NICHT ERLAUBT

Die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden.

 

 

 


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