Zentrale Stelle


 

 

 

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen

zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Schorndorfer Str. 58

71638 Ludwigsburg 

 

Telefon: 07141 / 186201

Fax: 07141 / 186217

 

E-Mail: poststelle@zst.justiz.bwl.de

Internet: www.zentralestelle.de

 

 

Zur Bewältigung ihrer Aufgabe sind der Zentralen Stelle Staatsanwälte und Richter zugewiesen, die mit ihrer Zustimmung aus den Bundesländern hierher abgeordnet werden. Insgesamt verfügt die Zentrale Stelle derzeit neben dem Behördenleiter über sechs ermittelnde Beamte bei insgesamt 19 Bediensteten. Zur Zeit der größten Arbeitsbelastung zwischen 1967 und 1971, als jeweils gleichzeitig mehr als 600 Vorermittlungsverfahren zu bearbeiten waren, betrug der Personalbestand der Zentralen Stelle 121 Mitarbeiter, davon 49 Staatsanwälte und Richter.

 

Behördenleiter der Zentralen Stelle:

 

 

 

Nicht mehr bei der Zentralen Stelle tätig: 

Jens Rommel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 04.03.2024, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2014: stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 26.10.2015: Behördenleiter der  Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite/Einrichtung/Gruendung+und+Zustaendigkeit. "Jens Rommel (* 13. September 1972 in Ellwangen) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit März 2024 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er von Februar 2020 bis März 2024 Richter am Bundesgerichtshof. Rommel wuchs in Ravensburg auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Augsburg. Er trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen als Amtsrichter in Biberach und Riedlingen wurde er Staatsanwalt in Ravensburg. In den folgenden Jahren war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg tätig und in dieser Funktion unter anderem von Mai 2010 bis Januar 2013 Ressortbeobachter bei der Europäischen Union. Danach war er Oberstaatsanwalt in Ravensburg und dort zunächst Abteilungsleiter und schließlich Stellvertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.[1][2] Im Februar 2020 wurde Rommel zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt.[3][4] Dort gehörte er seither dem 4. Strafsenat an. Rommel wurde Anfang Januar 2024 durch den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen.[5] Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag am 10. Januar 2024 zu;[6] der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 2. Februar 2024.[7] Die Ernennung als Nachfolger von Peter Frank erfolgte am 4. März 2024.[8] Jens Rommel ist eigenem Wissen zufolge mit dem Generalfeldmarschall Erwin Rommel „weder verwandt noch verschwägert“.[9] Rommel ist Mitglied der FDP.[10" - https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Rommel

Curt Martin Becker[1] (* 19. Juni 1936 in Naumburg (Saale); † 22. Mai 2018 ebenda) war ein deutscher Politiker (CDU). Er war von 1990 bis 2006 Abgeordneter im Landtag von Sachsen-Anhalt, seit 1990 Bürgermeister der Stadt Naumburg (1994–2001 als Oberbürgermeister) sowie von 2002 bis 2006 Justizminister von Sachsen-Anhalt. Curt Becker besuchte die Landesschule Pforta.[2] Nach Abitur und Jurastudium in Kiel und Tübingen (1965 Assessorexamen) arbeitete Becker von 1965 bis 1967 als Gerichtsassessor in Baden-Württemberg. Von 1967 bis 1972 war er Staatsanwalt bei der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. Danach wechselte er ins Sozialministerium Baden-Württemberg, war dort zuletzt als Ministerialrat zuständig für Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten. Von 1982 bis 1990 war Curt Becker Verbandsdirektor des kommunalen Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern. Becker war evangelisch, verheiratet und hatte zwei Kinder. Er starb im Mai 2018 im Alter von 81 Jahren.[3]. Politische Karriere. Becker trat 1967 in die CDU ein. Er war von 1973 bis 1982 Mitglied des Kreistages Ludwigsburg und von 1987 bis 1990 CDU-Stadtverbandsvorsitzender von Ludwigsburg. Nach der Friedlichen Revolution in der DDR 1989 kehrte Curt Becker aus Baden-Württemberg zurück in seine Heimat Sachsen-Anhalt. Er wurde 1990 zum Bürgermeister der Stadt Naumburg gewählt. Dieses Amt übte er (ab 1994 als Oberbürgermeister) bis 2001 aus. Von der 1. Legislaturperiode (1990–1994) bis zur 4. Legislaturperiode (2002–2006) war er Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt.[4] Von Mai 2002 bis Mai 2006 war Curt Becker in der CDU/FDP-Landesregierung Justizminister (Kabinett Böhmer I).[5] - https://de.wikipedia.org/wiki/Curt_Becker_(Politiker,_1936). curt Becker ist uuu sehen in dem Film "Die Aufseherin – Der Fall Johanna Langefeld. 2019. Dokumentarfilm, Regie: Wladek Jurkow und Gerburg Rohde-Dahl." - https://de.wikipedia.org/wiki/Johanna_Langefeld

Kurt Schrimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 08.07.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.11.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.07.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Ab 2000 Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Stelle

 

 

 

 


 

 

Nationalsozialistische Massenverbrechen

Auskünfte zu Ermittlungsverfahren, die bei der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen geführt werden, werden vom Leiter der Zentralstelle erteilt. Wenden Sie sich hierfür an

den Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen

für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen

Staatsanwalt als Gruppenleiter Andreas Brendel

Telefonnummer: 0231 926-26008

Telefaxnummer: 0231 926-26091

Mobiltelefonnummer: 0173-7135456.

 

 

Andreas Brendel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.12.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgeführt. 2011: Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen.

Warum eigentlich nur für Massenverbrechen, was ist denn mit den "kleinen" NS-Verbrechen, wo mal so ein NS-Richter oder NS-Staatsanwalt den einen oder anderen Angeklagten der Todesstrafe zuführte und zur Belohnung dafür in der neugegründeten BRD gleich wieder als Richter oder Staatsanwalt weiterarbeiten durfte.  

 

 


 

 

 

 

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, im Allgemeinen Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen, im Behördenverkehr auch (Ludwigsburger) Zentrale Stelle genannt, trägt Informationen für staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammen, treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran und bündelt sie.

...

Bei der Ludwigsburger Zentralen Stelle arbeiteten zeitweilig bis zu 121 Beschäftigte, darunter 49 Staatsanwälte und Richter. Der erste Behördenleiter Erwin Schüle, "eine schillernde Persönlichkeit",[5] arbeitete zunächst erfolgreich. Er trat zum 1. September 1966 zurück,[6] nachdem seine vormalige Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP bekannt geworden war.[7] Sein Nachfolger Adalbert Rückerl leitete etwa zwanzig Jahre lang die Behörde und wurde 1984 durch Alfred Streim abgelöst, der das Amt bis 1996 leitete, ehe es Willi Dreßen übernahm. Seit Herbst 2000 wird die Zentrale Stelle von Kurt Schrimm geleitet, der zuvor bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig war und Anfang der 1990er-Jahre im Verfahren gegen den NS-Kriegsverbrecher Josef Schwammberger vor dem Landgericht Stuttgart die Anklage vertrat.

1964 sowie 1966 wurden die Zuständigkeiten der Zentralen Stelle ausgeweitet. Während zuvor der Tatort im Ausland die Zuständigkeit begründete, wurden jetzt auch Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Gebiet der Bundesrepublik eingeleitet. Später wurden auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Stelle

 

 


 

 

 

 

"Wir dürfen nicht zulassen, dass sie straffrei ausgehen"

50 Jahre Zentrale Stelle zur Verfolgung der NS-Verbrechen

Andreas Mix

Der Nationalsozialismus tauchte Ende der 50er-Jahre in den bundesdeutschen Gerichtssälen wieder auf: In Ulm und in Bayreuth, in Bonn und in München standen 1958 Angehörige von SS-Einsatzgruppen und KZ-Wärter vor Gericht. Das Wirtschaftswunderland wurde plötzlich mit einer Vergangenheit konfrontiert, die als abgeschlossen galt. Schließlich hatten die Amerikaner im Mai 1958 die letzten verurteilten Kriegsverbrecher der Nürnberger Nachfolgeprozesse vorzeitig aus der Haft entlassen. Umso bestürzender waren die Prozessberichte. Sie enthüllten, dass längst nicht alle NS-Verbrechen bekannt, geschweige denn geahndet waren. Aus den Mördern der Konzentrationslager und Einsatzgruppen waren brave Bundesbürger geworden, meldete die Presse mit Erstaunen und wachsender Empörung. Die Prozesswelle brachte die Justiz in Bedrängnis. Die NS-Verbrechen wurden von ihr ohne System und vielfach unwillig verfolgt. Unter dem Eindruck der Prozesse wuchs die Kritik. In einer Umfrage im August '58 sprachen sich 54 Prozent für weitere Strafverfolgung aus. "Die Öffentlichkeit wird wach", titelte die Allgemeine Wochenzeitung der Juden in Deutschland.

Wach wurden auch Justiz und Politik. Wenige Wochen nach dem Urteil im Ulmer Einsatzgruppenprozess beschlossen die Justizminister der Länder und des Bundes im Herbst 1958 die Gründung einer zentralen Behörde zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen. "In zwei Jahren könnte alles aufgearbeitet sein, was jetzt noch herumliegt und immer neu herauskommt", prognostizierte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Erich Nellmann. Doch die Vorstellung, mit einer zentralen Ermittlungsbehörde die unbequeme Vergangenheit in wenigen Jahren endgültig zu bewältigen, war ein Irrtum. Bis heute hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, die am 1. Dezember ihr 50-jähriges Jubiläum feiert, die Arbeit nicht abgeschlossen.

"Verdiente Ruhe"

Auf den Weg gebracht wurde sie von wenigen engagierten Juristen und Politikern. Zu ihnen gehörte Nellmann, der den Ulmer Einsatzgruppenprozess vorangetrieben hatte: "Wir dürfen nicht zulassen, dass Mörder und ihre Gehilfen, die wir mit systematischem und planvollem Vorgehen erreichen können, straflos ausgehen und zum Teil als Beamte und Angestellte des Staates, sogar der Polizei, tätig sind." Nellmann schlug dem baden-württembergischen Justizminister Wolfgang Haußmann (FDP) eine zentrale Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von NS-Verbrechen vor. Bei seinen Kollegen konnte sich Haußmann mit dem Vorschlag nicht durchsetzen. Manche lehnten eine intensivere Arbeit der Justiz rundweg ab. Hubert Ney (CDU), Justizminister des Saarlands, verlangte, dem "Volke die verdiente Ruhe zu gönnen".

Mit der Ruhe war es jedoch längst vorbei. Seit 1957 attackierte der vom ZK-Sekretär Albert Norden geleitete "Ausschuss für Deutsche Einheit" medienwirksam "Hitlers Blutrichter in Adenauers Diensten". Die bewährte Haltung aus Abwehr und Ignoranz konnte sich die Bundesrepublik gegenüber ihren Verbündeten und einer zunehmend kritischeren Öffentlichkeit nicht mehr leisten.

So fiel der Beschluss zur Gründung der neuen Behörde einstimmig aus. Am 1. Dezember 1958 bezogen die ersten drei Mitarbeiter der Zentralen Stelle ihre Diensträume in einem ehemaligen Frauengefängnis in Ludwigsburg. Die Kompetenz der Staatsanwälte war begrenzt. Sie sollten allein die außerhalb der Bundesrepublik verübten Verbrechen ermitteln. Verbrechen der Justiz, aber auch die Morde in den "Euthanasieanstalten" waren ihnen entzogen. Auch konnten die Ludwigsburger Staatsanwälte keine selbstständigen Anklagen erheben.

Trotz der Restriktionen und der dürftigen Ausstattung entwickelte die Zentrale Stelle eine rege Aktivität: Unter Leitung von Erwin Schüle, der bereits die Anklage im Ulmer Einsatzgruppenprozess geführt hatte, wurden binnen eines Jahres mehr als 400 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie betrafen die Morde der Einsatzgruppen in der UdSSR, die Ghetto-Räumungen im besetzten Polen und die Verbrechen in den KZs. Schnell gab es spektakuläre Ergebnisse. So konnte im Sommer 1959 der Präsident des Landeskriminalamts von Rheinland-Pfalz, Georg Heuser, verhaftet werden. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer war am Mord an der jüdischen Bevölkerung in Weißrussland beteiligt. Mit den Erfolgen wuchs die Kritik. Der Bürgermeister von Ludwigsburg sprach öffentlich von einem "bestimmten Geruch", der durch die Zentrale Stelle der Stadt des "Blühenden Barocks" anhafte.

Nach dem Willen der Politik sollte die Behörde "für vorübergehende Dauer" sein. Bis zur Verjährung der in der NS-Zeit verübten Morde 1965 hoffte Schüle, sämtliche Taten zu erfassen. Doch die Ermittler stießen auf immer neue, bislang unbekannte Verbrechen. Die Tatorte lagen zumeist in Osteuropa. Die dortigen Archive waren den Staatsanwälten verschlossen, da die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen zu den Ostblockstaaten unterhielt. Als sich Schüle dennoch um direkten Zugang bemühte, geriet er ins Kreuzfeuer der Schlussstrichapologeten und DDR-Propaganda. Die Stasi versuchte, der bundesdeutschen Justiz den Weg zu den Archiven der sozialistischen Bruderländer abzuschneiden. Den Ludwigsburger Behördenleiter brachten Mielkes Männer zu Fall, als sie Schüles NSDAP- und SA-Mitgliedschaft bei seiner ersten Dienstreise nach Warschau publik machten. Anders als die DDR, die bis zu ihrem Ende nicht mit der Ludwigsburger Behörde kooperierte, überließ die Volksrepublik Polen den bundesdeutschen Staatsanwälten dennoch großzügig Material. Es sorgte 1964 für einen neuen Schub an Ermittlungsverfahren. Die Verjährungsfrist für Mord wurde 1965 vom Bundestag erstmals verlängert und die Kompetenz der Zentralen Stelle auch auf die im Bundesgebiet verübten Verbrechen erweitert.

Ihre Bilanz ist zwiespältig: Die Staatsanwälte leiteten mehr als 7600 Ermittlungsverfahren ein. Davon waren knapp 106 000 Personen betroffen. Weniger als 6700 von ihnen wurden jedoch rechtskräftig verurteilt, die meisten nicht wegen Mordes, sondern wegen Beihilfe zum Mord, darunter auch Leiter von Einsatzkommandos und Adjutanten von KZ-Kommandanten. Bei ihrer Arbeit trugen die Staatsanwälte hunderttausende Zeugenaussagen, Dokumente und Fotos zusammen, die längst auch der Forschung offenstehen.

Im Jahr 2000 übernahm das Bundesarchiv den Bestand. Neben Historikern und Archivaren arbeiten aber immer noch Staatsanwälte in Ludwigsburg, das siebenköpfige Team um Kurt Schrimm führt derzeit mehr als 20 Ermittlungsverfahren. Sie betreffen prominente NS-Verbrecher wie den flüchtigen KZ-Arzt Aribert Heim und den KZ-Wärter Iwan Demjanjuk. Das Ziel, alle NS-Verbrechen zu ahnden, ist auch im Jahr 2008 nicht erreicht. "Die Zeit für eine Diskussion über das Ende der Zentralen Stelle ist also noch nicht reif", erklärte Schrimm zum Jubiläum der Behörde.

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Foto: Der Leiter der Zentralen Stelle, Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1129/feuilleton/0019/index.html

 

 


 

 

 

Symposium zu Ehren von OLG-Rat i.R. Dr. Helmut Kramer

Am 17.-18. April 2010 findet im Leibniz-Haus in Hannover aus Anlass des 80. Geburtstags von OLG-Rat i.R. Dr. Helmut Kramer ein Symposium statt mit dem Thema "Der Kampf um die Vergangenheit. Das Wirken ehemaliger Wehrmachtsjuristen im demokratischen Rechtsstaat aus der Sicht der Opfer." Am Samstag Vormittag wird der Jubilar für seine Verdienste mit dem Werner Holtfort-Preis geehrt.

http://www.forumjustizgeschichte.de/

 

 

 

 

Der Kampf um die Vergangenheit.

Das Wirken ehemaliger Wehrmachtjuristen im demokratischen Rechtsstaat aus der Sicht der Opfer

Wissenschaftliches Symposium aus Anlass des 80. Geburtstages von Helmut Kramer

am 17. und 18. April 2010

im Leibniz-Haus der Universität Hannover, Holzmarkt 4-6, 30159 Hannover

Leitung: Joachim Perels und Wolfram Wette

Veranstalter: Forum Justizgeschichte e.V.,

Redaktion Kritische Justiz,

Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, Sektionen Hannover und Südbaden,

Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz,

Arbeitskreis Historische Friedensforschung (AHF),

Werner Holtfort-Stiftung, Hannover-Laatzen.

Gefördert von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

 

Programm

Samstag, 17. April 2010

10.00 Manfred Krause (Hamburg), Vorsitzender des Forums Justizgeschichte, Begrüßung

10.15 Ingo Müller (Berlin), Laudatio auf Helmut Kramer

10.45 Detleff Prellwitz (Holtfort-Stiftung), Verleihung des Werner Holtfort-Preises

11.15 Joachim Perels (Hannover), Konstituierung des demokratischen Rechtsstaats durch Ausschaltung des NS-Justizapparats. Positionen in der Nachkriegsperiode (Eröffnungs- und Festvortrag)

12.00-13.00 Mittagessen

13.00 Günter Saathoff (Berlin), Vorstand der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“,

Von der Verleugnung zur Rehabilitierung und Entschädigung der Militärjustizopfer

13.15 Gerd Hankel (Hamburg), Die NS-Militärjustiz in den Nürnberger Urteilen

13.45 Claudia Bade (Torgau), Die Geschichtspolitik des Netzwerks ehemaliger Militärjuristen

14.15 Detlef Garbe (Neuengamme), Prof. Dr. Erich Schwinge. Der ehemalige Kommentator und Vollstrecker nationalsozialistischen Kriegsrechts als Apologet der Wehrmachtjustiz nach 1945

14.45 Oliver von Wrochem (Hamburg), Generalfeldmarschall Erich von Mansteins Bild von der „sauberen“ Wehrmachtjustiz

15.15 Kerstin von Lingen (Heidelberg), Nachkriegsrechtfertigungen der Wehrmacht und SS-Gerichtsbarkeit in Italien

15.45 Christopher Theel (Dresden), Lebenswege und Karriereverläufe ehemaliger SS-Richter

16.15 Norbert Haase (Dresden), Die Richter am Reichskriegsgericht und ihre Nachkriegskarrieren

16.45-17.15 Kaffeepause

17.15 Georg D. Falk (Marburg), Die Nachkriegskarriere des Kriegsrichters und späteren Marburger Amtsgerichtsdirektors Massengeil

17.45 Jacqueline Roussety (Berlin), Der Politiker Hans Filbinger und der Soldat Walter Gröger

18.15 Christoph Rass (Aachen), Ganz normale Richter? Kriegserfahrung und Nachkriegskarrieren von Divisionsrichtern

18.45 Claudia Fröhlich (Berlin), Die Entlegitimierung von Widerstand gegen den NS-Unrechtsstaat in der frühen Bundesrepublik. Am Beispiel von Ernst Mantel, Oberkriegsgerichtsrat, Heeresrichter und Richter am BGH

19.15 Stephan A. Glienke (Hannover), Rechtfertigung der de facto-Amnestie von Schreibtischtätern durch den ehemaligen Wehrmachtrichter Bröker

19.45 Annette Weinke (Berlin): Ehemalige Wehrmachtrichter in der SBZ/DDR. Ein blinder Fleck in der DDR-Justizgeschichtsschreibung

20.30 Empfang der Werner Holtfort-Stiftung und des Forums Justizgeschichte

Sonntag, 18. April 2010

10.00 Manfred Messerschmidt (Freiburg i. Br.), Die Opfer der NS-Militärjustiz

10.30 Peter Derleder (Bremen), „Unruhige Nacht“ von Albrecht Goes. Die Unmenschlichkeit eines Kriegsgerichtsverfahrens im Dritten Reich, vergegenwärtigt in der frühen Bundesrepublik

11.00 Kurt Schrimm (Ludwigsburg), Der Beitrag der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur juristischen Aufarbeitung der Wehrmachtjustiz

11.30 Rolf Surmann (Hamburg), Neue Militärjustiz? Überlegungen zur ihrer Wiedereinführung in der Bundesrepublik 1949 bis heute

12.00 Ludwig Baumann (Bremen), Ein Kampf um Würde. Die Bundesvereinigung „Opfer der NS-Militärjustiz“

12.30 Wolfram Wette (Freiburg i. Br.), Frühe Selbstentlastung der Richter – späte Rehabilitierung der Opfer (Schlusswort)

13.0 Ende des Symposiums

Dr. Stephan Alexander Glienke

Historische Kommission für Niedersachsen

und Bremen

c/o Niedersächsischer Landtag

Postfach 44 07

30044 Hannover

Stephan.Glienke[at]lt.niedersachsen.de

 

 

 


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